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Björn Fecker

15.11.2023 Sitzungen 21/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn der Senat den Finanzsenator zu dieser Debatte entsendet, dann ahnen Sie wahrscheinlich schon, wie es ausgeht. (Heiterkeit FDP) Das Land Bremen ist mehr denn je auf Einnahmen angewiesen, um seine Leistungen für die Menschen in Bremen und Bremerhaven erbringen zu können. Der Senat plant nicht, die Grunderwerbsteuer zu senken oder generell zu streichen, denn das wäre ein herber Einnahmeverlust im dreistelligen Millionenbereich, der unmittelbar den Handlungsspielraum des Landes einschränken würde. Was nützt es Familien, wenn sie beim Immobilienerwerb entlastet werden, dann aber mit unsanierten Schulen und maroder Verkehrsinfrastruktur leben müssen, weil das Geld dafür fehlt? (Beifall DIE LINKE – Zurufe CDU) Die Anträge der CDU und der FDP, da will ich gleich noch mal drauf eingehen: Beide Fraktionen fordern, dass sich Bremen auf Bundesebene dafür einsetzt, den Ländern zu ermöglichen, einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einzuführen, also die Einführung einer, wie man so schön sagt, „Länderöffnungsklausel“. Eine solche Regelung, das sage ich Ihnen sehr offen, ist grundsätzlich problematisch. Bisher haben die Länder die Möglichkeit, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer festzulegen. Der Satz liegt in Bremen bei fünf Prozent und damit niedriger als in zehn – in zehn! – anderen Ländern. Im Durchschnitt aller Länder liegt der Steuersatz bei 5,6 Prozent, auch da liegt Bremen also deutlich drunter, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vom vergleichsweise niedrigen Steuersatz einmal abgesehen müsste für landesspezifische Freibeträge im ersten Schritt voraussichtlich auch das Grundgesetz geändert werden. Aber mit welchem Ergebnis, meine Damen und Herren? Mit dem Ergebnis, dass die Länder einen Steuerwettbewerb führen, der die Haushalte immens belasten wird, und das können wir uns eben nicht leisten. (Präsidentin Antje Grotheer übernimmt wieder den Vorsitz.) Ein Freibetrag bringt auch immer die Gefahr, blinde Förderung mit der Gießkanne zu betreiben. Nun ist die Gießkanne, das will ich sehr offen und deutlich sagen, nicht in jedem Fall schlecht. (Lachen CDU, FDP) Im Fall der Bremer Freikarte kritisieren Sie – –. (Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]: Gießkannenprinzip!) Ja, wenn man ein bisschen länger dabei ist, weiß man, was kommt. Im Falle der Bremer Freikarte kritisieren Sie ja gerade diese Gießkanne, während dem Senat und den Regierungsfraktionen diese Unterstützung aller Kinder und Jugendlichen nach der Coronapandemie eben besonders wichtig ist. Das macht einen Unterschied, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE – Zuruf Abgeordneter Frank Imhoff [CDU]) Nee, nee, nee, nee, nee, denn es geht hier ganz konkret um Kinder und Jugendliche. Von einem Freibetrag, den Sie vorschlagen, sehr geehrter Herr Abgeordneter Imhoff, würden auch wohlsituierte Menschen profitieren, die sich ein Eigenheim ohnehin leisten können. Diese Maßnahmen halten wir in der Tat weder für zielführend noch für angebracht. