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Dr. Claudia Schilling

15.11.2023 Sitzungen 21/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte eines wirklich zu Anfang betonen, um auch wieder für Sachlichkeit hier zu sorgen: Der Schutz des Kindeswohls hat im Land Bremen allerhöchste Priorität. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Das Wohl von Kindern und Jugendlichen ist den verantwortlichen Kolleginnen und Kollegen in meinem Haus und auch mir als Sozial- und Jugendsenatorin ein ganz zentrales Anliegen, und das wird auch so bleiben. Wir wissen, wie verletzlich Kinder sind, wie dringend sie einer liebevollen Fürsorge bedürfen, unter der sie heranwachsen können und zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit heranwachsen können. Wir wissen, wie aufmerksam und wie sensibel der Staat mit seinen Institutionen sein muss, wenn Eltern überfordert sind, wenn sie keinen Zugang zu ihrer Rolle als Eltern finden, wenn Kinder seelisch oder körperlich zu verwahrlosen drohen und misshandelt werden. Wir haben in Bremen im Fall des zweijährigen Kevin im Jahr 2006 schmerzlich erfahren, was es bedeutet, wenn der Staat seiner Verantwortung nicht nachkommt und hier versagt. Aber der tragische Tod des kleinen Jungen war eine Zäsur. Es gibt eine Zeitrechnung vor und nach Kevin. Im Jugendamt ist kein Stein auf dem anderen geblieben. Alle Prozesse sind durchleuchtet und neu aufgestellt worden in dem Bewusstsein, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen darf. Es ist eine Kultur der Verantwortung etabliert worden, die ausschließlich – und ich betone – ausschließlich das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt. Das Wohl des Kindes als zentrales Kriterium im Handeln des Jugendamtes – –. Das war nicht immer so. Es mag aus heutiger Sicht verwundern, aber es hat davor durchaus Fälle gegeben, in denen Kinder zur Stabilisierung des Familiensystems in den Familien belassen wurden – Fälle, die man heute anders entscheiden würde. Es gibt eine Zeitrechnung vor und nach Kevin. Das Jugendamt ist heute durchgängig erreichbar für Kindeswohlmeldungen, rund um die Uhr. Das Jugendamt ist vernetzt im Stadtteil mit Institutionen, mit Kindergärten und Schulen. Der Weg, eine Kindeswohlmeldung abzugeben, ist kurz und jeder Meldung wird nachgegangen, verbindlich und verlässlich, egal, was sonst noch ansteht, auch, wenn dafür an anderer Stelle Arbeit liegen bleibt, und Arbeit gibt es in den Jugendämtern wahrlich genug. Das ist schon lange Praxis in Bremen und hat früh dazu geführt, dass wir eine hohe Anzahl von Kinderschutzfällen hatten und bis heute im kommunalen Vergleich eine Hilfedichte haben, die es woanders so nicht gibt, mit einer steil ansteigenden Kurve in den ersten Jahren nach Kevin, die in den Folgejahren abgeflacht ist. In anderen Jugendämtern haben dieser Prozess, diese Sensibilisierung, dieser Anstieg der Zahlen auch stattgefunden, allerdings verglichen mit Bremen mit einiger Verzögerung. Tragische Schicksale wie das von Kevin, wie das von der elfjährigen Chantal in Hamburg, wie das der fünfjährigen Lea-Sophie in Schwerin, solche Schicksale haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder erleben müssen, und in all diesen Fällen hätte das Jugendamt mit einem anderen Vorgehen die Leidensgeschichte der Kinder erkennen und beenden können. Wir wissen aber auch, dass es einen absoluten Schutz von Kindern vor Gewalt, Verwahrlosung und Missbrauch nicht geben kann. Das mag schwer zu ertragen sein, aber die 100-prozentige Sicherheit ist eine Illusion. Das Jugendamt ist nicht allwissend, und es kann auch unter günstigsten Bedingungen unmöglich alle Entwicklungen in den Familien vorhersehen. Ja, und natürlich schauen wir uns den Fall des kleinen Mete sehr genau an, und wir lassen ihn – was ich wirklich sehr frühzeitig gesagt habe – auch extern begutachten. Ich verlasse mich auf die Ergebnisse des externen Gutachtens und nicht auf die Berichterstattung in der „Bild“-Zeitung. