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Silke Stroth

15.11.2023 Sitzungen 21/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sie, Frau Arpaz, haben in Ihrem ersten Beitrag auf etwas hingewiesen, das auch mir oder uns sehr wichtig ist. Wenn wir Medienberichte über Gewaltdelikte an Frauen lesen, heißt es oft „Beziehungstat“ oder Ähnliches und das verschleiert komplett, verharmlost und verniedlicht fast das, worum es geht, nämlich dass Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind. (Beifall SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, FDP) Ich glaube, wir alle wissen ja auch, wie viele Facetten Gewalt gegen Frauen hat, dass es deswegen unglaublich wichtig ist, dass wir das, was wir meinen, auch konkret benennen als das, was es ist. Insofern vielen Dank dafür! Vielleicht noch einen Hinweis: Es gab auf der Konferenz der Frauen- und Gleichstellungsminister:innen auf Initiative Bremens eine lange Diskussion darüber: Wie benennen wir das? Dort erfolgte dann auch die Definition des Begriffs Femizid, auf den sich immerhin 16 Bundesländer in diesem Rahmen verständigt haben. Ich lese die jetzt nicht vor, weil sie ein bisschen sperrig ist, aber wenn es Sie interessiert, können Sie es nachschauen. Sie haben auch einige Zahlen erwähnt. Ich möchte das trotzdem noch mal kurz beleuchten. Das BKA wertet Gewalt – wobei wir alle wissen, die Dunkelziffer ist hoch – in Partnerschaften in Deutschland seit 2015 systematisch aus. In 2022 war ein Anstieg der bekannten Fälle um 8,5 Prozent zu verzeichnen. 80 Prozent der Opfer von Partnerschaftsgewalt sind Frauen. 133 Frauen und 19 Männer sind im Jahr 2022 durch ihre Partner oder Ex-Partner getötet worden. Diese Zahlen unterstreichen, wie wichtig eine systematische Zusammenarbeit aller Akteurinnen und Akteure in der Strafverfolgung sowie im Hilfe- und Unterstützungssystem ist, um Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt zu schützen. Der Bremer Landesaktionsplan ist, da gehe ich völlig d’accord mit Ihnen, wie könnte es anders sein, ein Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen, auch, weil wir uns damit ganz spezifische und konkrete Ziele gesetzt haben. Wir haben auch terminiert, wann wir diese Ziele erreicht haben wollen. Ich freue mich deshalb, dass die Arbeit am Landesaktionsplan so gut losgegangen ist und die meisten Projekte, die 2022 begonnen wurden – und ich möchte daran erinnern, dass erst im März 2022 der Plan final verabschiedet wurde –, in der Statusampel der Maßnahmetabelle, die der Mitteilung des Senats beiliegt, auf Grün stehen. Ja, einige stehen auch noch auf Gelb. Gelb bedeutet aber an dieser Stelle, dass es zwar zu Verzögerungen gekommen ist, aber das Erreichen des Maßnahmeziels nicht infrage steht. Frau Eckardt, das einzig rote Projekt, das es gibt, haben Sie angesprochen. Da will ich nur zwei Dinge anführen: Es liegt daran, dass ein ESF-Antrag nicht genehmigt wurde. Inhaltlich muss ich sagen, Großkampagnen sind teuer und oft in ihrer Wirksamkeit nicht belegt, es gibt also wenig Evidenz darüber, dass Großkampagnen tatsächlich das erreichen, was der Mitteleinsatz eigentlich versprechen sollte. Die Strukturen für die Erarbeitung der Maßnahmen der Istanbul-Konvention sind mit der Einrichtung der Landeskoordinierungsstelle sowie der Bereitstellung zentraler Haushaltsmittel dauerhaft einbelegt. Auch benannt wurde von Ihnen der Betroffenenbeirat, der von meinem Haus eingesetzt wurde und der wirklich bundesweit einmalig ist. Die Arbeit in diesem Betroffenenbeirat ist, glaube ich, für alle Beteiligten eine Herausforderung. Insofern möchte ich mich Ihrem Dank, Frau Dr. Müller, durchaus anschließen an diejenigen, die sich in diesem Beirat engagieren. Ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit aber auch nutzen, um den Mitarbeiterinnen meines Hauses ganz ausdrücklich für ihre engagierte Arbeit in den vergangenen Jahren zu danken. Sie setzen sich zusammen mit vielen weiteren Akteur:innen dafür ein, dass die Perspektive der Betroffenen im Mittelpunkt aller Maßnahmen des Gewaltschutzes steht. Dazu gehört auch, dass wir in meinem Ressort nun das Angebot einer Gewaltschutzambulanz schaffen. Wir sind sehr froh und auch ein kleines bisschen stolz, dass es uns gelungen ist, mit Frau Prof. Etzold eine unglaubliche Kompetenz ins Land zu holen, die auch viel Erfahrung mitbringt, sodass ich zuversichtlich bin, dass wir die Gewaltschutzambulanz sehr gut aufstellen werden und sie im April 2024 hoffentlich ihre Arbeit aufnehmen kann. Das Hochrisikomanagement haben Sie benannt. Dass die Frauenhausplätze in Bremen und Bremerhaven weiter ausgebaut werden müssen, ist völlig unstrittig. Dafür setzen wir uns ein, ebenso, wie wir uns auf Bundesebene für eine andere und bessere Finanzierung der Frauenhäuser einsetzen. Ich möchte den Beitrag heute auch noch mal nutzen, um Ihnen zu sagen: Die Fachberatungsstellen haben inzwischen erhebliche Wartezeiten. Das ist einerseits gut, weil es heißt, sie sind bekannt und sie werden angesteuert, aber die Aufstockung der personellen Kapazitäten wäre ein ebenso notwendiger Schritt wie die Überführung der Maßnahmen des Landesaktionsplans in den Regelbetrieb, die Regelfinanzierung. Wir sprachen über rote Felder, davon sehen Sie in der Mitteilung des Senats einige, nicht bei den Maßnahmen, aber bei den noch offenen Finanzierungsfragen, damit diese Grün werden, setze ich auch auf die Unterstützung dieses Hauses. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall SPD, Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Bündnis Deutschland)

Alle Reden von Silke Stroth Protokoll (PDF) ↗