landtag-mv.de ↗

Beate Schlupp

CDU 01.07.2022 Sitzungen 8/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon vieles gesagt, was ich auch auf dem Zettel habe. Deswegen werde ich versuchen, das nicht alles zu wiederholen. Ich will mal voranstellen, dass ich die Intention der beiden Anträge verstehen kann, aber ich bin nicht überzeugt, dass diese in der Praxis die gewünschten Effekte tatsächlich erzeugen würden, weil, und das haben Sie zumindest in der Einbringung ja nicht wirklich gespiegelt, die Bedingungen im ländlichen Raum sich doch sehr von denen in einer Stadt unterscheiden. Ich will einräumen, dass die Holsysteme in Form der Biotonne in den Städten sich zwischenzeitlich weitgehend bewährt haben. Was hier noch keiner angesprochen hat, sind die Fehlwürfe. Die haben sich tatsächlich verringert. Allerdings waren sie auch bei Einführung der Biotonne erheblich, und auch jetzt ist quasi noch nicht gewährleistet, dass die Zahl der Fehlwürfe sich tatsächlich so verringert hat, dass man gute Qualitäten des Komposts tatsächlich erzielen kann. Da hätte ich mir auch was zu gewünscht. Und ich frage mich auch, wie sich vor dem Hintergrund der jetzigen Situation die Kosten entwickeln werden. Das bleibt abzuwarten. Im ländlichen Raum, wo viele Dinge des täglichen Bedarfs oder auch zum Erreichen der Arbeitsstelle, da muss ohnehin gefahren werden. Da ist zwar jetzt geplant, dass man auch die Mobilität, den öffentlichen Nahverkehr verbessern will, aber in der Hauptsache passiert es in der Realität mit dem Auto. Und rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass ein Bringsystem kostengünstiger sein wird und weniger Verkehr generieren wird in der Masse. Und da muss ich mal dann sagen, Sie haben ja argumentiert, da fährt keiner mit seinen Essensresten rum. Wenn wir nachher vor der Frage stehen, nehme ich mehr Kosten in Kauf oder nehme ich den Aufwand in Kauf, dann glaube ich schon, dass im ländlichen Raum die Entscheidung für mehr Aufwand getroffen werden wird, wenn dafür die Gebühren nicht exorbitant steigen müssen. Und ein Zwang zur Bioabfalltonne könnte zudem auch die Bereitschaft zu kompostieren verringern, weil wenn man die Tonne einmal bezahlt hat, dann schmeißt man sie natürlich so lange voll (Nikolaus Kramer, AfD: Bis sie voll ist!) und kompostiert erst den Rest. Und dann kommt man nämlich dahin, bei Eigenkompostierung ist die Zahl der Fehlwürfe ja wohl ausgesprochen gering, wenn überhaupt, weil jeder ja ein Interesse hat, möglichst reinen Kompost in seinem Garten zu verbringen, und das ist dann auch ein Problem. Ich habe ja von den Fehlwürfen schon gesprochen. Wenn dann nachher der Kompost hergestellt wird, dann wird er nicht in dem Maße abgenommen, wie es sich die Abfallverwerter wünschen. Das hat zwei Gründe, dass die gewerblichen Abnehmer zurückhaltend sind: Einmal ist es die Anrechnung bei der Düngeverordnung, die sie vor Probleme stellt. Das andere ist aber auch die Frage der Fehlwürfe, weil die Qualitäten, die da ausgebracht worden sind, sind ja auch schon untersucht worden, und es ist durchaus festgestellt worden, dass das nicht alles so wunderbar kreislaufmäßig passend ist, wie das immer im Idealfall dargestellt wird. Wir müssen uns ja so ein bisschen auch an die Realität halten. Aber aus meiner Sicht wäre es wohl sinnvoll, wenn man beide Systeme, das Bringsystem und das Holsystem nutzt. Und ich weiß, dass das Bringsystem gerade im Landkreis Vorpommern-Greifswald überarbeitet werden soll im Hinblick auf die Schaffung von Sammelstellen, die verkehrsgünstig gelegen sind. Da kann man sich gerne hinsetzen, kann die Zahlen, die Erfahrungen vergleichen, auch die Kosten vergleichen und dann vielleicht Entscheidungen treffen, die auch in Ihre Richtung gehen, wenn sich die Zahlen denn so bestätigen sollten, wie Sie sie hier idealtypisch annehmen. Jetzt will ich auch noch was zum Verbrennen der pflanzlichen Abfälle sagen. Da ist hier viel schon gesagt worden. Auch ich will darauf hinweisen, dass insbesondere der Gehölzschnitt, der in den fraglichen Zeiten anfällt, natürlich durch eine Biotonne nicht aufgenommen wird. Und wenn wir jetzt völlig verbieten, obwohl ja eigentlich nur noch eine Verbrennung genehmigt werden darf, wenn alles andere unzumutbar ist, da ist meine Erfahrung, dass es schon jetzt passiert, dass Abfälle illegal entsorgt werden. Also jeder, der durch den Wald geht, wird solche Stellen kennen, und wenn man dann nicht mehr verbrennen darf, dann wird man halt sehen, dass diese Stellen im Wald in der Regel, oder auch an Feldrändern, immer größer werden. Da muss man auch überlegen, ob man das will. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich weiß, es ist kein geltendes Recht, aber wir reden ja auch über die Praxis und müssen ja überlegen, mit welchen Maßnahmen man welche Effekte generiert. Von daher gehe ich davon aus, dass die Kommunen bei der Genehmigung der Verbrennung von Pflanzenabfällen sorgfältig abwägen und eine Genehmigung tatsächlich nur als letztes Mittel zum Zuge kommt. Dazu hat sich auch der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern im Übrigen ausdrücklich bekannt, und deshalb ist nach Auffassung meiner Fraktion die Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen in den zurückliegenden Jahren als bewährt einzuschätzen und bedarf keiner Änderung. Und aus den von mir aufgeführten Gründen lehnen wir zu diesem Zeitpunkt beide Anträge ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Alle Reden von Beate Schlupp Protokoll ↗