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Plenarprotokoll 8/18

17.07.2025 · 265 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (23)BSW (18)AfD (16)CDU (16)

Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie, die Gäste und auch alle Zuschauerinnen und Zuschauer, die unsere Sitzung am Livestream verfolgen, ganz herzlich zur 18. Sitzung des Landtages Brandenburg. Ich begrüße auch die Vertreter der Presse, die uns begleiten, die Vertreter der Landesregierung und die Mitarbeiter der Landtagsverwaltung. Wir können gleich zur Tagesordnung kommen. Gibt es von Ihnen Hinweise und Bemerkungen zur Tagesordnung? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir bitte darüber ab. Wer der Tagesordnung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung einstimmig beschlossen. Ergänzend teile ich Ihnen mit, dass die Tagesordnungspunkte 1, 3 und 4 in Gebärdensprache übersetzt werden. (Unruhe) – Jetzt darf ich Sie um Ruhe bitten. – Für den heutigen Sitzungstag wurde die teilweise oder ganztägige Abwesenheit von Frau Ministerin Müller sowie der Herren Abgeordneten Galau, Günther und Möller angezeigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf. TOP 1: Aktuelle Stunde Thema: Starker Einsatz braucht starke Unterstützung - Herausforderungen und Perspektiven für die Feuerwehren im Land Brandenburg Antrag auf Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion Drucksache 8/1397 Entschließungsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1457 Entschließungsantrag der SPD-Fraktion und der BSW-Fraktion Drucksache 8/1465 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1479 (Neudruck) Als Erster spricht Herr Abgeordneter Lüttmann für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD)

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Björn Lüttmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn wir in den letzten Tagen vor unseren Fenstern eine Menge Regen gesehen haben, ist es noch nicht lange her, dass die Gohrischheide zwischen Sachsen und Brandenburg tagelang brannte. Die Bilanz dieses Brandes ist verheerend: Rund 2 400 Hektar Wald brannten dort ab – und damit mehr als doppelt so viel Fläche wie in durchschnittlichen Jahren in Gesamtdeutschland. Selbstverständlich standen auch unsere Brandenburger Einsatzkräfte zur Verfügung, um in Sachsen mit Personal und Gerät zu helfen. Das zeigt: Unsere Feuerwehr hilft nicht nur bei uns, sondern auch in anderen Bundesländern, und das nenne ich eine großartige Hilfsbereitschaft. (Beifall SPD und BSW) Dabei ist es nicht so, dass unsere Feuerwehren nicht auch schon im Land Brandenburg genug zu tun hätten. Mit über 200 Waldbränden liegen wir schon heute, Mitte Juli, bei mehr Waldbränden als im ganzen Jahr 2024. Deshalb vorab ein großes Dankeschön an alle! Und das sind: fast 39 000 Ehrenamtliche in den Einsatzabteilungen, über 17 000 Menschen in den Jugendfeuerwehren, 15 000 Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilungen, rund 1 000 hauptamtliche Feuerwehrleute und 900 Einsatzkräfte in den Werkfeuerwehren. (Beifall SPD und BSW) Sie alle sind bereit, auch ihr eigenes Leben zu riskieren, wenn es darum geht, zu retten, zu löschen, zu bergen und zu schützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Veränderungen des Klimas und die damit einhergehende Häufung von Extremwettern führen dazu, dass unsere Brand- und Katastrophenschützer nicht nur Brände zu löschen haben, sondern auch beim Gegenteil helfen müssen, also wenn plötzlich zu viel Wasser da ist. Das wurde nicht nur bei den dramatischen Überschwemmungen in Texas vor einigen Tagen oder auch in Spanien in dieser Woche sichtbar. Nein, wir brauchen gar nicht so weit zu schauen, sondern wir müssen uns zum Beispiel nur an die Jahre 2017 und 2018 in Brandenburg erinnern. Während 2017 der sogenannte Jahrhundertregen etwa die Gemeinde Leegebruch massiv unter Wasser setzte, gab es 2018, nur ein Jahr später, einen der heißesten Sommer, die jemals registriert wurden, und auf den Feldern waren nur verkümmerte Maisstängel zu bewundern. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Weil es trocken war!) Was sind die Gründe für diese Wetterextreme? Der neueste, der dritte Klimareport Brandenburg macht es deutlich: Brandenburg ist eine der trockensten Regionen Deutschlands, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: War es schon immer!) und der Klimawandel hat bereits massive Auswirkungen auf unser Bundesland. Kürzere Winter, heißere Sommer und längere Trockenzeiten führen zu weniger Grundwasser und sinkenden Gewässerständen. Daran ändert leider selbst der Regen in den letzten Tagen nichts Grundlegendes, auch wenn man – das habe ich gestern gelesen – in Brandenburg etwas durchatmen kann. Deshalb müssen wir uns so gut wie möglich wappnen. Wir müssen vorbereitet sein, zum Beispiel was das Thema Löschwasser angeht, und deshalb ist gerade die Anlage von Löschwasserbrunnen ein großes Thema. In Zahlen: Mehr als 4 Millionen Euro hat das Land Brandenburg zuletzt investiert, um 99 neue Löschwasserbrunnen auf Privatwaldflächen zu bohren. Viele Kommunen sind hier ebenso tätig, haben also die Lage erkannt und handeln. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Einsatzkräfte in Brandenburg stehen bei der Brandbekämpfung oft vor besonderen Herausforderungen, die in der Kampfmittelbelastung der Flächen liegen. Hier wird wieder einmal klar, wie dringend wir auch die Unterstützung des Bundes bei der Beräumung kampfmittelbelasteter Flächen brauchen. Brandbekämpfung darf kein Minenfeld sein. Seit vielen Jahren kämpfen wir deshalb beim Bund um weitere Unterstützung dafür, nicht nur für unsere belasteten Wälder und Felder, sondern auch für unsere Städte, wie Oranienburg. Hier dürfen wir nicht nachlassen, und das werden wir auch nicht. Wenn es aber so weit ist und eine kampfmittelbelastete Fläche brennt, brauchen wir autonome, ferngesteuerte Löschsysteme. Brandenburg verfügt dank einer Investition in Höhe von 3,4 Millionen Euro über drei hoch spezialisierte Einsatzfahrzeuge, darunter eine gepanzerte Kommandozentrale, die selbst starken Explosionen standhält – und ich habe mir sagen lassen, die Kolleginnen und Kollegen in Sachsen waren von der Technik, mit der die Brandenburger dort vorgefahren sind, durchaus beeindruckt. Von dieser Kommandozentrale aus können zwei unbemannte Fahrzeuge ferngesteuert werden, ein Löschroboter mit 2 500 Litern Wasser an Bord und ein Bodenmanipulator – schönes Wort –, der den Brandschutzstreifen schafft oder auch gezielt Sprengstoff zur Detonation bringt. Diese Technik ist deutschlandweit bisher einzigartig und ein Leistungsausweis für unseren Brandenburger Katastrophenschutz. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Damit setzen wir auch ein klares Signal: Wir schützen nicht nur unsere Einsatzkräfte, sondern handeln auch schnell, entschlossen und mit modernster Ausrüstung. Das ist Sicherheit auf Brandenburger Art: vorausschauend, robust, modern und einsatzbereit. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Meine Damen und Herren, es zeigt sich nun, wie richtig es war, in den vergangenen Jahren viel in die Prävention und die Bekämpfung von Waldbränden zu investieren. Die brandenburgische Mischung aus Waldbrandfrüherkennung durch moderne Sensortechnik, Anschaffung von Sonder- und Einsatztechnik so- wie Anlage von Löschwasserbrunnen und eines Katastrophenschutz-Warmlagers bewährt sich jetzt. Natürlich hoffen wir immer, dass wir unsere Hilfsorganisationen nicht aktivieren müssen. Aber die Prognosen für die nächsten Jahre lassen leider anderes vermuten. Deshalb ist es so wichtig, dass wir vor allem auch in den Nachwuchs bei der Feuerwehr und anderen Hilfsorganisationen investieren. Die Jugendfeuerwehren und das Projekt „Feuerwehr macht Schule“ sind hierfür von ganz besonderer Bedeutung. Gut ist, dass die Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehren im Land Brandenburg nicht nur stabil 2025 5 sind, sondern sogar einen kontinuierlichen Anstieg verzeichnen. Darüber können wir uns freuen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Das haben wir engagierten Feuerwehrkameradinnen und -kameraden zu verdanken, die sich zusätzlich zu ihrer Tätigkeit als aktive Einsatzkraft auch noch um den Nachwuchs kümmern, die Wissen und Willen weitergeben. Vor ein paar Tagen, Frau Landtagspräsidentin, haben wir hier im Landtag besonders Engagierte dafür mit der Ehrenmedaille ausgezeichnet. Das ist wirklich ein kaum zu überschätzendes und erstklassiges Engagement. (Beifall SPD und BSW) Darüber hinaus stellt das Wahlpflichtfach Feuerwehrunterricht einen wertvollen Baustein dar, um junge Menschen frühzeitig für den Feuerwehrdienst zu begeistern. Ja – ich habe den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion gelesen –, mehr geht immer, aber 22 Ober- und Gemeinschaftsschulen nehmen bereits daran teil. Wir haben uns gemäß Koalitionsvertrag vorgenommen, weitere Schritte zu gehen, sobald es finanziell und personell möglich ist. Ein wegweisendes Beispiel für das Wahlpflichtfach ist etwa die Oberschule in Lehnitz. Dort konnten nach zwei Jahren Theorie und Praxis fünf neu ausgebildete Feuerwehrleute begrüßt werden. Wenn dies an allen Schulen so läuft, brauchen wir uns um die Nachwuchsgewinnung keine Sorgen zu machen. Ein wichtiger Partner bei der Nachwuchsgewinnung ist für uns auch der Landesfeuerwehrverband Brandenburg. Der Verband befasst sich neben der Jugendarbeit auch mit der Brandschutzerziehung sowie der Aus- und Fortbildung. Trotz der schwierigen Haushaltslage ist es uns gelungen, die Zuschüsse nicht nur zu verstetigen, sondern im Vergleich zum Jahr 2024 sogar leicht aufwachsen zu lassen. Damit machen wir deutlich, dass wir um die wichtigen Aufgaben des Landesfeuerwehrverbandes wissen und seine Arbeit schätzen. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Björn Lüttmann SPD

Gerne.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön, Frau Walter-Mundt. Nicole Walter-Mundt (CDU):* Vielen Dank, Herr Lüttmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sagen, dass das Ergebnis von „Feuerwehr macht Schule“ großartig sei, was ich absolut unterstreiche. Geben Sie 6 Landtag mir recht, wenn ich sage, dass wir dieses eine Drittel der Schüler, die das zum Beispiel in der Oberschule in Lehnitz machen, für das Land brauchen, dass wir das sichern müssen, dass wir Feuerwehrkräfte ausbilden müssen, dass wir genau das weiter unterstützen müssen, aber nicht irgendwann, sondern zeitnah? (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Harte Frage!) Wir haben Waldbrände. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sehr harte Frage!) Wir haben die Situation, dass es Wehren gibt, wo genau das nicht mehr möglich ist. Sie waren hoffentlich noch woanders unterwegs als nur in Oranienburg. Wehren, die mir sagen, sie hätten keinen Bedarf, gibt es nicht. Stimmen Sie mir darin zu, dass wir dringend etwas tun müssen und nicht erst dann, wenn es finanziell möglich ist?

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Ulrike Liedtke

Bitte. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Herr Lüttmann, jetzt werden Sie gegrillt!)

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Björn Lüttmann SPD

Darauf habe ich eigentlich schon geantwortet. – Ich sehe schon, manche haben zugehört und haben es sozusagen gemerkt. – Ja, das finde ich. Die Frage ist mit Ja zu beantworten. Ich sagte bereits, dass ich den Antrag der CDU-Fraktion zur Kenntnis genommen habe. Ich wünsche mir auch, dass es mehr als diese 22 Ober- und Gemeinschaftsschulen werden. Allerdings ist es nicht nur eine finanzielle Frage. Wir haben hier über den Haushalt miteinander gestritten. Wir wissen, dass wir in den nächsten Jahren eine Deckungslücke von jeweils 2 Milliarden Euro im Haushalt haben werden. Es ist auch eine personelle Frage. Mir ist aus der Schule in Lehnitz, aber auch aus anderen Schulen, geschildert worden, dass es für die freiwillig arbeitenden Kameradinnen und Kameraden nicht einfach ist, sodass dann schnell wieder die Frage nach jemandem aufkommt, der das vielleicht hauptamtlich macht. Dann kommen wir eben doch schnell in finanziell größere Dimensionen. Deswegen: Ja, ich bin dafür. Wir müssen sehen, wie wir es hinbekommen. Es steht auch so im Koalitionsvertrag. Wir können es aber nicht ad hoc machen, sondern müssen daran arbeiten. (Beifall SPD und BSW – Nicole Walter-Mundt [CDU]: Schade!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das passt jetzt ganz gut: Ehrenamtliches Engagement ist keine Selbstverständlichkeit. Das gilt insbesondere im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes, weil dieser für die Sicherheit und für das Sicherheitsgefühl aller Menschen in diesem Land unerlässlich ist. Deshalb hat das Land Brandenburg in den letzten Jahren seine Engagementförderung und seine Anerkennungskultur weiter ausgebaut. Jährlich werden 3,5 Millionen Euro für den Aufwandsersatz und für die Jubiläumsprämien im Brand- und Katastrophenschutz an Angehörige der freiwilligen Feuerwehren, der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen sowie des THW ausgereicht. Davon profitieren regelmäßig mehrere Zehntausend Brandenburgerinnen und Brandenburger. (Beifall SPD und BSW) – Da kann man einmal klatschen. Das finde ich auch. Auch eine Zusammenarbeit von Feuerwehr und Wirtschaft ist unerlässlich; denn vor allem über Tag ist die erforderliche Verfügbarkeit der Ehrenamtler trotz Job herausfordernd. Es braucht den Rückhalt von Arbeitgebern sowie von Kolleginnen und Kollegen. Wenn die Zusammenarbeit von Unternehmen und Feuerwehr gelingt, dann können sie auch das Förderschild „Partner der Feuerwehr“ vom Innenminister verliehen bekommen. Ich finde, das ist ein wirklich schönes und wichtiges Projekt. Aber damit nicht genug. Durch das brandenburgische Prämien- und Ehrenzeichengesetz wird die langjährige ehrenamtliche aktive Dienstzeit in den freiwilligen Feuerwehren, in den Einrichtungen des Katastrophenschutzes und beim Technischen Hilfswerk gewürdigt. Im Jahr 2024 wurden 66 Ehrenzeichen sowie zahlreiche Medaillen für langjährige, treue Dienste und Jubiläumsprämien vergeben. In den letzten Jahren wurden zusätzlich mehr als 7 000 Waldbrandmedaillen ausgegeben und damit der besondere Einsatz vor allem in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald gewürdigt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben der Förderung von Material, Infrastruktur und Ehrungen investiert das Land Brandenburg insbesondere in die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen. Die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz, LSTE, in Eisenhüttenstadt bietet ehrenamtlichen Einsatzkräften bestmögliche Fortbildungsbedingungen. Schon heute investiert das Land dort 7 Millionen Euro in die Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der Wehren. Zusätzlich soll der Standort Wünsdorf zum Zentrum des Brand- und Katastrophenschutzes sowie als Waldbrandkompetenzzentrum ausgebaut werden. Bei diesen großen Investitionen kann uns bestimmt das Sondervermögen des Bundes helfen, über welches wir hier mittels Nachtragshaushalt verhandeln werden. Ob das dann, wie im Antrag der CDU-Fraktion gefordert, 40 Millionen Euro sein werden, ob es 50 Millionen Euro oder auch nur 30 Millionen Euro sein werden, darüber wird im Rahmen dessen zu verhandeln sein. Meine Damen und Herren, all das macht deutlich: Das Land Brandenburg hat über viele Jahre ein großes Maßnahmenpaket zur Unterstützung des Ehrenamts in den freiwilligen Feuerwehren geschnürt und wird es auch in Zeiten knapper Kassen weiter tun. Perspektivisch werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen im Brand- und Katastrophenschutz sorgfältig überprüfen und modernisieren. Ganz wichtig ist uns auch der direkte Austausch mit den Ansprechpartnerinnen und -partnern direkt aus dem Feuerwehrwesen. Gerade erst am vergangenen Freitag haben wir in der Enquetekommission zur Aufarbeitung der Coronapandemie mit einigen darüber diskutiert. Es ging auch konkret darum, wie der Brand- und Katastrophenschutz in besonderen Krisenlagen aufgestellt werden kann. Denn ob es um Pandemien, Großbrandlagen oder Hitzeschutz geht, wir müssen und werden unsere Strukturen mit Blick auf die vielen Herausforderungen der Zukunft weiter verbessern. (Beifall SPD und BSW) Dazu legen wir heute einen umfangreichen Entschließungsantrag vor, zu dessen gemeinsamer Verabschiedung ich uns alle einlade. Nur so können wir den klimatischen Herausforderungen trotzen, die uns weiterhin in Schach halten werden. Nur so können unsere Feuerwehren weiterhin Außergewöhnliches leisten. Wertschätzung ist das eine, Unterstützung das andere. Wir tun beides. – Danke schön. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Für die Fraktion der AfD spricht der Abgeordnete Herr Dr. Berndt. – Bitte schön.

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Hans-Christoph Berndt AfD

(Zuruf von Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke) – Freuen Sie sich darauf, Herr Woidke. (Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Das hat sogar die SED erkannt!) – Damit kennen Sie sich ja am besten aus, mit der SED. Nee, Herr Woidke, die neue SED ist SPD. (Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Sie sind doch die SED!)

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren! Wir sind jetzt in einer Debatte. Herr Dr. Berndt hat das Wort. (Zuruf von der AfD: Er fängt doch an! – Weitere Zurufe von der AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Im Innern hier ein paradiesisch Land, Da rase draußen Fluth bis auf zum Rand, Und wie sie nascht gewaltsam einzuschießen, Gemeindrang eilt die Lücke zu verschließen. Ja! Diesem Sinne bin ich ganz ergeben, Das ist der Weisheit letzter Schluß: Nur der verdient sich Freiheit wie das Leben, Der täglich sie erobern muß.“ Was hat Fausts Vision einer tatkräftigen Gemeinschaft in sicheren Grenzen mit diesem Antrag zur Aktuellen Stunde hier zu tun? Ich frage für Erik Stohn, ich frage für einen Freund. (Steeven Bretz [CDU]: Das ist förmlich die Gretchenfrage! – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Ich fasse es nicht!) 2025 7 Sehr geehrte Damen und Herren, das Bild eines verantwortungsbewussten Miteinanders ist auch das Bild unserer Feuerwehren. Die Feuerwehren und die Blaulichtfamilie insgesamt gehören zu denen im Land, für die tatkräftige Mitmenschlichkeit eben mehr als nur eine Redensart ist, wie wir sie hier in diesem Landtag Monat für Monat hören. (Beifall AfD) Dafür sind wir den Feuerwehren dankbar. Diesen Dank möchte ich hier ausdrücklich abstatten. Wir dürfen diesen Dank aber nicht mit leeren Redensarten abstatten wie in der Coronazeit, in der wir uns gar nicht einkriegen konnten, in der Sie sich gar nicht einkriegen konnten mit Dank für die Menschen im Gesundheitswesen und ihnen dann eine Impfpflicht verordnet haben. Den Dank statten wir am besten ab, indem wir dafür sorgen, dass die Feuerwehren im Speziellen und das Ehrenamt im Allgemeinen ihre Grundlage behalten, die Grundlage für ihre Arbeit. Die Ausrüstung und auch die Ausbildung, von der Herr Lüttmann hier ausgiebig geredet hat, sind nur ein Teil der Grundlage. Ich möchte sagen: Das ist nur der kleinere Teil, der weniger wichtige Teil der Grundlage. Er ist nicht unwichtig, aber er ist der weniger wichtige Teil. Noch wichtiger ist es, dass die Feuerwehren zu den wenigen sozialen Verbünden im Land gehören, die noch gesellschaftlichen Zusammenhalt schaffen. Sie schaffen gesellschaftlichen Zusammenhalt, und sie leben vom gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wenn wir über die Unterstützung und über die Förderung der Feuerwehren reden, dann müssen wir deshalb unbedingt über den Zustand, über den gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land reden. Das gehört unweigerlich zusammen. (Beifall AfD) Eine Umfrage der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen von 2020 zeigte, dass 35 % der Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen und tätliche Angriffe erlebt haben. Dieses Problem ist ein generelles und nicht nur auf die Feuerwehren beschränktes; es betrifft auch Rettungssanitäter und Polizisten. In Brandenburg nahmen die Angriffe auf Polizisten von 2023 auf 2024 um 10 % auf 1 492 Fälle zu. Das sind vier Fälle pro Tag in Brandenburg. Die Zahl der Übergriffe auf Rettungskräfte stieg um 50 % – von 48 auf 72 Taten zwischen 2023 und 2024. Einen Eindruck davon, was diese Zahlen bedeuten, bekommen wir jedes Mal, regelmäßig zu Silvester. Ich zitiere Lars Wieg, den Vorsitzenden der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft Berlin-Brandenburg: „‚Es ist unvorstellbar, was unsere Einsatzkräfte in dieser Silvesternacht erleben mussten‘, […]. Wenn Banden brennende Barrikaden errichten, um unsere Kolleginnen und Kollegen in eine Falle zu locken, muss man schon von bürgerkriegsähnlichen Zuständen sprechen. Bei Angriffen wurden 38 Einsatzdienstkräfte verletzt, […]. Es gab erhebliche Sachschäden an Einsatzfahrzeugen. ‚Ein Mob bedrohte die Einsatzkräfte mit Waffen, es war unseren Kolleginnen und Kollegen nur möglich unter Polizeischutz zu arbeiten‘, […].“ 8 Landtag Das sagte Herr Wieg am 1. Januar 2023 nach dem vorangegangenen Silvester. Und wir wissen ja, dass die Ereignisse seitdem nicht besser geworden sind. „Wenn es nicht gelingt, hier einen echten Kulturwandel herbeizuführen, wird das Ehrenamt von unten sterben.“ Das ist ein Zitat, und gesagt hat es Boris Pistorius, damals noch als niedersächsischer Innenminister. Und natürlich hat er recht. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Er hat vollkommen recht. Aber die Ursachen für diesen Kulturwandel, der das Ehrenamt und die Rettungskräfte direkt bedroht, liegen tiefer, als es die SPD wahrhaben will. In Ländern, die schon länger mit diesem Kulturwandel konfrontiert sind, der heute „Bereicherung“ genannt wird, hat sich schon vor 20 Jahren eine wichtige Erkenntnis durchgesetzt. Der Soziologe Robert Putnam in den USA kam schon damals zu dem Schluss, dass es einen Zusammenhang zwischen der Vielfalt einer Gesellschaft, Diversity, und dem Misstrauen unter den Mitgliedern dieser Gesellschaft gibt. Ich zitiere einen Beitrag aus dem Deutschlandfunk aus dem Jahre 2006: „Je diverser die Gruppe, desto weniger vertrauen sich deren Mitglieder untereinander. Eine Einsicht, die nicht nur in einem immer bunter werdenden Amerika, sondern auch in einem zunehmend integrationsskeptischen Europa für Aufsehen sorgen wird. Putnam glaubt, dass sich die meisten Menschen gegenüber Vielfalt wie Schildkröten verhalten: Sie ziehen den Kopf ein. Der Forscher hält die Folgen eines ausgeprägten Multikulturalismus für schlimmer als je angenommen – weil Menschen unter diesen Umständen nicht mehr nur Menschen misstrauen, die nicht so wie sie sind.“ Sondern: In sehr heterogenen Gesellschaften wird sogar der Zusammenhalt zwischen den Menschen gestört, die der gleichen ethnischen Gruppe angehören. – Das sagt Robert Putnam, ein linker amerikanischer Soziologe. Und was heißt das? Das Vertrauen darin, dass Mitbürger ähnlich reagieren und handeln wie wir selbst, wird erschüttert, wird zutiefst erschüttert. Hilfe erzeugt dann nicht mehr Mithilfe, sondern wird im Zweifel erschwert – um es milde auszudrücken. Sehr geehrter Herr Lüttmann, sehr geehrte Damen und Herren, wenn in dieser Art und Weise der gesellschaftliche Zusammenhalt zerstört wird, dann helfen auch keine Orden und keine Prämien, gute Worte ohnehin nicht. Sie versuchen nun, diese Sachlage dadurch zu verschleiern, dass Sie beim Thema Feuerwehr den Zusammenhalt aussparen und stattdessen von Gefahrensituationen sprechen, die wir bis zum Überdruss kennen. Herr Lüttmann fing wieder vom Klimawandel an und von der Behauptung, Extremwetterlagen würden zunehmen. – Herr Lüttmann, lesen Sie doch einmal das Buch Ihres Parteigenossen Fritz Vahrenholt „Unerwünschte Wahrheiten“. (Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD]) Da ist akribisch aufgelistet, dass es keine Zunahme von Extremwetterereignissen gibt. Es gibt keine! Das ist eine Legende der Klimapanikmacher. Und auch dass Brandenburg ein trockenes Gebiet ist, ist eine uralte Weisheit. Das hat mir meine Mutter schon gesagt, als ich ein ganz kleiner Junge war. (Björn Lüttmann [SPD]: Das ist ja 100 Jahre her!) Ostelbien war immer trocken. Die Junker in Ostelbien haben immer darüber geklagt, dass sie nicht so viel Regen haben wie die Bauern in Münster. Das ist kein Klimawandel, sondern eine Klimakonstante. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Panikmache, Ihr Angstschüren ist einfach infam. Es ist etwas, was uns darüber hinwegtäuschen soll, aber nicht hinwegtäuschen darf, dass die dramatische Lage bei der Feuerwehr nur dazu dient, dass Sie hier pflichtgemäß eine Aktuelle Stunde abhalten und einmal mehr die gravierendsten Probleme für das Ehrenamt in Brandenburg nicht benennen wollen.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Hans-Christoph Berndt AfD

Damit ist den Feuerwehren nicht geholfen, und damit werden Sie der Verantwortung im Land nicht gerecht. – Jetzt gestatte ich eine Zwischenfrage.

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Ulrike Liedtke

Man kommt manchmal schwer dazwischen.

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Hans-Christoph Berndt AfD

Verzeihung.

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete Seiler, bitte.

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Ines Seiler SPD

Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage erlauben. Wir haben in den letzten Wochen ja schon einiges erlebt; Sie haben schon über ein Backfest geredet, als es eigentlich um den Haushalt ging. Der Titel Ihres heutigen Entschließungsantrags lautet „Zur effektiven Waldbrandbekämpfung endlich handeln“, und nun reden Sie davon, was Ihre Mutter Ihnen beigebracht hat und dass Sie den Klimawandel leugnen. (Zuruf von der AfD: Frage!) – Die kommt gleich. Warten Sie kurz. – Sie stellen Vielfalt in einen Zusammenhang mit einer Verrohung der Gesellschaft. Also völlig abstrus! Sie verneinen den Klimawandel und bewegen sich hier nicht auf dem Boden der Tatsachen und der Wissenschaft, sondern vertrauen da eher den Geschichten Ihrer Mutter. (Dennis Hohloch [AfD]: Ist das eine Frage oder eine Aussage? – Lars Hünich [AfD]: Vielleicht hat sie einfach nur mehr Ahnung als Sie!) Die Frage ist nun: Wann sprechen Sie denn eigentlich zur Waldbrandbekämpfung und zu den Herausforderungen und Perspektiven für die Feuerwehren in diesem Land? (Beifall SPD)

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Ulrike Liedtke

Bitte schön. (Dennis Hohloch [AfD], an den Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD] gewandt: Du hast jetzt zwei Minuten mehr!)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Vielen Dank, sehr geehrte Frau Seiler, für Ihre Frage, die deutlich macht, dass man offensichtlich bei dem einen oder anderen Abgeordneten der SPD die Reden drei- oder viermal halten muss, damit es verstanden wird. (Beifall AfD) Frau Seiler, ich hatte gehofft, dass es transparent genug ist. Ich sprach davon, dass es eine materielle Ausstattung mit Ausrüstung und Schulungen der Feuerwehren gibt, die ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Feuerwehren sind. Dazu wird übrigens mein Kollege Daniel Freiherr von Lützow für die AfD nachher noch ausführen. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Funke [SPD]) Ich sagte aber auch, dass es daneben eine ideelle Grundlage gibt. Diese ideelle Grundlage ist wie bei allem Menschenwerk die wichtigere. Ich habe mich auf diese Grundlage bezogen, weil Ihr Fraktionsvorsitzender das ausgespart hat, und ich habe die Befürchtung, dass auch die Vertreter der anderen Fraktionen darauf nicht eingehen werden. Ich sage Ihnen aber auch: Wenn wir über das Ehrenamt reden, über die Feuerwehr, über die Leute, die in der Blaulichtfamilie tätig sind, dann müssen wir uns klarmachen, dass die Zerstörung des gesellschaftlichen Zusammenhalts die größte Gefahr für deren Arbeit ist. Vor zwei Jahren war ich noch im Gesundheitsausschuss. Da haben die Rettungsschwimmer über die Schwierigkeiten gesprochen, Nachwuchs zu finden. Es ist die gleiche Situation: Wenn der Zusammenhalt fehlt, wenn man in eine Schildkrötenmentalität zurückfällt, wenn man sich aufs Eigene zurückzieht und den Mitmenschen nicht mehr als Gefährten wahrnimmt, dann ist das das Ende bzw. die größte Gefahr für das Ehrenamt. Ich danke Ihnen insofern dann doch für Ihre Frage und dafür, dass ich es noch einmal deutlich machen kann, weil ich die 2025 9 Hoffnung habe, dass der ein oder andere in einer sozialdemokratischen Partei, die ja dem Namen nach den Anspruch hat, Demokratie und Soziales miteinander zu verbinden, vielleicht doch darauf kommt, dass gesellschaftlicher Zusammenhalt auch für die freiwilligen Feuerwehren eine ganz entscheidende Grundlage ist und dass die Politik, die Sie seit zehn Jahren betreiben, diesen Zusammenhalt zerstört und damit auch die Grundlage für das Ehrenamt kaputtmacht. (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, ich fasse zusammen – gerne auch extra noch mal für Sie, Frau Seiler –: Wir stärken unsere Feuerwehren, indem wir die Grenzen schützen, (Beifall AfD – Oh! bei der SPD) indem wir Überfälle auf Rettungskräfte hart und spürbar ahnden und, wenn es Ausländer sind, die diese Überfälle verüben, diese Ausländer zurückführen. Wir stärken unsere Feuerwehren, indem wir unsere öffentlichen Gebäude mit Schwarz-Rot-Gold statt mit der Regenbogenfahne beflaggen und indem wir den Zusammenhalt in unserem Land wiederherstellen und bewahren. – Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Eine Kurzintervention wurde von Herrn Abgeordneten Lüttmann angemeldet. Bitte schön.

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Björn Lüttmann SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Herrn Dr. Berndt dafür danken, dass er gleich in einer der ersten Sitzungen, nachdem öffentlich geworden ist, wie die AfD in unserem Land Politik betreibt, dies auch hier im Landtag offenlegt. Er hat überhaupt nicht zur Sache gesprochen – das hat schon Kollegin Seiler sehr gut belegt –, (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) sondern stattdessen den auch inhaltlich absurden Versuch unternommen – ich sage gleich noch einen Satz dazu –, wieder einmal einen Kulturkampf und eine gesellschaftliche Spaltung oder gesellschaftliche Probleme herbeizureden, die es gerade in diesem Feld nicht gibt. Ich habe dazu ausgeführt: Die Jugendfeuerwehren platzen zwar nicht aus allen Nähten, aber sie haben ordentlich Nachwuchs, und das ist gut so. Darüber sollten wir uns freuen; denn das ist wichtig. (Beifall SPD und BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Das heißt, der gesellschaftliche Zusammenhalt funktioniert an dieser Stelle. Er funktioniert bei den Feuerwehren sowieso. Wenn man dort regelmäßig ist, bekommt man mit, wie dort gesellschaftliche Solidarität gelebt wird. Was Sie hier gesagt haben – Sie wollten aus Silvesternächten irgendetwas ableiten und sprachen von den Folgen von Grenzöffnungen oder -schließungen –, hatte mit dem Thema dieser Aktuellen Stunde nichts zu tun. Sie haben nicht zum Thema 10 Landtag gesprochen. Die sachliche Auseinandersetzung ist Ihnen fremd. Stattdessen haben Sie wieder versucht, Kulturkampf zu betreiben. Mit diesem Muster entlarven Sie sich selbst; das müssen wir einfach wissen. Wir können damit wunderbar umgehen. Deswegen sage ich noch einmal: Danke schön! (Beifall SPD)

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Ulrike Liedtke

Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter Dr. Berndt? – Ja. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Lüttmann, ich gratuliere Ihnen, dass Sie nach 13 Jahren öffentlichen Auftretens der AfD mitbekommen haben, was die AfD sagt; es ist also auch für Sie öffentlich geworden. Sehr geehrter Herr Lüttmann, die SPD ist als marxistische Partei gegründet worden. Sie wissen es vermutlich nicht, weil Sie aus dem Westen kommen, aber die Ostler wissen es: Zu den Grundlagen der marxistischen Philosophie gehört die hegelsche Philosophie. Diese stellte den universellen Zusammenhang von Dingen und Erscheinungen fest. Und so ist es ja auch. Man sieht das Verflachen der SPD daran, dass Sie einfach keinen Zusammenhang mehr erkennen wollen – oder diesen negieren – zwischen dem gesellschaftlichen Zusammenhalt im Land und dem Ansehen des Ehrenamtes bzw. dem Zulauf zu diesem. Wie man so etwas negieren kann, ist mir unklar. (Beifall AfD) In meinen Augen wollen Sie diesen Zusammenhang nicht wahrnehmen. (Björn Lüttmann [SPD]: Postfaktisch!) Sie wollen diesen Zusammenhang nicht wahrnehmen, weil es nicht in Ihr Weltbild passt. Ihre Kurzintervention, Herr Lüttmann, war so flach wie Ihre Rede, die sich in lauter Redensarten erschöpfte, und so flach, wie die Philosophie der SPD geworden ist. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Ich wiederhole mich: Ich wünsche mir wirklich mehr Respekt untereinander, auch in diesem Saal. – Herr Abgeordneter Lüders hat das Wort für die BSW-Fraktion. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Berndt, bevor ich mit meiner eigentlichen Rede anfange, möchte auch ich noch ein paar Sätze zu Ihrer Rede loswerden: Ich teile durchaus Ihre Auffassung, dass die Feuerwehren eine besonders große Bedeutung für den Gemeinsinn und den Zusammenhalt haben; darin sind wir uns einig. Trotzdem halte ich es, gelinde gesagt, für ein Kunststück – aber nicht für ein zu würdigendes Kunststück –, ausgehend von dieser Tatsache eine Rede über Kulturkampf und Migration zu halten. Ich meine das also absolut nicht anerkennend, denn mit dieser Rede sind Sie dem Thema nicht gerecht geworden. (Beifall BSW und SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die Überfälle!) Vor ziemlich genau 14 Tagen brannte bei Treuenbrietzen und bei Sonnenwalde im Landkreis Elbe-Elster großflächig der Wald. Mehrere Hektar Wald und Ackerland standen in Flammen. Eine Ortschaft, Kleinbahren, musste sogar für einige Stunden evakuiert werden. Drei Feuerwehrleute wurden bei diesem Einsatz verletzt; der Brand konnte ansonsten zum Glück schnell unter Kontrolle gebracht werden. Ganz anders der Brand nur wenige Stunden später – mein Kollege Lüttmann hat es erwähnt –: Da brannte auf sächsischer Seite, auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz in der Gohrischheide, der Wald. Mehrfach drohte der Brand sich auf die Brandenburger Seite auszudehnen. Waldbrände gehen uns – länderübergreifend – alle an; daher haben unsere brandenburgischen Wehren ganz selbstverständlich in Sachsen unterstützt. Dieser verheerende Brand, bei dem eine enorm große Waldfläche vernichtet wurde, konnte erst vor wenigen Tagen gelöscht werden, auch dank des einsetzenden Regens. Für ihren Einsatz bei allen Waldbränden und anderen Notfällen danken wir den Angehörigen der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen. (Beifall BSW und SPD) Die hohen Temperaturen und die lang anhaltende Trockenheit haben insbesondere im Land Brandenburg zu einer schwierigen Situation geführt. Der Sandboden ist in tiefen Schichten trocken. Viele enge Kiefernbestände und eine hohe Munitionsbelastung führen zu einem hohen Risiko für Waldbrände. Und nicht nur das: Wie ein aktueller Versuch der Universität Magdeburg gezeigt hat, können insbesondere in Kieferwäldern mit sandigen Böden Brände im Boden oft über Tage unbemerkt weiterschwelen. Intensive Sonneneinstrahlung und leichter Wind reichen dann aus, um diese Schwelbrände in Flächenbrände übergehen zu lassen. Was man bislang nur von Mooren kannte, ist also auch auf unseren Sandböden möglich – so Andrea Klippel vom Institut für Apparate- und Umwelttechnik der Universität Magdeburg. Dennoch ist es nicht zielführend, gewaltige angsteinflößende Szenarien heraufzubeschwören. Und: Nicht jeder heiße Sommertag ist gleich eine Sondersendung wert. Die realen Risiken sind schon völlig ausreichend. Wir sind uns wohl alle einig: Im Zuge der klimatischen Veränderungen wird es in Zukunft mehr brennen, und die betroffenen Flächen werden größer werden. Brandenburg begegnet den Gefahren durch Waldbrände bereits mit vielen Aktivitäten: Die Löschwasserversorgung im Wald wurde verbessert. Die Einsatzkarten wurden digitalisiert und den Wehren zur Verfügung gestellt. Die Kommunikationsmöglichkeiten wurden durch zwei mobile Systeme verbessert. Waldbrandspezifische Einsatzmittel wurden beschafft. Ich will, wie mein Kollege Lüttmann, die neu beschafften gepanzerten Einsatzmittel, die bei den aktuellen Waldbränden bereits zum Einsatz gekommen sind, besonders hervorheben. An dieser Stelle möchte ich auch erwähnen, dass ich selbst mehr als zehn Jahre lang Mitglied der freiwilligen Feuerwehr war, und zwar in einem kleinen Dorf nahe Storkow, das von Wäldern umgeben ist, die erheblich mit Munition belastet sind. Ich kenne also durchaus das mulmige Gefühl, wenn man zur Waldbrandbekämpfung in ein solches Gebiet ausrücken muss. Deshalb freue ich mich für die Kameradinnen und Kameraden, dass durch die gepanzerten Fahrzeuge die nach wie vor großen Gefahren des Dienstes für uns alle um einiges minimiert werden konnten. (Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Niels-Olaf Lüders BSW

Aber gern.

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Ulrike Liedtke

Bitte, Herr Abgeordneter Hohm. Jean-Pascal Hohm (AfD):* Vielen Dank. (Der Ton eines auf einem Laptop abgespielten Videos ist zu hören.) – Herr Hanko, viel Erfolg bei der Medikamentenbestellung. Herr Lüders, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben richtig gesagt, dass vor allem Kiefernwälder für Waldbrände sehr anfällig sind. Sie haben auch über die Munitionsbelastung gesprochen. Ist es nicht so, dass die Opposition – in dem Fall: wir – mehr Mittel für den Waldumbau gefordert haben, um genau dem Problem der engen Kiefernwälder zu begegnen? Ist es nicht so, dass die Oppositionsfraktion der CDU gefordert hat, mehr Mittel einzusetzen, um Munitionsberäumung zu betreiben? Ist es nicht die Landesregierung, die Mittel für die Munitionsberäumung gestrichen hat? Warum haben Sie den Anträgen der Opposition nicht zugestimmt, wenn Ihnen die Waldbrandbekämpfung so wichtig ist? (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Bitte schön. 2025 11

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Niels-Olaf Lüders BSW

Danke für diese Zwischenfrage. Auf das Thema Waldumbau und auch auf das Thema der leider nicht an allen Stellen vorhandenen Mittel werde ich im Verlauf meiner Rede noch eingehen. (Lars Hünich [AfD]: So lange geht das noch?) Zu Ihrem Entschließungsantrag, liebe CDU: Den Vorwurf des Haltens von Sonntagsreden weise ich entschieden zurück. Übrigens können Sie das im Innenausschuss bedeutend besser, wie ich bemerkt habe. Und bei dem Thema der Beseitigung von Altmunition nehmen wir Sie gern in die Verantwortung. Sorgen Sie bitte erst einmal im Bundestag dafür, dass sich der Bund dauerhaft und ernsthaft für die Beseitigung der Altmunition engagiert, bevor für Milliarden Euro neue Munition produziert wird! (Beifall BSW) Mit dem beschlossenen Haushalt haben wir den Weg einer guten und soliden Ausstattung unserer Feuerwehren fortgesetzt. Wir haben mit dem Haushalt auch die Beschaffung größerer Polizeihubschrauber beschlossen, die in der Lage sind, die Waldbrandbekämpfung noch schneller und effizienter aufzunehmen. Der zweite Standort der Landesfeuerwehrschule in Wünsdorf wird errichtet. Das Waldbrandkompetenzzentrum wird aufgebaut, um wesentliche Grundsatzarbeit im Bereich des vorbeugenden und des abwehrenden Waldbrandschutzes wahrzunehmen. Der Landesfeuerwehrverband wird stärker unterstützt, auch um Aufklärungsarbeit zu leisten, denn es ist eine Tatsache, dass doch sehr viele Waldbrände menschengemacht sind. Wir bauen das Programm „Feuerwehr macht Schule“ weiter aus – das hatte Kollege Lüttmann schon ausführlich dargestellt. (Zurufe der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt und Danny Eichelbaum [CDU]) In Richtung der Opposition: Natürlich kann man immer noch mehr fordern und wollen, das ist sogar verständlich und nichts Verwerfliches; man sollte dabei aber die Realitäten nicht ganz ausblenden. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, gestatten Sie nochmals eine Zwischenfrage?

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Niels-Olaf Lüders BSW

Ja.

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete Muxel, bitte. 12 Landtag Kathleen Muxel (AfD):* Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage gestatten. Sie wissen aber schon – weil Sie gerade die Waldbrände ansprachen –, dass der Landesrechnungshof gerade erst in seinem letzten Prüfbericht bemängelt hat, dass die Landesregierung, an der die SPD nun schon seit 30 Jahren beteiligt ist, es nicht geschafft hat, die Waldwege zu sanieren, sondern nur 17 % der maroden Waldwege so instand gesetzt hat, dass ein vernünftiges Löschen überhaupt möglich ist. (Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD]) Was wollen Sie jetzt dagegen tun? Jetzt sind Sie ja in der Regierung. Wenn ein Löschfahrzeug nicht in den Wald hineinkommt, hat es ja wenig Sinn. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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Niels-Olaf Lüders BSW

Zunächst einmal bitte ich um Verständnis dafür, dass ich hier nicht die Politik der letzten Jahre kommentieren oder gar rechtfertigen möchte. (Lars Hünich [AfD]: Aber Sie sind in der Regierung!) – Ja, ja, ich habe das ja erläutert: Wir haben alles getan und werden alles tun, was in unserer Macht steht, um die Mittel für die Feuerwehr im Haushalt so vorzuhalten, dass sie einsatzfähig ist und Waldbrände vernünftig löschen kann. Mir ist im Übrigen auch nicht bekannt geworden, dass diese Einsatzfähigkeit in irgendeiner Weise gefährdet wäre. (Beifall BSW und SPD) Doch zurück zum Thema Finanzen – da sind wir gewesen. Wir sind nicht mehr in den Zeiten von „Wünsch Dir was“ oder „Ich baue mir – aus was auch immer – ein neues Brandenburg-Paket“. (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Deshalb ist es umso wichtiger, die Motivation der Kameradinnen und Kameraden weiter zu stärken. Da bin ich ganz bei Ihnen, Herr Kollege Berndt. Das ist ein wesentlicher Aspekt. Natürlich wollen und werden wir auch in finanziell angespannten Zeiten weiterhin alles tun, was in unserer Macht steht, um die nötige materielle Unterstützung zu leisten. Denn die Feuerwehr lebt in Brandenburg im Wesentlichen vom Engagement von Ehrenamtlichen. Die Zahlen hatte Kollege Lüttmann schon genannt. Sie müssen unterstützt und gewürdigt werden – vor Ort von den Aufgabenträgern und mithilfe der Ehrenamtsförderung des Landes. Wir müssen dafür sorgen, dass es auch in Zukunft genug Menschen gibt, die im Ehrenamt zu diesem so wichtigen Dienst zur Sicherung des Gemeinwesens und zur Stärkung des Gemeinsinns bereit sind. Ohne sie wäre auch die beste Ausstattung recht nutzlos. – Deshalb nochmals vielen Dank für euren Einsatz, liebe Kameradinnen und Kameraden! (Beifall BSW und SPD sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Auch wenn ich mich jetzt bei den Schulkindern im Hinblick auf die Ferien wohl etwas unbeliebt mache: Ich wünsche euch keine allzu warmen Tage und ausreichend Regen in den kommenden Wochen. (Beifall BSW und SPD – Heiterkeit)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Bevor wir die Aussprache fortsetzen, möchte ich Schülerinnen und Schüler auf der Besuchertribüne begrüßen, nämlich vom Einstein-Gymnasium Potsdam auf Einladung der Abgeordneten Dr. Manja Schüle und von der Regine-Hildebrandt-Gesamtschule aus Birkenwerder. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Genilke für die CDU-Fraktion. Bitte.

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Rainer Genilke CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Während dieser Debatte habe ich mich gefragt: Wenn heute ein Feuerwehrmann die bisherige Debatte verfolgt hat – und davon können wir wohl ausgehen –, was nimmt er mit? Was ich hier heute gehört habe, macht mich einigermaßen sprachlos – dass wir hier mit Hegel argumentieren, dass wir von Motivation sprechen, ohne über die Fakten der technischen Ausstattung unserer Feuerwehr zu sprechen. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Motivation macht Sie sprachlos?!) Nach den Großschadensereignissen, die wir hatten, müssen wir über die Ausstattung unserer Feuerwehr reden. Ich war einigermaßen überrascht – das kommt nicht allzu oft vor, und ich habe ja schon viel erlebt, auch in diesem Hause –, dass man jetzt nach der Haushaltsdebatte dazu übergeht, eine Aktuelle Stunde zu dem Thema zu initiieren, das vier Monate lang intensivst im Ausschuss für Inneres und Kommunales diskutiert worden ist. Die Mittel, die wir über das Brandenburg-Paket, den Zukunftsinvestitionsfonds und den vergangenen Doppelhaushalt bereitgestellt haben, haben Sie nicht verstetigt. Herr Stohn – ist er heute überhaupt hier? Das weiß ich gar nicht. – Nein, offensichtlich nicht. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] – Dennis Hohloch [AfD]: Wo denn? – Ludwig Scheetz [SPD]: Er ist im Haus!) Herr Stohn sprach von einem Haushalt mit Haltung – höchst interessant. Doch wie sieht diese Haltung aus? In konkreten Zahlen: In diesem Jahr haben wir statt der knapp 50 Millionen Euro, die wir im Jahr 2024 für den Brand- und Katastrophenschutz zur Verfügung hatten, nur noch 6,5 Millionen Euro. 90 % weniger! – Das ist die Haltung der Regierungskoalition hinsichtlich des Brand- und Katastrophenschutzes. Wir als CDU-Fraktion haben zu diesem desaströsen Haushalt einige Änderungsanträge eingebracht. Wir wollten die Mittel für – das ist ein Zitat aus Ihrem Antrag – das „Erfolgsmodell ‚Feuerwehr macht Schule‘“ erhöhen. – Sie haben das abgelehnt. (Beifall CDU) Wir wollten ein Förderprogramm für kleine Wehren auf den Weg bringen. Sie haben das abgelehnt. (Beifall CDU) Wir wollten den Landeszuschuss für den Landesfeuerwehrverband erhöhen, damit dieser Gerätewagen für die Brandschutzerziehung anschaffen kann, um in diese mehr und besser investieren zu können. Sie haben das abgelehnt. (Beifall CDU – Zuruf des Abgeordneten Uwe Adler [SPD]) Wir wollten die Mittel für die Munitionsräumung in den Wäldern freigeben. Sie haben das abgelehnt. Sie haben alle Anträge zur Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes, die wir eingebracht haben, abgelehnt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist alles andere, als in dieser Situation im Hinblick auf den Haushalt Haltung zu zeigen. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Das hat nichts mit Anerkennung zu tun, das hat nichts mit Respekt zu tun, sondern das hat etwas mit Augen-zu-und-durch-Politik zu tun. Und jetzt zu argumentieren, wir hätten kein Geld, Herr Lüders! Sie haben in diesem Doppelhaushalt mehr Geld aufgenommen, als wir in den fünf Jahren über das ZifoG und das Brandenburg-Paket an Krediten aufgenommen haben. Es handelte sich bei unseren Anträgen – ich darf einmal zitieren; der Minister wird ja nachher noch sprechen – lediglich, so die Aussage, um eine Mikrosumme im Vergleich zum gesamten Einzelplan. Dann plötzlich, völlig unerwartet und atypisch – das ist vorher noch nie der Fall gewesen –, brennt der Brandenburger Wald. Derlei gab es noch nie im Land, und damit konnte man natürlich überhaupt nicht rechnen – zumindest offensichtlich nicht, wenn man der Landtagsfraktion der SPD angehört. Weil Sie die keinen Monat zurückliegende Haushaltsdebatte offensichtlich schon vergessen oder vielleicht auch nur verdrängt haben, in der Sie – ich erinnere gern noch einmal daran – die Mittel für den Brand- und Katastrophenschutz um ca. 90 % gekürzt haben, fällt Ihnen ein: Wir machen mal eine Aktuelle Stunde zum Waldbrandgeschehen. Über 200 Waldbrände hatten wir in diesem Jahr schon. Ich darf daran erinnern: Heute ist der 198. Tag des Jahres. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, können wir nicht immer einfach so abtun: Wir würden ja gern mehr ausgeben, aber es geht 2025 13 gerade nicht. – Es nützt uns auch nichts, nach dem, was wir von der Regierungskoalition gehört haben, jetzt darum zu wetteifern, wer die größte Solidarität zum Ausdruck bringt und den wärmsten Händedruck hat. Mehr als warme Worte findet auch der Entschließungsantrag nicht. Schon der Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde! Gucken Sie sich die letzten beiden Sätze noch einmal an: Wir wollen mal drüber reden. – Wir haben darüber gesprochen – das habe ich gesagt. Im Entschließungsantrag mit seinen zwölf Punkten, der offensichtlich mehr oder weniger kurz vor Toresschluss noch zusammengezimmert worden ist, lesen wir viel von fördern, ausbauen, unterstützen, erweitern und Waldumbau. Bei dem Thema wissen wir alle schon: Waldumbau ist ein jahrzehntelanges Programm, wenn das nicht sogar ein ganzes Jahrhundert dauert. (Zuruf von der SPD) Das ist doch nicht die Maßnahme, die die Feuerwehrleute für den Einsatz in diesem Sommer brauchen – oder im nächsten, übernächsten oder überübernächsten. Stattdessen müssen wir beim Lesen feststellen, dass wir darin keine konkreten Maßnahmen finden. Dabei haben wir Gott sei Dank die Möglichkeit, hier mithilfe der CDU-geführten Bundesregierung und des Investitionsboosters gegenzusteuern. Wenigstens 40 Millionen Euro – das sind 15 % der zu erwartenden Summe aus den Mitteln des Bundes – wollen wir dafür einsetzen. Das brauchen wir; das ist das richtige Zeichen. Damit können wir, glaube ich, auch umgehen – das haben wir bewiesen –, im Hinblick darauf, dass die Landesregierung den Feuerwehren und dem Brandschutz diese 40 Millionen Euro zukommen lässt. Denn die Kameraden lassen sich eben nicht für dumm verkaufen. Sie wissen genau, dass man sich von den warmen Worten kein Gerätehaus, kein Fahrzeug und vor allen Dingen keinen Nachwuchs bei den Feuerwehren erkaufen kann. Liebe Kameradinnen und Kameraden, Sie sehen, auf die Regierungskoalition kann man sich – zumindest in diesen Tagen – nicht verlassen. (Zuruf von der SPD: Was?!)

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Ulrike Liedtke

Sie müssten bitte zum Ende kommen.

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Rainer Genilke CDU

Das tue ich. – Ich will die Gelegenheit aber auch dazu nutzen, Ihnen, liebe Kameradinnen und Kameraden, auch im Namen der CDU-Fraktion für Ihren Einsatz aufrichtig zu danken.

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage? 14 Landtag

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Rainer Genilke CDU

Bei mir im Landkreis hatten wir zwei Personen mit Brandverletzungen. Denken wir an das Feuer, bevor es ausbricht. Allzeit gut Wehr! – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Ulrike Liedtke

Gut. – Von Herrn Abgeordneten Noack wurde eine Kurzintervention angemeldet. Bitte. Andreas Noack (SPD):* Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Genilke, wir arbeiten schon ein paar Jahre zusammen, und mich erstaunt die Vergesslichkeit – die Vergesslichkeit von heute auf jetzt. Sie waren doch vor wenigen Tagen mit mir zusammen im Innenausschuss. Dort haben wir nicht nur über das Brandenburg-Paket, dessen Umsetzung und den Zukunftsinvestitionsfonds, sondern auch über die Dinge gesprochen, die vom Innenministerium kommuniziert wurden, die im Brand- und Katastrophenschutz in den letzten Jahren umgesetzt wurden. Und das ist nicht wenig. (Zuruf von der AfD: Na ja!) Sie und Ihre Fraktionskollegen waren doch bestimmt bei zig Einweihungen von Feuerwehrgerätehäusern und Fahrzeugen, die gerade für den Waldbrandschutz im Land Brandenburg flächendeckend zur Verfügung gestellt wurden. Man könnte das beim Brand- und Katastrophenschutz fortführen und die Katastrophenschutz-Leuchttürme gleich anschließen. Ich bin seit 2019 hier, und ich glaube, in den letzten Jahren wurde für den Brand- und Katastrophenschutz viel mehr getan als zuvor. Beweisen Sie mir sonst das Gegenteil! (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Sie stellen sich jetzt hier hin – gestern noch in Regierungsverantwortung – (Zuruf von der SPD: Genau!) und reden das eigene Tun schlecht. Da fehlen mir einfach die Worte. Gehen Sie mal in sich! (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Genilke, Sie möchten gerne auf diese Kurzintervention reagieren. Bitte schön. (Zuruf von der SPD: Minister a. D.! – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Vor einem halben Jahr ging’s der Feuerwehr noch gut!)

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Rainer Genilke CDU

Lieber Herr Noack, ich glaube, dass wir nicht vergessen haben, was wir für den Brandschutz ausgegeben haben. Sie geben mir die gute Gelegenheit, dem ehemaligen Innenminister Michael Stübgen noch einmal ausdrücklich zu danken. Alles, was wir jetzt einweihen, wurde letztlich auch mit Ihnen zusammen beschlossen und am Ende umgesetzt. (Beifall CDU) Natürlich bin ich bei den Einweihungsfeiern, wenn sie bei mir Wahlkreis und Landkreis stattfinden, dabei. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir die Mittel verstetigen. Wir können doch nicht einfach aufhören! Aber wir hören jetzt mit diesen Investitionen einfach auf, und das ist das falsche Zeichen für die Feuerwehr. Das ist das falsche Zeichen in dieser Zeit, in der die Wälder brennen, und es ist das falsche Zeichen auch für die Zukunft der Feuerwehren, wenn wir weiterhin auf die Freiwilligkeit setzen wollen – und das wollen wir. Ich glaube, unsere Kameradinnen und Kameraden verdienen es auch, dass wir ihnen mit der bestmöglichen Ausstattung entgegenkommen. Das ist nichts, was wir zyklisch beantworten sollten; hier brauchen wir Kontinuität. Deshalb haben wir vorgeschlagen – das fehlt leider bei Ihnen –, dass wir diese 40 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes nutzen. Es wurde ja gefordert, der Bund solle sich doch an der Munitionsbeseitigung beteiligen. Dann nehmen wir doch dieses Geld dafür! Das sind Investitionen in die Zukunft Brandenburgs, und die sind auch nötig, um einen Brand- und Katastrophenschutz zu gewährleisten, der hochmodern und effektiv ist. Wenn Sie unserem Antrag zustimmen, mache ich mir auch keine Sorgen – dann werden wir auch in Zukunft jede Menge junge Leute haben, die gern in der Feuerwehr Dienst tun. Im Übrigen sei an dieser Stelle gesagt, dass die Feuerwehr auch die Einrichtungen löscht, die Rechtsextreme anzünden. Auch das gibt es, und da wird nicht unterschieden, ob der zu rettende Mensch schwarz, weiß oder wie auch immer ist. Das wollte ich noch erwähnen. – Herzlichen Dank für diese Intervention. (Beifall CDU – Oh! bei der AfD)

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Ulrike Liedtke

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Wilke. – Bitte.

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René Wilke

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In dieser Debatte wurde schon einiges gesagt – manches völlig zutreffend, und anderes hat zumindest bei mir eher Verwunderung ausgelöst. Ich beginne mit dem, was die Feuerwehr in der Regel tut, wenn sie in Einsätze geht – Sie versucht, ein differenziertes Lagebild zu erstellen. Ich glaube, es tut auch diesem Haus gut, wenn man sich der Frage nähert, indem man differenziert: Was ist gelungen? Wo müssen wir weitermachen? Wie ist die Situation? Ich finde, wenn wir über die Situation der Feuerwehren und des Landes Brandenburg in diesem Themenfeld sprechen, lohnt es sich durchaus, in langen Linien zu denken und auch lange Linien zu würdigen. Ich bin Herrn Noack für die Kurzintervention dankbar, denn vieles von dem, was wir heute in diesem Land vorfinden, hat tatsächlich auch mit der Arbeit von Jahren und sogar Jahrzehnten zu tun – mit Kontinuität und Veränderung der Regierung –, und das ist etwas, was wir auch gemeinsam auf diese Weise würdigen können. Die Lage in Brandenburg ist insofern speziell, als es das Bundesland mit der höchsten Waldbrandgefährdung in Deutschland ist. Das liegt an Dingen, die gerade auch korrekt genannt wurden: Wir haben trockene Böden und eine Kiefernmonokultur, eine sehr hohe Kampfmittelbelastung und – gestern wurde es hier in der Debatte strittig gestellt, obwohl die Wissenschaft es ziemlich klar auf den Tisch legt – die Tatsache, dass sich die Klimazone, in der wir uns befinden, in den nächsten Jahrzehnten zu der des heutigen Canberra in Australien entwickeln wird. Auch das wirkt sich auf die Frage der Waldbrände in diesem Land aus. (Lachen des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Darüber hinaus haben wir mittlerweile eine Situation, die mit der Gefährdungslage in Portugal und Griechenland vergleichbar ist. Das sind die Länder, die wir in den Nachrichten häufig als von Waldbränden stark betroffen erleben. Dem stehen in diesem Land 40 000 Kameradinnen und Kameraden gegenüber, die bei der Feuerwehr – der freiwilligen und der Berufsfeuerwehr – tätig sind. Das ist eine großartige Zahl, die übrigens in den vergangenen Jahren konstant geblieben ist, trotz aller Entwicklungen und Schwierigkeiten. Da sind weitere 2 400 junge Menschen; ich habe die Statistik mitgebracht, damit Sie sich das anschauen können: (Der Minister zeigt ein Schaubild.) Hier unten sind die Zahlen zur Entwicklung der Jugendfeuerwehren in diesem Land – aufsteigend. Allein von 2020 bis 2024 sind es mehr als 2 000 zusätzliche junge Menschen, die in Brandenburg bei der Jugendfeuerwehr tätig sind. Das ist ein tolles Zeichen; mein herzlicher Dank an alle, die das ermöglichen! (Beifall SPD und BSW) Schauen wir uns die Lage weiter an: Brandenburg hatte erst vor wenigen Tagen Besuch von der Europäischen Kommission. Das ist eine große Besonderheit: Was ich Ihnen gerade zur Lage unseres Bundeslandes skizziert habe, wird auch auf EU-Ebene gewürdigt. Die von der Europäischen Kommission begutachteten Waldbrandländer sind normalerweise Staaten. Brandenburg ist das einzige Bundesland bzw. die einzige Region, die wegen ihrer besonderen Lage in Sachen Waldbrand begutachtet wurde. Bei dieser Begutachtung durch die Europäische Union, die immerhin zwischen allen Staaten der EU einen Vergleich zieht, kam Brandenburg verdammt gut weg. Die Tatsache der speziellen Lage Brandenburgs hat auch dafür gesorgt, dass in diesem Land in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten eine große, erhebliche Kompetenz aufgebaut wurde. Das sage ich ohne einen Hauch von Arroganz anderen gegenüber, denn das ist etwas, was über uns gekommen ist und womit wir umgehen mussten. Es ist eine Kompetenz, die von anderen nicht nur beachtet, sondern auch in Anspruch genommen wird. Vertreter anderer Bundesländer kommen nach 2025 15 Brandenburg und fragen: Wie können wir uns da gut aufstellen? Ihr habt so viel Erfahrung und gutes Gerät – was sollten wir davon übernehmen? Auch aus anderen Staaten kommt man zu uns und lässt sich von Brandenburg beraten. Ich stelle mich nicht hier vorn hin und sage: Hier ist alles glorreich, großartig und toll; das ist das Beste der Welt. – Aber wenn es um Brandschutz und Feuerwehr geht, kann man wirklich sagen: Brandenburg steht nicht nur verdammt gut da, sondern es ist wegen der Notlage, die wir haben, an die Spitze der Europäischen Union gerückt. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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René Wilke

Gern zum Schluss meiner Rede. – Können Sie so lange stehen?

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Ulrike Liedtke

Zum Schluss gibt es keine Zwischenfragen – dann gar nicht.

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René Wilke

Wie bitte?

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Ulrike Liedtke

Laut Geschäftsordnung gibt es zum Schluss keine Zwischenfragen.

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René Wilke

Dann würde ich Sie bitten, etwas später noch einmal aufzustehen. Bekommen wir das hin? – Wunderbar. (Heiterkeit des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Ich würde gern als Zweites zu dem Lagebild hinzufügen, dass all das, was uns gelingt, nur mit guten Kooperationen möglich ist. Da ist besonders die Bundespolizei und auch die Bundeswehr zu nennen. Letztere war schon gestern hier in diesem Landtag ein herausragendes Thema, und das auch vollkommen zu Recht. Beide Strukturen bzw. Behörden unterstützen auf hervorragende Weise. Ohne sie wäre die Brandbekämpfung in der Art, wie wir sie derzeit leisten, nicht möglich. Auch dafür herzlichen Dank – ich denke, von uns allen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Nun kommen wir zu den Dingen, die in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht wurden und auch gelungen sind: Wir haben mittlerweile 34 eigens für Brandenburg konzipierte Waldbrandtanklöschfahrzeuge beschafft, und 21 weitere sind in der Beschaffung. Es sind fünf Hochleistungspumpensysteme beschafft. Die LSTE führt seit 2024 spezialisierte Schulungen für Führungskräfte insbesondere für die Waldbrandbekämpfung, für die Vegetationsbrandbekämpfung und für die Luftkoordination 16 Landtag von Einsätzen durch – ein zunehmend bedeutendes Thema, für das die Einsatzkräfte vor Ort geschult werden. Wir haben ein hervorragendes Monitoring. Wir – Kollegin Mittelstädt und ich waren vor Ort in Wünsdorf – konnten uns anschauen, wie das im Waldbrandmonitoringzentrum des Forsts erfolgt. An die 99 % der Waldflächen in diesem Land werden mithilfe von Videoüberwachung abgedeckt, um frühzeitig zu erkennen, wo sich Brände entwickeln und Einsatzkräfte hingeschickt werden müssen, um zu verhindern, dass aus einem kleinen Brand überhaupt erst ein großer wird. Auch da wird eine ganz wichtige und herausragende Arbeit geleistet. In Sachen Waldumbau – ja – sind wir noch lange nicht am Ende des Weges, aber Frau Mittelstädts Ministerium arbeitet seit Jahren – jetzt auch noch einmal verstärkt – am Waldumbau, auch daran, neue Wege zu führen, damit an Löschwasserentnahmestellen Schneisen für eine bessere Waldbrandbekämpfung gebildet werden. Wir haben modernste Einsatztechnik beschafft, die gerade erst – es wurde erwähnt – in Sachsen zur Unterstützung zum Einsatz kam und über die gesagt wurde: Mensch, das ist so großartig, das brauchen wir bei uns auch. – Das sind Einsatztechniken, die so gepanzert sind, dass sie auch in munitionsbelastete Areale vordringen können, also dorthin, wohin wir unsere Kameradinnen und Kameraden weder schicken wollen noch können. In diesen Bereichen agieren jetzt diese Fahrzeuge. Es sind unbemannte Fahrzeuge, die über einen Leitwagen gesteuert werden und auch dafür sorgen, dass wir besser für die Dinge, die wohl leider auf uns zukommen, gerüstet sind. Zu den Dingen, die auf uns zukommen werden, zählt leider auch folgende Erkenntnis – Herr Genilke hat es gesagt –: Bis dato hatten wir 200 Waldbrände. Das sind schon jetzt mehr als im gesamten vergangenen Jahr, und damit kommen wir zu der Frage: Was steht vor uns? Vor uns steht natürlich, dass wir an diesen Themen in der Weise weiterarbeiten – Stück für Stück – und nicht nachlassen – sowohl in den Elementen von Würdigung des Ehrenamtes, bei dem es ja schon viele Mittel und Wege gibt, die gut eingesetzt werden, als auch bei der Unterstützung der Aufgabenträger, die das oft nicht alleine leisten können. Dabei ist das Land unter anderem über die Mittelausreichung nach § 16 tätig, um weitere Unterstützung gerade für Feuerwehrgerätehäuser usw. zu geben und da, wo immer möglich und Mittel vorhanden sind, in weitere Technik zu investieren. Der Entschließungsantrag der Koalition sieht zum Beispiel modernere, spezielle Waldbrandbekämpfungseinsatz-bekleidung vor. Auch da werden wir uns auf den Weg machen, um das umzusetzen – eine Anforderung, die ich von den Kameradinnen und Kameraden bereits gehört habe. Wir müssen auch an das Gesetz ran – das ist schon in Arbeit, die Beteiligung und die Kommunikation mit den entsprechenden Fachverbänden laufen ebenfalls –: Das werden wir weiter modernisieren, und wenn es modernisiert ist, werden wir nicht sagen: „Jetzt haben wir ein modernes Gesetz, jetzt lassen wir es liegen“, sondern sobald neue Bedarfe entstehen, werden wir das Gesetz weiter anpassen – zum Beispiel bei der Drohnentechnik, die auch bei der Waldbrandbekämpfung zunehmend von Bedeutung sein wird und bei der wir mehr, auch rechtliche, Möglichkeiten für den Einsatz schaffen müssen. In den Entschließungsanträgen sehe ich ein paar Unterschiede. Ich sehe vor allen Dingen beim Antrag der AfD-Fraktion an einer Stelle etwas, dem ich auch fachlich gerne widersprechen würde. Das mache ich beim Entschließungsantrag der CDU-Fraktion ausdrücklich nicht, weil da Punkte dabei sind, bei denen wir, glaube ich, gar nicht so weit auseinanderliegen. Die Frage ist natürlich immer: Wie viele Mittel sind vorhanden? Welche Möglichkeiten haben wir jetzt gerade und welche nicht? Wo stehen wir tatsächlich, und worauf bauen wir auf? Da haben wir vielleicht etwas unterschiedliche Einschätzungen. Beim AfD-Antrag geht es darum, dass jetzt Löschflugzeuge angeschafft werden sollen. Damit haben wir uns befasst. Auch ich bin da Laie; ich hatte zwar eine Feuerwehr unter mir, mit Löschflugzeugen hatte ich aber noch nichts zu tun. Die Kameradinnen und Kameraden, die davon deutlich mehr als wir – mit Verlaub: auch als Sie – verstehen, haben mir mitgeteilt, dass Löschflugzeuge nicht Teil der Lösung sind. Zum einen fehlt dafür die Begleitinfrastruktur, die erst einmal kompliziert aufgebaut werden müsste. Zum anderen können diese Löschflugzeuge deutlich unflexibler als die Hubschrauber in den Einsatz gebracht werden, welche wiederum sehr kurzfristig und flexibler eingesetzt werden können, kürzere Umlaufzeiten haben und mit den Löschwasserbehältern eben zielgerichteter bei den Waldbrandarten, die wir gerade hier in Brandenburg haben, eingesetzt werden können. Ich weiß, Sie haben diese coolen Bilder von irgendwelchen Waldbränden in den USA im Blick, bei denen die Flugzeuge rübergehen, aber das ist nicht die Lage in Brandenburg. Die Art, wie wir hier Waldbrände bekämpfen, ist eine andere, trotz all der Flächenausdehnung eine auch deutlich punktuellere, und da sind die Hubschrauber eben das Einsatzmittel der Wahl. Das heißt: Nicht nur aus finanzieller, sondern auch aus fachlicher Perspektive können wir dem so nicht beitreten. Bevor ich zum Ende komme, sehe ich, dass eine Zwischenfrage angezeigt wird, und ich schlage vor, dass Sie sich erheben.

