Ulrike Liedtke
Vielen Dank. – Herr Abgeordneter Adler spricht für die SPD-Fraktion. Bitte. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW] – Zuruf des Abgeordneten Jean-Pascal Hohm [AfD]) 2025 23 Uwe Adler (SPD):* Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Sehr verehrte Brandenburgerinnen und Brandenburger! Im vorliegenden Antrag fordert die AfD-Landtagsfraktion die Landesregierung wider besseres Wissen dazu auf, den Einstufungsvermerk des ehemaligen Leiters der Abteilung 5 des Ministeriums des Innern und für Kommunales – des Verfassungsschutzes – hinsichtlich der Hochstufung des Landesverbandes der AfD Brandenburg unverzüglich zu veröffentlichen. Die AfD verlangt also, dass der Hochstufungsvermerk des brandenburgischen Verfassungsschutzes, mit dem der AfD-Landesverband Brandenburg zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung erklärt wird, öffentlich zugänglich gemacht wird. Die AfD verhöhnt dabei wissentlich und willentlich die Wirkmechanismen des Rechtsstaatsprinzips, denn der Landesverband hat bereits im Vorfeld Klage beim Verwaltungsgericht Potsdam gegen die mit dem Vermerk vom April 2025 vorgenommene Einstufung eingereicht und ein Eilverfahren beantragt, um ein solches Publikmachen zu verhindern. (Erik Stohn [SPD]: Aha! – Tina Fischer [SPD]: Ach! – Lena Kotré [AfD]: Was?! – Zuruf von der AfD: Hä?!) Der Landesverband der AfD hat Klage gegen die Hochstufung erhoben und sowohl ein Hauptsacheverfahren als auch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren angestrengt – und nicht aufgrund von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Hochstufung, sondern aus Respekt vor dem Gericht hat das zuständige Innenministerium eine sogenannte Stillhalteerklärung abgegeben. (Erik Stohn [SPD]: Aha! – Zuruf von der SPD: So, so! – Lena Kotré [AfD]: Warum sind eigentlich nicht Sie Innenminister geworden?) Hierbei handelt es sich ausschließlich um ein taktisches Instrument rechtsstaatlichen Handelns – nicht mehr und nicht weniger. Die Stillhalteerklärung dient ausschließlich der juristischen Wahrheits- und Entscheidungsfindung. Das ist kein Sieg der AfD über den Rechtsstaat. (Vereinzelt Beifall SPD) – Danke. – Die Erklärung beinhaltet, dass bis zu einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren von einer Bezeichnung des Landesverbandes der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung abzusehen ist. (Zuruf des Abgeordneten Daniel Freiherr von Lützow [AfD]) Eine Veröffentlichung des Einstufungsvermerks, wie jetzt im Antrag gefordert, wäre meines Erachtens ein direkter Verstoß gegen die Stillhalteerklärung und könnte das Gericht bei seiner Entscheidungsfindung nachhaltig irritieren. (Ludwig Scheetz [SPD]: Aha! – Lars Hünich [AfD]: Also sind Sie jetzt auch Richter? – Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Die Antragsintentionen reduzieren sich wahrnehmbar auf das Wesensmerkmal des Versuches einer Verächtlichmachung und einer Verhöhnung unseres Rechtsstaates – das weiß auch die AfD-Landtagsfraktion. 24 Landtag Der vorliegende Antrag ist ein triviales politisches Manöver der AfD Brandenburg mit dem einfach zu erkennenden Ziel, unsere Institutionen zu schwächen und das Verfahren sowie das Vertrauen in den Rechtsstaat zu untergraben. (Zuruf von der AfD) Das ist das Selbstverständnis dieser Landtagsfraktion: parlamentarische Verantwortung von sich zu weisen und die eigenen politischen Strategien zur Delegitimierung des Rechtsstaates voranzutreiben. Auch als Vorsitzender der Parlamentarischen Kontrollkommission sage ich deutlich: Wir lassen uns nicht in Ihre politischen Inszenierungen hineinziehen. (Zuruf von der AfD) Der Antrag ist meines Erachtens von Anfang bis Ende inhaltlich und politisch ziemlicher Unfug, eine Aneinanderreihung unrichtiger Darstellungen, eine Verdrehung von Tatsachen und eine Verbreitung von Unwahrheiten, beginnend mit der Behauptung, dass der ehemalige Leiter des Verfassungsschutzes die Einstufung des Landesverbandes als gesichert rechtsextremistisch ohne Legitimation vorgenommen habe – das ist unwahr. Der damalige Leiter hat im Rahmen seiner ihm durch eine gültige Dienstanweisung übertragenen Kompetenzen einen von der Fachabteilung auf der Grundlage des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes erarbeiteten Vermerk zur Hochstufung des Landesverbandes fachlich schlussgezeichnet und ihn der Hausleitung vorgelegt. Falsch im Antrag ist auch die Behauptung, das Bundesamt für Verfassungsschutz habe den Vermerk zur Hochstufung des Bundesverbandes der AfD veröffentlicht. Auch das Bundesamt hat bis zur Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln eine sogenannte Stillhalteerklärung abgegeben – allerdings wurde das Gutachten des BfV in der Folge an rechte Medien geleakt, (Lachen bei der AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: An den „Spiegel“! – Lena Kotré [AfD]: „Spiegel“!) und sie haben es dann veröffentlicht – und so geht es weiter und weiter und weiter. (Vereinzelt Beifall SPD) Es lässt sich in conclusio durchaus darauf schließen, dass sich der brandenburgische Landesverband in Bezug auf den Rechtsextremismus als einen der relevantesten Landesverbände einschätzt. (Erik Stohn [SPD]: Aha!) Das betrifft wiederum den Markenkern dieser Landtagsfraktion. (Vereinzelt Beifall SPD) Meine Damen und Herren von der AfD, Sie wissen, dass Sie mit dem von Ihnen gewählten Rechtsweg bereits den Benefit unseres Rechtsstaates einstreichen und die Umsetzung Ihres Antrages auf diesem Weg rechtlich nicht möglich ist. Bertolt Brecht prägte einmal den Spruch – Sie zitieren ihn ja auch ziemlich gern, Herr Dr. Berndt –: (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ja!) „Wer die Wahrheit nicht weiß, der ist bloß ein Dummkopf.“ (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber wer sie weiß und nicht ausspricht …) – Nein. „Aber wer sie weiß und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher.“ (Lars Hünich [AfD]: Also sind Sie ein Verbrecher?) Und die Wahrheit hat die verlässliche Eigenschaft, dass sie immer ihren Weg ans Licht findet – (Vereinzelt Beifall SPD) so wie jene Wahrheit, dass die AfD Brandenburg es nicht gut meint mit diesem Land, seinen Bürgerinnen und Bürgern und deren Zukunft. Der vorliegende Antrag ist dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgend nicht umsetzbar und daher abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Niels-Olaf Lüders [BSW] – Lars Hünich [AfD]: Also ist Herr Adler ein Verbrecher! Hat er ja gesagt!)