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Ich bin mir auch sicher, dieses externe Gutachten wird für Transparenz und Aufklärung sorgen, und ich gehe hier auch nicht weiter auf den Fall des kleinen Mete ein, weil ich erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken habe, dies hier in öffentlicher Sitzung zu tun. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Der Bundesgesetzgeber hat die Rahmenbedingungen für ein strukturiertes Vorgehen der Jugendämter geschaffen und damit bundesweite Qualitätsstandards für die Sicherung des Kindeswohls gesetzt. So hat der Bundestag vor bald 20 Jahren den bereits erwähnten § 8a ins Sozialgesetzbuch VIII eingefügt. Seitdem gibt es in den Ländern eine klare rechtliche Grundlage, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Im Gesetzestext heißt es: „Werden im Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.“ Das ist genau das, was wir in Bremen konsequent umsetzen und nach dem Fall Kevin sehr früh angefangen haben, lange vor anderen Jugendämtern, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor großer Sorge getrieben waren, dass ihnen ein solcher Fall unterlaufen könnte. Unter dem Schock des Falls Kevin hat das Land Bremen früher und energischer als andere Jugendämter entsprechende Strukturen geschaffen. Jede Gefährdungseinschätzung wird anhand von Kriterien vorgenommen, die im SGB VIII und im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben sind. Das sind unter anderem Vernachlässigung, körperliche und seelische Misshandlung sowie sexueller Missbrauch. In beiden kommunalen Jugendämtern im Land Bremen sind die entsprechenden Verfahrensabläufe verbindlich für jeden Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin festgeschrieben, und sie sind gelebte Praxis. Jede Gefährdung wird im Vier-Augen-Prinzip eingeschätzt, und Maßnahmen werden im Rahmen der kollegialen Beratung eingeleitet. Die Kolleginnen und Kollegen gehen selbstverständlich auch vor Ort, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, wenn das erforderlich ist. Leitungskräfte und Externe werden bei Bedarf hinzugezogen. Wenn das Einschreiten des Jugendamtes erforderlich ist, steht dem Jugendamt ein breites Instrumentarium zur Verfügung, und das ist auch hier schon in der Debatte angeklungen, von der Beratung der Eltern, über das Angebot erzieherischer Hilfen, bis hin zur Anrufung des Familiengerichts und der unverzüglichen Inobhutnahme der Kinder. Diese Prozesse sind eingespielt, sie greifen verlässlich, und sie werden getragen – und das ist wirklich großartig – von dem Engagement der Kolleginnen und Kollegen. Ihr Verantwortungsethos ist prägend für das Jugendamt heute in beiden Ämtern, in Bremen und in Bremerhaven. Dafür möchte ich hier an dieser Stelle den Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich „Danke“ sagen. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Was die schwankenden Zahlen angeht, die manchmal ungleiche Entwicklung in den Kommunen, worauf das basiert, wird Ihnen wahrscheinlich ohne wissenschaftliche Untersuchung niemand beantworten können. Wenn aber daraus geschlussfolgert werden soll, dass dem Kinderschutz in Bremen nicht der angemessene Stellenwert beigefügt wird, kann ich nur sagen, damit liegen Sie falsch. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Ich denke, eines konnte ich hier deutlich machen: Das Jugendamt ist für jede Meldung erreichbar, rund um die Uhr, und es geht allen Fällen konsequent nach. Der Kinderschutz hat absolute Priorität, egal, was die Statistik sagt. Und noch eines zum Schluss: Selbstverständlich werden wir uns die Strukturen und Arbeitsbedingungen im Jugendamt ganz genau anschauen. Wir werden Lösungen erarbeiten. Ich werde dazu auch in der Deputation berichten. Glauben Sie mir auch: Selbstverständlich führe ich Gespräche mit den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, um mich genau davon zu überzeugen: Wie ist die Arbeitsbelastung, was können wir tun, um diese zu verbessern? Ich würde mir wünschen, dass wir genau dieses wichtige Thema gemeinsam angehen und gemeinsam tragen, damit wir für bessere Arbeitsbedingungen in den Ämtern sorgen können. – Danke schön! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Alle Reden von Dr. Claudia Schilling Protokoll (PDF) ↗