Landtag 21/5
15.11.2023 · 292 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: CDU (43)FDP (18)SPD (14)Die Linke (14)
Die fünfte Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist eröffnet. Ich begrüße die hier anwesenden Damen und Herren sowie die Zuhörer:innen und die Vetreter:innen der Medien. Als Besuchende begrüße ich recht herzlich eine Gruppe „Zweitkräfte“ aus der Vahr. – Herzlich willkommen in unserem Haus! (Beifall) Zur Reihenfolge der Tagesordnungspunkte wurde vereinbart, dass heute Vormittag im Anschluss an die Aktuelle Stunde die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 3 und 25 aufgerufen werden, wenn es noch passt. Danach geht es weiter mit der regulären Tagesordnung. Nach der Mittagspause werden die Tagesordnungspunkte 12, 13 und 18 behandelt. Danach wird die Tagesordnung in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte fortgesetzt. Am Donnerstagvormittag wird nach der Fragestunde der Tagesordnungspunkt 34 aufgerufen, anschließend der Tagesordnungspunkt 39 und danach geht es mit der regulären Tagesordnung weiter. Nach der Mittagspause werden die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 17, 35 und 37 behandelt. Danach wird die Tagesordnung in der Reihenfolge der weiteren Tagesordnungspunkte fortgesetzt. Die übrigen interfraktionellen Absprachen können Sie der digital versandten Tagesordnung entnehmen. Dieser Tagesordnung können Sie auch die Eingänge gemäß § 37 der Geschäftsordnung entnehmen, bei denen interfraktionell vereinbart wurde, diese nachträglich auf die Tagesordnung zu setzen – es handelt sich insoweit um die Tagesordnungspunkte 37 bis 39. Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? Ich sehe niemanden. Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden. (Einstimmig) Wir treten in die Tagesordnung ein. Aktuelle Stunde Für die Aktuelle Stunde liegen zwei Themen vor. Auf Antrag des Abgeordneten Thore Schäck und Fraktion der FDP: „Wenn Hass zum Grundrauschen wird – Anstieg von antisemitischen und antimuslimischen Straftaten im Land Bremen bekämpfen!“ Zweitens auf Antrag des Abgeordneten Frank Imhoff und Fraktion der CDU: „Statt Regierungserklärung: Die als historisch bezeichneten Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vom 6. November 2023 und ihre Auswirkungen auf Bremerhaven und Bremen“. Hinsichtlich der Reihenfolge der Themen wird nach der Reihenfolge des Eingangs verfahren. – Ich stelle Einverständnis fest. Die Beratung ist eröffnet. Ich rufe jetzt das erste Thema der Aktuellen Stunde auf. Wenn Hass zum Grundrauschen wird – Anstieg von antisemitischen und antimuslimischen Straftaten im Land Bremen bekämpfen! Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Olaf Bull. Als erster Redner erhält der Abgeordnete Thore Schäck das Wort.
Thore Schäck FDP
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Überfall der Hamas am 7. Oktober dieses Jahres auf israelische Zivilisten, bei dem rund 1 200 Juden und Jüdinnen vergewaltigt, auf fürchterlichste Art und Weise ermordet und verschleppt worden sind, ist in seiner Brutalität kaum zu überbieten. Ich glaube, es war für viele von uns unvorstellbar, dass es so etwas in unserer einigermaßen entwickelten Welt noch mal geben könnte. Tausende Familien wurden bei diesem Angriff, bei diesem Massaker auseinandergerissen. Durch persönliche Kontakte nach Israel bleibt bei mir der Eindruck, dass dort fast jeder jemanden verloren hat. Menschen haben ihren Partner verloren, Kinder wachsen ohne ihre Eltern auf und Großeltern müssen ihre Enkel beerdigen. Es sind aber auch noch viele Menschen in der Gewalt der Hamas. Die Hamas hat rund 220 Geiseln genommen, viele junge Menschen, Kinder, die als Geiseln genommen worden sind, um Israel von einer Gegenwehr abzuhalten. Israel hat sich davon aber nicht abhalten lassen, Israel hat sich gewehrt. Was hätten sie sonst auch tun sollen? Auf den nächsten Angriff waren? Mittlerweile sind auch im Gazastreifen hunderte Menschen tot und rund 100 000 Menschen auf der Flucht. Das ist ein Ergebnis, das die Hamas nicht nur eingeplant und in Kauf genommen, sondern vielleicht auch bewusst erzeugt hat, denn den Hass auf Israel, Hass auf Juden, den die Hamas bewusst in ihrer Bevölkerung schürt, genau diesen Hass braucht die Hamas, um zu existieren. Sie braucht diesen Hass, um Macht über Menschen zu haben, denn genau dieser Hass auf eine bestimmte Religionsgruppe, auf eine bestimmte Bevölkerungsgruppe macht es der Hamas so leicht, die Menschen zu führen. Ein Überlebender des Holocausts hat in einer Phoenix-Dokumentation, die ich vor einigen Monaten gesehen habe, eine Frage gestellt, die bis heute in mir nachhallt. Er hat die Frage gestellt: „Was folgt eigentlich auf Hass?“ In der Dokumentation damals auf Phoenix blieb diese Frage unbeantwortet im Raum stehen, aber am 7. Oktober dieses Jahres haben wir alle gesehen und erlebt, was auf Hass folgt. Deswegen dürfen wir alle diesem Hass nicht nachgeben. Wenn wir als demokratische Kräfte, als Abgeordnete und auch als Zivilgesellschaft eine Aufgabe haben, dann ist es doch gerade die, diesem Hass zu widerstehen. (Beifall FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wenn wir eine außenpolitische Verantwortung, aber auch eine Staatsraison haben, dann ist es doch die, dass jüdisches Leben geschützt werden muss, egal wo auf der Welt es angegriffen wird. Jüdisches Leben muss aber auch hier bei uns im Land, in Deutschland, hier bei uns in Bremen geschützt werden. Das ist auch unsere Aufgabe als Parlamentarier, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall) Dieser fürchterliche Angriff auf israelische Zivilisten ist viele tausend Kilometer weit weg gewesen, in einer anderen Region der Welt, aber die Folgen davon, die spüren wir auch hier in Deutschland, die spüren wir auch hier in Bremen. Wenn Eltern ihren Kindern raten, keine Zeichen ihres jüdischen Glaubens mehr offen zu tragen, wenn Kinder auf Schulhöfen gemobbt oder verprügelt werden, weil sie Juden sind, wenn Menschen auf offener Straße beschimpft, bespuckt, attackiert werden, weil sie eine Kippa tragen, wenn Geschäfte boykottiert oder beschädigt werden, weil sie angeblich Juden gehören, dann klingt all das, zumindest für mich, irgendwie so unangenehm bekannt. Wie ein Bericht aus einer längst vergangenen Zeit, wie ein Bericht aus den 30er-Jahren, aber eben wie ein Bericht aus den 1930er-Jahren. All das liest sich und hört sich an wie ein Blick durch ein Fenster in die Vergangenheit, von der wir eigentlich alle gehofft hatten, dass sie in unserem Land so nie wieder vorkommt. Das ist auch der Grund, warum wir diese Aktuelle Stunde eingereicht haben. Wenn Synagogen verstärkt bewacht werden, dann ist das erst mal ein starkes Zeichen und ein klares Zeichen des Rechtsstaates, dass er funktioniert. Das ist gut, aber es ist auch gleichzeitig nicht gut, denn dass das wieder notwendig ist, das sollte uns alle über alle demokratischen Fraktionen hinweg alarmieren und sollte uns aufrufen, geschlossen gegen diese Gewalt und gegen diesen Hass aufzustehen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das Perfide ist, dass sich jetzt die Nächsten auf den Weg machen und diesen Hass sehr gut für sich zu nutzen wissen. Wir lesen und hören, dass Rechtsradikale, dass Verschwörungsgläubige, dass völkische Parteien auf einmal hetzen. Nicht nur gegen Juden, sondern auch gegen Muslime, weil in ihrem Framing „die Muslime“ diese Tat begangen haben, (Zuruf Abgeordneter Olaf Zimmer [DIE LINKE]) die natürlich praktischerweise häufig einen anderen kulturellen Hintergrund haben, vielleicht anders aussehen, eine andere Sprache sprechen. Wir erleben nun also, dass auch Menschen muslimischen Glaubens zunehmend attackiert werden, eben weil sie Muslime sind, und in Mithaftung für etwas genommen werden, das Menschen ihres Glaubens in einer anderen Region der Welt angerichtet haben. Das äußert sich dann in Social Media, wo von Rechtsradikalen mittlerweile nicht nur gegen Menschen jüdischen Glaubens, sondern auch gegen Muslime gehetzt wird, wo gegen Zuwanderung, gegen die sogenannte religiöse Übervölkerung gehetzt wird, wo eben auch Hass gesät wird. Sie tun das, weil völkische Parteien wie die AfD und die Rechtsradikalen in ihren eigenen Reihen diesen Hass genauso brauchen. Sie brauchen diesen Hass, um zu überleben. Sie brauchen diesen Hass, um zu existieren. Sie brauchen diesen Hass, um Macht über Menschen zu haben, denn auch ihnen macht es das leicht, durch diesen Hass Menschen zu führen. Deswegen werden nun Menschen auf offener Straße attackiert, weil sie Zeichen und Symbole ihres jüdischen oder ihres muslimischen Glaubens tragen, und es müssen Moscheen, es müssen Synagogen vor Angriffen geschützt werden. Die einen brüllen, dass die eingewanderten Muslime schuld seien und dass wir uns damit Hass importiert hätten, und die anderen brüllen, dass die Zugewanderten alles freundliche Menschen sind und niemandem etwas zuleide tun. Ich glaube, diese Verallgemeinerung von beiden Seiten trägt nicht zur Lösung des Problems bei, denn wenn uns die Geschichte eines gelehrt hat, dann ist es doch, dass Verallgemeinerung, dass in Sippenhaft nehmen, dass Pauschalurteile gegen Menschen aufgrund eines Glaubens, aufgrund einer Hautfarbe, aufgrund einer Herkunft, aufgrund eines Passes niemals Probleme in unserer Gesellschaft gelöst, sondern immer nur neue Probleme verursacht haben, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Nach diesen vielleicht etwas alarmierenden und leider aus der Situation heraus auch sehr düsteren Worten möchte ich aber noch mal zwei Dinge anführen, die mir auch Hoffnung machen. Das eine, das mir Hoffnung macht, ist unser Rechtsstaat. Ich glaube so sehr an unseren Rechtsstaat, weil er eben nicht danach fragt, welche religiöse Überzeugung jemand hat, wo jemand herkommt, weil er keine Pauschalurteile nach Religion oder nach Herkunft fällt, weil er keine Sippenhaft kennt. Er beurteilt Einzelne nach ihren Taten und nach ihrem Handeln, und er schreibt Regeln fest, die wir uns als Gesellschaft gegeben haben, an die sich alle zu halten haben. Egal ob es Juden sind, Muslime, Christen, Atheisten, egal ob deutscher Pass oder nicht deutscher Pass: Vor dem Gesetz müssen alle Menschen gleich sein. Ich bin hier auch sehr klar, und zwar in beide Richtungen: Wenn wir tausende Menschen auf den Straßen Deutschlands sehen, die HamasFlaggen hochhalten und frenetisch, fröhlich den Mord an Kindern, die Vergewaltigung von Frauen und die Verschleppung von Geiseln feiern, dann haben wir in unserer Gesellschaft ein Problem! Wer zu uns kommt, um Teil unserer Gesellschaft zu werden, sich aber nicht an das Mindestmaß an Glaubensfreiheit, an Toleranz, an Frauenrechte, an den Schutz des Lebens, an eine Grundhumanität, die wir als Gesellschaft haben, halten möchte, der verwirkt damit die Chance, Teil unserer Gesellschaft zu werden, und der muss auch das Land wieder verlassen. Wer die Ermordung von Juden bejubelt, kann nicht zu Deutschland gehören. Das sind Straftaten und die Straftaten müssen durch den Rechtsstaat bis in die letzte Konsequenz verfolgt werden, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Genauso gilt: Wenn Menschen aus Deutschland, wenn Rechtsradikale gegen andere Menschen hetzen, weil sie Juden sind, weil sie Muslime sind, wenn Menschen in Sippenhaft genommen werden, wenn sie Straftaten verüben, dann haben wir auch da ein Problem in unserer Gesellschaft. Lassen Sie mich auch das klar sagen: Wer aufgrund irgendeiner völkischen Wahnvorstellung gegen Menschen einer bestimmten Herkunft oder Menschen eines bestimmten Glaubens hetzt und ihnen Rechte abspricht, Synagogen oder Moscheen attackiert, auch der kann kein Teil unserer Gesellschaft sein, und auch der muss die volle Konsequenz und die Härte unseres Rechtsstaates zu spüren bekommen. (Beifall FDP, SPD, CDU) Diese beiden unbequemen Wahrheiten sind am Ende zwei Seiten ein und derselben Medaille. Verschiedene politische Strömungen laufen manchmal Gefahr, immer nur das eine oder das andere zu betonen, aber sowohl Rechtsstaat als auch der Humanismus, der uns als Gesellschaft nach wie vor trägt, vertragen an dieser Stelle, glaube ich, kein „Ja, aber“, sondern nur ein „Ja, und“. Es gibt aber eine zweite Stärke. Die erste Stärke in Deutschland ist der Rechtsstaat, auf den ich vertraue. Die zweite Stärke ist unsere Zivilgesellschaft. Wenn wir eine Aufgabe haben, als Zivilisation, als Gesellschaft, dann ist es doch gerade die, dass wir uns diesem Hass, der jetzt von verschiedenen Seiten geschürt wird, gerade nicht hingeben, dass wir diesem Hass nicht nachgeben, dass wir uns als Gesellschaft von diesem Hass auch nicht vergiften lassen. Es ist unsere Aufgabe, diesem Hass nicht mit noch mehr Hass zu begegnen, weil das das Problem niemals lösen wird, sondern als zivilisierte Gesellschaft gerade das nicht zu verlieren, was uns ausmacht und was uns zusammenhält, nämlich die Humanität, die Toleranz allen gegenüber, die sich an unsere zivilisatorischen Regeln in unserer Gesellschaft halten, aber eben auch keinen einzigen Meter vor all denjenigen zurückzuweichen, die sich über unsere zivilisatorischen Regeln hinwegsetzen möchten und das für sich in Anspruch nehmen. Das ist unsere Aufgabe. Das ist unsere Aufgabe als Demokraten, das ist unsere Aufgabe als Gesellschaft, aber das ist auch insbesondere unsere Aufgabe als Parlamentarier in diesem Hohen Haus. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter das Wort.
Dr. Wiebke Winter CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der 7. Oktober wird als ein schwarzer Tag für diese Welt in die Geschichte eingehen. 50 Jahre nach dem Jom-Kippur-Krieg ermordete die Hamas über 1 200 Israelis und nahm Hunderte von ihnen als Geiseln. Nie seit der Shoah wurden an einem Tag so viele Jüdinnen und Juden getötet. Sie wurden beim Festivalbesuch abgeschlachtet, in ihren Häusern, auf der Straße, an sicheren Orten – Babys, Jugendliche, Erwachsene oder Ältere. „Nie wieder“, das ist das Versprechen, das wir Jüdinnen und Juden nach dem Verbrechen des Nationalsozialismus gegeben haben. „Nie wieder“, dieses Versprechen und die damit verbundene Zusage der Sicherheit darf nicht bröckeln oder infrage gestellt werden. „Nie wieder“, dieses Versprechen müssen wir jetzt einlösen, denn Juden in Deutschland leben in Angst. An ihre Türen werden Davidsterne gemalt wie in der NS-Zeit. Viele trauen sich nicht, Zeichen ihres Glaubens wie den Davidstern oder eine Kippa zu tragen. Absender auf die Briefe schreiben und damit die Adresse verraten? Besser nicht. Gleichzeitig rufen Tausende in Berlin und anderen Großstädten antisemitische Parolen auf Demonstrationen, und auf TikTok vergleicht das Clanmitglied Arafat Abou-Chaker Benjamin Netanjahu mit Adolf Hitler. Ein Freund von mir, der in Berlin lebt, wurde am Wochenende bedroht, nachdem er aus Solidarität mit den Jüdinnen und Juden die Israel-Flagge an seinen Balkon hängte und dann ein Nachbar versuchte, in seine Wohnung einzudringen, und rief, ich zitiere: „Ich bin Palästinenser und wohne hier. Warte mal ab, du Wichser!“ Zitatende. Die Polizei empfahl ihm, die IsraelFlagge nicht zu zeigen, um nicht weiter zu provozieren. Für uns ist klar: So darf es nicht weitergehen. Die Situation ist beschämend und besorgniserregend, denn Jüdinnen und Juden müssen sich gerade in Deutschland, in Bremen und Bremerhaven sicher fühlen. Auch hier mehren sich die antisemitischen Straftaten. Noch sind sie – zumindest nach Angaben von der letzten Woche – im niedrigen zweistelligen Bereich, aber wir wissen natürlich, dass Straftaten immer nur die Spitze des Eisbergs von all dem Hass und der Hetze sind, die in unserer Gesellschaft sind. Als Vertreter dieses Bundeslands, als gewählte Abgeordnete ist es nun unsere Pflicht, diesem Hass und dieser Hetze hier ganz klar entgegenzutreten, gerade jetzt, denn in dieser aufgeheizten Stimmung versuchen die unterschiedlichsten Gruppierungen, diese Stimmung zu nutzen, um weiter Unfrieden gegen Juden zu schaffen, aber auch gegen Muslime. In unserem Grundgesetz steht in Artikel 4 Absatz 1: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Der Artikel 4 gibt jedem das Recht, seinen Glauben, sei es als Muslim, Jude, Alevit, Jeside, Christ oder Anhänger gleich welcher Religion, auszuüben oder auch gerade keine Religion auszuüben. Jeder hat ein Recht auf Schutz gegenüber dem Staat, und das Recht bedeutet jedoch gleichzeitig auch eine Pflicht, nämlich die Pflicht, die Religionsausübung anderer Religionsgemeinschaften zu tolerieren. Toleranz verträgt keine Intoleranz, und so werden wir nicht wegsehen, so werden wir nicht tolerieren, wenn in Bremen und Bremerhaven irgendjemand aufgrund seiner Religion Hass und Hetze ausgesetzt wird, sondern wir werden mit der gesamten Härte des Rechtsstaats gegen diejenigen vorgehen, die aus religiösen Gründen gegen andere Menschen vorgehen. (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Das bedeutet, dass jede religiöse Tat, dass antisemitische und antimuslimische Straftaten, die es beide in Bremen gibt, konsequent verfolgt und geahndet werden müssen, und zwar unabhängig davon, ob sie auf der Straße passieren oder im Internet. Menschen, die solche Straftaten begehen und keinen deutschen Pass haben, haben in unserer Gesellschaft nichts zu suchen und sollten abgeschoben werden. (Abgeordneter Elombo Bolayela [SPD]: Ach so!) Unsere Haltung bedeutet gerade in Bezug auf den Krieg der Hamas gegen Israel jedoch nicht, dass man nicht mehr seine Meinung äußern darf. Gerade Solidarität mit den zivilen Opfern im Gazastreifen ist selbstverständlich zulässig. Die Unterstützung der Terrororganisation Hamas und die Unterstützung ihrer antisemitischen Vorhaben ist es jedoch nicht, denn die Hamas will Israel auslöschen, sie will Jüdinnen und Juden töten. Eine solche Haltung ist mit unseren Werten in Deutschland und unserer historischen Verantwortung für das Existenzrecht des Staates Israel nicht zu vereinbaren, denn Israel existiert, um Jüdinnen und Juden einen Schutzraum zu geben, einen Schutzraum, der aufgrund der Gräueltaten des Nationalsozialismus notwendig geworden ist. Viele unserer Großeltern oder Urgroßeltern haben damals zu diesen Gräueltaten beigetragen, und als ihre Nachfahren tragen wir daher eine besondere Verantwortung für das Land Israel und die Jüdinnen und Juden in unserem Land. (Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wir tragen sie als gesamte Gesellschaft. Die jüngere Vergangenheit hat uns nun gezeigt, dass wir weitere Maßnahmen treffen müssen, um alle Menschen in Deutschland für unsere besondere historische Verantwortung und unseren Schutzauftrag zu sensibilisieren. So sollten jede Schülerin und jeder Schüler einmal während ihrer Schullaufbahn ein Konzentrationslager besucht haben. Die Einbürgerung in Deutschland sollte mit dem Bekenntnis zur Religionsund Glaubensfreiheit und zum Existenzrecht Israels verbunden werden. Was mich hingegen betroffen macht, ist, wenn jetzt die Bundesregierung entscheidet, dass Fördermittel für politische Bildung, gerade für antisemitische Bildung, gestrichen werden sollen, und Projekte wie das Anne-Frank-Haus Sorge haben, nicht weiterfinanziert zu werden. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen gemeinsam wachsam sein, denn religiöser Hass und Antisemitismus bestehen in den unterschiedlichsten Gruppierungen. Antisemitismus existiert nicht, wie manche vielleicht annehmen würden, nur in muslimischen Kreisen, die besonders extrem denken, sondern auch in rechtsextremistischen Gruppierungen. Ich kann Robert Habeck an dieser Stelle nur folgen, wenn er sagt, dass diese vielleicht gerade nur deswegen nicht laut sind, um sich später gegen Muslime aussprechen zu können. An dieser Stelle möchte ich aber auch ganz klar sagen: Eine Partei, deren Führung den Holocaust als, ich zitiere, „Vogelschiss in der Geschichte“ bezeichnet, ist ebenso antisemitisch, und wir müssen uns solchen Parteien und Gruppierungen klar entgegenstellen. (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Auf der anderen Seite erschreckt es mich genauso, wenn ich jetzt die Bilder sehe, wenn Greta Thunberg, die sich eigentlich so verdient gemacht hat, uns auf die Klimakrise aufmerksam zu machen, in einem Palästinensertuch auf der Bühne steht oder Bilder postet, wo jemand ein Schild „Free Palestine“ hochhält, was immer wieder mit der Hamas konnotiert wird, und somit verschiedene Aspekte vermischt und vielleicht aus einem falsch verstandenen Kolonialismusvorwurf die Gräueltaten der Hamas nicht klar als solche benennt. Ich bin gleichzeitig froh, dass Fridays for Future Deutschland sich in dem Maße auch abgegrenzt hat. (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Zeiten wie diesen müssen wir als Gesellschaft enger zusammenrücken, um denjenigen Schutz zu geben, die ihn gerade besonders brauchen. Wir müssen Zeichen gegen Antisemitismus setzen, gegen jede Form religiösen Hasses. Ich bin sehr dankbar, dass es hier möglich ist, dass muslimische Vertreter in einer Synagoge sprechen. Noch dankbarer, so ehrlich möchte ich sein, wäre ich, wenn noch mehr Menschen auf die Straße gehen würden, um ihre Solidarität mit Israel zu zeigen, (Beifall) denn jetzt ist nicht die Zeit für ein „Ja, aber“, sondern für ein ganz klares „Ja“ zu Israel. Jetzt ist die Zeit, in der wir ganz klar sagen müssen: „Nie wieder!“ – Vielen Dank! (Beifall)
Antje Grotheer
Als nächster Redner erhält der Abgeordnete Michael Labetzke das Wort. Abgeordneter Michael Labetzke (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Gäste, liebe Kolleg:innen! Ich bin der FDP sehr dankbar, dieses Thema in der heutigen Sitzung in die Aktuelle Stunde eingebracht zu haben, denn genau hier gehört es hin, ins Parlament. Nach dem 7. Oktober, nach dem fürchterlichen und beispiellosen Angriff der Hamas auf Israel, mussten wir in Deutschland zum Teil verstörende Bilder sehen, beispielsweise wie der barbarische Angriff mit Freude öffentlich gefeiert wurde. Zudem mussten wir seitdem feststellen, dass die Zahl antisemitischer und antimuslimischer Straftaten anstieg. Was wir auch feststellen mussten, war, dass dieser Angriff nicht nur viele Menschen auf die Straßen brachte, sondern dass dieser Konflikt auch in die Schulen getragen wurde und – und das finde ich überaus besorgniserregend – viel Hass zum Vorschein kam, Hass auf jüdisches Leben, Hass auf Israel und auch der Hass auf Migrant:innen, insbesondere muslimische Mitbürger:innen. Unsagbares wurde sagbar, das Existenzrecht Israels offen in Abrede gestellt. Verschwörungsmythen haben Hochkonjunktur. An den Stammtischen wurde es laut, Deutschland müsse seine Geschichte hinter sich lassen. Israel wurde zum Täter erklärt, und in den Debatten hörte ich vielfach: „Ja, aber“. Sachbeschädigung und Volksverhetzung treten offen zutage. Sie haben die Debatte in der Überschrift mit dem Satz „Wenn Hass zum Grundrauschen wird“ versehen. Seien wir ehrlich und verschließen die Augen nicht vor der Realität: Dieser Hass ist schon lange in unserer Gesellschaft vorhanden. Man hätte nur genau hinhören müssen, und das haben wir als Gesellschaft nicht getan. Dabei hätten schon längst alle Alarmglocken läuten müssen. Die jüngst veröffentlichte Mitte-Studie 2022/2023 zeigt auf, dass rechtsextreme Einstellungen stark angestiegen und weiter in die Mitte gerückt sind. Die Studie hat zum Ergebnis, dass jede zwölfte Person in Deutschland ein rechtsextremes Weltbild hat. Mit acht Prozent ist der Anteil von Befragten mit klar rechtsextremer Orientierung gegenüber dem Niveau von knapp zwei bis drei Prozent in den Vorjahren erheblich angestiegen. Dabei befürworten mittlerweile über sechs Prozent eine Diktatur mit einer einzigen starken Partei und einem Führer für Deutschland. Über 16 Prozent behaupten eine nationale Überlegenheit Deutschlands, fordern endlich wieder Mut zu einem starken Nationalgefühl und eine Politik, deren oberstes Ziel es sein sollte, dem Land die Macht und Geltung zu verschaffen, die ihm zustehe. Kommt dann noch, wie wir es gerade erleben, der Hass von Israelhassern und Islamisten dazu, potenziert sich das Ganze – eine gefährliche Mischung. Der Antisemitismus ist Bindeglied zwischen beiden politischen Lagern. Er funktioniert in Teilen des Rechtsextremismus und im politischen Islamismus, hat aber auch eine große Bedeutung in der sogenannten Mitte der Gesellschaft. Der Antisemitismus bietet verschiedenste Erzählungen an, weil er so alt ist und so viele Ausprägungen annehmen konnte. Dass der Hass erst jetzt zu einem Grundrauschen wird, stimmt also nicht. Er war schon längst da, er war schon immer da. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Genau da kommen wir ins Spiel. Als Parlamentarier:innen sind wir im Herzen der Demokratie und müssen diese verteidigen. Unsere Demokratie ist wehrhaft, das zeigt sich hier in Bremen auf vielfältige Weise, für die ich sehr dankbar bin. Ich bin dankbar für die gute und klare Stellungnahme unserer Bürgerschaftspräsidentin nach den antisemitischen Schmierereien vor unserer Bürgerschaft. Ich bin dankbar für die gute und aufmerksame Arbeit unserer Sicherheitsbehörden, die aktuell gerade bis ans Limit, teilweise darüber hinaus gefordert sind, auch dem Innensenator, dass wir unmittelbar eine Änderung im bremischen Polizeigesetz vornehmen, um die Videoüberwachung der Synagogen zu ermöglichen. Ich bin dankbar für eine Versammlungsbehörde, die mit Augenmaß den schwierigen Spagat zwischen der Versammlungsfreiheit auf der einen und dem Unterbinden von Straftaten auf pro-palästinensischen Demonstrationen auf der anderen Seite schafft. Darüber hinaus bin ich dankbar, sehr dankbar, für das große zivilgesellschaftliche Engagement in unseren beiden Städten Bremerhaven und Bremen, die große Solidarität mit Israel und mit den Jüdinnen und Juden, die sich in vielen Veranstaltung gezeigt hat. Genau darum geht es. In einer Zeit überlappender Krisen brauchen wir gesellschaftlichen Zusammenhalt, und das heißt Solidarität. Das heißt vor allem auch, dass wir uns gegen jedwede Versuchung von Spaltung stellen, dass es kein „Wir gegen die“, kein Ausgrenzen von welchen Gruppen auch immer geben darf. Wie also umgehen mit dem Zustand? Wie schaffen wir gesellschaftlichen Zusammenhalt, und wie begegnen wir diesem Grundrauschen? Mein Leitfaden ist das Grundgesetz, aber ich fange mit Artikel 1 schon an. Artikel 1 Absatz 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Artikel 2 Absatz 1: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Artikel 3 Absatz 1: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, sind die Leitsätze unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das zeichnet eine wehrhafte Demokratie aus. Den Menschen in Bremerhaven und Bremen möchte ich an dieser Stelle mitteilen, dass der Staat mit seinen Institutionen die aktuelle Situation im Fokus hat und seine Maßnahmen fortlaufend anpasst. Darauf können Sie vertrauen. Wir werden uns diesem Hass entgegenstellen, und vor allem werden wir keinen Antisemitismus in unserem Land dulden. Das gilt in Bremerhaven und in Bremen, und das gilt auch für Deutschland. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, FDP) Ich möchte den Jüdinnen und Juden an dieser Stelle mit einem Zitat unseres Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier begegnen, er hat dies erst vor wenigen Tagen im Schloss Bellevue gesagt: „Seien Sie versichert, dass dieses Land nicht ruhen wird, solange Sie um Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Kinder fürchten müssen.“ Dem schließe ich mich an. Es ist aber nicht nur eine Frage für den Senat und die Sicherheitsbehörden im Land Bremen. Viele Lehrer:innen sind schon an uns herangetreten, weil sie unsicher im Umgang mit der Situation sind. Ihnen möchte ich sagen: Sprechen Sie uns Abgeordnete an! Laden Sie uns zu einem Austausch in Ihre Schulklassen ein! Wir kommen gern. Am wichtigsten jedoch ist, dass jede und jeder Einzelne von uns gefordert ist. „Wehret den Anfängen“ bedeutet eben nicht, erst einzuschreiten, wenn es schon zu spät ist. Mischen wir uns ein, wenn wir Alltagsdiskriminierung erleben! Stellen wir uns gegen jede Form von Diskriminierung! Ein klares Nein zu „Das wird man ja wohl noch sagen dürfen“, denn das ist der Nährboden für diesen Hass, den wir gerade erleben. Dem stellen wir uns mit allen Mitteln entgegen – für den Erhalt eines guten Miteinanders aller in unseren beiden Städten, denn es geht uns alle an, und es geht um alle. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen, liebe Gäste! Ich möchte meine Rede mit einigen wenigen wichtigen Worten abschließen. Es sind nur vier Wörter: „Nie wieder ist jetzt!“ – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat der Abgeordnete Kevin Lenkeit das Wort.
Kevin Lenkeit SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! In unserer Gesellschaft gerät zunehmend etwas aus dem Lot. Seit einigen Jahren manövrieren wir zwischen den stärksten Auswirkungen der multiplen Krisen umher, zuerst die Coronapandemie, dann der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die daraus resultierende Energiekrise mit ihren Auswirkungen in Form von Inflation und Teuerung und zuletzt der barbarische Terrorangriff der Hamas auf Israel, welcher die Situation in der Region wahrscheinlich auf Jahre prägen wird. Ich gebe ehrlich zu, dass das Thema der Aktuellen Stunde einen Konflikt in mir entfacht hat. Einerseits gibt es zweifelsfrei antimuslimische Straftaten in Bremen und Bremerhaven, welche ohne Wenn und Aber zu verurteilen sind. Die Zahlen für das Jahr 2023 sind noch nicht abschließend erhoben. Wir werden einen Zuwachs sowohl bei den antimuslimischen Straftaten, aber vor allem bei den antisemitischen Straftaten erleben. Daher entschuldigen Sie bitte, dass mein Fokus auf dem Antisemitismus liegen wird. Ich möchte an dieser Stelle herausstellen, wie wenig konfrontativ, ja, sogar kooperativ die Situation zwischen den Glaubensgemeinschaften hier bei uns Bremen ist. Es gibt einen konstruktiven Austausch zwischen christlichen, jüdischen und muslimischen Gemeinden. Das ist ein gutes Zeichen. Davon wünsche ich mir mehr in Deutschland. (Beifall) Denn wir müssen an dieser Stelle auch ehrlich sein: Die Masse der antiisraelischen Proteste in unserem Land rekrutiert sich aus der muslimischen Gemeinde. Wie gesagt, bei uns in Bremen ist die Situation eine andere, aber wir haben die Bilder aus Berlin, Essen und anderen Städten im Kopf. Die Mehrheit der Muslime in unserem Land unterstützt diese mitunter gewaltsamen Proteste nicht, wir dürfen sie hier nicht alle in einen Topf werfen. Die Mehrheit ist dagegen, aber die Mehrheit muss auch lauter werden. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Mitunter gewaltsame Proteste gegen israelische Aggressionen im Gazastreifen, das öffentliche Unterstützen von Terrorangriffen und die Freude über den gelungenen Coup der Hamas: Die Szenen auf unseren Straßen widern an, und sie gehören polizeilich abgestellt und konsequent verfolgt. Eine gesellschaftliche Konsequenz muss sein, dass wir in die politische Bildungsarbeit investieren. Diese Position vertrete ich sowohl als innenpolitischer Sprecher meiner Fraktion als auch als Haushälter. Ich verstehe es als Auftrag an den kommenden Haushalt: Wir müssen die politische Bildung in die Schulen tragen und die jungen Menschen darüber aufklären, was unser gesellschaftlicher Grundkonsens ist, wie unser politisches System zustande kommt, und deutlichst aufzeigen, wieso die Sicherheit für uns Deutsche nicht verhandelbar ist. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Das gilt für alle Menschen, die in unserem Land leben, und es gilt natürlich auch für die ältere Generation in unserer Gesellschaft, in deren politische Bildung gehört genauso investiert wie in die der Jugend. Es macht mich, um ehrlich zu sein, sprachlos, wie schnell auch laute biodeutsche Teile unserer Gesellschaft in die Täter-Opfer-Umkehr eingestiegen sind. Wenn Terroristen ganze Familien in ihre Häuser sperren, diese dann anzünden und unter Jubel die Todesschreie aus dem Inneren dokumentieren, so findet sich in diesen Tagen überall mindestens eine Stimme, die sagt: „Aber Israel“. Wenn Terroristen Frauen vergewaltigen und ihre nackten und geschundenen Körper als Trophäe durch die Straßen ziehen, so findet sich dieser Tage überall mindestens eine Stimme, die sagt: „Aber Israel“. Wenn Terroristen Tausende von Raketen auf Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Restaurants abfeuern, so findet sich dieser Tage überall mindestens eine Stimme, die sagt: „Aber Israel“. Und wenn Terroristen Kinder, Frauen und Alte entführen, sie unter Krankenhäusern als Geiseln halten und foltern, so findet sich dieser Tage mindestens eine Stimme, die sagt: „Aber Israel“. Machen wir uns nichts vor: Israel steht hier nicht für ein Land, Israel steht hier stellvertretend für alle Jüdinnen und Juden. Jüdisches Leben war auch nach 1945 niemals sicher, auch nicht bei uns in Deutschland. Es gab immer einen nationalen Antisemitismus, es gab immer ein gesellschaftliches Fremdeln mit dem Staat Israel und seinen Bewohnerinnen und Bewohnern. Angriffe auf jüdische Friedhöfe, Morde an jüdischen Menschen und Anschläge auf jüdische Gotteshäuser sind Teile der deutschen Nachkriegsgeschichte. Das in dem Titel der Aktuellen Stunde beschriebene Grundrauschen, es ist seit Jahrzehnten hörbar, und zuletzt war es in Halle eine stabile Tür, welche den Massenmord an Jüdinnen und Juden verhindert hat. Judenhass made in Germany ist nicht nur ein Grundrauschen, es ist das Geräusch einer knallenden Pistole. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Kolleginnen und Kollegen, es ist unsere Aufgabe als gewählte Volksvertreterinnen und Volksvertreter, die Speerspitze derer zu sein, die laut und entschieden „Stopp!“ sagen, wenn es heißt: „Aber Israel“ oder „Die Muslime“. Egal ob im Familien- oder Bekanntenkreis, beim Stammtisch oder auf dem Sportplatz, beim Grillen oder auch am Infostand: „Nie wieder!“ ist keine hohle Phrase. „Nie wieder!“ ist ein Versprechen, welches es ohne Wenn und Aber einzuhalten gilt. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Zum Schluss noch zwei Punkte, die mir persönlich sehr wichtig sind. Erster Punkt: Israel ist kein Apartheidstaat. (Beifall) Ich habe in Südafrika gelebt und studiert, ich habe die Geschichte der Apartheid zwei Dekaden nach ihrem offiziellen Ende damals noch erlebt und gespürt. Wer behauptet, Israel sei ein Apartheidstaat, der negiert das Leben von fast zwei Millionen arabischen Israelis mit vollen Grundrechten, die in Israel leben. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis Deutschland, FDP) Zweiter Punkt: Israel begeht keinen Genozid im Gazastreifen. (Beifall) Allein der Vorwurf sollte sich von selbst verbieten. Wir dulden keine Verharmlosung oder Relativierung des industriellen Massenmordes Nazideutschlands an mehr als sechs Millionen Juden bis 1945. Die Schuld unserer Vorfahren ist ein Fakt. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis Deutschland, FDP) Dies gesagt lassen Sie uns wann immer möglich, egal ob vor dem Rathaus oder vor der Bürgerschaft, Flagge zeigen, die Flagge gegen Hass und Gewalt, Verschwörungsmythen und Fehlinformationen in unserer Gesellschaft. Mein letzter Austausch mit der jüdischen Gemeinde war aufgrund der angedachten Videoüberwachung der Synagoge. Mein letzter Termin mit Vertreterinnen und Vertretern der muslimischen Gemeinden war aufgrund einer eingeschlagenen Fensterscheibe in einem Kulturverein. Das sind keine positiven Gründe für Besuche. Das sollte sich, das muss sich ändern. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Daher ist es richtig und wichtig, dass wir über das Thema heute in der Aktuellen Stunde debattieren und dafür der FDP-Fraktion vielen Dank! Der Hass darf nie mehr obsiegen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, und bleiben Sie wachsam! (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat der Abgeordnete Jan Timke das Wort. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema der heutigen Aktuellen Stunde lautet: „Wenn Hass zum Grundrauschen wird – Anstieg von antisemitischen und antimuslimischen Straftaten im Land Bremen bekämpfen“. Lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Rede deutlich machen, dass ich es als etwas unglücklich empfinde, wenn der Antragsteller die antisemitischen und antimuslimischen Straftaten in einer Aktuellen Stunde miteinander verbindet, denn beide Phänomenbereiche können unterschiedlicher nicht sein. Antisemitische und islamfeindliche Straftaten haben im aktuellen Kontext nichts miteinander zu tun, denn es handelt sich um unterschiedliche Tätergruppen und unterschiedliche Motivlagen. Was sie lediglich eint, meine Damen und Herren, ist der Hass auf Andersdenkende. Richtig ist zwar, dass beide Straftatbereiche deutlich angestiegen sind, und das nicht nur in unserem Bundesland, sondern auch bundesweit, zur Wahrheit gehört aber auch, dass die islamfeindlichen Straftaten bereits im ersten Halbjahr dieses Jahres deutlich angestiegen waren, was natürlich auch schlimm genug ist, hingegen die Vergehen und Verbrechen gegen jüdische Bürger und ihre Einrichtungen in Deutschland erst nach dem Überfall der Terrormiliz Hamas auf Israel am 7. Oktober dieses Jahres sprunghaft angestiegen sind. Diese unterschiedlichen Entwicklungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben ihre Gründe. Während die Täter bei islamfeindlichen Straftaten fast ausschließlich dem rechtsextremistischen Spektrum zugerechnet werden, werden die jüngsten Angriffe auf Juden in Deutschland hingegen auch von Muslimen wohl mit arabischem Hintergrund verübt – ein Umstand übrigens, der von vielen Parteien – auch in diesem Haus – in den letzten Jahren immer verschwiegen, wenn nicht sogar geleugnet wurde. Meine Damen und Herren, der in Hamburg lebende Jude Andreas Müller sagte vor zwei Jahren in einem Interview gegenüber dem ZDF, ich zitiere: „Jeder redet über Antisemitismus von rechts. Wir hier sind in sechs Jahren nie von Nazis oder Rechten angegriffen worden. Wir werden immer von Muslimen bedrängt.“ Zu derselben Erkenntnis kommt auch der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, der vor wenigen Tagen forderte, dass man bei den Themen Israelfeindlichkeit und Judenhass die schon länger in Deutschland lebenden arabisch- und türkischstämmigen Bevölkerungsgruppen stärker in den Blick nehmen müsse. Die israelfeindlichen Aggressionen in den vergangenen Tagen hätten gezeigt, so Klein gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“, dass bei einem Teil der arabischstämmigen Bevölkerungsgruppen leicht antisemitische Grundhaltungen aktiviert werden könnten. Das gelte auch für einen Teil der Anhänger von Präsident Erdoğan innerhalb der türkischstämmigen Community. Erdoğan bediene derzeit in erheblichem Maße antiisraelische Ressentiments. (Beifall Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, diese beiden Beispiele strafen diejenigen Politiker Lügen, die jahrelang die Behauptung kolportierten, die überwiegende Anzahl der antisemitischen Straftaten würde hierzulande von rechten Extremisten begangen. Diese Behauptung ist eindeutig falsch, denn sie basiert nicht nur auf einer ideologiegesteuerten politischen Diskussion linker Parteien in unserem Land, sondern auch auf einer fragwürdigen Zuordnung solcher Delikte in der Kriminalstatistik und einer fehlerhaften Datenerfassung durch die Polizei. (Beifall Bündnis Deutschland) Antisemitische Straftaten werden grundsätzlich immer dann dem Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität rechts“ zugeordnet, wenn keine weiteren Spezifika erkennbar sind und kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Zudem wurden viele Anschläge auf jüdische Einrichtungen auch in der Vergangenheit nicht als Antisemitismus erkannt, wenn eine Verbindung zum Palästina-Konflikt bestand. Dann sind sie dort nicht erfasst worden. Befragungen von Opfern judenfeindlicher Delikte zeigten dagegen, dass die Täter zu etwa 80 Prozent im arabischmuslimischen Milieu zu verorten sind. Meine Damen und Herren, es ist daher höchste Zeit, dass wir die Erfassungskriterien für antisemitische Straftaten rasch ändern, um ein tatsächliches Bild über Täter und Tatmotive zu bekommen. Die Zahlen, die uns bislang präsentiert wurden, spiegeln in keiner Weise die Realität wider. So wurden bundesweit im dritten Quartal dieses Jahres insgesamt 540 antisemitische Straf- und Gewalttaten vorläufig erfasst, wovon 459 dem politisch rechten Spektrum zugeordnet werden. Nur 16 Taten, meine Damen und Herren, werden unter dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ und zehn weitere unter „religiöse Ideologie“ einsortiert. Diese Zahlen sind schlichtweg inakzeptabel, und die fehlerhafte Zuordnung verzerrt das wahre Ausmaß des Antisemitismus und seine Ursachen in unserem Land. Die Tatsache, dass die Bundesinnenministerin Nancy Faeser ebenfalls ein Umdenken in den Erfassungskriterien fordert, zeigt umso mehr, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Der Nahostkrieg und die daraus resultierenden antisemitischen und israelfeindlichen Demonstrationen auf unseren Straßen haben in den letzten Monaten verdeutlicht, dass der Antisemitismus in unserer Gesellschaft eben nicht ausschließlich aus dem politisch rechten Spektrum kommt. Es ist an der Zeit, dass wir eine offene und eine ehrliche Diskussion führen, um antisemitische Tendenzen in bestimmten Bevölkerungsgruppen anzusprechen und ihnen entgegenzutreten. Diese Tendenzen sind nicht nur nicht zu leugnen, es wäre auch fahrlässig, sie zu ignorieren. Es ist unsere Pflicht als Gesellschaft und umso mehr als Politiker, diesen gefährlichen Ideologien entschieden entgegenzutreten. (Beifall Bündnis Deutschland) Ich will aber auch deutlich sagen, dass wir dabei nicht in die Falle tappen dürfen, die gesamte Migrationsbevölkerung zu stigmatisieren. Gleichzeitig dürfen wir auch nicht aus falsch verstandener Political Correctness die Augen vor diesen Problemen verschließen. Wir müssen beispielsweise auch auf die Rolle des türkischen Präsidenten Erdoğan hinweisen, der äußerst antiisraelische Botschaften verbreitet und damit Ressentiments gegen Juden schürt. Dies ist absolut inakzeptabel und darf nicht toleriert werden. Es ist daher an der Zeit, dass wir klare Grenzen ziehen und deutlich machen, dass antiisraelische Propaganda und antisemitische Parolen in Deutschland keinen Platz haben und dass wir hier auch null Toleranz zeigen. Es ist wichtig, dass wir geschlossen konsequent handeln und durch Aufklärung, Bildung und auch mit strengeren Gesetzen gegen Antisemitismus vorgehen. Wir müssen diejenigen in Bremen und Deutschland zur Verantwortung ziehen, die antisemitische Ressentiments verbreiten und tolerieren. Unsere offene und pluralistische Gesellschaft darf nicht von antisemitischen Ideologien bedroht werden. Es liegt also jetzt an uns, diese immense Gefahr entschieden zu bekämpfen und eine Zukunft zu schaffen, in der Judenfeindlichkeit keinen Platz hat. Mit demselben Nachdruck sind auch antimuslimische Straftaten zu bekämpfen. Niemand, meine Damen und Herren, darf in Deutschland aufgrund seiner Herkunft oder seiner religiösen Überzeugung das Opfer einer Straftat werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Das gilt im Speziellen auch für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, die Kinder, denn es schockiert, zu hören, dass nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober die Drohungen gegen Schulen bundesweit zugenommen haben. Jüdische Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte müssen sich in Deutschland sicher fühlen, speziell an dem Ort, an dem sie gemeinsam lernen, lachen und spielen. Da müssen wir auch schauen, ob wir an Schulen und Hochschulen die Gesetzeslücke schließen, die wir derzeit noch haben, im Antidiskriminierungsrecht, denn Bildungseinrichtungen sind nun mal Ländersache, wo das Recht des Bundes nicht greift. Hier haben wir eine Gesetzeslücke. Wir brauchen nach Auffassung der Fraktion Bündnis Deutschland ein Landes-Antidiskriminierungsgesetz, das diese Schülerinnen und Schüler vor Diskriminierung schützt. Lassen Sie uns gemeinsam an einem solchen Gesetz arbeiten. Sie haben uns da an Ihrer Seite. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Sofia Leonidakis das Wort.
Sofia Leonidakis Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Am Jahrestag der Reichspogromnacht erschien die Meldung „Vermehrt antisemitische und antimuslimische Straftaten in Bremen“. Seit dem barbarischen Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober und dem israelischen Militäreinsatz in Gaza wurden in Bremen laut Polizei antisemitische Straftaten im niedrigen zweistelligen Bereich und antimuslimische Delikte im einstelligen Bereich verübt. Die RIAS-Meldestelle dokumentierte ein antisemitisches Graffito in Bremen, das sagte: „Für jeden Zionisten eine Kugel“. Bundesweit hat es auf Pro-Palästina-Demonstrationen Gewaltverherrlichung und antisemitische Parolen gegeben. Angesichts von 1 200 durch die Hamas ermordeten Israelis und 239 Geiseln wurde auf Deutschlands Straßen Baklava gereicht. Eliminatorischer und israelbezogener Antisemitismus hat Konjunktur, auch in Teilen der politischen Linken, die Hamas wird teilweise als Befreiungsorganisation gesehen. All das, liebe Kolleginnen und Kollegen, verurteile ich aufs Schärfste! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis Deutschland, FDP) Die Folge davon ist, dass sich Jüdinnen und Juden nicht mehr sicher fühlen, dass sie Angst haben. Sie werden hier in Bremen und Bremerhaven, in Deutschland und auch darüber hinaus eingeschüchtert und bedroht. Sie sind auch teilweise nicht mehr sicher, wie der Brandanschlag auf die Berliner Synagoge gezeigt hat. Auch die Bremer Synagoge muss stärker bewacht werden; das Gesetz für die Ausweitung der Videoüberwachung beschließen wir hier noch. Jüdisches Leben zu schützen, darf keine hohle Phrase sein. Man muss gegen antisemitische Straftaten vorgehen. Es reicht aber nicht, allein auf Straftaten zu schauen. Straftaten sind Ausdruck eines gesellschaftlichen Zustandes und einer Debatte. Antisemitismus und Rassismus sind weit verbreitet. In der neuen MitteStudie, sie wurde bereits erwähnt, verharmlosen 21 Prozent der Befragten den Nationalsozialismus ganz oder teilweise und stimmen antisemitischen Aussagen zu. 46,5 Prozent der Befragten stimmen rassistischen Aussagen zu. Wenn fast jede zweite Person latent oder offen rassistische Einstellungen hat, dann haben wir als Gesellschaft ein Problem. (Beifall DIE LINKE, SPD) Wenn jede fünfte Person offen oder latent antisemitisch ist, dann haben wir ein Problem, und zwar als gesamte Gesellschaft, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen geht es mir enorm gegen den Strich, wenn die Verantwortung für Antisemitismus in all seinen Facetten mal wieder allein muslimischen Communitys in die Schuhe geschoben wird, weil das die Mehrheitsgesellschaft so gut entlastet und antimuslimische Stereotype so gut bedient. Fakt ist: Sowohl antisemitische als auch rassistische Einstellungen haben zugenommen, das sagte die Mitte-Studie, und die strafbaren Auswüchse davon sind auch belegt, ob einem die Zahlen passen oder nicht. Eine Anfrage der LINKEN im Bundestag hat ergeben, dass schon im dritten Quartal dieses Jahres die antisemitischen Straftaten drastisch zugenommen haben und dass sie schon seit Längerem zunehmen. In diesen Zahlen sind die erfassten Straftaten seit dem jetzigen Krieg allerdings noch nicht enthalten. Von 540 Taten allein im dritten Quartal waren 450 rechtsmotiviert. Anscheinend muss das in Zeiten betont werden, in denen ein relevanter Teil in Politik und Medien wider besseres Wissen deutschen Muslim:innen die Alleinverantwortung für Antisemitismus überträgt. Das ist aber falsch! Alle, die in diese Richtung verbal zündeln, müssen wissen, dass auch das am Ende in rassistische Gewalt münden kann. Es hinterlässt mich ein Stück fassungslos, wenn ein gestandener Journalist wie Jan Fleischhauer im „Fokus“ eine Kolumne mit dem Titel schreiben kann: „Die Juden oder die Aggro-Araber, wir müssen uns entscheiden, wen wir halten wollen“. Erstmal: niemand wird gehalten außer Tiere. Zweitens: Weder Juden und Jüdinnen noch Araber:innen sind „die anderen“, sondern Teil unserer pluralen Gesellschaft. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Drittens: „Aggro-Araber“ ist eine pauschalierende Diffamierung. Ja, es gibt aggressive und auch antisemitische Menschen mit arabischen Wurzeln in Deutschland. Deshalb sind aber nicht alle Muslim:innen in Deutschland Antisemiten. Es gibt gleichzeitig die deutschen Faschisten wie den Attentäter von Halle oder die baden-württembergischen Footballfans, die kürzlich in Dortmund den Rabbiner antisemitisch beleidigt haben. Es gibt die Wähler:innen, die es noch belohnen, wenn herauskommt, dass ein Hubert Aiwanger in der Vergangenheit mit neonazistischen Flugblättern, Judenwitzen und HitlerGrüßen aufgefallen ist. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Wann war das?) Es gibt die 34 Prozent, die – laut einer Umfrage vor wenigen Tagen – der Thüringer AfD ihre Stimme geben wollen, einem gesichert rechtsextremen Landesverband des Faschisten Höcke. Deshalb sind trotzdem nicht alle Biodeutschen Antisemiten. Über allem liegt momentan die Situation in Israel und Gaza. Das beschäftigt Menschen, mich auch. Viele sind emotional berührt, viele haben Bezüge oder gar Verwandte, die betroffen sind. Wir alle haben die Nachrichten und Videos auf unseren Handys. Es ist teilweise wirklich schwer zu ertragen. Die Gräueltaten, die Brutalität, die vielen Opfer, das Schicksal der Entführten, all das lässt niemanden kalt. Wir als Politik sind gehalten, mit Israel solidarisch zu sein und gleichzeitig das Leid der Palästinenser:innen nicht zu ignorieren. In Gaza sind 10 000 Zivilist:innen getötet worden. Das sind mehr Zivilist:innen, als seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine umgekommen sind. Beide Zahlen müssen natürlich mit Vorsicht benutzt werden, denn sie sind in Zeiten des Krieges zustande gekommen, aber klar ist, die Frage der Verhältnismäßigkeit beim IDF-Einsatz in Gaza kann gestellt werden. Verzweiflung, Hilflosigkeit und Trauer über so viele zivile Opfer und massenhafte Vertreibung sollten auch zum Ausdruck gebracht werden können, solange dies demokratisch geschieht. In Bremen hat es friedliche Pro-Palästina-Demonstrationen gegeben, eine Demonstration musste verboten werden. Ich finde diesen Bremer Weg genau richtig: Einschreiten, wo Straftaten wie Volksverhetzung, antisemitische Parolen oder Gewaltverherrlichung vorkommen. Zulassen, wo friedlich eine Meinung geäußert wird, denn das bedeutet auch Meinungsfreiheit. Es müssen auch solche Meinungen zugelassen werden, denen wir uns möglicherweise nicht anschließen würden, solange das in einem demokratischen Rahmen stattfindet. Vor dem Hintergrund ist die Äußerung der früheren Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger politisch grundverkehrt, juristisch unhaltbar und nicht besonders liberal, die Versammlungsfreiheit nur noch auf deutsche Staatsbürger zu begrenzen. Auch das gehört in die Kategorie Ablenkungsmanöver. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Klar muss doch sein: Antisemitismus und Rassismus, egal durch wen verübt, müssen mit den Mitteln des Rechtsstaats bekämpft werden, und, auch das wurde bereits erwähnt, noch besser mit den Mitteln des Dialogs. In Bremen gibt es sehr gute und auch belastbare Verbindungen zwischen den Religionsgemeinden. Dass sie belastbar sind, zeigt, dass auch in einer Situation wie der jetzigen, in der die Emotionen hochkochen, in der viele betroffen sind, in der viele verbunden sind oder Verbindungen haben, Murat Çelik, der Vorsitzende der Schura, trotzdem in der Synagoge gemeinsam mit den Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde Bremen der Opfer des Hamas-Anschlages gedenkt. Es gibt in Berlin ein Bündnis von Jüdinnen und Juden und Palästinenser:innen, die gemeinsam für Frieden demonstrieren. Diese Akteure, diese Akteurinnen, das sind nicht die Lautsprecher, sie sind nicht die Provokateure, sie sind aber die, die für Verständnis und Verständigung sorgen und die Austausch organisieren. Sie müssen mehr gehört und gestärkt werden, anstatt die immer nächste antimuslimische Entgleisung zu verstärken. Dennoch dürfen wir nicht die Augen vor reellen Problemen verschließen. Dazu gehört auch die Politik der AKP in der Türkei und ihre Auswirkungen hier. Auf einer Kundgebung mit einer Million Menschen in der Türkei bezeichnete Erdoğan die Hamas als Befreiungsorganisation. Teile der Hamas bekommen in der Türkei Unterschlupf, und Ali Erbaş, der Chef der türkischen Religionsbehörde Diyanet, hat in einer Predigt für die türkischen DITIB-Moscheen Israel als rostigen Dolch bezeichnet, der im Herzen der islamischen Geografie steckt. Wenn man Moscheegemeinden in Deutschland will, die unabhängiger von solchen Einflüssen sind, dann müssen auch in Deutschland mehr Imame ausgebildet werden. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Deutschland hat sich da seit Jahrzehnten einen schlanken Fuß gemacht. Auch hier muss die Bundesrepublik ihre Hausaufgaben machen, Verantwortung übernehmen und vor der eigenen Tür kehren, anstatt immer und immer wieder reflex- und holzschnittartig auf die vermeintlich anderen zu zeigen, die in Wirklichkeit wir alle sind. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Dr. Wiebke Winter das Wort.
Dr. Wiebke Winter CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Danke für das klare Bekenntnis zu Israel, das ich jetzt so vielfach hier auch in diesem Haus hören durfte. (Beifall CDU) Ich komme ein zweites Mal hierher, weil es mir wichtig ist, auf einen weiteren Treiber des Hasses hinzuweisen, den wir an vielen Stellen schon mal erwähnt haben, den wir aber in der vollen Komplexität aus meiner Sicht nicht immer genug beleuchten und über den wir auch hier im Bremer Parlament sprechen müssen. Das sind die Auswirkungen der sozialen Medien generell, aber ganz besonders auch auf den Konflikt zwischen Israel und dem furchtbaren Angriff der Hamas. Das Geschäftsmodell von Facebook, TikTok, X oder Instagram ist zu einem großen Teil auch die Verbreitung von Hass und Wut, denn damit verdienen sie Geld. Die Emotionen führen dazu, dass wir länger auf den Plattformen bleiben und die Betreiber so mit uns noch mehr Geld verdienen können. Sie treiben immer mehr Menschen in extreme politische Positionen. Wie funktioniert das? Nehmen Sie an, Sie wollen wissen, was im Gazastreifen passiert, weil das unbestrittene Leid der Zivilgesellschaft Sie berührt. Sie suchen auf einer der Plattformen den Begriff und bekommen Videos dazu angezeigt. Womöglich finden Sie ein informatives Video, in dem aber gleichzeitig das Vorgehen Israels als Genozid bezeichnet wird. Sie schauen das Video vielleicht dennoch bis zum Ende, und womöglich reagieren Sie darauf, indem Sie es liken, kommentieren oder vielleicht sogar teilen, weil Ihnen dieser eine Satz gar nicht so aufgefallen ist. Der Algorithmus sieht, Sie interessieren sich für das Thema. Ihnen wird deswegen mehr von diesem Content ausgespielt, und weil die Plattformen wollen, dass Sie dabeibleiben, werden immer krassere Videos gezeigt, Videos, in denen immer stärkere antisemitische Äußerungen getroffen werden, Videos, in den Menschen aufgefordert werden, vielleicht selbst gegen Israel demonstrieren zu gehen oder – auch das ist schon passiert – im schlimmsten Fall Gewalt auszuüben. Diese selbstverstärkenden Algorithmen sind nichts Neues. Wir kennen den Begriff der Filterblase alle. Häufig finden wir vielleicht sogar gut, dass die sozialen Netzwerke wissen, was uns gefällt, weil es uns ja auch Spaß macht, das dann zu schauen. Für eine demokratische Gesellschaft ist das aber eine sehr große Gefahr, wenn es dabei nicht mehr um Katzenvideos geht, sondern um politische Haltung, denn die wenigsten Menschen konsumieren Social Media mit anderen Menschen gemeinsam oder reflektieren die Inhalte, die sie sehen, sondern sie nehmen sie ungefiltert auf. Durch den sogenannten Confirmation Bias, das heißt, man nimmt Informationen viel eher auf, die der eigenen Meinung entsprechen, wird man in seiner eigenen Haltung vielleicht auch noch mal bestärkt, und so wird auch Hass immer weiter bestärkt. Wenn jeder also in seiner eigenen unwidersprochenen Faktenwelt lebt, dann ist das – und ich kann es nicht anders bezeichnen, liebe Kolleginnen und Kollegen – verdammt gefährlich. Ich wende mich daher heute ausdrücklich als Person unter 30 an Sie alle und bitte Sie, mir genau zuzuhören, denn gerade auch in den Regierungsreihen ist kein Digital Native, keine Person unter 30, also niemand, der so wie ich mit dem Internet groß geworden ist – wie 75 Prozent unserer jungen Menschen, unserer Generation Z – und seine Informationen über Social Media aufnimmt. Wir verbringen einen großen Teil unserer Freizeit im Internet, und wir sitzen auch nicht mehr um 20 Uhr vor dem Fernseher und warten auf die Tagesschau, sondern die Generation Z ist online. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch. Meine Kritik ist verbunden mit dem Wissen, dass soziale Medien großartig sein können, um sich zu informieren, sich auszutauschen und Bewegungen zu organisieren. Sie stärken in vielen Teilen der Welt auch die Demokratie, und ich selbst nutze Social Media gerne und auch jeden Tag. Lassen Sie uns aber bitte die Gefahren von Social Media nicht übersehen, denn die selbstverstärkenden Algorithmen, der immer stärker werdende und unkontrollierbare Hass ist – und das meine ich so, wie ich es sage – eine Bedrohung für unsere freie Willensbildung hier und damit für unsere Demokratie. Sie werden mich nun vielleicht fragen: „Frau Winter, wie sollen wir dieses Problem denn in Bremen lösen? Das können wir doch gar nicht.“ Das ist mir natürlich auch bewusst, dass wir das Problem hier nicht direkt beseitigen können, aber ich bitte Sie – genauso, wie ich es gerade tue –: Sprechen Sie darüber! Machen Sie Ihre Parteikolleginnen und -kollegen darauf aufmerksam, und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass wir eine neue Regulierung der sozialen Medien erwirken können. Wir haben schon erste Schritte der Regulierung auf EU-Ebene im Digital Markets Act und Digital Services Act. Das ist gut, das ist der erste richtige Schritt, aber es wird nicht ausreichen. Lassen Sie uns bitte nicht weiter zuschauen, wenn eine gesamtgesellschaftliche Debatte durch Hass und Hetze in den sozialen Medien unmöglich gemacht wird, weil jeder in seiner eigenen Faktenwelt lebt, denn das ist nicht nur das Internet, sondern das ist die Lebensrealität für so viele Menschen. Was wir jetzt konkret tun können: Straftaten im Internet schon jetzt konsequent bekämpfen. Menschen, die religiöse Straftaten begehen, im Internet begehen, müssen genauso bestraft werden wie Menschen, die dies auf den Straßen tun. Bitte setzen Sie dies um. Wir sind es allen Menschen und gerade den Menschen mit jüdischem Glauben in unserem Land schuldig. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir zu dieser Fragestunde nicht vor. Als nächster Redner hat Staatsrat Olaf Bull das Wort.
Olaf Bull
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mich meinen Vorredner:innen anschließen und danke der FDP, Herrn Schäck ganz herzlich für die Beantragung der Aktuellen Stunde. Es ist richtig, dass die Bürgerschaft einerseits an die Opfer des Nahostkonflikts erinnert und trotz düsterer Lage mittelfristig einen Friedensprozess propagiert und dass die Bürgerschaft andererseits verhindern will, dass dieser Konflikt in Bremen und Bremerhaven ausgetragen wird und dass Juden und Muslime hier in Angst vor Hass leben müssen. Für den Senat und seine Sicherheitsbehörden macht es keinen Unterschied, welchen Glauben die Menschen haben, die Opfer von Hasskriminalität werden. Hass ist durch nichts zu rechtfertigen. Auch ein empfundenes Bedürfnis nach Vergeltung kann keinen Hass rechtfertigen. Hasskriminalität, egal ob in der realen Welt oder, Frau Dr. Winter, in Social Media, ist abstoßend, verstörend und brandgefährlich. Sie rüttelt an den Grundfesten unserer Gesellschaft und versucht, sie zu spalten, und Sie haben im Februar 2023 ein starkes Zeichen gesetzt, als Sie die Landesverfassung um das Staatsziel und die Verpflichtung ergänzt haben, demokratiefeindliche Bestrebungen, Antisemitismus und Rassismus zu bekämpfen. Welche Form von Hasskriminalität bricht sich seit Ausbruch des Nahostkonflikts Bahn? Es geht um Volksverhetzung, Belohnung und Billigung von Straftaten, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Sachbeschädigung und um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen. Seit Anfang Oktober, Sie haben es schon erwähnt, geschahen in Bremen gemäß einer vorläufigen Auswertung antisemitische Straftaten im niedrigen zweistelligen Bereich. Herr Timke, Sie haben schon darauf hingewiesen, es ist eine vorläufige Auswertung, weil es eben diese Schwierigkeiten bei der Erfassung von PMK (politisch motivierter Kriminalität) in der Statistik gibt. In diesem kurzen Zeitraum sind mehr Straftaten registriert worden als von Januar bis Oktober zusammen. Das bereitet uns Sorge. Im laufenden Jahr zeichnet sich auch bundesweit eine deutliche Zunahme antisemitischer Straftaten ab. Sofia Leonidakis hat die Anfrage der LINKEN im Bundestag erwähnt: im dritten Quartal 2023 bislang 540 antisemitisch motivierte Straftaten in Deutschland und damit deutlich mehr als in früheren Quartalen. Antimuslimische Delikte gab es in Bremen im gleichen Zeitraum lediglich im einstelligen Bereich. Die Zahl dieser Straftaten ist aber in diesem Jahr bundesweit auch deutlich gestiegen. Sie liegt nach vorläufigen Daten der Bundesinnenministerin in den ersten drei Quartalen bei 686 Taten und damit deutlich über der Zahl aus dem Vorjahr. Wohlgemerkt, das sind die bundesweiten Zahlen. Wer sind die Täter? Einer Studie des Sachverständigenrats für Integration und Migration zufolge sind Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland die Schule besucht haben, seltener antisemitisch oder antimuslimisch eingestellt als jene, die in einem anderen Land zur Schule gegangen sind. Auch Menschen, die regelmäßig Kontakt zu Personen anderer Herkunft haben, bei ihnen sind Ressentiments deutlich seltener. Ebenso äußerten sich Befragte mit und ohne Migrationshintergrund, die Menschen mit anderer Herkunft in ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis haben, seltener antimuslimisch als andere. Diese Ressentiments gegen andere Religionen gibt es auch im eher bunten Bremen in unserer bunten Zivilgesellschaft, aber bei den vielen Versammlungen in Bremen in den letzten Wochen seit Anfang Oktober waren bislang keine gewalttätigen Ausschreitungen wie in Berlin zu beklagen. Wir haben in der Innendeputation schon über die Versammlungslage und über den differenzierten Ansatz berichtet, der hier schon gelobt wurde, der die pro-palästinensische Meinungskundgabe selbstverständlich zulässt, solange keine Straftaten zu erwarten sind. In einer aktuellen Liste habe ich eben mal nachgezählt, und ich komme auf 21 pro-palästinensische Versammlungsanmeldungen, in den letzten Wochen, und 19 pro-israelische. Und, Herr Labetzke hat es erwähnt: Die Begleitung dieser Veranstaltungen bereitet der Polizei natürlich Aufwand. In Hamburg sind dafür schon 100 000 Überstunden angefallen. In Bremen waren es bislang nur 20 000, aber immerhin. Auf den Versammlungen wird dann konsequent und gegebenenfalls mithilfe von Dolmetschern dokumentiert, wenn es zu Verstößen gegen die per Auflage verbotenen Hassparolen kommt. Im Nachhinein wird konsequent ermittelt. Ein Hinweis: Der nordrhein-westfälische Innenminister Reul hat gefordert, Deutsch als Versammlungssprache festzusetzen, per Auflage. Das halte ich für nicht zielführend. Wir haben genug Dolmetscher, die diese Verstöße dokumentieren können. Unter anderem aus ihren Reihen erreichen uns dankenswerterweise auch nach Versammlungen Hinweise auf bislang unentdeckte Hetze. Auch diesen Hinweisen gehen wir natürlich nach, und die Polizei veröffentlicht diese Taten auch. Die Sensibilität ist sehr groß. Noch ein Hinweis zu den staatlichen Konsequenzen, Frau Winter hat es kurz gestreift: In der Innenministerkonferenz wird derzeit diskutiert, Doppelstaatlern, die wegen einer Straftat mit antisemitischer Motivation zu mindestens einem halben Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, denen eine antisemitische Haltung nachgewiesen wird, sollen demnach aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchgesetzt werden. Im Rahmen von Einbürgerungsverfahren soll die Prüfung antisemitischer Haltungen und Handlungen intensiviert werden, um die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft in diesen Fällen verweigern zu können – so weit der Beschlussvorschlag, der im Dezember auf der Innenministerkonferenz zu diskutieren ist. Noch zwei Anmerkungen zur Prävention: Erstens, unser Verfassungsschutz tut sich genauso wie die Landeszentrale für politische Bildung mit Materialien unter anderem zur Grenze zwischen Israelkritik und strafbewehrter Volksverhetzung hervor. Zweitens, der Staatsschutz pflegt einen sehr engen Kontakt zur jüdischen Gemeinde, und genau aus dieser Zusammenarbeit heraus ist die Idee entstanden, im Polizeigesetz eine umfassende Videoüberwachung zuzulassen. Sie werden dieses Vorhaben hoffentlich in dieser Woche abschließend beraten, sodass es umgesetzt werden kann. Mit diesem Vorhaben soll erreicht werden, dass geplante hasserfüllte Aktionen über die Videoüberwachung im besten Fall abgewendet werden können. So weit zur Gefahrenabwehr. Verehrte Mitglieder der Bürgerschaft, Hass darf nie zum Grundrauschen werden. Er verdient unsere Empörung und Abscheu, und wir müssen ihm den Nährboden entziehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldung zu diesem Thema der Aktuellen Stunde liegen nicht vor. Damit ist das erste Thema der Aktuellen Stunde beendet. Ich gebe kurz die restlichen Redezeiten bekannt: SPD-Fraktion: 21,57 Minuten, CDU-Fraktion: 16,41 Minuten, Grünen-Fraktion: 22,18 Minuten, LINKE-Fraktion: 19,56 Minuten, Bündnis-Deutschland-Fraktion: 20,34 Minuten, FDP-Fraktion: 17,49 Minuten und der Senat, wenn er sich an die halbe Stunde hält: 22,58 Minuten. Ich rufe das zweite Thema der Aktuellen Stunde auf. Statt Regierungserklärung: Die als historisch bezeichneten Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vom 6. November 2023 und ihre Auswirkungen auf Bremerhaven und Bremen Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Frank Imhoff.
Frank Imhoff CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir, die CDU-Fraktion, möchten diese Aktuelle Stunde nutzen, um über die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz, die letzte Woche zusammen mit dem Bundeskanzler stattgefunden hat zu sprechen. Für unseren Bürgermeister, Herrn Dr. Bovenschulte, waren die Ergebnisse, oder soll ich lieber sagen die Kompromisse, wohl nicht so wichtig. Denn anders als sein Kollege in Niedersachsen, Herr Weil, der eine Regierungserklärung gehalten hat, hat der Senat hier in Bremen keine Regierungserklärung beantragt oder angemeldet. Ihnen ist das Thema offensichtlich nicht wichtig genug, oder anscheinend passen Ihnen die Kompromisse auch nicht. Meine Damen und Herren, das finden wir nicht gut. Das wird der Sache nicht gerecht, denn es waren viele wichtige Themen auf der Tagesordnung, die hätten gelöst werden müssen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU) Um es gleich vorwegzunehmen: Die Ergebnisse der Bund-Länder-Konferenz stellen uns als CDU-Fraktion und mich nicht zufrieden. Auch, wenn da gute Impulse dabei sind, so wurde nichts Greifbares entschieden, lediglich auf viele Prüfaufträge wurde sich geeinigt, aber dazu brauchen wir auch Gesetzesänderungen, und meine Damen und Herren: Die Befürchtung, die wir dabei haben ist, dass Vieles wieder verwässert oder am Ende gar nicht umgesetzt wird. Wenn ich es mal so sagen darf, peinlich finde ich ja, mit welch heroischen Worten Herr Dr. Bovenschulte oder vielmehr der Bundeskanzler dennoch diese Kompromiss-Ministerpräsidenten-Konferenz genannt hat. Als historisch hat der Bundeskanzler die Ergebnisse genannt, und das ist nun wirklich lächerlich. Die Zwei-plus-Vier-Verträge, die Einführung der Hartz-Gesetze oder auch das Ende der Wehrpflicht, das waren historische Entscheidungen, aber bitte doch nicht das, was Sie letzte Wochen entschieden haben, meine Damen und Herren! Da gehört schon mehr dazu, um so was als historisch zu bezeichnen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Herr Dr. Bovenschulte, Sie und der Bundeskanzler loben sich dabei in Wirklichkeit vor allem selbst, die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger werden hier aber in keinster Weise irgendwie getroffen. Unseren Bundeskanzler, Herrn Scholz, den sollte man meines Erachtens auch lieber umbenennen. Ich würde ja sagen, man sollte ihn benennen als Überschriften-Kanzler: „Doppel-Wumms“, „Zeitenwende“, dann „Atmendes System“, jetzt hat er einen „historischen Beschluss“ gefasst. Meine Damen und Herren, aber die Menschen, die wollen, dass man Entscheidungen trifft. Der Bundeskanzler muss Entscheidungen treffen, anstatt kreative Überschriften zu wählen. Das tut Herr Scholz nicht, und das kritisieren wir ganz deutlich, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Die Menschen draußen, die erwarten zu Recht Lösungen für die Flüchtlingsproblematik, die ja auch ein großes Thema auf der Ministerpräsidentenkonferenz war. Das Land ist an seiner Belastungsgrenze, was den Zuzug von Flüchtlingen angeht. Ein Meinungsmelder von „buten un binnen“ aus dem September hat ergeben, dass 80 Prozent der Bremerinnen und Bremer mit der Migrationspolitik nicht zufrieden sind. 80 Prozent, meine Damen und Herren! Diese Umfrage wurde noch vor dem 7. Oktober und dem abscheulichen Angriff auf Israel durchgeführt. Ich möchte nicht wissen, wo die Zahlen jetzt liegen, nachdem Hamas-Anhänger durch unsere Straßen ziehen und offen antisemitische Parolen brüllen. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Wo ist das denn passiert, Herr Imhoff?) Diese Proteste hinterlassen ein beklemmendes Gefühl bei vielen Menschen, und die Bilder, die verstören. In dieser Gefühlslage tagte nun die Bund-Länder-Konferenz, um die Flüchtlingsproblematik auch mit zu lösen. Sie können sich vorstellen, dass die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger hoch waren. Entschieden wurde aber eigentlich nur, dass es mehr Geld für die Kommunen geben soll: 7 500 Euro pro Kopf werden jetzt gezahlt, pro Jahr. Die Länder haben gefordert 10 000 Euro, der Bund wollte 5 000 Euro geben. Man hat sich geeinigt. Meine Damen und Herren, es war notwendig, dass wir diese finanzielle Unterstützung vom Bund bekommen. Das kann ich sagen, das ist ganz, ganz wichtig, weil unsere Kommunen mit dieser Aufgabe finanziell immer überlastet sind. Aber am Ende muss man allerdings auch sagen, es mildert die Kosten nur ab. Bremen, das stets mehr Flüchtlinge aufnimmt, als es der Königsteiner Schlüssel vorgibt, hat immer noch weitere immense Kosten. Gleichzeitig löst ein Mehr an Geld nicht die anhaltende Überforderung unserer Aufnahmesysteme. Für Flüchtlinge gibt es dadurch weder mehr Wohnraum noch mehr Sprach- und Integrationskurse. Es gibt für Flüchtlinge auch nicht mehr Kita- oder Schulplätze. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern, für Flüchtlingseinrichtungen, im Gesundheitswesen, in den Schulen, in den Kitas, die seit Monaten an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit sind, ändert sich durch diese Pro-Kopf-Pauschale erst mal gar nichts. Deswegen fordere ich Sie, Herr Bürgermeister, auf: Gehen Sie raus, sprechen Sie mit den Menschen! Die sagen Ihnen nämlich, dass unsere Sozialsysteme überlastet sind, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Die Menschen erwarten Lösungen, ich habe das eben schon gesagt, und die Lösung kann eben nicht nur sein, dass Geld umverteilt wird, weil die Effekte für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gleich null sind. Am Ende zahlt das Mehr vom Bund, also die 7 500 Euro, die wir bekommen pro Flüchtling, ja doch wieder der Steuerzahler. Wie irreguläre Migration zukünftig gesteuert werden soll, dazu gibt es aus der Ministerpräsidentenkonferenz keine Resultate. Ob und wann die sogenannte Bezahlkarten kommen soll, bleibt auch offen. Hierzu soll es eine Arbeitsgruppe der Länder geben, und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen hier von den Grünen, Sie haben sich ja schon dafür starkgemacht, dass sie eh nicht kommen soll, und Herr Schneider aus dem Sozialressort hat sich dazu auch schon im „Weser-Kurier“ geäußert. Er spricht sich indirekt gegen die Beschränkung des Barbetrages aus. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Meine Damen und Herren, ja, das kann man gut finden. Aber klar ist doch, wenn Sie eine Bezahlkarte einführen, aber der gesamte Betrag beim ECAutomaten abgehoben werden kann, dann ist das doch nicht zielgerichtet! Wir wollen doch gerade, dass die Menschen das Geld nicht nach Hause schicken, sondern dass das hier für ihre Bedürfnisse ausgegeben wird. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Das wollt Ihr, das wollen wir aber nicht!) Wenn das der Weg, der Bremer Weg der Bezahlkarte ist, dann frage ich mich, was die Beschlüsse der Ministerkonferenz hier in Bremen überhaupt noch wert sind. Oder kommen wir zu einem anderen Beschluss: Ein kleiner Lichtblick könnte sein, dass Asylbewerber künftig nicht nach 18 Monaten, sondern erst nach 36 Monaten das Bürgergeld bekommen. Damit fällt der finanzielle Anreiz, und es entsteht gleichzeitig ein höherer Druck für frühere Beschäftigungsaufnahme. Bremen will diesen Schritt der Leistungskürzung aber nicht vorbehaltlos mitgehen. So jedenfalls verstehe ich die Bremer Protokollerklärung. Sie wollen Ausnahmen im Bundesrat durchsetzen, Sie wollen sich wieder nicht an die Beschlüsse halten. Immer, wenn es darum geht, das hier vor Ort umzusetzen, dann verabschieden Sie sich durch Protokollnotizen, und das finde ich nicht in Ordnung, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Jetzt wissen wir ja alle, und darüber haben wir hier im Parlament auch gesprochen, dass natürlich die Abschiebungen – –. Es ist wirklich schwer, die Zahl der Flüchtlinge zu begrenzen oder dementsprechend auch ins rechte Licht zu rücken. Da haben die Linken ja auch schon gesagt, dass sie das sowieso hier in unserer Stadt, in unserem Bundesland nicht mitmachen wollen. Das Ziel der Ministerpräsidentenkonferenz war es aber ja, die irreguläre Migration zu stoppen, um unsere Sozialsysteme zu entlasten und eine humane Asylpolitik mit auf den Weg zu bringen und nicht nur die Bezahlung pro Kopf auszuhandeln. Das sind wir übrigens auch den berechtigten Asylsuchenden schuldig, und das sind wir zudem den Menschen hier in unserem Land schuldig. Die bisherigen Wege – –, unser bisheriges System ist überfordert. Deswegen sollte unser Ziel doch sein, dass nur noch Menschen zu uns kommen, die einen positiven Asylbescheid haben. Leider, leider wird die Idee der Drittstaatenlösung, die vom Ministerpräsidenten der Union und dem Bundestagsabgeordneten Röwekamp eingebracht wurde, lediglich geprüft, und ob das kommen wird, ist vollkommen ungewiss. Dabei hält das UN-Flüchtlingshilfswerk die Asylverfahren in sogenannten Drittstaaten generell für möglich. Selbst der sonst so kritische Migrationsforscher Gerald Knaus hält die Drittstaatenlösung für einen gangbaren Weg. Doch die Ministerpräsidenten haben sich leider nur auf einen Prüfauftrag einigen können, obwohl das in dem Koalitionsvertrag der Ampel schon drinsteht, meine Damen und Herren, und Sie hätten ja schon zwei Jahre Zeit gehabt, das zu tun. Sie tun es aber nicht, weil Sie es in Wirklichkeit nicht wollen. Ich kann nur sagen, ich weiß, wie es so oft auch in diesem Parlament mit Prüfaufträgen läuft: Da wird was geprüft, dann wird das irgendwo in Arbeitsausschüsse reingegeben, dann versandet das im politischen Alltagsgeschäft, und es fällt unter den Tisch. Meine Damen und Herren, das ist mit uns nicht zu machen. Wir brauchen endlich mal vernünftige Regelungen, wie wir auch in unserem Land reguläre Asylpolitik betreiben können. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Richtig!) Für die CDU-Fraktion ist deswegen klar, wir brauchen einen echten Kurswechsel, und dafür gehört für mich und für die CDU die Drittstaatenlösung, Rückkehrzentren in Grenznähe, die Ausweisung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer. Das kann natürlich nicht nur ein nationaler Beschluss sein, meine Damen und Herren, das ist mir durchaus bewusst. Es muss auch endlich eine geeinte europäische Asylpolitik geben. Wenn jemand wie Joachim Gauck mit seiner moralischen Integrität oder auch Herr Winfried Kretschmann sagt, Humanität kann es nur in der Ordnung und Begrenzung geben, dann können auch Sie, Herr Dr. Bovenschulte, die Augen davor nicht weiter verschließen. Deswegen fordere ich Sie auf, hier auch einen Kurswechsel vorzunehmen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Meine Damen und Herren, auf der Ministerpräsidentenkonferenz ging es aber nicht nur um Flüchtlinge, das ist mir natürlich durchaus bewusst. Lassen Sie mich noch kurz auf zwei Punkte eingehen, für die sich nach der Konferenz auch viel gelobt wurde. Zum einen ist es der Pakt für die Planungs-, die Genehmigungs- und die Umsetzungsbeschleunigung. Was soll ich sagen? Da steht viel Gutes drin, und ich finde, das kann man erst mal begrüßen. Vieles soll in der Zukunft bei Bauvorhaben schneller laufen. Die Gesetzesänderungen müssen auch hierfür allerdings noch zwischen Bund und Ländern erarbeitet werden. Aber im Kern ist das nichts Neues, sondern das ist bereits auf dem Baugipfel beschlossen worden. Neue Gesetze heißt aber auch, Bremen muss mal eigene Schwerpunkte setzen. Welche Vorstellungen wir als CDU-Fraktion zur Bekämpfung der eingebracht, kurz gesagt: Abbau von zusätzliche Hürden und Auflagen, Reduzierung von Kosten und verstärkter Einsatz von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Welche Vorstellung der Senat von Bürokratieabbau hat, ist mir auch nach dem Interview mit unserem Bürgermeister und der Fragestunde gestern immer noch nicht klar geworden. Herr Bürgermeister, Sie haben gestern hier davon gesprochen, dass Sie sich die Verfahren jeweils einzeln anschauen wollen, ob die in dieser Form überhaupt notwendig sind, um so Bürokratie abzubauen. Im Ergebnis sagen Sie aber, das Ergebnis, das soll nicht infrage gestellt werden. Genau das ist das Problem. Wenn man schon von vornherein sagt, dass wir im Ergebnis alles so stehen lassen, wie es ist, dann arbeitet man mit Scheuklappen und wird in Wirklichkeit keinen Bürokratieabbau voranbringen, meine Damen und Herren! Da bin ich mir ganz sicher. (Beifall CDU) Wenn wir über Bürokratieabbau sprechen, dann frage ich mich natürlich auch, wie Sie das halten mit ihren Vorzeigeprojekten der Bremer FreiKarte oder der Ausbildungsplatzabgabe, wofür Sie ja 15 Personen im Wirtschaftsressort einstellen wollen. Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen, ich glaube Ihnen das nicht, und wir werden am Ende der Legislaturperiode sehen, dass Sie hier kein Stück weitergekommen sind. Lassen Sie mich noch kurz auf einen letzten Punkt eingehen, und zwar auf das Deutschlandticket, das war ja auch Teil der Ministerpräsidentenkonferenz. Zumindest hat man sich dazu durchgerungen, dass das Deutschlandticket jetzt weitergeführt werden soll. Bei der Finanzierung wird es natürlich wieder schwierig, da konnte man keine Einigung herbeiführen. Das Einzige, worüber man sich einig war, war, dass die Restmittel aus dem letzten Jahr, die nicht verbrauchten Mittel, jetzt für die nächste FreiKarte mit ausgegeben werden sollen. Aber meine Damen und Herren, die Menschen möchten gerne auch mal Sicherheit haben, wie sie zukünftig zur Arbeit kommen und nicht zur Arbeit kommt, welche Verkehrsmittel sie nehmen können, und sie berechnen schon genau bei ihrem schmalen Portemonnaie, wie sie die Verkehrsmittel dementsprechend nutzen. Deswegen brauchen die Menschen mal eine Sicherheit und nicht immer wieder politisches Hin- und Hergeplänkel. Ich hätte mir gewünscht, dass es auf dieser Ministerpräsidentenkonferenz eine Einigung gegeben hätte. Ich hätte mir auch gewünscht, dass ich hier heute gestanden und gesagt hätte: „Das war eine klasse Ministerpräsidentenkonferenz. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das hätten wir uns auch gewünscht! Das hätten Sie ruhig machen können!) Da waren tolle Ergebnisse dabei, das bringt unser Land voran.“ Mir macht das keinen Spaß, immer nur den Finger in die Wunde zu legen, aber wo das getan werden muss, da machen wir das, und beim nächste Mal hoffe ich, dass ich hier stehe und sage: „Klasse, Herr Bürgermeister. So wäre das mal was. So können wir was in unserem Land erreichen.“ Leider ist das heute nicht der Fall. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Mustafa Güngör.
