Thomas Diener
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tierversuche werden traditionell in der Gesellschaft kontrovers diskutiert, auch am Freitagnachmittag noch. Dennoch wird die Forschung mittels Tierversuchen aufgrund der Ausbreitung neuer Krankheiten auch in Zukunft notwendig und erforderlich bleiben. Da es für circa zwei Drittel der bekannten Krankheiten immer noch keine befriedigende Therapie gibt, werden Tierversuche auch in Zukunft zur Entwicklung und Erprobung neuer medizinischer Therapiemöglichkeiten notwendig sein. Es klang eben beim Minister auch schon an, Corona-Virus, Ebola-Virus, HIV-Virus oder Krebserkrankungen seien hier nur einige von einigen wenigen Krankheiten, bei denen die Forschung auch an Versuchstieren von der Gesellschaft nicht infrage gestellt wurde oder wird. Beispiele wurden dafür eben auch genannt. Der Schutz des menschlichen Lebens ist hierbei grundsätzlich höher zu bewerten als der Schutz der Tiere. Natürlich findet hier eine ganz schwierige Güterabwägung statt. Und dennoch stellt der Schutz der Tiere gemäß Grundgesetz und Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland ein hohes Gut dar. Das Tierschutzgesetz stellt die gesetzliche Grundlage für das nationale Tierschutzrecht dar. Es hat zum Zweck, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Die Grundlagen für die Tierversuche sind insbesondere in den Paragrafen 7 bis 10a des Tierschutzgesetzes definiert. Unter anderem sind Tierversuche gemäß Paragraf 7 des Tierschutzgesetzes zum Vorbeugen, Erkennen oder Behandeln von Krankheiten, zum Erkennen von Umweltgefährdungen, zur Prüfung von Stoffen oder Produkten auf ihre Unbedenklichkeit und im Rahmen der Grundlagenforschung zulässig. Weitergehende Regelungen wurden in der Verordnung zum Schutz von zu Versuchszwecken oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken verwendeten Tieren, in der sogenannten Tierschutz-Versuchstierverordnung, erlassen. Meine sehr verehrten Damen Herren, die Europäische Union hat bereits im Jahr 2010 mit der Richtlinie 86/609, die die Zucht und den Schutz von Versuchstieren regelt, Regelungen zur Reduzierung der Versuchstiere getroffen. So wurden Festlegungen getroffen, unter anderem, welche Reduzierungen der für die Tierversuche benötigten Tiere festgelegt werden, Maßnahmen zur Verbesserung hinsichtlich der Verminderung von Schmerzen, Stress für die Tiere und Ersatz von Tieren durch In-vitro-Tests oder Computermodelle. Diese Dinge wurden schwerpunktmäßig festgelegt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, derzeit können Tests im Reagenzglas an Gewebekulturen Tierversuche nicht gänzlich ersetzen und nur teilweise modellieren. Die Zellen solcher Kulturen verhalten sich oft wie wild, wuchern wie Tumorzellen und können daher nichts über die Wirkung an Organen oder dem Organismus aussagen. Auch Computermodelle sind oft nicht in der Lage, eine Simulation an zuverlässigen Bedingungen darzustellen. Deshalb ist gerade die Grundlagenforschung zur Entwicklung von Medikamenten und dem Schutz von menschlichem und tierischem Leben unersetzlich. In Mecklenburg-Vorpommern werden Tierversuche im Wesentlichen an den Universitäten Rostock und Greifswald, dem Institut für Diabetes in Karlsburg, dem Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems und im Leibniz-Institut für Nutztierbiologie in Dummerstorf durchgeführt. Die Versuche dienen zum überwiegenden Teil der Grundlagenforschung und somit der Entwicklung und Erprobung neuer medizinischer Therapiemöglichkeiten. Ein Verzicht auf die Forschung an dieser Stelle würde erhebliches menschliches und auch gegebenenfalls tierisches Leid nach sich ziehen. Meine Fraktion hält die Regelungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland im Tierschutzgesetz für ausreichend. Die oberste Prämisse allen Handelns ist hier, Schmerzen, Leiden oder Schäden an Tieren möglichst gering zu halten. Die Genehmigung von Tierversuchen erfolgt durch die zuständigen Behörden der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei zuständig. Die zuständige Genehmigungsbehörde wird von der Ethikkommission gemäß Paragraf 15 Tierschutzgesetz unterstützt. Diese Kommissionen sind mit fachkundigen Veterinären, Ärzten, Naturwissenschaftlern, aber auch mit Vertretern von Naturschutzorganisationen besetzt und alle entsprechend vertreten. Trotz kontroverser Diskussionen zu diesem Thema, zu Tierversuchen, gibt es derzeit keine Alternativen. Man kann sie nicht auf null herunterfahren, um Therapiemöglichkeiten zum Wohl der Gesundheit von Menschen und Tieren zu erforschen beziehungsweise zu entwickeln. Grundlagenforschung ist das Fundament für die Weiterbildung von Therapiemöglichkeiten und Medikamenten. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Antrag ab. – Haben Sie vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und FDP)
