André von Ossowski
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Am 7. Mai 2025: Hochstufung der AfD Brandenburg vom rechtsextremen Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. Kurz zuvor, am 2. Mai, hat die damals noch amtierende Bundesministerin Faeser die Partei nach Recherchen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Bund als gesichert rechtsextremistisch eingeschätzt. (Dennis Hohloch [AfD]: Investigativrecherche!) Zeitlich war das wohl kein Zufall. Die 1 100 Seiten wurden zwischenzeitlich geleakt und sind für alle zugänglich, ohne dass das Gutachten damit formaljuristisch und verwaltungsrechtlich seinen Geheimhaltungscharakter verloren hätte – aber alle Welt kennt es und kann es lesen. Der Einstufungsvermerk unseres Verfassungsschutzes umfasst wohl überschaubare 195 Seiten. Ich selbst kenne ihn auch noch nicht. Aber vermutlich wird er Gegenstand der Beratung in der Parlamentarischen Kontrollkommission sein; denn das ist die Aufgabe der ihr angehörenden Abgeordneten, in dieser Situation entsprechende Fragen zu stellen und Antworten zu bekommen. Von den im Bericht des Bundes erwähnten 353 Personen sind 30 aus Brandenburg. Das ist wohl die Zahl, die recherchiert wurde; in etwa könnte sie stimmen. Vom Prüffall zum Verdachtsfall zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung: Was ist passiert? Das mediale Interesse ist bemerkenswert. Das würde ich mir auch einmal wünschen. Eigentlich passiert das Gegenteil von dem, was man vielleicht wollte: Die AfD wird im Bund und im Land immer berühmter. (Lena Kotré [AfD]: Ja!) Die ganze Welt spricht über diese Situation. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das wollen Sie auch haben!) So war das wahrscheinlich nicht gedacht. Das ist so, wie wir es hier auch machen. Die Maßnahmen des Verfassungsschutzes müssen allerdings geeignet, erforderlich und angemessen sein, um den verfolgten Zweck zu erreichen. Seine Arbeit ist an Recht und Gesetz gebunden und erfolgt nicht im freien Raum. 2025 25 Der Verfassungsschutz ist nicht dafür da bzw. nicht dafür geschaffen worden, die AfD zu beobachten. Der Eindruck wird aber immer wieder erweckt. Das habe ich, glaube ich, hier schon zweimal gesagt. Höchstes Schutzgut ist nämlich die Abwehr von Handlungsweisen, die die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung gefährden – da könnte natürlich etwas dabei sein, das muss geprüft werden – oder sie sogar zerstören könnten. Nur ein kleiner Teil der Arbeit der Beamten im Verfassungsschutz, die übrigens sehr pflichtbewusst, auf Weisung und akribisch arbeiten (Dennis Hohloch [AfD]: Aber auf Weisung! – Lars Hünich [AfD]: Sind die denn unabhängig?) – auf Weisung, ja; nein, die sind natürlich nicht unabhängig, denn das sind Beamte, völlig klar –, bezieht sich auf die AfD; die Arbeit richtet sich auf die Abwehr von Cyberangriffen, Phänomenbereiche der staatlichen Abspaltung, islamistischen Terrorismus sowie links- wie rechtsextremistische Angriffe auf unsere Gesellschaft. Das sind im Moment die aktuellen Themen. Die Hochstufung für sich genommen ist lediglich ein Verwaltungsakt – mehr ist es nicht –, der die Meinung des Innenministeriums, also der Exekutive, wiedergibt. Daraus würden sich nach dem Verfassungsschutzgesetz weitere Maßnahmen als erlaubt ableiten lassen, nämlich der Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln, das Anwerben von V-Leuten oder eben die Observierung. Diese Maßnahmen sind leichter möglich, waren aber auch schon vorher möglich. Es sind also nicht nur öffentlich zugängliche