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André von Ossowski

BSW 17.07.2025 Sitzungen 8/18

Das ist eine raffinierte Frage. – Frau Präsidentin, ich habe verstanden, ich muss es kurz machen, um hier nicht über Gebühr lange zu reden. – Also: Es ist klar, dass das die Vorstufe zum Verbotsverfahren ist. Das sehen wir alle so. Wir wenden uns auch dagegen, solche Sachen wie die Einführung eines sogenannten Radikalenerlasses im öffentlichen Dienst zu wiederholen, wie es ihn in der Anfangszeit der Bundesrepublik Deutschland gab. Das sehen wir sehr kritisch. Wir möchten das nicht. Insofern können Sie Ihr verfassungsmäßig verbürgtes Recht wahrnehmen. Sie werden die Entscheidung bekommen. Kritisch sehe ich noch das Verwaltungsgericht in Potsdam. Das ist Rechtsverweigerung. Insofern wäre die Dienstaufsicht gefragt, dafür zu sorgen, dass so etwas mit der entsprechenden Schnelligkeit erfolgt, sodass Sie die erste Entscheidung bekommen, nämlich ob die Einstufung als Verdachtsfall überhaupt zulässig und rechtskräftig war. – Schönen Dank, Frau Präsidentin, dass Sie mich haben ausreden lassen. (Beifall BSW)

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