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Rainer Genilke

17.07.2025 Sitzungen 8/18

Vielen Dank. – Wir fahren in der Rednerliste fort. Ich freue mich, den Präsidenten des Landesrechnungshofes begrüßen zu können. Das Wort hat Präsident Kümmel. Bitte schön. Harald Kümmel (Präsident des Landesrechnungshofes Brandenburg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Meine Damen und Herren! Wie Herr Noack richtig ausgeführt hat, hat der Landesrechnungshof im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags erneut die Haushaltsrechnung des Landes geprüft, hier für das Jahr 2022, und zentrale Aspekte der Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2023 bewertet. Unsere Feststellungen haben dann Eingang in den Jahresbericht 2024 gefunden und sollen dazu beitragen, dass die öffentlichen Mittel effizient, wirtschaftlich und gesetzeskonform eingesetzt werden. Wenn die Ausgaben trotz steigender Einnahmen seit Jahren nicht mehr gedeckt werden können, müssen die Ausgaben umso genauer hinterfragt werden. Der Trend ist schon länger im Haushalt erkennbar und setzt sich bis heute fort. Der Landesrechnungshof hat daher deutlich darauf hingewiesen, dass Konsolidierung kein abstrakter Begriff mehr ist, sondern dringende Notwendigkeit. Die Haushaltsabschlüsse 2022 und 2025 43 2023 fielen zwar nominal positiv aus – mit jeweiligen Zuführungen zur Rücklage. Zugleich wurden aber mit der Nettokreditaufnahme unerlaubte Schulden gemacht, und der Anstieg der strukturellen Ausgaben setzte sich unvermindert fort. Darüber hinaus haben wir in unseren Jahresbericht erneut eine Reihe besonderer Prüfungsergebnisse aufgenommen: Die Grenzen des Einsatzes von Billigkeitsleistungen des Landes haben wir am Beispiel der Finanzierung von Maßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest dargestellt. Die Frage, wie das Land die Tätigkeit seiner Investitionsbank ILB eigentlich steuert, um für Brandenburg dabei das Optimum herauszuholen, wurde in einer Betätigungsprüfung aufgeworfen. Die Rolle und Reichweite der Rechtsaufsichten haben wir anhand der Prüfung der Rechtsanwaltskammer erneut thematisiert. In dieser Frage konnte aber mit dem Ministerium keine Einigung erzielt werden. Die Umstände in der Coronapandemie waren sicher besonders. In Krisenzeiten gelten trotzdem Sorgfaltspflicht und Haushaltsrecht, wie wir im Zusammenhang mit der Prüfung der Soforthilfen des MBJS klargestellt haben. Wir mussten feststellen, dass beim Waldumbau und beim Einsatz von Recyclingbeton große Lücken zwischen Anspruch und Wirklichkeit bestehen. Das Land sollte sich künftig realistische, finanziell untersetzte und kontrollierbare Programmziele setzen. Schließlich haben wir die Struktur und Wirkung des Ausgleichsfonds für die Kommunen thematisiert und einen Vorschlag zur Mittelverwendung gemacht. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich mit unseren Prüfungsfeststellungen befasst – wie von Herrn Noack dargestellt. Für diese Auseinandersetzung und konstruktive Zusammenarbeit und ebenso für die Beschlussempfehlungen, die heute hier zur Abstimmung stehen, danke ich Ihnen und dem Ausschuss. Mein Dank gilt aber auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ohne deren akribische Arbeit diese Prüfergebnisse nicht vorlägen. (Beifall SPD und BSW) Meine Damen und Herren, der Jahresbericht 2024 endet aber nicht mit einer Analyse der Vergangenheit. Er gibt auch einen Ausblick; erlauben Sie mir das auch an dieser Stelle. Mit dem Landeshaushalt 2025/2026 haben Sie die auch aus Sicht des Landesrechnungshofes notwendige Konsolidierung vorerst vertagt. Im Ergebnis haben Sie die vor Ihnen liegende Konsolidierungsaufgabe mit noch höheren strukturellen Ausgaben und einer Neuverschuldung auf sehr hohem Niveau noch größer gemacht. In der Diskussion um die Konjunkturkomponente und ihre volkswirtschaftliche Herleitung konnte man meinen, die Höhe neuer Schulden folge einer wissenschaftlich mathematischen Zwangsläufigkeit, als hätte man gar keine andere Wahl. Das ist aber natürlich nicht so. Sie haben die entsprechenden Entscheidungen zum Haushaltsgesetz getroffen und sich dafür entschieden, diese hohen neuen Schulden aufzunehmen. Daher können Sie sich vielleicht auch dafür entscheiden, es beim nächsten Mal anders zu machen, meine Damen und Herren. (Heiterkeit AfD) 44 Landtag Eine neue Tragfähigkeit der Landesfinanzen muss das Ziel sein, um zukünftige Herausforderungen bewältigen zu können. Die vom Finanzminister vorgeschlagene Haushaltsstrukturkommission muss zügig mit konkreten Inhalten gefüllt werden. Strukturelle Ausgabenblöcke, die über Jahre hinweg aufgebaut wurden, müssen kritisch hinterfragt werden. Diese Konsolidierung ist kein kurzfristiges Projekt, sondern eine Aufgabe, die politische Prioritäten, Mut zur Aufgabenkritik und interministerielle Zusammenarbeit erfordert – eine Aufgabe, die nicht auf die Regierung beschränkt ist, sondern auch Sie als Haushaltsgesetzgeber besonders fordert. Mit Sorge sehen wir die neuen Verschuldungsspielräume, die die Grundgesetzänderung den Ländern einräumen wird. Sie drohen die Konsolidierungsbemühungen zu untergraben. Es liegt in Ihrer Verantwortung, dieser Versuchung zu widerstehen – auch im Interesse zukünftiger Generationen. (Beifall des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Sorge bereitet auch, ob das neue Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für die richtigen Zwecke eingesetzt wird. Nur wenn Investitionen entstehen, deren volkswirtschaftlicher Nutzen unzweifelhaft ist, können wir das Wachstum erreichen, das mit dem Sondervermögen beabsichtigt ist. Entscheidend ist die dauerhafte Wirkung der Investitionen auf die Wirtschaftskraft, wie es so schön im Gesetzentwurf des Bundes heißt. Ob zum Beispiel Sportanlagen und Kultureinrichtungen, die am Ende den Kommunen zusätzliche konsumtive Ausgaben verursachen, diesen Wachstumsimpuls wirklich bringen, sollte gut durchdacht werden. Die Prioritäten sollten jedenfalls woanders liegen. Ziel des Sondervermögens darf nicht nur ein Strohfeuer für die Bauwirtschaft sein. Wählen Sie die Infrastrukturprojekte daher bitte nach klarem Mehrwert für die Volkswirtschaft aus und verpflichten Sie auch die Kommunen dazu. Der Landesrechnungshof wird jedenfalls sowohl die Haushaltsstrukturkommission als auch die Mittelverwendung aus dem Sondervermögen Infrastruktur mit wachem Blick begleiten und, wenn nötig, entsprechend kommentieren. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall)

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