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Stefanie Drese

01.07.2022 Sitzungen 8/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich begrüße, dass wir mit dem vorliegenden Antrag den für viele vor allem junge Menschen sehr relevanten Bereich des virtuellen Sports in den Blick nehmen, der sehr oft mit dem Schlagwort „E-Sports“ bezeichnet wird. Um sich dem Thema „Ist E-Sports eigentlich Sport?“ zu nähern, ist deshalb zunächst einmal eine klare Begriffsdefinition und damit eine Abgrenzung einzelner Teilbereiche notwendig. (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Bereits 2018 wurde durch den Deutschen Olympischen Sportbund festgestellt, dass der organisierte und gemeinwohlorientierte Sport im Begriff „E-Sport“ eine nicht zutreffende Verwendung des Sportbegriffs sieht, da im E-Sport eine Vielzahl an Spielen enthalten ist, die mit den Werten und Definitionen des Sports nicht übereinstimmen. Stattdessen wurden die Begriffe „virtuelle Sportarten“ und „E-Gaming“ eingeführt, mit denen der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen das Feld „E-Sport“ betrachten. Diese sportfachliche Unterscheidung ist wichtig und halte ich auch für sinnvoll. Wenn die Überführung von Sportarten in die virtuelle Welt gemeint ist, spricht man von virtuellen Sportarten. Davon abgegrenzt wird der Begriff „E-Gaming“, mit dem alle anderen virtuellen Spiel- und Wettkampfformen bezeichnet werden, die Sport und Bewegung nicht zum Inhalt haben und an Konsolen oder Computern gespielt werden. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Im Jahr 2021 erfolgten durch den DOSB weitere Konkretisierungen bezüglich der Definition von virtuellen Sportarten sowie der Frage nach deren Gemeinnützigkeit. Für die Definition von virtuellen Sportarten wird nun als zentrales Kriterium das Vorhandensein einer sportartbestimmenden Aktivität angelegt. Wird dieses Differenzkriterium zugrunde gelegt, dann sind Computer- und Konsolenspiele unabhängig von ihrem Inhalt kein Sport, Angebote wie Swift, Peloton, Laserschießen oder Simracing, also digital gestützte sportliche Aktivitäten hingegen schon. In Mecklenburg-Vorpommern sind sich das Sportministerium und der Landessportbund darüber einig, dass das Hauptaugenmerk der Sportförderung weiterhin auf der Bewegungsförderung liegen muss und sich daran auch in Zukunft nichts grundlegend ändern kann und soll. Körperliche Aktivität ist und bleibt das Grundkriterium des Sports im eigentlichen Sinne und gewinnt mehr denn je angesichts der gravierenden Bewegungsdefizite in allen Altersbereichen unserer Gesellschaft, welche durch die Corona-Pandemie noch mal verstärkt wurden, an Bedeutung. Deshalb begrüßen wir die Neuausrichtung des DOSB, wonach E-Sports nicht nur in „E-Gaming“ und „virtuelle Sportarten“ unterschieden wird, sondern auch noch eine Differenzierung der virtuellen Sportarten in Spiele mittels Bedienung eines Eingabegerätes und in Spiele, die in Verbindung mit einer sportartbestimmenden Aktivität erfolgen. Demnach können lediglich virtuell, also digital gestützte sportliche Aktivitäten, als Sport im eigentlichen Sinne gelten und, wenn sie der jeweils zuständige Fachbereich als eigene Disziplin deklariert, auch als gemeinnützig anerkannt werden. Der Bereich des E-Gamings, aktuell der größere Markt, soll demzufolge keine öffentliche Sportförderung erhalten. Natürlich behalten wir das Thema E-Sports auch laufend im Blick. So haben sich im Rahmen der jüngsten Konferenz im November 2021 die Sportministerinnen und Sportminister der Länder mit der Thematik E-Sport befasst. Dabei wurde die Position des DOSB, Computer- und Konsolenspiele mangels sportartspezifischer Aktivitäten nicht als Sport anzuerkennen, von den Ländern, inklusive Mecklenburg-Vorpommern, begrüßt. Dennoch wird sich der DOSB dafür einsetzen, dass Computer- und Konsolenspiele mit Sportartbezug von gemeinnützigen Sportvereinen gemeinnützigkeitsunschädlich angeboten werden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in Ihrem Antrag reißen Sie zudem das Thema „E-Sport und Jugendarbeit“ an. Auch hierzu möchte ich gerne ein paar Sätze verlieren. In der Tat, das haben wir gespiegelt bekommen, wurden E-Sports-Angebote mit Beginn der Corona-Pandemie zunehmend Bestandteil der Jugendarbeit auch in Mecklenburg-Vorpommern. Unserer Kenntnis nach gab es hier bislang jedoch keine ungewöhnlich hohe Nachfrage, sodass unklar erscheint, inwieweit eine stärkere Anwendung von E-Sports eine effektive Jugendarbeit sowie die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements positiv beeinflussen würde. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Glocke der Vizepräsidentin) Auch ein Bedarf an einem mit Kommunen, Sportjugend und Landesjugendring abgestimmten Konzept zur pädagogischen Einbindung von E-Sports in die Jugendarbeit wird nicht gesehen. Jugendarbeit arbeitet bedarfsorientiert und bezieht entsprechende digitale Medien in ihre Angebote vielfältig mit ein. Für den sicheren, vielfältigen und bedarfsorientierten pädagogischen Einsatz digitaler Medien bedarf es aber in der Tat entsprechender medienpädagogischer Kompetenzen bei den Fachkräften in der Kinder- und Jugendarbeit. Mein Ministerium fördert daher aktuell bereits zum zweiten Mal die Fortbildungsreihe „Medienpädagogisch fit für Kinder und Jugendliche“ der Bildungsstätte Schabernack e. V. Computerspiele im Allgemeinen sind Thema dieses Fortbildungsangebotes. Zudem bestehen weitere Weiterbildungsangebote im Land zu unterschiedlichen Aspekten von Computerspielen, zum Beispiel von der ComputerSpielSchule Greifswald. (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.) Insofern kann die E-Sport-Bewegung auch außerhalb der Sportförderung durchaus eine Chance für Sportvereine und Verbände, neue Zielgruppen zu erreichen, darstellen, das Vereinsleben zu erweitern, auch junge Ehrenamtler für die digitale Weiterentwicklung der Vereine zu gewinnen. Dagegen spricht aus meiner Sicht nichts.

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