Mustafa Güngör SPD
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Imhoff, ich war jetzt eigentlich nicht wirklich überrascht von Ihren Ausführungen. Ich hatte eigentlich ja auch angenommen, nachdem Sie gesagt haben, Sie kandidieren nicht für den Landesvorsitz Ihrer Partei – –. Dass Sie jetzt hier trotzdem so eine Rede halten, die eigentlich vielleicht auf einen CDU-Parteitag gehört, aber unser Land hier weder inhaltlich noch argumentativ weiterbringt, dass Sie hier so eine Rede hinlegen, hat mich nicht überrascht, aber enttäuscht. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) So einen wirren thematischen Bauchladen, den Sie uns hier präsentiert haben. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Alles Quatsch!) Einen polemischen, wirklichen Rundumschlag – das muss man erst mal hinkriegen – und gleichzeitig dieses Herumdrücken um die eigene Rolle der CDU in den letzten Wochen in diesem Land – –. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Haben wir nicht erwartet!) Vielleicht sind Sie auch einfach nur schlicht und ergreifend beleidigt, dass der Bürgermeister nicht über Ihr hingehaltenes Stöckchen gesprungen ist und nicht im vorauseilenden Gehorsam eine Regierungserklärung zur laufenden Bundespolitik abgegeben hat. Ich kann nur sagen, wo kämen wir da jetzt auch hin, wenn wir bei jeder Ihrer komischen Empörungswellen dann mitschwimmen, während Sie ja immer mehr versuchen, sich an Bündnis Deutschland ranzuwanzen. Ich habe es schon mal gesagt und sage es hier noch mal: Mit Ihnen als verantwortungslose Gesellen ist im Land Bremen kein Staat zu machen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Zurufe Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland], Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland], Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) Aber es gibt einen Punkt, bei dem ich Ihnen Recht gebe zur Aktuellen Stunde, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU. Die Ergebnisse des Gipfels von vergangener Woche sind in der Tat historisch. Das ist zunächst – –. (Zuruf Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]) Danke für das Lob! Schlimmer als Kühnert ist für mich eher so ein Lob. Ich arbeite gern mit Kevin Kühnert zusammen, vielen Dank noch mal für die lobenden Worte, Herr Bensch. Aber zurück zur sachlichen Diskussion. Die Ergebnisse des Gipfels vergangener Woche sind in der Tat historisch. Zunächst das wichtige Signal: Das Deutschlandticket ist gekommen, um zu bleiben. Ich darf auch daran erinnern, dass es mit unsere Fraktion war, die eine Nachfolgeregelung für das Neun-Euro-Ticket eingefordert hat. Und ich kann hier auch versprechen, wir werden als Bremer SPD uns weiterhin dafür einsetzen, dass das Deutschlandticket auch später nicht an Attraktivität verliert, im Gegenteil, wir würden es sogar gern ergänzen mit einem Sozialticket, so wie wir es auch schon vor den Wahlen angekündigt hatten. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Und nun noch mal zur Ergänzung, weil Sie ja hier ein Bild gezeichnet haben, als würde es das Deutschlandticket jetzt gerade nicht geben. Also, die Leute nutzen das jetzt. (Abgeordnete Dr. Wiebke Winter [CDU]: Dann brauch man das nicht auf der Ministerpräsidentenkonferenz behandeln!) Die Finanzierung ist noch zu klären, aber die Leute nutzen im Augenblick ein Deutschlandticket, Herr Imhoff. Es ist jetzt nicht so, dass es das plötzlich nicht mehr gibt. Aber ein weiterer historischer Schritt ist selbstverständlich die verabredete Geschwindigkeit zwischen Bund und Ländern, der verabredete Pakt für mehr Geschwindigkeit. Wir alle wissen, ich weiß, das schmerzt Sie schwer, mich im Übrigen auch, dass nach 16 Jahren Angela Merkel das alles auch überfällig war. Die 16 Jahre CDU-Regierung mit der Beteiligung unterschiedlicher Parteien haben in Deutschland für uns vor allen Dingen eines bedeutet: Stillstand mit allen Folgen, die wir nämlich jetzt zu bewältigen haben, in der Infrastruktur, in der Gesellschaft, in Administration und Verwaltung. Und ich will hier dazu gar nicht weiter in die Debatte einsteigen. der Senat Bürokratie abbauen will. Wir werden morgen noch mal im Landtag ähnliche Fragen beantworten. Jetzt haben Sie auf das „Weser-Kurier“- Interview hingewiesen und haben gesagt, Sie sind daraus nicht schlau geworden. Mir ging es häufig auch so zu Studien- und Schulzeiten, wenn ich so einen Text nicht verstanden habe, (Beifall SPD, DIE LINKE) wenn ich den gelesen habe. Dann habe ich den einfach noch einmal gelesen. Deshalb empfehle ich Ihnen sehr, das Interview noch einmal zu lesen, ist total normal. Ich lese manchmal Texte auch mehrfach, bis ich sie verstanden habe. Meine Damen und Herren, die wichtigsten Beschlüsse der letzten Woche waren mit Sicherheit jene über die Zukunft unserer Flüchtlingspolitik. Und das ist, wie schon erwähnt, momentan leider auch ein Lieblingsthema der CDU im Bund, aber auch im Land, wenn man da vielleicht an unterschiedlicher Stelle wieder mit Bündnis Deutschland anbandeln lassen kann. Aber ich möchte noch einmal zu diesem Thema sehr gerne grundsätzlich werden und vielleicht hilft Ihnen das auch, Herr Imhoff. Unser Bundesland prägt nämlich ein ganz besonderer Teil deutscher Geschichtsschreibung. Über sieben Millionen Menschen sind über Bremerhaven nach Amerika ausgewandert und die wenigsten davon haben Europa verlassen, weil sie verfolgt worden sind. Im 19. Jahrhundert trieben Hungersnöte, Landknappheit und das Wegbrechen ganzer Berufszweige die Menschen dazu, ihre Freunde und ihre Liebsten zu verlassen und anderswo nach einem besseren Leben zu suchen. Kaum jemand dieser über sieben Millionen Menschen verließ seine Heimat wirklich freiwillig. Sie wanderten aus, weil ihre wirtschaftliche Situation sie dazu zwang. Und heute? Wir leben in Zentraleuropa eigentlich immer noch auf einer Insel der Glücksseeligen. Es gibt hier ein ausgeprägtes Sozialsystem, die Grundbedürfnisse eines jeden sind so weit gedeckt, die meisten haben eine gute Perspektive oder zumindest die Chance auf eine Perspektive, etwas aus ihrem Leben machen zu können. Aber in ganz vielen anderen Teilen der Welt sieht es eben anders aus. Nicht nur Krieg, Terror, Hass und Verfolgung bringen die Menschen dazu, ihre Heimat zu verlassen, auch Hunger, Perspektivlosigkeit und die Folgen des Klimawandels mit wirtschaftlicher Not treiben die Menschen zu uns ins reiche Europa. Der Weg nach Europa, den diese Menschen heute auf sich nehmen, der ist weitaus gefährlicher, ja weitaus tödlicher als der, den die europäischen Auswanderer damals über Bremerhaven auf sich nehmen mussten. Täglich ertrinken Menschen elendig im Mittelmeer. Sie werden auf dem Weg nach Europa versklavt, verschleppt, vergewaltigt oder zum Verdursten in die Wüste geschickt, hunderte oder tausende im Jahr. Wer für diese Menschen kein Mitgefühl empfindet, der ist entweder ein Soziopath oder ein Rassist. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ja, meine Damen und Herren, unser Mitgefühl, unsere Hilfsbereitschaft und unser Verständnis für diese Lage ist auch einer unserer Grundlagen bei der Entscheidungsfindung bei solchen Diskussionen. Wir brauchen da ein „warmes Herz“. Aber gleichzeitig gilt auch: Wir brauchen auch einen kühlen Kopf. Als politische Entscheidungsträger ist es unsere Pflicht, Interessen gegeneinander abzuwägen und diese bestmöglich in Einklang zu bringen. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die Gemeinschaft vor Ort funktioniert, dass es genügend Kitaplätze gibt, dass es genügend Schulplätze gibt, genügend Wohnraum, genügend soziale Versorgung und so weiter, und so weiter. Es ist aber klar, auch die Kapazitäten bei uns sind nicht unendlich. Daraus folgt eine bittere Erkenntnis: Bei allem Verständnis für die prekäre, ökonomische Lage des Einzelnen ist die rein wirtschaftliche Situation kein Fluchtgrund, den wir im Rahmen unseres Asyl- und Flüchtlingsrechts anerkennen können. Das heißt in der Konsequenz mit kühlem Kopf: Es kann nicht jeder kommen, der kommen möchte und es kann auch nicht jeder bleiben, der bleiben möchte. Doch, verehrte Kolleginnen und Kollegen, unser aktuelles Aufnahmesystem macht uns die Rückführung jener, die nicht bleiben dürfen, aber bleiben wollen, nahezu unmöglich. Deshalb müssen wir etwas tun. Da teile ich absolut die Auffassung des Senats. Die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde gehen daher auch in die richtige Richtung. Rückführung, also Abschiebung soll verbessert, vor allen Dingen beschleunigt werden. Ich bin der festen Überzeugung, es hilft den Menschen nicht, langsam zu sein, wenn sie sowieso nicht hierbleiben dürfen. Die Bemühungen über ein Migrationsund Rückführungsabkommen sollen intensiviert werden. Einige Länder sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden und es soll geprüft werden, ob Asylverfahren in Drittstaaten durchgeführt werden können. Klar ist für uns, aber auch für den Senat, dass eine Art Deportationslösung, wie sie im Vereinten Königreich geplant war, für uns nicht infrage kommt. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Und zuletzt: Die Wartezeit auf Asylleistungen auf dem Niveau der Sozialhilfe wird auf 36 Monate verdoppelt. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Beschleunigung der Asylverfahren wird diese Regelung nur ausreisepflichtige Personen betreffen und der Senat hat in diesem Zusammenhang aber darauf hingewiesen, dass diese Regelung auch Kinder treffen würde. Das ist aus unserer Sicht auch bedenklich und muss selbstverständlich noch mal diskutiert werden. Daher bin ich dem Bürgermeister und diesem Senat sehr dankbar dafür, dass sie das auch mit einer Protokollerklärung klargestellt haben. Meine Damen und Herren, was in der aktuellen Diskussion aber sicherlich zu kurz kommt, das ist das „warme Herz“, von dem ich gesprochen habe. Deshalb möchte ich noch einmal betonen, dass die Beschlüsse keine reine Aneinanderreihung von Abschreckung, Restriktion oder Schikane sind. Es geht insbesondere darum, die Menschen, die eine Bleibeperspektive haben, auch besser zu unterstützen, eben durch schnellere Asylverfahren, durch optimierte Prozesse in den Ausländerbehörden, um die teils sehr emotional belastenden Wartezeiten auch zu verkürzen. Dass wir auch mehr Bundesmittel für die Erstorientierung, für die Sprach- und Integrationskurse brauchen und mehr Unterstützung in den Jobcentern für Menschen mit frisch abgeschlossenem Integrationskurs. Das sind alles richtige Maßnahmen. Und vor allen Dingen die Senkung der Hürden für die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten mit gesicherter Bleibeperspektive, das ist für mich ein zentraler Punkt. Arbeiten zu können und vor allen Dingen arbeiten zu dürfen, ist die beste Integration. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Und dann kommt die Bezahlkarte. Zumindest der Ansatz unseres Senats ist, dass, wenn eine Bezahlkarte, dann eine diskriminierungsfreie Bezahlkarte. Die brauchen die Menschen im Asylverfahren nicht weniger, sondern sie soll mehr gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Aber, ich muss da noch mal auf Ihre Ausführungen eingehen, Herr Imhoff. Sie haben gesagt, wir wollen verhindern, dass die Menschen Geld nach Hause schicken. Wenn Sie gezwungen werden, ins Ausland zu gehen, aus welcher Motivation auch immer, aus der Armut, aus der Not heraus, wie auch immer und Sie wissen, es geht Ihrer Familie in der Heimat schlecht und Sie sind sowieso schon daran gewöhnt, dass Sie mit weniger auskommen können. Was würden Sie mit dem Geld machen, das Sie bekommen? Sie würden einen Teil natürlich Ihrer Familie schicken. Wie empathielos kann man eigentlich bei so einer Frage sein? (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Selbstverständlich brauchen wir auch bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten zukünftig eine finanzielle bessere Ausstattung und eine logistische Unterstützung. Das alles sind mit zentrale Bestandteile. Ich glaube, dass die Bundesregierung hier mit dieser Ministerpräsidentenkonferenz die richtigen Weichen gestellt hat. Das sieht man ja auch an den Reaktionen von rechts und links. Während die CDU auch hier in Bremen jammert, dass alles vonseiten der Ampelregierung nicht weit genug geht, wird auch unser sozialdemokratischer Bundeskanzler aus der anderen Ecke zum Rassisten erklärt. Meine Damen und Herren, dazu möchte ich einmal klar und deutlich feststellen: Wer unseren sozialdemokratischen Kanzler Rassismus unterstellt, der hat wirklich völlig den politischen Kompass verloren. Und noch mal an Sie, Herr Imhoff: Bundeskanzler Olaf Scholz hat Ihrer Union um der Sache Willen, um unseres Landes Willen einen Deutschlandpakt angeboten. Bei Ihnen ist das Angebot so im Bermudadreieck zwischen Merz, Wüst, Söder weitestgehend versenkt worden und deshalb sage ich es noch mal: Mit Ihrer Truppe ist kein Staat zu machen! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Die SPD hingegen führt unsere Gemeinschaft stark durch den Wandel. Das gilt im Bund (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Das sieht man gar nicht!) und das gilt auch hier bei uns im Land Bremen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Schauen Sie sich die Wahlergebnisse an!) Ja, wir haben die Wahlen gewonnen, wenn Sie sich erinnern können, in Bremen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: In Bayern!) Deshalb stellen wir im Übrigen auch den Bürgermeister. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluss noch mal zum Kern des Problems zurückkommen. Dass sich Menschen aus wirtschaftlichen Gründen dazu entscheiden, anderswo ihr Glück zu suchen, war schon immer so und das wird auch immer so bleiben. Die jetzt vereinbarten Maßnahmen von Bund und Ländern können daher nur ein Puzzlestein in einer größeren langfristigen Strategie sein. Was wir vor allen Dingen brauchen, ist mehr Entwicklungszusammenarbeit zur Hilfe als Hilfe zur Selbsthilfe, mehr Unterstützung bei der Bewältigung von Klimafolgen, faire Handelspartnerschaften, vor allen Dingen Handelspartnerschaften auf Augenhöhe und natürlich auch mehr Möglichkeiten für eine legale Zuwanderung. Ich glaube, dass das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hier dabei ein sehr wichtiger Baustein ist. Nur so geht es, meine Damen und Herren. Ich würde mich freuen, wenn auch die CDU erkennen würde, dass Härte und Abschreckung allein keine Probleme lösen. Ich wiederhole mich: Es geht bei der Frage ums Ganze, es geht um das Schicksal von Menschen! – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als Besuchende begrüße ich recht herzlich die 10. Klasse der Haupt- und Realschule Ritterhude. – Seien Sie uns willkommen! (Beifall) Sehr geehrter Herr Abgeordneter Güngör, Sie haben in Ihrer Rede die Formulierung „verantwortungslose Gesellen“ gerichtet an die CDU benutzt. Diese Formulierung ist eine beleidigende Meinungsäußerung. Ich rufe Sie deswegen gemäß § 52 Absatz 2 der Geschäftsordnung zur Ordnung und ich weise Sie gemäß § 53 der Geschäftsordnung darauf hin, dass ich Ihnen bei einer Wiederholung eines Ordnungsrufes in derselben Sache das Wort entziehen kann. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Dagegen werde ich gerichtlich vorgehen!) Meine Damen und Herren, der nächste Redner ist der Abgeordnete Jan Timke. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler! Der Berg kreiste und gebar eine Maus. So lassen sich die Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels zum Migrationspakt in der vergangenen Woche zusammenfassen, die Bundeskanzler Olaf Scholz beschönigend als historisch bezeichnete. Diese markige Formulierung dient offenbar dem Zweck, die Öffentlichkeit zu beruhigen, die wegen der völlig aus dem Ruder gelaufenen Zuwanderung nach Deutschland zunehmend verunsichert und verärgert ist. (Beifall Bündnis Deutschland) Tatsächlich kamen bei dem Treffen nur viel heiße Luft und eine Reihe von Kompromissen heraus, die wenig an der Überlastung der Kommunen bei der Unterbringung und Integration von Migranten ändern werden. Einmal zur Erinnerung: In diesem Jahr werden in Deutschland voraussichtlich mehr als 300 000 Asylanträge gestellt. Im vergangenen Jahr waren es nur 218 000. Hinzu kommen 1,1 Millionen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die seit dem russischen Überfall im Februar 2022 hierzulande aufgenommen wurden. In den letzten beiden Jahren kamen somit insgesamt mehr Menschen nach Deutschland als in 2015 und 2016, obwohl sich doch die damalige Flüchtlingskrise angeblich nie wiederholen sollte. Nun werden wir eines Besseren belehrt. Es fehlt in Deutschland an Wohnraum, Kitaplätzen, Lehrern und Sprachkursen für die Integration der Neuankömmlinge. Die vorhandenen Kapazitäten sind dem aktuellen Massenansturm nicht mehr gewachsen, was auch die einheimische Bevölkerung immer stärker zu spüren bekommt, etwa bei der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung, im Bildungssystem oder im Gesundheitswesen. Das zutreffende Zahnarztbeispiel von Friedrich Merz markiert dabei nur die Spitze des Eisbergs. (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Nein, Quatsch!) Ja, viele dieser Probleme gab es schon vor der aktuellen Migrationswelle. Richtig ist aber auch, dass die prekäre Situation durch den starken Zuzug dramatisch verschärft worden ist, zumal die Kapazitäten, wenn überhaupt, nur mittel- bis langfristig ausgeweitet werden können. Man denke da an den Wohnungsbau oder fehlende Lehrer und Erzieher im Bildungssystem oder der Kinderbetreuung. Die Kosten für die unkontrollierte Migration sind für den Steuerzahler enorm, meine Damen und Herren. Einem Bericht der Tageszeitung „Die Welt“ zufolge, basierend auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums und der 16 Länderfinanzminister werden sich die erwarteten Ausgaben im Zusammenhang mit Flucht und Migration in diesem Jahr auf 48,2 Milliarden Euro summieren, 48,2 Milliarden Euro nach 42 Milliarden Euro im vergangenen Jahr! Meine Damen und Herren, lassen Sie mich nachfolgend auf drei Ergebnisse des Kanzlergipfels im Einzelnen eingehen, die auch unmittelbare Außenwirkung auf Bremen und Bremerhaven haben. Erstes Ergebnis: Künftig will man Asylbewerbern sogenannte Analogleistungen nach dem Sozialgesetzbuch erst nach 36 und nicht wie heute schon nach 18 Monaten gewähren. Die Bezugsdauer für die geringeren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird also verlängert. Unter dem Strich bekommen Betroffene etwa 100 Euro weniger im Monat. Die tatsächliche Ersparnis für Bremen und Bremerhaven als Träger dieser Sozialleistung hält sich deshalb in Grenzen. Bedeutsamer ist die Einigung der Länderministerpräsidenten, Barauszahlungen an Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einzuschränken. Das entlastet nicht nur die beiden Städte unseres Bundeslandes, sondern wirkt auch auf die Zweckentfremdung dieser Mittel etwa für die Rücküberweisung an Familienangehörige im Heimatland entgegen, was ein wichtiges Motiv für die irreguläre Migration ist. Um dieses Vorhaben zu realisieren, soll es eine bundesweit einheitliche Bezahlkarte für diesen Personenkreis geben. Soweit so gut. Entsprechende Systeme müssen aber erst einmal evaluiert werden. Das kann natürlich dauernd, meine Damen und Herren. Man darf im Übrigen gespannt sein, wie das Vorhaben, wenn das irgendwann mal von der Politik auch umgesetzt wird, vom rot-grün-roten Senat in Bremen umgesetzt werden soll, der sich noch im letzten Monat hier in diesem Hohen Haus vehement gegen die Einführung einer Guthabenkarte für Asylbewerber und geduldete Ausländer ausgesprochen hat. Unsere Position als Fraktion Bündnis Deutschland ist da klar, in dieser Frage. Wir wollen die finanziellen Anreize abschaffen, die wie ein Magnet auf Wirtschaftsflüchtlinge wirken und die unerlaubte Einreise nach Deutschland fördern. Daher muss es schnellstmöglich eine guthabenbasierte Bezahlkarte geben, die die derzeitigen Barleistungen ablöst. (Beifall Bündnis Deutschland) Zweites Ergebnis des Migrationsgipfels: Beschleunigung der Asylverfahren. Für Antragsteller aus Herkunftsländern, bei denen die Anerkennungsquote weniger als fünf Prozent beträgt, soll das behördliche und das anschließende erstinstanzliche Asylverfahren bereits nach drei, in allen anderen Fällen – und das, meine Damen und Herren, ist die überwiegende Zahl – nach jeweils sechs Monaten abgeschlossen sein. Heute beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bis zu einer behördlichen Entscheidung über einen Asylantrag knapp acht Monate. Klagen die Betroffenen gegen den ablehnenden Bescheid beim BAMF, was in mehr als der Hälfte der Fälle geschieht, ergibt sogar eine Bearbeitungszeit von insgesamt 23 Monaten. Es bleibt deshalb schleierhaft, wie das gesteckte Ziel erreicht werden soll, zumal es an Personal beim BAMF und an den Gerichten fehlt und die Zugangszahlen auch weiterhin deutlich steigen. Beschlossen hat man auch, das behördliche Asylverfahren schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen durchzuführen. Auch dieser Plan ist offenbar realitätsfern. Rheinland-Pfalz hat bereits angekündigt, auf eine zeitnahe Verteilung von Flüchtlingen auf die Kommunen nicht verzichten zu können, weil es an Plätzen in der Erstaufnahme fehlt. Die erhoffte Entlastung der Kommunen dürfte deshalb ausbleiben. Außerdem, meine Damen und Herren: Was bringt eine Beschleunigung der Asylverfahren, wenn am Ende des Tages 90 Prozent der abgelehnten Asylbewerber doch in Deutschland bleiben dürfen, weil sie nicht in ihre Heimat oder Transitländer abgeschoben werden können? Ja, man will Abkommen mit Herkunftsstaaten schließen, damit die ihre aus Deutschland ausgewiesenen Bürger wieder aufnehmen, was heute vielfach verweigert wird. Um solche Abkommen, die nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern in der Praxis auch funktionieren müssen, bemühen sich Bundesregierung und EU-Kommission aber schon seit Jahren ohne greifbare Ergebnisse. Ich denke da zum Beispiel an die Maghreb-Staaten, die noch nicht als sichere Herkunftsländer eingestuft wurden. Die Anerkennungsquote bei Staatsangehörigen aus den Maghreb-Staaten liegt im niedrigen einstelligen Bereich. Dritter Punkt: Bremen und Bremerhaven können sich darüber freuen, dass sie zukünftig für jeden Asylantragsteller einen Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 7 500 Euro anstelle der bisherigen Pauschalzahlung vom Bund erhalten. Geschätzte Entlastung für die Kommunen bundesweit: etwa 3,5 Milliarden Euro im Jahr. Dem Steuerzahler bringt das allerdings herzlich wenig, meine Damen und Herren. Sie müssen für die Asylkosten aufkommen, egal, ob sie nun vom Bund oder vom Land getragen werden. Sollte es nicht gelingen, die irreguläre Migration nach Deutschland deutlich zu verringern, dann ist absehbar, dass der Staat zwecks Finanzierung der Zuwanderung zusätzliche Schulden zulasten zukünftiger Generationen aufnehmen oder die Steuern erhöhen muss. Wahrscheinlich werden wir beides bekommen. Gerade erst hat die Bundes-SPD Pläne für eine entsprechende Steuerreform vorgestellt, um die Reichen stärker zur Kasse zu bitten. Das zusätzliche Aufkommen für den Fiskus dürfte aber kaum reichen, um die finanziellen Herausforderungen des Staates zu meistern. Am Ende dürfte auch der breite Mittelstand von zusätzlichen Belastungen nicht verschont bleiben. Meine Damen und Herren, die nach Meinung führender Migrationsforscher effektivste Maßnahme zur Verringerung der illegalen Migration nach Europa ist die Durchführung von Asylverfahren in sicheren Aufnahmeländern außerhalb Europas. Doch darauf konnten sich die Teilnehmer des Migrationsgipfels im Kanzleramt nicht verständigen. Im Abschlusstext heißt es lediglich, dass die Bundesregierung prüfen wolle, ob die Feststellung des Schutzstatus von Migranten unter Berücksichtigung von Europa- und Völkerrecht in Transit- und Drittstaaten erfolgen könne. Es stellt sich also die Frage, warum diese Prüfung durch das zuständige Bundesinnenministerium nicht schon längst erfolgt ist, zumal dieses Konzept international schon seit Längerem diskutiert wird. Großbritannien und Dänemark versuchen gerade, es in die Tat umzusetzen, aber im BMI, im Bundesministerium für Inneres schläft man offenbar noch den Schlaf der Gerechten, oder man will diese sinnvolle Lösung aus politischen Gründen nicht. Fazit: Die mauen Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels in Sachen Migration machen deutlich, dass die Verantwortlichen den Ernst der Lage noch immer nicht begriffen haben, oder sie wollen ihn schlichtweg nicht begreifen. Dabei ist das Ende der Fahnenstange schon längst erreicht. Vor allem der linke SPD-Flügel unter Führung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, dem auch die Bremer Sozialdemokraten zuzurechnen sind, sowie die dogmatischen Grünen blockieren jeden Versuch, die Zuwanderung nach Deutschland zu begrenzen und zu steuern. Im Gegenteil werden von der Bundesregierung immer neue Anreize geschaffen, die Wirtschafts- und Armutsmigration nach Deutschland zu locken. Man denke da etwa an das für 2024 anstehende Bürgergeld, was erhöht werden soll, das heute zu über 60 Prozent von ausländischen Familien bezogen wird, erweiterte Arbeitsmöglichkeiten für geduldete Ausländer oder die geplante Turbo-Einbürgerung unter genereller Hinnahme von Mehrfachstaatsbürgerschaften. Es ist deshalb absehbar, meine Damen und Herren, dass die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland auf hohem Niveau fahren wird, möglicherweise sogar weiter steigen wird. Meine Damen und Herren, insgesamt sind die Ergebnisse des Migrationsgipfels enttäuschend und nicht mehr als ein kleiner Schritt in die richtige Richtung. Dieser Schritt reicht bei Weitem nicht aus, um die Migrationswelle nach Deutschland zu stoppen oder zu steuern. Wir werden also kurzfristig keine spürbaren Entlastungen erwarten können. Darüber können auch nicht die blumigen Worte meines Vorredners, Herrn Güngör, hinwegtäuschen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Thore Schäck.
Thore Schäck FDP
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja eine sehr muntere Debatte, die wir hier heute führen. Herr Timke, Sie sagten eben sinngemäß, ich hoffe, ich zitiere Sie jetzt richtig: „Der Berg kreißte und gebar eine Maus.“ Das waren, glaube ich, Ihre Worte. Ich glaube, Sie haben da was durcheinander gebracht. Die großen Grauen, das sind nicht Mäuse, das sind Elefanten. Das scheinen Sie irgendwie durcheinander gebracht zu haben. Googeln Sie das gerne noch mal, oder gehen Sie in die Schule Ihres Vertrauens, die haben sicherlich noch so ein „Grzimeks Tierleben“ dort rumliegen, dann können Sie sich das als Vorbereitung für die nächste Debatte noch mal anschauen. Warum ist das, was dort beschlossen worden ist, eben keine Maus, sondern ein Elefant? (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Letztendlich wurden ja drei große Themen besprochen. Das erste Thema ist das Deutschlandticket, und, das sagte der Kollege Güngör eben schon, Bund und Länder haben sich auf eine grundsätzliche Fortsetzung des Deutschlandtickets verständigt. Das ist gut! Ich glaube, auch mit einigen Abstrichen, die noch geklärt werden müssen, ist das Deutschlandticket ein Erfolg. Es ist gut, dass sich alle dazu bekannt haben, dass es fortgesetzt werden soll. Wie so oft bei solchen Fragen ist ja nicht so häufig die Frage, ob man dahinter steht oder nicht, sondern es wird meistens dann kritisch, wenn es um die Frage geht, wer es eigentlich bezahlt, und wenn wir es bezahlen wollen, wo das Geld stattdessen gekürzt werden soll, wo wir es hernehmen. Das heißt, der Knackpunkt ist an dieser Stelle oft die Finanzierung. Grundsätzlich ist es ja so, dass ÖPNV Ländersache ist. Die Bundesregierung hat sich dazu entschieden, auch unter anderem durch Volker Wissing und Christian Lindner, dass das Deutschlandticket vorerst mit ungefähr der Hälfte durch Bundesmittel gegenfinanziert werden soll. Ich glaube, das ist auch gerechtfertigt, weil es eben keine Entscheidung ist, die ein Landesverband eines ÖPNV für sich allein entscheiden kann, sondern weil es eine deutschlandweite Regelung ist. Deswegen ist es richtig, dass sich der Bund daran beteiligt. Es wurde zugesagt, für einen bestimmten, begrenzten Zeitraum zu finanzieren, und der läuft nächstes Jahr aus. Ich kann total verstehen, dass die einzelnen Länder jetzt für sich in Anspruch nehmen, auch darüber hinausgehend eine Finanzierung zu bekommen, vielleicht auch eine umfassendere Finanzierung als in der Vergangenheit. Das ist das gute Recht der Länder. Wir müssen aber mal festhalten, dass das, was zwischen Bund und Ländern damals besprochen worden ist, nämlich die vorübergehende hälftige Finanzierung – eine Hälfte durch die Länder und die andere Hälfte durch den Bund –, eingehalten worden ist. Hier haben die Bundesregierung und auch Volker Wissing und auch Christian Lindner ihr Wort gehalten. (Beifall FDP) Das zweite Thema, das besprochen und beschlossen wurde, ist, dass Planungsverfahren beschleunigt werden sollen. Das betrifft alle Bundesländer. Egal wo etwas gebaut wird, egal, ob eine Wohnung, eine Straße, ein Windkraftwerk: Das Thema Planungsbeschleunigung betrifft alle Bereiche, in denen etwas gebaut wird. Wir wissen ja, wie wichtig Infrastruktur ist, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger, die zügig von A nach B kommen wollen, aber eben auch für die Unternehmen, die auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen sind. Wir wissen beispielsweise auch aus Bremen, was es bedeutet, wenn Infrastruktur nicht funktioniert, wenn mal Brücken gesperrt sind und in einer Stadt wie Bremen sofort das Verkehrschaos ausbricht. Wir wissen übrigens auch alle, wie lange Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren in Deutschland dauern können. Ich spreche hier über die A27, die in den letzten Wochen wieder Thema war, aber ich spreche insbesondere auch über die A281. Ich erinnere noch mal daran: Wir planen, wir genehmigen und wir bauen an der A281 seit rund 50 Jahren. Das ist der Zeitraum, über den wir sprechen. Deswegen ist es richtig, dass wir uns grundsätzlich darauf geeinigt und verständigt haben, in das Thema Planungs- und Genehmigungsverfahren in Zukunft wieder mehr Tempo reinzubringen. (Beifall FDP) Das betrifft natürlich Autobahnen, Straßen, es betrifft genauso Fahrradwege, Gehwege, es betrifft auch die Energiewende, Windräder, Stromtrassen, es betrifft den Ausbau der Deutschen Bahn. Wir alle wünschen uns, dass die Deutsche Bahn in Zukunft zuverlässiger fährt, dass sie pünktlicher wird. Auch das spielt da mit rein. Es ist genauso wichtig auch für den Bereich Wohnen. Das heißt, Genehmigungsverfahren, Planungsverfahren, Bauverfahren im Bereich der Wohnungswirtschaft müssen in Zukunft schneller gehen. Das ist wichtig, weil das natürlich alle Bereiche des Wohnens betrifft. Ich sehe immer den Herrn Kollegen Falk Wagner – ich weiß gar nicht, ob er heute da ist, ich sehe ihn nicht in den Reihen –, der regelmäßig um GEWOBA-Gebäude herumschleicht, Fotos macht und das postet und das abfeiert. Natürlich ist der GEWOBA-Bau, ist der öffentliche Wohnungsbau ein ganz zentraler Baustein der Wohnungsbauindustrie, aber auch die GEWOBA leidet natürlich unter langen Genehmigungs-, unter langen Planungs- und unter langen Bauverfahren. Da, wo Bauverfahren zu lange dauern, wird das am Ende die gesamte Sache teurer machen. Genauso, wie es ein privater Investor tun muss, muss auch die GEWOBA und muss auch die BREBAU am Ende diese höheren Kosten für längere Genehmigungsverfahren, für schwierigere Planungsverfahren, für mehr Gutachten und alles, was damit zusammenhängt, am Ende auf die Mieterinnen und Mieter umschlagen. Das geht perspektivisch gar nicht anders. Deswegen ist es doch so entscheidend, dass wir diesen zentralen Bereich jetzt nach vorne bringen. Auch das wurde besprochen, auch das wurde beschlossen, und ich bin sehr zuversichtlich, dass das auch für uns hier in Bremen einen deutlichen Schub geben wird. (Beifall FDP) Dazu gehört aber auch – und da gebe ich dem Kollegen Imhoff von der CDU recht –, dass das, was da beschlossen wurde, dann auch in Bremen zur Anwendung kommt. Das ist ganz entscheidend. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ja!) Gerade im Bereich Bau gehen wir doch eigentlich in Bremen seit Jahren den genau gegenteiligen Weg. Es werden ja immer mehr neue Vorschriften erlassen. Ich erinnere nur an den Bremer Standard. Es gibt bundesweite Bauvorschriften, die für viele Bundesländer funktionieren. Bremen hat sich hier ein eigenes, neues, noch strengeres Sammelsurium an Vorschriften geleistet. Das macht Bauen eben nicht schneller, sondern das macht Bauen langsamer, und das macht Bauen eben auch nicht günstiger, sondern es macht Bauen leider am Ende teurer. Bremen braucht hier offensichtlich wieder eine Sonderlocke, immer mit der Argumentation: „Wir gehen vorweg, damit andere folgen.“ Vorweggehen kann aber ja nur der, dem auch welche folgen, und leider folgt Bremen bei diesem Thema im Moment niemand. Deswegen ist unser Aufruf an Sie, dass es nicht an der Zeit ist, wieder eigene bremenspezifische Standards zu schaffen und die immer weiter auszubauen weil die die Bürokratie nicht abbauen, sondern hochfahren , ‒ ‒ sondern den genau gegenteiligen Weg zu gehen. Ich bitte, dafür zu sorgen, dass Bauvorschriften endlich abgebaut werden, dass endlich das, was beschlossen worden ist, auch in Bremen umgesetzt wird. Da könnte Bremen mal Vorreiter sein. Das ist unsere Forderung an Sie als Regierung hier in Bremen. (Beifall FDP) Das dritte Thema ist die Flüchtlingspolitik. Dazu haben wir eben schon in einigen Reden ein paar Sätze mehr gehört. Es wurde besprochen und beschlossen, dass die Kostenverteilung in Zukunft nicht mehr pauschal, sondern pro Kopf laufen soll. Das heißt, die Bundesländer, die mehr Flüchtlinge aufnehmen, werden am Ende auch mehr Geld zur Verfügung gestellt bekommen. Es wurde beschlossen, dass die Leistungen für Asylsuchende angepasst werden. Es wurde beschlossen, dass zumindest geprüft werden soll, inwiefern eine Bezahlkarte eingesetzt werden kann. Es wurde beschlossen, dass Asylverfahren in Zukunft vielleicht schon außerhalb Europas durchgeführt werden können. Das befindet sich in der Prüfung, das ist ein wichtiger Schritt, um gegen die Schlepperindustrie vorzugehen. Es ist auch ein wichtiger Schritt, um dafür zu sorgen, dass Menschen, die sich auf den Weg nach Europa machen, dies nicht aufgrund einer falschen Illusion tun, sondern vielleicht vor Ort schon mal für sich eine Einschätzung bekommen, ob es realistisch ist oder nicht. Der Weg nach Europa ist für viele Menschen gefährlich, die sich auf den Weg machen, und es ist richtig, dass das geprüft wird. Natürlich, wäre es schön, wenn wir das hier in Deutschland beschließen könnten, aber ich habe die Vermutung, dass da auch andere Länder eine Rolle spielen, und dass das nicht mal eben auf einer Ministerpräsidentenkonferenz zu beschließen ist. Deswegen ist es richtig, dass man sich dazu positioniert und gesagt hat: „Wir gucken mal, unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen das möglich ist, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Unter keinen! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das war vor zwei Jahren schon!) und danach sind wir schlauer und können dann entscheiden, wie wir damit umgehen.“ Ein entscheidender Punkt ist aber – und der wurde hier bisher nur grob angerissen –, dass auch die Asylverfahren verschlankt werden sollen, dass sie schneller gehen sollen. Wenn ich lese, dass wir im Schnitt zwei, zweieinhalb Jahre für ein Asylverfahren brauchen, dann beschäftigt das diesen Zeitraum die Behörden, aber ist natürlich auch eine untragbare Hängesituation (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja!) für die Person, die jetzt nicht weiß: Wo stehe ich eigentlich? Es ist richtig, dass dort beschlossen wurde, dass sich das in Zukunft auf sechs Monate beschränken soll, dass es verkürzt werden soll, dass es schneller gehen soll. Das ist für beide Seiten richtig. Ich finde, man kann manche dieser Punkte vielleicht kritisch sehen, man kann anderer Meinung sein, aber dass im Bereich Migration jetzt endlich mal was passiert, dass wir wieder klare Regeln haben und an ganz, ganz viele Punkte rangehen, das ist richtig. Deswegen stehen wir als FDPFraktion auch dahinter. (Beifall FDP) Meine Einschätzung ist, dass in diesen drei Bereichen jetzt vieles auf den Weg gebracht wurde, das einfach viel zu lange liegengeblieben ist. Es ist viel zu lange liegen geblieben. Es gab gute Beschlüsse, es gab richtige Beschlüsse und mich befremdet so ein bisschen die Kritik der CDU daran. Soweit ich informiert bin, saßen da auch sechs Ministerpräsidenten aus Ihrer eigenen Partei mit am Tisch. Die saßen da mit am Tisch, die haben das mitbesprochen und haben es mitbeschlossen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Im Gegensatz zur FDP haben wir das mitbeschlossen.) Die haben das mitbesprochen und mitbeschlossen, Herr Kollege. Interessant, dass Sie sich jetzt hier hinstellen und Ihren eigenen Kollegen in den Rücken fallen. Vielleicht haben die nicht gut verhandelt? Ich ‒ verstehe es nicht. Selbst wenn nicht: Sie waren 16 Jahre lang in der Regierung. Sie haben 16 Jahre lang die Bundeskanzlerin gestellt. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das stimmt! 16 gute Jahre für dieses Land!) Sie hatten 16 Jahre lang Zeit, diese Themen zu gestalten. Sie hatten 16 Jahre lang Zeit, das Thema Ausbau der Infrastruktur und Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen. 16 Jahre lang ist nichts passiert. Sie sind aus jeder Energieform ausgestiegen, in keine neue eingestiegen. Dass wir jetzt hier so zügig Beschlüsse fassen müssen, das ist auch Ihre Schuld. Sie haben die Verantwortung dafür. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Aber nicht vergessen, Sie waren auch mal dabei!) Es ist gut, dass es mit dieser Bundesregierung in Berlin jetzt vorangeht. (Beifall FDP) Das zweite Thema: Sie haben 16 Jahre lang Zeit gehabt. Sie haben 16 Jahre lang Zeit gehabt, Herr Kollege, den ÖPNV zu harmonisieren. Sie hatten 16 Jahre lang Zeit, so etwas wie ein Deutschlandticket einzuführen. Das ist nicht in den 16 Jahren Ihrer Regierung eingeführt worden, sondern das ist in den zwei Jahren eingeführt worden, in denen Sie nicht mehr an der Regierung waren. Sie hatten übrigens auch 16 Jahre lang Zeit, die Migrationspolitik voranzubringen. Wir haben 16 Jahre lang Chaos gehabt, in der die falschen Menschen bleiben durften und die richtigen, die hier integriert worden sind, abgeschoben wurden. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Aber was ist jetzt denn?) Deswegen ist es doch richtig, dass jetzt hier endlich wieder Regeln eingeführt werden, dass wir wieder Kontrolle über dieses Thema bekommen. Diese Ministerpräsidentenkonferenz, auf der übrigens – noch mal – auch sechs CDU-Ministerpräsidenten Teil dieser Runde waren, die hat wichtige Themen beschlossen, die hat wichtige Beschlüsse in Bereichen gefasst, in denen Sie über 16 Jahre lang versagt haben. Das gehört zur Wahrheit dazu. Dazu habe ich leider von Ihnen hier heute nichts gehört. Für uns ist jetzt entscheidend, dass diese Beschlüsse, die in den letzten 16 Jahren von Ihnen liegen gelassen worden sind, die von dieser Bundesregierung gefasst worden sind, auch umgesetzt werden, dass hier in Bremen all das, was dort beschlossen worden ist, auch entsprechend zur Anwendung kommt. Wir brauchen keinen weiteren Papiertiger. Wir fragen uns natürlich auch: Man hätte das Thema Verschlankung, Entbürokratisierung im Bereich Bau hier in Bremen auch allein voranbringen können, dafür braucht es nicht so einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Man hat, ehrlicherweise, das auch hier in Bremen liegen lassen. Jetzt haben wir diesen Beschluss, aber wir erwarten als FDP-Fraktion, dass Sie diese Beschlüsse umsetzen. Wir werden mit Argusaugen darüber wachen, dass das auch passiert und nicht, wie so vieles andere hier in Bremen, verschleppt wird. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als Nächste erhält das Wort die Abgeordnete Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (Bündnis 90/Die Grünen): Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will gerne mit ein paar grundsätzlichen Vorbemerkungen zu dem migrationspolitischen Teil der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bund-Länder-Gespräche starten, ein paar wenige grundsätzliche Vorbemerkungen. Bremen und Bremerhaven haben bis heute stets von Einwanderung profitiert. Wir profitieren heute noch davon, dass die Menschen in Bremen und Bremerhaven stets offen und willkommen heißend waren für all die Menschen, die zunächst Schutz in Bremen und Bremerhaven gesucht haben und dann unsere beiden Städte gemeinsam mit uns ordentlich vorangebracht haben. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Wir haben Migrationsbewegungen, und zwar nicht erst den letzten acht Jahren, sondern viel, viel länger im Land Bremen immer gut bewältigt, aber auch im Jahre 2015 ist uns das gut gelungen und bei der Aufnahme von den Ukrainerinnen ist das sehr gut gelungen. Es zeigt eben, wie Menschen in Bremen und Bremerhaven immer wieder solidarisch und hilfsbereit sind, auch, wenn die Krisen immer kürzer aufeinander getaktet auch bei uns ankommen. Darauf, auf diese Mitmenschlichkeit der Bremerinnen und Bremer und der Bremerhavenerinnen und Bremerhavener, die sich immer wieder zeigt, können wir alle miteinander ordentlich stolz sein, liebe Kolleg:innen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Und ja, auch diese Ergebnisse der Bund-Länder-Verhandlungen zeigen: Unsere Koalition bekennt sich ausdrücklich zum Recht auf Asyl im Grundgesetz und zur Genfer Flüchtlingskonvention. Wir werden auch weiterhin unserer humanitären Verantwortung gerecht werden. So ist das, und das ist gut so, in dieser Koalition. Das wird in anderen Bundesländern demnächst ja offensichtlich anders sein, wenn man in Sondierungspapieren liest, man bekenne sich zur Abkehr von Migrationsbewegung. Das ist schon eine Richtung, in die wir hier mit unserer Koalition Gott sei Dank nicht gehen werden. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Um dieser Verantwortung, um der humanitären Verantwortung gerecht werden zu können, müssen aber in der Tat vor Ort die Kapazitäten ausreichen. Daran gibt es seit geraumer Zeit berechtigte Zweifel und Klagen. Ob bei der Unterbringung von Geflüchteten, ob bei den mangelnden Sprachkursen, bei den fehlenden Kita- und Schulplätzen: Wir alle wissen um diese Umstände auch schon länger. Es ist natürlich eine große Herausforderung für alle, die vor Ort in den Einrichtungen, in den Schulen, in den Kitas mit den hier angekommenen Menschen arbeiten und natürlich auch für uns als politische Entscheidungsträger:innen. Daher ist es gut, Maßnahmen miteinander zu diskutieren, die tatsächlich eine spürbare Entlastung und Verbesserung der Situation bringen können, vor allem im Interesse der Menschen, die hier Schutz suchen. Hier will ich gerne einmal betonen: Viele Vorschläge, die in den letzten Monaten öffentlich diskutiert wurden, Vorschläge, Ideen, die durch alle Talkshows der Öffentlich-Rechtlichen getragen wurden, waren ausschließlich dazu geeignet, die öffentliche Stimmung anzuheizen und Geflüchtete zu diskreditieren. Sie taugten nicht als echte Lösungsvorschläge. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Obwohl die Bund-Länder-Gespräche als Befriedungsgipfel gedacht waren – –. Es war doch gut, dass durch den Kanzler und alle Ministerpräsidentenkonferenzen versucht wurde einen parteiübergreifenden Konsens herzustellen, der dann in eine Situation führte, dass wir am Tag danach einen Konsens hatten und diese aufgeheizte Stimmung und dieser merkwürdige Überbietungswettbewerb von Vorschlägen, wie man es den Geflüchteten nur noch schlimmer machen kann – –. Dass genau dieser Konsens, ich glaube, fünfeinhalb Stunden gehalten hat. 2:30 Uhr Pressekonferenz des Kanzlers, 6:23 Uhr Herr Linnemann im MoMa, wo er sich so schnell vom Acker gemacht hat, von den gerade noch mit der CDU gemeinsam beschlossenen Vorschlägen. Also das ist, ich würde jetzt gerne ein Zitat des Fraktionsvorsitzenden der SPD benutzen, aber das ist gerade als Ordnungsruf hier abgebimmelt – –. Das halte ich für wirklich verantwortungslos, so ein Vorgehen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Der Versuch, eine Befriedung der Migrationsdebatte in Deutschland herzustellen, im Rahmen der MPK und der Bund-Länder-Gespräche, war richtig. Deswegen haben sich auch Grüne sehr intensiv daran beteiligt und waren zu sehr weitgehenden, für Grüne sehr weitgehenden Kompromissen bereit. An dieser Stelle auch unser ausdrücklicher Dank an den Bürgermeister, dass er alle Fraktionen in Bremen eng eingebunden hat, in die Verhandlung, und dass er sich in den Gremien wirklich intensiv für die Interessen unseres Landes eingesetzt hat. Die Ergebnisse der Bund-Länder-Gespräche sind aus unserer Sicht mal mehr, mal weniger geeignet, den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden. Einige Vereinbarungen der Bund-Länder-Gespräche sind wichtige, dringend notwendige Schritte in die richtige Richtung. Andere wiederum lehnen wir aus guten Gründen ab. So ist das mit Kompromissen. Zu den einzelnen Beschlüssen: Positiv bewerten wir die Einigung zur dynamischen Finanzierung. Das ist ein wirklich – –. Auch, wenn die Höhe uns jetzt nicht so rasant entlasten wird, ist aber der sogenannte Spurwechsel hier genau der richtige Pfad, um potenziell zukünftig wirklich all diejenigen, die hier ankommen, gut versorgen zu können. Es schafft Planungssicherheit und wird die Situation hier bei uns deutlich verbessern. Positiv sind auch die Vorschläge zu beschleunigten und vereinfachten Verfahren. Sie erleichtern die Arbeit hier vor Ort und bringen – und das ist der wichtigere, aus unserer Sicht wichtigere Punkt – eine schnelle Gewissheit für die Betroffenen, darauf hat der Kollege Schäck schon hingewiesen. Es ist doch nichts schlimmer, als monate- und jahrelang nicht zu wissen: Kann ich hierbleiben oder nicht? In diesem Sinne: Beschleunigte Verfahren sind eine gute Beschlusslage. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Noch besser ist die Vereinbarung zur Möglichkeit für die betroffenen Geflüchteten, hier schneller Arbeit aufnehmen zu können. Es war dringend notwendig. Endlich ist das auch erreicht worden, im Rahmen dieses Kompromisses. Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete muss einfacher, muss schneller werden, damit sie dann mit ihrem eigenen erwirtschafteten Bargeld in Bremen auch gut leben und integriert werden können. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Ebenso begrüßen wir die Einführung – das ist immer untergegangen, dabei finde ich das fast den besten Punkt dieser Beschlüsse aus den BundLänder-Vereinbarungen –begrüßen wir die Einführung der sogenannten Migrationskommission, die nämlich auch ein Versuch ist, diese aufgeheizte Debatte aus dem ausschließlich politischen und öffentlichen Raum rauszuholen und sie, wie soll ich sagen, in geordnete, wissenschaftsbasierte Bahnen zu lenken. Wir hegen jedenfalls die Hoffnung, dass damit der seit Monaten stattfindende Überbietungswettbewerb auch rechtlich sehr eindeutig nicht haltbarer Vorschläge ein Ende findet und auch mit zivilgesellschaftlichen Vereinigungen wie zum Beispiel der Kirchen eine wirklich lösungsorientierte Befassung der Thematik stattfindet. Das ist ein enorm guter Vorschlag, und ich hoffe, dass die Kommission auch alsbald einberufen wird. Ebenso richtig und am drängendsten, der wichtigste Vorstoß, der nicht neu ist, sondern immer wieder und immer wieder seit vielen, vielen Jahren beschlossen wird, aber leider nicht ordentlich umgesetzt wird und auch nicht ordentlich umgesetzt werden kann, sind die Vereinbarungen zur Reform eines europäischen Asylsystems und vor allem zu den geplanten Migrationsabkommen mit den Herkunftsstaaten. Das unterstützen wir Grüne ausdrücklich. Wenn wir faire Migrationsabkommen mit den Herkunftsstaaten finden, dann ist Teil dieser fairen Abkommen natürlich der legale Zugang nach Europa. Es muss doch unser aller Ziel sein, den gefährlichen Weg und die vielen, vielen schlimmen Erfahrungen, die Geflüchtete unter der Obhut von kriminellen Schleppern machen – Mustafa Güngör hat drauf hingewiesen, was man alles erleben muss, was Frau und Mann auf den Fluchtwegen alles erleben muss –, das zu unterbinden. Das heißt, wir brauchen Abkommen, die natürlich auch legale Wege nach Europa ermöglichen. Die Kehrseite ist, auch darauf ist schon hingewiesen worden: Wer allerdings kein Anrecht hat, in Deutschland, in Bremen und Bremerhaven zu bleiben und zu verweilen, wird dann auch damit leben müssen, wieder in das Herkunftsland zurückgehen zu müssen. Ich komme zu den nicht hilfreichen Vorschlägen aus grüner Sicht aus der Bund-Länder-Kommission. Im ganz Besonderen nicht hilfreich ist der Vorstoß zur Verlagerung von Asylverfahren in Drittstaaten. Wir lehnen das konsequent ab, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich will mir dazu auch gerne Zeit nehmen, das ein bisschen länger zu erläutern. Ich habe wirklich in den letzten Monaten keinen – darf man das jetzt sagen, ich weiß es gar nicht – schlechteren Vorschlag gehört und keinen Vorschlag, der so tragfähig ist von hier bis hier, also keine zwei Millimeter. Gott sei Dank hat heute der Supreme Court noch mal entschieden, dass die Ruanda-Lösung keine Lösung ist. Sie ist es nicht, also lassen Sie uns aufhören, darüber zu diskutieren! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE – Zuruf Frank Imhoff [CDU]) Ich will noch mal sagen: Wir konstatieren alle miteinander, dass selbst der europäische Kontinent – alle Mitgliedstaaten auf diesem Kontinent hier, obwohl es uns wirklich sehr, sehr gut geht, im Vergleich zu den anderen Weltregionen, zu den Drittstaaten, geht es uns wirklich gut, wir haben funktionierende Bürokratien, wir haben funktionierende Rechtsstaaten in Europa –, dass wir nicht in der Lage sind, Asylverfahren ordentlich, schnell abzuschließen und mit einem Ergebnis zu versehen. Aber wir erwarten, dass das Drittstaaten können, die mit ganz anderen Problemlagen zu kämpfen haben als jeder einzelne Staat in Europa. Das leuchtet mir nicht ein, lieben Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]) Da leuchtet mir nicht ein. Dazu komme ich gleich. Das ist der zweite Punkt. Sehenden Auges, und da wäre ich wieder bei dem Zitat von Mustafa Güngör, was man aber nicht mehr benutzen darf: Es ist wahnsinnig verantwortungslos, von solchen Ländern, von Drittstaaten zu erwarten, dass sie unsere Überforderung dort lösen, obwohl diese Länder mit so wahnsinnig vielen Problemen zu kämpfen haben, dass sie in der Regel kurz davor sind, dass die Menschen dort die Länder verlassen, um in Europa Schutz zu suchen. Das ist wirklich eine absurde Vorstellung. Die allerentscheidendste Frage: Selbst, wenn wir es hinkriegen, Asylverfahren ordentlich zu bescheiden, und wenn am Ende steht, ein Mensch muss den europäischen Kontinent wieder verlassen, weiß ganz Europa nicht, wohin diese Menschen abgeschoben werden sollen, weil die Länder ihre Leute nicht zurücknehmen. Aber die Drittstaaten sollen auf einmal Abkommen mit diesen Ländern wiederherstellen können, damit sie ihre Menschen zurücknehmen? Das ist doch absurd, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Stattdessen: Warum diskutiert eigentlich niemand mehr die Tatsache, dass wir bereits Strukturen in den Herkunftsstaaten, in den Drittstaaten haben, die ihre Arbeit nicht ausreichend machen können? Was ist denn mit den deutschen, italienischen, französischen Botschaften in den Herkunftsländern? Warum findet dort keine ordentliche Beratung statt: Hast du ein Anrecht auf Asyl, oder haben wir einen Arbeitsplatz für dich und damit einen legalen Zugang nach Europa? Können wir bitte diese, die einzig logische und gute Idee miteinander diskutieren, was wir mit den jeweiligen Botschaften in den Herkunftsländern anstellen? (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Ich komm zu den „Kleinigkeiten“. Auch die Vorschläge zur Einführung einer Bezahlkarte und die Kürzung der Sozialleistungen überzeugen uns nicht. Das haben wir auch öfter bekannt gegeben, und wir sind deswegen in der Tat auch sehr dankbar für die entsprechende Protokollerklärung des Bürgermeisters, auch dafür vielen Dank. Die Bezahlkarte: Ich finde, Mustafa Güngör hat ausreichend darauf hingewiesen. Ich habe nichts gegen Geldkarte, so, wie das in Hannover jetzt geprüft wird. Wenn es zu einer Vereinfachung und zu einer Entbürokratisierung führt, ist das gut fürs Amt, für die Geflüchteten. Wenn es aber – und so wird es ja leider öffentlich immer wieder kolportiert – wirklich nur ein Drangsalierungselement und -instrument vor allem für die Geflüchteten sein soll, dann lehnen wir das kategorisch ab. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Die Kürzung der Sozialleistungen, das ist ein Halbsatz. Aus unserer Sicht ist das nicht verfassungskonform. Deswegen lehnen wir es ab, und ich bin gespannt auf die Prüfung in den nächsten Wochen, wie das möglich sein soll. Eins eint uns, glaube ich, über alle Fraktionen hinweg: Wir haben mindestens in den letzten fünf Jahren eine unendliche Zahl von Beschlüssen in den Ländern, aber vor allem auch im Bund begleiten dürfen, die sich um Migrationspolitik drehen. Leider ist aus diesen ganzen vielen Beschlüssen immer wenig geworden. Von daher, in der Tat, bin ich auch gespannt. Wir haben hier gute Vorschläge vorliegen. Mit manchen tun wir uns schwerer. Wichtig wäre, jetzt wird auch mal was umgesetzt, damit es auch tatsächlich zu Lösungen vor Ort kommt. So viel gestehe ich der Oppositionskritik hier zu, die teile ich. Ein Wunsch grundsätzlich zu diesen Bund-Länder-Vereinbarungen: Hier wird ja immer so getan, als wären das bindende Beschlüsse. Das sind sie natürlich mitnichten. All das muss noch in ordentliche Befassungen in die Verfassungsorgane. Das finde ich auch ausdrücklich gut, weil die Tatsache, dass immer mehr und immer öfter politische Einigungen in NichtVerfassungsorganen geschlossen werden, in diesem Land, beobachte ich jedenfalls und auch meine ganze Fraktion mit großer Sorge. Denn eigentlich gehört es natürlich hierhin und in Berlin in dasselbe Haus. Da sitzen die politischen Entscheidungsträger:innen, die das miteinander beraten sollten. Die Bund-Länder-Vereinbarung und die MPK sind ein gutes Instrument für Krisenzeiten, um tatsächlich so einen parteiübergreifenden Konsens herzustellen. Aber noch mal mein Hinweis: Wenn Parteien in so ein Gremium reingehen, um sich nur wenige Minuten nach Beschlussfindung davon wieder zu absentieren, dann machen Bund-Länder-Gespräche in der Tat keinen Sinn. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Noch zwei Worte zu den jetzt durch die Migrationsthematik tatsächlich – außer Herr Schäck, der hat sehr lange zum Planungsverfahren und zum Deutschlandticket – –. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das ist doch auch wichtig!) Ja, genau! Das will ich unterstreichen. Es sind wirklich wichtige, nicht historische aber wichtige Ergebnisse dieser Gespräche. Die Beschleunigung der Planungsverfahren, wir werden da Gott sei Dank hier in dem Haus sehr oft noch drüber sprechen müssen, welche Verfahren an welcher Stelle beschleunigt – oder auch manche vielleicht entschleunigt, wir werden es sehen – werden müssen, um das uns alle einende Gefühl, dass unser Staatswesen wahnsinnig träge geworden ist, zu verändern. Von daher ist das wirklich ein richtig gutes Ergebnis der Bund-LänderKommission und wird hoffentlich auch eine schnelle Umsetzung bundesweit erfahren, aber in Bremen auf jeden Fall schnell auch debattiert und diskutiert werden, wo macht es am ehesten Sinn, womit fangen wir an, und so weiter. Das Deutschlandticket: In der Tat, man hat das Gefühl, es sei schon wieder ausgelaufen. Ist es nicht. Es wird auch weiterhin bestehen, aber ich mache mir schon ein bisschen Sorgen. Aus unserer Sicht wäre es unabdingbar, dass es nicht essenziell teurer wird, weil dann ist natürlich der Grundgedanke des Deutschlandtickets auch dahin, wenn es nicht mehr so viel Anreiz bietet, wie es eben jetzt – –, und es war schon mal die Maximalsumme, die wir uns vorstellen konnten, die 49 Euro. Wenn es jetzt fünf Euro sind: geschenkt. Aber ich mache mir ein bisschen Sorgen, auch nach dem Redebeitrag von Herrn Schäck. Wir werden sehen, im kommenden Jahr, wer es bezahlt und wie hoch – –. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das ist die entscheidende Frage!) Die entscheidende Frage, die wir auch sehr ausführlich miteinander diskutieren werden, in Berlin und in Bremen. Ich freue mich drauf im Sinne des guten Zweckes und Erhalts des Deutschlandtickets. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Sofia Leonidakis.
Sofia Leonidakis Die Linke
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU hat eine Aktuelle Stunde zum BundLänder-Treffen beantragt. Es wurde bereits gesagt, da wurden mehrere Beschlüsse gefällt. In der öffentlichen Debatte war aber natürlich das Thema Migration das wesentliche, das präsente und das, was allem voran diskutiert wurde. Ich will darauf auch eingehen und werde nur zum Schluss auf die anderen Punkte, die nichtsdestotrotz genauso wichtig sind, auch eingehen. Bevor ich auf einzelne Beschlüsse eingehe, möchte ich auf den Kontext dieses Bund-Länder-Treffens eingehen. Das Bund-Länder-Treffen hat nicht in einem luftleeren Raum stattgefunden, sondern es gibt einen Kontext, und der Kontext, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein allgemeiner Rechtsruck, der seinesgleichen sucht. Wir stellen die Erosion von humanitären Positionen fest, die vor ein, zwei, drei oder fünf Jahren noch als selbstverständlich galten. Das politische Klima wird vergiftet, und ich sage bewusst, es wird vergiftet, weil es ein administrierter Rechtsruck ist. Ich habe hier als junge oder neu gewählte Abgeordnete 2015 den Rechtsruck zwischen 2015 und 2017 im Zuge der Migrationsbewegung erlebt. Ich war damals fluchtpolitische Sprecherin, und ich habe miterlebt, wie in Zeiten von Hetzjagten, Brandanschlägen und Rechtsterror auf den Straßen in den Parlamenten Asylpaket nach Asylpaket beschlossen wurde. Dieses Mal ist es anders. Der Rechtsruck wird im Wesentlichen von Politiker:innen betrieben und teilweise medial verstärkt. Bürgermeister überlasteter Kommunen werden die Referenz, Kommunen mit Kapazitäten oder solche, die mit Positivbeispielen vorangehen, sind kaum eine Referenz. Verantwortlich dafür ist auch, aber nicht nur, die AfD. Wir haben ein Umfragehoch der AfD im Bund, aber auch in Thüringen, das uns alle erschüttern lässt. 34 Prozent in einer jüngsten Umfrage der Thüringerinnen und Thüringer, die sich vorstellen können, dem Faschisten Höcke und seinem Landesverband die Stimme zu geben. Das ist besorgniserregend, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das stimmt! – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Wer regiert denn in Thüringen!) Die Frage ist: Was folgt daraus? Eigentlich bräuchte es eine wehrhafte Demokratie gegen die Antidemokraten und Rechtsextremen, im Zweifel einen Schulterschluss aller demokratischen Parteien. Die Brandmauer, liebe Kolleginnen und Kollegen, die bröckelt aber schon lange, und hier kommen wir zum zweiten Problem: Wenn AfD und Co zu politischen Kräften geadelt werden, auf die man sich inhaltlich zubewegt oder deren Stimmen man in Anspruch nimmt, um Entscheidungen in Parlamenten zu fällen, dann haben CDU und teilweise auch FDP ein klares Abgrenzungsproblem, (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: DIE LINKE ja auch! Haben Sie sicherlich vergessen zu sagen.) nicht nur in Thüringen. (Beifall DIE LINKE) Die politische Agenda der Merz-CDU – ich rede jetzt mal über die Bundesebene –, ist offenbar, der AfD Stimmen wegzunehmen, indem AfDPositionen übernommen werden. Zwei Wochen vor der Landtagswahl in Niedersachsen, letztes Jahr, unterstellte Merz ukrainischen Geflüchteten, ich zitiere, „Sozialtourismus“. Nicht mal zwei Wochen vor den Landtagswahlen in Hessen und Bayern, dieses Jahr, mäkelte er, abgelehnte Asylbewerber:innen würden sich die Zähne neu machen lassen, während andere keinen Arzttermin bekommen. Ex-Gesundheitsminister Spahn forderte kürzlich, an der Grenze, wenn nötig, mit physischer Gewalt gegen irreguläre Migrant:innen vorzugehen. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Das ist doch richtig!) Das ist bezeichnend, wer dazu applaudiert. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Das ist völlig richtig!) Vor einigen Jahren waren noch alle empört, als AfD-Politiker:innen gewaltsames Vorgehen gegen Geflüchtete an der Grenze forderten, jetzt erledigt das die CDU. Diese Aussagen sind von vorne bis hinten falsch. Ich könnte jetzt jede einzelne dieser Aussagen zerlegen. Wenn Sie von irregulärer Migration sprechen: Wo sind denn die legalen Fluchtwege? Wo setzen Sie sich denn für die legalen Fluchtwege ein? Das Problem ist doch, dass es bereits jetzt Gewalt an den Außengrenzen gibt, dass allein dieses Jahr 2 500 geflüchtete Menschen zu Tode gekommen sind. Auf die Bedingungen der illegalisierten Fluchtwege sind meine Kollegen und Kolleginnen Mustafa Güngör und Henrike Müller schon eingegangen. Das ist das Problem. Setzen Sie sich für legale Fluchtwege ein, entziehen Sie damit den Schleusern, die brutal und auf Kosten der Geflüchteten dafür sorgen, dass überhaupt Geflüchtete in die EU kommen können, entziehen Sie diesen kriminellen Schleuserbanden die Geschäftsgrundlage, indem Sie sich für legale Fluchtwege einsetzen! Die Schweiz hatte zum Beispiel bis 2012 die Möglichkeit, in schweizerischen Botschaften im Ausland Asyl zu beantragen. Dieses sogenannte Botschaftsasyl wurde nachher abgeschafft. Aber das wäre eine Verantwortungsübernahme und Schaffung von legalen Fluchtwegen (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) und eine Verhinderung der vielen Toten, deren Menschenrechte an der EUAußengrenze jetzt schon nicht gewahrt werden. Herr Merz will mehr davon. Herr Merz will mehr Gewalt. Wir stehen für eine humanitäre Grenz- und Flüchtlingspolitik. Wie gesagt, ich will gar nicht im Detail jetzt auf jede einzelne dieser Aussagen von führenden Unionspolitiker:innen eingehen. Wesentlicher als die Frage der einzelnen Sachverhalte ist doch die Ebene, welche Stimmung hier geschürt wird. Diese Merz-CDU schürt mit Pauschalierungen und Diffamierung Rassismus und Rechtsruck. Selbst aus der CDU hat es Kritik gegeben an dieser klassisch populistischen Strategie, insbesondere vor Wahlen mit Tabubrüchen zu provozieren und die Grenzen im Diskurs zu verschieben. Der Durchmarsch rechter Narrative im politischen Diskurs ist wesentlich auf die Union zurückzuführen. Auch führende FDP-Spitzenpolitiker:innen bekleckern sich nicht gerade mit Ruhm, und insgesamt sind immer weniger Stimmen im politischen Raum zu hören, die Asylrechtsverschärfung, migrationsrechtliche Verschärfungen kritisch sehen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Gut, DIE LINKE gibt es ja auf Bundesebene nicht mehr.) So schrill, wie der Diskurs ist, ganz so dramatisch ist die Lage dann ja doch nicht. Letztes Jahr gab es 244 000 Asylanträge in Deutschland, dieses Jahr wird mit 300 000 Geflüchteten gerechnet. Dass die ukrainischen Geflüchteten nicht reingerechnet werden, weil bei ihnen die EUMassenzustrom-Richtlinie gezogen wurde, ist ja richtig. Und ja, es gibt belastete Kommunen. Auch hier in Bremen werden Geflüchtete in Hallen untergebracht. Das wollen wir nicht. Auch hier fehlen Kitaplätze und Lehrkräfte. Wer aber denkt, dass durch Asylrechtsverschärfung oder Abschiebeoffensiven dieses Problem gelöst würde, der irrt. Bundesweit fehlen ja schon jetzt 100 000 Erzieher:innen, Tendenz steigend. Ursache dafür sind nicht Geflüchtete, sondern dass alle Länder – auch wir –, alle Bundesländer über viele Jahre zu wenig ausgebildet, aufgewertet und investiert haben. Das Gleiche gilt für die Pflege, für die Schulen oder den Wohnungsmarkt. Die Neunziger- und Zweitausenderjahre der Sozialkürzungen und der Einstellungsstopp, die rächen sich jetzt, und die fallen uns jetzt auf die Füße, insbesondere in der sozialen Daseinsvorsorge bei Pflege, Gesundheit, Soziales, Bildung und Erziehung. Die unzureichenden Investitionen führen zu Konkurrenzen bei den Armen. Schuld daran sind aber nicht Geflüchtete, sondern die ungerechte Verteilung von Ressourcen in dieser Gesellschaft. Die Herausforderung, in bezahlbaren Wohnraum überall oder in die Fachkräftesicherung zu investieren, die haben wir sowieso. Der Ausdruck der Unterfinanzierung der sozialen Daseinsvorsorge sind aber auch die Kürzungen im Bundeshaushalt und sukzessiver Rückzug des Bundes aus der finanziellen Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung Geflüchteter. 2017, das hat das Handelsblatt vorgerechnet, kamen knapp unter 200 000 Geflüchtete nach Deutschland. Damals teilte der Bund sechs Milliarden Euro an die Länder und Kommunen aus. Dieses Jahr haben wir etwas mehr als damals, etwas mehr Asylantragsteller:innen, aber nur knapp die Hälfte der Bundesmittel. Für nächstes Jahr hatte Lindner im Entwurf für den Bundeshaushalt nur noch 1,7 Milliarden Euro vorgesehen, weniger als ein Drittel dessen, was 2017 der Status quo war. Diesen Lindner-Plan könnte man fast mit einem sukzessiven Austrocknen, finanziellen Austrocknen der Kommunen bei der Unterbringung beschreiben. Es ist gut, dass die Länder da mehr verhandelt haben, wobei man immer noch sagen muss, auch mit den nun erhöhten Mitteln von 7 500 pro geflüchteter Person ist der Anteil der Bundesfinanzierung nach wie vor weniger als die Hälfte der Kosten bei der Unterbringung. (Beifall SPD) Den Großteil leisten nach wie vor auch mit den erhöhten Mitteln die Länder und Kommunen, und das ist bei anderen Sozialleistungen, liebe Kolleginnen und Kollegen, anders. Der Bundesanteil zum Beispiel bei den KdU (Kosten der Unterkunft) beträgt 75 Prozent. Bei der niedrigeren Beteiligung des Bundes bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten liegt ein Teil des Problems, das Kommunen vor Herausforderungen stellt, Kapazitätsengpässe befördert und die Zustimmung sinken lässt. Der Bund hat also eine Mitverantwortung für die Ressourcenknappheit vor Ort, dort, wo die Aufnahme tatsächlich stattfindet. Dass die Länder hier mehr verhandelt haben und auch eine dynamische Regelung verhandelt haben, ist besser als zuvor, aber nach wie vor nicht genug. Den Schulterschluss der Länder bei Finanzierungsfragen hat die Union sich teuer, nämlich auf Kosten der Geflüchteten, abkaufen lassen. Das Pokern der unionsgeführten B-Länder hat Abgründe geöffnet. Der Versuch, den Familiennachzug auszusetzen, ist ein Beispiel dafür. Einmal kurz zum Hintergrund: Asylsuchende, die nach dem Grundgesetz oder der Genfer Flüchtlingskonvention asylberechtigt sind, haben das Recht, ihre Familie – Klammer auf, ihre Kernfamilie, sprich Ehegatten oder -gattinnen und minderjährige Kinder, Klammer zu – innerhalb von drei Monaten nachzuholen. Für subsidiär Schutzberechtigte ist das schon jetzt begrenzt auf 1 000 Angehörige pro Monat. Die CDU wollte dieses Recht auf Familie komplett abschaffen. Zur Erinnerung: Auch bei subsidiär Schutzberechtigten oder solchen mit Abschiebungsverboten geht es um Personen, die schutzberechtigt sind. Der Großteil der Syrer:innen und Afghan:innen zum Beispiel bekommen subsidiären Schutz oder Abschiebeverbote, keine originäre Asylanerkennung. Das wäre jetzt noch mal ein eigener diskussionswürdiger Punkt. Der Punkt ist doch aber, man gewährt diesen Personen Schutz, man sagt, sie haben ein Recht auf einen Aufenthalt wegen der Gefahren in ihrem Herkunftsland, aber ihre Ehepartner:innen oder minderjährigen Kinder müssen dort bleiben. Die Menschen hier bleiben dann in Sorge um ihre engsten Angehörigen, und die Angehörigen dort bleiben in Gefahr. Für die CDU ist das Recht auf Familie offensichtlich für diese Familien nicht so viel wert, und ich bin dem Bürgermeister dankbar, dass er hier eine klare Haltung hat und das auch in der Protokollerklärung für Bremen hinterlegt hat. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich bin ja eben schon länger auf die finanziellen Rahmenbedingungen der Länder und Kommunen eingegangen, und das, was jetzt an finanzieller Entlastung für Länder und Kommunen erfolgen soll, soll zu einem Teil durch Leistungskürzungen für Geflüchtete erfolgen. Die Asylbewerberleistungen sollen künftig nicht mehr nach Einheit, sondern dann nach drei Jahren drei Jahre lang abgesenkt werden. Das Asylbewerberleistungsgesetz hat ja eine lange und, wie ich finde, unrühmliche Tradition der Schlechterstellung. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2012, dass die Menschenwürde migrationspolitisch nicht zu relativieren sei. In der Folge hat es eine Tendenz dahin gegeben, diese Schlechterstellung etwas zu reduzieren. Das wird jetzt zurückgedreht. Ich sage voraus, dass das niemanden von der Flucht abhalten, aber für viele die Lebensbedingungen hier verschlechtern wird. Ich glaube, so werden Integrationshemmnisse aufgebaut, nicht abgebaut. Ich hätte mir insgesamt gewünscht, man hätte mit der gleichen Intensität, mit der Verschlechterungen für Geflüchtete verhandelt wurden, an dem Abbau von Hürden gearbeitet, wie man zum Beispiel Kettenduldungen reduziert, indem man den Chancenaufenthalt ausweitet, der kaum jemandem offensteht, wie man endlich einen Spurwechsel von der Asylschiene, in die ja zu viele gepresst werden, zum Beschäftigungsaufenthalt ermöglicht, wie man Hürden wie Arbeitsverbote oder bei der Anerkennung von ausländischen Abschlüssen abbauen kann. Stattdessen wollten die B-Länder, also die unionsregierten Länder, an die humanitären Basics ran: Familiennachzug aussetzen, Leistungskürzungen – damit haben sie sich leider durchgesetzt –, Außengrenzenverfahren oder Verfahren in Drittstaaten, Abschottungen Abschiebungen. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) All diese Beispiele sind teilweise uralt, und diese Maßnahmen aus der Mottenkiste werden einem modernen Einwanderungsland nicht gerecht. 2022 hatten wir nur 73 000 Einreisen im Rahmen der Erwerbsmigration. Die Hürden sind immer noch viel zu hoch, und die Arbeitsgelegenheiten, die jetzt so proklamiert werden, wo Geflüchtete zu ehrenamtlicher Arbeit verdonnert werden sollen für 80 Cent die Stunde, die werden Menschen eher davon abhalten, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen. Das jedenfalls sagen Expertinnen und Experten. Ich will noch mal auf ein Thema eingehen, das relativ wenig diskutiert wurde, das ist das Thema „sichere Herkunftsstaaten“. Dieses Konzept wurde ja 1993 eingeführt, in dem sogenannten Asylkompromiss, wo auch das Grundgesetz geändert wurde. Damals galt das als Zäsur im Asylrecht. Viele kritisierten, dass die Politik von damals sich von den faschistischen Anschlägen von Mölln oder Rostock-Lichtenhagen hat treiben lassen. Jetzt wird das gleiche Instrument, die gleiche Maßnahme kaum noch diskutiert, weil es noch viel krassere Maßnahmen gibt auf dem Tisch. Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten, und darauf verweist das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von 1996, das verlangt vom Gesetzgeber eine genaue Prüfung der Situation in diesen Staaten. Ich habe aber kaum was gehört zur Situation in den Staaten, und wer sich zum Beispiel mit der Lage der Rom*nja in Moldau beschäftigt, der weiß um die systematische Diskriminierung, dort. Wer sich mit der Situation in Moldau beschäftigt und sich vor Augen führt, dass es in anderen EU-Ländern teilweise 40 Prozent Anerkennungsquoten gibt für georgische Geflüchtete, der kann sich vielleicht fragen, ob das tatsächlich richtig ist. Das Problem ist aber tatsächlich ein Grundproblem im Konzept der sicheren Herkunftsstaaten, denn das sieht vor, dass eine Beweislastumkehr stattfindet im Asylverfahren. Das heißt, man muss als schwuler Mann oder lesbische Frau beweisen, dass man Polizeigewalt ausgesetzt war, weil man schwul oder lesbisch ist. Man muss als Rom aus Moldau beweisen, dass man systematisch diskriminiert wurde. Das Fernhalten von staatlichen Ämtern, nicht erhaltene Jobs oder Polizeigewalt lassen sich aber naturgemäß meistens schwer nachweisen. Die Folge wird also sein, dass Schutzbedürftige weniger Schutz bekommen. Klar ist, und ich will jetzt noch einmal auf die Metaebene kommen: Das Bund-Länder-Treffen fand angesichts des Kurses der Union und anderer Parteien auf einer Basis statt, wo es nur noch darum geht, die schlimmsten Verschärfungen zu verhindern. Ein zukunftsweisender Beschluss ist das nach unserer Meinung nicht geworden. Er beruht auf Annahmen wie der Pull-Theorie, die selbst laut konservativen Migrationsforscher:innen wie Stefan Luft mindestens verkürzt ist. Dass Bremen zu mehr Geld nicht Nein sagen kann, ist klar. Wir waren im engen Austausch mit Bürgermeister Bovenschulte, wofür ich mich noch mal ausdrücklich bedanken möchte. Wir sind nicht überall einer Meinung, und das ist normal, wir sind ja auch in zwei unterschiedlichen Parteien, aber wir sind Koalitionspartner. Wir werden als Koalition auch diese Zeit im Sinne einer humanitären Migrationspolitik zusammen durchgehen. Wir als LINKE werden aber unserer Auffassung auch Ausdruck verleihen, indem wir migrationspolitischen Verschlechterungen bei Abstimmung im Bundesrat nicht zustimmen werden, die finanzielle Verbesserung begrüßen wir aber natürlich. Ich will noch einmal ganz, ganz kurz auf das 49-Euro-Ticket eingehen, worauf man sich eigentlich positiv berufen hat, auch von der FDP, wenn ich das richtig verstanden habe. Es ging ja jetzt um Restmittel, um Restfinanzierungsbedarf bis Mitte 2024 von 400 000 Euro. Die Länder haben die Hälfte davon, nämlich 200 000, bereits auf den Tisch gelegt, und dann ging es darum, noch dem Bundesfinanzminister Lindner die übrigen 200 000 Euro abzuverhandeln. Die wollte er ursprünglich nicht zur Verfügung stellen. Ich bin froh, dass den Ländern auch das gelungen ist, denn das 49-EuroTicket ist doch wirklich eine Erfolgsgeschichte. Wir haben 18 Prozent mehr ÖPNV-Nutzende im überregionalen Nahverkehr. Das ist ein Riesenerfolg. Es findet hier tatsächlich ein Umstieg vom Auto auf den Nahverkehr statt, und das ist richtig, und das wollen wir im Sinne der Verkehrswende. Wenn die Bundesländer einem Bundesfinanzminister schon 200 000 Euro aus den Rippen leiern müssen, dann frage ich mich wirklich: Wo liegen da die Prioritäten? Am Ende ist es ja gelungen, aber 200 000 ist ungefähr die Summe, die 1,2 Kilometer Autobahn kosten. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Man war schon immer gut darin, das Geld anderer auszugeben!) Das muss es uns wirklich wert sein, und es wird noch eine Aufgabe, das 49- Euro-Ticket dann nach Mitte nächsten Jahres auch zu verstetigen. Es wurde bereits gesagt, wir würden es sehr begrüßen, wenn da auch Sozialtarife mit eingeführt werden und das Ticket nicht verteuert werden muss. Es braucht aber tatsächlich noch ein Konzept und eine finanzielle Absicherung, und auch da ist der Bund in der Pflicht, und die ist noch nicht erfüllt. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Frank Imhoff.
Frank Imhoff CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Güngör und Herr Schäck sind darauf eingegangen, dass die CDU ja 16 Jahre im Bund regiert hätte. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ist ja so!) Stimmt, das waren nämlich 16 gute Jahre für unser Deutschland, meine Damen und Herren, das muss man hier mal festhalten. (Beifall CDU) Ich bin immer wieder erschrocken, und ich frage mich: Was stimmt mit Ihnen, Herr Schäck oder Herr Güngör, nicht? Haben Sie Schnupfen, oder was? Haben Sie ganz vergessen, dass Sie selbst mit in der Regierung saßen? (Beifall CDU) Also, so eine Sache, die finde ich schon mal ziemlich schräg, echt. Okay, aber das lassen wir jetzt mal dahingestellt, so viel zu der Sache, dass Sie da immer drauf rumreiten. Gut. Nun wird immer so getan, als wenn die CDU grundsätzlich gegen Einwanderung ist. Das ist ja mitnichten der Fall, meine Damen und Herren. Im Gegenteil, wir stehen ja dafür, dass Asylsuchende, dass verfolgte Menschen, dass die hier bei uns aufgenommen werden. Das steht in unserem Grundgesetz drin, das ist unser christliches Menschenbild, und dafür werden wir auch weiterkämpfen. Aber wogegen wir eben auch kämpfen, ist, dass irreguläre Migration hier stattfindet, meine Damen und Herren! Das darf nicht sein und das eine schließt das andere nicht aus. (Beifall CDU – Zuruf: Genau das haben wir ja endlich beschlossen! Das nach 16 Jahren CDU-Regierung!) Ja, super. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Wir schaffen das!) Ja, mal gucken. Wissen Sie, Herr Schäck, das ist ja schön. Dass Sie was schaffen, da warte ich ja noch das ganze Leben drauf. Aber geschenkt. (Beifall CDU) Gut. Komme ich noch mal eben zu Herrn Güngör. Herr Güngör, Sie werfen mir Polemik vor, haben Sie mir ja in Ihrer Rede vorgeworfen. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das brauche ich Ihnen nicht vorzuwerfen, das haben Sie getan!) Okay, nee, ich sage okay. Sie können mich auch wüst beschimpfen, geschenkt! (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Nein, Herrn Wüst beschimpfe ich nicht!) Aber Sie haben geschimpft. Okay, können Sie alles machen, können Sie alles machen. Da habe ich mich dann natürlich gefragt, ich hatte genau zugehört: Wo sind denn eigentlich Ihre Lösungen? Sie haben ja gesagt, ich hätte hier nichts beigetragen, alles nur große Polemik. Da habe ich dann genau zugehört und habe gesagt: Mensch, 49-Euro-Ticket, jetzt kommt der Durchbruch: Wie wird es finanziert? Nein, wieder nur ein Bekenntnis dazu. Oder zum Bürgergeld, da haben Sie bestätigt, dass Sie hier in Bremen einen anderen Weg gehen wollen als bei der Ministerpräsidentenkonferenz. Bei der Bezahlkarte haben Sie bestätigt, dass Sie einen anderen Weg gehen wollen als bei der Ministerpräsidentenkonferenz und bei der Drittstaatenlösung, das haben Sie als problematisch abgetan. Das habe ich alles in meiner Rede vorhergesagt, und Sie haben nichts anderes beizutragen, als wüst auf mich einzudreschen. Ich finde, das ist Polemik pur, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Sie haben natürlich noch eins angesprochen, was ich nicht angesprochen hatte, das war, dass die Asylverfahren beschleunigt werden sollen. Das war ja auch ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, (Zuruf Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]) und wir begrüßen das ausdrücklich, dass die beschleunigt werden sollen. Aber mir fehlt natürlich ein bisschen der Glaube, wenn ich weiß, dass der Fachkräftemangel in Deutschland massiv ist. Wenn wir gestern darüber diskutiert haben, wie das Migrationsamt hier doch unterbesetzt ist, (Glocke) dann müssen wir doch mal konstatieren, dass es sehr schwierig wird, so was überhaupt umzusetzen. Ich könnte jetzt ja noch viel zum Deutschlandpakt sagen – –. (Unruhe – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Bitte nicht! – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das wird nicht besser werden!) Okay, man muss auch mal gönnen können. Dann komme ich Ihrem Wunsch nach. Aber ich würde vielleicht noch mal ganz kurz ein Wort zu Frau Leonidakis sagen. Frau Leonidakis, Sie werfen uns Tabubruch vor, weil wir das Thema Migration, irreguläre Einwanderung mit auf den Tisch bringen. (Zuruf Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]) Ich sage Ihnen, Sie, die Sie öffentlich Herrn Merz als Rassisten bezeichnen, (Glocke) Sie, die Sie unseren Bundeskanzler öffentlich als ekelhaft bezeichnen, Sie begehen hier Tabubruch, (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) und Sie diskreditieren sich selbst. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Als nächster Redner hat das Wort Herr Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte.
