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Ulrike Liedtke

17.07.2025 Sitzungen 8/18

Frau Abgeordnete, wenn wir es streng nehmen, haben Sie jetzt auf die Frage von Herrn Hohloch nicht mehr geantwortet. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Debatte angekommen. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 8/1407, mit dem Titel „Zwingende Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Ausländer durchführen“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Es gab keine Enthaltungen. Meine Damen und Herren, wir sind am Ende von TOP 14 angekommen und damit auch am Ende der Plenarsitzung. Ich möchte aber sehr gerne noch einen Dank an all diejenigen richten, die die Sitzungen immer vorbereiten, durchführen und nachbereiten. (Allgemeiner Beifall) Ich möchte heute ganz besonders dem Saaldienst, dem Stenografischen Dienst, den Landtagsmitarbeitern, die die Drucksachen fertigen, mit denen wir arbeiten, den Mitarbeitern in der Ton- und Veranstaltungstechnik, dem Besucherdienst und dem Protokoll, das den gestrigen Abend für uns vorbereitet hat, sehr herzlich danken. Vielen Dank! (Allgemeiner Beifall) Üblicherweise schicke ich Sie mit einem Gedicht – 94 Strophen – in die Ferien. Diesmal ist es eines von Robert Louis Stevenson, einem schottischen Schriftsteller. Er hat vor 150 Jahren Folgendes geschrieben: „Im Winter stehe ich nachts auf Und kleide mich bei gelbem Kerzenlicht an. Im Sommer ist es ganz anders: Ich muss tagsüber zu Bett gehen.“ Ich wünsche Ihnen schöne Sommernächte und trotzdem wache Tage! – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall) Ende der Sitzung: 18.31 Uhr Anlagen 2 Gefasste Beschlüsse Starker Einsatz braucht starke Unterstützung - Herausforderungen und Perspektiven für die Feuerwehren im Land Brandenburg 2025 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst: „Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg Der Landtag stellt fest: -männern im gesamten Land seine höchste Anerkennung aus und würdigt ihren herausragenden, unermüdlichen Einsatz für die Menschen in unserem Land. Die Kameradinnen und Kameraden leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und stehen tagtäglich in erster Reihe, um Waldbrände und Brände auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zu bekämpfen und Menschenleben zu schützen. Die klimatischen Veränderungen und die damit einhergehenden Extremwettereignisse verschärfen die Risiken von Waldbränden im Flächenland Brandenburg mit seinen weitläufigen Waldgebieten und der hohen Munitionsbelastung erheblich. Gleichzeitig ist menschliches Handeln die häufigste Ursache zur Entstehung von Bränden. Diese Entwicklung stellt die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes vor wachsende Herausforderungen und macht entschlossenes politisches Handeln erforderlich. Ein zentraler Bestandteil wirksamer Prävention ist die klimaangepasste Waldentwicklung. Mit dem gezielten Übergang zu strukturreichen, widerstandsfähigen Mischwäldern sowie Maßnahmen zur Renaturierung degradierter Flächen kann das Risiko großflächiger Brände nachhaltig verringert werden. Der Landtag fordert die Landesregierung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auf, 1. den eingeschlagenen Weg der Unterstützung und Förderung der Feuerwehren und der im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen im Land Brandenburg konsequent fortzusetzen - insbesondere durch Investitionen in moderne Ausrüstung, Fahrzeuge und Schutzausstattung. Das schließt die Überprüfung und Anpassung der relevanten Rechtsgrundlagen ein; 2. die Evaluation des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) voranzutreiben, mit dem Ziel, die gesetzlichen Grundlagen an die gestiegenen Anforderungen im Brand- und Katastrophenschutz anzupassen und praxisnah sowie zukunftsfest auszugestalten; 3. die interkommunale, interdisziplinäre und länderübergreifende Zusammenarbeit im Waldbrandmanagement auszubauen und die vorhandenen Kompetenzen von Feuerwehren, Forstwirtschaft, Wissenschaft und Katastrophenschutz stärker zu vernetzen; 2 Die Beschlüsse werden im unveränderten Wortlaut wiedergegeben. 2025 95 4. dazu die kommunalen Aufgabenträger weiterhin gezielt zu unterstützen, um die personelle und technische Einsatzbereitschaft der Feuerwehren dauerhaft sicherzustellen; 5. die Anstrengungen für einen vorbeugenden Waldbrandschutz, wie eine beschleunigte Umsetzung der klimaangepassten Waldentwicklung, die Schaffung von Brandschutzstreifen und eine bedarfsgerechte Löschwasserinfrastruktur in besonders gefährdeten Regionen, zu intensivieren; 6. die gesellschaftliche Wertschätzung für das Engagement der Einsatzkräfte durch öffentliche Kampagnen und konkrete Anerkennung des Ehrenamtes weiter zu stärken; 7. die Brandschutzerziehung und -aufklärung auszubauen und strukturell zu stärken, sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Bereich - und dabei das Projekt ‚ Feuerwehr macht Schule ‘ gemeinsam mit den kommunalen Aufgabenträgern und den Feuerwehrverbänden weiter auszubauen. Dabei gilt es das Risikobewusstsein in der Bevölkerung zu erhöhen und präventives Verhalten zu fördern; 8. die Errichtung des zweiten Standorts der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (LSTE) am Standort Wünsdorf zu forcieren, einschließlich eines leistungsfähigen Katastrophenschutzwarmlagers sowie des Waldbrandkompetenzzentrums, um die Aus- und Weiterbildung der Einsatzkräfte zu stärken und die Kapazitäten und Kompetenzen für den Waldbrand- und Katastrophenschutz bedarfsgerecht zu erweitern; 9. das bestehende Angebot der zentralen Beschaffung durch den Zentraldienst der Polizei (ZDPol) für die kommunalen Träger des Brand- und Katastrophenschutzes zu erweitern, um eine effiziente und kostengünstige Versorgung der Einsatzkräfte landesweit sicherzustellen; 10. den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KMBD) des ZDPol als einen der leistungsfähigsten Räumdienste in Deutschland weiterhin umfassend zu fördern. Die Landesregierung soll sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Bund seiner Verantwortung gerecht wird und sich an den Kosten für die Beseitigung von Kampfmitteln aus dem Zweiten Weltkrieg angemessen beteiligt; 11. die bewährte Kooperation mit Bundesbehörden wie Bundeswehr, Bundespolizei und Technischem Hilfswerk (THW) eng zu gestalten und auszubauen - insbesondere hinsichtlich notwendiger Luftunterstützung, Personalgestellung und spezialisierter Fachberatung - um den zivilen Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg nachhaltig sicherzustellen. 96 Landtag 12. Das Ministerium des Innern und für Kommunales wird gebeten, dem Ausschuss für Inneres und Kommunales Anfang des Jahres 2026 einen umfassenden Bericht zur Waldbrandsituation im Jahr 2025 im Land Brandenburg zuzuleiten, der Angaben zur Einsatztätigkeit, zu Schadensereignissen, regionalen Schwerpunkten sowie zu Fortschritten bei Bekämpfung, Prävention und interdisziplinärer Zusammenarbeit enthält. “ Rechnung der Präsidentin des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2022 2025 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Der Präsidentin des Landtages Brandenburg wird hinsichtlich der Rechnung für das Rechnungsjahr 2022 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg die Entlastung erteilt.“ Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2022 2025 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg wird hinsichtlich der Rechnung für das Rechnungsjahr 2022 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg die Entlastung erteilt.“ Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2022 2025 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „Dem Landesrechnungshof Brandenburg wird hinsichtlich der Rechnung für das Rechnungsjahr 2022 gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung die Entlastung erteilt.“ Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Haushaltsrechnung und zum Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2022 (Drucksache 7/8940) und zum Bericht des Landesrechnungshofes - Jahresbericht 2024 (Drucksache 8/172) 2025 zum TOP 6 folgenden Beschluss gefasst: „1. Die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine werden gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung bestätigt. 2. Der Landesregierung wird gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg für den Bericht der Ministerin der Finanzen und für Europa ‚Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2022‘ - Drucksache 7/8940 - im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofes Brandenburg - Drucksache 8/172 - die Entlastung erteilt.