bremische-buergerschaft.de ↗

Antje Grotheer

15.11.2023 Sitzungen 21/5

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Frau Averwerser, war das ein Antrag auf getrennte Abstimmung? (Abgeordnete Yvonne Averwerser [CDU]: Ja, Entschuldigung, das war ein Antrag auf getrennte Abstimmung.) Wir kommen zur Abstimmung. Es ist getrennte Abstimmung beantragt worden. Wer dem Punkt 1 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt Punkt 1 des Beschlussvorschlags ab. Nun lasse ich über Punkt 2 abstimmen. Wer dem Punkt 2 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. (Dafür: CDU, Bündnis Deutschland, Abgeordneter Sven Lichtenfeld [fraktionslos]) Ich bitte um die Gegenprobe. (Dagegen: SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt Punkt 2 des Antrags ab. (Abgeordneter Jens Eckhoff [CDU]: Alles nur Worthülsen! Nur Worthülsen!) Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, jetzt noch die Punkte ohne Debatte aufzurufen. Das mache ich jetzt im beliebten Schnelldurchlauf. Ich bitte um volle Konzentration. Ratifizierung des Vierten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) Mitteilung des Senats vom 11. Juli 2023 (Drucksache 21/27) Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf in ihrer Sitzung am 6. September 2023 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz einstimmig in zweiter Lesung. Lage und Entwicklung von Regelinsolvenzen im Land Bremen Große Anfrage der Fraktion der FDP vom 15. September 2023 (Drucksache 21/67) Dazu Mitteilung des Senats vom 7. November 2023 (Drucksache 21/138) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 21/138, auf die Große Anfrage der Fraktion der FDP Kenntnis. Gesetz über eine Landesbeauftragte oder einen Landesbeauftragten für die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige (Opferanlaufstellengesetz) Mitteilung des Senats vom 17. Oktober 2023 (Drucksache 21/112) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dieses Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig das Gesetz in erster Lesung. Bericht und Antrag des staatlichen Petitionsausschusses Nr. 3 vom 6. November 2023 (Drucksache 21/120) Eine Aussprache ist nicht beantragt worden. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig entsprechend. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften Mitteilung des Senats vom 7. November 2023 (Drucksache 21/133) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig das Gesetz in erster Lesung. KiQuTG-Änderungsvertrag und dazugehörige Förderrichtlinien Mitteilung des Senats vom 7. November 2023 (Drucksache 21/134) Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Mitteilung des Senats Kenntnis. Wahl eines ordentlichen Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes in die Regionalkammer des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KGRE) Die Wahlvorschläge liegen Ihnen schriftlich vor. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Wahl. Wer entsprechend den Wahlvorschlägen wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) wählt einstimmig entsprechend. Gesetz zur Änderung des Bremischen Polizeigesetzes Mitteilung des Senats vom 13. November 2023 (Neufassung der Drucksache 21/149) (Drucksache 21/150) Wir kommen zur ersten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz (Neufassung der Drucksache 21/149) in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig das Gesetz in erster Lesung. Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Deshalb lasse ich jetzt darüber abstimmen, ob wir eine zweite Lesung durchführen wollen. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt einstimmig entsprechend. Wir kommen deswegen jetzt zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend in einstimmiger Abstimmung. Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Tagesordnung angelangt. Ich schließe hiermit die Sitzung und wünsche Ihnen einen angenehmen Feierabend und eine gute Heimfahrt. (Schluss der Sitzung um 18:03 Uhr) Schriftlich vom Senat beantwortete Anfragen aus der Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) vom 16. November 2023 Anfrage 8: Entlastung der Stadt Bremerhaven von hafenbezogenen Schwerlastverkehren Anfrage der Abgeordneten Thorsten Raschen, Susanne Grobien, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 10. Oktober 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie, wann und durch welche Maßnahmen soll die im Koalitionsvertrag für der Stadt Bremerhaven von hafenbezogenen Schwerlastverkehren“ erfolgen? 2. Inwiefern teilt und wie interpretiert der Senat die im Koalitionsvertrag für geäußerte Erwartung, „dass bremenports endlich eine innere Hafenerschließung realisiert, die den Hafenverkehr in Richtung Hafentunnel leitet und Schienenkreuzungen entlastet“? 3. Inwiefern gedenkt der Senat, die parteipolitisch motivierte Entscheidung der ehemaligen Häfensenatorin Dr. Claudia Schilling vom März 2022 zu revidieren, wonach bremenports die Arbeiten an einer Machbarkeitsstudie für die innere Hafenerschließung, das heißt eine redundante Straßenanbindung über das Betriebsgelände der BLG, stoppen sollte? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Entlastung der Stadt Bremerhaven von hafenbezogenen Schwerlastverkehren ist ein generelles Entwicklungsziel für die bremischen Häfen. Bereits im einstimmig beschlossenen Hafenentwicklungskonzept (HEK) 2035, das zugleich die Grundlage der hafenbezogenen Zielsetzungen der aktuellen Regierungskoalition ist, wurden dazu folgende Zielstellungen formuliert: „Für den Bereich des Bremerhavener Überseehafens ist ein übergreifendes Verkehrskonzept zu erarbeiten und umzusetzen, das den Erfordernissen einer leistungsstarken Hafeneisenbahn Rechnung trägt und zugleich dem Güterverkehr auf der Straße eine schnelle und möglichst restriktionsfreie Zufahrt zu den Terminals ermöglicht. Dabei sind KIbasierte künftige Entwicklungen wie das autonome Fahren mit zu berücksichtigen. Neben der Optimierung der Verkehrsbeziehungen im Hafen ist die Entlastung des Stadtstraßennetzes durch den hafenbezogenen Lkw-Verkehr sicherzustellen.