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Susanne Grobien

CDU 15.11.2023 Sitzungen 21/5

Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen! Die Gäste, die Studierenden sind bei dieser so wichtigen Debatte leider weg. Schade! Denn die Situation der Studierenden in diesen schwierigen Zeiten ist ein wirklich sehr wichtiges Thema. Vieles ist schon gesagt, deswegen freue ich mich, dass wir das heute Nachmittag auch noch mal debattieren. BAföG – das hat die junge Kollegin schon gesagt – steht für Chancengerechtigkeit in der Bildung und ist wie kein anderes sozialpolitisches Instrument von hoher Bedeutung. Millionen von jungen Menschen können durch die BAföG-Förderung erfolgreich ein Studium bestreiten, was ihnen ohne die Förderung verwehrt wäre. Das ist wichtig für die Zukunft der Wissenschaft und für eine innovative Wirtschaft ebenso wichtig und bedeutend. So teilen auch wir viele Aussagen in Ihrem Antrag, dass nämlich ein modernes BAföG eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit auch angesichts des wachsenden Mangels an qualifizierten Fachkräften ist. Was die Ampelregierung im Bund jedoch plant, ist das Gegenteil von einer vorausschauenden Politik im Sinne der Interessen von Studierenden. Auch die Zahlen wurden schon genannt: Nach den ursprünglichen Haushaltsplänen für das Jahr 2024 sollten die BAföG-Titel um 700 Millionen Euro gekürzt werden. Nun will das BMBF 2024 beim Studieren ein bisschen weniger sparen, aber immer noch 440 Millionen Euro. Ich weiß nicht, alle, die hier in der Wissenschaft und im WMDID sind, kriegen täglich diese Proteste auch des Studierendenwerks mit, dass das die falsche Richtung ist. Wie gesagt, das Berufsausbildungsförderungsgesetz ist schon über ein halbes Jahrhundert alt und muss natürlich ständig den aktuellen Lebenswirklichkeiten der Studierenden angepasst werden. Es gab schon 20 Reformen, und seit Sommer 2022 ist die 27. BAföG-Reform verabschiedet und in Kraft gesetzt. Diese war auch aus unserer Sicht unzutreffend und nicht ausreichend für die Studierenden. (Beifall CDU) Deshalb sehen auch wir die Anpassung des BAföG-Grundbedarfs und der Wohnkostenpauschale an die Bedarfe der heutigen Realität als dringend geboten und notwendig. Besonders – und auch die Zahlen sind hier schon gefallen – die Erhebung des Studierendenwerks besagt, dass jeder dritte Studierende mit weniger als 800 Euro im Monat lebt, elf Prozent verfügen sogar über weniger als 400 Euro. Den ersten Beschlusspunkt Ihres Antrags teilen wir von daher vollumfänglich. Eine Anpassung der Bedarfssätze in der jetzigen Lage ist zwingend notwendig. Was Sie als Koalition jedoch mit den Antragspunkten 1b und 1c fordern, ist das Gegenteil von bildungs- und sozialgerechter Politik. Sie wollen das BAföG in Ihrem Antrag zu einem Vollzuschuss weiterentwickeln und es elternunabhängig machen. Das heißt, dass jeder Studierende unabhängig von der finanziellen Situation des Elternhauses die Förderung erhält, also in Form eines Vollzuschusses. Wir halten das für sozial nicht gerecht und bleiben bei dem Prinzip der Bedürftigkeitsprüfung. (Beifall CDU) Wir als CDU stehen schon für die Selbstverantwortung von Bürgern und Bürgerinnen und für eine gezielte Unterstützung für diejenigen, die die Hilfe brauchen. (Beifall CDU) Aus unserer Sicht ist es auch Aufgabe der Eltern, für die Ausbildung der Kinder mit aufzukommen, sofern ihnen das möglich ist. Außerdem gibt es ja auch in unseren Nachbarländern andere Modelle, wo es einen Grundbetrag von, ich weiß nicht, 200 Euro gibt, der als Sockelbetrag elternunabhängig gezahlt wird und dazu, dann aber auch an Bedingungen geknüpft, Zuschüsse gezahlt werden. Außerdem sind wir, ganz anders als viele hier im Raum, schon der Auffassung, dass ein studentischer Job neben dem Studium eine gute Zuverdienstmöglichkeit und natürlich auch für viele eine Möglichkeit ist, Praxiserfahrung zu sammeln. Hier stützen wir allerdings auch die Forderung in Ihrem Antrag, die Verdienstgrenzen für Studierende zu flexibilisieren. Hierzu hatte die CDU-Bundestagsfraktion einen Antrag gestellt, der allerdings von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurde. (Zuruf Abgeordneter Dr. Marcel Schröder [FDP] – Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Typisch!) Ja, klar. Es geht immer nur ums Prinzip. Wir erkennen auch weitere Punkte, die nicht allein mit Geld zusammenhängen. Auch das ist hier zur Sprache gekommen. Sie sagen in Ihrem Antrag nichts über die komplizierte Antragstellung und die langen Bearbeitungszeiten von BAföG-Anträgen. Hier wäre dringend eine Vereinfachung des Antragstellungsverfahrens geboten und die Zahl der Nachweise müsste dringend reduziert werden. (Zuruf Abgeordneter Tim Sültenfuß [DIE LINKE]) Das ist Ländersache. Hier in Bremen scheint es besonders schwierig zu sein. Hier ist die Bearbeitungsdauer ein riesiges Problem, und dafür wäre eine Beschleunigung zwingend notwendig, was natürlich nur durch Reduzierung der Bürokratie möglich ist. Die Schaffung einer Möglichkeit zur Teilzeitförderung, das sehen wir ähnlich wie Sie, dazu ist aber auch schon alles gesagt. Ihre Forderung, die Höchstdauer zu verlängern, auch diesen Antrag haben wir auf Bundesebene in der Debatte um die Novelle schon gestellt, aber auch der wurde abgelehnt. Von daher, ich sehe gerade, dass meine Redezeit gleich zu Ende ist, aber ich glaube, es ist das meiste auch schon gesagt. (Glocke) Wir lehnen Ihren Antrag, weil er zu kurz gesprungen ist und natürlich wieder mit der ganzen Gießkanne rübergeht und auch das Rundum-sorglos-Paket für die Studierenden verspricht, ab. Wir sind nach wie vor für Leistungsanreize und auch für eine Bedürftigkeitsprüfung. – Insofern vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall CDU)

Alle Reden von Susanne Grobien Protokoll (PDF) ↗