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Daniel Seiffert

Die Linke 01.07.2022 Sitzungen 8/28

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich danke der Fraktion DIE GRÜNEN, dass Sie für beide Anträge eine verbundene Aussprache beantragt haben. Der Gegenstand, um den es sich dabei dreht, ist Bioabfall, auch wenn es einerseits um die Verbrennung von Pflanzenabfall und andererseits um die flächendeckende Einführung eines Holsystems für Bioabfälle, sprich die Biotonne, geht. Im Folgenden versuche ich, die Anträge getrennt abzuhandeln und meine Position und die meiner Fraktion zu begründen. Das Verbrennen von Pflanzenabfällen außerhalb von sogenannten Traditionsfeuern im eigenen Garten stellt auch für uns ein Problem dar. Nicht umsonst ist dies verboten und nur in Abfallverbrennungsanlagen gestattet. Allerdings unterstellen Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, mit Ihrem Antrag, dass es keine Möglichkeiten gibt, also dass es keine Möglichkeit von Ausnahmeregelungen durch die Länder gäbe. Dem ist aber nicht so. Das aktuelle Kreislaufwirtschaftsgesetz lässt die ausnahmsweise Beseitigung von Pflanzenabfällen zu. Dies gilt dann auch für die Verbrennung von Pflanzenabfällen im eigenen Garten. Die in der Pflanzenabfalllandesverordnung definierten eng begrenzten Ausnahmeregelungen greifen dies auf. Die Pflanzenabfalllandesverordnung erlaubt eben nicht ein generelles Verbrennen von Pflanzenabfällen im eigenen Garten. Erstens ist dies nur zulässig, wenn eine Anbindung der Abfälle an das von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bestimmte Entsorgungssystem nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Und die Umstände im ländlichen Raum, in kleinen und kleinsten Dörfern, zeigen immer wieder, dass solche Ausnahmeregelungen im Moment noch notwendig sind. Oftmals sind die Wege zu den Sammel- und Annahmestellen zu weit, weil die Kommunen zum Beispiel keine Container oder Big Bags zur Verfügung stellen wollen oder können. Und eine Biotonne reicht da meist auch nicht, da diese in nicht wenigen Fällen – gerade bei größeren und in unseren Dörfern durchaus typischen Grundstücken – für den anfallenden Grün- und Baumschnitt zu klein sind. Aber zur Biotonne später mehr. Die durch das Land festgelegten Ausnahmetatbestände sind auf die Monate März und Oktober bei maximal zwei Stunden Feuer von vorher getrockneten Pflanzenabfällen beschränkt, die zudem vor der Verbrennung zum Schutz von Insekten und Kleintieren umgesetzt werden müssen. Mein Fazit lautet daher: Sie wollen, meine Damen und Herren der GRÜNEN, ein Verbrennen von Pflanzenabfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen ganzjährig untersagen. Das ist es aber bereits jetzt. Dazu wollen Sie, dass jegliche Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung durch unsere Bürgerinnen und Bürger bei den zuständigen Behörden der Kreise beantragt werden soll und somit einem Genehmigungsvorbehalt unterliegt. Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln und für mich feststellen, dass dies nichts, aber auch gar nichts mit der Lebenswirklichkeit zu tun hat. Das ist einfach lebensfremd. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weder ein solches zusätzliches, weder ist ein solches zusätzliches Genehmigungsverfahren personell zu bewerkstelligen, noch ist die Einhaltung der erteilten und versagten Genehmigungen zu kontrollieren. Ich bin da eher auf der Seite der Menschen im ländlichen Raum und hab da mehr, offensichtlich mehr Vertrauen als Sie, dass sie sich an die Regeln halten oder bessere Lösungen finden, zumal es reichlich gute Beispiele bei uns im Land gibt, die vor Ort angeboten werden. Festzuhalten ist trotzdem, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus ökologischer Sicht und auch für meine Fraktion unzeitgemäß ist. Eine Überarbeitung der Pflanzenabfalllandesverordnung scheint daher notwendig, wie es auch Minister Backhaus erläuterte. Einzelfalllösungen müssen trotzdem noch möglich sein, und das ohne langes bürokratisches Antragsverfahren. Meine Fraktion lehnt Ihren Antrag ab und fordert Sie gleichzeitig auf, mit uns nach praktikablen Lösungen zu suchen. Werden Sie auch aktiv in den kommunalen Vertretungen! (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zum zweiten Antrag, mit dem Sie ein landesweites Holsystem für Bioabfälle, sprich die Biotonne in Mecklenburg-Vorpommern einführen wollen: Auch hier verstehe ich die Motivation, die hinter diesem Antrag steckt und die ich durchaus ebenso habe, aber schauen wir uns das Ganze näher an. Rechtliche Grundlage ist auch hier das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die getrennte Sammlung ist nach diesem Gesetz Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte und damit kommunales Selbstbestimmungsrecht und Pflicht. Der Bundesgesetzgeber hat aber auch die Ausgestaltung der Bewirtschaftung der Bioabfälle den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen. Im Bundesgesetz hat er dabei bewusst verzichtet, Hol- und/oder Bringsysteme vorzuschreiben. In unserem Bundesland haben sich die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in den Kommunalparlamenten entschieden, wie sie diese Aufgabe wahrnehmen. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn es landeseinheitliche Systeme gäbe, aber die Voraussetzungen sind eben nicht überall gleich. In den kreisfreien und größeren Städten ist es wesentlich einfacher, sich für ein Holsystem in Form der Biotonne zu entscheiden. In den Landkreisen sind die örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich und die eingeführten Systeme ebenso. So gibt es im Landkreis Rostock eben die Biotonne, in Vorpommern-Greifswald nicht (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und in MSE eine gemischte Lösung. Wenn Sie aber die Tonnenangaben zum Beispiel bei der Anfrage von Frau Schlupp gesehen haben, ist trotzdem beispielsweise Vorpommern-Greifswald in der Lage, große Mengen Grünschnitt anzunehmen. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich denke, dass die Entscheidungen immer mit demokratischen Mehrheiten getroffen worden sind, und das ist auch gut so. Wenn man ein System wie die Biotonne landesweit durchsetzen müsste, möchte, muss man in den Kommunalparlamenten für Mehrheiten sorgen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch unredlich!) Eine Abstimmungsniederlage sollte aus unserer Sicht nicht durch eine Festlegung durch die Landesregierung geheilt werden. Man muss damit leben oder eben ein Holsystem im Kreistag oder den Bürgerschaften beantragen und durchsetzen. Es ist und bleibt kommunales Selbstbestimmungsrecht. Außerdem führt eine pauschale Festlegung auf die Biotonne immer auch zu einer Erhöhung der Abfallgebühren. Auch das sollte vor Ort ausgestritten werden. Zudem löst auch jede landesweite neue Festlegung Konnexität aus – sprich, wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. So wünschenswert eine landeseinheitliche Einführung der Biotonne wäre, will meine Fraktion aber nicht das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen aushebeln. Wir lehnen auch diesen Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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