“ Die angestrebte Entlastung kann nicht durch eine einzelne Maßnahme oder Entscheidung erreicht werden, es bedarf vielmehr einer Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen von öffentlichen wie auch von privatwirtschaftlichen Akteuren. Bereits in den zurückliegenden Jahren wurden dazu unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt: – kontinuierlicher Ausbau und Modernisierung der bremischen Hafeneisenbahn zur Stärkung des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Schiene, – Umbau und Erweiterung der Senator-Borttscheller-Straße zur optimierten Verkehrsführung innerhalb des Hafens, – optimierte Markierung von Bahnübergängen, – Einführung eines Slot-Systems im Containerverkehr durch Eurogate, – Einrichtung und Betrieb einer Lkw-Vorstaufläche durch die BLG. Bremen hat darüber hinaus den Bau einer öffentlichen Lkw-Vorstaufläche beschlossen, die bis 2025 realisiert wird. Weitere Unternehmen im Hafen planen, mit Voranmeldesystemen die verkehrlichen Spitzen im Hafenverkehr weiter zu reduzieren. Des Weiteren wird mit dem Neubau der Drehbrücke die Voraussetzung zu schaffen sein, um hafenbezogene Verkehre von und zur Columbusinsel zukünftig nicht mehr über das Bremerhavener Stadtgebiet führen zu müssen. Zu Frage 2: Die genannten Formulierungen im Koalitionsvertrag für die Einklang mit den Zielstellungen des HEK, denn auch dort wurde bereits dargelegt, dass zur Schaffung einer leistungsfähigen Hafenanbindung – verbunden mit einer Entlastung von Knotenpunkten „die Trennung des Hafenverkehrs vom sonstigen städtischen Individualverkehr die optimale Lösung“ darstellt. Da konkret zu erwarten ist, dass der Schienenverkehr von und zum Hafen weiter anwächst, ist zugleich zu erwarten, dass die wechselseitigen Behinderungen der Verkehrsträger Straße und Schiene im Hafen weiter zunehmen, sodass Entlastungen gerade im Bereich der höhengleichen Kreuzungen erforderlich sind. Hierfür sind nun konkretisierende Planungen zu erarbeiten, die danach in enger Abstimmung mit der Stadt Bremerhaven idealerweise auf der Grundlage einer kommunalen Verkehrsentwicklungsperspektive bewertet werden können. Zu Frage 3: Der Senat hält an den Ausführungen im aktuellen Koalitionsvertrag fest und wird die Planungen innerhalb des Hafengebietes Bremerhaven mit dem Ziel, Staus und wechselseitige Behinderungen der Verkehrsträger Straße und Schiene an den höhengleichen Kreuzungsbereichen zu reduzieren, gemeinsam mit der Stadt Bremerhaven erarbeiten. Hierzu wird ein neues Verkehrskonzept für den Überseehafen erstellt. Wichtiger Eckpunkt eines solchen Konzeptes ist eine Entlastung der Stadt Bremerhaven von hafenbezogenen Schwerlastverkehren. Dabei soll sowohl den Anforderungen des Hafens als auch der gesamtstädtischen Verkehrsentwicklungsperspektive Rechnung getragen werden. Anfrage 9: Familienunternehmen beklagen Standortnachteile Anfrage der Abgeordneten Theresa Gröninger, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Oktober 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie bewertet der Senat das Ergebnis der aktuellen vom ifo-Institut im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen durchgeführten Umfrage, wonach mehr als 60 Prozent der deutschen Familienunternehmen den Standort Deutschland mit der Schulnote 4, 5 oder 6 bewerten und 91 Prozent die Regulierungsdichte und Bürokratie als größtes Investitionshemmnis ansehen – noch vor den hohen Energiekosten (80 Prozent) und dem Fachkräfteangebot (ebenfalls 80 Prozent)? 2. Inwiefern lassen sich die Ergebnisse dieser deutschlandweiten Umfrage aus Sicht des Senats auf das Land Bremen übertragen und wie ordnen sie sich ein in den von der Stiftung Familienunternehmen im vergangenen Jahr veröffentlichten vom ZEW erhobenen Bundesländerindex, in dem Bremen deutlich schlechter als die anderen beiden deutschen Stadtstaaten abschnitt? 3. Welche Schlussfolgerungen zieht der Senat daraus für seine wirtschaftspolitische Agenda, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes zu verbessern? Antwort des Senats: Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Deutschland befindet sich aktuell in einer ungewöhnlichen Phase für Wirtschaft und Gesellschaft. Die aktuellen Umbrüche und die sich daraus ergebenden Unsicherheiten wirken sich auch auf die deutsche Wirtschaft aus. Die aktuelle ifo-Befragung attestiert dem Wirtschaftsstandort Deutschland überwiegend schlechte Noten und führt hierfür die hohe Regulierungsdichte und bürokratische Lasten, die hohen Energiekosten und das geringe Fachkräfteangebot als Ursachen an. Der im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen durchgeführte ZEWBundesländervergleich unterscheidet bei seiner Befragung zwischen Flächenländern und Stadtstaaten. Die Beurteilung fußt auf folgenden fünf Aspekten: 1. Steuern: Diese Kategorie setzt sich insbesondere aus der Qualität der Finanzverwaltung und der Höhe der kommunalen Steuern zusammen. 2. Finanzierung: Die wesentlichen Kerngrößen sind die Höhe der öffentlichen Schulden, die Anzahl der Insolvenzen und das Fördermittelangebot für Unternehmen. 3. Arbeit und Humankapital: Subsumiert werden hierin die Bereiche Kinderbetreuung, Schulversorgung, Hochschulen sowie demografische Kennzahlen und Verfügbarkeit von Arbeitskräften. 4. Institutionen: Umfasst insbesondere die Leistungsfähigkeit der Verwaltung und Dichte kultureller Angebote. Hier steht Bremen im Gesamtvergleich gut da, liegt aber deutlich hinter den beiden anderen Stadtstaaten. 5. Infrastruktur: Darunter sind Themen wie Verkehrsanschluss, digitale Infrastruktur und Versorgung mit Strom, Wasser et cetera zusammengefasst. Hier liegt Bremen im Bundesvergleich auf Platz 1 gefolgt von den beiden anderen Stadtstaaten. Der Senat sieht in der Gesamtschau dieser Studie das Bild Bremens insgesamt als nicht schlecht an. Allerdings weist der Standort Bremen in den ersten drei genannten Bereichen auch Schwächen auf und dies insbesondere im Vergleich zu den beiden anderen Stadtstaaten. Hierbei sollte die Flächenstruktur unseres Zweistädtestaates mit seiner geringen Fläche und den langen Außengrenzen und den dadurch bedingten Wechselbeziehungen mit Niedersachsen bedacht werden. Ebenso ist bei dem Faktor Finanzierungen zu berücksichtigen, dass im Land Bremen vergleichsweise wenig Konzernzentralen ansässig sind. Der Senat nimmt die Schwächen bei den Rahmenbedingungen sowohl für das soziale Leben als auch für den Wirtschaftsstandort sehr ernst. Besondere Beachtung finden hierbei die aktuellen Auswertungen der Umfrageergebnisse des Konjunkturreports der Handelskammer Bremen vom 17. Oktober 2023 und die Umfrage der Handwerkskammer vom 18. Oktober 2023. Darin werden insbesondere die hohen Energiekosten, bürokratische Lasten, ein mangelhaftes Fachkräfteangebot und die Auftragslage im Baubereich als Problempunkte genannt. Die KfW stellt in ihrem Newsletter vom 27. September 2023 heraus, dass der deutsche Mittelstand die aktuellen Energiepreisschwankungen bisher aufgrund von Energieeinsparungen und einem bewussten Verhalten gut verkraftet hat. Zu Frage 3: Dem Senat ist bewusst, dass seine Handlungsspielräume bei vielen Politikfeldern, wie zum Beispiel bei der Energiepreisgestaltung begrenzt sind und schließt daraus, dass es trotzdem von großer Wichtigkeit ist, die Gestaltungsmöglichkeiten auf Landesebene für den Wirtschaftsstandort und das soziale Leben zu nutzen. Angesichts dessen unterstützt der Senat die Unternehmen zum Beispiel bei der Bewältigung der mit der Energiewende im Zusammenhang stehenden Herausforderungen. Beispielhaft können in diesem Feld die Aktivitäten zur Energieträgertransformation für die drei bremischen Wasserstoffprojekte zum Einsatz von Wasserstoff als Energieträger in Hochöfen und für das Fliegen sowie zum Ausbau der Elektrolyse benannt werden. Für den Senat hat die Begrenzung von bürokratischen Lasten und die Servicequalität der bremischen Verwaltung eine große Bedeutung. Vor diesem Hintergrund beteiligt sich das Land Bremen