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Rainer Genilke

CDU 17.07.2025 Sitzungen 8/18

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anders als von der AfD immer wieder behauptet, leben wir in einem liberalen Rechtsstaat. (Vereinzelt Lachen bei der AfD) Deshalb kann die AfD juristisch gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz vorgehen – und soweit ich informiert bin, tut sie es ja auch. Das Verfahren dazu läuft noch. Eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks würde jedoch die Integrität des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gefährden. Zudem könnte sie als unzulässige Vorwegnahme der richterlichen Entscheidung interpretiert werden – und darüber hinaus existiert keine gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung des Einstufungsvermerks. Schließlich: Soweit ich weiß, existiert eine Stillhaltevereinbarung zwischen der AfD und der Landesregierung, und eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks würde gegen diese Stillhaltevereinbarung verstoßen. Meine Fraktion lehnt den Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU und SPD – Lars Hünich [AfD]: Das war zumindest kurz!)

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