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Wolfgang Roick

SPD 17.07.2025 Sitzungen 8/18

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Günther, wir haben im Ausschuss ja wirklich sehr viel über dieses Thema geredet, und ich bin bei Ihnen – das habe ich gerade auch gesagt –, dass das in der Vergangenheit nicht immer zusammen mit den Menschen vor Ort organisiert worden ist. Auch was den Zustand unserer Gräben usw. betrifft, haben wir eine Menge nachzuholen, aber ich gehe davon aus – da bin ich sehr optimistisch –, dass die neue Hausführung diesbezüglich auch sehr viel tut. Kommen wir einmal zu dem Gesetz: Wir können nicht sagen, dass dieses Gesetz nicht auf das Oderbruch angewendet werden könne – das sei gesetzfreier Raum, da könne das Gesetz nicht gelten. Das Gesetz gilt in ganz Deutschland – das ist ja schon einmal ein Fakt –, man kann das Oderbruch also nicht davon ausnehmen. Man kann vor Ort sicherlich gucken, was ganz genau geht – und diesbezüglich bin ich davon überzeugt, dass die neue Ministerin das in Zukunft anders handhaben wird. Zweiter Punkt: Was würde denn passieren, wenn man diese Flächen jetzt nicht ausweist, jemand dort sein Haus hat oder zu bauen anfängt – und dann kommt so ein Hochwasser wie 1947? Wen fragt der denn, wer ihm den Schaden ersetzt? Wer wird dann gefragt? (Zuruf des Abgeordneten Lars Günther [AfD]) Dann wird unter Umständen das Land Brandenburg gefragt – und das ist genau der Punkt. Man weist diese Gebiete aus, und dann guckt das Bauordnungsamt – weil es diese Karten ja auch hat – ganz genau hin, ob man so oder so bauen kann – was ist in diesem Bereich noch erlaubt? –, um genau solche Ersatzleistungen zu vermeiden. – Danke schön.

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