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Christian Pegel

01.07.2022 Sitzungen 8/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über Eingriffsbefugnisse von Polizei, Verfassungsschutz und anderen Beteiligten sprechen, sind wir immer in der Eingriffsverwaltung und wir sind immer in der Frage, dass wir Grundrechte zu achten haben, und wir sind immer in Verhältnismäßigkeitsabwägungen. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Zweitens. Wir werden eine Antwort geben müssen, bei der ich nicht ganz sicher bin, wie die GRÜNEN sie eigentlich in der Tiefe ihres Herzens beantworten. Wir haben ja wiederholt schon Debatten an dieser Stelle gehabt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich muss mich einmal entscheiden, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) ob ich bereit bin, Freiheit von vielen auch dadurch zu bewahren, dass ich zum Teil Freiheit an einigen Stellen einschränke. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Oder umgekehrt: Wollen wir eigentlich einen Verfassungsschutz? Und die kann man im Übrigen völlig unterschiedlich beantworten. Ich behaupte, dass es darauf keine einzig wahre Antwort gibt, wie zum Glück in den meisten Fragen in der Demokratie. Aber ich glaube, dass man die vornewegschicken muss, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) um sich einmal sehr klar zu sagen, wenn ich das denn will, dann muss ich den Verfassungsschutz auch in einer Weise ausstatten, im Übrigen genau wie Polizeibehörden, dass sie gewisse Dinge können. Die Wasch-mirden-Pelz-aber-mach-mich-nicht-nass-Variante ist extrem gefährlich. Juristinnen und Juristen neigen zuweilen dazu. Ich will mich da selbst nicht außen vor nehmen. Manchmal gehen ja die juristischen Pferde mit einem durch. Ich will aber trotzdem sagen, das wird die zentrale Frage sein, die man gemeinsam beantworten muss. Aber umgekehrt – und insoweit wird das Bundesverfassungsgerichtsurteil auch ein Stück weit helfen –, es gibt wieder einen klaren Rahmen, an manchen Stellen einen engeren Rahmen, aber einen klaren Rahmen, wie man damit umgeht. Betont worden ist – und das will ich gerne mal wiederholen –, das ist ein Urteil, was momentan lediglich den Freistaat Bayern betrifft. Gleichwohl, mit den klaren Maßgaben des Bundesverfassungsgerichtes werden sich alle anderen auseinanderzusetzen haben. Aber erstens, Bayern hat sich noch 2, 3, 4, 5 Sonderlocken in sein Gesetz hineingeschrieben, die vor allen Dingen maßgeblich waren für entsprechende Einschätzungen des Bundesverfassungsgerichtes. Sie hat da aber, das Gericht hat das genutzt – und das ist dann auch für alle Beteiligten hilfreich –, da einen sehr großen Rahmen mit sehr klaren, weitreichenden Maßgaben in vielerlei Richtungen zu tun. Die Folge ist, dass alle Landesverfassungsschutzbehörden zusammen mit den Nachrichtendiensten des Bundes in einer Arbeitsgruppe schauen, was heißt das eigentlich für uns, weil von diesen eben genannten Sonderlocken abgesehen der größere Teil der Bundesländer und des Bundes sich bemüht, relativ ähnliche – das gelingt nie, dass sie gleich sind, sind ja alles selbstständige Parlamente –, aber relativ ähnliche gesetzliche Strukturen aufzubauen, weil nämlich hinterher auch der Austausch in diesem Verbund hergestellt wird und dafür Sorge tragen muss, dass alle in etwa die gleichen Voraussetzungen des Arbeitens haben. Dieser Prozess hat begonnen, ist aber bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Von daher ist das, was Sie momentan an Frist vorschlagen, außerhalb jeden Realismus. Selbst wenn wir heute schon eine Tabelle hätten, was wir ändern wollten, wäre diese Frist außerhalb jeden Realismus. Dass das im Übrigen das Bundesverfassungsgericht mindestens genauso sieht, zeigt sich darin, dass für die bayerischen Regelungen – und die Entscheidung ist ja schon drei/dreieinhalb Monate alt, drei Monate alt, zweieinhalb, irgendwie so –, für die bayerischen Kolleginnen und Kollegen bis Ende Juli 2023, also nicht dieses Jahr, sondern nächstes Jahr, Zeit eingeräumt ist, um die erforderliche Überarbeitung vorzunehmen. Da die bayerischen Kolleginnen und Kollegen ebenfalls daran interessiert sind, das, was bundesweit jetzt als Korridor versucht wird gemeinsam, auch ein Stück weit vorzudenken, in ihren gesetzlichen Maßnahmen aufzugreifen, gibt es ein gemeinsames Bemühen, relativ zügig zu ersten Ergebnissen zu kommen. Aber noch mal, diesen gemeinsamen bundesweiten Korridor werden wir als Innenministerium abwarten, und ich wäre auch sehr dankbar, wenn das Haus uns genau in dieser Absicht begleitet, noch mal, um einen gemeinsamen Grundkorridor an der Stelle einzuhalten. Zu guter Letzt, Sie sagen, damit ist auch dieses Gesetz verfassungswidrig oder Teile davon. Erstens würde ich sehr dazu einladen, die Normen noch mal detaillierter anzuschauen. Ich glaube, dass wir uns diese Feinsinnigkeit leisten müssen. Sie haben recht, die Vorabkontrolle fehlt weitgehend, von daher haben wir an mehreren Stellen ebenfalls einen Einwand des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen. Aber erstens gibt es bisher keine Entscheidung, die uns an der Stelle trifft. Zweitens, weil Sie zwei/drei Normen ansprachen, um mal die V-Leute und die Observationen anzusprechen, einmal Paragraf 10a und Paragraf 10: Wenn Sie in Paragraf 10 Absatz 1 hineinschauen, finden Sie in einem Katalog die Observationen erwähnt, die V-Leute erwähnt, die werden in 10a konkretisiert. Paragraf 10 Absatz 2 sagt aber auch, gewisse Eingriffsschwellen sind erforderlich, und verweist dafür auf Paragraf 9 Absatz 1. Und dann sind wir bei Schwellen, die offenbar die bayerischen Kolleginnen und Kollegen nicht in gleicher Deutlichkeit haben. Von daher glauben wir uns ein Stück näher zumindest an dem, was das Bundesverfassungsgericht erwartet, als die bayerischen Kolleginnen und Kollegen es waren. Meine Damen und Herren, erstens, ja, wir haben alle bundesweit Handlungsbedarf. Zweitens, dieses Urteil hilft uns. Drittens, lassen Sie uns die Zeit, das in einem bundesweiten Korridor gemeinsam vorzubereiten und zu besprechen. Dann kommen wir gerne in dieses Haus, wir werden Sie behelligen damit. Es ist fest vereinbart, da was zu tun. Auch der Datenschutzbeauftragte wartet da auf unsere Dinge. Darüber hinaus gibt es aus dem Koalitionsvertrag ohnehin den Auftrag. Das können wir jetzt in einem größeren gemeinsamen Abwasch machen. Die hier erbetene Frist ist allerdings außerhalb dessen, was leistbar ist. Von daher wäre ich dankbar, wenn Sie uns jetzt die Zeit geben, dass wir bundesweit auch einen gemeinsamen Kurs vorbereiten und dann hier konkret umsetzen können. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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