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Antje Grotheer

15.11.2023 Sitzungen 21/5

Auf der Besuchertribüne begrüße ich recht herzlich eine Besuchergruppe der Volkshochschule Bremen. Seien Sie uns herzlich willkommen! (Beifall) Als nächste Rednerin hat die Abgeordnete Meltem Sağiroğlu das Wort. Abgeordnete Meltem Sağiroğlu (Bündnis Deutschland): Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste! Wie werden der staatliche Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und damit die Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch von den Jugendämtern im Land Bremen umgesetzt? So lautete die in der Vorbemerkung dargestellte Fragestellung der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zu „Kinderschutz und Kindeswohl Gefährdungsgrundlagen und Schutzmaßnahmen im Land ─ Bremen“. Warum hier genauer hingesehen werden muss, wird in der Anfrage mit einer statistischen Auffälligkeit begründet. In den Jahren von 2012 bis 2022 stieg in Deutschland insgesamt die Zahl der sogenannten Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung um 86 Prozent, in Bremen dagegen um kaum zwei Prozent. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: 1,7 – Abgeordneter Rainer Bensch [CDU]: Auffällig!) Die festgestellten aktuellen oder akuten Kindeswohlgefährdungen haben sich im Zehnjahreszeitraum bundesweit nahezu verdoppelt. In Bremen sind sie lediglich um 19 Prozent gestiegen. Das ist erklärungsbedürftig. Hat sich die Gefährdungsgrundlage von Kindern im restlichen Bundesgebiet insgesamt so viel schlechter entwickelt als in Bremen? (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Nein!) Warum sollte Bremen eine günstigere Entwicklung aufweisen? Angesichts des in Bremen besonders hohen Anteils von Kindern in sogenannten prekären Lebenslagen erscheint das äußerst unwahrscheinlich. (Beifall Bündnis Deutschland) Viel eher ist zu vermuten, dass die Unterschiede mit einer anderen Vorgehensweise der Bremer Jugendämter zusammenhängen, die von der CDU offensichtlich und zu Recht kritisch betrachtet werden. (Beifall Bündnis Deutschland) Davon zeugt die erste Frage, die Aufklärung über den Verlauf des Verfahrens zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung verlangt. Es wird danach gefragt, nach welchen Kriterien diese Verfahren eröffnet werden, welche Prüfungen und Vorgänge sie beinhalten und wie lange diese Verfahren dauern. Der Senat verweist hierzu auf den gemeinsamen Handlungsrahmen „Kindeswohlgefährdung“, der seiner Antwort als Anlage beigefügt ist. Ihm ist zu entnehmen, wie vorgegangen werden soll, welche Checklisten es für den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gibt. Diese Leitlinien sind wichtig, aber die gestellten Fragen beantworten sie nicht. Sie schaffen keine Transparenz darüber, wie tatsächlich vorgegangen wird, welche Kriterien in der Praxis tatsächlich die Eröffnung der Verfahren auslösen, welche Fallkonstellationen typisch sind, wie lange Verfahren in der Regel dauern und so weiter. Für diese Informationen wären empirische Daten aus Erhebungen oder einem Controllingsystem erforderlich. Nur so könnte mehr Transparenz in Bezug auf Gefährdungseinschätzung und Schutzmaßnahmen bei Kindeswohlgefährdung geschaffen werden, wie dies die Große Anfrage fordert. An genau diesen Informationen aber fehlt es. Nach Auskunft des Senats sind die in beiden Stadtgemeinden erhobenen Controllingdaten nicht geeignet, die gestellten Fragen zu beantworten. Sie hätten eine andere auf Kosten und Wirtschaftlichkeit bezogene Struktur als die Daten der Kinderund Jugendhilfestatistik, auf die sich die allermeisten Fragen der CDU beziehen. So drückt sich der Senat vor Auskünften, indem er auf statistische Erfassungsprobleme verweist. (Beifall Bündnis Deutschland) Die CDU-Anfrage orientiert sich, abgesehen von der ersten Frage, an der Struktur der Kinder- und Jugendhilfestatistik, deren umfangreiches Zahlenwerk, um nicht zu sagen, ein Zahlenfriedhof ist. Qualitative Erkenntnisse über die Arbeit der Jugendämter sind ihnen nicht zu entnehmen. So kann der Senat mit einer Auflistung von ellenlangen Statistiken auf alle Einzelfragen der CDU antworten, ohne die zentrale Fragestellung, nämlich wie Bremer Jugendämter ihren staatlichen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, auch nur ansatzweise zu beantworten. (Beifall Bündnis Deutschland) Man erfährt nicht, wie die Jugendämter arbeiten, sondern vielmehr, warum sie Schutzmaßnahmen einleiten. Wie die Antwort auf Frage 16 darstellt, leiten sie typischerweise Maßnahmen ein, weil Kinder selbst darum bitten, beziehungsweise anregen. So steht es offiziell in diesem Bericht. Auch die Anregung von Maßnahmen durch Jugendämter spielt noch eine wichtige Rolle. Dass Eltern, Verwandte, Erzieher, Lehrer oder die Polizei Maßnahmen anregen, kommt dagegen viel seltener vor und spielt eine erstaunlich geringe Rolle. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Das stimmt!) Die maßnahmenanregenden Kinder sind genau genommen Jugendliche, meist zwischen 14 und 18 Jahre alt. Mehr als zwei Drittel von ihnen sind Jungen, Mädchen nur eine Minderheit. Die Zahl der von Maßnahmen betroffenen Jungen ist seit 2012 um ein Mehrfaches gestiegen, von 229 auf 885 im Jahr 2022. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, das war eine zutiefst frauenpolitische Debatte.) Dem zugrunde liegen die sogenannten unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland, deren Zahl von 50 in 2012 auf über 800 im Jahr 2022 gestiegen ist. Dies ist übrigens die Antwort zur Frage 18. Man braucht somit keine Glaskugel, um zu wissen, dass es im Jahr 2023 höchstwahrscheinlich sehr viel mehr sein werden. Es überrascht dann nicht mehr, dass 2022 die überwiegende Mehrheit der von Schutzmaßnahmen Betroffenen einen Migrationshintergrund hatte. Differenziert man nicht nach den Betroffenen, sondern nach dem Anlass der Maßnahmen, ergibt sich dasselbe Bild. Die Zahl der durch unbegleitete Einreisen aus dem Ausland ausgelösten Maßnahmen explodiert förmlich von 48 Fällen in 2012 auf über 800 Fälle im Jahr 2022. Andere Anlässe sind erstaunlich selten Anlass für Maßnahmen. Nahezu bedeutungslos ist etwa die Trennung von Eltern, die 2022 nur in acht Fällen Anlass für eine Schutzmaßnahme waren. Suchtprobleme waren 2022 nur in 12 Fällen Anlass für eine Maßnahme. Anzeichen für psychische Misshandlung in 24 Fällen, körperliche Misshandlungen in 35 Fällen und Delinquenz in 23 Fällen. Noch erstaunlicher und bedenklicher: Anzeichen für sexuelle Gewalt waren nur in elf Fällen Anlass für Maßnahmen. (Abgeordnete Sandra Ahrens [CDU]: Ja, das ist unglaublich!) Relativ häufig wird noch die Überforderung der Eltern als Grund für Maßnahmen angeführt: 108 Fälle im Jahr 2022. Aber selbst dieser naheliegende Grund macht nur einen Bruchteil der Maßnahmen aufgrund unbegleiteter Einreisen aus – über 800 nur im Jahr 2022. Differenziert nach den rechtlichen Voraussetzungen für Maßnahmen sind unbegleitete Einreisen damit fast viermal häufiger als Fälle dringender Kindeswohlgefährdung. Unbegleitete Einreisen aus dem Ausland dominieren also die Arbeit der Jugendämter in Bremen mit stetig steigender Tendenz. Dass dies Folgen für die Gefährdungseinschätzung in Bezug auf andere Problemlagen von Kindern und Jugendlichen, Vernachlässigungen, Misshandlungen, Schulund Ausbildungsabbrüchen, Sucht und psychische Erkrankungen, et cetera hat, ist evident. Um etwaigen Missverständnissen vorzubeugen: Niemand unterstellt den Jugendämtern, dass sie die schon hier lebenden jungen Menschen willentlich vernachlässigen oder gar gegenüber den unbegleiteten einreisenden Jugendlichen benachteiligen würden. Es geht hier nicht um das Wollen, sondern um das Können. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Jan Timke [Bündnis Deutschland]: Richtig!) Die Jugendämter in Bremen sind offensichtlich durch die enorm gestiegene Zahl unbegleitet eingereister Jugendlicher überfordert. Innerhalb Deutschlands ist Bremen für diese Gruppe eine bevorzugte Destination. (Beifall Bündnis Deutschland) Darunter leidet die Arbeit, für die die Jugendämter eigentlich da sind. (Beifall Bündnis Deutschland – Abgeordneter Piet Leidreiter [Bündnis Deutschland]: Auch das ist richtig!) Das dürfte ein wesentlicher Grund dafür sein, dass die Zahl der Verfahren zu Kindeswohlgefährdung in Bremen nahezu stagniert, während sie sonst in Deutschland deutlich steigt. Auch in diesen schwierigen Zeiten müssen junge Menschen zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten erzogen werden, wie es das Kinderund Jugendhilferecht fordert. Dafür braucht es Eltern, die ihre Erziehungsverantwortung wahrnehmen. Der Staat hat ein Wächteramt, das die Jugendämter wahrnehmen sollen. Unser Jugendhilfesystem wird schlichtweg überfordert. Grund ist der Beliebtheitsgrad von Bremen bei einreisenden unbegleiteten Minderjährigen. Auffallend oft geben sie an, 16 bis 18 Jahre alt zu sein. Da sind Zweifel angebracht, Kontrollen unbedingt erforderlich. In Baden-Württemberg gibt es seit 2020, März, ein zentrales Verfahren zur Alterserfassung an der Universität Heidelberg. Im Jahr 2022 gab es 103 Überprüfungen. In 39 Fällen waren die Untersuchten nachweislich volljährig. Im laufenden Jahr wurden bis zum 21. September insgesamt 87 junge Menschen untersucht. Nahezu die Hälfte, 42 von ihnen, wurde Volljährigkeit bescheinigt. Doch wer Leistungen des Sozialstaats erhalten will, muss seine Anspruchsberechtigung nachweisen. Niemand, der Rentenleistungen erhalten will, kann sich sein Geburtsdatum selbst aussuchen. (Beifall Bündnis Deutschland) Dies muss auch für Immigranten gelten. Unbegleitete eingereiste Jugendliche, natürlich keine Kinder unter 14 Jahren, sind deshalb auch in Bremen stets medizinisch auf ihr Alter zu untersuchen. Hier kann sich Bremen ein Beispiel an Baden-Württemberg nehmen, bekanntlich von einem grünen Ministerpräsidenten regiert. Nur so kann der Missbrauch unserer Jugendhilfe als Pullfaktor eingedämmt werden, unter dem die Fürsorge für gefährdete junge Menschen zunehmend leidet. – Danke! (Beifall Bündnis Deutschland Abgeordnete Sofia Leonidakis [DIE LINKE]: ─ Ist das eigentlich zum Thema?)

Alle Reden von Antje Grotheer Protokoll (PDF) ↗