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Ulrike Liedtke

Sie gestatten jetzt, dass die Zwischenfragen gestellt werden. Dann beginnen wir mit der Frage des Abgeordneten Adam, und im Anschluss folgt die Frage des Abgeordneten Freiherr von Lützow. Sie beantworten bitte beide Zwischenfragen zusammen. – Bitte schön. Jean-René Adam (AfD):* Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich komme aus der Prignitz, und dort gibt es auch viele Feuerwehren; da brennt es sehr oft, da kamen auch Waldbrände auf, und wir haben auch richtige Brände. Wir hatten vor kurzem einen Großbrand in Karstädt, und da haben die Kameraden natürlich gelöscht – logischerweise. Nach Einsatzende sind die Kameraden in ihre Wache zurückgefahren und mussten in Unterwäsche nach Hause gehen, weil sie nur einen Schutzanzug haben. Dort befindet sich ein 5-Liter-Boiler zum Waschen. Finden Sie diese Verhältnisse gut und vorbildhaft für Europa? Also ich weiß nicht. – Danke. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Wir nehmen gleich die Frage von Herrn Freiherr von Lützow dazu. Daniel Freiherr von Lützow (AfD):* Gut, auf das, was mein Kollege gesagt hat, gehe ich jetzt nicht ein; das ist eine kommunale Geschichte. (Einzelbeifall) Aber Sie sprechen mir – Tatsache – einmal wieder die Fachkompetenz ab, mir, der 25 Jahre lang selbst gelöscht hat, der an Waldbränden war, der Löschflugzeuge und Löschhubschrauber und die Löschwirkung auf dem Boden kennt. Ich bin kein Theoretiker, ich bin Praktiker. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Es gibt Sachen, bei denen der Hubschrauber ordnungsgemäß eingesetzt werden kann; es gibt aber auch Sachen, da kannst du nur mit dem Löschflugzeug ran. Letztes Jahr waren Sie ja noch Bürgermeister – Sie haben vom Katastrophenschutz und Sandsäckeschleppen profitiert, vom Waldbrand eher weniger. Letztes Jahr konnten die Löschflugzeuge, die aus dem Harz kamen, schnell Schneisen schlagen. Vielleicht sollten Sie sich einmal mit den Kameraden, die die Einsätze vor Ort geleitet haben, unterhalten und nicht mit dem Landesfeuerverband und den Fachleuten aus dem Ministerium; da ist nicht die wirkliche Fachkompetenz aus der Fläche. – Vielen Dank. Ach so, meine Frage noch: Schauen Sie sich das als Innenminister einmal an. (Heiterkeit bei der CDU – Zuruf: Was?!) René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Ich beginne erst einmal mit einem Dank an Sie, dem Dank dafür, dass Sie die Frage Ihres Kollegen bereits beantwortet haben, nämlich mit der Feststellung, dass er sich hier auf eine wichtige – das will ich gar nicht abtun – kommunale Angelegenheit bezogen hat. Was Sie gerade beschrieben haben, ist nach all den Kenntnissen, die ich sowohl aus der jetzigen als auch der Vorverwendung habe, hinsichtlich der Bekleidungs- und Einsatzausstattung tatsächlich eine Frage der jeweiligen Kommune. Was ich durchaus wahrnehme, ist – das habe ich Ihnen auch mitgebracht, falls es Sie interessiert –: (Minister René Wilke hält Blätter hoch.) Hier ist die Statistik zum Abfluss von Fördermitteln, von Förderprogrammen über Hilfeleistungen, die wir trotz der kommunalen Zuständigkeit als Land geben, wenn die Kameradinnen und Kameraden dort nicht ausreichend Einsatzmaterialen – aus welchen Gründen auch immer – haben. Es lohnt, sich das anzuschauen und dann gegebenenfalls auch um Unterstützung zu bitten. Wäre das getan worden, wäre das – da bin ich mir ziemlich sicher – auch gewährt worden. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW) Zu den Löschflugzeugen: Wissen Sie, was ich jetzt schade fand? Man kann sich in der Sache ja durchaus unterschiedlich verhalten, aber dem Ministerium und der LSTE die Fachkompetenz abzusprechen, lasse ich Ihnen nicht durchgehen; das ist unanständig. (Beifall SPD und BSW) 2025 17 Das sind genau die Leute, die die Schulungen für die Kameradinnen und Kameraden machen. Das sind die Leute, die diejenigen, von denen Sie gerade gesprochen haben, ausbilden. Und auch dass wir diesen Stand, den ich gerade vorgetragen habe, erreicht haben, verdanken wir ihnen, übrigens im Zusammenspiel mit dem Landtag – diesem und den Landtagen davor –, dieser Regierung und den Regierungen davor.

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete Walter-Mundt hat eine Zwischenfrage. Würden Sie diese auch gleich zulassen, Herr Minister? René Wilke (Minister des Innern und für Kommunales):* Ja.

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Ulrike Liedtke

Ja. Bitte schön. Nicole Walter-Mundt (CDU):* Vielen Dank. Herr Innenminister, eine Frage: Wir haben vorhin in mehreren Berichten gehört, dass „Feuerwehr macht Schule“ ein wichtiges Programm und Projekt ist. Es wurde von Schildern und Bannern gesprochen, die man aufhängen kann und die die Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Wie bewerten Sie das Projekt grundsätzlich, und wie wollen Sie es fördern? Das wäre meine konkrete Frage.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön.

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René Wilke

„Feuerwehr macht Schule“ ist definitiv ein Projekt, das sich bewährt hat, aber auch an Voraussetzungen geknüpft ist. Wir erleben ja im Bereich Schule verschiedene Herausforderungen, und in den Gesprächen, die ich früher und auch jetzt mit Schulleitungen geführt habe, zeigt sich das. Ich habe nicht erlebt, dass irgendwer gesagt hat: Wir wollen das nicht, das interessiert uns nicht. – Es wurde aber gesagt: Wir würden gerne irgendwann zusätzliche Aufgaben weiter verstärken, haben aber gerade so viele Themen zu bearbeiten, so viele originäre Schulaufgaben zu erledigen und abzusichern und noch so viele andere Baustellen. – Ich glaube, man muss beides respektieren. Wir haben über 20 Schulen, an denen das bereits passiert. Mittlerweile haben wir an einigen Schulen auch das Schulfach Feuerwehrunterricht, und ich glaube, dass wir an der Stelle auch sachte und sukzessive gemeinsam mit den Schulen da, wo es Möglichkeiten und die Bereitschaft mit der Feuerwehr vor Ort gibt – ich glaube, die gibt es überall –, und mit der entsprechenden Unterstützung, die wir über die Jahre weiterentwickeln werden, vorankommen werden. Es ist ein Thema, das sicherlich dazu beigetragen hat, dass wir bei den Jugendfeuerwehren einen Anstieg der Mitgliederzahlen sehen. (Beifall SPD und BSW) 18 Landtag

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Ulrike Liedtke

Danke. – Sie setzen Ihre Rede nicht fort; dann waren das etwas komische Zwischenfragen. – Es gibt eine Kurzinterventionsanmeldung des Abgeordneten Freiherr von Lützow. Bitte von hier vorn. (Beifall AfD) Daniel Freiherr von Lützow (AfD):* Frau Präsidentin! Vielen Dank erst einmal für Ihre Ausführungen, Herr Minister. Ihre Aussage, dass ich der LSTE die Fachkompetenz abgesprochen hätte, kann ich hier so nicht stehenlassen. Sie haben uns die Fachkompetenz abgesprochen, hier irgendetwas zu wissen, in dem Unwissen, dass vielleicht auch in unserer Fraktion Leute sind, die eine Uniform nicht nur von außen kennen – wie Sie als oberster Brandschützer von Frankfurt (Oder) eigentlich auch selbst Fachwissen zu dem Thema haben müssten oder sollten, wenn es nicht Ihr Stadtbrandmeister gemacht hat. Von daher glauben Sie mir: Es gibt bestimmte Situationen – gerade in munitionsbelasteten Gebieten –, in denen Löschflugzeuge eher angebracht sind als Hubschrauber. Und Hubschrauber sind keine Taxiunternehmen; wir haben damit kein Taxi auf Abruf. Wir haben zwar Holzdorf in der Nähe, aber das nützt uns nichts, wenn die Bundeswehrhubschrauber, die ja dem Bund gehören, gerade woanders eingesetzt werden – zum Beispiel, wenn es in der Gohrischheide oder in Thüringen brennt. Wir haben nichts. Und letztes Jahr haben wir uns die Löschflugzeuge aus dem Harz geholt. Die haben schön in Trebbin die Landebahn genutzt, wurden von der Crew von unten mit Wasser betankt und kosteten pro Einsatzstunde 6 900 Euro und nicht 49 000 Euro wie ein Hubschrauber. Wenn das nicht effizient und effektiv ist, mit mehr Löschmittel an Bord, weiß ich auch nicht. Die schlagen Schneisen, die anderen können auf den Punkt genau ablassen – das ist der Unterschied zwischen den beiden Löschmitteln. Nur, das eine ist exorbitant teurer. Da würde ich doch lieber diese 49 000 Euro – oder das, was übrigbleibt – nehmen und überlegen, ob wir nicht mal das vom Land anschaffen lassen, was nicht vom Ministerium gefördert wird, sondern das, was die Kollegen gesagt haben, was die Kameraden in der Prignitz oder auch im ländlichen Raum brauchen, die immer noch mit Sicherheitsstiefeln der Stufe 3 vom Bau rumrennen. Das ist nämlich eine freiwillige Pflichtaufgabe, die das Land abgeben hat. – Danke schön. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Minister, Sie möchten gerne auf die Kurzintervention reagieren. – Bitte schön.

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René Wilke

Vielleicht nehmen Sie sich die Zeit und schauen sich noch einmal an, was ich tatsächlich gesagt habe. Ich habe in aller Demut davon gesprochen, dass weder ich noch Sie die notwendige Kenntnis haben, um das zu bewerten. Ich habe deswegen weitere Fachkompetenz hinzugeholt, nämlich von denjenigen, über die ich vorhin gesprochen habe und die das seit Jahren hier in diesem Land aufbauen. Zu den Flugzeugen: Was ich ebenfalls nicht gesagt habe, ist, dass in keinem Szenario der Welt irgendwie Flugzeuge denkbar und hilfreich sein könnten. Was ich zum Ausdruck gebracht habe, ist, dass die Verhältnismäßigkeit die zentrale Frage für unsere Arbeit ist. Selbst wenn Sie Flugzeuge beschaffen – was der erste nicht ganz triviale Kostenpunkt ist, sehr geehrter Herr Abgeordneter –, brauchen Sie auch die entsprechende Infrastruktur dafür. Da reden wir über Flughafeninfrastruktur, und zwar in einer Landesabdeckung, wir reden von Kräften in dieser Flughafeninfrastruktur, die zur Verfügung stehen müssen, um die Maschinen nicht nur zu warten und zu betreuen, sondern sie auch einsatzfähig zu halten und zu betanken. Und dann reden wir von geschultem Personal für genau diese Flugzeuge und über die Frage: Wie oft kommen sie sinnhaft zum Einsatz, obwohl wir andere Einsatzmittel und auch andere Bedarfe haben? Wenn wir uns anschauen, welche Geräte wir für den tatsächlichen Brandeinsatz in den aktuell taktischen Varianten, die wir in der Regel zum Einsatz bringen, haben bzw. noch brauchen, wenn wir uns anschauen, welche Fähigkeiten Hubschrauber mit sich bringen und welche Flexibilität sie uns ermöglichen, nämlich viel kurzfristiger und zügiger in den Einsatz zu kommen, stellt sich die Frage nach den Löschflugzeugen momentan nicht. Vielleicht irgendwann, wenn wir den Zustand erreicht haben, dass wir sagen: „Alle Gerätehäuser sind in Ordnung, alle Kameradinnen und Kammeraden haben die perfekte Schutzausrüstung, wir haben alle notwendigen Gerätschaften, um hier zufrieden zu sein, wir haben genug Hubschrauber und die Bundeswehr und die Bundespolizei hat sie auch“, können wir uns die Frage stellen: „Was machen wir mit dem zusätzlichen Geld?“, und darüber nachdenken, ob wir Flugzeuge beschaffen. Jetzt sind die anderen Aufgaben vordringlich, auch, weil sie für die Brandbekämpfung geeigneter sind. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Vertreters der SPD-Fraktion, Herrn Abgeordneten Adler, fort. Bitte. (Beifall SPD) Uwe Adler (SPD):* Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Feuer und Wasser sind zwei gute Diener, aber schlimme Herren. – Dieser eine Satz, sehr verehrte Abgeordnete, liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, liebe Gäste, beschreibt die ganze Dimension der einzigartigen Herausforderung, der Begegnung und der Beherrschbarkeit dieser Naturgewalten. Ist das Feuer dem einen Diener und Retter in Kälte und Not, so kann es dem anderen dennoch übermächtige Herausforderung, gefräßige Bestie, unbarmherziger Gegner oder zerstörerischer Unheilsbringer sein. Die Aborigines in Australien beispielsweise sehen das Feuer als einen Teil ihrer Kultur und ihres Erbes und haben ein tiefes Verständnis für seine Rolle in der Natur. Sie setzen es bewusst und kontrolliert ein, um die Natur um sie herum zu pflegen und das Ausbrechen großflächiger Buschbrände zu verhindern. Großflächige Brände, auch hier in Brandenburg leider nicht unbekannt (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) und immer ungewollt, waren in der Vergangenheit schon oft gefräßig, unbarmherzig, zerstörerisch. Menschen, Brandenburgerinnen und Brandenburger, mussten ihr Zuhause verlassen, nicht wissend, ob all das, was sie oft mühevoll, eigenhändig und mit viel Schweiß und Liebe aufgebaut oder als Lebensentscheidung bewusst getroffen haben, nach dem Feuer noch stehen, noch sein, noch existieren würde, wenn sie zurückkehren. 2023 gab es in Brandenburg insgesamt 251 Waldbrände. 2024 waren es 197 Waldbrände. Und in diesem Jahr ist bis zum Beginn des Monats Juli die Zahl der Waldbrände in Brandenburg bereits auf mehr als 200 gestiegen. Diese Begegnungen mit dem Feuer führen uns immer wieder vor Augen, dass wir nur Teil eines komplexen weltlichen Gesamtgefüges sind und nicht dazu neigen dürfen, uns über diese Komplexität zu erheben. Dennoch braucht es zum Schutz von Menschen und Gesellschaft, von Hab und Gut, von Umwelt und Natur, von Sicherheit und Ordnung Menschen und Institutionen, die bereit sind, sich diesen Naturgewalten entgegenzustellen, (Einzelbeifall AfD) wie unsere Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen im Haupt- und Nebenamt. (Beifall SPD) Es braucht mutige Menschen, die bereit sind, sich auf Wege zu begeben, auf denen ihnen andere in Angst und Furcht oder in Schmerz entgegenkommen, Menschen, die bereit sind, sich Gefahren zu stellen, die mitunter übermächtig erscheinen, Menschen, die bereit sind, ihre Gesundheit, Leib und Leben zu riskieren, um anderen Menschen – Menschen wie Ihnen und mir – ihre Sicherheit zurückzugeben und ihre Zukunft zu bewahren. Danke! Danke, ihr vielen unerschrockenen, unermüdlichen, ihr vielen mutigen Retterinnen und Retter, Helferinnen und Helfer, Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen hier in Brandenburg, (Vereinzelt Beifall SPD) aber auch in Sachsen, in Thüringen, in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, deutschlandweit! (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Ihr gebt eurer Heimat, eurem Zuhause ein großes Stück Sicherheit, Rückhalt und Stabilität und steht für gesellschaftlichen Frieden. Und weil das so ist, unverrückbar und unwidersprochen, ist es unsere Verantwortung – die Verantwortung der Politik –, euch die besten, sichersten und effizientesten Strukturen, Einsatzmittel, Ausrüstungsgegenstände und Ausstattungen zur Verfügung zu stellen, um mit allem, was wir tun können, dafür Sorge zu tragen, dass ihr immer gesund, wohlbehalten und sicher nach Hause zu euren Familien, Freunden, Verwandten, zu den Menschen, die euch lieben und die ihr liebt, zurückkehren könnt. Dennoch: Ein jeder Verlust im Einsatz ist eine menschliche Tragödie und eine jede Verletzung Aufforderung, den Gesundheitsschutz und die 2025 19 Gefahrenabwehrausstattung von Einsatzkräften noch stärker voranzutreiben. Doch wollen wir die Aktuelle Stunde am heutigen Tag nicht ausschließlich dazu nutzen, um auf die zu bewältigenden Herausforderungen der Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen in Brandenburg hinzuweisen und Danke zu sagen. Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, wir sehen im vorliegenden Entschließungsantrag die konsequente Fortschreibung unserer bisherigen Sicherheitspolitik und bekennen uns zu unserer Verantwortung gegenüber diesem Land und seinen Menschen. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Dieses Land, liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, ist unser aller Zuhause. Wir bekennen uns zu unserer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die ein Recht auf Sicherheit und Ordnung haben, und wir bekennen uns zu all unseren Brandenburger Einsatzkräften, zu den Retterinnen und Rettern, die täglich für die nötige Sicherheit und Stabilität sorgen und somit auch einen überragenden Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in Brandenburg leisten. Deshalb stellen wir fest: Starker Einsatz braucht starke Unterstützung. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Wir kennen die Herausforderungen und wissen um die Perspektiven für unsere Feuerwehren im Land Brandenburg. Mit den im vorliegenden Entschließungsantrag skizzierten Forderungen würdigen wir die herausragenden Leistungen und den unermüdlichen Einsatz der Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen für die Menschen in unserem Land. Mit Ihrer Zustimmung, sehr verehrte Abgeordnete, können wir heute als brandenburgisches Parlament gemeinsam mit dem zuständigen Ministerium unter Innenminister Wilke beschließen: den bisher eingeschlagen Weg zur Unterstützung und Förderung unserer Feuerwehren und der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen konsequent fortzusetzen; die Evaluation des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes voranzutreiben; die interkommunale, interdisziplinäre und länderübergreifende Zusammenarbeit im Waldbrandmanagement auszubauen; unsere kommunalen Aufgabenträger weiterhin gezielt zu unterstützen, um die personelle und technische Einsatzbereitschaft der Feuerwehren dauerhaft sicherzustellen; die Anstrengungen für einen vorbeugenden Waldbrandschutz wie eine beschleunigte Umsetzung von klimaangepasster Waldentwicklung zu intensivieren; die gesellschaftliche Wertschätzung für das Engagement der Einsatzkräfte durch öffentliche Kampagnen und konkrete Anerkennungsformate weiter zu stärken; die Brandschutzerziehung und die Brandschutzaufklärung auszubauen und strukturell zu stärken – sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich – und dabei das Projekt „Feuerwehr macht Schule“ gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern und den Feuerwehrverbänden weiter auszubauen; die Errichtung des zweiten Standortes der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz am Standort Wünsdorf zu forcieren. Und wie sie sehen, meine Damen und Herren, enthält der Entschließungsantrag – Sie alle kennen ihn – eine Vielzahl weiterer Punkte. Mit Blick auf die CDU kann ich Ihnen sagen – das ist auch Teil unseres Entschließungsantrages –, dass das Ministerium des Innern und für Kommunales gebeten wird, dem zuständigen Ausschuss im 1. Quartal des Jahres 2026, also nach Möglichkeit 20 Landtag – und so auch seitens des Hauses bereits angeboten – im März 2026, einen umfassenden Bericht zur Waldbrandsituation des Jahres 2025, also dieses Jahres, im Land Brandenburg mit Angaben zur Einsatztätigkeit, zu Schadensereignissen, regionalen Schwerpunkten sowie Fortschritten bei der Bekämpfung, Prävention und interdisziplinären Zusammenarbeit zuzuleiten. Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, liebe Helferinnen und Helfer, der Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land steht angesichts klimatischer Veränderungen, großflächiger Monokulturen und der weiterhin bestehenden und vermutlich noch lange andauernden Belastung mit Weltkriegsmunition vor einer Vielzahl besonderer Herausforderungen. All das sind – es wurde bereits angesprochen – bundesweite Alleinstellungsmerkmale Brandenburgs. Mit einer weiterhin vorausschauenden Unterstützung der Feuerwehren, mit gezielten Präventionsmaßnahmen, einer konsequenten klimaangepassten Waldentwicklung sowie der Förderung klimaangepasster Landnutzung kann unser Land diesen Herausforderungen auch in Zukunft wirkungsvoll begegnen. Liebe Kameradinnen und Kameraden, zum Ende kommend – denn ich sehe, die Zeit ist abgelaufen – wünschen wir euch mit allem, was wir haben, allzeit gut Wehr! Kehrt immer gesund und sicher aus euren Einsätzen nach Hause zurück – zu euren Familien, zu den Menschen, die euch lieben. Sehr geehrte Abgeordnete, ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Antrag, denn wir alle sind Brandenburg. Wir alle sind der Sicherheit Brandenburgs verpflichtet, denn dieses Land ist unser aller Zuhause. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow. Bitte. (Beifall AfD) Daniel Freiherr von Lützow (AfD):* Frau Präsidentin! Wo fange ich an? Ich habe heute viele gute Sachen gehört, aber auch viele Sachen, die ich so einfach nicht stehen lassen kann. (Steeven Bretz [CDU]: Größer könnte der Kontrast nicht sein!) Ich komme erst einmal zum fachlichen Teil; damit waren wir noch nicht fertig, und der Minister sollte die Lauscherchen aufsperren und genau zuhören. Schauen wir einmal, was der Air Tractor, wie er im Harz angeschafft worden ist, kann. Er kann 3 000 Liter Löschmittel fassen – so viel wie ein Tankwagen –; die bringt er innerhalb kürzester Zeit in die Luft. Wir haben in Brandenburg neun Landebahnen, die in der Fläche verteilt sind. (Steeven Bretz [CDU]: Bitte sprechen Sie in das Mikrofon; wir verstehen Sie nicht!) – Entschuldigung! Ich muss den Minister dabei angucken; ich bin höflich erzogen worden – das tut mir leid. Wir haben in Brandenburg neun Landebahnen, mit denen wir in der Lage sind, die Fläche abzudecken. Der normale Feuerwehrmann müsste geschult werden. Das sind meistens die Maschinisten; ja, das kann man im Rahmen der Maschinistenausbildung machen. Und hier muss ich einmal aufräumen: Der Landesfeuerwehrverband schult nicht; das machen die Kreise und die Wehren vor Ort – sie schulen ihre Mitglieder und bilden sie zu Truppmann I, Truppmann II, Sprechfunker etc. aus. Auf der Landesfeuerwehrschule werden nur Zugführer, Gruppenführer und spezielle Kräfte ausgebildet. Nur so viel dazu, was Herr Lüttmann erzählt hat, aber das passiert, wenn man keine Ahnung hat – tut mir leid. Es geht darum, dass man die Leute ausbilden kann. – Ich bin immer noch beim Herrn Minister, der mir nicht zuhört; ich kann jetzt leider nicht überprüfen, ob er guckt. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Er guckt zu!) Was da jetzt in Trebbin passiert, ist schnell passiert. Wir haben schnell Hilfe bekommen und diese Flugzeuge unten, in Treuenbrietzen und Jüterbog, effektiv einsetzen können. Und: Das hat wesentlich weniger Kosten produziert, als Sie sagen. Wenn man sich anschaut, was ein zweiter Staatssekretär in fünf Jahren kostet – ich glaube, da hätten wir das Flugzeug schon wieder drin. Ich nehme an, dass die Aufgaben im Ministerium vielfältig sind – aber nur mal zum Vergleich, wo wir Geld ausgeben und wo wir sparen. Die Möglichkeiten sind da. Bevor Sie dieses Projekt ablehnen: Die Löschpanzer sind von Innenminister Stübgen auch immer wieder abgelehnt worden. Die hatten Herr Schieske und meine Wenigkeit immer wieder angesprochen, und jetzt sind sie da. Ich freue ich mich und danke dem Ministerium, dass es sie dann doch noch angeschafft hat. Das ist eine sinnvolle Angelegenheit. Genauso wird es mit den Flugzeugen sein. Wir bleiben da dran – wir werden das immer wieder ansprechen und Ihnen auch die Möglichkeiten vor Augen führen. Letztens war ein Löschflugzeugpilot da, der in Kanada fliegt; ja, das ist eine Größenordnung, die wir hier Gott sei Dank nicht haben. Diese kleineren Flugzeuge sind wendig, klein, passen auf die neun Landebahnen und können, wenn es sein muss, auch auf einem Feldweg landen – wie die Agrarflieger früher. Sie sind tatsächlich auch in der Lage, innerhalb kürzester Zeit sämtliche Flächen in Brandenburg zu erreichen. Und: Man kann die Kosten kompensieren, indem man diese Flugzeuge zum Beispiel auch in Sachsen, auf der Heide, einsetzt – alles drum und dran. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, ich muss Sie leider unterbrechen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage? Daniel Freiherr von Lützow (AfD):* Nee. Herr Stohn kam zu spät, und deswegen lasse ich keine Frage von ihm zu. Bei den wichtigsten Punkten war er heute Morgen nicht da, und da kommt auch nichts Vernünftiges. (Dennis Hohloch [AfD]: Ach stimmt, warum waren Sie denn nicht da?) Also dass Herr Stohn bei diesem wichtigen Thema, von dem gerade Jüterbog betroffen ist, jetzt erst eine Zwischenfrage stellen will – nein, danke. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sei nicht so!) Wir reden von Munitionsbelastung; es ist von allen richtig gesagt worden – ein schwieriges Thema. Wir geben 10 Millionen Euro für Oranienburg aus. Das ist richtig und wichtig, denn in den Ortschaften, in denen die Munitionsbelastung so hoch ist wie in Oranienburg, ist das richtig und wichtig. Das hatten wir ja hier schon einmal zum Thema. Aber richtig und wichtig ist auch, dass wir mindestens 10 Millionen Euro für die Wälder rings um Berlin ausgeben. Ja, wir können meinetwegen auch mehr ausgeben – die Summe ist nach oben unbegrenzt –, aber wichtig ist, dass endlich mal etwas passiert. Es passiert nämlich so gut wie gar nichts. Wir räumen immer Munition, wenn wir eine Autobahn oder eine Landstraße ausbauen, aber in den Wäldern sieht man das kaum. Es sind vereinzelte Flächen, die geräumt werden. Da müssen wir definitiv ran! Wenn Sie es schon einmal … Nein, die meisten werden das nicht haben, außer vielleicht Sie, Herr Wilke, weil Sie oberster Brandschützer waren. Aber vielleicht kommen Sie irgendwann eventuell in die Verlegenheit, in die freiwillige Feuerwehr einzutreten und dort Dienst zu leisten. Dann werden Sie ausgebildet, und es kann passieren, dass Sie in einem Waldbrand stehen und von einem Feuer übersprungen werden, weil es so schnell ist. Dann werden Sie feststellen, dass man sich gerade unten in Jüterbog und Treuenbrietzen mit dem Naturpark Nieplitz keinen Gefallen getan hat, weil dort die Bäume und die heruntergefallenen Äste liegen bleiben. Wir wissen, das Feuer entsteht aus drei Säulen: Die erste Säule ist der Zündstoff, die zweite Säule ist der Sauerstoff, und die dritte Säule ist die Zündtemperatur – und wenn alle drei Säulen vorhanden sind, ist es wahrscheinlich, dass es brennt. Das ist Teil der Ausbildung zum Feuerwehrmann – Truppmann I. Um das zu verhindern, würde es schon helfen, eine Säule zu entziehen – sei es nur durch Entfernen des Reisigs, der auf dem Boden liegt, indem man wieder eine vernünftige Waldwirtschaft betreibt. Dafür brauche ich den Wald nicht einmal umzubauen. Das hat nichts mit Monokultur zu tun. Wenn man das einmal mit DDR-Zeiten vergleicht, stellt man fest: Damals war der Wald wie leer gefegt. Wenn man sich die Sache jetzt anguckt – mit dieser Einstellung, da unten alles verrotten zu lassen und jedem Käfer noch ein Heimchen zu bauen –, braucht man sich nicht zu wundern, dass es brennt. Man muss sich nicht wundern, dass es brennt. (Beifall AfD) Ich habe einmal festgestellt, dass oftmals Brandstiftung die Ursache ist: 2019 zum Beispiel war Brandstiftung der Grund, warum es in Treuenbrietzen gebrannt hat. Wenn man sich einmal die Ursachen anguckt – wirklich anguckt –, dann ist es oft Brandstiftung. Das muss man – ja, definitiv – auch angehen. (Beifall AfD) Waldbrandwarnstufe 5 heißt: Das Betreten des Waldes ist – außer für Einsatzkräfte, die wirklich da rein müssen, und den Förster, der ebenfalls gucken muss – verboten. Alle anderen haben dort nichts zu suchen – Punkt. So muss es sein. Das muss Waldbrandwarnstufe 5 heißen. Wir müssen unsere Gesetze – da 2025 21 gebe ich Herrn Adler tatsächlich recht – angucken und etwas anders machen, wenn wir dem vorbeugen wollen. Das Problem, das wir hier haben, ist diese Lobhudelei und dieses Dankesagen – immer nur diese warme Hand. Das ist so, als ob ich aus der Wüste komme, vier Tage nichts zu trinken hatte, Herrn Adler erreiche – und der sagt: „Danke, dass Sie in der Wüste waren“, aber ich kriege keinen Schluck Wasser von ihm, er reicht mir nur die Hand. Genau so ist die Politik der SPD! (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Genau so ist es, und das muss endlich mal aufhören. Sie ehren hier die Kameraden und treten ihnen danach – wenn sie draußen sind – gleich wieder in den Rücken. Das funktioniert doch nicht! Wenn Sie etwas Vernünftiges machen wollen, dann können Sie – jetzt mache ich schon CDU-Werbung, aber das ist halt so – doch dem Antrag der CDU zustimmen. Das ist ein vernünftiger Antrag. Da stehen Sachen drin, die auch wir hätten schreiben können. Aber wir müssen das nicht aufnehmen, denn wir haben das ja auch schon einmal beantragt. Sie haben das in der letzten Legislaturperiode übrigens abgelehnt. Da sind wir gleich beim nächsten Punkt – das muss ich auch einmal sagen –: Ich finde es immer sehr witzig, wenn Koalitionspartner nicht mehr in einer Koalition sind, sich gegenseitig beharken und Sachen beantragen, die die Opposition – die AfD – seit Jahren beantragt. Aber wir stimmen dem Antrag der CDU zu. Bei Ihrem Antrag müssen wir uns leider enthalten, denn Placebos und bloßer Symbolpolitik können wir nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Minister Wilke hätte noch einmal die Möglichkeit, das Wort zu nehmen – das möchte er nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/1457, „Zur effektiven Waldbrandbekämpfung endlich handeln – Zweckverband gründen und Löschflugzeuge für das Land Brandenburg anschaffen und nutzen“ ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen. Ich komme zum Entschließungsantrag der SPD und des BSW auf Drucksache 8/1465, „Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich angenommen. Es gab Enthaltungen. Ich komme drittens zum Entschließungsantrag der CDU auf Drucksache 8/1479 – Neudruck –, „Feuerwehr verdient mehr als Sonntagsreden – konkrete Maßnahmen statt bloßer Worte“. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. 22 Landtag Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und begrüße auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Jean-Clermont-Schule in Oranienburg. Es sind zwei Klassen – seien Sie uns herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf. TOP 2: Fragestunde Drucksache 8/1435 Es liegen insgesamt 26 mündliche Anfragen vor. Im Präsidium bestand Einvernehmen darüber, dass die Landesregierung heute alle mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet. Die Landesregierung wird die Antworten an die jeweiligen Fragestellerinnen und Fragesteller und darüber hinaus an die Landtagsverwaltung übermitteln. Die Landtagsverwaltung wird nach Vorliegen aller Antworten diese gebündelt an die FGFs und PGFs weiterleiten. Damit kann ich Tagesordnungspunkt 2 schon wieder schließen und Tagesordnungspunkt 3 aufrufen. TOP 3: Veröffentlichung des Einstufungsvermerkes zur Hochstufung des Landesverbandes Brandenburg der Alternative für Deutschland (AfD Brandenburg) Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1410 Die AfD hat den vorliegenden Antrag als ihre Priorität angemeldet. Als erster Redner spricht Herr Abgeordneter Dr. Berndt für die AfD-Fraktion. Bitte sehr. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was macht man als Regierungspartei, die das Land wie ein Pate führt, wenn eine Opposition auf den Plan tritt, die sich tatsächlich als Opposition – das heißt ja übersetzt: als Gegenposition – versteht, die das Wort Demokratie – also Volksherrschaft – wörtlich nimmt und die – noch schlimmer – darauf besteht, dass es tatsächlich ein Volk gibt und nicht nur eine Bevölkerung? Was macht man als Regierungspartei, wenn diese Opposition stetig stärker und der eigene Machtverlust absehbar wird? Man hat zwei Möglichkeiten: Entweder ändert man die Politik und versucht, Zustimmung zurückzugewinnen, oder man versucht, diese aufsässige Opposition zu beseitigen, wie eine SPD-nahe Juraprofessorin meint. Die SPD in Brandenburg und im Bund hat sich für Letzteres entschieden: Seit Juni 2020 lässt die SPD-geführte Landesregierung die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten, und da das nichts geholfen hat, soll die AfD jetzt als gesichert rechtsextremistische Strömung beobachtet werden – und nur die dagegen gerichtete Klage der AfD hat diese Höherstufung bis auf Weiteres gestoppt. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist auch mehr als nur eine zeitliche Koinzidenz, wenn der Landesparteitag der Brandenburger SPD genau in der Woche ein AfD-Verbotsverfahren fordert, in der die AfD in der Sonntagsfrage in Brandenburg auf 32 % steigt und damit weit vor der SPD liegt. (Beifall AfD) Dieser Verbotsantrag ist Ausdruck einer ganz gemeinen Angst vor Machtverlust. Diese SPD, sehr geehrter Herr Woidke, ist auf dem Weg zurück zur SED. (Beifall AfD – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Den Weg kennen Sie besser als ich!) Hier ist aber auch die Stelle, eine notwendige Einschränkung vorzunehmen: Nicht allen in der SPD ist der Machterhalt wichtiger als die Demokratie. Innenministerin Lange sprach sich für eine politische Auseinandersetzung mit der AfD aus, und es bedurfte des Zusammenwirkens der Antifa außer- und innerhalb der SPD, um Frau Lange zum Rücktritt zu zwingen und die SPD auf AfD-Verbotskurs zu bringen. Die wichtigsten Instrumente dieses Verbotskurses, den Sie eingeschlagen haben, Herr Woidke, sind der öffentlich-rechtliche Funk, das Bundesverfassungsgericht und – natürlich – der Verfassungsschutz: Den öffentlich-rechtlichen Funk – den RBB – brauchen Sie für die Stimmungsmache. Der RBB ist ja längst fest im Griff der SPD. Sie stellen die Vorsitzenden des Rundfunkrats, des Verwaltungsrats und sicherheitshalber auch noch der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Das Bundesverfassungsgericht muss über einen eventuellen Verbotsantrag entscheiden, und daher versuchen Sie gerade zielgerichtet, dort Ihre Position auszubauen und mit den Professorinnen Frauke – wie heißt sie? – Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold ausgewiesene Feinde der AfD – aber übrigens auch der Bürgerrechte – als Richterinnen unterzubringen. (Beifall AfD) Der Verfassungsschutz erfüllt im Kampf gegen die AfD gleich zwei Aufgaben: Erstens liefern seine Einstufungen den Vorwand für den Verbotsantrag. Zweitens legitimieren die Verfassungsschutzbeobachtungen und -berichte die fortdauernde Stigmatisierung der AfD sowie die Brandmauer gegen die AfD. Er tut das auf eine äußerst perfide Art: Der Verfassungsschutz gewährt dem Verdächtigen kein Gehör, und er hält seine Einstufungsvermerke geheim, sodass weder die Betroffenen noch die Öffentlichkeit deren Plausibilität prüfen können. Es ist wie in Franz Kafkas „Prozess“. Zur Sicherheit sorgen Sie auch noch dafür, dass die Parlamentarische Kontrollkommission hier im Land Brandenburg so besetzt wird, dass die AfD auf keinen Fall darin vertreten ist. Warum Sie so verfahren – warum der Verfassungsschutz so verfährt –, macht der geleakte Einstufungsvermerk der Bundes-AfD deutlich: Da gibt es kein Abwägen, stattdessen werden vorgefasste Meinungen und absurde Urteile ausgebreitet. Ich gebe Ihnen zwei Beispiele: Als Verstoß gegen das Demokratieprinzip gilt die Äußerung von Dennis Hohloch – ich zitiere –: „Sie nutzen den Inlandsgeheimdienst, um ihn auf unschuldige Bürger loszuschicken. Sie nutzen die Macht über Ihren Einfluss im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, um Andersdenkende zu stigmatisieren. Und, meine Damen und Herren, Sie haben aus unserer Demokratie einen Parteienstaat gemacht. Und diesen Parteienstaat lehne ich grundsätzlich ab […].“ Das ist für Sie ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip. Einen Verstoß gegen die Menschenwürde sieht der Verfassungsschutz in der Äußerung von Jean-Pascal Hohm – unserem Kollegen hier –, dass „das deutsche Volk als ethnische und kulturelle Gemeinschaft […] nicht verhandelbar“ sei. Ebenso gilt folgender Satz von mir als Verstoß gegen die Menschenwürde: „Deutschland ist das Land der Deutschen und Deutschland soll das Land der Deutschen bleiben.“ Die Erhaltung des eigenen Volkes, sehr geehrte Damen und Herren, ist wohl überall auf der Welt die wichtigste Aufgabe der Politik – und das als deutsche Behörde zu kriminalisieren, ist krank. (Beifall AfD) Aus dem Wunsch nach Selbsterhaltung Verfassungsfeindlichkeit abzuleiten – das halte ich für verfassungsfeindlich. (Vereinzelt Beifall AfD) Herr Minister Wilke, ich weiß nicht, ob Sie das Buch von Matthias Brodkorb – übrigens ein Mitglied der SPD, Ihrer künftigen Partei – gelesen haben, in dem er sich dafür ausspricht, den Verfassungsschutz abzuschaffen; Sie sollten es unbedingt tun. (Beifall der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lars Hünich [AfD]) Bis dahin erwarten wir, dass diejenigen, die sich so gerne als demokratische Parteien bezeichnen und frech genug sind, hier ein Verbot der stärksten politischen Kraft in Brandenburg zu fordern, wenigstens so viel Mut aufbringen, den Vermerk des Verfassungsschutzes zu veröffentlichen, der ihre Vorwürfe gegen die AfD begründen soll. Jedes weitere Geheimhalten, sehr geehrte Damen und Herren, ist das Eingeständnis, dass alle Vorwürfe gegen die AfD haltlos sind – oder, um es in der Sprache des Verfassungsschutzes zu sagen, purer Hass und pure Hetze. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Adler spricht für die SPD-Fraktion. Bitte. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW] – Zuruf des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD]) 2025 23 Uwe Adler (SPD):* Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Sehr verehrte Brandenburgerinnen und Brandenburger! Im vorliegenden Antrag fordert die AfD-Landtagsfraktion die Landesregierung wider besseres Wissen dazu auf, den Einstufungsvermerk des ehemaligen Leiters der Abteilung 5 des Ministeriums des Innern und für Kommunales – des Verfassungsschutzes – hinsichtlich der Hochstufung des Landesverbandes der AfD Brandenburg unverzüglich zu veröffentlichen. Die AfD verlangt also, dass der Hochstufungsvermerk des brandenburgischen Verfassungsschutzes, mit dem der AfD-Landesverband Brandenburg zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung erklärt wird, öffentlich zugänglich gemacht wird. Die AfD verhöhnt dabei wissentlich und willentlich die Wirkmechanismen des Rechtsstaatsprinzips, denn der Landesverband hat bereits im Vorfeld Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam gegen die mit dem Vermerk vom April 2025 vorgenommene Einstufung eingereicht und ein Eilverfahren beantragt, um ein solches Publikmachen zu verhindern. (Erik Stohn [SPD]: Aha! – Tina Fischer [SPD]: Ach! – Lena Kotré [AfD]: Was?! – Zuruf von der AfD: Hä?!) Der Landesverband der AfD hat Klage gegen die Hochstufung erhoben und sowohl ein Hauptsacheverfahren als auch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren angestrengt – und nicht aufgrund von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Hochstufung, sondern aus Respekt vor dem Gericht hat das zuständige Innenministerium eine sogenannte Stillhalteerklärung abgegeben. (Erik Stohn [SPD]: Aha! – Zuruf von der SPD: So, so! – Lena Kotré [AfD]: Warum sind eigentlich nicht Sie Innenminister geworden?) Hierbei handelt es sich ausschließlich um ein taktisches Instrument rechtsstaatlichen Handelns – nicht mehr und nicht weniger. Die Stillhalteerklärung dient ausschließlich der juristischen Wahrheits- und Entscheidungsfindung. Das ist kein Sieg der AfD über den Rechtsstaat. (Vereinzelt Beifall SPD) – Danke. – Die Erklärung beinhaltet, dass bis zu einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren von einer Bezeichnung des Landesverbandes der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abzusehen ist. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks, wie jetzt im Antrag gefordert, wäre meines Erachtens ein direkter Verstoß gegen die Stillhalteerklärung und könnte das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung nachhaltig irritieren. (Ludwig Scheetz [SPD]: Aha! – Lars Hünich [AfD]: Also sind Sie jetzt auch Richter? – Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Die Antragsintentionen reduzieren sich wahrnehmbar auf das Wesensmerkmal des Versuches einer Verächtlichmachung und einer Verhöhnung unseres Rechtsstaates – das weiß auch die AfD-Landtagsfraktion. 24 Landtag Der vorliegende Antrag ist ein triviales politisches Manöver der AfD Brandenburg mit dem einfach zu erkennenden Ziel, unsere Institutionen zu schwächen und das Verfahren sowie das Vertrauen in den Rechtsstaat zu untergraben. (Zuruf von der AfD) Das ist das Selbstverständnis dieser Landtagsfraktion: parlamentarische Verantwortung von sich zu weisen und die eigenen politischen Strategien zur Delegitimierung des Rechtsstaates voranzutreiben. Auch als Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission sage ich deutlich: Wir lassen uns nicht in Ihre politischen Inszenierungen hineinziehen. (Zuruf von der AfD) Der Antrag ist meines Erachtens von Anfang bis Ende inhaltlich und politisch ziemlicher Unfug, eine Aneinanderreihung unrichtiger Darstellungen, eine Verdrehung von Tatsachen und eine Verbreitung von Unwahrheiten, beginnend mit der Behauptung, dass der ehemalige Leiter des Verfassungsschutzes die Einstufung des Landesverbandes als gesichert rechtsextremistisch ohne Legitimation vorgenommen habe – das ist unwahr. Der damalige Leiter hat im Rahmen seiner ihm durch eine gültige Dienstanweisung übertragenen Kompetenzen einen von der Fachabteilung auf der Grundlage des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes erarbeiteten Vermerk zur Hochstufung des Landesverbandes fachlich schlussgezeichnet und ihn der Hausleitung vorgelegt. Falsch im Antrag ist auch die Behauptung, das Bundesamt für Verfassungsschutz habe den Vermerk zur Hochstufung des Bundesverbandes der AfD veröffentlicht. Auch das Bundesamt hat bis zur Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eine sogenannte Stillhalteerklärung abgegeben – allerdings wurde das Gutachten des BfV in der Folge an rechte Medien geleakt, (Lachen bei der AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: An den „Spiegel“! – Lena Kotré [AfD]: „Spiegel“!) und sie haben es dann veröffentlicht – und so geht es weiter und weiter und weiter. (Vereinzelt Beifall SPD) Es lässt sich in conclusio durchaus darauf schließen, dass sich der brandenburgische Landesverband in Bezug auf den Rechtsextremismus als einen der relevantesten Landesverbände einschätzt. (Erik Stohn [SPD]: Aha!) Das betrifft wiederum den Markenkern dieser Landtagsfraktion. (Vereinzelt Beifall SPD) Meine Damen und Herren von der AfD, Sie wissen, dass Sie mit dem von Ihnen gewählten Rechtsweg bereits den Benefit unseres Rechtsstaates einstreichen und die Umsetzung Ihres Antrages auf diesem Weg rechtlich nicht möglich ist. Bertolt Brecht prägte einmal den Spruch – Sie zitieren ihn ja auch ziemlich gern, Herr Dr. Berndt –: (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) „Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf.“ (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber wer sie weiß und nicht ausspricht …) – Nein. „Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.“ (Lars Hünich [AfD]: Also sind Sie ein Verbrecher?) Und die Wahrheit hat die verlässliche Eigenschaft, dass sie immer ihren Weg ans Licht findet – (Vereinzelt Beifall SPD) so wie jene Wahrheit, dass die AfD Brandenburg es nicht gut meint mit diesem Land, seinen Bürgerinnen und Bürgern und deren Zukunft. Der vorliegende Antrag ist dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgend nicht umsetzbar und daher abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW] – Lars Hünich [AfD]: Also ist Herr Adler ein Verbrecher! Hat er ja gesagt!)

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Ulrike Liedtke

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Genilke für die CDU-Fraktion fort.

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Rainer Genilke CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anders als von der AfD immer wieder behauptet, leben wir in einem liberalen Rechtsstaat. (Vereinzelt Lachen bei der AfD) Deshalb kann die AfD juristisch gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz vorgehen – und soweit ich informiert bin, tut sie es ja auch. Das Verfahren dazu läuft noch. Eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks würde jedoch die Integrität des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gefährden. Zudem könnte sie als unzulässige Vorwegnahme der richterlichen Entscheidung interpretiert werden – und darüber hinaus existiert keine gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung des Einstufungsvermerks. Schließlich: Soweit ich weiß, existiert eine Stillhaltevereinbarung zwischen der AfD und der Landesregierung, und eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks würde gegen diese Stillhaltevereinbarung verstoßen. Meine Fraktion lehnt den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD – Lars Hünich [AfD]: Das war zumindest kurz!)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter von Ossowski spricht für das BSW. Bitte sehr. (Beifall BSW)

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André von Ossowski BSW

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am 7. Mai 2025: Hochstufung der AfD Brandenburg vom rechtsextremen Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. Kurz zuvor, am 2. Mai, hat die damals noch amtierende Bundesministerin Faeser die Partei nach Recherchen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Bund als gesichert rechtsextremistisch eingeschätzt. (Dennis Hohloch [AfD]: Investigativrecherche!) Zeitlich war das wohl kein Zufall. Die 1 100 Seiten wurden zwischenzeitlich geleakt und sind für alle zugänglich, ohne dass das Gutachten damit formaljuristisch und verwaltungsrechtlich seinen Geheimhaltungscharakter verloren hätte – aber alle Welt kennt es und kann es lesen. Der Einstufungsvermerk unseres Verfassungsschutzes umfasst wohl überschaubare 195 Seiten. Ich selbst kenne ihn auch noch nicht. Aber vermutlich wird er Gegenstand der Beratung in der Parlamentarischen Kontrollkommission sein; denn das ist die Aufgabe der ihr angehörenden Abgeordneten, in dieser Situation entsprechende Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen. Von den im Bericht des Bundes erwähnten 353 Personen sind 30 aus Brandenburg. Das ist wohl die Zahl, die recherchiert wurde; in etwa könnte sie stimmen. Vom Prüffall zum Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung: Was ist passiert? Das mediale Interesse ist bemerkenswert. Das würde ich mir auch einmal wünschen. Eigentlich passiert das Gegenteil von dem, was man vielleicht wollte: Die AfD wird im Bund und im Land immer berühmter. (Lena Kotré [AfD]: Ja!) Die ganze Welt spricht über diese Situation. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das wollen Sie auch haben!) So war das wahrscheinlich nicht gedacht. Das ist so, wie wir es hier auch machen. Die Maßnahmen des Verfassungsschutzes müssen allerdings geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den verfolgten Zweck zu erreichen. Seine Arbeit ist an Recht und Gesetz gebunden und erfolgt nicht im freien Raum. 2025 25 Der Verfassungsschutz ist nicht dafür da bzw. nicht dafür geschaffen worden, die AfD zu beobachten. Der Eindruck wird aber immer wieder erweckt. Das habe ich, glaube ich, hier schon zweimal gesagt. Höchstes Schutzgut ist nämlich die Abwehr von Handlungsweisen, die die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung gefährden – da könnte natürlich etwas dabei sein, das muss geprüft werden – oder sie sogar zerstören könnten. Nur ein kleiner Teil der Arbeit der Beamten im Verfassungsschutz, die übrigens sehr pflichtbewusst, auf Weisung und akribisch arbeiten (Dennis Hohloch [AfD]: Aber auf Weisung! – Lars Hünich [AfD]: Sind die denn unabhängig?) – auf Weisung, ja; nein, die sind natürlich nicht unabhängig, denn das sind Beamte, völlig klar –, bezieht sich auf die AfD; die Arbeit richtet sich auf die Abwehr von Cyberangriffen, Phänomenbereiche der staatlichen Abspaltung, islamistischen Terrorismus sowie links- wie rechtsextremistische Angriffe auf unsere Gesellschaft. Das sind im Moment die aktuellen Themen. Die Hochstufung für sich genommen ist lediglich ein Verwaltungsakt – mehr ist es nicht –, der die Meinung des Innenministeriums, also der Exekutive, wiedergibt. Daraus würden sich nach dem Verfassungsschutzgesetz weitere Maßnahmen als erlaubt ableiten lassen, nämlich der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln, das Anwerben von V-Leuten oder eben die Observierung. Diese Maßnahmen sind leichter möglich, waren aber auch schon vorher möglich. Es sind also nicht nur öffentlich zugängliche Quellen zu gebrauchen. Vermutlich ist der Vermerk als „VS–NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gekennzeichnet. Ich weiß es nicht, Sie werden es allerdings schon wissen. Er verpflichtet alle staatlichen Stellen zur Geheimhaltung. Die AfD wendet sich, aus meiner Sicht rechtsstaatlich völlig zulässig, gegen diese Einstufung – das ist ihr Recht –, da sie dadurch in ihrer verfassungsmäßig garantierten Parteiarbeit und in den Rechten der parlamentarischen Opposition, ein Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung, wesentlichen Behinderungen ausgesetzt sein kann. Wir sehen es im Bundestag, in dem die Partei keine Vorsitze von Ausschüssen bekommt, und natürlich in der Bevölkerung: Diskreditierung der Partei etc. (Dennis Hohloch [AfD]: Wir sehen es auch im Landtag!) Deswegen haben sie das Recht, diesen Vermerk gerichtlich überprüfen und gegebenenfalls auch schreddern zu lassen. Das hat das OVG Münster nicht gemacht; da hatten wir schon den Einstieg, als es um die Einstufung als Verdachtsfall ging. Rechtskräftig ist das noch nicht. Ich glaube, das Verfahren ist noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Man ist also Behinderungen ausgesetzt. Gefühlt scheint aber das Gegenteil einzutreten. Die AfD hat sozusagen fast mediale Vorteile von dieser Situation. Wie Sie alle hier gesagt haben, ist ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht worden, wonach es untersagt werden soll, die AfD Brandenburg bis zur Entscheidung in der Hauptsache als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu bezeichnen. Das ist Jacke wie Hose; denn es ist gesagt worden. Alle wissen es. Das ist so, als ob ich sagen würde: „Wir haben den Mörder gefangen“, und dann würde er irgendwann freigesprochen. Natürlich haben Sie gar nichts mehr von dieser Situation, da ja alles bekannt ist, außer dem Bericht selbst in seinen Details. 26 Landtag Um ein rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren, ist die Landesregierung aufgefordert worden, binnen kurzer Frist Stellung zu nehmen. Aber auch beim Verwaltungsgericht laufen die Uhren anders. Wir wissen das. Hier ist eine Dreiwochenfrist gesetzt worden – die wohl kürzeste Frist im einstweiligen Verfügungsverfahren. Man könnte eine kürzere Frist setzen, aber die ist angemessen. Die AfD darf erwidern, die Zeit vergeht, und der Anspruch auf Rehabilitation, wenn es denn einen gäbe – Sie haben ihn zumindest –, läuft ins Leere. Deshalb ist auf Antrag eines Beteiligten – ich weiß gar nicht, ob Sie das beantragt haben – oder auf Vorschlag des Verwaltungsgerichts die sogenannte Stillhalteerklärung abgegeben worden. Das ist keine Vereinbarung, Herr Genilke; eine Vereinbarung ist ein Vertrag. Es ist eine einseitige Erklärung, die der Innenminister hier abgegeben hat. In der Presseerklärung heißt es, sie stamme vom Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz kann aber eine solche Erklärung nicht abgeben, sondern nur der Innenminister ist dazu befugt. Vielleicht sollten Sie Ihren Pressesprecher einmal in die Feinheiten einführen. (Zurufe von SPD, CDU und BSW) – Ja. – Das Gutachten bzw. der Einstufungsvermerk liegt dem Gericht vor – vermutlich ungeschwärzt; ich weiß aber nicht, ob er so vorliegt – und somit auch dem Prozessbevollmächtigten der AfD. Das heißt, er hat Einblick in die Akten, (Zuruf von der SPD: Aha!) und Sie dürfen in Gegenwart Ihres Prozessbevollmächtigten auch Einblick in die Akten nehmen. (Zuruf von der SPD: Aha! – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Jaja, Sie wollen es veröffentlichen.

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Ulrike Liedtke

Sie müssen bitte zum Schluss kommen.

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André von Ossowski BSW

Ich wollte bloß sagen, Sie wissen wahrscheinlich, was drinsteht – ich noch nicht. Aber Sie wissen es wahrscheinlich, wenn auch vielleicht nicht Sie persönlich, weil Sie noch keine Zeit hatten, es zu lesen. Ich glaube aber, Herr Berndt, dass Sie es schon gelesen haben. Der Prozessbevollmächtigte hat es gelesen. Wir haben in der Hauptsache beim Verwaltungsgericht Köln, wo die Bundespartei …

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, ich muss Sie bitten, zum Schluss zu kommen.

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André von Ossowski BSW

Ist die Zeit schon um? Vielen Dank, Frau Präsidentin, für den Hinweis. (Zurufe von der AfD) Was haben wir also? Sie wissen, dass das BSW das sehr kritisch betrachtet. Die Folge dieser Einstufung wäre ein Verbotsverfahren. Das Verbotsverfahren sehen das BSW und auch wir als Abgeordnete äußerst kritisch, weil wir glauben, dass dies in der Gesellschaft weitere Probleme und weitere Spaltungen hervorrufen kann. Insofern können wir nur sagen, wir sehen es kritisch; denn wir haben es nicht zu beantragen. Wir wissen, ein Verbotsverfahren wird nur vom Bundesrat, von der Bundesregierung oder vom Bundestag beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen sein.

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Ulrike Liedtke

Ich weiß jetzt nicht, was ich noch machen soll, um Sie zu unterbrechen. (Allgemeine Heiterkeit) Es gibt inzwischen auch eine Zwischenfrage zu einer eigentlich schon beendeten Rede. Es entsteht also eine schwierige Situation. Wollen Sie die Zwischenfrage zulassen?

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André von Ossowski BSW

Auf jeden Fall.

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Ulrike Liedtke

Dann machen wir das noch, und nach der Antwort beenden wir die Rede.

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André von Ossowski BSW

Danke, Frau Präsidentin.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Hünich, bitte.

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Lars Hünich AfD

Danke, Herr von Ossowski. – Ich hatte das Gefühl, dass Sie sehr im Redefluss waren. Mich würde interessieren, was Sie vielleicht noch sagen wollten, wenn Ihnen nicht die Zeit fehlen würde? (Heiterkeit AfD)

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André von Ossowski BSW

Das ist eine raffinierte Frage. – Frau Präsidentin, ich habe verstanden, ich muss es kurz machen, um hier nicht über Gebühr lange zu reden. – Also: Es ist klar, dass das die Vorstufe zum Verbotsverfahren ist. Das sehen wir alle so. Wir wenden uns auch dagegen, solche Sachen wie die Einführung eines sogenannten Radikalenerlasses im öffentlichen Dienst zu wiederholen, wie es ihn in der Anfangszeit der Bundesrepublik Deutschland gab. Das sehen wir sehr kritisch. Wir möchten das nicht. Insofern können Sie Ihr verfassungsmäßig verbürgtes Recht wahrnehmen. Sie werden die Entscheidung bekommen. Kritisch sehe ich noch das Verwaltungsgericht in Potsdam. Das ist Rechtsverweigerung. Insofern wäre die Dienstaufsicht gefragt, dafür zu sorgen, dass so etwas mit der entsprechenden Schnelligkeit erfolgt, sodass Sie die erste Entscheidung bekommen, nämlich ob die Einstufung als Verdachtsfall überhaupt zulässig und rechtskräftig war. – Schönen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie mich haben ausreden lassen. (Beifall BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Herr Hohloch hat eine Kurzintervention angemeldet. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr von Ossowski, Sie wissen, ich kann manche Dinge, die Sie hier sagen, nicht so stehen lassen. Ich gehe gern mit Ihnen in die Diskussion. Ich muss sagen, Ihr Redebeitrag war für mich sehr enttäuschend, und ich kann Ihnen auch sagen, warum. Sie haben sich nämlich zu einem großen Teil damit begnügt, eine Beschreibung des aktuellen Zustands zu geben, und haben wenig dazu gesagt, wie Sie den aktuell unbefriedigenden Zustand der Demokratie bewerten. Sie sind weit hinter den Äußerungen Ihrer Parteikollegin und Parteivorsitzenden Sahra Wagenknecht zurückgeblieben, die eindeutig gesagt hat, sie lehnt ein AfD-Verbot ab. Sie lehnt auch diese Einstufung ab. Das Einzige, was man von Ihnen ganz zum Schluss Ihrer Rede zu hören bekommen hat, ist, dass Sie das etwas kritisch sehen. Ich muss ganz ehrlich sagen, wenn darauf der Anspruch des Bündnisses Sahra Wagenknecht beruht, diese Demokratie wieder auf Vordermann zu bringen, sind Sie mit diesem Anspruch gescheitert. (Vereinzelt Beifall AfD) Dazu, dass Sie des Weiteren angeführt haben, dass wir uns eigentlich über die Aufmerksamkeit freuen müssten, die wir bekommen, sage ich Ihnen: Das ist nicht mehr witzig, das ist zynisch. – Als jemand, der als Person, die in diesem Bericht des Bundes, wahrscheinlich aber auch in dem des Landes vorkommt, Hauptleidtragender ist – ich kenne den Bericht des Landes ja nicht, er ist mir nicht zugänglich –, kann ich Ihnen sagen, dass ich auf die mediale Hetze, die stattfindet, durchaus gern verzichten könnte; (Vereinzelt Beifall AfD – Oh! bei der SPD) denn ich weiß, dass ich ein Demokrat bin, dass ich freiheitlich gesinnt bin und dass ich dieses Land liebe und diese Demokratie nicht abschaffen möchte, sondern diese Demokratie mit meiner Partei stärken will. Das ist der innere Antrieb unserer Partei und auch für mich persönlich. (Beifall AfD) 2025 27 Wenn Sie davon sprechen, dass es mediale Vorteile gibt, sage ich Ihnen: Die liegen nur darin, dass der Verfassungsschutz handwerklich so unfassbar schlecht gearbeitet hat, dass man eben mediale Vorteile bekommt; denn hier wird offensichtlich etwas konstruiert, was nicht der Wahrheit entspricht. Das führt mich zu der Frage – die Sie ja beantworten können –, wie Sie darauf kommen, dass die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes pflichtbewusst arbeiten, obwohl sie auch noch Weisungen unterliegen. Ganz zum Schluss will ich auch noch einmal sagen: Diesen Vermerk zu veröffentlichen ist eigentlich nur denklogisch, wenn man zum einen in der Öffentlichkeit sagt, die AfD ist rechtsextrem, es zum anderen aber der Öffentlichkeit nicht darlegen muss, und danach noch sagt, dass die Stillhaltezusage jetzt rechtskräftig ist.

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Ulrike Liedtke

Sie müssen auch zum Ende kommen. Dennis Hohloch (AfD):* Ich komme zum Schluss. Sie haben Herrn von Ossowski auch viel Zeit gegeben. – Das heißt also, ich vorverurteile jemanden, muss es nicht begründen, und danach sage ich, ich bewahre auch noch Stillschweigen darüber. Mehr als mit dieser Art und Weise kann man den Rechtsstaat eigentlich nicht verhöhnen, meine Damen und Herren. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter von Ossowski, Sie möchten dazu sprechen? – Bitte sehr.

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André von Ossowski BSW

Herr Hohloch, erstens hatte ich mehr auf meinem Zettel, aber die Zeit war zu kurz. Zweitens sage ich hier das, was ich möchte, und nicht das, was Sie möchten – Sie schreiben nicht meine Rede –, (Beifall BSW – Zuruf vom BSW: Ja!) allerdings immer im Rahmen des Gesetzes. Ich halte mich natürlich an die Vorschriften und werde hier keine Beleidigungen aussprechen oder Straftaten begehen, was andere auch nicht tun. Das ist die einzige Maßnahme, die ich hier einhalte. Ansonsten sage ich, was ich möchte. Sie haben recht, wir hatten ein Zeitfenster, in dem dieser Vermerk hätte veröffentlicht werden können – bevor die Klage eingereicht worden ist. Es wäre aus unserer Sicht, das konnte ich nicht mehr sagen, sehr glücklich gewesen, wenn das geschehen wäre. Im Moment geht es aus rechtlichen Gründen nicht. Das ist auch von anderen Rednern gesagt worden. Im Übrigen müssten einige Sachen in dem Vermerk, nämlich die Quellenangaben, geschwärzt werden, weil es nämlich Datenschutzbestimmungen gibt, nach denen, wenn darin Personen 28 Landtag genannt werden, diese nicht in der Öffentlichkeit genannt werden dürfen. Sie sehen die Namen möglicherweise, wenn sie nicht geschwärzt sind. Ansonsten haben Sie auch darauf später einen Anspruch. Insofern kam ich nicht wirklich zum Ende und konnte diese Rede nicht als eine ausgefeilte Rede und so halten, dass sie alle Gesichtspunkte beinhaltet hätte. Ja, wir sehen es nicht etwas kritisch, wir sehen es kritisch. Das haben wir gesagt. Ich habe aber nicht über ein Verbotsverfahren zu entscheiden. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist eine billige Ausrede!) Deswegen maße ich es mir nicht an, hier eine Kompetenz darzustellen und zu sagen, das sei nicht möglich oder es sei verboten. Ansonsten haben Sie alle Rechte, die ich Ihnen gern einräumen möchte, sowohl als parlamentarische Opposition als auch als Partei demokratisch weiter mitzuwirken. Einige Sachen habe ich dazu gesagt. – Danke schön. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Jetzt spricht Herr Minister Wilke für die Landesregierung. Bitte sehr.

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René Wilke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An der Stelle wende ich mich insbesondere an unsere Gäste in den Besucherreihen, unter anderem an die jungen Menschen, die heute hier sind, weil sie etwas anderes von diesem Haus erwarten können, als hier gerade passiert ist. Das will ich ihnen auch genau so sagen. Hier ist leider etwas passiert, was viel zu oft geschieht und was man einfach durchgehen lässt: Sie werden belogen. (Dennis Hohloch [AfD]: Von Ihrem Ministerium! – Weitere Zurufe von der AfD) Ihnen wird ein Eindruck vermittelt, der geeignet ist, Sie – anders als das, was wir hier in diesem Land eigentlich tun müssten – in eine Unsicherheit zu bringen. Das wird diesem Land nicht gerecht, und es wird auch der Arbeit dieses Landtags nicht gerecht. (Beifall SPD, BSW und CDU) Ich will Ihnen zwei Dinge zu Beginn direkt sagen. Die AfD versucht, so zu tun, als wenn es beim Verfassungsschutz darum ginge, über irgendwelche Meinungen in diesem Land zu urteilen. (Lars Hünich [AfD]: Ja!) Darum geht es nicht! (Zurufe von der AfD: Doch!) Wir haben im Land Brandenburg 2,5 Millionen Menschen, 2,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Der Verfassungsschutz hat 5 500 davon als Extremisten eingestuft. Er hat gesagt, das sind Leute, auf die wir einen Blick haben müssen – 5 500 von 2,5 Millionen. (Dennis Hohloch [AfD]: Ohne Einzelfallprüfung! Einfach eine Zahl in den Raum geworfen!)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

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René Wilke

Vielleicht später, aber nein, Sie hören mir jetzt einmal zu. An der Stelle hören Sie mir einfach einmal zu. Nachher kann Herr Berndt meine Fragen beantworten. (Beifall SPD und BSW – Dennis Hohloch [AfD]: Das ist ja wohl meine Entscheidung, ob ich Ihnen zuhören muss!) 2,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner, 5 500 Menschen, die als extremistisch eingestuft wurden. Den Verfassungsschutz gibt es als Lehre aus unserer Geschichte in diesem Land. Ihn gibt es, weil wir eine Demokratie sind (Lars Hünich [AfD]: In wie vielen Demokratien gibt es denn so etwas?) und weil nicht nur dieses Land, sondern auch alle anderen Länder die Erfahrung gemacht haben, dass es auch in einer Demokratie Menschen gibt, die diese stören und zerstören wollen. Deshalb müssen wir uns auch vor diesen Menschen schützen. Falsch ist der Eindruck, dass es hier um eine Frage des Meinungskorridors oder so etwas ginge. Was hat die AfD hier gemacht und warum sage ich, dass Sie hier gerade belogen wurden? – Die AfD-Fraktion hat hier einen Antrag eingebracht und gesagt, wir sollen diesen Einstufungsvermerk veröffentlichen. Sie haben diesen Antrag zur Priorität gemacht. Die Fraktion kann nämlich sagen: Das ist uns heute das Allerwichtigste. – Wir werden schauen, ob es ihnen wirklich das Allerwichtigste ist. Was ist denn passiert? Die AfD selber sagt, am 7. Mai sei öffentlich bekannt gegeben worden, dass es die neue Einstufung als gesichert rechtsextrem gibt. Dann hat die AfD bereits am 12. Mai – man kann einmal sagen, das ist nicht gut vorbereitet, aber immerhin eifrig – (Heiterkeit SPD und BSW) an das MIK schriftlich die Aufforderung gerichtet, dass über diese Hochstufung nicht weiter zu berichten sei. (Zuruf von der SPD: Aha!) 7. Mai, 12. Mai. – Dann kam am 20. Mai die Aufforderung an das Gericht, eine Stillhaltezusage abzugeben oder einen Hängebeschluss zu treffen. Das heißt, die AfD selbst hat mit ihrem Agieren das Gericht aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass wir nicht in der Lage sein dürfen, darüber weiter zu berichten und das öffentlich zu machen. Sie kommen jetzt aber in den Landtag und tun so, als läge es an uns, dass wir es nicht öffentlich machen, und beantragen, dass es öffentlich gemacht wird. (Beifall SPD, BSW und CDU – Zuruf von der SPD: Ah! – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Unerhört! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist so billig!) Es ist mit Verlaub mindestens politisch schizophren, was da gerade passiert. – Machen wir einmal weiter. Wie ging es dann weiter? Die AfD – dazu würde ich sagen, das kann sie natürlich tun – nimmt ihre Rechte wahr und sagt: Na ja, wir hatten ja gar keine andere Wahl, wir mussten so agieren, um uns dagegen irgendwie zur Wehr zu setzen. – Das stimmt nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die AfD hätte sagen können: Wir wehren uns dagegen juristisch, aber im Hauptsacheverfahren – so, wie es an anderen Stellen auch passiert ist, im Hauptsacheverfahren. (Marlon Deter [AfD]: Wie viele Jahre hätte das gedauert? – Weitere Zurufe von der AfD) Alles wäre öffentlich geworden. Wir hätten die gerichtliche Auseinandersetzung trotzdem gehabt. Sie hätten sich dagegen wehren können. Das haben Sie nicht getan. Sie hätten sogar sagen können: Wir verzichten auf die Abgabe der Stillhalteerklärung. – Das hätten Sie sagen können. Das haben Sie aber nicht getan. Sie hätten sogar sagen können: Wir beantragen die Stillhaltezusage, damit kein weiterer – vermeintlicher – Schaden am öffentlichen Bild der AfD entsteht, aber wir nehmen die Veröffentlichung des Vermerks davon aus. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wir hätten auch sagen können, wir finden es gut! Wir hätten sagen können, Sie sind im Recht! – Weitere Zurufe von der AfD) Das hätten Sie sagen können – haben Sie aber nicht getan. Stattdessen kommen Sie jetzt mit diesem Antrag und tun so, als wenn wir verhindern würden, dass dieser Vermerk veröffentlicht wird. (Starker Beifall SPD und BSW – Beifall CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Das wollen Sie verhindern!) Machen wir einmal weiter. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Machen Sie weiter! Sie kriegen Ihre Antwort!) 2025 29 Hier, das Schriftstück Ihrer Anwaltskanzlei. (Der Minister hält ein Papier hoch. – Daniel Münschke [AfD]: Ja! Wann haben Sie uns das zur Verfügung gestellt?) Ich weiß gar nicht, wie viele von Ihnen das kennen. Offenbar kennen es gar nicht so viele. Nehmen wir einfach die Seite 43 und lesen daraus vor: „Vor diesem Hintergrund haben wir Sie im Namen unserer Mandantin“ – Mandantin sind Sie – (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist der Landesvorstand!) „aufzufordern, die vorstehend beschriebenen Handlungen einzustellen (und künftig zu unterlassen), die entsprechenden Mitteilungen zu löschen und stattdessen entsprechende Korrekturmeldungen zu veröffentlichen. Dies haben Sie unverzüglich, spätestens aber bis Montag, den 19. Mai, zu machen […].“ Blättern wir eine Seite weiter. Sie wollten dann von uns, dass wir eine Erklärung abgeben, in der Folgendes steht: „Hiermit verpflichtet sich das Land Brandenburg […], Ministerium des Innern […], 1. es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fälligen, von der Gläubigerin nach billigem Ermessen zu bestimmenden“ – ich weiß, kompliziert – „und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe zu unterlassen,“ – jetzt kommt’s – „die Gläubigerin als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘ einzustufen und/oder einzuordnen und/oder zu beobachten und/oder zu behandeln und/oder zu prüfen und/oder zu führen und/oder dies öffentlich bekanntzumachen und/oder dies durch Dritte geschehen zu lassen […].“ (Beifall SPD und BSW – Oh! bei der SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die Einstufung, Herr Wilke! – Daniel Münschke [AfD]: Das ist die Reaktion darauf, dass Sie eingestuft haben! – Weitere Zurufe von der AfD) – Ihre Anwaltskanzlei. – Herr Berndt, Sie haben ja einen Stift in der Hand, jetzt schreiben Sie einmal schnell mit. Ich mache Ihnen nämlich folgenden Vorschlag: Sie können das Thema heute noch lösen. Sie haben hier einen Antrag mit Priorität und Dringlichkeit eingebracht. Heute können Sie es lösen. 30 Landtag Die Abgeordneten Berndt, Freiherr von Lützow, Janke, Deter, Galau, Münschke und Teichner sind allesamt Mitglieder des Landesvorstands. (Daniel Münschke [AfD]: Wow!) Es ist scheinbar ein Spalt zwischen Ihnen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Hören Sie mir einfach mal zu, Herr Berndt! (Lars Hünich [AfD]: Wir hören Ihnen ja zu!) Diese Mitglieder der Fraktion sollten jetzt sofort eine Sondersitzung des Landesvorstands für heute Abend beantragen. Sie werden jetzt vielleicht sagen: Oh, Landtag, schwierig, wir sind alle erschöpft, heute Abend … – Aber Sie haben ja gesagt, das sei ein Antrag mit Priorität, das sei Ihnen heute richtig wichtig. Sie wollen, dass es endlich passiert. (Heiterkeit SPD) Also, heute Abend Landesvorstandssitzung der AfD. Dann machen Sie drei Dinge. Schreiben Sie mit! Drei Dinge machen Sie dort: (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Jawoll!) Sie werden erstens beschließen, dass sie als AfD ausdrücklich Ihr Einverständnis dafür geben, dass die Veröffentlichung vorgenommen wird. (Lebhafter Beifall SPD – Beifall BSW und CDU sowie von der Regierungsbank) Sie werden zweitens beschließen, dass Sie sich an das Verwaltungsgericht Potsdam wenden und dort ein bisschen um Entschuldigung bitten; denn sie werden durch Ihr Verhalten, das ich gerade skizziert habe, ein bisschen irritiert sein. Sie werden aber sagen: Das haben wir alles nicht so gemeint, (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) wir wollten eigentlich, dass der Vermerk veröffentlicht wird. Bitte, Verwaltungsgericht Potsdam, wir wollen, dass die Stillhaltezusage insofern aufgeweicht wird, als dieser Vermerk veröffentlicht werden kann! (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Das können Sie gern machen. Das beschließen Sie heute Abend. (Beifall SPD und BSW) Drittens – Sie haben ja den Vermerk – werden Sie mit den Personen, die darin genannt worden sind, Erklärungen besprechen. Jeder Einzelne muss dafür unterschreiben, dass er damit einverstanden ist, (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) dass er genannt wird. – Nicht Sie, Sie sind eine Person des öffentlichen Lebens. Aber von den anderen, die darin genannt werden, brauchen wir eine Einverständniserklärung, dass sie genannt werden dürfen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann veröffentlichen Sie?) Wenn wir die nicht bekommen, dann ist das gar kein Problem – nicht, dass Sie jetzt denken, das wäre ein Hinderungsgrund –, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann veröffentlichen Sie?) dann schwärzen wir die Namen – gar kein Problem! – und veröffentlichen es trotzdem. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann veröffentlichen Sie es?)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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René Wilke

Dann, Herr Berndt, veröffentlichen wir es; denn wir wollten diesen Vermerk von Anfang an veröffentlichen. Sie haben es durch Ihr Tun verhindert! (Starker, anhaltender Beifall SPD und BSW – Beifall von der Regierungsbank – Zurufe von der AfD)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

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René Wilke

Nein.