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geht ja um die Ergebnisse der Ministerpräsidentinnen- und Ministerpräsidentenkonferenz und die Auswirkungen auf Bremen. Vielleicht ist es ganz gut, am Anfang noch mal ein paar Worte zur Einordnung dieses Gremiums zu verlieren, damit das auch besser beurteilt werden kann. Es ist ja kein Verfassungsorgan, hat sich in den Zeiten der Coronapandemie dann aber doch eine gewisse politische Bedeutung erarbeitet. Ich glaube, vor Corona hätten selbst Insider des politischen Geschäfts das mit „mittelfristiges Personalplanungskonzept“ oder Ähnlichem übersetzt, aber dann doch eine große praktische Bedeutung. Auch wenn sie in der Verfassung nicht verankert ist, folgt sie ja bestimmten Regeln, und eine der zentralen Regeln der Ministerpräsidentenkonferenz ist das Einstimmigkeitsprinzip. Es kann kein Beschluss gefasst werden, dem nicht alle zustimmen. Wenn also ein Beschluss gefasst wird, dann heißt das, dass die sieben Ministerpräsidenten der Union zugestimmt haben. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Richtig!) Dann heißt das, dass die sechs Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der SPD zugestimmt haben. Dann heißt das, dass der Ministerpräsident der LINKEN, Bodo Ramelow, zugestimmt hat, und dann heißt das auch, dass der von den Grünen gestellte Ministerpräsident zugestimmt hat. Es heißt nicht, dass die FDP zugestimmt hat, weil die keinen Ministerpräsidenten stellt, aber ansonsten ist das einstimmig von allen beschlossen worden. Die MPK setzt sich nur aus den Ländern zusammen und, ja, dann gibt es das Instrument der Protokollerklärung, aber auch einmal zur Einordnung: Das ist nicht, dass man sagt, dann stimmt man nicht zu, denn das muss man sich schon überlegen, sondern das ist, wenn man an einem Punkt sagt, da bin ich nicht einverstanden, da hätte ich gerne etwas anderes gemacht, aber in der Gesamtabwägung lasse ich den Beschluss daran nicht scheitern. Das bringt die Haltung zum Ausdruck, hat aber keine Auswirkung auf den Beschluss. Wenn dieser Beschluss der MPK da ist, dann trifft man sich mit dem Bundeskanzler, und das ist dann das Treffen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. Dann muss es auch wieder einstimmig sein, weil sonst natürlich kein Beschluss zustande kommt, und da wird natürlich die Bundesregierung auch durch ganz viele Ministerinnen und Minister vertreten, die da auch sitzen, nicht nur der Bundeskanzler. Dann sitzt da auch neben SPD und Grünen die FDP, und der gemeinsame Beschluss kommt dann nur zustande, wenn in der Bundesregierung die FDP mit zustimmt, sodass dann tatsächlich – und das war ja auch das Ziel der Sache – die Parteien SPD, Grüne, DIE LINKE, FDP, CDU versuchen, in so einem schwierigen Bereich einen Konsens, eine Grundlage zu erzielen, auf der dann gearbeitet werden kann. Das ist die Basis, die verfassungsrechtliche, organisatorische Basis der MPK. Wie hat sich dann der ganze Prozess gestaltet? Wir haben uns Mitte Oktober als MPK in Frankfurt getroffen und haben schon einen gemeinsamen Beschluss gefasst, und nachdem der gemeinsame Beschluss gefasst wurde, hat man gesagt, jetzt muss man sich mit dem Bundeskanzler treffen, weil es insbesondere in der Finanzfrage, aber auch in vielen anderen Fragen ja nichts nützt, wenn nur die Länder untereinander diskutieren, dann muss das auch mit dem Bund passieren. Grundlage für die Verhandlung auf Länderseite war der MPK-Beschluss von Mitte Oktober. Dann sind wir nach Berlin gefahren, und bis drei Stunden vor der MPK, vor dem Montag, dachte ich, die Verhandlungsposition der Länder ist das, was wir Mitte Oktober in Frankfurt beschlossen haben. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Wir alle!) Ich habe auch noch mit CDU-Ministerpräsidenten gesprochen, habe gesagt: „Haben wir Überraschungen zu erwarten?“ Die haben gesagt: „Nein, vielleicht an der einen oder anderen Stelle, aber Überraschungen gibt es sonst nicht.“ Dann wurde uns praktisch klar, in einer Nacht- und NebelAktion war es nicht, weil es ja schon morgens war, es wurde uns dann eine ganze Liste von zusätzlichen Forderungen von der CDU vorgelegt, die nie vorher vorbereitet worden waren und die auch im Oktober, Mitte Oktober, gar keine Rolle gespielt hatten. Wir standen vor der Frage: Ist das jetzt ein total unseriöses Vorgehen? Ja, aber muss das dazu führen, dass das ganze Verfahren abgebrochen wird, oder setzen wir uns mit den ganz kurzfristig eingebrachten Punkten doch noch auseinander? Da waren Punkte, liebe Kolleginnen und Kollegen, darunter, die einfach nicht durchdacht waren, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ja!) von vorn bis hinten nicht durchdacht. Thema Familiennachzug: Ich erwähne das hier nur anhand des Prozesses. Da wurde also mal eben aus der Hüfte geschossen: Wir wollen keinen Familiennachzug mehr für subsidiär Schutzberechtigte, gar keinen mehr! (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Verrückt!) Der Punkt war, da hatte sich keiner mit der bestehenden Rechtslage auseinandergesetzt, und die bestehende Rechtslage ist ja, das ist eine Kann-Bestimmung, kein Rechtsanspruch. Das ist sowieso ganz klar zahlenmäßig begrenzt. Es muss jeweils die örtliche Ausländerbehörde zustimmen, damit jemand auf diesem Weg des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte reingeholt wird, sodass man sich fragen kann: Wo ist das Problem? Dann habe ich die Kolleginnen und Kollegen gefragt: Wir hatten jetzt hier in Bremen einen Fall, haben wir schon häufiger gehabt, da ist jemand Mutter und subsidiär schutzberechtigt aus Afghanistan, und das elfjährige Kind lebt noch in Afghanistan bei Tante und Oma, und dann werden die umgebracht, und das Kind ist allein. Wer will denn sagen, dass es in solchen Fällen völlig ausgeschlossen ist, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Die CDU sagt das!) das Kind zu seiner Mutter zurückzuholen? Das ist doch komplett empathielos, so eine Regelung zu machen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Nachdem das sachlich vorgetragen wurde – Ehre, wem Ehre gebührt an dem Punkt –, sagte der Kollege Wüst: „Okay, nein, dann müssen wir das vielleicht auf besondere Härtefälle beschränken, aber ganz abschaffen ist dann vielleicht doch nicht so gut“, und hinterher wurde gesagt, man soll das nicht ausweiten. Das nur auch mal dazu, dass man mit Argumenten etwas bewirken kann. Das zeigt aber, was passiert, wenn man unseriös vorgeht. Ich bin immer noch bei der vorgelegten Liste, und dann haben wir den Montag, und dann haben wir gesagt, wir diskutieren da trotzdem, weil das Ziel, zu einer gemeinsamen Haltung zu kommen, das ist ja total wichtig. Dann haben wir bis in die Nacht rein diskutiert, und das, was dabei rausgekommen ist, wird hier im Haus unterschiedlich bewertet. Aber es ist etwas rausgekommen, natürlich hier und da eine Protokollerklärung von verschiedenen Seiten, aber am Ende – noch mal – haben alle dem zugestimmt, in der Grundlage. Dann passiert etwas, das ich noch nie erlebt habe und das ich geradezu als historisch bezeichne: Nachdem man da bis in die Nacht gesessen hat, sich auf den Prozess eingelassen hat, erklärt die CDU am nächsten Tag: „Alles nicht so gemeint, das war alles nicht in Ordnung, was wir da beschlossen haben, das muss alles ganz anders sein.“ Das ist wirklich historisch einmalig, so ein Verhalten. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Und jetzt höre ich mir hier an – –, ich meine, es ist ja schön, dass ich für diese Beschlüsse der MPK in Haftung genommen und kritisiert werde. Ich meine, wenn wir so weit kommen, dass Bremen so machtvoll ist, dass die alle machen, was ich sage, und ich dann dafür verantwortlich bin – –. Ja, Sie haben gemerkt, ich habe mich da in die Diskussion und in die Debatten eingebracht, aber natürlich ist es so, dass das ein gemeinschaftlicher Prozess ist, und ich gebe etwas zu: Es ist nicht so, dass Bremen der machtvollste Player unter allen Ländern ist. (Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Aber ein effektiver!) Das kann vielleicht irgendwann noch werden, aber im Moment ist es noch nicht so. Deshalb ist es doch ganz klar die Kritik an der MPK. Das Fingerzeigen, da zeigen genau sechs Finger, nein, sieben Finger, wenn ich die Gesamtunion und Bayern dazunehme, auf CDU und CSU zurück. Deshalb finde ich es eine unmögliche Diskussion, diese Sache dann plötzlich beim Bremer Senat und beim Bremer Bürgermeister abzuladen, (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) ein ganz merkwürdiges Vorgehen. Okay, kommen wir zu den inhaltlichen Punkten. Das ist nicht an jeder Stelle so konkret aufgeschrieben worden, aber war sozusagen die Prämisse für die Debatte, die wir geführt haben. Drei grundsätzliche Punkte: Erstens, niemand in der Debatte hat am Ende das Grundrecht auf Asyl infrage gestellt, keine Ministerpräsidentin, kein Ministerpräsident. Das war Gesetz, und natürlich wusste jeder, dass das Grundrecht auf Asyl dann auch einen Kranz von subsidiären Schutzrechten nach Völkerrecht und nach europäischem Recht hat. Das wurde nicht infrage gestellt. Zweitens: Grundsätzlich hat niemand infrage gestellt, dass wir künftig Zuwanderung, Fachkräfte brauchen, aus demographischen und wirtschaftlichen Gründen. Alle kennen die Zahl, 400 000, die wir an qualifizierten Menschen brauchen, weil wir sonst Wirtschaft und Gesellschaft gar nicht am Laufen halten können. Und, ja, das ist jetzt für andere anstrengend, es war auch die Prämisse, und dazu stehe ich auch: Wer nicht zu dieser Gruppe mit Schutzstatus gehört und nicht zu denen, die hier arbeiten und Arbeitsmöglichkeiten und eine Arbeitserlaubnis haben, wer nicht zu dieser Gruppe gehört, der kann auch nicht dauerhaft in unserem Land bleiben, das ist so. Das gehört dazu, wenn man Rechtsinstitute auf der einen und auf der anderen Seite hat. Dann gibt es auch Menschen, die nicht darunterfallen, und dann müssen da natürlich auch die Gesetze so vollzogen werden, wie sie gemeint sind. Diese klare Aussage gehörte auch zur Prämisse. Ich will jetzt nicht auf die zehn einzelnen Punkte eingehen, alle, die den MPK-Beschluss ausgemacht haben. Da gibt es eine Reihe von Punkten zu europäischem Asylrecht, dazu kann man unterschiedliche Auffassungen haben, aber die betreffen den Bund, die betreffen Europa. Das sind zum Teil nicht mal zustimmungspflichtige Gesetze im Bundesrat. Das betrifft Bremen, aber das ist im Wesentlichen eine andere Ebene. Dann gibt es natürlich auch ganz viele Sachen, die uns unmittelbar und direkt betreffen: Ja, die Finanzen, da waren wir Länder uns alle einig oder hätten wir gern noch mehr rausgeholt. Da sage ich, da ist das Ergebnis okay, und ich hätte mir mehr gewünscht. Wir haben hart miteinander diskutiert, was die richtige Taktik ist, wir haben echtes Armdrücken mit dem Bund gemacht, um zu diesem Ergebnis zu kommen. Ich finde, es ist okay. Man könnte sich noch mehr vorstellen, aber es ist ein vernünftiges, ordentliches Ergebnis, und ich kann Ihnen versichern, mehr war in der Situation definitiv nicht rauszuholen. (Beifall SPD) Wir kommen dann zum Punkt, der angesprochen wurde, die Frage der Beschleunigung von Verfahren. Das ist an zwei Punkten angesprochen, und die Verfahrensbeschleunigung betrifft natürlich in erster Linie bei Asylverfahren gar nicht das Migrationsamt, weil das gar nicht das Migrationsamt ist, sondern das BAMF. Da hat natürlich der Bund die größten Probleme und die größten Herausforderungen, das BAMF tatsächlich so auszustatten, dass auch die Verfahren entsprechend zügig durchgeführt werden können. Für uns liegt die Herausforderung vor allen Dingen in der Gerichtsbarkeit, muss man ganz ehrlich sagen. Wenn die Verfahren in Ländern mit weniger als fünf Prozent Anerkennungsquote innerhalb von drei Monaten durchgeführt werden sollen, im gerichtlichen Verfahren, und die übrigen in sechs Monaten, dann ist das für jedes Land in Deutschland eine enorme Herausforderung. Wir liegen ja mit unseren Gerichtsverfahren schon unterhalb des bundesdeutschen Durchschnitts, in der ersten Instanz, und trotzdem ist das eine enorme Herausforderung. Da werden wir dann kämpfen, daran werden wir arbeiten müssen, aber ich sage ganz ehrlich, das ist auch ein tiefgehendes Schiff, das wir durch den Kanal ziehen müssen. Eine große Rolle spielte in der Diskussion der soziale Bereich: Arbeit und Leistungsbezug. Ich habe an diesem Punkt eisenhart die sozialdemokratische Position und die Position der Koalition vertreten. Das Wichtigste und Beste ist, wenn die Menschen für ihren Lebensunterhalt selber sorgen können und nicht vom Amt abhängig sind, sondern Arbeit haben. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Deshalb haben wir dafür gekämpft und gedrückt, dass möglichst viele Arbeitshindernisse beseitigt werden, also dass man in den Erstaufnahmeeinrichtungen schon nach sechs Monaten und nicht erst nach neun Monaten arbeiten kann, dass im Regelfall bei Duldung eine Arbeitserlaubnis erteilt wird und nicht als Ermessensentscheidung und ähnliche Dinge. Wer da immer auf der Bremse gestanden hat, waren die B-Länder, weil die das nicht wollten, denn das wäre dann ja wieder ein Pull-Effekt gewesen, wenn die Leute arbeiten. Aber wir haben gesagt, die sollen arbeiten, und wenn sie arbeiten möchten, umso besser, dann sitzen sie nicht in der Unterkunft, haben Langeweile und kommen möglicherweise auf dumme Gedanken. Vor allen Dingen entlastet das doch auch unsere Sozialsysteme, wenn wir viele Leute in Arbeit reinbringen. Das ist unser Prinzip: Wer hier ist und eine dauerhafte Bleibeperspektive oder jedenfalls über einen längeren Zeitraum eine Bleibeperspektive hat, der oder die soll auch arbeiten können und seine Brötchen und ihre Brötchen selber verdienen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Nun wird das allerdings trotzdem nicht für alle gehen und für alle gelingen, und dann kommen wir jetzt zu dem Punkt der Leistungen, Asylbewerberleistungsgesetz und Analogleistungen. Wie sieht das mit den 18 Monaten aus, wie der Bezug jetzt ist, und dann setzen die Analogleistungen ein, künftig 36 Monate. Das ist eine bundesgesetzliche Regelung. Wenn die beschlossen wird, dann macht Bremen die mit, ob wir das gut finden oder nicht. Dann ist das das geltende Recht, und das müssen wir dann natürlich vollziehen, wenn das so kommt. Die Frage ist aber: Finden wir das gut? Da habe ich ja in der Protokollerklärung zum Ausdruck gebracht, dass ich das nicht gut finde. Warum nicht? Wir haben hier schon so oft darüber geredet, dass Kinderarmut in Bremen ein ganz großes Problem ist. Wir diskutieren dann darüber, was der beste Weg ist, um Kinderarmut zu bekämpfen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass einer auf die Idee kommen kann, dass es ein guter Weg ist, Kinderarmut zu bekämpfen, indem man den Familien 18 Monate länger den deutlich abgesenkten Regelsatz zahlt, das ist doch eine ganz neue Form der Logik. Wir haben eine kritische Haltung dazu, weil wir Kinderarmut nicht verstärken, sondern bekämpfen wollen, und die Verlängerung des Leistungsbezugs ohne Analogleistung ist leider ein Programm zur Förderung der Kinderarmut, und das sehen wir kritisch, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das habe ich übrigens so deutlich gesagt, auch mit den Worten, und ich konnte mich nicht durchsetzen. So ist das eben. Ich habe trotzdem den Gesamtbeschluss nicht daran scheitern lassen. Dann komme ich zum Schluss fast zu meinem Lieblingsthema der Diskussion, der Drittstaatenregelung. (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Da bin ich mal gespannt!) Ja, genau. Das ist ja immer so, es gibt in politischen Diskussionen immer so Konjunkturen, wo dann plötzlich irgendwelchen Instrumenten so eine Heilsbringerfunktion zugeschrieben wird, aber keiner hat sich mit den praktischen Dingen – –, doch, Kollegin Müller hat sich da (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Ein bisschen!) tatsächlich mit den praktischen Fragen auseinandergesetzt. Aber ich glaube, der CDU-Fraktionsvorsitzende wird uns da gleich – ich stelle gleich mal ein paar Fragen – auch ein paar Antworten geben können, wie er sich das mit den Drittstaaten vorstellt. Ich stelle aber erst mal eines fest, Drittstaatenregelung: Es gibt außer Australien kein Land, das das macht. Dänemark, sicherlich sehr robust in der Migrationspolitik, hat jetzt davon Abstand genommen, das zu machen. Großbritannien möchte das machen, allerdings hat heute gerade das höchste englische Gericht entschieden, dass das nicht geht, weil die Ruanda-Lösung nicht geeignet ist, elementare rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze durchzuführen. England und die Gerichte, das weiß ich aus eigener Erfahrung, weil ich da mal gelebt habe, die sind nicht besonders zimperlich, das ist eine alte Kolonialnation. Da hat das Gericht klar gesagt: „Die Ruanda-Lösung ist mit unserem Rechtsstaatdenken nicht zu vereinbaren“, und das war fünf zu null, die Entscheidung der Richter. So eine Klatsche hat sich die englische Regierung da abgeholt, wie sie sie verdient hat, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Man kann jetzt aber natürlich auch in die inhaltlichen Fragen reingehen. Herr Imhoff, in welchem Land möchten Sie eine Drittstaatenregelung durchführen? Auch in Ruanda? In Libyen? In Marokko? (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Mali?) In Tunesien? In Eritrea? In welchem Land? Das würde mich interessieren. (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Tansania!) Die Frage, wer die Organisation haben soll: Ja, der UNHCR könnte das machen. Aber wie soll das organisiert werden? Wer soll dann für die Unterbringung zuständig sein? Wer soll für die medizinische Betreuung zuständig sein? Sollen die Leute dann da in einem Lager leben? Wer ist dafür zuständig und wie kriegen wir es hin, dass wir da ausreichendes Personal für die Anhörungen haben? (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Anwälte nicht zu vergessen!) Wie sollen die gesamten Rahmenbedingungen geregelt werden? Was passiert, wenn in dieses Lager, wo ja die Leute dann ihren Antrag bearbeitet haben möchten, von außen weitere Menschen reinwollen? Wer trägt da für die Sicherheit Verantwortung? Mit wem vereinbaren wir das? Gilt in diesem Land dann deutsches Hoheitsrecht, weil es ja nach einem deutschen Asylverfahren ist, oder werden wir dann zum Teil Entscheidungsbefugnisse auf das Drittstaatenland übertragen? Oder werden wir das auf den UNHCR übertragen? Was passiert, wenn der Asylantrag abgelehnt ist? Dann muss ja noch ein gerichtliches Verfahren stattfinden. Findet da dann auch die Wartezeit des gerichtlichen Verfahrens statt, und werden dann da auch die Anwältinnen und Anwälte kommen? Oder gibt es dann die Möglichkeiten? Was passiert mit denjenigen in der Zeit, wenn sie warten? Arbeiten sie dann da oder arbeiten sie dann da nicht, sondern sind irgendwo untergebracht, aber müssen in der gesamten Zeit versorgt und medizinisch betreut werden? Muss da dann auch ein Krankenhaus gebaut werden oder jedenfalls entsprechende medizinische Einrichtungen? Wenn dann das Gerichtsverfahren vorbei ist und die Leute da sozusagen immer noch physisch präsent sind in dem – ich weiß nicht, wie ich es bezeichnen soll –, an der Stelle, dann stellt sich ja die Frage, die Frau Müller gesagt hat: Was passiert denn dann mit denen? Wohin werden die denn dann zurückgeführt und wer ist dafür verantwortlich? Wenn die dann aber auch keinen Herkunftsstaat haben, der ihren Pass anerkennt, bleiben die dann für immer an dieser Stelle? So gibt es Fragen über Fragen, die kein Land bisher gelöst hat, und ich bin total überrascht, dass die Bremer CDU genau weiß, dass das die richtige Lösung ist (Lachen SPD, Bündnis 90/Die Grünen) und dass man so was nicht prüfen sollte, sondern dass man so was schon hätte entscheiden sollen. Das überrascht mich, und deshalb bin ich ja – –. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wenn Sie gesagt hätten, muss man prüfen: Ja, klar, prüfen kann man alles. Aber Sie haben ja gesagt, Sie wissen es, dass es die richtige Lösung ist. Dann will ich jetzt hier und heute das Konzept dafür hören, (Abgeordneter Kevin Lenkeit [SPD]: Die haben keine Redezeit mehr!) warum das die richtige Lösung ist, und sonst aufhören mit dem Gerede: „Ja, die prüfen nur.“ Ich bin ehrlich: Das ist alles so kompliziert und schwierig, da muss man die verschiedenen Sachen mit Verstand prüfen und muss man mit Verstand rangehen. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Doch, haben wir!) Ich will damit meine Ausführungen – es gäbe noch viel zu sagen – zu der Diskussion zur Migration, ich will es dabei bewenden lassen, will nur noch zwei Punkte zu den anderen Punkten sagen. Zum Bürokratieabbau: Ich habe mich gestern dazu geäußert, und ich will das jetzt auch in Anbetracht der Zeit nicht zu umfänglich machen. Es ist natürlich nicht so, dass wir nur auf das warten, was der Bund gemacht hat. Die Novelle der Landesbauordnung, die haben wir schon längst auf den Weg gebracht, bevor wir diesen Pakt geschlossen haben. Es ist mir tatsächlich, und ich weiß, dass es auch etliche Hindernisse gibt, und das stört mich persönlich häufig am meisten, aber es ist mir ein Anliegen, dass wir tatsächlich unsere Prozesse deutlich einfacher und auch digitalisiert hinbekommen. Ich sage auch ehrlich, warum: weil wir sonst künftig angesichts der finanziellen Restriktionen und des Fachkräftemangels keine leistungsfähige Verwaltung mehr aufrechterhalten können. Das ist so. An einem Punkt haben wir ein bisschen unterschiedliche Auffassungen. Für mich ist Bürokratieabbau tatsächlich ein effizienter Weg zu einem politisch gesetzten Ziel. Für mich heißt Bürokratieabbau nicht von vornherein, dass man soziale, ökologische, wirtschaftliche oder sonstige Standards inhaltlich senkt. Das kann natürlich auch mal sein, dass man sagt, da macht man eine Veränderung. Das ist dann die Frage der Politik, der Fachpolitik, in einem Bereich. Darüber diskutieren wir ja auch, ob es sinnvoll sein kann, zum Beispiel im Kitabereich mit bestimmten Standards flexibler zu sein. Das ist aber für sich genommen nicht Bürokratieabbau, sondern Bürokratieabbau ist, ich habe ein politisch gesetztes Ziel – darüber habe ich mich auch gestritten und hinterher mit Mehrheit entschieden –, und wie ich das am effizientesten erreiche und das Potenzial nutze, das ist, glaube ich, ganz wichtig. Ansonsten muss man sich über die fachlichen Fragen natürlich immer im Einzelnen auseinandersetzen. Zum 49-Euro-Ticket, da war ja der Vorwurf auch das Letzte: „Da haben die wieder nicht richtig entschieden, sondern haben nur eine Absichtserklärung.“ Jetzt muss ich dazu mal was sagen: Wir sitzen da, wir wissen nicht, wie die Preisentwicklung ab Mai 2024 ist. Was wir wissen, ist, welche Mittel wir zur Subventionierung zur Verfügung haben, nämlich zweimal 1,5 Milliarden Euro – Bund und Länder – sowie 400 Millionen Euro, die wir aus 2023 noch auf 2024 übertragen. Natürlich wäre es doch merkwürdig, wenn jetzt die Ministerpräsidentenkonferenz sagen könnte, wie genau der Preis des Tickets ab dem 1. Juni oder ab dem 1. Mai ist, wann auch immer. Das können wir doch gar nicht. Das ist doch eine Frage, die man berechnen muss, damit das kostendeckend ist. Wie sollten wir denn da par ordre du mufti eine Entscheidung treffen? Dass das kritisiert wird, das zeigt mir, da gibt es gar kein Verständnis davon, wie so eine Ministerpräsidentenkonferenz arbeitet und was man beschließen kann, politisch, und wo auch die Fachleute ranmüssen (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Wir waren ja auch noch nie dabei!) und ausrechnen müssen, was für ein Preis dann der richtige ist. Deshalb haben wir einen sehr guten Beschluss dazu gefasst, nämlich den, dass es das Ticket weiter geben wird, dass wir es nicht dauerhaft mit unmäßigen Geldern finanzieren können, sondern dass wir auch eine preisliche Anpassung brauchen. Ich glaube, damit haben wir einen sehr guten Beschluss gefasst, und in diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und ziehe summa summarum ein verhalten positives Fazit, was die MPK betrifft. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Damit ist das zweite Thema der Aktuellen Stunde beendet. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aktuelle Stunde ist geschlossen. Meine Damen und Herren, bevor wir jetzt in die Mittagspause eintreten, muss ich noch auf die vorherige Sitzung des Landtags zurückkommen. Herr Abgeordneter Hassanpour, Sie haben in Ihrer Rede am Mittwoch, den 11. Oktober, in Bezug auf die Fraktion Bündnis Deutschland die Formulierung verwendet, eigentlich gehe deren Horizont nur von der Facebook-Page bis zum Stammtisch bei 2,0 Promille. Diese Formulierung enthält beleidigende Meinungsäußerungen. Ich rufe Sie deshalb gemäß § 52 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wegen der Verletzung der Würde und Ordnung des Hauses nachträglich zur Ordnung. Wir treten jetzt in eine Mittagspause bis 14:50 Uhr ein. Ich unterbreche die Sitzung. (Unterbrechung der Sitzung um 13:17 Uhr) Vizepräsidentin Christine Schnittker eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:50 Uhr.
Christine Schnittker
Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Bevor ich in die Tagesordnung eintrete, begrüße ich auf der Besuchertribüne ganz herzlich die Studiengruppe A des Studiengangs Polizeivollzugsdienst der Hochschule für Öffentliche Verwaltung. – Seien Sie herzlich willkommen! (Beifall) Erster Fortschrittsbericht zum „Bremer Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ Mitteilung des Senats vom 25. April 2023 (Drucksache 20/1865) Wir verbinden hiermit: Beflaggung der Bremischen Bürgerschaft zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, der CDU und der FDP vom 7. November 2023 (Drucksache 21/122) Dazu als Vertreterin des Senats Staatsrätin Silke Stroth. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erstes erhält die Abgeordnete Selin Arpaz das Wort.
Selin Arpaz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen, liebe Gäste! In Deutschland werden in jeder Stunde mehr als 14 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Beinahe jeden Tag versucht ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin zu töten, und jeden dritten Tag gelingt ihm dies. Wenn in den Medien darüber berichtet wird, so lesen wir in der Zeitung oder sehen in den Nachrichten verharmlosende Berichterstattungen über Beziehungskrisen, Liebesdramen oder Trennungstragödien, die dem Ganzen nicht einmal im Ansatz gerecht werden und aus Schreckenstaten schicksalhafte Einzelfälle werden lassen. Dabei handelt es sich um nichts anderes als Mord, besser gesagt, um Femizide. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ein Femizid so lautet die extremste Form von Gewalt an Frauen. Dieses ‒ Wort beschreibt ein Tötungsdelikt, einen Mord, einen Totschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge an einer Frau aufgrund ihres Geschlechts und/oder eines tiefgehenden Frauenhasses. In Deutschland sind die Opfer von Gewalt in Partnerschaften zu 80 Prozent Frauen und die Täter hingegen zu 78 Prozent Männer. Wenn wir über Gewalt an Frauen und Mädchen sprechen und es ernst meinen, dann muss uns allen hier bewusst sein, dass es sich dabei um eine in unserer Gesellschaft verankerte Struktur handelt. Auch wenn wir alle hier hoffentlich dieser Annahme zustimmen, dass es diese strukturellen Probleme in unserer Gesellschaft gibt, so ist dies jenseits dieses Plenarsaals nicht überall Konsens. Viele verkennen den strukturellen Charakter geschlechterspezifischer Gewalt und der Grausamkeiten, die Frauen, Mädchen, aber auch Menschen, die trans-, intergeschlechtlich oder nichtbinär sind, beinahe täglich erleben. Wirft man einen Blick auf Bremen, so ist die Zahl der registrierten Fälle häuslicher Gewalt zwar im vergangenen Jahr um knapp acht Prozent leicht zurückgegangen, allerdings ist die Zahl der Opfer von Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen in diesem Zeitraum in Bremen gestiegen – das dritte Jahr in Folge. Ich hoffe sehr, dass ich für uns alle hier sprechen kann, wenn ich sage, dass für uns jede Frau oder jedes Mädchen, die oder das Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt werden, eine oder eines zu viel ist, und wir dies niemals einfach so hinnehmen können und niemals werden. (Beifall) Deswegen lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen setzen! Am 25. November ist der Internationale Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in diesem Jahr wollen wir Flagge hissen und Bremen zeigen, dass wir uns für die Rechte von Frauen und Mädchen stark machen. Deswegen bitte ich Sie alle, dies ausdrücklich zu unterstützen und dem gemeinsamen Antrag zuzustimmen, damit an diesem Tag auch dieses Haus nach außen zeigt: Stoppt Gewalt an Frauen! (Beifall) Doch so schön es wäre, wenn mit dem Hissen einer Fahne und dem politischen Prozess das Leid vieler Frauen und Mädchen beseitigt werden würde, bedarf es unser aller politischer Bemühungen, um den Schutz jener zu gewährleisten. Nicht umsonst haben wir die Istanbul-Konvention und unseren Landesaktionsplan und bekennen uns zu den Zielen, die sie benennen. Der Landesaktionsplan legt als Gesamtstrategie die Anforderungen und Handlungsfelder zur Umsetzung der Istanbul-Konvention fest und macht detaillierte Angaben über 75 umzusetzende Ziele und Maßnahmen. Der vorliegende Fortschrittsbericht beschreibt die Koordinierung sowie den konkreten Umsetzungsstand verschiedener Themen und Projekte. Es wird also sofort deutlich, wie umfangreich die Umsetzung der gesteckten Ziele sowohl inhaltlich als auch organisatorisch ist. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) An dieser Stelle möchte ich mich sehr und besonders vor allem bei der ZGF aber auch bei allen anderen beteiligten Senatsressorts für die intensive und wichtige Arbeit bedanken, denn wir befassen uns heute zum wiederholten Male mit der Istanbul-Konvention und wissen schließlich, wie essenziell die stetige Verbesserung des Schutzes der Rechte und der Sicherheit von Frauen und Mädchen ist. Aber nichts weniger sind wir ihnen und den Opfern und den potentiellen Opfern schuldig. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) Den Umfang des Landesaktionsplans und seiner umzusetzenden Ziele erwähnte ich bereits. Ein besonders erfreuliches Element ist die Einrichtung eines Betroffenenbeirats, den Bremen als erstes Bundesland umgesetzt hat. Diese wegweisende Entscheidung wurde von vielen Bundesländern, politischen Gremien und vor allem auch dem Expertengremium des Europarats GREVIO positiv bewertet. Das unterstreicht unsere Verpflichtung, Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, in den Mittelpunkt unserer Bemühungen zu stellen. Neben diesem einen Punkt könnte man auch noch viele weitere Punkte hervorheben. Es stimmt zuversichtlich zu sehen, dass sich viele Akteur:innen und die Fachöffentlichkeit aktiv an dem Prozess im Kontext von Gewalt gegen Frauen beteiligen und sich dieser wichtigen Aufgabe annehmen. Dafür möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen: Herzlichen Dank an all diejenigen, die dabei mitwirken und mitgewirkt haben! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Bei aller berechtigter Ungeduld kann mit dem ersten Bericht nicht die komplette Umsetzung erwartet werden. Dennoch können wir grundsätzlich eine positive Bilanz ziehen und sollten das heute auch anmerken. Trotzdem sehe ich uns als Gesellschaft, aber vor allem uns als Politik in der Verantwortung und in der Pflicht, stetig weiterzuarbeiten (Glocke) und alles zu geben. Versprechungen müssen auch mit konkreten Maßnahmen verknüpft sein, und die Berücksichtigung dieser innerhalb der Planung für die kommenden Jahre ist hierbei von sehr großer Bedeutung. Ich aber bin zuversichtlich und weiß, dass wir in Bremen auch die restlichen Maßnahmen angehen und auch in dieser Legislaturperiode alles für den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt tun werden. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Maja Tegeler.
Maja Tegeler Die Linke
Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen und Gäste! Wir sind bei den Maßnahmen und Strukturen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein gutes Stück vorangekommen. Wir haben die Landeskoordinierungsstelle, die auch eingebunden ist, in die Fachkonferenz der Gleichstellungs- und Frauenminister:innen im Bund, wir haben eine ressortübergreifende Arbeitsgemeinschaft, wir haben vor allem die Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Gruppen über den Arbeitskreis „Gewalt gegen Frauen und Mädchen“ bei der ZGF, und nicht zuletzt – und das ist einzigartig in Bremen und das kann man nicht oft genug betonen – haben wir den Betroffenenbeirat mit Frauen und queeren Menschen, die selbst Gewalt erlebt haben, und mit einem klaren Anspruch, dort auch Diversität abzubilden. Das ist sehr gut und wichtig. Wir haben regelmäßig Runde Tische und Fachtage. Der nächste Fachtag wird am 15. Dezember stattfinden und sich der Frage widmen, wie auch Frauen und Mädchen diskriminierungsfrei vom Hilfesystem erreicht werden können, die sonst gerne mal hinten runterfallen. Auch das ist sehr wichtig, denn ohne diese Austauschrunden und ohne den starken Einsatz der vielen Beteiligten am Landesaktionsplan wären wir in den acht Arbeitsgruppen nicht so klar vorangekommen. Um nur ein paar Maßnahmen zu nennen, die entwickelt worden sind: Wir bemühen uns – danke an die ZGF dafür – um eine deutliche Ausweitung der Sprachmittlung und eine Flatrate für Videodolmetscher:innen, um einfacher und besser und zielgerichteter in medizinischen und sozialen Bereichen kommunizieren zu können. Wir stabilisieren das Hilfesystem beim Thema weibliche Genitalverstümmelung. Wir haben das Präventionsprojekt MIKA, das Frauen und Mädchen vor allem in kulturellen Einrichtungen im öffentlichen Raum schützen soll, besser vorangebracht. Wir sichern Schutzund Präventionsangebote in Schulen und Kitas ab, wir kümmern uns hier in Bremen ganz massiv um die Täterarbeit, was auch superwichtig ist. In all diesen Punkten sind wir vorangekommen. Auch verbessert wurde in meinen Augen das Hochrisikomanagement bei der Polizei und es gibt ein verbessertes Gefährdungsmanagement. Aber hier komme ich schon zu den Punkten, bei denen wir noch viel Luft nach oben haben und wir auch nachbessern müssen, weil ganz offensichtlich – und die Kollegin Arpaz hat gerade die traurige Zahl von Femiziden erwähnt – das Hochrisikomanagement noch nicht so greift, wie es greifen sollte. Auch von mir: Jede getötete Frau, jedes getötete Mädchen ist genau eines zu viel! (Beifall DIE LINKE, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Wir brauchen weitere Fortschritte bei den Frauenhäusern, eine bessere Finanzierung und auch einen gemeinsamen Rechtsrahmen im Bund. Wir haben erste zarte Pflanzen bei der Bekämpfung digitaler Gewalt, aber auch da müssen wir besser vorankommen. Es braucht endlich die Meldestelle, es braucht auch die Möglichkeit, Fälle von Hass im Netz besser anzeigen zu können und besser verfolgen zu können. Insgesamt, bei aller Zufriedenheit über das Erreichte und bei aller regelmäßigen Sichtbarkeit der Bedeutung des Einsatzes gegen geschlechtsspezifische Gewalt, auch von mir sei da erwähnt die Beflaggung, die wir heute hoffentlich fraktionsübergreifend mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen beschließen, – –. Aber auch an der Demonstration, die am 25. November vom Feministischen Streikbündnis und dem Frauenrat Sêvê e. V. – ich hoffe ich habe das richtig ausgesprochen – organisiert wird, bitte ich um Teilnahme. Das ist wichtig und auch die Maßnahmen sind wichtig, es braucht aber definitiv mehr Geld. Erlauben Sie mir bitte auch – liebe Frau Präsidentin, Entschuldigung – liebe Kolleg:innen, den Rahmen ein bisschen zu weiten. Jenseits und über die Frage des Landesaktionsplans und die Maßnahmen hinaus, müssen wir uns auch in anderen politischen Debatten immer wieder hinterfragen, welchen Stellenwert genderspezifische Gewalt, die wir in den Themen haben, bei den Herangehensweisen hat. Das gilt für mich bei der Diskussion des Selbstbestimmungsgesetzes für transidente Menschen, das gilt ganz massiv in den verschiedenen Migrationsdebatten, die wir hier immer mal wieder führen, das gilt bei der Verdrängungspolitik gegen Suchtkranke. Die regelmäßige queerfeindliche, rassistische, gegen-Frauen-am-Rande-der-Gesellschaft-Grundstimmung in dieser Gesellschaft und auch in diesem Parlament, auf der rechten Seite des Parlaments, und leider meine ich da vor allem die CDU, (Zuruf CDU: Was?) erleichtert es nicht wirklich, in diesen Punkten voranzukommen. Ich würde Sie sehr bitten, sich da auch mal ein Stück weit zu reflektieren und zu gucken, was das eigentlich mit Frauen macht, welche konkreten politischen Auswirkungen das hat, aber wie sich auch die gesellschaftliche Stimmung verschiebt. Ich würde Sie sehr bitten, das immer mal wieder zu reflektieren und damit aufzuhören. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD)
Christine Schnittker
Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Kerstin Eckardt.
Kerstin Eckardt CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Der Europarat hat sich im Jahr 2011 klar dazu ausgesprochen, dass Gewalt gegen Frauen und auch häusliche Gewalt als schwere Menschenrechtsverletzung zählen – eine Selbstverständlichkeit, die uns alle angeht. Deswegen ist es gut, dass sich Bremen nun zwölf Jahre später mit einem umfangreichen Aktionsplan, herausgehend aus der Forderung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, weitergehend damit beschäftigen will. Ich habe selbst am Runden Tisch „Weibliche Genitalverstümmelung“ mitgearbeitet und habe daher auch die Erstellung des Landesaktionsplanes begleitet. Ich kann bestätigen, dass Expertise aus allen gewaltspezifischen Bereichen in der Vorbereitung zusammengekommen ist. Auch der Betroffenenrat ist eine wertvolle Einrichtung, die hilft, die Themen grundlegend aufzuarbeiten. Für mich und meine Fraktionskollegen geht es natürlich darum, vorrangig das Leid betroffener Frauen und auch ihrer Kinder zu lindern, aber es heißt auch die kostspielige Gesundheitsversorgung zu vermeiden, die oftmals eine Folge der Gewaltereignisse ist. Prävention bedeutet in diesem Zusammenhang auch, mit Maßnahmen ethische Problemstellungen abzuwehren, die die gesamte Gesellschaft finanziell belasten. Das möchte ich hier noch einmal klarstellen. (Beifall CDU) Der Aktionsplan ist als solcher das eine, seine Umsetzung und ihn mit Leben zu füllen, das Wichtige. Hier stoßen wir dann auf Defizite. Im Koalitionsvertrag auf Seite 39 finden wir einen Abschnitt mit umfangreichen Ausführungen und Planungen, wie der Aktionsplan weiter umgesetzt und auch stetig evaluiert werden wird. Das begrüßen wir sehr und erwarten, dass auch gut abgewogene Kosten zur Finanzierung der Planumsetzung in das von Ihnen beantragte Budget des Haushaltsplanes der nächsten Jahre fallen. Ich war schon sehr erstaunt, als ich im Fortschrittsbericht lesen musste, dass die Durchführung einer quartiersbezogenen Aufklärungskampagne – geplant als „Bremen sagt Nein“ – finanziell noch nicht gesichert ist. Warum wurden für flächendeckende Großkampagnen nicht gleich zu Beginn Kosten eingestellt, zudem im Jahr 2022 noch genügend Etat übrig war? So langsam sollte doch nun jeder bremische Bürger wissen, was sich genau unter diesem Slogan verbirgt. Wir als CDU-Fraktion fordern mehr Taten statt Worte. (Beifall CDU) Ihrer Koalition ist es doch auch ein sehr wichtiges Anliegen, oder nicht? Sie geben trotzdem nur gerade die Hälfte der Gelder aus und müssen daher die 2022 nicht ausgegebenen Gelder als Reste von dem Jahr 2022 in das Jahr 2023 übertragen. Das hört sich sehr gut und einfach an, nur ist es doch so, dass Sie, um einen Ausgaberest in Anspruch nehmen zu können, an anderer Stelle Ausgaben verringern müssen. Das ist doch kontraproduktiv für die gesamte Maßnahme und wird den gefährdeten Frauen und Kindern, aber auch den vielen Ehrenamtlichen, die bei der Vorbereitung des Planes mitgearbeitet haben, nicht gerecht. Dass Sie es 2023 nun schaffen sollten, die dafür vorgesehenen Mittel auszugeben, die zudem um 50 Prozent erhöht wurden, die entsprechend fest verplanten Mittel, ist kaum vorstellbar und erinnert an den Klimatopf. Wir werden bestimmt Jahr für Jahr Ausreden zu hören bekommen, warum dieses, jenes und welches nicht geklappt hat und warum wiederholt die Gelder nicht für die vorgesehenen Zwecke ausgegeben wurden. Seien Sie doch ehrlich, das ist ein organisatorischer Missstand. (Beifall CDU) Zudem möchte ich wie meine Vorrednerinnen noch mal die von Ihnen ausgearbeitete Planung zur Erweiterung der Frauenhäuser bemängeln. Davon ist leider nur wenig zu hören, wenn auch im Bericht zu lesen. Die Leitungen der Häuser beklagen, dass die Häuser immer noch überfüllt sind, es an Platz für Vieles wie zum Beispiel Kinderbetreuung fehlt und Frauen teilweise bis zu einem Jahr in dieser Einrichtung leben, da kein passender Wohnraum für sie vorhanden ist. Aber in Bremen leben auch Frauen mit Behinderung oder aus Migrationsgründen, suchtkranke und obdachlose Frauen, denen Gewalt angetan wurde. Hier fehlt es auch an weiteren Wohnformen. Wohin mit ihnen? Eine Lösung haben Sie dafür gerade mal maximal angedacht, obwohl dieses Thema schon länger von uns, aber auch von Ihnen selbst angesprochen wird. Weiterhin braucht es für häusliche Gewalt eine genaue Datenerhebung. Berlin ist da schon einen Schritt weiter und hat die zuständigen Behörden beauftragt, eine gründliche Beachtung zu häuslicher und sexualisierter Gewalt als Dokumentation zu liefern. Wir wissen alle, dass die Dunkelziffer von Taten gerade in diesem Bereich sehr hoch ist. Insgesamt möchte ich aber die Arbeit von Bettina Wilhelm und ihrem Team loben – zielgerichtet, fleißig und mit großem Elan habe ich sie alle erlebt. Bleiben Sie da dran, denn das ist eine sehr wichtige Arbeit! Dem Dringlichkeitsantrag zur Beflaggung der Bremischen Bürgerschaft am internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen haben wir uns gerne angeschlossen und stimmen diesem natürlich zu. (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Frau Abgeordnete Eckhardt, ich gratuliere Ihnen ganz herzlich zu Ihrer ersten Rede. (Beifall CDU, FDP, Bündnis Deutschland) Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Meltem Sağiroğlu. Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Herzlich willkommen! Der Titel des vorliegenden ersten Fortschrittsberichts zum „Bremer Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Kovention – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ erwähnt die häusliche Gewalt leider nur am Rande. Das Lagebild der Statistik des Bundeskriminalamts spricht von einem Anstieg der häuslichen Gewalt von 8,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Namen meiner Fraktion bedanke ich mich bei allen engagierten Akteuren für die im letzten Jahr geleistete wichtige Arbeit zu diesem Thema. Wenn man sich den Fortschrittsbericht näher anschaut, zieht er im Fazit eine durchweg positive Bilanz. Kritisch betrachtet ist die Formulierung angesichts der beschriebenen stockenden Umsetzung sowie der organisatorischen, personellen und finanziellen Aufgaben und Herausforderungen unangemessen. Weniger Eigenlob wäre hier vielleicht angebrachter. (Beifall Bündnis Deutschland) Unter Fortschritt wird eine positiv bewertete Weiterentwicklung beziehungsweise die Erreichung einer – –. (Auf der Tribüne wird ein Banner abgerollt.)
Christine Schnittker
Entschuldigen Sie bitte, Frau Sağiroğlu! Können Sie bitte mal eben den Ordnungsdienst – –. Können Sie bitte das Banner einrollen! Das ist hier im Haus nicht erlaubt. Ich unterbreche kurz. Meine Damen und Herren, Frau Abgeordnete, fahren Sie bitte fort! Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (Bündnis Deutschland): Unter Fortschritt wird eine positiv bewertete Weiterentwicklung beziehungsweise die Erreichung einer höheren Stufe der Entwicklung verstanden. Von Aktion wird gesprochen, wenn konkretes Handeln, also ein Tätigsein erkennbar ist. Ein Plan und damit die Planung bezeichnet die geistige Vorwegnahme zukünftigen Handelns. Wenn wir diese Definitionen an dem hier vorliegenden Bericht – und ich vermeide absichtlich das Wort Fortschritt – anlegen, so fällt mutmaßlich allen hier im Plenum Befindlichen auf, dass weder von einem signifikanten Fortschritt noch von einer Aktion gesprochen werden kann. Von dem Begriff Landesaktionsplan bleibt für mich somit nur noch der Plan über. (Beifall Bündnis Deutschland) In einer gegenderten Verwaltungswirtschaftssprache führt der Bericht die Selbstbeschäftigung der beteiligten Akteure aus. (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Frechheit!) So wird von Koordinierung, Einbezug und Beteiligung von Akteuren in Prozesse, von Organisationsstrukturen, von Arbeitsgruppen sowie von Sitzungen, Tagungen, Fachtagungen, Vorträgen und Workshops berichtet. Das alles hat aber nichts mit den betroffenen Frauen und Kindern und Jugendlichen zu tun. Wir sollten uns immer wieder in Erinnerung bringen: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es. Bei dem hier vorliegenden Bericht fällt mir eher auf, dass Papier sehr geduldig ist. Bis zu zwei Drittel der von körperlicher Gewalt betroffenen Frauen müssen akut medizinisch versorgt werden. Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 2022 in Deutschland knapp 17 200 Kinder unter 14 Jahren als Opfer sexualisierter Gewalt erfasst. Jeder siebte Fall betrifft Opfer, die sogar jünger als sechs Jahre alt waren. Die Landesarbeitsgruppe von häuslicher Gewalt betroffener Kinder und Jugendlicher kann aufgrund der Nichtbesetzung einer leitenden Personalstelle bisher die Arbeit nicht aufnehmen, (Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Das ist die Wahrheit!) und da sprechen Sie ernsthaft von einer durchweg positiven Bilanz? Mich macht das eher sprachlos. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir sehen uns im zweiten Teil wieder. (Beifall Bündnis Deutschland)
Christine Schnittker
Als Nächste die Abgeordnete Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der kompletten letzten Legislaturperiode sehr viele Debatten zum Thema hier im Haus geführt. Das war richtig so, und das war auch sehr gut so, und alle Debatten waren extrem angemessen, dem Thema angemessen, sehr ernsthaft, sehr kollegial über alle Fraktionen hinweg, an dem Thema orientiert und an einer Verbesserung der Situation für Frauen und Kinder interessiert. Ich habe mir hier aufgeschrieben: Ich freue mich, dass das so weitergeht. Leider habe ich den Eindruck, dass wir uns hier an eine andere Art der Befassung mit dem Thema gewöhnen müssen. Das fände ich sehr schade, weil es nicht angemessen ist. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP) In den letzten vier Jahren haben wir so unglaublich viel an öffentlicher Wahrnehmung im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen erreicht, weil wir uns hier im Hause einig waren, wie wir mit diesem Thema umgehen, nämlich als nicht geeignet für parteipolitischen Schlagabtausch, sondern wirklich eng beieinander im Interesse der Frauen. Deswegen waren wir öffentlich so erfolgreich bei der Sensibilisierung für das Thema. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP) Das heißt nicht, das will ich ausdrücklich sagen, dass wir alles erreicht haben. Natürlich nicht, es ist ein erster Fortschrittsbericht, das ist nicht der hundertste. Ich hoffe, wir brauchen auch nicht hundert, sondern, weiß ich nicht, drei, vier, bis wir sagen können, wir haben wirklich in allen Strukturen und bei allen Maßnahmen so aufgesattelt, dass wir sagen können, wir haben eine gute Infrastruktur im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen. Aber ganz ehrlich: Wenn Sie wissen wollen, wie gut Bremen schon dasteht – auch wenn noch viel zu tun ist –, wie gut wir in Bremen und Bremerhaven schon dastehen, dann schauen Sie sich doch in den anderen Bundesländern um und hören Sie den dort Aktiven und Beteiligten zu, wie neidisch sie bei dem Thema nach Bremen gucken, was wir hier schon alles auf den Weg gebracht haben. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP) Ich würde deswegen gerne meinem Wunsch Nachdruck verleihen, dass wir auch in dieser Legislaturperiode eine angemessene Befassung mit dieser Thematik hinbekommen. Ganz ausdrücklich möchte ich mich in der Tat für unfassbar viele Beteiligte in Bremen bedanken, die immer wieder von der ZGF und von der Frauensenatorin zusammengerufen werden, um an dieser Thematik intensiv zu arbeiten, und alle arbeiten sehr kollegial und intensiv miteinander. Dafür meinen herzlichen Dank! (Beifall SPD) Woran wir jetzt jahrelang gearbeitet haben, ist die Basis gewesen für all das, was an konkreten Maßnahmen kommt. Wir waren erst mal, und zwar intensiv, damit beschäftigt, das Tabu zu brechen – das Tabu, dass man sich nicht als geschlagene Frau outet und dass man sich schon gar nicht als schlagender Mann outet. Dieses Tabu zu brechen ist aber die Grundvoraussetzung, um den Menschen aus der Gewaltspirale zu helfen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP) Einige von uns Kolleginnen und Kollegen, sind in der letzten Legislaturperiode doch bei dem Wunsch relativ weit gegangen, dieses Tabu zu brechen, nämlich das Schweigen zu brechen. Sie haben hier auch von eigenen Erfahrungen mit häuslicher Gewalt gesprochen, unter anderem auch meine Person. Was mich danach so erschreckt und auch überfordert hat, war, wie viele Kolleginnen und Kollegen aus diesem Hause sich bei mir gemeldet haben, aus den Verwaltungen, aus den Hochschulen, also aus unserer ureigenen Bubble. Davon war ich überfordert, aber ich war auch glücklich, weil endlich so viele miteinander gesprochen haben und sich Hilfe gesucht haben, bevor sie den Weg ins Frauenhaus gehen mussten, wo der letzte Schlusspunkt des Schutzsuchens ist. Es sind so viele, und weil es so viele Betroffene sind, sind wir hier aufgerufen, wirklich gemeinschaftlich und kollegial an diesem Thema zu arbeiten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, FDP) Schade, ich habe die zweite Runde vorhin aufgegeben, ich überziehe zehn Sekunden, sorry. Ich will nur noch einmal sagen, was der originär bremische Weg ist, der so bedeutend ist: Wir stigmatisieren Gewaltbetroffene nicht. Wir stigmatisieren auch die Täter nicht. Wir haben uns in den letzten vier Jahren committed, dass wir Betroffenen – Opfern wie Tätern – Hilfe angedeihen lassen wollen. Wir wollen, dass sie sich Hilfe suchen, um vielleicht sogar gemeinschaftlich, in den meisten Fällen aber getrennt, Wege aus der Gewalt zu finden. Wir haben uns auf den Bereich der Prävention, Beratung, Therapie und Täterarbeit konzentriert, und das war genau richtig so, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE, FDP) In den nächsten vier Jahren werden wir uns auf anderes konzentrieren können, in der Tat, da sind viele Ansatzpunkte und Lücken im Fortschrittsbericht nachzulesen. Machen wir in diesem Monat erst noch mal weiter mit der öffentlichen Kampagne und sammeln uns alle tatsächlich und auch wörtlich unter der Flagge, die wieder sagt: Stoppt Gewalt gegen Frauen! – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, FDP)
Christine Schnittker
Als nächster Redner hat der Abgeordnete Prof. Dr. Hauke Hilz das Wort.
Prof. Dr. Hauke Hilz FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuhörende! Ein wichtiges Thema! Ich bin sehr dankbar, Frau Müller, über Ihre Ausführungen, die Sie gerade am Anfang Ihrer Rede gemacht haben, denn eins ist für uns alle wichtig: Jeder Fall von Gewalt gegen Frauen und Kinder ist einer zu viel! Um dem entgegenzutreten haben wir immer gemeinsam gearbeitet, auch in der letzten Legislaturperiode. Ich soll an dieser Stelle auch von meiner ehemaligen Fraktionsvorsitzenden Lencke Wischhusen herzlich grüßen, die sich als damalige Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses auch insbesondere dafür eingesetzt hat und uns als Fraktionsmitglieder immer wieder sensibilisiert hat und gesagt hat, wir müssen gemeinsam aufstehen und wir müssen gemeinsam etwas tun. Von diesem Geist der Gemeinsamkeit, hat – nein, ich sage jetzt wir, jetzt bin ich ja Teil des Ausschusses – haben in dem Fall wir gelebt und damit sind wir auch gut gefahren. Es zeigt auch, dass dieser Landesaktionsplan auf dem Weg ist. Er ist ja noch nicht alt ich meine, das muss man ja auch sehen , er ist aus dem ‒ ‒ letzten Jahr. Insofern ist es der erste Fortschrittsbericht und es ist tatsächlich viel passiert. Es geht um 75 verschiedene Maßnahmen beziehungsweise Ziele, die umgesetzt werden müssen. Vieles ist auf den Weg gegangen und da gilt an dieser Stelle auch unser Dank insbesondere der Landeskoordinierungsstelle und der ZGF für die geleistete Arbeit. (Beifall FDP, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ja, wir sollten dabeibleiben, dieses Thema dazu zu nutzen, gemeinsam zu sensibilisieren, gegen die Tabus anzuarbeiten, gegen den Mantel des Schweigens, der über diese Gewalterfahrung gelegt wird. Wir sollten daran arbeiten, die Sachen, die jetzt ins Laufen gekommen sind, weiter zu stützen. Wir haben den Betroffenenbeirat, Frau Tegeler hat die Täterarbeit angesprochen, die entsprechend angesetzt wird. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Aspekt. Ja, andere Bundesländer beneiden uns schon um das, was wir hier gemeinsam geschaffen haben. Ich glaube, das ist der Kern des Ganzen. Deswegen sind wir auch als Fraktion selbstverständlich dabei, bei dem Antrag für die Beflaggung. Es ist wichtig, dass wir auch Zeichen setzen, auch nach außen, vielleicht auch ein Fragezeichen für Leute, die über den Marktplatz laufen und sagen: „Was hängt denn da eigentlich für eine Flagge? Was bedeutet sie eigentlich?“ Das ist ja das, was wir damit gemeinsam erreichen wollen. Deswegen stimmen wir dem selbstverständlich zu und haben auch gern bei der Antragstellung mitgemacht. (Beifall FDP, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Einen Punkt will ich trotzdem ansprechen, der uns auch wichtig ist, denn es geht am Ende auch um die Evaluierung der Maßnahmen. Die muss erfolgen. Wir haben auch in der letzten Bürgerschaft noch in der Fragestunde eine mündliche Anfrage eingebracht, die dann nur noch schriftlich beantwortet wurde. Trotzdem sind die Antworten wichtig. Auch der Senat hat sich dafür ausgesprochen, die Maßnahmen am Ende zu evaluieren, und weist darauf hin, dass die Finanzierung im nächsten Haushalt abgebildet werden muss. Das ist uns ein Anliegen. Liebe Mitglieder der Koalitionsfraktionen, Sie sind ja maßgeblich diejenigen, die den Haushalt gestalten. Hier unser Appell: Denken Sie daran, dass auch Gelder für diese Evaluierung bereitgestellt werden! Es sind nicht riesige Summen im Vergleich zum Haushalt, insofern ist es umso wichtiger, dass gerade in diesem Falle auch daran gedacht wird und auch diese Maßnahme am Ende, die externe Evaluierung der Maßnahmen, mit Mitteln hinterlegt wird, damit wir in Zukunft das, was effizient ist, was wirklich weiterführt, was etwas bringt, dass wir das auch weiterverfolgen können. Und vielleicht bei einigen Sachen, wo man merkt, dass sie zwar nützlich sind, aber vielleicht nicht die Reichweite haben, die wir uns wünschen, dass man sich dann auf das konzentriert, was am Ende am meisten bringt: Nämlich, dass am Ende Gewalterfahrung, ich hätte gesagt, hoffentlich bald in die Geschichtsbücher gehört. Ich befürchte aber, soweit wird es leider nicht kommen. Wir wollen aber alle gemeinsam daran arbeiten, dass es möglichst wenige Fälle von häuslicher Gewalt, Gewalt gegen Frauen und Kinder – digitale Gewalt gehört dazu werden. Das alles wollen wir minimieren und daran ‒ wollen wir gemeinsam arbeiten. Ich glaube, dass wir in diesem Bereich des Parlaments auf einem sehr guten Weg sind. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Christine Schnittker
Als nächstes hat die Abgeordnete Meltem Sağiroğlu das Wort. – Bitte schön! Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Runde zwei: Seit dem Jahr 2012 ist die Verpflichtung zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Kitas im Sozialgesetzbuch VIII verankert. Sie sind zudem eine Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Diese Prämisse ist im Jahr 2023 noch immer nicht erfüllt. Weshalb nimmt der Landesaktionsplan maßgeblich Bremen in den Fokus? Bremerhaven wird ausschließlich mit seinem Schulamt, Schulentwicklung und Fortbildung erwähnt. Da besteht sicherlich noch Luft nach oben. Zwei positive Entwicklungen sind mir aufgefallen, die konkret Opfer unterstützen: Erstens die Implementierung einer Gewaltschutzambulanz. Das Zweite ist die Schaffung neuer Schutzangebote für wohnungslose, psychisch kranke, suchtmittelkonsumierende, sich prostituierende Frauen. Beides hilft den Opfern in ihren Situationen schnell, unkompliziert und kompetent. So funktioniert die Hilfe in der Praxis, es geht um die Opfer und um sonst niemanden. (Beifall Bündnis Deutschland) Wenn Sie uns an der Antragstellung bewusst undemokratisch nicht beteiligen, dann mag das in Ihren Fraktionen positiv auffallen und wirken. (Zuruf Abgeordnete Maja Tegeler [DIE LINKE]) Die Menschen draußen in Bremen und Bremerhaven lässt das eher unbeeindruckt. Ihr heute hier vorgelegter gemeinsamer Antrag zeigt, wo Ihr demokratischer Standpunkt ist. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Fraktion Bündnis Deutschland steht an der Seite der von Gewalt betroffenen Frauen, Kinder und Jugendlichen, das gilt ganz besonders am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. Wir bedauern jedes einzelne Opfer und jedes Opfer ist ein Opfer zu viel. Daher stimmen wir dem vorgelegten Antrag mit seiner Beschlussempfehlung zu. Reine Symbolpolitik nützt jedoch niemandem. Eine Flagge hilft und unterstützt Gewaltopfer nicht. Betroffene müssen spüren, dass die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft und des Senats dafür sorgen, Gewalt zu verhindern, Opfer zu unterstützen und Strafen gegenüber den Tätern zügig und konsequent zu verhängen. Hier besteht in allen drei Punkten akuter Handlungsbedarf. Der zweite Fortschrittsbericht zum „Bremer Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ sollte von Aktionen, die sich an den konkret betroffenen Frauen, Kindern und Jugendlichen orientieren, geprägt sein. Setzen Sie die knappen finanziellen Haushaltsmittel bitte dort ein! Zum Wohle der Opfer und der Prävention wünschen wir allen Akteuren zur Umsetzung der Istanbul-Konvention viel Erfolg. – Danke! (Beifall Bündnis Deutschland)
Christine Schnittker
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Dr. Henrike Müller. Abgeordnete Dr. Henrike Müller (Bündnis 90/Die Grünen): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gab offensichtlich ein Kommunikationsproblem. Wir dachten, es seien nur einmal fünf Minuten vereinbart, jetzt haben wir doch wieder zweimal fünf. Wie schön, denn zu dem Thema kann ich immer reden – dann mache ich das auch! (Heiterkeit – Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Und ich habe gern das letzte Wort vor dem Senat. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das kennen wir doch, Frau Dr. Müller!) Dann bleibt mir ernsthaft noch Zeit, zwei Besonderheiten, die bundesweit wirklich, ich will mal sagen, fast für Aufsehen gesorgt haben, noch ein bisschen ausführlicher zu thematisieren. Das eine ist, Maja Tegeler hat es vorhin schon angesprochen, der Betroffenenbeirat, das andere ist die Einrichtung der Gewaltschutzambulanz. Zunächst zum Betroffenenbeirat: Die Personen, die sich in diesem Beirat ehrenamtlich engagieren und einbringen, um uns politische Entscheidungsträger:innen immer wieder darauf hinzuweisen, was im Hilfesystem wirklich gebraucht wird, ist von unschätzbarem Wert. Dass wir diesen Beirat haben, dass wir die Personen im Beirat, die dort arbeiten, also jede einzelne Person, haben, sorgt nämlich dafür, dass wir nicht aus so einer Fachexpertise heraus, also nicht nur mit fachlich mit Gewaltbetroffenen arbeitenden Menschen den Blick auf ein Hilfesystem haben, sondern genau die darauf gucken, die ja ursprünglich durch sind durch das Hilfesystem, und die ganz genau wissen, wo die Lücken sind, was nicht funktioniert hat, wo sie erneut Gewalt erfahren haben unter Umständen, obwohl es angeblich sensible Strukturen sind, und, und, und. Genau deswegen ist dieser Betroffenenbeirat, so einzigartig er ist, so eine Riesenpremiere er in Bremen ist, so wichtig für unsere gemeinsame Arbeit. Vielen Dank an jede einzelne Person im Beirat, die an dieser Thematik mitarbeitet! (Beifall) Es ist ganz sicher nicht leicht, sich immer wieder auch mit den eigenen Erfahrungen damit auseinandersetzen zu müssen. Die Gewaltschutzambulanz, auch daran haben wir alle gemeinsam sehr, sehr lange gearbeitet. Eine Gewaltschutzambulanz, an die sich Opfer von Gewalt wenden können, die noch nicht in der Lage sind, strafrechtliche Schritte gegen einen Täter oder eine Täterin einzuleiten, aber ihre Verletzungen schon mal sichern können: auch besonders wichtig, weil wir wissen, wie viele Schleifen Gewaltopfer leider drehen müssen, bevor der Druck und vor allem das Leid so groß sind, dass Mann oder Frau es nicht mehr aushalten kann. Daher ist es sehr wichtig, vorab zu wissen: Hier sind die Beweise gesichert, und ich kann mich auch noch in sechs Monaten, in zwölf Monaten oder auch in achtzehn Monaten entscheiden, Schritte einzuleiten. Von enorm wichtiger Relevanz, diese Gewaltschutzambulanz, großartig, dass wir sie haben in Bremen! (Beifall) Letzter Punkt: Der 25. November, der ist ja schon öfter erwähnt worden, ist auch Grundlage für den Beflaggungsantrag, den wir natürlich gerne wieder unterstützt haben. Das Besondere an Bremen ist aber, wie ich finde – das gilt für viele andere Städte auch, aber für Bremen und Bremerhaven interessiert uns das heute natürlich –: Das Thema „Gewalt gegen Frauen und Kinder“ ist eben nicht nur am 25. November Thema, weil wir da zufällig einen internationalen Tag haben, sondern das Thema zieht sich durch 365 Tage im Jahr. Genauso, wie sich das Thema für die Opfer 365 Tage im Jahr zieht – die Gefahr, dass es heute wieder knallt –, genauso beschäftigen wir alle uns und viele weitere Akteur:innen in der Stadt jeden einzelnen Tag im Jahr mit diesem Thema, und das ist im besten Sinne bremisch. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, CDU, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Zur Sicherheit: Möchte jetzt noch jemand reden? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Als nächste Rednerin hat das Wort Staatsrätin Silke Stroth.
Silke Stroth
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sie, Frau Arpaz, haben in Ihrem ersten Beitrag auf etwas hingewiesen, das auch mir oder uns sehr wichtig ist. Wenn wir Medienberichte über Gewaltdelikte an Frauen lesen, heißt es oft „Beziehungstat“ oder Ähnliches und das verschleiert komplett, verharmlost und verniedlicht fast das, worum es geht, nämlich dass Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Ich glaube, wir alle wissen ja auch, wie viele Facetten Gewalt gegen Frauen hat, dass es deswegen unglaublich wichtig ist, dass wir das, was wir meinen, auch konkret benennen als das, was es ist. Insofern vielen Dank dafür! Vielleicht noch einen Hinweis: Es gab auf der Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsminister:innen auf Initiative Bremens eine lange Diskussion darüber: Wie benennen wir das? Dort erfolgte dann auch die Definition des Begriffs Femizid, auf den sich immerhin 16 Bundesländer in diesem Rahmen verständigt haben. Ich lese die jetzt nicht vor, weil sie ein bisschen sperrig ist, aber wenn es Sie interessiert, können Sie es nachschauen. Sie haben auch einige Zahlen erwähnt. Ich möchte das trotzdem noch mal kurz beleuchten. Das BKA wertet Gewalt – wobei wir alle wissen, die Dunkelziffer ist hoch – in Partnerschaften in Deutschland seit 2015 systematisch aus. In 2022 war ein Anstieg der bekannten Fälle um 8,5 Prozent zu verzeichnen. 80 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt sind Frauen. 133 Frauen und 19 Männer sind im Jahr 2022 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden. Diese Zahlen unterstreichen, wie wichtig eine systematische Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure in der Strafverfolgung sowie im Hilfe- und Unterstützungssystem ist, um Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt zu schützen. Der Bremer Landesaktionsplan ist, da gehe ich völlig d’accord mit Ihnen, wie könnte es anders sein, ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen, auch, weil wir uns damit ganz spezifische und konkrete Ziele gesetzt haben. Wir haben auch terminiert, wann wir diese Ziele erreicht haben wollen. Ich freue mich deshalb, dass die Arbeit am Landesaktionsplan so gut losgegangen ist und die meisten Projekte, die 2022 begonnen wurden – und ich möchte daran erinnern, dass erst im März 2022 der Plan final verabschiedet wurde –, in der Statusampel der Maßnahmetabelle, die der Mitteilung des Senats beiliegt, auf Grün stehen. Ja, einige stehen auch noch auf Gelb. Gelb bedeutet aber an dieser Stelle, dass es zwar zu Verzögerungen gekommen ist, aber das Erreichen des Maßnahmeziels nicht infrage steht. Frau Eckardt, das einzig rote Projekt, das es gibt, haben Sie angesprochen. Da will ich nur zwei Dinge anführen: Es liegt daran, dass ein ESF-Antrag nicht genehmigt wurde. Inhaltlich muss ich sagen, Großkampagnen sind teuer und oft in ihrer Wirksamkeit nicht belegt, es gibt also wenig Evidenz darüber, dass Großkampagnen tatsächlich das erreichen, was der Mitteleinsatz eigentlich versprechen sollte. Die Strukturen für die Erarbeitung der Maßnahmen der Istanbul-Konvention sind mit der Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle sowie der Bereitstellung zentraler Haushaltsmittel dauerhaft einbelegt. Auch benannt wurde von Ihnen der Betroffenenbeirat, der von meinem Haus eingesetzt wurde und der wirklich bundesweit einmalig ist. Die Arbeit in diesem Betroffenenbeirat ist, glaube ich, für alle Beteiligten eine Herausforderung. Insofern möchte ich mich Ihrem Dank, Frau Dr. Müller, durchaus anschließen an diejenigen, die sich in diesem Beirat engagieren. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit aber auch nutzen, um den Mitarbeiterinnen meines Hauses ganz ausdrücklich für ihre engagierte Arbeit in den vergangenen Jahren zu danken. Sie setzen sich zusammen mit vielen weiteren Akteur:innen dafür ein, dass die Perspektive der Betroffenen im Mittelpunkt aller Maßnahmen des Gewaltschutzes steht. Dazu gehört auch, dass wir in meinem Ressort nun das Angebot einer Gewaltschutzambulanz schaffen. Wir sind sehr froh und auch ein kleines bisschen stolz, dass es uns gelungen ist, mit Frau Prof. Etzold eine unglaubliche Kompetenz ins Land zu holen, die auch viel Erfahrung mitbringt, sodass ich zuversichtlich bin, dass wir die Gewaltschutzambulanz sehr gut aufstellen werden und sie im April 2024 hoffentlich ihre Arbeit aufnehmen kann. Das Hochrisikomanagement haben Sie benannt. Dass die Frauenhausplätze in Bremen und Bremerhaven weiter ausgebaut werden müssen, ist völlig unstrittig. Dafür setzen wir uns ein, ebenso, wie wir uns auf Bundesebene für eine andere und bessere Finanzierung der Frauenhäuser einsetzen. Ich möchte den Beitrag heute auch noch mal nutzen, um Ihnen zu sagen: Die Fachberatungsstellen haben inzwischen erhebliche Wartezeiten. Das ist einerseits gut, weil es heißt, sie sind bekannt und sie werden angesteuert, aber die Aufstockung der personellen Kapazitäten wäre ein ebenso notwendiger Schritt wie die Überführung der Maßnahmen des Landesaktionsplans in den Regelbetrieb, die Regelfinanzierung. Wir sprachen über rote Felder, davon sehen Sie in der Mitteilung des Senats einige, nicht bei den Maßnahmen, aber bei den noch offenen Finanzierungsfragen, damit diese Grün werden, setze ich auch auf die Unterstützung dieses Hauses. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland)
Christine Schnittker
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich weise darauf hin, dass der Beschluss für seine Wirksamkeit eine Mehrheit von Zweidritteln der abgegebenen Stimmen benötigt. Wer dem Antrag der Fraktion der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, der CDU und der FDP seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag mit der erforderlichen Mehrheit zu. (Einstimmig) Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von der Mitteilung des Senats Kenntnis. BAföG erhöhen – für die Fachkräfte von morgen Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 10. Oktober 2023 (Drucksache 21/105) Dazu als Vertreter des Senats Staatsrat Jan Fries. Die Beratung ist eröffnet. Als Erstes hat die Abgeordnete Janina Strelow das Wort.
Janina Strelow SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“ Diese Worte stammen von Willy Brandt, doch sie sind heute noch genauso relevant wie damals. Auch heute müssen wir über die Wichtigkeit von Bildungschancen sprechen, die wir unabhängig von sozialer Herkunft oder der finanziellen Situation unbedingt brauchen. Das BAföG ist ein entscheidendes Instrument, um Chancengleichheit sicherzustellen. Es ermöglichte vielen Studierenden überhaupt erst den Zugang zur Hochschulbildung. Jungen Menschen aus Arbeiterfamilien wurde erstmalig zu Zeiten der sozialliberalen Koalition ein realer Weg an die Hochschulen geebnet. Fünfzig Prozent der Studierenden bezogen BAföG, ein Höchstwert, auf den ich heute nur noch neidisch zurückblicken kann. Doch warum? Wo stehen wir denn heutzutage? Die Lebenshaltungskosten sind in den letzten Monaten enorm gestiegen. Das betrifft in besonderem Maße auch die Studierenden in Bremerhaven und Bremen. Die Mieten steigen, die Nebenkosten steigen, ebenso die Preise für Lebensmittel. Fakt ist: Das belastet die Studierenden zusätzlich zu ihrem eigentlichen Studium. Fakt ist auch: Immer mehr junge Menschen können sich nicht voll auf ihr Studium konzentrieren, weil sie nebenbei arbeiten gehen müssen. Schätzungsweise über dreißig Prozent der Studierenden leben in Armut, und mit nur elf Prozent beziehen historisch wenig Menschen BAföG. Für die wenigen verbleibenden BAföGBeziehenden bleibt die Herausforderung, dass sich das BAföG in den letzten Jahren nicht ausreichend erhöht hat. „Der beste Weg, die Zukunft vorauszusagen, ist, sie zu gestalten.“ Wie passt dies zu dem, wo wir heute stehen? Meine Damen und Herren, wir haben es heute in der Hand, die Zukunft positiv zu gestalten. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Wir brauchen den Geist Willy Brandts zurück. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ein bisschen mehr „Willy wagen“ sozusagen. Das erreichen wir so: Erstens, der Bedarfssatz zuzüglich der Wohnkostenpauschale des BAföGs muss mindestens auf das Level des Unterhaltssatzes nach der Düsseldorfer Tabelle erhöht werden. Das bedeutet eine BAföG-Erhöhung, denn Studierende benötigen finanzielle Unterstützung, die ihren tatsächlichen Bedürfnissen entspricht. Zweitens, das BAföG sollte zu einem Instrument der Studienfinanzierung in Form eines Vollzuschusses weiterentwickelt werden. Das bedeutet: weg vom Darlehen-Modell. Die Unterstützung soll nicht zurückgezahlt werden müssen, denn Studierende sollten sich auf ihr Studium konzentrieren, ohne sich über eine hohe Verschuldung Gedanken machen zu müssen. Drittens, das BAföG soll elternunabhängig werden. Das bedeutet, bürokratisches Prüfen wird eingestellt. Es soll nachrangig sein, wie viel die Eltern verdienen, denn Bildungschancen sollen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängig sein. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Viertens, ein entsprechender Anspruch auf BAföG soll auch für Teilzeitstudierende geschaffen werden. Das bedeutet, die Pflege Angehöriger, Kinderbetreuung oder Krankheit sind kein Hindernis mehr für gute Bildung, denn Studieren erfolgt nicht immer in Vollzeit, und wir sollten diejenigen unterstützen, die ihr Studium mit anderen Herausforderungen vereinbaren müssen. (Beifall SPD) Fünftens, die Förderhöchstdauer sollte verlängert werden, um sie an die Realitäten der Studierenden anzupassen. Das bedeutet, die Regelstudienzeit soll nicht mehr den Ton diktieren. Wir sollten sicherstellen, dass niemand aufgrund von Verzögerungen oder anderen besonderen Umständen die Unterstützung verliert. Meine Damen und Herren, ich möchte abschließend nicht den Eindruck erweckt haben, die Erhöhung des BAföGs sei nur eine finanzielle Angelegenheit. Nein, sie ist so viel mehr. Sie ist ein Ausdruck von Chancengleichheit, sozialer Bildungspolitik, aber vor allem ein Versprechen an unsere Jugend auf eine selbstbestimmte und erfolgreiche Zukunft. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Als nächster Redner hat der Abgeordnete Tim Sültenfuß das Wort.
Tim Sültenfuß Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, liebe Gäste! In Deutschland gibt es aktuell 226 Milliardär:innen, mehr als je zuvor. Gleichzeitig ist mehr als ein Drittel aller Studierenden von Armut bedroht und die Studienfinanzierung in Deutschland befindet sich in einer echten Krise. Im Oktober wurden die Zinsen für einen KfW-Studienkredit auf über neun Prozent erhöht. Das Deutsche Studierendenwerk warnt inzwischen vor so einem Kredit und spricht von einer, Zitat, „Schuldenfalle“. Um diese Krise zu bewältigen, reicht das BAföG hinten und vorne nicht. In den Siebzigern waren, wie die Kollegin eben schon gesagt hat, fast noch die Hälfte aller Studierenden BAföG-berechtigt. Heute ist es nur noch rund ein Zehntel. Die Studierenden, die noch in den Genuss einer Förderung kommen, können vom BAföG allein in aller Regel nicht leben, da der Satz viel zu niedrig ist. Die im letzten Jahr im Bundestag beschlossene Erhöhung um sechs Prozent wurde von der Inflation längst wieder überholt und die Wohnpauschale ist so gering, dass sie in den meisten deutschen Hochschulstädten überhaupt nicht ausreicht, um sich ein Zimmer zu mieten. Die Möglichkeit, ein Studium zu beginnen, ist so immer häufiger eine Frage des Geldbeutels oder, wenn wir ehrlich sind, dann eigentlich des Geldbeutels der Eltern. Schon heute beginnen nur 21 Prozent der Nichtakademikerkinder überhaupt ein Studium verglichen mit 74 Prozent der jungen Menschen, bei denen mindestens ein Elternteil einen Hochschulabschluss hat. Der Zugang zu Bildung sollte aber keine Frage der Herkunft sein. Diesem Problem wollen wir mit unserem Antrag etwas entgegensetzen. Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf entwickelte sogenannte Düsseldorfer Tabelle beziffert die Unterhaltsansprüche, die junge Studierende gegenüber ihren Eltern in der Regel erfolgreich vor Gericht geltend machen können. Nach dieser Tabelle liegt der monatliche Satz für unterhaltsberechtigte Studierende im Moment bei 118 Euro über dem Betrag, den BAföG-beziehende Studierende bekommen. Wir fordern, dass der Bedarfssatz mindestens so weit erhöht wird, dass er zusammen mit der Wohnpauschale das Niveau vom Unterhaltssatz der Düsseldorfer Tabelle erreicht. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Nur dann haben die Studierenden ohne zahlungskräftige und vor allem auch zahlungswillige Eltern am Ende genauso viel Geld in der Tasche wie alle anderen. Damit Studierende nicht mehr von Armut bedroht sind, müsste der Satz eigentlich sogar noch deutlich höher liegen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Das BAföG muss elternunabhängig werden, damit der Kreis der Berechtigten endlich wieder größer wird. Die Freibeträge für das Einkommen der Eltern laufen den realen Entwicklungen sowieso seit Jahren nur noch hinterher. Außerdem würde so eine Benachteiligung der potenziellen Studierenden verhindert, die zwar reiche Eltern, aber kein gutes Verhältnis zu denen haben. DIE LINKE fordert auf Bundesebene übrigens, dass Studierende im Gegenzug ihre Unterhaltsansprüche an die BAföG-Ämter abtreten. Das wollte ich nur mal erwähnt haben, bevor jetzt hier irgendwer zu Recht kritisiert, dass ja sonst mal wieder die Reichen entlastet werden. Die soziale Spaltung wird auch durch die Rückzahlungspflicht des BAföG zementiert. Denn wer sein ganzes Leben lang arm war, wird durch mehrere Tausend Euro Schulden schneller abgeschreckt als Leute, denen es finanziell immer gut ging. Wir wollen die Rückzahlung daher abschaffen und das BAföG zu einem Vollzuschuss machen. Außerdem muss es endlich auch einen Anspruch für Teilzeitstudierende geben, damit auch Menschen profitieren, die zum Beispiel aus familiären Gründen oder wegen einer Behinderung nicht Vollzeit studieren können. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Dadurch würde das Modell des Teilzeitstudiums auch insgesamt attraktiver, sodass unter dem Strich mehr Menschen die Chancen hätten, zu studieren. Als letzten Punkt fordern wir die Verlängerung der Förderungshöchstdauer. In vielen Studiengängen hat es schon lange wirklich nichts mehr mit der Realität zu tun – zum Beispiel in Jura, hier sitzen ja viele Jurist:innen in der Bürgerschaft. Einer der häufigsten Gründe überhaupt, länger zu studieren, dürfte sein, dass Studierende arbeiten müssen und sich so nicht richtig auf die Uni konzentrieren können. Wer in einer Gesellschaft studieren kann, ist immer auch eine Klassenfrage. (Abgeordneter Heiko Strohmann [CDU]: Oh!) Ja, Klasse, das böse Wort. Für echte Chancengerechtigkeit wollen wir deswegen mit unserer Bundesratsinitiative Druck machen, damit das BAföG endlich modernisiert wird. Denn ein Studium sollte niemals am Geldbeutel scheitern. – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder.
Dr. Marcel Schröder FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! BAföG ist uns Freien Demokraten und ist auch mir persönlich ein Herzensanliegen, denn ohne BAföG, ohne KfW-Studienkredit würde ich hier wahrscheinlich nicht stehen und da bin ich wahrscheinlich auch nicht der einzige hier. Ich bin in einem Nichtakademikerhaushalt aufgewachsen, ich bin der erste in meiner Familie, der Abitur gemacht hat und ich bin auch der erste, der studiert hat. Hätte ich jetzt kein Jura an der Uni Bremen studiert, dann wäre ich wahrscheinlich nicht in der Bremer Politik gelandet und damit auch nicht in der Bremischen Bürgerschaft. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Vielleicht mal Landwirt werden! – Heiterkeit) Tatsächlich, da, wo ich herkomme, sind viele Landwirt geworden. Für mich war das nichts. Aber ich weiß eben aus eigener Erfahrung, wie wichtig BAföG ist, um für Teilhabe zu sorgen, wie wichtig BAföG ist, um für Chancengleichheit zu sorgen, und wie wichtig BAföG ist, um für Aufstiegschancen zu sorgen. Wenn es darum geht, dann haben Sie uns Liberale auch an Ihrer Seite. (Beifall FDP) Deswegen machen wir auch in der Ampel sehr viel, um das BAföG zu verbessern, denn in der Tat: Zu wenig Leute erreicht das BAföG im Moment. Deswegen sind wir bei Vielem, was Sie in dem Antrag fordern – –. Auch das Ziel des Antrags, da stehen wir hinter Ihnen und da sind wir auch einer Meinung. Wir können auch Vielem in dem Antrag zustimmen. Es gibt so ein paar Unklarheiten, da komme ich aber gleich drauf. Ich fange mal mit dem Positiven an. Punkt c, das elternunabhängige BAföG und die Verdienstgrenzen anheben. Finden wir super, sehen wir auch so. Vor allem die Verdienstgrenzen sind auch wichtig, Arbeit muss sich lohnen, das muss auch für Studierende gelten. Ich selbst habe auch nebenbei gejobbt, das musste ich dann aufgeben, weil das zur Examensvorbereitung dann tatsächlich zu schwierig wurde, da musste ich den KfW-Studienkredit in Anspruch nehmen. Deswegen: Ich bin auch betroffen von diesen neun Prozent Zinsen. Das ist in der Tat happig. Deswegen sind wir auch dafür, die Verdienstgrenzen anzuheben, und wir sind auch für das elternunabhängige BAföG. Das machen wir ja auch gerade in der Ampel. Da brauchen wir nicht mehr „Willy wagen“, da können wir einfach „Bettina boosten“, statt „Willy wagen“, und dann läuft das auch. (Beifall FDP) Die Förderhöchstdauer verlängern, auch davon war ich betroffen. Jura dauert länger als die BAföG-Höchstdauer. Da bin ich hier wahrscheinlich auch nicht der Einzige, das ist auch ein Problem. Deswegen machen wir auch das gerade gemeinsam in der Ampel. Auch da sind wir dabei. Jetzt zu den Punkten, wo man noch mal ein bisschen genauer hinschauen muss. BAföG für Teilzeitstudierende. Klingt auf den ersten Blick super, vor allem bei BAföG-Empfängern mit Kindern oder bei Menschen mit Behinderungen. Aber für diese Gruppen von Menschen gibt es ohnehin einen längeren Förderungsanspruch und für die Semester, die halt eben wegen Kinderbetreuung oder wegen Behinderung länger studieren muss als die Förderhöchstdauer, gilt BAföG sogar als Vollzuschuss. Für BAföGEmpfänger mit Kindern gibt es auch noch einen Kinderbetreuungszuschlag. Das zeigt, man ist also, zumindest in diesen Fallkonstellationen, sogar besser dran, wenn man ein Vollzeitstudium macht, was man dann länger streckt, als wenn man ein Teilzeitstudium macht. Deswegen sehe ich da ehrlich gesagt nicht so ganz die Regelungslücke, warum wir ein BAföG für Teilzeitstudierende brauchen, wenn man mit einem Vollzeitstudium finanziell sogar besser dran ist. Dann das Thema Vollzuschuss. Auch das klingt erst mal nett und sozial, aber ich finde, wenn man auch da ein bisschen länger drüber nachdenkt, ist es eigentlich eher ungerecht. Weil jemand, der Akademiker ist, der wird ja später in der Regel genug verdienen, um auch einen Teil davon wieder zurückzubezahlen. Man könnte sogar sagen, ist es nicht vielleicht sogar ein bisschen unsolidarisch, wenn jemand vom Staat Geld bekommt, sich damit was aufbaut, statistisch gesehen dann auch gut verdient, ist es da nicht unsolidarisch, wenn diese Menschen dann nicht auch einen Teil wieder davon zurückgeben? Deswegen sind wir bei dem Vollzuschuss nicht dabei. (Beifall FDP) Dann der Kern Ihres Antrags, die BAföG-Erhöhung. Sie wollen den Bedarfssatz zuzüglich der Wohnkostenpauschale mindestens auf das Level der Düsseldorfer Tabelle erhöhen. Ich habe mir das dann mal durchgelesen, was das OLG Düsseldorf dazu so schreibt. Bei Punkt 7 sagt eben das OLG Düsseldorf, der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern wohnt, beträgt in der Regel 930 Euro. Der BAföG-Höchstsatz liegt bei 812 Euro. Das stimmt, Herr Sültenfuß, das sind 118 Euro weniger. Aber das Kindergeld, das ist hier das Entscheidende. Denn laut der Düsseldorfer Tabelle, Punkt 10, wird das Kindergeld auf den Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle angerechnet. Beim BAföG ist das nicht der Fall. Das Kindergeld ist beim BAföG bis zu 300 Euro anrechnungsfrei, und man bekommt ja 250 Euro Kindergeld, und da haben wir in der Ampel sogar geregelt, dass man das Kindergeld sogar als Studierender selbst bekommt und nicht seinen Eltern hinterherrennen muss. Das ist also sogar mehr, 812 Euro plus 250 Euro sind 1 062 Euro. Da sind wir sogar über der Düsseldorfer Tabelle und deswegen verstehe ich diese Forderung an dem Punkt nicht so ganz. (Glocke) Das ist für mich rechnerisch nicht ganz nachvollziehbar, da würde ich mich freuen, wenn Sie da vielleicht in Ihrem zweiten Teil noch mal drauf eingehen können. Vielleicht können wir die Unklarheiten ja beseitigen. Aber die Zielrichtung eben, für mehr Chancengleichheit zu sorgen, für mehr Aufstiegschancen zu sorgen, ist genau richtig. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Als Nächstes der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste! Nur elf Prozent aller deutschen Studenten bekommen BAföG. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2022 in Deutschland insgesamt 630 000 Menschen mit BAföG unterstützt. Es ist wirklich erschreckend, ein Drittel aller Studentinnen und Studenten in Deutschland gelten als armutsgefährdet. Laut Haushaltsentwurf für 2024 sollen die Mittel für das BAföG trotzdem deutlich sinken. Leistungen werden aber nicht gekürzt, heißt es von der Regierung. Doch ist dieses Versprechen glaubwürdig? Bereits im letzten Jahr hat BAföG enorm an Kraft verloren, weil die Förderung zu lange schon nicht mehr ausreichend gepflegt wurde. Außerdem gab es viel zu viele Nullrunden. Zwar wurde im vergangenen Jahr BAföG mit einer Reform angehoben, der Grundbedarf stieg damit auf 452 Euro pro Monat, der Wohnkostenzuschlag für Studentinnen und Studenten, die nicht im Elternhaus wohnen, wurde auf 360 Euro erhöht. Der maximale Höchstsatz der Förderung inklusive Wohnkostenzuschlag stieg damit auf 934 Euro. Der BAföG-Satz für den Grundbedarf, für Essen, Trinken und Hygiene liegt damit inzwischen unterhalb des Existenzminimums. Wie bereits gesagt, gibt es 452 Euro bei BAföG, 502 Euro dagegen beim Bürgergeld. Studenten essen, trinken und heizen aber nicht weniger als andere Menschen. Sind sie Bürgerinnen und Bürger zweiter Klasse? Mit der BAföG-Wohnpauschale von 360 Euro im Monat kann man sich in kaum einer deutschen Stadt noch ein WG-Zimmer leisten. Zum Leben reicht die staatliche Studienfinanzierung einfach nicht mehr aus. Diese Zurückhaltung wird von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) scharf kritisiert. Die GEW wirft der alten Koalition vor, dass sie das BAföG-System systematisch aushungern lässt. Die GEW sieht angesichts galoppierender Inflation und Preisexplosion dringenden Handlungsbedarf für die Anpassung der BAföG-Sätze. Das BAföG reicht einfach längst nicht mehr zum Leben aus. Wenn weiter daran gespart wird, fehlen uns bald noch mehr Lehrer, Ärzte und Ingenieure. Darum unterstützen wir von Bündnis Deutschland den Dringlichkeitsantrag der Koalition. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland)
Christine Schnittker
Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete Franziska Tell. Abgeordnete Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir haben jetzt in den verschiedenen Redebeiträgen schon viele Zahlen und Fakten über die Situation von Studierenden gehört. Darum möchte ich jetzt nicht noch einmal wiederholen, wie schwierig die Situation für Studierende ist. Ich möchte aber eine Zahl ergänzen, die ich in der Befassung mit der Thematik auch sehr erschreckend finde, nämlich die Zahl, dass bereits jetzt 16 Prozent aller Studierenden mindestens eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben. Diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind, so zeigen die Statistiken, in den allermeisten Fällen durch psychische Belastung geprägt. Es ist jetzt vielleicht ein bisschen irritierend, warum ich gerade damit anfange, wenn wir doch irgendwie über BAföG diskutieren. Ich sehe die Irritation in Ihrem Blick. Ich möchte das gern erklären, denn ich glaube, es gibt einen direkten Zusammenhang. Wenn man studiert und sich Sorgen um Geld macht, dann ist das eine psychische Belastung. Ich denke, es ist allen, die schon einmal wenig Geld zur Verfügung hatten, klar, was für eine Belastung es ist, wenn man nicht weiß, wie man bis zum Ende des Monats zurechtkommen soll. Das betrifft eben, wie die Zahlen, die wir heute schon so oft gehört haben, Studierende in besonderem Maße. Aber nicht nur das, eine weitere Belastung ist es auch für Studierende, die eben kein BAföG erhalten und darum anderweitig arbeiten müssen. Auch das ist eine extrem hohe Belastung. Das ist eine ungemein hohe Arbeitsbelastung, denn neben einem Vollzeitstudium auch noch immer wieder arbeiten zu müssen, ist absolut intensiv, eine hohe Belastung, unterstützt also noch mal die These, dass auch das ein Problem ist für die Studierenden. Es sorgt auch dafür, dass es möglich ist, dass das Studium deutlich in die Länge gezogen wird. Auch hier komme ich zu dem Zusammenhang zu dem vorgelegten Antrag, nämlich, dass für die Studierenden, die eben schon so stark belastet sind, länger eine Förderung notwendig ist. Da geht es nicht nur um die Frage, ob die Studierenden ausreichend Geld zur Verfügung haben, da geht es auch um die Frage, ob die Studierenden die Zeit haben, sich wirklich auf ihr Studium konzentrieren zu können. All das wird dann möglich, wenn das, was in dem Antrag steht, umgesetzt wird, wenn BAföG ausreichend Finanzmittel für die Studierenden zur Verfügung stellt und ihnen ermöglicht, sich wirklich auf das Studium zu konzentrieren, ohne den Druck, auf jeden Fall in der Regelstudienzeit fertig werden zu müssen. Die meisten, die studiert haben, wissen das sicherlich, dass es häufig eben nicht der Fall ist, man eben schnell mal ein Semester dranhängt. Wenn man dann aber vor der Situation steht, wieder kein Geld zur Verfügung zu haben, wird der Druck gleich noch enorm höher, auch die psychische Belastung für Studierende. All das muss sich dringend ändern, und dafür ist das BAföG sicherlich nicht die alleinige Lösung, aber es ist ein entscheidender Baustein. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Ein weiterer Teil des Antrags ist die Frage des elternunabhängigen BAföGs. Auch da möchte ich noch einmal kurz drauf eingehen, weil ich auch hier finde, dass es hier nicht nur um die Frage der Finanzierung geht, sondern auch da geht es um die Situation der Studierenden, auch um die psychische Situation. Einerseits geht es um die bürokratischen Aspekte dieses BAföG-Antrags. Ich selbst kann da viele Geschichten von erzählen. Ich habe auch lange studiert, ich habe zwei Geschwister, die auch beide studiert haben, vor mir. Ich habe Eltern, die beide Akademiker sind. Ich komme aus einem relativ privilegierten Haushalt, und trotzdem hatten wir immer immense Probleme mit der Ausfüllung dieses BAföG-Antrags, trotz guter Kooperationsbereitschaft und Unterstützung meiner Eltern. Ich möchte mir gar nicht vorstellen, wie es für die Studierenden ist, die ein schlechtes Verhältnis zu ihren Eltern haben, wo die Eltern vielleicht auch gar nicht die Möglichkeit haben, sich Gedanken dazu zu machen und die vielleicht gar keinen Kontakt zu ihren Eltern haben. Darum ist eine elternunabhängige Förderung nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern auch eine immense Belastung in Sachen Bürokratie und für die Studierenden, die sich eben nicht damit auseinandersetzen müssen, ob sie jetzt auch noch ihre Eltern beklagen, um irgendwie Finanzmittel zur Verfügung zu kriegen, sondern die sich einfach auf ihr Studium konzentrieren können. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Bündnis Deutschland – Zuruf Bündnis Deutschland: Ja, das ist korrekt!) Der letzte Punkt ist der Aspekt des Teilzeitstudiums. Das wurde jetzt eben auch kritisch angesprochen, ob das denn so sinnvoll ist und dass es da ja durchaus Möglichkeiten gibt. Ich glaube aber, dass es schon eine andere Wirkung hat, wenn klar und deutlich von Anfang an kommuniziert wird: Ja, eine BAföG-Förderung ist auch im Rahmen eines Teilzeitstudiums möglich. Denn wenn man weiß, man kann ein Studium nur in Teilzeit ausführen, dann entscheidet man sich eher selten, würde ich behaupten, für ein Vollzeitstudium und hat dann einen Förderaspekt, der vielleicht funktioniert, dass man auch dann weiter Förderung kriegt, wenn man eine Begründung hat dafür, dass man Teilzeit studieren kann. Darum ist es, glaube ich, ein entscheidendes Zeichen, dass wir sagen, BAföG muss auch bei Teilzeit möglich sein, damit eben alle die Möglichkeit erhalten zu studieren. Das ist extrem wichtig, vor allem, wenn wir uns angucken, in wie viel Debatten wir ja auch hier immer wieder das Thema Fachkräftemangel aufgreifen. Egal, mit wem man spricht und egal, in welchem Bereich, das kommt immer wieder auf. Darum ist es so wichtig, dass wir dafür sorgen, dass BAföG eine gute Unterstützung für alle Studierenden wird, damit es sich alle leisten können, unabhängig davon, welche Voraussetzungen sie von zu Hause mitbringen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Susanne Grobien.
