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René Wilke

17.07.2025 Sitzungen 8/18

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich mir diese Vorbemerkung erlauben darf: Ich glaube, dass Herr Büttner gerade – zumindest mir ging es so – gezeigt hat, dass der Landtag mit dem Beauftragten eine sehr gute Personalentscheidung getroffen hat. Das haben wir bei seiner Rede gerade erneut erlebt. (Beifall SPD und CDU) Ich würde gern mit einigen Zahlen beginnen, die etwas in der Debatte untermauern. Das sind keine schönen Zahlen. Im 60 Landtag Zeitraum von 2021 bis 2024 hat sich die Anzahl der antisemitischen Straftaten deutlich erhöht. Wir hatten im Jahr 2021 136 und im Jahr 2024 256 Straftaten – das ist ein erheblicher Anstieg. Straftaten an jüdischen Einrichtungen haben wir im Jahr 2021 14 und im Jahr 2024 20 verzeichnet; im Jahr 2023 waren es nur vier. Aber das zeigt eben eine Tendenz. Wir sprechen in Sachen polizeilicher Arbeit von einer großen abstrakten Gefährdung für jüdische Einrichtungen und Objekte. Wenn ich über jüdische Einrichtungen und Objekte spreche, spreche ich von 110 im Land Brandenburg. 13 davon sind aus unserer Sicht, aus Sicht der Landesregierung, besonders betroffen – das sind insbesondere die jüdischen Gemeinden, natürlich auch die Synagoge, um deren Sicherheit wir besorgt sind. Der Anschlag in Halle im Oktober 2019 war eine Zäsur, die auch schluss, der hier gefasst wurde, der weitreichende Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung des jüdischen Lebens sowie eine verstärkte Finanzierung dieser Maßnahmen beinhaltete. Das ist der zweite Teil, auf den ich gern eingehen würde. Als wir die neue Lage im Nahen Osten zu bewerten hatten, als wir die Aktivitäten des Irans zu bewerten hatten, haben wir uns natürlich Gedanken und Sorgen um die Sicherheitslage der Einrichtungen gemacht. Das BKA macht eine Lageeinschätzung, das LKA macht eine Lageeinschätzung, und es gibt eine Reihe von Schutzmaßnahmen an Objekten sowie in Sachen Personal, die vorgesehen sind und auch durchgeführt werden. Ich werde über diese Maßnahmen heute nicht sprechen, weil das geeignet ist, die Sicherheit dieser Einrichtungen zu gefährden. Und auch das ist ja schon ein gravierender Befund. Aber Sie können davon ausgehen, dass eine Reihe von Maßnahmen ergriffen wurde. Wir haben darüber hinaus – das hat der damalige Beschluss schon vorgesehen, und seitdem wird das auch umgesetzt – an der jüdischen Synagoge zwei Vollzeitkräfte, die im Einlass und darüber hinaus für zusätzlichen Schutz sorgen. Wir haben bei jüdischen Gemeinden die Möglichkeit, Wachschutz zu beauftragen, zum Beispiel bei besonderen Ereignissen. Der Polizeipräsident, das Polizeipräsidium führt jährlich ein Sicherheitsgespräch mit all jenen aus dem Bereich der jüdischen Familie, die das wünschen. Im jüdischen Leben insgesamt – damit komme ich zu etwas mehr Licht in der ganzen Sache; ich weiß, dass meine Kollegin Manja Schüle hier allein dazu weit mehr, als meine Redezeit hergibt, sagen könnte – gibt es eine Reihe von Aktivitäten, die uns, glaube ich, froh und auch glücklich stimmen können, gerade im Hinblick auf die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, deren Arbeit vor Kurzem ja noch erweitert wurde. Da haben wir wirklich eine herausragende politische Bildungsarbeit, die sich sowohl mit der Historie als auch mit dem Hier und Jetzt und auch mit der Zukunft beschäftigt. Es gibt jetzt erstmalig das jüdisch-deutsche Kulturfestival, das auch vom Land unterstützt wird. Es gibt Städtepartnerschaften und sehr, sehr viel Weiteres, was passiert. Zur Einstufung der Hamas und der Revolutionsgarden: Ich habe gerade bei Ihnen, Frau Augustin, eine gewisse Beißhemmung, weil ich weiß, dass Sie bei dem Thema wirklich mit viel Herzblut dabei sind, wie bei anderen Themen auch. Was die iranischen Revolutionsgarden angeht, haben wir uns angeschaut, wie die Genese des Ganzen ist. Tatsächlich hat die Bundesaußenministerin a. D., Frau Baerbock, im Jahr 2023 eine Terrorlistung der Revolutionsgarden auch gegenüber anderen EU-Staaten befürwortet, aber mehrere EU-Staaten haben sich aus recht sachlichen Gründen dagegen ausgesprochen: dass es schon eine Reihe von Sanktionen gibt, dass die Revolutionsgarden als Entität gelistet sind und dass es keine zusätzliche Sanktionswirkung entfalten würde. Ein weiteres Argument – und jetzt wird es spannend – war damals, dass man die Verhandlungen in Sachen Atomabkommen nicht torpedieren wollte, das aber befürchtete, wenn man die Einstufung vornähme. Dieser Sachverhalt hat sich jetzt verändert. Insofern können Sie auch die eigene Bundesregierung auffordern, diesbezüglich noch einmal einen Anlauf zu wagen. Dann wird es dazu Einschätzungen und gegebenenfalls auch Schlussfolgerungen geben. Das haben aber die Bundes- und die EU-Ebene zu entscheiden. Zu guter Letzt möchte ich auf den wohl wichtigsten Punkt hinweisen, der für mich die Klammer des Engagements des Landes Brandenburg in Sachen Solidarität mit Israel darstellt: Ich habe in Absprache mit dem Ministerpräsidenten eine Änderung beim Einbürgerungsverfahren vorgenommen. Es ist seit Kurzem so, dass neben dem Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das ja die Voraussetzung für die Einbürgerung ist, seit Anfang Juni dieses Jahres auch die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israels Bedingung für die Einbürgerung in diesem Land ist. (Beifall SPD und CDU) Das macht deutlich, wie wichtig uns dieser Grundpfeiler ist. Ich betone aber auch – das hat in der heutigen Debatte auch schon eine Rolle gespielt und wurde von dieser Seite des Plenums ja auch sehr differenziert kenntlich gemacht –: Es ist ein Bekenntnis zum Existenzrecht des Staates Israels und nicht das Bekenntnis, dass alles, was irgendein Regierungschef Israels jemals tat und tun wird, ebenfalls Solidarität und Einverständnis erfährt. (Beifall SPD und CDU) Damit machen wir einmal mehr unumstößlich deutlich, dass Brandenburg nicht nur an der Seite der jüdischen Gemeinden im Land, sondern auch an der Seite Israels und seines Existenzrechtes steht. – Ich danke Ihnen. (Beifall SPD und CDU)

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