Kristy Augustin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Hilfen zur Erziehung innerhalb des Bereichs Jugendhilfe sind stets mit hohen Kosten verbunden. Das wissen alle von uns, die im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt vor allem auch im Jugendhilfeausschuss mit dem Thema betraut sind. Voranstellen möchte ich aber auch, dass Kinder und Jugendliche zu Recht unseren besonderen Schutz genießen, unabhängig vom Herkunftsland. Die Situation der unbegleiteten minderjährigen Ausländer beschäftigt uns spätestens seit 2015. Es war seinerzeit eine der ersten großen Fragen und Herausforderungen, vor allem auch für die jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprecher hier im Landtag, und wir haben überfraktionell sehr gut zusammengearbeitet. Die besondere Schutzwürdigkeit von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern ist unbestritten. Da jedoch ein erheblicher Teil dieser jungen Menschen keine verlässigen Ausweisdokumente besitzt, besteht, ja, tatsächlich das Risiko, dass minderjährige Personen fälschlich als volljährig eingestuft werden – und auch umgekehrt. Beide Szenarien haben erhebliche rechtliche bzw. soziale Konsequenzen. Das Thema Altersfeststellung ist daher nicht neu, und auch der vorliegende Antrag der AfD ist tatsächlich nicht neu. Er wurde in ähnlicher Form bereits in diversen Parlamenten behandelt. Ich war jetzt aber des Themas überdrüssig und wollte nicht nachschauen, ob die Rede von Frau Kotré so oder in ähnlicher Form auch schon in anderen Parlamenten gehalten wurde. (Zuruf von der AfD: Ist die Herausforderung mittlerweile gelöst?) Sehr geehrte Damen und Herren, die AfD strebt mit dem vorliegenden Antrag eine Altersfeststellung und eine entsprechende Änderung von § 42 Sozialgesetzbuch VIII auf Bundesebene an, mit der eine zwingende medizinische Überprüfung des Alters vorgesehen werden soll. Um die Rechtslage zu klären, wurde das Sozialgesetzbuch VIII allerdings bereits in den Jahren 2015 bzw. 2016 geändert – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Möglichkeiten, über die damals diskutiert wurde, darunter auch die Frage nach einer medizinischen Altersfeststellung. Was entstanden ist – Frau Kollegin Wolff ist schon darauf eingegangen –: Wir haben ein bewährtes Verfahren der Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer gemäß der Absätze 1 und 2 von § 42 des Sozialgesetzbuches VIII verankert. Die Vorgaben sind also klar und lassen sich mit den entsprechenden ausführlichen Empfehlungen auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport finden – und zwar übrigens 66 Seiten lang. Frau Kotré, ich bezweifle, dass Sie sich das vorher angeschaut haben. Wie sieht das aktuelle Verfahren aus? Stufe 1: Wenn bei den jugendlichen Ausländern keine Ausweisdokumente vorliegen, wird die Altersprüfung zunächst im Rahmen einer qualifizierten Inaugenscheinnahme durchgeführt. Auch dafür gibt es Empfehlungen: Es läuft nach dem Vieraugenprinzip. Das machen zwei Fachleute aus den Jugendämtern, also von der kommunalen Ebene, von der Sie, Frau Kotré, meinen, dass sie im Stich gelassen wird. (Lena Kotré [AfD]: Ja!) Diese Fachleute führen eine umfassende, strukturierte Einschätzung durch, um das Alter der geflüchteten Person zu bestimmen. (Dennis Hohloch [AfD]: Hat ja in diesem Fall sehr gut funktioniert! Einzelfall!) – Das ist Stufe 2, Herr Hohloch. – Kann im Ergebnis der qualifizierten Inaugenscheinnahme weder positiv ausgeschlossen werden, dass es sich um eine volljährige Person handelt, noch positiv ausgeschlossen werden, dass Minderjährigkeit vorliegt – wenn also ein Zweifel fortbesteht –, sieht das Gesetz ganz klar vor, eine ärztliche Untersuchung zur Altersfeststellung zu veranlassen. Das ist genau das, was Sie wollen. – Das ist das geregelte dreistufige Verfahren, das mit den entsprechenden umfassenden Hinweisen auch in Brandenburg durchgeführt wird. Nun möchte ich noch auf das von der AfD geforderte medizinische Altersgutachten als angeblich präzise und belastbare Methode eingehen: Dass es eine präzise und belastbare Methode ist, trifft in der Realität eben nicht zu. Selbst durch ein medizinisches Altersgutachten lässt sich das exakte Alter nach aktuellem wissenschaftlichem Stand nicht feststellen. Das Gutachten kann nur das sogenannte höchste Mindestalter ermitteln, das nicht immer die tatsächliche Volljährigkeit des Betroffenen anzeigt. Überlegen Sie mal: Eine Fehlertoleranz von ein bis zwei Jahren macht das Verfahren gerade bei Personen, bei denen es um die Volljährigkeitsgrenze geht, nicht sehr zuverlässig. Des Weiteren ist ein medizinisches Altersgutachten für die öffentliche Verwaltung – auch das hat Frau Kollegin Wolff schon gesagt – mit erheblichen Kosten verbunden. Diese Untersuchung wird daher nur dann durchgeführt, wenn andere Prüfverfahren zu keinem eindeutigen Ergebnis geführt haben. Die vorgetragene und bereits gesetzlich verankerte Stufenregelung stellt sicher, dass nur in tatsächlichen Zweifelsfällen ein teures, aber auch ungenaues medizinisches Verfahren zur Anwendung kommt. In ihrem Antrag fordert die AfD die medizinische Altersfeststellung pauschal ohne Rücksicht auf die individuelle Situation. Dies widerspricht dem Verhältnismäßigkeitsprinzip, das die zentrale Grundlage unseres Rechtsstaates ist. Die aktuell gesetzlich vorgegebenen Verfahren zur Altersfeststellung stellen zum einen den Schutz der Persönlichkeitsrechte sicher – gerade mit Blick auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen – und greifen zum anderen bei hinreichendem Anlass auf medizinische Methoden zurück. Frau Kotré, vielleicht sollten Sie sich einmal § 41 des Sozialgesetzbuches VIII anschauen: Auch wenn die Volljährigkeit festgestellt ist, gelten noch immer besondere Rechte; denn es handelt sich dann um sogenannte junge Erwachsene. Beschäftigen Sie sich also einmal mit dem Sozialgesetzbuch VIII, oder lassen Sie das nächste Mal den Experten Ihrer Fraktion, den jugendpolitischen Sprecher Herrn Nothing, dazu sprechen. Vielleicht kommt dann tatsächlich einmal ein sinnvoller Beitrag heraus – obwohl ich es bezweifle. Wir lehnen den Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)