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Ulrike Liedtke

Nein.

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René Wilke

Wir wollen nämlich, dass das ganze Land zu lesen bekommt, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Absolut! Das wollen wir auch!) was Sie äußern, was Sie tun, was Sie treiben und was Sie mit diesem Land machen wollen. Deswegen wollen wir die Veröffentlichung. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Jetzt, Herr Berndt, machen Sie Ihre Hausaufgaben! Schreiben Sie schön mit, machen Sie die Landesvorstandssitzung und klären Sie das heute Abend mit Ihrem eigenen Laden! (Anhaltender Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW – Zurufe von der AfD)

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter, ich habe den Minister gefragt, ob er eine Zwischenfrage zulässt, und er hat Nein gesagt. (Felix Teichner [AfD]: Aber nicht zu meiner Zwischenfrage!) – Doch, zu Ihrer Zwischenfrage. (Felix Teichner [AfD]: Ich wurde ja direkt angesprochen!) – Es war Ihre Zwischenfrage. – Es ist eine Kurzintervention angemeldet worden. Herr Abgeordneter Hohloch hat das Wort. (Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Innenminister, ich finde es gut, dass ein Sebastian Walter auch weiterhin Mitglied dieses Landtags ist. Ich muss gestehen: Ich habe diesen Mann vermisst. (Vereinzelt Beifall AfD) Dieses Land braucht linke Agitatoren, die auch hier im Landtag als SPD-Minister weiter ihre Arbeit verrichten können. (Oh! bei der SPD – Zuruf von der SPD: Zum Thema! – Ludwig Scheetz [SPD]: Treffer, versenkt!) Ich möchte Ihnen sagen, Herr Minister: Was Sie gerade getan haben, war perfide. Erstens möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie hier im Landtag sind. Sie sind nicht im Ministerium. Weisen Sie die Leute nicht an, irgendetwas zu tun. Wir hören Ihnen zu, wenn wir Ihnen zuhören wollen, und wir tun das ganz ausgezeichnet. (Beifall AfD – Oh! bei der SPD – Ludwig Scheetz [SPD]: Hat ja offensichtlich sehr gesessen!) Zweitens möchte ich Ihnen sagen, dass der Wesenskern der parlamentarischen Demokratie darin besteht, Debatten über die wesentlichen Probleme des Landes zu führen. (Vereinzelt Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Erik Stohn [SPD]) 2025 31 Das haben Sie in Ihrem ersten Satz negiert, und das zeigt Ihr Demokratieverständnis. Jetzt will ich Ihnen sagen, warum wir juristisch so vorgegangen sind, wie wir vorgegangen sind: weil Sie mit Ihrer Hausmacht seit Jahren ein wirklich perfides Spiel spielen. Ich durfte einen Ihrer Referatsleiter, die ja so „unabhängig“ arbeiten, hier im Hauptausschuss erleben. Der hat Galle und Hass gespuckt, als er mit Herrn Dr. Berndt gesprochen hat. Ich habe gesehen, was für einen Hass diese sogenannten neutralen Beamten und Referatsleiter auf unsere Partei haben. Und da war mir klar, wie dieses Innenministerium arbeitet. Sie schaffen es aber geschickt – Sie sind rhetorisch talentiert, ohne Frage –, das Ganze irgendwie demokratisch aussehen zu lassen. Aber das hat wahrscheinlich den Grund in Ihrer ehemaligen Parteimitgliedschaft. (Beifall AfD) Ich will Ihnen sagen, warum wir diese Stillhaltezusage wollten – das ist vielleicht für die jungen Damen und Herren da oben auch mal ganz interessant –: weil Sie als Verfassungsschutz …

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Ulrike Liedtke

Entschuldigung, jetzt muss ich doch mal eingreifen. Herr Abgeordneter Hohloch, Sie sprechen zu den Abgeordneten, nicht zu den Besuchern. Die Besucher sind Gäste. (Widerspruch und Unruhe bei der AfD) – Entschuldigung! Ich sage es jetzt, weil es gestern und heute zum dritten Mal passiert ist. Deswegen sage ich es jetzt. – So, bitte schön. (Daniel Freiherr von Lützow [AfD], auf Minister René Wilke zeigend: Er darf das, oder was? – Weitere Zurufe von der AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Verzeihung, ich bin offensichtlich nicht so viel wert wie Ihr eigener Minister; deswegen tue ich das zukünftig nicht mehr. (Beifall AfD) Aber, Herr Minister, warum haben wir das getan? Weil Sie mit Ihrem Verfassungsschutz uns einstufen – Sie mussten ja erst mal eine Ministerin absetzen, damit Sie so vorgehen können; so macht man das ja in der SPD unter solidarischen Genossen – (Beifall AfD) und weil Sie jährlich Pressekonferenzen abhalten, wobei Sie nicht mal den kompletten Bericht veröffentlichen. Sie zählen 5 000 Leute willkürlich zu Rechtsextremisten und können im Einzelnen nicht mal belegen, warum das so ist. Ihr Vorgänger hat es gesagt: Die gesamte Partei ist mittlerweile der Flügel. – Deswegen hat man damals, ich glaube, 1 200 Leute einfach von heute auf morgen als Rechtsextremisten eingestuft, ohne im Einzelfall zu prüfen, ob die betreffende Person wirklich die Demokratie abschaffen möchte. 32 Landtag

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Ulrike Liedtke

Sie müssen jetzt bitte zum Ende kommen. Dennis Hohloch (AfD):* Damit komme ich zum Schluss, Frau Präsidentin. – Wenn Sie diese Veröffentlichung vornehmen dürfen, dann wollen wir in einem fairen Verfahren erreichen, dass die AfD nicht weiter als rechtsextremistisch bezeichnet wird, so lange, wie das nicht vor einem Gericht geklärt ist. Das ist juristisch dingfest, und das ist auch nachvollziehbar. (Beifall AfD) Aber Sie und Ihre Kollegen im Bund gehen anders vor. Übrigens ist das Ding nicht in einem rechten Magazin veröffentlicht worden, sondern im „Spiegel“, meine Damen und Herren. Dem „Spiegel“ lag das Gutachten zuerst vor!

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Ulrike Liedtke

Jetzt sind Sie wirklich weit über die Zeit. Ich muss Sie bitten, zum Ende zu kommen. Dennis Hohloch (AfD):* Im „Spiegel“-Artikel musste ich lesen, warum ich ein Rechtsextremist bin, meine Damen und Herren. Wenn das Ihr Verständnis von Rechtsstaat ist, dann weiß ich ganz genau, wes Geistes Kind Sie sind. (Beifall AfD – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Wollen Sie nun die Veröffentlichung oder nicht?)

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Ulrike Liedtke

Herr Minister Wilke, Sie hätten die Möglichkeit, dazu noch einmal das Wort zu ergreifen. Möchten Sie das tun? (Minister René Wilke: Das war so hilflos! Da kann ich nichts mehr zu sagen! – Gegenrufe von der AfD: Meine Fresse! – Ganz schön arrogant!) Gut. – Dann hat Herr Abgeordneter Dr. Berndt das Wort als Einbringer dieses Antrags. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste – wenn ich das noch sagen darf, Frau Präsidentin. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Sie haben eine interessante Debatte erlebt, und Sie haben erlebt, mit welcher Aufgeregtheit, die bei dem einen mit Arroganz kaschiert wird und sich bei dem anderen als Hilflosigkeit zeigt, die Regierung auf unseren Antrag reagiert, den Einstufungsvermerk des Verfassungsschutzes, der begründen soll, dass die AfD eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung ist, zu veröffentlichen. Warum regen Sie sich darüber auf? Sie regen sich darüber auf, weil Sie ihn kennen – ich kenne ihn auch – und weil Sie genau wie ich wissen, dass er ein substanzloses Machwerk ist, (Beifall AfD) dass er eine Sammlung von Zitaten ist, die willkürlich interpretiert werden, und dass es darin nicht um eine Abwägung geht: „Was spricht dafür, dass die eventuell verfassungsfeindlich sind, und was spricht dagegen?“, sondern darum, eine vorgefertigte Meinung mit möglichst vielen Zitaten auf möglichst viel Papier vorzulegen und zu begründen. Darum geht es bei diesem Vermerk. (Zuruf des Abgeordneten Udo Wernitz [SPD]) Wir möchten, dass, wie es in einer Demokratie üblich ist, auch wenn Sie, Herr Wilke – kein Wunder bei Ihrer Historie – das offensichtlich nicht richtig verstehen, das hier in der Öffentlichkeit diskutiert wird, auch in der Öffentlichkeit des Parlaments. Es gibt nichts, was eine höhere Priorität für uns hat, als genau das hier zu diskutieren; denn es geht um etwas Entscheidendes. Die Einstufung der AfD als gesichert extremistische Bestrebung ist nämlich ein massiver Eingriff in den politischen Wettbewerb. Deswegen machen Sie es ja. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Hans-Christoph Berndt AfD

Ja.

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Ulrike Liedtke

Bitte schön, Herr Abgeordneter Teichner. Felix Teichner (AfD):* Lieber Kollege, ich hätte dem Innenminister die gleiche Frage gestellt. Ich bin sehr froh und dankbar, dass der Einstufungsvermerk zur Bundesebene durch die linke Presse veröffentlicht wurde. Ich habe mir den angeschaut und erst mal geguckt: Was steht denn über mich da drin? Ich habe festgestellt: Erstens steht dort drin, dass ich dem Compact-Magazin, das ja verboten wurde – das Verbot war widerrechtlich – ein Interview gegeben habe, und zweitens steht dort drin, dass ich Vorsitzender des Kreisverbandes Uckermark in Mecklenburg-Vorpommern bin. Die erste Frage – ich weiß es, die meisten wissen es auch –: Gehört die Uckermark zu Mecklenburg-Vorpommern oder zu Brandenburg? Also, bin ich hier heute richtig, oder hätte ich eigentlich nach Schwerin fahren müssen? Und im Zusammenhang damit die zweite Frage: Wie steht es um die Qualität des Einstufungsvermerks des Bundesamtes für Verfassungsschutz? (Beifall AfD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Ich bedanke mich sehr für die Frage. Lieber Kollege Teichner, Sie haben die Antwort ja schon gegeben: Die Qualität ist verbesserungsfähig. – Herr Wilke, vielleicht können Sie Einfluss auf Ihre Beamten nehmen; Herr von Ossowski hat uns ja mitgeteilt, dass die weisungsgebunden arbeiten. Waren Sie derjenige, der das mit Mecklenburg-Vorpommern gesagt hat, oder war es Frau Lange? Das wäre in Ihrem Ministerium noch zu klären. Die Qualität der Arbeit dieses Verfassungsschutzes kommt in der Frage zu Uckermark und Mecklenburg-Vorpommern zum Ausdruck. (Vereinzelt Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage, Herr Abgeordneter?

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Hans-Christoph Berndt AfD

Ja.

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Ulrike Liedtke

Herr Abgeordneter Dorst. Bitte schön. Christian Dorst (BSW):* Vielen Dank, Herr Berndt, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Generell ist Ihnen ja bekannt – das haben wir auch in der Vergangenheit mehrfach erwähnt –, dass wir uns natürlich genauso wie Sie die Veröffentlichung des Einstufungsvermerks bzw. dessen, was dazu vorliegt, gewünscht hätten, auch Bezug nehmend auf das, was ja schon vom BfV veröffentlicht wurde. Jetzt hatte der Innenminister ein paar Ausführungen gemacht, welcher Weg Ihnen seiner Ansicht nach offenstehe. Ich bin jetzt kein juristischer Experte in dieser Hinsicht, aber sowohl von Herrn Hohloch als auch von Ihnen habe ich bisher nichts dazu gehört. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD) Das wäre ja genau in unserem Interesse, wenn Ihnen dieser Weg offensteht, dass Sie ihn – dafür würde ich Ihnen sehr danken – beschreiten; denn ich habe auch ein großes Interesse daran, das zu lesen. – Danke schön. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD)

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Hans-Christoph Berndt AfD

Lieber Herr Kollege Dorst, wenn Sie das lesen können: Das habe ich mir als Pointe für den Schluss der Rede aufgehoben; ich habe ja noch eine Minute und 44 Sekunden. Aber jetzt bin ich noch bei der Beantwortung Ihrer Frage. Ich werde auf das eingehen, was Herr Wilke gesagt hat, will vorher aber noch zwei Punkte ansprechen. 2025 33 Ich will erstens noch einmal erläutern, wie dieses Machwerk, dieser Einstufungsvermerk, aus Sicht der AfD zustande gekommen ist. Sie können sich ein Bild davon machen, wenn ich Ihnen sage, dass unser Fraktionsgeschäftsführer im vorigen Jahr beim Verfassungsschutz war, weil dieser einmal im Jahr eine öffentliche Veranstaltung macht, und der damalige Leiter der Abteilung V des – weisungsgebundenen! – Verfassungsschutzes sagte: Guten Tag, Herr Lehnert, ich kenne Sie, aber ich gebe Ihnen nicht die Hand. – Das ist der „unabhängige, objektive Verfassungsschutz“, der darüber entscheidet, ob die AfD rechtsextrem ist oder nicht. (Beifall AfD) Dann will ich noch etwas zu der ganzen Rabulistik bzw. dem Trick sagen, der hier – angefangen von Herrn Adler über Herrn Genilke bis hin zu Herrn Wilke – versucht wurde: Sie versuchen, uns vorzuführen. Ihr Versuch ist aber untauglich, denn Sie setzen den Vermerk mit der Tatsache der Einstufung gleich. Die Einstufung ist der Stempel, den wir erhalten. Mit diesem Stempel werden wir diffamiert, und mit diesem Stempel begründen Sie die Brandmauer. (Erik Stohn [SPD]: Den Stempel geben Sie sich selbst!) Diesen Stempel vergibt der Verfassungsschutz mithilfe seiner Knechte – im Auftrag der Regierung. Der Vermerk ist die Begründung dafür. Wir wollen natürlich – das ist auch Gegenstand der Stillhaltezusage –, dass dieser Stempel weggenommen wird. Wir wollen aber auch, dass sich die Öffentlichkeit – die demokratische Öffentlichkeit, die Öffentlichkeit im Land und hier im Parlament – ein Bild machen kann, ob dieser Stempel zu Recht vergeben wurde oder nicht. Die Grundlage dafür soll dieser Vermerk sein, und deswegen wollen wir, dass er veröffentlicht wird. Herr Wilke, ich komme zu Ihnen. AfD wirkt, sehr geehrte Damen und Herren, AfD wirkt! Frau Lange wollte, dass der Vermerk veröffentlicht wird; der Rest – die Antifa in der SPD – wollte es nicht. Offensichtlich ist der Druck, den wir aufgebaut haben, so groß, dass Sie jetzt bereit sind, den Vermerk zu veröffentlichen. Herr Wilke, ich habe Sie so verstanden: Wenn der Landesvorstand bzw. seine Mitglieder entsprechende Erklärungen abgeben, wird der Einstufungsvermerk veröffentlicht. Wenn Sie mir das hier bestätigen – notieren Sie bitte, dass Sie mir das bestätigen –, werden wir so verfahren, wie Sie es gesagt haben; dann wird der Einstufungsvermerk veröffentlicht. Dann werden wir sehen, was die Öffentlichkeit darüber denkt. Ich bin nicht nur optimistisch, sondern bin mir sogar völlig sicher, dass jeder, der bei Sinnen ist, und jeder, Herr Wilke, der sein Land liebt und nicht seine Macht über Deutschland stellt, sagen wird: Das ist eine völlig ungerechtfertigte Einstufung! Völlige Willkür! Dieser Verfassungsschutz betreibt Hass und Hetze, und die AfD hat recht! (Anhaltender Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende dieser Debatte angelangt und kommen zur Abstimmung. Ich rufe den Antrag der AfD-Fraktion unter dem Titel „Veröffentlichung des Einstufungsvermerkes zur Hochstufung des Landesverbandes Brandenburg 34 Landtag der Alternative für Deutschland (AfD Brandenburg)“, Drucksache 8/1410, auf. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Bitte die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Enthaltungen. (Zurufe: Doch!) – Eine Enthaltung? Aha, es gab eine Enthaltung. (Daniel Münschke [AfD]: Müssen Sie mal weiter links gucken!) Ich beende Tagesordnungspunkt 3. Ab Tagesordnungspunkt 4 übernimmt Frau Vizepräsidentin Dr. Gruhn die Sitzungsleitung.

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie alle recht herzlich, auch die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Ich darf Tagesordnungspunkt 4 aufrufen. TOP 4: Schuljahr 2025/2026 absichern - Keine Kürzungen, kein weiterer Unterrichtsausfall Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1399 Diesen Antrag hat die CDU-Fraktion als ihre Priorität angemeldet. Frau Abgeordnete Augustin steht schon in den Startlöchern. Ich darf Sie herzlich bitten, das Wort zu nehmen.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Liebe Zuschauer! Während der Plenarsitzungstage im Mai gab es vor dem Landtag eine Demonstration. 10 000 Menschen – vornehmlich Lehrerinnen und Lehrer – versammelten sich, aufgerufen von ihren Verbänden, unter anderem der GEW, um vor allem gegen die mit dem Haushalt geplanten Vorhaben der Landesregierung zu demonstrieren, die Kürzungen im Schulbereich und ab dem 1. Februar 2026 eine zusätzliche Lehrerwochenstunde vorsahen. Der Ruf wurde nicht erhört. Während der Plenarsitzungstage im Juni wurden unter Federführung einer Potsdamer Schule 100 leere Stühle vor dem Landtag aufgestellt. Schülerinnen und Schüler zeigten mit den leeren Stühlen symbolisch, was der zu jener Zeit noch nicht beschlossene Haushalt voraussichtlich notwendig machen würde: die Kürzung zahlreicher Angebote an den Schulen, angefangen bei Förderstunden über die Projektarbeit bis hin zu Ganztagsangeboten. Ebenfalls noch am Rande des Juniplenums übergab der Landeselternrat an den Landtag eine Petition gegen die Kürzungen. Zum damaligen Zeitpunkt war sie bereits von mehr als 20 000 Petenten unterzeichnet worden. Die Petition läuft noch, die Zahl der Unterzeichner ist mittlerweile bei knapp 25 000 angekommen. Weder der Ruf der Schülerinnen und Schüler noch der des Landeselternrates wurde erhört. Am 20. Juni wurde der Doppelhaushalt 2025/2026 inklusive Haushaltsbegleitgesetz verabschiedet. Vorgesehen sind Kürzungen im Schulbereich um mindestens 50 Millionen Euro. Erreicht werden sollen diese vor allem durch die Einsparung von 345 Lehrerinnen und Lehrern allein in diesem und von weiteren rund 100 im kommenden Jahr. Das Haushaltsbegleitgesetz sieht die Einführung einer zusätzlichen Lehrerwochenstunde zum 1. Februar 2026 vor. Ob Sie es hören wollen oder nicht, Herr Bildungsminister: Wenngleich das Gesamtressort für Bildung, Jugend und Sport angewachsen ist, bleibt eines Fakt: In der Bildungspolitik – konkret: im Schulbereich – wird mit diesem Haushalt extrem gekürzt. (Beifall CDU) Finanzminister Crumbach sagte im Finanzausschuss, er fände es geradezu gut, wenn ihm von ganz vielen Lobbyverbänden vorgeworfen werde, er kürze und spare zu viel. Herr Finanzminister, haben Sie auch den Mut, dies der wichtigsten Lobbygruppe in unserem Land, den Kindern, so ins Gesicht zu sagen? Die Kinder in unserem Land sind nämlich die Zukunft und sollten deshalb als Lobbygruppe einen ganz besonderen Stellenwert haben. Am Rande der Aktion mit den leeren Stühlen im Juni kam eine vielleicht 12-jährige Schülerin auf mich zu und sagte mir sinngemäß: Wie kann man denn bei der Bildung sparen? Wie kann da gekürzt werden? Das verstehe ich nicht. Das ist doch das Wichtigste! Wie können Politiker das denn machen? – Und weiter sagte sie: Ich verstehe es nicht. Die Politiker sind doch nur kurze Zeit da. Aber wir, die Kinder, sind noch richtig lange da. – Bei dieser Argumentation einer maximal 12-Jährigen musste ich mich geschlagen geben. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, der Haushalt ist beschlossen. Die Sommerferien stehen vor der Tür. Damit beginnt natürlich schulintern bereits die Vorbereitung auf das kommende Schuljahr. Um das im Bildungsausschuss Gesagte aufzugreifen: Nein, es sind nicht die Eltern, die Ängste schüren. Es sind nicht wir als CDU-Fraktion, die zu Recht deutlich machen, dass das kommende Schuljahr angesichts der beschlossenen Vorhaben ein Fiasko wird. Die Verantwortung trägt die Landesregierung mit ihrer verfehlten Bildungspolitik. Die Verantwortung tragen SPD und BSW, da sie einen Haushalt beschlossen haben, der drastische Kürzungen im Bildungsbereich vorsieht. Dem haben Sie alle – abgesehen von Herrn Kollegen Hornauf – zugestimmt. Den Schwarzen Peter wegen der Kürzungen schieben die Koalitionspartner übrigens regelmäßig einander zu. Das Bündnis Sahra Wagenknecht, das den Finanzminister stellt, schreibt auf seiner Fraktionsseite: „Ohne die BSW-Fraktion wäre der Bildungshaushalt wohlmöglich [sic!] weniger gut ausgefallen. Gleichwohl sind wir selbstverständlich nicht mit allem zufrieden und hätten uns im Bildungsbereich einige Dinge anders gewünscht.“ Das passt aber nicht mit dem zusammen, was die SPD behauptet: dass beim Finanzminister eben nicht mehr für das Ressort Bildung durchsetzbar gewesen sei. Wer hat nun tatsächlich den Schwarzen Peter auf der Hand? Ich sage Ihnen eines: Am Ende ist es den Schülerinnen und Schülern, den Eltern und den Lehrkräften im Land Brandenburg egal. Die Koalition hat sie durch das, was mit dem Haushaltsbeschluss vorgesehen ist, komplett vor den Kopf gestoßen. (Beifall CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, der Bildungsminister Freiberg wiederholt nun das einzige Ziel, das angesichts der drastischen Einschnitte überhaupt noch übrig bleibt: Die Stundentafel soll abgesichert sein. Das ist das Ziel. Wenigstens die Stundentafel haben wir gesichert! Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer sich mit Bildungspolitik ernsthaft auseinandersetzt, weiß, dass das allein nicht ausreicht, um zu Recht „Bildungsort“ genannt zu werden. Es funktioniert nicht, den Unterrichtsstoff zu vermitteln, wenn allein auf die Stundentafel geblickt wird. Die Ansprüche, die die Schülerinnen und Schüler zu Recht haben, können so nicht berücksichtigt werden. Um den leider viel zu früh verstorbenen Kollegen der SPD-Fraktion, Hardy Lux, zu zitieren: Es sind eben nicht nur Schülerinnen und Schüler, sondern auch Kinder und Jugendliche. Blenden Sie dies bewusst aus, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und BSW? Ist die Rücksichtnahme auf Verhaltensauffälligkeiten, psychische Einschränkungen, Unsicherheiten und, ja, auch auf körperliche Einschränkungen oder Behinderungen für Sie so irrelevant? Der besondere Schutzstatus von Kindern und Jugendlichen wird von Ihnen wissentlich über Bord geworfen, und dies, nachdem gerade in den Coronajahren so enorm viel auf den zarten Rücken der Kinder und Jugendlichen lastete. Bis heute sind Auswirkungen spürbar, die nicht mehr wettgemacht werden können; im Gegenteil, mit dem beschlossenen Haushalt werden sie noch verstärkt. Um Kinder zu mündigen Erwachsenen zu machen, sie auf ihrem Weg zu begleiten, sind in erster Linie die Eltern, ist die Familie gefordert – korrekt. Der Ort Schule hat aber allein schon mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben Bildung ganzheitlich zu verstehen. Das endet nicht mit der Abdeckung der Stundentafel allein – so sie denn angesichts des Lehrkräftemangels und steigender Schülerzahlen überhaupt abgedeckt werden kann. Was nun kommt, sind drastische Kürzungen an dem, was überhaupt noch am Ort Schule gegeben ist. Ganztagsangebot? Gekürzt! Projektarbeit? Gekürzt! Förderstunden? Gekürzt! Gemeinsames Lernen? Reduziert! Klassenzusammenlegungen greifen offensichtlich massiver als in den letzten Jahren um sich. Die Berechnungsgrundlagen werden plötzlich geändert, sodass weniger Zuweisungen bei den Schulen ankommen. Die Antwort des Bildungsministers auf die Kürzungen der Angebote: Nichts davon wird ja komplett auf null gesetzt. Das ist doch ein Erfolg! – Was sollen wir dazu sagen? Es gibt statt Note 6 wenigstens Note 5? Soll das der Leistungsanspruch für Brandenburg sein? Soll das das Angebot an die Kinder im Land Brandenburg sein? 2025 35 Sehr geehrte Damen und Herren, die Schulen im Land Brandenburg stehen derzeit vor großen Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer angemessenen Unterrichtsversorgung. Und das ist noch nett ausgedrückt! Ich wiederhole gern, was wir als Erkenntnis aus dem vergangenen Schuljahr festhalten müssen: 1,6 Millionen vertretene und 300 000 ersatzlos ausgefallene Unterrichtsstunden. Das bislang vorhandene Personal reicht nicht aus, um alle Stunden planmäßig zu erteilen. Diese ohnehin missliche Situation droht sich nach dem aktuellen Haushaltsbeschluss der Koalition weiter zuzuspitzen. Es ist bekannt, dass die Schülerzahlen wachsen. Doch die Landesregierung kürzt bei den Lehrerstellen. Auf die lauten Rufe vor der Verabschiedung des Haushalts wollten Sie nicht hören. Ergreifen Sie also spätestens jetzt Maßnahmen und folgen Sie unserem Antrag! Wir wollen sicherstellen, dass das Schuljahr 2025/2026 nicht mit Kürzungen bei Förderangeboten oder mit zusätzlichem Unterrichtsausfall einhergeht. Die Unterrichtsversorgung und die individuelle Förderung sind vollumfänglich sicherzustellen. Es dürfen keine Kürzungen oder Streichungen bei Ganztagsangeboten und schulischen Arbeitsgemeinschaften vorgenommen werden. Kürzen Sie nicht bei dem so wichtigen Bereich der Förderstunden! Ob Lese- und Rechtschreibschwäche oder andere individuelle Förderbedarfe – dort kann nicht, dort darf nicht gekürzt werden! (Beifall CDU) Geben Sie die Zusicherung für eine verlässliche Personalausstattung. Die bestehende Schüler-Lehrer-Relation von 14,4 zu 1 – die Zielvorgabe, die wir noch aus der Lehrermodellrechnung von 2024 haben, weil die Lehrermodellrechnung 2025 noch nicht vorliegt – ist mindestens beizubehalten. Eine weitere Belastung der Lehrkräfte durch steigende Klassenfrequenzen ist zu vermeiden. Ergreifen Sie alle notwendigen Maßnahmen, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen und so weiteren Ausfall im Schuljahr 2025/2026 zu verhindern. Das kommende Schuljahr steht bevor. Reißen Sie jetzt, noch rechtzeitig nach der verfehlten haushaltspolitischen Entscheidung, das Ruder herum und entscheiden Sie sich für die Zukunft in diesem Land, für die Kinder! Garantieren Sie eine gute Bildung! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Frau Augustin. – Als Nächstes folgt der Beitrag von Frau Abgeordneter Poschmann von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Frau Abgeordnete. (Beifall SPD)

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Katja Poschmann SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Die Planung für das kommende Schuljahr ist in diesem Jahr eine besondere. Die späten Haushaltsberatungen in Kombination mit den damit verbundenen Veränderungen stellen uns vor eine Herausforderung, 36 Landtag die wir nicht kleinreden sollten, und das tun wir auch nicht. Es ist eine herausfordernde Situation – für uns, die politische Verantwortung tragen, aber noch viel mehr für all die Lehrkräfte, die das kommende Schuljahr mit Leben und vor allem mit guten Lerninhalten füllen wollen. Ich denke, wir sind uns alle einig: Veränderungen brauchen ihre Zeit zur Vorbereitung. Das gilt besonders für Schulen. In Zukunft sollten Schulen wieder mehr Vorlauf zur Vorbereitung des Schuljahres haben; so, wie es immer war. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) In den letzten Wochen kamen daher viele Fragen, Unruhe und zum Teil auch Fehlinformationen auf. Einiges muss immer wieder eingeordnet werden. Das gilt besonders für die Verwaltung und die Schulämter, denen die im Haushalt verfügbaren Lehrerstellen zur Bewirtschaftung übertragen werden und deren Auftrag es ist, vor Ort alles so auszubalancieren, dass der Unterricht bestmöglich und ausgewogen abgesichert ist. Das tun die Schulämter auch, davon habe ich mich erst letzte Woche in Neuruppin persönlich überzeugt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der CDU geht es im vorliegenden Antrag um die Absicherung von Unterricht, Ganztagsangeboten, Fördermaßnahmen und Schulstandorten. Bevor wir uns den Antrag gleich genauer anschauen, will ich vorweg unmissverständlich festhalten: Für die Koalition hat die Absicherung des Unterrichts oberste Priorität, das versteht sich doch von selbst. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Deswegen haben wir auch in den gerade abgeschlossenen Haushaltsberatungen das Vertretungsbudget signifikant erhöht. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen nun insgesamt 33 Millionen Euro zur Verfügung – eben mit dem Ziel, Unterricht und Fördermaßnahmen abzusichern. Da besteht also Konsens, und das ist schon längst Beschlusslage. Für uns steht außer Frage, dass der Bildungsbereich der erste Bereich sein muss, der von neuen finanziellen Spielräumen profitiert. (Beifall SPD und BSW) Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Antrag wird zu Recht auf die Herausforderungen der kommenden Jahre rund um den Fachkräftemangel und die steigenden Schülerzahlen hingewiesen. Beides stellt uns vor immer neue Aufgaben. Aber eigentlich ist das auch nichts Neues. Zur Erinnerung: Genau deswegen haben wir die Ausbildungskapazitäten in den letzten Jahren gemeinsam immer wieder ausgebaut. Entgegen einiger Mitteilungen der letzten Wochen erhalten auch alle Referendare weiterhin ein Jobangebot in Brandenburg. Aber darauf wird der Minister vielleicht gleich noch genauer eingehen. Im Antrag finden sich insgesamt sechs Forderungen. Die CDU will sich damit an die Seite derer stellen, die sich mit Blick auf das kommende Schuljahr unter den neuen Bedingungen Sorgen machen. Das ist nachvollziehbar. Tragfähige Strategien oder sogar solide Finanzierungsansätze finden sich aber im Antrag nicht, auch keine Ideen für eine moderne Unterrichtsgestaltung. Antworten auf all diese Fragen bleibt die Antragstellerin dem Parlament und auch den Bürgerinnen und Bürgern schuldig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag steht eher im Zeichen von Tradition als von Entwicklungen, und das ist aus meiner Sicht eines der grundlegendsten Probleme in der Bildungspolitik: Anstatt Ideen für eine zeitgemäße Bildung zu entwickeln, die die Herausforderungen der Zeit – die ja unzweifelhaft bestehen – berücksichtigen statt sie zu ignorieren, sind Erwachsene aus allen gesellschaftlichen Bereichen immer und immer wieder geneigt, ihre eigene Schulzeit zu reproduzieren – gemäß dem Motto: Früher war alles besser! – Das allein ist schon absurd. Provokant könnte man sogar sagen: Das ist populistisch und verantwortungslos. Kommen wir also zum eigentlichen Anliegen: Wie kann Unterrichtsausfall zukünftig noch besser vermieden werden? Selbstverständlich spielen Fachkräfte und ausreichend finanzielle Mittel dabei eine wesentliche Rolle; da stimme ich Ihnen natürlich zu. Dafür ist der Landtag als Haushaltsgesetzgeber zuständig; er muss seiner Verantwortung gerecht werden. Auch daran besteht kein Zweifel. Dennoch: Wenn wir eine nach vorn gerichtete Bildungsdebatte führen wollen, müssen wir unsere Unterrichts- und Lernkonzepte weiterentwickeln. Und das tun wir im neuen LIBRA. Aber dazu leider kein Wort in Ihrem Antrag – schade! Sehr geehrte Damen und Herren von der CDU: Machen Sie es sich in Zukunft mit Ihren Anträgen bitte nicht so einfach. Diesen lehnen wir ab. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD])

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Es folgt der Abgeordnete Hohloch von der AfD. (Beifall AfD) Bitte schön. Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Kollegen der CDU, ich bin einerseits dankbar für den Antrag, den Sie heute stellen, andererseits aber auch etwas enttäuscht. Warum ich das so sehe, möchte ich Ihnen gleich darlegen. Zuallererst möchte ich allerdings Frau Poschmann etwas entgegnen: Frau Poschmann, Aufgabe der Opposition ist es nicht, hier im Landtag Anträge zu stellen, in denen sie würdigt, was Sie tun. Unsere Aufgabe als Opposition in diesem Landtag ist es, Dinge zu kritisieren, von denen wir denken, dass sie nicht ganz so gut laufen. (Beifall AfD) Dass die Beschreibung „Es läuft nicht ganz so gut“ für den Bildungsbereich äußerst untertrieben ist, sei dahingestellt. Ich möchte gern zum Antrag sprechen, meine Damen und Herren. Wir reden wieder einmal über das Thema Absicherung von Unterricht, über den Ganztag, über die Schüler-Lehrer-Relation. Aber dieser Antrag bleibt extrem hinter den Erwartungen zurück. Wir hatten diese Diskussion – das habe ich im Bildungsausschuss schon gesagt – bereits mehrfach vor den Haushaltsberatungen. Wir alle in der Opposition sind unzufrieden mit den derzeitigen bildungspolitischen Zuständen in unserem Land – darüber, dass im letzten Jahr zwei Millionen Unterrichtsstunden nicht regulär erteilt werden konnten, woran auch die Erhöhung der Vertretungsreserve nichts ändern wird. Egal wie sehr Sie die Vertretungsreserve aufstocken: Es ist ein unbefriedigender Zustand, dass der Regelunterricht nicht durch reguläre Fachkräfte abgedeckt werden kann. (Beifall AfD) Und das ist die Schuld der SPD in diesem Bundesland, weil sie dieses Land und sein Bildungsministerium seit über 30 Jahren führt. (Zuruf von der SPD: Aha!) Das muss man auch immer wieder aussprechen. (Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Roick [SPD]) Die Vertretungsreserve führt ja zum nächsten Problem. Mittlerweile ist knapp ein Drittel der Lehrer Quereinsteiger; sie scheiden meistens relativ zeitig wieder aus dem Dienst aus, weil sie mit dem, was sie tun sollen, alleingelassen werden. Wir haben ja auch gesehen, dass mit diesem Haushalt Förder- oder Qualifizierungsmaßnahmen für Seiteneinsteiger gekürzt wurden. Es ist der völlig falsche Weg, wenn man auf der einen Seite bemängelt, dass es keine Fachkräfte gibt, weil man den Beruf nicht attraktiv genug gestaltet, man zu wenig ausgebildet hat und in den letzten Jahren – gerade Anfang der 2000er – zu viele Lehrer entlassen hat oder in andere Bundesländer hat ziehen lassen, und auf der anderen Seite versucht, dass durch Quereinsteiger zu kompensieren, die für diesen Beruf nicht gut genug qualifiziert sind, und diese Qualifizierungsmaßnahmen dann noch kürzt. Es muss jedem einleuchten, dass das eine völlig falsche Entwicklung ist. Die Vertretungsreserve verschärft diesen Prozess. Sie akzeptieren, dass Sie nicht in der Lage sind, den Regelunterricht zu gewährleisten, und zwar mit Fachkräften, und dann wollen Sie auch noch studentische Hilfskräfte vertretungsweise den Regelunterricht erteilen lassen. Das ist ein Totalversagen, meine Damen und Herren! (Zurufe der Abgeordneten Wolfgang Roick und Katja Poschmann [SPD]) Sehr geehrte CDU, jetzt komme ich zu Ihrem Antrag. Warum bin ich der Meinung, dass er hinter den Erwartungen zurückbleibt? Ich bin erstens froh, dass Sie, seitdem Sie aus der Koalition raus sind, das Bildungsthema für sich entdeckt haben, denn wir müssen einfach feststellen: In den letzten fünf Jahren kam von der CDU gar nichts. Dafür kommt jetzt relativ viel, aber es geht nicht ins Detail. Ihr Antrag erschöpft sich in Forderungen und liefert keine Lösungen. Sie wollen, dass Ganztagsangebote gesichert werden – Sie schreiben aber nicht, wie. Wie kann man denn etwas von einem Ministerium fordern, von dem man weiß, dass es das bis jetzt nicht geleistet hat, ohne dem Ministerium zu sagen, wie genau das zu tun ist? Da weiß man doch von vornherein, dass das Ganze scheitern wird. 2025 37 Wir haben für den Ganztagsbetrieb ein Moratorium gefordert, weil uns im Gegensatz zur SPD und zu Ihnen in der damaligen Landesregierung klar war, dass der verpflichtende Ganztagsbetrieb für die erste und zweite Klasse in Brandenburg nicht durchführbar sein wird. Jetzt wissen wir alle, dass es so ist. Aber Sie fahren in diesem Zug einfach weiter – und irgendwann gegen die Wand. Sie wollen, dass bestehende Fördermaßnahmen nicht gekürzt werden. Nun, meine Damen und Herren, das ist bei diesem Haushalt natürlich schwierig. Der Haushalt ist durch; dementsprechend hat sich das Thema erledigt. Die SPD hat auch hier versagt. Schulstandorte sichern – eine tolle Forderung, die ich teile. Aber das muss ich nicht hier zu Papier bringen und darüber im Landtag reden, ohne konkrete Vorschläge zu unterbreiten, um welche Schulstandorte es sich handeln soll, zumal ich doch gar nicht weiß, ob überhaupt Schulstandorte geschlossen werden. Das ist das Nächste. Klassengrößen verbindlich festlegen – hierzu sage ich noch einmal ganz deutlich: Ich bin Lehrer, und mir ist es vollkommen egal, ob 33, 15 oder 20 Schüler vor mir sitzen. Ich möchte nur, dass diese Klasse nicht so heterogen ist, wie sie es aktuell ist. Ich möchte nicht, dass in einer regulären Klasse neben normalen Schülern auch Kinder mit Behinderungen sitzen, die dem Unterricht nicht folgen können – ich meine jetzt nicht diejenigen mit körperlicher Behinderung, sondern diejenigen, die gegebenenfalls auch Autismusprobleme haben –, während ich aber keinen Förderschullehrer an meiner Seite habe und gar nicht weiß, wie ich mit denen umgehen soll. Ich möchte nicht, dass ich gleichzeitig drei, vier oder fünf Kinder in der Klasse habe, die kein Deutsch sprechen. Laut der Bundesbildungsministerin von der CDU können ja 40 % der Schüler Ausländer sein; das ist die sogenannte Migrationsobergrenze. 40 % von 30 Schülern – da können Sie keinen normalen Unterricht machen. Das ist das wahre Problem. (Beifall AfD) Zur Begrenzung von Unterrichtsausfall habe ich schon etwas gesagt. Über das Thema verlässliche Personalausstattung brauchen wir nicht zu reden; wir haben keinen Schüler-Lehrer-Schlüssel von 14 : 1, sondern im besten Fall einen von 22 : 1 – jedenfalls wenn man den statistischen Jahresberichten glauben darf. Aber selbst dazu muss ich sagen: Ich kenne kaum Klassen, in denen 22 Schüler vor einem Lehrer sitzen. Zum Schluss bleibt mir nur zu sagen: Wir enthalten uns zu diesem Antrag. Er geht einfach nicht in die Tiefe. Ich würde Ihnen für künftige Anträge empfehlen: Unterlegen Sie sie mit ganz klaren Forderungen. Wenn diese Forderungen sinnvoll sind, sind wir selbstverständlich bereit, diese zu unterstützen.

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie bitte zum Schluss. Dennis Hohloch (AfD):* Denn wir sind immer an konstruktiven Vorschlägen zur Bildungspolitik interessiert. – Vielen Dank. (Beifall AfD) 38 Landtag

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Beitrag des Abgeordneten Peschel für die BSW-Fraktion. Bitte schön. (Beifall BSW)

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Falk Peschel BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! In bildungspolitischer Hinsicht ist zu diesem Antrag nach dem Beitrag meiner Kollegin Katja Poschmann aus Sicht der Koalitionsfraktionen alles gesagt. Herzlichen Dank für diese Analyse und Erwiderung! (Lachen des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ich will mich dem Antrag deshalb von einer etwas anderen Seite nähern. Der CDU-Antrag spiegelt noch einmal die Debatten der letzten drei Monate zum Einzelplan des MBJS im Zusammenhang mit der Aufstellung unseres Doppelhaushaltes wider. Er greift im Wesentlich die Problemstellungen auf, die wir in diesen Debatten erörtert haben. Zur Erinnerung: In der Anhörung zum Einzelplan des MBJS in den Sitzungen des Bildungsausschusses sowie in den Plenarsitzungen im Mai und Juni haben wir uns dazu umfangreich ausgetauscht. Als Oppositionsfraktion ist es selbstverständlich Ihre Aufgabe, auf Problemlagen aufmerksam zu machen. Das ist legitim. Die Hinweise sind zum Teil berechtigt. Die Prognosen bzw. Annahmen, die Sie treffen, sind jedoch vage. Die Praxis wird es zeigen. Der Start in das neue Schuljahr wird sicherlich nicht einfach, aber er wird gelingen. Die getroffenen Entscheidungen werden sich als tragfähig erweisen, schon mit Blick auf die Prognosen zu den Einschulungszahlen im Jahr 2026/2027. Ich will aber auf etwas hinweisen. Ich habe sehr gut in Erinnerung, wie emotional und vorwurfsvoll der haushaltspolitische Sprecher der CDU-Fraktion in der abschließenden Debatte zum Landeshaushalt in Richtung der Landesregierung und insbesondere in Richtung des Finanzministers vortrug, als es um die Höhe der Kreditaufnahmen für die Finanzierung der Landesaufgaben ging. (Steeven Bretz [CDU]: Ich bin nur der „sogenannte“ haushaltspolitische Sprecher!) Wir mussten als Landtag politisch entscheiden, welcher Zeitraum für die Ermittlung der konjunkturellen Normallage zugrunde gelegt wird, denn eine anzustrebende wirtschaftliche Normallage ist das Fundament, welches uns die beschlossene Weiterverschuldung überhaupt ermöglicht. Es ist leider – das muss ausgesprochen werden – eine Neuverschuldung – Kredite, ohne die es aber nicht gegangen wäre. Das weiß auch die Opposition. Wäre es nach Ihren Vorstellungen gegangen – wobei Sie hier fast stündlich etwas anderes, zum Teil Widersprüchliches gefordert haben –, so müssten Sie heute einen Notstand an unseren Schulen feststellen, den wir verhindern konnten. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD – Jean-Pascal Hohm [AfD]: Tosender Applaus! – Steeven Bretz [CDU]: Das haben jetzt nicht alle geglaubt!) Wir konnten die Mittel für Bildung in diesem und im nächsten Jahr erhöhen. Das war dringend und wichtig. Auch und gerade dafür sind wir bei der Kreditaufnahme neue und wissenschaftlich abgesicherte Wege gegangen: das sogenannte Glättungsverfahren. Die Wahrheit ist, dass wir im Bereich der Bildung ohne diese mutigen Entscheidungen Einschnitte hätten vornehmen müssen, die so immerhin vermieden werden konnten – ja, durch das BSW in Zusammenarbeit mit unserem Koalitionspartner. (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) Mit Ihrer Haushaltsphilosophie, liebe CDU-Fraktion, wären zusätzliche Einschnitte unvermeidbar gewesen. (Danny Eichelbaum [CDU]: Das ist doch Quatsch!) Noch eins: Das Land Brandenburg finanziert seinen Doppelhaushalt zu 5,9 % aus Kreditaufnahmen, eben um auch größere Einschnitte in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Kultur zu vermeiden. Die unionsgeführte Bundesregierung hingegen finanziert ihren Haushalt künftig wohl zu über 30 % aus neuen Kreditaufnahmen. (Rainer Genilke [CDU]: Putin!) Und diese Schulden fußen nicht auf mehr Ausgaben für Bildung oder Soziales. Im Gegenteil – hier schwört man uns bereits jetzt auf Kürzungen ein! (Steeven Bretz [CDU]: Ruft doch mal den Putin an!) Die Bundesneuverschuldung begründet sich weitgehend durch geplante Ausgaben für Waffen, die, wie wir inzwischen wissen, nicht nur beschafft werden, um die Bundeswehr auszustatten, sondern: Man shoppt Waffen in den USA, von deutschem Steuergeld, um sie direkt in Kriegsgebiete zu liefern. Wir hingegen werden die Themen Schule und Bildung im Fokus behalten. Wo erforderlich, werden wir nachsteuern, neustrukturieren, effizienter gestalten und Qualität verbessern und dies bei neuem finanziellem Spielraum auch prioritär fördern. (Beifall BSW) Lassen Sie uns also keine Krokodilstränen vergießen, sondern wie in den letzten Monaten in der Sache konstruktiv zusammenarbeiten. Ich schätze die Expertise der Kollegin Augustin sehr und bin für jede Diskussion und jeden Hinweis offen. – Vielen Dank. (Beifall BSW, vereinzelt SPD sowie des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD])

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung folgt der Beitrag von Minister Freiberg. Bitte schön.

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Steffen Freiberg

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Absicherung des Unterrichts und der Stundentafel in den Schulen des Landes Brandenburg hat nach wie vor Priorität; bis hierher sind wir uns einig. – So lautet mein Redemanuskript. – Wie Sie das mit einer Handbewegung einfach abtun können, Frau Augustin, enttäuscht mich maßlos, muss ich sagen. Wie die Forderungen vor dem Hintergrund der fiskalischen Rahmenbedingungen erreicht werden sollen, stellt der Antrag nicht dar. Auch die Höhe der veranschlagten Ausgaben für die Umsetzung bleib offen. Um 10.14 Uhr, vor zwei Stunden etwa, stand der Kollege Genilke hier und hat der Koalition vorgeworfen, nach dem Beschluss des Haushaltes Haushaltsdebatten zu führen, obwohl das in dem Fall gar nicht zutraf. Ich frage mich, was wir hier eigentlich gerade machen. Ich erinnere daran, dass wir erst vor vier Wochen hier in diesem Raum den Haushalt diskutiert haben und er auch beschlossen wurde. Das waren lange Verhandlungen und schwierige Abwägungen, und mehrere Ausschusssitzungen gingen diesem Beschluss voraus. Ich sage noch einmal: Da sind Sachen dabei, die tun mir weh, und ich glaube, da sind Sachen dabei, die kein Bildungspolitiker gerne macht. (Beifall SPD) Die Möglichkeit, in der Haushaltsdebatte Änderungsanträge einzubringen, hat die CDU für folgende Themen genutzt: Kita-Personalschlüssel, Fachkräftequalifizierung und -gewinnung in der Kita, Sprachförderung in der Kita, Feuerwehrunterricht in der Schule, Lehrkräftewerbekampagne und Vertretungsbudget in der Schule. Nur dieser eine Änderungsantrag der Union zum Vertretungsbudget hat sich mit diesem Thema, das wir heute diskutieren, überhaupt befasst. Sie haben 2 Millionen Euro mehr beantragt. Die Koalition hat 14,5 Millionen Euro beschlossen. Das sind 12,5 Millionen Euro mehr, als Sie überhaupt beantragt haben. (Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Adler zu?

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Steffen Freiberg

Ja.

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Jouleen Gruhn

Bitte schön, Herr Adler. Uwe Adler (SPD):* Danke, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie hatten es ja gerade angesprochen, und das hat mich dann doch animiert, eine Frage mit Bezug auf die vorangegangene Aktuelle Stunde, in der das Thema „Feuerwehr macht Schule“ explizit herausgestellt wurde, eine Frage zu stellen – Sie selbst haben es eben im Subtext zum Thema gemacht. Können Sie freundlicherweise mit Blick auf Ihre Ausführungen oder die entstehende Debatte darstellen, wie sich die Haushaltsmittel zum Beispiel genau 2025 39 in diesem Themenbereich „Feuerwehr macht Schule“ in Ihrem Haus in den letzten Jahren bzw. mit Blick in die Zukunft entwickelt haben? – Vielen Dank.

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. Herr Minister, bitte.

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Steffen Freiberg

Das kann ich gerne tun. Im Rahmen der Haushaltsdebatte war „Feuerwehr macht Schule“ ein wichtiges Thema, das von Kürzungen ausgenommen war – das will ich klar sagen. Wir teilen uns diesen Haushaltsbereich ja mit dem Innenministerium. Die sächliche und investive Ausstattung liegt im Bereich des Innenministeriums und ist nach meinem Kenntnisstand unverändert hoch geblieben. Für den Bereich des MBJS haben wir das Ganze bei den freien Trägern untergebracht: Ziffer 4 – unterrichtsergänzende Maßnahmen durch freie Träger – im Titel 05 300 684 65. Die Klammer hätte ich sonst gar nicht vorgelesen. Da sind im nächsten Jahr mehr als 100 000 Euro mehr eingeplant als im laufenden Jahr. Es ist für die drei Schulen, die in Moment mit uns im Kontakt stehen und an dem Programm zusätzlich teilnehmen wollen, genau richtig. In der kommenden Woche wird auf Arbeitsebene ein gemeinsames Gespräch des Innenministeriums und des MBJS mit dem Landesfeuerwehrverband zur Umsetzung und weiteren Ausgestaltung des Programms stattfinden. (Vereinzelt Beifall SPD) Das war vielleicht auch der Grund dafür, dass man den Änderungsantrag der Union damals abgelehnt hat, weil man ihn nicht brauchte. Aber geredet wurde darüber nicht. Wie aber mit diesem kleinen Vertretungsbudget – ich erinnere daran: 2 Millionen Euro versus die beschlossenen 14,5 Millionen – eines der Ziele aus Ihrem Antrag hätte erreicht werden sollen, bleibt fraglich. Warum Sie das jetzt einen Monat nach dem Haushaltsbeschluss machen – wenn Sie Änderungsanträge, die Sie hätten einbringen können, bei den Haushaltsverhandlungen gar nicht eingebracht haben –, verstehe ich auch nicht. Sie haben den Weg gewählt, meine Damen und Herren, den Haushalt abzulehnen. Das dürfen Sie. (Danny Eichelbaum [CDU]: Ach, wirklich?) – Ja klar, Sie dürfen das ablehnen. – Aber die Folge wäre natürlich gewesen: Wenn Sie damit Erfolg gehabt hätten, wären wir weiter in der vorläufigen Haushaltsführung geblieben. Ich hatte mich dazu klar positioniert. Das war in den vergangenen Monaten eine der größten Beschwernisse für alle Politikbereiche, nicht nur im MBJS, sondern auch darüber hinaus. Das musste dringend enden. Den Schulen hätte der Verbleib in der vorläufigen Haushaltsführung nicht geholfen, im Gegenteil. Lassen Sie mich zu den anderen Punkten des Antrages noch etwas sagen. Nein, es kommt nicht zu Schulschließungen! (Beifall SPD und BSW) Ich weiß gar nicht, woher das kommt. Das Gegenteil ist der Fall: Zum kommenden Schuljahr wird es neben reinen 40 Landtag Schulformänderungen sechs zusätzliche öffentliche Schulen in Brandenburg geben, fünf komplett neue und eine Wiederaufnahme. Wir schließen hier keine Schulen. (Beifall SPD und BSW) Deshalb hat es auch keine Veränderungen an der Stundentafel oder in der Zuweisung für den Unterricht gegeben. Aber mit einer Handbewegung kann man natürlich darüber hinweggehen. Vor zehn Tagen haben die Lehrkräfte im Landesschulbeirat jedenfalls ganz klar bestätigt, dass das genau so ist. Es hat auch keine Änderungen für die Richtwerte für Klassengrößen gegeben, und es bleibt an jeder Schule natürlich Ausstattung für jeden Bereich vorhanden, wenn auch – das muss man eingestehen – in einem zunächst geringeren Umfang. Aber nirgendwo – noch einmal klar gesagt – wird irgendein Bereich auf null gekürzt. Auch das ist eine Mär. (Vereinzelt Beifall SPD) Meine Damen und Herren, der Antrag kommt nicht nur reichlich spät – das haben hier sowohl SPD als auch AfD gesagt –, sondern spart auch konsequent die Vorschläge zur Umsetzung aus. Das stimmt. Vor allen Dingen hilft dieser Antrag den Schulen, den Schülerinnen und Schülern und den Lehrkräften im Land nicht weiter. Deswegen möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen Lehrkräften und allen anderen an Schule Beteiligten – das sind aktuell, um das einzuordnen, 23 196 Menschen –, die in diesem Schuljahr für unsere Kinder und Jugendlichen, für unsere Schülerinnen und Schüler gute Arbeit geleistet haben, danken. Herzlichen Dank dafür! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Augustin, Sie haben noch etwas über eine Minute Redezeit übrig. Das reicht vielleicht für einen guten Schluss. Bitte schön.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich in Kürze auf die Vorrednerinnen und Vorredner eingehen. Frau Poschmann, Sie wollten keine Frage meines Kollegen Dr. Jan Redmann zulassen. Er wollte Sie gern fragen, ob Sie denn nicht finden, dass Unterricht nur stattfinden kann, wenn auch tatsächlich ein Lehrer vor den Schülern steht. Wir haben ja jetzt mehrfach angesprochen, wie viel Unterricht ausgefallen ist, ersatzlos gestrichen wurde oder vertreten werden musste. Sie sagten weiterhin, Frau Poschmann, dass Sie nichts im Antrag fänden, was nicht ohnehin schon bildungspolitische, schulische Tradition sei. Tut mir leid – ich bin jetzt elf Jahre im Bildungsbereich dabei –, ich kenne die Tradition, dass wir trotz Lehrermangel im Haushalt Lehrerstellen kürzen, nicht. Das ist für mich keine Tradition! (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD) Herr Hohloch, Sie sagen, es sei nicht unsere Aufgabe, die Landesregierung zu loben – da sind wir einer Meinung. Aber ich sage Ihnen: Ein Antrag ist auch eine Möglichkeit der Opposition, einem Ministerium, das ja ungleich mehr Mitarbeiter hat, einen Auftrag zu geben, ohne schon die Umsetzung an sich zu thematisieren. Mit einem Nachtragshaushalt wäre es natürlich möglich, das umzusetzen, was wir fordern. Aber lassen Sie uns das als Oppositionsfraktion, dass wir das als Ziel ausgeben, als Auftrag aufgeben.

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Jouleen Gruhn

Frau Augustin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Kristy Augustin CDU

Ja, lasse ich zu.

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Jouleen Gruhn

Dann bitte schön, Herr Hohloch. Dennis Hohloch (AfD):* Vielen Dank, Frau Augustin, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Frau Augustin, ich stimme Ihnen voll und ganz zu, dass das unsere Aufgabe ist und dass Sie diese Forderung stellen können und auch sollten. Aber glauben Sie wirklich, dass dieses Ministerium, wenn Sie ihm den Auftrag geben und Sie es nicht ganz fest an der Hand nehmen und ihm nicht ganz genau sagen, was es zu tun hat – nach all der bildungspolitischen Misswirtschaft –, dass es das dann hinkriegt?

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Jouleen Gruhn

Bitte schön, Frau Augustin.

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Kristy Augustin CDU

Vielen Dank, Herr Hohloch. Wahrscheinlich müssten wir die Landesregierung in Geiselhaft nehmen, und erst dann würde sie der Umsetzung folgen, die wir wünschen, (Heiterkeit und vereinzelt Beifall AfD) aber ich hoffe immer noch auf das probate parlamentarische Mittel eines Antrages, dem sie Folge leisten kann. Nach der Beantwortung der Frage noch ein Punkt an den Herrn Minister gerichtet: Herr Minister, erstens haben Sie den Änderungsantrag zum Haushaltsbegleitgesetz, der wesentlich war, ausgelassen. Und zweitens sagen Sie, ich wischte hier mit einer Handbewegung weg, was eigentlich richtig war. Wir haben im Bildungsausschuss mehrfach nachgefragt, wie viele Lehrerstellen gekürzt werden. Nach meiner dritten Nachfrage haben Sie erst einmal Ihren Kopf auf den Tisch fallen lassen, weil Sie von meiner Nachfrage, ob tatsächlich 1 200 Lehrerstellen gekürzt werden, genervt waren. Erst nachdem die Änderungsanträge schon gestellt waren, hieß es plötzlich: Ups, es sind 345 Lehrerstellen weniger. – Wie sollen wir parlamentarische Änderungsanträge einbringen, wenn uns solche Antworten verwehrt werden? – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir sind damit am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Die CDU-Fraktion beantragt die Überweisung ihres Antrages „Schuljahr 2025/2026 absichern – Keine Kürzungen, kein weiterer Unterrichtsausfall“, Drucksache 8/1399, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung in der Sache über den Antrag „Schuljahr 2025/2026 absichern – Keine Kürzungen, kein weiterer Unterrichtsausfall“ der CDU-Fraktion, Drucksache 8/1399. Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 4 und rufe Tagesordnungspunkt 5, den letzten Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause, auf. TOP 5: Wahl eines Mitgliedes des Medienrates Antrag mit Wahlvorschlag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1420 Ich informiere Sie darüber, dass gemäß § 71 Abs. 1 der vorläufigen Geschäftsordnung über den Antrag mit Wahlvorschlag geheim abzustimmen ist. Für eine erfolgreiche Wahl ist die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl, das heißt mindestens 45 Jastimmen, erforderlich. Ich gebe Ihnen einige Hinweise zum Wahlverfahren: Die Wahlunterlagen werden nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer zu meiner rechten und meiner linken Seite ausgegeben. Ihre Wahl nehmen Sie bitte ausschließlich in den dafür aufgestellten Wahlkabinen vor. Die Stimmabgabe erfolgt durch Einwurf des Stimmzettels in die aufgestellten Wahlurnen. Sie erhalten – Achtung – einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten für die Wahl zum Medienrat. Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des oder der Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die die Identität des oder der Abstimmenden erkennen lassen, bei denen die Stimmabgabe insgesamt nicht erfolgt ist oder wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen übersteigt. 2025 41 So viel zum Wahlverfahren. Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann kommen wir jetzt zur Wahl. Ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, mit dem Namensaufruf zu beginnen. (Wahlhandlung) Ich frage vorsichtig: Hatten schon alle anwesenden Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? – Das ist noch nicht der Fall. Okay. Wie sieht es nun aus? Ich bitte die Schriftführer um ein Signal. – Zwei noch, gut. Nun hatten hoffentlich alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben. – Ich vernehme keinen Widerspruch und stelle fest: Die Wahlhandlung ist hiermit beendet. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit Unterstützung der Landtagsverwaltung die Auszählung im Präsidiumsraum vorzunehmen. Alle anderen Damen und Herren entlasse ich die Mittagspause. Wir setzen die Sitzung um 13.30 Uhr fort. Vielen Dank. (Unterbrechung der Sitzung: 12.42 Uhr) (Fortsetzung der Sitzung: 13.31 Uhr)

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Rainer Genilke

Es ist nach 13.30 Uhr, und wir wollen nach der Unterbrechung pünktlich weitermachen. Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Ich darf Tagesordnungspunkt 5 von vor der Mittagspause fortsetzen. Meine Damen und Herren, wir haben ein Wahlergebnis. Ich bitte Sie also, Ihre Plätze einzunehmen, damit ich es verkünden kann. An der Wahl von Herrn Dr. Karl Friedrich Weiland zum Mitglied des Medienrates haben sich 82 Abgeordnete beteiligt. Es war kein Stimmzettel ungültig. Es gab 31 Jastimmen, 46 Neinstimmen und fünf Stimmenthaltungen. Damit hat Herr Dr. Weiland die Stimmenmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Brandenburger Landtags nicht erreicht und ist damit nicht zum Mitglied des Medienrates gewählt. (Dennis Hohloch [AfD]: Super! – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] – Dennis Hohloch [AfD]: Trotz deiner Stimme hat es nicht geklappt!) Ich schließe Tagesordnungspunkt 5. Eine Mitteilung noch: Der Tagesordnungspunkt 8, „Brandenburgisch-Polnische Zusammenarbeit weiter ausbauen – Grenzüberschreitende Kooperation stärken“, wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen. (Steeven Bretz [CDU]: Nicht zurückgezogen, verschoben!) 42 Landtag – Entschuldigung, verschoben. Dieser wurde auf die nächste Sitzung verschoben. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Vorerst! – Weitere Zurufe) Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Rechnung der Präsidentin des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2022 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/1416 in Verbindung damit: Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2022 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/1417 und Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2022 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/1418 und Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Haushaltsrechnung und zum Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2022 (Drucksache 7/8940) und zum Bericht des Landesrechnungshofes - Jahresbericht 2024 (Drucksache 8/172) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/1419 Bevor wir in die Debatte einsteigen, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Immanuel-Kant-Gymnasiums in Teltow als unsere Gäste. Ist das richtig? (Zuruf von der Tribüne: Ja!) Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Viel Spaß bei der Debatte, mit der wir jetzt beginnen. – Als Erster spricht der Abgeordnete Noack für den AHK. Bitte schön. (Beifall SPD und BSW – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] – Gegenruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Andreas Noack (Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Haushaltskontrolle):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Bei Haushaltsberatungen, in denen man plant, ist der Saal hier immer voll. Viel interessanter ist aber, wie man das Geld ausgegeben hat, nämlich der Haushaltsvollzug. Darüber sprechen wir heute. Vielleicht ist der Saal dann nächstes Mal richtig voll. Denn wofür das Geld ausgegeben wurde, ist für mich, als jemand, der im Haushaltskontrollausschuss tätig ist, immer viel wichtiger. Heute darf ich Herrn Galau vertreten, deswegen spreche ich jetzt erst einmal für den Ausschuss. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber wir sind doch da, Herr Noack! Uns müssen Sie das nicht sagen … – Ludwig Scheetz [SPD]: Na ja, vollzählig sind Sie auch nicht!) – Herr Berndt, dazu kommen wir vielleicht nachher noch. Wir beraten heute wie gesagt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle zum Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofes Brandenburg in Verbindung mit der Haushaltsrechnung und dem Vermögensnachweis des Landes für das Jahr 2022. Ihnen liegen drei Beschlussempfehlungen des Ausschusses zur Entlastung der Präsidentin des Landtages, des Präsidenten des Verfassungsgerichtes sowie des Landesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2022 vor. Der Landesrechnungshof hat im Dezember des vergangenen Jahres seinen Bericht vorgelegt. Darin teilt er die wesentlichen Ergebnisse der Haushaltsrechnung 2022, Ausführungen zur allgemeinen Haushaltslage im Jahr 2023 sowie Beiträge mit besonderen Prüfergebnissen mit. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich in mehreren Sitzungen intensiv mit diesen Themen befasst. Er hat Berichterstatter bestimmt, welche auf Grundlage der vorliegenden Prüfbeiträge des Landesrechnungshofes und der Stellungnahmen der Ministerien Beschlussvorschläge erarbeitet haben. Diese Vorschläge waren Gegenstand sehr ausführlicher Beratungen im Ausschuss. Die Beschlussempfehlungen liegen Ihnen heute vor. Lassen Sie mich auf einige wenige Aspekte eingehen: Die Einnahmen und Ausgaben lagen zum Jahresabschluss 2022 bei ca. 17,3 Milliarden Euro; der ausgewiesene Überschuss lag bei 343,3 Millionen Euro. Dieser wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Nettoverschuldung betrug in diesem Jahr 168,8 Millionen Euro. Nach Auffassung des Landesrechnungshofes wurde die Schuldenbremse 2022 erneut nicht eingehalten. Die Ursachen hierfür lagen in einer unzureichenden Umsetzung der finanziellen Transaktionen und der nicht ausreichenden Berücksichtigung der Einnahmen aus EU- und Bundesmitteln. Der Ausschuss hat diese Feststellung zur Kenntnis genommen. Zur Haushaltslage im Jahr 2023 wird festgestellt, dass zwar erneut ein Überschuss erzielt wurde, gleichzeitig jedoch neue Kreditaufnahmen erfolgten und die strukturellen Ausgaben weiter angestiegen sind. Der Ausschuss empfiehlt daher, unter anderem weiterhin die Einhaltung der Schuldenbremse prioritär sicherzustellen und eine Priorisierung bestehender Ausgaben vorzunehmen. Die besonderen Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes befassen sich unter anderem mit Verstößen im Bereich der Corona-Soforthilfen und mit Mängeln bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Über die Ausbringung der Mittel des Ausgleichsfondstitels zur Umsetzung von § 16 FAG – darüber haben wir uns hier schon sehr intensiv unterhalten – wurde ausführlich debattiert. Der Ausschuss hat Fristen zur Berichterstattung über eingeleitete und geplante Maßnahmen festgelegt. Ziel ist es, bestehende Defizite zu beheben und künftige Verfahren rechtssicher und wirtschaftlich zu gestalten. Der Ausschuss hat im Ergebnis seiner Beratung beschlossen, dem Landtag die Bestätigung der festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine nach § 114 der Landeshaushaltsordnung zu empfehlen. Zudem empfiehlt der Ausschuss die Entlastung der Landesregierung, der Präsidentin des Landtages, des Präsidenten des Verfassungsgerichtes sowie des Landesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2022. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei allen Beteiligten für die sachorientierte und zielführende Zusammenarbeit bedanken – sowohl bei den Mitgliedern des Ausschusses als auch bei den Vertretern und Vertreterinnen der Ministerien und des Landesrechnungshofes. Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie im Namen des Ausschusses bitten, den vorliegenden Beschlussempfehlungen Ihre Zustimmung zu erteilen. Später werde ich die Fronten wechseln und dann für die Fraktion sprechen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Ich freue mich, den Präsidenten des Landesrechnungshofes begrüßen zu können. Das Wort hat Präsident Kümmel. Bitte schön. Harald Kümmel (Präsident des Landesrechnungshofes Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Wie Herr Noack richtig ausgeführt hat, hat der Landesrechnungshof im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags erneut die Haushaltsrechnung des Landes geprüft, hier für das Jahr 2022, und zentrale Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2023 bewertet. Unsere Feststellungen haben dann Eingang in den Jahresbericht 2024 gefunden und sollen dazu beitragen, dass die öffentlichen Mittel effizient, wirtschaftlich und gesetzeskonform eingesetzt werden. Wenn die Ausgaben trotz steigender Einnahmen seit Jahren nicht mehr gedeckt werden können, müssen die Ausgaben umso genauer hinterfragt werden. Der Trend ist schon länger im Haushalt erkennbar und setzt sich bis heute fort. Der Landesrechnungshof hat daher deutlich darauf hingewiesen, dass Konsolidierung kein abstrakter Begriff mehr ist, sondern dringende Notwendigkeit. Die Haushaltsabschlüsse 2022 und 2025 43 2023 fielen zwar nominal positiv aus – mit jeweiligen Zuführungen zur Rücklage. Zugleich wurden aber mit der Nettokreditaufnahme unerlaubte Schulden gemacht, und der Anstieg der strukturellen Ausgaben setzte sich unvermindert fort. Darüber hinaus haben wir in unseren Jahresbericht erneut eine Reihe besonderer Prüfungsergebnisse aufgenommen: Die Grenzen des Einsatzes von Billigkeitsleistungen des Landes haben wir am Beispiel der Finanzierung von Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest dargestellt. Die Frage, wie das Land die Tätigkeit seiner Investitionsbank ILB eigentlich steuert, um für Brandenburg dabei das Optimum herauszuholen, wurde in einer Betätigungsprüfung aufgeworfen. Die Rolle und Reichweite der Rechtsaufsichten haben wir anhand der Prüfung der Rechtsanwaltskammer erneut thematisiert. In dieser Frage konnte aber mit dem Ministerium keine Einigung erzielt werden. Die Umstände in der Coronapandemie waren sicher besonders. In Krisenzeiten gelten trotzdem Sorgfaltspflicht und Haushaltsrecht, wie wir im Zusammenhang mit der Prüfung der Soforthilfen des MBJS klargestellt haben. Wir mussten feststellen, dass beim Waldumbau und beim Einsatz von Recyclingbeton große Lücken zwischen Anspruch und Wirklichkeit bestehen. Das Land sollte sich künftig realistische, finanziell untersetzte und kontrollierbare Programmziele setzen. Schließlich haben wir die Struktur und Wirkung des Ausgleichsfonds für die Kommunen thematisiert und einen Vorschlag zur Mittelverwendung gemacht. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich mit unseren Prüfungsfeststellungen befasst – wie von Herrn Noack dargestellt. Für diese Auseinandersetzung und konstruktive Zusammenarbeit und ebenso für die Beschlussempfehlungen, die heute hier zur Abstimmung stehen, danke ich Ihnen und dem Ausschuss. Mein Dank gilt aber auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ohne deren akribische Arbeit diese Prüfergebnisse nicht vorlägen. (Beifall SPD und BSW) Meine Damen und Herren, der Jahresbericht 2024 endet aber nicht mit einer Analyse der Vergangenheit. Er gibt auch einen Ausblick; erlauben Sie mir das auch an dieser Stelle. Mit dem Landeshaushalt 2025/2026 haben Sie die auch aus Sicht des Landesrechnungshofes notwendige Konsolidierung vorerst vertagt. Im Ergebnis haben Sie die vor Ihnen liegende Konsolidierungsaufgabe mit noch höheren strukturellen Ausgaben und einer Neuverschuldung auf sehr hohem Niveau noch größer gemacht. In der Diskussion um die Konjunkturkomponente und ihre volkswirtschaftliche Herleitung konnte man meinen, die Höhe neuer Schulden folge einer wissenschaftlich mathematischen Zwangsläufigkeit, als hätte man gar keine andere Wahl. Das ist aber natürlich nicht so. Sie haben die entsprechenden Entscheidungen zum Haushaltsgesetz getroffen und sich dafür entschieden, diese hohen neuen Schulden aufzunehmen. Daher können Sie sich vielleicht auch dafür entscheiden, es beim nächsten Mal anders zu machen, meine Damen und Herren. (Heiterkeit AfD) 44 Landtag Eine neue Tragfähigkeit der Landesfinanzen muss das Ziel sein, um zukünftige Herausforderungen bewältigen zu können. Die vom Finanzminister vorgeschlagene Haushaltsstrukturkommission muss zügig mit konkreten Inhalten gefüllt werden. Strukturelle Ausgabenblöcke, die über Jahre hinweg aufgebaut wurden, müssen kritisch hinterfragt werden. Diese Konsolidierung ist kein kurzfristiges Projekt, sondern eine Aufgabe, die politische Prioritäten, Mut zur Aufgabenkritik und interministerielle Zusammenarbeit erfordert – eine Aufgabe, die nicht auf die Regierung beschränkt ist, sondern auch Sie als Haushaltsgesetzgeber besonders fordert. Mit Sorge sehen wir die neuen Verschuldungsspielräume, die die Grundgesetzänderung den Ländern einräumen wird. Sie drohen die Konsolidierungsbemühungen zu untergraben. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dieser Versuchung zu widerstehen – auch im Interesse zukünftiger Generationen. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Sorge bereitet auch, ob das neue Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für die richtigen Zwecke eingesetzt wird. Nur wenn Investitionen entstehen, deren volkswirtschaftlicher Nutzen unzweifelhaft ist, können wir das Wachstum erreichen, das mit dem Sondervermögen beabsichtigt ist. Entscheidend ist die dauerhafte Wirkung der Investitionen auf die Wirtschaftskraft, wie es so schön im Gesetzentwurf des Bundes heißt. Ob zum Beispiel Sportanlagen und Kultureinrichtungen, die am Ende den Kommunen zusätzliche konsumtive Ausgaben verursachen, diesen Wachstumsimpuls wirklich bringen, sollte gut durchdacht werden. Die Prioritäten sollten jedenfalls woanders liegen. Ziel des Sondervermögens darf nicht nur ein Strohfeuer für die Bauwirtschaft sein. Wählen Sie die Infrastrukturprojekte daher bitte nach klarem Mehrwert für die Volkswirtschaft aus und verpflichten Sie auch die Kommunen dazu. Der Landesrechnungshof wird jedenfalls sowohl die Haushaltsstrukturkommission als auch die Mittelverwendung aus dem Sondervermögen Infrastruktur mit wachem Blick begleiten und, wenn nötig, entsprechend kommentieren. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall)