Quellen zu gebrauchen. Vermutlich ist der Vermerk als „VS–NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ gekennzeichnet. Ich weiß es nicht, Sie werden es allerdings schon wissen. Er verpflichtet alle staatlichen Stellen zur Geheimhaltung. Die AfD wendet sich, aus meiner Sicht rechtsstaatlich völlig zulässig, gegen diese Einstufung – das ist ihr Recht –, da sie dadurch in ihrer verfassungsmäßig garantierten Parteiarbeit und in den Rechten der parlamentarischen Opposition, ein Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung, wesentlichen Behinderungen ausgesetzt sein kann. Wir sehen es im Bundestag, in dem die Partei keine Vorsitze von Ausschüssen bekommt, und natürlich in der Bevölkerung: Diskreditierung der Partei etc. (Dennis Hohloch [AfD]: Wir sehen es auch im Landtag!) Deswegen haben sie das Recht, diesen Vermerk gerichtlich überprüfen und gegebenenfalls auch schreddern zu lassen. Das hat das OVG Münster nicht gemacht; da hatten wir schon den Einstieg, als es um die Einstufung als Verdachtsfall ging. Rechtskräftig ist das noch nicht. Ich glaube, das Verfahren ist noch beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Man ist also Behinderungen ausgesetzt. Gefühlt scheint aber das Gegenteil einzutreten. Die AfD hat sozusagen fast mediale Vorteile von dieser Situation. Wie Sie alle hier gesagt haben, ist ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam eingereicht worden, wonach es untersagt werden soll, die AfD Brandenburg bis zur Entscheidung in der Hauptsache als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu bezeichnen. Das ist Jacke wie Hose; denn es ist gesagt worden. Alle wissen es. Das ist so, als ob ich sagen würde: „Wir haben den Mörder gefangen“, und dann würde er irgendwann freigesprochen. Natürlich haben Sie gar nichts mehr von dieser Situation, da ja alles bekannt ist, außer dem Bericht selbst in seinen Details. 26 Landtag Um ein rechtsstaatliches Verfahren zu garantieren, ist die Landesregierung aufgefordert worden, binnen kurzer Frist Stellung zu nehmen. Aber auch beim Verwaltungsgericht laufen die Uhren anders. Wir wissen das. Hier ist eine Dreiwochenfrist gesetzt worden – die wohl kürzeste Frist im einstweiligen Verfügungsverfahren. Man könnte eine kürzere Frist setzen, aber die ist angemessen. Die AfD darf erwidern, die Zeit vergeht, und der Anspruch auf Rehabilitation, wenn es denn einen gäbe – Sie haben ihn zumindest –, läuft ins Leere. Deshalb ist auf Antrag eines Beteiligten – ich weiß gar nicht, ob Sie das beantragt haben – oder auf Vorschlag des Verwaltungsgerichts die sogenannte Stillhalteerklärung abgegeben worden. Das ist keine Vereinbarung, Herr Genilke; eine Vereinbarung ist ein Vertrag. Es ist eine einseitige Erklärung, die der Innenminister hier abgegeben hat. In der Presseerklärung heißt es, sie stamme vom Verfassungsschutz. Der Verfassungsschutz kann aber eine solche Erklärung nicht abgeben, sondern nur der Innenminister ist dazu befugt. Vielleicht sollten Sie Ihren Pressesprecher einmal in die Feinheiten einführen. (Zurufe von SPD, CDU und BSW) – Ja. – Das Gutachten bzw. der Einstufungsvermerk liegt dem Gericht vor – vermutlich ungeschwärzt; ich weiß aber nicht, ob er so vorliegt – und somit auch dem Prozessbevollmächtigten der AfD. Das heißt, er hat Einblick in die Akten, (Zuruf von der SPD: Aha!) und Sie dürfen in Gegenwart Ihres Prozessbevollmächtigten auch Einblick in die Akten nehmen. (Zuruf von der SPD: Aha! – Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Jaja, Sie wollen es veröffentlichen.
