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Jouleen Gruhn

17.07.2025 Sitzungen 8/18

Vielen Dank. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Tabbert. Bitte schön, Herr Minister. Detlef Tabbert (Minister für Infrastruktur und Landesplanung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag klar zur Weiterführung der PlusBusse bekannt. Wir haben derzeit in unserem Land Brandenburg in 13 von 14 Landkreisen insgesamt 45 PlusBus-Linien. Die Zuständigkeit für die Umsetzung von PlusBus-Linien liegt bei den kommunalen Aufgabenträgern. Die Umsetzung erfolgt nach folgenden Kriterien: An Werktagen – außer an Samstagen – sind im Stundentakt von 05.30 Uhr bis 20.30 Uhr mindestens 15 Fahrten pro Tag und Richtung über die ganze Linienlänge hinweg anzubieten. Am Wochenende sind mindestens zwölf Fahrtenpaare über die gesamte Linienlänge anzubieten, davon fünf Fahrten an Sonn- und Feiertagen. Die Bahn-Bus-Verknüpfung muss mindestens einen Schienenpersonennahverkehrszugangspunkt mit Umsteigezeiten von maximal 15 Minuten enthalten. Es muss eine Verknüpfung mit den Hauptrelationen gesichert sein. Alle Linien müssen mindestens ein Mittel- oder Oberzentrum erreichen. Und: Auf unseren PlusBus-Linien werden barrierefreie Fahrzeuge eingesetzt. Das Land Brandenburg wird die kommunalen Aufgabenträger auch weiterhin auf der Grundlage einer Verwaltungsvorschrift für die Zuweisung von Mitteln für die Durchführung von PlusBus-Verkehren unterstützen. Die Verabschiedung des Haushalts 2025 war zwingende Voraussetzung für den Erlass einer neuen Verwaltungsvorschrift zur Würdigung der PlusBus-Verkehre. Mein Haus hat diese bereits erarbeitet. Das formelle Verfahren bis zum Erlass der Verwaltungsvorschrift wird zeitnah erfolgen; das ist notwendig. Wir werden die Mittel noch im Jahr 2025 auszahlen, und den Landkreisen ist dies bekannt. Die Landesregierung sieht in den PlusBus-Linien ein qualitativ hochwertiges Produkt, welches insbesondere durch die verlässliche Taktung und die Anbindung an den Schienenpersonennahverkehr einen verkehrlichen Mehrwert gerade für den ländlichen Raum darstellt. 80 Landtag Das im ÖPNV-Gesetz geregelte System der pauschalierten Zuweisung durch das Land sowie die Würdigung der PlusBus-Verkehre durch die Verwaltungsvorschrift PlusBus unterstützen die kommunalen Aufgabenträger bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung finanziell und belassen auf unbürokratische Art und Weise Spielraum für die Wahrnehmung der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben. Bevor weitere PlusBus-Linien ans Netz gebracht werden können, sind wir gegenwärtig im Austausch mit allen Landkreisen als Aufgabenträgern, um Anpassungen ab dem Jahr 2027 vornehmen zu können. Es zeigt sich heute schon, dass es Bedarf an weiteren Linien gibt. Genauso gibt es Bedarf an Änderungen der Linien. Einige Landkreise haben auch den Wunsch geäußert, Linien einzustellen. Um Planungssicherheit für die kommunalen Aufgabenträger zu schaffen, ist eine finanzielle Unterstützung über einen längeren Zeitraum hinweg erforderlich. Im Land Brandenburg streben wir eine Finanzierung über einen mittelfristigen Planungshorizont hinaus an, um unseren kommunalen Partnern die Möglichkeit zu geben, das PlusBus-System weiterzuentwickeln und zu etablieren. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW und SPD)

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