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE) Gestatten Sie mir den Hinweis: Den seriösen Gegenfinanzierungsvorschlag habe ich zumindest im Antrag bei der CDU nicht gefunden. Wenn das Land die Freibeträge für Familien gewähren soll, sollen dann alle anderen zum Ausgleich des Haushaltslochs eine höhere Grunderwerbsteuer bezahlen? Oder soll die Lücke gefüllt werden, indem andere Leistungen gestrichen werden? Ich glaube schon, dass die Menschen hier deutlich mehr Ehrlichkeit und Seriosität von der größten Oppositionsfraktion in diesem Haus erwarten können, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen) Liebe Mitglieder der FDP-Fraktion, ich freue mich, dass wenigstens Sie den Punkt der Gegenfinanzierung aufgenommen haben. Leider schätzen wir das so ein, dass Ihre Überlegungen sehr wahrscheinlich auch an der Realität scheitern werden. Der Anteil der Besteuerung von Sharedeals am Gesamtaufkommen liegt bisher bei durchschnittlich fünf Prozent. Im Gegensatz dazu würde die von Ihnen geforderte Freibetragsregelung aber zu einer erheblichen Minderung des Grunderwerbsteueraufkommens führen. Ob die stärkere Besteuerung von Sharedeals insbesondere durch das Schließen von Steuerschlupflöchern tatsächlich das auffangen kann, daran gibt es gute begründete Zweifel, auch wenn ich das Ziel der Ampel bei den Sharedeals ausdrücklich unterstütze und mich persönlich auch freue, dass der FDP zumindest an dieser Stelle an meiner Seite ist. Des Weiteren schlagen Sie, liebe Kollegen der FDP, eine Übergangslösung bis zur möglichen Einführung des Freibetrags vor, eine Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes von fünf auf 3,5 Prozent. Doch auch bei diesem Vorschlag, muss ich – Sie ahnen es wahrscheinlich – dem Parlament empfehlen, eine Abfuhr zu erteilen. Eine Absenkung würde das Gesamtaufkommen der Grunderwerbsteuer um 30 Prozent reduzieren, ohne dass es eine klare Gegenfinanzierung hierfür gibt. Weil ich mir nicht sicher bin, angesichts der Anträge, ob die dramatische Haushaltslage allen bewusst ist, sage ich noch einmal sehr deutlich: Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer werden benötigt. Ich werde nicht müde zu betonen, dass die Grunderwerbsteuer eine entscheidende Rolle bei der Finanzierung von öffentlichen Aufgaben spielt. Im Jahr 2022 betrug sie immerhin 133,5 Millionen Euro. Es wäre falsch, zu glauben, dass eine Senkung der Grunderwerbsteuer oder eine Erhöhung des Freibetrags automatisch zu einer verbesserten Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger führen würde. Viele Menschen können sich eben auch dann keine Immobilie leisten. Stattdessen sollten wir einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, der die vielfältigen Faktoren berücksichtigt und Lebensqualität, Investitionen in Bildung, Infrastruktur, öffentliche Grünanlagen und soziale Programme beinhaltet. Dabei will ich sehr deutlich sagen, dass wir im Ziel, nämlich am Ende des Tages mehr Eigentum zu haben, durchaus beieinander sind. Gerade junge Menschen, die noch in der Phase der Familie stecken, haben es derzeit angesichts deutlich gestiegener Zinsen, Bau- und Materialkosten schwer, sich den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung zu erfüllen. Das ist auch dem Senat bewusst. Der Antrag der Regierungskoalition erkennt diese Herausforderung an und setzt auf gezielte Fördermaßnahmen, um Leistungsgerechtigkeit wiederherzustellen und den sozialen Zusammenhalt zu stärken. Dieser Ansatz findet sich im Bundesprogramm „Wohneigentum für Familien“, dessen Ausweitung beschlossen wurde. Ergänzt werden soll dies durch das Programm „Jung kauft Alt“, das den Kauf und die Sanierung von Bestandsimmobilien fördert. Wir setzen uns dafür ein, dass Bremen von diesem Bundesprogramm bestmöglich profitiert und eventuelle Förderlücken identifiziert. Staatliche Fördermaßnahmen – damit will ich zum Ende kommen – müssen effizient und zielgerichtet sein. Die Forderung der Koalitionsfraktionen sind nicht nur zielgenauer, sondern sie ermöglichen aus unserer Sicht auch eine flexiblere Anpassung an die Dynamik des Immobilienmarktes. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE)

Alle Reden von Björn Fecker Protokoll (PDF) ↗