“ Anwesenheitsliste Herr Abg. Adam (AfD) Herr Abg. Adler (SPD) Herr Abg. Arndt (AfD) Frau Abg. Augustin (CDU) Frau Abg. Balzer (SPD) Herr Abg. Berger (AfD) Herr Abg. Dr. Berndt (AfD) Herr Abg. Bommert (CDU) Herr Abg. Bretz (CDU) Herr Abg. Brüning (CDU) Herr Abg. Crumbach (BSW) Herr Abg. Deter (AfD) Herr Abg. Dorst (BSW) Herr Abg. Drenske (AfD) Herr Abg. Eichelbaum (CDU) Frau Abg. Fährmann (CDU) Herr Abg. Filter (AfD) Frau Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Fischer (SPD) Herr Abg. Freiherr von Lützow (AfD) Herr Abg. Funke (SPD) Herr Abg. Genilke (CDU) Frau Abg. Graßmel (SPD) Herr Abg. Dr. Grimm (SPD) Frau Abg. Dr. Gruhn (BSW) Herr Abg. Günther (AfD) Herr Abg. Gursch (CDU) Herr Abg. Hanko (AfD) Frau Abg. Hildebrandt (SPD) Herr Abg. Hoffmann (CDU) Herr Abg. Hohloch (AfD) Herr Abg. Hohm (AfD) Herr Abg. Hornauf (BSW) Herr Abg. Hünich (AfD) Herr Abg. Jank (AfD) Herr Abg. Janke (AfD) Herr Abg. John (AfD) Herr Abg. Katzmarek (SPD) Herr Abg. Dr. Kaufner (AfD) Herr Abg. Keller (SPD) Frau Abg. Kornmesser (SPD) Frau Abg. Kotré (AfD) Herr Abg. Kubitzki (AfD) Herr Abg. Kuffert (AfD) Herr Abg. Kutsche (BSW) Frau Abg. Lange (SPD) Herr Abg. Lehmann (BSW) Frau Abg. Prof. Dr. Liedtke (SPD) Herr Abg. Lüders (BSW) Herr Abg. Lüttmann (SPD) Frau Abg. Matzies (BSW) Frau Abg. Meyer (BSW) Frau Abg. Mittelstädt (SPD) Herr Abg. Möller (AfD) Herr Abg. Münschke (AfD) Frau Abg. Muxel (AfD) Herr Abg. Noack (SPD) Herr Abg. Nothing (AfD) Frau Abg. Dr. Oeynhausen (AfD) Herr Abg. Pardeik (AfD) Herr Abg. Penquitt (SPD) Herr Abg. Peschel (BSW) Frau Abg. Poschmann (SPD) Herr Abg. Dr. Redmann (CDU) Herr Abg. Rescher (AfD) Herr Abg. Roick (SPD) Herr Abg. Roth (BSW) Herr Abg. Rüter (SPD) 2025 97 Frau Abg. Sahi (SPD) Herr Abg. Scheetz (SPD) Herr Abg. Prof. Dr. Schierack (CDU) Frau Abg. Schmidt (SPD) Frau Abg. Schönbrunn (SPD) Frau Abg. Dr. Schüle (SPD) Frau Abg. Seiler (SPD) Herr Abg. Simon (BSW) Herr Abg. Skopec (BSW) Herr Abg. Steinfurth (SPD) Herr Abg. Stohn (SPD) Herr Abg. Teichner (AfD) Herr Abg. Vogelsänger (SPD) Herr Abg. von Ossowski (BSW) Frau Abg. Walter-Mundt (CDU) Herr Abg. Wernitz (SPD) Herr Abg. Dr. Woidke (SPD) Frau Abg. Wolff (SPD) Herr Abg. Zimmermann (AfD) Schriftliche der Landesregierung auf Mündliche Fragestunde im Landtag Antworten Anfragen in der am 17.07.2025 Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 201 des Abgeordneten Jörg Vogelsänger (SPD­Fraktion) Zeitplan der Sanierung Friedrichstraße und Das Vorhaben an der Landesstraße 30/38 ist eine außerordentliche Herausforderung. Das ser funktioniert im Übrigen zum großen Teil gegenseitiger Rücksichtnahme zu tun. Für Einzelhändler und Gewerbetreibende in Zeit. Auch hier zeigen viele Stammkunden Solidarität Trotzdem spielt die Einhaltung des Zeitplanes in besonderer Weise der Abschluss von Bauabschnitten. Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle schnitte? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Wie bei allen innerstädtischen Baumaßnahmen intensiv zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen Erkner abgestimmt werden. Dies gilt hier besonders, Flakefließ, sondern auch für die Stadt Erkner erneuert werden müssen. Zu ihrer konkreten Nachfrage zum aktuellen Stand Die Baumaßnahme kommt grundsätzlich gut Stadt Erkner, des Brandschutzbeauftragten und Änderungen am Bauablauf vorgenommen. Hintergrund Feuerwehr und Rettungsdienst. Der erste Bauabschnitt wird daher etwas Abschnittes verzögert sich um ca. drei Monate 28. November dieses Jahres fertig. Da der zweite werden kann, bleibt es unverändert bei einer Gesamtbauzeit Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Flakenfließbrücke in Erkner für die Erkneraner und die gesamte Region betrifft natürlich den Umleitungsverkehr. Die­ besser als befürchtet. Das hat auch viel mit der Innenstadt ist es natürlich eine schwere und zeigen Treue. natürlich eine große Rolle. Dazu gehört auch Stand der Umsetzung der drei Bauab­ Minister für Infrastruktur und Landesplanung üblich, musste auch diese Baumaßnahme als Vorhabenträger und der Stadt da nicht nur die Brücke über den wichtige Abschnitte der Friedrichstraße kann ich mitteilen: voran. Aufgrund nachträglicher Wünsche der der Freiwilligen Feuerwehr wurden jedoch ist die nun verbesserte Zufahrt für länger andauern. Die Fertigstellung dieses und wird daher voraussichtlich bis zum Bauabschnitt dadurch schneller beendet bis Ende 2026. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 202 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Landesaufnahme-, Bundesaufnahme- und denburg Das Land Brandenburg unterhielt mehrere Aufnahmeprogramme, aufnahmeprogramm Nordirak (letzte Einreise (bis Ende 2024). Zusätzlich nimmt Brandenburg aufnahmeprogramme auf, zum Beispiel Bundesaufnahmeprogramm Resettlement-Verfahren gemäß § 23 Absatz AufenthG von afghanischen Ortskräften, besonders besonders gefährdeten russischen Personen, sonen, besonders gefährdeten syrischen Personen, sonen. Hierzu wurden bereits verschiedene mündliche in der 7. Legislaturperiode. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Programme bis heute (Stichtag) im Land Brandenburg Landes- bzw. Bundesprogramm bzw. -regelung Programmlaufzeit aufschlüsseln und sowohl die zahl der bisher aufgenommenen Personen pro die mündliche Anfrage Nr. 1956 in der 7. Legislaturperiode. Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Landesaufnahmeprogramm Landesaufnahmeprogramme Jordanien und Nordirak Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Resettlementprogramme im Land Branzum Beispiel das Landes-2019), Jordanien (bis Ende 2023) oder Syrien regelmäßig Personen im Zuge der Bundes-Afghanistan, Türkei, 4 AufenthG, Aufnahmen gemäß § 22 Satz 2 gefährdeten afghanischen Personen, besonders gefährdeten belarussischen Perbesonders gefährdeten iranischen Per-Anfragen gestellt: Nr. 1523 und 1956 Personen wurden seit Laufzeitbeginn der aufgenommen? Bitte jeweils nach (z. B. § 22 Satz 2 AufenthG) mit Angabe der jährliche Anzahl als auch die gesamte An-Programm angeben analog zur Antwort auf Minister des Innern und für Kommunales die Syrien lief Ende des Jahres 2023 aus. Die liefen Ende des Jahres 2024 aus. Für die genannten Landesaufnahmeprogramme Personen der folgenden Übersicht entnommen Aufnahmeprogramme des Jahr Landes Brandenburg 2019 Landesaufnahmeprogramm Nordirak insgesamt 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Landesaufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge 2019 2020 2021 2022 2023 insgesamt 2021 2022 Landesaufnahmeprogramm 2023 Jordanien 2024 insgesamt - 2 kann die jeweils aufgenommene Anzahl an werden. Anzahl Laufzeit des Programms 60 2019-2024, alle Einreisen fanden im Jahr 2019 statt 60 4 25 88 90 206 70 2013-2023 110 129 124 189 305 1340 195 205 2020-2024, in 2020 fanden 154 keine Einreisen statt 158 712 - Für die genannten Bundesaufnahmeprogramme Personen der folgenden Übersicht entnommen Aufnahmeprogramme des Anzahl Jahr Bundes mener 2016 2017 2018 2019 Resettlement, Humanitäres 2020 Aufnahmeprogramm Türkei, 2021 Bundesaufnahmeprogramm 2022 Afghanistan 2023 2024 2025* Insgesamt 2019 2020 2021 Aufnahmen gemäß § 22 S. 2 2022 AufenthG (afghanische Orts-2023 kräfte) 2024 2025** Insgesamt 2019 2020 2021 2022 Aufnahmen gemäß § 22 S. 2 AufenthG (Einzelaufnahmen) 2023 2024 2025** Insgesamt *bis einschließlich Mai 2025 **bis einschließlich Juni 2025 Aufnahmen im Rahmen von Bundesaufnahmeprogrammen gesetzlichen Bestimmungen im Landesaufnahmegesetz Soziales und Versorgung (LASV) auf die Landkreise differenzierte Statistik nach jeweiligem Aufnahmeprogramm - 3 kann die jeweils aufgenommene Anzahl an werden. aufgenom-Laufzeit des Programms Personen 25 100 94 161 74 Unterschiedliche Laufzeiten, kein Ende der Laufzeit be-118 kannt. 114 132 195 23 1036 5 3 169 701 Kein Ende der Laufzeit bekannt 155 80 13 1126 3 4 0 30 Kein Ende der Laufzeit bekannt 10 15 25 87 werden nach aktuell geltenden (LAufnG) durch das Landesamt für und kreisfreien Städte verteilt. Eine liegt nicht vor, es kann nur die - Gesamtzahl des gemäß § 4 Absatz 2 LAufnG werden. Bezüglich der Laufzeiten der verschiedenen lich verfügbaren Informationen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge verwiesen. - 4 zu verteilenden Personenkreises genannt Bundesprogramme wird auf die öffentdes Innern und des Bundesamts - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 203 des Abgeordneten Falk Peschel (BSW-Fraktion) Stand der Bauarbeiten an der L 40/Horstwegbrücke Die Nuthestraße (Landesstraße 40) stellt eine Stadtverkehr sowie für Pendlerinnen und Pendler laufenden Bauarbeiten an der Brücke über den tigungen im Verkehrsfluss und durch Ausweichverkehre. nahme ist derzeit für Ende dieses Jahres angekündigt. chen nicht zu erkennen. Ich frage die Landesregierung: Wird der avisierte an der Brücke über den Horstweg eingehalten Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Nuthestraße ist unsere meist befahrene Landesstraße. lichst wenig eingeschränkt wird, legen wir unser dieser Straße regelmäßig Erneuerungsmaßnahmen Hochstraßenbrücke in den letzten Jahren sind Stück vorangekommen. Mit der nun laufenden Baumaßnahme zur Erneuerung ckenabschnitt nun zukunftsfest. Ich möchte daher vernehmlich anerkannt wird, dass diese vorübergehenden wendig sind und immer zu einer Verbesserung privaten wie auch Wirtschaftsverkehr gleichermaßen. Zu ihrer konkreten Nachfrage zum Zeitplan der Der vertraglich vereinbarte Termin zur Fertigstellung Jahres. Allerdings ist der Arbeitsfortschritt aktuell hohen Temperaturen der letzten Tage mussten geringe Verzögerung soll aber durch optimierten sodass aus heutiger Sicht der angestrebte Fertigstellungstermin Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 in Potsdam zentrale Verkehrsachse für den Potsdamer aus dem Umland dar. Die seit Monaten Horstweg führen zu erheblichen Beeinträch-Eine Fertigstellung der Baumaß-Ein Fortschritt ist allerdings seit Wo-Zeitplan zur Fertigstellung der Bauarbeiten werden? Minister für Infrastruktur und Landesplanung Darauf, dass der Verkehr mög-Augenmerk. Dennoch müssen wir auch auf durchführen. Mit der Realisierung der wird bei der Erneuerung schon ein gutes der Horstwegbrücke wird dieser Stredafür werben, dass in diesem Kreis ein-Verkehrseinschränkungen notdes Straßennetzes führen. Dies gilt für den Fertigstellung kann ich mitteilen: der Brücke ist der 19. Dezember dieses zwei Wochen im Verzug. Aufgrund der sehr Betonierarbeiten verschoben werden. Diese Bauablauf wieder herausgeholt werden, nicht gefährdet ist. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 204 des Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) Besteuerung privater Postdienstleister In Brandenburg sind über 2 000 Menschen Diese Unternehmen arbeiten seit Jahren erfolgreich sammen und leisten einen wichtigen Beitrag zur Zuge der Reform des Postrechts wurde jedoch schaffen: Das Bundeszentralamt für Steuern steuerbefreiung für viele dieser Dienstleister gestoppt. nehmen 19 % Umsatzsteuer auf ihre Leistungen Nachteil im regionalen Briefverkehr. Ich frage die Landesregierung: Was unternimmt für die Wiederaufnahme eines fairen Bescheinigungsverfahrens einzusetzen? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Der Anwendungsbereich der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 11b Umsatzsteuergesetz (UStG) sierungsgesetzes vom 15. Juli 2024 geändert rung stellt die Aufnahme von Teilleistungen in Leistungen dar, sofern die weiteren Voraussetzungen Tatbestandsmerkmal der Steuerbefreiungsvorschrift klärung der Unternehmer gegenüber dem Bundeszentralamt Teilleistungen von Universaldienstleistungen gemäß chendeckend im gesamten Bundesgebiet anzubieten Die Regelungen des für die Finanzverwaltung ses (UStAE) haben die gesetzlichen Änderungen bisher nicht nachvollzogen. Vor allem im Bereich Erläuterungen und Klarstellungen. Insbesondere nehmern, Unternehmenszusammenschlüssen Kreis der begünstigten Leistungen gehören, Ebene. Von Seiten der Länder ist das Erfordernis gen zur Änderung des UStAE bereits an das Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 bei privaten Briefdienstleistern beschäftigt. mit regionalen Zeitungsverlagen zu-Pressevielfalt und zur Daseinsvorsorge. Im ein steuerlicher Wettbewerbsnachteil gehat Anfang 2025 das Verfahren zur Umsatz-Dadurch müssen nun einige Untererheben; dies führt zu einem erheblichen sie, um sich beim Bundesfinanzministerium zur Umsatzsteuerbefreiung Minister der Finanzen und für Europa die für bestimmte Postdienstleistungen ist durch Artikel 22 des Postrechtsmoderniworden. Eine wesentliche inhaltliche Ändeden Katalog der grundsätzlich steuerbefreiten des § 4 Nr. 11b UStG vorliegen. ist unter anderem die Verpflichtungserfür Steuern (BZSt), zumindest § 16 Absatz 1 Postgesetz (PostG) flä-(vgl. § 4 Nr. 11b Satz 2 UStG). bindenden Umsatzsteueranwendungserlassowohl des UStG als auch des PostG der Teilleistungen bedarf es dazu weiterer Fragen der Einbeziehung von Subunter- und ob vorbereitende Teilleistungen zum bedürfen der Erörterung auf Bund-Ländereines zeitnahen Eintritts in die Erörterun-Bundesministerium der Finanzen herangetragen worden, um für die Universaldienstleister ungsvorschrift möglichst klar zu definieren und ger Dienstleistungen zu schaffen. - 2 den Anwendungsbereich der Steuerbefreidamit Rechtssicherheit für Erbringer derarti-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 205 des Abgeordneten Johannes Funke (SPD-Fraktion) Lückenschluss Radweg L 92 Zachow-Roskow Die Stadt Ketzin/Havel und die Gemeinde Roskow einen Lückenschluss des Radweges an der L und Roskow (Amt Beetzsee). Ich frage die Landesregierung: Welche Erkenntnisse Zachow-Roskow vor? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Planung für die Radwegeneubaumaßnahme Zachow und Roskow wurde seitens des Landesbetriebes Jahren begonnen. Diese konnte auf Grund von Problemen mit dem hinaus weiterverfolgt werden. Mit Aussicht auf Entwicklung (EFRE) wurde ab 2016 erneut versucht, Flächen zu erlangen. Die Grunderwerbsverhandlungen wurden jedoch abermals aufgegeben, da sich Die Verwaltungen der Stadt Ketzin/Havel und mit der Gemeinde Roskow erneut die Tätigung Ketzin/Havel beginnend von Zachow/Gutenpaaren Roskow). Zum aktuellen Stand des Grunderwerbs Anfang dieses Monats mitgeteilt, dass werbsverhandlungen aufgenommen hat. Erst mit der vollständigen Erlangung des Grunderwerbs Planung für den genannten Radweg möglich. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 bemühen sich seit geraumer Zeit um 92 zwischen dem Ketziner Ortsteilen Zachow liegen ihr zur Planung des Radweges Minister für Infrastruktur und Landesplanung im Zuge der Landesstraße L 92 zwischen Straßenwesen (LS) vor über zehn Grunderwerb nicht über die Entwurfsphase Mittel vom Europäischen Fonds für regionale den Grunderwerb für die benötigten mit der Eigentümergemeinschaft die Parteien nicht einigen konnten. des Amtes Beetzsee haben somit gemeinsam des Grunderwerbs aufgenommen (Stadt und das Amt Beetzsee beginnend von hatte die Stadt Ketzin/Havel dem LS sie mit einem Eigentümer Grunderist eine Wiederaufnahme der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 206 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Weitere geplante Aufnahmen im Rahmen und Resettlementprogramme im Land Brandenburg Das Land Brandenburg unterhielt mehrere Aufnahmeprogramme, aufnahmeprogramm Nordirak (letzte Einreise (bis Ende 2024). Zusätzlich nimmt Brandenburg aufnahmeprogramme auf, zum Beispiel Bundesaufnahmeprogramm Resettlement-Verfahren gemäß § 23 Absatz AufenthG von afghanischen Ortskräften, besonders besonders gefährdeten russischen Personen, sonen, besonders gefährdeten syrischen Personen, sonen. Trotz gegenteiliger Versprechungen plant nischer Staatsangehörigkeit in die Bundesrepublik Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele bis Ende 2025 im Rahmen von Landes-, Bundesanderen humanitären Aufnahmeregelungen (zum aufnehmen? Bitte jeweils nach entsprechendem gelung (siehe Vorbemerkung) aufschlüsseln. Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Das Land Brandenburg führt derzeit keine durch. Die früheren Landesaufnahmeprogramme Landesprogrammen demnach nicht geplant. Bekanntermaßen ist die aktuelle Bundesregierung willige Bundesaufnahmeprogramme so weit wie gramme aufzulegen. Einreisen im Rahmen Nach Mitteilung des Bundesministeriums des krete Entscheidung der Bundesregierung zu weiteren Im Rahmen von Bundesaufnahmeprogrammen (Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, Resettlement) 2025 insgesamt 23 Personen in Brandenburg Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 der Landesaufnahme-, Bundesaufnahmezum Beispiel das Landes-2019), Jordanien (bis Ende 2023) oder Syrien regelmäßig Personen im Zuge der Bundes-Afghanistan, Türkei, 4 AufenthG, Aufnahmen gemäß § 22 Satz 2 gefährdeten afghanischen Personen, besonders gefährdeten belarussischen Perbesonders gefährdeten iranischen Perdie Bundesregierung, Personen mit afghaeinzufliegen. Personen wird Brandenburg voraussichtlich und Resettlementprogrammen sowie von Beispiel gemäß § 22 Satz 2 AufenthG) Landes- bzw. Bundesprogramm bzw. -re-Minister des Innern und für Kommunales die eigenen Landesaufnahmeprogramme mehr sind beendet, weitere Aufnahmen aus gemäß Koalitionsvertrag bestrebt, freimöglich zu beenden und keine neuen Prosolcher Programme sind aktuell ausgesetzt. Innern und für Heimat (BMI) steht eine kon-Einreisen im Jahr 2025 bislang aus. gemäß § 23 Abs. 2 und 4 Aufenthaltsgesetz wurden bis zum Stichtag 31. Mai im Jahr 2025 aufgenommen. Im Rahmen von Bundesaufnahmen gemäß§ 22 kräfte) wurden bis zum Stichtag 31. Mai 2025 Jahr 2025 aufgenommen. Im Rahmen von Bundesaufnahmen gemäß § men) wurden bis zum Stichtag 31. Mai 2025 Jahr 2025 aufgenommen. - 2 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (afghanische Ortsinsgesamt 13 Personen in Brandenburg im 22 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz (Einzelaufnahinsgesamt 25 Personen in Brandenburg im - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 207 des Abgeordneten Andreas Kutsche (BSW-Fraktion) Ostseewasser als Trinkwasser für Berlin/Brandenburg In der zurückliegenden Legislaturperiode wurde weltminister Axel Vogel (Grüne) im Jahr 2023 barkeit der Entsalzung und des Transports von zur Trinkwasserversorgung prüfen soll. Ziel dieser Wasserversorgung in der Region angesichts zunehmender heit zu sichern. Die Studie sollte dabei untersuchen, und wirtschaftlich sinnvoll entsalzt werden kann. das entsalzte Wasser nach Berlin und Brandenburg lich möglicher Trassen und Infrastruktur. Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand keitsstudie zu der Entsalzung und dem Transport denburg? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser ist Region. Angesichts zunehmend trockener Jahre Landesregierung vorausschauend handeln - und prüfen. Bereits im Jahr 2023 hat mein Amtsvorgänger griffen. Das Umweltministerium bereitete damals um zu prüfen, ob und wie entsalztes Ostseewasser gen kann - technisch, wirtschaftlich und infrastrukturell. vergangenen Legislaturperiode aufgrund der angespannten ligungssperre nicht realisiert werden. Heute ist die Situation eine andere: Mit dem nun die notwendigen Mittel zur Verfügung, um tungen zur Vergabe der Studie laufen aktuell auf wir schnell belastbare Erkenntnisse gewinnen. bereits laufenden Vorarbeiten zu profitieren: Die men einer eigenen Studie die Entsalzung von teiligung an dieser Untersuchung an - nicht nur, Kosten zu teilen. Dazu laufen gegenwärtig Abstimmungsgespräche Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 vom damaligen brandenburgischen Umeine Studie in Auftrag gegeben, die die Mach-Ostseewasser nach Berlin und Brandenburg Machbarkeitsstudie sollte es sein, die Trockenheit und Wasserknappob und wie Ostseewasser technisch Darüber hinaus sollte geprüft werden, wie transportiert werden könne, einschließzu der in Auftrag gegebenen Machbarvon Ostseewasser nach Berlin und Bran-Ministerin für Land- und Ernährungswirt-Anfrage wie folgt: eine der zentralen Zukunftsfragen für unsere und steigender Wasserknappheit muss die auch unkonventionelle Optionen ernsthaft das Thema Ostseewasserentsalzung aufgedie Vergabe einer Machbarkeitsstudie vor, zur Versorgung unserer Region beitra-Allerdings konnte die Studie in der Haushaltslage und einer Bewil-Haushalt der neuen Landesregierung stehen das Vorhaben voranzubringen. Die Vorberei-Fachebene meines Hauses. Dabei wollen Darüber hinaus haben wir die Chance, von Region Rostock untersucht derzeit im Rah-Ostseewasser. Brandenburg strebt eine Beum Synergien zu nutzen, sondern auch, um auf Arbeitsebene. Wir treiben also das Vorhaben entschlossen voran wendigen Dringlichkeit. Denn sichere Trinkwasserversorgung morgen und für kommende Generationen. - 2 – mit Augenmaß, aber auch mit der notist Daseinsvorsorge - heute, - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 208 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Anzahl der ausreisepflichtigen Ausländer nach Die Landesregierung gab in ihrer Antwort che 8/1074) die Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen ber 2024 mit 4 331 Personen an. Dabei stammte pflichtige aus der Russischen Föderation. Ebenfalls Pakistan, Syrien und der Türkei. Demgegenüber Rückführungen im Land Brandenburg: Im Jahr erfolgreich; vor allem wurden Staatsangehörige niens rückgeführt. Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele Brandenburg vollziehbar ausreisepflichtig von sonen? Bitte jeweils für beide Personengruppen sen und kreisfreien Städten. Bitte auch jeweils beide Gruppen angeben und nach Staatsangehörigkeit Drucksache aufschlüsseln. Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die Anzahl Ausreisepflichtiger zum Stichtag 31.05.2025 Anzahl in den Landkreisen und kreisfreien Städten vor (ihre Summe ergibt nicht 8 190, da weitere Ausländerbehörde [ZABH] und bei der Außenstelle Flüchtlinge in Eisenhüttenstadt statistisch erfasst möglich, da die Zahl der „nur“ Ausreisepflichtigen wertungen des Ausländerzentralregisters (an den) durch das Bundesamt für Migration und erst um die Mitte des Folgemonats vor. Landkreis/ kreisfreie Stadt Barnim Brandenburg adH Cottbus (mit Spree-Neiße) Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Landkreisen und kreisfreien Städten auf die Kleine Anfrage Nr. 397 (Drucksa-Ausländer zum 31. Dezemetwa jeder vierte vollziehbar Ausreisestammten viele Ausreisepflichtige aus steht die geringe Zahl an erfolgreichen 2024 waren lediglich 197 Abschiebungen der Republik Moldau, Georgiens und Alba-Personen sind aktuell (Stichtag) im Land insgesamt wie vielen ausreisepflichtigen Pertabellarisch aufschlüsseln nach Landkreidie Gesamtzahl im Land Brandenburg für entsprechend der oben genannten Minister des Innern und für Kommunales die in Brandenburg betrug 8 190; ihre geht aus der nachfolgenden Tabelle her-Personen unter anderem bei der Zentralen des Bundesamts für Migration und worden sind). Neuere Angaben sind nicht nicht eigens ermittelt, sondern den Ausdas die Ausländerbehörden ihre Zahlen mel-Flüchtlinge entnommen wird. Sie liegen aber Ausreisepflichtige Stand 31.05.2025 660 100 436 Dahme-Spreewald Elbe-Elster Frankfurt (Oder) Havelland Märkisch-Oderland Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Oder-Spree Ostprignitz-Ruppin Potsdam Potsdam-Mittelmark Prignitz Schwedt Teltow-Fläming Uckermark gesamt Die gewünschte Aufschlüsselung der „nur“ Ausreisepflichtigen Kommunen wurde auf die fünf aktuellen Haupt-Herkunftsländer pflichtigen (siehe dazu unten) beschränkt. Eine von Ausreisepflichtigen umfasst hätte, war in der zeit nicht umsetzbar. Ausreisepflichtige nach Landkreis/kreisfreier Stand 31.05.2025 Landkreis Russische Föderation bzw. kreisfreie Stadt Barnim 154 78 Brandenburg a. d. H. 17 4 Cottbus (mit Spree-Neiße) 136 24 Dahme-Spreewald 149 69 Elbe-Elster 58 48 Frankfurt (Oder) 19 8 Havelland 83 40 Märkisch-Oderland 180 88 - 2 665 326 75 434 752 616 187 375 374 409 792 250 101 396 329 8 190 nach Herkunftsländern und der vollziehbar Ausreise-Antwort, die alle über 60 Herkunftsländer zur Verfügung stehenden Beantwortungs-Stadt und Herkunftsland Herkunftsland Ke- Kame- Tür- Afghanisnia run kei tan 41 36 31 8 8 5 17 37 27 39 68 46 35 42 17 9 0 3 48 27 12 56 53 33 - Oberhavel 81 86 Oberspreewald-Lausitz 59 26 Oder-Spree 111 59 Ostprignitz-Ruppin 131 40 Potsdam 103 19 Potsdam-Mittelmark 196 71 Prignitz 64 9 Schwedt 34 2 Teltow-Fläming 72 28 Uckermark 93 32 (die Summe der bei den Kommunen statistisch erfassten die Gesamtzahl dieser Personen, da einige auch derbehörde und der Außenstelle des BAMF in Eisenhüttenstadt sind) Die Zahl der vollziehbar Ausreisepflichtigen wird mittelt, halbjährlich auch ihre Herkunftsländer. Ablehnung zum Beispiel des Asylantrags bestandskräftig Fälle auch gerichtlich überprüft wurde), eine Ausreisefrist wurde und keine Hinderungsgründe für die Abschiebung liegen daher zum Stichtag 30.06.2025 vor. Da die Zuständigkeit für Rückführungen bei der freien Städte, in denen die Personen wohnhaft Herkunftsland Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Angola Armenien Aserbeidschan Äthiopien Bangladesch - 3 78 25 24 15 10 16 42 17 14 35 3 27 33 10 13 48 49 25 12 38 17 19 0 2 39 25 28 28 46 13 Ausreisepflichtigen ist geringer als unter anderem bei der Zentralen Auslänstatistisch erfasst worden dagegen vierteljährlich von der ZABH er-Die Ausreisepflicht wird vollziehbar, wenn die ist (und dazu in der Mehrzahl der verstrichen ist oder nicht gewährt vorliegen. Die gewünschten Daten ZABH liegt, werden die Landkreise/ kreissind, nicht eigens erfasst. Vollziehbar Ausreisepflichtige Stand 30.06.2025 366 8 11 49 2 66 4 6 3 - Belarus Benin Bosnien und Herzegowina China Côte d' Ivoire Eritrea Gabun Gambia Georgien Ghana Guinea Indien Irak Iran Jemen Kambodscha Kamerun Kenia Kosovo, Republik Kuba Lettland Libanon Liberia Libyen Marokko Moldau Nigeria Nordmazedonien Pakistan Palästinensische Autonomiegebiete Polen Rumänien Russische Föderation Senegal Serbien, Republik Sierra Leone Simbabwe Somalia Staatenlos Südafrika - 4 2 35 20 5 1 23 1 8 53 14 19 23 341 235 5 4 482 621 2 3 3 31 3 104 35 12 143 12 323 4 8 2 1 377 18 30 2 1 112 15 47 - Sudan Südsudan Syrien Tadschikistan Togo Tschad Tunesien Türkei Übriges Afrika Übriges Asien Uganda Ukraine Ungarn Ungeklärt/ ohne Angabe Venezuela Vietnam Gesamt Die fünf Hauptherkunftsländer der vollziehbar sche Föderation (1 377 Personen), Kenia (621), ghanistan (366). - 5 53 1 234 11 2 105 15 493 2 18 3 33 3 135 1 154 5 957 ausreisepflichtigen Personen sind die Russidie Türkei (493), Kamerun (482) und Af-- Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 209 der Abgeordneten Kristy Augustin (CDU-Fraktion) Instandsetzung der L 233 Die Landesstraße 233 befindet sich insbesondere felde Dorf (Landkreis Märkisch-Oderland, Amt nickendorf in einem deutlich sanierungsbedürftigen beklagen die Situation bereits seit vielen Jahren. in der Region und damit verbundener Umleitungen zugenommen - mit gravierenden Folgen für die ist für viele kaum noch zumutbar. Zudem wird der und ältere Menschen, als erheblich eingeschränkt Ich frage die Landesregierung: Ist die Landesstraße Dorf und Verbindung Hennickendorf, für eine Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Der unbefriedigende Straßenzustand der Landesstraße Rehfelde und Hennickendorf ist der Straßenbauverwaltung für diesen Abschnitt wurde bereits festgestellt. Die Umsetzung der Erhaltungsmaßnahme steht Eine belastbare Zeitschiene liegt daher zum gegenwärtigen Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Bereich der Ortsdurchfahrt Reh-Märkische Schweiz) sowie in Richtung Hen-Zustand. Anwohnerinnen und Anwohner Wegen derzeit laufender Baumaßnahmen hat der Verkehr auf der L 233 spürbar Lebensqualität vor Ort. Die Lärmbelastung die Verkehrssicherheit, insbesondere für Kinwahrgenommen. 