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Dr. Marcel Schröder

FDP 15.11.2023 Sitzungen 21/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! BAföG ist uns Freien Demokraten und ist auch mir persönlich ein Herzensanliegen, denn ohne BAföG, ohne KfW-Studienkredit würde ich hier wahrscheinlich nicht stehen und da bin ich wahrscheinlich auch nicht der einzige hier. Ich bin in einem Nichtakademikerhaushalt aufgewachsen, ich bin der erste in meiner Familie, der Abitur gemacht hat und ich bin auch der erste, der studiert hat. Hätte ich jetzt kein Jura an der Uni Bremen studiert, dann wäre ich wahrscheinlich nicht in der Bremer Politik gelandet und damit auch nicht in der Bremischen Bürgerschaft. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Vielleicht mal Landwirt werden! – Heiterkeit) Tatsächlich, da, wo ich herkomme, sind viele Landwirt geworden. Für mich war das nichts. Aber ich weiß eben aus eigener Erfahrung, wie wichtig BAföG ist, um für Teilhabe zu sorgen, wie wichtig BAföG ist, um für Chancengleichheit zu sorgen, und wie wichtig BAföG ist, um für Aufstiegschancen zu sorgen. Wenn es darum geht, dann haben Sie uns Liberale auch an Ihrer Seite. (Beifall FDP) Deswegen machen wir auch in der Ampel sehr viel, um das BAföG zu verbessern, denn in der Tat: Zu wenig Leute erreicht das BAföG im Moment. Deswegen sind wir bei Vielem, was Sie in dem Antrag fordern – –. Auch das Ziel des Antrags, da stehen wir hinter Ihnen und da sind wir auch einer Meinung. Wir können auch Vielem in dem Antrag zustimmen. Es gibt so ein paar Unklarheiten, da komme ich aber gleich drauf. Ich fange mal mit dem Positiven an. Punkt c, das elternunabhängige BAföG und die Verdienstgrenzen anheben. Finden wir super, sehen wir auch so. Vor allem die Verdienstgrenzen sind auch wichtig, Arbeit muss sich lohnen, das muss auch für Studierende gelten. Ich selbst habe auch nebenbei gejobbt, das musste ich dann aufgeben, weil das zur Examensvorbereitung dann tatsächlich zu schwierig wurde, da musste ich den KfW-Studienkredit in Anspruch nehmen. Deswegen: Ich bin auch betroffen von diesen neun Prozent Zinsen. Das ist in der Tat happig. Deswegen sind wir auch dafür, die Verdienstgrenzen anzuheben, und wir sind auch für das elternunabhängige BAföG. Das machen wir ja auch gerade in der Ampel. Da brauchen wir nicht mehr „Willy wagen“, da können wir einfach „Bettina boosten“, statt „Willy wagen“, und dann läuft das auch. (Beifall FDP) Die Förderhöchstdauer verlängern, auch davon war ich betroffen. Jura dauert länger als die BAföG-Höchstdauer. Da bin ich hier wahrscheinlich auch nicht der Einzige, das ist auch ein Problem. Deswegen machen wir auch das gerade gemeinsam in der Ampel. Auch da sind wir dabei. Jetzt zu den Punkten, wo man noch mal ein bisschen genauer hinschauen muss. BAföG für Teilzeitstudierende. Klingt auf den ersten Blick super, vor allem bei BAföG-Empfängern mit Kindern oder bei Menschen mit Behinderungen. Aber für diese Gruppen von Menschen gibt es ohnehin einen längeren Förderungsanspruch und für die Semester, die halt eben wegen Kinderbetreuung oder wegen Behinderung länger studieren muss als die Förderhöchstdauer, gilt BAföG sogar als Vollzuschuss. Für BAföGEmpfänger mit Kindern gibt es auch noch einen Kinderbetreuungszuschlag. Das zeigt, man ist also, zumindest in diesen Fallkonstellationen, sogar besser dran, wenn man ein Vollzeitstudium macht, was man dann länger streckt, als wenn man ein Teilzeitstudium macht. Deswegen sehe ich da ehrlich gesagt nicht so ganz die Regelungslücke, warum wir ein BAföG für Teilzeitstudierende brauchen, wenn man mit einem Vollzeitstudium finanziell sogar besser dran ist. Dann das Thema Vollzuschuss. Auch das klingt erst mal nett und sozial, aber ich finde, wenn man auch da ein bisschen länger drüber nachdenkt, ist es eigentlich eher ungerecht. Weil jemand, der Akademiker ist, der wird ja später in der Regel genug verdienen, um auch einen Teil davon wieder zurückzubezahlen. Man könnte sogar sagen, ist es nicht vielleicht sogar ein bisschen unsolidarisch, wenn jemand vom Staat Geld bekommt, sich damit was aufbaut, statistisch gesehen dann auch gut verdient, ist es da nicht unsolidarisch, wenn diese Menschen dann nicht auch einen Teil wieder davon zurückgeben? Deswegen sind wir bei dem Vollzuschuss nicht dabei. (Beifall FDP) Dann der Kern Ihres Antrags, die BAföG-Erhöhung. Sie wollen den Bedarfssatz zuzüglich der Wohnkostenpauschale mindestens auf das Level der Düsseldorfer Tabelle erhöhen. Ich habe mir das dann mal durchgelesen, was das OLG Düsseldorf dazu so schreibt. Bei Punkt 7 sagt eben das OLG Düsseldorf, der angemessene Unterhaltsbedarf eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern wohnt, beträgt in der Regel 930 Euro. Der BAföG-Höchstsatz liegt bei 812 Euro. Das stimmt, Herr Sültenfuß, das sind 118 Euro weniger. Aber das Kindergeld, das ist hier das Entscheidende. Denn laut der Düsseldorfer Tabelle, Punkt 10, wird das Kindergeld auf den Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle angerechnet. Beim BAföG ist das nicht der Fall. Das Kindergeld ist beim BAföG bis zu 300 Euro anrechnungsfrei, und man bekommt ja 250 Euro Kindergeld, und da haben wir in der Ampel sogar geregelt, dass man das Kindergeld sogar als Studierender selbst bekommt und nicht seinen Eltern hinterherrennen muss. Das ist also sogar mehr, 812 Euro plus 250 Euro sind 1 062 Euro. Da sind wir sogar über der Düsseldorfer Tabelle und deswegen verstehe ich diese Forderung an dem Punkt nicht so ganz. (Glocke) Das ist für mich rechnerisch nicht ganz nachvollziehbar, da würde ich mich freuen, wenn Sie da vielleicht in Ihrem zweiten Teil noch mal drauf eingehen können. Vielleicht können wir die Unklarheiten ja beseitigen. Aber die Zielrichtung eben, für mehr Chancengleichheit zu sorgen, für mehr Aufstiegschancen zu sorgen, ist genau richtig. – Vielen Dank! (Beifall FDP)

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