René Wilke
Vielleicht später, aber nein, Sie hören mir jetzt einmal zu. An der Stelle hören Sie mir einfach einmal zu. Nachher kann Herr Berndt meine Fragen beantworten. (Beifall SPD und BSW – Dennis Hohloch [AfD]: Das ist ja wohl meine Entscheidung, ob ich Ihnen zuhören muss!) 2,5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner, 5 500 Menschen, die als extremistisch eingestuft wurden. Den Verfassungsschutz gibt es als Lehre aus unserer Geschichte in diesem Land. Ihn gibt es, weil wir eine Demokratie sind (Lars Hünich [AfD]: In wie vielen Demokratien gibt es denn so etwas?) und weil nicht nur dieses Land, sondern auch alle anderen Länder die Erfahrung gemacht haben, dass es auch in einer Demokratie Menschen gibt, die diese stören und zerstören wollen. Deshalb müssen wir uns auch vor diesen Menschen schützen. Falsch ist der Eindruck, dass es hier um eine Frage des Meinungskorridors oder so etwas ginge. Was hat die AfD hier gemacht und warum sage ich, dass Sie hier gerade belogen wurden? – Die AfD-Fraktion hat hier einen Antrag eingebracht und gesagt, wir sollen diesen Einstufungsvermerk veröffentlichen. Sie haben diesen Antrag zur Priorität gemacht. Die Fraktion kann nämlich sagen: Das ist uns heute das Allerwichtigste. – Wir werden schauen, ob es ihnen wirklich das Allerwichtigste ist. Was ist denn passiert? Die AfD selber sagt, am 7. Mai sei öffentlich bekannt gegeben worden, dass es die neue Einstufung als gesichert rechtsextrem gibt. Dann hat die AfD bereits am 12. Mai – man kann einmal sagen, das ist nicht gut vorbereitet, aber immerhin eifrig – (Heiterkeit SPD und BSW) an das MIK schriftlich die Aufforderung gerichtet, dass über diese Hochstufung nicht weiter zu berichten sei. (Zuruf von der SPD: Aha!) 7. Mai, 12. Mai. – Dann kam am 20. Mai die Aufforderung an das Gericht, eine Stillhaltezusage abzugeben oder einen Hängebeschluss zu treffen. Das heißt, die AfD selbst hat mit ihrem Agieren das Gericht aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass wir nicht in der Lage sein dürfen, darüber weiter zu berichten und das öffentlich zu machen. Sie kommen jetzt aber in den Landtag und tun so, als läge es an uns, dass wir es nicht öffentlich machen, und beantragen, dass es öffentlich gemacht wird. (Beifall SPD, BSW und CDU – Zuruf von der SPD: Ah! – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Unerhört! – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist so billig!) Es ist mit Verlaub mindestens politisch schizophren, was da gerade passiert. – Machen wir einmal weiter. Wie ging es dann weiter? Die AfD – dazu würde ich sagen, das kann sie natürlich tun – nimmt ihre Rechte wahr und sagt: Na ja, wir hatten ja gar keine andere Wahl, wir mussten so agieren, um uns dagegen irgendwie zur Wehr zu setzen. – Das stimmt nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die AfD hätte sagen können: Wir wehren uns dagegen juristisch, aber im Hauptsacheverfahren – so, wie es an anderen Stellen auch passiert ist, im Hauptsacheverfahren. (Marlon Deter [AfD]: Wie viele Jahre hätte das gedauert? – Weitere Zurufe von der AfD) Alles wäre öffentlich geworden. Wir hätten die gerichtliche Auseinandersetzung trotzdem gehabt. Sie hätten sich dagegen wehren können. Das haben Sie nicht getan. Sie hätten sogar sagen können: Wir verzichten auf die Abgabe der Stillhalteerklärung. – Das hätten Sie sagen können. Das haben Sie aber nicht getan. Sie hätten sogar sagen können: Wir beantragen die Stillhaltezusage, damit kein weiterer – vermeintlicher – Schaden am öffentlichen Bild der AfD entsteht, aber wir nehmen die Veröffentlichung des Vermerks davon aus. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Wir hätten auch sagen können, wir finden es gut! Wir hätten sagen können, Sie sind im Recht! – Weitere Zurufe von der AfD) Das hätten Sie sagen können – haben Sie aber nicht getan. Stattdessen kommen Sie jetzt mit diesem Antrag und tun so, als wenn wir verhindern würden, dass dieser Vermerk veröffentlicht wird. (Starker Beifall SPD und BSW – Beifall CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Das wollen Sie verhindern!) Machen wir einmal weiter. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Machen Sie weiter! Sie kriegen Ihre Antwort!) 