Susanne Grobien CDU
Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Gäste, die Studierenden sind bei dieser so wichtigen Debatte leider weg. Schade! Denn die Situation der Studierenden in diesen schwierigen Zeiten ist ein wirklich sehr wichtiges Thema. Vieles ist schon gesagt, deswegen freue ich mich, dass wir das heute Nachmittag auch noch mal debattieren. BAföG – das hat die junge Kollegin schon gesagt – steht für Chancengerechtigkeit in der Bildung und ist wie kein anderes sozialpolitisches Instrument von hoher Bedeutung. Millionen von jungen Menschen können durch die BAföG-Förderung erfolgreich ein Studium bestreiten, was ihnen ohne die Förderung verwehrt wäre. Das ist wichtig für die Zukunft der Wissenschaft und für eine innovative Wirtschaft ebenso wichtig und bedeutend. So teilen auch wir viele Aussagen in Ihrem Antrag, dass nämlich ein modernes BAföG eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit auch angesichts des wachsenden Mangels an qualifizierten Fachkräften ist. Was die Ampelregierung im Bund jedoch plant, ist das Gegenteil von einer vorausschauenden Politik im Sinne der Interessen von Studierenden. Auch die Zahlen wurden schon genannt: Nach den ursprünglichen Haushaltsplänen für das Jahr 2024 sollten die BAföG-Titel um 700 Millionen Euro gekürzt werden. Nun will das BMBF 2024 beim Studieren ein bisschen weniger sparen, aber immer noch 440 Millionen Euro. Ich weiß nicht, alle, die hier in der Wissenschaft und im WMDID sind, kriegen täglich diese Proteste auch des Studierendenwerks mit, dass das die falsche Richtung ist. Wie gesagt, das Berufsausbildungsförderungsgesetz ist schon über ein halbes Jahrhundert alt und muss natürlich ständig den aktuellen Lebenswirklichkeiten der Studierenden angepasst werden. Es gab schon 20 Reformen, und seit Sommer 2022 ist die 27. BAföG-Reform verabschiedet und in Kraft gesetzt. Diese war auch aus unserer Sicht unzutreffend und nicht ausreichend für die Studierenden. (Beifall CDU) Deshalb sehen auch wir die Anpassung des BAföG-Grundbedarfs und der Wohnkostenpauschale an die Bedarfe der heutigen Realität als dringend geboten und notwendig. Besonders – und auch die Zahlen sind hier schon gefallen – die Erhebung des Studierendenwerks besagt, dass jeder dritte Studierende mit weniger als 800 Euro im Monat lebt, elf Prozent verfügen sogar über weniger als 400 Euro. Den ersten Beschlusspunkt Ihres Antrags teilen wir von daher vollumfänglich. Eine Anpassung der Bedarfssätze in der jetzigen Lage ist zwingend notwendig. Was Sie als Koalition jedoch mit den Antragspunkten 1b und 1c fordern, ist das Gegenteil von bildungs- und sozialgerechter Politik. Sie wollen das BAföG in Ihrem Antrag zu einem Vollzuschuss weiterentwickeln und es elternunabhängig machen. Das heißt, dass jeder Studierende unabhängig von der finanziellen Situation des Elternhauses die Förderung erhält, also in Form eines Vollzuschusses. Wir halten das für sozial nicht gerecht und bleiben bei dem Prinzip der Bedürftigkeitsprüfung. (Beifall CDU) Wir als CDU stehen schon für die Selbstverantwortung von Bürgern und Bürgerinnen und für eine gezielte Unterstützung für diejenigen, die die Hilfe brauchen. (Beifall CDU) Aus unserer Sicht ist es auch Aufgabe der Eltern, für die Ausbildung der Kinder mit aufzukommen, sofern ihnen das möglich ist. Außerdem gibt es ja auch in unseren Nachbarländern andere Modelle, wo es einen Grundbetrag von, ich weiß nicht, 200 Euro gibt, der als Sockelbetrag elternunabhängig gezahlt wird und dazu, dann aber auch an Bedingungen geknüpft, Zuschüsse gezahlt werden. Außerdem sind wir, ganz anders als viele hier im Raum, schon der Auffassung, dass ein studentischer Job neben dem Studium eine gute Zuverdienstmöglichkeit und natürlich auch für viele eine Möglichkeit ist, Praxiserfahrung zu sammeln. Hier stützen wir allerdings auch die Forderung in Ihrem Antrag, die Verdienstgrenzen für Studierende zu flexibilisieren. Hierzu hatte die CDU-Bundestagsfraktion einen Antrag gestellt, der allerdings von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurde. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP] – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Typisch!) Ja, klar. Es geht immer nur ums Prinzip. Wir erkennen auch weitere Punkte, die nicht allein mit Geld zusammenhängen. Auch das ist hier zur Sprache gekommen. Sie sagen in Ihrem Antrag nichts über die komplizierte Antragstellung und die langen Bearbeitungszeiten von BAföG-Anträgen. Hier wäre dringend eine Vereinfachung des Antragstellungsverfahrens geboten und die Zahl der Nachweise müsste dringend reduziert werden. (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [DIE LINKE]) Das ist Ländersache. Hier in Bremen scheint es besonders schwierig zu sein. Hier ist die Bearbeitungsdauer ein riesiges Problem, und dafür wäre eine Beschleunigung zwingend notwendig, was natürlich nur durch Reduzierung der Bürokratie möglich ist. Die Schaffung einer Möglichkeit zur Teilzeitförderung, das sehen wir ähnlich wie Sie, dazu ist aber auch schon alles gesagt. Ihre Forderung, die Höchstdauer zu verlängern, auch diesen Antrag haben wir auf Bundesebene in der Debatte um die Novelle schon gestellt, aber auch der wurde abgelehnt. Von daher, ich sehe gerade, dass meine Redezeit gleich zu Ende ist, aber ich glaube, es ist das meiste auch schon gesagt. (Glocke) Wir lehnen Ihren Antrag, weil er zu kurz gesprungen ist und natürlich wieder mit der ganzen Gießkanne rübergeht und auch das Rundum-sorglos-Paket für die Studierenden verspricht, ab. Wir sind nach wie vor für Leistungsanreize und auch für eine Bedürftigkeitsprüfung. – Insofern vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Janina Strelow das Wort.
Janina Strelow SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich natürlich erst mal über die doch breite Unterstützung für viele Beschlusspunkte oder auch den ganzen Antrag. Das ist ganz wunderbar. Ich finde es natürlich schade, dass sich die Fraktionen der FDP und der CDU noch nicht so ganz durchringen konnten, allen Beschlusspunkten zuzustimmen. Darauf würde ich gern noch einmal eingehen. Es war einmal zur Sprache gekommen: das BAföG in Teilzeit. Das haben wir aber sehr bewusst mit aufgenommen, weil es einfach der Wunsch von vielen Studierenden ist, zu sagen, ich möchte mich bewusst für ein Teilzeitstudium entscheiden, sei es, weil es den Alltag besser strukturiert, weil irgendwelche Fristen besser eingehalten werden können, oder auch, weil nicht der Eindruck des Trödelns geschaffen werden soll. Darum, das war wirklich der explizite Wunsch von sehr vielen Studierenden, haben wir es mit aufgenommen. Ich finde, das gehört auf jeden Fall auch respektiert. Dann hatte ich mir noch das Thema Vollzuschuss notiert. Da muss ich sagen: Nein, also gerade für Menschen und junge Menschen aus Nichtakademikerfamilien ist es so: Es ist wirklich eine große Hürde für Menschen – und davon machen Sie sich scheinbar keinen großen Begriff –, ein Studium aufzunehmen, wenn sie wissen, dass sie da am Ende des Studiums mit einem riesengroßen Schuldenberg rausgehen und auch familiär keine Möglichkeit haben, das irgendwie anders zu kompensieren. Das ist ein sehr großes Problem, und dieses Problem schreckt auch viele Menschen davon ab, ein Studium aufzunehmen. (Beifall SPD) Die CDU-Fraktion sagte eben, das Rundum-sorglos-Paket werde mit diesem Antrag geschnürt. Das sehe ich als großes Kompliment, denn, ja, wir wollen das große Rundum-sorglos-Paket, weil die Studierenden es einfach verdienen. Das ist wichtig, dass wir das heute beschließen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) An dieser Stelle würde ich auch gern noch darauf hinweisen, dass ich hoffe, dass wir heute mit dem Beschluss des Antrags ein wichtiges Signal an den Bund senden können, denn die Nachricht, dass laut dem Haushaltsentwurf für 2024 die Mittel gerade im Bereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung so stark gekürzt werden sollten, die hat mich ehrlich gesagt sehr besorgt und auch wütend gemacht. Lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Das ist absolut das falsche Signal, hier zu sparen. Wir brauchen genau das Gegenteil. Wir brauchen mehr Investitionen in diesen Bereich und endlich eine BAföG-Reform, die den Namen auch vernünftig verdient. Nur so übernehmen wir Verantwortung, um unsere Fachkräfte von morgen gut auszubilden und jungen Menschen auch aus Nichtakademikerfamilien eine gute und reelle Chance für ihre Zukunft zu bieten. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Weitere Wortmeldungen aus Ihren Reihen sehe ich nicht. Als nächster Redner hat Staatsrat Jan Fries das Wort.
Jan Fries
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! „Wir wollen allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen bieten, Teilhabe und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern“, so steht es im Koalitionsvertrag der Ampelregierung. Für mehr Bildungsgerechtigkeit ist eine Stärkung und Reformierung der staatlichen Ausbildungsförderung, des BAföG, wichtig und zentral. Im Rahmen des BAföG-Änderungsgesetzes wurden im letzten Jahr auch erste Schritte unternommen, die in die richtige Richtung gehen, zum Beispiel die Erhöhung der Bedarfssätze, der Wohnkostenzuschlag, die Einführung einer Nothilfeförderung oder die Vereinfachung der digitalen Antragstellung. Das ist gut und nötig, aber eine grundlegende Reform war das natürlich noch nicht. Um möglichst viele Menschen – die Argumente haben wir ja in der Debatte gehört – in ihrer Ausbildung zu unterstützen und Studierenden gerecht zu werden, muss unbedingt mehr passieren. Die im Antrag aufgeführten Punkte stellen in ihrer Gesamtheit nicht nur die dringend notwendigen Schritte für eine echte BAföG-Reform dar, sie sind auch eine Aufforderung an die Bundesregierung, um, wie von der Bundesministerin gesagt, aus dem Bundesbildungsministerium auch ein Chancenministerium zu machen. Diese Änderung wäre die Chance, tatsächlich diejenigen in den Blick zu nehmen, die bisher vom Bildungsaufstieg ausgeschlossen sind. Gerade in Zeiten von so stark gestiegenen Lebenshaltungskosten wird die Frage der Finanzierung des Studiums auch eine Frage der Bildungsgerechtigkeit. Daher sieht auch der Bremer Koalitionsvertrag vor, dass wir uns im Bund dafür einsetzen, das BAföG elternunabhängiger und als Vollzuschuss und als Unterstützung beim Teilzeitstudium weiterzuentwickeln. Der hier liegende Antrag bestärkt und präzisiert dieses Vorhaben und kommt genau zum richtigen Zeitpunkt. In einer Zeit, in der so viele Studierende und Studieninteressierte und deren Eltern ganz dringend darauf warten, weil sie die Studienfinanzierung nicht mehr stemmen können. Dieser Antrag ist aber auch sehr bedeutend vor dem Hintergrund der geplanten Kürzung im Bundeshaushalt. Ganz sicher: Das wird nicht einfach, aber es ist trotzdem richtig. Es ist richtig klarzustellen, was wir wollen: echte Chancen auf Bildung für alle. Das ist soziale Gerechtigkeit. Aber auch volkswirtschaftlich ist es richtig. Wir brauchen alle Talente, um dem künftigen Fachkräftemangel oder dem künftig noch stärker drohenden Fachkräftemangel begegnen zu können. Wir müssen die Potenziale und Talente nutzen, und das kriegen wir nur hin, wenn alle studieren können, unabhängig von ihrer Herkunft. Wir setzen uns ein für den Verzicht auf Elternabhängigkeit bei der Förderung, Erhöhung der Bemessungsgrenze und eine Öffnung für Teilzeitbildung. Das ist ein echter Systemwechsel und den brauchen wir. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder.
Dr. Marcel Schröder FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal vielen Dank, auf einige meiner Punkte wurde eingegangen. Ich fand es schade, dass auf den Punkt mit dem Kindergeld niemand eingegangen ist. Ich fand, das war eigentlich der zentrale Punkt, denn das macht ja die Erhöhung hinfällig, wenn ich Kindergeld dazubekomme, dann bin ich ja über der Düsseldorfer Tabelle. Schade, dass Sie nicht darauf eingegangen sind, deswegen konnten meine Bedenken da leider nicht ausgeräumt werden. Auch beim Teilzeitstudium ist mir immer noch nicht ganz klar geworden, welche konkreten Fälle da vor Augen sind, bei dem Teilzeitstudium, wenn ich unter bestimmten Konstellationen besondere Förderungen bekomme im Vollzeitstudium. Bei der CDU habe ich mich dann doch gewundert, dass angeblich das Bildungsministerium das BAföG nicht zukunftsfähig aufstellen würde. Was hat die Frau Karliczek denn die letzten 16 Jahre getan, um das BAföG zukunftsfähig aufzustellen? (Beifall FDP – Unruhe SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Davon habe ich so viel nicht mitbekommen! Das fand ich ein bisschen wohlfeil. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Als junger Abgeordneter so einen alten Bart zu erzählen, ist schwierig!) Zu den Kürzungen: Es wird ja immer wieder behauptet, das BAföG würde gekürzt werden, oder es wäre ja ein Skandal, dass jetzt weniger Mittel im BAföG-Haushalt zur Verfügung stehen. Richtig ist: Es wird im Haushaltstitel beim BAföG gekürzt. Das liegt vor allem daran, dass weniger Mittel abgerufen werden. Was nicht abgerufen wird, das kann man auch nicht ausgeben, und deswegen braucht man auch weniger Mittel. Ja, das ist ein Problem, das muss man angehen – das löst man aber nicht mit der Höhe. Das Problem ist, dass es zu wenige Menschen erreicht, und da ist eben die Elternunabhängigkeit ein Lösungsmittel. (Beifall FDP – Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Dass immer wieder suggeriert wird, das BAföG werde gekürzt, stimmt einfach nicht. Der Förderhöchstbetrag wurde sogar erhöht. Kein einziger BAföG-Empfänger bekommt auch nur einen Cent weniger, und dass das in der Debatte immer wieder durcheinandergeworfen wird, das stört mich wirklich, denn das stimmt einfach nicht, das ist Populismus. (Beifall FDP) So zu tun, als würde nichts für Studierende in der Inflation getan werden, das stimmt auch nicht. Wir haben extrem viel in der Ampel getan für das BAföG. Ich zähle es mal auf: Wir haben die Freibeträge erhöht um 20,75 Prozent, wir haben die Beitragssätze um 5,75 Prozent erhöht, wir haben die Altersgrenze auf 45 Jahre erhöht, wir haben an der digitalen Antragstellung gearbeitet. Das ist noch nicht perfekt, das stimmt, aber wir sind dabei, Bürokratie abzubauen und für mehr Digitalisierung zu sorgen. Es gab Heizkostenzuschüsse gegen die Inflation, 230 Euro und 345 Euro, es wurde ein BAföG-Nothilfemechanismus eingeführt. Das ist übrigens genau das, was Frau Karliczek während Corona abgelehnt hatte. Die Jugendorganisation, ich erinnere mich noch gut daran, da war ich noch JuLi-Landesvorsitzender, wir hatten einen Brief an Frau Karliczek geschrieben während Corona, dass die Leute, die BAföG bekommen, eine Notfallzahlung brauchen. Der Brief wurde nicht mal beantwortet damals. Wir haben es jetzt gemacht in der Ampel. Es gab eine Einmalzahlung von 200 Euro, die wurde nicht einmal von allen abgerufen, es gab eine Erhöhung der Minijobgrenze auf 520 Euro, auch das hilft BAföG-Empfängern, es gibt ein Sonderprogramm für junges Wohnen, und nein, ich bin noch nicht fertig. Das Kindergeld wurde erhöht auf 250 Euro und man bekommt das Kindergeld jetzt direkt selbst auf das Konto überwiesen, man muss eben nicht mehr seinen Eltern hinterherrennen. Woran wir aktuell arbeiten: Es gibt eine Studienstarthilfe für Ersties aus Bedarfsgemeinschaften, es wird eine Flexibilisierung von Studienfachwechseln und der Förderhöchstdauer geben, und die digitale Antragsbearbeitung wird gemeinsam mit den Ländern auch im Backend verbessert, damit die Digitalisierung besser wird. Außerdem, ich habe es schon gesagt, das elternunabhängige BAföG steht im Koalitionsvertrag. Das Bildungsministerium arbeitet daran, da sind wir auch dabei. Deswegen sind wir wie gesagt bei den Themen, die ich gerade genannt habe, als FDP dabei. Deswegen würden wir gern getrennte Abstimmung beantragen, und zwar Punkt 1c und e und Punkt 2. Diesen Punkten würden wir dann nämlich zustimmen, den Rest würden wir aus den vorhin genannten Gründen ablehnen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Franziska Tell. Abgeordnete Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ich möchte noch einmal ganz kurz auf die genannten Fragen, die scheinbar immer noch ungeklärt sind, eingehen: Als Erstes auf die Frage des Teilzeitstudiums und die konkreten Fälle. Ich hatte eigentlich gedacht, ich hätte das eben schon gesagt, ich wiederhole es aber gern auch noch mal. Die konkreten Fälle sind die Fälle, in denen Studierende sich von Anfang an nur vorstellen können, ein Teilzeitstudium zu absolvieren, aber feststellen, es gibt keine BAföGFörderung für ein Teilzeitstudium. Die entsprechende Entscheidung, die darauffolgt, ist dann häufig, dieses Studium nicht durchzuführen, auch wenn es vielleicht die Möglichkeit gäbe, das Studium offiziell in Vollzeit aufzunehmen und dann eine Förderung auch über die normale Dauer hinaus zu erhalten, weil es diese Sonderregeln gibt. Von daher ist es ein entscheidendes Zeichen, zu sagen, wir wollen Teilzeitstudium wirklich unterstützen, und das tun wir damit, indem ganz klar von Anfang an sichtbar wird, eine BAföG-Förderung ist auch bei einem Teilzeitstudium möglich. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Auch auf den Aspekt zum Thema Elternunabhängigkeit, der von der CDU ja noch mal angesprochen wurde, möchte ich noch einmal eingehen. Ich hatte mir schon gedacht, dass die Kritik an der Gießkanne kommt. Auch da möchte ich einfach noch mal das wiederholen, was ich eben in meinem Redebeitrag gedacht hatte, schon deutlich zu machen, dass es ja hier eben nicht nur um die Frage der Finanzierung geht, sondern auch darum, wie Studierende eigentlich zurechtkommen und – das greift auch Ihren genannten Kritikpunkt ein –, dass es ja so kompliziert ist, einen BAföGAntrag zu stellen. Diese Kompliziertheit wird ja dadurch, dass wir eine Elternunabhängigkeit fordern, deutlich reduziert, weil man sich zumindest schon mal die ganzen Anhänge, die die Nachweise der Eltern über den Verdienst und was nicht sonst alles da nachgewiesen werden muss, erspart. Das heißt, das ist ein erster Schritt. Ich denke auch, dass es da weitergehen muss, damit es noch einfacher wird, aber trotzdem sorgt die Elternunabhängigkeit dafür, dass es für die Studierenden einfacher wird und dass sie sich eben nicht mehr mit ihren Eltern auseinandersetzen müssen. Da geht es ja nicht nur um die Frage, wie viel Geld die Eltern haben, sondern eben auch um die Frage, wie das Verhältnis zu den Eltern ist. Ich möchte nicht meine Eltern beklagen müssen, weil sie eben nicht das einsehen, dass sie das Studium finanzieren, und darum ist es mit dem elternunabhängigen BAföG auch ein entscheidender Schritt. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Der letzte Punkt, der kritisiert wurde, ist die Frage nach dem Nebenjob und dass es doch eigentlich gut ist, wenn Studierende auch einen Nebenjob machen. Und ja, natürlich ist es total gut, wenn man auch im Studium bereits einen Job, (Zuruf Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]) wenn man nebenher einen Job macht, in dem man eben auch schon idealerweise etwas lernt, was direkt mit dem Studium zusammenhängt. Aber die Realität sieht oft anders aus. Die Realität sieht oft so aus, dass gerade die Studierenden mit wenig Geld sich für einen Job entscheiden, der ganz weit weg ist von dem Fachlichen, was sie eigentlich machen, weil die Jobs im Fachlichen vielleicht nicht so viel Geld da bedeuten. Grüße gehen da auch raus an TV Stud, die sich ja auch dafür einsetzen, dass an den Unis dafür gesorgt wird, dass die fachlich direkt verbundenen Jobs besser bezahlt werden in Zukunft und auch unter besseren Arbeitsbedingungen stattfinden. (Beifall DIE LINKE) Ich glaube, es kann hilfreich sein, sich im Studium nebenbei auch etwas nebenher zu verdienen in einem fachlich konkret bezogenen Job. Aber das ist oft in der Realität nicht der Fall, und dann ist es eher eine Belastung als eine Unterstützung im Studium, und darum ist es auch hier entscheidend, dass das BAföG zu einer Förderung wird, dass man darauf eben nicht zwingend angewiesen ist, sondern sich freiwillig dafür entscheiden kann, diesen Nebenjob zu machen, wenn man das eben möchte. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Tim Sültenfuß.
Tim Sültenfuß Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen, lieber Herr Dr. Schröder! Ich wollte nur ganz kurz einmal auf Ihre Fragen eingehen. Sie haben ein Stück weit recht, meine Berechnung, vorhin, die trifft nicht auf alle Personen zu. Da haben Sie einen Punkt. Allerdings ist es so: Kindergeld bekommt man, bis man 25 ist. Unterhaltsansprüche hat man bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung. Wissen Sie ja sicher selbst, Sie haben sich damit ja wie man gehört hat, gut beschäftigt oder gut auseinandergesetzt. Das heißt, es gibt eine Lücke von Personen, die kein Kindergeld mehr bekommen oder wo die Eltern kein Kindergeld mehr bekommen, was dann weitergeleitet werden muss oder so, die aber noch kein abgeschlossenes Studium haben, und genau um diese Personen geht es auch. Sie haben es ja gesagt, Sie haben selbst mit BAföG studiert und wie ich das sehe oder rausgehört habe, auch so ziemlich in einem Rutsch durch. Dafür habe ich Respekt vor Ihnen, bin ich ganz ehrlich, aber es ist eben auch nicht der Normalfall, beziehungsweise gibt es auch ganz viele Menschen, die fangen ein Studium an, brechen es ab, fangen eine Ausbildung an, brechen sie ab, haben persönliche Krisen, Krankheiten, was auch immer. Die sind eben nicht mit 25 mit dem Jurastudium fertig. Genau um die Menschen geht es auch. Dass Sie dann sagen, ja, ich habe es ja auch geschafft und so, finde ich, das ist wieder dieses Narrativ, was leider viel zu oft von der FDP kolportiert wird: „Jeder kann es schaffen, ich habe es doch auch geschafft.“ Aber wir sollten auch an die anderen Leute denken, die es eben nicht schaffen, auch, wenn es Leute gibt, die aus schwierigen Verhältnissen kommen und es schaffen. Nur, weil es diese Beispiele gibt, heißt es nicht, dass es für alle Menschen gilt. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) In Richtung von Frau Grobien noch mal: Ich fand es total widersprüchlich. Sie sagen irgendwie, unkomplizierteres Antragsformular, weniger Nachweise und so weiter und sagen dann, aber auf gar keinen Fall verzichten wir auf die Bedürftigkeitsprüfung. Was denn jetzt? Sie müssen sich irgendwie mal entscheiden, finde ich. (Abgeordnete Susanne Grobien [CDU]: Aber die kann man einfacher gestalten!) Machen Sie doch mal einen Vorschlag, wie! – Danke schön! (Beifall DIE LINKE, SPD – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Haben wir doch auf Bundesebene!)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Deswegen lasse ich zunächst über die Punkte 1c, 1e und 2 abstimmen. Wer diesen Punkten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt diesem Teil des Antrags zu. Jetzt lasse ich über den restlichen Antrag abstimmen. Wer diesen Punkten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem restlichen Antrag zu. Kinderschutz- und Kindeswohl – Gefährdungslagen und Schutzmaßnahmen im Land Bremen Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 5. September 2023 (Drucksache 21/55) Dazu Mitteilung des Senats vom 7. November 2023 (Drucksache 21/137) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Dr. Claudia Schilling. Ich gehe davon aus, dass der Senat die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich vortragen möchte, sodass wir direkt in die Aussprache eintreten können. Die Aussprache ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Sandra Ahrens das Wort.
Sandra Ahrens CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon bezeichnend, dass beim Thema Kinderschutz die Fraktionsvorsitzenden von Rot-Grün-Rot fluchtartig den Raum verlassen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Die gravierenden Mängel in unserem Kinderschutzsystem haben seit Januar 2023 zu unvorstellbaren Konsequenzen geführt. Zwei Kinder haben ihr Leben verloren, dreizehn weitere wurden Opfer von Misshandlung. Alle fünfzehn Kinder wurden mit Hilfemaßnahmen vom Jugendamt oder durch vom Jugendamt beauftragte Dritte begleitet und betreut. Dies sind keine bloßen Statistiken, es sind reale junge Leben, die unwiderruflich zerstört oder körperlich geschädigt wurden, mit lebenslangen psychischen Folgen auf ihrer Kinderseele. (Beifall CDU) Wir müssen uns dieser Tatsache mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und Dringlichkeit stellen. Es reicht nicht aus, diese Fälle als tragische Einzelfälle abzutun. Sie sind vielmehr das Ergebnis eines systematischen Versagens, das umgehend korrigiert werden muss. (Beifall CDU) Im Kinderschutz nehmen die Jugendämter die Aufgaben des staatlichen Wächteramtes wahr. Ihre Aufgabe ist es, Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Erschüttert mussten wir als CDU-Fraktion zur Kenntnis nehmen, dass es keine Statistik gibt, in wie vielen Fällen misshandelter Kinder und Jugendlicher, das Jugendamt eingeschaltet war, das Wächteramt Kinderschutz ausgeübt werden sollte, und versagt hat. Stattdessen musste das Amt für Soziale Dienste eine händische Sondererhebung durchführen. Beim Thema Verkehr verfolgt der rot-grünrote Senat eine Zero-Vision-Strategie. Beim Thema Kinderschutz und Kindeswohl erhebt er nicht einmal die Daten. (Abgeordnete Ute Reimers-Bruns [SPD]: Das kann man überhaupt nicht miteinander vergleichen! Unglaublich!) Die CDU-Fraktion fordert ein sofortiges Umdenken und eine automatische Erfassung mit Meldung an alle Führungsebenen bis hin zur Senatorin, damit strukturelle Probleme schonungslos aufgedeckt werden. (Beifall CDU) Diese fünfzehn Fälle stellen auch nur die Spitze des Eisberges dar, denn in Bremen gibt es eine sehr hohe Dunkelziffer an nicht aktenkundigen Fällen. Dies legt jedenfalls die Antwort auf unsere Große Anfrage zum Thema Kindeswohl sehr deutlich nahe. Erschreckend ist, dass die Behörde einräumt, dass die eigenen Zahlen von der Bundesstatistik abweichen und man in Bremen erst Arbeitsgruppen zur Erhöhung der Datenvalidität einrichten musste, die noch immer arbeiten. Wir haben Ihnen die Arbeit abgenommen. (Beifall CDU) Unsere Große Anfrage ist nach dem Erhebungsraster des Bundes aufgebaut, damit ein direkter Vergleich Bremen Bund möglich ist, und der ─ hat es in sich. Man könnte es auch als Abrechnung mit dem System Stahmann und den letzten zwölf Jahren bezeichnen. Die Hinterlassenschaften wiegen schwer: horrende Familien- und Kinderarmut – jedes andere Bundesland wird da um Längen übertroffen –, Migrationspolitik am Limit, überforderte Strukturen, Hunderte von Überlastanzeigen in den letzten Jahren aus allen Sozialzentren. Was zeigt nun der Vergleich? Verfahren von Gefährdungseinschätzung und Schutzmaßnahmen sind in Bremen völlig vom Bundestrend entkoppelt, und das bei der höchsten strukturellen Kinderarmut bundesweit. Da müssen Sie auch nicht lachen, liebe Frau Kollegin Kähler, das sind Zahlen, die haben es in sich. Wir haben die Zahlen 2012 bis 2022 verglichen. In Bremen stieg die Zahl der Gefährdungseinschätzungen in dieser Zeit um 1,7 Prozent, bundesweit um 86,2 Prozent. Darüber kann man nicht lachen, meine Damen und Herren, da muss man sich die Frage stellen: Sind wir hier auf diesem Auge blind oder werden wir bewusst blind gehalten? (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Die Daten zeigen, dass im Jahr 2022 zwei Drittel der festgestellten Kindeswohlgefährdungen akute Fälle waren, während der Bundesdurchschnitt zur Hälfte aus akuten und latenten Gefährdungen besteht. Dies bedeutet, dass in Bremen zu wenig latente Kindeswohlgefährdungen festgestellt werden. Präventionsmaßnahmen werden bei sichtbaren Gefahren vernachlässigt, und so können, wie aufgrund des Personalmangels im Kita- und Schulbereich im Moment ja auch zu sehen, die Aufträge auch gar nicht mehr gewährleistet werden. Das von Anja Stahmann eingeführte Lüttringhaus-Prinzip ist gescheitert, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Case Manager erklären seit Jahren in Überlastanzeigen, dass sie das Kindeswohl nicht mehr sichern können. Es gibt eine hohe Personalfluktuation, marode Organisation, marode Strukturen, (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Wo nicht?) nicht funktionierende Leitungs- und Führungsstrukturen. Die Probleme sind bekannt. 2021 wurde im Jugendhilfeausschuss umfassend berichtet, dass man jetzt ein Controllingverfahren einrichten wolle und dass man eine Etablierung einer Führungskultur anstrebt. Das sollte eigentlich in 2023 umgesetzt sein, passiert ist nichts. Wir fordern als CDU-Fraktion sofortige Abhilfe! Immer wieder gab es massive Konflikte durch Mobbing, schlechte Arbeitsbedingungen, oder Vorgesetzte, die ihre Arbeit nicht richtig machen. Immer wieder gingen ganze Teams an Case Managern in den jeweiligen Sozialzentren: dreimal in der Filiale Süd, jetzt aktuell in der Vahr und aktuell auch in Bremen-Nord. Ich kritisiere das seit Jahren und forderte immer wieder Anpassungsmaßnahmen wie Zentralisierung, Spezialisierung, um Mitarbeiter nicht in ein systematisches Burn-out zu treiben, zudem eine sozialzentrumsübergreifende Vertretung zwischen den Sozialzentren. Lapidare Antwort des damaligen, nicht des aktuellen Jugendleiters: „Es gibt keine sozialzentrumsübergreifende Vertretung, dann haben diese Kollegen im leergelaufenen Sozialzentrum halt Pech.“ Bis heute unfassbar für mich, diese Kaltschnäuzigkeit! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Diese strukturell herbeigeführten Überforderungen sind auch nicht neu. Öffentlich packten im Jahr 2020 bei „buten un binnen“ zwei Case Manager aus. Ich zitiere die damals dort aufgeführte Case Managerin Martina – falscher Name –: „Wenn ich die in ein Team setze – neue Kollegen – das sowieso komplett gebeutelt ist, weil die Hälfte dauerkrank ist, und die andere Hälfte macht den Job seit einem Jahr, und es ist keiner da, der wirklich anleiten kann oder genügend Erfahrung hat, um was zu sagen, dann werden die Leute nicht lange bleiben. Dann haben sie einen zu hohen Fallbestand und können nur noch reagieren auf das, was kommt.“ Alle Fraktionen dieses Hauses haben aktuell einen Abschiedsbrief eines langjährig erfahrenen Case Managers erhalten, der jetzt das Amt entnervt verlässt. Auch er spricht von systematischem Mobbing im Team, unfähiger Leitungskraft, davon, dass Vorgesetzte der Leitungskraft den Case Managern gesagt haben: „Wenn euch das hier nicht passt, liebe Case Manager, dann geht doch!“ 60 Prozent dieser Mitarbeitenden sind dann gegangen. Das muss doch bis hin zur Senatorin Fragen und sofortiges Handeln auslösen! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Die in der seitenlangen E-Mail geschilderten Vorfälle offenbaren systematische Mängel auf allen Führungsebenen, mangelnde Professionalität und Empathie, Datenschutzverstöße bis hin zu dienstlichen E-Mails – dienstliche E-Mails! –, die an private Accounts der Case Manager geschickt wurden! Meine Damen und Herren, das ist schlichtweg unfassbar! Seit Jahren sitzen wir in Bremen auf einem Pulverfass in Sachen Kindeswohlgefährdung, auch weil Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter mit 240 Prozent über Königsteiner Schlüssel viel zu viele Kapazitäten für notwendige Gefährdungseinschätzungen und Schutzmaßnahmen für Kinder aus gefährdeten Elternhäusern binden. Zum Vergleich: Hamburg liegt bei 100 Prozent, Berlin bei 134,4 Prozent. Bremen brüstet sich damit, möglichst viele unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) aufgenommen zu haben. Die Kapazitäten, deren Kindeswohl zu schützen, haben sie aber nicht. Ideologie vor Kinderschutz? – Das muss beendet werden, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Es ist beunruhigend, dass in Bremen häufiger Verfahren mit dem Vermerk „Keine Kindeswohlgefährdung“, „Kein Hilfebedarf“ enden, viel häufiger als im Bundesdurchschnitt. Warum ist das so? Übersehen wir Anzeichen? Gehen wir zu leichtfertig mit Hinweisen und Meldungen um? Oder sind die Strukturen, so, wie sie Anja Stahmann aufgestellt hat, vielleicht genau so gemacht, dass man die Überforderung in Kauf nimmt und dass man das gar nicht abarbeiten kann? Wir sagen: Ja, es gibt massive strukturelle Probleme. Die müssen beendet werden, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Im Fall des kleinen Mete komme ich nach den mir vorliegenden Informationen und Unterlagen, die ich nicht über die Sozialbehörde erhalten habe, zu dem Schluss, dass Mete niemals ohne begleiteten Umgang zum Vater hätte gelassen werden dürfen. Übrigens der zweite Skandal im Sozialzentrum 5 innerhalb eines Jahres. Anfang des Jahres hatten wir dort den Aktenskandal zu den 4 700 unbearbeiteten Akten und den vier Metern unbearbeitetem Posteingang und (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Das wurde widerlegt!) jetzt ein totes Kind. Der Mutter hier die Schuld in die Schuhe schieben zu wollen, ist ein Wegducken vor der eigenen Verantwortung. Die Ängste des Kindes sind schriftlich dokumentiert und liegen dem Jugendamt vor. Sie sind Teil der Jugendamtsakte, sonst läge auch hier ein Amtsversagen vor. Heute schützt man nicht mehr das Kindeswohl, trotz Meldungen des Amtsgerichtes bei Gewaltschutzurteilen in Fällen mit Kindern unter achtzehn Jahren und obwohl in diesen Fällen standardmäßig vom Amtsgericht das Jugendamt zu einer fachlichen Einschätzung aufgefordert wird. Für uns als CDU-Fraktion ist das wirklich unfassbar. Ich fordere alle Mitglieder dieser Bürgerschaft auf, über die politischen Grenzen hinweg zusammenzukommen und entschiedene Schritte zu unternehmen, um unser Kinderschutzsystem grundlegend zu reformieren. Lassen Sie uns handeln, bevor noch ein Kinderleben verlorengeht oder ein Kind unnötiges Leid erfährt! – Danke schön! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Ole Humpich.
Ole Humpich FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Das Thema des Kinderschutzes ist ein sehr wichtiges Thema und sollte nicht in Vergessenheit geraten. Ich glaube, da sind wir uns in diesem Haus alle einig. Aktuelle und auch vergangene Fälle wie beispielsweise aktuell Mete und in der Vergangenheit Kevin haben sich stark in unsere Gedächtnisse gebrannt. Gerade nach dem Fall Kevin bei uns in Bremen haben wir alle gehofft, dass sich solch eine schreckliche Tat nicht wiederholt. Nun ist durch den Tod des kleinen Mete wieder ein Fall hervorgekommen, der genau geprüft werden sollte und ehrlicherweise auch muss. Kein einfaches Thema, aber auch kein Thema, das genutzt werden sollte, um öffentlich zu polarisieren und zu einem Rundumschlag auszuholen, da ist mein oder unser moralischer Kompass ein wenig anders eingestellt. (Beifall FDP, SPD) An dieser Stelle möchte ich dem Sozialressort und dem Jugendamt danken, da sie sich um eine vollständige Aufklärung des aktuellen Falls bemühen und ebenfalls ein externes Gutachten einholen werden, welches den Fall vielleicht noch einmal anders beleuchtet, noch mal tiefergehend beleuchtet. Dieses Vorgehen unterstützen wir als FDP-Fraktion vollumfänglich. (Beifall FDP, SPD) Die sehr umfangreiche Antwort des Ressorts beschreibt unter anderem auch das Verfahren nach § 8a SGB. Dort wird beschrieben, dass beispielsweise das Vier-Augen-Prinzip gilt oder auch nach Hausbesuchen eine Einschätzung der vorhandenen Lage stattfindet. All diese Grundlagen zu den jeweiligen Verfahren zeigen – zumindest in der Theorie –, dass hier ordentlich und bewusst gehandelt wird, ich sage bewusst „in der Theorie“. Vielmehr sehen wir eine Schwierigkeit in der personellen Ausstattung, sodass die Jugendämter, wie bereits erwähnt, zeitweise personell bedingt nicht besetzt sind. Hier sehen wir als FDP-Fraktion dringenden Handlungsbedarf, sodass die Jugendämter ihrer so wichtigen Aufgabe für das Kindeswohl vollumfänglich nachkommen können. (Beifall FDP) Nachdem wir nun viel über die Zahlen aus der Beantwortung der mehr als umfangreichen Anfrage der CDU gesprochen haben, möchte ich den Fokus auf ein weiteres sehr wichtiges und auch aktuelles Thema im Bereich des Kindeswohls lenken. Wir haben heute bereits kurz darüber gesprochen, denn dem sexuellen Kindesmissbrauch, dem Thema, wird teilweise relativ wenig Beachtung geschenkt und es geht in der gesamten Debatte ein wenig unter, weswegen diese Woche auch eine Aktionswoche dazu stattfindet und die Debatte sehr gut in diese Woche passt. In Deutschland gab es im Jahr 2022 15 500 Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch. Die Dunkelziffer dabei ist noch höher. Täglich, meine Damen und Herren, täglich werden in Deutschland 48 Kinder Opfer eines sexuellen Missbrauchs, aber schauen wir nach Bremen: In Bremen gab es im Jahr 2022 151 Fälle sexueller Gewalt gegenüber Kindern. Die meisten Fälle blieben jedoch unerkannt, da diese Fälle nicht zur polizeilichen Anzeige gebracht wurden. 151 Fälle im Jahr, meine Damen und Herren, das entspricht rund 13 Fällen im Monat. 25 Prozent dieser genannten Fälle finden im engsten Familienkreis statt. Das heißt, von 151 Fällen wird sich an rund 38 Kindern im engsten Familienkreis vergangen. In den letzten fünf Jahren hat sich dabei die Zahl der erfassten Straftaten zum Thema Kinderpornografie verdreifacht, in Bremen auf 297 Fälle. Dies sind erschreckende Zahlen, und ich habe großen Respekt vor den Beamtinnen und Beamten, die dieses Videomaterial sichten müssen. Das stelle ich mir bei Weitem nicht einfach vor. Aktuell runtergebrochen befinden sich also ein bis zwei Kinder in jeder Schulklasse, die bereits eine Erfahrung mit sexualisierter Gewalt gemacht haben. Diese Zahlen sind alarmierend, sie zeigen allerdings nur das Hellfeld. Die sexualisierte Gewalt geht an vielen Stellen unter und ist genauso schlimm wie die häusliche Gewalt. Auch hier sind in den letzten Jahren die Zahlen in Bremen stark angestiegen. Aber woran liegt das? Vielleicht kann uns das Ressort dazu noch einmal Antworten zukommen lassen oder das vielleicht heute schon beantworten. Durch enge Betreuung und Hilfestellung oder Hilfeleistung kann zumindest einem Teil der häuslichen Gewalt entgegengewirkt werden. Meist entsteht diese dem Vernehmen nach durch Überforderung der Elternteile. Das heißt im Umkehrschluss, wir brauchen mehr qualitatives Personal, welches die Familien engmaschig betreut und auch unterstützt. Wenn ich kurz in die 165 Seiten und damit mehr als umfangreiche Antwort der Behörde schaue, fällt auf: Diese ist mehr als bemüht, sich dem Thema Kinderschutz weiterhin anzunehmen und dies auch voranzutreiben. Und ja, in Bremen sind die Zahlen ebenfalls bedenklich gestiegen. Ob dies aber an einem Behördenversagen liegt, ist nicht überliefert und möchte ich zum aktuellen Zeitpunkt auch offenlassen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Weil Sie es nicht mit den Bundeszahlen verglichen haben!) Überhaupt greift es zu kurz, wenn wir nur an eine Behörde denken. Auch wenn ich natürlich zugeben muss, dass die Jugendämter hierbei die wichtigste Rolle spielen, die Sicherung des Kindeswohls ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie stellt an die verschiedensten gesellschaftlichen Teilsysteme erhebliche Anforderungen. Diesen Anforderungen, da bin ich mir ganz sicher, versuchen alle Beteiligten gerecht zu werden. Dennoch ist es leider so, dass wir immer wieder von Fällen hören, in denen das Kindeswohl trotz aller Bemühungen gravierend verletzt wurde. Den Fall Kevin habe ich ja schon genannt, ein anderes Beispiel – betrifft nicht unbedingt Bremen – wäre der Komplex Lügde, der uns und insbesondere den zuständigen Stellen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Lücken im System aufgezeigt hat. Solche Fälle lassen uns alle fassungslos und geschockt zurück, doch Fassungslosigkeit hilft nicht weiter. Es bedarf immer einer genaueren Untersuchung, warum so etwas vorkommen konnte und warum es niemandem im Hilfesystem rechtzeitig aufgefallen ist. Wenn dann etwas gefunden wurde, gilt es, Konsequenzen zu ziehen und für die Zukunft vorzubeugen. Auch dies ist ein Grund, weshalb wir in den vorliegenden Fällen genauso wie die CDU und auch die Koalitionskollegen Akteneinsicht in die aktuellen Fälle beantragen oder beantragt haben. Viel wichtiger als eine bloße Bestandsanalyse ist für mich doch eher die Frage, was wir noch machen können. Können wir etwas unternehmen, damit die staatlichen Systeme mit sehr unterschiedlichen internen Abläufen und unterschiedlichen Ausdrucksweisen im Bereich Kinderschutz reibungsloser zusammenarbeiten? Was können wir tun, um Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, besser in die Lage zu versetzen, Verdächtiges zu bemerken? Ich glaube, Vorwürfe an die jeweiligen Ressorts oder jeweiligen Mitarbeiter sind da die falsche Wahl. (Beifall SPD) Am Ende des Tages steht und fällt es doch mit dem Personal, und hier kann man tatsächlich ausnahmsweise nichts digitalisieren, denn wir arbeiten hier mit Menschen, und dort ist es relativ schwierig, alles mit digitalisierten Formularen zu bearbeiten. Meine Damen und Herren, wir brauchen mehr Personal, damit wir das Kindeswohl weiterhin stärken können, und in diesem Teil müssen wir ansetzen und angreifen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Selin Arpaz das Wort.
Selin Arpaz SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleg:innen, liebe Gäste! Wenn wir über Kinder und Jugendliche sprechen, dürfen wir eins nicht vergessen: Sie sind das höchste Gut, welches wir haben, denn sie sind unsere Zukunft. Und wenn es um die Zukunft geht, dann wollen wir für alle das Beste, vor allem für unsere Kinder. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) So steht es auch um den Schutz jener, die in unserer Gesellschaft am meisten auf ihn angewiesen sind. Die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen war und wird immer im Land Bremen oberste Priorität für uns haben. Wer etwas anderes behauptet und Nebelkerzen zündet, betreibt Politpopulismus und öffentliche Verleugnung auf Kosten jener, die sich Tag für Tag für die Belange und das Wohlergehen junger Menschen einsetzen, um sich selber als Heilsbringer zu inszenieren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Dem widerspreche ich ausdrücklich! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das ist zu einfach!) Denn die Verantwortung für Kinder und Jugendliche liegt zwar auch aber nicht nur in der Hand der Politik und den entsprechenden Ämtern, sondern auch in denen unserer als Gesellschaft. Auch wenn Kinder sehr unterschiedlich sein können, nicht nur unterschiedlich in ihrem Aussehen, in ihrem Verhalten, was den sozialen Hintergrund betrifft, ihre Herkunft oder die Sprachen, die sie sprechen, haben alle Kinder den Anspruch darauf, sich uneingeschränkt zu entwickeln, wie es nur richtig sein kann: gesund und selbstbestimmt. Vor allem aber haben sie einen Anspruch auf ein Leben voller Liebe und ohne Angst. (Beifall SPD) Dabei ist es von hoher Bedeutung, dass alle Verantwortung übernehmen, um dieses Versprechen einzuhalten (Abgeordnete Bettina Hornhues [CDU]: Hört, hört!) und dass wir als Gesellschaft mit den entsprechenden Institutionen und Familien wie Zahnräder ineinandergreifen und funktionieren. Wenn das klappt, so läuft alles im Takt, wie ein Uhrwerk. Schaffen wir dies aber nicht, so kann aus dieser Uhr eine tickende Zeitbombe werden. Dass alle Beteiligten alles geben, damit es Kindern hier bei uns in Bremen gut geht, kann nicht oft genug betont werden. Doch gehört schmerzhafter Weise zur Realität dazu – und so ehrlich müssen wir sein –, dass der Staat in seiner Rolle als Wächter und schützende Hand bei aller Anstrengung nicht immer zu 100 Prozent Sicherheit gewährleisten kann, nicht, weil er es nicht will, sondern es de facto einfach nicht kann. Denn auch hier gibt es ein Dunkelfeld, in das es Licht zu bringen gilt. (Beifall SPD) Denn das Jugendamt kann nicht allwissend sein. Selbst unter besten Bedingungen ist es unmöglich, jedes Geschehen in den Familien vorherzusehen oder weil das System gesprengt wird, nicht, weil das Kind in der Maßnahme ein Systemsprenger ist, sondern die Maßnahmen den aktuellen Bedürfnissen des Kindes nicht gerecht werden. Was ein Versagen des Systems bedeutet, kann und musste uns grausamer Weise der Tod von Kevin lehren. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch! Ich möchte keineswegs die Behauptung in diesen Raum hier stellen, dass zuerst ein unschuldiges Kind sterben muss, damit sich etwas bessert. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Zwei!) Aber lassen Sie mich sagen, dass dieser Fall uns alle mahnt. Denn Kevins Tod hat die Politik und die Jugendhilfelandschaft erschüttert und prägt sie auch heute noch. Schließlich würde ich hier nicht stehen, heute, als Abgeordnete, die 2006 erst sieben Jahre alt war, nicht aus Bremen kommt, und über diesen Fall sprechen. Nicht nur als jugendpolitische Sprecherin der SPD, sondern auch als junger Mensch möchte ich betonen, dass sich ein solches Versagen des Systems nie wieder ereignen darf. Weil darüber bis heute in diesem Haus und bei allen Akteuren im Bereich des Kindesschutzes Einigkeit besteht, haben seitdem alle gemeinsam einen intensiven Lernprozess durchlaufen. Denn der Fall hat dafür gesorgt, dass wir unser System noch einmal genauer unter die Lupe genommen und es verbessert haben. Aus einem intensiven Aufarbeitungsprozess wurden deswegen Konsequenzen gezogen, die unser Kinderschutzsystem maßgeblich verändert und nachhaltig verbessert haben. Das Wohl eines Kindes steht an oberster Stelle. Das spiegelt sich auch in unseren Ämtern wider. Sobald auch nur der leise Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, also einer sogenannten 8a-Meldung, einer Meldung nach § 8a vorliegt, muss alles stehen und liegen gelassen und dieser Meldung nachgegangen werden, auch wenn das Verzögerung im Gesamtbetrieb bedeutet. Was schon lange in Bremen Praxis ist und zügig umgesetzt wurde damals, fand in anderen Kommunen mit Verzögerung erst statt. Mit § 8a hat man die entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen, die den zuständigen Mitarbeitenden in den Jugendämtern ein schnelles Handeln ermöglicht. Im Zusammenspiel mit dem Lüttringhaus-Verfahren, welches sich als bewährt in der Fachwelt gezeigt hat, wurde somit eine solide Handlungsgrundlage für all jene geschaffen, die täglich im Bereich der Kindeswohlsicherung unterwegs sind. Aber zur Wahrheit gehört auch dazu, dass wir uns darauf nicht ausruhen dürfen. Denn ein Prozess der ständigen Selbstreflexion ist oberstes Gebot. Nicht immer gibt es, wie bereits vorher erwähnt, die passende Maßnahme für jedes Kind, und nicht immer fangen wir ein Kind mit unseren Maßnahmen auf, und es kann durchs Raster fallen. Unsere Gesellschaft befindet sich im permanenten Wandel und somit auch die Bedürfnisse von Kindern und jungen Menschen aber auch die dazugehörigen Herausforderungen. Wichtig ist also, sich die Frage zu stellen: Was ist es, was eine Gesellschaft und die entsprechenden Ämter brauchen, um sich gemeinsam stark für den Schutz unserer Kinder und ihr Wohlergehen zu machen? Darauf möchte ich im Folgenden eingehen: Wir brauchen starke Familien, die durch einen institutionellen Rahmen die Unterstützung bekommen, die sie bei der Erziehung benötigen, genauso wie auch die Hilfe, die ihnen zusteht, wenn sie diese brauchen. Denn ein präventiver Ansatz kann ein Schlüsselfaktor für die Sicherung von Kindeswohl sein. (Beifall SPD, DIE LINKE) Dabei hat bei uns vor allem öffentliche institutionelle Infrastruktur einen sehr hohen Stellenwert. Unsere Kitas, Schulen, Ganztagsschulen aber auch die offene Kinder- und Jugendhilfe tragen einen erheblich hohen Teil dazu bei und sind dabei unverzichtbar und eben auch elementar. Aber auch auf politischer Ebene geht man mit der ressortübergreifenden Gesamtstrategie „Frühe Kindheit“ einen wichtigen Schritt, um den Schutz und die Rechte von Kindern ins Zentrum zu rücken. Ich verspreche Ihnen hier eines: Wir als Regierung sehen die Lebensrealitäten von Kindern und jungen Menschen in diesem Bundesland und machen uns für sie stark. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wir brauchen aber auch aufmerksame Jugendämter. Ein starkes Jugendamt ist personell bedarfsgerecht aufgestellt. Um das zu erfüllen, wurde 2018 eine genaue Personalbemessung durchgeführt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Ein starkes Jugendamt hat hohe fachliche Standards, die von den Mitarbeitenden problemlos umgesetzt werden können. Wir haben hier in Bremen einen hohen fachlichen Standard, insbesondere im Bereich des Kinderschutzes, was auch in der vorliegenden Anfrage betont wird. Nicht zuletzt bedarf ein starkes Jugendamt engagierte Mitarbeitende, die für Familien niedrigschwellig ansprechbar sind. So ehrlich, wie ich es bin und wie es in diesem Kontext nur sein kann: Ja, wir müssen an vielen Stellen besser werden. Ja, wir brauchen Entlastung für jetzige Mitarbeitende, und ja, wir brauchen mehr Fachkräfte, vor allem in Zeiten wie diesen, wo die Anforderungen wachsen. Aber lassen Sie mich Ihnen auch versichern, dass dies hier auch keine Bremensie ist, mal wieder. Vor dieser Herausforderung steht nämlich nicht nur Bremen. Der Städtetag weist wiederholt auf die prekäre Personalsituation in Jugendämtern hin, vor allem in deutschen Großstädten. Aber die Situation ist nicht hoffnungslos. Der letzte Zwischenbericht zur Personalsituation im Jugendamt endet mit einer langen Liste von Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation, die bereits in Umsetzung oder in Planung sind. Ich bin zuversichtlich und weiß, dass wir als SPD-Fraktion die Umsetzung dieser Maßnahme kritisch, aber vor allem konstruktiv in den politischen Gremien begleiten und wo erforderlich, selbstverständlich parlamentarisch unterstützen werden. An dieser Stelle möchte ich noch mal ganz kurz was loswerden: Ich muss ganz klar betonen und mein Befremden über den heutigen „Weser-Kurier“- Artikel äußern und zum Ausdruck bringen. Sie, liebe Frau Ahrens, werfen dem Jugendamt darin schwerwiegende Versäumnisse im Fall des getöteten Siebenjährigen vor und vermuten weiteres nicht näher benanntes Fehlverhalten in anderen Fällen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ich vermute nicht, ich habe Beweise!) Dafür, meine Damen und Herren gibt es bisher keine stichhaltigen Belege. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Zuruf SPD: Richtig!) Das finde ich gelinde gesagt verantwortungslos gegenüber den Mitarbeitenden des Jugendamts, gegenüber den Eltern in unserer Stadt, die Sie damit massiv verunsichern. Legen Sie uns Belege vor oder warten Sie das von der Senatorin beauftragte externe Gutachten zu dem Fall ab. Bis dahin kann ich nur kollegial an Sie alle hier appellieren, die schädliche Stimmungsmache zu unterlassen, auch aus Respekt der Familie des getöteten Jungen gegenüber. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Auf eine letzte Sache möchte ich abschließend noch sehr gerne eingehen: Wenn das Wohlergehen von Kindern und jungen Menschen für uns alle wichtig ist und wir dies auch ernst meinen, dann braucht es neben starken Familien und aufmerksamen Jugendämtern auch eine aufmerksame Gesellschaft, in der Kinder und ihre Rechte einen hohen Stellenwert haben. Der Umgang und die Erziehung mit und von ihnen ist in meinen Augen eine gesamtgesellschaftliche Leistung und keineswegs etwas, was nur im Privaten stattfindet. Lassen Sie uns alle dafür Verantwortung übernehmen und unser Bestes geben! – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp. Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für uns alle ist das Thema Kinderschutz spätestens seit Corona präsenter geworden. Wenn wir wie gerade im September von dem dramatischen Schicksal eines Kindes erfahren, das in unserer Stadt durch den eigenen Vater getötet wurde, sind wir erschrocken und erschüttert. Wir alle haben drängende Fragen: Wie konnte das passieren? Was haben wir übersehen? Warum haben wir nicht früher oder anders gehandelt? Wir müssen uns diese Fragen stellen, müssen unsere Hilfestrukturen auf Links drehen, um Fehler zu finden und sie zu verbessern. Wir sollten dabei aber gut überlegen, in welcher Form wir das tun und mit welchem Ziel. Wir reden heute über die Große Anfrage. Ihre vielfältigen Vermutungen und Behauptungen zum Einzelfall, liebe Kollegin, sind momentan Gegenstand externer und staatsanwaltschaftlicher Untersuchungen. Diese abzuwarten, bevor man urteilt, ist ein Gebot des Rechtsstaates und schützt auch die Betroffenen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Meine Damen und Herren, glauben Sie mir: Je näher man den Hilfestrukturen steht, umso stärker drängen die genannten Fragen in den eigenen Alltag. Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit den Kindern in Kontakt sind, übernehmen Tag für Tag große Verantwortung und leben für den Kinderschutz. Sie meistern eine anspruchsvolle Aufgabe. Ihnen gebührt unseren Dank an dieser Stelle. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Die CDU weist immer wieder auf die hohe Fluktuation unter den Mitarbeitern im Jugendamt hin – das haben Sie vorhin auch gemacht – und leitet daraus unter anderem fehlende Einarbeitung und fehlende fachlichen Begleitung ab. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das hat die Case Managerin bei „buten un binnen“ selbst gesagt; das hat die Betroffene selbst gesagt!) Das mag es im Einzelfall auch geben, aber ich bitte Sie wirklich, sich einmal die Arbeitsmarktlage anzuschauen. Als ich in den Neunzigern sagte, ich würde Sozialpädagogik studieren, schlugen alle die Hände über dem Kopf zusammen. Niemand hat den Bedarf an sozialpädagogischen Fachkräften gesehen. Langsam aber sicher wandelt sich das Bild. Schulen brauchten Sozialpädagogen, das Jugendamt begann einen neuen Aufstellungsprozess, führte Fallobergrenzen ein. Das Land stellt mehr Mittel für mehr Stellen zur Verfügung, überhaupt wurde das städtische Netz an Hilfestrukturen dichter. Der Bedarf an Sozialpädagogen wuchs. Inzwischen sind wir in einer Situation extremsten Personalmangels. Hochmotivierte gut ausgebildete junge Menschen können für sich herausfinden, in welchem Bereich der Sozialarbeit sie sich sehen. Und ja, sie wechseln dabei ihre Stellen. Das ist für die Kontinuität von Arbeit sicher oft schade, gerade, wenn ein Team gut zusammen funktioniert hat. Aber sie sammeln Erfahrungen, tragen diese weiter, bleiben in der Stadt und in den Hilfestrukturen vernetzt, und vor allem, sie passen auf sich auf. Oft stehen sie selber vor der Vereinbarkeitsfrage von Familie und Beruf. Oft fühlen sie, dass ihnen noch die Reife fehlt für die menschlich sehr stark belastenden Situationen ihres beruflichen Alltags. Deshalb schauen sie sich um, wechseln und kommen auch manchmal zurück. Ein Anliegen habe ich deshalb, das ich vor allem in die Richtung CDU adressieren möchte: Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, für jeden in unserem Verantwortungsbereich alles dafür zu tun, dass diese Menschen beste Rahmenbedingungen vorfinden und bei ihrer Arbeit unterstützt werden, ob in der Behörde, im Jugendamt oder in der Familienhilfe. Überall versuchen Menschen, Menschen zu helfen. Ja, es passieren Fehler, ja, manches bleibt aufgrund von Überlastung auf der Strecke. Das ist der Punkt, wo für mich eine sachliche Debatte ansetzen muss. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Genau!) Lassen Sie uns den seit Jahren laufenden Reformprozess im Jugendamt weiterhin konstruktiv begleiten. Lassen Sie uns prüfen, wo Strukturen modernisiert werden können, all das gerne, liebe Kollegen. Diesen Weg würde ich gerne mit Ihnen allen gehen. Aber den Weg der permanenten öffentlichen Anklage gehe ich nicht. Er sorgt für Unzufriedenheit, für Verunsicherung bei den Mitarbeitern. Wollen wir etwas ändern, brauchen wir eine positive Fehlerkultur. Menschen müssen ansprechen dürfen, wo es klemmt. Aber das tun sie nicht, wenn politisch, rhetorisch aufgeladen jedes Thema durch die Stadt geht, wie wir das heute auch in der Zeitung gelesen haben. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Wir haben gerade einen zehnseitigen Brief eines Case Managers erhalten, in dem das alles steht.) Wie wollen wir denn Menschen für einen Berufszweig gewinnen, wenn wir ihnen keine Wertschätzung entgegenbringen? Wie wollen wir Menschen finden, die an ihre persönlichen Grenzen gehen, wenn sie Familien helfen. Menschen, die die Geschichten aushalten, die sie in ihrem beruflichen Alltag erleben und die sie mit nach Hause tragen? Das ist nämlich der feine Unterschied. Es geht um Menschen, nicht um die Akten, die man im Finanzamt zum Feierabend auf die Seite legt, meine Damen und Herren. (Beifall DIE LINKE) Schauen wir uns ein paar Details in Ihrer Anfrage noch einmal genauer an: Viele Ihrer Fragen, frühen Zahlen und die Daten, die Ihre Fraktion, Ihre CDU einfach mithilfe des Statistischen Landesamts hätte beantworten können – –. Es ist auch ein Gebot der Wertschätzung, unnötig doppelte Arbeit zu vermeiden. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Sie haben mir nicht zugehört bei meiner Rede!) Nur, weil eine Anfrage lang ist, ist sie nicht gut. Sie selbst zweifeln ja die Qualität der Daten an und beanstanden Schieflagen. Vielleicht kann aber ein Blick in den Alltag dort für Aufklärung sorgen, wo Sie Skandale wittern. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Die Behörde hat es selber so beantwortet, dass sie die Daten nicht hat!) Viele der vorgelegten und vergleichenden Daten basieren auf der Bundesstatistik. Dass es zu Abweichungen mit der Realität kommt, erklären die einleitenden Ausführungen der Behörde gut. Dass hier an einer Verbesserung der Vergleichbarkeit und einer besseren Datenlage gearbeitet wird, ist auch sehr gut. Ist vielleicht ein bisschen verspätet, da gebe ich Ihnen recht. Eine weitere Anmerkung ist mir mit Blick auf die vorgelegten Fragen und die gehörten Ausführungen wichtig: Die Daten der Bundesstatistik geben keinen Aufschluss darüber, wie qualitativ im Kinderschutz gearbeitet wird. Die Verfahren im Kinderschutz sind bei den Kommunen gut, und auch fachlich gut qualifiziert. Das bewerte ich nicht als Sozialpolitikerin in der Koalition, sondern aus meiner langjährigen Berufserfahrung, liebe Kollegen. Wo ich Ihnen recht gebe: dass die Daten zu Frage 3 auffällig sind. Meines Erachtens sprechen die Abweichungen dafür, dass die Datenerfassung in den Kommunen unterschiedlich ist. Dass sich in Bremerhaven die Zahl der Kindeswohlgefährdung in einem gleich hohen Rahmen wie in Bremen bewegt hat, ist statistisch schlicht unwahrscheinlich, das geht ja nicht. Viel wahrscheinlicher ist es, dass es unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, ab wann eine Meldung nach 8a in die Statistik aufgenommen ist. Das aber ist innerbehördlich leicht zu heilen und muss uns hier nicht beschäftigen, liebe Kollegen. Unsicherheiten, was in die Bundesstatistik aufzunehmen ist, sind nicht neu. Nach den Vorgaben sind solche Meldungen aufzunehmen, die gewichtige Anhaltspunkte beinhalten. Die Meldung einer vergessenen oder nicht nachgewiesenen U-Untersuchung zählt nicht dazu. Eine Gleichstellung in der Kommune Bremens, was aufzunehmen ist, erfolgte 2015. Das erklärt wahrscheinlich auch, weshalb danach wenige Meldungen in der Statistik sind. 2020 ist die Zahl der Meldungen sehr hoch. Bevor wir diese Fakten deuten, müssen wir nach Hintergründen fragen. Wir sind im Coronajahr, wo Familien in besonderen Umständen miteinander leben, wo Mitarbeiter genauer hinschauen und enger dokumentieren, wenn ihnen Dinge aufgefallen sind, weil sie aufgrund der Lebensbedingungen der Pandemie alarmiert sind. Was will ich damit sagen? Bevor wir hier die Daten analysieren, müssen wir uns den Kontext dieser Zahlen ausmalen. Bewertungen von Statistiken stellen sich im Licht des Alltags oft anders dar. Hier möchte ich wirklich mehr Vorsicht und Sorgfalt anmahnen, denn es zeichnen sich schnell fehlerhafte Bilder, die leider lange erinnert werden. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Dariush Hassanpour.
Dariush Hassanpour Fard Khorashad Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kinder und Jugendliche stehen in diesem Land zu Recht unter besonderem Schutz. So steht es im Grundgesetz, im Kinderschutzgesetz, aber auch in der UNKinderrechtskonvention. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Richtig!) Kinder und Jugendliche können sich nämlich nur schwer wehren, wenn Erwachsene ihre Macht missbrauchen. Oberste Priorität ist es also, sie vor Gewalt zu schützen, vor Vernachlässigung oder jeglicher Form von Missbrauch. (Beifall CDU) Als Staat haben wir die Aufgabe, allen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, in einer sicheren und behüteten Umgebung aufzuwachsen, damit sie sich frei entfalten können, sich stets weiterentwickeln und ihre Träume und Ziele verwirklichen können. Dort aber, wo Eltern das nicht gewährleisten können, weil sie etwa überfordert sind, unter psychischen Erkrankungen leiden, suchtkrank sind, finanzielle Nöte haben, gesundheitliche Probleme oder Sonstiges, dort sind wir als Staat gefragt. Dort müssen wir eingreifen und das Wohl der Kinder und Jugendlichen sicherstellen. Eines möchte ich dabei klarstellen: Hierbei handelt es sich nicht um irgendeine Wohltat des Staates, sondern um eine Pflicht, (Beifall CDU) denn Kinder und Jugendliche sind unsere Zukunft. Jedes Kind und jeder Jugendliche bringt neue Perspektiven und Ideen in unsere Gesellschaft ein und trägt dazu bei, dass wir uns als Gesellschaft weiterentwickeln. Daher an dieser Stelle noch mal einen großen Dank an alle Menschen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Kinder und Jugendliche zu schützen. (Beifall DIE LINKE, SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Ich danke allen Menschen in den Jugendämtern, die die Kraft aufbringen, Kinder und Familien engagiert zu unterstützen, ihnen zu helfen, sich aber auch mit den schrecklichen Vorfällen auseinanderzusetzen. Ich danke den Kinderschutzorganisationen wie dem Kinderschutzbund, den Mädchenhäusern, dem JungenBüro oder dem Jugend- und Kinderrechtebüro und vielen mehr, die eine Lobby und eine Stütze für die Kinder und Jugendlichen in Bremen und Bremerhaven sind. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Einen Kommentar zur CDU und auch Ihnen, Frau Ahrens, kann ich mir an dieser Stelle aber leider nicht verkneifen, denn Sie inszenieren sich ja gerade als Hüterin des Kinderschutzes. Seit dem Vorfall um den Tod des siebenjährigen Kindes, das von seinem Vater getötet worden ist, löchern Sie das Jugendamt in der Sozialdeputation mit Fragenkatalogen und Sondersitzungen. Dagegen ist natürlich erst mal nichts einzuwenden, ich freue mich über jede engagierte Person, die versucht, solche ekelhaften Verbrechen aufzuklären. Wo aber eine Grenze überschritten wird, ist dort, wo es nicht mehr um Aufklärung geht, sondern darum, krampfhaft eine schuldige Person im Jugendamt auszumachen, um Köpfe rollen zu lassen und nicht zuletzt auch die Senatorin zum eigenen politischen Vorteil in die Schuld zu nehmen. Meine Damen und Herren, ich möchte es ganz deutlich sagen: Den tragischen Tod von Kindern politisch auszuschlachten, ist einer demokratischen Partei und diesem Hause nicht würdig. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) Das Ziel Ihrer Großen Anfrage war eigentlich, die Frage beantwortet zu bekommen, warum laut einer Meldung des Statistischen Bundesamtes die bundesweiten Zahlen der Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung stark gestiegen sind, im Land Bremen dagegen nur wenig und was der Grund sein könnte, dass die festgestellten akuten Kindeswohlgefährdungen sich innerhalb von zehn Jahren nahezu verdoppelt haben, im Land Bremen aber lediglich um 19 Prozent angestiegen sind. Ich möchte vorwegsagen, dass mir nicht klar geworden ist, wie die Fragen der Anfrage und die Zahlen, die entsprechend präsentiert wurden, das beantworten sollen. Aber wahrscheinlich, nehme ich mal an, wollten Sie den Bogen schlagen, um der Senatorin für Soziales eine schlechte Arbeit nachzuweisen, und wie Sie gesehen haben, ist das nicht der Fall. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Weil Sie es nicht verstanden haben! Hätten Sie mir zugehört, würden Sie es verstehen!) Jede Kindeswohlgefährdung ist eine zu viel. Die Zahlen sind unverändert hoch, allerdings bin ich froh darüber, dass nach dem Höchststand während der Coronakrise 2020 die Zahlen massiv gesunken sind, sowohl bei den Meldungen als auch bei den Einschätzungen. Ich habe ein paar Auszüge aus den Zahlen: 2012 hatten wir insgesamt 733 latente und akute Kindeswohlgefährdungen, 2022 waren es nur 529 – signifikant gesunken. Auch die Gefährdungseinschätzung bei Kindern, die im Elternhaus oder bei Eltern mit neuem Partner wohnhaft sind, ist gesunken. Hinweise durch Einrichtungen der Jugendhilfe: gesunken. Hinweise durch Kitas: gesunken. Hinweise durch Bekannte oder Nachbarn: gesunken. Sonstige Melder: auch gesunken. Natürlich gibt es auf der anderen Seite aber auch Zahlen, die sehr besorgniserregend sind. Ich habe es gerade eben schon gesagt: Jeder Fall ist einer zu viel. Schwarz auf Weiß noch mal zu sehen, dass zum Beispiel die Dauer der Maßnahmen steigt oder dass es immer mehr Fälle bei alleinerziehenden Eltern gibt, das macht mir persönlich Angst. Das muss uns alle wachrütteln, denn gerade in Zeiten der Krise müssen wir Mütter und Väter bedingungslos unterstützen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Probleme bei der Erziehung und Versorgung von Eltern ziehen sich durch alle Gesellschaftsschichten, aber Menschen in verzweifelten Lebenslagen schaffen es deutlich seltener, Kinder zu unterstützen und zu fördern. Ihnen fehlen die Energie und die Kraft, und Verzweiflung führt zu Handlungen, die man eigentlich bereut. Verzweifelte Lebenslagen entstehen aber vor allem durch Armut. Das heißt, wer Kinder schützen will, muss auch Armut bekämpfen. Wer verzweifelt ist, braucht staatliche Unterstützung. Deswegen finde ich sehr schade, dass die FDP auf Bundesebene Maßnahmen wie die Kindergrundsicherung radikal kaputtverhandelt hat, denn auch in Bremen hätten viele Familien davon profitieren können. (Abgeordneter Ole Humpich [FDP]: Das ist Quatsch!) Dafür geben wir aber im Land Bremen vergleichsweise viel Geld für die Hilfen zur Erziehung aus, was Sie bei der CDU paradoxerweise kritisiert haben. Was ist Ihr Ziel? Wollen Sie mehr oder weniger Hilfen für Familien? Was wollen Sie denn konkret erreichen, wenn nicht mit Investitionen in Hilfen zur Erziehung? Ich werde das Gefühl nicht los, dass es Ihnen vielleicht gar nicht um Lösungen geht, sondern einfach darum, laut zu sein und Stimmung zu machen. Doch um das Kindeswohl in Bremen zu sichern und Kindeswohlgefährdung abzuwenden, müssen wir uns natürlich auch an die eigene Nase fassen (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Hätten Sie meine Debatte verfolgt, hätten Sie etwas mitbekommen!) und hier in Bremen dafür sorgen, dass ausreichend Hilfestrukturen vorhanden sind. Da will ich die Situation nicht schönreden. Uns allen ist bewusst, dass uns in Bremen in vielen Bereichen die Fachkräfte fehlen, die dringend benötigt werden, um Kinder und Familien zu unterstützen. Wir wissen alle, wie eng die Situation im Case Management des Jugendamts ist. Natürlich gibt es Probleme, natürlich haben wir mit Überlastung und daraus folgender Fluktuation zu kämpfen. Aus den hier vorliegenden Zahlen zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung ist aber nicht ersichtlich, dass die Sozialzentren an irgendeiner Stelle ihre Arbeit nicht ausreichend tun. Dennoch müssen wir liefern, das sehe ich durchaus. Aber wir sind ja schon dabei, mehr Stellen zu schaffen. Wir haben Programme wie „Jugendamt weiterentwickeln!“ aufgesetzt und nehmen Ihre Vorschläge und die Empfehlungen zum Stellenaufbau ernst. Wir haben verschiedene Maßnahmen eingeführt, um schneller Fachkräfte zu bekommen. Wir haben den dualen Studiengang Soziale Arbeit an der HSB eingeführt, und nun gibt es auch einen Studiengang Soziale Arbeit in Bremerhaven, der dem Land Bremen mehr Fachkräfte bringen wird. Trotzdem, rein quantitativ reichen die Ausbildungskapazitäten nicht aus, um frei gewordene Stellen und neu entstehende zu besetzen. Erfahrene Fachkräfte für die hochkomplexen Arbeitsvorgänge sind nur (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, bei den Strukturen werden die auch nicht bleiben!) schwer zu gewinnen und die, die neu eingestellt werden, die müssen sich natürlich erst mal einarbeiten. Wenn es um ernst gemeinten Kinderschutz und um ernst gemeintes Kindeswohl geht, wäre ich an einer gemeinsamen Lösung interessiert. Lassen Sie uns doch gemeinsam darüber sprechen, wie wir das Jugendamt stärken. Lassen Sie uns doch darüber sprechen, wie wir aus diesem Kreislauf von Fluktuation, Einarbeitung, Stress, Frustration, noch mal Fluktuation ausbrechen können. Auf dem Weg dorthin haben wir bereits einige Erfolge vorzuweisen, zum Beispiel mehr Stellen im Case Management, die Versuche, Leute zu entlasten. Lassen Sie uns aber in Zukunft auch darüber sprechen, wie wir vielleicht durch neue Arbeitsorganisation dafür sorgen können, dass Neuzugänge ohne Erfahrung bei schwierigen Fällen Unterstützung von erfahrenen Kräften bekommen, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, das haben wir mehrfach gefordert! Das haben Sie übrigens abgelehnt!) aber Neuzugänge andersherum erfahrene Kräfte bei der Arbeit entlasten können. Der Fachkräftemangel geht aber auch am Jugendamt nicht spurlos vorbei, deswegen müssen wir wohl etwas Geduld haben. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Besuchergruppe der Volkshochschule Bremen. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Meltem Sağiroğlu das Wort. Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste! Wie werden der staatliche Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und damit die Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch von den Jugendämtern im Land Bremen umgesetzt? So lautete die in der Vorbemerkung dargestellte Fragestellung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zu „Kinderschutz und Kindeswohl Gefährdungsgrundlagen und Schutzmaßnahmen im Land ─ Bremen“. Warum hier genauer hingesehen werden muss, wird in der Anfrage mit einer statistischen Auffälligkeit begründet. In den Jahren von 2012 bis 2022 stieg in Deutschland insgesamt die Zahl der sogenannten Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung um 86 Prozent, in Bremen dagegen um kaum zwei Prozent. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: 1,7 – Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Auffällig!) Die festgestellten aktuellen oder akuten Kindeswohlgefährdungen haben sich im Zehnjahreszeitraum bundesweit nahezu verdoppelt. In Bremen sind sie lediglich um 19 Prozent gestiegen. Das ist erklärungsbedürftig. Hat sich die Gefährdungsgrundlage von Kindern im restlichen Bundesgebiet insgesamt so viel schlechter entwickelt als in Bremen? (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Nein!) Warum sollte Bremen eine günstigere Entwicklung aufweisen? Angesichts des in Bremen besonders hohen Anteils von Kindern in sogenannten prekären Lebenslagen erscheint das äußerst unwahrscheinlich. (Beifall Bündnis Deutschland) Viel eher ist zu vermuten, dass die Unterschiede mit einer anderen Vorgehensweise der Bremer Jugendämter zusammenhängen, die von der CDU offensichtlich und zu Recht kritisch betrachtet werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Davon zeugt die erste Frage, die Aufklärung über den Verlauf des Verfahrens zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung verlangt. Es wird danach gefragt, nach welchen Kriterien diese Verfahren eröffnet werden, welche Prüfungen und Vorgänge sie beinhalten und wie lange diese Verfahren dauern. Der Senat verweist hierzu auf den gemeinsamen Handlungsrahmen „Kindeswohlgefährdung“, der seiner Antwort als Anlage beigefügt ist. Ihm ist zu entnehmen, wie vorgegangen werden soll, welche Checklisten es für den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt. Diese Leitlinien sind wichtig, aber die gestellten Fragen beantworten sie nicht. Sie schaffen keine Transparenz darüber, wie tatsächlich vorgegangen wird, welche Kriterien in der Praxis tatsächlich die Eröffnung der Verfahren auslösen, welche Fallkonstellationen typisch sind, wie lange Verfahren in der Regel dauern und so weiter. Für diese Informationen wären empirische Daten aus Erhebungen oder einem Controllingsystem erforderlich. Nur so könnte mehr Transparenz in Bezug auf Gefährdungseinschätzung und Schutzmaßnahmen bei Kindeswohlgefährdung geschaffen werden, wie dies die Große Anfrage fordert. An genau diesen Informationen aber fehlt es. Nach Auskunft des Senats sind die in beiden Stadtgemeinden erhobenen Controllingdaten nicht geeignet, die gestellten Fragen zu beantworten. Sie hätten eine andere auf Kosten und Wirtschaftlichkeit bezogene Struktur als die Daten der Kinderund Jugendhilfestatistik, auf die sich die allermeisten Fragen der CDU beziehen. So drückt sich der Senat vor Auskünften, indem er auf statistische Erfassungsprobleme verweist. (Beifall Bündnis Deutschland) Die CDU-Anfrage orientiert sich, abgesehen von der ersten Frage, an der Struktur der Kinder- und Jugendhilfestatistik, deren umfangreiches Zahlenwerk, um nicht zu sagen, ein Zahlenfriedhof ist. Qualitative Erkenntnisse über die Arbeit der Jugendämter sind ihnen nicht zu entnehmen. So kann der Senat mit einer Auflistung von ellenlangen Statistiken auf alle Einzelfragen der CDU antworten, ohne die zentrale Fragestellung, nämlich wie Bremer Jugendämter ihren staatlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, auch nur ansatzweise zu beantworten. (Beifall Bündnis Deutschland) Man erfährt nicht, wie die Jugendämter arbeiten, sondern vielmehr, warum sie Schutzmaßnahmen einleiten. Wie die Antwort auf Frage 16 darstellt, leiten sie typischerweise Maßnahmen ein, weil Kinder selbst darum bitten, beziehungsweise anregen. So steht es offiziell in diesem Bericht. Auch die Anregung von Maßnahmen durch Jugendämter spielt noch eine wichtige Rolle. Dass Eltern, Verwandte, Erzieher, Lehrer oder die Polizei Maßnahmen anregen, kommt dagegen viel seltener vor und spielt eine erstaunlich geringe Rolle. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das stimmt!) Die maßnahmenanregenden Kinder sind genau genommen Jugendliche, meist zwischen 14 und 18 Jahre alt. Mehr als zwei Drittel von ihnen sind Jungen, Mädchen nur eine Minderheit. Die Zahl der von Maßnahmen betroffenen Jungen ist seit 2012 um ein Mehrfaches gestiegen, von 229 auf 885 im Jahr 2022. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, das war eine zutiefst frauenpolitische Debatte.) Dem zugrunde liegen die sogenannten unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland, deren Zahl von 50 in 2012 auf über 800 im Jahr 2022 gestiegen ist. Dies ist übrigens die Antwort zur Frage 18. Man braucht somit keine Glaskugel, um zu wissen, dass es im Jahr 2023 höchstwahrscheinlich sehr viel mehr sein werden. Es überrascht dann nicht mehr, dass 2022 die überwiegende Mehrheit der von Schutzmaßnahmen Betroffenen einen Migrationshintergrund hatte. Differenziert man nicht nach den Betroffenen, sondern nach dem Anlass der Maßnahmen, ergibt sich dasselbe Bild. Die Zahl der durch unbegleitete Einreisen aus dem Ausland ausgelösten Maßnahmen explodiert förmlich von 48 Fällen in 2012 auf über 800 Fälle im Jahr 2022. Andere Anlässe sind erstaunlich selten Anlass für Maßnahmen. Nahezu bedeutungslos ist etwa die Trennung von Eltern, die 2022 nur in acht Fällen Anlass für eine Schutzmaßnahme waren. Suchtprobleme waren 2022 nur in 12 Fällen Anlass für eine Maßnahme. Anzeichen für psychische Misshandlung in 24 Fällen, körperliche Misshandlungen in 35 Fällen und Delinquenz in 23 Fällen. Noch erstaunlicher und bedenklicher: Anzeichen für sexuelle Gewalt waren nur in elf Fällen Anlass für Maßnahmen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, das ist unglaublich!) Relativ häufig wird noch die Überforderung der Eltern als Grund für Maßnahmen angeführt: 108 Fälle im Jahr 2022. Aber selbst dieser naheliegende Grund macht nur einen Bruchteil der Maßnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen aus – über 800 nur im Jahr 2022. Differenziert nach den rechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen sind unbegleitete Einreisen damit fast viermal häufiger als Fälle dringender Kindeswohlgefährdung. Unbegleitete Einreisen aus dem Ausland dominieren also die Arbeit der Jugendämter in Bremen mit stetig steigender Tendenz. Dass dies Folgen für die Gefährdungseinschätzung in Bezug auf andere Problemlagen von Kindern und Jugendlichen, Vernachlässigungen, Misshandlungen, Schulund Ausbildungsabbrüchen, Sucht und psychische Erkrankungen, et cetera hat, ist evident. Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen: Niemand unterstellt den Jugendämtern, dass sie die schon hier lebenden jungen Menschen willentlich vernachlässigen oder gar gegenüber den unbegleiteten einreisenden Jugendlichen benachteiligen würden. Es geht hier nicht um das Wollen, sondern um das Können. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig!) Die Jugendämter in Bremen sind offensichtlich durch die enorm gestiegene Zahl unbegleitet eingereister Jugendlicher überfordert. Innerhalb Deutschlands ist Bremen für diese Gruppe eine bevorzugte Destination. (Beifall Bündnis Deutschland) Darunter leidet die Arbeit, für die die Jugendämter eigentlich da sind. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Auch das ist richtig!) Das dürfte ein wesentlicher Grund dafür sein, dass die Zahl der Verfahren zu Kindeswohlgefährdung in Bremen nahezu stagniert, während sie sonst in Deutschland deutlich steigt. Auch in diesen schwierigen Zeiten müssen junge Menschen zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten erzogen werden, wie es das Kinderund Jugendhilferecht fordert. Dafür braucht es Eltern, die ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen. Der Staat hat ein Wächteramt, das die Jugendämter wahrnehmen sollen. Unser Jugendhilfesystem wird schlichtweg überfordert. Grund ist der Beliebtheitsgrad von Bremen bei einreisenden unbegleiteten Minderjährigen. Auffallend oft geben sie an, 16 bis 18 Jahre alt zu sein. Da sind Zweifel angebracht, Kontrollen unbedingt erforderlich. In Baden-Württemberg gibt es seit 2020, März, ein zentrales Verfahren zur Alterserfassung an der Universität Heidelberg. Im Jahr 2022 gab es 103 Überprüfungen. In 39 Fällen waren die Untersuchten nachweislich volljährig. Im laufenden Jahr wurden bis zum 21. September insgesamt 87 junge Menschen untersucht. Nahezu die Hälfte, 42 von ihnen, wurde Volljährigkeit bescheinigt. Doch wer Leistungen des Sozialstaats erhalten will, muss seine Anspruchsberechtigung nachweisen. Niemand, der Rentenleistungen erhalten will, kann sich sein Geburtsdatum selbst aussuchen. (Beifall Bündnis Deutschland) Dies muss auch für Immigranten gelten. Unbegleitete eingereiste Jugendliche, natürlich keine Kinder unter 14 Jahren, sind deshalb auch in Bremen stets medizinisch auf ihr Alter zu untersuchen. Hier kann sich Bremen ein Beispiel an Baden-Württemberg nehmen, bekanntlich von einem grünen Ministerpräsidenten regiert. Nur so kann der Missbrauch unserer Jugendhilfe als Pullfaktor eingedämmt werden, unter dem die Fürsorge für gefährdete junge Menschen zunehmend leidet. – Danke! (Beifall Bündnis Deutschland Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: ─ Ist das eigentlich zum Thema?)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Sandra Ahrens.
Sandra Ahrens CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Alle nehmen jetzt Akteneinsicht. Das ist doch spannend, das zeigt doch, dass alle Fraktionen auch noch Aufklärungsbedarf haben, auch wenn Sie den hier vehement verneint haben, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Ich kann Ihnen die Lektüre auch sehr empfehlen. Die Erkenntnisse, die Sie dann auch gewinnen werden, (Abgeordnete Selim Arpaz [SPD]: Ich habe doch gesagt, wir müssen abwarten, was dabei herauskommt!) die ich aber schon habe, sind wirklich erhellend, wenn man denn die Akteneinsicht tatsächlich durchführt, und es nicht so umsetzt, wie die vorherigen Akteneinsichten von anderen bestimmten Fraktionen Anfang des Jahres mit einer halben Stunde Handauflegen und danach wusste man alle Informationen. (Abgeordnete Selim Arpaz [SPD]: Frau Ahrens, wir saßen zwei Stunden zusammen im Raum!) Wenn man es also ernst nimmt, dann können Sie, liebe Frau Sağiroğlu, übrigens auch das erste Mal sehen, wie denn ein Jugendamt sein Wächteramt, § 8a, tatsächlich oder vielleicht auch nicht wahrnimmt. Die Erkenntnisse der Akteneinsicht werden spannend sein. Und liebe Frau Arpasch, (Abgeordnete Selim Arpaz [SPD]: Ich heiße Arpaz!) Arpaz, mir wurde gesagt, Sie würden anders genannt werden. Ist auch egal, jedenfalls, um es noch mal deutlich zu sagen: Ich weise ihre Vorwürfe, die Sie hier mir gegenüber erhoben haben, als völlig haltlos und absolut inakzeptabel zurück! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Ich weise auch ganz deutlich zurück, dass hier, an dieser Stelle ich persönlich oder die CDU-Fraktion den Tod eines Kindes parteipolitisch missbrauchen würden. Das ist nicht wahr und das weise ich ausdrücklich zurück. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Ein starkes Jugendamt hat hohe fachliche Standards, haben Sie gesagt, Frau Arpasch. (Abgeordnete Selim Arpaz [SPD]: Immer noch Arpaz! – Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Es ist nicht so schwer, „Arpaz“ zu sagen.) Ist es denn jetzt Standard, dienstliche E-Mails an private E-Mails der Case Manager zu senden? Ist das der Standard, der hohe fachliche Standard, von dem Sie sprechen? Uns und auch Ihrer Fraktion wurde genau das gerade mitgeteilt. Ich bin gespannt auf Ihren Fragenkatalog in der Sozialdeputation, um dies aufzuklären. (Beifall CDU) Ich bin gespannt auf Ihren Fragenkatalog, um die dort aufgeführten Datenschutzverstöße, die sogar mit Belegen nachgewiesen sind, ob die an dieser Stelle – –. Ich finde das unglaublich, was Sie hier gerade machen, Frau Kähler, ganz ehrlich, ich finde es unglaublich. (Zuruf Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE] – Abgeordnete Katharina Kähler [SPD]: Ich auch! Ich finde es sehr unangenehm, wenn die ganze Zeit mit dem Finger auf mich gezeigt wird!) Wenn uns Beweise vorgelegt werden, die deutlich zeigen, dass es Datenverstöße gibt, warum man sich dann an dieser Stelle darüber lustig macht, anstatt das aufzuklären, das verstehe ich nicht. Ihr verfassungsrechtlicher Auftrag, auch in der Regierung ist es, die Regierung und den Senat und die Verwaltung zu kontrollieren, nicht, zu lachen, sich hinzusetzen und die Opposition schlechtzumachen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Im Fall des kleinen Mete komme ich – habe ich schon gesagt – nach den mir vorliegenden Informationen und Unterlagen zu dem Schluss, dass Mete niemals ohne begleiteten Umgang zum Vater hätte gelassen werden dürfen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Der monatelange Beziehungsabbruch, der sowohl in der Presse stand als auch ansonsten dokumentiert ist, dass der Vater in psychologischer Behandlung war und dass er sich extrem abfällig über die sorgeberechtigte Mutter äußerte, lassen fachlich gar nichts anderes als einen begleiteten Umgang zu. In allen anderen Bundesländern übrigens Standard, nur hier in Bremen nicht. (Zuruf Abgeordneter Martin Günthner [SPD]) Ich zitiere aus den entsprechenden Unterlagen, die Sie mit einer einfachen Google-Suche sofort zum Thema begleiteter Umgang finden. Ich stelle Ihnen das aber gerne zur Verfügung, Herr Günthner. (Abgeordneter Martin Günthner [SPD]: Mit Zustimmung der Eltern – –!) Stattdessen gibt es ein Ergebnisprotokoll in Form einer Mitteilung des Case Managers. Das können Sie übrigens in der „Bild“-Zeitung nachlesen. (Glocke)
Antje Grotheer
Ich möchte Sie bitten, sehr vorsichtig zu sein, weil nicht alles in der Presse gestanden hat. Ich finde, mit Recht gibt es nicht öffentliche Teile von Sitzungen. Ich kann den Inhalt vielleicht nicht beurteilen, ob es das war oder nicht, aber bitte seien Sie im Interesse der Familie sehr zurückhaltend. (Beifall SPD, DIE LINKE)
Sandra Ahrens CDU
Liebe Frau Präsidentin, ich bin mir dessen bewusst und ich habe hier an dieser Stelle alles entsprechend abgeklärt. Die Informationen, die ich verwende, sind weder durch eine Akteneinsicht noch durch eine nicht öffentliche Sitzung noch in irgendeiner anderen Form durch die Sozialbehörde entstanden. Diese Quellen habe ich auf anderem Wege erhalten und ich habe sie schriftlich und nachweisbar. (Unruhe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordnete Dr. Maike Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Das heißt aber nicht, dass sie öffentlich zugänglich sind!) Stattdessen gibt es ein Ergebnisprotokoll in Form einer Mitteilung des Case Managers, dass er den siebenjährigen Jungen entscheiden ließ, und das nur, um die Akte zu schließen. Nachzulesen übrigens in der „Bild“-Zeitung. Da ist es wortwörtlich zitiert. Die Mutter hat hier die Schuld in die Schuhe geschoben bekommen oder soll sie in die Schuhe geschoben bekommen, (Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE]: Niemand schiebt irgendwem Schuld zu!) und das, das muss ich an der Stelle sagen, ist absolut nicht in Ordnung. Die Ängste des Kindes sind schriftlich dokumentiert und liegen dem Jugendamt vor. Sie sind Teil der Jugendamtsakte, sonst würde hier an dieser Stelle ein Amtsversagen vorliegen. Ich hatte an dieser Stelle auch ein Déjà-vu-Erlebnis, um es ganz deutlich zu sagen. Bereits im Jahr 2006 habe ich zum Thema Stalking und StalkingFälle eine große Podiumsdiskussion mit über 250 Teilnehmern gehabt, die sich mit genau dieser Problematik, die wir jetzt hier im Fall des kleinen Mete hatten, beschäftigt hatten. Damals sagte man uns – und das war etwas, was die dort anwesende Jugendamtsmitarbeiterin zutiefst erschüttert hatte –, dass eine mehrfach vergewaltigte Expartnerin, ich zitiere jetzt wörtlich, „die über Jahre von dem Stalker-Vater verfolgt wurde, jüngst vom Jugendamt aufgefordert wurde, dem Vater das gemeinsame Kind regelmäßig zu überbringen. Da sich der Mann seiner Exfrau per richterlichem Beschluss auf 150 Meter nicht mehr nähern durfte, sollte sie ihr Kind bis zu dieser Distanz vor die Wohnung des Mannes begleiten, dann anrufen und das Kind alleine weitergehen lassen. Selbst wenn dieses sich aus Angst weigere, sollte es durch die Mutter dazu gebracht werden, den Vater zu besuchen.“ Jetzt vergleichen Sie das mal mit den öffentlich zugänglichen Informationen zum Fall Mete. Dieses Déjà-vu-Erlebnis hatte ich nicht nur in diesem Punkt, sondern damals hat es als Antwort auf diese Diskussion, die übrigens eine sehr hohe mediale Aufmerksamkeit hatte, dazu geführt, dass eine fachliche Weisung erstellt worden ist – so wurde es mir mitgeteilt, ich bin noch auf der Suche nach der Quelle –, dass hier in diesen Fällen dann begleiteter Umgang erfolgt, um das Kindeswohl zu sichern. Beim Fall des kleinen Mete, um es deutlich zu sagen, würde der Junge noch leben, wäre ein fachlich begleiteter Umgang auch tatsächlich umgesetzt worden. Jetzt komme ich noch mal ganz kurz zu ein paar Punkten. Wenn man sich die Fragen genauer anguckt, und zwar haben wir das ganz bewusst gemacht, wir können die Bundeszahlen mit den Landeszahlen vergleichen: Im Vergleich der vier Arten der festgestellten Kindeswohlgefährdungen 2022 zu 2012 haben wir erstens bei Vernachlässigung in Bremen minus 39 Prozent festgestellt, im Bund plus 44 Prozent. Bei den körperlichen Misshandlungen, zweite Fallgruppe, haben wir in Bremen nur plus 15 Prozent, im Bund sind diese um 83,1 Prozent gestiegen. Bei den – dritte Fallgruppe – psychischen Misshandlungen in Bremen sind wir angeblich um 20 Prozent gesunken, im Bund sind wir um 122,7 Prozent gestiegen. Jetzt komme ich zu dem, was der Kollege Humpich erzählt hat, sexuelle Gewalt in Bremen: In Bremen minus 14,3 Prozent, im Bund plus 74,6 Prozent und das, obwohl überall die entsprechenden Zeitungsberichte etwas anderes ganz deutlich auch schon für Bremen vermuten lassen. Da kann man deutlich sagen, in unseren Antworten, die hier gegeben worden sind, wenn man sie denn tatsächlich mal mit den Bundeszahlen vergleicht, kriegen Sie einen Antwortenkatalog, der Ihnen ein vernichtendes Zeugnis von zwölf Jahren rot-grün-roter Kinderschutzpolitik ausstellt. Entschuldigung, Teile davon waren ja nur Rot-Grün. (Beifall CDU) Überforderungen der Jugendämter spiegeln sich in der Statistik zu Beginn der Schutzmaßnahmen in Bremen viel häufiger – und in der Regel wochentags übrigens nur zu den Dienstzeiten zwischen 8 und 17 Uhr: minus 80,4 Prozent, im Bund 65,2 Prozent, wider. Nächtliche Inobhutnahmen sind in Bremen die Ausnahme. Bundesweit werden häufiger Schutzmaßnahmen auch in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende und in den Feiertagsstunden ergriffen. (Glocke) Das zeigt ganz deutlich, und ich habe nur einen kleinen Ausschnitt gezeigt: Wir haben hier ein riesiges strukturelles Problem. Wir werden das systematisch aufarbeiten und Sie werden in der nächsten Zeit viele Initiativen der CDU zu diesem Thema bekommen. – Danke schön! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Dariush Hassanpour.
