Thomas Ehmke
Na ja, ganz viele dieser Verfahren sind ja bundesgesetzlich geregelt, sodass die Unternehmer hier natürlich die gleichen Sorgen und Nöte haben müssten, die die Unternehmer auch in anderen Teilen Deutschlands haben. Gleichzeitig ist es so, dass wir gerade bei der Digitalisierung von Verfahren die Kooperation zwischen Bund und Ländern inzwischen so ausgestaltet haben, dass mehrere Länder gemeinsam an einem einheitlichen Verfahren arbeiten, also ein Land für andere das Verfahren bestimmt und die das dann übernehmen. Das ist sicherlich sinnvoll, weil dann auch die länderübergreifenden Vereinheitlichungen und die Anwendung für die Unternehmen möglich sind und das andererseits ja auch eine effizientere Gestaltung ist, als wenn jedes Land sein eigenes Verfahren macht. Dann ist man natürlich auch immer ein bisschen von dem durchführenden Land abhängig, also im Bereich des Baugenehmigungsverfahrens wollten wir eigentlich weiter sein. Das Verfahren wird, glaube ich, federführend in Mecklenburg-Vorpommern betrieben, das weiß ich jetzt aber nicht ganz genau. Wir wären mit Sicherheit nicht schneller, wenn wir sagen würden, die sind langsam, wir machen es jetzt selbst. Das heißt aber natürlich auf der anderen Seite, dass man dann, was die Verfahrensausgestaltung anbelangt, auch im selben Boot sitzt. Aber wie gesagt, grundsätzlich sind Bund und Länder da nicht nur der Auffassung, dass wir es für wichtig halten, sondern dass wir es auch gemeinsam tun sollten.
