Rainer Genilke
Für die antragstellende Fraktion spricht noch einmal Frau Abgeordnete Oeynhausen. (Vereinzelt Beifall AfD) Dr. Daniela Oeynhausen (AfD):* Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Kürzlich war ich auf einem Gesundheitskongress in Berlin, und dort wurde auch eine Veranstaltung zu dem Thema ePA durchgeführt. Experten sprachen darüber; es war auch ein Österreicher dabei. In Österreich gibt es die sogenannte elektronische Gesundheitsakte – so heißt es dort – schon seit zehn Jahren. Die Anfangsschwierigkeiten sind offenbar überwunden. Ich fragte diesen österreichischen Gesundheitsexperten, wie stark denn durch die elektronische Gesundheitsakte die Bürokratie abgebaut werden konnte, wie viel Kosten eingespart werden konnten und welche Behandlungen optimiert werden konnten. Er sagte mir: Das kann ich Ihnen nicht sagen; die Studien laufen gerade erst an. – Die Antwort machte mich wirklich fassungslos. Seit einem Jahrzehnt gibt es eine elektronische Gesundheitsakte, und erst seit Kurzem will man überhaupt wissen, was das Ganze bringt. Ich kann nur sagen: Der Datenschutz muss wirklich an erster Stelle stehen, wenn wir gar nicht wissen, ob die elektronische Patientenakte hält, was uns versprochen wird. Da habe ich auch gleich noch etwas für die Landesregierung zu dem Thema „Nutzen der elektronischen Patientenakte“: Die Unimedizin Cottbus könnte mit dem geplanten Studiengang Gesundheitssystemwissenschaften dazu forschen. Sie könnte für Brandenburg Antworten auf die Fragen liefern, wie viele 2025 53 Milliarden Euro die ePA tatsächlich einspart oder zu welchen Verbesserungen es bei den Behandlungsmöglichkeiten kommt. Wie wir nämlich schon gestern in der Fragestunde gehört haben, verabschieden die Regierungen milliardenschwere Gesetze, aber ein Monitoring, also eine Qualitätskontrolle, findet nicht statt, und das darf nicht sein. Einen Spruch aus dieser Diskussionsrunde will ich Ihnen auch nicht vorenthalten. Einer der Experten sagte nämlich tatsächlich – ich zitiere –: Der Staat braucht diese Daten. – Er sagte nicht, diese Daten seien für das Gesundheitssystem wichtig, nein, er sagte, der Staat brauche diese Daten. Auf die Frage, wofür er sie braucht, kam wieder keine Antwort. Für mich schwingt da etwas ganz Unfreies, etwas Autoritäres, etwas Alternativloses mit. Dieser Satz hat mich, hat meine Fraktion zu diesem Antrag ermutigt; denn die Bürger wollen Freiheit, und kein Patient soll gläsern sein. (Vereinzelt Beifall AfD) Die elektronische Patientenakte soll auch Bürokratie abbauen. Aber was hört man aus den Praxen? Genau das Gegenteil. Viel zu viele Klicks sind nötig, um ein Dokument hochzuladen. Dann stürzt die komplette Praxisverwaltungssoftware ab. Ein Arzt sprach sogar von einem PDF-Datenfriedhof. Ab dem 1. Oktober 2025 soll die Nutzung der ePA für Ärzte verpflichtend sein. Das darf es nicht. Sie darf überhaupt nicht verpflichtend sein, sondern jeder Arzt muss selbst entscheiden, ob er sie will oder nicht. Wenn sie tatsächlich so toll ist, wie uns versprochen wird, wird sich doch kein Arzt davon abhalten lassen, die ePA zu nutzen, oder? Warum muss es immer Zwang sein? (Vereinzelt Beifall AfD) Liebe Brandenburger, wir stehen an Ihrer Seite. Wir fordern, dass es bei der ePA eine maximale Datensicherheit gibt, dass Ihre Daten geschützt werden, Ihre Freiheit gewahrt wird und dass die ePA die Ärzte tatsächlich entlastet. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