Dariush Hassanpour Fard Khorashad Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Sache möchte ich hier noch mal klarstellen und vielleicht auch Frau Ahrens dabei helfen, so einen komplexen Fall korrekt einordnen zu können, (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Oh, das ist aber nett, Herr Kollege!) denn es gibt nur eine einzige Person, die schuld daran ist, dass dieses Kind gestorben ist – und das ist der Mörder des Kindes. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Warum Sie es nicht schaffen, dies in 20 Minuten Redezeit einfach einmal festzustellen, das gibt mir sehr zu denken über den Zustand der CDUFraktion. – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt es nicht. Als nächste Rednerin erhält Senatorin Dr. Claudia Schilling das Wort.
Dr. Claudia Schilling
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte eines wirklich zu Anfang betonen, um auch wieder für Sachlichkeit hier zu sorgen: Der Schutz des Kindeswohls hat im Land Bremen allerhöchste Priorität. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das Wohl von Kindern und Jugendlichen ist den verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen in meinem Haus und auch mir als Sozial- und Jugendsenatorin ein ganz zentrales Anliegen, und das wird auch so bleiben. Wir wissen, wie verletzlich Kinder sind, wie dringend sie einer liebevollen Fürsorge bedürfen, unter der sie heranwachsen können und zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit heranwachsen können. Wir wissen, wie aufmerksam und wie sensibel der Staat mit seinen Institutionen sein muss, wenn Eltern überfordert sind, wenn sie keinen Zugang zu ihrer Rolle als Eltern finden, wenn Kinder seelisch oder körperlich zu verwahrlosen drohen und misshandelt werden. Wir haben in Bremen im Fall des zweijährigen Kevin im Jahr 2006 schmerzlich erfahren, was es bedeutet, wenn der Staat seiner Verantwortung nicht nachkommt und hier versagt. Aber der tragische Tod des kleinen Jungen war eine Zäsur. Es gibt eine Zeitrechnung vor und nach Kevin. Im Jugendamt ist kein Stein auf dem anderen geblieben. Alle Prozesse sind durchleuchtet und neu aufgestellt worden in dem Bewusstsein, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen darf. Es ist eine Kultur der Verantwortung etabliert worden, die ausschließlich – und ich betone – ausschließlich das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt. Das Wohl des Kindes als zentrales Kriterium im Handeln des Jugendamtes – –. Das war nicht immer so. Es mag aus heutiger Sicht verwundern, aber es hat davor durchaus Fälle gegeben, in denen Kinder zur Stabilisierung des Familiensystems in den Familien belassen wurden – Fälle, die man heute anders entscheiden würde. Es gibt eine Zeitrechnung vor und nach Kevin. Das Jugendamt ist heute durchgängig erreichbar für Kindeswohlmeldungen, rund um die Uhr. Das Jugendamt ist vernetzt im Stadtteil mit Institutionen, mit Kindergärten und Schulen. Der Weg, eine Kindeswohlmeldung abzugeben, ist kurz und jeder Meldung wird nachgegangen, verbindlich und verlässlich, egal, was sonst noch ansteht, auch, wenn dafür an anderer Stelle Arbeit liegen bleibt, und Arbeit gibt es in den Jugendämtern wahrlich genug. Das ist schon lange Praxis in Bremen und hat früh dazu geführt, dass wir eine hohe Anzahl von Kinderschutzfällen hatten und bis heute im kommunalen Vergleich eine Hilfedichte haben, die es woanders so nicht gibt, mit einer steil ansteigenden Kurve in den ersten Jahren nach Kevin, die in den Folgejahren abgeflacht ist. In anderen Jugendämtern haben dieser Prozess, diese Sensibilisierung, dieser Anstieg der Zahlen auch stattgefunden, allerdings verglichen mit Bremen mit einiger Verzögerung. Tragische Schicksale wie das von Kevin, wie das von der elfjährigen Chantal in Hamburg, wie das der fünfjährigen Lea-Sophie in Schwerin, solche Schicksale haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder erleben müssen, und in all diesen Fällen hätte das Jugendamt mit einem anderen Vorgehen die Leidensgeschichte der Kinder erkennen und beenden können. Wir wissen aber auch, dass es einen absoluten Schutz von Kindern vor Gewalt, Verwahrlosung und Missbrauch nicht geben kann. Das mag schwer zu ertragen sein, aber die 100-prozentige Sicherheit ist eine Illusion. Das Jugendamt ist nicht allwissend, und es kann auch unter günstigsten Bedingungen unmöglich alle Entwicklungen in den Familien vorhersehen. Ja, und natürlich schauen wir uns den Fall des kleinen Mete sehr genau an, und wir lassen ihn – was ich wirklich sehr frühzeitig gesagt habe – auch extern begutachten. Ich verlasse mich auf die Ergebnisse des externen Gutachtens und nicht auf die Berichterstattung in der „Bild“-Zeitung. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bin mir auch sicher, dieses externe Gutachten wird für Transparenz und Aufklärung sorgen, und ich gehe hier auch nicht weiter auf den Fall des kleinen Mete ein, weil ich erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken habe, dies hier in öffentlicher Sitzung zu tun. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Der Bundesgesetzgeber hat die Rahmenbedingungen für ein strukturiertes Vorgehen der Jugendämter geschaffen und damit bundesweite Qualitätsstandards für die Sicherung des Kindeswohls gesetzt. So hat der Bundestag vor bald 20 Jahren den bereits erwähnten § 8a ins Sozialgesetzbuch VIII eingefügt. Seitdem gibt es in den Ländern eine klare rechtliche Grundlage, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Im Gesetzestext heißt es: „Werden im Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.“ Das ist genau das, was wir in Bremen konsequent umsetzen und nach dem Fall Kevin sehr früh angefangen haben, lange vor anderen Jugendämtern, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor großer Sorge getrieben waren, dass ihnen ein solcher Fall unterlaufen könnte. Unter dem Schock des Falls Kevin hat das Land Bremen früher und energischer als andere Jugendämter entsprechende Strukturen geschaffen. Jede Gefährdungseinschätzung wird anhand von Kriterien vorgenommen, die im SGB VIII und im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben sind. Das sind unter anderem Vernachlässigung, körperliche und seelische Misshandlung sowie sexueller Missbrauch. In beiden kommunalen Jugendämtern im Land Bremen sind die entsprechenden Verfahrensabläufe verbindlich für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin festgeschrieben, und sie sind gelebte Praxis. Jede Gefährdung wird im Vier-Augen-Prinzip eingeschätzt, und Maßnahmen werden im Rahmen der kollegialen Beratung eingeleitet. Die Kolleginnen und Kollegen gehen selbstverständlich auch vor Ort, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, wenn das erforderlich ist. Leitungskräfte und Externe werden bei Bedarf hinzugezogen. Wenn das Einschreiten des Jugendamtes erforderlich ist, steht dem Jugendamt ein breites Instrumentarium zur Verfügung, und das ist auch hier schon in der Debatte angeklungen, von der Beratung der Eltern, über das Angebot erzieherischer Hilfen, bis hin zur Anrufung des Familiengerichts und der unverzüglichen Inobhutnahme der Kinder. Diese Prozesse sind eingespielt, sie greifen verlässlich, und sie werden getragen – und das ist wirklich großartig – von dem Engagement der Kolleginnen und Kollegen. Ihr Verantwortungsethos ist prägend für das Jugendamt heute in beiden Ämtern, in Bremen und in Bremerhaven. Dafür möchte ich hier an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich „Danke“ sagen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Was die schwankenden Zahlen angeht, die manchmal ungleiche Entwicklung in den Kommunen, worauf das basiert, wird Ihnen wahrscheinlich ohne wissenschaftliche Untersuchung niemand beantworten können. Wenn aber daraus geschlussfolgert werden soll, dass dem Kinderschutz in Bremen nicht der angemessene Stellenwert beigefügt wird, kann ich nur sagen, damit liegen Sie falsch. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich denke, eines konnte ich hier deutlich machen: Das Jugendamt ist für jede Meldung erreichbar, rund um die Uhr, und es geht allen Fällen konsequent nach. Der Kinderschutz hat absolute Priorität, egal, was die Statistik sagt. Und noch eines zum Schluss: Selbstverständlich werden wir uns die Strukturen und Arbeitsbedingungen im Jugendamt ganz genau anschauen. Wir werden Lösungen erarbeiten. Ich werde dazu auch in der Deputation berichten. Glauben Sie mir auch: Selbstverständlich führe ich Gespräche mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, um mich genau davon zu überzeugen: Wie ist die Arbeitsbelastung, was können wir tun, um diese zu verbessern? Ich würde mir wünschen, dass wir genau dieses wichtige Thema gemeinsam angehen und gemeinsam tragen, damit wir für bessere Arbeitsbedingungen in den Ämtern sorgen können. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Rechner der Abgeordnete Ole Humpich. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Na, der biedert sich aber an!)
Ole Humpich FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Imhoff, nein, wir biedern uns nicht an, wir orientieren uns nur an den Dingen, die uns vorliegen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir reden darüber, dass wir mehr Personal in den Jugendämtern brauchen. Aber ganz ehrlich: Wie viel Bock habe ich denn, neu in einem Jugendamt arbeiten zu wollen, wenn ich bei dem kleinsten Verdachtsmoment direkt Ärger bekomme oder mir direkt vorgeworfen wird, dass ich einen Fehler mache? Ganz ehrlich: Da würde ich auch nicht gerne im Jugendamt arbeiten wollen. (Beifall FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Wenn Sie als CDU und Sie, Frau Ahrens, Beweise haben, dass dort Fehler unterlaufen sind, dann geben Sie doch endlich diese Beweise mal weiter an die Senatorin oder ans Jugendamt oder an uns in der Deputation, dass wir damit auch arbeiten können! (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Ja! – Beifall FDP, SPD) Wenn dies zu den Ermittlungen beiträgt, dann ist es auch Ihre Pflicht – wir haben ja einen halbwegs fitten Rechtswissenschaftler oder Rechtskollegen bei uns in der Fraktion, der wird mir das bestätigen. Es ist auch Ihre Pflicht, wenn Sie Informationen haben, diese weiterzugeben, wenn es zur Ermittlung beiträgt. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Glauben Sie mir, das ist auf dem Weg!) Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Die Senatorin hat sofort, nachdem dieser Fall bekannt wurde, innerhalb der Deputation darüber berichtet, wie der aktuelle Stand der Dinge ist, und ich fühle mich nach wie vor halbwegs gut informiert darüber, was öffentlich ist und was nicht öffentlich ist, und auch ich informiere mich ungern über solche Fälle in der „Bild“-Zeitung. (Beifall FDP, SPD) Das Einzige, was Ihnen und der CDU einfällt, ist, in diesen Fällen noch mal Öl reinzugießen, ins Feuer, und zu einem Rundumschlag auszuholen, ohne wirklich irgendwelche Fakten auf den Tisch zu legen. Wenn diese Fakten da wären, würde ich vielleicht sagen: „Sie haben ja recht.“ Aber ich habe diese Fakten nicht. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das haben wir jetzt schon das dritte Mal gehört! Erzählen Sie doch mal was Neues!) Ich habe genau die gleichen Fakten wie unsere Kollegen und wie die Senatorin. (Zuruf SPD: Darauf kann man ruhig mehrmals hinweisen!) Sie unterstellen weiterhin der Behörde, dass die Zahlen, die in Bremen, geringer sind als im Bund – –. Jetzt wird der Behörde unterstellt, dass sie Zahlen unterschlagen haben und dort nicht richtig arbeiten würde. Ich sehe das bis heute nirgendwo wirklich fundiert erklärt. Ganz ehrlich: (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ich kann doch nichts dafür, dass Sie vor Unwissenheit nur so glänzen! – Lachen Bündnis Deutschland) Misstrauen den Behörden gegenüber – –. Frau Ahrens, vielen Dank für Ihren Zwischenruf! (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Bitte! Kam aus dem Herzen!) Danke. Kann ich nur zurückgeben. (Glocke)
Antje Grotheer
Entschuldigung, Herr Kollege. Frau Ahrens, bitte! Auch das macht einen Ordnungsruf durchaus möglich, darauf verzichten wir jetzt angesichts der Uhrzeit, aber schön ist anders. Bitte sehr, Herr Kollege! (Beifall FDP) Sie unterstellen den Behörden
Ole Humpich FDP
weiterhin Misstrauen. Ganz ehrlich, ich finde das schon einen Einwurf, der wirklich ungeheuerlich ist, da vorzuwerfen, dass das Ressort nicht vernünftig arbeiten würde und deswegen die Zahlen besser aussehen würden. Das finde ich relativ schwierig. Abschließend möchte ich sagen, – –. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das muss ja nicht vorsätzlich sein, das kann ja auch aus anderen Gründen sein!) Aus taktischen Gründen, genau, aus taktischen Gründen, weshalb Sie den Tod eines Kindes nutzen, um in die Medien zu kommen, genau wie heute Morgen auch. (Beifall FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Unterstellung!) Abschließend möchte ich sagen, und das klang ja zwischendurch aus den Reihen der Koalition auch schon durch: Niemand schiebt hier irgendwem die Schuld in die Schuhe, außer Sie dem Ressort und dem Jugendamt. – Vielen Dank! (Beifall FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ich wusste gar nicht, dass Sie so eng mit der Koalition sind! – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Wir orientieren uns an Fakten, nicht an Farben!)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft Landtag nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/137, auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU Kenntnis. Meine Damen und Herren, mir ist signalisiert worden, dass sich interfraktionell darauf verständigt wurde, heute keinen weiteren Tagesordnungspunkt aufzurufen. Wir sind am Ende unserer Tagesordnung für heute angelangt. Ich unterbreche die Sitzung bis morgen früh, 10 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 17:55 Uhr.) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) wieder um 10:00 Uhr.
Antje Grotheer
Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Als Besuchende begrüße ich recht herzlich Studierende des Masterstudiengangs „Komplexes Entscheiden“ der Universität Bremen und eine Gruppe des Mütterzentrums Tenever. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Interfraktionell wurde vereinbart, die Behandlung des Tagesordnungspunktes 16 für die heutige Sitzung auszusetzen. Wir setzen in der Tagesordnung fort. Fragestunde Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 25 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Anfrage 1: Wie steht der Senat zu Bestrebungen zur Verschärfung der Luftreinhaltewerte? Anfrage der Abgeordneten Fynn Voigt, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 5. Oktober 2023 Bitte sehr, Herr Kollege!
Fynn Voigt FDP
Wir fragen den Senat: 1. Welche Maßnahmen wären in Bremen im Bereich Straßenverkehr, Schienenverkehr inklusive Straßenbahnen, Schifffahrt, Luftfahrt, Heizungen und private Kleinfeueranlagen, zum Beispiel Kamine, sowie Industrie, Energiewirtschaft und produzierendes Gewerbe voraussichtlich notwendig, um die von der WHO seit 2021 propagierten und weit über die EUGrenzwerte hinausgehenden Grenzwerte im Land Bremen bis 2030 einzuhalten? 2. Welche Maßnahmen sind davon bis 2030 umsetzbar und welche sind schon in Vorbereitung? 3. Welche Position nimmt der Bremer Senat bezüglich Bestrebungen auf europäischer Ebene ein, die europäischen Luftreinhaltekriterien ab 2030 auf die seit 2021 von der WHO propagierten Werte zu verschärfen?
Antje Grotheer
Diese Anfrage wird durch Staatsrat Jan Fries beantwortet.
Jan Fries
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1 und 2: Die Richtwerte der WHO haben nur empfehlenden Charakter. Bindend sind die Grenzwerte der aktuellen Europäischen Luftreinhalterichtlinie, umgesetzt in deutsches Recht in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Nach dem derzeitigen Entwurf für eine neue Europäische Luftqualitätsrichtlinie, verabschiedet vom Europäischen Parlament am 13. September 2023, sollen die von der WHO empfohlenen Grenzwerte im Jahr 2035 – und nicht im Jahr 2030 wie in der Anfrage formuliert – übernommen werden. Dieser Entwurf wird aktuell parallel im Europäischen Rat diskutiert und anschließend im Trilog mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Erst dann liegt eine neue Richtlinie vor, die neben den Grenzwerten auch Ausnahme- und Übergangsregelungen enthalten wird, und erst dann sind Maßnahmenplanungen sinnvoll. Da wesentliche Maßnahmen – Verkehr, Feuerungsanlagen – bundesrechtlich geregelt sind, ist im Übrigen eine enge Abstimmung mit dem Bund erforderlich. Zu Frage 3: Der Senat unterstützt die EU-Kommission in ihren Bestrebungen, die Luftqualität weiter zu verbessern, um die Zahl der Atemwegserkrankungen bei den Bürger:innen weiter zu reduzieren und die Zahl der Todesopfer in der EU wegen schlechter Luftqualität weiter zu senken. Eine Anpassung der Grenzwerte ist dazu ein geeignetes Instrument. Allerdings sollte diese Reduzierung mit Maßnahmen der EU in Bezug auf die Quellen begleitet werden. Die Kommunen sollten seitens der EUKommission bei der Umsetzung der Grenzwerte unterstützt werden, weil deren Eingriffsmöglichkeiten begrenzt sind. – So weit die Antwort des Senats.
Antje Grotheer
Herr Staatsrat, Zusatzfragen liegen nicht vor. – Vielen Dank. Anfrage 2: Bekämpfung von invasiven Arten Anfrage der Abgeordneten Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5. Oktober 2023 Bitte sehr, Herr Kollege! Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Wir fragen den Senat: 1. Welche sich auf der EU-Liste befindlichen 88 invasiven, gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten (46 Tiere, 42 Pflanzen) sind im Land Bremen am häufigsten verbreitet und gibt es weitere in Bremen vorkommende problematische invasive Arten? 2. Welche Schäden für Pflanzen und Tiere, Biodiversität, für Land-, Forstund Fischereiwirtschaft und für die Gesundheit der Menschen sind durch invasive Arten im Land Bremen nachweisbar? 3. Welche Maßnahmen ergreift das Land Bremen, um die Ausbreitung invasiver Arten zu stoppen beziehungsweise diese zurückzudrängen, und sind diese Maßnahmen Teil der Biodiversitätsstrategie des Landes?
Antje Grotheer
Auch diese Anfrage wird beantwortet durch Staatsrat Jan Fries.
Jan Fries
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: In Bremen kommen vier der auf der EU-Unionsliste geführten invasiven Pflanzenarten vor. Die häufigsten sind Riesen-Bärenklau, Drüsiges Springkraut und Schmalblättrige Wasserpest. Teilweise wächst vor allem in der Stadt auch der Götterbaum. Es kommen einige weitere Arten vor, die in Deutschland vom Bundesamt für Naturschutz als invasiv geführt werden. Besonders breitet sich derzeit das Nadelkraut im Bereich der Ochtum aus. Bei den Tierarten sind Vorkommen von insgesamt zwölf invasiven Arten, die auf der Unionsliste geführt werden, im Land Bremen bekannt. Die nach den Jagdstrecken häufigsten Tierarten sind Nutria sowie Nilgans und Marderhund. Darüber hinaus kommen sieben weitere Tierarten im Land Bremen vor, die in Deutschland vom Bundesamt für Naturschutz als invasiv geführt werden. Zu Frage 2: Von den invasiven Tierarten richtete in den letzten Jahren lediglich die Nutria Schäden an Hochwasserschutzanlagen an. Diese werden von den zuständigen Deichverbänden umgehend beseitigt. Von den etablierten invasiven Pflanzenarten verursachen einen Handlungsbedarf lediglich die Arten Riesenbärenklau, Staudenknöterich, die Armenische Brombeere und das Nadelkraut. Nachweisbare Schäden sind vor allem die Verdrängung arten- und blütenreicher Säume durch Einartbestände. Das Nadelkraut als Pionierart beeinträchtigt insbesondere Renaturierungsmaßnahmen durch seine Biomasse, kann aber auch zu einem Unterhaltungsproblem an Gräben und Fleeten führen. Ein gesundheitliches Risiko geht nur vom Riesenbärenklau aus, der bei Berührung Hautreizungen verursacht. Zu Frage 3: Invasive Arten zurückzudrängen ist aufwendig und teuer. Maßnahmen müssen langfristig immer wieder durchgeführt werden, um Bestände einzudämmen. Sie können nur selten ganz verdrängt werden. Eine wichtige Vorsorgemaßnahme ist das 2017 geschlossene Internationale Ballastwasserübereinkommen, das die Einschleppung von Arten über einen unkontrollierten Wasseraustausch der Schiffe verhindern will. Es wurde noch im selben Jahr in die Bremische Hafenordnung überführt. Ein Teil der genannten invasiven Tierarten wird durch Bejagung eingedämmt. Insbesondere die Nutria wird in großer Zahl bejagt. Zur Eindämmung des Nadelkrautes wurde ein Expert:innenteam aus den Niederlanden hinzugezogen. Zurzeit werden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung geplant und umgesetzt. Der Umgang mit invasiven Arten ist auch Thema von Biodiversitätsstrategien. Angesichts der begrenzten Handlungsmöglichkeiten geht es darum, welche naturschutzfachlich wertvollen Bestände vorrangig vor invasiven Arten geschützt werden müssen. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Gibt es Hinweise darauf, dass es Verdrängung gibt von heimischen Arten? Ich nenne mal als Beispiel: Die Nilgans brütet gerade und verdrängt die Stockenten. Ist da was drüber bekannt?
Jan Fries
Also nach unserem aktuellen Kenntnisstand gibt es im Moment noch keine Verdrängung in diesem Bereich und auch in anderen Bereichen, insbesondere bei den Tieren, gibt es noch nicht viele bekannte Fälle von Verdrängung. Bei Pflanzen sieht es ein bisschen anders aus. Das war ja auch in der Antwort zur Anfrage ausgeführt.
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Ja. Sie haben über Nutrias gesprochen und gesagt, dass die größtenteils bejagt werden. Wie man aus der Kleinen Anfrage sehen kann ja auch in einem ziemlichen Umfang. Gibt es andere Strategien als die Bejagung von Nutrias oder müssen wir erstens mit ihnen leben und sie zweitens weiter bejagen?
Jan Fries
Es ist auf jeden Fall erforderlich, sie ganzjährig zu entnehmen. Die Schäden an den Deichen konnten bisher nur deshalb in so geringem Umfang gehalten werden, weil wir nicht mal einen Elternschutz für diese Tiere vorsehen, sondern sie ganzjährig bejagt werden, wobei der Deichverband die Landesjägerschaft dabei auch unterstützt, indem Fallen mit sogenannten Meldern, damit man sofort weiß, wenn da Tiere drin sind, eingesetzt werden und die Entnahme so tierschutzfreundlich wie möglich vorgenommen wird.
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Ja, zwei Fragen habe ich leider noch. Sie haben schon die Biodiversitätsstrategie erwähnt, da sind wir gerade bei, die aufzustellen. Wird es da einen Schwerpunkt bilden, dass wir uns mit diesen invasiven Arten in Bremen vertiefter beschäftigen?
Jan Fries
Ein Schwerpunkt ist vielleicht zu viel gesagt, aber das ist natürlich ein wichtiges Thema, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen, insbesondere dann, wenn Verdrängung droht. Da, wie aus der Antwort deutlich wird, es zwar möglich ist, diese Arten mit massivem Aufwand einzudämmen, sie aber überwiegend nicht verschwinden werden, müssen wir in der Strategie natürlich Antworten darauf finden.
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordneter Ralph Saxe (Bündnis 90/Die Grünen): Ja, eine letzte. In Hamburg gibt es schon Vorkommen der Asiatischen Hornisse. Das ist ein relativ unangenehmes Tier, weil es Bienen frisst. Gibt es Kenntnisse über das Vorkommen der Asiatischen Hornisse und gibt es schon Vorbereitungen darauf?
Jan Fries
Uns ist noch keine bestätigte Sichtung in Bremen bekannt, es gibt aber ein norddeutsches Beobachtungssystem, an dem Bremen noch nicht teilnimmt, an dem wir aber schnellstmöglich teilnehmen wollen, weil wir davon ausgehen, dass das nur noch eine Frage der Zeit ist, bis wir auch in Bremen Sichtungen dieser Hornissenart haben werden.
Antje Grotheer
Herr Staatsrat, es gibt eine Zusatzfrage der Kollegin Julia Tiedemann. – Bitte sehr, Frau Kollegin! Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Wenn invasive Arten dem Tierheim zugeführt werden, aus welchen Gründen auch immer, Verletzungen oder dergleichen, dann gibt es Probleme, sie wieder auszuwildern, das ist oftmals schwierig. Gibt es Kooperationen mit Vereinen und anderen Tierheimen, um eine Überbelastung der im Land Bremen befindlichen Tierheime mit invasiven Arten zu vermeiden und wie ausgeprägt sind diese Kooperationen?
Jan Fries
Mir ist hier noch kein konkretes Problem in Bremen bekannt, sodass ich die Frage nicht beantworten kann.
Antje Grotheer
Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Hartmut Bodeit. – Bitte sehr, Herr Kollege!
Hartmut Bodeit CDU
Herr Staatsrat, ich habe folgenden Frage: Sie sagten eben, dass sich das Nadelkraut auch im Bereich der Ochtum extrem ausbreitet. Jetzt habe ich Ihrer Antwort entnommen, dass Sie schon ein Expertenteam zu Rate gezogen haben. Gibt es auch konkrete Maßnahmen, die Sie getroffen haben, um an der Ochtum entgegenzuwirken?
Jan Fries
Ja, wir sind da in – –. Ich habe den genauen Stand nicht im Kopf, ob wir noch in Vorbereitung sind oder mit den Maßnahmen schon begonnen haben. Wer sich regelmäßig im Park Links der Weser aufhält, weiß, dass wir Teile des Wegenetzes gesperrt haben, um die weitere Verbreitung einzudämmen und wir werden jetzt auf Empfehlung dieser Experten mit der Bekämpfung so vorgehen, dass wir den Bestand soweit reduzieren, dass eine weitere Ausbreitung unwahrscheinlich ist und wir die Wege wieder öffnen können.
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Hartmut Bodeit CDU
Ja, eine weitere Frage hätte ich noch, und zwar geht es mir nochmal um die Nutrias. Ist es richtig, dass, wenn Nutrias in den Lebendfallen gefangen werden, sie erst an einen bestimmten Ort verbracht werden müssen um sie zu töten?
Jan Fries
Da bin ich überfragt, die Antwort liefern wir gerne nach.
Antje Grotheer
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Frank Imhoff. – Bitte sehr, Herr Kollege!
Frank Imhoff CDU
Herr Staatsrat, Sie hatten eben über die Deichsicherheit berichtet. Jetzt gibt es an vielen Uferpromenaden das Problem, dass sich der Japanische Knöterich sehr ausbreitet. Inwieweit geht der Deichverband gegen die Ausbreitung dieser invasiven Art vor?
Jan Fries
Die Frage kann ich aus dem Kopf auch nicht beantworten und reiche gerne in der Deputation eine Beantwortung nach. Wenn das eine Bedrohung der Deichsicherheit ist, gehe ich aber davon aus, dass der Deichverband die notwendigen Schritte unternehmen wird.
Antje Grotheer
Herr Staatsrat, eine Zusatzfrage der Abgeordneten Silvia Neumeyer. – Bitte sehr, Frau Kollegin!
Silvia Neumeyer CDU
Herr Staatsrat, Sie antworteten eben auf die Frage der Kollegin von Bündnis Deutschland, dass es Ihnen nicht bekannt sei, dass wir ein Problem mit der Aufnahme von Wildtieren haben. Sind Sie wirklich der Meinung, dass wir das nicht haben, erste Frage? Zweitens, da meine Informationen anders sind, würden Sie es befürworten, wenn wir eine Wildtieraufzuchtstation in Bremen aufbauen würden?
Jan Fries
Die Frage der Kollegin bezog sich auf die Aufnahme verletzter invasiver Arten, das ist eine sehr geringe Teilmenge von Wildtieren, und nicht generell auf die Wildtiere. Die Frage, wie wir mit einzelnen verletzten Wildtieren umgehen, ist eine sehr umfangreiche Debatte, zu der ich hier nicht abschließend Stellung nehmen will.
Antje Grotheer
Frau Tiedemann hat noch eine Zusatzfrage. – Bitte sehr, Frau Kollegin! Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass Sie meine Frage gerade nur bezüglich verletzter Tiere beantwortet haben? Das war nur ein Beispiel, das Tiere zum Beispiel aufgrund einer Verletzung im Tierheim aufgenommen werden. Es ging aber allgemein um Tiere, die als invasive Art im Tierheim aufgenommen werden.
Jan Fries
Die Funktion von Tierheimen ist ja nicht, in Wildnis lebende Tiere aufzunehmen. Eigentlich ist die Funktion des Tierheims generell nicht für Wildtiere gedacht. Das war ja die Frage der Kollegin. Die einzige Fallkonstellation, in der ich mir überhaupt vorstellen könnte, dass ein Tier ins Tierheim kommt, ist, dass es in der Wildnis nicht allein überlebensfähig ist. Dann muss man gucken, dass das nicht Tiere sind, die bejagt werden, was bei den invasiven Arten auch eher die Ausnahme darstellen würde. Das heißt, für invasive Arten ist mir in Zusammenhang mit dem Tierheim generell kein Problem bekannt.
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Ja, da würde ich noch mal nachfragen wollen. In Bezug auf die invasiven Arten, die bisher bekannt sind, und bei denen Sie momentan auch eine etwas größere Bedrohung sehen: Wird denn da erwartet, dass in Bezug auf Kapazitäten in Tierheimen irgendwelche Probleme auftauchen könnten?
Jan Fries
Wie gesagt – –. Für jede dieser Tierarten gibt es sogenannte Managementblätter, in denen dargelegt wird, wie mit diesen Tierarten umgegangen wird. Da die Definition invasiv beinhaltet, dass sie für die hiesige Tier- und Pflanzenlandschaft schädlich sind, haben die meisten Managementkonzepte ein Zurückdrängen, das heißt, kein Erhalt der Tiere, sondern ein Bejagen, eine Entnahme zum Gegenstand. Das heißt, die Wahrscheinlichkeit, dass die Lösung ist, das Tier zu töten, ist deutlich wahrscheinlicher, als dass ich es aufpäpple. (Abgeordneter Martin Günthner [SPD]: Also japanische Hornissen werden nicht aufgenommen!)
Antje Grotheer
Eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Dr. Maike Schaefer? – Bitte sehr, Frau Kollegin! Abgeordnete Dr. Maike Schaefer (Bündnis 90/Die Grünen): Herr Staatsrat, wenn ich Sie richtig verstanden habe, sind doch die invasiven Arten, die überhaupt in ein Tierheim kommen könnten die Nilgans oder die Nutria, die bejagt werden, weil sie die Deiche kaputtmachen. Wir reden ja nicht von Wildtieren wie dem Igel. Deswegen die Frage: Ist Ihnen überhaupt bekannt, mir ist es zumindest nicht bekannt, dass jemals eine Nutria im Tierheim gelandet wäre? Das würde ja dann überhaupt nur ein Minimum an den Kapazitäten des Tierheims ausmachen.
Jan Fries
Also – –. Abgeordnete Dr. Maike Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Oder eine verletzte Nilgans? Ich kann nur wiederholen, was ich eben gesagt habe.
Jan Fries
Sie haben mich da richtig verstanden. Wenn ich die Nutrias als Beispiel nehme und da festlege, dass ich sie ganzjährig selbst als Elterntiere bejagen kann, dann werde ich keinen Aufwand betreiben, um ein einzelnes Tier zu retten, ob in einem Tierheim oder in anderen Strukturen. Ich bewege mich da in einer Sphäre, in der die Mengenregulierung vorrangig ist und nicht das Retten des Einzeltieres.
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr! Abgeordnete Dr. Maike Schaefer (Bündnis 90/Die Grünen): Nein, ich habe das so verstanden, dass das kein Problem für das Tierheim geben wird, vielen Dank!
Antje Grotheer
Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Ich bedanke mich für die Beantwortung. Anfrage 3: Anmeldungen für den „Klimafonds“ seitens des Senators für Inneres? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 5. Oktober 2023 Bitte sehr, Frau Kollegin.
Dr. Wiebke Winter CDU
Wir fragen den Senat: 1. Wie viele und welche Projekte mit welchem Gesamtbudget hat der Senator für Inneres und Sport im Rahmen des vergangenen Haushaltsaufstellungsverfahrens für den Nachtragshaushalt 2023 für Mittel aus dem Produktbereich 99.01 (Klimastrategie/Energiekrise Land) für seinen Zuständigkeitsbereich angemeldet? 2. Welche Projekte standen dabei im unmittelbaren Zusammenhang mit Katastrophenschutz? 3. Wie viele dieser Projekte sind im Nachtragshaushalt 2023 tatsächlich berücksichtigt worden?
Antje Grotheer
Die Anfrage wird beantwortet durch Senator Ulrich Mäurer.
Ulrich Mäurer
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage zusammenfassend wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Für den Produktbereich „Klimastrategie/Energiekrise“ gibt es gemäß den Beschlüssen des Senats zur Umsetzung der Klimaschutzstrategie 2038 eine Vorfestlegung durch die aus den Empfehlungen der Klimaenquetekommission abgeleiteten, wirkungsstärksten Maßnahmen, die sogenannten Fastlanes. Die vom Senat festgelegten Fastlanes umfassen keine Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz. Im Nachtragshaushalt des Jahres 2023 sind jedoch auf Betreiben des Senators für Inneres und Sport Mehrbedarfe des Ordnungsdienstes in Höhe von 62.000 Euro für die Elektrifizierung von Fahrzeugen in der Fastlane Mobilität berücksichtigt worden. Der Senator für Inneres und Sport beabsichtigt, in der Fastlane Mobilität im Haushalt 2024/25 weitere Finanzierungsbedarfe für die Elektrifizierung der Flotten der Polizeien und Feuerwehren geltend zu machen. Für den Sportbereich nach altem Ressortzuschnitt gab es im Nachtragshaushalt 2023 keine Anmeldungen auf den Produktbereich Klimastrategie/Energiekrise. Die folgenden Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Katastrophenschutz sind vom Senator für Inneres und Sport auf den separaten Produktbereich Ukrainekrieg/ Energiekrise nach Beschlussfassung in der Innendeputation angemeldet und berücksichtigt worden: Notstrom- und Wärmeversorgung von Einsatzstandorten der Behörden mit Sicherheitsaufgaben für die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit in einem Katastrophenfall; Erschließung von Tanklagern mit Netzersatzanlagen, um die Kraftstoffversorgung im Katastrophenfall zu sichern; technische und materielle Ertüchtigung der Katastrophenschutzbehörden; taktische Beleuchtung für Einsatzkräfte und Bevölkerungsschutz; krisenangepasste Ertüchtigung der Versorgung im Katastrophenschutz und kartenbasierte Webanwendung zur Krisenbewältigung im Katastrophenfall. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin? – Bitte sehr!
Dr. Wiebke Winter CDU
Herr Senator Mäurer, wie hoch schätzen Sie die Gefahr für Bremen ein, gerade aufgrund des menschengemachten Klimawandels, dass wir jetzt weitere Katastrophenfälle durch zum Beispiel Starkwetterereignisse zu erwarten haben? Vor dem Hintergrund Ihrer Antwort auf diese Frage, inwiefern halten Sie die schon beschlossenen Maßnahmen für ausreichend, um diesen Gefahren Rechnung zu tragen?
Ulrich Mäurer
Bremen hat eine schwierige Lage, weil wir natürlich immer das Problem haben, dass wir von einer Flut getroffen werden können. Das kann verschiedene Ursachen haben. Das kann von der Nordsee kommen, das kann aber auch durch ein Hochwasser, das im Süden entsteht, nach einem starken Schneefall und sehr schnell abtauendem Wasser, passieren. Wir haben es erlebt, es gibt inzwischen starke Niederschläge, die manchmal über Tage gehen, mit einem hohen Aufkommen. Das sind alles Szenarien, die zusammenkommen, und darauf muss man reagieren. Wir haben angefangen damit zu überlegen, was tun damit, wenn der Strom ausfällt. Da braucht man dann natürlich auch Alternativen. Was ist mit den Fahrzeugen von Polizei und Feuerwehr? Können die noch fahren, wenn keine Tankstelle mehr funktioniert in dieser Stadt? Ohne Strom ist das naheliegend. Das heißt, wir brauchen eigene Tanklager und vieles anderes mehr. Ich glaube, diese Botschaft ist angekommen. Wir müssen uns auf diese Situation einstellen. Dafür haben wir eine ganze Reihe an Maßnahmen ergriffen und das wird erst der Anfang sein.
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Dr. Wiebke Winter CDU
Herr Senator Mäurer, wenn Sie sagen, dass das erst der Anfang der Maßnahmen ist, welche weiteren Maßnahmen können Sie sich denn dann momentan vorstellen? Können Sie vielleicht auch nochmal beziffern, das kommt natürlich jetzt aus einer anderen Finanzquelle, wieviel Geld schon eingestellt wurde für die Maßnahmen, die Sie in ihrer ersten Antwort schon aufgeführt haben?
Ulrich Mäurer
Zu den Zahlen kann ich konkret noch nichts sagen, weil wir beraten gerade erst den Haushalt der Jahre 2024/25 und da haben wir eine ganze Anzahl von Anmeldungen. Ich sage mal ein einfaches Beispiel: Was machen wir eigentlich, wenn unsere ganzen Netze ausfallen? Das heißt, wie kommunizieren wir, wenn niemand mehr zum Handy greifen kann? Da haben wir die Vorstellung, dass wir in allen Stadtteilen Zentren einrichten, wo man autark arbeiten kann, das heißt, von dort aus kann man dann Hilfe organisieren. Aber das ist so ein Beitrag, den muss man in die Fläche bringen, damit man auf solche Situationen vorbereitet ist, das haben wir gegenwärtig noch nicht. Zurzeit können wir allenfalls mobil reagieren, wenn in einem Stadtteil was passiert, aber ein flächendeckendes Konzept, wie man in solchen Situationen auch in der Lage ist, mal ein paar Tage durchzuhalten – –. Es reicht ja nicht, mal für 24 Stunden, oder sagen wir mal bei Hochwasser – –. Wir haben natürlich eine Infrastruktur, wo dann Notaggregate geschaltet werden können, insbesondere in den Kliniken, aber, wenn man sich mal anschaut, wo diese ganzen Aggregate stehen: im Zweifel im Keller. Das ist nicht so hilfreich, wenn das Wasser schon zwei Meter Höhe erreicht hat. Das heißt, da sind wir seit zwei Jahren dran, systematisch alle diese Schwachstellen in dieser Stadt aufarbeiten und darauf eine Antwort finden.
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Dr. Wiebke Winter CDU
Ich wollte gerne noch einmal auf das Thema Mobilität zu sprechen kommen. Können Sie uns sagen, Sie hatten angegeben in Ihrer Antwort, Sie hätten bislang 62 000 Euro veranschlagt in diesem Jahr, wie viele Autos oder Fahrzeuge wurden denn damit beschafft?
Ulrich Mäurer
Ich glaube, das ist unbeachtlich. Das Problem besteht ja zudem darin, dass wir technisch noch nicht soweit sind, auch unsere großen Fahrzeuge ohne Diesel fahren zu lassen. Das gilt gerade für den Bereich Feuerwehren. Das ist bundesweit so, dass man primär auf Dieselmotoren setzt. Es ist ja auch ein Problem, wenn wir gerufen werden, um zum Beispiel Brandbekämpfung im Osten der Republik mit zu unterstützen, wenn da Wälder brennen: Da nützt im Zweifel kein Elektrofahrzeug. Wir sind leider noch nicht so weit. Wenn man was machen kann – –. Klar, im Bereich Ordnungsdienst, wir werden versuchen, in Kooperation mit anderen Polizeien nach und nach den Streifendienst anders aufzustellen, aber es ist auch ein Problem. Es gibt noch nicht die ausgereifte Technik und zudem ist das alles wahnsinnig teuer.
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Dr. Wiebke Winter CDU
Eine letzte Nachfrage. Wir haben uns ja hier in Bremen dazu entschieden, dass wir spätestens bis 2038 klimaneutral werden wollen. Ich kann nachvollziehen, dass es sicherlich nicht einfach ist, gerade in diesem Bereich Mobilität klimaneutral auszugestalten, aber, wenn man sich anschaut, wie lange diese Fahrzeuge ja dann auch grundsätzlich im Bestand verbleiben ist meine Frage, wie denn der Plan des Senats aussieht, auch in diesem Bereich bis 2038 Klimaneutralität zu schaffen? Vor allen Dingen was dann auch geplant ist, wie mit den Fahrzeugen umgegangen wird. Werden jetzt schon Fahrzeuge beschafft, die irgendwann klimaneutral umgestellt werden können oder was machen wir dann, wenn Fahrzeuge jetzt gekauft werden, die mit fossilen Brennstoffen angetrieben werden? Werfen wir die dann 2038 alle raus oder wie bekommen wir es hin, dass wir 2038 dann wirklich klimaneutral werden?
Ulrich Mäurer
Die Realität ist leider etwas komplexer. Wir haben gegenwärtig das Problem, dass wir in allen Bereichen Lieferzeiten haben von zwei bis drei Jahren. Das heißt, wenn wir eine neue Drehleiter brauchen für die Feuerwehr, bekommen wir die nicht morgen. Insofern ist das auch ein Problem der Hersteller. Davon sind wir sehr abhängig und wie gesagt, bundesweit ist die Lage noch so, dass insbesondere im Bereich der Feuerwehr alternative Antriebe die absolute Ausnahme sind, Berlin hat mal ein Fahrzeug in Dienst gestellt. Deswegen: Wir werden nicht an der Spitze der Bewegung marschieren können, aber ich hoffe, dass die Entwicklung weitergeht und dass man uns in einigen Jahren vielleicht auch Fahrzeuge anbieten kann, die dann für diese neue Zukunft auch gerüstet sind.
Antje Grotheer
Herr Senator, weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. – Ich bedanke mich für die Beantwortung. Anfrage 4: Auf welchen Feldern will Herr Dr. Bovenschulte im Land Bremen Bürokratie abbauen? Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 5. Oktober 2023 Bitte sehr, Frau Kollegin!
Theresa Gröninger CDU
Wir fragen den Senat: 1. Welche konkreten Vorschläge zum Bürokratieabbau und zur Planungsbeschleunigung auf Länderebene sind dem Senat seitens der Bundesregierung im Rahmen des Deutschlandpakts von Bundeskanzler Olaf Scholz zugegangen und wie bewertet er diese? 2. Welche konkreten Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten, gesetzlichen und untergesetzlichen Anforderungen sowie Regulierungen von Unternehmen auf Landesebene hatte Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte in seiner Regierungserklärung vom 6. September 2023 im Sinn, bei denen er auf „weniger Bürokratie setzen“ will? Bitte einzeln aufzählen und nicht allgemein beantworten. 3. Auf welchen dieser Felder plant der Senat bis wann durch welche Maßnahmen mit Unterstützung der ihn tragenden Fraktionen in der Bürgerschaft (Landtag) Bürokratie abzubauen – vor dem Hintergrund, dass die Worte „Bürokratie“ und „Bürokratieabbau“ kein einziges Mal vorkommen?
Antje Grotheer
Diese Anfrage wird durch Staatsrat Thomas Ehmke beantwortet.
Thomas Ehmke
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Der „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“, den Bundeskanzler Scholz in der Generaldebatte des Bundestages am 6. September 2023 vorgeschlagen hat, ist am 6. November 2023 von Bund und Ländern beschlossen worden. Es handelt sich um ein umfangreiches Bündel von Maßnahmen und betrifft unterschiedliche Bereiche. Insbesondere sind die Reform des Baugesetzbuches, Fristverkürzungen, deutliche Vereinfachungen von Genehmigungsverfahren sowie Digitalisierung im Bau-, Infrastruktur-, Verkehrs- und Energiesektor zu nennen. Die Umsetzung sowie weitere Schritte für das Land und die Stadtgemeinde Bremen erfolgen im Geleitzug mit Bund und Ländern. Zu Frage 2 und 3: Der Bremer Senat hat zur Planungsbeschleunigung und zum Bürokratieabbau bereits eigene Schritte angekündigt. Herr Bürgermeister Dr. Bovenschulte hat in seiner Regierungserklärung am 6. September 2023 betont, dass die Verwaltung effizienter, flexibler und schneller werden muss. Mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie sind zentral wichtig, um den Staat unter schwierigen Bedingungen handlungsfähig zu halten. Hierfür sollen die wichtigen Dienstleistungen vollständig digitalisiert, vereinfacht und beschleunigt werden, auch unter Einsatz künstlicher Intelligenz. Genehmigungsverfahren werden pragmatisch gestrafft und Bearbeitungszeiten verkürzt. Auf Landesebene wird noch in diesem Jahr eine große Novellierung der Landesbauordnung umgesetzt und dabei sollen alle Möglichkeiten ausgenutzt werden, um das Bauen im Land Bremen einfacher, schneller und wirtschaftlicher zu machen. In folgenden Bereichen ist der Senat tätig: Verzicht auf zusätzliche Anforderungen und Orientierung an der Musterbauordnung der Länder, Erlass einer Umbauordnung, pragmatische Regelungen für serielles Bauen und Sanieren, Entwicklung und Umsetzung eines Gebäudetyps E. Zudem wird der digitale Bauantrag umgesetzt sowie eine Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren im Baubereich, in Bauleitplanverfahren sowie in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorangetrieben. Verwaltungs- und Antragsprozesse zu vereinfachen und gegebenenfalls antragslose Verfahren einzuführen, soll in weiteren Bereichen vorangetrieben werden. In Bearbeitung sind beispielsweise das Wohngeldverfahren, eine Ausweitung beim Eltern- und Kindergeld sowie bei der Kita-Anmeldung. Die Kfz-Zulassung ist mittlerweile vollständig digital möglich: 24/7 ohne Wartezeit, ohne Termin, in Echtzeit und der Möglichkeit, sofort loszufahren. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Theresa Gröninger CDU
Stimmen Sie mir zu, dass viele Wirtschaftsvertreter eine ausufernde Bürokratie als Hemmnis für zukünftiges Wirtschaften sehen und sich die sogar auf die Investitionspläne von Unternehmen auswirkt?
Thomas Ehmke
Ich stimme Ihnen jedenfalls zu, dass Wirtschaftsvertreter das regelmäßig so sehen. Ob das in jedem Einzelfall dann auch so ist, finde ich, wäre der Einzelfallbetrachtung zu überlassen. Grundsätzlich aber würde auch ich die Auffassung vertreten, dass wir darauf achten sollten, die Verfahren so einfach und schlank wie möglich zu gestalten, weil wir ein Interesse daran haben, Investitionen möglich zu machen, am Standort Bremen, aber auch in der Bundesrepublik Deutschland. Das ist ja der Grund, weshalb sich Bund und Länder in relativ großer Eintracht bei einer nicht vollständig durch Eintracht bestimmten Ministerpräsidentenkonferenz auf den Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung und dabei auf die benannten 100 Einzelmaßnahmen verständigt haben, die diesem Ziel dienen sollen.
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Frage? – Bitte sehr!
Theresa Gröninger CDU
Inwiefern sehen Sie die Problemstellung insbesondere bei Unternehmern im Land Bremen? Haben Sie da Stimmen wahrgenommen?
Thomas Ehmke
Na ja, ganz viele dieser Verfahren sind ja bundesgesetzlich geregelt, sodass die Unternehmer hier natürlich die gleichen Sorgen und Nöte haben müssten, die die Unternehmer auch in anderen Teilen Deutschlands haben. Gleichzeitig ist es so, dass wir gerade bei der Digitalisierung von Verfahren die Kooperation zwischen Bund und Ländern inzwischen so ausgestaltet haben, dass mehrere Länder gemeinsam an einem einheitlichen Verfahren arbeiten, also ein Land für andere das Verfahren bestimmt und die das dann übernehmen. Das ist sicherlich sinnvoll, weil dann auch die länderübergreifenden Vereinheitlichungen und die Anwendung für die Unternehmen möglich sind und das andererseits ja auch eine effizientere Gestaltung ist, als wenn jedes Land sein eigenes Verfahren macht. Dann ist man natürlich auch immer ein bisschen von dem durchführenden Land abhängig, also im Bereich des Baugenehmigungsverfahrens wollten wir eigentlich weiter sein. Das Verfahren wird, glaube ich, federführend in Mecklenburg-Vorpommern betrieben, das weiß ich jetzt aber nicht ganz genau. Wir wären mit Sicherheit nicht schneller, wenn wir sagen würden, die sind langsam, wir machen es jetzt selbst. Das heißt aber natürlich auf der anderen Seite, dass man dann, was die Verfahrensausgestaltung anbelangt, auch im selben Boot sitzt. Aber wie gesagt, grundsätzlich sind Bund und Länder da nicht nur der Auffassung, dass wir es für wichtig halten, sondern dass wir es auch gemeinsam tun sollten.
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Frage? – Bitte sehr!
Theresa Gröninger CDU
Jetzt hat Herr Dr. Bovenschulte gesagt, dass Bremen auf weniger Bürokratie setzen möchte. Dann ist ja die Frage, wie möchte Bremen eine signifikante Verbesserung konkret herbeiführen, um noch in dieser Legislaturperiode punkten zu können?
Thomas Ehmke
Ich habe das ja gerade an einigen Beispielen ausgeführt, dass wir insbesondere im Bereich der Bauleitplanung und des Baugenehmigungsverfahrens glauben, dass wir deutlich voranschreiten können, sowohl was den materiellen Regelungsrahmen als dann auch die Verfahrensausgestaltung anbelangt. Wir haben uns gegenüber dem Bund gemeinsam mit den anderen Ländern verpflichtet, eine ganze Reihe von Maßnahmen a) zu harmonisieren und b) umzusetzen, und wir werden jetzt auch auf Landesebene, auf Staatsräteebene eine Struktur etablieren, um diesen Prozess, den wir mit dem Bund und den anderen Ländern vereinbart haben, hier konsequent umzusetzen.
Antje Grotheer
Frau Abgeordnete, haben Sie eine weitere Frage? – Bitte sehr!
Theresa Gröninger CDU
Wie genau kann ich mir die Struktur vorstellen?
Thomas Ehmke
Im Koalitionsvertrag haben sich die Koalitionsparteien darauf verständigt, dass eine Staatsrätesteuerungsgruppe eingesetzt werden soll, die die Bereiche Verwaltungsmodernisierung und Digitalisierung zentral und ressortübergreifend vorantreiben soll. Ich gehe davon aus, dass diese Arbeitsstruktur spätestens Anfang nächsten Jahres die Arbeit aufnehmen wird.
Antje Grotheer
Herr Staatsrat, eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Dr. Oğhuzan Yazıcı.
Dr. Oğhuzan Yazıcı CDU
Herr Staatsrat, Sie haben eben vorgetragen, dass Sie noch in diesem Jahr eine große Novellierung der Landesbauordnung umsetzen werden. Als Mitglied der Baudeputation würde mich interessieren, wann Sie gedenken, Ihren Entwurf bei uns auf die Tagesordnung zu setzen.
Thomas Ehmke
Nach meiner Information befindet sich die Planung in den letzten Zügen. Ich gehe davon aus, dass sie die Deputation in Kürze erreicht. Ich kann Ihnen das nicht auf den Tag genau beantworten, das kann Herr Dr. Baumheier sicherlich gleich machen. Wir haben das gemeinsam diskutiert, ob wir bestimmte Fragen vor dem Hintergrund der Verständigung des Bundes und der Länder noch in diese Novelle der Landesbauordnung mit einzubeziehen versuchen. Wir haben gesagt, wir werden das möglicherweise erst in einem zweiten Schritt machen, um das Tempo aus dem jetzigen Prozess nicht herauszunehmen.
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Dr. Oğhuzan Yazıcı CDU
In der Novembersitzung ist das Thema nicht auf der Tagesordnung. Sind Sie mit mir der Meinung, dass eine Umsetzung der Landesbauordnung, eine komplette, unter diesen Bedingungen nicht möglich sein wird?
Thomas Ehmke
Das ist jedenfalls sehr ambitioniert.
Antje Grotheer
Herr Staatsrat, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Anfrage 5: App gegen häusliche Gewalt Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Hauke Hilz, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 9. Oktober 2023 Bitte sehr, Herr Kollege!
Prof. Dr. Hauke Hilz FDP
Wir fragen den Senat: 1. Welchen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Unterstützungsangeboten haben von häuslicher Gewalt betroffene Personen im Land Bremen? 2. Wie bewertet der Senat die App des Vereins „Gewaltfrei in die Zukunft“ als Instrument, um von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen Unterstützung zu bieten? 3. Bemüht sich der Senat um eine Projektteilnahme, um die App zukünftig auch im Land Bremen anbieten zu können – wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?
Antje Grotheer
Diese Anfrage wird beantwortet durch Senatorin Claudia Bernhard.
Claudia Bernhard
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Frage wie folgt: Zu Frage 1: Betroffene von häuslicher Gewalt im Land Bremen können sich rund um die Uhr an das Bundeshilfetelefon Gewalt gegen Frauen wenden, das Beratung in 18 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache vorhält. Das Hilfetelefon wird in Einrichtungen und an öffentlichen Orten über Flyer, Plakate aber auch über die sozialen Medien breit beworben. Es verweist an die zuständigen Beratungsstellen vor Ort: In Bremen die Beratungsstelle Neue Wege – Wege aus der Beziehungsgewalt, in Bremerhaven die Frauenberatungsstelle der Gesellschaft für integrative soziale Beratung und Unterstützung mbH (GISBU). Bei Einsätzen der Polizei im Kontext von häuslicher Gewalt wird in der Regel ebenfalls eine Kontaktaufnahme durch die Beratungsstellen für Betroffene vermittelt. Im Land Bremen stehen darüber hinaus insgesamt vier Frauenhäuser zur Verfügung, die betroffene Frauen aufnehmen. Informationen zu Gewalt, den eigenen Rechten und Unterstützungsangeboten im Land Bremen stehen analog in Form von Flyern und Plakaten der einzelnen Einrichtungen und der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) zum Teil ebenfalls mehrsprachig zur Verfügung und können bei der ZGF zentral bestellt werden. Die Informationen werden zielgerichtet in Einrichtungen, Institutionen und Projekten zu verschiedenen Themen platziert, um einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen zu gewährleisten. Die Seite gewaltgegenfrauen.bremen.de, die sich aktuell in Überarbeitung befindet, verweist digital auf alle Hilfsangebote im Bereich Gewaltschutz im Land Bremen. Um die Ansprache Betroffener zu verbessern enthält der Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ außerdem verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachmittlung oder der Zielgruppenorientierung von Angeboten. Zu Frage 2: Der Senat befürwortet grundsätzlich niedrigschwellige Werkzeuge für die bessere Eindämmung und Ahndung von häuslicher Gewalt. Die Inkognito-App soll einen Wegweiser sowie soziale, juristische und psychologische Informationen für betroffene Frauen bieten, und potenziell einen niedrigschwelligen lautlosen Notruf in akuten Gefahrensituationen und ein gesichertes Dokumentieren von Verletzungen in einem versteckten Gewalttagebuch mit Fotos ermöglichen. Eine Auswertung des Erfolgs der sich aktuell bis voraussichtlich 2026 im Pilotprojekt in den Regionen Berlin und Hannover befindlichen InkognitoApp ist noch abzuwarten, da während dieser Phase weitere praktische Anpassungen und Korrekturen erfolgen sollen. Ein erster Austausch mit Niedersachsen und auch mit Berlin findet hierzu bereits statt. Zu Frage 3: Bei erfolgreichem Einsatz der Inkognito-App im Pilotprojekt in Niedersachsen und Berlin wird der Senat prüfen, ob und wie eine solche App für das Land Bremen auf den Weg gebracht werden kann. Hierfür bietet sich eine Zusammenarbeit mit Niedersachsen natürlich auch an. In der Fortschreibung des Landesaktionsplans „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ ab 2025 ist die Einführung der Inkognito-App für das Land Bremen bei erfolgreicher Testphase als weitere Maßnahme des Senats zur Umsetzung im Anschluss an die Pilotphase denkbar. Eine Ausweitung auf weitere Bundesländer wird auch von Gewaltfrei in die Zukunft e. V. angestrebt. Ebenso werden bereits im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit weitere Apps und technische Möglichkeiten geprüft. Dies wird nach Abschluss der Pilotphase in die Bewertung des Senats einfließen. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Haben Sie eine Nachfrage, Herr Kollege? – Bitte sehr!
Prof. Dr. Hauke Hilz FDP
Als Erstes habe ich eine Verständnisfrage. Habe ich das richtig verstanden, dass die Pilotphase bis 2026 in Hannover und Berlin läuft, haben Sie das gerade gesagt?
Claudia Bernhard
Auf jeden Fall wird sie noch bis 2025 dauern und dann wird es eine Auswertung geben. Währenddessen ist es dann eben die Frage, inwieweit da noch Anpassungen vorgenommen werden sollen, um sie dann praktisch tatsächlich breitflächig einzusetzen. Ich möchte dazusagen, da das noch in Entwicklung ist, da konnten wir uns jetzt nicht so eine Art Dummy ansehen, weil das durchaus anonymisiert passieren soll und man sehr viel Wert darauf legt, dass da noch nichts in irgendeiner Weise im Vorhinein oder parallel abgefischt werden kann.
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Frage, Herr Kollege? – Bitte sehr!
Prof. Dr. Hauke Hilz FDP
Dennoch ist es ja bis 2025 und darauffolgend irgendwann 2026 noch eine sehr lange Zeit. Das sind noch gute drei Jahre. Gibt es auch eine Möglichkeit, falls sich dort positive Entwicklungen ergeben, dass man früher mit einsteigt in diese App oder muss man tatsächlich die gesamte Zeit abwarten?
Claudia Bernhard
Aktuell ist es so, dass es parallel durchaus auch noch App-Entwicklungen gibt. Es ist nicht ganz trivial so eine App zu konzipieren, weil sie wollen ja, dass niemand Zugriff hat, sie muss anonymisiert sein und trotzdem auf verschiedenen Ebenen funktionieren. Das kann ich Ihnen im Einzelnen jetzt im Software- und im Programmierverfahren nicht erklären, aber das ist etwas, wo uns gespiegelt wurde, das muss sozusagen löcherfest, möglichst löcherfest sein. Da sind wir schon darauf angewiesen, dass wir das abwarten. (Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp übernimmt den Vorsitz.) Wir haben natürlich auch die Ohren an anderen App-Entwicklungen, und je früher, desto besser. Wir sind da jedenfalls ständig im Austausch auch mit den entsprechenden Bundesländern und sind da schon sehr hinterher. Gleichzeitig muss ich aber auch sagen, wir haben hier in Bremen sehr viel niedrigschwellige Angebote. Das haben wir auch durch das Vorantreiben der Istanbul-Maßnahmen erreicht. Ich denke, dass wir durchaus Möglichkeiten haben, durch anonyme Onlineplattformen et cetera, das hier aufrechtzuerhalten. Es ist nicht so, dass das erst dann entsprechend umgesetzt werden kann. Wir haben das mit den Notrufen, Sie kennen das mit den entsprechenden Codewörtern in Restaurants und Kneipen et cetera. Das gibt es ja auch alles. Ich kann Ihnen nur versichern, dass wir sehr hinterher sind und je früher, desto besser. Das teile ich auf jeden Fall. Sobald es die Möglichkeit gibt, werden sich dieser Senat und mein Ressort natürlich dahinterklemmen, dass wir das hier zum Einsatz bringen.
Sahhanim Görgü-Philipp
Weitere Fragen sehe ich nicht. Frau Senatorin, vielen Dank! Frage 6: Welche Auswirkung haben die fehlenden Auszubildenden auf die Polizeizielzahlen für Bremen und Bremerhaven? Anfrage der Abgeordneten Christine Schnittker, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 10. Oktober 2023 Bitte, Frau Kollegin!
Christine Schnittker CDU
Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen haben die Ausbildung bei der Polizei Bremen am 1. Oktober 2023 tatsächlich angetreten und wie viele Stellen sind noch unbesetzt (bitte getrennt für beide Stadtgemeinden angeben)? 2. Wie wirkt sich die sinkende Ausbildungszahl bei der Bremer Polizei auf die zu erreichende Zielzahl von 3 100 Polizisten in Bremen und 580 in Bremerhaven aus und wann werden die „alten Zielzahlen“ von 2 900 in Bremen und 520 in Bremerhaven voraussichtlich erreicht? 3. Inwieweit werden die Einstellungszahlen in den Nichtvollzug erhöht, um die sinkende Ausbildungszahl auszugleichen und welche Lösungsansätze verfolgt der Senat darüber hinaus?
Sahhanim Görgü-Philipp
Die Anfrage wird beantwortet durch Senator Ulrich Mäurer
Ulrich Mäurer
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Zum 1. Oktober dieses Jahres wurden 108 Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter für die Polizei Bremen eingestellt. Es konnten 17 Studienplätze nicht besetzt werden. Für die Ortspolizeibehörde Bremerhaven wurden 23 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt. Es konnten zwei Studienplätze nicht besetzt werden. Zu Frage 2: Da die geringeren Einstellungszahlen direkten Einfluss auf die Personalausstattung der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven haben, wird versucht, die dadurch resultierenden Lücken durch andere Personalmaßnahmen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Personalbudgets zu kompensieren. Parallel laufen aktuell Überlegungen, mit welchen Maßnahmen die geplanten Ausbildungszielzahlen wieder erreicht werden können. Die Zielzahlen für beide Polizeibehörden werden mit dem Haushalt 2024 festgelegt. Zu Frage 3: Die Entscheidungen zur weiteren Personalgewinnung sind abhängig von den noch nicht festgelegten Zielzahlen für beide Polizeibehörden.– So weit die Antwort des Senats!
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Kollegin, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Christine Schnittker CDU
Ja, Frau Präsidentin. Aufgrund der spärlichen Antworten muss ich tatsächlich nochmal nachfragen. Herr Senator Mäurer, Sie haben eben davon gesprochen, dass die resultierenden Lücken durch andere Personalmaßnahmen im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets zu kompensieren sind. Was sind das für Maßnahmen und steht dieses Personalbudget auch Bremerhaven zur Verfügung?
Ulrich Mäurer
Noch mal zum Verständnis: Wir haben bundesweit das Problem, dass die vorhandenen Ausbildungsplätze nicht mehr voll bedient werden können. Das gilt insbesondere auch für Niedersachsen, und darauf muss man reagieren, indem man diesen Beruf weiterhin attraktiv hält und macht. Das ist aber ein anderes Kapitel. Die konkreten Fehlplätze, die wir jetzt haben, wirken sich ja realistischerweise erst in drei Jahren aus. Wir haben dadurch kein aktuelles Problem, sondern die Ausbildung dauert drei Jahre, das heißt, wir sprechen dann über 2026. Ich sage mal, wenn man keine Vollzugsbeamten hat, kann man nur im Bereich Nichtvollzug einstellen und daran arbeiten wir. Das heißt, wir haben immer diese beide nebeneinander laufenden Systeme, hier der normale Vollzug und dort die Einstellung im Nichtvollzug. Deswegen können wir auch gegenwärtig im Rahmen unseres Haushaltes da nachsteuern und das tun wir. Sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Christine Schnittker CDU
Wie sieht das mit dem Personalbudget für Bremerhaven aus? Dazu habe ich jetzt eben nichts von Ihnen gehört.
Ulrich Mäurer
Die Frage der Zukunft – –. Wir sprechen ja über die nächsten Jahre 2024, 2025, diese Budgets sind noch in der Beratung. Dazu kann ich Ihnen noch keine Auskunft geben, das werden wir alles im Rahmen der Haushaltsberatungen regeln. Wir wissen nur, wie unser Haushalt heute aussieht, und wir nutzen die Möglichkeiten, die wir haben, entsprechend aus.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Christine Schnittker CDU
Herr Senator, wir hatten ja auch nach dem Erreichen der alten Zielzahlen, also 2 900 und 520, die Sie ja auch mal versprochen haben, gefragt. Dazu hätte ich auch gerne noch eine Antwort, die haben Sie vorhin nicht verlesen.
Ulrich Mäurer
Es gibt doch einen inneren Zusammenhang. Wenn ich noch keinen Haushalt habe, kann ich auch in der Bürgerschaft noch nicht sagen, wer wann was erreicht. Das ist untrennbar miteinander verbunden und deswegen müssen Sie sich da auch gedulden. Wenn der Haushalt beschlossen ist, haben wir auch eine klare Vorstellung davon, wann wir welche Zielzahlen erreichen können. Das steht natürlich immer wieder unter dem Vorbehalt, dass wir überhaupt ausreichend Auszubildende finden. Das ist nicht mal einfach so, und es nützt uns ja nichts, wenn wir uns hehre Zielzahlen geben, aber in der Realität sieht das völlig anders aus. Das ist ein bundesweites Problem, mit dem wir zu kämpfen haben.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Christine Schnittker CDU
Habe ich das jetzt richtig verstanden, Sie können jetzt nicht mal sagen, wie Sie die alten Zielzahlen erreichen wollen, die Sie ja versprochen haben? Müssen wir denn davon ausgehen, oder befürchten, dass die noch niedriger sind als die – –. Also, dass im kommenden Haushalt weniger, also eine geringere Zielzahl für beide Stadtgemeinden erreicht oder festgeschrieben wird, wenn Sie diese Zahlen jetzt nicht mal bringen können?
Ulrich Mäurer
Nein. Noch einmal: Wir haben seit vielen Jahren kontinuierlich in diese Ausbildung investiert und mit 225, das war eben unsere Zielzahl, Jahr für Jahr gearbeitet. Es ist erkennbar, dass diese eingestellten Studierenden in drei Jahren ihre Ausbildung beenden, sodass wir relativ realistisch sagen können, wieviel Personal wir dann haben. Aber alle anderen Fragen hängen in der Tat vom Haushalt der nächsten Jahre ab. Wir können keine Disposition treffen, und ich bin überzeugt davon, der Senat wird seinen Kurs fortsetzen. Das heißt, dass wir auch – –. Wir haben jetzt gerade die letzte Einstellung vollzogen zum 1. Oktober, und ich bin überzeugt davon, dass der Senat uns auch für nächstes Jahr die Vorgabe machen wird, dass wir wieder versuchen sollten, 225 Auszubildende bei der Polizei, gemeinsam für Bremen und Bremerhaven einzustellen. Alles andere werden wir dann sehen.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Christine Schnittker CDU
Also können Sie sicherstellen, dass für den kommenden Haushalt Mittel für neue Polizeianwärter eingestellt werden?
Ulrich Mäurer
Natürlich werden wir das sicherstellen können, aber es geht ja darum, wie die Entwicklung in den nächsten Jahren aussieht und das steht und fällt natürlich mit dem Haushalt. Entschuldigung, ich bin doch hier nicht der alleinige Steurer, sondern es ist Sache des Parlaments, am Ende darüber zu entscheiden, wie die Haushaltsmittel aufgeteilt werden. Davon hängt die Entwicklung der Zielzahlen ab, und dann ist es immer noch ein Problem der Praxis, ob man in der jetzigen Situation überhaupt ausreichend Bewerberinnen und Bewerber findet. Daran arbeiten wir. Dazu kann man auch beitragen, indem man zum Beispiel konkurrenzfähig bleibt im Verhältnis zu Niedersachsen. Das sind dann solche Themen wie „Wie ist die Höhe der Polizeizulage?“ und, und, und. Das heißt, wir können uns nicht hinsetzen und sagen, wir warten einfach mal ab, sondern das muss man aktiv begleiten.
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Christine Schnittker CDU
Ja, voraussichtlich eine letzte Frage. Wenn die fehlenden Auszubildenden, die fehlende Einstellung im Nichtvollzug und die sinkenden Bewerberzahlen dazu führen, dass weniger Polizei im Einsatz ist, welche Auswirkungen hat das auf die Sicherheitslage und zum Beispiel auf die [red. Anm. akustisch unverständlich], die Problematiken am Bahnhof oder die Cops als Beispiel?
Ulrich Mäurer
Sie machen jetzt den zweiten Schritt vor dem ersten. Ich habe weiterhin die klare Vorstellung, dass wir versuchen müssen, so viele wie möglich in die Ausbildung zu bringen. Da, wo das nicht ausreicht, müssen wir dann im Bereich Nichtvollzug Kräfte einsetzen, um die Polizei zu entlasten. Mit der Frage, ob das irgendwann zu Problemen führt, möchte ich mich heute nicht beschäftigen. Ich sehe meine Aufgabe darin, dafür zu sorgen, dass gerade dieser Zustand nicht eintritt. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Sahhanim Görgü-Philipp
Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Sahhanim Görgü-Philipp
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Jan Timke. – Bitte schön, Herr Kollege! Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Herr Senator Mäurer, der Fachkräftemangel erreicht natürlich auch die Polizei, die Bewerberzahlen sind deutlich rückläufig. Trifft es in diesem Zusammenhang zu, dass in den letzten drei Einstellungsrunden bei der Polizei auch Bewerberinnen und Bewerber, die im Rahmen des Auswahlverfahrens durchgefallen sind, entweder, weil sie den Sporttest nicht bestanden haben, weil sie die schriftliche Eignung nicht vorweisen konnten, oder eben auch die gesundheitliche, dass die erneut eingeladen worden sind, um die Zielzahlen zu vergrößern?
Ulrich Mäurer
Wir haben das Prüfungsverfahren in den letzten Jahren kontinuierlich evaluiert und angepasst und ich bin ein großer Anhänger davon, dass man auch eine zweite Chance bekommt. Es kann nicht sein, dass man durch die Sportprüfung fällt und keine Chance hat, das zu wiederholen. Das heißt, wir haben nicht die Anforderungen abgesenkt, sondern wir haben einfach das Prüfungsverfahren so gestaltet. Auch in anderen Bereichen gibt es die Chance, nochmal etwas besser zu machen, und diese Möglichkeit nutzen wir. Ich finde, das ist kein Schaden für die Polizei. Wenn jemand eine klare Vorstellung davon hat, was er leisten muss, und dann hat er ausreichend Zeit, um das zu üben, dann funktioniert das auch.
Sahhanim Görgü-Philipp
Herr Kollege, haben Sie eine weitere Zusatzfragen? – Bitte sehr! Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Herr Senator, Sie haben jetzt meine Frage nicht beantwortet. (Zuruf [SPD]: Doch hat er!) Ich habe nicht danach gefragt, wie die Einstellungsvoraussetzungen sind, ob die abgesenkt worden sind, oder nicht, sondern ich habe ganz konkret danach gefragt, ob in den letzten drei Einstellungsrunden Bewerberinnen und Bewerber, die die Tests abgelegt haben, die dann nach Hause gefahren sind, weil sie nicht bestanden haben, ob die erneut eingeladen worden sind beziehungsweise dann doch genommen worden sind, obwohl die Einstellungsvoraussetzungen nicht gegeben waren. Das war meine konkrete Frage.
Ulrich Mäurer
Ja, aber ich habe sie auch konkret beantwortet. Warum soll ich jemanden aus dem Verfahren werfen, der einmal bei der Sportprüfung durchgefallen ist? Dann hat er ausreichend Zeit, sich auf die nächste Prüfung vorzubereiten, das sind ja Dinge, die man verändern kann. Wenn jemand zu langsam ist, der braucht doch nur ein bisschen zu üben, dann kann er das vielleicht. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Deswegen ist es für mich auch überhaupt kein Problem. Wenn jemand im April durchfällt, kann er im Oktober nochmal antreten. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Herr Timke? – Bitte sehr! Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Ich will das noch einmal konkretisieren. Es war nicht so, dass abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber dann doch genommen worden sind, ohne, dass sie diese Leistungen, wegen der sie beim ersten Mal durchgefallen sind, nicht erbracht haben?
Ulrich Mäurer
Nein, auf diese Idee würde ich nie kommen. Abgeordneter Jan Timke (Bündnis Deutschland): Okay, das ist eine klare Antwort.
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. – Ich bedanke mich für die Beantwortung. Anfrage 7: Warum wollen kaum Bremer zur Polizei? Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 10. Oktober 2023 Bitte sehr, Herr Kollege!
Marco Lübke CDU
Wir fragen den Senat: 1. Wie viel Prozent der Auszubildenden, die zum 1. Oktober 2023 ihre Ausbildung bei der Polizei Bremen begonnen haben, sind wohnhaft in Bremen? 2. Welche Gründe sieht der Senat dafür, dass laut Senatspressemitteilung vom 29. September 2023 von den 700 Bewerbern 393, also mehr als die Hälfte, aus Niedersachsen stammen? 3. Wie viele der Polizisten im Land Bremen insgesamt wohnen in Niedersachsen, und wie will der Senat die Arbeit bei der Polizei im Land Bremen wieder attraktiver machen?
Antje Grotheer
Auch diese Anfrage wird beantwortet durch Senator Ulrich Mäurer.
Ulrich Mäurer
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Polizei Bremen hat zum 1. September dieses Jahres 17 und zum 1. Oktober 91 weitere Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter eingestellt. Von den insgesamt 108 eingestellten leben 35 in Bremen, dies entspricht 32,4 Prozent. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat zum 1. Oktober dieses Jahres 23 eingestellt. Davon leben 10 in Bremerhaven, dies entspricht einer Quote von 43,5 Prozent. Zu Frage 2: Stadtstaaten ziehen durch ihre vielfältigen Möglichkeiten an Ausbildungsberufen, Studienangeboten und Arbeitsplätzen immer Personen aus dem Umland an. Dieses Phänomen beschränkt sich keineswegs auf die Bewerberinnen und Bewerber für die Polizeien im Land Bremen, sondern betrifft alle Bereiche des Arbeitsmarktes. Die Polizei Bremen, genauso wie die Ortpolizeibehörde Bremerhaven, ist den genannten Zahlen zufolge für Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Ländern sehr attraktiv. Zu Frage 3: 1 461 der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, dies entspricht 59,8 Prozent, sowie 267 Polizeikommissaranwärterinnen und - anwärter, dies entspricht 43,4 Prozent, wohnen außerhalb Bremens. 306 der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten, dies entspricht 66,8 Prozent, sowie 50 der Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, dies entspricht 59,4 Prozent, wohnen außerhalb Bremerhavens. Der Senat sieht keinen Zusammenhang zwischen der Attraktivität des Dienstes bei der Polizei und der Wahl des Wohnsitzes. – So weit die Antwort des Senats!
Antje Grotheer
Herr Abgeordneter, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!
Marco Lübke CDU
Herr Senator, Sie haben eben richtigerweise gesagt, dass es immer viele Bewerber aus Niedersachsen gibt, das war ja in der Vergangenheit auch schon immer so. Mich würde interessieren, ob das Verhältnis gleich geblieben ist, also ist es in der Vergangenheit mehr oder weniger so gewesen, dass mehr Bewerber aus Niedersachsen gekommen sind, oder wird es jetzt weniger?
Ulrich Mäurer
Ich habe schon viele Ausbildungsjahrgänge im Rathaus begrüßt, und es war immer so, dass über den Daumen 50 Prozent aller Studierenden seit ewigen Zeiten aus Niedersachsen kommen. Ich glaube, das muss man nicht erklären, warum das so ist. Im Bereich der Bremer, glaube ich – also ich würde das noch einmal nachrechnen, aber ich habe das Gefühl –, dass die Zahl unserer Absolventen deutlich zugenommen hat. Das waren deutlich weniger, so ist jedenfalls meine Erinnerung. Insofern sind 32 Prozent völlig im normalen Bereich. Auch bei der Frage, warum wohnen heute so viele Polizeibeamtinnen und - beamte in Niedersachsen, hängt das mit der Ausgangssituation zusammen. Viele wechseln gar nicht ihren Wohnort. Wenn sie in Weyhe zur Schule gegangen sind, gehen sie hier in Bremen zur Ausbildung, haben hier ihren Beruf und fahren abends dann zurück in ihre Heimatgemeinde. Das ist überall so. Gehen Sie nach Hamburg – auch da ist es so, dass die meisten aus den Umlandregionen kommen. Ein typisches Thema von Stadtstaaten, und deswegen sollte uns das auch nicht überraschen.
Antje Grotheer
Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht. Damit ist die Fragestunde beendet.(Die vom Senat schriftlich beantworteten Seite Fehler! Textmarke nicht definiert..) Lehramtsausbildung für Inklusive Pädagogik deutlich ausweiten, Personalversorgungskonzept Schule zügig umsetzen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD (Neufassung der Drucksache 21/146 vom 8. November 2023) vom 15. November 2023 (Drucksache 21/171) Dazu Änderungsantrag der Fraktion der CDU (Neufassung der Drucksache 21/156 vom 14. November 2023) vom 16. November 2023 (Drucksache 21/172) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Die Beratung ist eröffnet. Als erste Rednerin erhält die Abgeordnete Miriam Strunge das Wort.
Miriam Strunge Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es stimmt zwar, dass es auf Bundesebene gerade schwierig ist bei der Linksfraktion, aber ich habe trotzdem vor, bei der Linksfraktion in Bremen zu bleiben und hatte auch keine Gespräche mit der CDU-Fraktion. Das möchte ich einmal klarstellen. (Heiterkeit – Beifall) Wir beschäftigen uns heute in unserem Antrag mit verschiedenen Aspekten der Lehramtsausbildung in Bremen. Im Mittelpunkt des Antrags steht die Lehramtsausbildung für inklusive Pädagogik. Bremen ist Vorreiterin in der Inklusion. In Bremen gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine Förderschulen mehr. Alle Schülerinnen in Bremen gehen gemeinsam zur Schule, und das ist genau der richtige Weg. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Damit die Inklusion aber auch richtig umgesetzt werden kann, braucht es zwingend das notwendige Fachpersonal an Schulen. Wir brauchen also genügend Sonderpädagoginnen, die individuelle Förderung für die Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf sicherstellen können. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Wenn nicht ausreichend Sonderpädagoginnen an einer Schule vorhanden sind, dann haben alle das Nachsehen. Die Kinder mit Beeinträchtigung erhalten nicht die Förderung, die ihnen zusteht, die Kinder ohne Beeinträchtigung erhalten weniger Aufmerksamkeit, weil die einzige Lehrkraft im Klassenraum dann auch auf die besonderen Bedarfe eingehen muss, und auch die Lehrkraft spürt die fehlende Sonderpädagogin, weil sie möglicherweise an ihre Belastungsgrenze kommt, wenn sie dauerhaft alleine im Klassenraum ist ohne sonderpädagogische Unterstützung. Auch für den Ausbau der ReBUZ als die zentralen Anlaufstelle und als Alternative zu Schule an der Fritz-Gansberg-Straße für Schülerinnen, die zwischenzeitlich nicht mehr an ihrer Stammschule unterrichtet werden können, brauchen wir dringend mehr Fachkräfte. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Da wir es mit der Inklusion ernst meinen, ist es unsere Pflicht, uns jetzt um die Fachkräfte von morgen zu kümmern. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Das Personalversorgungskonzept von März 2023 gibt uns hier einen guten Überblick über die zusätzlichen Personalbedarfe an Bremens Schulen. Hier sehen wir, dass circa 12 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Land Bremen einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Wir sehen außerdem, dass aktuell schon 119 sonderpädagogische Lehrkräfte an den Oberschulen fehlen. An den Grundschulen haben wir aktuell keinen Fachkräftemangel. In diesem Bereich ist sogar ein Personalüberhang zu sehen, aber dieser Personalüberhang ist, wen wundert das, eigentlich nur ein Überhang auf dem Papier, denn er kommt dadurch zustande, dass die Zuweisung für Grundschulen, also die Frage, wie viele Sonderpädagoginnen gemessen an der Zahl der Kinder mit besonderen Bedürfnissen – –. Diese Zuweisung ist eigentlich nicht mehr zeitgemäß. Es wird momentan mit einer Quote gearbeitet, dass 7,2 Prozent der Kinder einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Wir alle wissen aber, weil wir uns genau angucken, wie hoch der sonderpädagogische Förderbedarf in Klasse 5 ist, dass diese 7,2 Prozent viel zu niedrig sind und wir eigentlich mit 10,2 Prozent rechnen müssen. Rechnen wir also mit dieser Quote, sehen wir, dass die Grundschulen angemessen ausgestattet sind. Dieser Überhang, der in der Theorie aber da ist, ist dann de facto wie weggeblasen. So ist der Status quo. Bis zum Jahr 2030 haben wir einen Bedarf von 535 Personen mit einer Ausbildung in der inklusiven Pädagogik. Mit der Quote von 10,2 Prozent in Grundschulen, die ich für richtig halte, brauchen wir sogar noch mehr Stellen, insgesamt 590 Pädagoginnen, Sonderpädagoginnen in Schule. Das ist eine immense Zahl. Immerhin gibt es einen Studiengang der inklusiven Pädagogik an der Uni Bremen, nachdem der große Fehler begangen war, den Studiengang der Behindertenpädagogik zu schließen. Seit 2018 kann man also wieder „inklusive Pädagogik an Oberschulen und Gymnasien“ studieren. Die ersten Absolventinnen gehen jetzt in das Referendariat. Deshalb sagen wir in unserem Antrag, dass die Referendariatsplätze aufgestockt werden müssen. Wir brauchen mehr Kapazitäten am LIS (Landesinstitut für Schule), um die Referendarinnen auch angemessen zu begleiten. Kleiner Exkurs, weil es ganz aktuell ist: Dass wir aktuell 250 Referendariatsplätze vergeben, das stimmt mich natürlich wirklich sehr positiv, wenn wir uns den aktuellen Lehrkräftemangel ansehen, und ich fände es absolut das falsche Signal, jetzt Bewerberinnen abzulehnen, die dann in Niedersachsen das Referendariat machen. Trotzdem nehme ich natürlich die Warnungen ernst, die sagen, wenn wir so viele Referendariatsplätze zusätzlich haben, dann muss sich auch die Kapazitätsausstattung am LIS deutlich erhöhen, (Glocke) damit die Qualität des Referendariats nicht leiden wird. Meine Redezeit ist schon vorbei, aber glücklicherweise gibt es ja noch eine zweite Runde. Da werde ich dann noch weiter ausführen. – Herzlichen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Yvonne Averwerser.