2025 29 Hier, das Schriftstück Ihrer Anwaltskanzlei. (Der Minister hält ein Papier hoch. – Daniel Münschke [AfD]: Ja! Wann haben Sie uns das zur Verfügung gestellt?) Ich weiß gar nicht, wie viele von Ihnen das kennen. Offenbar kennen es gar nicht so viele. Nehmen wir einfach die Seite 43 und lesen daraus vor: „Vor diesem Hintergrund haben wir Sie im Namen unserer Mandantin“ – Mandantin sind Sie – (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Das ist der Landesvorstand!) „aufzufordern, die vorstehend beschriebenen Handlungen einzustellen (und künftig zu unterlassen), die entsprechenden Mitteilungen zu löschen und stattdessen entsprechende Korrekturmeldungen zu veröffentlichen. Dies haben Sie unverzüglich, spätestens aber bis Montag, den 19. Mai, zu machen […].“ Blättern wir eine Seite weiter. Sie wollten dann von uns, dass wir eine Erklärung abgeben, in der Folgendes steht: „Hiermit verpflichtet sich das Land Brandenburg […], Ministerium des Innern […], 1. es bei Meidung einer für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fälligen, von der Gläubigerin nach billigem Ermessen zu bestimmenden“ – ich weiß, kompliziert – „und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Vertragsstrafe zu unterlassen,“ – jetzt kommt’s – „die Gläubigerin als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘ einzustufen und/oder einzuordnen und/oder zu beobachten und/oder zu behandeln und/oder zu prüfen und/oder zu führen und/oder dies öffentlich bekanntzumachen und/oder dies durch Dritte geschehen zu lassen […].“ (Beifall SPD und BSW – Oh! bei der SPD – Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Die Einstufung, Herr Wilke! – Daniel Münschke [AfD]: Das ist die Reaktion darauf, dass Sie eingestuft haben! – Weitere Zurufe von der AfD) – Ihre Anwaltskanzlei. – Herr Berndt, Sie haben ja einen Stift in der Hand, jetzt schreiben Sie einmal schnell mit. Ich mache Ihnen nämlich folgenden Vorschlag: Sie können das Thema heute noch lösen. Sie haben hier einen Antrag mit Priorität und Dringlichkeit eingebracht. Heute können Sie es lösen. 30 Landtag Die Abgeordneten Berndt, Freiherr von Lützow, Janke, Deter, Galau, Münschke und Teichner sind allesamt Mitglieder des Landesvorstands. (Daniel Münschke [AfD]: Wow!) Es ist scheinbar ein Spalt zwischen Ihnen. (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) – Hören Sie mir einfach mal zu, Herr Berndt! (Lars Hünich [AfD]: Wir hören Ihnen ja zu!) Diese Mitglieder der Fraktion sollten jetzt sofort eine Sondersitzung des Landesvorstands für heute Abend beantragen. Sie werden jetzt vielleicht sagen: Oh, Landtag, schwierig, wir sind alle erschöpft, heute Abend … – Aber Sie haben ja gesagt, das sei ein Antrag mit Priorität, das sei Ihnen heute richtig wichtig. Sie wollen, dass es endlich passiert. (Heiterkeit SPD) Also, heute Abend Landesvorstandssitzung der AfD. Dann machen Sie drei Dinge. Schreiben Sie mit! Drei Dinge machen Sie dort: (Daniel Freiherr von Lützow [AfD]: Jawoll!) Sie werden erstens beschließen, dass sie als AfD ausdrücklich Ihr Einverständnis dafür geben, dass die Veröffentlichung vorgenommen wird. (Lebhafter Beifall SPD – Beifall BSW und CDU sowie von der Regierungsbank) Sie werden zweitens beschließen, dass Sie sich an das Verwaltungsgericht Potsdam wenden und dort ein bisschen um Entschuldigung bitten; denn sie werden durch Ihr Verhalten, das ich gerade skizziert habe, ein bisschen irritiert sein. Sie werden aber sagen: Das haben wir alles nicht so gemeint, (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) wir wollten eigentlich, dass der Vermerk veröffentlicht wird. Bitte, Verwaltungsgericht Potsdam, wir wollen, dass die Stillhaltezusage insofern aufgeweicht wird, als dieser Vermerk veröffentlicht werden kann! (Zuruf des Abgeordneten Daniel Münschke [AfD]) Das können Sie gern machen. Das beschließen Sie heute Abend. (Beifall SPD und BSW) Drittens – Sie haben ja den Vermerk – werden Sie mit den Personen, die darin genannt worden sind, Erklärungen besprechen. Jeder Einzelne muss dafür unterschreiben, dass er damit einverstanden ist, (Zuruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) dass er genannt wird. – Nicht Sie, Sie sind eine Person des öffentlichen Lebens. Aber von den anderen, die darin genannt werden, brauchen wir eine Einverständniserklärung, dass sie genannt werden dürfen. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann veröffentlichen Sie?) Wenn wir die nicht bekommen, dann ist das gar kein Problem – nicht, dass Sie jetzt denken, das wäre ein Hinderungsgrund –, (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann veröffentlichen Sie?) dann schwärzen wir die Namen – gar kein Problem! – und veröffentlichen es trotzdem. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Dann veröffentlichen Sie es?)