233, insbesondere im Bereich Rehfelde Sanierung vorgesehen? Minister für Infrastruktur und Landesplanung L 233 im Abschnitt 030 zwischen bekannt. Der Erhaltungsbedarf unter dem Vorbehalt zusätzlicher Mittel. Zeitpunkt noch nicht vor. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 210 der Abgeordneten Dr. Daniela Oeynhausen (AfD-Fraktion) Von ausreisepflichtig zum Aufenthaltstitel: haltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 bzw. § 25 Abs. Die Landesregierung gab in ihrer Antwort che 8/1074) die Anzahl der vollziehbar ausreisepflichtigen 2024 mit 4 331 Personen an. Dabei stammte etwa aus der Russischen Föderation. Ebenfalls stammten Syrien und der Türkei. Demgegenüber steht die gen im Land Brandenburg: Im Jahr 2024 waren vor allem wurden Staatsangehörige der Republik führt. Nach dem Aufenthaltsrecht ist es möglich, Ausreisepflichtige eine Aufenthaltserlaubnis (§ 25 Abs. 4 bzw. § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz). Ich frage daher die Landesregierung: Wie viele bis heute (Stichtag) im Land Brandenburg eine § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz? Bitte jeweils nach wenn möglich, nach Staatsangehörigkeiten zu seln. Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die gewünschten Zahlen werden im Land Brandenburg den den Auswertungen des Ausländerzentralregisters ration und Flüchtlinge (BAMF) entnommen, an den. Der aktuell verfügbare Stichtag im AZR ist Im AZR sind folgende Gesamt-Zahlen, wunschgemäß (31.12.2023, 31.05.2024, 31.12.2024 und 31.05.2025) Rechtsgrundlage 31.12.2023 31.05.2024 § 25 Abs. 4 AufenthG 105 102 § 25 Abs. 5 AufenthG 1 444 1 446 Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Anzahl der Ausländer mit einer Aufent-5 Aufenthaltsgesetz auf die Kleine Anfrage Nr. 397 (Drucksa-Ausländer zum 31. Dezember jeder vierte vollziehbar Ausreisepflichtige viele Ausreisepflichtige aus Pakistan, geringe Zahl an erfolgreichen Rückführunlediglich 197 Abschiebungen erfolgreich; Moldau, Georgiens und Albaniens rückgedass Ausreisepflichtige bzw. vollziehbar unter bestimmten Bedingungen erhalten Personen besaßen bzw. besitzen seit 2024 Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 4 bzw. § 25 Abs. 4 und § 25 Abs. 5 AufenthG und, jeweils zwei Stichtagen pro Jahr aufschlüs-Minister des Innern und für Kommunales die nicht separat erfasst, sondern wer-(AZR) durch das Bundesamt für Migdas die Ausländerbehörden ihre Zahlen melderzeit der 31.05.2025. für jeweils zwei Stichtage pro Jahr aufgeschlüsselt, hinterlegt: 31.12.2024 31.05.2025 96 114 1 403 1 370 Eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeiten werden. Auswertungen aus dem AZR kann nur - 2 kann dem AZR nicht einfach entnommen das BAMF vornehmen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 211 des Abgeordneten Corrado Gursch (CDU-Fraktion) Ergebnisse des E-Gov-Days Die Landesregierung hat am diesjährigen E-Gov-Day bei dem zentrale Fragen der digitalen Verwaltungsmodernisierung, Infrastruktur und bürgerfreundlicher digitaler Services Ich frage daher die Landesregierung: Welche derzeit, um Impulse und Ergebnisse aus dem zusetzen? Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Die Aktivitäten der Landesregierung im Bereich Bestandteil der Regierungsarbeit und des Koalitionsvertrags des Digitalbereichs im MdJD. Im Rahmen des das MdJD zu seinen vielfältigen Aktivitäten rungswerte mit den anderen Teilnehmenden ausgetauscht. Ziel der Projekte im Bereich E-Government Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen im Land Verwaltung effizienter zu gestalten und somit stärken. Zentral für diese Ziele ist die Umsetzung die Registermodernisierung. Bei beiden Vorhaben scheidend. Deshalb arbeiten wir daran, die finanziellen Verwaltungsdigitalisierung zu verbessern. landesseitige, technische Unterstützung beim Mit der Landeskoordination Registermodernisierung stützung für die Kommunen in diesem für die zu verbessern. Außerdem werden auch im Rahmen der Binnendigitalisierung Bereich E-Government durchgeführt, die auf die die konsequente Nutzung der E Akte oder auch Landesverwaltung. Die Erkenntnisse und Impulse aus dem Erfahrungsaustausch vitäten des MdJD ein. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Berlin-Brandenburg teilgenommen, der interoperablen ITim Mittelpunkt standen. konkreten Projekte plant oder realisiert sie E-Gov-Day Berlin-Brandenburg praktisch um-Minister der Justiz und für Digitalisierung die E-Government sind seit vielen Jahren fester und ein Schwerpunkt der Arbeit E-Government-Day Berlin-Brandenburg hat im Bereich Verwaltungsdigitalisierung Erfahist es, grundsätzlich bessere Services für zur Verfügung zu stellen, Abläufe in der das Vertrauen in staatliches Handeln zu des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie ist die Einbindung der Kommunen ent-Spielräume der Kommunen für die Unsere Kommunen benötigen auch eine Roll-in der Onlinedienste. arbeiten wird zudem daran, die Unter-Umsetzung von Once-Only zentralen Bereich zahlreiche Projekte im genannten Ziele einzahlen. Beispiele sind die Einführung einer KI-Assistenz für die fließen in die laufenden Akti-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 212 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Beeinträchtigung Brandenburger Bürger und energieanlagen in Berlin Nach Meldungen von rbb24 sollen in Berlin Brandenburg Windenergiegebiete ausgewiesen Lichtenberg. Dadurch könne es zu drastischen tenden Abstände zwischen künftigen Windenergieanlagen Ahrensfelde kommen. Ich frage die Landesregierung: Welche rechtliche die Landkreise, die Kommunen und einzelne Bürger migung von Windenergieanlagen in Bezug auf 1 000-Meter-Abstandspflicht zwischen der Anlage auf Berliner Gebiet errichtet werden soll, die unmittelbar aber in Brandenburg befindet? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Derzeit wird in Berlin der Flächennutzungsplan giegebieten geändert. Berlin erfüllt damit seine energieflächenbedarfsgesetz, die alle Bundesländer Länder, einen festgelegten Anteil der Fläche gebiete festzulegen. Der aktuelle Entwurf des Flächennutzungsplans Windenergiegebieten zur Wohnbebauung von auch zur Landesgrenze zu Brandenburg. Laut Gemeinden Ahrensfelde und Schöneiche, Stadtgrenze geplant werden. Die Gemeinden Gebieten Windenergieanlagen beantragt und 800 Meter von den Gemeindegrenzen entfernt orientiert sich in ihren Planungskonzepten an sie in Berlin momentan vorgesehen sind. Das Anliegen der an Berlin angrenzenden Brandenburger Berlin sich an Brandenburger Regionalplanung zu Windenergiegebiete orientiert, ist verständlich. nerinnen in Brandenburg müssen berücksichtigt Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Kommunen durch den Bau von Windin unmittelbarer Nähe zur Landesgrenze zu werden, so zum Beispiel in Pankow und Unterschreitungen der in Brandenburg gelin Berlin und Wohngebieten in Handhabe haben das Land Brandenburg, gegen das Land Berlin bei der Genehdie Einhaltung der in Brandenburg geltenden und Wohnbebauung, wenn die Anlage angrenzende Wohnbebauung sich Minister für Infrastruktur und Landesplanung zur Festlegung von sogenannten Windenergesetzliche Verpflichtung aus dem Windbetrifft. Der Bund verpflichtet damit alle des eigenen Bundeslandes als Windenergie-Berlins sieht einen Mindestabstand von 500 Metern vor, sowohl innerhalb Berlins als Pressemitteilung beklagen insbesondere die dass Windenergiegebiete zu nah an die haben die Befürchtung, dass künftig in diesen genehmigt werden könnten, die nur 600 bis stehen. Die Brandenburger Regionalplanung größeren Abständen zur Wohnbebauung, als Gemeinden, dass sich das Land üblichen höheren Abständen von Ortslagen Die Interessen der Anwohner und Anwohwerden. Nur so schaffen wir Akzeptanz. Wo befinden wir uns im Berliner FNP-Verfahren? Öffentlichkeit hat gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch stattgefunden. Brandenburger Kommunen hatten im laufenden Beteiligungsverfahren auf entsprechend Stellung zu nehmen. Unserer und auch die Regionale Planungsgemeinschaft Gebrauch gemacht. Die Stellungnahmen der Berlin muss sich mit den vorgetragenen Hinweisen zugehörigen Internetseite, dass die im Flächennutzungsplan Rahmen der Auswertung der eingegangenen benötigten Anteil von 0,5 % der Landesfläche Vorliegen einer auf diese Weise überarbeiteten Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Land Stellungnahmen abgegeben werden können. Klar ist, dass es nicht einfach ist, im Stadtgebiet die bundesrechtlichen Flächenvorgaben zu erfüllen. bundeseinheitlichen Regelungen überarbeitet zenden Bundesländer kommen derzeit unausweichlich Festzuhalten bleibt allerdings, dass Planung und Berliner Territorium in der Planungshoheit weiteren Schritten äußert sich das MIL aktuell Abschluss der Planungen ist. Erst wenn die Klagen dagegen überhaupt möglich. - 2 Eine frühzeitige Beteiligung der vom 10. Juni bis 11. Juli 2025 also bis zum 11. Juli 2025 die Möglichkeit, ihre Belange aufmerksam machen und Kenntnis