Daniel Münschke
Vielen Dank. – Für die Landesregierung erhält die Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Ministerin Mittelstädt, das Wort. Hanka Mittelstädt (Ministerin für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Werte Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Die Extremwetterlagen und die damit verbundenen Hochwasserereignisse in den letzten Jahren haben uns auf dramatische Weise vor Augen geführt, wie wichtig ein funktionierender Hochwasserschutz ist. Neben dem technischen Hochwasserschutz ist natürlich auch die Flächenvorsorge, zum Beispiel die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, ein elementarer Bestandteil des ganzheitlichen Hochwasserschutzes. Lassen Sie mich auf die zentralen Punkte eingehen, die Ihr Antrag beinhaltet, und zwar zunächst auf die Beendigung des Verfahrens zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten: Ich möchte gern für das fachliche Verständnis der Ziele, die wir damit verfolgen, sorgen und den Hinweis geben, dass die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten nicht mit der Absicht erfolgt, gezielt Überflutungen herbeizuführen, (Lars Günther [AfD]: Das brauchen Sie nicht zu sagen!) wie es tatsächlich öffentlich diskutiert worden ist. Vielmehr geht es darum, dass jene Gebiete ausgewiesen werden, die bei einem hundertjährlichen Hochwasser überflutet werden würden. Die Notwendigkeit einer solchen Festsetzung ist in den Wassergesetzen des Bundes und auch der EU fest verankert; deshalb gilt sie für alle Gewässer im Land Brandenburg und eben auch im Oderbruch. Die Alte Oder mit ihren Zuflüssen Freienwalder Landgraben, Letschiner Hauptgraben und Golzower Schleusengraben ist davon betroffen. Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist somit eine Maßnahme des vorbeugenden Hochwasserschutzes. Grundsätzlich gilt es dabei, zu vermeiden, dass der Abflussquerschnitt durch Bebauung weiter verengt wird – deswegen die eingeschränkte Bebauung, die damit zusammenhängt. Es soll vermieden werden, dass sich das vorhandene Schadenspotenzial – Sie sprachen es ja schon an; es geht um Güter, die bei einem Hochwasser Schaden nähmen – weiter vergrößert, und es soll vermieden werden, dass aufgrund der Lagerung von gefährlichen Stoffen im Hochwasserfall eine Verunreinigung der Gewässer und Böden auftritt. Nicht zuletzt dient diese Festsetzung natürlich auch der Schärfung des Bewusstseins aller Beteiligten für das Risiko von Hochwasserereignissen in den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten. 68 Landtag Ich komme zu den Daten: Natürlich, die Bestimmung von Überschwemmungsgebieten muss auf plausiblen Daten fußen; ohne sie geht es nicht. Wenn das Landesamt für Umwelt Daten vorangegangener Jahre verwendet, werden sie auf Plausibilität geprüft – und wenn diese Daten keine maßgeblichen Änderungen vorweisen, können wir sie schlichtweg auch verwenden. Ich komme zur Erweiterung des Schöpfwerkes Hohensaaten – wir haben sie mehrfach diskutiert; Herr Günther hat auch Kleine Anfragen dazu gestellt –: Sicherlich ist Hohensaaten eines der funktionierenden Schöpfwerke, die dafür eingesetzt werden, Fließgewässer zu entlasten und die Bürgerinnen und Bürger vor Hochwasser zu schützen. Untersuchungen dazu laufen gerade, und ich erwarte vom Landesamt für Umwelt 2026 die entsprechenden Ergebnisse. Wir wissen aber auch: Wenn wir die Förderleistung des Schöpfwerks signifikant erhöhen wollen, bedeutet das große Investitionen in das Schöpfwerk. Deswegen möchte ich die entsprechende Datengrundlage für diese Entscheidung haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir seit vielen Jahren ein Sonderprogramm Oderbruch haben. Es dient der Optimierung des Abflussverhaltens der Gewässer im Oderbruch. Hier wurden bereits 21 Millionen Euro in die Instandsetzung von insgesamt 43 Kilometern Fließgewässer und Einzelanlagen investiert. Etwa fünf Kilometer sollen noch instand gesetzt werden. Sie sprachen eine bessere Abstimmung an, die in der Tat im Vorfeld nicht stattfand. Da gebe ich Ihnen vollkommen recht; da sind wir einer Meinung. Doch Sie merken, dass sich mit der neuen Hausleitung auch die Kommunikation zu den unteren Behörden, den Landkreisen, den Gemeinden und den Bürgerinnen und Bürgern deutlich verbessert hat. Sie sprachen es an: Wir planen eine Fachkonferenz im Herbst. Sie befindet sich in der Vorbereitung. Dort werden wir genau diese komplexen wasserwirtschaftlichen Zusammenhänge erörtern und diskutieren. Ich möchte auch nicht verschweigen, dass wir als Hausleitung Ende nächster Woche auf den Deichen an der Oder unterwegs sein werden, um uns schon im Vorfeld über den aktuellen Sachstand zu informieren. Ich empfehle die Ablehnung des Antrags. – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW sowie vereinzelt CDU)
