Daniel Münschke
Einen kleinen Augenblick, Herr Abgeordneter. Ich habe Ihre Zeit angehalten. – Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten in allen Reihen, wenn Sie Gespräche führen wollen, dann bitte ich Sie, das doch vor dem Plenaraal zu tun und jenen Abgeordneten hier vorne die entsprechende Aufmerksamkeit zuteilwerden zu lassen. Danke sehr. – Herr Abgeordneter Günther, Sie haben wieder das Wort. Lars Günther (AfD):* Vielen Dank, Herr Vorsitzender. – Auf EU-Ebene, ich sagte es, und ganz besonders auf Bundesebene besteht daher dringender Handlungsbedarf und braucht es Nachschärfungen bei Gesetzen, um diese an die verschiedenen Gebietskulissen anzupassen. Natürlich werden Sie diesen Antrag jetzt mehrheitlich ablehnen, aber es wird die Diskussion darüber befruchten – auf allen Ebenen hoffentlich. Ich möchte Ihnen in aller Kürze den Sachverhalt erklären: Die Ausweisung von Teilüberschwemmungsgebieten im Oderbruch wurde nach Informationen der einschlägigen Presse ab Anfang 2024 vorbereitet. Die Kreistagsabgeordneten wurden informiert, es gab ab Herbst 2024 einen Infoflyer mit einer Auflage von ca. 1 700 Stück, und eine dazugehörige Internetseite wurde veröffentlicht, die auf die Studie zur Ausweisung der Teilüberschwemmungsgebiete hinweist. Am 21. November 2024 haben dann Wolfgang Müller und Simon Henneberg vom Umweltministerium sowie Matthias Grafe vom Landesamt für Umwelt in Seelow über die geplanten Überschwemmungsgebiete im Oderbruch informiert. Sie waren verwundert, dass so viel Widerspruch geäußert wurde, und das hat noch einmal gezeigt, dass sie der Sache nicht Herr bzw. nicht im Bilde waren. Sie stellten eine Studie vor, die auf einem Gutachten aus dem Jahr 2014 beruht. In diesem werden Daten aus den Jahren bis ca. 2012 zugrunde gelegt. Daraus folgt, dass diese Studie nicht aktuell ist und falsche Rückschlüsse aus der Oderbruch-Binnenhochwasserlage im Jahr 2010/2011 zieht. Ich habe Akteinsicht 62 Landtag genommen, ich habe alle Dokumente gesichtet und kann sagen: In diesem Gutachten wird als Beweis für die Überschwemmungssituation im Oderbruch unter anderem der Deichbruch von 1947 herangezogen; Bilder untermalten die Dringlichkeit. – Der Deichbruch wurde jedoch durch eine Sprengung verursacht, wodurch das Oderbruch überflutet wurde; das hat also mit dem Thema überhaupt nichts zu tun. Ebenfalls genannt wurde das Binnenhochwasser 2010/2011, wie von mir erwähnt. Hier gab es tatsächlich eine Überschwemmung weiter Teile des Binnenlandes, also des hinteren Oderbruchlands. Diese resultierte aber nur aus der Tatsache, dass der Gewässer- und Deichverband nicht genügend finanzielle Mittel hatte, um notwendige Baumaßnahmen am Schöpfwerk Hohensaaten fertigzustellen und gleichzeitig ausreichend Ersatzpumpen bereitzustellen, bis das Oderbruch vollgelaufen ist. Die Anweisung von EU und Bund an die jeweiligen Bundesländer bezieht sich auf Überschwemmungsgebiete. Das Oderbruch ist von Hause aus kein Überschwemmungsgebiet. Die Definition dazu muss einfach toleriert werden; es geht einfach nicht. Erst durch die systematische und vorsätzliche Vernachlässigung der Entwässerungskanäle I. Ordnung durch das Land Brandenburg kam es überhaupt zu Überschwemmungen im Hinterland und zu Binnenhochwasserlagen. Auch die Schöpfwerke wurden nicht ausreichend ertüchtigt; es arbeiteten teilweise noch Pumpen aus dem 19. Jahrhundert. Aus den genannten Gründen fordere ich Sie auf, alle weiteren Arbeiten an dieser Studie einzustellen. Es sollten keine weiteren Mittel für eine Studie verwendet werden, aus der man im Ereignisfall keinen Nutzen ziehen kann. Stattdessen fordere ich das zuständige Ministerium auf, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die Wiederertüchtigung der vier Hauptabflüsse I. Ordnung im Oderbruch vorzunehmen. Außerdem müssen dem GEDO mehr finanzielle Mittel für die Modernisierung der Schöpf- und Pumpwerke zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen unsachlichen Vorgehensweisen zur Ausweisung von Überschwemmungsgebieten, Teilüberschwemmungsgebieten, haben Sie die gesamte Region Oderbruch verunsichert. Sie haben damit in Kauf genommen, dass die Entwertung von