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Claudia Bernhard

15.11.2023 Sitzungen 21/5

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, für den Senat beantworte ich die Frage wie folgt: Zu Frage 1: Betroffene von häuslicher Gewalt im Land Bremen können sich rund um die Uhr an das Bundeshilfetelefon Gewalt gegen Frauen wenden, das Beratung in 18 Sprachen sowie Gebärdensprache und leichter Sprache vorhält. Das Hilfetelefon wird in Einrichtungen und an öffentlichen Orten über Flyer, Plakate aber auch über die sozialen Medien breit beworben. Es verweist an die zuständigen Beratungsstellen vor Ort: In Bremen die Beratungsstelle Neue Wege – Wege aus der Beziehungsgewalt, in Bremerhaven die Frauenberatungsstelle der Gesellschaft für integrative soziale Beratung und Unterstützung mbH (GISBU). Bei Einsätzen der Polizei im Kontext von häuslicher Gewalt wird in der Regel ebenfalls eine Kontaktaufnahme durch die Beratungsstellen für Betroffene vermittelt. Im Land Bremen stehen darüber hinaus insgesamt vier Frauenhäuser zur Verfügung, die betroffene Frauen aufnehmen. Informationen zu Gewalt, den eigenen Rechten und Unterstützungsangeboten im Land Bremen stehen analog in Form von Flyern und Plakaten der einzelnen Einrichtungen und der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) zum Teil ebenfalls mehrsprachig zur Verfügung und können bei der ZGF zentral bestellt werden. Die Informationen werden zielgerichtet in Einrichtungen, Institutionen und Projekten zu verschiedenen Themen platziert, um einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen zu gewährleisten. Die Seite gewaltgegenfrauen.bremen.de, die sich aktuell in Überarbeitung befindet, verweist digital auf alle Hilfsangebote im Bereich Gewaltschutz im Land Bremen. Um die Ansprache Betroffener zu verbessern enthält der Landesaktionsplan „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ außerdem verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Sprachmittlung oder der Zielgruppenorientierung von Angeboten. Zu Frage 2: Der Senat befürwortet grundsätzlich niedrigschwellige Werkzeuge für die bessere Eindämmung und Ahndung von häuslicher Gewalt. Die Inkognito-App soll einen Wegweiser sowie soziale, juristische und psychologische Informationen für betroffene Frauen bieten, und potenziell einen niedrigschwelligen lautlosen Notruf in akuten Gefahrensituationen und ein gesichertes Dokumentieren von Verletzungen in einem versteckten Gewalttagebuch mit Fotos ermöglichen. Eine Auswertung des Erfolgs der sich aktuell bis voraussichtlich 2026 im Pilotprojekt in den Regionen Berlin und Hannover befindlichen InkognitoApp ist noch abzuwarten, da während dieser Phase weitere praktische Anpassungen und Korrekturen erfolgen sollen. Ein erster Austausch mit Niedersachsen und auch mit Berlin findet hierzu bereits statt. Zu Frage 3: Bei erfolgreichem Einsatz der Inkognito-App im Pilotprojekt in Niedersachsen und Berlin wird der Senat prüfen, ob und wie eine solche App für das Land Bremen auf den Weg gebracht werden kann. Hierfür bietet sich eine Zusammenarbeit mit Niedersachsen natürlich auch an. In der Fortschreibung des Landesaktionsplans „Istanbul-Konvention umsetzen – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ ab 2025 ist die Einführung der Inkognito-App für das Land Bremen bei erfolgreicher Testphase als weitere Maßnahme des Senats zur Umsetzung im Anschluss an die Pilotphase denkbar. Eine Ausweitung auf weitere Bundesländer wird auch von Gewaltfrei in die Zukunft e. V. angestrebt. Ebenso werden bereits im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit weitere Apps und technische Möglichkeiten geprüft. Dies wird nach Abschluss der Pilotphase in die Bewertung des Senats einfließen. – So weit die Antwort des Senats!

Alle Reden von Claudia Bernhard Protokoll (PDF) ↗