Daniel Münschke
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der BSW-Fraktion fort. Für sie erhält der Abgeordnete Lehmann das Wort. (Beifall BSW) Gunnar Lehmann (BSW):* Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Zuschauer! Friedrich der Große hat, wie man so schön sagt, mit dem Oderbruch eine ganze Provinz im Frieden erobert. Aber diese Provinz muss seither ständig gegen die allgegenwärtige Naturgewalt des Wassers verteidigt werden. Mit einer Fläche von 80 000 ha und fast 60 000 Einwohnern ist das Oderbruch der größte eingedeichte Flusspolder Deutschlands. Die Trockenlegung, Besiedelung und Bewirtschaftung seit dem 18. Jahrhundert ist – da stimmen wir Ihnen zu – eine gewaltige und erhaltenswerte Kulturleistung, die in Bezug auf den Umgang mit hohen Wasserständen mit vielen Besonderheiten verbunden ist: So besteht gemäß § 100 des Brandenburgischen Wassergesetzes eine Verpflichtung, in bestimmten Risikogebieten Überschwemmungsgebiete auszuweisen. Für die Erstellung der zugrunde liegenden Risikokarten ist das sogenannte hundertjährliche Hochwasserereignis maßgebend. Das ist die Gesetzeslage – und, Herr Günther, jedes Gesetz ist eine Schablone, jedes Gesetz ist eine allgemeine Regel, die auch im Spezialfall gilt. Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten erfolgt also nicht mit der Absicht, gezielt Überflutungen herbeizuführen, sondern um Risiken zu dokumentieren und zum Beispiel Baumaßnahmen in den festgesetzten Gebieten so zu reglementieren, dass das Wasser im Katastrophenfall möglichst schnell wieder abgeführt wird. Die AfD stellt den Antrag, die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten im Oderbruch zu beenden. Damit entsteht zunächst einmal der Eindruck, dass der Antrag im Widerspruch zum geltenden Wasserrecht steht. Im Oderbruch werden immer wieder Binnenhochwasser auftreten, und die Landesregierung ist gesetzlich verpflichtet, diesen Sachverhalt zum Schutz der Bevölkerung und zur Vermeidung von Hochwasserschäden kartografisch zu dokumentieren. Von den ca. 14 000 Wohnadressen in Brandenburg, die nach einer aktuellen Studie bei einem Hochwasser stark betroffen wären, befindet sich sicher ein großer Teil im Oderbruch. Umso wichtiger ist die Ausweisung der gefährdeten Gebiete. Wir können schlicht und ergreifend nicht so tun, als gäbe es keine Überschwemmungsgefahr, nur um – vermeintlich – den Werterhalt von Immobilien zu gewährleisten, der in der Tat gefährdet ist. Gegen das im Antrag der AfD formulierte Anliegen, die diesbezüglichen Sorgen von Einwohnern des Oderbruchs ernst zu nehmen, gibt es selbstredend – ich glaube, das haben jetzt alle gesagt – nichts einzuwenden. Ich gehe davon aus, dass die Hauptgründe für den Protest gegen die Festsetzung, den Sie hier in den Landtag tragen, ihre Auswirkungen auf die Immobilienwerte und die Versicherungsprämien sind. Die Ermittlung der Elementarrisiken durch Versicherungen erfolgt allerdings nicht auf der Grundlage von Emotionen – wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben –, sondern auf Grundlage des sogenannten Zonierungssystems für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Würden wir dieses System verbieten, würden sich die Versicherer schlicht weigern, die entsprechenden Objekte zu versichern. Dann bliebe nur die Möglichkeit einer staatlichen Versicherung, für die man aber auch einen gerechten Beitrag entsprechend dem Risiko ermitteln müsste. Zurück zur Feststellung der Überschwemmungsgebiete durch das Land: Unstrittig muss diese Festsetzung auf der Grundlage eines ganzheitlichen Hochwasserschutzkonzepts und eines guten und aktuellen Datenfundaments erfolgen. Was wir als Herausforderung für alle Beteiligten sehen, ist die Entscheidung, bis zu welchem Grad der Hochwasserschutz mit verhältnismäßigen technischen Mitteln realisiert werden kann, und ab wann er eben nicht mehr sinnvoll ist. Was technisch verhältnismäßig erscheint, sollte als Zielvorstellung definiert und den Berechnungsmodellen zugrunde gelegt werden. Dazu gehört selbstverständlich – ich glaube, auch hier sind wir uns alle einig – ein guter Unterhaltungszustand der Gewässer, übrigens im ganzen Land, (Vereinzelt Beifall BSW) und dazu gehört auch die Funktionsfähigkeit der erforderlichen technischen Bauwerke. In dieser Hinsicht ist das gestern verabschiedete Gesetz zum Bürokratieabbau zu begrüßen, mit dem wir über eine Änderung des Wassergesetzes auch eine Beschleunigung der Sanierung von Hochwasserschutzanlagen, also Deichen, sowie Erleichterungen beim Betrieb von Stauanlagen und Schöpfwerken im Rahmen der Gewässerunterhaltung beschlossen haben. (Beifall des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW]) In dieser Hinsicht sollte sich das Land auf Bundesebene für eine auskömmliche Mittelausstattung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ einsetzen. Der Antrag in der vorliegenden Form ist jedoch abzulehnen, (Lena Kotré [AfD]: Oh!) 2025 67 da die Menschen des Oderbruchs ein Recht darauf haben, über die Risiken eines Hochwassers informiert zu sein. – Vielen Dank. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Elske Hildebrandt und Wolfgang Roick [SPD])
