Christine Schnittker
Als nächstes hat die Abgeordnete Meltem Sağiroğlu das Wort. – Bitte schön! Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (Bündnis Deutschland): Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Runde zwei: Seit dem Jahr 2012 ist die Verpflichtung zur Umsetzung von Schutzkonzepten in Kitas im Sozialgesetzbuch VIII verankert. Sie sind zudem eine Voraussetzung für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Diese Prämisse ist im Jahr 2023 noch immer nicht erfüllt. Weshalb nimmt der Landesaktionsplan maßgeblich Bremen in den Fokus? Bremerhaven wird ausschließlich mit seinem Schulamt, Schulentwicklung und Fortbildung erwähnt. Da besteht sicherlich noch Luft nach oben. Zwei positive Entwicklungen sind mir aufgefallen, die konkret Opfer unterstützen: Erstens die Implementierung einer Gewaltschutzambulanz. Das Zweite ist die Schaffung neuer Schutzangebote für wohnungslose, psychisch kranke, suchtmittelkonsumierende, sich prostituierende Frauen. Beides hilft den Opfern in ihren Situationen schnell, unkompliziert und kompetent. So funktioniert die Hilfe in der Praxis, es geht um die Opfer und um sonst niemanden. (Beifall Bündnis Deutschland) Wenn Sie uns an der Antragstellung bewusst undemokratisch nicht beteiligen, dann mag das in Ihren Fraktionen positiv auffallen und wirken. (Zuruf Abgeordnete Maja Tegeler [DIE LINKE]) Die Menschen draußen in Bremen und Bremerhaven lässt das eher unbeeindruckt. Ihr heute hier vorgelegter gemeinsamer Antrag zeigt, wo Ihr demokratischer Standpunkt ist. (Beifall Bündnis Deutschland) Die Fraktion Bündnis Deutschland steht an der Seite der von Gewalt betroffenen Frauen, Kinder und Jugendlichen, das gilt ganz besonders am 25. November, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen. Wir bedauern jedes einzelne Opfer und jedes Opfer ist ein Opfer zu viel. Daher stimmen wir dem vorgelegten Antrag mit seiner Beschlussempfehlung zu. Reine Symbolpolitik nützt jedoch niemandem. Eine Flagge hilft und unterstützt Gewaltopfer nicht. Betroffene müssen spüren, dass die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft und des Senats dafür sorgen, Gewalt zu verhindern, Opfer zu unterstützen und Strafen gegenüber den Tätern zügig und konsequent zu verhängen. Hier besteht in allen drei Punkten akuter Handlungsbedarf. Der zweite Fortschrittsbericht zum „Bremer Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – Frauen und Kinder vor Gewalt schützen“ sollte von Aktionen, die sich an den konkret betroffenen Frauen, Kindern und Jugendlichen orientieren, geprägt sein. Setzen Sie die knappen finanziellen Haushaltsmittel bitte dort ein! Zum Wohle der Opfer und der Prävention wünschen wir allen Akteuren zur Umsetzung der Istanbul-Konvention viel Erfolg. – Danke! (Beifall Bündnis Deutschland)
