Julia Sahi
Nein, danke. Die Forderung nach mehr Selbstbestimmung bei der Freigabe von Dokumenten ist sinnvoll und notwendig. Hierfür brauchen wir klare technische Lösungen. Die Bundesebene muss an diesem Punkt zeitnah nachsteuern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine besondere Hinweispflicht gegenüber den Patienten hinsichtlich des Widerspruchsrechts gilt schon jetzt vor jeder Speicherung von Daten, die zu Diskriminierungen oder Stigmatisierungen führen kann. Dazu gehören beispielsweise: sexuell übertragbare Infektionen, psychische Erkrankungen und Schwangerschaftsabbrüche. In diesem Sinne können Sie Ihrer Ärztin in jedem Fall – immer – sagen: Diese Diagnose soll bitte nicht in die ePA. Dass die Daten der ePA forschungsrelevantes Potenzial bergen, ist ebenfalls kein Geheimnis, aber auch den Forschungszwecken kann explizit widersprochen werden, und es gibt sicherlich auch diejenigen, die ihre Daten gerne bewusst zur Verfügung stellen. Der Generalverdacht, es werde ein Handel gefördert, ist unbegründet. Frau Dr. Oeynhausen, es gibt keinen Anlass, hier pauschal zu dämonisieren. Am helllichten Tage betrachtet würde die Umstellung vom Widerspruchsystem auf ein Zustimmungssystem das Potenzial der ePA einschränken. Das hat vor einer guten Woche der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bestätigt. Dieser Zug ist abgefahren; den haben Sie schon lange verpasst. Lassen Sie mich am Ende sagen: Die Aufklärung gehört zum gesetzlichen Auftrag der Krankenkassen dazu. Den Antrag lehnen wir ab. – Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall SPD und BSW)
