Julia Sahi
Herr Präsident! Also, ich habe darauf hingewiesen, dass es ab dem 1. Oktober für die Leistungserbringer – das heißt: die Krankenkassen – verpflichtend ist, die ePA anzubieten. Das verpflichtet niemanden, die ePA zu nutzen, und das heißt auch nicht, dass damit die Möglichkeit zum Widerspruch erlischt. – Danke. (Beifall SPD)