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Rainer Genilke

Vielen Dank, Herr Präsident Kümmel, für die klaren Worte. – Wir fahren mit der von Herrn Noack bereits „angedrohten“ zweiten Version – so kann man es nennen – fort; diesmal natürlich für die SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD und BSW) Andreas Noack (SPD):* Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Ich habe genau zugehört. Ich bin Haushälter, nicht nur im Haushaltskontrollausschuss, sondern auch im Haushaltsausschuss, und ich hoffe, dass alle Abgeordneten bei zukünftigen Haushaltsentscheidungen die mahnenden Worte sehr wohl wahrnehmen und die Berichte des Landesrechnungshofes in ihrer Tiefe nicht nur lesen, sondern auch seine Empfehlungen berücksichtigen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Ich danke dem Landesrechnungshof für seine sorgfältige Arbeit. Mein Dank gilt dem Präsidenten Harald Kümmel und seinem Team. Der Jahresbericht 2024, den er als Präsident mit großer Sachlichkeit und einem klaren Blick auf die Strukturen des Landes abgeschlossen hat, steht heute zur Debatte. An dieser Stelle darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass die Vorarbeiten für diesen Jahresbericht noch in den Händen des nach zwölf Jahren ausgeschiedenen Präsidenten Christoph Weiser, von Frau Dr. Reinhardt und Herrn Kersting lagen. Ich möchte auch ihnen meinen persönlichen Dank aussprechen und ich hoffe, dass sie den heutigen Tag nicht dazu verwenden, uns zuzuschauen, sondern ihren Ruhestand genießen. (Beifall des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) Zur Haushaltsrechnung: Der Haushaltsvollzug zeigt, wie realitätsnah der Plan war. Der Landesrechnungshof prüft die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes auf Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und berichtet für uns und für die Öffentlichkeit. Wer Haushalte beschließt, ist gut beraten, die Jahresrechnungen der Vorjahre zu kennen. Im Jahr 2022 verzeichnete das Land Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 17 Milliarden Euro – ein Plus gegenüber über dem Planansatz. Das Haushaltsjahr wurde mit einem Überschuss von rund 340 Millionen Euro abgeschlossen – uns ist bewusst, warum das so war –; dieser wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Diese betrug am Ende des Jahres 2022 1,194 Milliarden Euro. Die Entnahme von 648 Millionen Euro war somit gegenüber dem Planansatz nicht notwendig. Die Zinsausgaben sanken auf 192 Millionen Euro – das war der niedrigste Stand der letzten fünf Jahre. Der Schuldenstand stieg aber auf 21,4 Milliarden Euro. Der Finanzierungssaldo rutschte somit ins Minus. Auch wenn das konjunkturbedingte Kreditkonto zum 31.12.2022 auf den Wert null geführt werden konnte, änderte dies auch für das Jahr 2022 nichts an den strukturellen Mehrausgaben. Auch die deutlich bessere Entwicklung der Steuereinnahmen kann darüber nicht hinwegtäuschen. Zur Haushaltslage 2023: über 17 Milliarden Euro Einnahmen und Ausgaben im dritten Jahr in Folge. Besonders hervorheben möchte ich die Entwicklung der Zuweisungen an unsere Kommunen. Diese betrugen im Jahr 2023 insgesamt 6,4 Milliarden Euro – und immer im Hinterkopf behalten: Das meiste sind Pflichtaufgaben. Davon entfielen ca. 2,4 Milliarden Euro – auch darüber haben wir uns intensiv unterhalten – über die Verbundmasse als allgemeine konsumtive Zuweisungen. Diese stellen den größten Teil der Ausgaben des Landes dar, und dies zeigt auch, wie wichtig eine stabile finanzielle Grundlage für die Kommunen ist und bleibt. Ich begrüße die Empfehlung des Landesrechnungshofs zur transparenten Mittelverwendung und zur Evaluation der investiven Wirkung dieser Mittel ausdrücklich; darauf wurde eben eingegangen. Lassen Sie mich kurz auf einige besondere Prüfergebnisse eingehen – einige hat Präsident Kümmel schon erwähnt, deswegen lasse ich das einmal weg und nehme nur zwei –: Der Waldumbau hat uns beschäftigt. Unrealistische Ziele waren Grund für nur mäßige Erfolge. Die Zielvorgaben waren mehr Wunsch als Wirklichkeit. Es braucht jetzt realistische Planungen und Maßnahmen; dies gilt auch für den Waldbrandschutz und den Schutz vor Wildverbiss. – Und das war nur ein Prüfbericht. Oder die Umsatzbesteuerung: Die Umstellung im Land läuft noch nicht einheitlich. Der Rechnungshof mahnt eine klarere Koordinierung und mehr Unterstützung der Ressorts durch das Finanzministerium an. Der Investitionsfonds des Landes Brandenburg wurde erwähnt. Ich glaube, dass uns dieses Thema in der Zukunft noch beschäftigen wird. Das Land muss seine Rolle als Anteilseigener und Aufsichtsbehörde strategischer und klarer wahrnehmen. Entgelte bei Kleinförderprogrammen genauso wie Bürokratieabbau und die Wirtschaftlichkeitsprüfung gehören auf den Prüfstand. Zum Ausgleichsfonds ist, glaube ich, alles gesagt. Meine Damen und Herren, der Bericht ist kein Selbstzweck. Er birgt klare Handlungsaufträge – einerseits für die Landesregierung, andererseits für uns als Gesetzgeber, insbesondere in der Verantwortung für zukünftige Haushaltsaufstellungen und der Kontrolle des Vollzugs. Die SPD-Fraktion dankt dem Landesrechnungshof, dem Ausschuss für Haushaltskontrolle sowie allen Beteiligten für die intensive Arbeit, und wir werden der Beschlussempfehlung, der Entlastung der Präsidentin, des Verfassungsgerichtspräsidenten und selbstverständlich des Landesrechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022 zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Das Wort hat für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Muxel. (Beifall AfD) Kathleen Muxel (AfD):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Brandenburger! Werte Kollegen! Werter Präsident des Landesrechnungshofs – vielen Dank! Wieder einmal darf ich für die Rechnung des Landesrechnungshofs in Brandenburg danken, ganz besonders für die guten Zusammenfassungen, seine punktgenauen Analysen und die nützlichen Hinweise und Vorschläge dazu, wie man es besser machen könnte. Und – das gebe ich zu bedenken –: Dann sollte man es auch besser machen. (Beifall AfD) Wie jedes Jahr machen die Themen Haushaltsrechnung und Haushaltslage mehr als 50 % des Jahresberichts aus. Daneben hat der Rechnungshof – das wurde hier schon erwähnt – dieses Mal kritische Anmerkungen zu acht besonderen Prüfergebnissen in sechs verschiedenen Ministerien gemacht. Wiederholt brachte der Hof seine Sorge über die Verschuldung des Landes zum Ausdruck. Der haushalterische Schuldenstand erreichte im Jahr 2023 – es wurde hier schon erwähnt – ein Volumen von 21,4 Milliarden Euro. Der Landesrechnungshof kritisiert, dass die Schuldenbremse auch 2022 wieder nicht eingehalten wurde; auch wir kritisieren das. Bitte ändern Sie Ihre Politik. Das wird vom Finanzministerium mit Verweis auf die unterschiedliche Betrachtung der finanziellen Transaktionen anders gesehen; wir haben das im Ausschuss zur Kenntnis genommen. Der Landesrechnungshof fordert die Landesregierung erneut und unmissverständlich auf, die Einhaltung der Schuldenbremse prioritär sicherzustellen. Auch den Umfang der zukünftigen Pensionslasten, für die nicht ausreichend Vorsorge getroffen wurde und wird, hat der Hof erneut kritisiert. Wir haben also kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem. 2025 45 Die aus der eben von mir genannten Verschuldung resultierenden Zins- und Tilgungspflichten werden die Spielräume in zukünftigen Haushalten deutlich und schwer belasten. Um das strukturelle Defizit abzubauen, will die Landesregierung noch bis Ende des Jahres – es wurde erwähnt – eine Haushaltsstrukturkommission einsetzen. Wir sind gespannt, was dabei herauskommt. Von den acht besonderen Prüfergebnissen will ich ein paar hervorheben: Nicht zum ersten Mal stand in der Kritik des Jahresberichts des Hofs die Rechtsaufsicht über die Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg. Fast schon ein Dauerbrenner sind die Corona-Soforthilfen für gemeinnützige Träger der Bereiche Bildung, Jugend und Sport. Auch hier wurde den zuständigen Ministerien auferlegt, unserem Ausschuss bis Ende September nochmals Bericht über seine Rückführungsansprüche zu erstatten. Erst dann kann der Vorgang abgeschlossen werden. Mir persönlich lag natürlich das Thema „Waldumbau – große Ziele, mäßige Erfolge“ – wird hier sicherlich niemanden überraschen – besonders am Herzen. Dazu wird zur Zielverfehlung beim Waldumbau ausgeführt: „Innerhalb von [acht] Jahren wurde weniger als ein Fünftel der vorgesehen Waldflächen umgebaut. Auch bei der Instandsetzung von Waldwegen, – wir hatten heute Vormittag das Thema Feuerwehr – zur Vorbeugung [und Bekämpfung von] Waldbrände[n …] wurden [nur] 17 % – ich wiederhole: 17 % – der geplanten Waldwege instandgesetzt.“ Das muss sich ändern. Im Gegensatz zu früheren Jahren fiel die sehr konsensorientierte Diskussion auf. Wir haben auch sehr viel Zeit damit verbracht, die Prüfergebnisse auszuwerten. Der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle folgen wir zum Teil; wir können ihr also nicht komplett folgen. Wir werden dem Landesrechnungshof und dem Landesverfassungsgericht eine Entlastung erteilen, zum Landtag werden wir uns enthalten und bei der Landesregierung, wie es sich für eine Oppositionspartei gehört, werden wir mit Nein stimmen. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren mit dem Redebeitrag der BSW-Fraktion fort. Zu uns spricht Herr Abgeordneter Lehmann. (Beifall BSW) Gunnar Lehmann (BSW):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Für meine Fraktion und für mich sind die abschließenden Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt 46 Landtag Neuland. Ich habe mir zur Vorbereitung auf diese Debatte die Debatte des vergangenen Jahres angesehen, und ich muss sagen: Das waren schon ganz interessante Themen, die da diskutiert wurden: verschwundene Munition bei der Polizei und der Vorwurf von undurchsichtigen Geldflüssen gegen den Landessportbund. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ach!) Auch dieses Mal waren interessante Themen dabei: Recyclingbeton – damit durfte ich mich auseinandersetzen; das ist ja auch mal ganz interessant, sich mit solchen fachfremden Dingen zu beschäftigen. Da wird schnell klar, was den besonderen Wert eines Jahresberichts des Rechnungshofs und seine besonderen Prüfergebnisse ausmacht. Deshalb schließe ich mich dem Dank an den Landesrechnungshof und alle Mitarbeiter und insbesondere an den Präsidenten Kümmel für die Unterstützung unseres Landesparlaments an. Ein großer russischer Staatsmann sagte einmal: Доверие – это хорошо, контроль – лучше. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. – Die Kontrolle der Mittelbewirtschaftung ist ein wichtiges Instrument, um beständig einen sparsamen und sachgerechten Umgang mit den Steuergeldern unserer Bürger sicherzustellen. Gerade in Krisenzeiten verbunden mit weniger finanziellen Ressourcen ist es umso wichtiger, mit klarem Blick zu bewerten, welche Ausgaben wirklich erforderlich sind, ob die Mittelverwendung zielführend war und wie sie optimiert werden kann. Dabei geht es in dem gesamten Prozess der Haushaltskontrolle vorrangig darum, konstruktive Lösungen zu erarbeiten, damit in Zukunft achtsamer mit unseren knappen Haushaltsmitteln umgegangen wird, und ich denke, das ist uns gemeinsam gelungen. Dass dies für die Zukunft kein leichtes Unterfangen sein wird, ist auch der Vorgängerregierung mit ihrer bisweilen dilettantischen und verantwortungslosen Umsetzung des kreditfinanzierten Brandenburg-Pakets geschuldet, welches im Juni des vergangenen Jahres vor dem Verfassungsgericht dann auch quasi mit Ansage gescheitert ist. (Einzelbeifall AfD) Die Feststellung des Landesrechnungshofs, dass sich der Anstieg der strukturellen Ausgaben auch im Jahr 2023 fortgesetzt hat, macht die Aufgabe doppelt schwierig für uns, zeigt gleichzeitig aber auch, dass die Vorgängerregierung mit ihren fragwürdigen Prestigeprojekten im Wesentlichen die aktuell prekäre Finanzlage verursachte. (Vereinzelt Beifall AfD) Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, was den weiteren Wert des Jahresberichts ausmacht, sind die besonderen Prüfungsfeststellungen und -ergebnisse. So haben wir im Ausschuss für Haushaltskontrolle mit dem Landesrechnungshof dessen Feststellungen und Empfehlungen zu den Ausgaberesten in dreistelliger Millionenhöhe im sogenannten kommunalen Ausgleichsfonds beraten – das wurde schon erwähnt. Auch wenn dem Ministerium des Innern und für Kommunales seitens des Rechnungshofs deutlich gemacht wurde, dass das Zuwendungsrecht weder zugesicherte noch reservierte, sondern nur bewilligte Fördermittel kennt, teilt meine Fraktion nicht die Auffassung des Rechnungshofs, die nicht abgeflossenen Mittel aus dem Ausgleichsfonds über die Schlüsselzuweisungen allen Kommunen zur Verfügung zu stellen. Wir wollen stattdessen die Funktion von § 16 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz erhalten und insbesondere investive Finanzbedarfe finanzschwacher Kommunen weiterhin ausgleichen, zumal leider davon auszugehen ist, dass die Finanzsituation für viele Brandenburger Kommunen nicht besser wird. Kurz möchte ich auch auf den Prüfbericht des LRH zu Regelverstößen in mehreren Fällen bei Corona-Soforthilfen eingehen: In diesem wird das MBJS wiederholt vom Rechnungshof dafür kritisiert, dass es dem Landessportbund zur Verfügung gestellte Corona-Soforthilfen in der Mittelverwendung nur unzureichend kontrolliert hat. Da Prüfungen beim Landessportbund auch in vergangenen Berichten seitens des Rechnungshofes immer wieder thematisiert und angesprochen worden sind, muss man von einem gewissen Versagen des zuständigen Ministeriums sprechen und dem Landesrechnungshof dafür danken, dass wenigstens er die Verwendung von Steuergeld beim Landessportbund gewissenhaft prüft. Besser wäre es allerdings, wenn die Prüfungen künftig zu keinen Beanstandungen mehr führen würden; das wäre auch im Interesse der vielen Mitglieder in unseren Sportvereinen. Ich bitte abschließend um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen und möchte explizit den Kollegen Arndt und Galau für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Abfassung unserer Berichte zur Umsatzbesteuerung und zum Recycling danken. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD – Torsten Arndt [AfD]: Danke! Da klatsche ich auch!)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Wir fahren fort. Für die CDU-Fraktion spricht Prof. Dr. Schierack. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuschauer! Alle wichtigen Zahlen und Schlussfolgerungen sind wiederholt genannt worden; ich bin Nummer sechs und glaube, Sie wollen all die Zahlen nicht noch einmal von mir hören. (Torsten Arndt [AfD]: Doch, doch!) Ich versuche, Ihre Aufmerksamkeit zu bekommen und es kompakt zu halten – die geschätzte Aufmerksamkeit von Ihnen vorausgesetzt. Wie alle Jahre haben wir gerade zum Haushalt inhaltlich sehr konstruktiv gestritten. Dem gingen natürlich die Gespräche mit dem Landesrechnungshof und den einzelnen Ministerien voraus; dort findet ja die eigentliche Arbeit, finden die eigentlichen Diskussionen statt, die wir intensiv geführt haben. Im großen Kollegium des Landesrechnungshofes gab es zuletzt wichtige Wechsel an der Spitze: beim Präsidenten, beim Vizepräsidenten, bei den Direktoren. Das hat alles reibungslos geklappt, und ich freue mich sehr, dass die Zusammenarbeit mit dem neuen Landesrechnungshof so gut funktioniert. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW) Als jemand, der die Haushaltskontrolle schon viele Jahre begleitet, hat mir auch die letzte Sitzung, als wir hier saßen und die einzelnen Berichte diskutiert haben, gezeigt, dass wir trotz unterschiedlicher Fraktionszugehörigkeit und unterschiedlicher Meinungen sehr konstruktiv zusammenarbeiten können. Ich nenne als Beispiel Beitrag 22 – Ausgleichsfonds: Wie haben wir darüber diskutiert! Doch wir sind im Rahmen des Abschlussberichts zu einer guten Lösung gekommen, was wahrscheinlich auch dem Ministerium noch helfen wird. Wenngleich einige am Anfang anscheinend noch Schwierigkeiten hatten, die vielen Koordinationen vorzunehmen, so glaube ich, dass es im nächsten Jahr besser sein wird und wir uns hier in der Diskussion noch besser absprechen. Das muss unser Anspruch sein, denn Haushaltskontrolle ist keine Nebensächlichkeit; sie ist ein demokratisches Grundprinzip: Wir sind diejenigen, die darauf achten müssen, wie das Geld ausgegeben wird. Deshalb, meine Damen und Herren, wird unsere Fraktion – das will ich jetzt nicht weiter vertiefen – den Beschlussempfehlungen heute zustimmen. Ich denke, wir alle haben uns große Mühe gegeben, unserem Auftrag gerecht zu werden. Die Erkenntnisse des Landesrechnungshofes und die Mahnungen des Präsidenten haben wir heute wohl vernommen; ihnen möchten wir Folge leisten. Deswegen stimmen wir heute zu. Ich danke allen für die Zusammenarbeit. – Danke. (Beifall CDU, SPD und BSW)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Crumbach.

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Robert Crumbach

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Jahresbericht 2024 erörtern wir heute den ersten Landesrechnungshofbericht in dieser Wahlperiode. Dies möchte ich gern zum Anlass nehmen, um allen Beteiligten zu danken: Herzlichen Dank! Das betrifft insbesondere die Mitglieder des Haushaltskontrollausschusses sowie den Präsidenten, das Kollegium, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rechnungshofes. Eine sach- und lösungsorientierte Zusammenarbeit aller Beteiligten ist für eine transparente Entscheidungsfindung und einen konstruktiven Dialog wichtig und vor allem auch notwendig – im Interesse der Menschen in Brandenburg sowie in Anbetracht der von meinen Vorrednern schon erwähnten besonderen Herausforderungen. Gerade diese intensive Auseinandersetzung in der Arbeit des Ausschusses macht Demokratie und Ihre und unsere Arbeit im Parlament transparent. Ganz herzlichen Dank also für die geleistete Arbeit! Sie ist unverzichtbar und gibt zahlreiche Hinweise, die zur Verbesserung der Haushaltswirtschaft beitragen. Der Ausschuss hat sich in diesem Jahr intensiv mit den Kritikpunkten des Jahresberichtes auseinandergesetzt und dabei nahtlos an die in den vergangenen Jahren gesetzten hohen Maßstäbe für seine Arbeit angeknüpft. Das Ministerium der Finanzen und für Europa stand unter anderem mit seiner Umsatzunterstützungsstelle sowie der Staatsaufsicht und Betätigung des Landes als Anteilseigner der ILB in der Prüfung. Die Verbesserungsvorschläge des Landesrechnungshofes wurden von den Ressorts aufgenommen, sorgfältig geprüft und – soweit möglich – bereits umgesetzt. Umso erfreulicher und wahrlich nicht selbstverständlich ist es, dass der Landesrechnungshof im Ergebnis seiner vielfältigen Feststellungen die Bemühungen des Ministeriums der Finanzen und für Europa und auch der anderen Ressorts durchaus anerkennt. 2025 47 Gestatten Sie mir noch einige grundsätzliche Anmerkungen: Der Jahresbericht 2024 nimmt die Haushaltsjahre 2022 und 2023 in den Blick. Die dort festgehaltenen Kennziffern zum Jahresabschluss 2023 zeigen zwar zunächst ein positives Bild auf; beispielsweise stiegen die Steuereinnahmen 2023 um ca. 1,5 % gegenüber dem Jahr 2022. Gleichzeitig ist der Landeshaushalt allerdings seit Jahren von einem Anstieg struktureller Ausgaben geprägt. Daher verwundert auch nicht das Fazit des Landesrechnungshofes – ich zitiere –: „Die Handlungsspielräume künftiger Haushaltsgesetzgeber werden angesichts der zu bewältigenden Herausforderungen kleiner.“ Die steigende Herausforderung, Einnahmen und Ausgaben dauerhaft in Einklang zu bringen und einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, erfordert ein gemeinsames Engagement der gesamten Landesregierung und des Parlamentes, des Haushaltsgesetzgebers. Damit unser Land seine Aufgaben weiterhin wahrnehmen kann, benötigen wir eine solide und verlässliche finanzielle Ausstattung. Die vom Haushaltskontrollausschuss empfohlene detaillierte Priorisierung bestehender Aufgaben ist unumgänglich. Die bereits erwähnte Haushaltsstrukturkommission wird noch in diesem Sommer ihre Arbeit aufnehmen und sich unter anderem damit beschäftigen. Das ist keine einfache Aufgabe, aber sie ist notwendig für eine verantwortungsbewusste Politik. Abschließend möchte ich Sie bitten, den vorliegenden Beschluss empfehlungen des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Entlastung der Landesregierung zuzustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Rainer Genilke

Vielen Dank, Minister Crumbach. – Wir kommen nun zur Abstimmung über die vier Beschlussempfehlungen. Es geht als Erstes um die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Rechnung der Landtagspräsidentin für das Rechnungsjahr 2022, Drucksache 8/1416. Wer der Beschlussempfehlung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist bei einer Reihe von Enthaltungen angenommen. Wir kommen zweitens zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle auf Drucksache 8/1417 zur Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes für das Rechnungsjahr 2022. Wer mit der Beschlussempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Beschlussempfehlung ohne Enthaltungen einstimmig angenommen. Als Nächstes folgt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle auf Drucksache 8/1418; es geht hier um die Rechnung des Landesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 2022. Wer mit der Beschlussempfehlung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch diese Beschlussempfehlung ist ohne Enthaltungen einstimmig angenommen. 48 Landtag Schließlich kommen wir zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle auf Drucksache 8/1419; hier geht es um die Haushaltsrechnung und den Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2022 sowie um den Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofes. Wer mit der Beschluss empfehlung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Beschlussempfehlung ist bei einer Reihe von Gegenstimmen angenommen. Damit schließe ich Tagungsordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf. TOP 7: Elektronische Patientenakte (ePA) - Sicherheit und Transparenz vor Schnellschüssen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1083 Ich eröffne die Debatte. Die einreichende Fraktion beginnt – das ist in diesem Fall die AfD-Fraktion mit Frau Abgeordneter Dr. Oeynhausen. Bitte sehr. (Beifall AfD) Dr. Daniela Oeynhausen (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Wissen Sie, was eine Vertreterin des Chaos Computer Clubs im Juni auf dem Hauptstadtkongress zur elektronischen Patientenakte erzählte? Sie sagte, bereits im August des vergangenen Jahres habe der Club auf Sicherheitslücken hingewiesen. Man habe sie aber totgeschwiegen, und die Verantwortlichen hätten erst reagiert, als die ePA gehackt wurde. Wir von der AfD sagen: Digitalisierung im Gesundheitswesen ja, aber nur mit höchsten Sicherheitsstandards. (Vereinzelt Beifall AfD) Die elektronische Patientenakte wird uns als großer Wurf verkauft. Sie soll Bürokratie sparen, Kosten eindämmen und Behandlungen optimieren. Ob sie das tatsächlich tut, weiß keiner so genau. Aber was sie auf jeden Fall tun wird, ist, jede Menge Hacker anzuziehen. Ich gebe zu, die Versprechungen der elektronischen Patientenakte klingen erst einmal gut. Welcher Arzt möchte nicht im Notfall schnell sehen, welche Vorerkrankungen der Patient hat, welche Allergien er hat und welche Medikamente er einnimmt? Der Apotheker kann schauen, ob sich Medikamente vertragen, die unterschiedliche Ärzte verordnet haben. Natürlich ist das sinnvoll, und natürlich kann das Leben retten – gerade bei Patienten, die bewusstlos sind oder eine so lange Krankengeschichte haben, dass sie längst den Überblick verloren haben. Deswegen ist es gut, wenn die wichtigsten Daten auf einer Karte gespeichert werden. Doch müssen es so viele Daten sein – und dann noch zentral in Rechenzentren? Die elektronische Patientenakte ist doch keine harmlose Wohlfühl-App. Das ist ein zentralisiertes System, das die sensibelsten Daten überhaupt sammelt, nämlich Ihre Gesundheitsdaten, und wenn diese Daten in falsche Hände geraten – in die Hände von Hackern, Behörden und Unternehmen –, kann das schlimme Folgen haben. Stellen Sie sich vor: Ein Arbeitgeber, der zunächst Ihre Krankendaten checkt, bevor er Sie einstellt, eine Versicherung, die Sie aufgrund Ihrer Krankengeschichte ablehnt, Kriminelle, die Daten stehlen und Sie damit erpressen, oder auch ein hybrider Angriff, bei dem Daten in so einem System verändert werden – wer haftet dann für diese Schäden? Eines hat die Vergangenheit immer gezeigt: Wo Daten gesammelt werden, werden sie auch missbraucht. Es ist gar nicht die Frage, ob es in Zukunft zu einem erfolgreichen Hackerangriff kommt – nein –, die Frage ist, wann. Der Chaos Computer Club hat das im vergangenen Jahr und auch jetzt, im April, noch einmal mit seinen Cyberattacken eindrücklich gezeigt. Deswegen fordere ich die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass beim Datenschutz höchste Sicherheitsstandards eingehalten werden und die Patienten aktiv zustimmen müssen. Denn bis jetzt ist es so, dass die gesetzlich Versicherten aktiv widersprechen müssen. Aber es muss doch genau umgekehrt sein: Nur wenn die Patienten aktiv zustimmen müssen, ist Selbstbestimmung über die eigenen Daten tatsächlich gewährleistet. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Aber das brandenburgische Gesundheitsministerium muss noch mehr tun. Auf seiner Homepage soll es neutral und umfassend über die elektronische Patientenakte aufklären. Ich habe nämlich einmal nachgeschaut: Auf der Homepage des Gesundheitsministeriums ist nichts über die elektronische Patientenakte zu finden – überhaupt nichts –, und ich erinnere Sie noch einmal daran, wie beflissen diese Landesregierung war, über die sogenannte Coronaschutzimpfung aufzuklären. Ich will jetzt gar nicht über die unterirdische Qualität dieser Infos diskutieren – da waren auch eine Menge Fake News dabei, das wissen wir heute alles –, aber das Beispiel zeigt: Wo politischer Wille ist, da klappt auch die Umsetzung, denn auf den Internetseiten der Krankenkassen finden Sie jede Menge Jubelberichte. Nehmen Sie die AOK-Homepage: Da müssen Sie sich eine ganze Weile durchscrollen, bis Sie zu dem Widerrufformular gelangen. Deswegen fordere ich das Gesundheitsministerium auf, Transparenz in die Sache zu bringen und die Brandenburger neutral über das Für und Wider der ePA aufzuklären. Denn wir von der AfD sagen: Ja zur Digitalisierung im Gesundheitswesen, aber nur mit höchsten Sicherheitsstandards; denn wir als AfD stehen für den Schutz der Privatsphäre. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Wir fahren mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Zu uns spricht Frau Abgeordnete Sahi. (Beifall SPD)

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Julia Sahi SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier und heute liegt ein Antrag zur elektronischen Patientenakte vor, in dem die AfD ihre hypersensible Seite und ihre Liebe zum Datenschutz entdeckt. Ihr Auftritt, Frau Dr. Oeynhausen, hatte durchaus Unterhaltungswert – veröffentlichen Sie doch einmal etwas auf TikTok, damit auch andere davon profitieren. (Ah! bei der AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ist ja urst witzig!) Das Ganze ist jedenfalls eine beachtliche Inszenierung. Doch von der Polemik zur Pragmatik: Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist ein wichtiger Schritt in Richtung effizienter, moderner und patientenzentrierter Gesundheitsversorgung. (Daniel Münschke [AfD]: Sie müssen in die untere Kamera gucken!) Gerne zeige ich Ihnen nochmals die Vorzüge auf. Ganz grundsätzlich gilt – ich sage es gleich zu Beginn –: Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Versicherte hatten die Möglichkeit, der Einrichtung schon vor deren Bereitstellung durch ihre Krankenkasse zu widersprechen, die sie vorab schriftlich informiert hatte, und auch jetzt ist jederzeit ein Widerspruch möglich, der die Kassen übrigens verpflichtet, die ePA inklusive aller Daten zu löschen. Grundkonsens ist, dass die Daten immer der Person gehören, deren Daten erhoben werden – nicht Versicherungen und nicht Dritten. Die Person, deren Daten erhoben werden, kann jederzeit darüber verfügen und entscheiden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ePA kann eine enorme Erleichterung für Patientinnen und medizinisches Personal sein. Daher sollten wir sie flächendeckend nutzen. (Beifall SPD) Arztbriefe, Medikationslisten und Labordaten sind da hinterlegt. Perspektivisch können weitere Informationen wie Patientenverfügungen, Organspendeausweise oder auch der Impfstatus hinzugefügt werden. Die Patienten sind dann keine Blackbox mehr. Stattdessen können sie gezielt untersucht und optimal versorgt werden – und das nicht nur im Notfall. Jeder Arzt, jede Ärztin kann mithilfe der ePA auf einer besseren Datengrundlage schneller zu Entscheidungen und Therapieempfehlungen kommen. Meine Damen und Herren, die ePA ist Ihr persönlicher digitaler Gesundheitsordner, und nicht jeder kommt an das Regal heran. Ihre Daten sind verschlüsselt und werden nach höchsten europäischen Datenschutzstandards auf Servern in Deutschland gespeichert. Ungewöhnliche Zugriffe werden erkannt, gemeldet und sind über ein Protokoll einsehbar. Ich bin froh, dass die Experten vom Chaos Computer Club bereits auf Sicherheitslücken hingewiesen haben, denn dort hacken die besten Informatikerinnen Deutschlands – und die sind mir um einiges lieber als die Freunde der AfD in östlichen Teilen der Welt. (Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ist das witzig! – Daniel Münschke [AfD]: Sind Ihnen Hacker lieber?) 2025 49 Ja, natürlich läuft es noch nicht ganz rund bei der Einführung der ePA. Wir befinden uns nach dem Probelauf in drei ePA-Modellregionen in einer bundesweiten Übergangsphase. Seit dem 29. April 2025 kann die ePA von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken für alle genutzt werden. Ab dem 1. Oktober müssen die Leistungserbringer eine ePA bereitstellen. Bis dahin werden alle Praxisverwaltungssysteme in die Lage versetzt, damit zu arbeiten – im Sinne der Patientinnen und Patienten.

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Rainer Genilke

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Julia Sahi SPD

Nein, danke. Die Forderung nach mehr Selbstbestimmung bei der Freigabe von Dokumenten ist sinnvoll und notwendig. Hierfür brauchen wir klare technische Lösungen. Die Bundesebene muss an diesem Punkt zeitnah nachsteuern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine besondere Hinweispflicht gegenüber den Patienten hinsichtlich des Widerspruchsrechts gilt schon jetzt vor jeder Speicherung von Daten, die zu Diskriminierungen oder Stigmatisierungen führen kann. Dazu gehören beispielsweise: sexuell übertragbare Infektionen, psychische Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüche. In diesem Sinne können Sie Ihrer Ärztin in jedem Fall – immer – sagen: Diese Diagnose soll bitte nicht in die ePA. Dass die Daten der ePA forschungsrelevantes Potenzial bergen, ist ebenfalls kein Geheimnis, aber auch den Forschungszwecken kann explizit widersprochen werden, und es gibt sicherlich auch diejenigen, die ihre Daten gerne bewusst zur Verfügung stellen. Der Generalverdacht, es werde ein Handel gefördert, ist unbegründet. Frau Dr. Oeynhausen, es gibt keinen Anlass, hier pauschal zu dämonisieren. Am helllichten Tage betrachtet würde die Umstellung vom Widerspruchsystem auf ein Zustimmungssystem das Potenzial der ePA einschränken. Das hat vor einer guten Woche der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigt. Dieser Zug ist abgefahren; den haben Sie schon lange verpasst. Lassen Sie mich am Ende sagen: Die Aufklärung gehört zum gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen dazu. Den Antrag lehnen wir ab. – Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall SPD und BSW)

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Rainer Genilke

Vielen Dank. – Es gibt eine Kurzintervention. Frau Abgeordnete Dr. Oeynhausen, Sie haben das Wort. Bitte sehr. (Beifall AfD) Dr. Daniela Oeynhausen (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier gerade eine SPD-Märchenstunde gehört. Es wundert mich aber gar nicht, dass Sie dieses fragwürdige Projekt so 50 Landtag unkritisch bewerten – wir tun es umso mehr, dafür sind wir in der Opposition. Wir stehen nämlich zu der Privatsphäre der Bürger, und wir nehmen die Selbstbestimmung der Bürger über ihre Daten sehr ernst. Frau Kollegin Sahi von der SPD, Sie wissen vermutlich nicht, dass die ePA ab dem 1. Oktober verpflichtend wird. Offensichtlich haben Sie gerade Fehlinformationen verbreitet, denn für die Ärzte im Gesundheitswesen wird sie zum 1. Oktober verpflichtend, (Melanie Balzer [SPD]: Hat sie doch gerade gesagt!) obwohl mir die niedergelassenen Kollegen sagen, die ePA funktioniere häufig nicht, die Praxisverwaltungssoftware stürze regelmäßig ab, die ePA sei ein PDF-Datenfriedhof. (Beifall AfD) Ich frage Sie: Was wollen Sie hiermit bezwecken? Wollen Sie die Kollegen unter Druck setzen? Wollen Sie noch mehr Ärzte abschrecken, sich niederzulassen? Ich fordere die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass diese Frist fällt. Sie sprachen gerade von hybriden Angriffen – genau das ist es ja: Wir verzeichnen viele Cyberangriffe. Muss ein so sensibles System, das so sensible Daten zentral auf Rechenzentren von Unternehmen speichert, denn unbedingt jetzt eingeführt werden? (Beifall des Abgeordneten Torsten Arndt [AfD]) Warum haben Sie nicht eine dezentrale Lösung bevorzugt? Das alles sind Fragen, die Sie mir gerade nicht beantworten wollten – aus gutem Grund: Sie von der SPD haben nämlich keine Antworten. Sie sind auch die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, warum die Dame vom Chaos Computer Club mit ihren Sicherheitshinweisen offensichtlich ungehört blieb. Wir von der AfD sagen: Sicherheitsstandards müssen eingehalten werden. Ja zur Digitalisierung, aber nur mit höchsten Standards. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Frau Abgeordnete Sahi, Sie haben die Möglichkeit, darauf zu antworten.

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Julia Sahi SPD

Herr Präsident! Also, ich habe darauf hingewiesen, dass es ab dem 1. Oktober für die Leistungserbringer – das heißt: die Krankenkassen – verpflichtend ist, die ePA anzubieten. Das verpflichtet niemanden, die ePA zu nutzen, und das heißt auch nicht, dass damit die Möglichkeit zum Widerspruch erlischt. – Danke. (Beifall SPD)

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Rainer Genilke

Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die CDU-Fraktion wird der Abgeordnete Prof. Dr. Schierack zu uns sprechen. Prof. Dr. Michael Schierack (CDU):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauer! Ich freue mich, heute vor Ihnen sprechen zu dürfen, um die Einführung der elektronischen Patientenakte zu unterstützen. Die ePA bedeutet für mich einen wichtigen Schritt in Richtung moderne patientenorientierte Versorgung. Sie bietet enorme Vorteile wie die schnelle Verfügbarkeit wichtiger medizinischer Informationen, die Verbesserung der Behandlungsqualität und die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Gesundheitsdienstleistern, also auch uns Ärzten. Dennoch ist mir bewusst, dass die Sicherheit der sensiblen Patientendaten oberste Priorität hat. Es wurde schon erwähnt: Die aktuellen Sicherheitslücken, die kürzlich vom Chaos Computer Club aufgedeckt wurden, zeigen, dass wir hier noch Nachholbedarf haben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik – das BSI – hat bestätigt, dass diese Sicherheitslücken technisch beherrschbar sind, aber erst im kommenden Jahr vollständig geschlossen werden können. Deshalb, meine ich, sollten wir tatsächlich darüber nachdenken, die ePA später als im Oktober, also erst im nächsten Jahr, scharf zu stellen, damit alle Sicherheitsmaßnahmen vollständig umgesetzt und die Daten unserer Patienten bestmöglich geschützt werden können. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Praxistauglichkeit. Die technischen Herausforderungen, die in den Testregionen noch bestehen, wurden schon genannt – und ich sage es einmal so: Die Herausforderungen und Probleme sind teilweise noch groß. Wir haben ja am Dienstag gelernt, dass in den Praxen über hundert Praxissoftwaresysteme genutzt werden und es bei einzelnen Systemen bei der Nutzung der ePA noch zu Abstürzen kommt. Auch hierfür bedarf es also noch Zeit. Ich glaube, wenn das System jetzt scharf gestellt wird, wird es die Ärzte in den Wahnsinn treiben. Es ist essenziell, dass die ePA schnell auslesbar ist und die Nutzer – die Ärzte, das Pflegepersonal und die Patienten – ohne unnötigen Zeitaufwand auf die Daten zugreifen können. Das muss sichergestellt sein. Wir brauchen also mehr Zeit, um die Sicherheitslücken zu schließen, die technischen Prozesse zu optimieren und die Nutzerfreundlichkeit sicherzustellen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelung der Datenfreigabe; wir haben es gerade gehört. Ich bin eindeutig für die Opt-out-Lösung – anders als es im AfD-Antrag gefordert wird, weshalb wir ihn ablehnen. Die Opt-out-Lösung bedeutet: Die Patienten werden automatisch in die Nutzung der ePA eingeschlossen, haben aber jederzeit die Möglichkeit, sich aktiv dagegen zu entscheiden. Das erhöht meines Erachtens den Wert der ePA sowie ihre Akzeptanz und sorgt dafür, dass mehr Menschen von den Vorteilen profitieren. Zudem sollen die Patienten natürlich die Kontrolle über ihre Daten behalten. Sie sollen entscheiden können, welche Diagnosen oder Therapien in die ePA geladen werden und welche eben nicht. So wird der Datenschutz gewahrt, und die Patienten behalten die Kontrolle über ihre sensiblen Daten; das ist mir wichtig. Im Gegensatz dazu halte ich die Opt-in-Regelung, die Sie in Ihrem Antrag befürworten, für viel zu bürokratisch. Sie hielte viele von der ePA ab – die eigentlich eine gute Sache ist. Meine Damen und Herren, die Verwaltung der ePA darf keinesfalls in private Hände fallen – das ist immer die Befürchtung –, sondern muss von unabhängigen Stellen überwacht werden; das ist doch selbstverständlich. Ich möchte jedoch betonen, dass die Angst, ein gläserner Patient zu werden, nicht nur durch Sicherheitslücken, sondern auch durch die Angst vor Datenmissbrauch genährt wird. Deshalb ist es wichtig, dass wir klare Rahmenbedingungen schaffen, die den Schutz der Daten garantieren und den Handel mit Gesundheitsdaten konsequent unterbinden – und sie werden ja auch geschaffen. Das ist absolut notwendig. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen darf nicht dazu führen, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger der Verarbeitung ihrer Daten schutzlos ausgeliefert fühlen, meine Damen und Herren. Aber eines ist sicher: Wir brauchen die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Andere Länder machen es uns vor, und dort funktioniert es gut. Wir brauchen also eine transparente und verantwortungsvolle Umsetzung der ePA. Ich bin davon überzeugt: Wenn wir mehr Zeit investieren – und diese Zeit sollten wir uns wirklich nehmen –, wird die elektronische Patientenakte ein zuverlässiges, ein unverzichtbares Werkzeug für die Patienten, aber auch für uns Ärzte. Deswegen: Nehmen wir uns Zeit, um die ePA tatsächlich zu einem Erfolgsmodell in Deutschland zu machen. Grundsätzlich halte ich sie für ein gutes Mittel, um die Datensicherheit, aber auch die Behandlung der Patienten in Deutschland zu gewährleisten. – Danke schön. (Beifall CDU sowie vereinzelt SPD und BSW)

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Rainer Genilke

Als Nächste steht Frau Dr. Gruhn für die BSW-Fraktion auf der Rednerliste. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn BSW

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Meine geschätzte Kollegin Frau Sahi hat schon alles Positive über die ePA gesagt. (Zuruf von der AfD: Jetzt kommt das Negative!) Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen – und das gibt mir die Gelegenheit, mich auf die andere Seite der Medaille zu konzentrieren: auf den Zustand der ePA, wie sie jetzt ist, wie sie derzeit in Modellregionen erprobt wird und wie sie ab dem 1. Oktober eingesetzt werden wird, allen frommen Wünschen zum Trotz. Es steht bis dato nämlich überhaupt nicht zur Diskussion, ob die ePA kommt. Sie wird kommen – mit all ihren Fehlern. Der damalige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die ePA als großen Wurf, als Symbol einer modernen digitalen Gesundheitsversorgung gefeiert, doch nicht jeder Fortschritt ist automatisch gut – auch dann nicht, wenn man 20 Jahre lang daran arbeitet, und vor allem dann nicht, wenn man dabei 2025 51 Grundrechte einschränkt, Vertrauen untergräbt und sensible Daten in unsichere Strukturen zwängt. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Als Ärztin und als Abgeordnete des Bündnisses Sahra Wagenknecht sehe ich mich heute in der Pflicht, Ihnen deutlich zu sagen: Die gegenwärtige Umsetzung der ePA ist in mehrfacher Hinsicht problematisch – in datenschutzrechtlicher, demokratischer und sozialer. Gesundheitsdaten sind keine gewöhnlichen Informationen; das haben wir jetzt gehört. Sie gehören zu den sensibelsten Daten, die wir haben, und sie sind schützenswert. Wenn solche Daten zentral gespeichert werden, braucht es nicht nur höchste technische Sicherheitsstandards, sondern auch eine politische Garantie, dass diese Daten niemals zur Ware werden, weder für Krankenkassen noch für IT-Konzerne oder Pharmaunternehmen. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Gerade weil wir sehen, wie Gesundheitsdaten weltweit zum Geschäftsmodell werden, braucht es in Deutschland eine klare Grenze. Die Menschen müssen Vorrang haben, nicht die Profite. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Das gilt auch bei uns in Brandenburg. Ich bin gespannt, wie der Spagat zwischen dem individuellen Schutzbedürfnis der Patientinnen und Patienten und dem berechtigten Interesse, einen forscherischen Mehrwert zu generieren, gelingen wird, wenn wir die Medizinische Universität Lausitz mit ihren digitalen Strukturen als Lehrkrankenhaus aufgebaut haben werden. Wie eben schon breit fachlich diskutiert wurde, gilt aktuell das Opt-out-Prinzip. Diesbezüglich haben eigentlich beide Kolleginnen, die zuvor gesprochen haben, recht: Es ist grundsätzlich freiwillig, man muss „nur“ widersprechen. Frau Oeynhausen sprach von Pflicht. Ich möchte dazu klarstellen: Die Pflicht für die Ärzte, die ePA zu nutzen, gilt ab 1. Oktober, sonst drohen Sanktionen – ja. Die ePA ist also, wenn man so will, freiwillig, aber nur wenn man einen Aufwand betreibt, und laut GKV-Spitzenverband haben bisher weniger als 10 % der Menschen widersprochen. Ich frage mich: Bedeutet das Zustimmung, oder bedeutet das fehlende Information? Wenn wir uns nämlich Umfragen wie die Forsa-Umfrage von April 2025 anschauen, sehen wir: Nur 39 % fühlen sich gut über die ePA informiert, 57 % fürchten unbefugten Zugriff auf ihre Gesundheitsdaten. Besonders ältere Menschen und Menschen mit geringem Einkommen sind skeptisch. Dazu kommt, dass es in Deutschland über 6 Millionen Menschen gibt, die nicht richtig lesen und schreiben können. Was sollen sie mit den mehrseitigen Schreiben der Krankenkassen anfangen, die eben nicht niedrigschwellig sind? (Vereinzelt Beifall AfD) Es ist schlimm, dass man es extra betonen muss, aber Zugriffsrechte müssen individuell und verständlich fein steuerbar sein – kein alles oder nichts wie im Moment! Das ist kein überzogener Anspruch, sondern die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes System, das dadurch Vertrauen schafft, dass für Patienten und Ärzte ein echter Mehrwert entsteht – darum geht es am Ende, meine sehr geehrten Damen und Herren. 52 Landtag Ein Blick in die Vergangenheit zeigt die zahlreichen gravierenden Sicherheitsmängel – wir haben von ihnen gehört; darauf werde ich nicht eingehen. Nur ein Hinweis von mir: Sie sind mit ein Hauptgrund für die Akzeptanzprobleme, die wir im Moment sehen – und das zu Recht. Wer in eine digitale Infrastruktur investiert, sie aufbaut, muss auch Verantwortung übernehmen und entsprechende Sicherheitsstandards, unabhängige Prüfstellen und klare Haftungspflichten bei Datenverlust einrichten – von Anfang an. Insofern kann ich die Haltung meines Kollegen nachvollziehen, der fordert, die ePA erst dann einzuführen, wenn dies alles tatsächlich erfüllt ist. (Vereinzelt Beifall BSW und AfD) Was ich noch sagen möchte, was mir noch besonders wichtig ist: Die ePA darf nicht zu einer neuen digitalen Klassengesellschaft führen. Schon heute entscheidet der Bildungshintergrund darüber, wer noch mitkommt und wer nicht. In Deutschland ist das wie gesagt nicht allen möglich – aber Vertrauen entsteht nicht durch Zwang, nicht durch Lobbydruck, nicht durch technische Komplexität, sondern durch Aufklärung, Mitbestimmung und Transparenz. – Vielen Dank. (Beifall BSW und AfD)

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Rainer Genilke

Danke schön. – Bevor wir fortfahren: Wir haben eine etwas undurchsichtige Situation, was unsere Gästereihen angeht. Wenn ich Glück habe, sitzen dort Mitglieder des Vereins Willkommen in Oranienburg. – Das ist der Fall. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Sie sind heute auf Einladung des Abgeordneten Björn Lüttmann zu Gast. Viel Spaß! Jetzt spricht die Ministerin zu uns. Frau Müller, Sie haben das Wort.

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Britta Müller

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als letzte Rednerin in dieser Debatte möchte ich nicht alles wiederholen, was heute bereits ausführlich dargestellt wurde, weder die Vorteile der elektronischen Patientenakte noch die berechtigten kritischen Stimmen dazu. Aber ich will die Gelegenheit nutzen, um zentrale Punkte zu bündeln und den Blick auf das zu richten, was jetzt entscheidend ist – für die Umsetzung, für die Menschen und für das Vertrauen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Chancen der ePA liegen auf der Hand: Die elektronische Patientenakte kann die Versorgung verbessern, die Behandlungsqualität erhöhen und Abläufe im Gesundheitssystem effizienter machen. Sie ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, auf aktuelle und vollständige Informationen zuzugreifen. Doppeluntersuchungen lassen sich vermeiden, Medikationspläne können sicher erstellt und Wechselwirkungen schneller erkannt werden. Auch die Patientinnen und Patienten selbst gewinnen Transparenz und die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten. Aber heute wurde ebenfalls deutlich: Die ePA ist kein rein technisches Projekt. (Einzelbeifall AfD) Sie berührt sensible persönliche Informationen, die unter einem besonders starken grundrechtlichen Schutz stehen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre müssen bei der ePA uneingeschränkt gelten. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) Ein zentrales Thema ist dabei die Widerspruchslösung. Die Entscheidung, dass jede und jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA bekommt, sofern nicht widersprochen wird, wurde auf der Bundesebene getroffen. Der Gesetzgeber im Bundestag hat sich bewusst für dieses Modell entschieden, um eine möglichst starke Verbreitung und Nutzung der ePA zu erreichen. Die Idee dahinter: Je mehr Menschen teilnehmen, desto größer der Nutzen für alle. Aber dieses Model wirft eben auch berechtigte Fragen auf: Wissen wirklich alle Menschen, dass sie widersprechen müssen, wenn sie keine ePA möchten? Können insbesondere ältere, digital nicht versierte und sozial benachteiligte Gruppen dieses Recht praktisch wahrnehmen? Und wie freiwillig ist eine Einwilligung, wenn sie durch bloßes Nichtstun als gegeben gilt? Wenn wir über ein Projekt sprechen, das tief in die Privatsphäre eingreift, reicht es nicht, formale Informationspflichten zu erfüllen. Es braucht aktive, verständliche und wiederholte Aufklärung – (Beifall BSW) und die kann nicht allein den Krankenkassen überlassen werden. Ich persönlich hätte eine Zustimmungslösung, also ein aktives Opt-in, für diesen sensiblen Bereich des Gesundheitswesens – die Gesundheitsdaten – für angemessener gehalten. (Beifall BSW) Diese Lösung hätte nämlich die Selbstbestimmung der Versicherten stärker betont und wäre aus meiner Sicht datenschutzrechtlich und ethisch der konsequentere Weg gewesen, auch wenn sie mit einem höheren organisatorischen Aufwand verbunden gewesen wäre. Aber der Bund darf sich jetzt nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Entscheidung zur Einführung der elektronischen Patientenakte inklusive der Ausgestaltung als Widerspruchslösung wurde vom Gesetzgeber auf Bundesebene – vom Bundestag – getroffen. Er kann die Aufgabe der Aufklärung nicht einfach vollständig der Selbstverwaltung, also den gesetzlichen Krankenkassen, aufbürden. Wer ein so grundrechtssensibles Projekt gesetzlich verankert, muss auch politisch dafür einstehen – mit einer bundesweiten Kommunikationsstrategie, mit klarer Sprache und mit echter Beteiligung der Menschen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Die landesunmittelbaren Krankenkassen in Brandenburg leisten in dieser Hinsicht bereits viel: Informationsmaterial, Anschreiben, Veranstaltungen, Ombudsstellen. Sie tragen ihren Teil dazu bei. Aber diese Arbeit muss durch gezielte bundesweite Maßnahmen unterstützt werden, gerade weil Vertrauen nicht verordnet werden kann, sondern wachsen muss. Was heißt das für uns als Landesregierung? Wir haben die ePA nicht eingeführt, aber wir übernehmen Verantwortung bei der Umsetzung. Wir kontrollieren im Rahmen unserer Rechtsaufsicht, ob die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Wir nehmen Hinweise und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Und wir erheben unsere Stimme gegenüber dem Bund, wenn Versprechen nicht gehalten werden, insbesondere beim Schutz hochsensibler Gesundheitsdaten. Mein Fazit ist daher: Die elektronische Patientenakte kann ein zentrales Werkzeug für ein modernes, vernetztes Gesundheitssystem sein. Sie kann die Versorgung verbessern, Doppelarbeit reduzieren und mehr Sicherheit schaffen. Aber sie darf nicht zulasten des Datenschutzes gehen, sie darf niemanden ausschließen, und sie braucht Vertrauen durch klare Regeln, verlässliche Technik und echte Wahlfreiheit. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen darf nicht über die Menschen hinweg umgesetzt werden, sondern sie muss für sie da sein, und dafür stehen wir als Landesregierung. – Danke schön. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Rainer Genilke

Für die antragstellende Fraktion spricht noch einmal Frau Abgeordnete Oeynhausen. (Vereinzelt Beifall AfD) Dr. Daniela Oeynhausen (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Kürzlich war ich auf einem Gesundheitskongress in Berlin, und dort wurde auch eine Veranstaltung zu dem Thema ePA durchgeführt. Experten sprachen darüber; es war auch ein Österreicher dabei. In Österreich gibt es die sogenannte elektronische Gesundheitsakte – so heißt es dort – schon seit zehn Jahren. Die Anfangsschwierigkeiten sind offenbar überwunden. Ich fragte diesen österreichischen Gesundheitsexperten, wie stark denn durch die elektronische Gesundheitsakte die Bürokratie abgebaut werden konnte, wie viel Kosten eingespart werden konnten und welche Behandlungen optimiert werden konnten. Er sagte mir: Das kann ich Ihnen nicht sagen; die Studien laufen gerade erst an. – Die Antwort machte mich wirklich fassungslos. Seit einem Jahrzehnt gibt es eine elektronische Gesundheitsakte, und erst seit Kurzem will man überhaupt wissen, was das Ganze bringt. Ich kann nur sagen: Der Datenschutz muss wirklich an erster Stelle stehen, wenn wir gar nicht wissen, ob die elektronische Patientenakte hält, was uns versprochen wird. Da habe ich auch gleich noch etwas für die Landesregierung zu dem Thema „Nutzen der elektronischen Patientenakte“: Die Unimedizin Cottbus könnte mit dem geplanten Studiengang Gesundheitssystemwissenschaften dazu forschen. Sie könnte für Brandenburg Antworten auf die Fragen liefern, wie viele 2025 53 Milliarden Euro die ePA tatsächlich einspart oder zu welchen Verbesserungen es bei den Behandlungsmöglichkeiten kommt. Wie wir nämlich schon gestern in der Fragestunde gehört haben, verabschieden die Regierungen milliardenschwere Gesetze, aber ein Monitoring, also eine Qualitätskontrolle, findet nicht statt, und das darf nicht sein. Einen Spruch aus dieser Diskussionsrunde will ich Ihnen auch nicht vorenthalten. Einer der Experten sagte nämlich tatsächlich – ich zitiere –: Der Staat braucht diese Daten. – Er sagte nicht, diese Daten seien für das Gesundheitssystem wichtig, nein, er sagte, der Staat brauche diese Daten. Auf die Frage, wofür er sie braucht, kam wieder keine Antwort. Für mich schwingt da etwas ganz Unfreies, etwas Autoritäres, etwas Alternativloses mit. Dieser Satz hat mich, hat meine Fraktion zu diesem Antrag ermutigt; denn die Bürger wollen Freiheit, und kein Patient soll gläsern sein. (Vereinzelt Beifall AfD) Die elektronische Patientenakte soll auch Bürokratie abbauen. Aber was hört man aus den Praxen? Genau das Gegenteil. Viel zu viele Klicks sind nötig, um ein Dokument hochzuladen. Dann stürzt die komplette Praxisverwaltungssoftware ab. Ein Arzt sprach sogar von einem PDF-Datenfriedhof. Ab dem 1. Oktober 2025 soll die Nutzung der ePA für Ärzte verpflichtend sein. Das darf es nicht. Sie darf überhaupt nicht verpflichtend sein, sondern jeder Arzt muss selbst entscheiden, ob er sie will oder nicht. Wenn sie tatsächlich so toll ist, wie uns versprochen wird, wird sich doch kein Arzt davon abhalten lassen, die ePA zu nutzen, oder? Warum muss es immer Zwang sein? (Vereinzelt Beifall AfD) Liebe Brandenburger, wir stehen an Ihrer Seite. Wir fordern, dass es bei der ePA eine maximale Datensicherheit gibt, dass Ihre Daten geschützt werden, Ihre Freiheit gewahrt wird und dass die ePA die Ärzte tatsächlich entlastet. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Rainer Genilke

Damit sind wir am Ende der Rednerliste angekommen. Was noch zu tun ist: Wir müssen über den Antrag der AfD-Fraktion, „Elektronische Patientenakte (ePA) – Sicherheit und Transparenz vor Schnellschüssen“, auf Drucksache 8/1083 abstimmen. Wer mit dem Antrag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 7 und rufe – da Tagesordnungspunkt 8, wie ich bereits nach der Mittagspause sagte, auf die nächste Sitzung vertagt worden ist – Tagesordnungspunkt 9 auf. TOP 9: Solidarität mit Israel bekräftigen - iranische Bedrohung benennen - Antisemitismus entschieden entgegentreten Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1400 54 Landtag Wir beginnen die Debatte mit dem Redebeitrag der CDU-Fraktion. Für diese spricht Frau Abgeordnete Augustin.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! In der vorletzten Woche hat der Antisemitismusbeauftragte des Landes Brandenburg, Andreas Büttner, seinen neuen Monitoringbericht vorgelegt. Die Zahlen sind alarmierend, und sie lassen keinen Zweifel: Antisemitismus nimmt in Brandenburg wieder zu. Im Jahr 2024 wurden 484 antisemitische Vorfälle erfasst – ein Anstieg von fast 30 % gegenüber dem Vorjahr. Statistisch gesehen findet also Antisemitismus in Brandenburg täglich statt. Und das sind nur die registrierten Fälle; die Dunkelziffer liegt vermutlich weit höher. Besonders auffällig ist zudem der Anstieg beim israelbezogenen Antisemitismus, der mittlerweile mehr als ein Viertel aller Vorfälle ausmacht. Der Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 war nicht nur ein Verbrechen gegen das israelische Volk, er war auch ein Brandbeschleuniger für den Antisemitismus hier bei uns: in unseren Städten, in unseren Schulen, in unseren sozialen Medien. (Beifall CDU) Solidarität mit Israel ist deshalb nicht nur Außenpolitik; sie ist auch Innenpolitik. Sie ist der Maßstab dafür, wie wehrhaft unsere Demokratie wirklich ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Angriff auf Israel kam von der Hamas, einer Organisation, die von der Islamischen Republik Iran finanziert, ausgebildet und strategisch unterstützt wird. Der Iran ist längst nicht mehr nur ein regionaler Akteur, er ist ein global agierender, staatlicher Förderer von Terrorismus, der jüdisches Leben auch in Deutschland klar ins Visier nimmt. Vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass offenbar ein Terroranschlag auf jüdische Einrichtungen in Berlin geplant war, mutmaßlich im Auftrag der iranischen Revolutionsgarden. Diese Gefahr ist real und konkret. Deshalb ist es überfällig, dass Deutschland die Revolutionsgarden, so, wie es auch das Europäische Parlament fordert, endlich als Terrororganisation einstuft. Wir fordern die Landesregierung dazu auf, sich im Bundesrat und gegenüber der Bundesregierung genau dafür einzusetzen. Sehr geehrte Damen und Herren, wer Israels Existenz infrage stellt, wer Jüdinnen und Juden unter dem Vorwand der Israelkritik angreift, wer wie jüngst beim Glastonbury Festival auf offener Bühne Israelis den Tod wünscht, der verlässt den Boden demokratischer Debatte. (Beifall CDU und SPD) Das ist kein Protest, das ist blanker Judenhass. Dieser Hass reicht von islamistischen Milieus über die extreme Rechte bis tief in das linksextreme Milieu hinein. Ja, es gibt ihn auch in Teilen unserer deutschen Öffentlichkeit. Es muss daher uns allen ein gemeinsames Anliegen sein, das Handlungskonzept der Landesregierung zur Stärkung jüdischen Lebens und gegen Antisemitismus weiterzuentwickeln, insbesondere die Bildungs- und Präventionsarbeit an Schulen, in der Jugendarbeit sowie im digitalen Raum muss weiter gestärkt werden. Wir müssen gemeinsam und koordiniert gegen antisemitische Hetze in unserem Land vorgehen. Das muss natürlich ganz ausdrücklich auch im Kulturbereich gelten. Wir müssen eine Wahrheit offen aussprechen: Wer sich wie das Bündnis Sahra Wagenknecht hinstellt und den Iran nicht als Bedrohung, sondern als Gesprächspartner darstellt, der verkennt die Realität.

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Daniel Münschke

Frau Abgeordnete Augustin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dorst zu?

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Kristy Augustin CDU

Bitte schön.

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Daniel Münschke

Herr Dorst, bitte sehr. Christian Dorst (BSW):* Vielen Dank, Frau Kollegin Augustin, dafür, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. Sie beziehen sich auf Aussagen bzw. einen Auftritt auf dem Glastonbury Festival in England und formulierten hier, dass dort – wie haben Sie es genau gesagt? Ich habe das Zitat nicht mehr genau parat – den Juden bzw. den Israelis der Tod gewünscht worden sei. Wer soll das geäußert haben? Solch ein Zitat ist mir nicht bekannt. Ich kenne nur ein Zitat im Zusammenhang mit den IDF, den Israel Defense Forces. Das ist ja kein pauschales Todwünschen. Es geht um die Armee bzw. um das, was dieser Armee vorgeworfen wird. Also ist das, was Sie hier ausgeführt haben, irgendwie nicht richtig. Insofern würde mich interessieren, woher Sie das Zitat haben.

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Daniel Münschke

Okay. Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Augustin, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten. Bitte schön.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrter Herr Dorst, Sie haben die Frage gerade selbst beantwortet. Es ist eine klare Aussage, dass damit Israelis der Tod gewünscht wird. Das brauchen Sie gar nicht schönzureden. Dem ist so. Sie können mehrere Menschen fragen, die das vor Ort gehört haben. Es ist eine klare Aussage. Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir das Thema heute auf der Agenda haben. (Beifall CDU) Ich darf weiter zum Bündnis Sahra Wagenknecht ausführen. Ich muss sagen, wer über Diplomatie mit einem Regime fantasiert, das Anschläge auf jüdische Einrichtungen in Deutschland plant, der verharmlost die Gefahr. Wer die Hamas nicht als das bezeichnet, was sie ist – das erwarte ich auch von Ihnen, Herr Dorst –, nämlich eine Terrororganisation, der ist nicht Teilnehmer an einer friedenspolitischen Debatte, sondern eher Teil des Problems. Ja, selbstverständlich kann und muss man das militärische Vorgehen Israels im Gazastreifen kritisch begleiten. (Einzelbeifall BSW) Die humanitäre Lage der Zivilbevölkerung ist dramatisch. Niemand in diesem Haus darf davor die Augen verschließen. Diese Kritik kann und darf aber nicht dazu führen, dass wir die Ursache des Konflikts ausblenden. Das ist der 7. Oktober, sind die Geiselnahmen, ist der antisemitische Vernichtungswille, der dort gezeigt wurde. Wer über Gaza redet, der muss über Kfar Azza reden. Wer über zivile Opfer redet, der muss über das gezielte Morden von Babys, Familien und Holocaustüberlebenden reden. Wir müssen anerkennen: In Brandenburg – in Potsdam, Cottbus oder Frankfurt (Oder) – fühlen sich Jüdinnen und Juden wieder unsicher, bedroht und ausgegrenzt. Deswegen ist unser Antrag kein symbolischer Akt. Er ist ein Signal, ein Signal an die jüdische Gemeinde: Ihr gehört zu uns! – Ein Signal an Israel: Ihr habt unsere Solidarität! – Ein Signal an den politischen Islam, an rechts- und linksextreme Kreise, an jeden Antisemiten: Wir sehen euch und stellen uns euch klar entgegen! Wir rufen deshalb alle Fraktionen in diesem Haus auf: Schließen Sie sich diesem Antrag an! Setzen wir gemeinsam ein Zeichen gegen Antisemitismus, gegen Terror, für die Sicherheit jüdischen Lebens in Brandenburg und für unsere gemeinsame demokratische Verantwortung. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

In der Aussprache hat für die SPD-Fraktion Abgeordneter Rüter das Wort.