aktiv an der bundesweiten Initiative zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und hat einen Schwerpunkt auf die Umsetzung des Unternehmensbereichs gelegt. Mit dem bestehenden Serviceportal, dem Unternehmensservice Bremen und dem einheitlichen Ansprechpartner werden Unternehmen in ihren Anliegen beraten und unterstützt. Fragestellungen aus dem bremischen Mittelstand zu Digitalisierungsprojekten werden insbesondere durch das MittelstandDigital-Zentrum, dem KI-Transferzentrum Bremen.AI sowie durch branchenspezifische Angebote für den Einzelhandel, die Gastronomie und die Handwerksbetriebe unterstützt. Mit dem Digital Hub Industry hat Bremen zudem einen zentralen Anlaufpunkt für die bremischen Unternehmen geschaffen. Eine spezifische Förderung können bremische Betriebe über das Förderprogramm „Mittelstand Digital“ erhalten. Über die Bremer Aufbau-Bank BAB und die Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung BIS können kleine, niedrigschwellige Investitionen gefördert werden. Der Senat betrachtet die Versorgung mit Fachkräften in den verschiedenen Branchen und der Verwaltung mit Sorge. Die Auswirkungen des demografischen Wandels sind gravierend und müssen durch unterschiedliche Maßnahmen, verteilt auf die relevanten Schultern, eingedämmt werden. Für das Land Bremen hat der Senat in seiner Sitzung am 24. Januar 2023 seine Fachkräftestrategie beschlossen, um das Fachkräfteangebot zu sichern und den Weg für eine technologische und ökologische Transformation zu ebnen. Der Senat teilt die Sorge des Handwerks und der Bauwirtschaft hinsichtlich der stagnierenden Auftragslage. Aktuell ist die Beschäftigung im Baubereich noch hoch, befindet sich jedoch nun – nach sehr guten Jahren – im Umbruch. Vornehmlich aufgrund der eingeleiteten geänderten Zinspolitik befinden sich Bauvorhaben in der Warteschleife. Ergebnisse zu aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten auf Bundesebene hinsichtlich des Wachstumschancengesetzes und des Baugipfels et cetera werden im Hinblick auf die Auswirkungen für das Bundesland Bremen mit Spannung erwartet. Anfrage 10: Neuregelung für Energieeffizienz-Standards für Neubauten auch in Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Oğuzhan Yazıcı, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 11. Oktober 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie steht der Senat dazu, den Standard EH 40 als Regelanforderung für den Neubau von Wohngebäuden und gemischt genutzten Gebäuden in Bremen zumindest befristet auszusetzen und die Anforderungen in diesem Bereich an die Bundesvorgaben anzugleichen – angesichts der Beschlüsse auf dem Wohnungsbaugipfel vom 25. September 2023, der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sowie der massiven Krise der Baubranche? 2. Plant der Senat in diesem Zusammenhang und angesichts der Krise in der Baubranche, den sogenannten Bremer Standard bereits früher als im Bremer Koalitionsvertrag vorgesehen zu novellieren, um den Klimaschutz und bezahlbaren, sozialen Wohnbau besser miteinander zu vereinbaren? 3. Wenn ja, wann gedenkt der Senat, den Standard EH 55 als Regelanforderung für den Neubau von Wohngebäuden und gemischt genutzten Gebäuden in Bremen festzulegen und den Bremer Standard für eine bessere Vereinbarkeit von Klimaschutz und bezahlbarem, sozialem Wohnbau zu überarbeiten, wenn nein, aus welchen Gründen will der Senat zögern? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 und 2: Zur Erreichung der Ziele der Klimaschutzstrategie hat der Senat unter anderem für den Wohnungsneubau in Bremen den Energieeffizienzhausstandard 40 (EH40) festgelegt. Der Senat prüft, insbesondere unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) zum Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung zwischen Bund und Ländern, wie der Neubau von Wohngebäuden erleichtert und weiterhin bezahlbarer Wohnraum in ausreichendem und benötigtem Maße geschaffen werden kann. Die energetischen Standards sind dabei ein Teilaspekt. Diese spielen bei der Frage von bezahlbarem Wohnen einerseits durch eine Steigerung der Baukosten und andererseits durch die langfristige Entlastung der Bewohner:innen von hohen Energiekosten eine nicht unwichtige Rolle. Der Senat wird unter der Maßgabe, dass die Ziele der Bremer Klimaschutzstrategie insgesamt eingehalten werden und mit Blick auf die aktuelle Krise in der Baubranche, eine frühzeitige Evaluation und gegebenenfalls Novellierung des „Bremer Standards für klimaverträgliche wohnbaulich und gemischt genutzte Quartiere in der Stadtgemeinde Bremen“ prüfen und dabei dem gleichwertigen Ziel der Schaffung von Wohnraum und dessen Bezahlbarkeit Rechnung tragen. Hier ist auch zu betrachten, inwieweit zukünftig auch unter Bewertung Hamburger Erfahrungen ein am Quartier orientierter Ansatz beitragen kann. Der „Bremer Standard“ dient der Verwaltung als Orientierung bei der Aufstellung von Bauleitplänen (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) und dem Abschluss von Verträgen. Unmittelbare Wirkung für Externe entsteht dann, wenn Elemente des „Bremer Standards“ in die Bauleitplanung eingeflossen und damit verbindliches kommunales Recht geworden sind. Zu Frage 3: Nach Vorliegen der Ergebnisse einer Evaluation wird der Senat über notwendige Maßnahmen und Anpassungen beraten. Anfrage 11: Warum lässt der Senat Fördermittel des Bundes für die Wärmeplanung liegen? Anfrage der Abgeordneten Hartmut Bodeit, Martin Michalik, Jens Eckhoff, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 13. Oktober 2023 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchen Gründen hat der Senat für Bremen anders als die Stadtgemeinde Bremerhaven auf einen Antrag auf Fördermittel des Bundes für ein Gutachten zur Wärmeplanung („Gebiete für Fern- und Nahwärmeversorgung: Räumliche Abgrenzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“) verzichtet? 2. Wie stellt sich der zeitliche Ablauf des Beschlusses, der Ausschreibung und der Vergabe des Gutachtens dar im Hinblick auf die zeitliche Verfügbarkeit der Fördermittel des Bundes? 3. Inwieweit ist dieses Vorgehen, bremische finanzielle Mittel einzusetzen, obwohl eine Finanzierung aus Fördermitteln des Bundes hätte erfolgen können, aus Sicht des Senats mit dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 7 Landeshaushaltsordnung vereinbar? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Nach den Empfehlungen der Enquetekommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“ soll die Wärmeplanung für Senat aufgefordert, sich die Vorschläge der Enquetekommission zu eigen zu machen und sich konsequent für die Umsetzung einzusetzen. Aufgrund einer großen Zahl von Anträgen war die Bewilligung von Fördermitteln des Bundes für die Wärmeplanung nach den zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Informationen mit langen Bearbeitungszeiten verbunden. Die damaligen Förderbestimmungen der Kommunalrichtlinie des Bundes sahen zudem vor, dass die Zuschlagserteilung für ausgeschriebene Leistungen erst nach Bewilligung der Zuwendung durch den Bund erfolgt. Die Vergabe des Gutachtenauftrages hätte somit erst nach Förderbewilligung und damit zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können. Um die Wärmeplanung bis zum vorgesehenen Zeitpunkt fertigstellen zu können, wurde auf die Beantragung verzichtet. Zu Frage 2: Die Vorlage „Beschluss über einen Mittelrahmen für externe Beratungen und Gutachten im Zusammenhang mit der Wärmeplanung“ wurde den zuständigen Gremien im Herbst 2022 vorgelegt. Die Vorlage wurde am 27. September 2022 vom Senat, am 5. Oktober 2022 von der zuständigen Fachdeputation und am 7. Oktober 2022 vom Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Die Angebotsanfrage für den Gutachtenauftrag „Gebiete für Fern- und Nahwärmeversorgung: Räumliche Abgrenzung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ wurde nach Abschluss der konzeptionellen Vorarbeiten sowie der Erstellung und Abstimmung der Leistungsbeschreibung am 28. Februar 2023 versandt. Die Auftragsvergabe erfolgte am 28. April 2023. Zu Frage 3: Die Landeshaushaltsordnung und die Verwaltungsvorschriften dazu konkretisieren die Bestimmung wie folgt: Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln anzustreben. Dem Sparsamkeitsprinzip wird danach entsprochen, wenn ein bestimmtes Ergebnis mit einem möglichst geringen Einsatz von Mitteln erreicht wird. Im Falle einer Beantragung von Fördermitteln des Bundes wäre das anzustrebende Ergebnis „Vorliegen einer Wärmeplanung in 2025“ nach Einschätzung des zuständigen Fachressorts nicht erreichbar gewesen. Anfrage 12: Förderung von Maßnahmen des Herdenschutzes gegen den Wolf Anfrage der Abgeordneten Holger Welt, Derik Eicke, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD vom 26. Oktober 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie ist das Bremer Förderprogramm für Maßnahmen des Herdenschutzes gegen den Wolf ausgestaltet (insbesondere unter den Gesichtspunkten des Förderzeitraums, des Gegenstandes der Förderung, der Fördersumme insgesamt und differenziert nach Jahren, der Höhe der Zuwendungen und der Anspruchsberechtigung)? 2. Welche Fördersumme wurde bislang abgerufen, und mussten Anträge abgelehnt werden, weil das Finanzvolumen ausgeschöpft ist, wenn ja, welche weitere finanzielle Förderung erachtet der Senat angesichts der Nachfrage für notwendig? 3. Wurde mittlerweile wie in Niedersachsen eine Übersicht über bestätigte Wolfssichtungen im Land Bremen eingerichtet beziehungsweise zu wann ist diese verfügbar? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zum Herdenschutz als Prävention vor Wolfsübergriffen, insbesondere die Anschaffung wolfsabweisender Zäune. Nicht förderfähig sind Folgekosten. Der Förderzeitraum wird individuell auf die Bedürfnisse des Zuwendungsempfängers angepasst. Die Zweckbindung bei mobilen Zäunen beläuft sich auf drei Jahre, bei Festzäunen auf fünf Jahre. Die Fördersumme betrug 2022 50 000 Euro; 2023 betrug die Fördersumme ursprünglich 50 000 Euro, im Laufe des Jahres wurde sie auf 100 000 Euro erhöht. Anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften. Die Anträge werden nach Priorität bearbeitet. Zu Frage 2: Ausgezahlt wurden bisher rund 83 000 Euro. Es liegen zwei weitere Anträge vor, die zum aktuellen Zeitpunkt aufgrund der begrenzten Mittel nicht bewilligt werden können: Ein Antrag beläuft sich auf 22 000 Euro, ein Antrag hat einen Umfang von 194 000 Euro. Die Anträge wurden bisher nicht abgelehnt, die Höhe des Bedarfs ist noch zu überprüfen. Weitere Interessent:innen wissen um die begrenzte Mittelverfügbarkeit und sehen daher vorerst von Anträgen ab. Zumindest in den nächsten Jahren erscheint es notwendig und sinnvoll, den jährlich zur Verfügung stehenden Beitrag nochmals zu erhöhen. Ob das angesichts der angespannten Haushaltslage möglich sein wird, wird zu prüfen sein. Zu Frage 3: Eine Übersicht über die bestätigten Wolfssichtungen wird bereits einmal jährlich aktualisiert auf den Seiten des DBBW, der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf, sowie des BfN, Bundesamt für Naturschutz, öffentlich dargestellt. Dieser Darstellung liegen sowohl die in Bremen gemeldeten Sichtungen als auch die „Wolfsnachweise in Niedersachsen“ zu Grunde. Diese sind auf der Internetseite www.wolfsmonitoring.com/monitoring/wolfsnachweise verfügbar. Eine weitergehende Kooperation mit der Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. und deren Internetpräsenz www.wolfsmonitoring.com inklusive der bestehenden Meldeapp wird angestrebt und befindet sich in Vorbereitung. Anfrage 13: Wann hat der Innensenator das Faxen dicke? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Faxgeräte befinden sich derzeit (Stichtag 1. Oktober 2023) im Geschäftsbereich des Senators für Inneres und wie viele davon sind aktuell noch im Betrieb (bitte für die einzelnen Behörden angeben)? 2. Wie viele Faxgeräte wurden seit der im März 2023 in der Deputation für Inneres angekündigten „Überprüfung des derzeitigen Bestandes an Faxgeräten in dem Geschäftsbereich zum Ziele der Reduzierung der Anzahl auf ein unbedingt notwendiges und erforderliches Maß“ vom Betrieb genommen? 3. Wie viele Notruffaxe wurden in den vergangenen fünf Jahren jeweils im Geschäftsbereich des Senators für Inneres und seiner nachgeordneten Dienststellen empfangen (bitte getrennt angeben für Notruf-Fax 112, Polizei-Notruf-Fax 110 und Katastrophenschutzstab) und welche weiteren unabdingbaren Nutzungsverpflichtungen gibt es im besonderen Aufgabenbereich des Senators für Inneres? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Derzeit werden in der Polizei Bremen keine analogen Faxgeräte verwendet. Bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven sind noch fünf analoge Faxgeräte in Betrieb. Die Feuerwehr Bremen setzt gegenwärtig noch 19 analoge Faxgeräte ein, von denen noch eine erhebliche Anzahl außer Betrieb genommen werden soll. Ein gänzliches Abrücken ist zurzeit nicht vorgesehen, da diese bei Ausfall des Internets eine alternative Verbindung ermöglichen. Bürger-, Migrations- und Ordnungsamt nutzen insgesamt noch 16 analoge Faxgeräte, das Statistische Landesamt verfügt über vier Geräte. In der senatorischen Behörde Inneres und Sport sind derzeit noch drei analoge Faxgeräte im Einsatz. Zu Frage 2: Seit März 2023 wurden 42 Faxgeräte außer Betrieb genommen. Zu Frage 3: In den letzten fünf Jahren insgesamt sind vier Notrufe über das Faxgerät eingegangen. Gemäß der Notrufverordnung sind die Bremer Polizei und Feuerwehr sowie die Rettungsleitstelle zur Entgegennahme von Notrufen für Gehörlose über ein Notruffax verpflichtet. Anfrage 14: Erfolgreicher Kampf im Bereich der Clankriminalität? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie oft wurde bislang im Jahr 2023 im Land Bremen von dem Instrument der Sicherstellung/Vermögensabschöpfung von Immobilien, Kraftfahrzeugen oder anderen Wertgegenständen Gebrauch gemacht, bei denen phänomenrelevante Personen im Sinne der Clankriminalität Betroffene der Maßnahmen waren und welche Vermögenswerte wurden sichergestellt/abgeschöpft (bitte aufschlüsseln nach Monaten und Vermögenswerten)? 