nach haben betroffene Gemeinden Oderland-Spree von dieser Möglichkeit betroffenen Kommunen sind wichtig, denn befassen. Berlin schreibt selbst auf der vorgesehene Vorzugsfläche im Stellungnahmen evaluiert und auf den (etwa 446 ha) reduziert werden soll. Nach Kulisse wird eine weitere Berlin erfolgen, während der erneut Berlins geeignete Flächen zu finden, um An diesem Beispiel zeigt sich, dass die werden sollten. Stadtstaaten und die angrenin eine Konfliktlage. Festlegung von Windenergiegebieten auf des Landes Berlins liegen. Zu eventuellen nicht, zumal es noch ein weiter Weg bis zum Planung rechtswirksam geworden ist, wären - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 213 der Abgeordneten Nicole Walter-Mundt (CDU-Fraktion) Sperrung der B 107 zwischen Klein Leppin Nach der vertraglich vereinbarten Winterpause straße 107 zwischen dem Knotenpunkt Klein Leppin nommen. Dies teilte der Landesbetrieb Straßenwesen die betroffene Strecke ab Montag, dem 3. März, Die Sperrung der B 107 macht eine großräumige mer aus Richtung Perleberg werden über die Anschließend verläuft die Umleitung über die Landesstraße bis nach Glöwen. Wer aus Kyritz kommt, muss abfahren, der K 7007 bis Bad Wilsnack folgen Glöwen gelangen. Trotz der Vollsperrung bleibt der im ersten Bauabschnitt L 143/B 107 weiterhin befahrbar. Mit Stand der det sich dieser Teil der Bauarbeiten bereits im Ich frage die Landesregierung: Zu welchem abgeschlossen und soll somit der Streckenabschnitt Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Baumaßnahmen im Zuge der Bundesstraße Aktuell erfolgt der Einbau von Fahrzeugrückhaltesystemen. ist weiterhin für Ende Juli geplant. Der Landesbetriebes avisierte Termin wird nach derzeitigem Die Abnahme der Bauleistungen ist für den 30.07. sperrung aufgehoben und die Strecke für den Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 und der B 5 wurden die Bauarbeiten auf der Bundes- und der Bundesstraße 5 wieder aufgemit. Infolge der Baufortsetzung wurde erneut voll gesperrt. Umleitung erforderlich: VerkehrsteilnehB 5, Groß Werzin und Bad Wilsnack geführt. L 101 und die Kreisstraße 7005 bereits an der B 5 beim Abzweig Kletzke und über die L 101 sowie die K 7005 nach bereits fertiggestellte Knotenpunkt Einbringung der mündlichen Anfrage befinvierten Monat. Datum sollen die Bauarbeiten an der B 107 wieder freigegeben werden? Minister für Infrastruktur und Landesplanung 107 sind weitestgehend fertiggestellt. Der Abschluss der Bauarbeiten im Februar in der Pressemitteilung des Stand eingehalten. geplant, im Anschluss daran soll die Voll-Verkehr freigegeben werden. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 214 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD­Fraktion) Forderung einer Ablösezahlung von ca. 6 000 sächlichen Eigentümer nach Vollstreckung Der Landkreis Elbe­Elster hat als Vollstreckungsbehörde ner) am 28. Mai 2025 eine Vollstreckung dergestalt findlichen Pferde und Ponys gepfändet und dort Veterinär­ und Lebensmittelüberwachungsamtes gentümerin (nicht Schuldnerin) einiger Ponys die Herausgabe geltend gemacht, die ihr bisher mitgeteilt, dass sie erst eine Ablöse von ca. 6 Ich frage die Landesregierung: Wie wird der Vorgang, Pferdehof des Schuldners gepfändeten Ponys 6 000 Euro verpflichtet werden soll, von ihr bewertet? Namens der Landesregierung beantwortet die schaft, Umwelt und Verbraucherschutz die Mündliche Am 28. Mai 2025 wurde auf einem Pferdehof im Finanzverwaltungsamt eine Vollstreckungsmaßnahme che auf dem Gelände befindlichen Pferde und stützung des Veterinär­ und Lebensmittelüberwachungsamts Anlass war ein vollstreckbarer Titel gegen den Im Zuge der Maßnahme wurde festgestellt, dass tumszuordnung ­ in einem tierschutzwidrigen den unter anderem ein schlechter Ernährungszustand, pflegte Hufe, ein erheblicher Befall mit Ektoparasiten, gravierende hygienische Mängel. Drei Pferde Schmerzen eingeschläfert werden. Auch die Tiere, an denen eine Drittperson später in einem vergleichbar schlechten Zustand. Diese nach der Maßnahme beim Landkreis und legte Die Prüfung dieser Angaben dauert derzeit Eine Rückgabe der Tiere setzt sowohl die eindeutige auch die tierschutzrechtliche Eignung der zukünftigen Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Euro nach Drittwiderspruch durch tatim Pferdehof gegen einen Pferdehof (Schuld­ vorgenommen, dass sämtliche dort be­ unter Zuhilfenahme der Unterstützung des abgeholt worden sind. Die tatsächliche Ei­ hat unter Vorlage von Eigentumsnachweisen verweigert worden ist. Mündlich wurde ihr 000 Euro zahlen müsse. dass die Eigentümerin von auf einem zu deren Herausgabe zur Zahlung von ca. Ministerin für Land­ und Ernährungswirt­ Anfrage wie folgt: Landkreis Elbe­Elster durch das zuständige durchgeführt. Dabei wurden sämtli­ Ponys gepfändet und mit fachlicher Unter­ sichergestellt und verbracht. Betreiber des Hofs. die Tiere ­ unabhängig von ihrer Eigen­ Zustand gehalten wurden. Dokumentiert wur­ massive Fellverfilzungen, unge­ fehlender Witterungsschutz sowie mussten aufgrund bestehender Leiden und Eigentum geltend machte, befanden sich Person meldete sich etwa drei Wochen ihre Sicht auf die Eigentumsverhältnisse dar. an, da gegenteilige Informationen vorliegen. Klärung der Eigentumsverhältnisse als Haltung voraus. Die in der Anfrage genannte „Ablösesumme“ doch, ob die seit der Sicherstellung entstandenen 1 300 Euro monatlich für die betreffenden Tiere geltend gemacht werden können. Eine verbindliche da sich die Tiere weiterhin in amtlicher Obhut Aus Sicht der Landesregierung ist das Vorgehen Umständen nachvollziehbar. In einer Situation, ckung als auch tierschutzrechtliches Einschreiten gen Schritte rechtlich abgestützt und verhältnismäßig steht der Rechtsweg offen, um etwaige Ansprüche - 2 wird nicht gefordert. Der Landkreis prüft je-Unterbringungskosten - aktuell ca. - gegenüber der Drittwiderspruchstellerin Kostenaufstellung liegt noch nicht vor, befinden. des Landkreises unter den gegebenen in der sowohl eine rechtmäßige Vollstreerforderlich waren, wurden die notwendivollzogen. Der betroffenen Person klären zu lassen. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 215 der Abgeordneten Lena Kotré (AfD-Fraktion) Fehlerhafte Darstellung des rechtsextremistischen nisterium des Innern und für Kommunales Das MIK hat am 9. Juli 2025 im Rahmen einer bericht 2024“ vorgestellt und die wahrheitswidrige mistische Personenpotenzial sei im Jahr 2024 Land Brandenburg angewachsen und davon 1 Personen entfallen. Die AfD ist jedoch weder extremistischer Verdachtsfall; die entsprechenden Entscheidung innerhalb von gerichtlichen Verfahren Ich frage die Landesregierung: Wie kommt sie remistischen Personen im Landesverband Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Mündliche Anfrage wie folgt: Der Verfassungsschutz Brandenburg weist in in jedem Jahr - ein rechtsextremistische Personenpotenzial nenpotenziale sämtlicher Beobachtungsobjekte Landes Brandenburg zugrunde gelegt und entsprechend Im Jahr 2024 ist das rechtsextremistische Personenpotenzial, insgesamt 3 650 Personen angewachsen. Dies Wie dieses Personenpotenzial ermittelt wird, ellen Bericht auf Seite 6 in den Fußnoten 1 und page des Verfassungsschutzes dia.php/9/VSB_2024_Pressefassung.pdf). 1 Vgl. Pressemitteilung des MIK vom 09.07.2025 zu „Verfassungsschutz sches Personenpotential wächst weiter“, https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~09-07-2025-bericht-2024-rechtsextremistisches-personenpotential-waechstweiter, abgerufen am 10.07.2025. 2 Vgl. rbb24 vom 20.05.2025 zu „Verwaltungsgericht – chert rechtsextrem‘“, https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/05/brandenburg-afd-klage-gegen-einstufungrechtsextrem.html, abgerufen am 10.07.2025; rbb24 v. die Einstufung als ‚Verdachtsfall‘ und ‚gesichert trag/2025/05/faq-verfassungschutz-bund-laender-verdachtsfall-einstufung-gutachten-afd-beamte-extremismus-brandenburg.html, abgerufen am 10.07.2025. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 Personenpotenzials durch das Mi-(MIK) Pressekonferenz den „Verfassungsschutz-Behauptung aufgestellt, das rechtsextreauf insgesamt 3 650 Personen (+565) im würden auf die AfD (inkl. JA) 1 400 (+350) gesichert rechtsextremistisch noch ein rechts-„Einstufungen“ befinden sich sämtlich zur 2 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. auf die Zahl von angeblich 1 400 rechtsextder AfD? Minister des Innern und für Kommunales die seinem Verfassungsschutzbericht 2024 - wie aus. Dabei werden die Perso-(auch extremistischer Verdachtsfälle) des aufgeschlüsselt. wie richtig dargestellt, auf bedeutet einen Anstieg von 565 Personen. stellt der Verfassungsschutz in seinem aktu-2 dar. Der Bericht ist abrufbar auf der Home-(https://mik.brandenburg.de/sixcms/me-– Bericht 2024: Rechtsextremisti-Brandenburger AfD klagt gegen Einstufung als ‚gesi-09.05.2025 zu „Verfassungsschutz und AfD – Wie läuft rechtsextrem‘ ab?, https://www.rbb24.de/politik/bei-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 216 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds I Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: Wann erhielt der sage für den Neubau als Krankenhausträger? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Ein formaler Antrag und Bescheid liegt bisher rens zum Transformationsfonds nicht vor. Allerdings Elster förderfähig und wird im Transformationsfonds dem Landkreis im Vorfeld bereits mehrfach mitgeteilt, tagssitzung. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel Landkreis Elbe Elster die Finanzierungszu-Ministerin für Gesundheit und Soziales die aufgrund des gerade erst gestarteten Verfahist das Vorhaben des Landkreises Elbegefördert werden können. Dies wurde auch in der oben genannten Kreis-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 217 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds II Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: In welchem Umfang Krankenhausträger die Zusage zur Förderung zu Gesundheitszentren? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Ein formeller Antrag zur ambulant-stationären für Gesundheit und Soziales bislang nicht vor. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel erhielt der Landkreis Elbe Elster als notwendiger Umbauten der Bestandshäuser Ministerin für Gesundheit und Soziales die Gesundheitseinrichtung liegt dem Ministerium Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 218 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds III schriftlich beantwortet (MA/DA) Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: Teilt sie die Einschätzung, ßenordnung im Landkreis Elbe-Elster (300 bis oder sogar vollständig durch den Krankenhaus-Transformationsfonds ziert werden kann? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Ein Antrag mit einer konkreten Bezifferung der sätzlich wäre eine solcher Antrag gemäß § 12b dung mit § 3 Abs. 1 Krankenhaustransformationsfondsverordnung Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel dass ein Klinikneubau dieser Grö-500 Millionen Euro) in wesentlichen Teilen (Bund/Land) finan-Ministerin für Gesundheit und Soziales die Förderhöhe liegt bislang nicht vor. Grund-Krankenhausfinanzierungsgesetz in Verbinförderfähig. Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 219 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds IV Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: Ist die Aussage Elster nur für einen Neubau und nicht für Investitionen Qualifikation und Umstrukturierungsmaßnahmen fonds (Bund/Land) förderfähig ist? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Ja. Gemäß § 3 Nr. 1 Krankenhaustransformationsfondsverordnung standortübergreifenden Konzentration akutstationärer Dies ist zutreffend für den avisierten Neubau. ist für die Förderfähigkeit eines Vorhabens maßgeblich, Strukturen erhalten werden. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel korrekt, dass der Krankenhausstandort Elbe in die Bestandshäuser und deren aus dem Krankenhaus-Transformations-Ministerin für Gesundheit und Soziales die sind Vorhaben zur Versorgungskapazitäten förderfähig. Zur Erreichung des Ziels der Transformation dass nicht überwiegend bestehende Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 220 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds V Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: Wie hoch sind 1,5 Milliarden Euro für Brandenburg (hälftig von erwartenden Fördersummen pro Projekt, insbesondere 60 Krankenhäuser im Land antragsberechtigt Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nicht anhand men, sondern projektbezogen entsprechend den das Land Brandenburg. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel - angesichts des Gesamtbudgets von ca. Bund und Land) - die durchschnittlich zu unter der Annahme, dass rund sind? Ministerin für Gesundheit und Soziales die durchschnittlich möglicher Fördersum-Erfordernissen der Krankenhausreform für Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 221 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds VI Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: Welche ergänzenden Brandenburg für Investitionen, die nicht unmittelbar fonds sind - etwa für Verkehrsanbindungen standorten vor? Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Krankenhausinvestitionspauschale kann werden. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel Fördermöglichkeiten sieht das Land förderfähig über den Transformations- oder Umbauten an den bestehenden Klinik-Ministerin für Gesundheit und Soziales die frei für bauliche Umgestaltungen verwendet Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 222 des Abgeordneten Volker Nothing (AfD-Fraktion) Förderfähigkeit eines möglichen Klinikneubaus des Krankenhaus-Transformationsfonds VII Im Rahmen der 5. Sitzung des Kreistages des äußerte Herr Zaske, Abteilungsleiter im Ministerium des Brandenburg, wiederholt und mehrfach, sundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster Transformationsfonds gezielt für tiefgreifende und damit nur ein Neubau in Frage käme. So gegen einen Antrag, der eine Weiterentwicklung kenhausstandorte Finsterwalde, Elsterwerda und Daraufhin wird im Landkreis Elbe-Elster ein umfassendes bau der drei Bestandshäuser zu Gesundheitszentren Die geschätzten Kosten - unter Einbeziehung sern und begleitender Infrastruktur - belaufen licherweise sogar 400 bis 500 Millionen Euro. Auffassung, dass - auf Grundlage öffentlicher rung, einschließlich der Gesundheitsministerin davon ausgegangen werden könne, dass ein solcher aus dem Transformationsfonds finanziert werde. Ich frage die Landesregierung: Gibt es eine vom grundlage oder Priorisierungssystematik für die Namens der Landesregierung beantwortet die Mündliche Anfrage wie folgt: Das Ministerium für Gesundheit und Soziales Abstimmungen und Klärungen mit den entsprechenden menbedingungen und eine mögliche Priorisierung setzung der Fördermaßnahmen vorzubereiten. zentrationsvorhaben im Sinne des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes tät haben werden. Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 im Landkreis Elbe-Elster im Rahmen Landkreises Elbe-Elster am 16. Juni 2025 für Gesundheit und Soziales des Landass das Land die Umstrukturierung der Geunterstützt und dass der Krankenhaus-Strukturveränderungen zur Verfügung stehe argumentierte er unter anderem sehr aktiv und Qualifizierung der bestehenden Kran-Herzberg vorsah. Neubauvorhaben sowie der Umvorangetrieben. notwendiger Umbauten an den Bestandshäusich auf mindestens 300 Millionen Euro, mög-Einige Kreistagsabgeordnete vertreten die Aussagen von Mitgliedern der Landesregie- und leitender Beamter, wie Herrn Zaske - Neubau nahezu vollständig über Mittel Land Brandenburg definierte Bewertungs-Auswahl der zu fördernden Projekte? Ministerin für Gesundheit und Soziales die befindet sich derzeit in einer Phase intensiver Gremien, um die notwendigen Rahfür eine zielgerichtete und effektive Um-Schon jetzt kann gesagt werden, dass Kon-Priori-Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 223 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Dialog mit den Landkreisen zu Verwaltungsvorschrift Die Verwaltungsvorschrift PlusBus trat zum 31. Ich frage die Landesregierung: Seit wann steht Folgeregelung zu erarbeiten? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag Wir haben derzeit im Land Brandenburg 45 PlusBus-Linien tatsächliche Umsetzung der PlusBus-Linien liegt Aufgabenträger. Verkehrliche Unterstützung Kollegen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Das Land hat die kommunalen Aufgabenträger Verwaltungsvorschrift für die Zuweisung PlusBus-Verkehren (VVPlusBus) mit 0,40 haushalterische Sicherung der Unterstützung Doppelhaushalt 2025/2026 für die bis PlusBus-Linien auf der Basis von 0,4 Euro je Für einen substanziellen weiteren Ausbau des bisherigen Ansatzes erforderlich. Ob Haushaltsverhandlungen ab 2027 vorbehalten. 2025/2026 war zwingende Voraussetzung für zur Würdigung der PlusBus-Verkehre. Mein erarbeitet. In Kürze wird das formelle Verfahren gestartet. Die Verwaltungsvorschrift muss noch Grundlage der Bescheide des Landesamtes für sind die Grundlage für die Auszahlung der Mittel Die Landesregierung sieht in den PlusBus-Linien welches insbesondere durch die verlässliche verkehrlichen Mehrwert für den ländlichen Raum System der pauschalierten Zuweisungen durch PlusBus-Verkehre durch die VV PlusBus unterstützt der Umsetzung ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 PlusBus Dezember 2024 außer Kraft. sie mit den Landkreisen im Dialog, um eine Minister für Infrastruktur und Landesplanung zur Weiterführung der PlusBusse bekannt. in 13 von 14 Landkreisen. Die aber in der Zuständigkeit der kommunalen erhalten diese durch die Kolleginnen und bis Ende 2024 auf der Grundlage der von Mitteln für die Durchführung von Euro/km unterstützt. Nunmehr steht die über 2024 hinaus an. Diese wurde im einschließlich 31.12.2024 eingerichteten Nutzkm angemeldet. PlusBus-Angebotes wäre eine Erhöhung des dieser umsetzbar ist, bleibt den Die Verabschiedung des Haushaltes den Erlass einer neuen Verwaltungsvorschrift Haus hat hierzu bereits einen Entwurf zum Erlass der Verwaltungsvorschrift im Herbst 2025 in Kraft treten, da sie Bauen und Verkehr ist, und diese wiederum für 2025 im Jahr 2025. ein qualitativ hochwertiges Produkt, Taktung und Anbindung an den SPNV einen geschaffen hat. Das im ÖPNVG geregelte das Land sowie die Würdigung der die kommunalen Aufgabenträger bei finanziell und lässt auf unbürokratische Art und Weise Spielraum Selbstverwaltungsaufgabe. - 2 für die Wahrnehmung der freiwilligen - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 224 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Ausweitung bestehendes PlusBus-Angebot zum Ende der 8. Legislatur Im Land Brandenburg existieren aktuell 45 PlusBus-Linien. Ich frage die Landesregierung: Inwieweit wird hinaus mit der Verabschiedung des Haushaltes Angebotes durch die Landesregierung angestrebt ankert? Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag Wir haben derzeit im Land Brandenburg 45 PlusBus-Linien tatsächliche Umsetzung der PlusBus-Linien liegt Aufgabenträger. Verkehrliche Unterstützung Kollegen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Das Land hat die kommunalen Aufgabenträger Verwaltungsvorschrift für die Zuweisung von Verkehren (VVPlusBus) mit 0,40 Euro/km unterstützt. Sicherung der Unterstützung über 2024 hinaus 2025/2026 für die bis einschließlich 31.12.2024 von 0,4 Euro je Nutzkm angemeldet. Für einen substanziellen weiteren Ausbau des bisherigen Ansatzes erforderlich. Ob Haushaltsverhandlungen ab 2027 vorbehalten. 2025/2026 war zwingende Voraussetzung für zur Würdigung der PlusBus-Verkehre. Mein erarbeitet. In Kürze wird das formelle Verfahren gestartet. Die Verwaltungsvorschrift muss noch Grundlage der Bescheide des Landesamtes für sind die Grundlage für die Auszahlung der Mittel Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 bis Ende 2026 und darüber hinaus bis für den Zeitraum bis Ende 2026, und darüber 2027/2028, eine Ausweitung des PlusBus- und im Haushaltsentwurf 2027/2028 ver-Minister für Infrastruktur und Landesplanung zur Weiterführung der PlusBusse bekannt. in 13 von 14 Landkreisen. Die aber in der Zuständigkeit der kommunalen erhalten diese durch die Kolleginnen und bis Ende 2024 auf der Grundlage der Mitteln für die Durchführung von PlusBus Nunmehr steht die haushalterische an. Diese wurde im Doppelhaushalt eingerichteten PlusBus Linien auf der Basis PlusBus-Angebotes wäre eine Erhöhung des dieser umsetzbar ist, bleibt den Die Verabschiedung des Haushaltes den Erlass einer neuen Verwaltungsvorschrift Haus hat hierzu bereits einen Entwurf zum Erlass der Verwaltungsvorschrift im Herbst 2025 in Kraft treten, da sie Bauen und Verkehr ist, und diese wiederum für 2025 im Jahr 2025. Die Landesregierung sieht in den PlusBus-Linien ches insbesondere durch die verlässliche Taktung kehrlichen Mehrwert für den ländlichen Raum System der pauschalierten Zuweisungen durch Verkehre durch die VV PlusBus unterstützt die zung ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung Art und Weise Spielraum für die Wahrnehmung - 2 ein qualitativ hochwertiges Produkt, wel- und Anbindung an den SPNV einen vergeschaffen hat. Das im ÖPNVG geregelte das Land sowie die Würdigung der PlusBus kommunalen Aufgabenträger bei der Umsetfinanziell und lässt auf unbürokratische der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 225 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Inkrafttreten der künftigen Verwaltungsvorschrift Die Verwaltungsvorschrift PlusBus trat zum 31. Ich frage die Landesregierung: Zu wann wird vorschrift PlusBus verbindlich ausgearbeitet, veröffentlicht Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag Wir haben derzeit im Land Brandenburg 45 PlusBus-Linien tatsächliche Umsetzung der PlusBus-Linien liegt Aufgabenträger. Verkehrliche Unterstützung Kollegen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Das Land hat die kommunalen Aufgabenträger Verwaltungsvorschrift für die Zuweisung von Verkehren (VVPlusBus) mit 0,40 Euro/km unterstützt. Sicherung der Unterstützung über 2024 hinaus 2025/2026 für die bis einschließlich 31.12.2024 von 0,4 Euro je Nutzkm angemeldet. Für einen substanziellen weiteren Ausbau des bisherigen Ansatzes erforderlich. Ob Haushaltsverhandlungen ab 2027 vorbehalten. 2025/2026 war zwingende Voraussetzung für zur Würdigung der PlusBus-Verkehre. Mein erarbeitet. In Kürze wird das formelle Verfahren gestartet. Die Verwaltungsvorschrift muss noch Grundlage der Bescheide des Landesamtes für sind die Grundlage für die Auszahlung der Mittel Die Landesregierung sieht in den PlusBus-Linien ches insbesondere durch die verlässliche Taktung kehrlichen Mehrwert für den ländlichen Raum System der pauschalierten Zuweisungen durch Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 PlusBus Dezember 2024 außer Kraft. die neue bzw. fortgeschriebene Verwaltungs- und in Kraft gesetzt werden? Minister für Infrastruktur und Landesplanung zur Weiterführung der PlusBusse bekannt. in 13 von 14 Landkreisen. Die aber in der Zuständigkeit der kommunalen erhalten diese durch die Kolleginnen und bis Ende 2024 auf der Grundlage der Mitteln für die Durchführung von PlusBus Nunmehr steht die haushalterische an. Diese wurde im Doppelhaushalt eingerichteten PlusBus Linien auf der Basis PlusBus-Angebotes wäre eine Erhöhung des dieser umsetzbar ist, bleibt den Die Verabschiedung des Haushaltes den Erlass einer neuen Verwaltungsvorschrift Haus hat hierzu bereits einen Entwurf zum Erlass der Verwaltungsvorschrift im Herbst 2025 in Kraft treten, da sie Bauen und Verkehr ist, und diese wiederum für 2025 im Jahr 2025. ein qualitativ hochwertiges Produkt, wel- und Anbindung an den SPNV einen vergeschaffen hat. Das im ÖPNVG geregelte das Land sowie die Würdigung der PlusBus Verkehre durch die VV PlusBus unterstützt die zung ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung Art und Weise Spielraum für die Wahrnehmung - 2 kommunalen Aufgabenträger bei der Umsetfinanziell und lässt auf unbürokratische der freiwilligen Selbstverwaltungsaufgabe. - Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage Nr. 226 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Kilometerpauschale zur Mitfinanzierung der gierung Die Verwaltungsvorschrift PlusBus trat zum 31. Ich frage die Landesregierung: In welcher Größenordnung, wird voraussichtlich mit Inkrafttreten der fortzuführenden künftige Kilometerpauschale der Landesregierung kehre die bisherige Finanzierung von 40 Cent Namens der Landesregierung beantwortet der die Mündliche Anfrage wie folgt: Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag Wir haben derzeit im Land Brandenburg 45 PlusBus-Linien tatsächliche Umsetzung der PlusBus-Linien liegt Aufgabenträger. Verkehrliche Unterstützung Kollegen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg. Das Land hat die kommunalen Aufgabenträger Verwaltungsvorschrift für die Zuweisung von Verkehren (VVPlusBus) mit 0,40 Euro/km unterstützt. Sicherung der Unterstützung über 2024 hinaus 2025/2026 für die bis einschließlich 31.12.2024 von 0,4 Euro je Nutzkm angemeldet. Für einen substanziellen weiteren Ausbau des bisherigen Ansatzes erforderlich. Ob Haushaltsverhandlungen ab 2027 vorbehalten. 2025/2026 war zwingende Voraussetzung für zur Würdigung der PlusBus-Verkehre. Mein erarbeitet. In Kürze wird das formelle Verfahren gestartet. Die Verwaltungsvorschrift muss noch Grundlage der Bescheide des Landesamtes für sind die Grundlage für die Auszahlung der Mittel Die Landesregierung sieht in den PlusBus-Linien welches insbesondere durch die verlässliche verkehrlichen Mehrwert für den ländlichen Raum Eingegangen: 17.07.2025 / Ausgegeben: 17.07.2025 PlusBus-Verkehre durch die Landesre-Dezember 2024 außer Kraft. in Cent bzw. Euro pro Kilometer, Verwaltungsvorschrift PlusPus die zur Mitfinanzierung der PlusBus-Verpro Kilometer ablösen? Minister für Infrastruktur und Landesplanung zur Weiterführung der PlusBusse bekannt. in 13 von 14 Landkreisen. Die aber in der Zuständigkeit der kommunalen erhalten diese durch die Kolleginnen und bis Ende 2024 auf der Grundlage der Mitteln für die Durchführung von PlusBus Nunmehr steht die haushalterische an. Diese wurde im Doppelhaushalt eingerichteten PlusBus Linien auf der Basis PlusBus-Angebotes wäre eine Erhöhung des dieser umsetzbar ist, bleibt den Die Verabschiedung des Haushaltes den Erlass einer neuen Verwaltungsvorschrift Haus hat hierzu bereits einen Entwurf zum Erlass der Verwaltungsvorschrift im Herbst 2025 in Kraft treten, da sie Bauen und Verkehr ist, und diese wiederum für 2025 im Jahr 2025. ein qualitativ hochwertiges Produkt, Taktung und Anbindung an den SPNV einen geschaffen hat. Das im ÖPNVG geregelte System der pauschalierten Zuweisungen durch Verkehre durch die VV PlusBus unterstützt Umsetzung ihrer Aufgaben- und Ausgabenverantwortung unbürokratische Art und Weise Spielraum Selbstverwaltungsaufgabe - 2 das Land sowie die Würdigung der PlusBus die kommunalen Aufgabenträger bei der finanziell und lässt auf für die Wahrnehmung der freiwilligen -

Alle Reden von Ulrike Liedtke Protokoll ↗