Yvonne Averwerser CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Uns liegt seitens der Koalition ein Dringlichkeitsantrag vor, der maßgeblich von der Fraktion DIE LINKE initiiert wurde: „Lehramtsausbildung für inklusive Pädagogik deutlich ausweiten – Personalversorgungskonzept Schule zügig umsetzen“. Der Anfrage geht zunächst auf die bundesweit große Lücke im Bereich der Fachkräfte in Sozial- und Erziehungsberufen ein. Wie wir alle wissen, macht sich das auch im Lehrkräftebereich deutlich bemerkbar. Wir wissen auch, dass es die ureigene Aufgabe der Länder ist, die Lehrkräfte auszubilden, aber auch, dass zusätzlich benötigtes pädagogisches Personal bedarfsgerecht ausgebildet werden muss. Weil das SPD-geführte Bildungsressort seit knapp 20 Jahren nichts gegen die sich abzeichnende Situation an den Bremer Schulen getan hat, leiden insbesondere die Schulen in Bremen und Bremerhaven in hohem Maße darunter. Es wurden in den letzten Jahren weder die Bedarfe an den Schulen rechtzeitig und umfassend erhoben, noch gab es gemeinsame Maßnahmen mit der Universität, um unter anderem die Lehramtsausbildung rechtzeitig bedarfsgerecht auszubauen oder gar zu modernisieren. Im Gegenteil, die Kollegin Frau Strunge hat es schon angesprochen: Obwohl man sich hier insgesamt für den Ausbau der Inklusion ausgesprochen hat, wurde der Studiengang für inklusive Pädagogik, um den es hier im Antrag geht, als Hauptfach abgeschafft und erst zehn Jahre später, im Studienjahr 2018/2019, wieder neu eingerichtet. Die Personalmisere in diesem Bereich war tatsächlich absehbar. Deshalb hat auch – unter anderem deshalb – die Bürgerschaft hier 2017 gemeinsam ein Personalentwicklungskonzept für Schulen in Bremen und Bremerhaven beschlossen. Die Behörde legte uns im April 2023 dann endlich ein hier im Antrag gelobtes Personalversorgungskonzept vor. Sechs Jahre, meine Damen und Herren, sechs Jahre, in denen die politisch Verantwortlichen von damals ruhig dabei zugesehen haben, wie den Schulen die Luft zum Atmen genommen wurde. Das Thema Qualitätssicherung, geschweige denn dessen Ausbau, sowohl innerhalb des Unterrichts als auch bei der Umsetzung der Inklusion ist quasi unmöglich geworden. Nun nehmen Sie hier auf das Personalversorgungskonzept Bezug, das nach breiter Meinung – und Sie haben es gut ausgeführt, Frau Strunge – nichts mehr als eine mittelmäßig belastbare, weil unvollständige Darstellung der aktuellen schlechten Lage sowie eine mutlose, perspektivlose, qualitätsfeindliche und innovationslose Fortschreibung der Maßnahmen ist, die letztlich aus der Not heraus geboren werden mussten. Es werden seitens der Behörde keine Perspektiven aufgezeigt, wie sich die Situation in Bremerhavener und Bremer Schulen mittelfristig und langfristig qualitativ verbessern soll. Knapp 160 Seiten, keine saubere Analyse der Studiensituation hinsichtlich Abbrecher und Wechselgründe innerhalb der unterschiedlichen Lehramtsstudiengänge, ohne parallel laufende, erkennbar wiederaufwachsende Qualitätssicherungsmaßnahmen, ohne eine fundierte an Kriterien und messbaren Maßnahmen erkennbare Strategie, die über die Durststrecke der Notmaßnahmen hinausgeht. Sie sehen, wir teilen Ihre Bedenken hinsichtlich der unbefriedigenden Inhalte und deren Umsetzung des Personalversorgungskonzeptes, die in Ihrem Antrag überall durchklingen, insbesondere auch hinsichtlich der dringend notwendigen Verbesserung der personellen und finanziellen Absicherung im Bereich der Inklusion sowie der dortigen Aus- und Weiterbildungsplätze. Umso irritierender war bis gestern Abend dann Ihre Beschlussempfehlung, die zwar die richtigen Punkte anspricht, dass Gespräche mit der Universität vorgenommen werden sollen, ob überhaupt ein Ausbau erfolgen soll, um dann zu prüfen – zu prüfen! –, ob zusätzliche Stellenbedarfe benannt werden können, um zu prüfen, wie die Quote der Studienabsolventen im Lehramt gesteigert werden kann, um zu prüfen, ob Zugangsbeschränkungen vorliegen, die mögliche Studienbewerber vom Studium abhalten. Alles Prüfaufträge! Es fehlte lediglich der Konjunktiv, um in dem Punkt noch unverbindlicher zu klingen. (Beifall CDU) Das alles sind Punkte, von denen angesichts der schlechten Lage, die wir hier in Bremen haben, wir von der Opposition gedacht haben, dass das schon längst von der Behörde und dem Wissenschaftsressort gemeinsam bewältigt wird. Aber erwarte nichts von diesem Senat, dann wirst du auch nicht enttäuscht: Weil wir das zur Kenntnis nehmen mussten und weil dieser Senat ohne klaren Auftrag wenig aus eigenem Antrieb tut, haben wir unseren ersten Änderungsantrag formuliert, dem Sie sich ja dann am Ende angeschlossen haben. Sie hatten den vierten Beschlusspunkt ergänzt, indem Sie jetzt auch bereit sind, einer Ergebnisvorstellung in beiden Deputationen zuzustimmen, was das Mindeste ist, um eine Transparenz der Maßnahmen, die Sie fordern, darzustellen. Im Übrigen haben wir Ihnen eben, das wurde gesagt, einen Änderungsantrag zu unserem Änderungsantrag vorgelegt, (Glocke) und zwar im Beschlusspunkt 1 Spiegelstrich 1. Der war etwas missverständlich formuliert, weil man davon ausgehen könnte, dass wir glaubten, dass die Eckwerte noch nicht stehen. Die Eckwerte stehen für den Noch-Wissenschaftshaushalt. Deshalb würden wir uns wünschen, um genau das Personal und den Ausbau abzusichern, den wir im Bereich der inklusiven Pädagogik brauchen, dass diese Personalbedarfe im Entwurf des Haushaltsplans 2024/2025 (Glocke) im Etat der Senatorin für Wissenschaft prioritär stattfinden. Ich hoffe, dass Sie sich diesem Änderungsantrag ebenfalls noch anschließen können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall CDU) Als nächster Redner der Abgeordnete Falko
Falko Bries SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Gäste, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur in Bremen leiden wir unter dem Fachkräftemangel in den Sozial- und Erziehungsberufen. Dass uns in allen Schulformen und allen Fächern das Personal fehlt, steht außer Frage. Doch wenn es um die Ausbildung und die Studienfächer geht, fällt uns auf, dass sie gerade in dem Bereich, wo Bremen ein sehr gutes bundesweites Standing hat, nämlich in der inklusiven Pädagogik, unbedingt wieder aufholen müssen. Das Einstellen des Studiengangs Sonderpädagogik war ein Fehler, die Einführung der Inklusion dagegen goldrichtig. 2009/2010 haben wir damit begonnen, an unseren Schulen inklusiv zu unterrichten. Das haben wir als SPD sehr begrüßt und auch immer unterstützt. Mit der Auflösung der meisten Förderzentren und der Integration von Sonderpädagogen wurde der Weg in die richtige Richtung beschritten. Einige Schulen waren zunächst auch gut ausgestattet. Hierzu ein Beispiel: An der Roland zu Bremen Oberschule, ehemals Schulzentrum Flämische Straße, wurde der inklusive Unterricht schon 2004 eingerichtet. Von da an wurde dort inklusive Pädagogik geleistet, die mehrfach bundesweit ausgezeichnet wurde. Ich persönlich kann mich gut daran erinnern, dass bis zum heutigen Tag viele Schulen aus vielen Bundesländern und sogar eine Delegation aus Japan dreimal an der Schule waren, um sich diese inklusive Schulform anzuschauen und Erkenntnisse für die Entwicklung in ihren Ländern mitzunehmen. Mit der Schulreform und der Einführung des Zwei-Säulen-Modells im Jahre 2009 wurden alle Schulen per Schulgesetz dazu verpflichtet, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln und dafür die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Zweifellos hätte in der Vergangenheit viel mehr für die Ausbildung getan werden müssen, doch wir haben aus unseren Fehlern gelernt. Gerade haben 30 Lehrkräfte aus Grund- und Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen im siebten Durchgang des weiterbildenden Masters of Education „Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik“ an der Akademie für Weiterbildung der Universität begonnen, sich zu sonderpädagogischen Lehrkräften weiterzubilden. Diese erfolgreiche Weiterqualifizierung gilt es auch weiterhin auszubauen und aktiv an Schulen zu bewerben. Zum Wintersemester 2021/2022 wurden die ersten Studierenden zum neu eingeführten Lehramtsstudiengang „Inklusive Pädagogik/Sonderpädagogik“ an Gymnasien und Oberschulen zugelassen. Der Studiengang wurde bislang gut angenommen, und wir erwarten bald die ersten Absolventinnen. Es ist notwendig, dafür zusätzliche Kapazitäten am LIS zu schaffen. Es ist weiterhin eminent wichtig, umgehend mit der Universität ins Gespräch zu kommen, wie vorhandene Studienkapazitäten bestmöglich ausgeschöpft werden können. Dafür ist es wichtig, Bedarfe von Schulen zu benennen, ohne die Lage zu beschönigen. Zudem muss geprüft werden, ob es für dieses wichtige Studium alternative Zugangswege geben kann, beispielsweise für Erzieherinnen oder auch Heilerziehungspflegerinnen oder Seiteneinsteiger. Aber auch um Anerkennung und Studienmöglichkeiten für entsprechend ausgebildete Menschen aus dem Ausland müssen wir uns intensiv kümmern. Das Potenzial ist vorhanden. Die Bürokratie hält aber nicht mit der Entwicklung mit. Wir dürfen nicht länger warten. Wir als SPD werden diesem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Franziska Tell das Wort. Abgeordnete Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Da sind wir also nun wieder bei dem Thema Fachkräftemangel. Ich hatte es ja gestern quasi schon prophezeit, dass dieses Thema eben in allen Bereichen immer wieder aufkommt. In den Schulen ist es natürlich ein besonders großes Problem, wenn wir feststellen, dass wir nicht ausreichend Fachpersonal haben – nicht ausreichend Fachpersonal, um die Inklusion umzusetzen, die so entscheidend ist, damit alle Schüler:innen die Unterstützung erhalten, um allen Schüler:innen eine gute Chance zu geben, gut ins Leben zu starten und auch die Chance zu geben, dann wieder zu Fachkräften zu werden, die wir in allen Bereichen brauchen. Der vorliegende Antrag stellt klar, dass wir eine Verbesserung der Situation brauchen und dass wir mehr Ausbildung von ebendiesem Fachpersonal dringend benötigen. Jetzt wurde eben von der CDU kritisiert, dass der Antrag relativ unklar ist, dass es Formulierungen gibt wie „zu prüfen“ und es eben eine Unverbindlichkeit gibt. Ich kann diese Kritik in gewisser Weise verstehen, denn natürlich würden auch wir uns wünschen, dass wir gleich schreiben, es soll sofort alles passieren, denn es ist auf jeden Fall dringlich. Diese Kritik verstehe ich. Gleichzeitig wäre es aber, glaube ich, falsch, an dieser Stelle jetzt einen Antrag zu beschließen, in dem wir einfach nur sagen, wir wollen jetzt um soundso viel die Ausbildung ausweiten und fordern die Universität dazu auf. Denn die Universität ist ein entscheidender Player in diesem gesamten Prozess, und da braucht es eine gute gemeinsame Auseinandersetzung. Ich als auch wissenschaftlich-politische Sprecherin weiß, dass die Universität nicht glücklich wäre, wenn wir jetzt einfach sagen: „Hier, das ist euer Auftrag, macht das!“, sondern es ist entscheidend, dass es gemeinsam entwickelt wird. Genau das fordert ja dieser Antrag. Er fordert, dass sich der Senat mit der Universität zusammensetzt und ganz klare Linien aufzeigt, wie es möglich ist, dass das Studium der inklusiven Pädagogik ausgeweitet werden kann, wie es auch möglich ist, dass Studiengänge so unterstützt werden, dass Studierende das Studium erfolgreich abschließen können. Denn momentan sehen wir, dass es immer wieder hohe Abbruchquoten gibt, und das ist natürlich auch ein Riesenproblem, wenn es junge Leute gibt, die sich dafür entscheiden, das Lehramt zu studieren, sich für diesen Bereich interessieren, und sie dann aber dieses Studium nicht zu Ende führen. Auch da müssen wir dringend ran. Wir müssen klären, warum es diese Abbruchquoten gibt und wie wir dafür sorgen können, dass die Menschen in Zukunft das Studium zu Ende führen und dann zu dem Fachpersonal werden, was wir dringend brauchen. Nicht nur der Aspekt der Ausbildung ist ein zentraler Aspekt in diesem Antrag, sondern auch der Aspekt der Weiterbildung, denn wir haben ja auch bereits einige Lehrkräfte an den Schulen, die aber im Bereich inklusive Pädagogik noch weitere Ausbildung brauchen, um diese Inklusion konsequent umsetzen zu können. Auch dieser Aspekt wird aufgegriffen und ist entscheidend, damit wir das Fachpersonal auch stärken können, damit das Personal, das schon jetzt in den Schulen ist, für die Herausforderungen, die vor ihnen liegen, gewappnet ist und dass sie eben damit umgehen können. Das wurde auch schon gesagt von meiner Kollegin Strunge, dass auch der Aspekt der Weiterbildung beziehungsweise der Ausbildung am Landesinstitut für Schule der Ausbildung im Referendariat zentral ist. Da kann ich mich der Ausführung über die Meldung, dass es hier weitere Plätze gibt, nur anschließen, dass es eine sehr gute Nachricht ist, aber wir müssen eben auch sicherstellen, dass das Geld am Ende da ist, dass das ausreichende Personal am LIS da ist, um das neue Personal im Referendariat zu unterstützen, damit wir dann ausreichend Personal an den Schulen haben. Es gibt also viele Schrauben, an denen wir gleichzeitig drehen müssen, aber das ist entscheidend, damit wir am Ende die Ausbildung so vorantreiben können und die Unterstützung des Personals so vorantreiben können, dass wir am Ende das Fachpersonal an die Schulen bringen können, wie wir brauchen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Zum Abschluss noch ein kleiner Hinweis auf den Änderungsantrag der CDU: Diesen Änderungsantrag werden wir nicht mitgehen, denn wir sind der Meinung, dass dieser Änderungsantrag den vor uns liegenden Haushaltsverhandlungen vorgreift – was natürlich nicht heißen soll, dass wir den Inhalt, dass dieser ganze Aspekt wichtig ist, nicht teilen. Wir würden ja hier heute keinen Antrag einbringen und beschließen oder darauf hoffen, dass er hier beschlossen wird, wenn wir nicht der Meinung wären, dass es nicht ein wichtiges Thema ist. Von daher wollen wir mit diesem Antrag ein klares Zeichen setzen, dass uns die Lehramtsausbildung in der inklusiven Pädagogik, dass uns die Weiterbildung und die verschiedenen Aspekte der Lehramtsausbildung sehr wichtig sind. Aber wir wollen eben nicht schon klar festlegen, dass das der entscheidende Baustein im Haushalt ist, diesem nicht vorgreifen. Darum lehnen wir den Änderungsantrag ab, sind aber natürlich auf jeden Fall dafür bereit, auch dafür zu kämpfen, dass der Haushalt das darstellt, was wir nämlich dringend brauchen, dass wir dafür sorgen, dass wir ausreichend Personal an den Schulen haben. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Als nächster Redner der Abgeordnete Holger
Antje Grotheer
Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Fehlende Inklusionslehrer sind kein neues Bremer Phänomen. Mit der Hals-über-Kopf-Einführung des Inklusionsunterrichts und der Schließung der Förderschulen in den Jahren 2011/2012 entstanden weitere massive Probleme im abgehängten Bremer Schulsystem. Jetzt kommt die Koalition mit einem Back-to-SchoolProgramm um die Ecke. Teilzeitlehrer sollen zur Stundenaufstockung bewegt werden, Quereinsteiger und pensionierte Lehrer sollen dieses Mal unser marodes Schulsystem retten. Auch weil ein grundständig ausgebildeter Lehrer in den Schulen besser zu gebrauchen ist als ein Seiten- oder Quereinsteiger, sollen Kapazitäten an der Uni ausgebaut werden, besonders in den Bereichen inklusive Pädagogik und Erziehungswissenschaften. Doch leider gibt es immer weniger Bewerber. Wie wir gerade hörten, fehlen jetzt schon 119 Sonderpädagogen in Bremen. Wir müssen uns doch alle mal fragen, warum der Lehrerberuf so unattraktiv geworden ist – kaum Wertschätzung, kein Respekt, keine Anerkennung, dafür anstrengende oder nicht interessierte Eltern. Schule ist inzwischen der gesellschaftliche Reparaturbetrieb. Lehrer werden oft als Psychologen, Sozialarbeiter, Streitschlichter und Ersatzeltern benutzt. Inzwischen sind nicht mehr der Unterricht und die Vor- und Nachbereitung das Kerngeschäft des Pädagogen, sondern zahlreiche Verwaltungsaufgaben, endlose Konferenzen und Teamsitzungen. Die Arbeitszeiten nach Schulschluss werden viel zu wenig wertgeschätzt. Dazu kommen der hohe Stress- und Lärmpegel und zunehmende Gewaltandrohungen von Schülern, die in unserem System niemals ankommen werden. Schulleitungen und Senatsverwaltung stärken den Lehrkräften häufig nicht den Rücken. Das Lehramtsstudium ist zu theoretisch, vielen Studenten droht der Praxisschock, wenn sie überhaupt so weit kommen und nicht vorher hinschmeißen. Quereinsteiger oder professionelle Teams, über die wir hier auch schon geredet haben, können höchstens eine vorübergehende Hilfe sein. Pädagogen, die Türkisch oder Arabisch sprechen, können dabei eine Hilfe und eine Bereicherung für viele Einwandererkinder sein, aber wir dürfen dabei nicht aus den Augen verlieren, dass Zuwanderer grundsätzlich in der Bringschuld sind. Zur gelungenen Integration sollte es ihre Pflicht sein, unsere Sprache zu lernen. Insofern haben Lehramtsstudenten und zukünftige Lehrer fließend Deutsch zu sprechen. Sie sollen schließlich jungen Menschen in einer korrekten Sprache begegnen, Fehler aufzeigen und korrigieren. Lehrkräfte benötigen dazu mehr methodische, didaktische Freiräume. Die enge Bindung an die Lehrpläne erdrückt den Spaß und die Kreativität am Unterricht. Der Lehrerberuf muss nach Jahrzehnten der Vernachlässigung endlich wieder gesellschaftlich und finanziell aufgewertet werden. Ob das mit dem Back-to-School-Programm der rot-rot-grünen Koalition gelingt? Wir von Bündnis Deutschland haben da erhebliche Zweifel. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Prof. Dr. Hauke Hilz.
Prof. Dr. Hauke Hilz FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Wir reden ja heute über inklusive Pädagogik und nicht über „Back to School“, dachte ich jedenfalls. So habe ich auch die Vorredner der Koalition, die den Antrag gestellt haben, verstanden. (Beifall FDP, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Dann möchte ich auch darauf eingehen: Die Inklusion in Schule ist richtig, aber die Probleme in dem Bereich sind lang. Bezeichnend ist das, was Herr Bries gesagt hat, und ich zitiere Sie, ich habe mir das extra wörtlich aufgeschrieben: „Es gab Schulen in Bremen, die waren gut ausgestattetet in der Inklusion“, und dann haben Sie ein Beispiel genannt aus dem Jahr 2004. Was ist also passiert in der Zeit zwischen 2004 und 2023, das wir heute haben? Gerade aus Sicht der SPD finde ich es bezeichnend, dass Sie das hier mal offen und ehrlich ansprechen. Wir haben den Wandel, oder Sie haben den Wandel von den Förderschulen zur inklusiven Pädagogik verschlafen, indem Sie das nicht mit ausreichend Personal hinterlegt haben. (Beifall FDP, CDU) Das ist doch der Kern des Problems, vor dem wir heute stehen. Der Antrag, den Sie heute vorlegen, ich nehme mal vorweg, wir stimmen dem zu. Der Antrag ist trotzdem bemerkenswert, denn wir haben am 14. April dieses Jahres das Personalentwicklungskonzept vorgelegt bekommen. Frau Strunge hat daraus ganz viele Zahlen zitiert, die wichtigsten will ich Ihnen noch einmal nennen: Wir haben derzeit 206,9 – das nennt sich dann „Vollzeitäquivalente“, also Personen sind noch mehr, also 206,9 Vollzeitstellen, und wir brauchen bis zum Jahr 2030 535,2. Das ist eine Verzweieinhalbfachung, also 150 Prozent zusätzlich oben drauf – 150 Prozent zusätzlich oben drauf! Sie brauchen von April bis November, um einen Antrag vorzulegen, in dem Sie schreiben, der Senat wird aufgefordert, Gespräche zu führen. Von April bis November, das sind sieben Monate, die Sie brauchen, um den Senat aufzufordern, Gespräche zu führen. In der letzten Debatte in der letzten Bürgerschaft haben Sie, Herr Bries, Frau Strunge, und in dem Fall waren Sie es, Frau Müller, mir gesagt: Unseren Antrag, den wir vorgelegt haben, den brauchen wir nicht, weil der Senat ja schon tätig ist. Daraus schließe ich, der Senat hat noch keine Gespräche geführt seit April, (Beifall FDP) seit das Personalentwicklungskonzept vorliegt, und das bei einem so großen Bedarf an Personalstellen, gerade im inklusive Bereich, was uns eigentlich keine ruhige Minute schlafen lassen sollte! Wir müssen alles tun, um Menschen für diesen Bereich zu begeistern – das haben Sie nicht mitaufgenommen in diesen Antrag. Wir brauchen Menschen, die begeisterungsvoll reingehen in das Studium und später aus dem Studium heraus in unsere Schulen, weil sie sich dafür einbringen wollen, dass gerade die Kinder, die inklusiven Förderbedarf haben, zu ihrem bestmöglichen Schulabschluss gebracht werden. Das ist doch unser gemeinsames Ziel, und dafür müssen wir die Kapazitäten der Universität ausbauen. (Beifall FDP) Wir haben das übrigens schon im Februar letzten Jahres gesagt: Wir müssen in allen Lehramtsstudiengängen die Kapazitäten ausbauen, wenn wir den steigenden Schülerzahlen und den steigenden Bedarfen, insbesondere jetzt in der inklusiven Pädagogik, gerecht werden wollen. Deswegen sind wir dabei, wenn Sie sagen, wir müssen Gespräche führen, aber wir müssen auch schneller werden. Die Gespräche hätten längst geführt werden müssen, es hätte längst klar sein müssen, was gemacht werden muss, in welchen Schritten, damit wir dazu kommen, dass mehr Studierende aufgenommen werden können, damit mehr Menschen rauskommen als voll ausgebildete Lehrkräfte. Deswegen finden wir als FDPFraktion, dass dieser Antrag zwar im Kern richtig ist, aber eigentlich zu spät kommt. (Beifall FDP) Jetzt sagt die CDU: Wir wollen den Bereich so ausbauen, wie der Wissenschaftsplan es ursprünglich vorgesehen hat. Mit den Zahlen, die wir im Personalentwicklungskonzept haben, bezweifle ich sogar, dass das ausreicht. Ich glaube, wenn wir über 300 zusätzliche Personen brauchen in – sieben Jahre sind es ja nur noch, über 300 zusätzliche Vollzeitstellen besetzen müssen – im Moment haben wir 200 –, dann ist vielleicht der Wissenschaftsplan nicht ausreichend. Richtig ist aber, dass es im Haushalt 2024/2025 abgebildet werden muss. Deswegen werden wir uns in diesem Fall bei Ihrem Antrag enthalten, ich bitte um Verständnis dafür. (Glocke) Ich komme zum Schluss, letzter Satz. Wir müssen handeln, wir müssen die Gespräche schnell zum Abschluss bringen, damit Klarheit herrscht: Was müssen wir tun und was müssen wir oder müssen Sie insbesondere in den Haushaltsberatungen einstellen? Wir werden das begleiten und werden genau aufpassen und im Zweifel nachsteuern, dass hier ausreichend Kapazitäten bereitgestellt werden. Wir sind es den Kindern in unseren Schulen schuldig. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Tribüne recht herzlich eine zehnte Klasse der Hauptund Realschule Ritterhude. – Herzlich willkommen bei uns! (Beifall) Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Miriam Strunge.
Miriam Strunge Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Jetzt hoffe ich, dass ich mit meiner Redezeit hinkomme, ich war nämlich noch gar nicht fertig. Ich gehe also noch mal auf die Hauptaussage unseres Antrags ein, auch wenn das meine Vorrednerinnen gemacht haben, weil mir das aber so wichtig ist. Wir wollen, dass die bisherigen Studienkapazitäten im Bereich inklusive Pädagogik ausgeweitet werden. Es braucht mehr Studienplätze für angehende Lehrerinnen in diesem Bereich. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Bisher können 30 Personen pro Jahr inklusive Pädagogik an Gymnasien und Oberschulen an der Uni Bremen studieren, und diese Studienplätze sind auch voll besetzt. Das ist eine gute Nachricht, denn das war leider nicht immer so. Als der Studiengang angefangen hat, konnte er nicht voll besetzt werden. Zwischenzeitlich, das war wahrscheinlich auch ein Stück weit coronabedingt, gab es aber nur 20 Plätze. Wenn wir aber diesen Bedarf sehen, dann schmerzt das natürlich sehr, wenn die Kapazitäten nicht ausgelastet sind. Deswegen bin ich sehr froh, dass in den letzten beiden Studienjahren wirklich alle Plätze ausgelastet waren. Deswegen, glaube ich, ist es auch jetzt der richtige Schritt, die Kapazitäten an dieser Stelle auszuweiten. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Es ist deshalb notwendig, dass sich das Bildungsressort und das Wissenschaftsressort schnellstmöglich zusammensetzen und klären, wie höhere Ausbildungskapazitäten an der Uni Bremen geschaffen werden können. Selbstverständlich müssen dafür auch die notwendigen finanziellen Mittel, Frau Averwerser, bereitgestellt werden, denn gute Inklusion gelingt eben nur, wenn das Fachpersonal nicht nur im Stellenplan eingeplant ist, sondern auch ganz real im Klassenraum arbeiten kann. Ich möchte noch einmal auf die weiteren Ziele unseres Antrags eingehen. Wir wollen auch die Weiterbildung für inklusives Lehramt fortführen und damit explizit auch Quereinsteigerinnen aus dem Back-to-SchoolProgramm ansprechen und auf die Möglichkeit hinweisen, dass sie über diese Weiterbildung auch eine voll qualifizierte Lehrkraft werden können, also von einer Ein-Fach-Lehrkraft zu einer voll ausgebildeten Lehrkraft als Sonderpädagogin. Wir wollen aus den vorhandenen Kapazitäten, die wir im Moment im Lehramt haben, alles rausholen. Wie schaffen wir das? Wir wollen rausfinden, warum bestimmte Fächer unterausgelastet sind und was man dagegen tun kann. Wir wollen auch verstehen, warum junge Erwachsene ihr Studium abbrechen und ob man hier mit geeigneten Maßnahmen entgegenwirken kann. Dazu will ich noch mal sagen: Ein Stück weit ist es auch richtig, dass junge Menschen ihr Studium abbrechen oder abbrechen können, weil es eben dazugehört, dass sich junge Menschen orientieren und mal den einen Weg einschlagen und sagen, das ist es doch nicht für mich. Deswegen, finde ich, kann es gar nicht das Ziel sein, die Abbrecher:innenquote auf null zu senken, weil es einfach dazugehört, dass sich Menschen umorientieren. Trotzdem ist es wichtig, im Bereich des Lehramtes zu gucken: Gibt es bestimmte Punkte im Studium, die eine höhere Abbruchquote ausmachen und wo man vielleicht gegensteuern könnte? Wir wollen uns außerdem auch noch mal die Zugänge zum Lehramtsstudium anschauen. Hier ist eigentlich der Hintergrund der Frage: Welche Lehrkräfte wollen wir an Bremens Schulen haben? Ich finde, wenn die Gruppe der Schülerinnen immer heterogener wird und wenn es immer mehr zugewanderte Kinder gibt, dann schadet es nicht, wenn es auch einige Lehrkräfte gibt, die Migrationserfahrung haben oder die beispielsweise muttersprachlich Arabisch sprechen können. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen – Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Es nützt sogar!) Im Arbeitsalltag kann das nämlich sehr hilfreich sein, und das sollte bei den Zugangsvoraussetzungen auch berücksichtigt werden. Genauso wollen wir prüfen, ob pädagogische Vorqualifikationen im Zulassungsprozess zum Studium anerkannt werden können. Ich möchte jetzt die verbleibende Redezeit noch mal dazu nutzen, um auf die Statements aus der Opposition einzugehen. Ich fange mal mit Herrn Professor Dr. Hilz an. Sie sagen, die Bürgerschaft braucht von April bis November, um hier so einen Antrag vorzulegen. Da muss ich ja ein bisschen lachen. Das ist ja wirklich ein populistisches Argument, weil Ihnen nichts anderes eingefallen ist. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Na, na, na, na, na, na, na!) Sie sind ja wahrscheinlich selber informiert darüber, dass es im Mai eine Bürgerschaftswahl gab, dass es danach keine Parlamentssitzungen gab, dass die erste Sitzung Ende August war, weil man mit der Koalitionsbildung und dem Koalitionsvertrag beschäftigt war. (Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz [FDP]: Ist ja nicht unsere Schuld, dass Sie so lange brauchen! – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Das ist auch relativ wichtig, um politisch zu arbeiten. Jetzt muss hier sogar der Fraktionsvorsitzende der CDU noch laut werden, um Ihrem starken Argument Unterstützung zu bringen. Aber ich habe mich so gefreut, dass Sie gesagt haben, Sie stimmen dem Antrag zu. Deswegen kann ich auch darüber hinwegsehen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Herr Fricke, was mich bei Bündnis Deutschland immer sehr ärgert, ist der Punkt: Sie stellen Thesen in den Raum, die niemand gesagt hat. Sie sagen, Lehrer sollen fließend Deutsch sprechen. Ich habe noch in keiner bildungspolitischen Debatte in den letzten fünf Jahren irgendjemanden gehört, der das in Zweifel zieht, und Sie stellen sich hierhin und tun so, als würde das irgendwie diskutiert werden. Das ist absoluter Quatsch! (Beifall DIE LINKE, SPD) Natürlich können alle Lehrkräfte im Land Bremen fließend Deutsch sprechen, vielleicht sogar besser als Sie, Herr Fricke. (Unruhe – Glocke – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Eine Frechheit ist das! Das muss man sich hier nicht anhören! – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Eine Beleidigung ist das, ganz klar!) Zur CDU möchte ich auch noch ganz kurz was sagen. Mein Herz schlägt ja auch ein bisschen für Ihren Antrag. Natürlich sollen diese Punkte prioritär im Haushalt berücksichtigt werden. Die Koalition hat sich aber darauf geeinigt, das bei keinem einzigen Antrag, den wir gerade einbringen, zu benennen, sondern das in den Haushaltsberatungen zu beraten. Das werden Sie also bei jedem Antrag der Koalition anmahnen können, und bei jedem Antrag der Koalition werden wir sagen, das beraten wir in den Haushaltsverhandlungen. Ich finde es aber gut, wenn es aus diesem Parlament Rückenwind für diese Forderung gibt, dass das im Haushalt prioritär beraten wird. Ich komme wirklich zum Schluss, Frau Präsidentin. Wir wollen mit diesem Antrag wichtige Schritte gehen, um die Attraktivität im Lehramtsstudium und des Referendariats zu erhöhen. Insbesondere in der inklusiven Pädagogik wollen wir die Studienkapazitäten erhöhen. Ich freue mich auf Unterstützung. – Herzlichen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Yvonne Averwerser das Wort.
Yvonne Averwerser CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich ja, dass Sie unserem geänderten Änderungsantrag dann doch zumindest Sympathie entgegenbringen, wobei mir das wichtige Signal – –. Herr Hilz hat gesagt, welchen Druck wir hier haben. Den Druck haben wir nicht erst seit zwei Jahren, wir haben ihn nicht erst seit sechs Jahren, wir haben ihn seit 2004, wie Herr Bries es ja sehr ausdrücklich gesagt hat. Wir haben Schulen, die wirklich nur zum Teil gut ausgestattet waren mit diesen wichtigen Personen, deren Ausbildung und deren Notwendigkeit wir uns alle hier gestellt haben. Natürlich bin ich verärgert darüber, dass die Universität und dass das Wissenschaftsressort und das Bildungsressort an der Stelle scheinbar seit der letzten Legislaturperiode auch nicht zusammengefunden haben. Ich kann mich an eine Diskussion erinnern, die war hier, und da ging es eben drum, dass ich drum gebeten habe, und da waren wir uns, glaube ich, auch durchweg einig, dass diese Gespräche zwischen diesen beiden so wichtigen Ressorts, wenn es darum geht, den Bildungsstandort Bremen und Bremerhaven nach vorne zu bringen, dass das sehr viel enger funktionieren muss. Da wurde mir dann sozusagen durch die Blume gesagt, das Lehramt an der Universität ist das Brot-und-Butter-Geschäft, aber unsere Universität braucht einfach die Drittmittel, und in dem Moment ist natürlich der Ausbau des Lehramts unattraktiv. Das muss man so konstatieren. Auf der anderen Seite ist das für mich natürlich genau das Zeichen, dass unser Änderungsantrag genau der richtige wäre, weil der zeigt, dass uns allen hier bewusst ist, wie wichtig dieser Teil der Stärkung des Wissenschaftsplans aber auch des Haushalts mit Teilen der Personalausstattung und finanziellen Unterstützung, die wir in dem Bereich brauchen, dass wir da prioritär tatsächlich einen großen Punkt machen könnten und nach außen auch tatsächlich das Zeichen setzen, nicht nur hier zu sagen: Wasch mich, aber mach mich nicht nass, und eigentlich finde ich es sympathisch. Aber das wirkliche Bekenntnis zu einem Ausbau in diesem Bereich fehlt mir. Ich glaube, das können wir uns an dieser Stelle mit der Situation, in der unsere Schulen sind, einfach nicht leisten. Ich bin da sehr enttäuscht von Ihnen, dass Sie hier die Rückendeckung an der Stelle den Schülerinnen und Schülern, den Lehrerinnen und Lehrern und den Eltern ganz deutlich verweigern. (Beifall CDU) Es ist ja nicht nur so, dass die Gespräche nicht erst seit den letzten zwei Jahren nicht stattgefunden haben oder von Mai bis jetzt. Es hat sechs Jahre gedauert, bis so ein Personalversorgungskonzept aufgestellt wurde. Von Entwicklung ist da nichts zu sehen, und dass da keine Entwicklung gewollt ist – von wem auch immer in der Koalition, oder wer da auch immer bremst, ich habe jetzt eine Ahnung –, das sehen wir hier ganz deutlich. Ich glaube tatsächlich, wir vertun uns an der Stelle. Wir werden es genau, wie Herr Hilz es sagt, genau beobachten, inwieweit es da eine Stärkung der Haushaltsmittel und der personellen Aufstockung gibt, und wir werden auch unseren Beitrag dazu leisten, dass in dem Bereich, der so wichtig ist für uns, auch die richtigen Schwerpunkte gesetzt werden. Weil auch wir sagen, es ist wenigstens was, Prüfaufträge zu machen, enthalten wir uns dem Antrag. – Herzlichen Dank! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Franziska Tell. Abgeordnete Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ich habe das Gefühl, dass meine Redebeiträge scheinbar nicht immer so deutlich sind, darum wiederhole ich jetzt einfach noch mal, was ich eben schon erklärt habe. Wir würden diesen Antrag nicht vorlegen, wenn uns das Thema nicht wichtig wäre. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Frau Strunge hat auch schon erläutert, warum wir einen entsprechenden Passus in Bezug auf den Haushalt nicht in den Antrag aufnehmen werden, weil wir das auch bei den anderen Themen nicht machen. Wir stellen einen Antrag aber ja nicht einfach nur, um den Antrag zu stellen, sondern weil uns die Punkte, die darin stehen, sehr wichtig sind. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Das bedeutet einerseits, dass uns die Punkte wichtig sind in Bezug auf den Haushalt und dass natürlich die Mittel dafür zur Verfügung stehen müssen, damit das, was in diesem Antrag steht, auch umgesetzt werden kann. Das bedeutet auch, dass es natürlich entscheidend ist, dass die Punkte, die dort stehen, auch passieren, und zwar schnell. Ich kann die Kritik an dem Prüfauftrag – auch das habe ich schon gesagt – in gewisser Weise verstehen, bin aber immer noch der Meinung, dass es entscheidend ist, dass es ausgiebig gemeinsam besprochen wird. Genau deswegen gibt es ja noch einmal diesen Antrag, weil wir klarstellen wollen: Es braucht diese Gespräche zwischen den beiden Ressorts, die mit Wissenschaft und Bildung behaftet sind, es braucht diese Gespräche gemeinsam mit der Universität und es braucht diese Gespräche zeitnah und jetzt. Genau darum gibt es diesen Antrag, der das noch einmal klarstellt, dass genau das passieren muss. Auch die Anmerkung, dass es in der Vergangenheit nicht schnell genug war, kann ich teilen. Auch wir sind sicherlich nicht zufrieden mit dem, was in der Vergangenheit passiert ist. Genau deswegen sagen wir noch einmal: Es muss jetzt schnellere Gespräche geben, es muss jetzt passieren. Genau das sagt dieser Antrag und das wollen wir heute noch mal klarstellen. Darum bringen wir diesen Antrag hier ein und hoffen auf Zustimmung. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Rechner der Abgeordnete Falko Bries.
Falko Bries SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte eins klarstellen: Als ich eben gesagt habe, 2004, wie Sie mich zitiert haben, da hatten wir noch Förderzentren, und die Sonderpädagoginnen und -pädagogen sind dann mit in die weiterführenden Schulen geflossen, und wenn wir jetzt mal weiterrechnen, wir sind bei 2023, davon habe ich persönlich an unserer Schule mindestens vier oder fünf, wenn nicht sogar noch mehr Sonderpädagoginnen und -pädagogen gesehen, die in Rente gegangen sind. Natürlich muss man weiter ausbilden, und ich glaube, das, was man so gespürt hat, ist: Gerade in der inklusiven Pädagogik sind wir sicherlich auf dem richtigen Weg, denn alle haben gemerkt, wie wichtig es ist. 2015, als wir diese große Zuwanderungswelle hatten, wurde auch in allen Bereichen Gas gegeben. Man hat versucht, gerade in dem Bereich so schnell wie möglich Pädagoginnen und Pädagogen zu bekommen. Wir haben ganz viele Klassen, diese Übergangsklassen und weitergeführten, und gerade in dem Bereich der Sonderpädagogen eben – –. Ich finde diesen Antrag richtig gut, und wir müssen so schnell wie möglich sehen, dass wir alles auf den Weg bringen. Ansonsten laufen wir wirklich weiter hinterher, und das wollen wir nicht. Ich glaube, das will keiner. Von daher möchte ich nur noch mal, was ich eben gesagt habe, die Zahlen da klarstellen. Das ist nicht nur so gewesen, sondern es ging auch tatsächlich darum, dass die dann auch in Rente gegangen sind und wir da zwar weiter ausgebildet haben, aber wahrscheinlich zu kurz. – Danke! (Beifall SPD)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen des Parlaments liegen nicht vor. Als nächste Rednerin hat Senatorin Sascha Karolin Aulepp das Wort.
Sascha Karolin Aulepp
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Jedes Mal, wenn in diesem Hohen Haus über Bildung, über die Wichtigkeit, jedem Kind einen Kitaplatz zu geben und über die Notwendigkeit, alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in unseren Schulen in Bremen und Bremerhaven bestmöglich zu fördern, jedes Mal, wenn darüber gesprochen wird, wird deutlich, wie notwendig es ist, dafür zu sorgen, mehr Fachkräfte aus- und weiterzubilden. Deswegen bin ich – und da bin ich mir mit meiner Kollegin, der Wissenschaftssenatorin sehr einig – dankbar für diesen Antrag. (Beifall SPD) Unsere Schulen in Bremen und Bremerhaven haben es gemeinsam mit meiner Behörde geschafft, in diesem Jahr alle Kinder einzuschulen, und das relativ geräuschlos und, obwohl die Zahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger so hoch war wie seit Jahrzehnten nicht, im Bundesvergleich im Bundesland Bremen mit einer der höchsten Steigerungsraten. Das ist ein immenser Kraftakt. Das haben wir, das haben vor allen Dingen aber die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen geschafft, und dafür möchte ich mich auch von dieser Stelle aus erst mal ganz herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen bedanken. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Dass die Schülerinnen- und Schülerzahlen sinken werden, das ist nicht absehbar. Das ist gut so, es ist vorhin auch schon mal darauf hingewiesen worden, dass diejenigen, die heute zur Schule kommen, zwar nicht die Fachkräfte von morgen, aber doch die Fachkräfte von übermorgen sein werden. Damit unsere Schulen das auch weiterhin so gut schaffen, brauchen wir natürlich mehr Menschen, die in unseren Schulen arbeiten. Und weil die Schülerinnen- und Schülerschafft bunter und diverser wird und weil wir unsere unzweifelhaft vorhandenen Erfolge bei der Inklusion und auch bei der Integration von Schülerinnen und Schülern, die zugewandert sind, fortsetzen wollen – und nicht nur wollen, sondern der jungen Menschen wegen auch müssen! –, brauchen wir auch ein buntes und ein diverses Kollegium. Die Ausbildung von Lehrkräften ist eine Gemeinschaftsaufgabe meiner Behörde, der Wissenschaftsbehörde und der Universität, und ich freue mich, dass ich da auf eine sehr gute Zusammenarbeit bauen kann, auf Offenheit und Innovationsbereitschaft an der Universität und auch darauf, dass auch im Wissenschaftsressort ein Schwerpunkt auf die Lehramtsausbildung gelegt wird. Ich habe die Wortlautexegese, sehr geehrter Herr Professor Hilz, von Ihnen verfolgt. Ich möchte an der Stelle nur noch mal deutlich betonen: Wir müssen nicht mehr ins Gespräch kommen, sondern wir sind auf vielen Ebenen schon im Gespräch, und wir haben da sogar schon erhebliche konkrete Ergebnisse erzielt. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Gemeinsam nehmen wir also die große Verantwortung wahr, den Fachkräftebedarf an Lehrkräften zu bewältigen, sowohl durch die grundständige Lehramtsausbildung als auch durch neue Formate wie den hier schon genannten Weiterbildungsstudiengang inklusive Pädagogik. Jetzt erwähne ich auch mal das erfolgreiche Quereinstiegsprogramm „Back to School“, und zwar genau deshalb, weil sich von diesen Kolleginnen und Kollegen – Frau Strunge hat es schon erwähnt – auch jetzt schon die ersten in die Weiterqualifikation begeben haben und jetzt sich zur Lehrbefähigung in inklusiver Pädagogik qualifizieren. Das ist richtig klasse! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich will noch ein paar weitere Ergebnisse darstellen. Liebe Frau Averwerser, „nichts getan“ ist immer falsch, würde ich sagen. Diese Maximalrhetorik, die hier immer noch aufgeboten wird – ich hatte ein bisschen gehofft, dass die, die ja dem Engagement der vielen hier tätigen und auch erfolgreich tätigen Menschen nicht gerecht wird, dass wir die mit der Wahl erst mal, jedenfalls für ein paar Jahre, hinter uns gelassen haben. Vielleicht kommen wir ja noch zu einer Versachlichung der Debatte, aber mal sehen. Gute Ergebnisse: Im Studienfach inklusive Pädagogik, Sonderpädagogik werden bereits weitere Studienkapazitäten geschaffen dadurch, dass es eine Professur geben wird für den so wichtigen und hier auch schon erwähnten Schwerpunkt „Emotional-soziale Entwicklung und Lernen im Kontext erschwerter Lebenslagen“. Dadurch werden natürlich auch mehr Studierende inklusive Pädagogik studieren können. Dass das notwendig ist, das ist unbestritten, und zwar nicht nur, weil es so wichtig ist für die Kinder, sondern auch, weil wir da tatsächlich reale Erfolge zu verzeichnen haben. Das wird – jetzt zuletzt auch vom Redner von Bündnis Deutschland – ausgeblendet, weil es immer so doof ist, sich eine schöne Botschaft oder Geschichte durch Fakten kaputtmachen zu lassen. Fakt ist, wir bringen in Bremen dreimal so viele Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf zu einem berufsqualifizierenden Abschluss als das Gros der anderen Bundesländer. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Bremen steht auf Platz 16, Frau Senatorin, das ist Fakt!) Wir bringen dreimal so viel Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf zu einem berufsbildenden Abschluss, und zwar nicht, weil wir den verschenken, sondern weil die in der inklusiven Schule das lernen, was sie für diesen Abschluss brauchen. Diesen Erfolg, den können Sie ignorieren, aber den können sie nicht wegreden. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Das ist Realitätsverweigerung, was Sie da tun!) Die Arbeit der Universität daran, dass diejenigen, die ihr Studium abbrechen, noch mal darin unterstützt werden, zu überlegen, ob sie das tatsächlich beenden, weil sie festgestellt haben, das ist nichts für mich, das ist ja auch wichtig. Das ist auch wichtig, damit diese Kolleginnen und Kollegen am Ende dann eben auch nicht in einem Arbeitsfeld landen, in dem sie unglücklich sind, sondern eben sie zu unterstützen, einen Studienabschluss zu machen. Da tut die Universität viel, da richtet sie ihr Augenmerk drauf. Das setzt ganz konkret an den einzelnen Studierenden an. Was ich in meinem letzten Gespräch mit Frauke Meyer, der Kanzlerin der Uni, noch mal mitgenommen habe, was mich tatsächlich erstaunt hat, ist, dass das verstärkt auch an den Familien ansetzt. Elternarbeit ist also nicht mehr nur ein Thema in Kita und Schule, sondern tatsächlich auch eine Aufgabe während des Studiums. Eltern sind nicht nur wichtig für den Berufswahlwunsch, sondern auch dafür, dass junge Menschen ihr Studium durchhalten. Da ist die Universität tatsächlich jetzt auch ziemlich gut dabei. Die Begleitgruppe Lehrerbildung, in der mein Ressort vertreten ist, das Wissenschaftsressort und die Uni, setzt sich intensiv damit auseinander, wie unterausgelastete – und das heißt ja: zu gering angewählte – Studienfächer besser ausgelastet werden können. Das ist logischerweise auch deshalb wichtig, weil natürlich das mangelnde Interesse an dem Studienfach auch korreliert mit Mangelfächern in der Schule. Das müssen wir steigern. Da geht es zum einen darum, diese Studiengänge besonders zu bewerben, aber zum anderen eben auch die Kapazitäten insgesamt zu steigern, damit die gut nachgefragten Studienfächer kein Nadelöhr mehr sind. Deswegen müssen wir die Kapazitäten insgesamt steigern, da sind wir uns auch alle einig. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Besonders am Herzen liegt mir – und deswegen möchte ich das auch noch mal hier ausführen –, dass wir die stark nachgefragten Studienfächer nicht nur nach der Abiturnote verteilen, sondern auch auf andere Kompetenzen und Ressourcen der Studienanfängerinnen und -anfänger setzen. Im Fach Musik ist das mit einer besonderen Aufnahmeprüfung auch schon geschehen, da ist ein Anfang gemacht. Hier arbeiten wir daran, eine Differenzierung zwischen den unterschiedlichen Schulformen hinzukriegen, also für Grundschullehramt muss man einfach, wenn man Musiklehrerin oder -lehrer werden will, was anderes mitbringen und können, als wenn man das in Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II macht. Aber da sind wir – ich habe es schon gesagt – in Gesprächen und müssen nicht erst noch in solche kommen. Aber auch die hier jetzt schon diskutierte Mehrsprachigkeit der Bewerberinnen und Bewerber wollen und müssen wir stärker berücksichtigen. Mal ganz im Ernst: Dass muttersprachliches Niveau in den Sprachen, die in unseren Schulen von ganz, ganz vielen Kindern gesprochen werden, und zwar gepaart mit dem für einen Studienbeginn notwendigen deutschen Sprachniveau, dass das eine besondere Qualifikation fürs Lehramt ist, wer wollte das denn ernsthaft bestreiten? – Manche, aber wer wollte das ernsthaft bestreiten? (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Natürlich ist es auch wichtig, berufspraktische Tätigkeiten zu berücksichtigen im erlernten Beruf, zum Beispiel in der Kita oder in der Kinderkrankenpflege, aber auch die berufspraktischen und praktischen Tätigkeiten als Jugendtrainerin im Sportverein oder als Gruppenleiterin bei den Pfadfindern oder bei den Falken. Eine Abiturnote mag der beste Einzelprädiktor für Studienerfolg sein. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das stimmt, aber selbst wenn das so sein sollte: Über die richtige Haltung gegenüber Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, auf die es – das sagen mir alle Praktiker, und das sagt auch der ehrenwerte und gefühlt ewige Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers – wesentlich ankommt und die Begeisterung dafür, mit jungen Menschen zu arbeiten und ihre Lernbegleiter und Lernbegleiterin zu sein, darüber sagt die Abiturnote wenig aus. Wir müssen stattdessen darauf setzen, auf die Begeisterung, mit den Kindern zu arbeiten, und die Haltung und den Spaß und auch die Erfahrung, die diese jungen Menschen damit gemacht haben. Deswegen müssen wir das stärker berücksichtigen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Es geht also, meine Damen und Herren, nicht mehr um das „Ob“, sondern es geht um das „Wie“ der stärkeren Einbeziehung. Wenn all diese Studierenden dann ihren Abschluss gemacht haben, im lebens- und liebenswerten Bundesland Bremen bleiben wollen, wenn sie an den Schulen, die sie während ihrer Praxisphasen in Bremen und Bremerhaven kennenlernen durften, bleiben wollen, dann müssen wir ihnen natürlich auch das Referendariat hier in unserem Bundesland ermöglichen und dafür die notwendigen Ressourcen bereitstellen, keine Frage. Da weiß ich den Senat aber völlig einig. Sie wissen, dass wir die Zulassung zum Vorbereitungsdienst aktuell flexibler und offener gestalten, und Sie wissen auch, dass das direkt Erfolge zeigt, und natürlich wollen wir all diese zusätzlichen angehenden Lehrkräfte auch in Bremen halten und ausbilden. Ich verstehe ja, liebe Frau Averwerser, liebe Opposition, dass es aus Sicht der Opposition schöner klingt, dem Senat immerwährende Tatenlosigkeit vorzuwerfen. Ich hoffe aber, dass ich mit meiner Rede deutlich gemacht habe, wie viel wir schon tun, wie viel wir schon angeschoben haben, und dass wir den großen Herausforderungen mit Tatkraft, innovativen Ansätzen und vor allem gemeinsam begegnen – Bildung, Wissenschaft und Universität – und mit Unterstützung des gesamten Senats. Und wie ich aus der heutigen Debatte zu schlussfolgern wage, auch mit Unterstützung des gesamten Parlaments. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Prof. Dr. Hauke Hilz.
Prof. Dr. Hauke Hilz FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste, sehr geehrte Frau Senatorin! Erst mal vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Allerdings habe ich mich jetzt gemeldet, weil ich finde, dass Sie mittlerweile als Koalition zusammen mit dem Senat hier doch ein etwas diffuses Bild abgeben. Frau Senatorin, Sie sagen, es werden Gespräche geführt, also es heißt jetzt, niemand ist untätig, sondern die Gespräche werden längst geführt, während Sie kurz davor gesagt haben, Sie sind dankbar für diesen Antrag, der Sie dazu auffordert, Gespräche zu führen. Also irgendwie passt das aus meiner Sicht nicht zusammen. (Beifall FDP) Was wollen Sie eigentlich mit diesem Antrag erreichen, meine Damen und Herren? Das Thema einmal im Parlament zu debattieren, ja, das haben Sie geschafft. Aber einen echten Fortschritt kann ich heute im Vergleich zu dem, wie der Stand war am 14. April, als wir unten die Sondersitzung hatten und das Personalentwicklungskonzept zur Kenntnis genommen haben, nicht erkennen. Der Stand ist nach den Erläuterungen von Ihnen allen aus der Koalition sieben Monate später immer noch der gleiche. Das ist zu wenig. Das ist zu wenig in Anbetracht der großen Herausforderungen, die wir haben, sowohl in der Inklusion, aber auch – –. Das will ich auch noch mal in Erinnerung rufen: Das Personalentwicklungskonzept sagt, wir brauchen bis 2030 3 150 Lehrkräfte, Vollzeitäquivalente, die reinmüssen, davon ungefähr 1 000 zusätzliche aufgrund der steigenden Schülerzahlen und ungefähr 2 000, die ersetzt werden müssen, weil Lehrkräfte in ihren wohlverdienten Ruhestand gehen. Bei dem Bild, das Sie hier zeichnen, wird mir tatsächlich angst und bange, ob wir das tatsächlich erreichen. Ich hoffe es, ich hoffe, dass der Spin noch gelingt, dass wir hier in ein wirklich hohes Tempo kommen, in dem Bereich zu werben. Das ist der Punkt. Es reicht ja nicht, die Kapazitäten auszuweiten, sondern wir müssen Schülerinnen und Schüler auch dafür begeistern, diese Studiengänge und diese Studienplätze auszufüllen. Wir müssen auf allen Ebenen schon anfangen mit dem Werben für den Lehrerberuf und auch mit allen Maßnahmen, die uns zur Verfügung stehen. Wir müssen die Kapazitäten an der Universität, insbesondere im Bereich der inklusiven Pädagogik, aber auch in allen anderen Lehrbereichen erhöhen, und dann müssen wir diejenigen, die rausgehen, auch halten, also einerseits im Studium halten – –. Ich teile das, Frau Strunge hatte das gesagt: Es muss nicht jeder sein Studium bis zum Ende führen. Man darf sich auch mal für ein falsches Studienfach entscheiden, möglichst bis zum zweiten Semester muss man das erkennen, damit man dann wechseln kann. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Wir müssen aber gucken, wie wir es schaffen, die Leute, die sich dann dafür entscheiden, möglichst auch zu einem guten Ergebnis, zu einem guten Abschluss an der Universität zu bringen, damit sie später die Schülerinnen und Schüler zu ihrem bestmöglichen Abschluss führen. Daran müssen wir alle arbeiten, und das müssen wir mit mehr Vehemenz tun als mit dem, was wir heute gehört haben. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Cord Degenhard. Abgeordneter Cord Degenhardt (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Senatorin, ich wünschte mir so sehr, dass Sie mit allem, was Sie eben gesagt haben, mit Ihrer Beschreibung der Bildungswunderlandschaft Bremens, recht hätten. (Beifall Bündnis Deutschland) Ich wünschte es mir wirklich sehr! Und dass die PISA-Studien der letzten Jahre alle fehlerhaft wären. (Lachen Bündnis Deutschland) Leider sind die Tatsachen völlig umgekehrt, entgegengesetzt. – Ich danke Ihnen! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 62 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag der CDU in der Neufassung der Drucksache, der jetzigen Drucksache 21/172, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stimmenthaltungen? (Bündnis Deutschland, FDP) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE; Bündnis 90/Die Grünen und der SPD in der Neufassung mit der Drucksachen-Nummer 21/171 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? (CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Mehr Sicherheit in der Hundehaltung durch die Einführung eines Sachkundenachweises Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, DIE LINKE und der CDU vom 14. November 2023 (Drucksache 21/166) Dazu Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 15. November 2023 (Drucksache 21/167) und Änderungsantrag der Fraktion Bündnis Deutschland vom 15. November 2023 (Drucksache 21/170) Dazu als Vertreter des Senats Senator Ulrich Mäurer. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erstes erhält der Abgeordnete Philipp Bruck das Wort. Abgeordneter Philipp Bruck (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Vor zwei Wochen hat in Bremen ein Rottweiler ein sechsjähriges Mädchen angegriffen, in den Kopf gebissen und dabei schwer verletzt. Im Namen unserer Fraktion und vermutlich im Namen unseres ganzen Hauses wünsche ich ihr gute Besserung und ihr und ihrer Familie eine schnelle und bestmögliche Erholung. (Beifall) Wenn wir heute über die Einführung eines Sachkundenachweises für Hundehalter:innen diskutieren, dann tun wir das im Wissen um diesen Fall und in der Hoffnung, solche Fälle in Zukunft verhindern zu können. Die Idee ist aber nicht neu, wir haben in der Vergangenheit schon häufiger darüber diskutiert. Wir haben im Sommer endlich im Koalitionsvertrag festgehalten: Wer einen Hund hält, soll wissen, wie man mit diesem Hund umgeht, wie man gefährliche Situationen erkennt, ihnen vorbeugen kann oder – wenn es nicht gelingt, dem vorzubeugen – wie man darauf reagieren kann. Das ist die Idee unseres „Hundeführerscheins“, denn die Realität zeigt immer wieder: Wenn es zu gefährlichen Situationen kommt, dann ist das Problem meist nicht der Hund, sondern die Halter:in. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das ist so!) Die Sicherheit insbesondere für andere Menschen ist aber nur ein Grund für einen Sachkundenachweis. Ein zweiter Grund ist, dass die Menschen, die Verantwortung für einen Hund übernehmen, auch wissen sollen, welche Bedürfnisse dieser Hund hat und wie sie diesen Bedürfnissen gerecht werden können. Es geht also auch um Tierschutz. Für viele Hundehalter:innen ist das selbstverständlich, aber es gibt eben auch Halter:innen, wo es eben anders ist, gar nicht aus böser Absicht, sondern eher aus mangelndem Wissen darum, was Hunde brauchen und mögen und was nicht. Auch das ist also Teil eines „Hundeführerscheins“, dafür zu sorgen, dass es den Tieren in unserer menschlichen Obhut gut geht. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD) Niedersachsen hat eine solche Prüfung bereits vor Jahren eingeführt, mit einer theoretischen und praktischen Prüfung für einen Sachkundenachweis. Bevor wir das eins zu eins kopieren, sollte man sich noch mal ein paar Punkte genauer angucken. Das Erste ist, dieser aktuelle Fall macht deutlich, dass man nicht automatisch sachkundig ist, nur weil man in den letzten zehn Jahren schon mal einen Hund gehalten hatte. Wir fordern daher hier, dass man in Bremen auch dann bei Anschaffung eines neuen Hundes oder bei Betreuung eines Hundes einen Sachkundenachweis macht, wenn man schon mal einen Hund hatte. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Aber erst beim neuen Hund!) Beim neuen Hund, ja. Zweitens: Hunde sind individuell. Es ist wichtig, mit dem Sachkundenachweis nachzuweisen, dass ich mit meinem eigenen Hund umgehen kann. Daher soll anders als in Niedersachsen in Bremen die praktische Prüfung auch mit dem eigenen Hund stattfinden. Drittens: Es geht darum, nicht nur Prüfungen einzuführen, sondern auch Wissen zu vermitteln. Dafür brauchen wir alle, die daran heute schon arbeiten: von den Vereinen über Tierheime und Hundeschulen bis zu etlichen Ehrenamtlichen, die dafür arbeiten. Weil es aber auch selbsternannte oder echte Hundetrainier:innen gibt, die falsche oder veraltete Hinweise zum Umgang mit Hunden verbreiten, lohnt es sich auch hier, richtig zu investieren, um das Wissen in der ganzen Bevölkerung, aber vor allen Dingen bei denen, die mit Hunden zu tun haben, zu verbessern. (Vizepräsidentin Christine Schnittker übernimmt den Vorsitz.) Andere Aspekte des niedersächsischen Hundegesetzes sind auch nachahmenswert, zum Beispiel die Chip- und Registrierpflicht, die wir hier ebenfalls mit diesem Antrag fordern, oder die Pflicht zum Abschließen einer Haftpflichtversicherung. Wer anfängt, sich mit dieser Materie zu beschäftigen, stellt schnell fest: Das ist ganz schön komplex! Was passiert zum Beispiel, wenn man durch so eine Prüfung fällt? Was ist mit Menschen, die in Bremen zu Besuch sind? Was ist mit Menschen, die längere Zeit in Bremen zu Besuch sind? Wie wird so ein Sachkundenachweis eigentlich kontrolliert? Was ist mit Familienmitgliedern wie Großmutter oder Kind, die so einen Hund betreuen, die mal Gassi gehen wollen? Und so weiter, man könnte noch einige Fragen anschließen. Deswegen freue ich mich darauf, dass der Senat jetzt an einem Gesetzentwurf dafür arbeitet, und ich freue mich auf die weiteren Beratungen hier im Parlament dazu, über all die wichtigen Details, die wir dann betrachten werden, spätestens im Frühjahr nächsten Jahres. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Als Nächster hat der Abgeordnete Dr. Marcel Schröder das Wort.
Dr. Marcel Schröder FDP
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist für mich auch eine erfrischende Abwechslung, mal zu einem schönen Thema zu sprechen, wie Hunde. Deutschland ist ein Land der Haustiere. Es gab in fast der Hälfte aller Haushalte 2022 mindestens ein Haustier, und der Hund ist nach der Katze das zweitbeliebteste Haustier. Für viele sind Hunde sogar ein Teil der Familie. (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Dennoch können – meine Zahlen sagten, das zweitbeliebteste – von Hunden natürlich auch Gefahren ausgehen, zum Beispiel wenn sie nicht richtig erzogen und gehalten werden. Deswegen haben auch alle Bundesländer ein Hundegesetz, das ordnungsrechtliche Regeln für den Umgang mit Hunden enthält. Da gibt es verschiedene Modelle. Wir in Bremen haben ja aktuell das Modell, dass wir keinen allgemeinen Sachkundenachweis fordern, aber einige Arten in dieser sogenannten Rasseliste pauschal verbieten. Zu diesen verbotenen Arten gehören der Pitbull Terrier, der Bullterrier, der American Staffordshire Terrier und der Staffordshire Bullterrier. Nach unserer Auffassung ist dieses Modell – und diese Auffassung haben wir schon länger – ungeeignet. (Beifall FDP, Bündnis 90/Die Grünen) Eine pauschale Einstufung ganzer Rassen als gefährlich oder ungefährlich ist wissenschaftlich erstmal schwer zu halten. Das wird dem Tierschutz auch nicht gerecht, und vor allem ist es zur Gefahrenabwehr ungeeignet, da hat Herr Bruck völlig recht. Das Problem ist in der Regel nicht der Hund, sondern der Halter, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall FDP, Bündnis 90/Die Grünen) Das erkennt man auch schon daran, dass die meisten Beißvorfälle gar nicht von den vier Rassen ausgehen, sondern vom deutschen Schäferhund, und der steht gar nicht auf der Rasseliste. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ja, wenn es ihn nicht gibt, kann er auch nicht beißen!) Auch der Vorfall mit dem Rottweiler vor zwei Wochen am Osterdeich zeigt, dass die Rasseliste ungeeignet ist, denn auch der Rottweiler steht gar nicht auf der Liste. Das zeigt, es kann auch Hunde geben, die nicht auf der Liste stehen, aber trotzdem gefährlich sind, einfach weil sie schlecht gehalten werden. (Beifall FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Bündnis Deutschland) Das heißt natürlich nicht, dass wir jetzt auch den Schäferhund und den Rottweiler verbieten wollen, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Aha!) denn dass die meisten Beißvorfälle von Schäferhunden kommen, liegt natürlich daran, dass der Schäferhund die dritthäufigste Hunderasse ist. Es gibt aber gar keine Statistiken darüber, die Beißvorfälle ins Verhältnis zur Population setzt. Deswegen ist das pauschale Verbot bestimmter Rassen, auch im Hinblick auf das Erfordernis der sachlichen Rechtfertigung des Eingriffs, auch juristisch nicht ganz unproblematisch. Wir haben daher in der vergangenen Legislaturperiode bereits einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Einführung dieses niedersächsischen Modells fordert, mit einer Einzelfallbetrachtung der Gefährlichkeit des Hundes, mit einem Sachkundenachweis und ohne Rasseliste. Es hat uns sehr gefreut, dass die Koalition das jetzt auch erkannt hat, nach dem jüngsten Vorfall, und in Anlehnung an das niedersächsische Modell jetzt auch den Sachkundenachweis einführen möchte. Das unterstützen wir ausdrücklich und deswegen werden wir dem Antrag auch zustimmen. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen) Vielen Dank! Der Grund, warum wir nicht als Antragsteller dabei sind, ist, dass ein Punkt in Ihrem Antrag fehlt. Das ist die Abschaffung der Rasseliste, wie es in Niedersachsen eben auch ist. Wenn man das niedersächsische Modell einführen oder sich daran orientieren möchte, dann muss man auch die Rasseliste abschaffen. Deswegen haben wir einen Änderungsantrag dazu eingereicht und bitten um Ihre Zustimmung. (Beifall FDP) Vielleicht kann ja jemand in der zweiten Runde oder gleich noch darauf eingehen, was aus Ihrer Sicht jetzt noch gegen die Rasseliste spricht. Das kam bei Herrn Bruck noch nicht so durch. Wir würden uns freuen, wenn wir darüber noch mal reden könnten. Ganz unabhängig aber davon, wie Sie unserem Änderungsantrag zustimmen: Wir werden dem Antrag auf jeden Fall zustimmen. Die Einführung eines Sachkundenachweises ist richtig. Er führt zu mehr Sicherheit für die Bremerinnen und Bremer und das ist eine gute und unterstützenswerte Sache. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Als Nächste hat die Abgeordnete Julia Tiedemann das Wort. Abgeordnete Julia Tiedemann (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Zuschauer! Hunde verdienen einen verantwortungsbewussten Umgang. Ich bin seit 18 Jahren Hundehalterin, und meine Hunde sind mir eine ganz besondere Freude im Leben. Es gibt viele schöne Momente, an die ich mich gerne und mit einem Lächeln erinnere. Heute Morgen zum Beispiel: Ich hatte zu wenig geschlafen, noch viel zu tun, auf meinem Blazer war ein Fleck. Ich lief also durch meine Wohnung und war auch ganz aufgedreht. Meine Hunde saßen ganz ruhig an ihrer Tür, an der Haustür, warteten auf den Gassigang, schauten mich mit großen runden Augen an, und ich blieb stehen und musste wirklich lachen, weil sie so eine innere Ruhe ausstrahlten, dass mich das in dem Moment einfach kurz aus dem Konzept brachte und mich selbst runtergeholt hat. Ich denke, sicherlich fällt allen Hundebesitzern unter uns sofort ein ähnlicher Moment ein, der sie so bewegt und an den sie sich gern erinnern. Wie die Parteien, die für diesen Antrag verantwortlich zeichnen, bereits erkannt haben: Hunde sind ein Bestandteil von Freundschaft und Familie, wobei jeder, der ein Haustier besitzt, weiß, dass die Beziehung zwischen geliebtem Tier und Halter oft eine wesentlich innigere ist, als dieser Antrag es widerspiegelt. Hunde sind langjährige Alltagsbegleiter, die bei Depressionen und Stress helfen, die das Herz-Kreislauf-System in Schwung halten können und in vielerlei Hinsicht positive Eigenschaften mitbringen, was auch in zahlreichen Studien immer wieder belegt wird. Selbst Krankenkassen erkennen mittlerweile diese Vorzüge an, weshalb Assistenzhunde Bestandteil von immer mehr Behandlungen werden. Schaut man sich nun im Land Bremen um, trifft man an jeder Ecke Hunde, mehr noch als in anderen Bundesländern. Das ist keine Einbildung, denn laut einer repräsentativen Erhebung des Industriebedarfs Heimtierbedarf und des Zentralverbandes zoologischer Fachbetriebe Deutschland kommen die Bürger dieses Stadtstaates auf 14 700 Hunde je 100 000 Einwohner. Wir Bremer lieben Hunde. Hundehalter durch einen Sachkundenachweis auf das zukünftige Leben mit Hund vorzubereiten, ist ein willkommenes Bestreben. In ihrer Argumentation haben sich meine Vorredner bisher recht versteift, und ich möchte Ihnen daher noch ein paar andere Argumente geben, weshalb der Sachkundenachweis von Vorteil ist. Der eine oder andere wird sich sicherlich als Hundehalter denken: Ich weiß doch, wie ich meinen Hund zu halten habe. Und das spricht Ihnen auch keiner ab. Doch jeder kennt irgendeinen, bei dem ihm der Gedanke kommt, vielleicht hätte der eine oder andere sich vorher mal ein Sachbuch zur Hand nehmen sollen. Genau darum geht es: den Menschen Grundlegendes über ihr neues Familienmitglied zu vermitteln. Hunde haben Bedürfnisse und funktionieren nun mal anders als Menschen, sowohl was die Psychologie betrifft als auch die Biologie, die so manche Unterschiede aufweisen. Dieses Wissen hilft der Verständigung zwischen Hund und Halter und es erleichtert das Zusammenleben. Zudem hat ein verpflichtender Nachweis der Sachkunde einen ganz wesentlichen Effekt, welcher im ersten Augenblick vielleicht nicht ersichtlich ist: Bedenken Sie einmal, wie oft Hunde aus einem Impuls heraus gekauft werden. Schnelle Käufe, Weihnachten, Geburtstag, Pandemie und schlimmstenfalls noch auffallend günstig, gerade im Bereich der illegalen Massenzucht aus dem europäischen Ausland überzüchtet, krank und psychisch auffällig. Wer sich darüber Gedanken machen muss, dass er vor der Anschaffung einen Nachweis erbringen muss, wird insbesondere von solchen Spontankäufen eher abgehalten. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Nachfrage aus Bremen nach dem Billighund würde voraussichtlich zurückgehen. Ziel des Sachkundenachweises ist das Tierwohl, und das liegt uns allen, denke ich, am Herzen. Hunde sind schutzbedürftig, und dieser Schutz muss nach bester Möglichkeit umgesetzt werden. Das hier anzustoßende Gesetz geht einen wichtigen Schritt in eben diese Richtung. Doch wir von Bündnis Deutschland möchten einen weicheren Übergang, wie auch in Niedersachsen damals beschlossen, von einer Zeit ohne verpflichtenden Nachweis hin zu einer steten Vorschrift. Daher sieht unser Änderungsantrag eine Übergangsfrist für Hundehalter vor, die schon einmal Hunde ohne negative Vorkommnisse in den vergangenen zehn Jahren gehalten haben (Glocke) und nun wieder einen Hund in ihrer Familie aufnehmen möchten. Hunde sind ein wesentlicher Wohlfühlfaktor. Sie geben einem das Gefühl von Freundschaft, Nähe, Vertrautheit und Vertrauen. Mir brachten meine Hunde heute Morgen die innere Ruhe wieder, und Hunde verdienen es, dass wir uns bewusst und verantwortungsbewusst mit ihren Bedürfnissen beschäftigen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland)
Christine Schnittker
Frau Abgeordnete Tiedemann, ich gratuliere Ihnen herzlich zu Ihrer ersten Rede. (Beifall) Als Nächstes hat der Abgeordnete Holger Welt das Wort.
Holger Welt SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute einen Antrag, der die Sicherheit der Menschen erhöhen und für einen deutlich sichereren Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit sorgen soll. Vorab: Der Hund ist ein wunderbares Haustier. In der Praxis, im Alltag, auf den Straßen, in unseren Parks löst der älteste Freund und tierische Begleiter des Menschen allerdings nicht bei allen Mitbürgern Sympathien und Freude aus. Fast jeder, auch hier im Saal, hat sicher schon eigene, leider auch negative Erfahrungen mit Hunden gemacht. Hunde, die sich plump kleinen Kindern nähern, laut bellen, an der Leine zerren, fremde Personen anspringen oder durch aggressives Verhalten gegenüber Artgenossen oder gar Menschen auffallen, sind problematisch. Diese Hunde tragen dazu bei, die öffentliche Meinung negativ zu beeinflussen. Das Versagen einiger weniger Hundehalter im Umgang mit ihrem Vierbeiner durch Unkenntnis ist dabei unerträglich und muss korrigiert werden. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Aus den Medien erfahren wir dann sehr oft von gefährlichen Attacken und teilweise schweren Verletzungen. Schuld dabei ist in den allermeisten Fällen eben die mangelnde Kompetenz und die fehlende Sachkenntnis des Halters. Ich will da gar nicht groß aus Statistiken zitieren, das wurde hier schon gesagt. Die Zahlen dazu konnten wir gerade in den letzten Wochen in vielen Medien lesen und hören, und Details, wie wir uns eine Veränderung vorstellen, sind im Antrag zum Nachlesen ausgiebig formuliert. Während meiner aktiven Dienstzeit bei der Polizei hatte ich genau zu diesem Thema ein einschneidendes Erlebnis. Ich ging mit einem Kollegen nachts durch das menschenleere Einkaufszentrum in BremerhavenLeherheide, als wir auf einen herrenlosen Rottweiler trafen. Der Hund hatte eine Leine, die herunterhing, saß auf dem Gehweg, sah uns an und fing sofort an, die Zähne zu fletschen. Haben Sie schon mal einen ausgewachsenen Rottweiler erlebt, der zähnefletschend und knurrend auf sie zukommt? (Zuruf SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen: Ja!) Da schlottern einem schon mal die Knie, das kann ich Ihnen sagen. Mein Kollege hielt die Pistole schussbereit in der Hand und ich hatte meine Lederjacke langsam ausgezogen und um den Arm gewickelt, um mich gegen einen Angriff zu schützen. Das Fiasko schien unausweichlich. Da kam der Hundehalter keuchend aus der Dunkelheit angerannt. Während er seinen Hund beruhigen wollte, sprang das Tier aggressiv und knurrend auf ihn zu und war trotz lautstarker Befehle kaum zu bändigen. Als der Mann die Leine packen konnte, gab der Hund schließlich nach. Das starke Tier hatte sich wohl losgerissen und selbständig gemacht. Weil der Halter mit dem Tier überfordert war und selbst Angst vor dem Hund hatte, ging er, so sagte er damals, nachts Gassi, wenn niemand anderes auf der Straße ist. Tage später kam der Herr zur Wache, entschuldigte sich und gab traurig an, den Hund im Tierheim abgegeben zu haben. Dieser Mann hatte den Hund ohne Sachkunde von einem Züchter gekauft, in einer kleinen Wohnung gehalten und war dann völlig überfordert im Umgang mit dem Hund. Letztendlich endete der Hund, wie gesagt, wie viele andere Tiere traurig im Tierheim. Mit diesem Antrag wollen wir gesetzlich festlegen, dass sich alle angehenden Hundehalter endlich sachkundig machen müssen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Das ist wichtig, meine Damen und Herren! Auch aus tierschutzrechtlicher Sicht wollen wir hier einen wichtigen und richtigen Schritt gehen. Die Tierheime platzen aus allen Nähten, weil so viele Tiere ohne Sachverstand gekauft und gehalten werden und viele ihr Dasein dann letztendlich in den Zwingern der Tierheime fristen müssen. Das ist ein echtes Dilemma, und das muss sich ändern. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) Mit unserem Antrag wird dies ein wichtiger und richtiger Schritt sein. Im Verlauf eines Sachkundeunterrichts soll der angehende Halter seinen Hund richtig einschätzen lernen, um gefährliche Situationen erkennen zu können, um dann in der Lage zu sein, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Jeder Halter muss seinen Hund so kontrollieren können, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Beißattacken durch Hunde darf es nicht geben. Vorfälle wie die Beißattacke hier in Bremen, wo vor Kurzem ein kleines Kind gefährlich verletzt wurde, dürfen sich nicht wiederholen. Philipp Bruck, da bin ich bei Ihnen, ich denke an diesen Moment, an das arme Kind, und ich wünsche diesem Kind von hier aus von ganzem Herzen alles erdenklich Gute und hoffe auf eine schnelle Genesung. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP) Die Bundesländer regeln die Gesetze zum Führen von Hunden unterschiedlich. Niedersachsen hat bereits im Jahr 2013 verpflichtend einen sogenannten Hundeführerschein eingeführt und damit sehr positive, sehr gute Erfahrungen gemacht. Die Evaluierungen dazu waren durchweg positiv, und viele Tierschutzorganisationen und auch die Wissenschaft loben die Einführung in Niedersachsen ausdrücklich. Im Land Bremen wollen wir jetzt angelehnt an das niedersächsische Modell einen allgemeinen verpflichtenden Sachkundenachweis einführen, der von denjenigen abzulegen ist, die sich einen Hund anschaffen wollen und nicht anderweitig als sachkundig gelten. Ich denke, wir haben hier einen wirklich guten Antrag, und ich hoffe auf Unterstützung und breite Zustimmung. Zu den Änderungsanträgen: Wir debattieren hier, wie bereits gesagt, einen gut durchdachten Antrag (Glocke) für ein neues Gesetz – ich komme zum Ende –, von dem wir überzeugt sind, dass wir damit eine Verbesserung für die Haltung von Hunden schaffen und damit auch die Sicherheit verbessern. Die Koalition hat hier einen guten Kompromiss gefunden, und wir wollen diesen Antrag auch nicht verwässern. Der Senat wird auf Basis unseres Antrages ganz sicher ein gutes Gesetz vorlegen. Wir werden das Gesetz zusammen mit der Rassehundeliste, die es übrigens auch (Glocke) in 14 anderen Bundesländern gibt, in ein paar Jahren evaluieren.
Christine Schnittker
Herr Abgeordneter, Sie haben die Möglichkeit, eine zweite Runde zu machen.
Holger Welt SPD
Einen Satz: Die Änderungsanträge der FDP und Bündnis Deutschlands tragen wir nicht mit und lehnen diese ab. – Danke. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Als Nächster hat der Abgeordnete Olaf Zimmer das Wort.
Olaf Zimmer Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete! Vorweg: Ich bin Tierfreund, allerdings eher Team Katze. (Heiterkeit – Beifall DIE LINKE) Ich halte Tiere nicht zum Privatvergnügen in zu kleinen Wohnungen, Käfigen oder Kästen. Hunde, vor allem große, gehören für mich im Prinzip nicht in die Stadt, sondern in ein Umfeld, wo Platz ist, wo Hunde artgerecht leben können. Mir ist bewusst, dass Haustiere, speziell Hunde, im therapeutisch-pädagogisch-sozialen Bereich wichtige Dienste leisten. Auch Polizeihund Rex, der cleverste Kommissar aller Zeiten, ist mir bekannt sowie Eduard, der Haschischhund, welcher ob seiner feinen Nase in Liedern besungen wird. (Heiterkeit) Wer erinnert sich nicht gerne an die Vorabendsendung „Die kleinen Strolche“ und ihren lustigen Kameraden Piet, einen kleinen Pitbull? (Zuruf Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz [FDP]) Die Geschichte zwischen Mensch und Hund ist lang. Vor mindestens 15 000 Jahren domestizierte der Mensch den Hund, womit er unser ältestes Haustier ist. Bildeten Mensch und Hund zunächst Jagdgemeinschaften, wurde der Hund im Laufe der Jahre zum Hüte- und Hofhund, später zum Kriegshund. Soldatenkönig Fritz machte ihn zum Bettund Grabgenossen. Im Kaiserreich wurde er des kleinen Bürgers Untertan, bis er schließlich zum besten Freund, zum Rudel- beziehungsweise Familienmitglied des Menschen wurde, bis hin zur speziellen Industrie für die Vierbeiner, von exklusiven Speiselokalen über Friseure bis hin zu Wasser-Wellness-Programmen. Heute leben mehr als 10 Millionen Hunde in Deutschland. Bremen ist dabei nach Hamburg das Bundesland mit den meisten Hunden pro Kopf. Das geht aus der repräsentativen Erhebung des Industrieverbandes Heimtierbedarf und des Zentralverbandes zoologischer Fachbetriebe Deutschlands hervor. Auf 100 000 Einwohner kommen 14 700 Hunde – abgesehen von Hamburg so viele wie nirgends sonst. Das schafft Risiken und Nebenwirkungen, und um die geht es hier und heute. Hunde bellen eben nicht nur, sie beißen auch. Die Zahl der Beißattacken in Bremen durch Hunde, bei denen Menschen oder andere Hunde in Bremen verletzt wurden, hat zugenommen. Wurden seit 2016 jeweils etwa 50 solcher Vorfälle angezeigt, so waren es im vergangenen Jahr 90 und 2021 bis Oktober jeweils 99, so heißt es in einem „Weser-Kurier“-Artikel von November 2021 – der Coronaeffekt, mit dem Ergebnis, dass die Tierheime inzwischen voll wie nie sind. Zurück zu den Beißvorfällen: Erst jüngst gab es eine Attacke auf ein Kind am Hastedter Osterdeich, wo sich ein Rottweiler von der Leine riss und einem sechsjährigen Mädchen in den Kopf biss. Es besteht also Handlungsbedarf. Das eigentlich Problem, davon sind wir als LINKE überzeugt, liegt am anderen Ende der Leine, nämlich da, wo der Zweibeiner läuft. Damit meine ich nicht nur den Klassiker, den bis zur Halskrause durchtätowierten Schläger mit seinem Kampfhund, sondern auch die freundliche ältere Dame, die mir im Zweifelsfalle hektisch zuruft: „Der macht nichts!“ oder „Der tut nichts!“ Wir setzen auf Schulung, Ausbildung und Prüfung der Hundehalterinnen, wir setzen auf den Sachkundenachweis für Hundehalterinnen. Hier liegt für uns ein Schlüssel, um das Problem anzugehen, und nicht in der Klassifizierung verschiedener Hunderassen. (Beifall DIE LINKE, SPD) Deshalb an dieser Stelle kurz zum Änderungsantrag der FDP, für den ich durchaus Sympathie hege. Aus Sicht der Linksfraktion macht die Abschaffung der Rasseliste wie in Niedersachsen Sinn. Darüber konnten wir uns in der Koalition aber nicht verständigen, weshalb wir den Antrag heute ablehnen. Ich persönlich kann einer Abschaffung der Rasseliste viel abgewinnen, weil ich sicher bin, dass man auch jeden Dackel scharfmachen kann, wenn man es nur will. (Beifall Bündnis Deutschland, FDP) In einer Studie von Tina Johann und Andrea Böttjer von 2018 haben zwei Doktorinnen der Veterinärmedizin zusammen über 700 verschiedene Hunde getestet und kamen zu dem Fazit, dass beim Vergleich der Rassen American Staffordshire Terrier et cetera mit anderen Rassen wie Golden Retriever keine signifikanten Unterschiede im Auftreten von unangebrachtem aggressiven Verhalten bestehen. Weiter heißt es in der Studie, dass die meisten Beißvorfälle innerfamiliär passieren, infolge einer Abwehrreaktion des Hundes, wenn der Hund gedrängt, geängstigt wird oder von ihm etwas verlangt wird, was er nicht tun will, wenn er gejagt wird oder Ähnliches, wenn auf eindeutige Signale wie Knurren und so weiter nicht reagiert wird. Dass das statistisch gesehen die häufigsten Beißvorfälle sind, zeigt schon, dass in den meisten Fällen der falsche Umgang mit dem Hund dafür verantwortlich ist. Weil das so ist, weil es eben nicht am Hund liegt, sondern am richtigen Umgang, am richtigen Umfeld, halten wir den Sachkundenachweis für hilfreich, um Menschen an den richtigen Umgang mit Hunden heranzuführen, um sie vor dem unbedachten Kauf eines Hundes, der nicht in ihr Leben passt, zu bewahren und dadurch hoffentlich auch die Tierheime zu entlasten und den Tierschutzgedanken zu fördern. Es liegt unser Antrag vor, der angelehnt an das niedersächsische Modell die Einführung eines allgemein verpflichtenden Sachkundenachweises für das Halten von Hunden vorsieht. Den Sachkundenachweis sollten diejenigen machen, die noch keinen Sachkundenachweis haben. (Glocke) Die theoretische Prüfung sollten Halterinnen ablegen, bevor sie sich das erste Mal einen Hund anschaffen. Ich komme gleich noch mal wieder. – Danke. (Beifall DIE LINKE)
Christine Schnittker
Als nächste Hundetierliebhaberin hat die Abgeordnete Silvia Neumeyer das Wort.
Silvia Neumeyer CDU
Frau Präsidentin! Jetzt muss ich mich hier leider outen. Ich bin mehr der Typ Katze, (Beifall CDU – Lachen Bündnis Deutschland) obwohl sich meine Kater Nelson und Mandela oft wie ein Hund benehmen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wir wechseln die Rednerin aus!) Ich sage ja gerade, Nelson und Mandela benehmen sich aber manchmal wie ein Hund, von daher kommt das wieder hin. Außerdem liebe ich alle Tiere. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir debattieren heute ein Thema, das mir als aktiver Tierschützerin, wie einige ja wissen, schon lange wichtig ist – ein Gesetz, das schon lange vom Bremer Tierschutzverein und den Tierheimen gefordert wird: der Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden, und dieser in theoretischer und praktischer Form. Ich bin froh, dass wir hier heute mit einem Antrag, den vier Parteien unterzeichnet haben, den Weg angehen. Leider hat das Thema erst wieder Schwung aufgenommen, nachdem ein kleines Mädchen Anfang des Monats von einem Hund in den Kopf gebissen wurde. Auch die CDU-Fraktion wünscht dem kleinen Mädchen von dieser Stelle gute Besserung, verbunden mit dem Wunsch, dass auch ihre kleine Seele diese Attacke schnell verarbeitet. (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich möchte hier aber nicht unerwähnt lassen, dass es in diesem Fall kein Hund war, der auf der sogenannten Rasseliste steht. Ich gebe auch nicht dem Hund die Schuld, sondern dem Halter, der, wie die weiteren Ermittlungen zeigten, schon mal in Zusammenhang mit einem anderen Hund auffällig wurde. Dies und auch seine Aussagen zum Riss der Leine seines Hundes lassen mich aufhorchen. Für mich ist klar, das Problem liegt am anderen Ende der Leine, beim Halter. (Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Die meisten Hundehalter und Hundehalterinnen – und ich habe in meiner Fraktion auch einige davon – gehen verantwortungsbewusst bei der Haltung ihres Hundes vor. Sie haben sich lange damit auseinandergesetzt, was ein Hund benötigt, bevor sie ihn angeschafft haben: Gedanken über nötige Zeit, Geld für Futter und Tierarzt und die nötige Empathie für das Tier und auch über dessen Erziehung. Viele absolvieren freiwillig einen Kurs in der Hundeschule und lernen sich und das Tier im Zusammenleben näher kennen. Übrigens sollte man sich vor jeder Anschaffung eines Tieres, egal welcher Art, Gedanken machen, ob man dieses verantwortungsvoll halten kann. (Beifall CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Es gibt aber auch die andere Seite, Halter und Halterinnen, die sich der Verantwortung dem Tier und ihrem Umfeld gegenüber nicht bewusst sind oder dem Tier aus anderen Gründen nicht gerecht werden können. So kommt es zu Vernachlässigung oder Quälereien, die das Tier nicht versteht, und es wird auffällig. Der Hund hat ein großes Bedürfnis nach Nähe und Zugehörigkeit. Jeder von Ihnen hat sicherlich auch schon selbst in der Öffentlichkeit gesehen, wie unnötig an Leinen gezerrt wird, ja, sogar nach dem Tier getreten wird, weil es angeblich nicht folgt. Der Halter hat keine Ahnung, wie er mit dem Hund umgehen soll, und es kommt zu Überforderung. In den Jahren der Pandemie haben sich viele Menschen einen Hund angeschafft, manchmal übereilt. Es gab ja nicht so viele andere Freizeitangebote. Durch Homeoffice war man oft zu Hause und hatte Gesellschaft. Heute sehen wir, dass auch während der Zeit manchmal zu schnell gehandelt und ein Tier angeschafft wurde. Das Tierheim ist voll. Das sind die Konsequenzen der unüberlegten Anschaffung eines Tieres. Die Einführung eines Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden kann meines Erachtens dazu führen, dass viele sich nur gut durchdacht für einen Hund entscheiden, dass sie den Hund und sein Wesen besser kennenlernen und beim praktischen Nachweis das Verhältnis zwischen Hund und Halter enger und vertrauensvoller wird und der Hund lernt: Das ist mein Halter, auf den ich mich verlassen kann und der das Sagen hat. Ferner kann das Wesen des Hundes bei der Prüfung besser erkannt werden, und der Halter lernt, mit diesen Zügen umzugehen – eine Win-win-Situation. Da jeder Hund andere Wesenszüge hat, ist es natürlich wichtig, für jeden neuerworbenen Hund eine praktische Prüfung abzulegen. (Beifall CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Zum zweiten Punkt: Eine Regelung zu prüfen, wie man mit Haltern umgeht, die als Halter bereits mehrfach auffällig geworden sind, kann viel Elend verhindern. Ein Mensch, der nicht geeignet ist, einen Hund zu führen, sollte sich auch keinen neuen Hund anschaffen dürfen. Zum dritten Punkt: Viele verantwortungsvolle Hundehalter chippen und registrieren ihren Hund heute schon, aber eben nicht alle. Deshalb ist die Einführung einer Pflicht nötig. Ein gechippter und registrierter Hund (Glocke) kann – –. Muss ich gleich noch mal wiederkommen?
Silvia Neumeyer CDU
Ich beende den Satz und komme gleich noch mal wieder. Ein gechippter und registrierter Hund kann, sollte er mal entlaufen, viel schneller seinem Besitzer zugeführt werden. Die Sorgen des Halters werden gemindert, und der Hund sitzt nicht unnötig lange im Tierheim. – Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD)
Christine Schnittker
Frau Abgeordnete, war das jetzt eine Wortmeldung? Dann haben Sie jetzt das Wort, Frau Neumeyer. (Heiterkeit)
Silvia Neumeyer CDU
Auch das Aussetzen wird dadurch erschwert. Lieber Senat, diese Pflicht wünsche ich mir allerdings auch für Katzen. (Beifall Bündnis Deutschland) Vielleicht spare ich mir mit diesem Satz ja einen Antrag, es würde mich sehr freuen. Zu dem Änderungsantrag der FDP möchte ich Folgendes sagen: Mich persönlich haben Sie sofort auf Ihrer Seite. (Beifall FDP) Wenn wir dieses neue Gesetz über die Haltung von Hunden haben, brauchen wir aus meiner Sicht keine Rasseliste, zumal wir, umgeben von Niedersachsen, eine Insel sind. Die Rasseliste im Land Bremen führt dazu, dass die Hunde, die auf dieser Liste stehen, nicht in Bremen vermittelt werden dürfen und jahrelang im Tierheim sitzen. (Beifall Bündnis Deutschland, FDP) Es kommt sehr selten vor, dass ein Niedersachse für solch einen Hund extra nach Bremen kommt. Sehr geehrter Kollege Dr. Schröder, ich bin ja schon lange im Tierschutz engagiert, auch wenn ein Kollege von Ihnen gestern gesagt hat, dass ich vor 30 Jahren erst 17 war. (Heiterkeit) Das habe ich gerne angenommen, aber das ist nicht wahr. Kann man ja machen, hört man ja immer ganz gerne. Sehr geehrter Kollege, im Tierschutz muss man manchmal sehr dicke Bretter bohren. Das werden Sie auch noch merken. Die CDU-Fraktion wird Ihren Antrag aber nicht ablehnen, wir werden uns enthalten, und wir warten auf den Gesetzentwurf und schauen dann, wie es weitergeht. Zu dem Änderungsantrag von Bündnis Deutschland: Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Wer bereits einen Sachkundenachweis vorweisen kann, ist ja nur dann betroffen, wenn er bei der Anschaffung eines neuen Hundes erneut eine Prüfung machen muss, und dass bei der Haltung eines Hundes Auffälligkeiten nicht festgestellt wurden, ist für mich nicht immer ein Beweis, dass der Hund verantwortungsvoll gehalten wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)
Christine Schnittker
Als nächstes hat der Abgeordnete Olaf Zimmer das Wort.