2. Wie viele Mitglieder von Clans wurden bislang im Jahr 2023 effektiv aus dem Land Bremen abgeschoben (bitte aufschlüsseln nach Monaten, Zielland und den beiden Stadtstaaten)? 3. Wie viele Ermittlungsverfahren, die unter die sogenannten Prüffälle Clankriminalität fallen, wurden bislang im Jahr 2023 aufgrund welcher Straftatbestände gegen Bremer Clanmitglieder eingeleitet und wie viele „Clanmitglieder“ sitzen zurzeit in der JVA Bremen ein? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Eine valide, auf sämtliche Ermittlungsverfahren bezogene Aussage, in welchem Umfang vermögensabschöpfende Maßnahmen gegen „phänomenrelevante Personen im Sinne der Clankriminalität“ bislang im Jahr 2023 gerichtet waren, ist nicht automatisiert möglich. Die Durchführung der zur Beantwortung der Frage erforderlichen Vielzahl von Einzelabfragen war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zu den gegenwärtig bei der Staatsanwaltschaft Bremen anhängigen Ermittlungsverfahren aus dem Bereich „EncroChat“, in deren Rahmen im Jahr 2023 entsprechende Maßnahmen erfolgten, handelt es sich bei mehreren Beschuldigten um Personen der phänomenrelevanten Clanstrukturen. Im Jahr 2023 wurden gegen diese Personen in fünf Ermittlungsverfahren Vermögensarreste zwischen knapp 50 000 Euro und über 200 000 Euro erlassen, die sich auf insgesamt über eine dreiviertel Million Euro summieren. Im Zuge der Vollstreckung der Arreste wurden die nachfolgenden Vermögenswerte gesichert: Im März 2023 Bargeld im Wert von 18 260 Euro sowie Goldschmuck, ebenfalls im März 2023 Bargeld im Wert von 83 800 Euro, Kontoguthaben in Höhe von 743,96 Euro sowie eine Armbanduhr im Schätzwert von 4 000 bis 5 000 Euro, im April 2023 130 Euro Bargeld, ebenfalls im April 2023 Kontoguthaben in Höhe von 629 Euro und im Juni 2023 Kontoguthaben in Höhe von 2 616,41 Euro. Zu Frage 2: Im Jahr 2023 wurde bisher keine Person, die einer phänomenrelevanten Großfamilie mit Clanstruktur zuzuordnen ist, aus dem Land Bremen abgeschoben. Zu Frage 3: Mit Stand vom 13. September 2023 wurden bei der Informationssammelstelle Clanstrukturen des Landeskriminalamts 4 661 Personen den phänomenrelevanten Clanstrukturen zugeordnet. Eine Erhebung im Sinne der Fragestellung setzt eine Auswertung von Daten aus dem polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem zu jeder dieser Personen für das Jahr 2023 voraus. Dies ist in Bezug auf alle Personen in Form einer einzelnen Gesamtabfrage technisch nicht möglich. Die Durchführung der zur Beantwortung der Frage erforderlichen Vielzahl von Einzelabfragen war im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Die Auswertung wird aber im nächsten „Lagebericht Clankriminalität“ enthalten sein. Von den vorgenannten 4 661 Personen saßen mit Stand vom 8. November 2023 31 Personen in der Justizvollzugsanstalt Bremen ein. Anfrage 15: Wie oft hat die Strafvollstreckungsbehörde in den letzten Jahren von § 456a StPO Gebrauch gemacht? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Christine Schnittker, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Rückführungen haben gemäß § 456a StPO in der Zeit von 2019 bis heute (Stichtag 1. Oktober 2023) aus der JVA Bremen stattgefunden? 2. Wie viele ausreisepflichtige Personen haben in dem gleichen Zeitraum in der Justizvollzugsanstalt Bremens eingesessen? 3. Welche Gründe sprechen aus Sicht des Senats gegen die Realisierung von § 456a StPO nach dem von der (weiteren) Vollstreckung einer Freiheitsstrafe abgesehen werden kann, um den Vollzug der ausländerrechtlichen Maßnahme zu ermöglichen? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Seit 2019 haben insgesamt 67 Rückführungen aus der JVA Bremen unter Anwendung des § 456a StPO stattgefunden. Zu Frage 2: Nach derzeitigem Stand sind 47 Personen, die sich in der Zuständigkeit der Bremer Ausländerbehörden befinden und in der JVA Bremen inhaftiert sind, ausreisepflichtig. Seit 2019 befanden sich insgesamt 220 ausreisepflichtige Personen, die der bremischen Zuständigkeit unterlagen, in der JVA Bremen. Zu Frage 3: Die Anwendung der Vorschrift des § 456a StPO, welche der Staatsanwaltschaft ein Absehen von der weiteren Vollstreckung einer Freiheitsstrafe in Fällen der Auslieferung oder Ausweisung ausländischer Verurteilter ermöglicht, wird durch eine Allgemeine Verfügung des Senators für Justiz und Verfassung vom 25. September 1992 inhaltlich konkretisiert. Diese ermöglicht der Staatsanwaltschaft in aufenthaltsrechtlich geeigneten Fällen in weitem Umfang und zum frühest vertretbaren Zeitpunkt von der Norm Gebrauch zu machen. Ausnahmen von diesem vom Gesetzgeber gewünschten Ziel sind im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens zu prüfen. Solche können beispielsweise begründet sein, wenn Zweifel an der Dauerhaftigkeit der Aufenthaltsbeendigung bestehen. Anfrage 16: Wie steht der Senat zu der Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten aktuell? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Würde der Senat Stand heute im Bundesrat für die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer abstimmen (bitte nur mit ja oder nein antworten)? 2. Würde der Senat Stand heute im Bundesrat für die Einstufung von Moldau und Georgien als sichere Herkunftsstaaten abstimmen (bitte nur mit ja oder nein antworten)? 3. Würde der Senat Stand heute im Bundesrat für die Einstufung von Indien als sicherem Herkunftsstaat abstimmen (bitte nur mit ja oder nein antworten)? Antwort des Senats: Zu den Fragen 1 bis 3: Das Abstimmungsverhalten des Senates vor einer Entscheidung im Senat zu erfragen ist rein spekulativ. Anfrage 17: „Konkretere“ Prüfung der Kostenbeteiligung für Polizeieinsätze bei Klimaklebern Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Marco Lübke, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Was wird nach der Kostenverordnung für die innere Verwaltung für eine Polizeieinsatzstunde berechnet und was bedeutet das in Summe für die im Land Bremen in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis zum 25. Juli 2023 insgesamt 699 Personenarbeitsstunden, die dem Senat bislang bei Polizeieinsätzen, die im Rahmen von Aktionen von sogenannten Klimaklebern verursacht wurden, entgangen sind? 2. Wann ist die „konkretere“ Prüfung des Senats hinsichtlich der Einführung eines Kostentatbestands infolge von polizeilichem Einschreiten gegen Teilnehmer von unerlaubten Ansammlungen, der greifen würde, wenn Personen einem Platzverweis trotz wiederholter Aufforderung nicht folgen, sodass unmittelbarer Zwang seitens der Polizei durchgesetzt werden muss, voraussichtlich abgeschlossen? 3. Welche stichhaltigen Argumente sprechen aus Sicht des Senats für die Einführung eines derartigen Kostentatbestandes und welche dagegen und wie gewichtet er diese Argumente? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Kostenverordnung für die Innere Verwaltung (InKostV) sieht unterschiedliche Arten der Abrechnung vor. Entweder wird ein Pauschalbetrag für den jeweiligen Polizeieinsatz erhoben oder es wird nach Aufwand abgerechnet. Für die Einsätze im Sinne der Fragestellung hat dies keine Bedeutung, weil insoweit kein Kostentatbestand besteht. Würde man jedoch nach tatsächlichem Aufwand – wie bei ähnlichen Gebührentatbeständen der InKostV – abrechnen und den Stundensatz der für einen Beamten der Laufbahngruppe II erstes Einstiegsamt in Höhe 72,00 Euro pro Stunde zugrunde legen, ergäben sich Personalkosten für die 699 Einsatzstunden in Höhe von 50 328 Euro. Zu den Fragen 2 und 3: Die konkrete Prüfung eines Kostentatbestandes wurde durch den Senator für Inneres und Sport zurückgestellt, zumal das Fallaufkommen mit sechs Einsätzen im Zeitraum 1. Januar 2022 bis heute gering war. Seit dem 25. Juli 2023 gab es keine Polizeieinsätze mehr wegen Blockadeaktionen von Klimaaktivisten. Der Senator für Inneres und Sport wird das Regelungsvorhaben jedoch wieder aufgreifen, wenn wieder Einsätze in erheblicher Anzahl zu bewältigen sein sollten. Anfrage 18: Wie viele offene Fälle liegen derzeit bei der Bremer Staatsanwaltschaft? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele unerledigte Strafverfahren gab es im Land Bremen zum Stichtag 1. Oktober 2023 und wie hat sich die Zahl prozentual zum Vorjahr entwickelt? 2. Welche Gründe sieht der Senat für die gestiegenen Fallzahlen bei den unerledigten Fällen und welche Gegenmaßnahmen hat er bereits eingeleitet? 3. Wie wirkt sich die ansteigende Anzahl der offenen Strafverfahren in Bremen auf die Verfahrensdauer der einzelnen Verfahren aus? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bis zum 1. Oktober 2023 sind bei der Staatsanwaltschaft Bremen 60 883 sogenannte Js-Verfahren – Verfahren gegen namentlich ermittelte tatverdächtige Personen – eingegangen, 59 001 Js-Verfahren wurden erledigt, der Bestand beläuft sich auf 14 289 Js-Verfahren. Im Vorjahreszeitraum sind bis zum 1. Oktober 2022 49 265 Js-Verfahren eingegangen, 48 839 Js-Verfahren wurden erledigt und der Bestand belief sich auf 10 665 Js-Verfahren. Die Eingänge der Staatsanwaltschaft Bremen sind im Vergleich zum Vorjahr um 24 Prozent und die Bestände um 34 Prozent gestiegen. Zu Frage 2: Die Gründe für den gestiegenen Bestand liegen in den stark gestiegenen Eingangszahlen. Der Senat hat in den vergangenen Jahren die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den sogenannten EncroChatVerfahren und zwei besonderen Umfangsverfahren personell verstärkt. Im Oktober 2020 standen der Staatsanwaltschaft 178,8 Vollzeitstellen zur Verfügung, im September 2023 sind es 211,3 Vollzeitstellen. Dieser Personalaufwuchs wurde mit einer Organisationsuntersuchung durch Herrn Generalstaatsanwalt a. D. Kapischke begleitet, der in seinem Abschlussbericht im August 2021 zahlreiche Empfehlungen abgegeben hat, die im Rahmen eines Umsetzungsprojekts in 19 Teilprojekten schrittweise abgearbeitet werden. Zu Frage 3: Die Verfahrenslaufzeiten der Ermittlungsverfahren vom Eingang der Verfahren bei der Staatsanwaltschaft bis zur Erledigung durch die Staatsanwaltschaft betrug zum Stichtag 1. Oktober 2022 im Durchschnitt 2,2 Monate und zum Stichtag 1. Oktober 2023 im Durchschnitt 2,3 Monate. Anfrage 19: Wie unterstützt der Innensenator den Bundeskanzler bei seiner geplanten Abschiebungsoffensive? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Christine Schnittker, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Personen hat der Senator für Inneres seit dem 1. September 2023 bis heute (Stichtag: 1. November 2023) aus dem Land Bremen abgeschoben und in welche Zielländer? 2. Wie viele weitere Abschiebungen wurden in diesem Zeitraum versucht und sind gescheitert aufgrund welcher externen Faktoren? 3. Wie viele Abschiebungen plant der Senator für Inneres für den Rest des Jahres 2023 und welche Anstrengungen unternimmt er dafür? Antwort des Senats: Zu Frage 1: In der Zeit vom 1. September 2023 bis zum 1. November 2023 fanden sechs Rückführungen in die Zielländer Pakistan, Albanien, Serbien, Libanon, Litauen und Italien statt. Zu Frage 2: Im gleichen Zeitraum waren zwölf Rückführungen geplant. Diese scheiterten aufgrund folgender Faktoren: Personen wurden am Flugtag nicht angetroffen. Der Durchsuchungsantrag wurde durch das Verwaltungsgericht abgelehnt. Der Antrag auf Durchbeförderung durch die dänischen Behörden wurde abgelehnt. Überstellungen nach Kroatien scheitern häufig daran, dass innerhalb der Überstellungsfrist keine passenden Flüge gebucht werden können (nicht jede Fluggesellschaft hält Plätze für Rücküberstellungen bereit). In aktuellen Fällen ist dies erst wieder Mitte Januar 2024 möglich. Ein Familienmitglied befindet sich in einem laufenden Asylverfahren. Zu Frage 3: Bis zum Jahresende sind weitere 15 Abschiebungen geplant. Generell erfolgt die Planung erst, wenn alle Voraussetzungen für eine Abschiebung vorliegen (vollziehbare Ausreisepflicht, Passersatzpapier et cetera). Wenn dies der Fall ist, folgen gegebenenfalls Amtshilfeersuchen an die Polizei, Flugbuchungen, Anträge auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung, Stellen von Übernahmeersuchen, Einleitung von Passersatzpapier-Verfahren. Anfrage 20: Ungesteuerte Zuwanderung führt laut Innensenator Mäurer zu massivem Anstieg der Kriminalität Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Welche zusätzlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen vom Bund bedarf es aus Sicht des Senators für Inneres, um mehr Abschiebungen aus dem Land Bremen durchführen zu können? 2. Wie ist der Senator für Inneres mit seiner Forderung nach zusätzlicher Handhabe bei Abschiebungen bislang an den Bund herangetreten? 3. Wie viele zusätzliche Abschiebungen könnten nach der Durchsetzung der unter Frage 1 geschilderten Forderungen des Innensenators an den Bund im Land Bremen prozentual im Jahr mehr durchgeführt werden? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Erfolg von Abschiebungen hängt von zahlreichen Faktoren ab, die nicht allein von Bremen beeinflusst werden können. Aus Sicht des Senators für Inneres und Sport sind Migrations- beziehungsweise Rückübernahmeabkommen ein wichtiger Faktor im Hinblick auf die Steigerung der Abschiebungen. Hierbei geht es zum einen um den Abschluss neuer Abkommen und zum anderen um die Einhaltung beziehungsweise die konkrete Umsetzung bereits bestehender Abkommen. Auch die Zentralisierung von Abschiebungen durch den Bund könnte die Ausländerbehörden entlasten. Hier ist Verschiedenes vorstellbar, von der Übernahme einzelner Aufgaben bis zu praktischer Vollzugshilfe. Hierfür wären auf jeden Fall weitreichende Rechtsänderungen erforderlich. Zu Frage 2: Der Senator für Inneres und Sport war bei der Erarbeitung der Gesetzesentwürfe auf Arbeitsebene miteinbezogen und hat sich dort auch für entsprechende Aspekte stark gemacht. Ziel war hierbei die schnellere Abschiebung von Straftätern. Darüber hinaus hat der Senator für Inneres und Sport bereits in einem Schreiben an den Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen mit Nachdruck auf die Interessen Bremens hingewiesen. Zudem gibt es auch regelmäßigen Austausch mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat und der Bundespolizei. In diesem Zusammenhang ist auch ein Besuch einer Delegation aus Guinea noch in diesem Jahr geplant, bei dem auch die Problemlagen Bremens deutlich gemacht werden sollen. Zu Frage 3: Eine valide prozentuale Angabe in Bezug auf die Steigerung der möglichen Abschiebungen ist aufgrund der zu berücksichtigenden aber nicht beeinflussbaren größtenteils externen Faktoren nicht zu treffen und kann auch nicht prognostiziert werden. Bremen wird im Übrigen weiter auf „freiwillige Ausreisen“ setzen, da sie deutlich günstiger als Abschiebungen und weniger belastend für die betreffenden Personen sind. Anfrage 21: Elektrofahrzeuge bei der Bremer Polizei Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Elektrofahrzeuge hatte die Polizei im Land Bremen zum Stichtag 1. November 2023 im Einsatz? 