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Sebastian Rüter SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche heute nicht nur als Abgeordneter meiner Fraktion, der SPD-Fraktion, ich spreche auch als Co-Vorsitzender des Freundeskreises Israel. Ich habe das Vergnügen, diesen Freundeskreis hier im Brandenburger Landtag zusammen mit Kristy Augustin leiten zu dürfen. Ich spreche als Demokrat, als Freund Israels und als jemand, dem der Schutz jüdischen Lebens in Brandenburg ein tiefes persönliches Anliegen ist. Ich beginne mit dem, was für mich und was für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in Brandenburg unumstößlich ist, meine Damen und Herren: Unsere Solidarität mit dem Staat Israel ist nicht verhandelbar. (Beifall SPD und CDU) Der Antisemitismus ist real, in Brandenburg, in Deutschland, in Europa. Er hat viele Gesichter, vor allem ein rechtsextremes Gesicht, aber auch ein islamistisch geprägtes Gesicht, und zunehmend kommt er aus einem vermeintlich linken Milieu. Nein, Antisemitismus ist kein importiertes Problem, wie uns die alten Antisemiten gern suggerieren wollen. Er ist schon lange da, aber er erscheint immer wieder in neuen Formen. 2025 55 Meine Damen und Herren, wir müssen dem entschieden entgegentreten, im Alltag, in der Schule, bei der Polizei, in der Justiz, auf Bühnen, in digitalen Räumen und natürlich auch hier im Brandenburger Landtag. (Beifall SPD und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, Israel hat ein Recht auf sichere Grenzen, auf Frieden und auf Selbstverteidigung gegen die barbarischen Angriffe von Terrororganisationen wie der Hamas oder der Hisbollah. Das ist keine Frage der politischen Haltung, sondern eine Frage der Menschlichkeit. Auch der Iran, der über seine Revolutionsgarden Terror unterstützt, gehört dazu. Wer Antisemitismus systematisch betreibt und fördert, wer den Terror exportiert und wer die Vernichtung eines Staates und einer ganzen Bevölkerung propagiert, der ist Teil des Problems. Dabei vergessen oder negieren wir nicht das Leid der Zivilbevölkerung in Gaza. Es darf nicht verschwiegen werden, aber es darf eben auch nicht missbraucht werden, um Terror zu relativieren oder antisemitische Narrative zu bedienen. (Beifall SPD und CDU) Solidarität mit Israel und Empathie für unschuldige Menschen in Gaza sind kein Widerspruch, sie sind moralische Verpflichtung. (Beifall SPD und CDU) Der Antrag, werte Damen und Herren, enthält wichtige Aussagen. Ich teile sie. Viele von uns teilen Sie. Dennoch werden wir den Antrag ablehnen – nicht, weil wir die Aussagen falsch fänden, im Gegenteil, sondern weil die Stärke einer Demokratie auch darin besteht, klug und geschlossen zu handeln, nicht hektisch und nicht im Moment politischer Zuspitzung. Nicht jeder richtige Gedanke gehört automatisch in einen Antrag, der hier und jetzt zur Abstimmung steht. Sehr geehrte Damen und Herren, warum sage ich das? Dieser Antrag enthält zwar kraftvolle Formulierungen, eröffnet aber keine neuen Handlungsspielräume. Wir haben mit Andreas Büttner, lieber Andreas, einen engagierten Antisemitismusbeauftragten, der seit seiner Benennung durch dieses Haus kluge, ruhige und fachlich fundierte Arbeit leistet. (Beifall SPD und CDU) Wir haben im Juni 2022 den Kampf gegen den Antisemitismus in der Verfassung des Landes Brandenburg verankert. In dem Antrag wird also Bekanntes, Geklärtes und längst Beschlossenes wiederholt. Wir als SPD-Fraktion stehen an der Seite Israels. Daran gibt es keinen Zweifel. Meine Damen und Herren, wir brauchen hier keine Symbolpolitik. Jüdisches Leben in Brandenburg braucht keine Symbolpolitik, sondern wirksame Unterstützung und Schutz. Wir haben in Brandenburg ein starkes Handlungskonzept gegen den Antisemitismus, das weiterentwickelt wird. Wir haben in der Regierung und im Landtag ein klares Bekenntnis zu Israel und zum Schutz jüdischen Lebens in Brandenburg abgelegt. Wir haben Schutzkonzepte für jüdische Einrichtungen – leider, muss ich sagen. Wir fördern Bildungsarbeit. Wir stärken jüdisches Leben 56 Landtag im Land. Das alles dürfen wir nicht durch kurzfristige parlamentarische Initiativen überlagern, die – das sage ich bewusst sehr vorsichtig – in ihrer Form weniger auf Konsens denn auf Zuspitzung zielen. (Beifall SPD und BSW) Darum lehne ich, darum lehnen wir als SPD-Fraktion diesen Antrag ab – nicht weil wir uns inhaltlich abgrenzen, sondern weil wir überzeugt sind: Ein starkes Signal für das Existenzrecht Israels, für jüdisches Leben in Deutschland und Brandenburg, für die Bekämpfung des Antisemitismus braucht breite Schultern und einen klaren Kompass. Lassen Sie uns diesen Weg weiter gemeinsam gehen – mit Respekt vor unterschiedlichen Meinungen, mit Klarheit in der Solidarität mit dem Staat Israel und jüdischem Leben und mit Entschlossenheit in der Bekämpfung des widerlichen Antisemitismus, egal von welcher Seite und in welchem Gewand er daherkommt. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU)

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Daniel Münschke

Das Wort in der Aussprache erhält jetzt für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Dr. Berndt. (Beifall AfD) Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Büttner! Sehr geehrte Damen und Herren der CDU, wissen Sie, was Tugendprotzerei ist? Tugendprotzerei ist, wenn man seine guten Absichten zur Schau stellt und dafür Beifall bekommen will. Natürlich wissen Sie es; Sie haben uns ja vorgeführt, dass Sie es wissen. Um nichts anderes geht es Ihnen in Ihrem Antrag. Sie möchten, dass wir „bekräftigen“, „benennen“, „entgegentreten“. Ihr Antrag enthält eine Reihe folgenloser Forderungen. Sie gefallen sich darin, Dinge zu fordern, die es längst gibt und die nicht wehtun, zum Beispiel – Zitat – „das Handlungskonzept zur Stärkung jüdischen Lebens […] weiter zu stärken“. Das kann man machen; aber es gibt Dinge, die wichtiger sind, und es gibt Dinge, die wirklich im Argen liegen, gerade dann, wenn es einem um die jüdischen Menschen hier im Lande geht. Ihre Haltung, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, ist insofern bezeichnend, als Sie sich auf einmal dafür interessieren, was auf irgendeinem Festival in Großbritannien passiert, wo sich irgendwelche Musiker zum politischen Sprachrohr wohlstandsverwahrloster Jugendlicher machen, aber es Sie in Ihrem Antrag nicht interessiert, was in Deutschland und auch in Europa tagtäglich stattfindet: islamischer bzw. islamistischer Antisemitismus, körperliche Gewalt gegen Juden und antisemitische Propaganda. Das ist das Problem. (Beifall AfD) Wenn es Sie interessieren würde, müssten Sie, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, auch das Problem der Migration konsequent benennen und thematisieren und könnten sich nicht mit einigen Floskeln herausreden. Ich sage Ihnen: Die einzige und wichtigste Antwort auf den Antisemitismus hier im Lande ist Remigration. (Beifall AfD – Abgeordnete Elske Hildebrandt [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage.) – Sie brauchen uns jetzt nicht mit dem „Lagebild Antisemitismus“ des Verfassungsschutzes zu kommen, Frau Hildebrandt. Wir wissen, dass sich der Verfassungsschutz die Dinge zurechtlegt; das habe ich hier bei anderer Gelegenheit bereits referiert. Ähnliches gilt …

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter … Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Ich lasse keine Zwischenfrage von Frau Hildebrandt zu. – Dieses Thema ist zu wichtig für die Art Spektakel, die Sie hier regelmäßig veranstalten. (Beifall AfD) Ich sage es noch einmal: Ähnliches wie für die Statistik des Verfassungsschutzes gilt für die Polizeiliche Kriminalstatistik. Befragt man nämlich die Betroffenen, entsteht ein anderes Bild. Danach gehen in Deutschland über 50 % der antisemitischen Straftaten auf muslimische und linke Extremisten zurück. Das ist eine Tatsache. Remigration – das will ich auch hier noch einmal ganz klar und deutlich sagen, damit kein Missverständnis entsteht – bedeutet: alle Maßnahmen und Anreize zur rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimat. Dazu gehören natürlich auch die lückenlose Kontrolle der Grenzen, die Zurückweisung aller illegalen Migranten an den deutschen Grenzen und die Abschaffung der Anreize, die Deutschland zu einem Hauptziel der weltweiten illegalen Migration machen. Sie mahnen die Anerkennung des Rechts Israels auf Selbstverteidigung an. Zunächst einmal: Das Existenzrecht Israels steht nicht zur Disposition. Aber Krieg ist im Völkerrecht grundsätzlich verboten, mit Ausnahme der Selbstverteidigung gegen einen bewaffneten Angriff oder wenn der UN-Sicherheitsrat eine militärische Intervention genehmigt. Daher ist das Vorgehen Israels gegen den Iran umstritten, weil sich so eine Selbstverteidigung nur gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff richten darf. Stand er bevor? Wir wissen es nicht. Wir wissen aber – auch das muss gesagt werden, ohne ein Feind Israels zu sein –, dass gerade auch Sie von der CDU hier mit zweierlei Maß messen. Beim Vorgehen Russlands werden Sie nicht müde von einem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zu sprechen und dieses Vorgehen zu verurteilen. Im Falle Israels ist davon kaum noch die Rede; das Völkerrecht wurde suspendiert. In dankenswerter Klarheit brachte das Philipp Engel von der „Jüdischen Allgemeinen“ zum Ausdruck – ich zitiere ihn –: „Hand aufs Herz: Vieles ist komplex in Nahost, oft gibt es keine einfachen Antworten, schon gar nicht in Israel. Doch hier ist es ganz einfach: Israel eskaliert nicht. Israel reagiert. Israel provoziert keinen Krieg. Israel ist der Krieg schon längst erklärt worden.“ Aber, sehr geehrte Damen und Herren, ist es wirklich so einfach? Liegen die Dinge so einseitig? In Ihrem Antrag ist pauschal die Rede von einer iranischen Bedrohung. Aber haben Sie diese Bedrohung konkretisiert? Sie haben nichts Genaues ausgeführt. Die Welt ist komplex, und das gilt selbstverständlich und, ich würde sagen, ganz besonders für die Konflikte im Nahen Osten. Wie auch im Falle des Krieges in der Ukraine sind wir dagegen, dass wir Deutschland in Konflikte ziehen, an denen wir keinen Anteil haben. (Beifall AfD) Auch unsere Außenpolitik muss dem Wohl des Volkes dienen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden und Verfassung und Recht wahren und verteidigen, wie es im Amtseid des Bundeskanzlers heißt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Es wurde eine Kurzintervention des Abgeordneten Funke angezeigt, der diese jetzt vorträgt.

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Johannes Funke SPD

Sehr geehrter Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim Thema Israel von „Tugendprotzerei“ zu sprechen, ist eine Sauerei. Das gehört sich nicht in diesem Haus! (Beifall SPD und CDU) Ich möchte gemeinsam mit meiner Kollegin Elske Hildebrandt daran erinnern, dass Sie ein Treffen mit dem irischen Rechtsextremisten Keith Woods hatten, der ganz offen davon spricht, dass Juden in dieser Welt zu viel Macht haben, der Juden in amerikanischen Fernsehsendern für überrepräsentiert hält, der den Holocaust leugnet, der Israel als Zufluchtsort für Pädophile bezeichnet und, und, und. Das ist das Niveau, auf dem Sie denken und reden. Das gehört nicht in dieses Haus. (Beifall SPD und CDU) Und jetzt aus Remigration irgendeine Art von Verbesserung herzuleiten, das geht überhaupt nicht. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) 2025 57 Deswegen will ich für uns, für alle Demokraten, hier noch einmal klarstellen: Das Land Brandenburg und die Bundesrepublik Deutschland sind offen für alle Religionen. (Dennis Hohloch [AfD]: Für Extremisten!) Wir verlangen von allen Religionen, dass diese einander mit Respekt begegnen. Nur so können wir diese Demokratie erhalten. Da gehört auch der Islam dazu; das will ich ganz deutlich sagen. (Lena Kotré [AfD]: Nein, der gehört nicht dazu! – Weiterer Zuruf von der AfD: Nein!) Vielen Dank. (Beifall SPD und CDU)

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Daniel Münschke

Der Abgeordnete Dr. Berndt möchte erwidern. Bitte sehr. (Beifall AfD) Dr. Hans-Christoph Berndt (AfD):* Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Funke! Sehr geehrte Kollegen! Ich habe mich gefragt, als Herr Funke hier geredet hat: Worum geht es Ihnen eigentlich? Geht es Ihnen um Israel? Geht es Ihnen um die Sicherheit der Juden in Deutschland? Oder geht es Ihnen darum, Stimmung gegen die AfD zu machen? (Beifall AfD – Sebastian Rüter [SPD]: Um Ihren Hass!) Was sollte diese Kurzintervention? Was sollte diese Kurzintervention, mit der keinem Juden in Deutschland geholfen ist? (Andreas Noack [SPD]: Wir machen deutlich, wofür Sie stehen! – Zuruf der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) Noch einmal, Herr Funke: Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, ist die größte Gefahr für die Juden im Land die muslimische Einwanderung nach Deutschland mit ihren Folgen. (Beifall AfD) Gehen Sie nach Kreuzberg! Gehen Sie in die Stadtviertel, wo die jungen muslimischen Männer dominantes Verhalten an den Tag legen! Sie wissen doch, dass es die Warnung davor gibt, dort mit Kippa oder Davidstern aufzutreten, und die gibt es aus gutem Grund. Man tut den Juden in Deutschland keinen Gefallen, wenn man die Augen davor verschließt. Im Gegenteil: Das richtet immensen Schaden an. Wer sich vor die Juden in Deutschland stellt, der muss sagen: Diese Art der Einwanderung hat Schaden angerichtet; sie hat Antisemitismus importiert. Deswegen brauchen wir die Remigration, so wie ich es Ihnen dargelegt habe – im Interesse der Menschen, der Juden in Deutschland. (Beifall AfD) 58 Landtag

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Daniel Münschke

Wir setzen die Aussprache fort. Für die BSW-Fraktion erhält der Abgeordnete Lüders das Wort. (Beifall BSW – Zwiegespräche zwischen SPD und AfD)

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Niels-Olaf Lüders BSW

– Sind wir so weit? (Lena Kotré [AfD]: Ja!) Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen der CDU, ich möchte gleich zu Beginn betonen, dass wir als BSW-Fraktion einigen Punkten Ihres Antrags grundsätzlich zustimmen. Es gibt in Deutschland Antisemitismus, und dem müssen wir entgegentreten. Menschen jüdischen Glaubens müssen in Deutschland selbstverständlich sicher leben können. Es ist nicht akzeptabel, dass jüdische Mitbürger angegriffen oder beschimpft werden. (Beifall BSW und SPD sowie vereinzelt AfD) Das werden wir als BSW niemals akzeptieren – Punkt! Ich möchte jedoch auch darauf hinweisen, dass eine sehr weitgehende Antisemitismus-Definition mittlerweile die offizielle deutsche Richtschnur ist. Diese Definition wurde quasi von einer Allparteienkoalition von AfD bis Grüne im letzten Bundestag als neuer Maßstab verabschiedet. Interessant ist übrigens, dass es damals keine Brandmauer-Diskussion gab. Wir als BSW haben dieser Definition nicht zugestimmt, denn sie rückt nahezu jede Kritik am Handeln israelischer Regierungspolitik in die Nähe des Antisemitismus. Das hat absurde Folgen, auch für hier lebende Juden. Die deutsch-amerikanische Professorin Susan Neiman, die hier in Potsdam Direktorin des Einstein Forums ist, schilderte im vergangenen Jahr in der englischen Zeitung „The Observer“ Folgendes: Sie werde in deutschen Medien beschuldigt, eine Hamas-Unterstützerin zu sein, oder gar als Nazi beschimpft, weil sie die extrem rechte israelische Regierung und ihren Krieg in Gaza scharf kritisiere. Andere Jüdinnen und Juden sind in den letzten Jahren hier in Deutschland verhaftet und als Antisemiten gebrandmarkt worden, als sie gegen den Krieg der Netanjahu-Regierung protestierten. Ich finde es gerade angesichts unserer Historie äußerst bedenklich, dass deutsche Behörden und die deutsche Politik entscheiden, dass Jüdinnen und Juden, die eine andere Meinung zur aktuellen israelischen Politik vertreten als der deutsche politische und mediale Mainstream, verhaftet, des Antisemitismus bezichtigt und auch geheimdienstlich beobachtet werden. Mich macht dieser Umstand sehr betroffen. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Dabei ist eine Differenzierung dringend notwendig. Eine israelische Regierung, gegen die es in der jüngeren Vergangenheit Massendemonstrationen in Israel selbst gegeben hat, spricht eben gerade nicht für alle Menschen jüdischen Glaubens. (Vereinzelt Beifall BSW) Jüdinnen und Juden auf der ganzen Welt sind keine monolithische Gruppe. Viele kritisieren die Politik der israelischen Regierung schon lange. Lassen Sie uns also gemeinsam gegen Antisemitismus kämpfen. Aber lassen Sie uns dabei bitte nicht in ein Schwarz-Weiß-Denken verfallen. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD) Selbstverständlich hat unser Land aufgrund seiner Geschichte eine besondere Beziehung zu Israel. Und es gibt auch keine zwei Meinungen dazu, dass der terroristische Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 furchtbar war. Wir verurteilen ihn auf das Schärfste. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Und ja, Israel hat das Recht auf Selbstverteidigung. Aber selbst die allermeisten unserer europäischen Partner sagen mittlerweile ganz offen, dass die israelische Kriegsführung in Gaza weit über die Selbstverteidigung hinausgeht. Die Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen die israelische Regierung wegen des Verdachts auf Völkermord an den Palästinensern werden von unseren Nachbarn ernst genommen. Viele EU-Staaten fordern das Aussetzen des Assoziierungsabkommens der EU mit Israel oder Sanktionen. Der langjährige außenpolitische Berater von Kanzlerin Merkel und ehemalige Chef der Münchner Sicherheitskonferenz, Christoph Heusgen, erklärte, dass Deutschland keine Waffen mehr an Israel liefern dürfe. Doch die Merz-Regierung lehnt all das ab, zuletzt vorgestern beim EU-Außenministertreffen. Abschließend noch ein Punkt: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat eindeutig – also nicht mit Zweifeln versehen, sondern eindeutig – festgestellt, dass der israelische Angriff auf den Iran vor ca. vier Wochen völkerrechtswidrig war. Sie, liebe CDU, insinuieren mit Ihrem Antrag das Gegenteil. Ihre Doppelmoral in der Außenpolitik sucht wirklich ihresgleichen. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Das Wort in der Aussprache erhält jetzt der Beauftragte zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg, Herr Büttner. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt AfD) Andreas Büttner (Beauftragter zur Bekämpfung des Antisemitismus im Land Brandenburg):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Wenn ich mein Büro verlasse, betrete ich feindliches Ausland.“ Fritz Bauer hat das gesagt. Und ich wünschte, ich müsste es nicht verstehen. Es ist nicht leicht, das jemandem zu erklären, der es nie selbst erlebt hat. Du kommst aus einer jüdischen Veranstaltung, geschützt, mit Polizei davor. Du bist nicht zum ersten Mal dort, es war nicht überraschend – und trotzdem. Trotzdem passiert es jedes Mal wieder – dieses eine Gefühl –; du gehst raus auf die Straße, in die sogenannte Normalität. Und noch bevor du an der Ecke bist, kommt der Reflex – nicht der Gedanke, der Reflex –: Soll ich die Kippa jetzt abnehmen? Ist der Davidstern an meiner Kette zu sichtbar? Wen könnte das provozieren? Du hast diesen Gedanken. Du willst ihn nicht haben. Du willst stolz sein, offen, sichtbar. Aber du willst auch einfach nur heil nach Hause kommen, nicht diskutieren, nicht angespuckt, nicht verfolgt, nicht geschlagen werden. Und dann fühlst du diesen Riss zwischen dem, wer du bist, und dem, was du tun musst, um heil zu bleiben. Das Schlimmste ist nicht die Angst. Das Schlimmste ist, dass du weißt, dass du recht hast, wenn du Angst hast, dass es nicht übertrieben ist, wenn du den Stern unter dein T-Shirt schiebst. Und dann kommt der zweite Schmerz, der leise, kalte: Du lebst in einem Land, in dem das notwendig ist. Heute. Wieder. Nicht irgendwo, sondern hier. In Deutschland. Meine Damen und Herren, diese Angst ist da – bei all denen, die auf jüdischen Veranstaltungen sind, bei Jüdinnen und Juden hier in Brandenburg. Am 7. Oktober 2023 haben die Hamas und acht weitere Terrororganisationen pogromartige Massaker im Süden Israels begangen. Nichts kann dieses Verbrechen rechtfertigen. (Beifall SPD, BSW und CDU sowie vereinzelt AfD) Mein Mitgefühl gilt allen Israelis – Juden, Christen, Muslimen, Drusen, Beduinen, der gelebten Vielfalt in Israel. Der Krieg in Gaza ist eine Reaktion darauf. Er dient der Zerschlagung dieses Terrors. Mein Mitgefühl gilt den Unschuldigen – auf beiden Seiten. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Niemand verdient es, unter einem Terrorregime zu leben. Geschichte fragt uns: Habt ihr gelernt, oder habt ihr nur erinnert? Ich stehe hier nicht nur als Antisemitismusbeauftragter. Ich stehe hier als Mensch, als jemand, der weiß, dass Erinnerung allein nicht ausreicht. Verantwortung ist kein Kranz, den man niederlegt; sie ist ein Entschluss – jeden Tag. Ich weiß: Manche sagen, ich sei zu sehr pro Israel. Manche meinen, mich über die sozialen Medien erinnern zu müssen, ich sei nicht der Israelbeauftragte, sondern der Antisemitismusbeauftragte des Landes Brandenburg. Als wäre das alles ein Vorwurf! Ich sage Ihnen: Ich bin der Beauftragte eines Versprechens – des Versprechens, dass jüdisches Leben nie wieder eingeengt dasteht, nicht in Brandenburg, nicht in Deutschland, nicht irgendwo auf dieser Welt, meine Damen und Herren. Israel ist nicht irgendein Staat. Und es geht nicht um eine israelische Regierung. Es geht um Israel. Israel ist die Antwort auf eine uralte Frage: Wohin, wenn dich niemand schützt? Wohin nach den Pogromen in Europa? Wohin nach dem Holocaust, als die Grenzen dicht waren? Israel ist das Versprechen von Schutz und Selbstbestimmung. Wer heute Israel angreift – mit Raketen oder mit Worten –, greift dieses Versprechen an. Und der greift auch uns an. (Beifall SPD und CDU) 2025 59 Die Selbstverteidigung Israels hat Auswirkungen auf jüdisches Leben, auch hier bei uns. Der Antisemitismus ist auf einem historischen Höchststand. Er ist das alte Welterklärungsmodell in neuer Verpackung. Zuerst trifft es Jüdinnen und Juden, dann andere Minderheiten und schließlich uns alle. Aktuell radikalisiert sich der Antisemitismus – an Hochschulen, wie zuletzt vor wenigen Tagen an der FU Berlin gesehen unter dem Titel „Globalize the Intifada“, auf der Straße, im Internet. Das Unsagbare wird sagbar. Aus Israelkritik wird blanker Judenhass, und der tötet. Ja, Gaza leidet; Kinder, Mütter, Väter sterben. Jedes Leben zählt. Und niemand, der auch nur ein bisschen Humanität in sich hat, wird dieses Leid nicht sehen, nicht fühlen, nicht befreien wollen. (Beifall SPD, BSW und CDU) Im August wird uns ein Palästinenser hier im Landtag davon erzählen, wie er gefoltert wurde, weil er anders dachte. In Gaza konnten die Täter aber auch jahrelang unbehelligt planen, durch islamistische Regime unterstützt, finanziert, bewaffnet, indoktriniert. Wer das Leid beider Seiten ernst nimmt, muss Terror Terror nennen. Und wer Frieden will, muss anerkennen: Ohne das Existenzrecht Israels gibt es keinen Frieden; die Sicherheit Israels garantiert auch die Sicherheit der Palästinenser. Verantwortung bedeutet auch, nach Teheran zu schauen, denn der Terror, der Israel trifft, wird im Iran geplant und befohlen. Die Revolutionsgarden sind keine Armee, sie sind keine Verhandlungspartner, sie sind das Rückgrat eines Systems, das Antisemitismus zur Staatsräson erklärt hat. (Beifall SPD und CDU) Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Ich weiß, viele tun sich schwer mit alldem, mit der Wucht, mit dem Schmerz, mit der Nähe, aber genau darum geht es, denn es gibt einen Moment, in dem Schweigen zur Schuld und Abwägen zur Flucht wird. Ich bitte Sie nicht um Zustimmung, ich bitte Sie nicht um Applaus, ich bitte Sie um Haltung, um Mut, auch wenn er unbequem ist, um Klarheit, wenn der Lärm ringsum schreit, und um Entschiedenheit, wo Zweifel längst nur noch bequem sind. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, BSW und CDU)

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Daniel Münschke

In der Debatte erhält für die Landesregierung der Minister des Innern und für Kommunales, Herr Minister Wilke, das Wort.

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René Wilke

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich mir diese Vorbemerkung erlauben darf: Ich glaube, dass Herr Büttner gerade – zumindest mir ging es so – gezeigt hat, dass der Landtag mit dem Beauftragten eine sehr gute Personalentscheidung getroffen hat. Das haben wir bei seiner Rede gerade erneut erlebt. (Beifall SPD und CDU) Ich würde gern mit einigen Zahlen beginnen, die etwas in der Debatte untermauern. Das sind keine schönen Zahlen. Im 60 Landtag Zeitraum von 2021 bis 2024 hat sich die Anzahl der antisemitischen Straftaten deutlich erhöht. Wir hatten im Jahr 2021 136 und im Jahr 2024 256 Straftaten – das ist ein erheblicher Anstieg. Straftaten an jüdischen Einrichtungen haben wir im Jahr 2021 14 und im Jahr 2024 20 verzeichnet; im Jahr 2023 waren es nur vier. Aber das zeigt eben eine Tendenz. Wir sprechen in Sachen polizeilicher Arbeit von einer großen abstrakten Gefährdung für jüdische Einrichtungen und Objekte. Wenn ich über jüdische Einrichtungen und Objekte spreche, spreche ich von 110 im Land Brandenburg. 13 davon sind aus unserer Sicht, aus Sicht der Landesregierung, besonders betroffen – das sind insbesondere die jüdischen Gemeinden, natürlich auch die Synagoge, um deren Sicherheit wir besorgt sind. Der Anschlag in Halle im Oktober 2019 war eine Zäsur, die auch schluss, der hier gefasst wurde, der weitreichende Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung des jüdischen Lebens sowie eine verstärkte Finanzierung dieser Maßnahmen beinhaltete. Das ist der zweite Teil, auf den ich gern eingehen würde. Als wir die neue Lage im Nahen Osten zu bewerten hatten, als wir die Aktivitäten des Irans zu bewerten hatten, haben wir uns natürlich Gedanken und Sorgen um die Sicherheitslage der Einrichtungen gemacht. Das BKA macht eine Lageeinschätzung, das LKA macht eine Lageeinschätzung, und es gibt eine Reihe von Schutzmaßnahmen an Objekten sowie in Sachen Personal, die vorgesehen sind und auch durchgeführt werden. Ich werde über diese Maßnahmen heute nicht sprechen, weil das geeignet ist, die Sicherheit dieser Einrichtungen zu gefährden. Und auch das ist ja schon ein gravierender Befund. Aber Sie können davon ausgehen, dass eine Reihe von Maßnahmen ergriffen wurde. Wir haben darüber hinaus – das hat der damalige Beschluss schon vorgesehen, und seitdem wird das auch umgesetzt – an der jüdischen Synagoge zwei Vollzeitkräfte, die im Einlass und darüber hinaus für zusätzlichen Schutz sorgen. Wir haben bei jüdischen Gemeinden die Möglichkeit, Wachschutz zu beauftragen, zum Beispiel bei besonderen Ereignissen. Der Polizeipräsident, das Polizeipräsidium führt jährlich ein Sicherheitsgespräch mit all jenen aus dem Bereich der jüdischen Familie, die das wünschen. Im jüdischen Leben insgesamt – damit komme ich zu etwas mehr Licht in der ganzen Sache; ich weiß, dass meine Kollegin Manja Schüle hier allein dazu weit mehr, als meine Redezeit hergibt, sagen könnte – gibt es eine Reihe von Aktivitäten, die uns, glaube ich, froh und auch glücklich stimmen können, gerade im Hinblick auf die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, deren Arbeit vor Kurzem ja noch erweitert wurde. Da haben wir wirklich eine herausragende politische Bildungsarbeit, die sich sowohl mit der Historie als auch mit dem Hier und Jetzt und auch mit der Zukunft beschäftigt. Es gibt jetzt erstmalig das jüdisch-deutsche Kulturfestival, das auch vom Land unterstützt wird. Es gibt Städtepartnerschaften und sehr, sehr viel Weiteres, was passiert. Zur Einstufung der Hamas und der Revolutionsgarden: Ich habe gerade bei Ihnen, Frau Augustin, eine gewisse Beißhemmung, weil ich weiß, dass Sie bei dem Thema wirklich mit viel Herzblut dabei sind, wie bei anderen Themen auch. Was die iranischen Revolutionsgarden angeht, haben wir uns angeschaut, wie die Genese des Ganzen ist. Tatsächlich hat die Bundesaußenministerin a. D., Frau Baerbock, im Jahr 2023 eine Terrorlistung der Revolutionsgarden auch gegenüber anderen EU-Staaten befürwortet, aber mehrere EU-Staaten haben sich aus recht sachlichen Gründen dagegen ausgesprochen: dass es schon eine Reihe von Sanktionen gibt, dass die Revolutionsgarden als Entität gelistet sind und dass es keine zusätzliche Sanktionswirkung entfalten würde. Ein weiteres Argument – und jetzt wird es spannend – war damals, dass man die Verhandlungen in Sachen Atomabkommen nicht torpedieren wollte, das aber befürchtete, wenn man die Einstufung vornähme. Dieser Sachverhalt hat sich jetzt verändert. Insofern können Sie auch die eigene Bundesregierung auffordern, diesbezüglich noch einmal einen Anlauf zu wagen. Dann wird es dazu Einschätzungen und gegebenenfalls auch Schlussfolgerungen geben. Das haben aber die Bundes- und die EU-Ebene zu entscheiden. Zu guter Letzt möchte ich auf den wohl wichtigsten Punkt hinweisen, der für mich die Klammer des Engagements des Landes Brandenburg in Sachen Solidarität mit Israel darstellt: Ich habe in Absprache mit dem Ministerpräsidenten eine Änderung beim Einbürgerungsverfahren vorgenommen. Es ist seit Kurzem so, dass neben dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das ja die Voraussetzung für die Einbürgerung ist, seit Anfang Juni dieses Jahres auch die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israels Bedingung für die Einbürgerung in diesem Land ist. (Beifall SPD und CDU) Das macht deutlich, wie wichtig uns dieser Grundpfeiler ist. Ich betone aber auch – das hat in der heutigen Debatte auch schon eine Rolle gespielt und wurde von dieser Seite des Plenums ja auch sehr differenziert kenntlich gemacht –: Es ist ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israels und nicht das Bekenntnis, dass alles, was irgendein Regierungschef Israels jemals tat und tun wird, ebenfalls Solidarität und Einverständnis erfährt. (Beifall SPD und CDU) Damit machen wir einmal mehr unumstößlich deutlich, dass Brandenburg nicht nur an der Seite der jüdischen Gemeinden im Land, sondern auch an der Seite Israels und seines Existenzrechtes steht. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und CDU)

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Daniel Münschke

In der Debatte erhält die Abgeordnete der antragseinreichenden Fraktion, Frau Abgeordnete Augustin, das Wort. Sie hat aufgrund der leichten Redezeitüberschreitung der Landesregierung noch 5:58 Minuten zur Verfügung.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt zwei Erfahrungen in meinem Leben, die mich der Unterstützung von Jüdinnen und Juden und dem Bekenntnis zu Israel besonders nahegebracht haben. Zum einen – es liegt noch gar nicht so lange, neun Jahre, zurück – habe ich Yad Vashem besucht, im Rahmen einer Bildungsreise, unter anderem mit der heutigen Bildungsministerin Karin Prien. Damals haben wir auch Jerusalem besucht, in Begleitung eines Israelis, der uns beschützen sollte und heute im Krieg unterwegs ist. Jedes Mal, wenn ich ihm über Facebook schreibe und ihn frage, wie es ihm geht, hoffe ich, eine Antwort zu bekommen, um zu wissen, dass er überhaupt noch am Leben ist. Es gibt eine zweite Erinnerung: Ich habe ein Austauschjahr in den USA verbracht. Am Ende eines solchen Austauschs kann man durch die USA reisen. Dabei habe ich zufällig eine junge Frau aus Israel kennengelernt, die gerade ihren Wehrdienst absolviert hatte. Wir haben gemeinsam das Holocaust-Museum in Washington besucht. Ich weiß nicht, ob sich jemand vorstellen kann, was das für ein Gefühl ist, wenn man als Deutsche in der dritten Generation nach dem Zweiten Weltkrieg gemeinsam mit einer Israelin das Holocaust-Museum besucht. Wir standen vor Ausstellungen, und manchmal steht da ja auch: „Seien Sie sich dessen bewusst, was Sie jetzt eventuell erfahren.“ – Es wurde etwa der Geruch von im Zweiten Weltkrieg verbrannten Kindern simuliert. An dem Punkt musste ich das Museum verlassen, und ich glaube, ich habe mich nie so unglaublich dafür geschämt, was unsere Vorfahren getan haben, was hier auf deutschem Boden im Zweiten Weltkrieg passiert ist. Es hat mich immer dazu gebracht, dass ich mich aufgelehnt habe, wenn es um Judenhass ging, wenn Antisemitismus zu spüren war. Warum erzähle ich diese zwei persönlichen Geschichten? Die heutige Debatte hat mir gezeigt – die genannten Zahlen und all das, was unser Antisemitismusbeauftragter zu der gestiegenen Zahl antisemitischer Vorfälle, zu den aktuellen Entwicklungen noch gesagt hat –: Gerade jetzt ist es nicht an der Zeit, zu schweigen, sondern an der Zeit, Haltung zu zeigen. Darum bitte ich auch ganz klar, wenn wir gemeinsam diesen Antrag unterstützen. Zeigen wir gemeinsam Haltung in unserem Bekenntnis zu Israel! Zeigen wir gemeinsam Haltung und setzen wir uns klar gegen Antisemitismus ein! Ich bitte um Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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Daniel Münschke

Meine Damen und Herren, ich habe gerade erwähnt, dass die Landesregierung von ihrem Rederecht Gebrauch gemacht und ihre Redezeit überschritten hat. Deswegen frage ich ordnungshalber alle anderen Fraktionen, ob sie die durch die Zeitüberschreitung entstandene Redezeit noch nutzen wollen. BSW-Fraktion? – CDU-Fraktion hat gerade gesprochen. – SPD-Fraktion? – AfD-Fraktion? – Okay, dann sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag der CDU-Fraktion, Drucksache 8/1400, „Solidarität mit Israel bekräftigen – iranische Bedrohung benennen – Antisemitismus entschieden entgegentreten“, ab. Wer dem Antrag seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag bei Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf. TOP 10: Hochwassermanagement für das Oderbruch gesamtheitlich denken - Ausweisung von so genannten (Teil-)Überschwemmungsgebieten beenden Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1369 2025 61 Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt für die antragseinreichende Fraktion, die AfD-Fraktion, Herr Abgeordneter Günther mit seinem Redebeitrag. (Beifall AfD) Lars Günther (AfD):* Verehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und daheim! Das heutige Thema unseres bzw. meines Antrags als wohnhafter Oderbrüchler ist: „Hochwassermanagement für das Oderbruch gesamtheitlich denken – Ausweisungen von sogenannten (Teil-)Überschwemmungsgebieten beenden“. Das Hochwasserrisikomanagement soll in der Europäischen Union seit dem Jahr 2007 durch eine Richtlinie gewährleistet werden. Sie wurde auf Bundesebene übernommen und eingepflegt. Diese einheitlichen Regelungen lassen sich jedoch nicht immer einheitlich auf jede Gebietskulisse und ganz besonders nicht auf das Oderbruch anwenden. (Allgemeine Unruhe)

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Daniel Münschke

Einen kleinen Augenblick, Herr Abgeordneter. Ich habe Ihre Zeit angehalten. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten in allen Reihen, wenn Sie Gespräche führen wollen, dann bitte ich Sie, das doch vor dem Plenaraal zu tun und jenen Abgeordneten hier vorne die entsprechende Aufmerksamkeit zuteilwerden zu lassen. Danke sehr. – Herr Abgeordneter Günther, Sie haben wieder das Wort. Lars Günther (AfD):* Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Auf EU-Ebene, ich sagte es, und ganz besonders auf Bundesebene besteht daher dringender Handlungsbedarf und braucht es Nachschärfungen bei Gesetzen, um diese an die verschiedenen Gebietskulissen anzupassen. Natürlich werden Sie diesen Antrag jetzt mehrheitlich ablehnen, aber es wird die Diskussion darüber befruchten – auf allen Ebenen hoffentlich. Ich möchte Ihnen in aller Kürze den Sachverhalt erklären: Die Ausweisung von Teilüberschwemmungsgebieten im Oderbruch wurde nach Informationen der einschlägigen Presse ab Anfang 2024 vorbereitet. Die Kreistagsabgeordneten wurden informiert, es gab ab Herbst 2024 einen Infoflyer mit einer Auflage von ca. 1 700 Stück, und eine dazugehörige Internetseite wurde veröffentlicht, die auf die Studie zur Ausweisung der Teilüberschwemmungsgebiete hinweist. Am 21. November 2024 haben dann Wolfgang Müller und Simon Henneberg vom Umweltministerium sowie Matthias Grafe vom Landesamt für Umwelt in Seelow über die geplanten Überschwemmungsgebiete im Oderbruch informiert. Sie waren verwundert, dass so viel Widerspruch geäußert wurde, und das hat noch einmal gezeigt, dass sie der Sache nicht Herr bzw. nicht im Bilde waren. Sie stellten eine Studie vor, die auf einem Gutachten aus dem Jahr 2014 beruht. In diesem werden Daten aus den Jahren bis ca. 2012 zugrunde gelegt. Daraus folgt, dass diese Studie nicht aktuell ist und falsche Rückschlüsse aus der Oderbruch-Binnenhochwasserlage im Jahr 2010/2011 zieht. Ich habe Akteinsicht 62 Landtag genommen, ich habe alle Dokumente gesichtet und kann sagen: In diesem Gutachten wird als Beweis für die Überschwemmungssituation im Oderbruch unter anderem der Deichbruch von 1947 herangezogen; Bilder untermalten die Dringlichkeit. – Der Deichbruch wurde jedoch durch eine Sprengung verursacht, wodurch das Oderbruch überflutet wurde; das hat also mit dem Thema überhaupt nichts zu tun. Ebenfalls genannt wurde das Binnenhochwasser 2010/2011, wie von mir erwähnt. Hier gab es tatsächlich eine Überschwemmung weiter Teile des Binnenlandes, also des hinteren Oderbruchlands. Diese resultierte aber nur aus der Tatsache, dass der Gewässer- und Deichverband nicht genügend finanzielle Mittel hatte, um notwendige Baumaßnahmen am Schöpfwerk Hohensaaten fertigzustellen und gleichzeitig ausreichend Ersatzpumpen bereitzustellen, bis das Oderbruch vollgelaufen ist. Die Anweisung von EU und Bund an die jeweiligen Bundesländer bezieht sich auf Überschwemmungsgebiete. Das Oderbruch ist von Hause aus kein Überschwemmungsgebiet. Die Definition dazu muss einfach toleriert werden; es geht einfach nicht. Erst durch die systematische und vorsätzliche Vernachlässigung der Entwässerungskanäle I. Ordnung durch das Land Brandenburg kam es überhaupt zu Überschwemmungen im Hinterland und zu Binnenhochwasserlagen. Auch die Schöpfwerke wurden nicht ausreichend ertüchtigt; es arbeiteten teilweise noch Pumpen aus dem 19. Jahrhundert. Aus den genannten Gründen fordere ich Sie auf, alle weiteren Arbeiten an dieser Studie einzustellen. Es sollten keine weiteren Mittel für eine Studie verwendet werden, aus der man im Ereignisfall keinen Nutzen ziehen kann. Stattdessen fordere ich das zuständige Ministerium auf, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die Wiederertüchtigung der vier Hauptabflüsse I. Ordnung im Oderbruch vorzunehmen. Außerdem müssen dem GEDO mehr finanzielle Mittel für die Modernisierung der Schöpf- und Pumpwerke zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen unsachlichen Vorgehensweisen zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, Teilüberschwemmungsgebieten, haben Sie die gesamte Region Oderbruch verunsichert. Sie haben damit in Kauf genommen, dass die Entwertung von Grundstücken und Häusern, der Verlust von Wertanlagen und der Wertverlust von Grund und Boden in beträchtlichem Ausmaß Einzug gehalten haben. Grob geschätzt handelt es sich um mehrere Milliarden Euro an ursächlichen Immobilienwerten im gesamten Oderbruch. Gewisse bauliche Maßnahmen würden zukünftig nicht mehr genehmigt, in der Zukunft drohen bei Ausweisung von Teilüberschwemmungsgebieten ein Verfall von Hab und Gut, Schwierigkeiten bei Neuanträgen und Neuverhandlungen besserer Kredite sowie jetzt schon – deshalb ist dieser Antrag so wichtig – immense Erhöhungen von Grundstücksversicherungen. Frau Ministerin Mittelstädt, Sie haben das Thema nur geerbt, wir haben im Ausschuss schon einmal darüber gesprochen. Dennoch hätten Sie und Ihr Ministerium früher reagieren müssen, (Beifall AfD) und das Verfahren hätte öffentlichkeitswirksamer gestoppt werden müssen – ganz dringend. Sie haben es ausgesetzt – im September treffen wir uns, dazu komme ich auch gleich –, aber das Signal an die Banken- und Immobilienwirtschaft war leider fatal. Das heutige Oderbruch ist eine weit über 250 Jahre alte Kulturlandschaft und Produkt einer außerordentlichen technischen, zivilisatorischen Leistung von Generationen, die immer von einem stabilen Wasserhaushalt gewährleistet wurde. Jetzt einmal eine Zahl: In der gesamten Gebietskulisse Oderbruch mit ihren dazugehörigen Städten Lebus, Seelow, Wriezen, Bad Freienwalde und Oderberg leben ca. 57 000 Einwohner. Die Gewährleistung eines stabilen Wasserhaushalts erfordert ein vielteiliges und flexibles System aus Dämmen, Gräben, Wehren und Schöpfwerken und weiteren Anlagen sowie diversen Gewässern, die unter anderem als Vorfluter fungieren. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, als klares, deutliches Zeichen an die Versicherungs-, Banken- und Immobilienwirtschaft sowie die dort ansässige Bevölkerung von dem Vorhaben, bestimmte Teilgebiete des Oderbruchs als binnenhochwassergefährdet auszuweisen, öffentlichkeitswirksam abzurücken, die technischen, rechtlichen und sonstigen Erhaltungs-, Pflege- und Ausbauaufgaben hinsichtlich Gewässern I. Ordnung im Oderbruch, welche die Wasserabflussleistung eintretender Binnenhochwasser gewährleisten, forciert und vollumfänglich zu erfüllen, den Bau des seit Langem und breit geforderten Schöpfwerks in Hohensaaten bei Bad Freienwalde nach allen der Landesregierung zur Verfügung stehenden Kräften voranzutreiben, um jener im letzten Jahr – 2024 – gleich zweimal aufgetretenen Situation, dass der Abfluss aufgestauten Oderbruchwassers über das Wehr Hohensaaten und die Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße unzureichend ist, vorzubeugen, und der Beschlussvorlage unseres Kreistages in Märkisch-Oderland 2024/KT/089 wirklich Rechnung zu tragen. Wir werden das hoffentlich auch auf den nächsten Kreistagssitzungen in Märkisch-Oderland noch einmal thematisieren. Es ist sehr wichtig, die topografisch-hydrologische Beschaffenheit des Oderbruchs sowie dessen spezielle wasserwirtschaftliche Erfordernisse zu verstehen und ganzheitlich zu denken – Stichwort: widersinnige Einteilung in Oderbruch und Mittlere Oder. All das muss gesamtheitlich gedacht werden. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Absolut!) Frau Ministerin, wie ich hörte, wird im September die seit Monaten angekündigte Veranstaltung mit allen verantwortlichen Oderbruchgemeinden und dem Landkreis Märkisch-Oderland stattfinden. Wie gesagt, Sie wollten das tatsächlich schon vor Monaten tun, haben es aber verschoben. Trotz alledem haben wir diesen schwebenden Zustand, dass die Immobilien- und die Versicherungswirtschaft jetzt schon gehandelt und die Versicherungsprämien erhöht haben; auch die Banken sind ein bisschen zurückhaltend mit der Vergabe von Krediten. Es gilt, Schaden wiedergutzumachen. Wirkliche Lösungen müssen gefunden werden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir als AfD stehen für eine unideologische Diskussion im Kontext der beschriebenen Problemlagen. Ich bitte darum, dass wir für meine Heimat, das Oderbruch, eine strategisch sichere Lösung finden und zu praktischen Umsetzungen kommen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Bevor wir in der Aussprache fortfahren, erlaube ich mir, die Schülerinnen und Schüler des Friedrich-Engels-Gymnasiums Senftenberg, die heute auf Einladung des Abgeordneten Wolfgang Roick hier sind, ganz herzlich bei uns im Plenarsaal zu begrüßen. Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Debatte (Allgemeiner Beifall) und darf sogleich den Abgeordneten Roick von der SPD-Fraktion als nächsten Redner in der Aussprache an das Redepult bitten. Bitte sehr. (Vereinzelt Beifall SPD)

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Wolfgang Roick SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und zu Hause am Livestream! Herzlich willkommen, liebe Kinder! Wenn wir heute über den Antrag der AfD sprechen und diskutieren, sprechen wir über nicht weniger als die Frage, ob Brandenburg ein verlässlicher Partner im europäischen Hochwasserschutz bleibt oder wir uns künftig von physikalischen Gesetzen, hydrodynamischen Gutachten und verbindlichem Recht verabschieden, weil ein populistischer Slogan gerade wohlgefälliger klingt als die wasserwirtschaftliche Realität. (Zuruf von der AfD: Genau!) Ich will gleich zu Beginn sehr deutlich sagen: Die Festsetzung von HQ100-Überschwemmungsgebieten ist keine exotische Idee einer Potsdamer Politikblase, sondern es besteht eine zwingende Vollzugspflicht der Länder nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der EU-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie 2007/60/EG. Wer hier eine „Denkpause“ erzwingen will, provoziert Vertragsverletzungsverfahren, zieht Fördergelder in Millionenhöhe in Zweifel und gefährdet exakt jene Bevölkerung, deren Sorgen er angeblich vertreten möchte. HQ100 bedeutet – um das deutlich zu sagen, da Sie ja 1947 erwähnt haben –, dass man Hochwassersituationen innerhalb von 100 Jahren betrachtet, und da wir noch nicht 2047 haben, zählt 1947 auch dazu – das zur Information. Meine Herren und Damen, erlauben Sie mir drei zentrale Gedanken. Erstens: Naturgesetze verhandelt man nicht. Die Oder kennt keine Parteibücher. Aktuelle Modellierungen im Nationalen Hochwasserschutzprogramm zeigen, dass Bündel raumgreifender Maßnahmen wie Deichrückverlegungen, Wiedergewinnung von Rückhalteflächen und Polderbetrieb Hochwasserscheitel um mehrere Dezimeter – örtlich bis zu rund 0,5 m – senken können. Darauf zu verzichten, um ein politisches Signal an den Immobilienmarkt zu senden, käme dem Versuch gleich, mit einer Pressemitteilung die Erdanziehung abzuschaffen. Wer so Risikokarten aussetzt, reduziert nicht das Risiko, sondern lediglich die Transparenz und treibt Versicherungsprämien nach oben, weil Unsicherheit nun einmal betriebswirtschaftlich eingepreist wird. 2025 63 Zweitens: Technik ist unverzichtbar, aber sie ist nicht unfehlbar. Kein Schöpfwerk, auch nicht das in Hohensaaten, bietet hundertprozentigen Schutz. Deiche können brechen; Pumpwerke fallen bei Stromausfall aus. Jeder Ingenieur weiß, dass Redundanz teurer ist als Prävention – durch Flächenvorsorge. Ökonomische Bewertungen des Umweltbundesamtes weisen je nach Einzelfall Nutzen-Kosten-Verhältnisse von rund 4 : 1 nach – eine Orientierungsgröße, die klar belegt: Prävention lohnt sich. (Abgeordneter Lars Günther [AfD] steht an einem Saalmikrofon.) – Ich würde gern zu Ende reden; vielleicht wird dann ein bisschen was klar. Drittens: Der Deutsche Wetterdienst prognostiziert für das Odereinzugsgebiet häufiger auftretende Winterhochwasser und Starkregen. Ohne gesteuerte Polder und Retentionsräume, also Überflutungsräume, steigt das Binnenhochwasserrisiko signifikant. Politik aber ist das Management von Nichtperfektion; wir können Extremereignisse nicht verhindern, aber wir können sie beherrschbar machen.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Wolfgang Roick SPD

Ja, ich würde gerne vortragen; vielleicht erledigt sich die Frage. Lassen Sie mich, weil es offenbar nötig ist, einen verbreiteten Irrtum adressieren.

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Daniel Münschke

Also lassen Sie nun die Zwischenfrage zu oder nicht?

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Wolfgang Roick SPD

Ja, ich lasse sie zu …

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Daniel Münschke

Okay, gut.

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Wolfgang Roick SPD

… dann. – Die Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes brandmarkt kein Grundstück … (Das Mikrofon wird abgeschaltet.)

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter … 64 Landtag

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Wolfgang Roick SPD

Na dann los.

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Daniel Münschke

Nee. Also lassen Sie jetzt die Zwischenfrage zu? „Nachher“ und „später“ gibt es nicht – entweder jetzt oder eben nicht.

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Wolfgang Roick SPD

Ja, jetzt.

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Daniel Münschke

Okay, vielen Dank. – Dann Herr Abgeordneter Günther, bitte. Lars Günther (AfD):* Danke, Herr Roick, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich wollte Sie auch ausreden lassen, denn Sie hatten ja die Nummerierung „erstens“, „zweitens“, „drittens“. Entschuldigen Sie bitte, dass ich Sie gestört habe. – Danke, Herr Vorsitzender, dass Sie das jetzt durchgezogen haben, dass ich die Frage stellen darf. Es geht erstens um Folgendes: Ich höre aus Ihrer Rede jetzt schon heraus, dass Sie nicht verstanden haben, dass es sich um das Binnenhochwasser handelt. Sie haben die Oder genannt. Aber die Oder ist weit weg; wir reden von den Vorflutern, weit entfernt von der Oder. Zweitens: Ist Ihnen bewusst, dass die Resolution, die wir im Kreistag Märkisch-Oderland beschlossen haben, von allen Fraktionen außer den Grünen, also mehrheitlich, beschlossen wurde? Und ist Ihnen auch bekannt, dass der Einbringer Ihr Parteikollege Landrat Gernot Schmidt ist? Deshalb frage ich mich, ganz ehrlich: Wie kommen Sie dazu, das geballte Fachwissen der betroffenen Region Märkisch-Oderland hier so abschätzig einzuordnen? (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Gut. Danke, Herr Abgeordneter. – Herr Abgeordneter Roick, Sie haben die Möglichkeit, zu antworten. Die Redezeit ist angehalten und wurde es auch schon, als Sie Ihren Satz noch nicht beendet hatten.

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Wolfgang Roick SPD

Sehr schön. – Herr Günther, ich will niemanden beleidigen, der sich im Landkreis MOL – Märkisch-Oderland – mit diesem Thema beschäftigt, überhaupt nicht! Das ist aber nicht das Thema. Ich habe mir den Antrag natürlich durchgelesen und weiß, dass der Landrat ihn mitinitiiert hat. Soweit ich weiß, ist er auch im Ministerium angekommen und findet dort Beachtung. Hier geht es aber um das Grundsätzliche: Ihr Antrag besagt, dass es keine Überflutungsflächen mehr geben solle. Ich kenne das aus Senftenberg; dort gab es deswegen auch ziemlich viel Trouble, also Ärger, weil jeder gedacht hat: Jetzt ist mein Grundstück entwertet. – Darum geht es aber gar nicht. Es geht darum, dass man Fakten nicht einfach durch politischen Beschluss wegdiskutieren kann. Deswegen habe ich an das Oderhochwasser von 1947 erinnert, weil ein solches Hochwasser ja bis in diese Region hineinreichen würde. Das ist genau die wissenschaftliche Grundlage, auf der die Überschwemmungsgebiete festgelegt werden. (Lars Günther [AfD]: Lieber Herr Roick, es wird nicht besser! Es ist gut, alles gut!) – Gut, dann kann ich jetzt fortführen.

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Daniel Münschke

Ich lasse Ihnen noch ein paar Sekunden, damit Sie den letzten Satz beenden können.

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Wolfgang Roick SPD

Die Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes brandmarkt kein Grundstück; sie schafft Klarheit über ein Risiko, dass ohnehin existiert. Dieses Wissen ersetzt teure Irrtümer – etwa, wenn nach einem Hochwasser millionenschwere Entschädigungen aus dem Landeshaushalt gefordert werden. Die AfD verwechselt Ursache und Wirkung. Nicht die Karte erzeugt das Wasser, sondern das Wasser erzwingt die Karte. Jetzt spreche ich Sie noch einmal direkt an: Sie sprechen ja immer gern von Freiheit und Eigenverantwortung. Ich stimme zu: Freiheit braucht verlässliche Informationen, sonst wird sie zur Lotterie. Sie fordern zugleich mehr technischen Ausbau. Auch das gehört in ein integrales Konzept, aber eben flankiert von Raumordnung, natürlichem Rückhalt und zyklischer Datenaktualisierung, also Datenerfassung. Kurz: Wir brauchen das Sowohl-als-auch und nicht das Entweder-oder. Und weil subtile Hinweise manchmal überhört werden, sei es klar ausgesprochen: Nur 42 % der Gebäude in Brandenburg sind gegen Elementarschäden versichert. 58 %, also mehr als die Hälfte, sind es nicht. Wer die Erstellung amtlicher Gefahrenkarten verzögert, erhöht die Unsicherheit, treibt am Ende die Prämien in die Höhe und vergrößert gegebenenfalls die Staatshaftung. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie propagieren. Ein Blick über die Grenze sei mir noch gestattet. Die Niederlande haben mit dem Programm „Room for the River“ vorgemacht, wie man Deichrückverlegungen, Polder und technische Anlagen miteinander kombiniert und damit das Schadensrisiko senkt, ohne die Gefahrenzonen zu verstecken. Transparenz ist die Voraussetzung für Resilienz. Politik ist zuweilen mühsam, weil sie Begrenzungen eingestehen muss. Der vorliegende Antrag tut genau das Gegenteil: Er verspricht eine risikofreie Welt ohne Bürokratie und verkennt, dass gerade klare Regeln Leben, Eigentum und auch den Landeshaushalt schützen. Deswegen lehnen wir als SPD-Fraktion diesen Antrag ab – aus rechtlichen, naturwissenschaftlichen und ökonomischen Gründen. Kommen wir zu den Dingen, die wirklich zu machen sind. Erstens: HQ100-Ausweisungen fristgerecht abschließen. Zweitens: Pflege der Gewässer I. Ordnung beschleunigen – diesbezüglich bin ich durchaus bei Ihnen. Drittens: das Schöpfwerk Hohensaaten in ein – integrales – Gesamtkonzept einbetten. Und viertens – das ist ganz wichtig, und auch da gebe ich Ihnen recht: Das ist in der Vergangenheit nicht ausreichend passiert –: die Bürgerinnen und Bürger transparent in die nächsten Aktualisierungszyklen der Gefahren- und Risikokarten einbinden. Das ist seriöse Politik, das ist generationengerechte Vorsorge – wir haben ja gerade junge Menschen da – und, wenn Sie so wollen, gelebte Verantwortung statt wohlfeiler Symbolik. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und BSW)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Der Redebeitrag hat eine Kurzintervention des Abgeordneten Günther zur Folge. Bitte sehr, Herr Abgeordneter. (Beifall AfD) Lars Günther (AfD):* Herr Roick, Sie haben, bei allem Respekt, überhaupt nichts Richtiges gesagt – das muss ich ganz ehrlich sagen. Für uns, die wir uns seit Jahren mit den Problemen beschäftigen, ist wichtig, dass die Gewässer I. Ordnung, wie gesagt, immer und umfänglich in der Lage sind, Wassermassen wegzutransportieren, dass die Schöpfanlagen ausreichend funktionieren und dass eine weitere Schöpfanlage gebaut wird bzw. viele kleinteilige Schöpfanlagen gebaut werden – das müssen die Fachleute entscheiden, da möchte ich mich gar nicht einmischen. Fakt ist, dass sehr viele Fachleute gesagt haben, dass in Hohensaaten mindestens eine neue Schöpfanlage gebaut werden muss. Dann haben wir das Problem, dass die Vorfluter, zum Beispiel die Alte Oder, teilweise nur eine Wassertiefe von 30 cm haben – da können wir durchlaufen. Wir haben es mit Verlandungen und Verschilfungen zu tun, dort wird nicht mehr regelmäßig gekrautet. Es ist quasi mit bloßem Auge zu erkennen, dass die Abflusssysteme in wirklich bemitleidenswertem Zustand sind. Das alles habe ich Ihnen in Kürze darzulegen versucht – aber es steht auch in unserem Antrag und den vielen Anfragen, die wir gestellt haben. Das sagen Ihnen auch Ihre Parteikollegen vor Ort. Das ändert nichts daran, dass wir Gesetze haben – die Bundesvorgaben im Wassergesetz und die EU-Vorgabe von 2007 –, die für die allermeisten Gebiete sehr sinnvoll sind. Das ist richtig, aber man kann diese Regelungen nicht schablonenartig auf das Oderbruch übertragen; das habe ich Ihnen klipp und klar gesagt. Wir müssen darüber sprechen, wie wir – und das ist die Diskussion – diese Regelungen anpassen, wie wir sie verändern oder wie wir sie für das Oderbruch irgendwie so auslegen, dass es sinnvoll ist. Mit einer einfachen Ausweisung von Überschwemmungsgebieten ist niemandem geholfen, ganz im Gegenteil. Wir sind bereits in der Situation, dass die Eigentümer massive Probleme haben, weil die Rückversicherer jetzt schon – ohne, dass wir tätig geworden sind und Überschwemmungsgebiete ausgewiesen hätten – gehandelt haben und …

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Daniel Münschke

Denken Sie an die Redezeit! 2025 65 Lars Günther (AfD):* Ja. – … die Prämien erhöht oder – teilweise – Kreditzusagen an Immobilienbesitzer zurückgenommen haben. – Danke sehr. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Roick möchte gern darauf antworten. Ich weise darauf hin, dass das Präsidium auch bei Kurzinterventionen angesprochen werden möchte.

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Wolfgang Roick SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Günther, wir haben im Ausschuss ja wirklich sehr viel über dieses Thema geredet, und ich bin bei Ihnen – das habe ich gerade auch gesagt –, dass das in der Vergangenheit nicht immer zusammen mit den Menschen vor Ort organisiert worden ist. Auch was den Zustand unserer Gräben usw. betrifft, haben wir eine Menge nachzuholen, aber ich gehe davon aus – da bin ich sehr optimistisch –, dass die neue Hausführung diesbezüglich auch sehr viel tut. Kommen wir einmal zu dem Gesetz: Wir können nicht sagen, dass dieses Gesetz nicht auf das Oderbruch angewendet werden könne – das sei gesetzfreier Raum, da könne das Gesetz nicht gelten. Das Gesetz gilt in ganz Deutschland – das ist ja schon einmal ein Fakt –, man kann das Oderbruch also nicht davon ausnehmen. Man kann vor Ort sicherlich gucken, was ganz genau geht – und diesbezüglich bin ich davon überzeugt, dass die neue Ministerin das in Zukunft anders handhaben wird. Zweiter Punkt: Was würde denn passieren, wenn man diese Flächen jetzt nicht ausweist, jemand dort sein Haus hat oder zu bauen anfängt – und dann kommt so ein Hochwasser wie 1947? Wen fragt der denn, wer ihm den Schaden ersetzt? Wer wird dann gefragt? (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Dann wird unter Umständen das Land Brandenburg gefragt – und das ist genau der Punkt. Man weist diese Gebiete aus, und dann guckt das Bauordnungsamt – weil es diese Karten ja auch hat – ganz genau hin, ob man so oder so bauen kann – was ist in diesem Bereich noch erlaubt? –, um genau solche Ersatzleistungen zu vermeiden. – Danke schön.

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Dann setzen wir die Aussprache fort. Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Hoffmann das Wort. Bitte sehr. Gordon Hoffmann (CDU):* Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden über den Antrag der AfD und die Ausweisung sogenannter Überschwemmungsgebiete. Ich möchte gleich am Anfang 66 Landtag sagen, dass wir die Sorgen der Menschen da sehr ernst nehmen, weil die natürlich real sind. Was Sie beschrieben haben – dass Immobilienwerte sinken, sich Kreditkonditionen verschlechtern, Existenzen wirtschaftlich gefährdet werden –, nimmt niemand leichtfertig hin. Es gibt auch individuelle Schicksale, die uns nicht kaltlassen dürfen – das ist vollkommen klar. Die Antwort kann allerdings nicht sein, dass wir die Realität ausblenden, und die Realität ist: Es gibt einen Klimawandel. Die Auswirkungen dessen sind, dass wir Starkregen und häufiger Hochwasser haben. Ich will daran erinnern: Im Juli vor vier Jahren gab es das Hochwasser an der Ahr. Das war noch einmal eine ganz andere Hausnummer: 135 Menschen sind dabei ums Leben gekommen. Tausende haben ihr Zuhause, ihren Betrieb, ihr Hab und Gut – die gesamte Existenz – verloren, weil es da keine technischen Schutzsysteme gab. Man war nicht entsprechend vorbereitet, weil man dachte: Es wird schon gut gehen. Nun komme ich nicht aus dem Oderbruch – ich komme aus Wittenberge –, aber ich habe auch in Wittenberge und bei uns in der Region die Elbhochwasser von 2002 und 2013 miterlebt. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie es sich anfühlt, wenn man Sandsäcke vor die Kellerfenster legt und irgendwie die ganze Zeit guckt, wie sich der Pegelstand entwickelt, und wenn man einfach nur hofft, dass es irgendwie gut geht. Ich finde allerdings, dass nur Hoffen in so einer Situation nicht genug ist, denn die Gefahr ist ja nicht weg, nur weil man sie nicht ausspricht. Ich bin also sehr dafür, die existierenden Gefahren zu benennen und gefährdetes Gebiet auf einer gesicherten Datengrundlage auch tatsächlich als solches auszuweisen, und zwar nicht, um es zu stigmatisieren, sondern um es zu schützen, denn die Ausweisung als Überschwemmungsgebiet ist ja kein bürokratischer Selbstzweck. Kollege Roick hat es beschrieben: Es gibt zum einen die gesetzliche Verpflichtung dazu. Zum anderen ist es aber auch eine Voraussetzung dafür, dass Fördermittel fließen und präventive Maßnahmen ergriffen werden können, sowie dafür, dass Bürgerinnen und Bürger versicherbar bleiben – denn die Auswirkungen, die Sie beschreiben, gibt es. Das ist durchaus richtig. Wenn man die Ausweisung komplett weglassen würde, könnte das nämlich dazu führen, dass dieses Gebiet pauschal als Zone 4 eingestuft wird, weil man sagt: Wir können die Risiken überhaupt nicht objektiv bewerten, deswegen gelten automatisch die höchsten Versicherungsbeiträge überhaupt. Ein weiterer Punkt ist – darauf hat Kollege Roick ebenfalls hingewiesen – der Umstand, dass die Elementarschadenversicherung bislang nur 42 % der Immobilien in Brandenburg abdeckt – und das ist gerade in solchen Regionen, die hochwassergefährdet sind, besonders schwierig, weil sich Versicherer zum Teil weigern. Insofern freue ich mich sehr, dass es dieses Thema auch in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung geschafft hat. Zwei Punkte, denen ich mich durchaus anschließen will, sind – zum einen – die Frage der Instandsetzung der Gewässer I. Ordnung, der Stauanlagen. Da haben Sie, glaube ich, vollkommen recht. Ich glaube, das ist auch unstrittig. (Beifall CDU) Ein weiterer Punkt, den auch Kollege Roick schon angesprochen hat, ist, dass deutlich geworden ist, dass die Kommunikation des Landes mit den Betroffenen nicht optimal war. Die Bürger wollen natürlich wissen, wie die Karten zustande kommen und was sie bedeuten. Sie wollen auch, dass ihre Einwände ernsthaft geprüft werden – und das unterstützen wir ausdrücklich. Wir unterstützen auch, dass das Verfahren mit einer aktuellen Datengrundlage fortgeführt wird; darüber können wir uns gern weiterhin austauschen. Was wir allerdings nicht machen können, ist, einfach politisch zu beschließen, dass es dort keine hochwassergefährdeten Gebiete gibt, und damit das Problem auszublenden und unserer Verantwortung nicht gerecht zu werden. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. – Danke schön. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD])

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Daniel Münschke

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der BSW-Fraktion fort. Für sie erhält der Abgeordnete Lehmann das Wort. (Beifall BSW) Gunnar Lehmann (BSW):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer! Friedrich der Große hat, wie man so schön sagt, mit dem Oderbruch eine ganze Provinz im Frieden erobert. Aber diese Provinz muss seither ständig gegen die allgegenwärtige Naturgewalt des Wassers verteidigt werden. Mit einer Fläche von 80 000 ha und fast 60 000 Einwohnern ist das Oderbruch der größte eingedeichte Flusspolder Deutschlands. Die Trockenlegung, Besiedelung und Bewirtschaftung seit dem 18. Jahrhundert ist – da stimmen wir Ihnen zu – eine gewaltige und erhaltenswerte Kulturleistung, die in Bezug auf den Umgang mit hohen Wasserständen mit vielen Besonderheiten verbunden ist: So besteht gemäß § 100 des Brandenburgischen Wassergesetzes eine Verpflichtung, in bestimmten Risikogebieten Überschwemmungsgebiete auszuweisen. Für die Erstellung der zugrunde liegenden Risikokarten ist das sogenannte hundertjährliche Hochwasserereignis maßgebend. Das ist die Gesetzeslage – und, Herr Günther, jedes Gesetz ist eine Schablone, jedes Gesetz ist eine allgemeine Regel, die auch im Spezialfall gilt. Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten erfolgt also nicht mit der Absicht, gezielt Überflutungen herbeizuführen, sondern um Risiken zu dokumentieren und zum Beispiel Baumaßnahmen in den festgesetzten Gebieten so zu reglementieren, dass das Wasser im Katastrophenfall möglichst schnell wieder abgeführt wird. Die AfD stellt den Antrag, die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Oderbruch zu beenden. Damit entsteht zunächst einmal der Eindruck, dass der Antrag im Widerspruch zum geltenden Wasserrecht steht. Im Oderbruch werden immer wieder Binnenhochwasser auftreten, und die Landesregierung ist gesetzlich verpflichtet, diesen Sachverhalt zum Schutz der Bevölkerung und zur Vermeidung von Hochwasserschäden kartografisch zu dokumentieren. Von den ca. 14 000 Wohnadressen in Brandenburg, die nach einer aktuellen Studie bei einem Hochwasser stark betroffen wären, befindet sich sicher ein großer Teil im Oderbruch. Umso wichtiger ist die Ausweisung der gefährdeten Gebiete. Wir können schlicht und ergreifend nicht so tun, als gäbe es keine Überschwemmungsgefahr, nur um – vermeintlich – den Werterhalt von Immobilien zu gewährleisten, der in der Tat gefährdet ist. Gegen das im Antrag der AfD formulierte Anliegen, die diesbezüglichen Sorgen von Einwohnern des Oderbruchs ernst zu nehmen, gibt es selbstredend – ich glaube, das haben jetzt alle gesagt – nichts einzuwenden. Ich gehe davon aus, dass die Hauptgründe für den Protest gegen die Festsetzung, den Sie hier in den Landtag tragen, ihre Auswirkungen auf die Immobilienwerte und die Versicherungsprämien sind. Die Ermittlung der Elementarrisiken durch Versicherungen erfolgt allerdings nicht auf der Grundlage von Emotionen – wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben –, sondern auf Grundlage des sogenannten Zonierungssystems für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Würden wir dieses System verbieten, würden sich die Versicherer schlicht weigern, die entsprechenden Objekte zu versichern. Dann bliebe nur die Möglichkeit einer staatlichen Versicherung, für die man aber auch einen gerechten Beitrag entsprechend dem Risiko ermitteln müsste. Zurück zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch das Land: Unstrittig muss diese Festsetzung auf der Grundlage eines ganzheitlichen Hochwasserschutzkonzepts und eines guten und aktuellen Datenfundaments erfolgen. Was wir als Herausforderung für alle Beteiligten sehen, ist die Entscheidung, bis zu welchem Grad der Hochwasserschutz mit verhältnismäßigen technischen Mitteln realisiert werden kann, und ab wann er eben nicht mehr sinnvoll ist. Was technisch verhältnismäßig erscheint, sollte als Zielvorstellung definiert und den Berechnungsmodellen zugrunde gelegt werden. Dazu gehört selbstverständlich – ich glaube, auch hier sind wir uns alle einig – ein guter Unterhaltungszustand der Gewässer, übrigens im ganzen Land, (Vereinzelt Beifall BSW) und dazu gehört auch die Funktionsfähigkeit der erforderlichen technischen Bauwerke. In dieser Hinsicht ist das gestern verabschiedete Gesetz zum Bürokratieabbau zu begrüßen, mit dem wir über eine Änderung des Wassergesetzes auch eine Beschleunigung der Sanierung von Hochwasserschutzanlagen, also Deichen, sowie Erleichterungen beim Betrieb von Stauanlagen und Schöpfwerken im Rahmen der Gewässerunterhaltung beschlossen haben. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) In dieser Hinsicht sollte sich das Land auf Bundesebene für eine auskömmliche Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ einsetzen. Der Antrag in der vorliegenden Form ist jedoch abzulehnen, (Lena Kotré [AfD]: Oh!) 2025 67 da die Menschen des Oderbruchs ein Recht darauf haben, über die Risiken eines Hochwassers informiert zu sein. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Elske Hildebrandt und Wolfgang Roick [SPD])

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung erhält die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Ministerin Mittelstädt, das Wort. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Die Extremwetterlagen und die damit verbundenen Hochwasserereignisse in den letzten Jahren haben uns auf dramatische Weise vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierender Hochwasserschutz ist. Neben dem technischen Hochwasserschutz ist natürlich auch die Flächenvorsorge, zum Beispiel die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, ein elementarer Bestandteil des ganzheitlichen Hochwasserschutzes. Lassen Sie mich auf die zentralen Punkte eingehen, die Ihr Antrag beinhaltet, und zwar zunächst auf die Beendigung des Verfahrens zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten: Ich möchte gern für das fachliche Verständnis der Ziele, die wir damit verfolgen, sorgen und den Hinweis geben, dass die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nicht mit der Absicht erfolgt, gezielt Überflutungen herbeizuführen, (Lars Günther [AfD]: Das brauchen Sie nicht zu sagen!) wie es tatsächlich öffentlich diskutiert worden ist. Vielmehr geht es darum, dass jene Gebiete ausgewiesen werden, die bei einem hundertjährlichen Hochwasser überflutet werden würden. Die Notwendigkeit einer solchen Festsetzung ist in den Wassergesetzen des Bundes und auch der EU fest verankert; deshalb gilt sie für alle Gewässer im Land Brandenburg und eben auch im Oderbruch. Die Alte Oder mit ihren Zuflüssen Freienwalder Landgraben, Letschiner Hauptgraben und Golzower Schleusengraben ist davon betroffen. Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist somit eine Maßnahme des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Grundsätzlich gilt es dabei, zu vermeiden, dass der Abflussquerschnitt durch Bebauung weiter verengt wird – deswegen die eingeschränkte Bebauung, die damit zusammenhängt. Es soll vermieden werden, dass sich das vorhandene Schadenspotenzial – Sie sprachen es ja schon an; es geht um Güter, die bei einem Hochwasser Schaden nähmen – weiter vergrößert, und es soll vermieden werden, dass aufgrund der Lagerung von gefährlichen Stoffen im Hochwasserfall eine Verunreinigung der Gewässer und Böden auftritt. Nicht zuletzt dient diese Festsetzung natürlich auch der Schärfung des Bewusstseins aller Beteiligten für das Risiko von Hochwasserereignissen in den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten. 68 Landtag Ich komme zu den Daten: Natürlich, die Bestimmung von Überschwemmungsgebieten muss auf plausiblen Daten fußen; ohne sie geht es nicht. Wenn das Landesamt für Umwelt Daten vorangegangener Jahre verwendet, werden sie auf Plausibilität geprüft – und wenn diese Daten keine maßgeblichen Änderungen vorweisen, können wir sie schlichtweg auch verwenden. Ich komme zur Erweiterung des Schöpfwerkes Hohensaaten – wir haben sie mehrfach diskutiert; Herr Günther hat auch Kleine Anfragen dazu gestellt –: Sicherlich ist Hohensaaten eines der funktionierenden Schöpfwerke, die dafür eingesetzt werden, Fließgewässer zu entlasten und die Bürgerinnen und Bürger vor Hochwasser zu schützen. Untersuchungen dazu laufen gerade, und ich erwarte vom Landesamt für Umwelt 2026 die entsprechenden Ergebnisse. Wir wissen aber auch: Wenn wir die Förderleistung des Schöpfwerks signifikant erhöhen wollen, bedeutet das große Investitionen in das Schöpfwerk. Deswegen möchte ich die entsprechende Datengrundlage für diese Entscheidung haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir seit vielen Jahren ein Sonderprogramm Oderbruch haben. Es dient der Optimierung des Abflussverhaltens der Gewässer im Oderbruch. Hier wurden bereits 21 Millionen Euro in die Instandsetzung von insgesamt 43 Kilometern Fließgewässer und Einzelanlagen investiert. Etwa fünf Kilometer sollen noch instand gesetzt werden. Sie sprachen eine bessere Abstimmung an, die in der Tat im Vorfeld nicht stattfand. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht; da sind wir einer Meinung. Doch Sie merken, dass sich mit der neuen Hausleitung auch die Kommunikation zu den unteren Behörden, den Landkreisen, den Gemeinden und den Bürgerinnen und Bürgern deutlich verbessert hat. Sie sprachen es an: Wir planen eine Fachkonferenz im Herbst. Sie befindet sich in der Vorbereitung. Dort werden wir genau diese komplexen wasserwirtschaftlichen Zusammenhänge erörtern und diskutieren. Ich möchte auch nicht verschweigen, dass wir als Hausleitung Ende nächster Woche auf den Deichen an der Oder unterwegs sein werden, um uns schon im Vorfeld über den aktuellen Sachstand zu informieren. Ich empfehle die Ablehnung des Antrags. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)

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Daniel Münschke

Vielen Dank. – Eine Kurzintervention des Abgeordneten Günther wurde angezeigt. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Hervorragend!) Lars Günther (AfD):* Frau Ministerin, auch die Vorredner haben es gesagt: Eine Risikoabwägung gibt es im Oderbruch, seit dort Menschen leben. Die Menschen wissen ganz genau, wo sie leben, und um das damit verbundene Risiko, dass ein Oder-Hochwasser quasi jederzeit auftreten kann bei gewissen Wetterlagen oder Wasserlagen – aber nicht von innen heraus. 250 Jahre lang haben die Menschen dort dafür gesorgt, dass es keine Binnenhochwasser gibt, dass die Ablaufsysteme funktionieren. Die verarmte DDR hat es mit den Ressourcen, die gewährleistet wurden, geschafft, die teilweise noch aus Kaiserzeiten stammende Infrastruktur zu pflegen. Seit 35 Jahren sieht man vermehrt immer schlechtere Leistungen bei den Infrastrukturmaßnahmen. Es ist mit bloßem Auge zu erkennen, dass nicht mehr überall gekrautet wird, dass die Uferbefestigungen in sich zusammenfallen, dass die Schöpfwerke abgebaut werden bzw. ihre Leistung nicht ausreichend ist. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wenn Sie eine Verschärfung wollen, kümmern Sie sich um die Gewässer I. Ordnung. – Ich habe die situativen Verbesserungen auch schon bemerkt. Doch ich muss sagen, dass die CDU und die SPD dieses Land seit 35 Jahren mehr oder weniger Hand in Hand mit den Linken regieren. (Steeven Bretz [CDU]: Das wüsste ich!) Obwohl hier jetzt eine Fraktion nicht mehr sitzt, die in der letzten Regierung war, haben Sie, meine Damen und Herren der SPD und der CDU, den wahnwitzigen Grünen in den letzten fünf Jahren nicht widersprochen, sondern sind ihnen in den Arm gefallen. (Steeven Bretz [CDU]: Das weise ich zurück! – Unruhe) Wir haben fünf Jahre verloren. Das falsche Herantreten an unsere Bürger vor Ort, die Art, wie man gewisse Dinge propagieren wollte, trug die Handschrift der Grünen, aber Sie haben das nicht verhindert, meine Damen und Herren. Da haben Sie sich leider ein Stück weit Schuld aufgeladen.