Olaf Zimmer Die Linke
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, ich bin kein Schnellsprecher, ich habe noch eineinhalb Seiten, die habe ich in die fünf Minuten nicht reingebracht. Den Sachkundenachweis sollen diejenigen machen, die noch keinen Sachkundenachweis haben. Die theoretische Prüfung sollen die Hundehalter:innen ablegen, bevor sie sich das erste Mal einen Hund anschaffen. Das soll gewährleisten, dass Menschen, die noch keine Erfahrung mit einem eigenen Hund haben, sich ausführlich vorab damit beschäftigen und dann auch wissen, was auf sie zukommt, was es bedeutet, einen Hund zu halten, ob das eigentlich wirklich in ihr Leben passt und welche Hunde eigentlich in ihr Leben passen. Die theoretische Prüfung soll lebenslang gültig sein. Anschließend soll eine praktische Prüfung mit dem neuerworbenen Hund erfolgen, und zwar mit jedem neuen Hund, denn jeder Hund ist anders. Wenn nach einigen Jahren der Hundelosigkeit die Halter:innen erneut einen Hund zu sich nehmen, dann macht es Sinn, sich durch die praktische Prüfung mit einem neuen Hund noch mal auf den aktuellen Stand des Hundewissens zu bringen und zu überprüfen, ob man noch alles weiß, kann und erinnert. Eine Kennzeichnungspflicht soll eingeführt werden. Gemeinsam mit den Tierheimen in Bremen und Bremerhaven soll ein Vorschlag erarbeitet werden, ob und gegebenenfalls wie die praktische Prüfung bei den Hunden aus dem Tierheim bereits im Rahmen des Vermittlungsverfahrens der Tiere erfolgen kann. Wir haben vor Inkrafttreten aber auch noch einige Hausaufgaben zu erledigen, damit die Einführung des Sachkundenachweises gut über die Bühne gehen kann. Wie gewährleisten wir, dass Menschen ohne Einkommen, die zum Beispiel auf der Straße mit Hunden leben, einen Sachkundenachweis machen können? Da finde ich den Hinweis ganz sinnvoll, Sie sagten gerade hier von rechts außen, dass die Krankenkassen sehr wohl sehen, dass die Haltung von Hunden für Menschen sinnvoll sein kann. Ich würde mir wünschen, dass Sie dann, wenn es darum geht, ob das Jobcenter das auch so einschätzt, eine ebensolche Haltung einnehmen und dann nicht sagen, das wäre überflüssig. (Beifall DIE LINKE) Wir brauchen zusätzliche Hundetrainer:innen, die Zertifizierungen machen, um den Sachkundenachweis abnehmen zu dürfen. Wir müssen mehr Hundetrainer:innen davon überzeugen, neben Einzelstunden auch Gruppenunterricht für den Sachkundenachweis anzubieten. Dazu sollten wir ins Gespräch mit Trainer:innen und Verbänden kommen. Es könnte auch sein, dass wir Plätze brauchen, auf denen diese Kurse stattfinden können. Wir gehen das Problem an. Dieser Antrag ist ein sinnvoller Schritt und wir bitten um Ihre Unterstützung. – Besten Dank! (Beifall DIE LINKE)
Christine Schnittker
Als Nächster hat der Abgeordnete Philipp Bruck das Wort. Abgeordneter Philipp Bruck (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen! Ich möchte nicht mehr viel zu dieser Debatte hinzufügen. Ich möchte mich einmal bei der CDU-Fraktion bedanken, diesen Antrag mit unterstützt zu haben, zusammen mit uns eingebracht zu haben, genau wie bei der FDP-Fraktion für die angekündigte Zustimmung und auch für Ihren Redebeitrag, Herr Dr. Schröder. Ich glaube, es ist gut, wenn wir diese Debatte auch in Zukunft weiterhin führen werden. Die Evaluation, welche Rolle Hunderassen für die Sicherheit spielen, wird sicherlich eine Aufgabe der nächsten Zeit werden. Was mir ein Anliegen ist, ist, auch einmal herauszustellen, dass es etwas Besonderes ist, dass wir eine so sensible Frage, einen so sensiblen Bereich wie die Haustierhaltung hier in so einer breiten Einigkeit diskutieren. In Zeiten, in denen so manche Themen ganz schön aufgeregt diskutiert werden, ist das keineswegs selbstverständlich. Dafür vielen Dank an alle, für diese breite Unterstützung an dieser Stelle. Ich hoffe, das gelingt uns auch beim Gesetzentwurf, dass wir uns hier gemeinsam verständigen können. Ich will gerne dazu beitragen, indem wir das auch mit CDU und FDP offen diskutieren. Vielleicht gelingt es uns ja auch, dann in der gesamten Breite ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Es würde mich freuen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Christine Schnittker
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Dann hat jetzt Senator Ulrich Mäurer das Wort.
Ulrich Mäurer
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die Debatte war sehr schön heute gewesen, und ich kann mich darauf beschränken, noch die offenen Fragen anzusprechen. Es ist die Frage gestellt worden: Wie stehen wir zur Chip-Pflicht für Katzen? In der Koalition haben wir das so vereinbart, aber die Welt ist meistens etwas komplexer. Ich bin dafür nicht zuständig. Ich bin auch nicht für Tierschutz zuständig. Ich bin hier heute nur unter dem Aspekt „Sicherheit“. Also, die Chip-Pflicht für Katzen ist Sache meiner Kollegin. (Abgeordnete Silvia Neumeyer [CDU]: Die andere Kollegin sitzt da ja! – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sie sprechen ja auch für den Senat!) Ja, im Rahmen, das ist alles okay. Aber nur zur Klarstellung, warum wir das heute hier nicht mit aufgenommen haben, sondern das muss im Tierschutzgesetz geregelt werden. Meine Zuständigkeit ist unter dem Aspekt „innere Sicherheit“ zu sehen. Das heißt, ich beschäftige mich mit den Fragen, zum Beispiel: Wie entwickeln sich die Beißvorfälle in dieser Stadt? Das Ordnungsamt liegt in meiner Zuständigkeit, und deswegen habe ich auch ungefähr eine Vorstellung, was in dieser Stadt passiert. Ja, es ist richtig, wir haben sehr viele Hunde. Ob diese Zahlen von 15 000 auf 100 000 so zutreffend sind, weiß ich nicht ganz. Ich weiß ja nur, wie viele Hunde Steuern zahlen, und das sind so circa 20 000. (Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Mal 150!) Wie gesagt, das ist die offizielle Auskunft von Finanzen. Wir haben also 20 000, für die dann auch Steuern gezahlt werden. Es ist richtig, wir brauchen auch für diesen Bereich eine Chip-Pflicht, weil das ist ja immer das Problem ist, dass die Polizei häufig damit belastet wird, dass Hunde aufgefunden werden und keiner weiß, wo sie hingehören. Es würde die Arbeit der Polizei deutlich vereinfachen, wenn sie in der Lage wäre, dann die Daten auszulesen. Das ist kein Aufwand, aber ich sage mal, ohne Chip-Pflicht ist das ein Problem, obwohl ich natürlich weiß, dass die Mehrzahl der Besitzer heute bereits schon ihre Tiere gechippt hat, weil sie ja Interesse daran haben, dass man sie, wenn sie verloren gehen, auch wiederfindet. Wir haben aber auch Menschen, die daran nicht denken, und denen wollen wir damit auf die Sprünge helfen. Wir möchten auch ein sehr unbürokratisches Verfahren entwickeln. Das heißt, wir haben uns überlegt, auch bei der Pflicht der Registrierung, wie wir das machen, und wir sagen, wir machen dazu keine neue Behörde, sondern wir verweisen darauf, dass es bestehende Systeme gibt. Es gibt ein privates Register bei Tasso und es gibt Findefix. Das ist ein System, das vom Deutschen Tierschutzbund vorgehalten wird. Das Schöne ist, dafür muss man nichts zahlen. Man kann da spenden, wenn man das macht, aber wie gesagt, es ist kostengünstig, und von daher gesehen wollen wir es auch damit bewenden lassen: Wenn man sich da registriert, kommt man seinen Verpflichtungen nach. Jetzt müssen wir das natürlich organisieren, dass man auch Prüferinnen und Prüfer findet. Das wiederum liegt in der Zuständigkeit meiner Kollegin, das mache ich nicht selber. Wir wissen aber, dass es in Niedersachsen über 1 000 gibt, und wir haben mal geschaut, wie viele davon in Bremen wohnen. Das ist auch schon eine beachtliche Anzahl und deswegen, glaube ich, wäre es sehr– –. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wir haben doch viele Hundesportvereine, in denen auch die Wesensprüfung gemacht wird!) Wunderbar. Wir haben Hundeschulen. Das heißt also, wir müssen uns das mal anschauen und dann natürlich auch dafür sorgen, dass wir hier ein breites Angebot haben, damit man auch in die Lage versetzt wird, ich sage mal, den Sachkundenachweis – „Führerschein“ ist etwas irreführend –, diesen Sachkundenachweis zu erbringen. Ich glaube, das muss man regeln. Der Antrag, der heute zur Abstimmung steht, sieht vor, dass der Senat bis zum 1. April 2024 seine Aufgaben erfüllen soll. Ich sage mal die Wahrheit: Der Gesetzentwurf ist eigentlich schon fertig und der wird heute, wenn Sie diesem Antrag zustimmen, in die Abstimmung gehen. Wenn wir schnell sind, können wir das auch noch in diesem Jahr zum Abschluss bringen. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen) Wie gesagt, nicht, dass Sie überrascht sind: Wir werden da auch viele Übergangslösungen mit einbauen müssen. Es ist nicht so einfach. Auch die Frage, wer von dieser Regelung ausgenommen wird: Da muss man an den Blindenhund denken. Da muss man an den Polizeihund denken, weil es ja keinen Sinn macht, einer Hundeführerin der Polizei zu sagen, du musst aber, wenn du dir einen privaten Hund zulegst, noch mal einen „Führerschein“ ablegen. Es gibt viele Details, die wir da mit regeln müssen, und das haben wir im Blick. Ich hoffe, dass wir dann auch im Dezember in der Lage sind, dieses Thema abzuschließen. Ein Thema, das man natürlich auch immer noch mit im Blick haben muss, ist das Thema Rasselisten. Wir haben das ja mehrmals diskutiert. Ich sage mal, ja, wir haben dieses Thema, wir sind da nicht allein. Es gibt viele Argumente dafür und dagegen, und wir können das heute hier nicht auf die Kürze beenden, sondern ich glaube, es wäre sinnvoll, einfach auch in dieses Gesetz hineinzuschreiben, dass wir erst mal Erfahrungen mit der neuen Rechtslage sammeln, dass wir das vielleicht mal in drei Jahren evaluieren und dann schauen, wie sich das entwickelt, weil wir natürlich auch hier in Bremen sehen, ich habe die Statistik für das Jahr 2022: Wir hatten insgesamt 43 Vorfälle gehabt, wo Menschen von Tieren, von Hunden angegriffen und verletzt wurden. Das ist aber sehr wahrscheinlich nur, was zur Anzeige gekommen ist. Die realen Zahlen werden deutlich höher sein. Wir haben also dann viele verletzte Hunde und auch Hunde, die getötet wurden. Allein im letzten Jahr waren das elf Hunde, die von anderen getötet wurden. Auch das zeigt im Grunde genommen, dass allein die Rasseliste nicht das Allheilmittel ist. Man sieht auch in dieser Statistik, es gibt da nicht den Hundetyp, der für alles verantwortlich ist, sondern ich habe mal nachgezählt, es sind 20 verschiedene Rassen, die hier gebissen haben und die registriert sind. Man sieht eigentlich, es ist nicht ein Problem der Tiere, sondern – wie Sie es auch richtig gesagt haben – das ist Problem der Halter und Halterinnen. Deswegen, glaube ich, ist es sinnvoll, dies so zu machen, das Ganze dann auch zu evaluieren und zu schauen, wie die Entwicklung weitergeht. Deswegen glaube ich, wir sollten uns auf das konzentrieren, was heute mehrheitsfähig ist, und in dem Sinne möchte ich Ihnen in Kürze dann den Gesetzentwurf übermitteln. – Herzlichen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Christine Schnittker
Als nächster Redner hat der Kollege Dr. Marcel Schröder das Wort. Abgeordneter Dr. Marcel Schröder: Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal freut es mich, dass auch die LINKE unserer Meinung ist, dass die Rasseliste abgeschafft gehört. Kein Hund ist illegal. Das ist ein gutes Motto. Schön, dass wir uns da einig sind. (Heiterkeit DIE LINKE) Da sind wir uns einig. (Beifall FDP) Auch die tierschutzpolitischen Sprecher der Fraktionen sind offenbar unserer Meinung, was die Abschaffung der Rasseliste angeht, sowohl in der CDU als auch bei den Grünen. Deswegen vielleicht der Appell an die Fraktionen: Hören Sie doch auf Ihre Tierschutzexperten und schaffen Sie gemeinsam mit uns die Rasseliste ab! Auch der Innensenator hat offenbar Bedenken und hält die auch nicht für ein Allheilmittel. Geben Sie sich doch einen Ruck und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! (Beifall FDP – Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]: Das heißt nicht, dass sie überflüssig ist! Kein Allheilmittel, aber nicht überflüssig!) Ich habe jetzt leider immer noch kein Argument gegen die Rasseliste gehört. Ich würde das jetzt echt gern wissen. Herr Welt, Sie haben eben ein sehr schönes Beispiel genannt, aber das war ein Rottweiler, und der Rottweiler steht eben nicht auf der Liste. Das ist eigentlich ein super Beispiel dafür gewesen, warum die Liste gerade nicht die richtige Herangehensweise ist. (Beifall FDP) Um auch noch mal einige bei den Grünen abzuholen: Die Rasseliste ist überdies für den Tierschutz nicht gut. Die Rassehunde auf der Liste fristen dann ein trauriges Dasein in Tierheimen, dürfen da nicht raus, haben keine Chance auf ein liebendes Herrchen, (Abgeordnete Dr. Henrike Müller [Bündnis 90/Die Grünen]: Oder Frauchen!) und die Tierheime sind überfüllt. Das ist für den Tierschutz nicht sinnvoll, auch das ist ein Grund, die Rasseliste mit abzuschaffen. Deswegen möchte ich gern noch mal dafür werben, unserem Antrag zuzustimmen. Wir freuen uns auf den Gesetzentwurf und darüber, wenn das dieses Jahr schon geschieht. Dann werden wir in der Beratung zum Gesetzentwurf auch noch mal darüber reden, wie wir das genau machen. Alles in allem freut es mich aber, dass wir hier im Großen und Ganzen alle einer Meinung sind, dass wir den Sachkundenachweis brauchen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Christine Schnittker
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß § 62 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über die Änderungsanträge der Fraktion der FDP, Drucksache 21/167, und der Fraktion Bündnis Deutschland, Drucksache 21/170, abstimmen. Wer dem Änderungsantrag, Drucksache 21/167, der FDP seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Stimmenthaltungen? (CDU) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Nun lasse ich über den Änderungsantrag, Drucksache 21/170, der Fraktion Bündnis Deutschland abstimmen. Wer dem Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. (Dafür: Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? (FDP) Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Änderungsantrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, DIE LINKE und der CDU, Drucksache 21/166, abstimmen. Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. (Einstimmig) (Beifall) Ich unterbreche die Landtagssitzung für eine Mittagspause bis 14:30 Uhr. (Unterbrechung der Sitzung um 13:00 Uhr) Vizepräsidentin Sahhanim Görgü-Philipp eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 14:30 Uhr.
Sahhanim Görgü-Philipp
Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Als Besuchende begrüße ich recht herzlich eine Gruppe der IG-MetallSenioren (Beifall) und Studierende des ersten und dritten Semesters des Studiengangs „Steuern und Recht“ der Hochschule für Öffentliche Verwaltung. (Beifall) Interfraktionell wurde vereinbart, dass nach den für heute Nachmittag gesetzten Tagesordnungspunkten 17, 35 und 37 der Tagesordnungspunkt 18 und im Anschluss der Tagesordnungspunkt 32 aufgerufen werden. Dabei handelt es sich jeweils um Wahlen, die schriftlich durchgeführt werden. Wir setzen die Tagesordnung fort. Steuerentlastung für das Eigenheim – Ersterwerber von Wohneigentum finanziell unterstützen Antrag der Fraktion der CDU vom 10. Oktober 2023 (Drucksache 21/96) Wir verbinden hiermit: Wohneigentum in Bremen durch Senkung der Grunderwerbsteuer fördern Antrag der Fraktion der FDP vom 9. November 2023 (Drucksache 21/148) und Junge Familien beim Erwerb eines Eigenheims gezielt fördern Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE vom 14. November 2023 (Drucksache 21/154) Dazu als Vertreter des Senats Bürgermeister Björn Fecker. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als Erstes erhält der Abgeordnete Dr. Oğuzhan Yazıcı das Wort.
Dr. Oğhuzan Yazıcı CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohneigentum ist ein zentraler Baustein der Altersvorsorge. Es gibt Sicherheit, schützt vor steigenden Mieten, und es ist auch Ausdruck von Selbstverwirklichung. Deswegen haben nach wie vor sehr viele Menschen in unserem Land den großen Wunsch nach den eigenen vier Wänden. Die Realität ist, dass Deutschland, knapp vor der Schweiz, die geringste Wohneigentumsquote in ganz Europa hat, deutlich unter 50 Prozent. Der Durchschnitt liegt bei 70 Prozent. Das war schon vor der gegenwärtigen Krise so. Im Moment ist die Realität vor Ort, dass private Bauträger keine neuen Projekte mehr bei uns angehen. Neubauten und vor allem die Quoten zur Schaffung sozialen Wohnraums sind in keiner Mischkalkulation mehr darstellbar. Der Blick auf die Baugenehmigungen wäre ein trügerischer, denn wir haben hier lange Vorlaufzeiten. Die Dramatik liegt im Neubaubereich, darauf müssen wir auch entsprechend reagieren, meine Damen und Herren! (Beifall CDU) Das Problem ist hinlänglich bekannt. Wir haben heute das Zinsniveau von vor etwa zehn Jahren, also ungefähr vier Prozent bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Immobilienpreise haben sich aber verdoppelt. In Bremen sind die Preise in den letzten Jahren ein bisschen gesunken, etwa um 14 Prozent, aber es trifft vor allem sanierungsbedürftige Immobilien. Auch da ist das Niveau immer noch sehr hoch. Gleichzeitig aber sind die Einkommen nicht mit den Immobilienpreisen mitgegangen, sodass wir im Ergebnis eine katastrophale Verschlechterung der Erschwinglichkeit haben. Das zentrale Problem ist das fehlende Eigenkapital. Nach einer Studie des Deutschen Wirtschaftsinstituts haben gerade einmal 15 Prozent der Mieterinnen und Mieter in Deutschland etwa 60 000 Euro Eigenkapital, also das, was man für eine Finanzierung der Immobilie braucht. Für weite Teile der Bevölkerung bis tief in die Mitte hinein ist also der Wunsch nach dem Eigenheim keine realistische Option mehr, außer sie haben vielleicht geerbt. Damit wird die soziale Herkunft zum ausschlaggebenden Kriterium für die Eigentumsbildung in Deutschland. Das ist natürlich ein Problem für die Demokratie und das spaltet unser Land. Wir müssen die Debatte auch unter diesem Gesichtspunkt führen. (Beifall CDU) Die Grunderwerbsteuer, also das zentrale Thema heute, gehört, wie die Notarkosten, zu den sogenannten Baunebenkosten. Die Banken verlangen in der Regel, dass diese Steuer direkt vom Käufer gezahlt wird. Sie wird also nicht finanziert. Je höher die Grunderwerbsteuer ist, desto weniger Eigenkapital haben die Menschen am Ende, um ihr Haus zu finanzieren. Das betrifft vor allem junge Familien mit Kindern, die einen Wunsch haben, sich ein Eigenheim zu kaufen. Wir plädieren deshalb für eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer. Es soll für Familien beim Ersterwerb für selbst genutztes Wohneigentum ein Freibetrag möglich sein. Dadurch, dass wir diesen Freibetrag nur für den Ersterwerb einführen, werden gezielt nur diejenigen gefördert, die sich Wohneigentum als eine Sicherheit für die Zukunft anschaffen. Ausgenommen ist also Eigentumsbildung mit Anlageobjekten, ausgenommen sind auch juristische Personen oder Vereine. In diesem Bereich ist weiterhin eine Besteuerung von fünf Prozent möglich, meine Damen und Herren. Wir zielen also hier in der Regel gezielt auf die Mitte der Gesellschaft, denn wir sind davon überzeugt, dass wir neben der wichtigen Förderung im Sozialwohnungsbereich auch eine Förderung für die Mitte der Gesellschaft brauchen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Vielleicht noch zum Abschluss: Ein Schwarz-Weiß-Denken in diesem Bereich hilft uns nicht weiter, denn auch Einfamilienhäuser schaffen natürlich Wohnraum, denn die Menschen, die dort einziehen, machen Wohnraum frei und sorgen für eine Umzugskette. (Glocke) Genau das ist das, was wir bei einer angespannten Mietsituation brauchen. Deswegen werbe ich für unseren Antrag und freue mich auf Diskussionen. – Danke schön! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächster Redner hat der Abgeordnete Fynn Voigt das Wort.
Fynn Voigt FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt sind alarmierend: Steigende Preise – unter anderem befördert durch die Baukrise und Knappheit an Wohnraum in Bremen – machen es mittlerweile für normalverdienende Personen nahezu unmöglich, hier Eigentum zu erwerben. Neben dem angesprochenen Mangel beim Angebot auf dem Markt, undurchsichtigen Regulierungen, Auflagen, die Sanierungen und Umbauten wesentlich teurer und schwieriger machen, ist es vor allem die Grunderwerbsteuer, die potenzielle Eigentumsbesitzer belastet oder gar vom Kauf abhält. Wir als FDP-Fraktion wollen die Eigentumsbildung unterstützen und weiterhin möglich machen. Wir fordern deswegen in unserem Antrag einen Grunderwerbsteuerfreibetrag von 500 000 Euro für die selbst genutzte Immobilie. Insbesondere junge Familien haben es besonders schwer heutzutage, Immobilieneigentum zu erwerben, denn Studien zufolge liegt die Eigentumsquote bei den 25- bis 35-Jährigen besonders niedrig. Meine Damen und Herren, der Traum vom Eigenheim darf kein Traum bleiben, denn viele Bremerinnen und Bremer da draußen träumen vom Eigentum. Wir wollen das ermöglichen. (Beifall FDP) Neben den, wie gesagt durch Knappheit und Überregulierung, bestehenden hohen Immobilienpreisen sind es vor allem die Kaufnebenkosten, die Herr Dr. Yazıcı gerade schon angesprochen hat, die die potenziellen Eigentümer belasten. Da ist es gerade die Grunderwerbsteuer, die dabei den größten Brocken ausmacht. Das trifft diejenigen, die wenig Eigenkapital haben, wie zum Beispiel junge Familien oder Personen mit normalem oder niedrigem Einkommen, die davon abgehalten werden, Eigentum zu erwerben. Eigentum darf kein Luxus sein, darf kein Luxus werden. Eigentum muss jedem möglich sein, denn Eigentum ist das, was viele von der Altersarmut abhält und was Wohlstand bildet. Wir wollen Eigentum möglich machen. (Beifall FDP) Wir als FDP-Fraktion wollen den Bürgern die Chance geben, selbst zu entscheiden, wann sie ihr Eigentum erwerben möchten, wann sie ihr Eigenheim erwerben möchten. Im Gegensatz zum CDU-Vorschlag wollen wir die Erleichterung der Grunderwerbsteuer nicht davon abhängig machen, wie viele Kinder man hat. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger da draußen noch selbst entscheiden lassen, ob man erst das Haus kauft und dann Kinder bekommt oder ob man erst Kinder bekommt und dann das Haus kauft. Das soll den Menschen da draußen überlassen sein. (Beifall FDP) Ich möchte noch einmal auf den Koalitionsantrag eingehen, Sie haben den ja letzte Woche angekündigt. Ich war tatsächlich mehrere Tage gespannt, was da jetzt kommt. Der erste Satz hat schon alles gezeigt, ich zitiere: „Nicht jeder träumt von einem Eigenheim.“ Das sagt eigentlich schon alles über Ihre Haltung, über diese Debatte. Ich frage mich auch, was das für ein Signal an die Bürger da draußen sein soll. Es gibt viele Menschen da draußen, die Eigentum erwerben möchten, die von einem eigenen Haus, von einer eigenen Wohnung träumen. Wenn sie das lesen – –. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Aber es sind doch nicht alle! Leugnen Sie das?) Nein, ich leugne das nicht, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Dann sind wir uns ja einig!) aber wir zwingen ja auch niemanden, Eigentum zu erwerben. Es geht um die Grundhaltung. Es sind ja Ihre eigenen Probleme, die Sie damit auszumerzen versuchen. Ich war wirklich sehr gespannt, was als Forderung kommt, und das, was kam, sind zwei Förderprogramme aus dem Bund. Es sind Ihre eigenen Probleme, die Sie hier schaffen, ich habe es schon angemerkt. Es ist die Überregulierung, es sind Bauvorschriften, die hier geschaffen werden, die Bremer Standards, mit denen wir uns gestern beschäftigt haben, eine viel zu volle Landesbauordnung, die die Kosten erhöht, wir weisen zu wenig Bauflächen aus. Statt mal an der Schraube zu drehen, die hier im Land möglich ist – die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die auf Landesebene gilt –, verweist man auf Bundesförderprogramme, die gar nicht das Problem beheben, und zwar dass die Kaufnebenkosten zu hoch sind. Liebe Koalition, dieser Antrag war nichts. Vielleicht denken Sie ja noch mal darüber nach. Allein dass Sie diesen Antrag einbringen, heißt ja, dass Sie in der Regel oder generell verstanden haben, dass ein Problem besteht, dass es vielen Familien momentan nicht möglich ist, Eigentum zu erwerben. Die beiden Programme kommen ja aus unserer Bundeskoalition. Ich habe auch nichts gegen diese beiden Förderprogramme, wir finden aber, das reicht nicht aus, um für die breite Bevölkerung Eigentumserwerb möglich zu machen. – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächster Redner erhält der Abgeordnete Falk-Constantin Wagner das Wort.
Falk-Constantin Wagner SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zwei Zahlen nennen, die, finde ich, das Problem der letzten zehn Jahre am Immobilienmarkt und beim Eigenheimerwerb sehr gut deutlich machen. Zwischen 2010 und 2021 haben sich in Deutschland die Löhne um 23 Prozent erhöht. In demselben Zeitraum haben sich die Immobilienpreise – möchte jemand raten, (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: 84?) die Kollegin Leonidakis hat die gleiche Recherche gemacht – um 84 Prozent erhöht, um das Dreieinhalbfache dessen, um das im selben Zeitraum die Löhne gestiegen sind. Jetzt können wir uns alle eine Bremer Familie vorstellen, die gar nicht schlecht verdient, nicht reich ist, aber er ist vielleicht Lehrer und sie ist vielleicht Industriekauffrau im produzierenden Gewerbe Bremens, und was das für die Familie bedeutet, wenn sie 2010 versucht hat, ein Haus zu erwerben, und die gleiche Familie das eine halbe Generation später, Anfang der 2020er-Jahre versucht. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Aber die Zinsentwicklung seit 2010 sollte man da auch mitbetrachten!) Ja, das stimmt, das ist richtig. Dazu kommen wir gleich noch. Wir haben von 2010 bis 2021 viel Umschlag am Immobilienmarkt gehabt. Es ist nicht so, dass es keinen mehr gegeben hätte, aber der ist immer stärker auf diejenigen konzentriert worden, die entweder ein sehr hohes Einkommen haben oder aber viel Eigenkapital mitbringen, weil sie von vorgezogenen Erbschaften ihrer Familie profitieren können. Aktuell ist es auch nicht so, dass keine Eigenheime mehr erworben werden, es werden aber deutlich weniger. Warum? Weil durch die Zinswende die Finanzierung teuer und weil der soziale Graben dadurch noch mal größer wird, denn die Zinswende trifft einen ja umso mehr, je weniger Eigenkapital man mitbringt. Das heißt, die Konzentration der Bevölkerung, die sich ein Eigenheim erwerben kann, die wird noch mal kleiner. Man kann, liebe Kolleginnen und Kollegen, – das ist das Kernproblem – gegen die Kostensteigerung immer weniger anarbeiten. Der Versuch, aus Arbeitseinkommen ein Eigenheim zu erwerben, der wird immer weiter erschwert. Das ist eine empfindliche Verletzung des Prinzips der Leistungsgerechtigkeit, des Versprechens vom sozialen Aufstieg durch Bildung und Arbeit, das aber für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt elementar sind. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Eine gute – und das ist für mich das Gleiche –, eine sozial gerechte Eigenheimförderung muss diese Lücke, diesen sozialen Graben schließen helfen. Sie muss Finanzierung aus Arbeit möglich machen und sie muss Leistungsgerechtigkeit fördern. Sie muss nicht so gestaltet werden, dass mit der Gießkanne jeder gefördert wird, egal, wie reich er ist und ob er die Förderung braucht oder nicht. Das schließt diesen Graben 0,0. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich finde, dass der Kollege Dr. Yazıcı mündlich eine hervorragende Analyse der Lage geliefert hat, die hervorragend dazu geeignet ist, die Ausgangslage zu beschreiben. Der Antrag, den Sie schriftlich gestellt haben, der passt überhaupt nicht dazu. Sie haben gesagt, dass es eine soziale Kluft gibt, dass es vor allem diejenigen trifft, die mit wenig Eigenkapital ausgestattet sind, dass man die fördern muss, und Sie stellen einen Antrag und sagen, man soll alle gleich fördern. Sie sagen, dass man vor allen Dingen Familien fördern muss, und Sie und auch die FDP sagen, es ist völlig egal, ob die Leute Kinder haben, die kriegen trotzdem Geld. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Nein, sie kriegen kein Geld, ihnen wird kein Geld weggenommen! Das ist ein Unterschied!) Sie haben übrigens auch vorgetragen, dass der Neubau nach wie vor wichtig ist. Gegen die letzten zwei größeren Neubauvorhaben für Familien in der Vahr und in Oberneuland, wer hat da die Zustimmung verweigert? Herr Dr. Yazızı, Sie werden sich erinnern, das ist Ihre Fraktion. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Zurück zur Sache!) Ich würde aber auch gerne sagen, was aus meiner Sicht der richtige Weg ist. – Ja, ich kann mir denken, dass Sie darüber nicht gerne reden, wie Sie bei Bauvorhaben abstimmen, sobald es unbequem wird, (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) aber keine Sorge, ich komme zurück zur Sache. Ich komme gerne zurück zur Sache, Herr Imhoff. Der richtige Weg ist aus unserer Sicht der, den die Bundesregierung geht und den auch die SPD für richtig hält. Die Bundesbauministerin hat den Weg für ein deutlich stärkeres Engagement des Bundes bei der Eigenheimförderung eingeschlagen – (Zuruf Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]) zu Ihnen komme ich noch, Herr Eckhoff –, die Wohneigentumsförderung für Familien aufgelegt, mit der zinsverbilligte Kredite bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze – das ist die richtige Förderung – in Anspruch genommen werden können. Das erspart den Familien über die Laufzeit bis zu 35 000 Euro und wesentlich mehr, als die Nebenkosten beim Grunderwerb ausmachen. Sehr wichtig ist aus unserer Sicht, dass ein Programm „Jung kauft Alt“ von der Bundesregierung aufgelegt wird, das für Bestandsimmobilien gilt, denn wir sind hier nicht auf dem Land, wo wir noch reihenweise Einfamilienhausgebiete ausweisen könnten, sondern die Stadt ist bei allen Bauvorhaben zum größten Teil immer fertig gebaut. Deshalb hat das für uns als Stadtstaat eine immense Bedeutung. Wir begrüßen diesen Weg und wir sind in Bremen alles andere als untätig. Wir sind mit dem Bremer Eigenheimzuschuss seit langem Vorreiter. Wir haben in Bremen ein Instrument, wie wir gezielt Aufsteigerfamilien fördern, wenn sie in den Stadtteilen kaufen, die in Bremen preisgünstig sind, und der Bund versetzt uns jetzt in die Lage, zu überprüfen, welche Förderlücken der Bund übrig lässt und worauf wir unsere knappen Mittel in Bremen in Zukunft konzentrieren können. Wenn man sagt, die Grunderwerbsteuer, die in der Tat eine Landessteuer ist und die auch unsere Kitas, Schulen und Hochschulen finanziert, die wollen wir über die gesamte Bevölkerung auskippen und das wollen wir allen ermöglichen, dann hat Herr Eckhoff seinem Kollegen Dr. Yazıcı sicherlich mal ausgerechnet, was es kostet, 10 000 Familien in Bremen mit 15 000 Euro zu fördern. Wollen wir das mal machen: 15 000 mal 10 000? 150 Millionen Euro, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist das Gehalt von 2 000 Lehrerinnen und Lehrern. (Zurufe FDP, Bündnis Deutschland) Ich bin wahnsinnig gespannt, wie die Bremer CDU den Bremerinnen und Bremern erklären will, wo sie dieses Geld einzusparen gedenkt, liege Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Glocke) Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. Gerecht ist nicht, mit der Gießkanne alle gleichermaßen zu fördern, egal, wie reich sie sind. Gerecht ist, gezielt die Familien ohne Erbschaften zu fördern, (Zuruf Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]) damit Arbeitsleistung respektiert und Leistungsgerechtigkeit gefördert wird. – Vielen Dank! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Sahhanim Görgü-Philipp
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich ganz gerne als Besuchende die Studiengruppe C des Studiengangs Polizeivollzugsdienst der Hochschule für Öffentliche Verwaltung begrüßen. Schön, dass Sie da sind! (Beifall) Als nächsten Redner rufe ich den Abgeordneten Piet Leidreiter auf. Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Der Antrag der Fraktion der CDU „Steuerentlastung für das Eigenheim“ beschäftigt sich mit einer Thematik, die vielfältige soziale, wirtschaftliche oder auch finanzielle Auswirkungen hat und damit das Fundament des sozialen Zusammenhalts der Gesellschaft betrifft. Insbesondere in Zeiten hoher Immobilienpreise und hoher Zinsen ist es für Familien finanziell schwer, Wohneigentum zu erwerben. Aber – und das ist mein Hinweis an die Koalition – die Bauträger leiden auch unter den schlechten Rahmenbedingungen. Neuprojektierungen finden unter diesen wirtschaftlichen Bedingungen so gut wie gar nicht mehr statt. Deswegen ist es vielleicht doch ganz gut, mit der Gießkanne voranzugehen. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Gesellschaft braucht aber dringend neue Wohnungen. Wie gewährleisten wir das? Indem wir die Rahmenbedingungen ändern. Es ist sinnvoll, den Wohnungsbau mit Steuerentlastungen zu fördern. Dass diese Maßnahmen wirken, hat die Vergangenheit gezeigt. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die 7b-Abschreibung und an das Eigenheimzulagengesetz oder auch das Baukindergeld, was den gesamten Wohnungssektor angekurbelt hat und somit auch für Wohnungsbau und günstige Mietwohnungen gesorgt hat. Wohneigentum ist ein wesentlicher Baustein der privaten Altersvorsorge zur Vermeidung von Altersarmut. Die Entscheidung zum Erwerb privaten Wohneigentums hat erhebliche finanzielle Auswirkungen, insbesondere auf Familien mit kleineren und mittleren Einkommen. Es werden Jahrzehnte lang finanzielle Ressourcen gebunden. Aus diesem Grund ist Erwerb von Wohneigentum eine der bedeutendsten Entscheidungen im Leben eines „durchschnittlichen“ Menschen. Es ist nicht nur ein persönlicher Meilenstein, sondern auch ein Schritt in Richtung finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit. In diesem Zusammenhang spielt die Steuerlast eine nicht unerhebliche Rolle. Eine gezielte Steuerentlastung für Erwerber von Wohneigentum mit Selbstnutzung ist von erheblicher Bedeutung für die Bürger. (Beifall Bündnis Deutschland) Deren Bedeutung geht jedoch weit darüber hinaus: Erstens schafft der Kauf von Wohneigentum eine stabile Grundlage für Familien. Eine Steuerentlastung in diesem Bereich bedeutet nicht nur die finanzielle Erleichterung für diejenigen, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen, sondern fördert auch die Bildung von stabilen Gemeinschaften. Indem der Erwerb von Wohneigentum unterstützt wird, wird das soziale Gefüge gestärkt und langfristige Bindung zwischen den Bewohnern geschaffen. Die Anonymität eines Mehrfamilienhauses geht durch Wohnungseigentum häufig verloren. Zweitens wirkt sich eine Steuerentlastung aber auch positiv auf die Bauund Immobilienindustrie aus. Diese Branche ist ein bedeutender Motor für die Wirtschaft, der Arbeitsplätze schafft und zahlreiche Unternehmen, insbesondere Zulieferunternehmen, unterstützt. Durch die Förderung des Erwerbs von selbst zu nutzendem Wohnungseigentum geben wir nicht nur Bürgern die Möglichkeit, Eigentum zu erwerben, sondern unterstützen auch ein durch falsche Zinspolitik geschädigtes Industriesegment, nämlich die Bauindustrie. Drittens führt eine Steuerentlastung zu einer Steigerung der Wohnungsverfügbarkeit, darauf habe ich vorhin schon hingewiesen. Wenn mehr Menschen in der Lage sind, Wohneigentum zu erwerben, wird das Angebot für bezahlbaren Wohnraum angekurbelt. Dies wiederum trägt dazu bei, dass die Mieten stabilisiert werden und erschwinglicher Wohnraum für alle Schichten der Gesellschaft verfügbar ist. Schließlich stärkt eine Steuerentlastung die individuelle finanzielle Sicherheit. Der Erwerb von Wohneigentum ist eine langfristige Investition in die Zukunft, die dazu beitragen kann, Vermögen aufzubauen. Durch die Reduzierung der Steuerlast geben wir den Erwerbern von selbst genutztem Wohneigentum die Möglichkeit, mehr Mittel für die Tilgung von Hypotheken oder die Finanzierung von notwendigen Renovierungen zu verwenden, was wiederum die finanzielle Stabilität fördert. Insgesamt betrachtet bietet eine gezielte Steuerentlastung für Erwerb von selbst genutztem Wohnungseigentum weitreichende Vorteile für die Menschen, die Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Verminderung der Steuerlast, insbesondere der mit dem Erwerb von Wohnimmobilien regelmäßig anfallenden Grunderwerbsteuer – die ist in Bremen fünf Prozent, wie wir alle wissen –, ist daher eine wesentliche Hilfe, damit sich Familien gerade mit kleinen oder mittleren Einkommen den Traum vom eigenen Zuhause verwirklichen können. Neben der Reduzierung der Grunderwerbsteuer existieren allerdings noch verschiedene weitere mögliche Bausteine, die den Ersterwerb von Wohnungseigentum über die steuerliche Reduzierung der Erwerbsnebenkosten hinaus finanziell entlasten können. Ich möchte da noch mal kurz drauf hinweisen, was in anderen Ländern möglich ist: Es gibt Ersterwerbersteuerkredite, Grunderwerbsteuerbefreiung, Eigenheimzulage, Zinsvergünstigungen und andere Förderprogramme. Den Rest bringe ich im zweiten Teil. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächste Rednerin erhält die Abgeordnete Bithja Menzel das Wort. Abgeordnete Bithja Menzel (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg:innen und liebe Gäste! Wir müssen hier heute gar nicht darüber reden, ob die Sicherung einer Altersvorsorge, Selbstverwirklichungsmöglichkeiten oder die Bindung junger Familien an Bremen sinnvolle Vorhaben sind. Das sind sie natürlich. Aber wir müssen uns darüber unterhalten, wie wir die begrenzten finanziellen Mittel, die uns zur Verfügung stehen, einsetzen. Eine Eigenheimförderung mit der Gießkanne ist für Bremen extrem teuer und mit Blick auf die soziale Frage auch schlicht ungerecht. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Mit unserem Antrag aus der Koalition möchten wir vor dem Hintergrund der bereits bestehenden und geplanten Förderung auf Bundesebene prüfen, wie wir den Bremer Eigenheimzuschuss, den Falk Wagner gerade schon erwähnt hat, weiterentwickeln können. Das ist bestimmt nicht der einfachste, aber der richtige Weg, um Familien mit weniger Eigenkapital Eigentum zu ermöglichen. Sie haben einen ebenso hohen und auch gerechtfertigten Bedarf an diesem Wohnraum wie Familien mit höherem Eigenkapital. In bestimmten weniger privilegierten Stadtteilen wollen wir das Entstehen langfristiger wertvoller sozialer Strukturen fördern und mit unseren knappen finanziellen Mitteln vor allem Menschen und Stadtteile erreichen, die es am nötigsten haben. Bisher können Bremer:innen die erwähnten 15 000 Euro Zuschuss für die Kaufnebenkosten beim Erwerb von Eigentumsobjekten bis zu einer bestimmten Preisgrenze erhalten. Auf Bundesebene gibt es neben anderen Angeboten der KfW seit Oktober die Förderung „Wohneigentum für Familien“ mit deutlich verbesserten Konditionen, sodass noch mehr Familien davon profitieren können. Wie hoch die Förderung ausfällt, ist abhängig von der Anzahl der Kinder und von der Klimafreundlichkeit des Vorhabens. Das zukunftsweisende Bauen steht also im Mittelpunkt, denn neben dem Effizienzhaus-40-Standard schafft das Programm auch die Möglichkeit für eine höhere Förderstufe, wenn die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltige Gebäude“ vorliegt. Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude, eine staatliche Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulagen reihen sich in die Förderung auf Bundesebene ein. Weil Neubau zum Glück nicht der einzige Weg ist, um bezahlbaren Wohnraum für Menschen zu schaffen, bin ich sehr erfreut über die Pläne des erwähnten Förderprogrammes „Jung kauft Alt“. Es soll 2024 und 2025 den Kauf von sanierungsbedürftigem Wohnraum erleichtern und kann zahlreiche positive Effekte auf Immobilien und Umfeld haben. Mit diesem Programm sollen sich Menschen nicht nur leisten können, Eigentum zu erwerben, sondern sie sollen sich auch leisten können, klimafreundlich zu wohnen. Zudem schafft zusätzlicher energetisch sanierter Wohnraum eine Stabilisierung der Kauf- und Mietpreise, der Energieverbrauch in den Bestandsgebäuden sinkt und städtischer Wohnraum wird wieder neu belebt. (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE) Noch gibt es daran ein bisschen was zu drehen. Wir in Bremen werden uns auf jeden Fall dafür einsetzen, dass das Förderprogramm durch entsprechende Einkommensgrenzen und Förderkonditionen auch auf Großstädte wie Bremen anwendbar ist und gerade in weniger privilegierten Stadtteilen die Chancen bietet, die es bereithalten soll. Ich möchte kurz Bezug auf die FDP nehmen. Auch ich möchte noch einmal betonen: Wohneigentum ist nicht mehr das Allheilmittel und auch nicht das Ziel aller jungen Menschen und Familien. Es gibt Menschen, die bei allen Förderprogrammen der Welt keine Option haben, ein Eigenheim zu erwerben, und es gibt Menschen, die das Leben als Mieter:innen einfach vorziehen, aus Gründen der Flexibilität und der geringeren Verantwortung, die damit verbunden ist. (Zurufe CDU – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Wir zwingen doch niemanden! – Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Das hat sie ja auch gar nicht gesagt!) Ich wollte es nur noch mal betonen, dass es durchaus so wirklich in der Gesellschaft – –, dass das der Punkt ist. Auch mit Blick auf die Wohnraumfläche und die Veränderungsoptionen im Alter: Wenn die Kinder aus dem Haus sind, brauchen wir viel weitergehende Lösungen als nur einen verbesserten Zugang zum Wohneigentum in der ersten Lebenshälfte. Ich bin sehr froh, dass wir in Bremen parallel an einem weiter gefassten Wohnraumförderungsprogramm arbeiten und auch Modelle wie genossenschaftliches und solidarisches Bauen in Gemeinschaften über die klassische Familie hinaus weiter fördern wollen. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD, DIE LINKE)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächster Redner erhält der Abgeordnete Arno Gottschalk das Wort.
Arno Gottschalk SPD
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Keine dummen Bemerkungen hier bitte, ja? Ernst: Bevor ich hier Abgeordneter geworden bin, habe ich 15 Jahre lang den Bereich Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Bremen geleitet, (Zurufe) und ich habe selbst ungefähr – bitte hören Sie jetzt mal zu – 3 000 Immobilienfinanzierungen begleitet, nicht nur mit guten Ratschlägen, sondern wirklich inhaltlich. Ich kann Ihnen sagen, es gibt eine entscheidende Größe, ob man sich was leisten kann oder nicht: Das ist die monatliche Belastbarkeit. Da spielen zwar die Nebenkosten und die Grunderwerbsteuer auch eine Rolle, aber führen Sie sich doch mal vor Augen: Selbst so ein Antrag wie der der CDU, 200 000, 300 000 Euro Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer, das sind 15 000 Euro, die ich weniger brauche. Umgerechnet auf die Zinsbelastung sind das 50 Euro im Monat. Das ist nichts Entscheidendes. Es gibt zwei entscheidende Größen, die wir sehen müssen. Das eine ist: Wir brauchen eine entschieden gute Beratung in dem Bereich. Wenn Sie sich Zinssätze für Hypothekendarlehen angucken, da haben Sie Unterschiede von bis zu einem Prozent in dem Bereich. Rechnen Sie das auf einen Kredit von 300 000 Euro um! Das sind 250 Euro im Monat, was Sie an Unterschieden haben. Da muss man ansetzen, genauso wie bei der Energieberatung, da braucht man eine professionelle und auch eine unabhängige Beratung. Der zweite Punkt: Wir müssen sehen, dass wir unsere Bremer Aufbau-Bank mit einbauen. Sie müssen das so verstehen: Wenn eine Bank eine Immobilie finanziert, sagen wir mal im Wert von 200 000 Euro, dann kalkulieren die nicht den Kredit für den gesamten Bereich, sondern die gehen bis ungefähr 100 000, 120 000 Euro mit ihren günstigsten Konditionen rein, weitgehend risikofrei. Wenn man jetzt mehr Kredit braucht, dann muss die Bank mehr Eigenkapital unterlegen, sie muss mehr Risiko einkalkulieren und sie macht diesen Kredit dann scheibchenweise teurer. Wenn Sie an eine 80-, 90- oder eine 100-Prozent-Finanzierung kommen, dann hat man nicht einen Zinssatz von vier Prozent, sondern, intern kalkuliert, sechs, sieben bis neun Prozent in dem Bereich. Der Kredit als Ganzes kostet dann nicht vier Prozent, sondern fünf Prozent. Wenn Sie den aber auseinandernehmen, dann kostet der erstrangige Kredit die vier Prozent und der nachrangige Kredit kostet sieben Prozent. Da können wir ansetzen. Wenn wir es machen, dass wir über die Bremer Aufbau-Bank ein nachrangiges Darlehen in den Bereich reinplatzieren, und zwar mit den Refinanzierungskosten der Bremer Bank plus einen Aufschlag plus eine Garantie für eine Ausfallerklärung mit reinbringen, dann haben wir durchgehend einen günstigen Zins in dem Bereich, günstig in dieser Größenordnung von vielleicht vier Prozent. Wenn Sie das jetzt umrechnen auf den Bereich für diesen zweiten Teil mit 80 000 oder – –, den man statt mit vier mit sieben Prozent finanzieren müsste, dann haben Sie im Monat noch mal eine Entlastung von 200 Euro. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, das hilft wirklich, und nicht nur in diesem Bereich Grunderwerbsteuer. Abschließend will ich noch sagen: Mancher von Ihnen ist ja vielleicht in den letzten ein, zwei Jahren auf die Idee mit dieser Grunderwerbsteuer gekommen. Die Sache ist aber schon 2019 einmal vom ifo-Institut gänzlich durchgerechnet worden. Die haben 180 000 Kaufvorgänge durchlaufen lassen, haben sie untersucht. Was hat man dabei rausgefunden? Dass eine steigende Grunderwerbsteuer sinkende Häuserpreise zur Folge hatte. Das müssen Sie eigentlich auch sehen: Das Entscheidende ist das, was die Menschen sich leisten können. Wenn ich jetzt die Grunderwerbsteuer senke, dann funktioniert Marktwirtschaft, und zwar in der Weise, dass die Häuserpreise höher werden. Damit ist ja gar nicht geholfen, höchstens denjenigen, die das Haus zu verkaufen haben. Wir müssen an ein anderes Verfahren ran, wir müssen sehen, dass wir unsere Bremer Aufbau-Bank so nutzen, wie auch die KfW im Bund genutzt wird. Die KfW – Bithja Menzel hat das gesagt – hat ein Programm für junge Familien. Das ist aber nur für Neubau und für sehr hohe Energiestandards. Wir haben natürlich hier in Bremen, wenn Junge was kaufen sollen, gerade auch den Bereich unserer Bestandsimmobilien. Da müssen wir ansetzen, da müssen wir das reinbringen, und dann helfen wir tatsächlich auch denjenigen, denen wir helfen wollen. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Sofia Leonidakis das Wort.
Sofia Leonidakis Die Linke
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Gottschalk, danke für den Crashkurs in Immobilienfinanzierung! Ich will jetzt noch mal ganz kurz politisch einsteigen. Es hat Sie vielleicht gewundert, dass wir uns als LINKE für den Erwerb von Immobilieneigentum aussprechen, das ist nicht ganz typisch, das gebe ich zu. Ich will aber einmal darauf eingehen, welche Wohngebäudestruktur, Wohnungsmarktstruktur wir eigentlich in Bremen haben. Diese Zahl verwundert: Bremen ist mit 40,7 Prozent Eigentumsanteil am Wohnungsbestand die Stadt an der Spitze der Eigentumsquote der Großstädte. Der Abstand zur nächsten Stadt, nämlich Stuttgart, ist relativ groß. Die hat nämlich 32,9 Prozent Eigentumsquote, und die anderen Städte kommen noch sehr weit danach. Das zeigt, der Wohnungsmarkt in Bremen ist nicht unwesentlich geprägt von Eigentümer:innenschaft. Dieses Immobilieneigentum, das ist ja in der Regel nicht die 300-Quadratmeter-Villa in Schwachhausen, sondern das ist in der Regel das kleine Einfamilien-Reihenhaus, auch als sogenanntes Altbremer oder Bremer Haus bekannt, hat Architekturgeschichte geschrieben, wird an der Hochschule für Architektur immer noch gelehrt. Die mehrstöckigen Mietshäuser, wie wir sie in anderen Großstädten kennen, also die Gründerzeithäuser, die Jugendstilhäuser mit fünf, sechs, teilweise sieben Stockwerken, die sind nicht typisch für das bremische Stadtbild, in Bremerhaven ein bisschen mehr, das muss man dazusagen, wir sind ja hier im Landtag, aber für Bremen ist das überhaupt nicht typisch, und das liegt auch an der Geschichte. In Bremen waren in der bremischen Bauordnung bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts mehrstöckige Mietshäuser de facto nicht zugelassen. Das bedeutet, auch die Arbeiter:innenschaft, der normale Arbeiter, die Familie, Arbeiterinnen – meistens waren es ja die Männer, die das Eigentum erworben haben –, die haben Einfamilienhäuser bewohnt und bezogen und auch erworben. Da muss man dazusagen, da war auch verstecktes Mieten mit drin, der „Weser-Kurier“ hat dazu einen sehr interessanten Artikel veröffentlicht. Von ungefähr 5 000 Personen – damals gab es eine Umfrage –, die im Jahr 1905 in eigenen Immobilien gewohnt haben, haben nur 1 500 in einem eigenen Bett geschlafen. Sie haben also Zimmer vermietet, sie haben Betten vermietet, sie hatten teilweise nicht mal selbst ein eigenes Bett. Das bedeutet, das war zwar formell Eigentum, es wurde aber untervermietet. Auch da gab es sozusagen verstecktes Vermieten, aber das ist eine Erklärung dafür – das Baugesetzbuch und auch die Struktur –, warum die Eigentumsquote in Bremen so hoch ist, und das lebt bis heute fort. Diese historische Einordnung muss man einmal machen, um zu verstehen, wie eigentlich die Wohnungsstruktur im Bremer Wohnungsmarkt ist. Deswegen, nicht nur deswegen, aber auch deswegen, weil das in Bremen historisch verankert ist, finden wir es gut, wenn der weitere Immobilienerwerb – mit einer Grenze natürlich – ermöglicht und auch gefördert wird. Sehr geehrter Kollege Fynn Voigt, natürlich gibt es Familien, die nicht kaufen wollen, das gibt es – (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Es hat ja auch keiner gesagt, dass das so sei!) es gibt auch Einzelpersonen, die nicht kaufen wollen –, weil Familien heutzutage mobiler geworden sind. Man wird an einem Ort geboren, man wächst dort auf, zieht dort seine Kinder auf und die wiederum ihre Kinder, (Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) dieses Familienmodell, das hat es mal gegeben, aber viele Familien leben heute anders und sind mobiler geworden, ziehen weg, ihre Kinder ziehen weg, sodass Immobilien auch nicht immer als Entlastung, sondern häufig auch als Verantwortung oder sogar Belastung gesehen werden und Familien darauf verzichten, eine eigene Immobilie zu erwerben. Ich weiß nicht, warum Sie das so verwerflich finden, dass das in dem Antrag auch Erwähnung findet, denn so, wie Kollegin Bithja Menzel gesagt hat: Es ist eben nicht das Allheilmittel, und manche entscheiden sich auch dagegen. Ich melde mich direkt noch mal. Ich möchte dann gleich noch mal auf die Förderprogramme eingehen. – (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Ja, das wäre toll!) Für die erste Runde bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächster Redner hat der Abgeordnete Piet Leidreiter das Wort. Sehr geehrte Frau Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst mal herzlichen Dank an Herrn Gottschalk. Ich fand das sehr gut, was Sie gesagt haben, aber unser Thema ist heute die Minderung der Grunderwerbsteuer. Deswegen rede ich jetzt darüber und nicht über die Bremer Aufbau-Bank mit Zinshilfen. (Abgeordneter Volker Stahmann [SPD]: Es geht um sinnvolle Instrumente!) Aber ich habe es vorhin ja auch ausgeführt: Es gibt sinnvolle Instrumente, und die Bremer Aufbau-Bank gehört dazu. Wir wollen ja aber auch, dass die Leute flexibel sind und auch ihre Arbeitsplätze in ganz Deutschland suchen und finden, und jedes Mal fünf Prozent Grunderwerbsteuer zahlen, wenn ich den Wohnort wechsle, das ist natürlich eine harte Nummer und trägt bestimmt nicht dazu bei, dass man auf Arbeitsplätze flexibel reagiert. Wir können mal nach Thüringen gucken, da gab es einen gemeinsamen Beschluss – den kennen Sie alle – von der CDU, FDP und AfD– ich mag es gar nicht aussprechen –, wo die Grunderwerbsteuer gegen den Willen der Regierungsparteien von 6,5 Prozent auf 5 Prozent gesenkt worden ist. Wir werden auch hier den Antrag der CDU mittragen. (Abgeordneter Fynn Voigt [FDP]: Sind Sie jetzt doch die AfD?) Die Brandmauer! Deswegen sagte ich ja, die Brandmauer kennt jeder. Da wurde ein vernünftiger Beschluss verabschiedet, und die Brandmauer ist gefallen, und das war auch sinnvoll so. (Abgeordneter Cindi Tuncel [DIE LINKE]: Klug war es nicht, das zu sagen!) Genau. Wir sollten davon lernen und alle vernünftigen Anträge gemeinsam tragen, auch wenn die von einer Partei kommen, die wir nicht so gerne mögen. (Beifall Bündnis Deutschland) Das machen wir im Übrigen auch mit Ihren Anträgen von der linken Seite. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Das beruht aber nicht auf Gegenseitigkeit!) Das muss es auch nicht. Es war ein Vorschlag von mir, und wir haben ja gesehen, es hat funktioniert. (Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: Nein, danke!) Es war auch zugunsten der Bürger, und wir wollen doch alle zugunsten der Bürger arbeiten. (Beifall Bündnis Deutschland) Es sei denn, Sie sehen das anders, und die Bürger draußen sind Ihnen egal. (Abgeordnete Selin Arpaz [SPD]: Ist das noch zum Thema?)
Sahhanim Görgü-Philipp
Reden Sie bitte zur Sache, Herr Abgeordneter! Abgeordneter Piet Leidreiter (Bündnis Deutschland): Das mache ich gerne. Der CDU-Antrag und der FDP-Antrag unterscheiden sich nur in der konkreten Ausgestaltung, aber nicht grundsätzlich. Anders der Koalitionsantrag, dieser hat als zentrales Instrument eine einkommensabhängige Eigentumsförderung. Ich finde diese Komponente in Ordnung, aber die Einkommensgrenzen müssen so gelegt werden, dass möglichst viele Bürger die Möglichkeit haben, in den Genuss von steuerlicher Förderung zu kommen. (Beifall Bündnis Deutschland) Bezeichnend in diesem Zusammenhang – das haben wir vorhin auch schon gehört – ist, dass in Deutschland die Eigentumsquote nur 49,5 Prozent beträgt. Albanien ist Spitzenreiter mit 96,3 Prozent Wohneigentum. Nur in der Schweiz gab es weniger Wohneigentum als in Deutschland. Diese Zahlen belegen, dass hier offenkundig auf breiter gesellschaftlicher Basis Handlungsbedarf besteht. Schauen wir deshalb auf die direkte Auswirkung einer Senkung der Grunderwerbsteuer: Eine reduzierte finanzielle Belastung bedeutet konkret, dass mehr Menschen in der Lage sind, den Schritt ins Eigenheim zu wagen. Der oben erwähnten Statistik und der dahinterstehenden Lebenswirklichkeit würde eine Mehrung von Wohneigentum guttun. All diese Überlegungen verkennt der Dringlichkeitsantrag von Rot-Grün-Rot, also junge Familien beim Erwerb eines Eigenheims gezielt zu fördern, lässt sie unberücksichtigt und beschränkt sich stattdessen einseitig auf soziale Komponenten der Eigenheimförderung. Dies ist aber nicht – das habe ich vorhin schon ausgeführt – der alleinige Zweck. Warum nur junge Familien gefördert werden sollen, erschließt sich uns auch nicht. Ich habe vorhin schon gesagt, das mit der Gießkanne erschließt sich uns nicht. Wir haben eher den Eindruck, dass Sie jetzt gemerkt haben, von der CDU und von der FDP kommt ein Antrag, und Sie haben sich genötigt gesehen, auch schnell einen Antrag zu stellen, der aber relativ substanzund einfallslos ist und den ich hier nur als Konkurrenzprodukt zur Opposition sehe. (Beifall Bündnis Deutschland) Wenn Sie Ihre Förderprogramme darstellen wollen, brauchen Sie keinen Antrag zu stellen. Das hätten Sie auch so darstellen können. Der Antrag von Rot-Grün-Rot zeichnet sich somit durch ausgesprochene Ideenlosigkeit aus, die den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum durch die Menschen dieses Bundeslandes über das bestehende Maß hinaus nicht nachhaltig zu fördern und zu unterstützen geeignet ist, leider. Um lediglich auf bestehende Förderprogramme hinzuweisen, bedarf es nach unserer Auffassung keines solchen Antrages und insbesondere auch keines Dringlichkeitsantrages. Ich weiß nicht, wo bei Ihnen die Dringlichkeit liegt. Das können Sie ja vielleicht noch mal in der zweiten Runde erläutern. Vor diesem Hintergrund finden der Antrag der CDU-Fraktion wie auch der von der FDP-Fraktion die Zustimmung von Bündnis Deutschland. Allerdings müssen die Feinheiten weiterentwickelt werden. Den Dringlichkeitsantrag – der keiner ist – der Koalition lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall Bündnis Deutschland)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächster Redner erhält der Abgeordnete Dr. Oğuzhan Yazıcı das Wort.
Dr. Oğuzhan Yazıcı CDU
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gerne auf die vorgebrachte Kritik eingehen und unser Abstimmungsverhalten zu den Anträgen von der Koalition und der FDP einmal deutlich machen. Herr Wagner, Sie werfen uns sozialblinde Förderung vor, das Gießkannenprinzip. Ich möchte noch einmal deutlich machen, welchen Personenkreis wir fördern möchten. Erstens: Es sind natürliche Personen, ausgenommen sind also juristische Personen und Vereine. Zweitens: Es gilt ausschließlich der Ersterwerb. Man darf vorher keine Immobilie erworben haben. Drittens: Wir haben eine klare Staffelung durch die Freibeträge. Das ist keine Gießkannenförderung! Ich kann Ihnen aber ein Paradebeispiel für eine Gießkannenförderung nennen. Das ist Ihre Bremer Karte, meine Damen und Herren! Aber wenn Herr Bovenschulte das macht, ist es gut, wenn wir das fordern, ist es ein Gießkannenprinzip. Das ist nicht überzeugend! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland – Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Geht es dabei nicht um ein bisschen andere Größenordnungen?) 10 Millionen, 20, aber okay, zu Ihnen komme ich auch noch. Sie haben eben eine Rechnung aufgeführt, dann kann ich Ihnen auch eine andere Rechnung aufführen. Sie wissen – und das wissen Sie auch sehr gut, Herr Gottschalk –, dass wir im Länderfinanzausgleich für die Abwanderung pro Einwohner 6 000 Euro im Jahr verlieren. Das sind bei einer dreiköpfigen Familie 18 000 Euro. Herr Wagner, rechnen Sie das mal hoch, wenn wir 1 000 Familien an das Umland verlieren. Das ist seit Jahren ein ernsthaftes Problem, das wissen Sie auch. Wir möchten mit unserem Antrag genau das auch verhindern. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Ich möchte Sie an dieser Stelle auch an die Simulationsstudie der Handelskammer erinnern, 2020 wurde sie veröffentlicht. Sie hat eine eindrucksvolle Zahl belegt, dass nämlich durch die Abwanderung aus Bremen seit 2009 dem Haushalt ein Verlust von 180 Millionen Euro im Jahr entsteht. Dieser Betrag ist um ein Vielfaches höher als das, was Sie bei unserem Betrag aus der Kasse verlieren würden, meine Damen und Herren. Das ist auch die Realität. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Lieber Herr Gottschalk, Sie haben hier irgendwie die Party gecrasht, habe ich das Gefühl. Die meisten haben es auch gar nicht verstanden, was Sie gesagt haben, aber ich hätte mich gefreut, wenn Sie das in einen Antrag gegossen und umgesetzt hätten! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP – Abgeordneter Arno Gottschalk [SPD]: Das kommt noch!) Das würde viel mehr Sinn ergeben. Was machen Sie denn jetzt? In Ihrem Antrag steht: „Wir verweisen auf den Bund.“ Sie verweisen vor allem auf eine Förderung, die es noch gar nicht gibt. Ich meine, das muss man sich mal vorstellen, vor allem vor dem Hintergrund der Tatsache – –. Wir können uns alle noch daran erinnern, wie Herr Habeck im letzten Jahr über Nacht ohne Ankündigung die Förderung für effizientes Bauen einfach so gestrichen hat. 10 000 Antragsteller:innen haben im Vertrauen auf diese Förderung Investitionen getätigt. Ihnen wurde der Boden unter den Füßen weggezogen und Sie möchten hier jetzt den Bremerinnen und Bremern empfehlen, auf den Bund zu vertrauen? Das ist keine überzeugende Politik, meine Damen und Herren! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Die Menschen brauchen klare politische Rahmen, sie brauchen Investitionssicherheit. Was bieten Sie ihnen? Ihren Eigenheimzuschuss. Sie sagen: „Wir wollen mal prüfen, ob es da vielleicht Optimierungsbedarf gibt.“ Ich meine, dass es diesen Bedarf gibt, ist doch augenscheinlich. Nicht nur, dass es nur eine städtische Förderung ist, nicht nur, dass Sie ausschließlich Familien mit Kindern fördern wollen. Familien, die vielleicht noch keinen Kinderwunsch haben, oder Familien, die vielleicht keine Kinder kriegen können, schließen Sie aus. Das eigentliche Problem an dieser Förderung ist aber: Sie fördern Neubau bis maximal 360 000 Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte gerne wissen: Wo kann man hier in Bremen – ich habe ja auch eine Familie – mit seinen Kindern für 360 000 Euro einen Neubau beziehen? Ich würde sofort einziehen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Weil es das nicht gibt, gibt es Ihre Förderung in Bremen nicht, meine Damen und Herren. Insofern haben Sie gar nichts anzubieten. Sie sind komplett blank. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland) Wir indes halten an unserem Antrag fest, weil es wichtig ist, gerade in dieser Baukrise jungen Familien (Glocke) mit Kindern eine Perspektive zu geben, ein Eigenheim zu bilden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächster Redner hat der Abgeordnete Fynn Voigt das Wort.
Fynn Voigt FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Wagner, liebe Frau Menzel, Sie haben ja sehr richtig in Ihrer Rede gesagt, dass es wichtig ist, dass man junge Familien, Menschen mit niedrigen Einkommen, vor allem Menschen, die wenig Eigenkapital haben, unterstützt, Eigentum zu erwerben. Das ist ja richtig, das ist genau das, was wir auch gesagt haben, genau das, was Herr Dr. Yazıcı auch gesagt hat. Meine Frage ist bloß: Der Antrag der Koalition, der auf die beiden Fördermittel aus dem Bund verweist, das sind ja beides Kreditförderungen. Es geht aber um die Baunebenkosten, die meistens auf das Eigenkapital schlagen. Frau Menzel, Sie haben ja noch einen Redebeitrag, vielleicht könnten Sie dazu noch mal was ausführen. Eine zweite Frage, die ich habe, zu der Sie vielleicht auch ausführen können – Herr Wagner hat seinen zweiten Redebeitrag ja an Herrn Gottschalk weitergegeben –: Was sind eigentlich privilegierte Stadtteile? Ich kann mir darunter vielleicht grob etwas erdichten, aber vielleicht können Sie sagen, woran Sie das messen möchten, wie Sie das einschätzen, was als privilegierter Stadtteil gilt und was nicht. (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Damit ist der Ex-Bürgermeister schon mal ordentlich auf die Nase gefallen!) Frau Leonidakis, wir wollen niemandem vorschreiben, Eigentum erwerben zu müssen. Niemand muss das machen. Es geht hier ja auch immer um Debatten wie: Niemand muss studieren, aber es wollen viele und können nicht, niemand muss Abitur machen, aber es wollen viele und haben nicht die Möglichkeiten dazu. Genauso ist es hier: Viele wollen Eigentümer werden, haben aber nicht die Möglichkeit dazu, und das wollen wir unterstützen. (Beifall FDP) Das wollen Sie ja eigentlich auch. Sie wollen ja auch, dass man es fördert, Eigentum möglich zu machen. Sie haben ja den Antrag der Koalition unterstützt, der das augenscheinlich mit diesen beiden Förderprojekten aus dem Bund macht. Deswegen frage ich mich, warum Sie sich da eben so aufgeregt haben. Noch eine Sache zum Schluss, die ich sehr bemerkenswert finde, und zwar immer häufiger: Gefühlt switcht man in der Koalition immer hin und her, wann Bremen ein Haushaltsnotlageland ist und wann nicht, wann Geld für etwas da ist und wann nicht. (Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ja! – Heiterkeit Bündnis Deutschland) Manchmal ist Geld für alles da, da geht man auf Immobilen-Shoppingtour, da verpachtet man in der Nähe des Flughafens für ganz wenig Geld Gewerbeflächen, die man an die Wirtschaft verkaufen könnte. Dann wirtschaftet man das Land runter, es gibt ein BSAG-Defizit, wir zahlen jedes Jahr nicht Hunderte Millionen, aber viele Millionen Zinsen für Kredite. Wenn es dann zu den Entlastungen für die Bürger kommt, wenn wir die Bürger entlasten wollen, dann fehlt ausgerechnet das Geld und Sie rechnen uns hier Ihre Haushaltsnotlage vor. Das finden wir unfair gegenüber dem Bürger, und das machen wir nicht mit! – Vielen Dank! (Beifall FDP)
Sahhanim Görgü-Philipp
Als nächste Rednerin erhält die Abgeordnete Sofia Leonidakis das Wort.
Sofia Leonidakis Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Yazıcı, ich habe mir Ihren Antrag tatsächlich durchgelesen. (Beifall CDU, Bündnis Deutschland, FDP) Mal abgesehen davon – –. Ich weiß nicht, ob ich einen Antrag, der aus Versehen von der Thüringer AfD, die bekanntermaßen rechtsextrem ist – –, ob ich den jetzt so wieder aufgelegt hätte, weiß ich nicht, das ist Ihre Sache. (Abgeordneter Martin Michalik [CDU]: Unser Antrag ist rechtsextrem?) Aber das, was Sie vorhaben: In Ihrem Antrag steht ja explizit nicht – Herr Dr. Yazıcı, korrigieren Sie mich, wenn Sie anderer Auffassung sind –, es geht nur um Familien. Es geht um Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer, aber es steht darin nicht, dass man auf jeden Fall ein Kind haben muss, richtig? (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Das hat er doch gesagt!) Ja. Sie wollen einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer mit Grenzen einführen. Wenn man jetzt mal annimmt, man ist eine Kleinfamilie, zwei Eltern, ein Kind, dann wäre das ein Freibetrag von 500 000 Euro. Und je höher dieser Freibetrag wird, also ganz egal für welche Zielgruppe, je nachdem, wie teuer die Immobilie ist, also je näher man an die Freigrenze kommt, (Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Freibetrag oder Grenze? Das ist ein Unterschied!) desto größer ist ja die Entlastung, die man dadurch erreicht, weil die Grunderwerbsteuer, die steigt ja prozentual, also die ist immer prozentual gleich und wird deshalb in der Summe größer, je größer der Kaufpreis ist, richtig? Sie entlasten gerade die, die eine teurere Immobilie erwerben, und die Entlastung gerade bei günstigeren Immobilien fällt geringer aus. Das ist aus meiner Sicht eine Entlastung, die komplett verkehrt herum ist. Man müsste eigentlich diejenigen stärker entlasten, und darauf zielt ja das Programm, was wir in Bremen haben, ab, dass man genau die stärker entlastet, die ein geringes Einkommen haben (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Es gibt ja keine!) beziehungsweise die nur eine günstigere Immobilie erwerben können, und deswegen haben wir die Zielgruppe in dem Eigenheimzuschuss der BAB in Bremen. Wir können gerne darüber sprechen, was eigentlich die Grenzen für den Kaufpreis sein sollen. Deswegen haben wir die ganz genaue Zielgruppe dort definiert, dass es sich um Familien handeln muss, dass es alleinerziehende Familien oder Familien sind, weil Familien strukturell in der Gesellschaft – da gibt es auch Unterschiede, wir haben gerade darüber gesprochen, manche erben, manche haben großes Vermögen, manche haben auch große Einkommen – dadurch eine Benachteiligung haben, dass sie Kinder zu versorgen haben, dass sie häufig ihre Erwerbstätigkeit reduzieren müssen, dass sie das Kind versorgen müssen, was bestimmten Berechnungen zufolge ungefähr 100 000 Euro kostet, ein Kind aufzuziehen. Diese Investition in die Rentenzahler:innen von morgen, in unser aller Zukunft, die kostet die Familien was, und das muss auch ausgeglichen werden. Deswegen ist das Förderprogramm, was wir hier haben, (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Und dass Kinderlose schon viel stärker besteuert werden, das beziehen Sie überhaupt nicht mit ein!) eben gerade auf Familien zugeschnitten. Das machen Sie mit Ihrem Antrag nicht, und wie gesagt, Ihre Entlastung fällt bei größeren Kaufpreisen größer aus, das finde ich sozial ungerecht und politisch falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall DIE LINKE, SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Worüber wir gerne sprechen können, ist, ob die Grenze von 260 000 Euro beim Erwerb eines Altbaus oder 360 000 Euro beim Erwerb eines Neubaus noch angemessen ist. Darüber müssen wir sprechen, und das ist auch im Antrag enthalten, dass wir die Förderprogramme auf Förderlücken evaluieren und der entsprechende Bericht auch in der Deputation vorgelegt wird. An dieser Frage sind wir durchaus dran. Ich will noch mal mit so ein, zwei, wie soll ich sagen, Aussagen, die hier in den Raum gestellt wurden, ein bisschen aufräumen oder sie geraderücken, sagen wir es mal so. Ja, Immobilienerwerb ist ein Teil der Altersvorsorge für viele. Ich will einmal für DIE LINKE sagen, wir fänden es auch gut, wenn Einkommen, Mindestlöhne und Renten armutsfest wären. (Beifall DIE LINKE, SPD) Das wäre eine richtig gute Altersvorsorge. Ich will auch noch mal sagen, dass Sie gerade bei der Grunderwerbsteuer ran wollen, die einmal anfällt und die auch Einnahmen für das Bundesland Bremen generiert, was wie gesagt nicht die größten Einnahmen hat, und zum Beispiel nicht ran wollen an das Bestellerprinzip beim Immobilienerwerb, dass Sie nicht ran wollen an die Maklerkosten, die im Übrigen – –. Das weiß ich von vielen Immobilieneigentümern: Der Großteil ist nicht die Grunderwerbsteuer. Wenn man einen Makler dabeihat, sind die Maklerkosten und die Notarkosten in der Regel höher als die Grunderwerbsteuer. Das sind Kaufnebenkosten, da könnte man ran. (Beifall DIE LINKE, SPD – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Ich werde nicht gezwungen, einen Makler zu nutzen! Aber ich werde gezwungen, Grunderwerbsteuer zu zahlen!) Das wollen Sie aber nicht, und das ist sehr bezeichnend, weil das vielleicht Ihre Klientel ist. Wenn Sie mal in Immobilienportale reinschauen, dann wird ein Großteil der dort angebotenen Immobilien von Maklern angeboten. Da könnten Sie zum Beispiel auch ran, aber das ist halt Ihre Klientel, und vielleicht wollen Sie deswegen nicht da ran. (Beifall DIE LINKE, SPD – Abgeordneter Thore Schäck [FDP]: Das ist Blödsinn! – Glocke) Meine Redezeit ist vorbei. (Abgeordneter Thore Schäck [DIE LINKE]: Zum Glück!) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, wir lehnen Ihre Anträge ab! – Vielen Dank! (Beifall DIE LINKE, SPD)
Sahhanim Görgü-Philipp
Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Nun erhält für den Senat Bürgermeister Björn Fecker das Wort.
Björn Fecker
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der Senat den Finanzsenator zu dieser Debatte entsendet, dann ahnen Sie wahrscheinlich schon, wie es ausgeht. (Heiterkeit FDP) Das Land Bremen ist mehr denn je auf Einnahmen angewiesen, um seine Leistungen für die Menschen in Bremen und Bremerhaven erbringen zu können. Der Senat plant nicht, die Grunderwerbsteuer zu senken oder generell zu streichen, denn das wäre ein herber Einnahmeverlust im dreistelligen Millionenbereich, der unmittelbar den Handlungsspielraum des Landes einschränken würde. Was nützt es Familien, wenn sie beim Immobilienerwerb entlastet werden, dann aber mit unsanierten Schulen und maroder Verkehrsinfrastruktur leben müssen, weil das Geld dafür fehlt? (Beifall DIE LINKE – Zurufe CDU) Die Anträge der CDU und der FDP, da will ich gleich noch mal drauf eingehen: Beide Fraktionen fordern, dass sich Bremen auf Bundesebene dafür einsetzt, den Ländern zu ermöglichen, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einzuführen, also die Einführung einer, wie man so schön sagt, „Länderöffnungsklausel“. Eine solche Regelung, das sage ich Ihnen sehr offen, ist grundsätzlich problematisch. Bisher haben die Länder die Möglichkeit, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer festzulegen. Der Satz liegt in Bremen bei fünf Prozent und damit niedriger als in zehn – in zehn! – anderen Ländern. Im Durchschnitt aller Länder liegt der Steuersatz bei 5,6 Prozent, auch da liegt Bremen also deutlich drunter, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vom vergleichsweise niedrigen Steuersatz einmal abgesehen müsste für landesspezifische Freibeträge im ersten Schritt voraussichtlich auch das Grundgesetz geändert werden. Aber mit welchem Ergebnis, meine Damen und Herren? Mit dem Ergebnis, dass die Länder einen Steuerwettbewerb führen, der die Haushalte immens belasten wird, und das können wir uns eben nicht leisten. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Ein Freibetrag bringt auch immer die Gefahr, blinde Förderung mit der Gießkanne zu betreiben. Nun ist die Gießkanne, das will ich sehr offen und deutlich sagen, nicht in jedem Fall schlecht. (Lachen CDU, FDP) Im Fall der Bremer Freikarte kritisieren Sie – –. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Gießkannenprinzip!) Ja, wenn man ein bisschen länger dabei ist, weiß man, was kommt. Im Falle der Bremer Freikarte kritisieren Sie ja gerade diese Gießkanne, während dem Senat und den Regierungsfraktionen diese Unterstützung aller Kinder und Jugendlichen nach der Coronapandemie eben besonders wichtig ist. Das macht einen Unterschied, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Nee, nee, nee, nee, nee, denn es geht hier ganz konkret um Kinder und Jugendliche. Von einem Freibetrag, den Sie vorschlagen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Imhoff, würden auch wohlsituierte Menschen profitieren, die sich ein Eigenheim ohnehin leisten können. Diese Maßnahmen halten wir in der Tat weder für zielführend noch für angebracht. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Gestatten Sie mir den Hinweis: Den seriösen Gegenfinanzierungsvorschlag habe ich zumindest im Antrag bei der CDU nicht gefunden. Wenn das Land die Freibeträge für Familien gewähren soll, sollen dann alle anderen zum Ausgleich des Haushaltslochs eine höhere Grunderwerbsteuer bezahlen? Oder soll die Lücke gefüllt werden, indem andere Leistungen gestrichen werden? Ich glaube schon, dass die Menschen hier deutlich mehr Ehrlichkeit und Seriosität von der größten Oppositionsfraktion in diesem Haus erwarten können, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Liebe Mitglieder der FDP-Fraktion, ich freue mich, dass wenigstens Sie den Punkt der Gegenfinanzierung aufgenommen haben. Leider schätzen wir das so ein, dass Ihre Überlegungen sehr wahrscheinlich auch an der Realität scheitern werden. Der Anteil der Besteuerung von Sharedeals am Gesamtaufkommen liegt bisher bei durchschnittlich fünf Prozent. Im Gegensatz dazu würde die von Ihnen geforderte Freibetragsregelung aber zu einer erheblichen Minderung des Grunderwerbsteueraufkommens führen. Ob die stärkere Besteuerung von Sharedeals insbesondere durch das Schließen von Steuerschlupflöchern tatsächlich das auffangen kann, daran gibt es gute begründete Zweifel, auch wenn ich das Ziel der Ampel bei den Sharedeals ausdrücklich unterstütze und mich persönlich auch freue, dass der FDP zumindest an dieser Stelle an meiner Seite ist. Des Weiteren schlagen Sie, liebe Kollegen der FDP, eine Übergangslösung bis zur möglichen Einführung des Freibetrags vor, eine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes von fünf auf 3,5 Prozent. Doch auch bei diesem Vorschlag, muss ich – Sie ahnen es wahrscheinlich – dem Parlament empfehlen, eine Abfuhr zu erteilen. Eine Absenkung würde das Gesamtaufkommen der Grunderwerbsteuer um 30 Prozent reduzieren, ohne dass es eine klare Gegenfinanzierung hierfür gibt. Weil ich mir nicht sicher bin, angesichts der Anträge, ob die dramatische Haushaltslage allen bewusst ist, sage ich noch einmal sehr deutlich: Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer werden benötigt. Ich werde nicht müde zu betonen, dass die Grunderwerbsteuer eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung von öffentlichen Aufgaben spielt. Im Jahr 2022 betrug sie immerhin 133,5 Millionen Euro. Es wäre falsch, zu glauben, dass eine Senkung der Grunderwerbsteuer oder eine Erhöhung des Freibetrags automatisch zu einer verbesserten Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger führen würde. Viele Menschen können sich eben auch dann keine Immobilie leisten. Stattdessen sollten wir einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, der die vielfältigen Faktoren berücksichtigt und Lebensqualität, Investitionen in Bildung, Infrastruktur, öffentliche Grünanlagen und soziale Programme beinhaltet. Dabei will ich sehr deutlich sagen, dass wir im Ziel, nämlich am Ende des Tages mehr Eigentum zu haben, durchaus beieinander sind. Gerade junge Menschen, die noch in der Phase der Familie stecken, haben es derzeit angesichts deutlich gestiegener Zinsen, Bau- und Materialkosten schwer, sich den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu erfüllen. Das ist auch dem Senat bewusst. Der Antrag der Regierungskoalition erkennt diese Herausforderung an und setzt auf gezielte Fördermaßnahmen, um Leistungsgerechtigkeit wiederherzustellen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Dieser Ansatz findet sich im Bundesprogramm „Wohneigentum für Familien“, dessen Ausweitung beschlossen wurde. Ergänzt werden soll dies durch das Programm „Jung kauft Alt“, das den Kauf und die Sanierung von Bestandsimmobilien fördert. Wir setzen uns dafür ein, dass Bremen von diesem Bundesprogramm bestmöglich profitiert und eventuelle Förderlücken identifiziert. Staatliche Fördermaßnahmen – damit will ich zum Ende kommen – müssen effizient und zielgerichtet sein. Die Forderung der Koalitionsfraktionen sind nicht nur zielgenauer, sondern sie ermöglichen aus unserer Sicht auch eine flexiblere Anpassung an die Dynamik des Immobilienmarktes. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Ich kann das Zeichen nicht deuten. Kurzintervention von Herrn Wagner? – Als nächster Redner hat der Abgeordnete Falk-Constantin Wagner für eine Kurzintervention das Wort.
Falk-Constantin Wagner SPD
Frau Präsidentin! Ich möchte gern im Stakkato drei Stichworte machen, die, finde ich, zu kurz gekommen sind. Erstens, in der Frage der Abwanderung sind Herr Dr. Yazıcı und ich uns völlig einig. (Zuruf Frank Imhoff [CDU]) Das ist ein sehr wichtiges Ziel. Die Frage ist nur, wenn es am Geld scheitert – das suche ich mir aus, danke, Herr Imhoff –, dann macht es ja nur Sinn, denjenigen das Geld zu zahlen, bei denen es auch am Geld scheitert, und es nicht einfach allen zu zahlen. Dann haben wir das Problem bei der Schulfinanzierung. Zweitens, warum zinsverbilligte Kredite? Weil die Familien mit wenig Eigenkapital sehr viel mehr helfen. Die Grunderwerbsteuer hochzuziehen, obwohl sie den Familien mit wenig Eigenkapital weniger hilft, hat keinen wirtschaftlichen Sinn. Das macht nur Sinn, wenn man propagandistisch das Betreiben hat, die ach so bösen Steuern als Schuldige herauszuziehen. Dass die allerdings für die Schulen benötigt werden, wird dabei verschwiegen. Dritter und letzter Punkt: Man darf ja sagen, finde ich, man darf ja darüber streiten, ob man neben Familie auch alle anderen fördern möchte, wenn man das finanzieren kann. Nur, wenn man – –. Richtig ist: Familien haben einen höheren Platzbedarf und geringere Möglichkeiten, Erwerbsarbeit zu leisten, weil sie eine für uns alle als Gesellschaft wichtige unbezahlte Tätigkeit leisten. Wenn der Reinruf, während die Kollegin Leonidakis das richtig ausführt, wenn der einzige Zuruf aus den Reihen der CDU zu dieser korrekten Ausführung ist, das sei Schmarrn, diese Leistung der Familien, aus den Reihen der CDU, dann bin ich, glaube ich, nicht der Einzige in diesem Haus, der das als respektlos empfindet. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die gemeinsame Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über den Antrag der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 21/96 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich nun um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Nun lasse ich über den Antrag der Fraktion der FDP mit der DrucksachenNummer 21/148 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: FDP, Bündnis Deutschland) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktion der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 21/154 abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: CDU, Bündnis Deutschland, FDP, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu. Wahl eines Schriftführers für den Vorstand Für die Wahl eines Schriftführers ist von der Fraktion Bündnis Deutschland folgender Wahlvorschlag eingereicht worden: Abgeordneter Andre Folkert Minne. Die Beratung ist eröffnet. Der Abgeordnete Andre Folkert Minne erhält das Wort. Abgeordneter Andre Folkert Minne (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen, Kolleginnen, Besucher, Besucherinnen sowie später die Zuschauer auf den sozialen Kanälen! Ich stehe heute vor Ihnen und darf mich Ihnen und der Bremischen Bürgerschaft als weiterer Abgeordneter unserer Fraktion Bündnis Deutschland in der Bremischen Bürgerschaft für das Amt des Schriftführers des Vorstandes der Bremischen Bürgerschaft zur Verfügung stellen. Es mag schon wie eine neue Tradition wirken, die sich hier im Hohen Hause abzeichnet, wenn sich die gewählten Volksvertreter unserer Fraktion immer wieder aufs Neue auf dieser Bühne vorstellen dürfen, um damit zu zeigen, wie genau der Senat es mit der Repräsentation des Wählerwillens nimmt und wie engagiert wir uns für die Bremer Bürgerschaft einbringen könnten, wenn wir doch nur die Gelegenheit dazu bekämen. Die bisher geltenden Regeln eines guten Miteinanders innerhalb der Bürgerschaft scheinen seit den letzten Wahlgängen zum Schriftführer jedoch eher ignoriert, wenn nicht gar mit Füßen getreten zu werden. Gegen die gewählten und motivierten Volksvertreter meiner Fraktion Bündnis Deutschland hört man derweil nur konstruierte Vorwürfe, haltlose Argumente, wenn man das denn so nennen darf, die wohl eher der eigenen Meinungsblase oder den eigenen Befindlichkeiten zu entspringen scheinen. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir von der Fraktion Bündnis Deutschland sind in der Bremischen Bürgerschaft angekommen. Wir wollen echte Oppositionsarbeit im Sinne von gut 10 Prozent der Bremer Wähler sowie selbstverständlich unseren Beitrag für die politische Gemeinschaft in der Bürgerschaft leisten. So wollen es die Wähler. Wie wäre es doch schön, wenn auch Sie, meine Herrschaften, diesen Wählerwillen zur Abwechslung mal anerkennen würden. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Bremerinnen und Bremer zeigten mit ihren Stimmen nicht ohne Grund ihr Unverständnis über das Verhalten der hier im Haus bisher agierenden Volksvertreter. Insbesondere erinnere ich mich, gerade auch im Wahlkampf aber auch jetzt, an die bisherigen Wähler der einstmals konservativen CDU. Nicht selten traf ich diese, die mithilfe der vormals Bürger in Wut und der FDP darauf hofften, gemeinsam das Weiter-so von Rot-Grün-Rot endlich zu beenden. Aber gerade die konservativen und liberal denkenden Wählerinnen und Wähler bekundeten mir gegenüber in letzter Zeit, dass sie aus der Vergangenheit gelernt haben und beim nächsten Wahlgang dann eher uns Ihre Stimme direkt geben wollen. So ist es mir übrigens genau gestern auf dem Weg zwischen der Bürgerschaft und dem Parkhaus kommuniziert worden, auch noch von einem Bürger mit Migrationshintergrund – anekdotische Evidenz, ich weiß. Aber so sehen diese nicht vertretenen Bürger – natürlich auch durch Enthaltung und Fraktionszwang – in der Bremischen Bürgerschaft ihre Wählerstimmen ignoriert, was unserer Auffassung nach das Ansehen in der Politik generell eher weiter beschädigt. (Beifall Bündnis Deutschland) In unserer geschätzten Demokratie darf eine Meinung vorgetragen werden, und auch wer eine noch so ungewohnte oder neue Minderheitenmeinung vertritt, sollte sich deswegen anerkannt fühlen dürfen und doch eher ganz bewusst auch in die Demokratiearbeit mit eingebunden werden. Gestern musste ich von einem geschätzten Kollegen hier im Hause hören, wie gut er schon seit 2007 mit den Linken zusammenarbeiten würde und dass wir ja noch in der Probezeit wären. 2007 haben übrigens die Bürger in Wut ihren ersten Wahlkampf begangen – nur mal so am Rande. (Beifall Bündnis Deutschland) Wir stehen hier in Bremen für die Umsetzung unseres Versprechens an unsere Wähler, dass auch in Bremen die eigene Freiheit nur die der auch Andersdenkenden sein kann. Ich stehe Ihnen, meine Damen und Herren, darum jetzt zur Wahl als Schriftführer der Bremischen Bürgerschaft zur Verfügung und möchte mich für das Entgegenbringen Ihres Vertrauens – möglicherweise – bedanken. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Herr Kollege, ich habe gehört, das war Ihre erste Rede. Herzlichen Glückwunsch dazu! (Beifall) Interfraktionell haben wir uns darüber verständigt, dass wir für diese Wahl eine geheime Stimmabgabe vornehmen. Für eine gültige Stimmabgabe ist der Wahlvorschlag mit Ja, Nein oder Enthaltung zu kennzeichnen. Ich bitte jetzt die Schriftführenden an der Ausgabestelle beziehungsweise an der Wahlurne Platz zu nehmen. Wir kommen dann gleich zum Namensaufruf. Kriege ich bitte dann ein Zeichen, wenn die Schriftführerinnen und Schriftführer so weit sind, dass ich weiß, ich kann mit dem Namensaufruf anfangen? (Es folgt der Namensaufruf.) Haben alle Abgeordneten die Stimmzettel abgegeben? (Unruhe) Ich frage erneut, ob alle Abgeordneten ihren Stimmzettel jetzt abgegeben haben? – Dann stelle ich fest, dass jetzt alle Abgeordneten einen Stimmzettel abgegeben haben und schließe hiermit den Wahlgang. Ich bitte die Schriftführenden die Auszählung vorzunehmen. (Unruhe) Würden die hier im Saal befindlichen Abgeordneten sich bitte hinsetzen, damit ich das Verfahren bis zur Unterbrechung in Ruhe zu Ende bringen kann? (Unruhe) Ich unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für circa 15 Minuten, bis das Auszählungsergebnis vorliegt. (Unterbrechung der Sitzung um 15:58 Uhr) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 16:05 Uhr.
