Sandra Ahrens
Liebe Frau Präsidentin, ich bin mir dessen bewusst und ich habe hier an dieser Stelle alles entsprechend abgeklärt. Die Informationen, die ich verwende, sind weder durch eine Akteneinsicht noch durch eine nicht öffentliche Sitzung noch in irgendeiner anderen Form durch die Sozialbehörde entstanden. Diese Quellen habe ich auf anderem Wege erhalten und ich habe sie schriftlich und nachweisbar. (Unruhe SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Abgeordnete Dr. Maike Schaefer [Bündnis 90/Die Grünen]: Das heißt aber nicht, dass sie öffentlich zugänglich sind!) Stattdessen gibt es ein Ergebnisprotokoll in Form einer Mitteilung des Case Managers, dass er den siebenjährigen Jungen entscheiden ließ, und das nur, um die Akte zu schließen. Nachzulesen übrigens in der „Bild“-Zeitung. Da ist es wortwörtlich zitiert. Die Mutter hat hier die Schuld in die Schuhe geschoben bekommen oder soll sie in die Schuhe geschoben bekommen, (Abgeordneter Dariush Hassanpour [DIE LINKE]: Niemand schiebt irgendwem Schuld zu!) und das, das muss ich an der Stelle sagen, ist absolut nicht in Ordnung. Die Ängste des Kindes sind schriftlich dokumentiert und liegen dem Jugendamt vor. Sie sind Teil der Jugendamtsakte, sonst würde hier an dieser Stelle ein Amtsversagen vorliegen. Ich hatte an dieser Stelle auch ein Déjà-vu-Erlebnis, um es ganz deutlich zu sagen. Bereits im Jahr 2006 habe ich zum Thema Stalking und StalkingFälle eine große Podiumsdiskussion mit über 250 Teilnehmern gehabt, die sich mit genau dieser Problematik, die wir jetzt hier im Fall des kleinen Mete hatten, beschäftigt hatten. Damals sagte man uns – und das war etwas, was die dort anwesende Jugendamtsmitarbeiterin zutiefst erschüttert hatte –, dass eine mehrfach vergewaltigte Expartnerin, ich zitiere jetzt wörtlich, „die über Jahre von dem Stalker-Vater verfolgt wurde, jüngst vom Jugendamt aufgefordert wurde, dem Vater das gemeinsame Kind regelmäßig zu überbringen. Da sich der Mann seiner Exfrau per richterlichem Beschluss auf 150 Meter nicht mehr nähern durfte, sollte sie ihr Kind bis zu dieser Distanz vor die Wohnung des Mannes begleiten, dann anrufen und das Kind alleine weitergehen lassen. Selbst wenn dieses sich aus Angst weigere, sollte es durch die Mutter dazu gebracht werden, den Vater zu besuchen.“ Jetzt vergleichen Sie das mal mit den öffentlich zugänglichen Informationen zum Fall Mete. Dieses Déjà-vu-Erlebnis hatte ich nicht nur in diesem Punkt, sondern damals hat es als Antwort auf diese Diskussion, die übrigens eine sehr hohe mediale Aufmerksamkeit hatte, dazu geführt, dass eine fachliche Weisung erstellt worden ist – so wurde es mir mitgeteilt, ich bin noch auf der Suche nach der Quelle –, dass hier in diesen Fällen dann begleiteter Umgang erfolgt, um das Kindeswohl zu sichern. Beim Fall des kleinen Mete, um es deutlich zu sagen, würde der Junge noch leben, wäre ein fachlich begleiteter Umgang auch tatsächlich umgesetzt worden. Jetzt komme ich noch mal ganz kurz zu ein paar Punkten. Wenn man sich die Fragen genauer anguckt, und zwar haben wir das ganz bewusst gemacht, wir können die Bundeszahlen mit den Landeszahlen vergleichen: Im Vergleich der vier Arten der festgestellten Kindeswohlgefährdungen 2022 zu 2012 haben wir erstens bei Vernachlässigung in Bremen minus 39 Prozent festgestellt, im Bund plus 44 Prozent. Bei den körperlichen Misshandlungen, zweite Fallgruppe, haben wir in Bremen nur plus 15 Prozent, im Bund sind diese um 83,1 Prozent gestiegen. Bei den – dritte Fallgruppe – psychischen Misshandlungen in Bremen sind wir angeblich um 20 Prozent gesunken, im Bund sind wir um 122,7 Prozent gestiegen. Jetzt komme ich zu dem, was der Kollege Humpich erzählt hat, sexuelle Gewalt in Bremen: In Bremen minus 14,3 Prozent, im Bund plus 74,6 Prozent und das, obwohl überall die entsprechenden Zeitungsberichte etwas anderes ganz deutlich auch schon für Bremen vermuten lassen. Da kann man deutlich sagen, in unseren Antworten, die hier gegeben worden sind, wenn man sie denn tatsächlich mal mit den Bundeszahlen vergleicht, kriegen Sie einen Antwortenkatalog, der Ihnen ein vernichtendes Zeugnis von zwölf Jahren rot-grün-roter Kinderschutzpolitik ausstellt. Entschuldigung, Teile davon waren ja nur Rot-Grün. (Beifall CDU) Überforderungen der Jugendämter spiegeln sich in der Statistik zu Beginn der Schutzmaßnahmen in Bremen viel häufiger – und in der Regel wochentags übrigens nur zu den Dienstzeiten zwischen 8 und 17 Uhr: minus 80,4 Prozent, im Bund 65,2 Prozent, wider. Nächtliche Inobhutnahmen sind in Bremen die Ausnahme. Bundesweit werden häufiger Schutzmaßnahmen auch in den Abend- und Nachtstunden sowie am Wochenende und in den Feiertagsstunden ergriffen. (Glocke) Das zeigt ganz deutlich, und ich habe nur einen kleinen Ausschnitt gezeigt: Wir haben hier ein riesiges strukturelles Problem. Wir werden das systematisch aufarbeiten und Sie werden in der nächsten Zeit viele Initiativen der CDU zu diesem Thema bekommen. – Danke schön! (Beifall CDU, Bündnis Deutschland)