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Daniel Münschke

Denken Sie an die Redezeit. Lars Günther (AfD):* Lassen Sie uns einfach weiter diskutieren, wie wir jetzt die Problemlagen lösen können.

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Daniel Münschke

Herr Abgeordneter, kommen Sie zum Schluss. Lars Günther (AfD):* Ich glaube, dass diese Diskussion schon einiges befruchtet hat. (Beifall AfD)

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Daniel Münschke

Frau Ministerin Mittelstädt, möchten Sie antworten? – Sie lächelt und verneint. Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Ich stelle den Antrag … – Herr Minister Keller, darf ich um etwas Aufmerksamkeit bitten? Wir treten jetzt in die Abstimmung ein. – Danke sehr. Das Gleiche gilt übrigens für Herrn Minister Crumbach. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/1369, „Hochwassermanagement für das Oderbruch gesamtheitlich denken - Ausweisung von so genannten (Teil-)Überschwemmungsgebieten beenden“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Das ist eindeutig: Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. (Unruhe) Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und übergebe die Sitzungsleitung an die Vizepräsidentin Dr. Gruhn.

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Jouleen Gruhn

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich heiße die neuen Besucher auf der Tribüne herzlich willkommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf. TOP 11: Ein neues Markenzeichen für das Land: Brandenburg - Möge die Mark mit Dir sein! Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1380 Die Aussprache beginnt mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Kuffert für die AfD-Fraktion. (Beifall AfD – Steeven Bretz [CDU]: Das ist so ein richtiger Jedi-Ritter!) Herr Abgeordneter, bitte schön. (Steeven Bretz [CDU]: Holen Sie mal Ihr Lichtschwert raus! – Vereinzelt Heiterkeit)

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Roman Kuffert AfD

– Ja, danke. (Jean-Pascal Hohm [AfD]: Darauf spekulieren Sie! – Lars Hünich [AfD]: Dann verdunkeln wir erst! – Heiterkeit) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kollegen des Hohen Hauses! Liebe Brandenburger! – Ein neues Markenzeichen für das Land: Möge die Mark mit Dir sein! (Beifall AfD) Die Mark Brandenburg ist ein seit Jahrhunderten existierendes Territorium, ein Kulturraum, eine Identität, der Ursprung unseres heutigen Bundeslandes. Auch die Zersplitterung in die Bezirke Potsdam, Frankfurt und Cottbus ab 1952 in der DDR in Verbindung mit sozialistischer Geschichtsleugnung konnte die Identität der Menschen als Brandenburger nicht zerstören. 2025 69 Der Begriff „Mark“ stammt noch aus dem Altdeutschen. Als nordöstliches Grenzland des Heiligen Römischen Reiches entstand die Mark Brandenburg mit der deutschen Ostsiedlung im 12. Jahrhundert. Wenig später, als Kurfürstentum, gehörte sie zu den sieben wichtigsten Säulen des Reiches und war somit eine Stütze der deutschen Nation. Auch als Kernland Preußens gewann die Mark eine ganz besondere Relevanz in der deutschen Geschichte als Herzstück des deutschen Kaiserreiches. Brandenburg ist das Herkunftsland zahlreicher Größen der Geschichte wie der Brandenburger Brüder Humboldt, die mit ihrem Gesamtwerk Deutschland als führende Wissenschaftsnation der Zeit prägten. Fontane durchwanderte die Mark Brandenburg und gab ihr als einer der bedeutendsten Schriftsteller der deutschen Sprache ein literarisches Gesicht. Die Sportgeschichte Mitteleuropas wurde von Friedrich Ludwig Jahn, einem Prignitzer, entscheidend geprägt. Auch der Humor sollte nicht vergessen werden. Lachen hat eine revolutionäre Kraft, das wissen wir alle – das Lachen über die Regierung wie das Lachen über sich selbst. Vicco von Bülow, bekannt als Loriot, war Brandenburger. Sein humoristischer Widerstand gegen die Zumutungen der Gegenwart ist bis heute ein grandioses Lebenswerk. (Beifall AfD) Ein widerständiges, wehrhaftes, sich seiner Souveränität bewusstes Volk braucht die Verwurzelung in der Heimat und in der Geschichte, nicht nur als philosophisches Gerede, sondern als Ausdruck der eigenen Werte. In Anbetracht der Identität unseres Landes ist das Brandenburger Motto „Es kann so einfach sein“ weder für die Vergangenheit noch für die Zukunft bezeichnend. (Beifall AfD) Es mangelt an einer Bindung der Menschen an das Land und seine Kultur. Es mangelt an Stolz. Ohnehin ist in Brandenburg rein gar nichts einfach: Die Bürokratie der EU und des Bundes lasten auf der freien Wirtschaft – das wissen alle. Politikgemachte Dauerkrisen, Verbotsorgien und das Hineinregieren bis ins Private erschweren uns das Leben im heutigen Brandenburg. Bereits die katastrophale Nachwende-Treuhandpolitik hat die Menschen enttäuscht und zu einem großen wirtschaftlichen Niedergang im Osten geführt. Das kostbarste Erbe der Menschen in Ostdeutschland besteht aber nicht nur aus verlorener Industrie, sondern aus dem Freiheitsgedanken, Heimatgefühl und seinen Wurzeln. Das kann nur bestehen, wenn wir uns unserer Geschichte und des Erbes der Mark Brandenburg bewusst bleiben. (Beifall AfD) Das überall spürbare Heimatbewusstsein – von der Uckermark bis ins Elsterland, von der Prignitz bis in die Lausitz – richtet sich gegen die Haltungsvorgaben der aktuellen Herrschaft. Aus diesem Geiste des Landes heraus sollen sich zukünftig auch Veranstaltungen und Anreize entwickeln, mit der Schaffung von Tourismusrouten, die geeignete Plätze ausweisen und miteinander verbinden. In künstlerischer und wissenschaftlicher Arbeit und in pädagogischen Konzepten wird der brandenburgische Beitrag zur deutschen Kultur für verschiedene Bevölkerungsgruppen ausgeführt, um uns alle zu verbinden und zu einen. 70 Landtag Die Landesregierung soll dementsprechend – sollte der Antrag wider Erwarten durchgehen – Kongresse, Gedenktage und Festveranstaltungen zu den Themenblöcken konzipieren und mit einer neu aufgelegten Kulturraumförderung ab dem Haushaltsjahr 2027 die Kommunen dazu animieren, diese regional auszugestalten, namhaft dotierte Historiker-, Kunst-, Philosophie- und Literaturpreise ausloben, die sich den Themenblöcken zuweisen lassen und für die Leistungen vergeben werden, die eine Weiterentwicklung landschaftlicher und brandenburgischer sowie deutscher Identität erkennen lassen, einen „Stolz-Pass“ einführen, der in allen historischen Städten, die im Zusammenhang mit der Kampagne stehen, erworben werden kann. Nach Art einer Stempelkarte wird der Eintritt geringer, je mehr Stätten besucht werden. (Minister Daniel Keller: Hochmodern, die Stempelkarte!) – Ja, das ist modern. Wenn man ein Emblem auf einen Stock nagelt, ist das auch hochmodern. Der „Stolz-Pass“ soll die Menschen an ihre Kulturinstitutionen heranführen. (Beifall der Abgeordneten Lena Kotré und Dennis Hohloch [AfD]) Museen und Theater gehen wegen Wirtschaftskrise und Massenverschuldung besonders schweren Zeiten entgegen. Es bedarf hier vielseitiger Ideen und neuer Finanzierungsmodelle. Jeder Mensch in Brandenburg, der kein Teil beherrschter Bevölkerung, sondern der souveränen Gemeinschaft eines Volkes sein will, verlangt nach Geschichte, nach Heimat, um darauf auch stolz sein zu können. (Zuruf von Minister Daniel Keller) Möge die Mark mit ihnen und mit Ihnen sein! – Vielen Dank. (Beifall AfD – Heiterkeit des Abgeordneten Kai Berger [AfD])

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Jouleen Gruhn

Danke, Herr Abgeordneter. – Nun spricht Herr Abgeordneter Scheetz von der SPD-Fraktion zu uns. (Beifall SPD)

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Ludwig Scheetz SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Möge die Mark mit Dir sein!“ Wenn man einen solchen Antrag zum ersten Mal liest, weiß man nicht so genau, ob das zur Kategorie ernsthafte politische Initiative oder zum Bühnenprogramm der lokalen Laientheatergruppe gehört. Das ist also kein plakativer Tourismusslogan aus dem Jahr 1993, sondern der Titel eines Parlamentsantrages der AfD im Jahr 2025 – na ja. (Beifall der Abgeordneten Lena Kotré und Dennis Hohloch [AfD]) – Ja, feiert euch auch noch dafür. Offensichtlich befinden wir uns hier im erweiterten kulturpolitischen Universum der AfD – irgendwo zwischen Preußen-Fan-Fiction, Heimatromantik und Rabattmarkenheft. (Heiterkeit SPD sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU] – Beifall SPD und CDU)

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Ludwig Scheetz SPD

Nein. – Da hat man wieder einmal der KI freien Lauf gelassen. Ich habe es auch getestet und die Stichworte des Antrages in ein KI-Programm eingegeben – herausgekommen ist ziemlich genau dieser Antrag. Man sieht: Auch die künstliche Intelligenz kennt politische Beliebigkeit. (Heiterkeit SPD und CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, verstehen Sie mich nicht falsch. Identität, Heimat und Geschichte sind Themen, die uns alle angehen. Sie sind wichtig. Sie prägen, verbinden und fordern uns – gerade in Brandenburg, einem Land mit einer bewegten und teils widersprüchlichen Vergangenheit, vom preußischen Königreich über die NS-Diktatur und die DDR bis zur friedlichen Revolution. Diese Geschichte verdient Differenzierung statt Verklärung. Die Idee, unsere brandenburgische Geschichte auf eine identitätsstiftende Kampagne zu reduzieren, halte ich für politisch gefährlich, denn Geschichte ist nie eindeutig. Sie ist komplex und ambivalent und lehrt uns auch Demut. Wer sie auf einen „Stolz-Pass“ zusammenkürzt, betreibt keine Bildung, sondern Inszenierung. Und dann kommt wieder das Preußen-Narrativ. Natürlich war Brandenburg das Herzland Preußens. Aber Preußen war eben nicht nur Glanz, Ehre und Disziplin; Preußen war auch Obrigkeitsstaat und Militarismus. Wer das verklärt, ohne es einzuordnen, verfehlt ebenfalls den Bildungsauftrag. (Beifall SPD und BSW sowie des Abgeordneten Steeven Bretz [CDU]) An der Stelle zur Einordnung: Die großen Fortschritte Preußens – ob Bildungsreform, Infrastruktur oder Modernisierung – wurden meist in Phasen der Aufklärung, Sozialreform und gesellschaftlichen Öffnung erzielt. Preußens beste Jahre waren oft sozialdemokratisch geprägt. (Beifall SPD – Lachen des Abgeordneten Lars Hünich [AfD] – Zurufe der Abgeordneten Jean-Pascal Hohm und Dennis Hohloch [AfD]) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will noch auf die Idee des „Stolz-Passes“ eingehen. Natürlich wirft allein der Begriff Fragen auf: Wie viele Stempel braucht man denn für ein vollwertiges Heimatgefühl? (Zuruf von der AfD: Alle! – Vereinzelt Heiterkeit) Was ist mit den Menschen mit Migrationsgeschichte? Dürfen die da überhaupt mitmachen? Und wird man nach zehn Museumsbesuchen dann zum Ehrenbrandenburger gekürt und bekommt obendrauf noch Jodeldiplom und -urkunde? (Lachen und Beifall SPD und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Weil Jodeln ja so preußisch ist!) Apropos Loriot – das bezieht sich nämlich auf ihn. Sogar auf ihn wird im Antrag abgestellt; das ist wahrscheinlich der klügste Teil Ihres Antrages. Sicherlich lieben wir alle hier im Raum Loriot, (Dennis Hohloch [AfD]: Nee!) und ich bin mir sicher, Loriot hätte diesen Antrag zur Kenntnis genommen, aber nicht unterstützt. Er hätte ihn mit Sicherheit zerlegt, Szene für Szene, und ich wünschte mir sehr, er hätte diesen Antrag parodiert, denn er liest sich streckenweise wie gut getarnte Satire. Meine sehr verehrten Damen und Herren, um hier zum Schluss wieder ein bisschen Ernsthaftigkeit einfließen zu lassen: Wir wollen einen offenen, kritischen und vielfältigen Zugang zur brandenburgischen Geschichte, der den Menschen nicht vorschreibt, was sie zu empfinden haben, sondern sie dazu einlädt, sich zu interessieren. Unsere Kulturpolitik fördert Museen, Gedenkstätten und Bildungsarbeit. Wenn Ihr historisch fundierter Blick auf Brandenburg dazu führt, dass Sie das Landesmotto durch ein „Star Wars“-Zitat ersetzen wollen, sagt das mehr über Ihre politische Arbeit als über unsere Geschichte aus. Wir lehnen den Antrag ab – nicht, weil wir nichts von Heimat halten, sondern gerade, weil wir sie ernst nehmen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als Nächster folgt Herr Abgeordneter Bommert von der CDU-Fraktion. (Zurufe von der AfD und dem BSW) Frank Bommert (CDU):* Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Als Erstes, weil es heute viele Nachfragen gab: Ich hoffe, ich kann Ihnen im September hier mein Sakko präsentieren. (Heiterkeit SPD, AfD und BSW) Ich muss sagen, ich bin bekennender „Star Wars“-Fan. Ich habe alle Filme gesehen, und als ich diesen Titel – „Möge die Mark mit Dir sein!“ – zum ersten Mal las, dachte ich an die dunkle Seite der Macht! (Lachen bei der SPD, der AfD und dem BSW) 2025 71 Ich dachte, da sitzen der Imperator – Dr. Berndt –, Darth Vader – Dennis Hohloch – und der abtrünnige Ritter Count Dooku – Herr Kuffert. Das war mein erster Gedanke. (Allgemeine Heiterkeit – Beifall SPD) Meine Damen und Herren, der Antrag wirkt auf den ersten Blick harmlos, fast folkloristisch. Er ist aber politisch aufgeladen; die Geschichtsauswahl ist subjektiv und ideologisch gefärbt. Im Antrag wird ein nationalromantisches Narrativ über die Ostsiedlung, die Preußen und die deutsche Identität in den Mittelpunkt gestellt. Das ist keine Kulturpolitik, das ist Symbolpolitik mit Kalkül – davon gehe ich ganz fest aus. Die Migrationsgeschichte – ich denke an die Hugenotten – und die heutige kulturelle Vielfalt – zum Beispiel die Sorben – werden überhaupt nicht betrachtet, und auch die Nachwendezeit wird etwas schwierig abgehandelt. Sie erwähnen auch die Lausitz – wir reden aber von der Mark Brandenburg. Die Lausitz war nie Teil der Mark. (Lars Hünich [AfD]: In der DDR!) Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Lausitzer sagt: Ich fühle mich jetzt als Mark Brandenburger. – Das glaube ich nicht. (Beifall CDU) Ich glaube nicht, dass die Sorben sagen: Wir sind jetzt Mark Brandenburger. Also: Statt Integration schafft dieser Antrag Exklusivität und damit Spaltung. Wanderausstellung, dotierte Preise, „Stolz-Pass“ – das Ding hat mir wirklich gefallen. (Zuruf von der AfD) Leute, wir sind im 21. Jahrhundert! (Beifall CDU) Ich hätte wenigstens eine „Stolz-App“ von euch erwartet und nichts mit einem Stempelkissen. Liebe Leute, Telefon! Da ist abends keiner, dafür braucht man dann eine App. Aber ihr kommt hier mit solchen alten Geschichten; das kann doch nicht sein. Also: Bitte nachdenken! (Zurufe von der AfD) Wer soll eigentlich stolz sein? Ich stelle mir vor, es kommt eine japanische Delegation, und die rennen jetzt alle rum und kriegen diesen „Stolz-Stempel“ in einer App oder so, kehren nach Hause zurück und sind dann die stolzen Mark Brandenburger. Liebe Leute, das ist doch Firlefanz! Also ehrlich: Ein bisschen nachdenken, dann kommt ihr drauf! (Heiterkeit CDU und SPD) Keine Haushaltsgrundlage, kein Konzept: Der Titel klingt wie eine Werbemarktparodie; das muss man so sagen. Man kann ihm etwas abgewinnen, aber nicht für ein Land, nicht für so etwas, das funktioniert nicht. 72 Landtag Brandenburg braucht keine „Star Wars“-Ästhetik; Brandenburg braucht glaubhafte Kulturförderung. Wir stehen für eine Landesidentität, die die Vergangenheit nicht verklärt, sondern erklärt und sie mit Gegenwart und Zukunft verbindet. Dazu braucht man keine parteipolitischen Denkmuster. (Zurufe von der AfD) Eines fand ich so schön, dass ich es hier noch loswerden muss: Ich habe mir das Video von Herrn Kufferts Pressekonferenz angeguckt. Da ich hier im Saal saß, konnte ich es mir nicht anhören, sondern ich konnte nur die Untertitel lesen – und auf einmal lese ich „von Tanis“. Da habe ich mir gedacht: Welche Figur aus „Star Wars“ ist das? Ich bin dann nach oben gegangen und habe es mir angehört: Es hieß „Fontanes“. – Liebe Leute, macht es doch so, dass der Text richtig dasteht! Leute, die nicht hören können, sind sonst total verwirrt. (Lars Hünich [AfD]: Man muss auch lesen können! – Weitere Zurufe von der AfD) – Guckt auf eure Seite, dort könnt ihr es sehen. Das müsst ihr euch angucken! – AfD, Herrn Kufferts Seite. Ich kann es gern rüberschicken; dazu bin ich gerne bereit. Sie erwähnen auch mehrfach Loriot. Er ist ein wirklich großer Sohn der Stadt Brandenburg an der Havel. Ich habe mich, weil Sie ihn bringen, echt gefragt, ob Sie jetzt überall im Land diese Waldmöpse verteilen wollen, wie man es in Brandenburg an der Havel gemacht hat. Das wäre ja was, weil man dann überall auf Loriot hinweisen könnte; das wäre schön. In Brandenburg an der Havel stehen, glaube ich, 27 Stück; ich weiß es jetzt nicht ganz genau. Meine Herren, ich sage Ihnen: Ich musste ein bisschen an Loriot denken. Ich weiß nicht, wer Opa Hoppenstedt noch kennt. (Zurufe von der AfD) Opa Hoppenstedt sagte zu Weihnachten: „Früher war mehr Lametta!“ Meine Damen und Herren von der AfD, so ist es auch mit Ihren Anträgen. Auch sie hatten früher mehr Inhalt; heute ist es ein bisschen wenig. Dieser Antrag ist rückwärtsgewandt, politisch motiviert. Man kann es so sagen: Brandenburg kann so einfach sein. – Wir lehnen den Antrag ab. (Heiterkeit und Beifall CDU sowie vereinzelt SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es wurden uns zwei Kurzinterventionen angezeigt. Als Erster hat der Abgeordnete Simon das Wort, dann schließt sich der Abgeordnete Hohloch an. Den Abgeordneten Bommert bitte ich, die Erwiderungen zusammenzufassen, sofern er erwidern will. Vielen Dank. – Herr Simon, bitte.

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Reinhard Simon BSW

Ich habe noch nie so viel Dilettantismus auf einem Haufen gesehen, was Kultur anbetrifft. Ich bin entsetzt; ich würde hierfür keinen Eintritt bezahlen. Ich sitze hier und denke: Wo bist du hier gelandet? – Dass man sich mit diesem Schwachsinn so lange auseinandersetzt, ist für mich unbegreiflich. Entschuldigung, das musste einmal gesagt werden.

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt der Abgeordnete Hohloch. (Vereinzelt Beifall AfD) Dennis Hohloch (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Stormtrooper! Sehr geehrter Herr Dr. – nein, nicht Dr. – Bommert, (Frank Bommert [CDU]: Danke, danke!) wissen Sie, man muss, wenn man ein Land vermarkten will, auch einmal über seinen Schatten springen und sich überlegen, wie man es tun möchte. Die Idee kam uns nicht irgendwie. Wenn Sie mit Ihrem Speeder nach Brandenburg fliegen, kommen Sie an Schildern mit der Aufschrift „Dieser Weg ist das Ziel“ vorbei. Das sagt alles über die Landesregierung und über dieses SPD-geführte Land aus – das muss man einmal sagen –, aber das ist doch nichts, was im Kopf bleibt; das ist doch nichts, was die Leute mitnimmt. Natürlich kann man sagen, dass es vielleicht ein bisschen infantil klingt. Aber wenn man aus Sachsen-Anhalt kommend – man ist ja froh, wenn man dort rauskommt – in Brandenburg ankommt und ein Schild mit der Aufschrift „Brandenburg – Möge die Mark mit Dir sein!“ sieht, dann, das sage ich Ihnen, bleibt dieser Spruch im Kopf – positiv wie vielleicht auch negativ. Die Leute werden sich daran erinnern, und deswegen ist dieser Spruch auch ausgezeichnet. (Beifall AfD) Sie haben gesagt, man soll es seriös machen. Die Kampagne, die aktuell läuft, ist doch nicht seriös! 200 000 Euro für Finch Asozial auszugeben, dessen Name Programm ist, und ihn zum Teil einer Landeskampagne zu machen, ist alles andere als seriös, meine Damen und Herren. Das ist die Finanzierung des linken Vorfelds unter dem Deckmantel der Vermarktung unseres Bundeslandes. (Beifall AfD – Oh! bei der SPD) Man muss ganz ehrlich die Frage beantworten: Was schadet Brandenburg mehr – der Slogan „Möge die Mark mit Dir sein!“, der „Stolz-Pass“ oder Finch Asozial? Ich weiß ganz genau, dass Finch Asozial derjenige ist, der dem Land mehr schadet. Was ist eigentlich so schlimm daran, stolz auf sein Land zu sein, meine Damen und Herren? (Zuruf von der SPD: Gar nichts!) Man muss es mal so sehen: Unser Antrag greift einen großen Teil der Geschichte der Mark Brandenburg auf. Was dort aufgelistet ist, ist nicht selektiv so ausgewählt, dass ein Großteil der Geschichte ausgeklammert wird. Herr Bommert, wenn Sie der Meinung sind, dass etwas fehlt, können Sie einen Änderungsantrag stellen, der gern von uns übernommen wird. Aber der Teil des Antrags, der unsere Geschichte behandelt, ist so inklusiv, dass damit fast jeder Aspekt der Geschichte Brandenburgs behandelt werden kann.

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Jouleen Gruhn

Kommen Sie bitte zum Schluss. Dennis Hohloch (AfD):* Ich sage Ihnen: Unsere Jugend will stolz auf unser Land sein; wir wollen stolz auf unser Land sein. Mit einem „Stolz-Pass“ kann man genau dieses Gefühl wieder erwecken. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Bommert möchte reagieren. Bitte schön. Frank Bommert (CDU):* Als Erstes zu Herrn Simon: Sie haben eine Kurzintervention zu meinem Vortrag gemacht, doch ich konnte ihn nirgendwo verorten; das muss ich ganz ehrlich sagen. Das war mir ein bisschen unverständlich. Ich nehme es jetzt einfach mal so auf, aber wenn Sie das nächste Mal eine Kurzintervention machen, gehen Sie bitte direkt auf das ein, was ich gesagt habe. (Reinhard Simon [BSW]: Sie waren nicht gemeint!) – Die Kurzintervention galt aber mir. Wenn ich nicht gemeint war – das ist schön und gut –, können Sie sie nicht machen. Dann müssen Sie sie machen, wenn die Kollegen von der AfD reden, aber nicht bei mir. So sind nun einmal die Regeln. (Vereinzelt Beifall CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Ich war sicher gemeint!) Herr Hohloch, ich kann nicht sagen, dass ich „Brandenburg. Es kann so einfach sein.“ toll finde. Das habe ich nicht gesagt, das würde ich auch nicht behaupten. Es gäbe bestimmt bessere Dinge. Aber „Möge die Mark mit dir sein!“ ist vielleicht für Märker verständlich, und ich glaube auch, dass wir stolz auf unser Land sind, aber es kommt doch kein Japaner hierher – deswegen habe ich es gesagt –, lässt sich einen Stempel geben und sagt dann: Ich bin stolzer Brandenburger. (Zuruf des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD] – Lars Hünich [AfD]: Die können das Schild eh nicht lesen!) 2025 73 Ihr müsst wirklich bei der Sache bleiben und das ein bisschen aufbauen. Etwas zu machen, worauf das Land stolz sein kann, so etwas könnt ihr vielleicht im Schulunterricht machen – also damit man sagt, die Leute können stolz darauf sein –, aber doch nicht, wenn man Brandenburg zu einem Tourismusland machen will, das Menschen aus der ganzen Welt empfängt. Die rennen hier doch nicht mit einem „Stolz-Pass“ oder einer „Stolz-App“ herum. (Dennis Hohloch [AfD]: Doch! – Weitere Zurufe von der AfD) Der zweite Punkt ist: Es gibt viele schöne Slogans. In Sachsen-Anhalt hatte man einmal den Slogan „Land der Frühaufsteher“. Ich muss sagen, den Spruch fand ich gut. So etwas kann man machen. Der Spruch nimmt die Leute mit. Man könnte auch sagen: „Brandenburg – Land der Schlösser und Herrenhäuser“. Davon haben wir so viele. Es gibt so viele Sachen, die man mit Brandenburg verbinden kann, auch jemand, der von außen kommt und der dann sagen kann: Das passt. – Sie werden keinen Bayern erleben, der mit einem Stempelpass durch Brandenburg – durch Preußen! – geht und dann sagt: Ich bin stolz, ein Mark Brandenburger zu sein. – Das wird nicht passieren. (Zurufe von der AfD) Also, vielen Dank für die Kurzinterventionen und alles Gute.

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Jouleen Gruhn

Wir bedanken uns für Ihre Antwort auf die Kurzinterventionen. – Als Nächster steht Herr Abgeordneter Dorst vom Bündnis Sahra Wagenknecht auf der Rednerliste. Bitte schön. (Beifall BSW) Christian Dorst (BSW):* Es ist vieles gesagt worden – ich hätte nicht gedacht, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt noch einmal so turbulent wird. (Zurufe von der AfD)

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, ich bedanke mich, wenn Sie mich beim nächsten Mal ansprechen. (Vereinzelt Beifall SPD) Christian Dorst (BSW):* Entschuldigung, ich war gedanklich schon so bei dieser Debatte. Ich bitte um Verzeihung. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Über Geschmack lässt sich trefflich streiten. Eine Sache hat mich irritiert, Herr Hohloch: Der Spruch „Der Weg ist das Ziel“ gefällt Ihnen nicht? Ich hoffe, dass Sie das im Leben etwas anders betrachten. (Einzelbeifall BSW – Dennis Hohloch [AfD]: Nein!) 74 Landtag – Nein? Fokussieren Sie sich auf das Ziel? – Schade. Ich gehe anders heran. (Dennis Hohloch [AfD]: Das ist mir bewusst!) „Ein neues Markenzeichen für das Land: Brandenburg – Möge die Mark mit dir sein!“ Beim ersten Lesen musste ich spontan schmunzeln. Dafür bedanke ich mich herzlich, Herr Kuffert. Das passiert nicht allzu oft bei Anträgen der Opposition. Meine Fraktion kann mit einigen in Ihrem Antrag aufgeführten Punkten durchaus etwas anfangen: Das Wissen über regionale Geschichte zu vermitteln, ist ebenso eine begrüßenswerte Angelegenheit wie die Pflege einer regionalen Identität – und natürlich muss man geschichtliche Ereignisse in erster Linie im Kontext ihrer Zeit begreifen. Ausschließlich mit den Gewissheiten von heute auf Geschichte zu blicken, wird ihr nicht gerecht. (Einzelbeifall BSW) Allerdings sollte man Geschichte gleichzeitig nicht verklären; Schattenseiten dürfen nicht unter den Tisch fallen. Die historische Lücke zwischen Punkt 2 h) und Punkt 2 i) in Ihrem Antrag ist dahin gehend ein bisschen auffällig, und hier fangen die Fragen an, die an seinen Verfasser zu stellen sind. Preußen war nicht nur ein Kulturland, das für das humboldtsche Bildungsideal stand – wie Sie zu Recht aufführen –; Preußen entwickelte sich auch immer mehr zu einem Militärstaat. Das Militär diente als Vorbild für die Organisation und Disziplinierung der Gesellschaft – das war schon zur damaligen Zeit nicht überall gang und gäbe. Diese militärische Formierung der Gesellschaft hat die späteren von Deutschland begonnenen Weltkriege mindestens begünstigt. Brandenburg ist gewiss ein relevanter Bestandteil Deutschlands. Inwiefern unser Bundesland wegen seiner Geschichte aber ausgerechnet das Herz Deutschlands sein soll, erschließt sich mir nicht unbedingt. (Daniel Freiherr von Lützow [AfD] tritt an ein Saalmikrofon.) – Nein, Kollege, wir ziehen es nicht weiter in die Länge. Dafür ist das Thema zu unwesentlich. Eine andere Frage ist, was genau Sie eigentlich beantragen. Was Sie wollen, ist ja offensichtlich kein ökonomisch ausgerichtetes Bundeslandmarketing, wie es etwa das Land Schleswig-Holstein unter dem hanebüchenen Slogan „Der echte Norden“ betreibt. In Ihrer Überschrift steht, Sie wollen ein neues „Markenzeichen“ – das wäre nach meiner Lesart zunächst nur ein Logo. Dann wird aber ausgeführt, dass es sich um eine Langzeitkampagne handeln soll, doch Kampagnen haben nun einmal die Angewohnheit, dass sie ein festes Start- und Enddatum haben. Ebenso sollten Kampagnen klare Ziele verfolgen, die messbar sein müssen und evaluiert werden sollten. Das kann ich in Ihrem Antrag schwer erkennen; denn Sie packen unter Ihren Slogan einfach alles, was Ihnen dazu einfällt. Am ehesten erinnert Ihr Antrag deswegen an ein Kulturförderungsprogramm mit einer bestimmten Ausrichtung. Eine Kampagne scheint es mir nicht zu sein. Der wichtigste Punkt ist aber folgender: Ich erinnere mich noch an die Haushaltsberatungen. Sie von der AfD kritisierten teils vehement, dass die Landesregierung Kredite aufnimmt und Ihrer Meinung nach zu viel Geld ausgibt. Nun kommen Sie in angespannter Haushaltslage mit einer Langzeitkampagne um die Ecke, die aus Preisen, Kongressen, Festveranstaltungen, Ausstellungen, Marketing und Weiterem bestehen soll. – Den Widerspruch erkennen Sie selbst, oder? (Beifall BSW) Wie dem auch sei – ich danke Ihnen, wie eingangs erwähnt, für die Erheiterung; denn „Möge die Mark mit dir sein!“ ist ein lustiger und zugleich eingängiger Slogan. Ich kann mich dafür erwärmen – so viel zum Thema Geschmack. Zum Rest allerdings: Ein Sammelsurium und unausgereift es ist, wie Meister Yoda wohl dazu sagen würde. – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt für die Landesregierung Herr Minister Keller. Bitte schön. (Beifall SPD) Daniel Keller (Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ein Land heute wirtschaftlich erfolgreich sein möchte, muss es auch werben – um Investoren, um Unternehmen, aber auch um Fachkräfte und Talente; hier im Land selbst, aber auch darüber hinaus, international. Deswegen, muss ich sagen, ist es schade, dass der Antrag zum Teil einen lächerlichen Charakter hat. Wir haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei uns im Ministerium, die daran arbeiten, dass unser Land über das Landesmarketing vorangebracht wird. (Beifall SPD und BSW) Herr Hohloch, wenn Sie Finch vor dem Hintergrund der Kampagne „Jeder will dahin“ als Mitglied irgendeiner Vorfeldorganisation sehen, muss ich dazu sagen: Am Ende hatten wir einen sehr gut produzierten Werbespot, der eine riesige organische Reichweite hatte. Wer ihn noch nicht gesehen hat, dem kann ich es wärmstens empfehlen. Er ist sehenswert; holen Sie es gerne nach. Ich bitte um einen Applaus für den Künstler Finch für die Umsetzung – ich finde, das kann man an der Stelle einmal sagen. (Beifall SPD, BSW und CDU) Sehr geehrte Damen und Herren, wir könnten noch lange über den Antrag reden, aber ich halte es mit dem Abgeordneten des BSW, (Lars Hünich [AfD]: Herr Simon!) mit Reinhard Simon, der gesagt hat: Es ist schon bezeichnend – auch mit Blick auf die Uhr –, wie viel Zeit wir darauf verwenden, (Beifall BSW sowie Zuruf: Ja!) wobei ich die Rede von Herrn Scheetz vortrefflich fand. Dass sogar Herr Bommert den Antrag ablehnt, ist für mich ein Signal dafür, dass auch ich ihn guten Gewissens ablehnen kann, (Heiterkeit CDU) dass nichts falsch daran sein kann, ihn abzulehnen. Lassen Sie mich noch kurz zwei Punkte ansprechen: In diesem Jahr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Landesmarketingabteilung, die gemeinsam mit einer Agentur das Konzept der schönen Brandenburger Orte, die keine schönen Namen brauchen, entwickelt haben, den deutschen Marketingpreis gewonnen. Dementsprechend sende ich von hier aus ein ganz großes Dankeschön und beste Grüße an die Agentur und an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das bewerkstelligt haben. Ganz am Ende sage ich Ihnen: Der Versuch der AfD, hier in Anlehnung an „Star Wars“ von einer inhaltlichen Leere, aber auch von einem falschen geschichtlichen Verständnis abzulenken, ist gescheitert. Deswegen sage ich: Lassen Sie nicht nur die Mark mit uns sein, sondern möge auch der Verstand mit uns sein. – Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Ich bedanke mich. – Als Nächstes erhält Herr Abgeordneter Kuffert noch einmal das Wort. Es verbleiben ihm noch 3 Minuten und 40 Sekunden. Bitte schön. (Beifall AfD)

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Roman Kuffert AfD

Frau Präsidentin! 3 Minuten sind eigentlich zu kurz, aber das macht nichts. Herr Scheetz, ich fange bei Ihnen an. Rabattmarken auszugeben, habe ich nicht angedacht, aber natürlich sind wir hier, um zu diskutieren, und nicht, um irgendwelche Dinge festzulegen. Eine App ist natürlich machbar, aber dazu muss natürlich von Ihrer Seite eine Zustimmung erfolgen, damit wir in diese Richtung gehen können. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Der Vorwurf mit der KI ist natürlich totaler Blödsinn. Wahrscheinlich schreibt er mehr mithilfe der KI, als er selbst schreibt – vielleicht sind sie deswegen so eng aneinandergereiht –, aber ich schreibe die Anträge noch selbst. – Ich bin für Kritik empfänglich. Zum Wunsch, den Bogen von der NS-Zeit bis zur Gegenwart zu spannen: Ich finde es sehr vielsagend, dass man immer wieder diese Thematik hervorholt. (Beifall AfD) 2025 75 Wir haben eine Geschichte, die uns alle hier im Saal prägt. Wir alle haben die Bildungseinrichtungen mitgenommen. Letztlich leben wir in einem würdevollen und vor allen Dingen sicheren Land. Das sollten wir zu schätzen wissen. (Ludwig Scheetz [SPD]: „Ein sicheres Land“! Das finde ich gut!) Es sind unsere Vorfahren, die dafür gesorgt haben, niemand anderes. (Beifall AfD) Zu den Themen Aufklärung, Preußen, „Stolz-Pass“ usw.: Letztlich möchte man als Mensch, vor allen Dingen als Heranwachsender, aber auch bis ins Alter stolz auf die Errungenschaften sein, auf das, was im Land geschaffen wird und wurde – in der Vergangenheit wie in der Gegenwart. Deswegen finde ich, dass der Begriff „stolz sein“ nicht negativ konnotiert ist. Jodeln gehört übrigens nicht zu Preußen oder zu Brandenburg. (Zuruf von der SPD: Jo ho!) Gejodelt wird woanders. (Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD]) Ich gehe noch auf Herrn Bommel ein: (Zuruf von der CDU: Bommert! – Allgemeine Heiterkeit) Es geht um Kultur – oder Bommert, okay –, nicht um Ideologie. (Zuruf: Bommelmütze! – Weitere Zurufe) – Sehen Sie es mir bitte nach. Sie kennen sich hier schon seit zig Jahren. Wenn ich hier mal einen Buchstaben vergesse, geschieht es nicht mit Absicht, sondern weil ich noch nicht jeden hier persönlich kenne. (Beifall des Abgeordneten Dennis Hohloch [AfD]) In einem halben Jahr können wir uns noch einmal darüber unterhalten. Die „Stolz-App“ habe ich schon erwähnt. Die Haushaltsgrundlage ist natürlich ein zu diskutierender Themenkomplex. Der Haushalt und die Frage, wie wir alles finanzieren, ist eine Extradiskussion wert. Logischerweise kann man nicht einfach irgendetwas in den Antrag hineinschreiben; das hätten Sie ebenfalls kritisiert. Wir sind auch noch gar nicht so weit. Wir reden über eine Änderung der Kampagne, über nichts weiter. Davon abgesehen kann man die einzelnen Stufen haushaltstechnisch auch einzeln betrachten. „Rückwärtsgewandt“ usw. – können Sie sich diese Begrifflichkeiten nicht einfach abgewöhnen und sie streichen? Es ist wirklich 76 Landtag unsäglich! „Rückwärtsgewandt“ kommt immer, wenn man nicht weiterweiß. Herr Simon, Sie haben nichts gebracht außer Polemik, auch kein Argument. Das ist okay; damit kann ich leben. Herr Dorst, es stimmt: Der Militärstaat war zu Zeiten Preußens genauso präsent wie heute. CDU und SPD sind ja gerade stark am Aufrüsten. Ich denke, da sind wir in guter Gesellschaft. Was mir noch aufgefallen ist, Herr Keller: Sie nannten den Antrag „lächerlich“. Ich denke, es gab hier schon genug Anträge, die lächerlich waren. (Minister Daniel Keller: Das stimmt!)

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Jouleen Gruhn

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Roman Kuffert AfD

Ja. – In einer freien Demokratie ist die freie Meinungsäußerung eines Abgeordneten immer möglich. Deswegen ist nichts lächerlich; man kann über alles diskutieren. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Bevor wir zur Abstimmung kommen, möchte ich sagen: Ich begrüße einen launigen, sachlichen Austausch immer sehr; das wissen Sie alle. Ich bitte Sie aber, jetzt zur Abstimmung die Ordnung und Würde wiederherzustellen. (Lars Hünich [AfD]: Aber die kann auch launig sein!) Anregungen von der Regierungsbank nehme ich auch immer gerne an. Nach Rücksprache mit meinen Kollegen hier oben komme ich aber zu dem Ergebnis, dass keine Äußerung im ordnungswidrigen Bereich war, sondern es sich um einen Namensversprecher handelte, den wir dem neuen Kollegen doch wohl zugestehen. – So viel dazu. Ich komme jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen über den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Ein neues Markenzeichen für das Land: Brandenburg – Möge die Mark mit Dir sein!“ auf Drucksache 8/1380 ab. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen, wenn Sie dem Antrag zustimmen. – Gegenprobe! – Enthaltungen! – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf. TOP 12: Planungssicherheit für PlusBus-Linien schaffen und Angebote weiterentwickeln Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1149 (Neudruck) Ich eröffne die Aussprache. Es beginnt die Abgeordnete Walter-Mundt von der CDU-Fraktion. – Bitte schön, Frau Abgeordnete. Nicole Walter-Mundt (CDU):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Gäste! Der vorliegende Antrag befasst sich mit einer Brandenburger Erfolgsgeschichte: dem PlusBus. Der PlusBus hat sich in den letzten Jahren etabliert. Er stärkt den Nahverkehr im ländlichen Raum und ist somit eine hervorragende Ergänzung im Mobilitätsmix des Landes Brandenburg. Bereits 45 Linien sind landesweit unterwegs und werden tagtäglich von Pendlerinnen und Pendlern genutzt, um zur Arbeit zu kommen oder das nächstgelegene Ausflugsziel zu erreichen. Das Land fördert diese nachgefragte Expresslinie aktuell mit 40 Cent je Kilometer, und das bereits seit vielen Jahren. Allerdings: Eine Anpassung dieser Förderung wurde bislang nicht vorgenommen, obwohl die Kommunen und die Verkehrsunternehmen immer wieder auf ihre Notwendigkeit hinweisen. Und mit dem kürzlich beschlossenen Haushaltsansatz in Höhe von 4,2 Millionen Euro für das Jahr 2025 ist leider auch die gewünschte Ausweitung des Angebots über die 45 Linien hinaus nicht mehr möglich. Ein weiterer wichtiger Punkt gibt aktuell ebenfalls Anlass, das Thema im Landtag zu behandeln: Am 31. Dezember 2024 lief die Verwaltungsvorschrift PlusBus aus. Eine neue Vorschrift wurde bis heute vom Ministerium nicht auf den Weg gebracht. Genau das führt aktuell zu erheblicher Verunsicherung bei unseren Partnern, den beteiligten Kommunen und den Verkehrsunternehmen. (Beifall CDU) Sie überlegen, ob sie das PlusBus-Angebot vor Ort unter den aktuellen Rahmenbedingungen überhaupt noch aufrechterhalten können und ob Verträge über das Jahr 2025 hinaus noch geschlossen werden sollen. Genau deswegen braucht es aus Sicht der CDU-Fraktion heute ein klares Bekenntnis zum PlusBus: für den Erhalt aller PlusBus-Linien im Land, für eine bessere Förderung je Kilometer und für mehr Linien über das bestehende Angebot hinaus. Was müssen wir nun also tun? Was sind unsere konkreten Forderungen? Erstens: Das Infrastrukturministerium muss unverzüglich in den Dialog mit den Landkreisen, kreisfreien Städten und Kommunen eintreten, um die neue Verwaltungsvorschrift zu diskutieren und im Herbst auf den Weg zu bringen. Zweitens: Die Kilometerpauschale muss deutlich erhöht werden, denn 40 Cent sind schon lange nicht mehr auskömmlich, wenn wir die bestehenden Linien erhalten und perspektivisch noch mehr PlusBusse auf die Straße bringen wollen – aber das muss intensiv mit den Vertragspartnern besprochen werden. Ob es am Ende um 60 Cent, 80 Cent oder sogar 1 Euro geht, können wir nicht einfach politisch festlegen. Dazu braucht es seriöse Berechnungen und vor allem Einvernehmen mit den Aufgabenträgern. Und drittens: Das Ziel muss es sein, künftig wieder mehr ÖPNV auf die Straße zu bringen. Es kann nicht unser Anspruch sein, nur das bestehende Angebot aufrechtzuerhalten. Deswegen braucht es mit Blick auf den künftigen Landeshaushalt wieder eine deutliche Mittelerhöhung für die PlusBus-Verkehre in Brandenburg. (Beifall CDU sowie vereinzelt AfD) Mindestens 50 Linien und eine erhöhte Kilometerpauschale müssen sich spätestens im Haushalt 2027 wiederfinden. Idealerweise passiert es noch früher. Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen: Ich bin davon überzeugt, dass wir in Brandenburg noch deutlich mehr Potenzial haben, das PlusBus-Netz zu erweitern. Der Bedarf vor allem an landkreisübergreifenden Linien ist vorhanden und sollte daher noch stärker in den Fokus rücken. Frau Schmidt, die Linie 825 mit der Strecke Oranienburg–Wandlitz–Bernau ist beispielgebend. Ihre Nutzung übertrifft die Erwartungen aller Beteiligten; und sie wird voraussichtlich verlängert. Aber in den Gesprächen mit den Beteiligten – wie gesagt, den Kommunen, den Landkreisen, den kreisfreien Städten und den Verkehrsunternehmen – wird eines ganz deutlich: Das Land Brandenburg muss bei der PlusBus-Förderung deutlich mehr tun, damit diese Erfolgsgeschichte weiterhin eine solche bleibt. Sonst sieht es schlecht aus. Ich glaube – Frau Schmidt, ich schaue direkt zu Ihnen –, die Verbindung hat sich etabliert. Ich glaube, dass andere Landkreise ebenfalls eine solche Möglichkeit nutzen wollen. Ich kann mir vorstellen, dass der Barnim sowie Oberhavel und viele, viele andere Landkreise genau das zukünftig möchten. Aber dazu muss es auskömmlich finanziert sein. Deswegen werben wir für unseren Antrag und bitten um Zustimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD])

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als Nächste folgt – sie wurde ja schon angesprochen – Frau Abgeordnete Schmidt von der SPD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW)