Antje Grotheer
Meine Damen und Herren, ich stelle fest, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen das Wahlergebnis der Wahl des Schriftführers bekannt. Es wurden ausgegeben: 76 Stimmzettel. Es wurden auch 76 Stimmzettel abgegeben. Davon war keiner ungültig. Es entfielen 10 Ja-Stimmen, 47 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen auf den Abgeordneten Andre Folkert Minne. Meine Damen und Herren, damit stelle ich fest, dass der Abgeordnete Andre Folkert Minne die erforderliche Mehrheit nicht erreicht hat. Besetzung des Landesjugendhilfeausschusses Mitteilung des Senats vom 7. November 2023 (Drucksache 21/136) Die Wahlvorschläge sind in der Mitteilung des Senats enthalten. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Interfraktionell haben wir uns darüber verständigt, dass wir für diese Wahl eine geheime Stimmenabgabe vornehmen. Für eine gültige Stimmenabgabe ist der Wahlvorschlag mit Ja, Nein oder Enthaltung zu kennzeichnen. Ich bitte jetzt die Schriftführenden, an den Ausgabestellen beziehungsweise an den Wahlurnen Platz zu nehmen. Wir kommen dann gleich zum Namensaufruf. Ich rufe jetzt die Namen auf. (Es folgt der Namensaufruf.) Der Wahlgang ist hiermit geschlossen. Ich bitte die Schriftführenden, die Auszählung vorzunehmen, und unterbreche die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) für circa 35 Minuten, bis das Auszählungsergebnis vorliegt. (Unterbrechung der Sitzung um 16:34 Uhr.) Präsidentin Antje Grotheer eröffnet die unterbrochene Sitzung wieder um 17:23 Uhr.
Antje Grotheer
Die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) ist wieder eröffnet. Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen nun das Wahlergebnis bekannt: Es wurden 77 Stimmzettel ausgegeben und auch 77 Stimmzettel wieder abgegeben. Ungültige Stimmzettel: 6, gültige Stimmzettel: 71. Ich lese jetzt die Reihenfolge vor: Auf die Abgeordnete Hetav Tek entfielen 65 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Auf die Abgeordnete Sina Dertwinkel entfielen 66 Ja-Stimmen, 3 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. Auf die Abgeordnete Yvonne Averwerser entfielen 66 Ja-Stimmen, 4 NeinStimmen, 1 Enthaltung. Auf die Abgeordnete Selin Arpaz entfielen 62 Ja-Stimmen, 5 NeinStimmen, 4 Enthaltungen. Auf die Abgeordnete Katharina Kähler entfielen 62 Ja-Stimmen, 5 NeinStimmen, 4 Enthaltungen. Auf die Abgeordnete Heike Kretschmann entfielen 62 Ja-Stimmen, 5 NeinStimmen, 4 Enthaltungen. Auf den Abgeordneten Recai Aytas entfielen 63 Ja-Stimmen, 7 NeinStimmen, 1 Enthaltung. Auf die Abgeordnete Sahhanim Görgü-Philipp entfielen 58 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Auf die Abgeordnete Franziska Tell entfielen 61 Ja-Stimmen, 7 NeinStimmen, 3 Enthaltungen. Auf den Abgeordneten Dariush Hassanpour entfielen 50 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Auf die Abgeordnete Meltem Sağiroğlu entfielen 16 Ja-Stimmen, 44 NeinStimmen, 11 Enthaltungen. Auf den Abgeordneten Ole Humpich entfielen 61 Ja-Stimmen, 8 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. Auf Gerd Ziegler entfielen 65 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Auf Sandra Harjes entfielen 65 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen. Auf Larissa Krümpfer entfielen 62 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Auf Maria Ülsmann 66 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Auf Jessica Maasberg entfielen 65 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Auf Nikolai Goldschmidt entfielen 66 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Auf Linus Edwards entfielen 67 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen. Auf Laura Himmelskamp entfielen 67 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen. Damit sind alle Kandidat:innen gewählt, bis auf die Abgeordnete Meltem Sağiroğlu, die die erforderliche Mehrheit der Stimmen verfehlt hat. Bei den Wahlen der Stellvertretungen des Landesjugendhilfeausschusses wurden ebenfalls 77 Stimmzettel ausgegeben, es war nämlich derselbe. Es wurden ebenfalls 77 abgegeben. Ungültig sind 6, gültig 71 – alles wie gehabt. Auf die Abgeordnete Kerstin Eckardt entfielen 66 Ja-Stimmen, 3 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. Auf Mevlüt Erdemir entfielen 64 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Auf Sandra Schmull entfielen 65 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Auf den Abgeordneten Falko Bries entfielen 64 Ja-Stimmen, 6 NeinStimmen, 1 Enthaltung. Auf die Abgeordnete Valentina Tuchel entfielen 62 Ja-Stimmen, 6 NeinStimmen, 3 Enthaltungen. Auf die Abgeordnete Medine Yıldız entfielen 60 Ja-Stimmen, 8 NeinStimmen, 3 Enthaltungen. Auf den Abgeordneten Nurtekin Tepe entfielen 61 Ja-Stimmen, 9 NeinStimmen, 1 Enthaltung. Auf Julia Stephan-Titze entfielen 61 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen. Auf die Abgeordnete Dr. Maike Schaefer entfielen 61 Ja-Stimmen, 7 NeinStimmen, 3 Enthaltungen. Auf den Abgeordneten Cindi Tuncel entfielen 62 Ja-Stimmen, 7 NeinStimmen, 2 Enthaltungen. Auf den Abgeordneten Fynn Voigt entfielen 62 Ja-Stimmen, 8 NeinStimmen, 1 Enthaltung. Auf Sarah Dahnken entfielen 64 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen Auf Gabriele Witte entfielen 65 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Auf Christina Kastens entfielen 65 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Auf Thorsten Büsker entfielen 66 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Auf Marcelo Mirassol entfielen 65 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Auf Monika Merkel entfielen 67 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen. Auf Anke Büttgen entfielen 67 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 3 Enthaltungen. Auf Gesine Geupel entfielen 66 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen. Ich stelle fest, alle Stellvertreter:innen haben die erforderliche Stimmenanzahl erreicht. Bundesfinanzierung von digitaler Bildungsinfrastruktur absichern und verstetigen – „DigitalPakt Schule 2.0“ jetzt gemeinsam auf den Weg bringen! Antrag der Fraktion der CDU vom 27. Juli 2023 (Drucksache 21/29) Dazu als Vertreterin des Senats Senatorin Sascha Karolin Aulepp. Die Beratung ist eröffnet. Als Erste erhält die Abgeordnete Yvonne Averwerser das Wort.
Yvonne Averwerser CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir von der CDUFraktion haben im Sommer schon den Antrag eingebracht, die Bundesfinanzierung von digitaler Bildungsinfrastruktur abzusichern und zu verstetigen. Es hätte gut sein können, dass sich dieser Antrag über die Monate hätte erledigen können, aber leider ist das nicht der Fall, ganz im Gegenteil: Es ist heute umso wichtiger, dass wir darüber reden, auch wenn wir jetzt nur noch kurz Zeit haben, aber es ist wirklich wichtig, und erst recht heute. Der erste DigitalPakt wurde 2019 für den Ausbau der Infrastruktur in den Schulen von der damaligen sogenannten Großen Koalition CDU/CSU und SPD aufgesetzt und läuft im Mai 2024 wieder aus. Coronabedingt gab es drei Zusatzvereinbarungen mit jeweils 500 Millionen, bei denen Bremen einmal iPads flächendeckend ausgerollt hat für Schülerinnen und Schüler und einmal Leihgeräte für Lehrkräfte zur Verfügung gestellt hat. Insgesamt profitierten Bremen und Bremerhaven in Höhe von 62,6 Millionen Euro von diesem Pakt. Wir sind uns dieser aus einer Krise erwachsenen einmaligen Chance bewusst, die uns in die Lage versetzt hat, einen Riesenfortschritt im Bereich von Digitalisierung und Modernisierung in Bremen und Bremerhaven in Schule und Pädagogik zu erwirken. Deswegen ist uns die Bedeutung der Verstetigung ebenso klar, wie die Notwendigkeit und die Stabilisierung des zuverlässigen Ausbaus wichtig ist. So optimistisch der rot-rot-grüne Senat im Juni 2023 noch war, so pessimistisch klang die in ungewöhnlich großer Geschlossenheit innerhalb der 16 Länder in der Kultusministerkonferenz verabschiedete Erklärung vom 12. Juli, wo der Sorge Ausdruck verliehen wird, dass der Bund die Anschlussfinanzierung für den DigitalPakt nicht nur verschieben, sondern sogar gänzlich streichen könnte. Mittlerweile ist es so: Alle Länder sind daran interessiert, dass dieser Pakt lückenlos verlängert wird. Die Ampel hat dies zwar zunächst auch in Aussicht gestellt, und der Bremer Senat vertraut in seinem Koalitionsvertrag in nicht unerheblichem Maße darauf, dass die Mittel seitens des Bundes weiter zur Verfügung gestellt werden und der Bund möglichst auch mit einer Kofinanzierung erneut bei 10 Prozent liegt. Bisher gab es zahlreiche Zusicherungen und Absichtserklärungen seitens der Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger, den Pakt weiterlaufen zu lassen, allerdings stellt der Bund die Mittel nach dem jetzigen Haushaltsentwurf, wenn überhaupt, dann erst 2025 zur Verfügung. Die Länder wollen allerdings eine lückenlose Anschlussfinanzierung ab 2024 in Höhe von 600 Millionen Euro und 1,3 Millionen Euro ab 2025 jährlich sicherstellen. (Abgeordnete Miriam Strunge [DIE LINKE]: Milliarden!) Jährlich, ja, Milliarden. Genau deswegen sollte das Thema beim letzten Bund-Länder-Treffen am Montag – wir sprachen gestern schon davon – an den Bundeskanzler gespielt werden, also zur Chefsache werden. Doch bei dem Treffen mit dem Bundeskanzler spielte dieses Thema keine große Rolle. Es war vielmehr so, dass trotz des einhelligen Beschlusses der Länderchefs zum DigitalPakt 2.0 der Bund weiterhin nicht für die notwendige Klarheit bei der lückenlosen Finanzierung und Weiterführung gesorgt hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle wissen, was es heißt, wenn schon in den Entwürfen für den Haushalt eine Null steht und obendrein keine weiteren Mittel hinterlegt werden. Hier heißt es jetzt: Entschlossenheit zeigen! Deswegen werbe ich dafür, dass Sie unserem Antrag zustimmen, (Beifall CDU) mit dem wir in der Bürgerschaft heute Abend beschließen, dass wir die Planungen der Bundesregierung, die Anschlussfinanzierung des DigitalPakts Schule in 2024 in Höhe von 600 Millionen zu streichen, ebenso missbilligen, wie die Streichung der einen Milliarde jährlich ab 2025 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung. Zudem fordern wir den Senat auf, sich mit allen zur Verfügung stehenden politischen Mitteln bei der Bundesregierung dafür starkzumachen, dass die benötigte Anschlussfinanzierung des DigitalPaktes Schule nach Ablauf von Mai 2024 sichergestellt wird sowie die Voraussetzung für eine verlässliche Finanzierung bis mindestens 2023 zwischen den Ländern und dem Bund erfolgt. Heute Abend, meine Damen und Herren, trifft sich der Haushaltsausschuss des Bundes zu der sogenannten Bereinigungssitzung. Vermutlich wird das so sein – nach dem Urteil gestern Abend wissen wir das, aber es ist auf jeden Fall so –, dass die Mittel in den nächsten Tagen so detailliert festgezogen werden, dass, wenn der Entwurf steht, es schwer wird, daran noch etwas zu ändern. Aus diesem Grund bitte ich Sie, den Senat – ich weiß nicht, ob es die Senatorin selbst wird, oder ob es am Ende dann Herr Dr. Bovenschulte sein wird – mit einem breiten Votum auszustatten, dass wir in Bremen auf jeden Fall diesen Pakt und diese Weiterführung haben wollen. (Beifall CDU) Deshalb war es ein großes Glück, (Glocke) dass wir heute Abend darüber noch reden können, denn wir entscheiden heute, jetzt für morgen. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Holger Fricke. Abgeordneter Holger Fricke (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Digital first, Bedenken second“ lautete ein knackiger Wahlkampfslogan der Bundes-FDP. Der „DigitalPakt Schule“ läuft im Mai 2024 aus. Im Koalitionsvertrag verspricht die Ampelkoalition zwar einen DigitalPakt 2.0 mit einer Laufzeit bis 2030, doch konkrete Pläne liegen immer noch nicht vor. Zweifel wurden laut: Wird aus dem Vorhaben angesichts des aktuellen Sparstrebens noch etwas? Dabei ist eine Fortsetzung dringend notwendig – für die nachhaltige Neuanschaffung von Hardware, den Austausch veralteter Technik, für Sicherheit von Gerätewartung und für die Administration. Eine Sprecherin des Bildungsministeriums versicherte gegenüber der Deutschen Presseagentur, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, sollen Länder und Kommunen bei der Digitalisierung des Bildungswesens unterstützt werden. Zitat: „Deshalb arbeiten wir selbstverständlich am DigitalPakt 2.0 und sprechen mit den Ländern darüber.“ Doch Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger von der FDP scheint das wichtige Thema zu verschleppen. Nicht nur in Bremen sorgt ihre Tatenlosigkeit inzwischen für große Sorgen. Klaus Vogt, Präsident des Verbands Deutscher Privatschulverbände, fordert: „Der Bund muss gemeinsam mit den Ländern dafür Sorge tragen, dass die digitale Infrastruktur an den Schulen weiter ausgebaut und auf den aktuellen Stand gebracht wird. Die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern zum Thema Medienpädagogik muss verbessert werden. In Gesellschaft, Arbeitsfeld und Bildung ist Digitalkompetenz von zentraler Bedeutung.“ Die erfolgreiche Förderung jetzt zu beenden, wäre für Vogt fatal. Kommt der im Koalitionsvertrag angekündigte DigitalPakt 2.0 für die Schulen noch rechtzeitig? Die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder fürchten, dass für eine Fortsetzung das Geld fehlt. Der CDU-Politiker und hessische Kultusminister Alexander Lorz vermutet sogar eine Strategie des Bundesbildungsministeriums. Er sagte in einem Interview, dass der Bund eine gewisse Leidenschaft dafür hat, Programme anzuschieben. Wenn das öffentliche Interesse nachlässt, sagen die Verantwortlichen: Macht ihr mal weiter, liebe Länder! Auch der bildungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, sorgt sich. Er sagte gegenüber dem „Spiegel“, dass er kein Verständnis für das Taktieren und das Wegducken der Verantwortlichen habe. Zitat: „Ich erwarte gerade von einer von der FDP gestellten Bundesbildungsministerin, dass sie nicht nur alle vier Jahre plakatiert, sondern sich jetzt endlich persönlich um die Nachfolge des ‚DigitalPakts Schule‘ kümmert.“ Experten befürchten inzwischen, dass die digitale Schulbildung komplett zusammenkracht, wenn sie nicht umgehend fortgesetzt wird. Dringende Maßnahmen der Bildung dürfen wir um Gottes willen nicht verschleppen! (Beifall Bündnis Deutschland) Darum unterstützen wir von Bündnis Deutschland den Antrag der CDUFraktion. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis Deutschland)
Antje Grotheer
Als nächster Redner hat der Abgeordnete Falko Bries das Wort.
Falko Bries SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der CDU dankbar, dass sie uns Gelegenheit gibt, das elementar wichtige Thema Digitalisierung in unseren Schulen in dieser Bürgerschaft zu diskutieren. Ich glaube völlig unbestritten ist, dass die Digitalisierung an unseren Schulen nicht nur nicht aufzuhalten ist, sondern dass wir uns auch mit aller Kraft darum kümmern müssen, diese voranzutreiben und in sinnvolle Struktur zu geben. Klar ist auch, dass das Geld kostet. Geld für die Ausstattung, Personal, Materialien, Geld, das dafür zur Verfügung stehen muss. Richtig ist, dass Bremen hier in ganz besonderer Weise vorangeschritten ist. Die keineswegs bremenfreundliche, von der Arbeitgeberlobby finanzierte Stiftung „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ sieht Bremen hier auf Platz eins, und das zu Recht, weil wir sehr früh große Anstrengungen unternommen haben, auch finanzieller Natur, um die Digitalisierung unserer Schulen ordentlich voranzubringen. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: So weit, so gut!) Wir haben alle Schülerinnen und Schüler und alle Lehrerinnen und Lehrer mit iPads ausgestattet, und diese keineswegs mit Bundesmitteln finanziert. Nein, wir haben bremische Anstrengungen unternommen. Um das gewährleisten zu können, ist es richtig, dass der Bund sich aus seiner Verantwortung bezüglich der immensen Investitionskosten, vor denen wir in Deutschland in allen Bundesländern stehen, nicht verabschieden kann und auch nicht verabschieden darf. Deswegen ist es auch richtig, dass wir diese Erwartungshaltung gemeinsam formulieren. Wir haben das in aller Deutlichkeit getan, auch im Koalitionsvertrag. Wir sind da doch im Grunde einer Meinung, und es gibt aus meiner Sicht keine begründeten Zweifel daran, dass auch der Bund seiner Verantwortung gerecht wird. (Beifall FDP – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Da können Sie ja zustimmen! – Zuruf Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]) Vertrauen ist gut, Kontrolle ist allemal besser, zumal ich zu unterschiedlichen Beteiligten der Bundesregierung unterschiedliches Vertrauen habe und generell der Ansicht bin, dass gerade das Finanzministerium immer auch einer Ermutigung bedarf, gerne auch vonseiten der bürgerlichen Opposition – (Zuruf Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]) Wie bitte? (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Jetzt stimmen Sie ja doch dem Antrag zu, damit das Bildungsministerium – –.) Warten Sie ab! –, dass es richtig ist, auch hier alle Anstrengungen zu unternehmen, um diese wichtigen Investitionen miteinander zu machen. Weil Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, in Ihrem Antrag Oppositionsklamauk mit tatsächlich sinnvollen Forderungen vermischt haben, können wir diesem Antrag in dieser Form leider nicht zustimmen. Wir sind uns alle einig darüber: Der Bund ist gefordert und der Bund muss hier auch unterstützend im Sinne der weiteren Digitalisierung unserer Schulen tätig werden. Dafür braucht diese Bundesregierung keine Belehrung. Dafür braucht auch dieser Senat keinen Ansporn, dass er sich in diese Richtung einsetzen wird. Im Übrigen gibt es deutliche Signale, dass der Pakt fortgeführt wird, und eine Missbilligung ist in dieser Phase intensiver Verhandlungen zwischen Bund und Ländern unangemessen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Sie hätten auch sagen können: „Naturgemäß lehnen wir den Antrag ab!“)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Miriam Strunge.
Miriam Strunge Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sind uns ja einig! Der „DigitalPakt Schule“ der 2019 auf den Weg gebracht wurde, der war dringend nötig und der hat auch seine Wirkung entfaltet. Es waren ja auch insgesamt 6,5 Milliarden Euro, die da hingelegt wurden, und es gab auch ein besonderes CO-Finanzierungskonzept: 90 Prozent übernimmt der Bund, 10 Prozent die Länder. Ganz anders als bei vielen anderen Programmen, bei denen die Finanzierung oft 50 zu 50 ist. Die Länder sind sich einig, dass es einer Anschlussfinanzierung bedarf. Es braucht dringend den DigitalPakt 2.0 und dieser sollte auch inhaltlich verändert sein, sodass nicht nur digitale Infrastruktur angerechnet werden kann, sondern beispielsweise auch Software. Auch wir LINKEN erwarten vom Bund die Anschlussfinanzierung und finden es eine Zumutung, wenn die Länder an dieser Stelle alleingelassen werden. Die Ministerpräsidenten der Länder haben ja kürzlich nochmal mit einer Stimme gesprochen und vom Bund gefordert, die Länder dauerhaft bei der digitalen Ausstattung der Schulen zu unterstützen. Diese Forderung wurde dann auch direkt mit Zahlen hinterlegt – Frau Averwerser hat es bereits gesagt –: 600 Millionen Euro werden ab Juni 2024 gefordert und 1,3 Milliarden Euro ab 2025. Ich bin jetzt sehr gespannt, ob die FDPBundesbildungsministerin den Forderungen der Länder endlich Folge leisten wird. Ich möchte noch mal klar sagen, was ich erwarte: Ich erwarte erstens, dass der DigitalPakt 2.0 kommt. Ich erwarte zweitens, dass der Bund es auf die Reihe kriegt, ab Juni 2024 die Gelder für den DigitalPakt zur Verfügung zu stellen. Ich erwarte drittens, dass die Finanzierung zu 90 Prozent vom Bund kommt und zu 10 Prozent die Länder beteiligt werden. Ich gehe davon aus, dass sich auch unsere Bildungssenatorin für diese Punkte stark machen wird. Ich muss ganz ehrlich sagen, wir haben so dermaßen viele Probleme im Bildungssektor, dass das die Länder eben nicht allein stemmen können. Deshalb unterstütze ich auch die Forderung nach einem 100 Milliarden Sonderprogramm für Bildung. Leider glaube ich nicht wirklich, dass die Ampelkoalition diese notwendige Forderung auch umsetzen wird. Wenn es aber die Ampel anscheinend noch nicht einmal schafft, das, was sie im Koalitionsvertrag vereinbart hat, und das, was mit dem ersten DigitalPakt bereits angeschoben und ins Leben gerufen wurde, umzusetzen, finde ich das schon ein starkes Stück! Mit Sorge blicke ich deshalb auch auf das so notwendige StartchancenProgramm. An die Umsetzung darf man dann wohl auch erst glauben, wenn man es schwarz auf weiß im Haushalt stehen hat. Bei beiden Programmen geht es um Bildungsgerechtigkeit und um Bildungsqualität. Das ist nicht optional und das ist kein Nice-to-have, das Geld muss verdammt noch mal kommen! (Beifall DIE LINKE) Wir lehnen den Antrag heute ab. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Weil?) Weil wir ihn ablehnen. (Heiterkeit und Beifall DIE LINKE – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Wenigstens ehrlich!)
Antje Grotheer
Als nächster Redner der Abgeordnete Professor Dr. Hauke Hilz.
Prof. Dr. Hauke Hilz FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Gäste! Zu später Stunde noch mal zum Abschluss der Landtagssitzung eine Debatte über den „DigitalPakt Schule 2.0“, den wir unbedingt brauchen und den, so bin ich mir sicher, wir auch rechtzeitig, das ist ja das Entscheidende dabei, kriegen werden, meine Damen und Herren. Natürlich ist es wichtig, dass der Bund – dafür haben wir das Grundgesetz seinerzeit geändert, die FDP war damals noch in der Opposition und hat sich dem angeschlossen – gerade für den DigitalPakt dann das erste Mal auch über das Kooperationsverbot hinaus in Schule, in Bildung in den Ländern investieren durfte. Der DigitalPakt 1.0, wenn wir ihn so nennen, der hat Vieles bewegt. Er war dabei aber auch – und das muss man sagen – ein bürokratisches Monster. Das heißt, ein DigitalPakt 2.0 muss zwei Sachen erfüllen: Er muss weiterhin in digitalen Unterricht, in digitale Infrastruktur in den Schulen bei uns – es geht ja hier um uns in Bremen und Bremerhaven – investieren, aber er muss das Ganze auch wesentlich bürokratieärmer machen als der erste. (Beifall FDP) Die Mittel, die im DigitalPakt 1.0 zusammengestellt oder bereitgestellt wurden, die sind ja noch längst nicht abgerufen. Wir haben mehrfach darüber diskutiert, in der Bildungsdeputation: Auch das Land Bremen ist noch nicht soweit, dass alle Mittel, die zur Verfügung stehen, abgerufen werden. In einigen Teilen sind wir sogar besonders schlecht, das muss man auch mal sagen, insbesondere, wenn es um den IT-Support geht. Dafür haben wir gerade erst in der Septembersitzung der Bildungsdeputation die Richtlinie beschlossen, drei Jahre, nachdem der „DigitalPakt Schule“ angelaufen ist. Das, meine Damen und Herren, ist viel zu spät, und das führt dazu, dass Mittel, die bereitstehen, nicht rechtzeitig abgerufen werden. (Beifall FDP) Glücklicherweise werden diese Mittel nicht gestrichen, sondern sie stehen zur Verfügung. Insofern ist nach allen Informationen, die uns vorliegen, der DigitalPakt über das Jahr 2024 hinaus bisher noch finanziert. Projekte, die noch laufen, werden auch über das Jahr 2024 hinaus weiterhin finanziert. Erst ab 2025 ist es nötig, und zwar dringend nötig – das will ich an dieser Stelle als Freier Demokrat auch sagen –, dass der „DigitalPakt Schule 2.0“ dann zu Beginn des Jahres 2025, nicht irgendwann zu Weihnachten, sondern mit Beginn des Jahres – 1. Januar ist damit gemeint – auch kommt. Gemeinsam müssen wir daran arbeiten, den Bedarf darzustellen. Es muss klar sein, wofür wir im Land Bremen die Mittel benötigen, nachvollziehbar und entsprechend auch mit konkreten Projekten hinterlegt. Das hilft auch dem Bund auf die Sprünge, das gemeinsam zu erklären. Das, was die Länder gemeinsam erklärt haben, ist verbesserungswürdig, gerade im Hinblick auf das, was bisher abgerufen worden, von den DigitalPakt-Mitteln verausgabt und auch bisher gebunden ist. Da haben wir gemeinsam – ich hatte das gesagt – tatsächlich noch weitaus mehr Bedarf. Ich will es an dieser Stelle dabei belassen. Wir werden den Antrag auch ablehnen. Ich schließe mich dem an, was Herr Bries gesagt hat: Klamauk ist da drin. Sie missbilligen die Bundesregierung für Untätigkeit oder Ähnliches. Das können wir selbstverständlich nicht mittragen. Aber die Aufforderung, die tragen wir fast täglich nach Berlin, dass es mit dem DigitalPakt 2.0 losgehen muss, und zwar am 1. Januar 2025. – Herzlichen Dank! (Beifall FDP)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Franziska Tell. Abgeordnete Franziska Tell (Bündnis 90/Die Grünen): Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und in Anbetracht dessen, dass in dieser Debatte schon viele wichtige Argumente genannt wurden, werde ich mich kurzhalten. Wir sind uns einig, dass wir Digitalisierung an den Schulen brauchen, dass wir sie weiter brauchen, und wir sind uns auch einig, dass wir dafür weiterhin finanzielle Unterstützung brauchen. Es braucht den DigitalPakt 2.0, und das ist ein entscheidender, wichtiger Punkt. Darum sind wir auch optimistisch, dass auch die Bundesregierung das genauso sieht und dass der DigitalPakt 2.0 auch kommen und dafür sorgen wird, dass die Unterstützung an die Schulen kommt, dass die Digitalisierung dort weiter fortgeschritten wird und so die Bedingungen an den Schulen in diesem Bereich noch besser werden. Auch wir werden aber – das wird Sie jetzt wahrscheinlich auch nicht überraschen –, (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Uns überrascht gar nichts mehr!) den Antrag nicht annehmen. Da wurden die Argumente, die ich jetzt auch noch mal bringen kann, im Großen und Ganzen schon gesagt. Es sind einige Aspekte in dem Antrag, in der Formulierung, die wir so auf keinen Fall teilen können. Wir sind auch der Meinung, (Zuruf Abgeordneter Mustafa Güngör [SPD]) dass es zu dem jetzigen Zeitpunkt der Verhandlungen, an dem Punkt, an dem wir gerade stehen, auch nicht sinnvoll ist, jetzt noch mit so einem Antrag zu kommen, sondern dass wir jetzt abwarten müssen, dass das Ergebnis kommt. Ein Ergebnis, das uns zeigt, dass wir weiterhin ausreichend Gelder zur Verfügung haben, dass die Digitalisierung fortläuft. Ich merke, das Interesse an dieser Debatte ist so gering, dass es auch völlig egal ist, was ich hier eigentlich sage. (Heiterkeit – Zurufe Bündnis 90/Die Grünen, CDU: Nein!) Lange Rede, kurzer Sinn – oder kurze Rede, noch kürzerer Sinn: Wir lehnen den Antrag ab, unterstützen aber ganz klar, dass es einen DigitalPakt 2.0 braucht, dass es mit der Digitalisierung weitergehen muss. – Vielen Dank! (Beifall Bündnis 90/Die Grünen, SPD)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen nicht vor. Deswegen erhält jetzt Senatorin Sascha Karolin Aulepp das Wort.
Sascha Karolin Aulepp
Es ist ja noch lange hin bis 18 Uhr. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Der „DigitalPakt Schule“ ist ein Erfolgsmodell, das haben wir jetzt noch mal gehört. Ich freue mich sehr, dass das hier im Haus einhellig so gesehen wird, auch von den Fraktionen, die im Bundestag in der Opposition sitzen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Bund, Länder und Kommunen waren sich immer einig, dass es notwendig ist, dieses Investitionsprogramm als DigitalPakt 2.0 fortzuführen, weil alle Akteure, und zwar nicht in erster Linie – die sind natürlich auch total wichtig – die politischen Akteure, sondern vor allem diejenigen, die in der Schule, in der Praxis tätig sind, sich einig sind, dass es für einen gelungenen Digitalisierungsprozess von Schulen notwendig ist, die zentralen digitalen Lehr- und Lernangebote langfristig zur Verfügung zu stellen und vor allen Dingen die Lehrerinnen und Lehrer entsprechend mitzunehmen und zu qualifizieren. Deshalb soll das Förderprogramm als DigitalPakt 2.0 fortgesetzt werden. Darauf hat sich die Ampelregierung in der Koalition verständigt. Da geht es, das ist hier auch schon gesagt worden, um den Ersatz, den Austausch veralteter Technik, Gerätewartung, Administration. Herr Professor Hilz hat vom Bürokratiemonster gesprochen. Ich finde das nicht so schlecht, was wir bis jetzt auf die Beine gestellt haben, aber natürlich ist es wichtig, das noch einfacher zu gestalten. (Abgeordneter Prof. Dr. Hauke Hilz [FDP]: Darauf können wir uns einigen!) Das kommt natürlich auch uns als Land und den Kommunen entgegen, weil wir dadurch die Mittel effizienter einsetzen können. Ich darf hier sagen, unser Bundesland hat dabei eine besondere Rolle. Bremen ist zusammen mit Sachsen Verhandlungsführer der Länder in Gesprächen mit dem Bund über die Fortsetzung dieses DigitalPakts. Die Verhandlungsrunde hat zuletzt letzten Donnerstag zusammengesessen und natürlich sind auch weitere Sitzungen terminiert. Ich kann deshalb ziemlich genau sagen, dass wir mit dem Bundesbildungsministerium in konstruktiven Gesprächen sind. Ja, das sind nicht immer einfache Gespräche, wie sollte es auch anders sein? Es geht um Geld, es geht um viel Geld. Da ist es nicht immer einfach, das kann ich sagen. Als vorhin die besondere Rolle des Bundesfinanzministeriums hervorgehoben wurde, hat mein Kollege Finanzsenator gerade nicht hier gesessen, aber ich darf sagen, in der Auseinandersetzung darum, was notwendig ist, was gut investiertes Geld ist, da spielt natürlich auch hier der Finanzsenator eine große Rolle. Ich glaube aber, wir sind uns im Senat alle darüber einig, dass das, was wir in die Zukunft, nämlich in die Kinder und Jugendlichen und damit in die Bildung investieren, gut investiertes Geld ist. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich dachte schon, wir wären uns vielleicht doch nicht einig. Das Bundesbildungsministerium und die KMK haben sich auf der letzten Sitzung der Kultusminister:innenkonferenz auch auf eine Reihe von Grundsatzpositionen zur weiteren Ausgestaltung des DigitalPakts verständigt. Ja, dabei mag auch eine gewisse Rolle gespielt haben, dass die Kultusministerinnen und Kultusminister geschlossen aufgetreten sind und gesagt haben, dieser DigitalPakt ist notwendig, der muss kommen und wir brauchen da klare Bekenntnisse. Aber diese Erklärung, diese gemeinsame Erklärung der Kultusministerinnen und Kultusminister erfolgte diplomatisch. Entschlossen, aber – mit Verlaub, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU – nicht ohne politischen Verstand. Auch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unterstützen die weitere Gesamtfinanzierung des DigitalPakts 2.0, das ist auch auf der MPK entsprechend bestätigt worden. Es ist also offensichtlich, dass wir uns mitten in intensiven Gesprächen befinden. Ich hoffe auch sehr, dass sich das am Ende im Bundeshaushalt widerspiegelt, denn, wenn wir ab dem 1. Januar, nicht erst ab Weihnachten 2025, dafür Geld haben wollen, dann muss sich das im Bundeshaushalt widerspiegeln. Es wäre aber kontraproduktiv, wenn Bremen jetzt als gemeinsamer Verhandlungsführer mit dem Freistaat Sachsen inmitten dieser Verhandlungen sagen würde, wir missbilligen die aktuellen Planungen der Bundesregierung, die wir ja gerade unterstützen wollen, in ihren aktuellen Planungen, den DigitalPakt fortzusetzen. Ich würde sagen, das ist keine Grundlage für vertrauensvolle, zielführende und kooperative Verhandlungen. Ich habe aus dem Freistaat Sachsen auch nichts dazu gehört, dass die das auch klüger fänden, zu missbilligen, anstatt konstruktiv zu verhandeln. Daher darf ich Ihnen versprechen: Wir werden als verlässlicher Verhandlungspartner gemeinsam mit Sachsen und dem Bund die Verhandlungen zügig fortführen, damit wir den DigitalPakt 2.0 auch fortsetzen können. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen)
Antje Grotheer
Als nächste Rednerin die Abgeordnete Yvonne Averwerser.
Yvonne Averwerser CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja noch nicht 18 Uhr, deshalb nehme ich jetzt noch die Zeit in Anspruch und gehe auf das ein, was hier angekommen ist. Sie wollen den Punkt 1 mit der Missbilligung – das kann ich aus Ihrer Sicht auch verstehen –, den würden Sie gerne gar nicht abstimmen, aber bei Punkt 2 sind wir uns alle einig. Deshalb biete ich Ihnen an, getrennte Abstimmung vorzunehmen, und würde das auch so empfehlen und würde mich freuen, wenn Sie sich dem anschließen könnten und sozusagen die Einigkeit, die Sie ja alle zu Punkt 2 kundgetan haben, zu beurkunden und zur Abstimmung zu geben. – Vielen Dank! (Beifall CDU)
Antje Grotheer
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Frau Averwerser, war das ein Antrag auf getrennte Abstimmung? (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Ja, Entschuldigung, das war ein Antrag auf getrennte Abstimmung.) Wir kommen zur Abstimmung. Es ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Wer dem Punkt 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt Punkt 1 des Beschlussvorschlags ab. Nun lasse ich über Punkt 2 abstimmen. Wer dem Punkt 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt Punkt 2 des Antrags ab. (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Alles nur Worthülsen! Nur Worthülsen!) Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, jetzt noch die Punkte ohne Debatte aufzurufen. Das mache ich jetzt im beliebten Schnelldurchlauf. Ich bitte um volle Konzentration. Ratifizierung des Vierten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) Mitteilung des Senats vom 11. Juli 2023 (Drucksache 21/27) Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 6. September 2023 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz einstimmig in zweiter Lesung. Lage und Entwicklung von Regelinsolvenzen im Land Bremen Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 15. September 2023 (Drucksache 21/67) Dazu Mitteilung des Senats vom 7. November 2023 (Drucksache 21/138) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/138, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Gesetz über eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige (Opferanlaufstellengesetz) Mitteilung des Senats vom 17. Oktober 2023 (Drucksache 21/112) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dieses Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig das Gesetz in erster Lesung. Bericht und Antrag des staatlichen Petitionsausschusses Nr. 3 vom 6. November 2023 (Drucksache 21/120) Eine Aussprache ist nicht beantragt worden. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig entsprechend. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Mitteilung des Senats vom 7. November 2023 (Drucksache 21/133) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig das Gesetz in erster Lesung. KiQuTG-Änderungsvertrag und dazugehörige Förderrichtlinien Mitteilung des Senats vom 7. November 2023 (Drucksache 21/134) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Wahl eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes in die Regionalkammer des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend den Wahlvorschlägen wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt einstimmig entsprechend. Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes Mitteilung des Senats vom 13. November 2023 (Neufassung der Drucksache 21/149) (Drucksache 21/150) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz (Neufassung der Drucksache 21/149) in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Deshalb lasse ich jetzt darüber abstimmen, ob wir eine zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig entsprechend. Wir kommen deswegen jetzt zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend in einstimmiger Abstimmung. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich schließe hiermit die Sitzung und wünsche Ihnen einen angenehmen Feierabend und eine gute Heimfahrt. (Schluss der Sitzung um 18:03 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 16. November 2023 Anfrage 8: Entlastung der Stadt Bremerhaven von hafenbezogenen Schwerlastverkehren Anfrage der Abgeordneten Thorsten Raschen, Susanne Grobien, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 10. Oktober 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie, wann und durch welche Maßnahmen soll die im Koalitionsvertrag für der Stadt Bremerhaven von hafenbezogenen Schwerlastverkehren“ erfolgen? 2. Inwiefern teilt und wie interpretiert der Senat die im Koalitionsvertrag für geäußerte Erwartung, „dass bremenports endlich eine innere Hafenerschließung realisiert, die den Hafenverkehr in Richtung Hafentunnel leitet und Schienenkreuzungen entlastet“? 3. Inwiefern gedenkt der Senat, die parteipolitisch motivierte Entscheidung der ehemaligen Häfensenatorin Dr. Claudia Schilling vom März 2022 zu revidieren, wonach bremenports die Arbeiten an einer Machbarkeitsstudie für die innere Hafenerschließung, das heißt eine redundante Straßenanbindung über das Betriebsgelände der BLG, stoppen sollte? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Entlastung der Stadt Bremerhaven von hafenbezogenen Schwerlastverkehren ist ein generelles Entwicklungsziel für die bremischen Häfen. Bereits im einstimmig beschlossenen Hafenentwicklungskonzept (HEK) 2035, das zugleich die Grundlage der hafenbezogenen Zielsetzungen der aktuellen Regierungskoalition ist, wurden dazu folgende Zielstellungen formuliert: „Für den Bereich des Bremerhavener Überseehafens ist ein übergreifendes Verkehrskonzept zu erarbeiten und umzusetzen, das den Erfordernissen einer leistungsstarken Hafeneisenbahn Rechnung trägt und zugleich dem Güterverkehr auf der Straße eine schnelle und möglichst restriktionsfreie Zufahrt zu den Terminals ermöglicht. Dabei sind KIbasierte künftige Entwicklungen wie das autonome Fahren mit zu berücksichtigen. Neben der Optimierung der Verkehrsbeziehungen im Hafen ist die Entlastung des Stadtstraßennetzes durch den hafenbezogenen Lkw-Verkehr sicherzustellen.“ Die angestrebte Entlastung kann nicht durch eine einzelne Maßnahme oder Entscheidung erreicht werden, es bedarf vielmehr einer Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen von öffentlichen wie auch von privatwirtschaftlichen Akteuren. Bereits in den zurückliegenden Jahren wurden dazu unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt: – kontinuierlicher Ausbau und Modernisierung der bremischen Hafeneisenbahn zur Stärkung des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Schiene, – Umbau und Erweiterung der Senator-Borttscheller-Straße zur optimierten Verkehrsführung innerhalb des Hafens, – optimierte Markierung von Bahnübergängen, – Einführung eines Slot-Systems im Containerverkehr durch Eurogate, – Einrichtung und Betrieb einer Lkw-Vorstaufläche durch die BLG. Bremen hat darüber hinaus den Bau einer öffentlichen Lkw-Vorstaufläche beschlossen, die bis 2025 realisiert wird. Weitere Unternehmen im Hafen planen, mit Voranmeldesystemen die verkehrlichen Spitzen im Hafenverkehr weiter zu reduzieren. Des Weiteren wird mit dem Neubau der Drehbrücke die Voraussetzung zu schaffen sein, um hafenbezogene Verkehre von und zur Columbusinsel zukünftig nicht mehr über das Bremerhavener Stadtgebiet führen zu müssen. Zu Frage 2: Die genannten Formulierungen im Koalitionsvertrag für die Einklang mit den Zielstellungen des HEK, denn auch dort wurde bereits dargelegt, dass zur Schaffung einer leistungsfähigen Hafenanbindung – verbunden mit einer Entlastung von Knotenpunkten „die Trennung des Hafenverkehrs vom sonstigen städtischen Individualverkehr die optimale Lösung“ darstellt. Da konkret zu erwarten ist, dass der Schienenverkehr von und zum Hafen weiter anwächst, ist zugleich zu erwarten, dass die wechselseitigen Behinderungen der Verkehrsträger Straße und Schiene im Hafen weiter zunehmen, sodass Entlastungen gerade im Bereich der höhengleichen Kreuzungen erforderlich sind. Hierfür sind nun konkretisierende Planungen zu erarbeiten, die danach in enger Abstimmung mit der Stadt Bremerhaven idealerweise auf der Grundlage einer kommunalen Verkehrsentwicklungsperspektive bewertet werden können. Zu Frage 3: Der Senat hält an den Ausführungen im aktuellen Koalitionsvertrag fest und wird die Planungen innerhalb des Hafengebietes Bremerhaven mit dem Ziel, Staus und wechselseitige Behinderungen der Verkehrsträger Straße und Schiene an den höhengleichen Kreuzungsbereichen zu reduzieren, gemeinsam mit der Stadt Bremerhaven erarbeiten. Hierzu wird ein neues Verkehrskonzept für den Überseehafen erstellt. Wichtiger Eckpunkt eines solchen Konzeptes ist eine Entlastung der Stadt Bremerhaven von hafenbezogenen Schwerlastverkehren. Dabei soll sowohl den Anforderungen des Hafens als auch der gesamtstädtischen Verkehrsentwicklungsperspektive Rechnung getragen werden. Anfrage 9: Familienunternehmen beklagen Standortnachteile Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Oktober 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das Ergebnis der aktuellen vom ifo-Institut im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen durchgeführten Umfrage, wonach mehr als 60 Prozent der deutschen Familienunternehmen den Standort Deutschland mit der Schulnote 4, 5 oder 6 bewerten und 91 Prozent die Regulierungsdichte und Bürokratie als größtes Investitionshemmnis ansehen – noch vor den hohen Energiekosten (80 Prozent) und dem Fachkräfteangebot (ebenfalls 80 Prozent)? 2. Inwiefern lassen sich die Ergebnisse dieser deutschlandweiten Umfrage aus Sicht des Senats auf das Land Bremen übertragen und wie ordnen sie sich ein in den von der Stiftung Familienunternehmen im vergangenen Jahr veröffentlichten vom ZEW erhobenen Bundesländerindex, in dem Bremen deutlich schlechter als die anderen beiden deutschen Stadtstaaten abschnitt? 3. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus für seine wirtschaftspolitische Agenda, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes zu verbessern? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Deutschland befindet sich aktuell in einer ungewöhnlichen Phase für Wirtschaft und Gesellschaft. Die aktuellen Umbrüche und die sich daraus ergebenden Unsicherheiten wirken sich auch auf die deutsche Wirtschaft aus. Die aktuelle ifo-Befragung attestiert dem Wirtschaftsstandort Deutschland überwiegend schlechte Noten und führt hierfür die hohe Regulierungsdichte und bürokratische Lasten, die hohen Energiekosten und das geringe Fachkräfteangebot als Ursachen an. Der im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen durchgeführte ZEWBundesländervergleich unterscheidet bei seiner Befragung zwischen Flächenländern und Stadtstaaten. Die Beurteilung fußt auf folgenden fünf Aspekten: 1. Steuern: Diese Kategorie setzt sich insbesondere aus der Qualität der Finanzverwaltung und der Höhe der kommunalen Steuern zusammen. 2. Finanzierung: Die wesentlichen Kerngrößen sind die Höhe der öffentlichen Schulden, die Anzahl der Insolvenzen und das Fördermittelangebot für Unternehmen. 3. Arbeit und Humankapital: Subsumiert werden hierin die Bereiche Kinderbetreuung, Schulversorgung, Hochschulen sowie demografische Kennzahlen und Verfügbarkeit von Arbeitskräften. 4. Institutionen: Umfasst insbesondere die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und Dichte kultureller Angebote. Hier steht Bremen im Gesamtvergleich gut da, liegt aber deutlich hinter den beiden anderen Stadtstaaten. 5. Infrastruktur: Darunter sind Themen wie Verkehrsanschluss, digitale Infrastruktur und Versorgung mit Strom, Wasser et cetera zusammengefasst. Hier liegt Bremen im Bundesvergleich auf Platz 1 gefolgt von den beiden anderen Stadtstaaten. Der Senat sieht in der Gesamtschau dieser Studie das Bild Bremens insgesamt als nicht schlecht an. Allerdings weist der Standort Bremen in den ersten drei genannten Bereichen auch Schwächen auf und dies insbesondere im Vergleich zu den beiden anderen Stadtstaaten. Hierbei sollte die Flächenstruktur unseres Zweistädtestaates mit seiner geringen Fläche und den langen Außengrenzen und den dadurch bedingten Wechselbeziehungen mit Niedersachsen bedacht werden. Ebenso ist bei dem Faktor Finanzierungen zu berücksichtigen, dass im Land Bremen vergleichsweise wenig Konzernzentralen ansässig sind. Der Senat nimmt die Schwächen bei den Rahmenbedingungen sowohl für das soziale Leben als auch für den Wirtschaftsstandort sehr ernst. Besondere Beachtung finden hierbei die aktuellen Auswertungen der Umfrageergebnisse des Konjunkturreports der Handelskammer Bremen vom 17. Oktober 2023 und die Umfrage der Handwerkskammer vom 18. Oktober 2023. Darin werden insbesondere die hohen Energiekosten, bürokratische Lasten, ein mangelhaftes Fachkräfteangebot und die Auftragslage im Baubereich als Problempunkte genannt. Die KfW stellt in ihrem Newsletter vom 27. September 2023 heraus, dass der deutsche Mittelstand die aktuellen Energiepreisschwankungen bisher aufgrund von Energieeinsparungen und einem bewussten Verhalten gut verkraftet hat. Zu Frage 3: Dem Senat ist bewusst, dass seine Handlungsspielräume bei vielen Politikfeldern, wie zum Beispiel bei der Energiepreisgestaltung begrenzt sind und schließt daraus, dass es trotzdem von großer Wichtigkeit ist, die Gestaltungsmöglichkeiten auf Landesebene für den Wirtschaftsstandort und das soziale Leben zu nutzen. Angesichts dessen unterstützt der Senat die Unternehmen zum Beispiel bei der Bewältigung der mit der Energiewende im Zusammenhang stehenden Herausforderungen. Beispielhaft können in diesem Feld die Aktivitäten zur Energieträgertransformation für die drei bremischen Wasserstoffprojekte zum Einsatz von Wasserstoff als Energieträger in Hochöfen und für das Fliegen sowie zum Ausbau der Elektrolyse benannt werden. Für den Senat hat die Begrenzung von bürokratischen Lasten und die Servicequalität der bremischen Verwaltung eine große Bedeutung. Vor diesem Hintergrund beteiligt sich das Land Bremen aktiv an der bundesweiten Initiative zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und hat einen Schwerpunkt auf die Umsetzung des Unternehmensbereichs gelegt. Mit dem bestehenden Serviceportal, dem Unternehmensservice Bremen und dem einheitlichen Ansprechpartner werden Unternehmen in ihren Anliegen beraten und unterstützt. Fragestellungen aus dem bremischen Mittelstand zu Digitalisierungsprojekten werden insbesondere durch das MittelstandDigital-Zentrum, dem KI-Transferzentrum Bremen.AI sowie durch branchenspezifische Angebote für den Einzelhandel, die Gastronomie und die Handwerksbetriebe unterstützt. Mit dem Digital Hub Industry hat Bremen zudem einen zentralen Anlaufpunkt für die bremischen Unternehmen geschaffen. Eine spezifische Förderung können bremische Betriebe über das Förderprogramm „Mittelstand Digital“ erhalten. Über die Bremer Aufbau-Bank BAB und die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung BIS können kleine, niedrigschwellige Investitionen gefördert werden. Der Senat betrachtet die Versorgung mit Fachkräften in den verschiedenen Branchen und der Verwaltung mit Sorge. Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind gravierend und müssen durch unterschiedliche Maßnahmen, verteilt auf die relevanten Schultern, eingedämmt werden. Für das Land Bremen hat der Senat in seiner Sitzung am 24. Januar 2023 seine Fachkräftestrategie beschlossen, um das Fachkräfteangebot zu sichern und den Weg für eine technologische und ökologische Transformation zu ebnen. Der Senat teilt die Sorge des Handwerks und der Bauwirtschaft hinsichtlich der stagnierenden Auftragslage. Aktuell ist die Beschäftigung im Baubereich noch hoch, befindet sich jedoch nun – nach sehr guten Jahren – im Umbruch. Vornehmlich aufgrund der eingeleiteten geänderten Zinspolitik befinden sich Bauvorhaben in der Warteschleife. Ergebnisse zu aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten auf Bundesebene hinsichtlich des Wachstumschancengesetzes und des Baugipfels et cetera werden im Hinblick auf die Auswirkungen für das Bundesland Bremen mit Spannung erwartet. Anfrage 10: Neuregelung für Energieeffizienz-Standards für Neubauten auch in Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Oğuzhan Yazıcı, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Oktober 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie steht der Senat dazu, den Standard EH 40 als Regelanforderung für den Neubau von Wohngebäuden und gemischt genutzten Gebäuden in Bremen zumindest befristet auszusetzen und die Anforderungen in diesem Bereich an die Bundesvorgaben anzugleichen – angesichts der Beschlüsse auf dem Wohnungsbaugipfel vom 25. September 2023, der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sowie der massiven Krise der Baubranche? 2. Plant der Senat in diesem Zusammenhang und angesichts der Krise in der Baubranche, den sogenannten Bremer Standard bereits früher als im Bremer Koalitionsvertrag vorgesehen zu novellieren, um den Klimaschutz und bezahlbaren, sozialen Wohnbau besser miteinander zu vereinbaren? 3. Wenn ja, wann gedenkt der Senat, den Standard EH 55 als Regelanforderung für den Neubau von Wohngebäuden und gemischt genutzten Gebäuden in Bremen festzulegen und den Bremer Standard für eine bessere Vereinbarkeit von Klimaschutz und bezahlbarem, sozialem Wohnbau zu überarbeiten, wenn nein, aus welchen Gründen will der Senat zögern? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 und 2: Zur Erreichung der Ziele der Klimaschutzstrategie hat der Senat unter anderem für den Wohnungsneubau in Bremen den Energieeffizienzhausstandard 40 (EH40) festgelegt. Der Senat prüft, insbesondere unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern, wie der Neubau von Wohngebäuden erleichtert und weiterhin bezahlbarer Wohnraum in ausreichendem und benötigtem Maße geschaffen werden kann. Die energetischen Standards sind dabei ein Teilaspekt. Diese spielen bei der Frage von bezahlbarem Wohnen einerseits durch eine Steigerung der Baukosten und andererseits durch die langfristige Entlastung der Bewohner:innen von hohen Energiekosten eine nicht unwichtige Rolle. Der Senat wird unter der Maßgabe, dass die Ziele der Bremer Klimaschutzstrategie insgesamt eingehalten werden und mit Blick auf die aktuelle Krise in der Baubranche, eine frühzeitige Evaluation und gegebenenfalls Novellierung des „Bremer Standards für klimaverträgliche wohnbaulich und gemischt genutzte Quartiere in der Stadtgemeinde Bremen“ prüfen und dabei dem gleichwertigen Ziel der Schaffung von Wohnraum und dessen Bezahlbarkeit Rechnung tragen. Hier ist auch zu betrachten, inwieweit zukünftig auch unter Bewertung Hamburger Erfahrungen ein am Quartier orientierter Ansatz beitragen kann. Der „Bremer Standard“ dient der Verwaltung als Orientierung bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) und dem Abschluss von Verträgen. Unmittelbare Wirkung für Externe entsteht dann, wenn Elemente des „Bremer Standards“ in die Bauleitplanung eingeflossen und damit verbindliches kommunales Recht geworden sind. Zu Frage 3: Nach Vorliegen der Ergebnisse einer Evaluation wird der Senat über notwendige Maßnahmen und Anpassungen beraten. Anfrage 11: Warum lässt der Senat Fördermittel des Bundes für die Wärmeplanung liegen? Anfrage der Abgeordneten Hartmut Bodeit, Martin Michalik, Jens Eckhoff, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 13. Oktober 2023 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchen Gründen hat der Senat für Bremen anders als die Stadtgemeinde Bremerhaven auf einen Antrag auf Fördermittel des Bundes für ein Gutachten zur Wärmeplanung („Gebiete für Fern- und Nahwärmeversorgung: Räumliche Abgrenzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“) verzichtet? 2. Wie stellt sich der zeitliche Ablauf des Beschlusses, der Ausschreibung und der Vergabe des Gutachtens dar im Hinblick auf die zeitliche Verfügbarkeit der Fördermittel des Bundes? 3. Inwieweit ist dieses Vorgehen, bremische finanzielle Mittel einzusetzen, obwohl eine Finanzierung aus Fördermitteln des Bundes hätte erfolgen können, aus Sicht des Senats mit dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung vereinbar? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Nach den Empfehlungen der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ soll die Wärmeplanung für Senat aufgefordert, sich die Vorschläge der Enquetekommission zu eigen zu machen und sich konsequent für die Umsetzung einzusetzen. Aufgrund einer großen Zahl von Anträgen war die Bewilligung von Fördermitteln des Bundes für die Wärmeplanung nach den zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen mit langen Bearbeitungszeiten verbunden. Die damaligen Förderbestimmungen der Kommunalrichtlinie des Bundes sahen zudem vor, dass die Zuschlagserteilung für ausgeschriebene Leistungen erst nach Bewilligung der Zuwendung durch den Bund erfolgt. Die Vergabe des Gutachtenauftrages hätte somit erst nach Förderbewilligung und damit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können. Um die Wärmeplanung bis zum vorgesehenen Zeitpunkt fertigstellen zu können, wurde auf die Beantragung verzichtet. Zu Frage 2: Die Vorlage „Beschluss über einen Mittelrahmen für externe Beratungen und Gutachten im Zusammenhang mit der Wärmeplanung“ wurde den zuständigen Gremien im Herbst 2022 vorgelegt. Die Vorlage wurde am 27. September 2022 vom Senat, am 5. Oktober 2022 von der zuständigen Fachdeputation und am 7. Oktober 2022 vom Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Die Angebotsanfrage für den Gutachtenauftrag „Gebiete für Fern- und Nahwärmeversorgung: Räumliche Abgrenzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ wurde nach Abschluss der konzeptionellen Vorarbeiten sowie der Erstellung und Abstimmung der Leistungsbeschreibung am 28. Februar 2023 versandt. Die Auftragsvergabe erfolgte am 28. April 2023. Zu Frage 3: Die Landeshaushaltsordnung und die Verwaltungsvorschriften dazu konkretisieren die Bestimmung wie folgt: Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln anzustreben. Dem Sparsamkeitsprinzip wird danach entsprochen, wenn ein bestimmtes Ergebnis mit einem möglichst geringen Einsatz von Mitteln erreicht wird. Im Falle einer Beantragung von Fördermitteln des Bundes wäre das anzustrebende Ergebnis „Vorliegen einer Wärmeplanung in 2025“ nach Einschätzung des zuständigen Fachressorts nicht erreichbar gewesen. Anfrage 12: Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes gegen den Wolf Anfrage der Abgeordneten Holger Welt, Derik Eicke, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 26. Oktober 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist das Bremer Förderprogramm für Maßnahmen des Herdenschutzes gegen den Wolf ausgestaltet (insbesondere unter den Gesichtspunkten des Förderzeitraums, des Gegenstandes der Förderung, der Fördersumme insgesamt und differenziert nach Jahren, der Höhe der Zuwendungen und der Anspruchsberechtigung)? 2. Welche Fördersumme wurde bislang abgerufen, und mussten Anträge abgelehnt werden, weil das Finanzvolumen ausgeschöpft ist, wenn ja, welche weitere finanzielle Förderung erachtet der Senat angesichts der Nachfrage für notwendig? 3. Wurde mittlerweile wie in Niedersachsen eine Übersicht über bestätigte Wolfssichtungen im Land Bremen eingerichtet beziehungsweise zu wann ist diese verfügbar? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zum Herdenschutz als Prävention vor Wolfsübergriffen, insbesondere die Anschaffung wolfsabweisender Zäune. Nicht förderfähig sind Folgekosten. Der Förderzeitraum wird individuell auf die Bedürfnisse des Zuwendungsempfängers angepasst. Die Zweckbindung bei mobilen Zäunen beläuft sich auf drei Jahre, bei Festzäunen auf fünf Jahre. Die Fördersumme betrug 2022 50 000 Euro; 2023 betrug die Fördersumme ursprünglich 50 000 Euro, im Laufe des Jahres wurde sie auf 100 000 Euro erhöht. Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften. Die Anträge werden nach Priorität bearbeitet. Zu Frage 2: Ausgezahlt wurden bisher rund 83 000 Euro. Es liegen zwei weitere Anträge vor, die zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund der begrenzten Mittel nicht bewilligt werden können: Ein Antrag beläuft sich auf 22 000 Euro, ein Antrag hat einen Umfang von 194 000 Euro. Die Anträge wurden bisher nicht abgelehnt, die Höhe des Bedarfs ist noch zu überprüfen. Weitere Interessent:innen wissen um die begrenzte Mittelverfügbarkeit und sehen daher vorerst von Anträgen ab. Zumindest in den nächsten Jahren erscheint es notwendig und sinnvoll, den jährlich zur Verfügung stehenden Beitrag nochmals zu erhöhen. Ob das angesichts der angespannten Haushaltslage möglich sein wird, wird zu prüfen sein. Zu Frage 3: Eine Übersicht über die bestätigten Wolfssichtungen wird bereits einmal jährlich aktualisiert auf den Seiten des DBBW, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, sowie des BfN, Bundesamt für Naturschutz, öffentlich dargestellt. Dieser Darstellung liegen sowohl die in Bremen gemeldeten Sichtungen als auch die „Wolfsnachweise in Niedersachsen“ zu Grunde. Diese sind auf der Internetseite www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsnachweise verfügbar. Eine weitergehende Kooperation mit der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. und deren Internetpräsenz www.wolfsmonitoring.com inklusive der bestehenden Meldeapp wird angestrebt und befindet sich in Vorbereitung. Anfrage 13: Wann hat der Innensenator das Faxen dicke? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Faxgeräte befinden sich derzeit (Stichtag 1. Oktober 2023) im Geschäftsbereich des Senators für Inneres und wie viele davon sind aktuell noch im Betrieb (bitte für die einzelnen Behörden angeben)? 2. Wie viele Faxgeräte wurden seit der im März 2023 in der Deputation für Inneres angekündigten „Überprüfung des derzeitigen Bestandes an Faxgeräten in dem Geschäftsbereich zum Ziele der Reduzierung der Anzahl auf ein unbedingt notwendiges und erforderliches Maß“ vom Betrieb genommen? 3. Wie viele Notruffaxe wurden in den vergangenen fünf Jahren jeweils im Geschäftsbereich des Senators für Inneres und seiner nachgeordneten Dienststellen empfangen (bitte getrennt angeben für Notruf-Fax 112, Polizei-Notruf-Fax 110 und Katastrophenschutzstab) und welche weiteren unabdingbaren Nutzungsverpflichtungen gibt es im besonderen Aufgabenbereich des Senators für Inneres? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Derzeit werden in der Polizei Bremen keine analogen Faxgeräte verwendet. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven sind noch fünf analoge Faxgeräte in Betrieb. Die Feuerwehr Bremen setzt gegenwärtig noch 19 analoge Faxgeräte ein, von denen noch eine erhebliche Anzahl außer Betrieb genommen werden soll. Ein gänzliches Abrücken ist zurzeit nicht vorgesehen, da diese bei Ausfall des Internets eine alternative Verbindung ermöglichen. Bürger-, Migrations- und Ordnungsamt nutzen insgesamt noch 16 analoge Faxgeräte, das Statistische Landesamt verfügt über vier Geräte. In der senatorischen Behörde Inneres und Sport sind derzeit noch drei analoge Faxgeräte im Einsatz. Zu Frage 2: Seit März 2023 wurden 42 Faxgeräte außer Betrieb genommen. Zu Frage 3: In den letzten fünf Jahren insgesamt sind vier Notrufe über das Faxgerät eingegangen. Gemäß der Notrufverordnung sind die Bremer Polizei und Feuerwehr sowie die Rettungsleitstelle zur Entgegennahme von Notrufen für Gehörlose über ein Notruffax verpflichtet. Anfrage 14: Erfolgreicher Kampf im Bereich der Clankriminalität? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie oft wurde bislang im Jahr 2023 im Land Bremen von dem Instrument der Sicherstellung/Vermögensabschöpfung von Immobilien, Kraftfahrzeugen oder anderen Wertgegenständen Gebrauch gemacht, bei denen phänomenrelevante Personen im Sinne der Clankriminalität Betroffene der Maßnahmen waren und welche Vermögenswerte wurden sichergestellt/abgeschöpft (bitte aufschlüsseln nach Monaten und Vermögenswerten)? 2. Wie viele Mitglieder von Clans wurden bislang im Jahr 2023 effektiv aus dem Land Bremen abgeschoben (bitte aufschlüsseln nach Monaten, Zielland und den beiden Stadtstaaten)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren, die unter die sogenannten Prüffälle Clankriminalität fallen, wurden bislang im Jahr 2023 aufgrund welcher Straftatbestände gegen Bremer Clanmitglieder eingeleitet und wie viele „Clanmitglieder“ sitzen zurzeit in der JVA Bremen ein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine valide, auf sämtliche Ermittlungsverfahren bezogene Aussage, in welchem Umfang vermögensabschöpfende Maßnahmen gegen „phänomenrelevante Personen im Sinne der Clankriminalität“ bislang im Jahr 2023 gerichtet waren, ist nicht automatisiert möglich. Die Durchführung der zur Beantwortung der Frage erforderlichen Vielzahl von Einzelabfragen war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu den gegenwärtig bei der Staatsanwaltschaft Bremen anhängigen Ermittlungsverfahren aus dem Bereich „EncroChat“, in deren Rahmen im Jahr 2023 entsprechende Maßnahmen erfolgten, handelt es sich bei mehreren Beschuldigten um Personen der phänomenrelevanten Clanstrukturen. Im Jahr 2023 wurden gegen diese Personen in fünf Ermittlungsverfahren Vermögensarreste zwischen knapp 50 000 Euro und über 200 000 Euro erlassen, die sich auf insgesamt über eine dreiviertel Million Euro summieren. Im Zuge der Vollstreckung der Arreste wurden die nachfolgenden Vermögenswerte gesichert: Im März 2023 Bargeld im Wert von 18 260 Euro sowie Goldschmuck, ebenfalls im März 2023 Bargeld im Wert von 83 800 Euro, Kontoguthaben in Höhe von 743,96 Euro sowie eine Armbanduhr im Schätzwert von 4 000 bis 5 000 Euro, im April 2023 130 Euro Bargeld, ebenfalls im April 2023 Kontoguthaben in Höhe von 629 Euro und im Juni 2023 Kontoguthaben in Höhe von 2 616,41 Euro. Zu Frage 2: Im Jahr 2023 wurde bisher keine Person, die einer phänomenrelevanten Großfamilie mit Clanstruktur zuzuordnen ist, aus dem Land Bremen abgeschoben. Zu Frage 3: Mit Stand vom 13. September 2023 wurden bei der Informationssammelstelle Clanstrukturen des Landeskriminalamts 4 661 Personen den phänomenrelevanten Clanstrukturen zugeordnet. Eine Erhebung im Sinne der Fragestellung setzt eine Auswertung von Daten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem zu jeder dieser Personen für das Jahr 2023 voraus. Dies ist in Bezug auf alle Personen in Form einer einzelnen Gesamtabfrage technisch nicht möglich. Die Durchführung der zur Beantwortung der Frage erforderlichen Vielzahl von Einzelabfragen war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Auswertung wird aber im nächsten „Lagebericht Clankriminalität“ enthalten sein. Von den vorgenannten 4 661 Personen saßen mit Stand vom 8. November 2023 31 Personen in der Justizvollzugsanstalt Bremen ein. Anfrage 15: Wie oft hat die Strafvollstreckungsbehörde in den letzten Jahren von § 456a StPO Gebrauch gemacht? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Christine Schnittker, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Rückführungen haben gemäß § 456a StPO in der Zeit von 2019 bis heute (Stichtag 1. Oktober 2023) aus der JVA Bremen stattgefunden? 2. Wie viele ausreisepflichtige Personen haben in dem gleichen Zeitraum in der Justizvollzugsanstalt Bremens eingesessen? 3. Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats gegen die Realisierung von § 456a StPO nach dem von der (weiteren) Vollstreckung einer Freiheitsstrafe abgesehen werden kann, um den Vollzug der ausländerrechtlichen Maßnahme zu ermöglichen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Seit 2019 haben insgesamt 67 Rückführungen aus der JVA Bremen unter Anwendung des § 456a StPO stattgefunden. Zu Frage 2: Nach derzeitigem Stand sind 47 Personen, die sich in der Zuständigkeit der Bremer Ausländerbehörden befinden und in der JVA Bremen inhaftiert sind, ausreisepflichtig. Seit 2019 befanden sich insgesamt 220 ausreisepflichtige Personen, die der bremischen Zuständigkeit unterlagen, in der JVA Bremen. Zu Frage 3: Die Anwendung der Vorschrift des § 456a StPO, welche der Staatsanwaltschaft ein Absehen von der weiteren Vollstreckung einer Freiheitsstrafe in Fällen der Auslieferung oder Ausweisung ausländischer Verurteilter ermöglicht, wird durch eine Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung vom 25. September 1992 inhaltlich konkretisiert. Diese ermöglicht der Staatsanwaltschaft in aufenthaltsrechtlich geeigneten Fällen in weitem Umfang und zum frühest vertretbaren Zeitpunkt von der Norm Gebrauch zu machen. Ausnahmen von diesem vom Gesetzgeber gewünschten Ziel sind im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens zu prüfen. Solche können beispielsweise begründet sein, wenn Zweifel an der Dauerhaftigkeit der Aufenthaltsbeendigung bestehen. Anfrage 16: Wie steht der Senat zu der Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten aktuell? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Würde der Senat Stand heute im Bundesrat für die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer abstimmen (bitte nur mit ja oder nein antworten)? 2. Würde der Senat Stand heute im Bundesrat für die Einstufung von Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten abstimmen (bitte nur mit ja oder nein antworten)? 3. Würde der Senat Stand heute im Bundesrat für die Einstufung von Indien als sicherem Herkunftsstaat abstimmen (bitte nur mit ja oder nein antworten)? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 bis 3: Das Abstimmungsverhalten des Senates vor einer Entscheidung im Senat zu erfragen ist rein spekulativ. Anfrage 17: „Konkretere“ Prüfung der Kostenbeteiligung für Polizeieinsätze bei Klimaklebern Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Was wird nach der Kostenverordnung für die innere Verwaltung für eine Polizeieinsatzstunde berechnet und was bedeutet das in Summe für die im Land Bremen in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 25. Juli 2023 insgesamt 699 Personenarbeitsstunden, die dem Senat bislang bei Polizeieinsätzen, die im Rahmen von Aktionen von sogenannten Klimaklebern verursacht wurden, entgangen sind? 2. Wann ist die „konkretere“ Prüfung des Senats hinsichtlich der Einführung eines Kostentatbestands infolge von polizeilichem Einschreiten gegen Teilnehmer von unerlaubten Ansammlungen, der greifen würde, wenn Personen einem Platzverweis trotz wiederholter Aufforderung nicht folgen, sodass unmittelbarer Zwang seitens der Polizei durchgesetzt werden muss, voraussichtlich abgeschlossen? 3. Welche stichhaltigen Argumente sprechen aus Sicht des Senats für die Einführung eines derartigen Kostentatbestandes und welche dagegen und wie gewichtet er diese Argumente? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Kostenverordnung für die Innere Verwaltung (InKostV) sieht unterschiedliche Arten der Abrechnung vor. Entweder wird ein Pauschalbetrag für den jeweiligen Polizeieinsatz erhoben oder es wird nach Aufwand abgerechnet. Für die Einsätze im Sinne der Fragestellung hat dies keine Bedeutung, weil insoweit kein Kostentatbestand besteht. Würde man jedoch nach tatsächlichem Aufwand – wie bei ähnlichen Gebührentatbeständen der InKostV – abrechnen und den Stundensatz der für einen Beamten der Laufbahngruppe II erstes Einstiegsamt in Höhe 72,00 Euro pro Stunde zugrunde legen, ergäben sich Personalkosten für die 699 Einsatzstunden in Höhe von 50 328 Euro. Zu den Fragen 2 und 3: Die konkrete Prüfung eines Kostentatbestandes wurde durch den Senator für Inneres und Sport zurückgestellt, zumal das Fallaufkommen mit sechs Einsätzen im Zeitraum 1. Januar 2022 bis heute gering war. Seit dem 25. Juli 2023 gab es keine Polizeieinsätze mehr wegen Blockadeaktionen von Klimaaktivisten. Der Senator für Inneres und Sport wird das Regelungsvorhaben jedoch wieder aufgreifen, wenn wieder Einsätze in erheblicher Anzahl zu bewältigen sein sollten. Anfrage 18: Wie viele offene Fälle liegen derzeit bei der Bremer Staatsanwaltschaft? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele unerledigte Strafverfahren gab es im Land Bremen zum Stichtag 1. Oktober 2023 und wie hat sich die Zahl prozentual zum Vorjahr entwickelt? 2. Welche Gründe sieht der Senat für die gestiegenen Fallzahlen bei den unerledigten Fällen und welche Gegenmaßnahmen hat er bereits eingeleitet? 3. Wie wirkt sich die ansteigende Anzahl der offenen Strafverfahren in Bremen auf die Verfahrensdauer der einzelnen Verfahren aus? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bis zum 1. Oktober 2023 sind bei der Staatsanwaltschaft Bremen 60 883 sogenannte Js-Verfahren – Verfahren gegen namentlich ermittelte tatverdächtige Personen – eingegangen, 59 001 Js-Verfahren wurden erledigt, der Bestand beläuft sich auf 14 289 Js-Verfahren. Im Vorjahreszeitraum sind bis zum 1. Oktober 2022 49 265 Js-Verfahren eingegangen, 48 839 Js-Verfahren wurden erledigt und der Bestand belief sich auf 10 665 Js-Verfahren. Die Eingänge der Staatsanwaltschaft Bremen sind im Vergleich zum Vorjahr um 24 Prozent und die Bestände um 34 Prozent gestiegen. Zu Frage 2: Die Gründe für den gestiegenen Bestand liegen in den stark gestiegenen Eingangszahlen. Der Senat hat in den vergangenen Jahren die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den sogenannten EncroChatVerfahren und zwei besonderen Umfangsverfahren personell verstärkt. Im Oktober 2020 standen der Staatsanwaltschaft 178,8 Vollzeitstellen zur Verfügung, im September 2023 sind es 211,3 Vollzeitstellen. Dieser Personalaufwuchs wurde mit einer Organisationsuntersuchung durch Herrn Generalstaatsanwalt a. D. Kapischke begleitet, der in seinem Abschlussbericht im August 2021 zahlreiche Empfehlungen abgegeben hat, die im Rahmen eines Umsetzungsprojekts in 19 Teilprojekten schrittweise abgearbeitet werden. Zu Frage 3: Die Verfahrenslaufzeiten der Ermittlungsverfahren vom Eingang der Verfahren bei der Staatsanwaltschaft bis zur Erledigung durch die Staatsanwaltschaft betrug zum Stichtag 1. Oktober 2022 im Durchschnitt 2,2 Monate und zum Stichtag 1. Oktober 2023 im Durchschnitt 2,3 Monate. Anfrage 19: Wie unterstützt der Innensenator den Bundeskanzler bei seiner geplanten Abschiebungsoffensive? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Christine Schnittker, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen hat der Senator für Inneres seit dem 1. September 2023 bis heute (Stichtag: 1. November 2023) aus dem Land Bremen abgeschoben und in welche Zielländer? 2. Wie viele weitere Abschiebungen wurden in diesem Zeitraum versucht und sind gescheitert aufgrund welcher externen Faktoren? 3. Wie viele Abschiebungen plant der Senator für Inneres für den Rest des Jahres 2023 und welche Anstrengungen unternimmt er dafür? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In der Zeit vom 1. September 2023 bis zum 1. November 2023 fanden sechs Rückführungen in die Zielländer Pakistan, Albanien, Serbien, Libanon, Litauen und Italien statt. Zu Frage 2: Im gleichen Zeitraum waren zwölf Rückführungen geplant. Diese scheiterten aufgrund folgender Faktoren: Personen wurden am Flugtag nicht angetroffen. Der Durchsuchungsantrag wurde durch das Verwaltungsgericht abgelehnt. Der Antrag auf Durchbeförderung durch die dänischen Behörden wurde abgelehnt. Überstellungen nach Kroatien scheitern häufig daran, dass innerhalb der Überstellungsfrist keine passenden Flüge gebucht werden können (nicht jede Fluggesellschaft hält Plätze für Rücküberstellungen bereit). In aktuellen Fällen ist dies erst wieder Mitte Januar 2024 möglich. Ein Familienmitglied befindet sich in einem laufenden Asylverfahren. Zu Frage 3: Bis zum Jahresende sind weitere 15 Abschiebungen geplant. Generell erfolgt die Planung erst, wenn alle Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen (vollziehbare Ausreisepflicht, Passersatzpapier et cetera). Wenn dies der Fall ist, folgen gegebenenfalls Amtshilfeersuchen an die Polizei, Flugbuchungen, Anträge auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung, Stellen von Übernahmeersuchen, Einleitung von Passersatzpapier-Verfahren. Anfrage 20: Ungesteuerte Zuwanderung führt laut Innensenator Mäurer zu massivem Anstieg der Kriminalität Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Welche zusätzlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen vom Bund bedarf es aus Sicht des Senators für Inneres, um mehr Abschiebungen aus dem Land Bremen durchführen zu können? 2. Wie ist der Senator für Inneres mit seiner Forderung nach zusätzlicher Handhabe bei Abschiebungen bislang an den Bund herangetreten? 3. Wie viele zusätzliche Abschiebungen könnten nach der Durchsetzung der unter Frage 1 geschilderten Forderungen des Innensenators an den Bund im Land Bremen prozentual im Jahr mehr durchgeführt werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Erfolg von Abschiebungen hängt von zahlreichen Faktoren ab, die nicht allein von Bremen beeinflusst werden können. Aus Sicht des Senators für Inneres und Sport sind Migrations- beziehungsweise Rückübernahmeabkommen ein wichtiger Faktor im Hinblick auf die Steigerung der Abschiebungen. Hierbei geht es zum einen um den Abschluss neuer Abkommen und zum anderen um die Einhaltung beziehungsweise die konkrete Umsetzung bereits bestehender Abkommen. Auch die Zentralisierung von Abschiebungen durch den Bund könnte die Ausländerbehörden entlasten. Hier ist Verschiedenes vorstellbar, von der Übernahme einzelner Aufgaben bis zu praktischer Vollzugshilfe. Hierfür wären auf jeden Fall weitreichende Rechtsänderungen erforderlich. Zu Frage 2: Der Senator für Inneres und Sport war bei der Erarbeitung der Gesetzesentwürfe auf Arbeitsebene miteinbezogen und hat sich dort auch für entsprechende Aspekte stark gemacht. Ziel war hierbei die schnellere Abschiebung von Straftätern. Darüber hinaus hat der Senator für Inneres und Sport bereits in einem Schreiben an den Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen mit Nachdruck auf die Interessen Bremens hingewiesen. Zudem gibt es auch regelmäßigen Austausch mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat und der Bundespolizei. In diesem Zusammenhang ist auch ein Besuch einer Delegation aus Guinea noch in diesem Jahr geplant, bei dem auch die Problemlagen Bremens deutlich gemacht werden sollen. Zu Frage 3: Eine valide prozentuale Angabe in Bezug auf die Steigerung der möglichen Abschiebungen ist aufgrund der zu berücksichtigenden aber nicht beeinflussbaren größtenteils externen Faktoren nicht zu treffen und kann auch nicht prognostiziert werden. Bremen wird im Übrigen weiter auf „freiwillige Ausreisen“ setzen, da sie deutlich günstiger als Abschiebungen und weniger belastend für die betreffenden Personen sind. Anfrage 21: Elektrofahrzeuge bei der Bremer Polizei Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Elektrofahrzeuge hatte die Polizei im Land Bremen zum Stichtag 1. November 2023 im Einsatz? 2. Wie viele Elektrofahrzeuge waren darüber hinaus bereits für die Polizei im Land Bremen (bitte getrennt für die beiden Stadtgemeinden angeben) bestellt und zu wann ist mit deren Lieferung zu rechnen? 3. An welchen Standorten der Polizei im Land Bremen wurden bis zum Stichtag 1. November 2023 Ladevorrichtungen für die Elektrofahrzeuge installiert? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Polizei Bremen verfügt über ein ziviles Elektrofahrzeug sowie insgesamt 20 Hybridfahrzeuge, von denen fünf erkennbare Funkstreifenwagen sind. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven verfügt über fünf zivile Elektrofahrzeuge. Zu Frage 2: Die Polizei Bremen bereitet die Ausschreibung von sechs zivilen Elektrofunkstreifenwagen vor. Die Auslieferung ist im Jahr 2024 geplant. Ein weiteres Hybridfahrzeug, ein erkennbarer Funkstreifenwagen, wurde im Juni dieses Jahres bestellt. Die Auslieferung ist für März 2024 geplant. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat zwei zivile Elektrofahrzeuge bestellt, die voraussichtlich im April 2024 ausgeliefert werden. Zu Frage 3: Ladevorrichtungen wurden in Bremen an den Standorten Polizeipräsidium, Revier Gröpelingen und Feuerkuhle sowie in Bremerhaven am Stadthaus 6 installiert. Die Elektromobilität soll sowohl in der Polizei Bremen als auch in der Ortspolizeibehörde Bremerhaven sukzessive ausgebaut werden. Anfrage 22: Kündigungen bei der Polizei Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Christine Schnittker, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Kündigungen gab es im laufenden Jahr 2023 bis zum Stichtag 1. November 2023 bei der Polizei im Land Bremen (bitte getrennt für die Bremer Polizei und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven angeben sowie Studenten der HfÖV extra ausweisen)? 2. Welche Gründe haben nach Einschätzung des Senats zu diesen Kündigungen geführt? 3. Wie viele Tauschersuchen zum Wechsel in ein anderes Bundesland gab es bei der Polizei im Land Bremen 2023 darüber hinaus und wie lange dauert ein Tauschersuchen im Durchschnitt, bis ein Tauschpartner gefunden wurde? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei der Polizei Bremen gab es im Jahr 2023 bis zum Stichtag 1. November 2023 insgesamt 50 Kündigungen (Versetzungen, Entlassungen auf eigenen Antrag, außerordentliche und ordentliche Kündigungen). Darin enthalten sind zehn Entlassungen von Studierenden auf eigenen Wunsch. Bei der Ortpolizeibehörde Bremerhaven gab es im betrachteten Zeitraum insgesamt sieben Kündigungen. Darunter fallen drei Anträge auf Entlassung von Studierenden. Seitens der Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten wurden zwei weitere Anträge auf Entlassung gestellt, die sich noch in der Bearbeitung befinden. Zu Frage 2: Die Gründe, die zu einer Kündigung durch Angestellte oder zu einem Antrag auf Entlassung durch Beamtinnen und Beamte bei der Polizei im Land Bremen führen, sind sehr individuell. Bei den Studierenden führen oftmals Leistungsdefizite im Studium dazu, dass das Studium nicht fortgeführt werden soll oder kann. Daneben gibt es, sowohl bei den Studierenden als auch bei den Vollzugsbeamtinnen und – beamten und bei den sonstigen Beschäftigten eine Reihe unterschiedlicher Gründe, die sowohl im privaten Bereich als auch im dienstlichen Bereich liegen können. Zu beachten ist zudem, dass die Studierenden, die im Jahr 2023 auf eigenen Wunsch entlassen wurden, aus verschiedenen Einstellungsjahrgängen stammen. Zu Frage 3: Bei der Polizei Bremen wurden im Jahr 2023 bis zum Stichtag 1. November 2023 insgesamt acht Anträge, bei der Ortpolizeibehörde insgesamt vier Anträge auf Tauschersuchen eingereicht. Grundsätzlich kann bei einem Tauschersuchen keine Auskunft darüber erteilt werden, zu wann eine Versetzung tatsächlich erfolgen kann. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig. Eine große Rolle spielt dabei, in welchem Bundesland ein Tauschpartner beziehungsweise eine Tauschpartnerin gesucht werden soll. Die Wartezeiten können zwischen sechs und 36 Monaten, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus liegen. Eine durchschnittliche Dauer, bis ein Tauschpartner beziehungsweise eine Tauschpartnerin gefunden wird, kann folglich nicht benannt werden. Anfrage 23: Bildungsangebote zum Nahostkonflikt auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung Bremen Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Hauke Hilz, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie und in welcher Tiefe wurden die Bildungsangebote bezüglich der Kritik am Existenzrecht des Staates Israels geprüft? 2. Inwiefern wurden bei der Zusammenstellung des Bildungsangebotes Autorinnen und Autoren, die in anderem Kontext an der Legitimität des Staates Israel zweifelten oder in der Vergangenheit bereits mit antisemitischen Äußerungen auffielen, ausgeschlossen? 3. Inwiefern werden die Bildungsangebote aktualisiert? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Landeszentrale für politische Bildung Bremen hat keine „Bildungsangebote zu einer Kritik am Existenzrecht des Staates Israel“ verbreitet. Stattdessen hat die Landeszentrale eine Auswahl von Material und Hintergrundinformationen zum Umgang mit den Folgen des HamasAngriffs auf Israel und dem Nahostkonflikt für den Bildungskontext zusammengestellt und auf ihrer Homepage www.landeszentrale-bremen.de veröffentlicht. Die Prüfung erfolgt durch einzelne Referent:innen und in einem mehrstufigen Verfahren. Zu Frage 2: Die Auswahl der Autor:innen erfolgt grundsätzlich nach den Kriterien des Beutelsbacher Konsenses. Autor:innen mit antisemitischen, rassistischen, extremistischen oder menschenfeindlichen Positionen finden generell keinen Raum in den Bildungskontexten der Landeszentrale. In dem Material und den Hintergrundinformationen finden sich Handreichungen und Texte von Autor:innen und anerkannten Bildungsträgern zur antisemitismus- und rassismuskritischen Bildungsarbeit sowie eine Auswahl an Videobeiträgen, die Impulse explizit auch für die aktuell höchst anspruchsvolle Bildungsarbeit liefern. Die Videoformate bilden eine politische Bildung ab, die durch die Besetzung von Gesprächspartnern und Moderation sicherstellt, dass durch Nachfragen eine Vielschichtigkeit von Positionen sichtbar wird und dass kritisierbare Positionen nicht unwidersprochen bleiben. Auch in diesen Beiträgen wurden dabei keine Positionen vertreten, die an der Legitimität des Staates Israels zweifeln lassen. Die Auswahl der Beiträge sind auch nach einer weiteren Prüfung der Landeszentrale nicht zu beanstanden. Zu Frage 3: Die Bildungsangebote werden fortlaufend aktualisiert und erweitert. Sollten Neubewertungen von Beiträgen notwendig sein, werden diese auch kurzfristig vorgenommen. Anfrage 24: Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerber in Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 8. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wann führt der Bremer Senat die auf den Ministerpräsidentenkonferenzen vom 13. Oktober 2023 sowie dem 6. November 2023 beschlossene bundesweit einheitliche Bezahlkarte für Asylbewerber ein, welche Bezahlmöglichkeiten soll besagte Karte bieten und welche Arten der Nutzung werden nicht möglich sein? 2. Wie hat der Präsident des Bremer Senats, Dr. Andreas Bovenschulte, auf den besagten Ministerpräsidentenkonferenzen zur Bezahlkarte für Asylbewerber abgestimmt (bitte für beide Termine mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ antworten) und sollte er zugestimmt haben, wie kam es zu diesem Sinneswandel seitens der Bremer Regierung? 3. Inwieweit teilt der gesamte Senat die Einschätzung der Staatsrätin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Frau Kreuzer, dass von der Bezahlkarte für Asylbewerber eine diskriminierende Wirkung ausgeht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. November 2023 wurde beschlossen, dass die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angestrebt wird. Dazu wird eine Arbeitsgruppe der Länder unter Beteiligung des Bundes eingerichtet, die bis zum 31. Januar 2024 ein Modell zur Einführung einer Bezahlkarte erarbeiten soll. Das Land Bremen wird sich an diesem Prozess aktiv beteiligen. Wichtige Aspekte sind dabei aus der Sicht des Bremer Senats weiterhin, dass mit der Einführung einer Bezahlkarte der Verwaltungsaufwand verringert und nicht erhöht wird, und dass die Karte diskriminierungsfrei eingesetzt werden kann. Zu Frage 2: Mit Beschluss ihrer Jahreskonferenz haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Oktober 2023 zunächst die Bundesregierung aufgefordert, „in enger Abstimmung mit den Ländern zeitnah die Voraussetzungen zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte zu schaffen und dabei die Umsetzbarkeit in den Kommunen sicherzustellen“, die verschiedenen in Erprobung befindlichen Systeme zu evaluieren und eine „Verwaltungsaufwand sparende Umsetzung“ zu prüfen. Das Land Bremen hat sich zu diesem Teil des Beschlusses mit einer Protokollerklärung positioniert. Darin heißt es: „Dagegen hält Bremen diskriminierende Maßnahmen wie etwa weitere, über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende, Arbeitspflichten oder Bezahlkarten, die keine Bargeldabhebungen ermöglichen, in dieser Hinsicht für nicht geeignet.“ In dem genannten Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 werden die oben genannten Vorhaben von Bund und Ländern bekräftigt. Es wird aber auch darauf hingewiesen, „dass es notwendige Ausgaben geben kann, die nicht mit der Bezahlkarte bezahlt werden können. Daher sollte das System entsprechend der Rechtsprechung möglicherweise auch die Option enthalten, über einen klar begrenzten Teil des Leistungssatzes auch bar (Taschengeld) verfügen zu können.“ Der Beschluss wurde in dieser Form von Bremen mitgetragen. In einer Protokollerklärung zum Beschluss bekräftigt das Land Bremen allerdings erneut, dass eine avisierte Bezahlkarte diskriminierungsfrei ausgestaltet sein soll. Zu Frage 3: Ob und in welchem Umfang eine diskriminierende Wirkung von einer Bezahlkarte für Asylbewerbende ausgeht, hängt von der Ausgestaltung der Karte ab. Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 dargestellt, ist aus Sicht des Bremer Senats die avisierte Bezahlkarte diskriminierungsfrei auszugestalten. Anfrage 25: Vereinfachungen bei der Anerkennung ausländischer Erzieherqualifikationen Anfrage der Abgeordneten Bettina Hornhues, Sandra Ahrens, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 8. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchen Gründen ist die in Aussicht gestellte Vereinfachung bei der Anerkennung ausländischer Erzieherqualifikationen, etwa durch Zusammenlegung der bisherigen zwei Verfahrensschritte (Anerkennung als staatlich geprüfter Erzieher und staatliche Anerkennung), bisher nicht erfolgt? 2. Inwiefern plant der Senat gleichwohl die Anerkennung ausländischer Erzieherqualifikationen noch immer zu vereinfachen und in welcher Gestalt soll dies konkret erfolgen? 3. Wann sollen nach aktueller Planung des Senats entsprechende Gremienbeschlüsse zu skizzierten Verfahrensvereinfachungen ergehen, sodass Personen mit ausländischen Erzieherqualifikationen schnellstmöglich ihren Beitrag zur Linderung des immensen Fachkräftemangels leisten können? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Einsatz von qualifiziertem Personal mit einem außerhalb von Deutschland erworbenen einschlägigen Abschluss ist ein wichtiger Baustein, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Eine schnellere Anerkennung ist deshalb wichtig. Ziel des Anerkennungsprozesses ist aber auch, auf die Gleichwertigkeit von Abschlüssen und die Sicherung der pädagogischen Qualität in den Arbeitsfeldern hinzuwirken. Bei der Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens ist zu berücksichtigen, dass wesentliche Prozessschritte nicht allein von der Senatorin für Kinder und Bildung verantwortet werden. Zum Beispiel müssen Unterlagen und wesentliche Dokumente in deutscher Sprache angefordert und in der Regel unter Beteiligung der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Insofern ist eine wirksame Verfahrensvereinfachung ein komplexes Verfahren, dessen Umsetzung in den nächsten Monaten erfolgen wird. Zu Frage 2: Die Senatorin für Kinder und Bildung arbeitet zurzeit an einer „Verordnung über die Ausgleichsmaßnahmen für ausländische Erzieherinnen und Erzieher im Lande Bremen“ mit dem Ziel, den Aufwand für Antragstellende zu reduzieren. Damit einher gehen zum Beispiel die Zusammenlegung der zwei Verfahrensschritte zu staatlich geprüften beziehungsweise staatlich anerkannten Erzieher:innen sowie die Entwicklung zielgruppenadäquater Prüfungsverfahren statt der bisherigen Kolloquien. Zu Frage 3: Die Vorlage der neuen Verordnung im Ausschuss für berufliche Bildung, Aus- und Weiterbildung der Deputation für Bildung ist im Frühjahr 2024 geplant.
