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Britta Müller

17.07.2025 Sitzungen 8/18

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Als letzte Rednerin in dieser Debatte möchte ich nicht alles wiederholen, was heute bereits ausführlich dargestellt wurde, weder die Vorteile der elektronischen Patientenakte noch die berechtigten kritischen Stimmen dazu. Aber ich will die Gelegenheit nutzen, um zentrale Punkte zu bündeln und den Blick auf das zu richten, was jetzt entscheidend ist – für die Umsetzung, für die Menschen und für das Vertrauen in die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Chancen der ePA liegen auf der Hand: Die elektronische Patientenakte kann die Versorgung verbessern, die Behandlungsqualität erhöhen und Abläufe im Gesundheitssystem effizienter machen. Sie ermöglicht es Ärztinnen und Ärzten, auf aktuelle und vollständige Informationen zuzugreifen. Doppeluntersuchungen lassen sich vermeiden, Medikationspläne können sicher erstellt und Wechselwirkungen schneller erkannt werden. Auch die Patientinnen und Patienten selbst gewinnen Transparenz und die Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten. Aber heute wurde ebenfalls deutlich: Die ePA ist kein rein technisches Projekt. (Einzelbeifall AfD) Sie berührt sensible persönliche Informationen, die unter einem besonders starken grundrechtlichen Schutz stehen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre müssen bei der ePA uneingeschränkt gelten. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Elske Hildebrandt [SPD]) Ein zentrales Thema ist dabei die Widerspruchslösung. Die Entscheidung, dass jede und jeder gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA bekommt, sofern nicht widersprochen wird, wurde auf der Bundesebene getroffen. Der Gesetzgeber im Bundestag hat sich bewusst für dieses Modell entschieden, um eine möglichst starke Verbreitung und Nutzung der ePA zu erreichen. Die Idee dahinter: Je mehr Menschen teilnehmen, desto größer der Nutzen für alle. Aber dieses Model wirft eben auch berechtigte Fragen auf: Wissen wirklich alle Menschen, dass sie widersprechen müssen, wenn sie keine ePA möchten? Können insbesondere ältere, digital nicht versierte und sozial benachteiligte Gruppen dieses Recht praktisch wahrnehmen? Und wie freiwillig ist eine Einwilligung, wenn sie durch bloßes Nichtstun als gegeben gilt? Wenn wir über ein Projekt sprechen, das tief in die Privatsphäre eingreift, reicht es nicht, formale Informationspflichten zu erfüllen. Es braucht aktive, verständliche und wiederholte Aufklärung – (Beifall BSW) und die kann nicht allein den Krankenkassen überlassen werden. Ich persönlich hätte eine Zustimmungslösung, also ein aktives Opt-in, für diesen sensiblen Bereich des Gesundheitswesens – die Gesundheitsdaten – für angemessener gehalten. (Beifall BSW) Diese Lösung hätte nämlich die Selbstbestimmung der Versicherten stärker betont und wäre aus meiner Sicht datenschutzrechtlich und ethisch der konsequentere Weg gewesen, auch wenn sie mit einem höheren organisatorischen Aufwand verbunden gewesen wäre. Aber der Bund darf sich jetzt nicht aus der Verantwortung stehlen. Die Entscheidung zur Einführung der elektronischen Patientenakte inklusive der Ausgestaltung als Widerspruchslösung wurde vom Gesetzgeber auf Bundesebene – vom Bundestag – getroffen. Er kann die Aufgabe der Aufklärung nicht einfach vollständig der Selbstverwaltung, also den gesetzlichen Krankenkassen, aufbürden. Wer ein so grundrechtssensibles Projekt gesetzlich verankert, muss auch politisch dafür einstehen – mit einer bundesweiten Kommunikationsstrategie, mit klarer Sprache und mit echter Beteiligung der Menschen. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD) Die landesunmittelbaren Krankenkassen in Brandenburg leisten in dieser Hinsicht bereits viel: Informationsmaterial, Anschreiben, Veranstaltungen, Ombudsstellen. Sie tragen ihren Teil dazu bei. Aber diese Arbeit muss durch gezielte bundesweite Maßnahmen unterstützt werden, gerade weil Vertrauen nicht verordnet werden kann, sondern wachsen muss. Was heißt das für uns als Landesregierung? Wir haben die ePA nicht eingeführt, aber wir übernehmen Verantwortung bei der Umsetzung. Wir kontrollieren im Rahmen unserer Rechtsaufsicht, ob die datenschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Wir nehmen Hinweise und Sorgen der Bürgerinnen und Bürger ernst. Und wir erheben unsere Stimme gegenüber dem Bund, wenn Versprechen nicht gehalten werden, insbesondere beim Schutz hochsensibler Gesundheitsdaten. Mein Fazit ist daher: Die elektronische Patientenakte kann ein zentrales Werkzeug für ein modernes, vernetztes Gesundheitssystem sein. Sie kann die Versorgung verbessern, Doppelarbeit reduzieren und mehr Sicherheit schaffen. Aber sie darf nicht zulasten des Datenschutzes gehen, sie darf niemanden ausschließen, und sie braucht Vertrauen durch klare Regeln, verlässliche Technik und echte Wahlfreiheit. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen darf nicht über die Menschen hinweg umgesetzt werden, sondern sie muss für sie da sein, und dafür stehen wir als Landesregierung. – Danke schön. (Beifall BSW sowie vereinzelt SPD)

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