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Martina Maxi Schmidt SPD

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Antrag greift ohne Zweifel ein Thema auf, das von enormer Bedeutung für die Menschen in Brandenburg ist: die Zukunft des PlusBus-Systems. Meine Damen und Herren, ich will ganz klar sagen: Ja, der PlusBus ist ein Erfolgsmodell. (Beifall SPD, BSW und CDU) Liebe Frau Walter-Mundt, Sie haben es richtig gesagt, und wir haben es ja vorweg festgestellt: Das verbindende Element – auch zwischen uns – ist die Linie 825, die im berlinnahen Raum die Querverbindung von Bernau nach Oranienburg schafft und damit einen erheblichen Mehrwert für die tägliche Mobilität mit sich bringt. Besonders den Pendlerinnen und Pendlern bleibt viel Fahrzeit und Stress erspart, weil sie nicht erst im Sternnetz 2025 77 mit der Bahn nach Berlin reinfahren müssen, um sich dann wieder rauszubewegen. Meine Damen und Herren, was ist die Idee hinter dem PlusBus-System? Regelmäßige Verbindungen, eine sinnvolle Taktung und der Anschluss an den Zug, und das gerade dort, wo wir verlässliche Mobilitätsangebote zur Verbindung von Regionen dringend brauchen. Dafür setzen wir als SPD-Fraktion uns im Land Brandenburg ein. Deshalb ist es richtig, dass wir über den Fortbestand und auch die Weiterentwicklung des PlusBusses sprechen. Der Fortbestand ist nunmehr mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 gesichert. Ebenso deutlich möchte ich aber sagen: Der Antrag ist nicht der richtige Weg, um das PlusBus-Modell entsprechend weiterzuentwickeln. In ihm wird zwar ein wichtiges Thema adressiert, aber leider ohne den tatsächlichen Bedarf zu kennen. Außerdem werden im Antrag Punkte aufgegriffen, die das Ministerium aktuell bearbeitet. Die Forderung nach einer neuen Verwaltungsvorschrift ist absolut nachvollziehbar und richtig. Sie ist dem zuständigen Ministerium bekannt, und eine Fortschreibung ist bereits in Ausarbeitung. Hierfür bedarf es also erst einmal keines Antrags. Auch der Ruf nach einer höheren Kilometerpauschale ab 2027 ist aufgrund der gestiegenen Kosten verständlich. Aber ohne eine solide Berechnungsgrundlage und ohne Einbindung der Leistungsersteller bleibt es auch hier bei einer bloßen Forderung. Vor dem Hintergrund des aktuellen Haushalts wird die Kilometerpauschale zunächst mit 40 Cent fortgeschrieben. Sehr geehrte Damen und Herren, wir wünschen uns ebenfalls eine Stärkung des PlusBus-Systems, gerne auch die Ausweitung auf weitere Linien, jedoch unter der Maßgabe, dass dies erstens bedarfsgerecht erfolgt, zweitens finanziell tragfähig ist und drittens mit dem VBB abgestimmt erfolgt. Aber das braucht ein strukturiertes Vorgehen, keinen Schaufensterantrag. (Daniel Münschke [AfD]: Angebotsorientiert und nicht nachfragegerecht! Was erzählen Sie denn hier?) Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion steht voll und ganz hinter dem PlusBus-System. Lassen Sie uns doch im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung eine Auswertung der bestehenden Linien vornehmen, Optimierungen anschieben und den tatsächlichen Bedarf an weiteren Linien ermitteln. Im Ausschuss kann auch die Verwaltung fundiert berichten, können Fachfragen diskutiert und die nächsten Schritte realistisch geplant werden. Wir lehnen den vorliegenden Antrag heute ab – nicht, weil uns das Thema nicht wichtig wäre, sondern weil es uns zu wichtig ist, um es hier im Rahmen eines pauschalen Appels abzuarbeiten. Aber ich freue mich, das System mit Ihnen gemeinsam weiterzuentwickeln. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Es folgt der Abgeordnete Münschke von der AfD-Fraktion. (Beifall AfD) Bitte schön. 78 Landtag Daniel Münschke (AfD):* Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dieser Antrag der CDU-Fraktion ist, nüchtern betrachtet, nicht mehr als ein Aufguss des Altbekannten. Was hier mit großem Tamtam vorgelegt wird, wurde bereits am 15. Mai im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung diskutiert. Jede einzelne der fünf Forderungen dieses Antrags stand dort auf der Tagesordnung, und das Ministerium hat, wenn auch ohne klaren Zeitplan, bereits entsprechende Zusagen gegeben. (Beifall des Abgeordneten Oliver Skopec [BSW]) Minister Tabbert selbst erklärte, die Fortschreibung der PlusBus-Verwaltungsvorschrift sei längst in Abstimmung mit den Landkreisen; eine Anpassung der Kilometerpauschale werde nach der Haushaltsberatung erfolgen. – So weit, so gut. Auch wenn die Hoffnung des Kaufmanns Tod ist, setze ich sehr große Hoffnung in diese Zusagen. Ich gehe davon aus, dass das Ministerium sich an diesen Zusagen messen lassen wird und sie umgesetzt werden. Das Ministerium erkennt auch an, dass 40 Cent pro Kilometer nicht mehr zeitgemäß sind. Das alles wäre also – wir haben es soeben schon gehört – ohne diesen Antrag in Gang gekommen. Wir als AfD stehen der Grundidee des Antrags offen gegenüber. Aber ein Punkt bereitet uns dann doch Bauchschmerzen: die Forderung, dass das Land überall mitregieren soll, wo es PlusBus-Linien gibt. Hier fordern wir die Beachtung der Hoheit von Landkreisen und Kommunen; schließlich tragen sie, die Landkreise, die Aufgabenträger, die Hauptlast der Kosten. Wenn das Land allerdings die Kilometerpauschale substanziell anhebt – was mit den üppig sprudelnden Regionalisierungsmitteln des Bundes problemlos möglich wäre –, darf es selbstverständlich auch mitentscheiden. – So weit, so pragmatisch. Doch die aktuelle Entwicklung zwingt uns, das Thema Regionalisierungsmittel mit aller Deutlichkeit heute auf das Tableau zu heben. Diese Mittel, gedacht zur Finanzierung von SPNV und – jetzt zuhören! – ÖPNV, werden vom Bund bereitgestellt und in Brandenburg auf Halde gelegt. Ende 2023 lagen bereits 425 Millionen Euro auf den Konten des Landes. Im Folgejahr 2024 stieg diese Summe auf unfassbare 552 Millionen Euro an – über eine halbe Milliarde Euro öffentlicher Gelder, die einfach nicht ausgegeben werden, während vielerorts Busse und Bahnen ausgedünnt werden und der Nahverkehr in der Fläche zerbröselt. Das ist nicht mehr fahrlässig, meine sehr geehrten Damen und Herren; das ist politische Verantwortungslosigkeit. (Beifall AfD) Es kommt aus meiner Sicht noch schlimmer. Auf meine Kleine Anfrage hin hat die Landesregierung offen eingeräumt, die Regionalisierungsmittel künftig ausschließlich für den schienengebundenen Nahverkehr einzusetzen. Den ÖPNV vor Ort, den Busverkehr auf dem Land, lässt man sehenden Auges verkommen. Diese Strategie, meine Damen und Herren von SPD, BSW und auch CDU, ist blanker Zynismus gegenüber den Kommunen, die ohnehin mit dem Rücken zur Wand stehen. (Beifall AfD) 127 Millionen Euro – ca. 23 % der gesamten Bundesmittel, die im vergangenen Jahr flossen – wurden hier im vergangenen Jahr einfach beiseitegelegt, nicht zweckgebunden verwendet, sondern gehortet. Währenddessen kürzt die Landesregierung im Haushalt die Mittel für den ÖPNV. Bahnstrecken werden gestrichen, PlusBus-Linien gar nicht erst eingerichtet oder zumindest die Finanzierbarkeit über 2026 hinaus nicht gesichert. Und das alles unter einem damals CDU- und jetzt BSW-geführten Ministerium, das sich gleichzeitig für minimale Cent-Beträge bei der Kilometerpauschale feiert! Diese Dreistigkeit ist ein Schlag ins Gesicht aller, die vor Ort mit knappen Budgets um den Erhalt ihrer Busverbindungen kämpfen. Es ist die offene Bankrotterklärung einer Politik, die den kommunalen ÖPNV längst aufgegeben hat und jede Verantwortung von sich weist. Meine Damen und Herren, wir als AfD haben uns klar und deutlich gegen jede Mittelkürzung beim ÖPNV ausgesprochen und fordern mindestens die Beibehaltung des Niveaus des Vorgängerhaushalts. Weniger wäre verantwortungslos und ist mit uns nicht zu machen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall AfD) Diese Tatsachen werden wir nicht nur im Landtag, sondern auch in den Kommunen und bei den Auftraggebern immer und immer wieder offenlegen. (Zuruf des Abgeordneten Sebastian Rüter [SPD]) Es ist nur eine Frage der Zeit, bis auch der Rechnungshof genauer hinschauen wird, warum Millionen über Millionen gebunkert werden, während vor Ort das Angebot fast zusammenbricht. Handlungsbedarf besteht, meine sehr geehrten Damen und Herren, und zwar sofort. Wer den Menschen auf dem Land Mobilität nehmen will, spielt mit deren Zukunft und mit der Substanz unseres Landes. Dennoch sehen wir die Notwendigkeit, auch in diesem Bereich aktiv zu werden, und werden dem CDU-Antrag zustimmen. (Danny Eichelbaum [CDU]: Ach!) Eine Reaktion noch auf meine Vorrednerin: Frau Schmidt, wenn Sie von „bedarfsgerechten Angeboten“ sprechen, sollten Sie sich einmal anschauen, was die von Ihnen angeführte Regierungskoalition in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet hat: ein Mobilitätsgesetz, in dem von „Angebotsorientierung“ die Rede ist – das heißt fahren, koste es, was es wolle – und weniger von bedarfsgerechter Orientierung. Letzteres hat nur eine Fraktion gefordert, die der Zukunftspartei AfD. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir kommen nun zum Beitrag von Herrn Skopec von der BSW-Fraktion. Herr Skopec macht sich auf den Weg. Bitte schön. (Beifall der Abgeordneten Falk Peschel [BSW] und Uwe Adler [SPD]) Oliver Skopec (BSW):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste! Der PlusBus ist ein Erfolg, weil er mehr Menschen, insbesondere den Menschen im ländlichen Raum, den Anschluss an nahe gelegene Städte und Bahnhöfe ermöglicht. Er ist auch deshalb ein Erfolg, weil er – das zeigen alle Zahlen – tatsächlich angenommen wird. Auf allen 45 Linien verzeichnen die PlusBusse eine überproportionale Auslastung. (Beifall der Abgeordneten Elske Hildebrandt und Sebastian Rüter [SPD]) Dass zum Ende des vergangenen Jahres die Verwaltungsvorschrift und damit die Finanzierungsgrundlage ausgelaufen ist, sorgt verständlicherweise für Unsicherheit. Dass der Antrag der CDU-Fraktion genau darauf abzielt, ist durchaus legitim. Ja, wir brauchen eine neue Regelung. Ja, wir brauchen Planungssicherheit – für die Landkreise, für die kommunalen Aufgabenträger und vor allem natürlich für die Bürgerinnen und Bürger. Aber was die CDU-Fraktion hier einfordert, ist längst auf dem Weg. Liebe Frau Walter-Mundt, ganz ehrlich: Sie haben in der 5. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung die Antworten doch bereits bekommen. Minister Tabbert hat uns dort klar zugesichert: Die neue Verwaltungsvorschrift kommt. Die Gespräche mit den Landkreisen laufen. Die Landesregierung steht zum PlusBus. – Diese Zusagen nehmen wir ernst. Aber, liebe CDU, auch das kann ich Ihnen nicht ersparen: Hätten Sie in der alten Regierung nicht einfach den bequemen Weg gewählt, sondern noch ein kleines bisschen mehr Verantwortung für das Land übernommen – sprich: einen Haushalt für 2025 vorgelegt –, dann würde sich diese Frage heute gar nicht stellen. (Beifall BSW) Denn ohne Haushaltsbeschluss kein Erlass – so einfach ist das! Ich bin also ganz zuversichtlich, dass dem Ausschuss nach der Sommerpause etwas vorgelegt wird; so habe ich zumindest den Minister verstanden. Damit ist klar: Das PlusBus-System wird fortgeführt. Mit den Haushaltsmitteln für 2025 und 2026 ist die Weiterführung der bestehenden 45 PlusBus-Linien gesichert. Das ist ein wichtiges Signal an die Landkreise und an die Brandenburgerinnen und Brandenburger. Unser langfristiges Ziel bleiben die bereits diskutierten 50 echten PlusBus-Linien landesweit. Dabei darf das Konzept „PlusBus“ aber nicht verwässern; denn der PlusBus steht für stündlichen Takt werktags, klare Linienführung und verlässlichen Anschluss an den Regionalzug. Aber zur Wahrheit gehört eben auch: Neue Linien können mit den vorhandenen Mitteln aktuell nicht an den Start gehen. Meine Überzeugung ist: Im ÖPNV haben wir ein strukturelles Finanzierungsproblem, mit dem wir uns noch beschäftigen müssen. Denn wir stehen vor der Herausforderung, den ÖPNV in Brandenburg endlich so aufzustellen, dass er seinem Verfassungsauftrag als Teil der Daseinsvorsorge gerecht wird. Es geht um verlässliche Mobilität für alle, gerade im ländlichen Raum, gerade für die Schwächeren. (Beifall der Abgeordneten Gunnar Lehmann und Falk Peschel [BSW]) 2025 79 Es geht um das Einmaleins des Lebens – um Schul- und Arbeitswege, um Einkaufswege, um Arztbesuche, um soziale Teilhabe. Deshalb arbeiten wir als BSW-Fraktion in der neu eingesetzten Enquetekommission „Finanzierung und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs in Brandenburg“ aktiv und konstruktiv mit. Wir gemeinsam müssen hier zügig tragfähige Vorschläge für ein gerechtes, zukunftsfestes System der Finanzierung des ÖPNV entwickeln. Und: Wir gemeinsam müssen einen gerechten, zukunftsfähigen ÖPNV an sich entwickeln, einen ÖPNV, der auf dem Land sogar noch wachsen kann und nicht qua System im Laufe der Jahre zu immer mehr Streichungen führt. Ich fasse zusammen: Der PlusBus ist ein Erfolgsmodell. Die Enquetekommission bietet eine Chance. Aber wir werden hier und heute keinem Antrag zustimmen, der nur vorgibt, ein Problem zu lösen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tabbert. Bitte schön, Herr Minister. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag klar zur Weiterführung der PlusBusse bekannt. Wir haben derzeit in unserem Land Brandenburg in 13 von 14 Landkreisen insgesamt 45 PlusBus-Linien. Die Zuständigkeit für die Umsetzung von PlusBus-Linien liegt bei den kommunalen Aufgabenträgern. Die Umsetzung erfolgt nach folgenden Kriterien: An Werktagen – außer an Samstagen – sind im Stundentakt von 05.30 Uhr bis 20.30 Uhr mindestens 15 Fahrten pro Tag und Richtung über die ganze Linienlänge hinweg anzubieten. Am Wochenende sind mindestens zwölf Fahrtenpaare über die gesamte Linienlänge anzubieten, davon fünf Fahrten an Sonn- und Feiertagen. Die Bahn-Bus-Verknüpfung muss mindestens einen Schienenpersonennahverkehrszugangspunkt mit Umsteigezeiten von maximal 15 Minuten enthalten. Es muss eine Verknüpfung mit den Hauptrelationen gesichert sein. Alle Linien müssen mindestens ein Mittel- oder Oberzentrum erreichen. Und: Auf unseren PlusBus-Linien werden barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt. Das Land Brandenburg wird die kommunalen Aufgabenträger auch weiterhin auf der Grundlage einer Verwaltungsvorschrift für die Zuweisung von Mitteln für die Durchführung von PlusBus-Verkehren unterstützen. Die Verabschiedung des Haushalts 2025 war zwingende Voraussetzung für den Erlass einer neuen Verwaltungsvorschrift zur Würdigung der PlusBus-Verkehre. Mein Haus hat diese bereits erarbeitet. Das formelle Verfahren bis zum Erlass der Verwaltungsvorschrift wird zeitnah erfolgen; das ist notwendig. Wir werden die Mittel noch im Jahr 2025 auszahlen, und den Landkreisen ist dies bekannt. Die Landesregierung sieht in den PlusBus-Linien ein qualitativ hochwertiges Produkt, welches insbesondere durch die verlässliche Taktung und die Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr einen verkehrlichen Mehrwert gerade für den ländlichen Raum darstellt. 80 Landtag Das im ÖPNV-Gesetz geregelte System der pauschalierten Zuweisung durch das Land sowie die Würdigung der PlusBus-Verkehre durch die Verwaltungsvorschrift PlusBus unterstützen die kommunalen Aufgabenträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung finanziell und belassen auf unbürokratische Art und Weise Spielraum für die Wahrnehmung der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Bevor weitere PlusBus-Linien ans Netz gebracht werden können, sind wir gegenwärtig im Austausch mit allen Landkreisen als Aufgabenträgern, um Anpassungen ab dem Jahr 2027 vornehmen zu können. Es zeigt sich heute schon, dass es Bedarf an weiteren Linien gibt. Genauso gibt es Bedarf an Änderungen der Linien. Einige Landkreise haben auch den Wunsch geäußert, Linien einzustellen. Um Planungssicherheit für die kommunalen Aufgabenträger zu schaffen, ist eine finanzielle Unterstützung über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich. Im Land Brandenburg streben wir eine Finanzierung über einen mittelfristigen Planungshorizont hinaus an, um unseren kommunalen Partnern die Möglichkeit zu geben, das PlusBus-System weiterzuentwickeln und zu etablieren. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Herr Minister. – Frau Abgeordnete, möchten Sie noch einmal das Wort ergreifen? – Ja. Ihnen verbleiben jetzt noch 5:29 Minuten Redezeit. Bitte schön. Nicole Walter-Mundt (CDU):* Frau Präsidentin! Natürlich nutze ich die Gelegenheit – ich muss ja auf das eben Gesagte reagieren. Da gibt es ja sehr unterschiedliche Wahrnehmungen: Zum einen muss ich mir wirklich die Frage stellen, ob die Koalition gemeinsame Sitzungen durchführt oder nicht, denn Ihre Aussagen waren unterschiedlich. Frau Schmidt, ich komme erst einmal zu Ihrer Aussage: Im ersten Satz waren wir total d’accord, im zweiten noch ein bisschen, im dritten haben wir unterschiedliche Auffassungen, denn Sie sagten, wir müssten es ja nicht hier behandeln, sondern im Ausschuss. Dann haben wir von den Kollegen der anderen Fraktionen gehört, dass wir das bereits am 15. Mai auf Antrag der CDU-Fraktion behandelt und bestimmte Antworten bekommen hätten; gerade hat sogar Herr Münschke noch einmal bestätigt, dass wir Fragen gestellt und Antworten bekommen hätten. Das haben wir schon des Öfteren zu verschiedenen Themen getan, wissen leider aber auch, dass die Antworten momentan nicht immer so umgesetzt werden und wir feststellen müssen, dass zwar Antworten gegeben werden, es aber jedes Mal eine neue Priorität gibt. Es gibt Prio bei Brücken, Prio bei Straßen, Prio beim Wohnen, Prio beim Fahrradfahren und Prio sonst wo. Ich stelle fest: Jedes Mal, wenn wir fordern, diese Priorität ernsthaft anzugehen, gibt es sie nicht mehr, dann gibt es nur Argumente dagegen – vorher war es die Einbringung des Haushalts, dann war es: „Wir müssen mal gucken“, nächstes Mal ist es die Überweisung. Ich bin mir nicht ganz sicher, glaube aber, Sie missverstanden zu haben, als Sie sagten, dass es nicht so relevant sei, als dass wir es in der Plenardebatte überhaupt behandeln müssten. Aber da, glaube ich, habe ich Sie missverstanden, denn das hier ist definitiv der richtige Ort, um diese Entscheidungen zu treffen. Zu Herrn Münschke: Ja, wir haben es behandelt – das habe ich gerade erläutert –, dann gab es ein bisschen Mischobst bei den Mitteln aus dem Bund usw. Ich glaube aber, wir sind uns darüber einig, dass Verkehrsbedarfe unterschiedlich sind … (Unruhe bei der AfD) – Die Kollegen müssten ein bisschen leiser sein, dann würden Sie mich verstehen. – … dass in Brandenburg jeder eine andere Mobilität braucht und wünscht, wir die Busse brauchen, um eben genau die Verbindungen, auf denen es keine Bahnstrecken gibt, zu ermöglichen, damit wir gerade in der ländlichen Struktur Mobilität anbieten können, und zwar so, dass sie für alle vor allem gut erreichbar ist. (Daniel Münschke [AfD]: Das sage ich ja!) – Okay, dann sind wir uns da einig. – Dann komme ich zu Herrn Skopec: Sie haben es noch einmal bestätigt, deswegen sage ich es: Vielleicht sollten sie dazu noch einmal eine GeSi machen, damit man sich in dem Ergebnis einig ist, dass wir das schon behandelt haben. Ich freue mich, da sind wir uns auch einig. Und Herr Tabbert hat Antworten gegeben, die waren so … na ja. Die waren nicht so konkret wie eben. Insofern hat die Debatte schon dazu geführt, dass wir jetzt konkret wissen, dass die Landkreise im Austausch sind. Ich hoffe, das passiert auch, bevor die Verwaltungsvorschrift geschrieben ist, sodass diese Sachen auch noch einfließen können. Wenn wir das nämlich nicht tun, haben wir unsere Partner nicht an unserer Seite. Insofern muss das Ergebnis sein – das nehme ich gern mit, ich rede auch gern 20-mal oder 20 000-mal, wenn es notwendig ist, über dasselbe Thema –, dass wir jetzt die Überweisung an den Fachausschuss beantragen. Dann können Sie gern zeigen, wie wichtig Ihnen das Thema PlusBus ist, wie wichtig Ihnen die Mobilität im Land ist und wie wichtig Ihnen die Pendler sind. Wenn Sie das so wie wir als CDU-Fraktion sehen, können Sie jetzt dieser Überweisung zustimmen, dann diskutieren wir gern noch einmal und schauen, ob es dazu beiträgt, dass wir nicht nur eine Linie pro Jahr – das ist definitiv unambitioniert – schaffen. Was haben wir als Kenia-Koalition geschafft? Da haben wir von 24 auf 45 Linien erweitert. Das war ambitioniert. Da müssten Sie wirklich noch etwas tun, und deswegen der Antrag. – Vielen Dank. (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angekommen. Wie bereits angekündigt, hat die CDU-Fraktion die Überweisung ihres Antrags „Planungssicherheit für PlusBus-Linien schaffen und Angebote weiterentwickeln“, Drucksache 8/1149, Neudruck, an den Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung beantragt. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit wurde die Überweisung ohne Enthaltungen mehrheitlich abgewiesen. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion, Drucksache 8/1149, Neudruck, „Planungssicherheit für PlusBus-Linien schaffen und Angebote weiterentwickeln“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt. Ich bedanke mich und darf jetzt für die weitere Sitzungsleitung an Frau Präsidentin abgeben. – Nicht? – Nein, dann darf ich weitermachen. Das freut mich ungemein. (Heiterkeit und Beifall BSW und SPD) – Ich bedanke mich. Ich schließe Tagesordnungspunkt 12 und rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. TOP 13: Gemeinsam gewinnen - Sportland Brandenburg weiterentwickeln im olympischen Gedanken Antrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/1403 (Neudruck) Ich eröffne die Aussprache, und es beginnt Frau Abgeordnete Augustin für die CDU-Fraktion. (Beifall von Minister Daniel Keller) Bitte schön, Frau Abgeordnete.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Danke, Herr Minister Keller, für den vorfristigen Applaus zum Antrag. (Lachen bei der CDU) Ich hoffe, dass das dann auch Zustimmung seitens der SPD-Fraktion bedeutet. (Ludwig Scheetz [SPD]: Das entscheidet nicht er!) Das olympische Feuer begeistert die Menschen weltweit, und der Funke springt gerade vor dem Hintergrund einer deutschen Bewerbung, vornehmlich mit einer Beteiligung Brandenburgs, deutlich sichtbar über. „Gemeinsam gewinnen“ – und Herr Scheetz, das können Sie, wenn Sie dem Antrag zustimmen – lautet der Titel des vorliegenden Antrags, denn wir wollen uns nicht nur auf eine Bewerbung auf die Olympischen Spiele und – nicht zu vergessen – damit verbunden die Paralympischen Spiele ins Gespräch bringen, sondern auch konkret ansprechen, was Olympia in Deutschland, ja in Brandenburg für das Sportland Brandenburg bedeuten kann. 2025 81 Sehr geehrte Damen und Herren, im Mai haben wir dem Antrag zur Olympiabewerbung der Koalitionsfraktionen von SPD und BSW zugestimmt. (Beifall CDU und BSW sowie von Minister Daniel Keller und Minister Robert Crumbach) Die Bewerbungen der möglichen Ausrichtungsstätten liegen dem DOSB vor, und dieser steht nun federführend in der Auswahl, um dann die deutsche Bewerbung beim IOC einzureichen. Schon im Mai habe ich klar gemacht, dass wir selbstredend auch eine Bewerbung mit einer Beteiligung Brandenburgs um die Olympischen und Paralympischen Spiele begrüßen, mir aber der Antrag seinerzeit vor allem hinsichtlich der politischen Unterstützung für das Sportland Brandenburg etwas zu kurz griff. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir können stolz auf unser Sportland Brandenburg, auf unsere Sportfamilien im Land sein. (Beifall CDU, SPD und BSW sowie des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD] und von Minister Daniel Keller) Mehr als 15 % der Brandenburgerinnen und Brandenburger engagieren sich im organisierten Sport mit dem LSB – dem Landessportbund – als Dachverband, und ob der Landessportbund selbst, die Brandenburgische Sportjugend, die Kreis- und Stadtsportbünde, die einzelnen Fachverbände, die zahlreichen unterschiedlichen Vereine mit ihren Trainerinnen und Trainern oder Übungsleiterinnen und Übungsleitern – sie alle machen unser großartiges Sportland Brandenburg aus. Es ist eben nicht nur der Spitzensport, für den die Olympischen Spiele oder Weltmeisterschaften von besonderer Bedeutung sind; es ist natürlich auch der Breitensport. (Beifall CDU, vereinzelt SPD und BSW sowie von Minister Daniel Keller) Ob selbst Athletin oder Athlet, Unterstützer, Fan – der Sport reißt alle mit, bringt die Menschen zusammen. So soll es auch sein! Wir fiebern mit unseren Olympioniken mit und freuen uns über alle Erfolge, denn das Ziel bleibt: gewinnen. Wir leiden auch gemeinsam, wenn es Rückschläge gibt. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir nicht nur als Lippenbekenntnis die Olympischen Spiele bei uns begrüßen, sondern das Sportland Brandenburg und unsere Athletinnen und Athleten fördern und unterstützen wollen, muss auch politisch gehandelt werden. Genau darauf zielt der vorliegende Antrag ab. Erstens – alle Parteien haben dies weitestgehend so im Wahlkampf gefordert, die Koalitionsparteien haben es auch im Koalitionsvertrag verankert; es steht übrigens auch im Finanzplan des Landes Brandenburg –: Der Goldene Plan Brandenburg zum Sportstättenbau soll fortgeführt werden, und zwar mindestens – das fordern wir auch als CDU-Fraktion – im finanziellen Umfang wie in der letzten Legislaturperiode. (Beifall CDU) 82 Landtag Für zahlreiche Vereine ist die Sanierung oder der Neubau von geeigneten Sportstätten eine wesentliche Grundlage des Sportbetriebs. Starten Sie also umgehend mit dem Förderprogramm Goldener Plan Brandenburg zum Sportstättenbau! Die Vereine warten sehnsüchtig. Zweitens: Darüber hinaus sollte zusätzlich ein Förderprogramm für überregionale Sportstätten mit landesweitem Interesse aufgelegt werden – wie die Regattastrecke am Beetzsee in Brandenburg an der Havel. Wir haben auch national und international herausragende Skispringer, die auf der Skischanze in Bad Freienwalde und dem dortigen Verein beheimatet sind. Wer wusste das? Drittens: Wenn wir die Sportfamilie tatsächlich unterstützen wollen, ist ein Hindernis dabei die unnötige Bürokratie – immer wieder als Stichwort genannt. Die Entbürokratisierung im Sportbereich ist konsequent weiter voranzutreiben – auch ein Thema für den entsprechenden Ausschuss hier. Ich gebe ein Beispiel: Wir haben zu Coronazeiten bzw. gerade danach Kindern wieder das Schwimmen beibringen wollen, und es war wichtig, den Sport, den Schwimmunterricht zu fördern. Natürlich muss bei Steuergeldern immer der Beleg vorliegen, aber die Förderprogramme waren damals so gelagert, dass sinngemäß gefordert wurde: Belegen Sie erst einmal, dass die Kinder nicht schwimmen können. – Da fragten mich die entsprechenden Antragsteller zu Recht: Wie soll ich das denn belegen? Das Kind ins Wasser werfen und sagen: „Es hat nicht funktioniert“? Das ist ein Beispiel – überspitzt gezeichnet –, wo Bürokratie aufgelöst werden muss, wenn wir den Sport tatsächlich unterstützen wollen. (Beifall CDU) Viertens: Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr – so die Forderung der Landessportkonferenz, die sie bereits 2023 gestellt hat. Gerade die gezielte Bewegungsanleitung im frühkindlichen Alter spielt eine besondere Rolle. Das soll durch eine entsprechende Verankerung sportpädagogischer Inhalte in der Ausbildung von Kitafachkräften umgesetzt werden. Kinder von Beginn an für den Sport zu begeistern ist wesentlicher Erfolgsgarant für lebenslanges Sporttreiben. Das fördert die Gesundheit, aber auch kognitive Fähigkeiten und bietet zudem die Möglichkeit, Talente frühzeitig zu erkennen. Fünftens: Junge Talente brauchen kompetente und vor allem individuelle Unterstützung auf dem Weg zum Spitzensport. Dies setzt aber ausreichend Personal in den Olympiastützpunkten und Leistungszentren sowie Kooperationen mit Sportschulen, Forschung und Hochschulen voraus. Trotz guter Programme sind hier vor allem die Vernetzung zwischen den Ebenen als auch die Förderung der Programme und Stützpunkte Garant für zukünftigen Spitzensport und Olympiagewinner aus Brandenburg – und diese wollen wir. (Beifall CDU) Sechstens: Auch die Förderung von Sportstätten im Schulbereich ist ein großes Thema bei den Kreissportbünden und Vereinen vor Ort. Wir vergeben uns Chancen, frühzeitig im Sport zu fördern und Spitzensportler zu entdecken, wenn die Turnhallen im Schulbereich eben nicht den einschlägigen Wettkampfnormen entsprechen und so ein leistungsorientiertes Training von Anfang an erschwert ist. Mir ist bewusst, dass das mit zusätzlichen Kosten verbunden ist und es vor Ort auch immer wieder Kompromisse geben muss. Aber zumindest im Ausschuss – deswegen werbe ich um die Ausschussüberweisung – sollten wir darüber diskutieren, ob das nicht angepasst werden und es klarere Vorgaben geben kann, was die Zugangsberechtigungen für Kitas und Sportvereine betrifft, wenn ein Turnhallenbau durch Landesmittel gefördert wurde. Siebtens: Es bedarf einer tatsächlichen Würdigung und Unterstützung des Ehrenamtes; denn zum großen Teil wird der Sport im Ehrenamt gelebt – seien es die Mitglieder in ihren Vereinen, die sich über das Maß engagieren, also nicht nur Sport treiben, sondern für ihren Verein da sind, oder vor allem auch die Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Im Rahmen der politischen Möglichkeiten müssen Unterstützungen überprüft und gefördert werden, um das Ehrenamt hier sicherzustellen. Auch das können wir gern im Ausschuss diskutieren. Achtens: Bundesgelder sind gezielt für den Sport einzusetzen. Auch der Bund hat angekündigt, dass er den Sport unterstützen möchte. Sowohl bei den zusätzlich jährlich bereitgestellten 100 Millionen Euro für den Sport als auch bei den Mitteln aus dem Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro ist sicherzustellen, dass, wenn die Gelder für den Sport nach Brandenburg kommen, diese unkonditioniert direkt in die Fläche gehen. Sehr geehrte Damen und Herren, der Landtag hat sich bereits grundsätzlich für eine Bewerbung Deutschlands um die Austragung der Olympischen Spiele ausgesprochen. Diese Entscheidung unterstützt die CDU-Fraktion ausdrücklich. Die Bewerbung um die Olympischen Spiele darf aber nicht nur eine symbolische Beteiligung und ein Lippenbekenntnis sein, sondern muss auch strukturelle, sportliche und gesellschaftliche Entwicklungschancen für die beteiligten Regionen schaffen. Brandenburg bringt als Sportland mit wachsender Infrastruktur, engagierten Vereinen und internationalen Wettkampfstätten beste Voraussetzungen mit und erwartet daher eine faire, verbindliche Einbindung. Nur wenn aus der Bewerbung konkrete Impulse für das Land hervorgehen, kann sie langfristig als Erfolg bewertet werden. Unser Sportland Brandenburg kann auf das bisher Erreichte stolz sein. Gerade jetzt, mit der laufenden Bewerbung um Olympia, muss ein klares Zeichen der Weiterentwicklung, der Stärkung des Sports, ein Bekenntnis zum olympischen Gedanken und für das Sportland Brandenburg gesetzt werden. Dies haben wir als CDU-Fraktion hier vergangene Woche auch mit rund 130 Sportlerinnen und Sportlern sowie dem Vorstandsvorsitzenden des Landessportbundes diskutiert. Sie alle haben diesem Antrag einhellig zugestimmt und auch noch Ergänzungen gegeben; deswegen gab es den Neudruck. All das wurde dort positiv begrüßt. Insofern wüsste ich nicht, warum Sie diesem Antrag ablehnend gegenüberstehen sollten, und denke, dass es eine breite Unterstützung gibt. Ich bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde und diejenigen, die noch Sportfreunde werden wollen, heute um kräftige sportliche Zustimmung zu diesem Antrag, mindestens aber um Zustimmung zu der Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Alles für den Sport! (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin folgt Frau Abgeordnete Kornmesser. Sie spricht für die SPD-Fraktion. (Beifall SPD und BSW) Britta Kornmesser (SPD):* Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Brandenburgerin, als Mitglied des Stadtsportbundes Brandenburg an der Havel und als Mitglied zweier Sportvereine weiß ich, wie sehr Sport unsere Gemeinschaft prägt. Sport verbindet Generationen, fördert Integration und Gesundheit, stiftet Identität und Zusammenhalt, und Sport – das ist keine Floskel – ist der Kitt unserer Gesellschaft. (Beifall SPD, BSW und CDU) Kristy Augustin hat zu Recht darauf hingewiesen, dass 15 % der Brandenburger aktiv in Sportvereinen organisiert sind und in diesen regelmäßig Sport treiben. Deshalb ist es richtig und gut, dass wir heute über die Zukunft des Sportlandes Brandenburg sprechen. Wir beraten heute ein Antrag der CDU-Fraktion, der auf den ersten Blick vieles enthält, was wir als SPD-Fraktion grundsätzlich unterstützen. Die Stärkung des Sportlandes Brandenburg, die Förderung von Breiten- und Spitzensport, die Wertschätzung des Ehrenamtes, die Begeisterung für Olympia und die gezielte Entwicklung unserer Sportstätten – (Beifall des Abgeordneten Daniel Keller [SPD]) all das sind Ziele, die wir in der Koalition mit dem BSW bereits aktiv verfolgen. (Beifall SPD und BSW) Doch trotz dieser inhaltlichen Schnittmengen werden wir diesen Antrag heute ablehnen. (Oh! bei der AfD) Die Gründe sind wie folgt. Der Antrag der CDU listet zahlreiche Forderungen auf: die Fortführung des Goldenen Plans, neue Förderprogramme für überregionale Sportstätten, mehr Unterstützung für das Ehrenamt, Talentförderung, Sportstättenbau und vieles mehr. Das sind wichtige Anliegen, aber der Antrag bleibt die entscheidende Antwort schuldig, nämlich, wie diese Maßnahmen finanziert werden sollen. Wer heute fordert, muss morgen auch finanzieren können. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Solange keine solide Finanzierung benannt wird, bleiben die Forderungen leider reine Absichtserklärungen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir stehen für eine verantwortungsvolle Sportpolitik. Deshalb haben wir im Haushalt 2025/2026 klare Prioritäten gesetzt. Um es ganz klar zu sagen: Trotz der schwierigen Haushaltslage hat der Landtag sogar eine 2025 83 Erhöhung der Sportförderung beschlossen – eine Erhöhung! (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Das bedeutet konkret: 25 Millionen und 26 Millionen Euro in den beiden Haushaltsjahren 2025/2026 für die Förderung des Sports und zusätzlich jeweils 2 Millionen Euro für Sportstätten mit überregionaler Bedeutung. Insgesamt ergibt das ein Volumen von 27 Millionen Euro im Jahr 2025 und 28 Millionen Euro im Jahr 2026 für die Sportförderung. Diese Summen zeigen aus meiner Sicht doch eindrucksvoll, dass dem Sport in unserem Land ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Ich möchte auch daran erinnern: Erst im Mai hat dieses Haus auf Initiative von SPD und BSW einen Antrag zum Thema „Olympia und Sportland Brandenburg“ beschlossen – gemeinsam und einheitlich. (Beifall SPD sowie der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU]) Darin haben wir uns ganz klar zur Olympiabewerbung „Berlin+“ bekannt, Brandenburgs Rolle als Austragungsort betont und die nachhaltige Entwicklung des Sports in das Zentrum gestellt. Meine Damen und Herren, viele Forderungen des heutigen CDU-Antrages – von der Bewegungsförderung in der Kita bis zur Stärkung des Ehrenamtes – sind bereits Teil unserer laufenden Politik und wurden im Mai-Plenum ausführlich diskutiert und beschlossen. Der heutige Antrag bringt daher wenig neue Impulse, sondern wiederholt Bekanntes – allerdings ohne die dringend notwendige Konkretisierung und finanzielle Untersetzung. Wir wissen um die Erwartung der Vereine, der Ehrenamtlichen und der Sportlerinnen und Sportler, aber wir handeln verantwortungsvoll. Wir können und wollen keine Versprechen abgeben, die wir nicht halten und einlösen können. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Die Ausgestaltung neuer Förderprogramme, die Sicherung der Mittel und die Priorisierung im Haushalt brauchen Zeit, Sorgfalt und einen realistischen Blick. Ich gehe allerdings davon aus, liebe Kristy, dass das Sondervermögen des Bundes auch Infrastrukturprojekte im Sport finanzieren wird. So könnte dann beispielsweise eine Neuauflage des Goldenen Plans ermöglicht werden – das wäre auch ein großer Herzenswunsch von mir, denn der Goldene Plan war eine super Angelegenheit für die Sportvereine und eine Anerkennung des Sports. (Vereinzelt Beifall SPD) Ich weiß, dass die CDU-Fraktion, aber auch die SPD-Fraktion im intensiven Gespräch mit der jeweiligen Bundestagsfraktion ist, und denke, dass sich dort eine Lösung abzeichnen wird. (Vereinzelt Beifall SPD – Steeven Bretz [CDU]: In intensiven Gesprächen mit unseren Abgeordneten!) Sehr geehrte Damen und Herren, wir als SPD stehen für ein starkes, modernes und solidarisches Sportland Brandenburg. Wir investieren, wir fördern und entlasten das Ehrenamt, und wir fördern Talente, damit der Sport der Kitt der Gesellschaft bleibt. Wir setzen um, was wir versprechen, und zwar gemeinsam mit den Vereinen, Engagierten und Menschen vor Ort. Aber wir 84 Landtag versprechen im Moment eben nicht, was wir nicht umsetzen können. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Wir dürfen bei dieser Gelegenheit die Mitglieder des SPD-Ortsvereins Brandenburg an der Havel, die auf Einladung der Abgeordneten Frau Kornmesser hier sind, begrüßen. (Beifall SPD, BSW und CDU) Ebenso begrüßen wir – soweit sie sich schon auf der Tribüne befinden – die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aus Brandenburg, die auf Einladung des Abgeordneten Erik Stohn bei uns sind. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW) Wir sind noch nicht am Ende der Rednerliste angelangt. Als Nächster hat Herr Abgeordneter Hohm von der AfD-Fraktion das Wort. Bitte sehr. Jean-Pascal Hohm (AfD):* Werte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Kurz vor der Sommerpause sprechen wir nun also noch einmal über den Sport in Brandenburg – und das ist gut, denn Brandenburg hat eine lebendige Vereinslandschaft und hat in der Vergangenheit großartige Spitzensportler hervorgebracht. Brandenburg ist Sportland und soll dies auch bleiben. (Beifall AfD) Ich bin selbst seit dem sechsten Lebensjahr im Vereinssport in Brandenburg aktiv (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Sieht man!) – natürlich sieht man das –, (Daniel Münschke [AfD]: Oder auch nicht! – Heiterkeit AfD) und die CDU spricht in ihrem Antrag sehr viele wichtige Dinge an, so zum Beispiel die Sportstätten im Land Brandenburg, die stellenweise sehr sanierungsbedürftig sind. In dieser Hinsicht steht das Sportland dem Brücken- und Straßenland Brandenburg leider in kaum etwas nach. Deswegen ist die Fortsetzung des Goldenen Plans Brandenburg zur Ertüchtigung, zur Modernisierung und zum Erhalt der Sportstätten richtig und wichtig. (Beifall AfD – Zuruf des Abgeordneten Daniel Keller [SPD]) Wir sollten das machen. Aber wir sollten uns als Parlamentarier – und auch als Landesregierung – nicht nur dafür auf die Schulter klopfen, dass wir die Gelder, die wir vom Steuerzahler erhalten haben, vernünftig verteilen, sondern wir sollten auch all jenen Menschen danken, die sich privat engagieren und privates Geld in die Hand nehmen, um Sportstätten zu ertüchtigen, um Vereine zu unterstützen und um Vereinssport lebendig und erlebbar zu machen. Das sind Unternehmer, das sind Einzelpersonen, das ist der Mittelstand – und das zeigt, dass der Mittelstand bei uns in Brandenburg das Rückgrat ist, gesamtgesellschaftlich, aber auch und vor allem im Sport. (Beifall AfD) Auch Entbürokratisierung ist wichtig. Wir brauchen Jugend- und Talentförderung, und wir brauchen auch eine stärkere Fokussierung auf den Schulsport, denn der Schulsport ist oftmals Initialzündung, um sich auch im Vereinssport zu engagieren. Deswegen unterstützen wir den Antrag der CDU. Aber, liebe Kollegen der CDU, eine zentrale Herausforderung klammern Sie in Ihrem Antrag leider aus, und das ist der demografische Wandel, besser gesagt die demografische Katastrophe. Wenn wir die Presseschlagzeilen von heute betrachten, in denen wir lesen müssen, dass die Geburtenrate so niedrig ist wie nie zuvor, dann betrifft das nicht nur die gesamte Gesellschaft, sondern auch den Sport, denn weniger Kinder bedeuten auch weniger Sportler, weniger Vereinsmitglieder und weniger Mannschaften. Wer gerade im ländlichen Raum mit offenen Augen unterwegs ist, der sieht, dass immer mehr Vereine vor Herausforderungen stehen, in allen Altersklassen genügend Personen für eine Mannschaft zusammenzubekommen. Da, wo früher drei, vier Teams aktiv waren, hat man heute Spielgemeinschaften und vielleicht noch eine Mannschaft. Das ist eine Folge dieser demografischen Entwicklung. Dieser müssen wir uns annehmen, wenn wir wollen, dass der Sport in Brandenburg auch langfristig eine Zukunft hat. (Beifall AfD) Darum braucht es Maßnahmen, die es für junge Paare attraktiv macht, Familien zu gründen. Wir müssen Familien steuerlich entlasten sowie Kitas und Schulen bauen, sanieren und modernisieren. Wir müssen die innere Sicherheit in unserem Land wiederherstellen, und wir brauchen ganz allgemein eine Politik, die Menschen wieder mit Zuversicht in die Zukunft blicken lässt. (Lachen bei der SPD) Das Nachwuchsproblem betrifft aber nicht nur die Sportler, sondern – und das fehlt mir in dem Antrag leider etwas – auch die Richter und Schiedsrichter. Denn ohne Richter und Schiedsrichter gibt es keinen Wettkampf – und wir können jedem dankbar sein, der sich mit 60 und teilweise mit 70 Jahren, bei 35 °C im Schatten auf den Fußballplatz stellt, wo es bekanntlich keinen Schatten gibt, um zu gewährleisten, dass auch in unteren Ligen noch ein vernünftiger Wettkampfbetrieb stattfinden kann. Wir brauchen also den Nachwuchs. Wir müssen junge Menschen dazu ermutigen, sich auch als Schiedsrichter zu melden. Wir müssen sie unterstützen – das ist ein Aufruf an alle Sportskameraden –, und wir müssen jungen Leuten, die das tun, auch mit Respekt gegenübertreten, denn es ist zum Teil eine große Verantwortung, die sie übernehmen. Dafür verdienen sie unsere Unterstützung. (Beifall AfD) Zum Abschluss: Wer wie ich fast jedes Wochenende auf den Sportplätzen Brandenburgs unterwegs ist, der weiß: Ganz oft hängt es an engagierten Einzelpersonen, die ihr Privatleben hintanstellen, um das Vereinsleben mit Leben zu füllen. Diese Menschen müssen von uns ein ganz großes Dankeschön erhalten, denn Vereine sind wie die Feuerwehren – die haben wir heute Morgen thematisiert – ein Ankerpunkt für die Gemeinschaft. Ohne Gemeinschaft keine Solidarität, ohne Solidarität kein gesellschaftlicher Zusammenhalt – und ohne gesellschaftlichen Zusammenhalt kann kein Staat gemacht werden. Wir als AfD unterstützen jede Maßnahme zum Erhalt einer vielfältigen Sportlandschaft. Brandenburg ist Sportland, Brandenburg soll Sportland bleiben. Doch ein Sportland ohne Jugend hat keine Zukunft. Wir aber wollen, dass unsere märkische Heimat und die vielen Vereine in ihr eine Zukunft haben, und dafür werden wir weiterhin mit Leidenschaft streiten. – Ich danke Ihnen. (Beifall AfD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Es folgt für die BSW-Fraktion Frau Abgeordnete Matzies. Bitte schön. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Melanie Matzies BSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Die olympische Idee – ich habe es beim letzten Mal schon ausgeführt – ist eine starke. Sie steht für Frieden, Fairness, Gemeinschaft und Völkerverständigung – Werte, für die wir selbstverständlich stehen, die wir selbstverständlich unterstützen. Aber wir sollten mit dem Blick auf eine mögliche Olympiabewerbung jetzt nicht über das Ziel hinausschießen. Die Bewerbung ist noch nicht entschieden. (Steeven Bretz [CDU]: Wir sollten überhaupt nicht schießen!) – Ja, das stimmt, da kann ich Ihnen Recht geben. Da haben Sie gerade einmal etwas richtig Gutes gesagt – also, ich bin begeistert. (Beifall BSW – Daniel Münschke [AfD]: Schießen ist aber auch olympisch!) Die Bewerbung ist frisch eingereicht; ob sie Erfolg hat, wissen wir noch nicht. Deshalb wäre es aus unserer Sicht zu früh, jetzt schon politische und finanzielle Maßnahmen auf Olympia auszurichten. Erwartungen zu schüren, bevor es Klarheit gibt, kann auch zur Enttäuschung führen, gerade auch in der Bevölkerung. Außerdem müssen wir Prioritäten setzen. Im Einzelplan 05 wurde die Sportförderung – das hat Kollegin Kornmesser bereits gesagt – von 24 Millionen Euro im Jahr 2024 auf 27 Millionen Euro für 2025 bzw. auf 28 Millionen Euro für 2026 deutlich erhöht. Bei aller Anerkennung für den Sport – es gibt noch weitere Baustellen: Musikschulen, kulturelle Bildung und soziale Projekte – gerade in strukturschwächeren Regionen – sind unterfinanziert. Auch hier braucht es viel Engagement. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Die Werte, für die Olympia steht – Gemeinschaft, Respekt, Teamgeist – lassen sich auch in Schulen, in Kitas und in der Jugendarbeit hervorragend stärken, und das passiert auch bereits 2025 85 vielerorts. Auch in den Kitas gibt es schon Bewegungsprogramme – hier kann man gut anknüpfen. Der Ruf nach weiteren Sportstättenförderprogrammen übersieht zudem oft die Zuständigkeiten. Viele dieser baulichen Maßnahmen sind Sache des Bundes und der Kommunen. Wir sollten hier keine Erwartungen wecken, die wir auf Landesebene nicht einlösen können. Und, ja, das Ehrenamt ist ein zentraler Pfeiler unserer Gesellschaft, aber auch das gilt eben nicht nur in Bezug auf den Sport. Ob in der Nachbarschaftshilfe, in Kulturvereinen, bei der Feuerwehr oder in der Integration – überall engagieren sich Brandenburgerinnen und Brandenburger ehrenamtlich. Wer also das Ehrenamt stärken will, muss gesamtgesellschaftlich denken. Also: Unsere Ressourcen sind begrenzt, deshalb müssen wir das stärken, was wirklich viele Menschen in Brandenburg im Alltag erreicht – Bildung, Kultur, Bewegung und das Ehrenamt in seiner ganzen Breite. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Wir sagen also: Lasst uns den olympischen Gedanken ernst nehmen, aber mit Maß, mit Weitblick und mit Prioritäten im Sportland Brandenburg. Deshalb lehnen wir den Antrag der CDU ab. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank auch Ihnen. – Für die Landesregierung folgt Herr Minister Freiberg. (Vereinzelt Beifall SPD und BSW)

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Steffen Freiberg

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Sport ist stark in Brandenburg. Das Land bietet ideale Möglichkeiten, sowohl für den Breiten- als auch für den Leistungssport – und das liegt an den vielen Haupt- und vor allen Dingen an den Ehrenamtlichen, die sich im Sport engagieren. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz! (Beifall SPD, BSW und CDU) Meine Damen und Herren, mit dem Haushaltsbeschluss vom Juni hat der Landtag eine Erhöhung der Sportförderung im Sportland Brandenburg für 2025 und 2026 beschlossen: Für das Jahr 2025 wurde der Etat im Sportbereich um 3 Millionen Euro auf 27 Millionen Euro erhöht; im Jahr 2026 steigt er nochmals auf dann 28 Millionen Euro. Damit wird die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anpassung an steigende Mitgliederzahlen, an die Tarifentwicklung sowie an allgemeine Kostensteigerungen umgesetzt. Mit den Aufwüchsen werden also vor allen Dingen der Breitensport und das Ehrenamt, das den Vereins- und Breitensport erst möglich macht, unterstützt. Meine Damen und Herren, Brandenburg beteiligt sich – das ist hier schon gesagt worden – als Partner Berlins an der Bewerbung um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer 86 Landtag Spiele in Deutschland. – Herr Bretz, wenn ich Sie darauf ansprechen darf: Frankfurt (Oder) ist in diesem Konzept als Standort für die Sportschützenwettkämpfe vorgesehen. Insofern hoffe ich sehr, dass dort 2040 geschossen werden darf. (Heiterkeit CDU – Steeven Bretz [CDU]: Das war eher ein Witz in Richtung der Friedensbewegten!) – Weiß ich doch. – Die Landesregierung unterstützt die Bewerbung mit konkreten Maßnahmen und Planungen, die dem Sport auch über Olympia hinaus zugutekommen. Beispielweise werden mit dem beschlossenen Haushalt Investitionen in Sportstätten mit überregionaler Bedeutung möglich. Außerdem haben das Sportministerium und der Landessportbund für den Olympiazyklus bis 2028 175 Landesstützpunkte anerkannt. Diese Landesstützpunkte bilden die Grundlage für eine frühzeitige Talenterkennung und gezielte Talentförderung – das geschieht. Dies findet seine Fortsetzung im Brandenburger Schule-Leistungssport-Verbundsystem. Die qualitative Weiterentwicklung des Olympiastützpunkts Brandenburg und der Spezialschulen Sport ist dabei selbstverständlich im Blick zu behalten. Doch Sport ist mehr als nur Wettkampf. Beim Sport geht es auch um Gesundheit, und es geht um Teilhabe an der Gesellschaft. Es geht um mehr Bewegung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, vor allem für jene, denen sie besonders schwerfällt. Hier setzt das Projekt „Kinder in Bewegung“ an, das – so sieht es der Haushaltsbeschluss vor – ebenfalls fortgesetzt werden kann.

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Jouleen Gruhn

Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Steffen Freiberg

Bitte sehr.

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Jouleen Gruhn

Bitte schön, Herr Hohm. Jean-Pascal Hohm (AfD):* Vielen Dank, Herr Minister, für das Zulassen der Zwischenfrage. Vielleicht kommen Sie in Ihrer Rede ja noch darauf, aber ich habe Angst, dass sie zu Ende ist, bevor ich meine Zwischenfrage stellen kann; deswegen bringe ich sie an dieser Stelle an. Die Kollegin von der SPD-Fraktion hat darauf verwiesen, dass man hoffe, dass man mithilfe des Sondervermögens auf Bundesebene den Goldenen Plan Brandenburg fortsetzen kann. Im Finanzplan des Landes Brandenburg – Frau Augustin hat darauf hingewiesen – ist der Goldene Plan nach wie vor vorgesehen. Wird der Goldene Plan Brandenburg nun in den nächsten Jahren unabhängig von der Bundesebene umgesetzt, oder wartet man wirklich die dortige Entscheidung ab und schaut dann, was passiert? Das widerspräche ja dem, was im Finanzplan steht. – Vielen Dank.

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Jouleen Gruhn

Bitte schön.

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Steffen Freiberg

Sie wissen, dass das Ganze zu einer Titelgruppe gehört. Ich habe gesagt, wofür die Mittel laut Haushaltsbeschluss vorgesehen sind, und ich bin sehr dankbar dafür – ich wäre später in der Rede darauf gekommen –, dass es in der allerletzten Beratungsschleife gelungen ist, die jetzt in Rede stehenden Mittel für Infrastrukturförderungen auch für den Bereich des Sports zu öffnen. Ich glaube, das war eine gute Entscheidung, die eine gute Perspektive für das Land Brandenburg und den Goldenen Plan bietet. Damit komme ich zu meiner Rede zurück – das Sondervermögen des Bundes habe ich gerade erwähnt, darüber kann ich jetzt hinweggehen –: Ich bin froh, dass sich der Breitensport in Brandenburg dank der Fördermaßnahmen, die ja auch über die Mittel des Landessportbundes an die Vereine ausgereicht werden, weiterhin realisieren lässt. Unser Ziel bleibt dabei eine bedarfsgerechte, funktionale und nachhaltige Sportinfrastruktur. Deshalb sollen bei der Planung und dem Bau von Sportstätten mit Landesförderung gemäß dem brandenburgischen Sportförderungsgesetz die Wettkampfbestimmungen der Sportverbände sowie die einschlägigen DIN-Normen berücksichtigt werden – auch das ist also längst Tatsache. Meine Damen und Herren, das Haushaltsaufstellungsverfahren hat gezeigt: Die Koalition hat die Mittel für den Sport für dieses Haushaltsjahr um 12,5 % und für das nächste Jahr auf Basis des Jahres 2024 um 16,6 % erhöht. Vor dem Hintergrund des vorliegenden Antrages fällt mir dafür, dass Sie im Haushaltsaufstellungsverfahren keine entsprechenden Änderungsanträge gestellt haben, als einzige Erklärung ein, dass Sie mit dem, was diesbezüglich vorgelegt wurde, ganz offensichtlich zufrieden waren. Sie merken an meinen Ausführungen: Viele der von Ihnen geforderten Punkte sind bereits im Haushaltsbeschluss enthalten und finden sich in den Plänen der Landesregierung wieder. – Sport frei, meine Damen und Herren! (Beifall SPD und BSW)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank. – Frau Abgeordnete Augustin erhält noch einmal das Wort. Es verbleiben Ihnen noch etwa anderthalb Minuten. Bitte schön.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich greife gleich den Punkt auf, der mir am wichtigsten ist – Frau Kornmesser hat ihn angesprochen, auch der Minister ist darauf eingegangen –: der Goldene Plan für den Sportstättenbau. Frau Kornmesser, Sie haben gesagt, Sie könnten nichts versprechen, was Sie nicht halten können. Doch der Goldene Plan für den Sportstättenbau findet sich meines Erachtens im Koalitionsvertrag. Wenn Sie jetzt nichts versprechen wollen, was Sie nicht halten können, frage ich mich, ob ich noch einmal den gesamten Koalitionsvertrag durchsuchen muss. Insofern finde ich es sehr fade, dass Sie jetzt auf die Bundesförderung warten wollen. Frau Matzies, zum Thema „Blick Richtung Bund“: Die Bundesstützpunkte hier im Land Brandenburg sind in einem hervorragenden Zustand – dank der Förderung des Bundes. Herr Hohm, vielleicht habe ich es in meiner Rede nicht ausführlich genug erläutert. Genau die Dinge, die Ihnen noch fehlen, die das Ehrenamt und auch die Trainerinnen und Trainer betreffen, sind unter dem Punkt zur Förderung des Ehrenamtes in unserem Antrag zu finden. Wie wir Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Trainerinnen und Trainer gewinnen können, ist einer der Punkte, über die ich diskutieren möchte. Herr Minister, Sie sind auf „Kinder in Bewegung“ eingegangen. Das ist ein tolles Programm, aber Sie haben nicht verstanden – obwohl Sie ebenfalls bei der Sportkonferenz 2023 anwesend waren –, was wir mit unserer Forderung beabsichtigen, nämlich eine sportpädagogische Ausbildung von Kitaerzieherinnen und -erziehern, um nicht nur Vertreter von Programmen in Kitas kommen zu lassen, sondern von Beginn an angeleitete Bewegung sicherstellen zu können. Alles in allem stelle ich fest, dass ich hier als Vizepräsidentin für Breitensport und Sportentwicklung des Landessportbunds ein bisschen mehr Aufklärung betreiben muss. Wir sind uns im Grunde einig. Insofern werbe ich noch einmal um sportliche Zustimmung – wenigstens dazu, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen und dort weiter über den Sportgedanken zu diskutieren. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Jouleen Gruhn

Vielen Dank, Frau Augustin. – Damit sind wir am Ende der Aussprache angelangt; es folgt die Abstimmung. Die CDU-Fraktion beantragt, wie bereits erwähnt, den Antrag „Gemeinsam gewinnen – Sportland Brandenburg weiterentwickeln im olympischen Gedanken“ auf Drucksache 8/1403, Neudruck, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Es gab keine Enthaltungen. Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt. Daher kommen wir zur Abstimmung über den Antrag „Gemeinsam gewinnen – Sportland Brandenburg weiterentwickeln im olympischen Gedanken“ auf Drucksache 8/1403, Neudruck. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Der Vollständigkeit halber: Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Ich darf jetzt an unsere geschätzte Frau Präsidentin übergeben und bedanke mich. 2025 87

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Ulrike Liedtke

Finale: Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf. TOP 14: Zwingende Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer durchführen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/1407 Für die AfD-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Kotré zu uns. Bitte schön. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wir debattieren heute eine Forderung, die nicht nur eine Frage der Vernunft, sondern auch der Rechtsstaatlichkeit ist: die zwingende Altersfeststellung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern, kurz: umA. Mit unserem Antrag fordern wir nichts weiter als das, was in jedem anderen Bereich des öffentlichen Lebens eine Selbstverständlichkeit ist: Wenn Zweifel bestehen, dann prüft man. (Beifall AfD) Und wenn jemand eine Sonderbehandlung beansprucht, muss er nachweisen, dass er diese auch bekommen kann, und das nicht nur behaupten. Was aber ist die traurige Realität? Jeder, der an unserer Grenze ohne Papiere auftaucht und ein Alter von unter 18 Jahren behauptet, gilt als Minderjähriger und damit als besonders schützenswert. Ob das behauptete Alter glaubhaft ist, wird nicht systematisch überprüft. Stattdessen: Inobhutnahme, Unterbringung, Betreuung, für durchschnittlich 5 000 Euro pro Monat pro Person. Allein im Land Brandenburg sprechen wir von Kosten in Millionenhöhe. Deutschlandweit waren es in den Jahren 2022 und 2023 über 67 000 unbegleitete minderjährige Ausländer – und das ist nur die offizielle Zahl. Meine Damen und Herren, das ist keine seriöse Migrationspolitik. Das ist ein System der Einladung zum Missbrauch – und das auf dem Rücken der Steuerzahler. (Beifall AfD) Ich frage Sie: Wie kann es sein, dass sich erwachsene Männer mit Bartwuchs und ganz offensichtlich ausgewachsenem Körperbau in deutschen Jugendheimen wiederfinden, weil sie bei der Einreise behauptet haben, minderjährig zu sein? Wie kann es sein, dass in Berlin laut offiziellen Angaben 85 % der untersuchten angeblich minderjährigen Ausländer in Wahrheit volljährig 88 Landtag waren – 85 %! Und wie kann es sein, dass trotz dieser Zahlen eine ärztliche Altersfeststellung nur in seltenen Fällen erfolgt und so eine Vielzahl von Personen den auf Täuschungen basierenden Vorteil aus dem vermeintlich niedrigen Alter zieht? Diese absurde Rechtslage muss beendet werden! Mit unserem Antrag fordern wir daher eine gesetzliche Änderung dahin gehend, dass eine zwingende medizinische Altersfeststellung nach den Standards der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik durchgeführt wird, und das immer dann, wenn Zweifel bestehen oder keine gültigen Ausweisdokumente vorgelegt werden. Was heißt das konkret? Es geht um bewährte Verfahren: zahnärztliche Untersuchungen, Röntgen der Hand oder der Schlüsselbeine, um anthropometrische Daten zu erhalten – alles wissenschaftlich fundiert, bewährt, erprobt, etwa an der Charité Berlin oder am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Diese Verfahren sind nicht nur zulässig, sondern auch rechtsstaatlich notwendig, um unsere Gesetze durchzusetzen. Doch es geht nicht nur ums Geld, es geht um den Schutz unseres Rechts- und Sozialsystems. Es geht um die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns. Und es geht – das will ich an dieser Stelle besonders betonen – um die Sicherheit unserer eigenen Bevölkerung. (Beifall AfD) Wer sich unter falscher Altersangabe in ein Jugendhilfesystem mogelt, der kann sich auch im Strafverfahren Vorteile verschaffen. Wer als zum Beispiel 17-Jähriger verurteilt wird, kommt mit Erziehungsmaßnahmen statt mit einer Strafe, die ein Erwachsener bekommen hätte, davon. Ich erinnere an den Fall Gerda K. aus Cottbus, die einem Gewaltverbrechen zum Opfer fiel: Der mutmaßliche Täter, ein angeblich 17-jähriger Syrer, wurde zunächst freigesprochen, dann nach Urteilsaufhebung durch den BGH verurteilt, aber immer nach Jugendstrafrecht, obwohl erhebliche Zweifel am angegebenen Alter bestanden. Eine vorherige Altersfeststellung? Fehlanzeige! Der Schaden am Vertrauen in unseren Rechtsstaat ist längst angerichtet. Meine Damen und Herren, wie erklären Sie eigentlich einer Brandenburger Rentnerin, die mit 800 Euro im Monat über die Runden kommen muss, dass ein gesunder, volljähriger Ausländer ohne Papiere für mehr als 5 000 Euro im Monat betreut wird, ohne dass überhaupt geprüft wird, ob er die Voraussetzung dieses behaupteten Alters erfüllt? (Beifall AfD) Sehr geehrte Damen und Herren, das ist nicht gerecht, das ist nicht sozial und das ist nicht verantwortungsvoll. Und es ist genau dieses Maß an staatlicher Untätigkeit, das Vertrauen in Politik und Institutionen zerstört. Die Bürger sehen, was geschieht, und sie merken, dass ihre Bedenken ignoriert werden. Lassen Sie mich klarstellen: Dieser Antrag richtet sich nicht gegen wirkliche Minderjährige, nicht gegen Kinder, nicht gegen Jugendliche, die Schutz suchen. Aber er richtet sich sehr wohl gegen Erwachsene, die diesen Schutz missbrauchen. Und er richtet sich gegen ein System, das diesen Missbrauch nicht nur ermöglicht, sondern auch noch belohnt. Deshalb sagen wir: Wer keine gültigen Papiere hat, muss untersucht werden. Wer bei der Altersangabe lügt, darf nicht belohnt werden. Und wer das Sozialsystem betrügt, muss mit Konsequenzen rechnen. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kollegen von SPD, BSW und CDU: Ich ahne schon, was von Ihnen kommen wird: Unzumutbar, menschenunwürdig, Generalverdacht, Populismus! – Suchen Sie sich was aus. Doch es ist kein Populismus, die Einhaltung des Rechtsstaates zu fordern. Es ist kein Generalverdacht, wenn man prüft, bevor man zahlt. Und es ist keine Unmenschlichkeit, wenn man Menschen zur Wahrheit verpflichtet. Sie hingegen verschließen die Augen. Sie verteidigen ein System, das vor allem eines ist: ungerecht gegenüber dem eigenen Volk. (Vereinzelt Beifall AfD) Ich rufe Sie daher auf: Hören Sie auf die Kommunen, die unter der Last zusammenbrechen. Hören Sie auf die Polizei, die täglich mit der fragilen Sicherheitslage konfrontiert ist. Hören Sie auf die Menschen im Land, die wollen, dass endlich wieder Ordnung und Klarheit herrschen. Stimmen Sie unserem Antrag zu – für Rechtsstaatlichkeit, für Sicherheit, für Ehrlichkeit und für die, die diesen Staat Tag für Tag finanzieren. – Danke schön. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Wolff das Wort. Bitte schön. (Beifall SPD) Annemarie Wolff (SPD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer meint, Grundrechte gelten nicht für alle, meint in Wahrheit: Sie gelten für niemanden. – Es ist wie so oft: Was die AfD hier fordert, ist keine sachliche Lösung eines realen Problems. Es ist der Versuch, Grundrechte selektiv auszulegen und damit zu untergraben. Doch unser Rechtsstaat funktioniert nicht nach Passfarbe – Gott sei Dank tut er das nicht –, sondern nach rechtsstaatlichen Prinzipien. Schon heute dürfen Jugendämter ärztliche Untersuchungen anordnen. Dieses dreistufige Verfahren reicht auch völlig aus. Das erfahren Sie übrigens auch, wenn Sie mit den Kolleginnen und Kollegen aus den Jugendämtern sprechen. Die Jugendämter kommen bereits jetzt an alle notwendigen Informationen. Aber die AfD will gerade ausnahmslos alle unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländer Untersuchungen unterziehen, Untersuchungen, die auch laut Europäischem Gerichtshof nur nach Einwilligung, in Ausnahmefällen und zu Recht unter sehr strikten Auflagen zum Einsatz kommen dürfen. Ein flächendeckender Einsatz dieses Verfahrens ist nicht nur unverhältnismäßig, (Daniel Münschke [AfD]: Wie wollen Sie die Unverhältnismäßigkeit prüfen? Das können Sie nicht, und das wissen Sie!) er ist ganz offensichtlich verfassungswidrig, und darauf weise ich Sie immer wieder sehr gerne hin. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW und CDU) Und natürlich haben auch Ausländerinnen und Ausländer Grundrechte. Auch die Menschenwürde von Ausländerinnen und Ausländern ist unantastbar. Auch Ausländerinnen und Ausländer haben das Recht auf körperliche Unversehrtheit – und gerade Kinder, ja, auch die mit Migrationshintergrund. Und das, meine Damen und Herren, ist auch gut so. (Beifall SPD)

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Annemarie Wolff (SPD):* Danke – aber nein, danke. Meine sehr geehrten Damen und Herren, was die AfD hier macht, ist typisch. Man nimmt von irgendwo ein paar Zahlen, verdreht sie, reißt sie aus dem Kontext und dann präsentiert man sie: furchteinflößend, drastisch, nahezu apokalyptisch. Und am Ende steht ein Antrag, gespickt mit Rassismus und Niederträchtigkeit. Wie widerlich dieser Antrag ist, wird besonders deutlich, wenn man ihn mal mit den übrigen Auffassungen der AfD vergleicht. Sie beschwert sich immer über teure und aufwendige Asylverfahren. Aber flächendeckende Röntgenuntersuchungen und fachärztliche Gutachten sind auf einmal kein Problem und vermutlich jeden Cent wert. (Dennis Hohloch [AfD]: Die SPD hat ein ganz schön großes Fachkräfteproblem!) Es passt eben gerade in das verrückte Weltbild. Die AfD hält den Infraschall von Windrädern und die 5G-Strahlung von Handymasten für gefährlich, will Kinder aber unnötig Röntgenstrahlung aussetzen, was in höheren Dosen ja auch durchaus gefährlich sein könnte. Aber es sind ja Kinder nicht biodeutscher Abstammung, nicht wahr? (Zuruf von der AfD) Was ist also das Ziel der AfD mit diesem Antrag? (Dennis Hohloch [AfD]: Jetzt erklärt sie es uns!) Vielleicht langweile ich Sie, (Zurufe von der AfD: Nein!) aber es geht wie immer darum, Urängste zu schüren. Da kommen von irgendwo irgendwelche Fremden und die nehmen mir – mal wieder – irgendwas weg, keine Ahnung, was und wie viel, aber wir können das ja mal behaupten. (Beifall SPD) 2025 89 Durch diesen Antrag will die AfD weiter die Axt an die Grundrechte der Schwächsten unserer Gesellschaft legen. Doch, meine Damen und Herren, der Wert einer Gesellschaft, der Wert unserer Gesellschaft bemisst sich gerade daran, wie wir mit den Schwächsten umgehen. (Beifall SPD, vereinzelt BSW sowie der Abgeordneten Kristy Augustin [CDU]) Genau das sehen viele Menschen genauso. Die Mehrheit will in einem Land leben, das aus der Geschichte gelernt und die richtigen Schlüsse gezogen hat. Ihr Antrag, und damit komme ich zum Ende, ist die reinste Hass-Kakofonie und Rassismus in Reinform. Deswegen lehnen wir ihn ganz selbstverständlich ab. (Beifall SPD und CDU sowie vereinzelt BSW)

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Ulrike Liedtke

Meine Damen und Herren, Herr Abgeordneter Hohm hat eine Kurzintervention angemeldet. (Beifall AfD) Jean-Pascal Hohm (AfD):* Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Wolff, ich bin ein sehr sachlicher Mensch, aber an der Stelle fällt es mir schwer, sachlich zu bleiben. Sie reden von der Menschenwürde von Leuten, die ganz offensichtlich unter der Vortäuschung falscher Tatsachen hierhergekommen sind. (Björn Lüttmann [SPD]: Nein, das unterstellen Sie!) Und ich bringe jetzt mal ein konkretes Beispiel aus meiner Region, wo ein junger Mann von einem Migranten abgestochen wurde, im Krankenhaus behandelt werden musste und nur durch Glück überlebte, weil das Messer ihn nicht an der falschen Stelle getroffen hat. Der Mann, der ihn abgestochen hat – ich kann Ihnen gerne mal ein Foto von ihm zeigen – soll angeblich minderjährig sein. Wenn ich Ihnen das Foto zeige, möchte ich, dass Sie mir sagen, dass dieser Mann minderjährig ist. Und wenn Sie davon sprechen, dass die Menschenwürde eines solchen Täters dann irgendwie verletzt sei, frage ich mich ernsthaft: Was sagen Sie dem jungen Mann, der gerade mit seinem Leben davongekommen ist, wenn so ein Mensch dann unter Jugendstrafrecht fällt? (Beifall AfD – Dennis Hohloch [AfD]: Das interessiert sie nicht – das sind nur Deutsche!) Wir haben einen Rechtsstaat, der solche Menschen hoffentlich hinter Gitter oder in ihre Heimat bringt. Aber wenn solche Menschen dann nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, weil sie falsche Angaben gemacht haben und der deutsche Rechtsstaat es nicht schafft, bei solchen Menschen das Alter festzustellen, weil Sie angeblich dessen Menschenwürde schützen wollen, frage ich mich, in welcher Welt Sie leben und ob Sie sich nicht schämen. – Danke. (Beifall AfD) 90 Landtag

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete, möchten Sie auf diese Kurzintervention reagieren? – Nein, das möchten Sie nicht. (Gelächter bei der AfD – Daniel Münschke [AfD]: Sie hat ja nichts aufgeschrieben bekommen!) Meine Damen und Herren, bevor wir die Aussprache fortsetzen, möchte ich gerne wieder Gäste auf der Besuchertribüne begrüßen: Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten aus Brandenburg, eingeladen vom Abgeordneten Erik Stohn. Seien Sie uns herzlich willkommen. (Beifall SPD sowie vereinzelt CDU) Das Wort geht an die CDU-Fraktion, an Frau Abgeordnete Augustin. Bitte.

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Kristy Augustin CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Hilfen zur Erziehung innerhalb des Bereichs Jugendhilfe sind stets mit hohen Kosten verbunden. Das wissen alle von uns, die im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt vor allem auch im Jugendhilfeausschuss mit dem Thema betraut sind. Voranstellen möchte ich aber auch, dass Kinder und Jugendliche zu Recht unseren besonderen Schutz genießen, unabhängig vom Herkunftsland. Die Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer beschäftigt uns spätestens seit 2015. Es war seinerzeit eine der ersten großen Fragen und Herausforderungen, vor allem auch für die jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprecher hier im Landtag, und wir haben überfraktionell sehr gut zusammengearbeitet. Die besondere Schutzwürdigkeit von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern ist unbestritten. Da jedoch ein erheblicher Teil dieser jungen Menschen keine verlässigen Ausweisdokumente besitzt, besteht, ja, tatsächlich das Risiko, dass minderjährige Personen fälschlich als volljährig eingestuft werden – und auch umgekehrt. Beide Szenarien haben erhebliche rechtliche bzw. soziale Konsequenzen. Das Thema Altersfeststellung ist daher nicht neu, und auch der vorliegende Antrag der AfD ist tatsächlich nicht neu. Er wurde in ähnlicher Form bereits in diversen Parlamenten behandelt. Ich war jetzt aber des Themas überdrüssig und wollte nicht nachschauen, ob die Rede von Frau Kotré so oder in ähnlicher Form auch schon in anderen Parlamenten gehalten wurde. (Zuruf von der AfD: Ist die Herausforderung mittlerweile gelöst?) Sehr geehrte Damen und Herren, die AfD strebt mit dem vorliegenden Antrag eine Altersfeststellung und eine entsprechende Änderung von § 42 Sozialgesetzbuch VIII auf Bundesebene an, mit der eine zwingende medizinische Überprüfung des Alters vorgesehen werden soll. Um die Rechtslage zu klären, wurde das Sozialgesetzbuch VIII allerdings bereits in den Jahren 2015 bzw. 2016 geändert – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Möglichkeiten, über die damals diskutiert wurde, darunter auch die Frage nach einer medizinischen Altersfeststellung. Was entstanden ist – Frau Kollegin Wolff ist schon darauf eingegangen –: Wir haben ein bewährtes Verfahren der Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer gemäß der Absätze 1 und 2 von § 42 des Sozialgesetzbuches VIII verankert. Die Vorgaben sind also klar und lassen sich mit den entsprechenden ausführlichen Empfehlungen auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport finden – und zwar übrigens 66 Seiten lang. Frau Kotré, ich bezweifle, dass Sie sich das vorher angeschaut haben. Wie sieht das aktuelle Verfahren aus? Stufe 1: Wenn bei den jugendlichen Ausländern keine Ausweisdokumente vorliegen, wird die Altersprüfung zunächst im Rahmen einer qualifizierten Inaugenscheinnahme durchgeführt. Auch dafür gibt es Empfehlungen: Es läuft nach dem Vieraugenprinzip. Das machen zwei Fachleute aus den Jugendämtern, also von der kommunalen Ebene, von der Sie, Frau Kotré, meinen, dass sie im Stich gelassen wird. (Lena Kotré [AfD]: Ja!) Diese Fachleute führen eine umfassende, strukturierte Einschätzung durch, um das Alter der geflüchteten Person zu bestimmen. (Dennis Hohloch [AfD]: Hat ja in diesem Fall sehr gut funktioniert! Einzelfall!) – Das ist Stufe 2, Herr Hohloch. – Kann im Ergebnis der qualifizierten Inaugenscheinnahme weder positiv ausgeschlossen werden, dass es sich um eine volljährige Person handelt, noch positiv ausgeschlossen werden, dass Minderjährigkeit vorliegt – wenn also ein Zweifel fortbesteht –, sieht das Gesetz ganz klar vor, eine ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung zu veranlassen. Das ist genau das, was Sie wollen. – Das ist das geregelte dreistufige Verfahren, das mit den entsprechenden umfassenden Hinweisen auch in Brandenburg durchgeführt wird. Nun möchte ich noch auf das von der AfD geforderte medizinische Altersgutachten als angeblich präzise und belastbare Methode eingehen: Dass es eine präzise und belastbare Methode ist, trifft in der Realität eben nicht zu. Selbst durch ein medizinisches Altersgutachten lässt sich das exakte Alter nach aktuellem wissenschaftlichem Stand nicht feststellen. Das Gutachten kann nur das sogenannte höchste Mindestalter ermitteln, das nicht immer die tatsächliche Volljährigkeit des Betroffenen anzeigt. Überlegen Sie mal: Eine Fehlertoleranz von ein bis zwei Jahren macht das Verfahren gerade bei Personen, bei denen es um die Volljährigkeitsgrenze geht, nicht sehr zuverlässig. Des Weiteren ist ein medizinisches Altersgutachten für die öffentliche Verwaltung – auch das hat Frau Kollegin Wolff schon gesagt – mit erheblichen Kosten verbunden. Diese Untersuchung wird daher nur dann durchgeführt, wenn andere Prüfverfahren zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt haben. Die vorgetragene und bereits gesetzlich verankerte Stufenregelung stellt sicher, dass nur in tatsächlichen Zweifelsfällen ein teures, aber auch ungenaues medizinisches Verfahren zur Anwendung kommt. In ihrem Antrag fordert die AfD die medizinische Altersfeststellung pauschal ohne Rücksicht auf die individuelle Situation. Dies widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das die zentrale Grundlage unseres Rechtsstaates ist. Die aktuell gesetzlich vorgegebenen Verfahren zur Altersfeststellung stellen zum einen den Schutz der Persönlichkeitsrechte sicher – gerade mit Blick auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen – und greifen zum anderen bei hinreichendem Anlass auf medizinische Methoden zurück. Frau Kotré, vielleicht sollten Sie sich einmal § 41 des Sozialgesetzbuches VIII anschauen: Auch wenn die Volljährigkeit festgestellt ist, gelten noch immer besondere Rechte; denn es handelt sich dann um sogenannte junge Erwachsene. Beschäftigen Sie sich also einmal mit dem Sozialgesetzbuch VIII, oder lassen Sie das nächste Mal den Experten Ihrer Fraktion, den jugendpolitischen Sprecher Herrn Nothing, dazu sprechen. Vielleicht kommt dann tatsächlich einmal ein sinnvoller Beitrag heraus – obwohl ich es bezweifle. Wir lehnen den Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für das BSW spricht Herr Abgeordneter Lüders. Bitte sehr. (Beifall BSW)

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Niels-Olaf Lüders BSW

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Kotré, Sie haben in Ihrer Rede ausdrücklich betont, der vorliegende Antrag solle sich nicht gegen alle Kinder richten. Wenn dem so ist, hätten Sie sich vielleicht ein bisschen mehr Mühe bei seiner Formulierung geben müssen. Ich zitiere aus Ihrem Antrag, um das zu erläutern. Die AfD fordert also: „Ärztliche Untersuchungen zur Altersbestimmung […] sind zwingend von Amts wegen einzuleiten, wenn das Alter unbegleiteter minderjähriger Ausländer […] nicht durch gültige Ausweisdokumente zweifelsfrei belegt ist oder trotz vorliegender Dokumente sonstige Zweifel an der Altersangabe bestehen.“ (Lena Kotré [AfD]: Genau!) Das heißt im Schluss: Wenn keine Ausweisdokumente vorliegen, ist die Untersuchung immer zwingend durchzuführen. Das ergibt sich logisch aus dieser Formulierung. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Das bedeutet wiederum, dass jedes minderjährige Kind, sei es sechs Monate, sechs Jahre oder 16 Jahre alt, zwingend untersucht werden müsste, wenn keine Papiere vorgelegt werden können. Dass dies ein völlig sinnloses Bürokratiemonster wäre, das die Ausländerbehörde von sinnvollen Tätigkeiten zur besseren Regulierung der Migration, aber auch zur besseren Integration von Menschen mit Bleibeperspektive abhält, liegt geradezu auf der Hand. Auf die dadurch sinnlos gebundenen erheblichen medizinischen Ressourcen muss ich nicht weiter eingehen; das hat Frau Kollegin Augustin bereits getan. 2025 91 All dies hält die AfD aber nicht davon ab – so wurde mir gesagt –, in jeder Wahlperiode einen solchen Antrag fast wortgleich einzubringen, und das, obwohl an dieser Stelle tatsächlich nur noch ein sehr geringfügiger Regelungsbedarf besteht – wenn überhaupt. Auch hierzu hat mir Frau Kollegin Augustin schon eine nähere Erläuterung abgenommen. Die qualifizierte Inaugenscheinnahme kenne ich aus meiner eigenen Praxis als Anwalt. Das ist durchaus ein Verfahren, mit dem Zweifeln nach der bestehenden Regelung in § 42 SGB VIII nachgegangen werden kann – das wurde bereits gesagt – und im Rahmen des ordnungsgemäßen Ermessens der Behörde auch nachgegangen werden muss. Das heißt, es besteht also gar kein so großer Handlungsspielraum. Es gibt, zugegeben, „Durchrutscher“; die gibt es in jedem Rechtssystem. Aber deswegen hier eine zwingende Altersfeststellung medizinischer Art zu fordern, geht deutlich zu weit. Angesichts dieser klaren und eindeutigen Möglichkeit und Verpflichtung der Jugendämter besteht also kein Handlungsbedarf – schon gar kein Bedarf besteht an einem derart sinnlosen und ressourcenfressenden Bürokratiemonster, wie Sie es hier fordern. Die mit dem Antrag suggerierte Unterstellung, die Jugendämter kämen ihrer Pflicht zur Altersfeststellung nicht nach, entbehrt jeder realen Grundlage. Die Zahlen, die Sie hier vorgelegt haben, beziehen sich auf alle unbegleiteten Minderjährigen und nicht auf den Einzelfall, über den wir hier reden. Dazu gibt es meines Wissens keine Zahlen. (Zurufe von der AfD) Das Alter wird also selbstverständlich von den Jugendämtern überprüft, und wenn sich nach der klar definierten qualifizierten Inaugenscheinnahme und bei einem zusätzlichen Gespräch mit Dolmetschern Zweifel ergeben, wird in aller Regel eine Prüfung eingeleitet. Dann, aber auch nur dann, ist es erforderlich, eine medizinische Untersuchung durchzuführen, die im Übrigen – auch das weiß ich aus meiner anwaltlichen Praxis – durchaus entwürdigend ist, gerade für Minderjährige. Das heißt also: Es ist für mich völlig unverständlich, warum die AfD auch Sechsjährige einer solchen Untersuchung unterziehen will, nur weil sie keine Papiere mitbringen, warum die AfD also den Kinderschutz und die Kinderrechte in einem bereits solide rechtlich geregelten Verfahren mit allen Überprüfungsmöglichkeiten ohne einen wirklichen Grund – nur wegen ein paar gemutmaßter „Durchrutscher“ – über Bord werfen will. Warum das so ist, darüber will ich nicht spekulieren. Fest steht aber für uns vom BSW: Ein solches Aushebeln des Schutzes von Kindern ist mit uns nicht zu machen. Der Schutz von Kindern vor Übergriffen hat für uns höchste Priorität – und zwar immer und bei allen Kindern. (Beifall BSW und SPD)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Freiberg. Bitte sehr. 92 Landtag

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Steffen Freiberg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Augustin, ich freue mich, dass wir heute wenigstens bei einem Tagesordnungspunkt zusammenkommen. Ich schaue einmal, wie weit wir hier insgesamt kommen. Kinder und Jugendliche, die aus ihrer Heimat nach Deutschland flüchten, sind in besonderem Maße schutzbedürftig. Ich hoffe, darüber gibt es hier Konsens. (Beifall SPD) Wenn sie ohne Eltern einreisen, gilt das umso mehr. Artikel 22 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention verlangt für Flüchtlingskinder angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe. Das, meine Damen und Herren, ist die Ausgangslage. Sie ist im vorliegenden Antrag nicht dargestellt worden. Außer Acht gelassen wird auch die Antwort der Landesregierung auf die mündliche Anfrage 160 aus dem vergangenen Monat. Ich meine, sie ist schriftlich beantwortet worden. Deswegen gebe ich gern noch einen Einblick darin. Schon damals ging es um die Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Gerne wiederhole ich die wesentlichen Punkte. Gemäß § 30 Abs. 1 des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes erfolgt die ärztliche Untersuchung nach § 42f Abs. 2 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches nur auf Antrag der betroffenen Person, ihres gesetzlichen Vertreters oder – das ist der Fall, über den wir hier diskutieren – von Amts wegen. Voraussetzung dafür ist, dass nach der Prüfung der Ausweispapiere, nach der Selbstauskunft und nach einer qualifizierten Inaugenscheinnahme – auch das ist hier schon angesprochen worden – durch die Jugendämter weiterhin begründete Zweifel am Alter der Person bestehen. Die medizinische Untersuchung unterliegt strengen Auflagen in Bezug auf die Einwilligung, Aufklärung und Anwendung der Methoden. Zu beachten ist außerdem: Selbst bei der Anwendung mehrerer medizinischer Verfahren bleibt die Bestimmung des Alters ungenau. Auch das ist hier schon gesagt worden. Auch die Röntgenuntersuchung hat keine verlässliche Präzision. (Lena Kotré [AfD]: Das sieht die Charité anders!) Die Ergebnisse weisen eine hohe Schwankungsbreite von mindestens – mindestens! – einem Jahr auf. Daher handelt es sich nicht um eine Altersfeststellung, sondern vielmehr um eine fachliche Einschätzung. Betonen möchte ich außerdem: Ärztliche Untersuchungen, mit der das Alter einer Person eingeschätzt werden sollen, sind auch fachlich umstritten. Es ist ja beliebt, man nimmt sich eine Position heraus. Sie kann auch gut begründet sein. Es gibt aber auch andere Positionen. Ich nehme einmal den Präsidenten der Bundesärztekammer, der sich im Jahr 2018 explizit gegen eine obligatorische Alterstestung ausgesprochen hat. Röntgen ohne medizinische Indikation sei ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, argumentiert er. Bereits im Jahr 2016 hat die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer sowohl die Zuverlässigkeit als auch die Verfassungskonformität von ärztlichen Altersfeststellungen angezweifelt. Herr Hohloch hat das kommentiert, was die Verfassungsmäßigkeit angeht. Darüber können Sie gern mit der Ethikkommission der Bundesärztekammer diskutieren. Meine Damen und Herren, das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. (Beifall SPD, BSW und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Das Wohl der Allgemeinheit steht an erster Stelle!) Es ist vorrangig zu berücksichtigen. (Zuruf von der AfD: Und wenn es keine Kinder mehr sind?) Das besagt Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention, und diese, meine Damen und Herren, nur zur Erinnerung, ist seit dem Jahr 1992 geltendes Bundesrecht. Um das Kindeswohl zu schützen, ist deshalb im Zweifel, wenn dieser nicht ausgeräumt werden kann, immer von der Minderjährigkeit auszugehen. Nur in den besonderen Ausnahmefällen sollte auf Antrag der geflüchteten Person oder auf gerichtliche Anordnung hin oder eben im Zweifel durch das Jugendamt eine medizinische Untersuchung zur Alterseinschätzung vorgenommen werden. Auch das sagt die Ethikkommission der Bundesärztekammer. (Beifall SPD und BSW) Meine Damen und Herren, das entspricht dem SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention. Der vorliegende Antrag, meine Damen und Herren, so leid es mir tut, (Daniel Münschke [AfD]: Macht Sinn!) tut es nicht. Die Forderungen sind nicht nur medizinisch und in der Sache umstritten, sie sind auch weit von geltendem Bundesrecht entfernt. Die einzige Konsequenz, die man daraus ziehen kann, ist, die Forderung zu unterstützen: Kinderrechte ins Grundgesetz! – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Vielen Dank. – Für die Einbringerin, die Fraktion der AfD, hat noch einmal Frau Abgeordnete Kotré das Wort. Bitte. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Liebe Zuschauer! Ich fange mit Frau Wolff an. Sie haben gesagt, es entstünden Kosten, die überhaupt nicht zu tragen seien. Ein Röntgenbild von einer Hand kostet weit weniger als 100 Euro – weit weniger als 100 Euro! (Beifall AfD) Wenn wir das in Relation zu den Kosten von 5 000 Euro monatlich setzen, die ich eingangs genannt habe, dann muss doch sogar bei Ihnen der Groschen fallen. (Beifall AfD) Dann kann man doch sagen, man kann diese Kosten von weniger als 100 Euro einmal in Kauf nehmen, um zu gucken, ob man monatlich 5 000 Euro ausgeben muss oder nicht. Wenn das für Sie Rassismus in Reinform ist, und was Sie hier alles in blumenhaften Worten verbreitet haben, dann ist das eben so. Wenn Sie das meinen, dann ist das so! Wenn der Wille, Schaden vom eigenen Volk abzuwenden, für Sie Rassismus ist, dann spricht das nicht gegen uns, sondern gegen Sie, ganz speziell gegen Sie, Frau Wolff. (Beifall AfD) Für uns ist das verantwortungsvolle Politik. Herr Freiberg, Sie sagten, es gebe gar keine wirklichen wissenschaftlichen Erkenntnisse aus diesem Verfahren. Ich kann noch einmal ganz kurz aus meiner Rede zitieren: Nach den Standards der Arbeitsgemeinschaft für forensische Altersdiagnostik wollten wir diese Maßnahmen durchführen lassen, alles wissenschaftlich fundiert, bewährt und erprobt, etwa an der Charité Berlin oder am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Wir merken an Ihrer Argumentation, dass Sie sich auf einmal die Wissenschaft so drehen, wie Sie wollen. (Ludwig Scheetz [SPD]: Machen Sie ja nie!) Wenn es hier um Klimawandel und alles Mögliche geht, dann beziehen Sie sich immer auf Wissenschaft. Wir leugneten die Wissenschaft. Genau das machen Sie im Moment, Herr Freiberg! (Beifall AfD) Darum lassen wir Ihre Argumente auch überhaupt nicht gelten. Genauso wenig wie die von Frau Augustin. Sie haben hier lang und breit ein System erklärt, wie das alles schon stattfindet. Wenn 85 % der untersuchten Minderjährigen tatsächlich volljährig waren, dann müssten aber auch Sie merken, dass dieses System versagt hat. (Beifall AfD) Was spricht also dagegen, gleichzeitig noch medizinische Methoden heranzuziehen, um ein Alter sicher feststellen zu können? Die Kosten können es nicht sein. Das habe ich Ihnen gesagt. Ich weiß, was es ist: Es ist der Wille, diese Leute in unser Land zu holen und es gar nicht überprüfen zu wollen, der auch bei Ihnen von der CDU vorhanden ist. (Beifall AfD) Es ist einfach Ihre Ideologie und nichts anderes. Sie wollen es nicht! Sie nehmen ganz klar in Kauf, dass das deutsche Volk Schaden nimmt, dass wir dieses Land einfach von Leuten überfluten lassen, die hier teilweise Straftaten begehen und sich 2025 93 darauf beziehen, sie seien minderjährig, wie beim Mord an der Rentnerin Gerda K. (Beifall AfD) Erzählen Sie den Angehörigen doch von Ihrem ganzen System zur Altersfeststellung. Ich möchte wissen, was sie dazu sagen. Das ist erbärmlich, Frau Augustin. Es ist wirklich erbärmlich. Herr Lüders – meine Zeit läuft gerade ab –, (Beifall des Abgeordneten Marcel Penquitt [SPD]) Sie haben gesagt, es sei ein Bürokratiemonster. Wenn jemand augenscheinlich nicht volljährig sein kann – nehmen wir ein dreijähriges Kind –, dann bestehen überhaupt keine Zweifel. Wenn es aber jemand mit Vollbart, mit ausgeprägter Muskulatur, mit einem augenscheinlich ausgewachsenen Körper ist, dann sind diese Bedenken doch da, genauso wie im Mordfall Gerda K. Es wurde nicht überprüft. Das ist eine Schande! (Dennis Hohloch [AfD] steht an einem Saalmikrofon.)

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Ulrike Liedtke

Ihre Zeit ist schon überschritten. Lena Kotré (AfD):* Nein, Herr Hohloch stand ja eben schon.

