Jan Fries
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage 1 und 2: Die Richtwerte der WHO haben nur empfehlenden Charakter. Bindend sind die Grenzwerte der aktuellen Europäischen Luftreinhalterichtlinie, umgesetzt in deutsches Recht in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Nach dem derzeitigen Entwurf für eine neue Europäische Luftqualitätsrichtlinie, verabschiedet vom Europäischen Parlament am 13. September 2023, sollen die von der WHO empfohlenen Grenzwerte im Jahr 2035 – und nicht im Jahr 2030 wie in der Anfrage formuliert – übernommen werden. Dieser Entwurf wird aktuell parallel im Europäischen Rat diskutiert und anschließend im Trilog mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Erst dann liegt eine neue Richtlinie vor, die neben den Grenzwerten auch Ausnahme- und Übergangsregelungen enthalten wird, und erst dann sind Maßnahmenplanungen sinnvoll. Da wesentliche Maßnahmen – Verkehr, Feuerungsanlagen – bundesrechtlich geregelt sind, ist im Übrigen eine enge Abstimmung mit dem Bund erforderlich. Zu Frage 3: Der Senat unterstützt die EU-Kommission in ihren Bestrebungen, die Luftqualität weiter zu verbessern, um die Zahl der Atemwegserkrankungen bei den Bürger:innen weiter zu reduzieren und die Zahl der Todesopfer in der EU wegen schlechter Luftqualität weiter zu senken. Eine Anpassung der Grenzwerte ist dazu ein geeignetes Instrument. Allerdings sollte diese Reduzierung mit Maßnahmen der EU in Bezug auf die Quellen begleitet werden. Die Kommunen sollten seitens der EUKommission bei der Umsetzung der Grenzwerte unterstützt werden, weil deren Eingriffsmöglichkeiten begrenzt sind. – So weit die Antwort des Senats.
