landtag.brandenburg.de ↗

Daniel Münschke

17.07.2025 Sitzungen 8/18

Vielen Dank. – Dann setzen wir die Aussprache fort. Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Hoffmann das Wort. Bitte sehr. Gordon Hoffmann (CDU):* Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden über den Antrag der AfD und die Ausweisung sogenannter Überschwemmungsgebiete. Ich möchte gleich am Anfang 66 Landtag sagen, dass wir die Sorgen der Menschen da sehr ernst nehmen, weil die natürlich real sind. Was Sie beschrieben haben – dass Immobilienwerte sinken, sich Kreditkonditionen verschlechtern, Existenzen wirtschaftlich gefährdet werden –, nimmt niemand leichtfertig hin. Es gibt auch individuelle Schicksale, die uns nicht kaltlassen dürfen – das ist vollkommen klar. Die Antwort kann allerdings nicht sein, dass wir die Realität ausblenden, und die Realität ist: Es gibt einen Klimawandel. Die Auswirkungen dessen sind, dass wir Starkregen und häufiger Hochwasser haben. Ich will daran erinnern: Im Juli vor vier Jahren gab es das Hochwasser an der Ahr. Das war noch einmal eine ganz andere Hausnummer: 135 Menschen sind dabei ums Leben gekommen. Tausende haben ihr Zuhause, ihren Betrieb, ihr Hab und Gut – die gesamte Existenz – verloren, weil es da keine technischen Schutzsysteme gab. Man war nicht entsprechend vorbereitet, weil man dachte: Es wird schon gut gehen. Nun komme ich nicht aus dem Oderbruch – ich komme aus Wittenberge –, aber ich habe auch in Wittenberge und bei uns in der Region die Elbhochwasser von 2002 und 2013 miterlebt. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie es sich anfühlt, wenn man Sandsäcke vor die Kellerfenster legt und irgendwie die ganze Zeit guckt, wie sich der Pegelstand entwickelt, und wenn man einfach nur hofft, dass es irgendwie gut geht. Ich finde allerdings, dass nur Hoffen in so einer Situation nicht genug ist, denn die Gefahr ist ja nicht weg, nur weil man sie nicht ausspricht. Ich bin also sehr dafür, die existierenden Gefahren zu benennen und gefährdetes Gebiet auf einer gesicherten Datengrundlage auch tatsächlich als solches auszuweisen, und zwar nicht, um es zu stigmatisieren, sondern um es zu schützen, denn die Ausweisung als Überschwemmungsgebiet ist ja kein bürokratischer Selbstzweck. Kollege Roick hat es beschrieben: Es gibt zum einen die gesetzliche Verpflichtung dazu. Zum anderen ist es aber auch eine Voraussetzung dafür, dass Fördermittel fließen und präventive Maßnahmen ergriffen werden können, sowie dafür, dass Bürgerinnen und Bürger versicherbar bleiben – denn die Auswirkungen, die Sie beschreiben, gibt es. Das ist durchaus richtig. Wenn man die Ausweisung komplett weglassen würde, könnte das nämlich dazu führen, dass dieses Gebiet pauschal als Zone 4 eingestuft wird, weil man sagt: Wir können die Risiken überhaupt nicht objektiv bewerten, deswegen gelten automatisch die höchsten Versicherungsbeiträge überhaupt. Ein weiterer Punkt ist – darauf hat Kollege Roick ebenfalls hingewiesen – der Umstand, dass die Elementarschadenversicherung bislang nur 42 % der Immobilien in Brandenburg abdeckt – und das ist gerade in solchen Regionen, die hochwassergefährdet sind, besonders schwierig, weil sich Versicherer zum Teil weigern. Insofern freue ich mich sehr, dass es dieses Thema auch in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung geschafft hat. Zwei Punkte, denen ich mich durchaus anschließen will, sind – zum einen – die Frage der Instandsetzung der Gewässer I. Ordnung, der Stauanlagen. Da haben Sie, glaube ich, vollkommen recht. Ich glaube, das ist auch unstrittig. (Beifall CDU) Ein weiterer Punkt, den auch Kollege Roick schon angesprochen hat, ist, dass deutlich geworden ist, dass die Kommunikation des Landes mit den Betroffenen nicht optimal war. Die Bürger wollen natürlich wissen, wie die Karten zustande kommen und was sie bedeuten. Sie wollen auch, dass ihre Einwände ernsthaft geprüft werden – und das unterstützen wir ausdrücklich. Wir unterstützen auch, dass das Verfahren mit einer aktuellen Datengrundlage fortgeführt wird; darüber können wir uns gern weiterhin austauschen. Was wir allerdings nicht machen können, ist, einfach politisch zu beschließen, dass es dort keine hochwassergefährdeten Gebiete gibt, und damit das Problem auszublenden und unserer Verantwortung nicht gerecht zu werden. Deshalb werden wir den Antrag ablehnen. – Danke schön. (Beifall CDU sowie des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD])

Alle Reden von Daniel Münschke Protokoll ↗