Grundstücken und Häusern, der Verlust von Wertanlagen und der Wertverlust von Grund und Boden in beträchtlichem Ausmaß Einzug gehalten haben. Grob geschätzt handelt es sich um mehrere Milliarden Euro an ursächlichen Immobilienwerten im gesamten Oderbruch. Gewisse bauliche Maßnahmen würden zukünftig nicht mehr genehmigt, in der Zukunft drohen bei Ausweisung von Teilüberschwemmungsgebieten ein Verfall von Hab und Gut, Schwierigkeiten bei Neuanträgen und Neuverhandlungen besserer Kredite sowie jetzt schon – deshalb ist dieser Antrag so wichtig – immense Erhöhungen von Grundstücksversicherungen. Frau Ministerin Mittelstädt, Sie haben das Thema nur geerbt, wir haben im Ausschuss schon einmal darüber gesprochen. Dennoch hätten Sie und Ihr Ministerium früher reagieren müssen, (Beifall AfD) und das Verfahren hätte öffentlichkeitswirksamer gestoppt werden müssen – ganz dringend. Sie haben es ausgesetzt – im September treffen wir uns, dazu komme ich auch gleich –, aber das Signal an die Banken- und Immobilienwirtschaft war leider fatal. Das heutige Oderbruch ist eine weit über 250 Jahre alte Kulturlandschaft und Produkt einer außerordentlichen technischen, zivilisatorischen Leistung von Generationen, die immer von einem stabilen Wasserhaushalt gewährleistet wurde. Jetzt einmal eine Zahl: In der gesamten Gebietskulisse Oderbruch mit ihren dazugehörigen Städten Lebus, Seelow, Wriezen, Bad Freienwalde und Oderberg leben ca. 57 000 Einwohner. Die Gewährleistung eines stabilen Wasserhaushalts erfordert ein vielteiliges und flexibles System aus Dämmen, Gräben, Wehren und Schöpfwerken und weiteren Anlagen sowie diversen Gewässern, die unter anderem als Vorfluter fungieren. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, als klares, deutliches Zeichen an die Versicherungs-, Banken- und Immobilienwirtschaft sowie die dort ansässige Bevölkerung von dem Vorhaben, bestimmte Teilgebiete des Oderbruchs als binnenhochwassergefährdet auszuweisen, öffentlichkeitswirksam abzurücken, die technischen, rechtlichen und sonstigen Erhaltungs-, Pflege- und Ausbauaufgaben hinsichtlich Gewässern I. Ordnung im Oderbruch, welche die Wasserabflussleistung eintretender Binnenhochwasser gewährleisten, forciert und vollumfänglich zu erfüllen, den Bau des seit Langem und breit geforderten Schöpfwerks in Hohensaaten bei Bad Freienwalde nach allen der Landesregierung zur Verfügung stehenden Kräften voranzutreiben, um jener im letzten Jahr – 2024 – gleich zweimal aufgetretenen Situation, dass der Abfluss aufgestauten Oderbruchwassers über das Wehr Hohensaaten und die Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße unzureichend ist, vorzubeugen, und der Beschlussvorlage unseres Kreistages in Märkisch-Oderland 2024/KT/089 wirklich Rechnung zu tragen. Wir werden das hoffentlich auch auf den nächsten Kreistagssitzungen in Märkisch-Oderland noch einmal thematisieren. Es ist sehr wichtig, die topografisch-hydrologische Beschaffenheit des Oderbruchs sowie dessen spezielle wasserwirtschaftliche Erfordernisse zu verstehen und ganzheitlich zu denken – Stichwort: widersinnige Einteilung in Oderbruch und Mittlere Oder. All das muss gesamtheitlich gedacht werden. (Beifall AfD – Lars Hünich [AfD]: Absolut!) Frau Ministerin, wie ich hörte, wird im September die seit Monaten angekündigte Veranstaltung mit allen verantwortlichen Oderbruchgemeinden und dem Landkreis Märkisch-Oderland stattfinden. Wie gesagt, Sie wollten das tatsächlich schon vor Monaten tun, haben es aber verschoben. Trotz alledem haben wir diesen schwebenden Zustand, dass die Immobilien- und die Versicherungswirtschaft jetzt schon gehandelt und die Versicherungsprämien erhöht haben; auch die Banken sind ein bisschen zurückhaltend mit der Vergabe von Krediten. Es gilt, Schaden wiedergutzumachen. Wirkliche Lösungen müssen gefunden werden. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wir als AfD stehen für eine unideologische Diskussion im Kontext der beschriebenen Problemlagen. Ich bitte darum, dass wir für meine Heimat, das Oderbruch, eine strategisch sichere Lösung finden und zu praktischen Umsetzungen kommen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
