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Olaf Bull

15.11.2023 Sitzungen 21/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mich meinen Vorredner:innen anschließen und danke der FDP, Herrn Schäck ganz herzlich für die Beantragung der Aktuellen Stunde. Es ist richtig, dass die Bürgerschaft einerseits an die Opfer des Nahostkonflikts erinnert und trotz düsterer Lage mittelfristig einen Friedensprozess propagiert und dass die Bürgerschaft andererseits verhindern will, dass dieser Konflikt in Bremen und Bremerhaven ausgetragen wird und dass Juden und Muslime hier in Angst vor Hass leben müssen. Für den Senat und seine Sicherheitsbehörden macht es keinen Unterschied, welchen Glauben die Menschen haben, die Opfer von Hasskriminalität werden. Hass ist durch nichts zu rechtfertigen. Auch ein empfundenes Bedürfnis nach Vergeltung kann keinen Hass rechtfertigen. Hasskriminalität, egal ob in der realen Welt oder, Frau Dr. Winter, in Social Media, ist abstoßend, verstörend und brandgefährlich. Sie rüttelt an den Grundfesten unserer Gesellschaft und versucht, sie zu spalten, und Sie haben im Februar 2023 ein starkes Zeichen gesetzt, als Sie die Landesverfassung um das Staatsziel und die Verpflichtung ergänzt haben, demokratiefeindliche Bestrebungen, Antisemitismus und Rassismus zu bekämpfen. Welche Form von Hasskriminalität bricht sich seit Ausbruch des Nahostkonflikts Bahn? Es geht um Volksverhetzung, Belohnung und Billigung von Straftaten, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, Sachbeschädigung und um das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen. Seit Anfang Oktober, Sie haben es schon erwähnt, geschahen in Bremen gemäß einer vorläufigen Auswertung antisemitische Straftaten im niedrigen zweistelligen Bereich. Herr Timke, Sie haben schon darauf hingewiesen, es ist eine vorläufige Auswertung, weil es eben diese Schwierigkeiten bei der Erfassung von PMK (politisch motivierter Kriminalität) in der Statistik gibt. In diesem kurzen Zeitraum sind mehr Straftaten registriert worden als von Januar bis Oktober zusammen. Das bereitet uns Sorge. Im laufenden Jahr zeichnet sich auch bundesweit eine deutliche Zunahme antisemitischer Straftaten ab. Sofia Leonidakis hat die Anfrage der LINKEN im Bundestag erwähnt: im dritten Quartal 2023 bislang 540 antisemitisch motivierte Straftaten in Deutschland und damit deutlich mehr als in früheren Quartalen. Antimuslimische Delikte gab es in Bremen im gleichen Zeitraum lediglich im einstelligen Bereich. Die Zahl dieser Straftaten ist aber in diesem Jahr bundesweit auch deutlich gestiegen. Sie liegt nach vorläufigen Daten der Bundesinnenministerin in den ersten drei Quartalen bei 686 Taten und damit deutlich über der Zahl aus dem Vorjahr. Wohlgemerkt, das sind die bundesweiten Zahlen. Wer sind die Täter? Einer Studie des Sachverständigenrats für Integration und Migration zufolge sind Menschen mit Migrationshintergrund, die in Deutschland die Schule besucht haben, seltener antisemitisch oder antimuslimisch eingestellt als jene, die in einem anderen Land zur Schule gegangen sind. Auch Menschen, die regelmäßig Kontakt zu Personen anderer Herkunft haben, bei ihnen sind Ressentiments deutlich seltener. Ebenso äußerten sich Befragte mit und ohne Migrationshintergrund, die Menschen mit anderer Herkunft in ihrem Freundes- oder Bekanntenkreis haben, seltener antimuslimisch als andere. Diese Ressentiments gegen andere Religionen gibt es auch im eher bunten Bremen in unserer bunten Zivilgesellschaft, aber bei den vielen Versammlungen in Bremen in den letzten Wochen seit Anfang Oktober waren bislang keine gewalttätigen Ausschreitungen wie in Berlin zu beklagen. Wir haben in der Innendeputation schon über die Versammlungslage und über den differenzierten Ansatz berichtet, der hier schon gelobt wurde, der die pro-palästinensische Meinungskundgabe selbstverständlich zulässt, solange keine Straftaten zu erwarten sind. In einer aktuellen Liste habe ich eben mal nachgezählt, und ich komme auf 21 pro-palästinensische Versammlungsanmeldungen, in den letzten Wochen, und 19 pro-israelische. Und, Herr Labetzke hat es erwähnt: Die Begleitung dieser Veranstaltungen bereitet der Polizei natürlich Aufwand. In Hamburg sind dafür schon 100 000 Überstunden angefallen. In Bremen waren es bislang nur 20 000, aber immerhin. Auf den Versammlungen wird dann konsequent und gegebenenfalls mithilfe von Dolmetschern dokumentiert, wenn es zu Verstößen gegen die per Auflage verbotenen Hassparolen kommt. Im Nachhinein wird konsequent ermittelt. Ein Hinweis: Der nordrhein-westfälische Innenminister Reul hat gefordert, Deutsch als Versammlungssprache festzusetzen, per Auflage. Das halte ich für nicht zielführend. Wir haben genug Dolmetscher, die diese Verstöße dokumentieren können. Unter anderem aus ihren Reihen erreichen uns dankenswerterweise auch nach Versammlungen Hinweise auf bislang unentdeckte Hetze. Auch diesen Hinweisen gehen wir natürlich nach, und die Polizei veröffentlicht diese Taten auch. Die Sensibilität ist sehr groß. Noch ein Hinweis zu den staatlichen Konsequenzen, Frau Winter hat es kurz gestreift: In der Innenministerkonferenz wird derzeit diskutiert, Doppelstaatlern, die wegen einer Straftat mit antisemitischer Motivation zu mindestens einem halben Jahr Freiheitsstrafe verurteilt werden, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, denen eine antisemitische Haltung nachgewiesen wird, sollen demnach aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchgesetzt werden. Im Rahmen von Einbürgerungsverfahren soll die Prüfung antisemitischer Haltungen und Handlungen intensiviert werden, um die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft in diesen Fällen verweigern zu können – so weit der Beschlussvorschlag, der im Dezember auf der Innenministerkonferenz zu diskutieren ist. Noch zwei Anmerkungen zur Prävention: Erstens, unser Verfassungsschutz tut sich genauso wie die Landeszentrale für politische Bildung mit Materialien unter anderem zur Grenze zwischen Israelkritik und strafbewehrter Volksverhetzung hervor. Zweitens, der Staatsschutz pflegt einen sehr engen Kontakt zur jüdischen Gemeinde, und genau aus dieser Zusammenarbeit heraus ist die Idee entstanden, im Polizeigesetz eine umfassende Videoüberwachung zuzulassen. Sie werden dieses Vorhaben hoffentlich in dieser Woche abschließend beraten, sodass es umgesetzt werden kann. Mit diesem Vorhaben soll erreicht werden, dass geplante hasserfüllte Aktionen über die Videoüberwachung im besten Fall abgewendet werden können. So weit zur Gefahrenabwehr. Verehrte Mitglieder der Bürgerschaft, Hass darf nie zum Grundrauschen werden. Er verdient unsere Empörung und Abscheu, und wir müssen ihm den Nährboden entziehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall)

Alle Reden von Olaf Bull Protokoll (PDF) ↗