Julia Sahi
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier und heute liegt ein Antrag zur elektronischen Patientenakte vor, in dem die AfD ihre hypersensible Seite und ihre Liebe zum Datenschutz entdeckt. Ihr Auftritt, Frau Dr. Oeynhausen, hatte durchaus Unterhaltungswert – veröffentlichen Sie doch einmal etwas auf TikTok, damit auch andere davon profitieren. (Ah! bei der AfD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ist ja urst witzig!) Das Ganze ist jedenfalls eine beachtliche Inszenierung. Doch von der Polemik zur Pragmatik: Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist ein wichtiger Schritt in Richtung effizienter, moderner und patientenzentrierter Gesundheitsversorgung. (Daniel Münschke [AfD]: Sie müssen in die untere Kamera gucken!) Gerne zeige ich Ihnen nochmals die Vorzüge auf. Ganz grundsätzlich gilt – ich sage es gleich zu Beginn –: Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Versicherte hatten die Möglichkeit, der Einrichtung schon vor deren Bereitstellung durch ihre Krankenkasse zu widersprechen, die sie vorab schriftlich informiert hatte, und auch jetzt ist jederzeit ein Widerspruch möglich, der die Kassen übrigens verpflichtet, die ePA inklusive aller Daten zu löschen. Grundkonsens ist, dass die Daten immer der Person gehören, deren Daten erhoben werden – nicht Versicherungen und nicht Dritten. Die Person, deren Daten erhoben werden, kann jederzeit darüber verfügen und entscheiden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ePA kann eine enorme Erleichterung für Patientinnen und medizinisches Personal sein. Daher sollten wir sie flächendeckend nutzen. (Beifall SPD) Arztbriefe, Medikationslisten und Labordaten sind da hinterlegt. Perspektivisch können weitere Informationen wie Patientenverfügungen, Organspendeausweise oder auch der Impfstatus hinzugefügt werden. Die Patienten sind dann keine Blackbox mehr. Stattdessen können sie gezielt untersucht und optimal versorgt werden – und das nicht nur im Notfall. Jeder Arzt, jede Ärztin kann mithilfe der ePA auf einer besseren Datengrundlage schneller zu Entscheidungen und Therapieempfehlungen kommen. Meine Damen und Herren, die ePA ist Ihr persönlicher digitaler Gesundheitsordner, und nicht jeder kommt an das Regal heran. Ihre Daten sind verschlüsselt und werden nach höchsten europäischen Datenschutzstandards auf Servern in Deutschland gespeichert. Ungewöhnliche Zugriffe werden erkannt, gemeldet und sind über ein Protokoll einsehbar. Ich bin froh, dass die Experten vom Chaos Computer Club bereits auf Sicherheitslücken hingewiesen haben, denn dort hacken die besten Informatikerinnen Deutschlands – und die sind mir um einiges lieber als die Freunde der AfD in östlichen Teilen der Welt. (Beifall SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Ist das witzig! – Daniel Münschke [AfD]: Sind Ihnen Hacker lieber?) 2025 49 Ja, natürlich läuft es noch nicht ganz rund bei der Einführung der ePA. Wir befinden uns nach dem Probelauf in drei ePA-Modellregionen in einer bundesweiten Übergangsphase. Seit dem 29. April 2025 kann die ePA von Praxen, Krankenhäusern und Apotheken für alle genutzt werden. Ab dem 1. Oktober müssen die Leistungserbringer eine ePA bereitstellen. Bis dahin werden alle Praxisverwaltungssysteme in die Lage versetzt, damit zu arbeiten – im Sinne der Patientinnen und Patienten.