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Ulrike Liedtke

Gut. (Johannes Funke [SPD]: Nein! Die Zeit war schon abgelaufen! – Zuruf von der AfD: Danke für die Belehrung!) Dann, bitte, eine Zwischenfrage, und dann kommen wir zum Ende. Dennis Hohloch (AfD):* Danke, Frau Kollegin, dafür, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sehr geehrte Frau Kollegin, ist Ihnen bekannt, dass die Landesregierung am Ende der letzten Legislaturperiode eine Kleine Anfrage beantwortet hat, die Herr Daniel Freiherr von Lützow gestellt hat? Darin ging es um die Kosten der Migrationspolitik in Brandenburg. Wenn man es zusammenrechnet, dann kommt man auf unfassbare 135 000 Euro, die uns ein unbegleiteter Minderjähriger im Land Brandenburg im Jahr kostet, mit allen Kosten drum herum. Das sind in acht Jahren 391 Millionen Euro gewesen. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass sich eine solche Diskussion, die hier stattfindet, vor dem Hintergrund solcher Zahlen, nicht aus Sicht der AfD, sondern aus Sicht der anderen Parteien, eigentlich verbietet, wenn man Schaden vom Volk abwenden möchte, und dass man das Volksvermögen nicht in aller Herren 94 Landtag Länder verteilen muss, wenn man weiß, dass man viel Geld sparen könnte, wenn man diese Tests durchführen würde? (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Bitte schön. Lena Kotré (AfD):* Ich gebe Ihnen auf jeden Fall recht, Herr Kollege Hohloch. (Lachen bei der SPD und beim BSW – Dennis Hohloch [AfD]: Das ist auch besser so!) Das lässt mich hier noch einmal darauf eingehen, weil Sie danach gefragt haben, dass hier eben beispielsweise gesagt wurde, es sei entwürdigend, wenn man diese Methoden durchführt. Wissen Sie, was entwürdigend ist? Es ist entwürdigend, wenn Menschen in diesem Land vergewaltigt werden. Massenvergewaltigungen, 111 in einem Jahr, in Berlin, das ist entwürdigend! (Beifall AfD – Unmut bei SPD und BSW)

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Ulrike Liedtke

Jetzt antworten Sie aber nicht mehr auf diese Frage, Frau Abgeordnete. Lena Kotré (AfD):* Es ist nicht entwürdigend, wenn man seine Hand einmal röntgen lassen muss. – Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Ulrike Liedtke

Frau Abgeordnete, wenn wir es streng nehmen, haben Sie jetzt auf die Frage von Herrn Hohloch nicht mehr geantwortet. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte angekommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/1407, mit dem Titel „Zwingende Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer durchführen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende von TOP 14 angekommen und damit auch am Ende der Plenarsitzung. Ich möchte aber sehr gerne noch einen Dank an all diejenigen richten, die die Sitzungen immer vorbereiten, durchführen und nachbereiten. (Allgemeiner Beifall) Ich möchte heute ganz besonders dem Saaldienst, dem Stenografischen Dienst, den Landtagsmitarbeitern, die die Drucksachen fertigen, mit denen wir arbeiten, den Mitarbeitern in der Ton- und Veranstaltungstechnik, dem Besucherdienst und dem Protokoll, das den gestrigen Abend für uns vorbereitet hat, sehr herzlich danken. Vielen Dank! (Allgemeiner Beifall) Üblicherweise schicke ich Sie mit einem Gedicht – 94 Strophen – in die Ferien. Diesmal ist es eines von Robert Louis Stevenson, einem schottischen Schriftsteller. Er hat vor 150 Jahren Folgendes geschrieben: „Im Winter stehe ich nachts auf Und kleide mich bei gelbem Kerzenlicht an. Im Sommer ist es ganz anders: Ich muss tagsüber zu Bett gehen.“ Ich wünsche Ihnen schöne Sommernächte und trotzdem wache Tage! – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall) Ende der Sitzung: 18.31 Uhr Anlagen 2 Gefasste Beschlüsse Starker Einsatz braucht starke Unterstützung - Herausforderungen und Perspektiven für die Feuerwehren im Land Brandenburg 2025 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg Der Landtag stellt fest: -männern im gesamten Land seine höchste Anerkennung aus und würdigt ihren herausragenden, unermüdlichen Einsatz für die Menschen in unserem Land. Die Kameradinnen und Kameraden leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und stehen tagtäglich in erster Reihe, um Waldbrände und Brände auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu bekämpfen und Menschenleben zu schützen. Die klimatischen Veränderungen und die damit einhergehenden Extremwettereignisse verschärfen die Risiken von Waldbränden im Flächenland Brandenburg mit seinen weitläufigen Waldgebieten und der hohen Munitionsbelastung erheblich. Gleichzeitig ist menschliches Handeln die häufigste Ursache zur Entstehung von Bränden. Diese Entwicklung stellt die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes vor wachsende Herausforderungen und macht entschlossenes politisches Handeln erforderlich. Ein zentraler Bestandteil wirksamer Prävention ist die klimaangepasste Waldentwicklung. Mit dem gezielten Übergang zu strukturreichen, widerstandsfähigen Mischwäldern sowie Maßnahmen zur Renaturierung degradierter Flächen kann das Risiko großflächiger Brände nachhaltig verringert werden. Der Landtag fordert die Landesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf, 1. den eingeschlagenen Weg der Unterstützung und Förderung der Feuerwehren und der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen im Land Brandenburg konsequent fortzusetzen - insbesondere durch Investitionen in moderne Ausrüstung, Fahrzeuge und Schutzausstattung. Das schließt die Überprüfung und Anpassung der relevanten Rechtsgrundlagen ein; 2. die Evaluation des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) voranzutreiben, mit dem Ziel, die gesetzlichen Grundlagen an die gestiegenen Anforderungen im Brand- und Katastrophenschutz anzupassen und praxisnah sowie zukunftsfest auszugestalten; 3. die interkommunale, interdisziplinäre und länderübergreifende Zusammenarbeit im Waldbrandmanagement auszubauen und die vorhandenen Kompetenzen von Feuerwehren, Forstwirtschaft, Wissenschaft und Katastrophenschutz stärker zu vernetzen; 2 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2025 95 4. dazu die kommunalen Aufgabenträger weiterhin gezielt zu unterstützen, um die personelle und technische Einsatzbereitschaft der Feuerwehren dauerhaft sicherzustellen; 5. die Anstrengungen für einen vorbeugenden Waldbrandschutz, wie eine beschleunigte Umsetzung der klimaangepassten Waldentwicklung, die Schaffung von Brandschutzstreifen und eine bedarfsgerechte Löschwasserinfrastruktur in besonders gefährdeten Regionen, zu intensivieren; 6. die gesellschaftliche Wertschätzung für das Engagement der Einsatzkräfte durch öffentliche Kampagnen und konkrete Anerkennung des Ehrenamtes weiter zu stärken; 7. die Brandschutzerziehung und -aufklärung auszubauen und strukturell zu stärken, sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich - und dabei das Projekt ‚ Feuerwehr macht Schule ‘ gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern und den Feuerwehrverbänden weiter auszubauen. Dabei gilt es das Risikobewusstsein in der Bevölkerung zu erhöhen und präventives Verhalten zu fördern; 8. die Errichtung des zweiten Standorts der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (LSTE) am Standort Wünsdorf zu forcieren, einschließlich eines leistungsfähigen Katastrophenschutzwarmlagers sowie des Waldbrandkompetenzzentrums, um die Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte zu stärken und die Kapazitäten und Kompetenzen für den Waldbrand- und Katastrophenschutz bedarfsgerecht zu erweitern; 9. das bestehende Angebot der zentralen Beschaffung durch den Zentraldienst der Polizei (ZDPol) für die kommunalen Träger des Brand- und Katastrophenschutzes zu erweitern, um eine effiziente und kostengünstige Versorgung der Einsatzkräfte landesweit sicherzustellen; 10. den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) des ZDPol als einen der leistungsfähigsten Räumdienste in Deutschland weiterhin umfassend zu fördern. Die Landesregierung soll sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird und sich an den Kosten für die Beseitigung von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg angemessen beteiligt; 11. die bewährte Kooperation mit Bundesbehörden wie Bundeswehr, Bundespolizei und Technischem Hilfswerk (THW) eng zu gestalten und auszubauen - insbesondere hinsichtlich notwendiger Luftunterstützung, Personalgestellung und spezialisierter Fachberatung - um den zivilen Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg nachhaltig sicherzustellen. 96 Landtag 12. Das Ministerium des Innern und für Kommunales wird gebeten, dem Ausschuss für Inneres und Kommunales Anfang des Jahres 2026 einen umfassenden Bericht zur Waldbrandsituation im Jahr 2025 im Land Brandenburg zuzuleiten, der Angaben zur Einsatztätigkeit, zu Schadensereignissen, regionalen Schwerpunkten sowie zu Fortschritten bei Bekämpfung, Prävention und interdisziplinärer Zusammenarbeit enthält. “ Rechnung der Präsidentin des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2022 2025 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Der Präsidentin des Landtages Brandenburg wird hinsichtlich der Rechnung für das Rechnungsjahr 2022 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg die Entlastung erteilt.“ Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2022 2025 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg wird hinsichtlich der Rechnung für das Rechnungsjahr 2022 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg die Entlastung erteilt.“ Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2022 2025 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Dem Landesrechnungshof Brandenburg wird hinsichtlich der Rechnung für das Rechnungsjahr 2022 gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung die Entlastung erteilt.“ Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Haushaltsrechnung und zum Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2022 (Drucksache 7/8940) und zum Bericht des Landesrechnungshofes - Jahresbericht 2024 (Drucksache 8/172) 2025 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „1. Die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine werden gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung bestätigt. 2. Der Landesregierung wird gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg für den Bericht der Ministerin der Finanzen und für Europa ‚Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2022‘ - Drucksache 7/8940 - im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofes Brandenburg - Drucksache 8/172 - die Entlastung erteilt.“ Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) 2025 97 Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 17.07.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 201 des Abgeordneten Jörg Vogelsänger (SPD­Fraktion) Zeitplan der Sanierung Friedrichstraße und Das Vorhaben an der Landesstraße 30/38 ist eine außerordentliche Herausforderung. Das ser funktioniert im Übrigen zum großen Teil gegenseitiger Rücksichtnahme zu tun. Für Einzelhändler und Gewerbetreibende in Zeit. Auch hier zeigen viele Stammkunden Solidarität Trotzdem spielt die Einhaltung des Zeitplanes in besonderer Weise der Abschluss von Bauabschnitten. Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle schnitte? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Wie bei allen innerstädtischen Baumaßnahmen intensiv zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen Erkner abgestimmt werden. Dies gilt hier besonders, Flakefließ, sondern auch für die Stadt Erkner erneuert werden müssen. Zu ihrer konkreten Nachfrage zum aktuellen Stand Die Baumaßnahme kommt grundsätzlich gut Stadt Erkner, des Brandschutzbeauftragten und Änderungen am Bauablauf vorgenommen. Hintergrund Feuerwehr und Rettungsdienst. Der erste Bauabschnitt wird daher etwas Abschnittes verzögert sich um ca. drei Monate 28. November dieses Jahres fertig. Da der zweite werden kann, bleibt es unverändert bei einer Gesamtbauzeit Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Flakenfließbrücke in Erkner für die Erkneraner und die gesamte Region betrifft natürlich den Umleitungsverkehr. Die­ besser als befürchtet. Das hat auch viel mit der Innenstadt ist es natürlich eine schwere und zeigen Treue. natürlich eine große Rolle. Dazu gehört auch Stand der Umsetzung der drei Bauab­ Minister für Infrastruktur und Landesplanung üblich, musste auch diese Baumaßnahme als Vorhabenträger und der Stadt da nicht nur die Brücke über den wichtige Abschnitte der Friedrichstraße kann ich mitteilen: voran. Aufgrund nachträglicher Wünsche der der Freiwilligen Feuerwehr wurden jedoch ist die nun verbesserte Zufahrt für länger andauern. Die Fertigstellung dieses und wird daher voraussichtlich bis zum Bauabschnitt dadurch schneller beendet bis Ende 2026. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 202 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Landesaufnahme-, Bundesaufnahme- und denburg Das Land Brandenburg unterhielt mehrere Aufnahmeprogramme, aufnahmeprogramm Nordirak (letzte Einreise (bis Ende 2024). Zusätzlich nimmt Brandenburg aufnahmeprogramme auf, zum Beispiel Bundesaufnahmeprogramm Resettlement-Verfahren gemäß § 23 Absatz AufenthG von afghanischen Ortskräften, besonders besonders gefährdeten russischen Personen, sonen, besonders gefährdeten syrischen Personen, sonen. Hierzu wurden bereits verschiedene mündliche in der 7. Legislaturperiode. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Programme bis heute (Stichtag) im Land Brandenburg Landes- bzw. Bundesprogramm bzw. -regelung Programmlaufzeit aufschlüsseln und sowohl die zahl der bisher aufgenommenen Personen pro die mündliche Anfrage Nr. 1956 in der 7. Legislaturperiode. Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Landesaufnahmeprogramm Landesaufnahmeprogramme Jordanien und Nordirak Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Resettlementprogramme im Land Branzum Beispiel das Landes-2019), Jordanien (bis Ende 2023) oder Syrien regelmäßig Personen im Zuge der Bundes-Afghanistan, Türkei, 4 AufenthG, Aufnahmen gemäß § 22 Satz 2 gefährdeten afghanischen Personen, besonders gefährdeten belarussischen Perbesonders gefährdeten iranischen Per-Anfragen gestellt: Nr. 1523 und 1956 Personen wurden seit Laufzeitbeginn der aufgenommen? Bitte jeweils nach (z. B. § 22 Satz 2 AufenthG) mit Angabe der jährliche Anzahl als auch die gesamte An-Programm angeben analog zur Antwort auf Minister des Innern und für Kommunales die Syrien lief Ende des Jahres 2023 aus. Die liefen Ende des Jahres 2024 aus. Für die genannten Landesaufnahmeprogramme Personen der folgenden Übersicht entnommen Aufnahmeprogramme des Jahr Landes Brandenburg 2019 Landesaufnahmeprogramm Nordirak insgesamt 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Landesaufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge 2019 2020 2021 2022 2023 insgesamt 2021 2022 Landesaufnahmeprogramm 2023 Jordanien 2024 insgesamt - 2 kann die jeweils aufgenommene Anzahl an werden. Anzahl Laufzeit des Programms 60 2019-2024, alle Einreisen fanden im Jahr 2019 statt 60 4 25 88 90 206 70 2013-2023 110 129 124 189 305 1340 195 205 2020-2024, in 2020 fanden 154 keine Einreisen statt 158 712 - Für die genannten Bundesaufnahmeprogramme Personen der folgenden Übersicht entnommen Aufnahmeprogramme des Anzahl Jahr Bundes mener 2016 2017 2018 2019 Resettlement, Humanitäres 2020 Aufnahmeprogramm Türkei, 2021 Bundesaufnahmeprogramm 2022 Afghanistan 2023 2024 2025* Insgesamt 2019 2020 2021 Aufnahmen gemäß § 22 S. 2 2022 AufenthG (afghanische Orts-2023 kräfte) 2024 2025** Insgesamt 2019 2020 2021 2022 Aufnahmen gemäß § 22 S. 2 AufenthG (Einzelaufnahmen) 2023 2024 2025** Insgesamt *bis einschließlich Mai 2025 **bis einschließlich Juni 2025 Aufnahmen im Rahmen von Bundesaufnahmeprogrammen gesetzlichen Bestimmungen im Landesaufnahmegesetz Soziales und Versorgung (LASV) auf die Landkreise differenzierte Statistik nach jeweiligem Aufnahmeprogramm - 3 kann die jeweils aufgenommene Anzahl an werden. aufgenom-Laufzeit des Programms Personen 25 100 94 161 74 Unterschiedliche Laufzeiten, kein Ende der Laufzeit be-118 kannt. 114 132 195 23 1036 5 3 169 701 Kein Ende der Laufzeit bekannt 155 80 13 1126 3 4 0 30 Kein Ende der Laufzeit bekannt 10 15 25 87 werden nach aktuell geltenden (LAufnG) durch das Landesamt für und kreisfreien Städte verteilt. Eine liegt nicht vor, es kann nur die - Gesamtzahl des gemäß § 4 Absatz 2 LAufnG werden. Bezüglich der Laufzeiten der verschiedenen lich verfügbaren Informationen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge verwiesen. - 4 zu verteilenden Personenkreises genannt Bundesprogramme wird auf die öffentdes Innern und des Bundesamts - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 203 des Abgeordneten Falk Peschel (BSW-Fraktion) Stand der Bauarbeiten an der L 40/Horstwegbrücke Die Nuthestraße (Landesstraße 40) stellt eine Stadtverkehr sowie für Pendlerinnen und Pendler laufenden Bauarbeiten an der Brücke über den tigungen im Verkehrsfluss und durch Ausweichverkehre. nahme ist derzeit für Ende dieses Jahres angekündigt. chen nicht zu erkennen. Ich frage die Landesregierung: Wird der avisierte an der Brücke über den Horstweg eingehalten Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Nuthestraße ist unsere meist befahrene Landesstraße. lichst wenig eingeschränkt wird, legen wir unser dieser Straße regelmäßig Erneuerungsmaßnahmen Hochstraßenbrücke in den letzten Jahren sind Stück vorangekommen. Mit der nun laufenden Baumaßnahme zur Erneuerung ckenabschnitt nun zukunftsfest. Ich möchte daher vernehmlich anerkannt wird, dass diese vorübergehenden wendig sind und immer zu einer Verbesserung privaten wie auch Wirtschaftsverkehr gleichermaßen. Zu ihrer konkreten Nachfrage zum Zeitplan der Der vertraglich vereinbarte Termin zur Fertigstellung Jahres. Allerdings ist der Arbeitsfortschritt aktuell hohen Temperaturen der letzten Tage mussten geringe Verzögerung soll aber durch optimierten sodass aus heutiger Sicht der angestrebte Fertigstellungstermin Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 in Potsdam zentrale Verkehrsachse für den Potsdamer aus dem Umland dar. Die seit Monaten Horstweg führen zu erheblichen Beeinträch-Eine Fertigstellung der Baumaß-Ein Fortschritt ist allerdings seit Wo-Zeitplan zur Fertigstellung der Bauarbeiten werden? Minister für Infrastruktur und Landesplanung Darauf, dass der Verkehr mög-Augenmerk. Dennoch müssen wir auch auf durchführen. Mit der Realisierung der wird bei der Erneuerung schon ein gutes der Horstwegbrücke wird dieser Stredafür werben, dass in diesem Kreis ein-Verkehrseinschränkungen notdes Straßennetzes führen. Dies gilt für den Fertigstellung kann ich mitteilen: der Brücke ist der 19. Dezember dieses zwei Wochen im Verzug. Aufgrund der sehr Betonierarbeiten verschoben werden. Diese Bauablauf wieder herausgeholt werden, nicht gefährdet ist. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 204 des Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) Besteuerung privater Postdienstleister In Brandenburg sind über 2 000 Menschen Diese Unternehmen arbeiten seit Jahren erfolgreich sammen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Zuge der Reform des Postrechts wurde jedoch schaffen: Das Bundeszentralamt für Steuern steuerbefreiung für viele dieser Dienstleister gestoppt. nehmen 19 % Umsatzsteuer auf ihre Leistungen Nachteil im regionalen Briefverkehr. Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt für die Wiederaufnahme eines fairen Bescheinigungsverfahrens einzusetzen? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 11b Umsatzsteuergesetz (UStG) sierungsgesetzes vom 15. Juli 2024 geändert rung stellt die Aufnahme von Teilleistungen in Leistungen dar, sofern die weiteren Voraussetzungen Tatbestandsmerkmal der Steuerbefreiungsvorschrift klärung der Unternehmer gegenüber dem Bundeszentralamt Teilleistungen von Universaldienstleistungen gemäß chendeckend im gesamten Bundesgebiet anzubieten Die Regelungen des für die Finanzverwaltung ses (UStAE) haben die gesetzlichen Änderungen bisher nicht nachvollzogen. Vor allem im Bereich Erläuterungen und Klarstellungen. Insbesondere nehmern, Unternehmenszusammenschlüssen Kreis der begünstigten Leistungen gehören, Ebene. Von Seiten der Länder ist das Erfordernis gen zur Änderung des UStAE bereits an das Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 bei privaten Briefdienstleistern beschäftigt. mit regionalen Zeitungsverlagen zu-Pressevielfalt und zur Daseinsvorsorge. Im ein steuerlicher Wettbewerbsnachteil gehat Anfang 2025 das Verfahren zur Umsatz-Dadurch müssen nun einige Untererheben; dies führt zu einem erheblichen sie, um sich beim Bundesfinanzministerium zur Umsatzsteuerbefreiung Minister der Finanzen und für Europa die für bestimmte Postdienstleistungen ist durch Artikel 22 des Postrechtsmoderniworden. Eine wesentliche inhaltliche Ändeden Katalog der grundsätzlich steuerbefreiten des § 4 Nr. 11b UStG vorliegen. ist unter anderem die Verpflichtungserfür Steuern (BZSt), zumindest § 16 Absatz 1 Postgesetz (PostG) flä-(vgl. § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG). bindenden Umsatzsteueranwendungserlassowohl des UStG als auch des PostG der Teilleistungen bedarf es dazu weiterer Fragen der Einbeziehung von Subunter- und ob vorbereitende Teilleistungen zum bedürfen der Erörterung auf Bund-Ländereines zeitnahen Eintritts in die Erörterun-Bundesministerium der Finanzen herangetragen worden, um für die Universaldienstleister ungsvorschrift möglichst klar zu definieren und ger Dienstleistungen zu schaffen. - 2 den Anwendungsbereich der Steuerbefreidamit Rechtssicherheit für Erbringer derarti-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 205 des Abgeordneten Johannes Funke (SPD-Fraktion) Lückenschluss Radweg L 92 Zachow-Roskow Die Stadt Ketzin/Havel und die Gemeinde Roskow einen Lückenschluss des Radweges an der L und Roskow (Amt Beetzsee). Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse Zachow-Roskow vor? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Planung für die Radwegeneubaumaßnahme Zachow und Roskow wurde seitens des Landesbetriebes Jahren begonnen. Diese konnte auf Grund von Problemen mit dem hinaus weiterverfolgt werden. Mit Aussicht auf Entwicklung (EFRE) wurde ab 2016 erneut versucht, Flächen zu erlangen. Die Grunderwerbsverhandlungen wurden jedoch abermals aufgegeben, da sich Die Verwaltungen der Stadt Ketzin/Havel und mit der Gemeinde Roskow erneut die Tätigung Ketzin/Havel beginnend von Zachow/Gutenpaaren Roskow). Zum aktuellen Stand des Grunderwerbs Anfang dieses Monats mitgeteilt, dass werbsverhandlungen aufgenommen hat. Erst mit der vollständigen Erlangung des Grunderwerbs Planung für den genannten Radweg möglich. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 bemühen sich seit geraumer Zeit um 92 zwischen dem Ketziner Ortsteilen Zachow liegen ihr zur Planung des Radweges Minister für Infrastruktur und Landesplanung im Zuge der Landesstraße L 92 zwischen Straßenwesen (LS) vor über zehn Grunderwerb nicht über die Entwurfsphase Mittel vom Europäischen Fonds für regionale den Grunderwerb für die benötigten mit der Eigentümergemeinschaft die Parteien nicht einigen konnten. des Amtes Beetzsee haben somit gemeinsam des Grunderwerbs aufgenommen (Stadt und das Amt Beetzsee beginnend von hatte die Stadt Ketzin/Havel dem LS sie mit einem Eigentümer Grunderist eine Wiederaufnahme der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 206 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Weitere geplante Aufnahmen im Rahmen und Resettlementprogramme im Land Brandenburg Das Land Brandenburg unterhielt mehrere Aufnahmeprogramme, aufnahmeprogramm Nordirak (letzte Einreise (bis Ende 2024). Zusätzlich nimmt Brandenburg aufnahmeprogramme auf, zum Beispiel Bundesaufnahmeprogramm Resettlement-Verfahren gemäß § 23 Absatz AufenthG von afghanischen Ortskräften, besonders besonders gefährdeten russischen Personen, sonen, besonders gefährdeten syrischen Personen, sonen. Trotz gegenteiliger Versprechungen plant nischer Staatsangehörigkeit in die Bundesrepublik Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele bis Ende 2025 im Rahmen von Landes-, Bundesanderen humanitären Aufnahmeregelungen (zum aufnehmen? Bitte jeweils nach entsprechendem gelung (siehe Vorbemerkung) aufschlüsseln. Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das Land Brandenburg führt derzeit keine durch. Die früheren Landesaufnahmeprogramme Landesprogrammen demnach nicht geplant. Bekanntermaßen ist die aktuelle Bundesregierung willige Bundesaufnahmeprogramme so weit wie gramme aufzulegen. Einreisen im Rahmen Nach Mitteilung des Bundesministeriums des krete Entscheidung der Bundesregierung zu weiteren Im Rahmen von Bundesaufnahmeprogrammen (Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, Resettlement) 2025 insgesamt 23 Personen in Brandenburg Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 der Landesaufnahme-, Bundesaufnahmezum Beispiel das Landes-2019), Jordanien (bis Ende 2023) oder Syrien regelmäßig Personen im Zuge der Bundes-Afghanistan, Türkei, 4 AufenthG, Aufnahmen gemäß § 22 Satz 2 gefährdeten afghanischen Personen, besonders gefährdeten belarussischen Perbesonders gefährdeten iranischen Perdie Bundesregierung, Personen mit afghaeinzufliegen. Personen wird Brandenburg voraussichtlich und Resettlementprogrammen sowie von Beispiel gemäß § 22 Satz 2 AufenthG) Landes- bzw. Bundesprogramm bzw. -re-Minister des Innern und für Kommunales die eigenen Landesaufnahmeprogramme mehr sind beendet, weitere Aufnahmen aus gemäß Koalitionsvertrag bestrebt, freimöglich zu beenden und keine neuen Prosolcher Programme sind aktuell ausgesetzt. Innern und für Heimat (BMI) steht eine kon-Einreisen im Jahr 2025 bislang aus. gemäß § 23 Abs. 2 und 4 Aufenthaltsgesetz wurden bis zum Stichtag 31. Mai im Jahr 2025 aufgenommen. Im Rahmen von Bundesaufnahmen gemäß§ 22 kräfte) wurden bis zum Stichtag 31. Mai 2025 Jahr 2025 aufgenommen. Im Rahmen von Bundesaufnahmen gemäß § men) wurden bis zum Stichtag 31. Mai 2025 Jahr 2025 aufgenommen. - 2 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (afghanische Ortsinsgesamt 13 Personen in Brandenburg im 22 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (Einzelaufnahinsgesamt 25 Personen in Brandenburg im - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 207 des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) Ostseewasser als Trinkwasser für Berlin/Brandenburg In der zurückliegenden Legislaturperiode wurde weltminister Axel Vogel (Grüne) im Jahr 2023 barkeit der Entsalzung und des Transports von zur Trinkwasserversorgung prüfen soll. Ziel dieser Wasserversorgung in der Region angesichts zunehmender heit zu sichern. Die Studie sollte dabei untersuchen, und wirtschaftlich sinnvoll entsalzt werden kann. das entsalzte Wasser nach Berlin und Brandenburg lich möglicher Trassen und Infrastruktur. Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand keitsstudie zu der Entsalzung und dem Transport denburg? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser ist Region. Angesichts zunehmend trockener Jahre Landesregierung vorausschauend handeln - und prüfen. Bereits im Jahr 2023 hat mein Amtsvorgänger griffen. Das Umweltministerium bereitete damals um zu prüfen, ob und wie entsalztes Ostseewasser gen kann - technisch, wirtschaftlich und infrastrukturell. vergangenen Legislaturperiode aufgrund der angespannten ligungssperre nicht realisiert werden. Heute ist die Situation eine andere: Mit dem nun die notwendigen Mittel zur Verfügung, um tungen zur Vergabe der Studie laufen aktuell auf wir schnell belastbare Erkenntnisse gewinnen. bereits laufenden Vorarbeiten zu profitieren: Die men einer eigenen Studie die Entsalzung von teiligung an dieser Untersuchung an - nicht nur, Kosten zu teilen. Dazu laufen gegenwärtig Abstimmungsgespräche Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 vom damaligen brandenburgischen Umeine Studie in Auftrag gegeben, die die Mach-Ostseewasser nach Berlin und Brandenburg Machbarkeitsstudie sollte es sein, die Trockenheit und Wasserknappob und wie Ostseewasser technisch Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie transportiert werden könne, einschließzu der in Auftrag gegebenen Machbarvon Ostseewasser nach Berlin und Bran-Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: eine der zentralen Zukunftsfragen für unsere und steigender Wasserknappheit muss die auch unkonventionelle Optionen ernsthaft das Thema Ostseewasserentsalzung aufgedie Vergabe einer Machbarkeitsstudie vor, zur Versorgung unserer Region beitra-Allerdings konnte die Studie in der Haushaltslage und einer Bewil-Haushalt der neuen Landesregierung stehen das Vorhaben voranzubringen. Die Vorberei-Fachebene meines Hauses. Dabei wollen Darüber hinaus haben wir die Chance, von Region Rostock untersucht derzeit im Rah-Ostseewasser. Brandenburg strebt eine Beum Synergien zu nutzen, sondern auch, um auf Arbeitsebene. Wir treiben also das Vorhaben entschlossen voran wendigen Dringlichkeit. Denn sichere Trinkwasserversorgung morgen und für kommende Generationen. - 2 – mit Augenmaß, aber auch mit der notist Daseinsvorsorge - heute, - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 208 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Anzahl der ausreisepflichtigen Ausländer nach Die Landesregierung gab in ihrer Antwort che 8/1074) die Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen ber 2024 mit 4 331 Personen an. Dabei stammte pflichtige aus der Russischen Föderation. Ebenfalls Pakistan, Syrien und der Türkei. Demgegenüber Rückführungen im Land Brandenburg: Im Jahr erfolgreich; vor allem wurden Staatsangehörige niens rückgeführt. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Brandenburg vollziehbar ausreisepflichtig von sonen? Bitte jeweils für beide Personengruppen sen und kreisfreien Städten. Bitte auch jeweils beide Gruppen angeben und nach Staatsangehörigkeit Drucksache aufschlüsseln. Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die Anzahl Ausreisepflichtiger zum Stichtag 31.05.2025 Anzahl in den Landkreisen und kreisfreien Städten vor (ihre Summe ergibt nicht 8 190, da weitere Ausländerbehörde [ZABH] und bei der Außenstelle Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt statistisch erfasst möglich, da die Zahl der „nur“ Ausreisepflichtigen wertungen des Ausländerzentralregisters (an den) durch das Bundesamt für Migration und erst um die Mitte des Folgemonats vor. Landkreis/ kreisfreie Stadt Barnim Brandenburg adH Cottbus (mit Spree-Neiße) Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Kleine Anfrage Nr. 397 (Drucksa-Ausländer zum 31. Dezemetwa jeder vierte vollziehbar Ausreisestammten viele Ausreisepflichtige aus steht die geringe Zahl an erfolgreichen 2024 waren lediglich 197 Abschiebungen der Republik Moldau, Georgiens und Alba-Personen sind aktuell (Stichtag) im Land insgesamt wie vielen ausreisepflichtigen Pertabellarisch aufschlüsseln nach Landkreidie Gesamtzahl im Land Brandenburg für entsprechend der oben genannten Minister des Innern und für Kommunales die in Brandenburg betrug 8 190; ihre geht aus der nachfolgenden Tabelle her-Personen unter anderem bei der Zentralen des Bundesamts für Migration und worden sind). Neuere Angaben sind nicht nicht eigens ermittelt, sondern den Ausdas die Ausländerbehörden ihre Zahlen mel-Flüchtlinge entnommen wird. Sie liegen aber Ausreisepflichtige Stand 31.05.2025 660 100 436 Dahme-Spreewald Elbe-Elster Frankfurt (Oder) Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam Potsdam-Mittelmark Prignitz Schwedt Teltow-Fläming Uckermark gesamt Die gewünschte Aufschlüsselung der „nur“ Ausreisepflichtigen Kommunen wurde auf die fünf aktuellen Haupt-Herkunftsländer pflichtigen (siehe dazu unten) beschränkt. Eine von Ausreisepflichtigen umfasst hätte, war in der zeit nicht umsetzbar. Ausreisepflichtige nach Landkreis/kreisfreier Stand 31.05.2025 Landkreis Russische Föderation bzw. kreisfreie Stadt Barnim 154 78 Brandenburg a. d. H. 17 4 Cottbus (mit Spree-Neiße) 136 24 Dahme-Spreewald 149 69 Elbe-Elster 58 48 Frankfurt (Oder) 19 8 Havelland 83 40 Märkisch-Oderland 180 88 - 2 665 326 75 434 752 616 187 375 374 409 792 250 101 396 329 8 190 nach Herkunftsländern und der vollziehbar Ausreise-Antwort, die alle über 60 Herkunftsländer zur Verfügung stehenden Beantwortungs-Stadt und Herkunftsland Herkunftsland Ke- Kame- Tür- Afghanisnia run kei tan 41 36 31 8 8 5 17 37 27 39 68 46 35 42 17 9 0 3 48 27 12 56 53 33 - Oberhavel 81 86 Oberspreewald-Lausitz 59 26 Oder-Spree 111 59 Ostprignitz-Ruppin 131 40 Potsdam 103 19 Potsdam-Mittelmark 196 71 Prignitz 64 9 Schwedt 34 2 Teltow-Fläming 72 28 Uckermark 93 32 (die Summe der bei den Kommunen statistisch erfassten die Gesamtzahl dieser Personen, da einige auch derbehörde und der Außenstelle des BAMF in Eisenhüttenstadt sind) Die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen wird mittelt, halbjährlich auch ihre Herkunftsländer. Ablehnung zum Beispiel des Asylantrags bestandskräftig Fälle auch gerichtlich überprüft wurde), eine Ausreisefrist wurde und keine Hinderungsgründe für die Abschiebung liegen daher zum Stichtag 30.06.2025 vor. Da die Zuständigkeit für Rückführungen bei der freien Städte, in denen die Personen wohnhaft Herkunftsland Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Angola Armenien Aserbeidschan Äthiopien Bangladesch - 3 78 25 24 15 10 16 42 17 14 35 3 27 33 10 13 48 49 25 12 38 17 19 0 2 39 25 28 28 46 13 Ausreisepflichtigen ist geringer als unter anderem bei der Zentralen Auslänstatistisch erfasst worden dagegen vierteljährlich von der ZABH er-Die Ausreisepflicht wird vollziehbar, wenn die ist (und dazu in der Mehrzahl der verstrichen ist oder nicht gewährt vorliegen. Die gewünschten Daten ZABH liegt, werden die Landkreise/ kreissind, nicht eigens erfasst. Vollziehbar Ausreisepflichtige Stand 30.06.2025 366 8 11 49 2 66 4 6 3 - Belarus Benin Bosnien und Herzegowina China Côte d' Ivoire Eritrea Gabun Gambia Georgien Ghana Guinea Indien Irak Iran Jemen Kambodscha Kamerun Kenia Kosovo, Republik Kuba Lettland Libanon Liberia Libyen Marokko Moldau Nigeria Nordmazedonien Pakistan Palästinensische Autonomiegebiete Polen Rumänien Russische Föderation Senegal Serbien, Republik Sierra Leone Simbabwe Somalia Staatenlos Südafrika - 4 2 35 20 5 1 23 1 8 53 14 19 23 341 235 5 4 482 621 2 3 3 31 3 104 35 12 143 12 323 4 8 2 1 377 18 30 2 1 112 15 47 - Sudan Südsudan Syrien Tadschikistan Togo Tschad Tunesien Türkei Übriges Afrika Übriges Asien Uganda Ukraine Ungarn Ungeklärt/ ohne Angabe Venezuela Vietnam Gesamt Die fünf Hauptherkunftsländer der vollziehbar sche Föderation (1 377 Personen), Kenia (621), ghanistan (366). - 5 53 1 234 11 2 105 15 493 2 18 3 33 3 135 1 154 5 957 ausreisepflichtigen Personen sind die Russidie Türkei (493), Kamerun (482) und Af-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 209 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Instandsetzung der L 233 Die Landesstraße 233 befindet sich insbesondere felde Dorf (Landkreis Märkisch-Oderland, Amt nickendorf in einem deutlich sanierungsbedürftigen beklagen die Situation bereits seit vielen Jahren. in der Region und damit verbundener Umleitungen zugenommen - mit gravierenden Folgen für die ist für viele kaum noch zumutbar. Zudem wird der und ältere Menschen, als erheblich eingeschränkt Ich frage die Landesregierung: Ist die Landesstraße Dorf und Verbindung Hennickendorf, für eine Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Der unbefriedigende Straßenzustand der Landesstraße Rehfelde und Hennickendorf ist der Straßenbauverwaltung für diesen Abschnitt wurde bereits festgestellt. Die Umsetzung der Erhaltungsmaßnahme steht Eine belastbare Zeitschiene liegt daher zum gegenwärtigen Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Bereich der Ortsdurchfahrt Reh-Märkische Schweiz) sowie in Richtung Hen-Zustand. Anwohnerinnen und Anwohner Wegen derzeit laufender Baumaßnahmen hat der Verkehr auf der L 233 spürbar Lebensqualität vor Ort. Die Lärmbelastung die Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinwahrgenommen. 233, insbesondere im Bereich Rehfelde Sanierung vorgesehen? Minister für Infrastruktur und Landesplanung L 233 im Abschnitt 030 zwischen bekannt. Der Erhaltungsbedarf unter dem Vorbehalt zusätzlicher Mittel. Zeitpunkt noch nicht vor. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 210 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Von ausreisepflichtig zum Aufenthaltstitel: haltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 bzw. § 25 Abs. Die Landesregierung gab in ihrer Antwort che 8/1074) die Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen 2024 mit 4 331 Personen an. Dabei stammte etwa aus der Russischen Föderation. Ebenfalls stammten Syrien und der Türkei. Demgegenüber steht die gen im Land Brandenburg: Im Jahr 2024 waren vor allem wurden Staatsangehörige der Republik führt. Nach dem Aufenthaltsrecht ist es möglich, Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 4 bzw. § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz). Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele bis heute (Stichtag) im Land Brandenburg eine § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz? Bitte jeweils nach wenn möglich, nach Staatsangehörigkeiten zu seln. Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die gewünschten Zahlen werden im Land Brandenburg den den Auswertungen des Ausländerzentralregisters ration und Flüchtlinge (BAMF) entnommen, an den. Der aktuell verfügbare Stichtag im AZR ist Im AZR sind folgende Gesamt-Zahlen, wunschgemäß (31.12.2023, 31.05.2024, 31.12.2024 und 31.05.2025) Rechtsgrundlage 31.12.2023 31.05.2024 § 25 Abs. 4 AufenthG 105 102 § 25 Abs. 5 AufenthG 1 444 1 446 Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Anzahl der Ausländer mit einer Aufent-5 Aufenthaltsgesetz auf die Kleine Anfrage Nr. 397 (Drucksa-Ausländer zum 31. Dezember jeder vierte vollziehbar Ausreisepflichtige viele Ausreisepflichtige aus Pakistan, geringe Zahl an erfolgreichen Rückführunlediglich 197 Abschiebungen erfolgreich; Moldau, Georgiens und Albaniens rückgedass Ausreisepflichtige bzw. vollziehbar unter bestimmten Bedingungen erhalten Personen besaßen bzw. besitzen seit 2024 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 bzw. § 25 Abs. 4 und § 25 Abs. 5 AufenthG und, jeweils zwei Stichtagen pro Jahr aufschlüs-Minister des Innern und für Kommunales die nicht separat erfasst, sondern wer-(AZR) durch das Bundesamt für Migdas die Ausländerbehörden ihre Zahlen melderzeit der 31.05.2025. für jeweils zwei Stichtage pro Jahr aufgeschlüsselt, hinterlegt: 31.12.2024 31.05.2025 96 114 1 403 1 370 Eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeiten werden. Auswertungen aus dem AZR kann nur - 2 kann dem AZR nicht einfach entnommen das BAMF vornehmen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 211 des Abgeordneten Corrado Gursch (CDU-Fraktion) Ergebnisse des E-Gov-Days Die Landesregierung hat am diesjährigen E-Gov-Day bei dem zentrale Fragen der digitalen Verwaltungsmodernisierung, Infrastruktur und bürgerfreundlicher digitaler Services Ich frage daher die Landesregierung: Welche derzeit, um Impulse und Ergebnisse aus dem zusetzen? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die Aktivitäten der Landesregierung im Bereich Bestandteil der Regierungsarbeit und des Koalitionsvertrags des Digitalbereichs im MdJD. Im Rahmen des das MdJD zu seinen vielfältigen Aktivitäten rungswerte mit den anderen Teilnehmenden ausgetauscht. Ziel der Projekte im Bereich E-Government Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im Land Verwaltung effizienter zu gestalten und somit stärken. Zentral für diese Ziele ist die Umsetzung die Registermodernisierung. Bei beiden Vorhaben scheidend. Deshalb arbeiten wir daran, die finanziellen Verwaltungsdigitalisierung zu verbessern. landesseitige, technische Unterstützung beim Mit der Landeskoordination Registermodernisierung stützung für die Kommunen in diesem für die zu verbessern. Außerdem werden auch im Rahmen der Binnendigitalisierung Bereich E-Government durchgeführt, die auf die die konsequente Nutzung der E Akte oder auch Landesverwaltung. Die Erkenntnisse und Impulse aus dem Erfahrungsaustausch vitäten des MdJD ein. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Berlin-Brandenburg teilgenommen, der interoperablen ITim Mittelpunkt standen. konkreten Projekte plant oder realisiert sie E-Gov-Day Berlin-Brandenburg praktisch um-Minister der Justiz und für Digitalisierung die E-Government sind seit vielen Jahren fester und ein Schwerpunkt der Arbeit E-Government-Day Berlin-Brandenburg hat im Bereich Verwaltungsdigitalisierung Erfahist es, grundsätzlich bessere Services für zur Verfügung zu stellen, Abläufe in der das Vertrauen in staatliches Handeln zu des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie ist die Einbindung der Kommunen ent-Spielräume der Kommunen für die Unsere Kommunen benötigen auch eine Roll-in der Onlinedienste. arbeiten wird zudem daran, die Unter-Umsetzung von Once-Only zentralen Bereich zahlreiche Projekte im genannten Ziele einzahlen. Beispiele sind die Einführung einer KI-Assistenz für die fließen in die laufenden Akti-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 212 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Beeinträchtigung Brandenburger Bürger und energieanlagen in Berlin Nach Meldungen von rbb24 sollen in Berlin Brandenburg Windenergiegebiete ausgewiesen Lichtenberg. Dadurch könne es zu drastischen tenden Abstände zwischen künftigen Windenergieanlagen Ahrensfelde kommen. Ich frage die Landesregierung: Welche rechtliche die Landkreise, die Kommunen und einzelne Bürger migung von Windenergieanlagen in Bezug auf 1 000-Meter-Abstandspflicht zwischen der Anlage auf Berliner Gebiet errichtet werden soll, die unmittelbar aber in Brandenburg befindet? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Derzeit wird in Berlin der Flächennutzungsplan giegebieten geändert. Berlin erfüllt damit seine energieflächenbedarfsgesetz, die alle Bundesländer Länder, einen festgelegten Anteil der Fläche gebiete festzulegen. Der aktuelle Entwurf des Flächennutzungsplans Windenergiegebieten zur Wohnbebauung von auch zur Landesgrenze zu Brandenburg. Laut Gemeinden Ahrensfelde und Schöneiche, Stadtgrenze geplant werden. Die Gemeinden Gebieten Windenergieanlagen beantragt und 800 Meter von den Gemeindegrenzen entfernt orientiert sich in ihren Planungskonzepten an sie in Berlin momentan vorgesehen sind. Das Anliegen der an Berlin angrenzenden Brandenburger Berlin sich an Brandenburger Regionalplanung zu Windenergiegebiete orientiert, ist verständlich. nerinnen in Brandenburg müssen berücksichtigt Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Kommunen durch den Bau von Windin unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze zu werden, so zum Beispiel in Pankow und Unterschreitungen der in Brandenburg gelin Berlin und Wohngebieten in Handhabe haben das Land Brandenburg, gegen das Land Berlin bei der Genehdie Einhaltung der in Brandenburg geltenden und Wohnbebauung, wenn die Anlage angrenzende Wohnbebauung sich Minister für Infrastruktur und Landesplanung zur Festlegung von sogenannten Windenergesetzliche Verpflichtung aus dem Windbetrifft. Der Bund verpflichtet damit alle des eigenen Bundeslandes als Windenergie-Berlins sieht einen Mindestabstand von 500 Metern vor, sowohl innerhalb Berlins als Pressemitteilung beklagen insbesondere die dass Windenergiegebiete zu nah an die haben die Befürchtung, dass künftig in diesen genehmigt werden könnten, die nur 600 bis stehen. Die Brandenburger Regionalplanung größeren Abständen zur Wohnbebauung, als Gemeinden, dass sich das Land üblichen höheren Abständen von Ortslagen Die Interessen der Anwohner und Anwohwerden. Nur so schaffen wir Akzeptanz. Wo befinden wir uns im Berliner FNP-Verfahren? Öffentlichkeit hat gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch stattgefunden. Brandenburger Kommunen hatten im laufenden Beteiligungsverfahren auf entsprechend Stellung zu nehmen. Unserer und auch die Regionale Planungsgemeinschaft Gebrauch gemacht. Die Stellungnahmen der Berlin muss sich mit den vorgetragenen Hinweisen zugehörigen Internetseite, dass die im Flächennutzungsplan Rahmen der Auswertung der eingegangenen benötigten Anteil von 0,5 % der Landesfläche Vorliegen einer auf diese Weise überarbeiteten Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Land Stellungnahmen abgegeben werden können. Klar ist, dass es nicht einfach ist, im Stadtgebiet die bundesrechtlichen Flächenvorgaben zu erfüllen. bundeseinheitlichen Regelungen überarbeitet zenden Bundesländer kommen derzeit unausweichlich Festzuhalten bleibt allerdings, dass Planung und Berliner Territorium in der Planungshoheit weiteren Schritten äußert sich das MIL aktuell Abschluss der Planungen ist. Erst wenn die Klagen dagegen überhaupt möglich. - 2 Eine frühzeitige Beteiligung der vom 10. Juni bis 11. Juli 2025 also bis zum 11. Juli 2025 die Möglichkeit, ihre Belange aufmerksam machen und Kenntnis nach haben betroffene Gemeinden Oderland-Spree von dieser Möglichkeit betroffenen Kommunen sind wichtig, denn befassen. Berlin schreibt selbst auf der vorgesehene Vorzugsfläche im Stellungnahmen evaluiert und auf den (etwa 446 ha) reduziert werden soll. Nach Kulisse wird eine weitere Berlin erfolgen, während der erneut Berlins geeignete Flächen zu finden, um An diesem Beispiel zeigt sich, dass die werden sollten. Stadtstaaten und die angrenin eine Konfliktlage. Festlegung von Windenergiegebieten auf des Landes Berlins liegen. Zu eventuellen nicht, zumal es noch ein weiter Weg bis zum Planung rechtswirksam geworden ist, wären - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 213 der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt (CDU-Fraktion) Sperrung der B 107 zwischen Klein Leppin Nach der vertraglich vereinbarten Winterpause straße 107 zwischen dem Knotenpunkt Klein Leppin nommen. Dies teilte der Landesbetrieb Straßenwesen die betroffene Strecke ab Montag, dem 3. März, Die Sperrung der B 107 macht eine großräumige mer aus Richtung Perleberg werden über die Anschließend verläuft die Umleitung über die Landesstraße bis nach Glöwen. Wer aus Kyritz kommt, muss abfahren, der K 7007 bis Bad Wilsnack folgen Glöwen gelangen. Trotz der Vollsperrung bleibt der im ersten Bauabschnitt L 143/B 107 weiterhin befahrbar. Mit Stand der det sich dieser Teil der Bauarbeiten bereits im Ich frage die Landesregierung: Zu welchem abgeschlossen und soll somit der Streckenabschnitt Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Baumaßnahmen im Zuge der Bundesstraße Aktuell erfolgt der Einbau von Fahrzeugrückhaltesystemen. ist weiterhin für Ende Juli geplant. Der Landesbetriebes avisierte Termin wird nach derzeitigem Die Abnahme der Bauleistungen ist für den 30.07. sperrung aufgehoben und die Strecke für den Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 und der B 5 wurden die Bauarbeiten auf der Bundes- und der Bundesstraße 5 wieder aufgemit. Infolge der Baufortsetzung wurde erneut voll gesperrt. Umleitung erforderlich: VerkehrsteilnehB 5, Groß Werzin und Bad Wilsnack geführt. L 101 und die Kreisstraße 7005 bereits an der B 5 beim Abzweig Kletzke und über die L 101 sowie die K 7005 nach bereits fertiggestellte Knotenpunkt Einbringung der mündlichen Anfrage befinvierten Monat. Datum sollen die Bauarbeiten an der B 107 wieder freigegeben werden? Minister für Infrastruktur und Landesplanung 107 sind weitestgehend fertiggestellt. Der Abschluss der Bauarbeiten im Februar in der Pressemitteilung des Stand eingehalten. geplant, im Anschluss daran soll die Voll-Verkehr freigegeben werden. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 214 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD­Fraktion) Forderung einer Ablösezahlung von ca. 6 000 sächlichen Eigentümer nach Vollstreckung Der Landkreis Elbe­Elster hat als Vollstreckungsbehörde ner) am 28. Mai 2025 eine Vollstreckung dergestalt findlichen Pferde und Ponys gepfändet und dort Veterinär­ und Lebensmittelüberwachungsamtes gentümerin (nicht Schuldnerin) einiger Ponys die Herausgabe geltend gemacht, die ihr bisher mitgeteilt, dass sie erst eine Ablöse von ca. 6 Ich frage die Landesregierung: Wie wird der Vorgang, Pferdehof des Schuldners gepfändeten Ponys 6 000 Euro verpflichtet werden soll, von ihr bewertet? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Am 28. Mai 2025 wurde auf einem Pferdehof im Finanzverwaltungsamt eine Vollstreckungsmaßnahme che auf dem Gelände befindlichen Pferde und stützung des Veterinär­ und Lebensmittelüberwachungsamts Anlass war ein vollstreckbarer Titel gegen den Im Zuge der Maßnahme wurde festgestellt, dass tumszuordnung ­ in einem tierschutzwidrigen den unter anderem ein schlechter Ernährungszustand, pflegte Hufe, ein erheblicher Befall mit Ektoparasiten, gravierende hygienische Mängel. Drei Pferde Schmerzen eingeschläfert werden. Auch die Tiere, an denen eine Drittperson später in einem vergleichbar schlechten Zustand. Diese nach der Maßnahme beim Landkreis und legte Die Prüfung dieser Angaben dauert derzeit Eine Rückgabe der Tiere setzt sowohl die eindeutige auch die tierschutzrechtliche Eignung der zukünftigen Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Euro nach Drittwiderspruch durch tatim Pferdehof gegen einen Pferdehof (Schuld­ vorgenommen, dass sämtliche dort be­ unter Zuhilfenahme der Unterstützung des abgeholt worden sind. Die tatsächliche Ei­ hat unter Vorlage von Eigentumsnachweisen verweigert worden ist. Mündlich wurde ihr 000 Euro zahlen müsse. dass die Eigentümerin von auf einem zu deren Herausgabe zur Zahlung von ca. Ministerin für Land­ und Ernährungswirt­ Anfrage wie folgt: Landkreis Elbe­Elster durch das zuständige durchgeführt. Dabei wurden sämtli­ Ponys gepfändet und mit fachlicher Unter­ sichergestellt und verbracht. Betreiber des Hofs. die Tiere ­ unabhängig von ihrer Eigen­ Zustand gehalten wurden. Dokumentiert wur­ massive Fellverfilzungen, unge­ fehlender Witterungsschutz sowie mussten aufgrund bestehender Leiden und Eigentum geltend machte, befanden sich Person meldete sich etwa drei Wochen ihre Sicht auf die Eigentumsverhältnisse dar. an, da gegenteilige Informationen vorliegen. Klärung der Eigentumsverhältnisse als Haltung voraus. Die in der Anfrage genannte „Ablösesumme“ doch, ob die seit der Sicherstellung entstandenen 1 300 Euro monatlich für die betreffenden Tiere geltend gemacht werden können. Eine verbindliche da sich die Tiere weiterhin in amtlicher Obhut Aus Sicht der Landesregierung ist das Vorgehen Umständen nachvollziehbar. In einer Situation, ckung als auch tierschutzrechtliches Einschreiten gen Schritte rechtlich abgestützt und verhältnismäßig steht der Rechtsweg offen, um etwaige Ansprüche - 2 wird nicht gefordert. Der Landkreis prüft je-Unterbringungskosten - aktuell ca. - gegenüber der Drittwiderspruchstellerin Kostenaufstellung liegt noch nicht vor, befinden. des Landkreises unter den gegebenen in der sowohl eine rechtmäßige Vollstreerforderlich waren, wurden die notwendivollzogen. Der betroffenen Person klären zu lassen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 215 der Abgeordneten Lena Kotré (AfD-Fraktion) Fehlerhafte Darstellung des rechtsextremistischen nisterium des Innern und für Kommunales Das MIK hat am 9. Juli 2025 im Rahmen einer bericht 2024“ vorgestellt und die wahrheitswidrige mistische Personenpotenzial sei im Jahr 2024 Land Brandenburg angewachsen und davon 1 Personen entfallen. Die AfD ist jedoch weder extremistischer Verdachtsfall; die entsprechenden Entscheidung innerhalb von gerichtlichen Verfahren Ich frage die Landesregierung: Wie kommt sie remistischen Personen im Landesverband Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Der Verfassungsschutz Brandenburg weist in in jedem Jahr - ein rechtsextremistische Personenpotenzial nenpotenziale sämtlicher Beobachtungsobjekte Landes Brandenburg zugrunde gelegt und entsprechend Im Jahr 2024 ist das rechtsextremistische Personenpotenzial, insgesamt 3 650 Personen angewachsen. Dies Wie dieses Personenpotenzial ermittelt wird, ellen Bericht auf Seite 6 in den Fußnoten 1 und page des Verfassungsschutzes dia.php/9/VSB_2024_Pressefassung.pdf). 1 Vgl. Pressemitteilung des MIK vom 09.07.2025 zu „Verfassungsschutz sches Personenpotential wächst weiter“, https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~09-07-2025-bericht-2024-rechtsextremistisches-personenpotential-waechstweiter, abgerufen am 10.07.2025. 2 Vgl. rbb24 vom 20.05.2025 zu „Verwaltungsgericht – chert rechtsextrem‘“, https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/05/brandenburg-afd-klage-gegen-einstufungrechtsextrem.html, abgerufen am 10.07.2025; rbb24 v. die Einstufung als ‚Verdachtsfall‘ und ‚gesichert trag/2025/05/faq-verfassungschutz-bund-laender-verdachtsfall-einstufung-gutachten-afd-beamte-extremismus-brandenburg.html, abgerufen am 10.07.2025. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Personenpotenzials durch das Mi-(MIK) Pressekonferenz den „Verfassungsschutz-Behauptung aufgestellt, das rechtsextreauf insgesamt 3 650 Personen (+565) im würden auf die AfD (inkl. JA) 1 400 (+350) gesichert rechtsextremistisch noch ein rechts-„Einstufungen“ befinden sich sämtlich zur 2 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. auf die Zahl von angeblich 1 400 rechtsextder AfD? Minister des Innern und für Kommunales die seinem Verfassungsschutzbericht 2024 - wie aus. Dabei werden die Perso-(auch extremistischer Verdachtsfälle) des aufgeschlüsselt. wie richtig dargestellt, auf bedeutet einen Anstieg von 565 Personen. stellt der Verfassungsschutz in seinem aktu-2 dar. Der Bericht ist abrufbar auf der Home-(https://mik.brandenburg.de/sixcms/me-– Bericht 2024: Rechtsextremisti-Brandenburger AfD klagt gegen Einstufung als ‚gesi-09.05.2025 zu „Verfassungsschutz und AfD – Wie läuft rechtsextrem‘ ab?, https://www.rbb24.de/politik/bei-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 216 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds I Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: Wann erhielt der sage für den Neubau als Krankenhausträger? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Ein formaler Antrag und Bescheid liegt bisher rens zum Transformationsfonds nicht vor. Allerdings Elster förderfähig und wird im Transformationsfonds dem Landkreis im Vorfeld bereits mehrfach mitgeteilt, tagssitzung. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel Landkreis Elbe Elster die Finanzierungszu-Ministerin für Gesundheit und Soziales die aufgrund des gerade erst gestarteten Verfahist das Vorhaben des Landkreises Elbegefördert werden können. Dies wurde auch in der oben genannten Kreis-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 217 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds II Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang Krankenhausträger die Zusage zur Förderung zu Gesundheitszentren? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Ein formeller Antrag zur ambulant-stationären für Gesundheit und Soziales bislang nicht vor. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel erhielt der Landkreis Elbe Elster als notwendiger Umbauten der Bestandshäuser Ministerin für Gesundheit und Soziales die Gesundheitseinrichtung liegt dem Ministerium Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 218 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds III schriftlich beantwortet (MA/DA) Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: Teilt sie die Einschätzung, ßenordnung im Landkreis Elbe-Elster (300 bis oder sogar vollständig durch den Krankenhaus-Transformationsfonds ziert werden kann? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Ein Antrag mit einer konkreten Bezifferung der sätzlich wäre eine solcher Antrag gemäß § 12b dung mit § 3 Abs. 1 Krankenhaustransformationsfondsverordnung Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel dass ein Klinikneubau dieser Grö-500 Millionen Euro) in wesentlichen Teilen (Bund/Land) finan-Ministerin für Gesundheit und Soziales die Förderhöhe liegt bislang nicht vor. Grund-Krankenhausfinanzierungsgesetz in Verbinförderfähig. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 219 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds IV Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: Ist die Aussage Elster nur für einen Neubau und nicht für Investitionen Qualifikation und Umstrukturierungsmaßnahmen fonds (Bund/Land) förderfähig ist? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Ja. Gemäß § 3 Nr. 1 Krankenhaustransformationsfondsverordnung standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Dies ist zutreffend für den avisierten Neubau. ist für die Förderfähigkeit eines Vorhabens maßgeblich, Strukturen erhalten werden. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel korrekt, dass der Krankenhausstandort Elbe in die Bestandshäuser und deren aus dem Krankenhaus-Transformations-Ministerin für Gesundheit und Soziales die sind Vorhaben zur Versorgungskapazitäten förderfähig. Zur Erreichung des Ziels der Transformation dass nicht überwiegend bestehende Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 220 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds V Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: Wie hoch sind 1,5 Milliarden Euro für Brandenburg (hälftig von erwartenden Fördersummen pro Projekt, insbesondere 60 Krankenhäuser im Land antragsberechtigt Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nicht anhand men, sondern projektbezogen entsprechend den das Land Brandenburg. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel - angesichts des Gesamtbudgets von ca. Bund und Land) - die durchschnittlich zu unter der Annahme, dass rund sind? Ministerin für Gesundheit und Soziales die durchschnittlich möglicher Fördersum-Erfordernissen der Krankenhausreform für Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 221 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds VI Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: Welche ergänzenden Brandenburg für Investitionen, die nicht unmittelbar fonds sind - etwa für Verkehrsanbindungen standorten vor? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Krankenhausinvestitionspauschale kann werden. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel Fördermöglichkeiten sieht das Land förderfähig über den Transformations- oder Umbauten an den bestehenden Klinik-Ministerin für Gesundheit und Soziales die frei für bauliche Umgestaltungen verwendet Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 222 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds VII Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: Gibt es eine vom grundlage oder Priorisierungssystematik für die Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Ministerium für Gesundheit und Soziales Abstimmungen und Klärungen mit den entsprechenden menbedingungen und eine mögliche Priorisierung setzung der Fördermaßnahmen vorzubereiten. zentrationsvorhaben im Sinne des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes tät haben werden. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel Land Brandenburg definierte Bewertungs-Auswahl der zu fördernden Projekte? Ministerin für Gesundheit und Soziales die befindet sich derzeit in einer Phase intensiver Gremien, um die notwendigen Rahfür eine zielgerichtete und effektive Um-Schon jetzt kann gesagt werden, dass Kon-Priori-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 223 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Dialog mit den Landkreisen zu Verwaltungsvorschrift Die Verwaltungsvorschrift PlusBus trat zum 31. Ich frage die Landesregierung: Seit wann steht Folgeregelung zu erarbeiten? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag Wir haben derzeit im Land Brandenburg 45 PlusBus-Linien tatsächliche Umsetzung der PlusBus-Linien liegt Aufgabenträger. Verkehrliche Unterstützung Kollegen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Das Land hat die kommunalen Aufgabenträger Verwaltungsvorschrift für die Zuweisung PlusBus-Verkehren (VVPlusBus) mit 0,40 haushalterische Sicherung der Unterstützung Doppelhaushalt 2025/2026 für die bis PlusBus-Linien auf der Basis von 0,4 Euro je Für einen substanziellen weiteren Ausbau des bisherigen Ansatzes erforderlich. Ob Haushaltsverhandlungen ab 2027 vorbehalten. 2025/2026 war zwingende Voraussetzung für zur Würdigung der PlusBus-Verkehre. Mein erarbeitet. In Kürze wird das formelle Verfahren gestartet. Die Verwaltungsvorschrift muss noch Grundlage der Bescheide des Landesamtes für sind die Grundlage für die Auszahlung der Mittel Die Landesregierung sieht in den PlusBus-Linien welches insbesondere durch die verlässliche verkehrlichen Mehrwert für den ländlichen Raum System der pauschalierten Zuweisungen durch PlusBus-Verkehre durch die VV PlusBus unterstützt der Umsetzung ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 PlusBus Dezember 2024 außer Kraft. sie mit den Landkreisen im Dialog, um eine Minister für Infrastruktur und Landesplanung zur Weiterführung der PlusBusse bekannt. in 13 von 14 Landkreisen. Die aber in der Zuständigkeit der kommunalen erhalten diese durch die Kolleginnen und bis Ende 2024 auf der Grundlage der von Mitteln für die Durchführung von Euro/km unterstützt. Nunmehr steht die über 2024 hinaus an. Diese wurde im einschließlich 31.12.2024 eingerichteten Nutzkm angemeldet. PlusBus-Angebotes wäre eine Erhöhung des dieser umsetzbar ist, bleibt den Die Verabschiedung des Haushaltes den Erlass einer neuen Verwaltungsvorschrift Haus hat hierzu bereits einen Entwurf zum Erlass der Verwaltungsvorschrift im Herbst 2025 in Kraft treten, da sie Bauen und Verkehr ist, und diese wiederum für 2025 im Jahr 2025. ein qualitativ hochwertiges Produkt, Taktung und Anbindung an den SPNV einen geschaffen hat. Das im ÖPNVG geregelte das Land sowie die Würdigung der die kommunalen Aufgabenträger bei finanziell und lässt auf unbürokratische Art und Weise Spielraum Selbstverwaltungsaufgabe. - 2 für die Wahrnehmung der freiwilligen - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 224 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Ausweitung bestehendes PlusBus-Angebot zum Ende der 8. Legislatur Im Land Brandenburg existieren aktuell 45 PlusBus-Linien. Ich frage die Landesregierung: Inwieweit wird hinaus mit der Verabschiedung des Haushaltes Angebotes durch die Landesregierung angestrebt ankert? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag Wir haben derzeit im Land Brandenburg 45 PlusBus-Linien tatsächliche Umsetzung der PlusBus-Linien liegt Aufgabenträger. Verkehrliche Unterstützung Kollegen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Das Land hat die kommunalen Aufgabenträger Verwaltungsvorschrift für die Zuweisung von Verkehren (VVPlusBus) mit 0,40 Euro/km unterstützt. Sicherung der Unterstützung über 2024 hinaus 2025/2026 für die bis einschließlich 31.12.2024 von 0,4 Euro je Nutzkm angemeldet. Für einen substanziellen weiteren Ausbau des bisherigen Ansatzes erforderlich. Ob Haushaltsverhandlungen ab 2027 vorbehalten. 2025/2026 war zwingende Voraussetzung für zur Würdigung der PlusBus-Verkehre. Mein erarbeitet. In Kürze wird das formelle Verfahren gestartet. Die Verwaltungsvorschrift muss noch Grundlage der Bescheide des Landesamtes für sind die Grundlage für die Auszahlung der Mittel Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 bis Ende 2026 und darüber hinaus bis für den Zeitraum bis Ende 2026, und darüber 2027/2028, eine Ausweitung des PlusBus- und im Haushaltsentwurf 2027/2028 ver-Minister für Infrastruktur und Landesplanung zur Weiterführung der PlusBusse bekannt. in 13 von 14 Landkreisen. Die aber in der Zuständigkeit der kommunalen erhalten diese durch die Kolleginnen und bis Ende 2024 auf der Grundlage der Mitteln für die Durchführung von PlusBus Nunmehr steht die haushalterische an. Diese wurde im Doppelhaushalt eingerichteten PlusBus Linien auf der Basis PlusBus-Angebotes wäre eine Erhöhung des dieser umsetzbar ist, bleibt den Die Verabschiedung des Haushaltes den Erlass einer neuen Verwaltungsvorschrift Haus hat hierzu bereits einen Entwurf zum Erlass der Verwaltungsvorschrift im Herbst 2025 in Kraft treten, da sie Bauen und Verkehr ist, und diese wiederum für 2025 im Jahr 2025. Die Landesregierung sieht in den PlusBus-Linien ches insbesondere durch die verlässliche Taktung kehrlichen Mehrwert für den ländlichen Raum System der pauschalierten Zuweisungen durch Verkehre durch die VV PlusBus unterstützt die zung ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung Art und Weise Spielraum für die Wahrnehmung - 2 ein qualitativ hochwertiges Produkt, wel- und Anbindung an den SPNV einen vergeschaffen hat. Das im ÖPNVG geregelte das Land sowie die Würdigung der PlusBus kommunalen Aufgabenträger bei der Umsetfinanziell und lässt auf unbürokratische der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 225 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Inkrafttreten der künftigen Verwaltungsvorschrift Die Verwaltungsvorschrift PlusBus trat zum 31. Ich frage die Landesregierung: Zu wann wird vorschrift PlusBus verbindlich ausgearbeitet, veröffentlicht Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag Wir haben derzeit im Land Brandenburg 45 PlusBus-Linien tatsächliche Umsetzung der PlusBus-Linien liegt Aufgabenträger. Verkehrliche Unterstützung Kollegen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Das Land hat die kommunalen Aufgabenträger Verwaltungsvorschrift für die Zuweisung von Verkehren (VVPlusBus) mit 0,40 Euro/km unterstützt. Sicherung der Unterstützung über 2024 hinaus 2025/2026 für die bis einschließlich 31.12.2024 von 0,4 Euro je Nutzkm angemeldet. Für einen substanziellen weiteren Ausbau des bisherigen Ansatzes erforderlich. Ob Haushaltsverhandlungen ab 2027 vorbehalten. 2025/2026 war zwingende Voraussetzung für zur Würdigung der PlusBus-Verkehre. Mein erarbeitet. In Kürze wird das formelle Verfahren gestartet. Die Verwaltungsvorschrift muss noch Grundlage der Bescheide des Landesamtes für sind die Grundlage für die Auszahlung der Mittel Die Landesregierung sieht in den PlusBus-Linien ches insbesondere durch die verlässliche Taktung kehrlichen Mehrwert für den ländlichen Raum System der pauschalierten Zuweisungen durch Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 PlusBus Dezember 2024 außer Kraft. die neue bzw. fortgeschriebene Verwaltungs- und in Kraft gesetzt werden? Minister für Infrastruktur und Landesplanung zur Weiterführung der PlusBusse bekannt. in 13 von 14 Landkreisen. Die aber in der Zuständigkeit der kommunalen erhalten diese durch die Kolleginnen und bis Ende 2024 auf der Grundlage der Mitteln für die Durchführung von PlusBus Nunmehr steht die haushalterische an. Diese wurde im Doppelhaushalt eingerichteten PlusBus Linien auf der Basis PlusBus-Angebotes wäre eine Erhöhung des dieser umsetzbar ist, bleibt den Die Verabschiedung des Haushaltes den Erlass einer neuen Verwaltungsvorschrift Haus hat hierzu bereits einen Entwurf zum Erlass der Verwaltungsvorschrift im Herbst 2025 in Kraft treten, da sie Bauen und Verkehr ist, und diese wiederum für 2025 im Jahr 2025. ein qualitativ hochwertiges Produkt, wel- und Anbindung an den SPNV einen vergeschaffen hat. Das im ÖPNVG geregelte das Land sowie die Würdigung der PlusBus Verkehre durch die VV PlusBus unterstützt die zung ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung Art und Weise Spielraum für die Wahrnehmung - 2 kommunalen Aufgabenträger bei der Umsetfinanziell und lässt auf unbürokratische der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 226 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Kilometerpauschale zur Mitfinanzierung der gierung Die Verwaltungsvorschrift PlusBus trat zum 31. Ich frage die Landesregierung: In welcher Größenordnung, wird voraussichtlich mit Inkrafttreten der fortzuführenden künftige Kilometerpauschale der Landesregierung kehre die bisherige Finanzierung von 40 Cent Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag Wir haben derzeit im Land Brandenburg 45 PlusBus-Linien tatsächliche Umsetzung der PlusBus-Linien liegt Aufgabenträger. Verkehrliche Unterstützung Kollegen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Das Land hat die kommunalen Aufgabenträger Verwaltungsvorschrift für die Zuweisung von Verkehren (VVPlusBus) mit 0,40 Euro/km unterstützt. Sicherung der Unterstützung über 2024 hinaus 2025/2026 für die bis einschließlich 31.12.2024 von 0,4 Euro je Nutzkm angemeldet. Für einen substanziellen weiteren Ausbau des bisherigen Ansatzes erforderlich. Ob Haushaltsverhandlungen ab 2027 vorbehalten. 2025/2026 war zwingende Voraussetzung für zur Würdigung der PlusBus-Verkehre. Mein erarbeitet. In Kürze wird das formelle Verfahren gestartet. Die Verwaltungsvorschrift muss noch Grundlage der Bescheide des Landesamtes für sind die Grundlage für die Auszahlung der Mittel Die Landesregierung sieht in den PlusBus-Linien welches insbesondere durch die verlässliche verkehrlichen Mehrwert für den ländlichen Raum Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 PlusBus-Verkehre durch die Landesre-Dezember 2024 außer Kraft. in Cent bzw. Euro pro Kilometer, Verwaltungsvorschrift PlusPus die zur Mitfinanzierung der PlusBus-Verpro Kilometer ablösen? Minister für Infrastruktur und Landesplanung zur Weiterführung der PlusBusse bekannt. in 13 von 14 Landkreisen. Die aber in der Zuständigkeit der kommunalen erhalten diese durch die Kolleginnen und bis Ende 2024 auf der Grundlage der Mitteln für die Durchführung von PlusBus Nunmehr steht die haushalterische an. Diese wurde im Doppelhaushalt eingerichteten PlusBus Linien auf der Basis PlusBus-Angebotes wäre eine Erhöhung des dieser umsetzbar ist, bleibt den Die Verabschiedung des Haushaltes den Erlass einer neuen Verwaltungsvorschrift Haus hat hierzu bereits einen Entwurf zum Erlass der Verwaltungsvorschrift im Herbst 2025 in Kraft treten, da sie Bauen und Verkehr ist, und diese wiederum für 2025 im Jahr 2025. ein qualitativ hochwertiges Produkt, Taktung und Anbindung an den SPNV einen geschaffen hat. Das im ÖPNVG geregelte System der pauschalierten Zuweisungen durch Verkehre durch die VV PlusBus unterstützt Umsetzung ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung unbürokratische Art und Weise Spielraum Selbstverwaltungsaufgabe - 2 das Land sowie die Würdigung der PlusBus die kommunalen Aufgabenträger bei der finanziell und lässt auf für die Wahrnehmung der freiwilligen -

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