2. Wie viele Elektrofahrzeuge waren darüber hinaus bereits für die Polizei im Land Bremen (bitte getrennt für die beiden Stadtgemeinden angeben) bestellt und zu wann ist mit deren Lieferung zu rechnen? 3. An welchen Standorten der Polizei im Land Bremen wurden bis zum Stichtag 1. November 2023 Ladevorrichtungen für die Elektrofahrzeuge installiert? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Polizei Bremen verfügt über ein ziviles Elektrofahrzeug sowie insgesamt 20 Hybridfahrzeuge, von denen fünf erkennbare Funkstreifenwagen sind. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven verfügt über fünf zivile Elektrofahrzeuge. Zu Frage 2: Die Polizei Bremen bereitet die Ausschreibung von sechs zivilen Elektrofunkstreifenwagen vor. Die Auslieferung ist im Jahr 2024 geplant. Ein weiteres Hybridfahrzeug, ein erkennbarer Funkstreifenwagen, wurde im Juni dieses Jahres bestellt. Die Auslieferung ist für März 2024 geplant. Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven hat zwei zivile Elektrofahrzeuge bestellt, die voraussichtlich im April 2024 ausgeliefert werden. Zu Frage 3: Ladevorrichtungen wurden in Bremen an den Standorten Polizeipräsidium, Revier Gröpelingen und Feuerkuhle sowie in Bremerhaven am Stadthaus 6 installiert. Die Elektromobilität soll sowohl in der Polizei Bremen als auch in der Ortspolizeibehörde Bremerhaven sukzessive ausgebaut werden. Anfrage 22: Kündigungen bei der Polizei Anfrage der Abgeordneten Marco Lübke, Christine Schnittker, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie viele Kündigungen gab es im laufenden Jahr 2023 bis zum Stichtag 1. November 2023 bei der Polizei im Land Bremen (bitte getrennt für die Bremer Polizei und die Ortspolizeibehörde Bremerhaven angeben sowie Studenten der HfÖV extra ausweisen)? 2. Welche Gründe haben nach Einschätzung des Senats zu diesen Kündigungen geführt? 3. Wie viele Tauschersuchen zum Wechsel in ein anderes Bundesland gab es bei der Polizei im Land Bremen 2023 darüber hinaus und wie lange dauert ein Tauschersuchen im Durchschnitt, bis ein Tauschpartner gefunden wurde? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei der Polizei Bremen gab es im Jahr 2023 bis zum Stichtag 1. November 2023 insgesamt 50 Kündigungen (Versetzungen, Entlassungen auf eigenen Antrag, außerordentliche und ordentliche Kündigungen). Darin enthalten sind zehn Entlassungen von Studierenden auf eigenen Wunsch. Bei der Ortpolizeibehörde Bremerhaven gab es im betrachteten Zeitraum insgesamt sieben Kündigungen. Darunter fallen drei Anträge auf Entlassung von Studierenden. Seitens der Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten wurden zwei weitere Anträge auf Entlassung gestellt, die sich noch in der Bearbeitung befinden. Zu Frage 2: Die Gründe, die zu einer Kündigung durch Angestellte oder zu einem Antrag auf Entlassung durch Beamtinnen und Beamte bei der Polizei im Land Bremen führen, sind sehr individuell. Bei den Studierenden führen oftmals Leistungsdefizite im Studium dazu, dass das Studium nicht fortgeführt werden soll oder kann. Daneben gibt es, sowohl bei den Studierenden als auch bei den Vollzugsbeamtinnen und – beamten und bei den sonstigen Beschäftigten eine Reihe unterschiedlicher Gründe, die sowohl im privaten Bereich als auch im dienstlichen Bereich liegen können. Zu beachten ist zudem, dass die Studierenden, die im Jahr 2023 auf eigenen Wunsch entlassen wurden, aus verschiedenen Einstellungsjahrgängen stammen. Zu Frage 3: Bei der Polizei Bremen wurden im Jahr 2023 bis zum Stichtag 1. November 2023 insgesamt acht Anträge, bei der Ortpolizeibehörde insgesamt vier Anträge auf Tauschersuchen eingereicht. Grundsätzlich kann bei einem Tauschersuchen keine Auskunft darüber erteilt werden, zu wann eine Versetzung tatsächlich erfolgen kann. Die Gründe hierfür sind sehr vielfältig. Eine große Rolle spielt dabei, in welchem Bundesland ein Tauschpartner beziehungsweise eine Tauschpartnerin gesucht werden soll. Die Wartezeiten können zwischen sechs und 36 Monaten, in Ausnahmefällen auch darüber hinaus liegen. Eine durchschnittliche Dauer, bis ein Tauschpartner beziehungsweise eine Tauschpartnerin gefunden wird, kann folglich nicht benannt werden. Anfrage 23: Bildungsangebote zum Nahostkonflikt auf der Website der Landeszentrale für politische Bildung Bremen Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Hauke Hilz, Thore Schäck und Fraktion der FDP vom 7. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wie und in welcher Tiefe wurden die Bildungsangebote bezüglich der Kritik am Existenzrecht des Staates Israels geprüft? 2. Inwiefern wurden bei der Zusammenstellung des Bildungsangebotes Autorinnen und Autoren, die in anderem Kontext an der Legitimität des Staates Israel zweifelten oder in der Vergangenheit bereits mit antisemitischen Äußerungen auffielen, ausgeschlossen? 3. Inwiefern werden die Bildungsangebote aktualisiert? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Die Landeszentrale für politische Bildung Bremen hat keine „Bildungsangebote zu einer Kritik am Existenzrecht des Staates Israel“ verbreitet. Stattdessen hat die Landeszentrale eine Auswahl von Material und Hintergrundinformationen zum Umgang mit den Folgen des HamasAngriffs auf Israel und dem Nahostkonflikt für den Bildungskontext zusammengestellt und auf ihrer Homepage www.landeszentrale-bremen.de veröffentlicht. Die Prüfung erfolgt durch einzelne Referent:innen und in einem mehrstufigen Verfahren. Zu Frage 2: Die Auswahl der Autor:innen erfolgt grundsätzlich nach den Kriterien des Beutelsbacher Konsenses. Autor:innen mit antisemitischen, rassistischen, extremistischen oder menschenfeindlichen Positionen finden generell keinen Raum in den Bildungskontexten der Landeszentrale. In dem Material und den Hintergrundinformationen finden sich Handreichungen und Texte von Autor:innen und anerkannten Bildungsträgern zur antisemitismus- und rassismuskritischen Bildungsarbeit sowie eine Auswahl an Videobeiträgen, die Impulse explizit auch für die aktuell höchst anspruchsvolle Bildungsarbeit liefern. Die Videoformate bilden eine politische Bildung ab, die durch die Besetzung von Gesprächspartnern und Moderation sicherstellt, dass durch Nachfragen eine Vielschichtigkeit von Positionen sichtbar wird und dass kritisierbare Positionen nicht unwidersprochen bleiben. Auch in diesen Beiträgen wurden dabei keine Positionen vertreten, die an der Legitimität des Staates Israels zweifeln lassen. Die Auswahl der Beiträge sind auch nach einer weiteren Prüfung der Landeszentrale nicht zu beanstanden. Zu Frage 3: Die Bildungsangebote werden fortlaufend aktualisiert und erweitert. Sollten Neubewertungen von Beiträgen notwendig sein, werden diese auch kurzfristig vorgenommen. Anfrage 24: Wann kommt die Bezahlkarte für Asylbewerber in Bremen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Wiebke Winter, Sigrid Grönert, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 8. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Wann führt der Bremer Senat die auf den Ministerpräsidentenkonferenzen vom 13. Oktober 2023 sowie dem 6. November 2023 beschlossene bundesweit einheitliche Bezahlkarte für Asylbewerber ein, welche Bezahlmöglichkeiten soll besagte Karte bieten und welche Arten der Nutzung werden nicht möglich sein? 2. Wie hat der Präsident des Bremer Senats, Dr. Andreas Bovenschulte, auf den besagten Ministerpräsidentenkonferenzen zur Bezahlkarte für Asylbewerber abgestimmt (bitte für beide Termine mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ antworten) und sollte er zugestimmt haben, wie kam es zu diesem Sinneswandel seitens der Bremer Regierung? 3. Inwieweit teilt der gesamte Senat die Einschätzung der Staatsrätin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Frau Kreuzer, dass von der Bezahlkarte für Asylbewerber eine diskriminierende Wirkung ausgeht? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Bei der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. November 2023 wurde beschlossen, dass die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angestrebt wird. Dazu wird eine Arbeitsgruppe der Länder unter Beteiligung des Bundes eingerichtet, die bis zum 31. Januar 2024 ein Modell zur Einführung einer Bezahlkarte erarbeiten soll. Das Land Bremen wird sich an diesem Prozess aktiv beteiligen. Wichtige Aspekte sind dabei aus der Sicht des Bremer Senats weiterhin, dass mit der Einführung einer Bezahlkarte der Verwaltungsaufwand verringert und nicht erhöht wird, und dass die Karte diskriminierungsfrei eingesetzt werden kann. Zu Frage 2: Mit Beschluss ihrer Jahreskonferenz haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Oktober 2023 zunächst die Bundesregierung aufgefordert, „in enger Abstimmung mit den Ländern zeitnah die Voraussetzungen zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Bezahlkarte zu schaffen und dabei die Umsetzbarkeit in den Kommunen sicherzustellen“, die verschiedenen in Erprobung befindlichen Systeme zu evaluieren und eine „Verwaltungsaufwand sparende Umsetzung“ zu prüfen. Das Land Bremen hat sich zu diesem Teil des Beschlusses mit einer Protokollerklärung positioniert. Darin heißt es: „Dagegen hält Bremen diskriminierende Maßnahmen wie etwa weitere, über die gegenwärtige Rechtslage hinausgehende, Arbeitspflichten oder Bezahlkarten, die keine Bargeldabhebungen ermöglichen, in dieser Hinsicht für nicht geeignet.“ In dem genannten Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. November 2023 werden die oben genannten Vorhaben von Bund und Ländern bekräftigt. Es wird aber auch darauf hingewiesen, „dass es notwendige Ausgaben geben kann, die nicht mit der Bezahlkarte bezahlt werden können. Daher sollte das System entsprechend der Rechtsprechung möglicherweise auch die Option enthalten, über einen klar begrenzten Teil des Leistungssatzes auch bar (Taschengeld) verfügen zu können.“ Der Beschluss wurde in dieser Form von Bremen mitgetragen. In einer Protokollerklärung zum Beschluss bekräftigt das Land Bremen allerdings erneut, dass eine avisierte Bezahlkarte diskriminierungsfrei ausgestaltet sein soll. Zu Frage 3: Ob und in welchem Umfang eine diskriminierende Wirkung von einer Bezahlkarte für Asylbewerbende ausgeht, hängt von der Ausgestaltung der Karte ab. Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 dargestellt, ist aus Sicht des Bremer Senats die avisierte Bezahlkarte diskriminierungsfrei auszugestalten. Anfrage 25: Vereinfachungen bei der Anerkennung ausländischer Erzieherqualifikationen Anfrage der Abgeordneten Bettina Hornhues, Sandra Ahrens, Frank Imhoff und Fraktion der CDU vom 8. November 2023 Wir fragen den Senat: 1. Aus welchen Gründen ist die in Aussicht gestellte Vereinfachung bei der Anerkennung ausländischer Erzieherqualifikationen, etwa durch Zusammenlegung der bisherigen zwei Verfahrensschritte (Anerkennung als staatlich geprüfter Erzieher und staatliche Anerkennung), bisher nicht erfolgt? 2. Inwiefern plant der Senat gleichwohl die Anerkennung ausländischer Erzieherqualifikationen noch immer zu vereinfachen und in welcher Gestalt soll dies konkret erfolgen? 3. Wann sollen nach aktueller Planung des Senats entsprechende Gremienbeschlüsse zu skizzierten Verfahrensvereinfachungen ergehen, sodass Personen mit ausländischen Erzieherqualifikationen schnellstmöglich ihren Beitrag zur Linderung des immensen Fachkräftemangels leisten können? Antwort des Senats: Zu Frage 1: Der Einsatz von qualifiziertem Personal mit einem außerhalb von Deutschland erworbenen einschlägigen Abschluss ist ein wichtiger Baustein, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Eine schnellere Anerkennung ist deshalb wichtig. Ziel des Anerkennungsprozesses ist aber auch, auf die Gleichwertigkeit von Abschlüssen und die Sicherung der pädagogischen Qualität in den Arbeitsfeldern hinzuwirken. Bei der Vereinfachung des Anerkennungsverfahrens ist zu berücksichtigen, dass wesentliche Prozessschritte nicht allein von der Senatorin für Kinder und Bildung verantwortet werden. Zum Beispiel müssen Unterlagen und wesentliche Dokumente in deutscher Sprache angefordert und in der Regel unter Beteiligung der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Insofern ist eine wirksame Verfahrensvereinfachung ein komplexes Verfahren, dessen Umsetzung in den nächsten Monaten erfolgen wird. Zu Frage 2: Die Senatorin für Kinder und Bildung arbeitet zurzeit an einer „Verordnung über die Ausgleichsmaßnahmen für ausländische Erzieherinnen und Erzieher im Lande Bremen“ mit dem Ziel, den Aufwand für Antragstellende zu reduzieren. Damit einher gehen zum Beispiel die Zusammenlegung der zwei Verfahrensschritte zu staatlich geprüften beziehungsweise staatlich anerkannten Erzieher:innen sowie die Entwicklung zielgruppenadäquater Prüfungsverfahren statt der bisherigen Kolloquien. Zu Frage 3: Die Vorlage der neuen Verordnung im Ausschuss für berufliche Bildung, Aus- und Weiterbildung der Deputation für Bildung ist im Frühjahr 2024 geplant.

Alle Reden von Antje Grotheer Protokoll (PDF) ↗