Hans-Christoph Berndt
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Was macht man als Regierungspartei, die das Land wie ein Pate führt, wenn eine Opposition auf den Plan tritt, die sich tatsächlich als Opposition – das heißt ja übersetzt: als Gegenposition – versteht, die das Wort Demokratie – also Volksherrschaft – wörtlich nimmt und die – noch schlimmer – darauf besteht, dass es tatsächlich ein Volk gibt und nicht nur eine Bevölkerung? Was macht man als Regierungspartei, wenn diese Opposition stetig stärker und der eigene Machtverlust absehbar wird? Man hat zwei Möglichkeiten: Entweder ändert man die Politik und versucht, Zustimmung zurückzugewinnen, oder man versucht, diese aufsässige Opposition zu beseitigen, wie eine SPD-nahe Juraprofessorin meint. Die SPD in Brandenburg und im Bund hat sich für Letzteres entschieden: Seit Juni 2020 lässt die SPD-geführte Landesregierung die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten, und da das nichts geholfen hat, soll die AfD jetzt als gesichert rechtsextremistische Strömung beobachtet werden – und nur die dagegen gerichtete Klage der AfD hat diese Höherstufung bis auf Weiteres gestoppt. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist auch mehr als nur eine zeitliche Koinzidenz, wenn der Landesparteitag der Brandenburger SPD genau in der Woche ein AfD-Verbotsverfahren fordert, in der die AfD in der Sonntagsfrage in Brandenburg auf 32 % steigt und damit weit vor der SPD liegt. (Beifall AfD) Dieser Verbotsantrag ist Ausdruck einer ganz gemeinen Angst vor Machtverlust. Diese SPD, sehr geehrter Herr Woidke, ist auf dem Weg zurück zur SED. (Beifall AfD – Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke: Den Weg kennen Sie besser als ich!) Hier ist aber auch die Stelle, eine notwendige Einschränkung vorzunehmen: Nicht allen in der SPD ist der Machterhalt wichtiger als die Demokratie. Innenministerin Lange sprach sich für eine politische Auseinandersetzung mit der AfD aus, und es bedurfte des Zusammenwirkens der Antifa außer- und innerhalb der SPD, um Frau Lange zum Rücktritt zu zwingen und die SPD auf AfD-Verbotskurs zu bringen. Die wichtigsten Instrumente dieses Verbotskurses, den Sie eingeschlagen haben, Herr Woidke, sind der öffentlich-rechtliche Funk, das Bundesverfassungsgericht und – natürlich – der Verfassungsschutz: Den öffentlich-rechtlichen Funk – den RBB – brauchen Sie für die Stimmungsmache. Der RBB ist ja längst fest im Griff der SPD. Sie stellen die Vorsitzenden des Rundfunkrats, des Verwaltungsrats und sicherheitshalber auch noch der Medienanstalt Berlin-Brandenburg. Das Bundesverfassungsgericht muss über einen eventuellen Verbotsantrag entscheiden, und daher versuchen Sie gerade zielgerichtet, dort Ihre Position auszubauen und mit den Professorinnen Frauke – wie heißt sie? – Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold ausgewiesene Feinde der AfD – aber übrigens auch der Bürgerrechte – als Richterinnen unterzubringen. (Beifall AfD) Der Verfassungsschutz erfüllt im Kampf gegen die AfD gleich zwei Aufgaben: Erstens liefern seine Einstufungen den Vorwand für den Verbotsantrag. Zweitens legitimieren die Verfassungsschutzbeobachtungen und -berichte die fortdauernde Stigmatisierung der AfD sowie die Brandmauer gegen die AfD. Er tut das auf eine äußerst perfide Art: Der Verfassungsschutz gewährt dem Verdächtigen kein Gehör, und er hält seine Einstufungsvermerke geheim, sodass weder die Betroffenen noch die Öffentlichkeit deren Plausibilität prüfen können. Es ist wie in Franz Kafkas „Prozess“. Zur Sicherheit sorgen Sie auch noch dafür, dass die Parlamentarische Kontrollkommission hier im Land Brandenburg so besetzt wird, dass die AfD auf keinen Fall darin vertreten ist. Warum Sie so verfahren – warum der Verfassungsschutz so verfährt –, macht der geleakte Einstufungsvermerk der Bundes-AfD deutlich: Da gibt es kein Abwägen, stattdessen werden vorgefasste Meinungen und absurde Urteile ausgebreitet. Ich gebe Ihnen zwei Beispiele: Als Verstoß gegen das Demokratieprinzip gilt die Äußerung von Dennis Hohloch – ich zitiere –: „Sie nutzen den Inlandsgeheimdienst, um ihn auf unschuldige Bürger loszuschicken. Sie nutzen die Macht über Ihren Einfluss im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, um Andersdenkende zu stigmatisieren. Und, meine Damen und Herren, Sie haben aus unserer Demokratie einen Parteienstaat gemacht. Und diesen Parteienstaat lehne ich grundsätzlich ab […].“ Das ist für Sie ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip. Einen Verstoß gegen die Menschenwürde sieht der Verfassungsschutz in der Äußerung von Jean-Pascal Hohm – unserem Kollegen hier –, dass „das deutsche Volk als ethnische und kulturelle Gemeinschaft […] nicht verhandelbar“ sei. Ebenso gilt folgender Satz von mir als Verstoß gegen die Menschenwürde: „Deutschland ist das Land der Deutschen und Deutschland soll das Land der Deutschen bleiben.“ Die Erhaltung des eigenen Volkes, sehr geehrte Damen und Herren, ist wohl überall auf der Welt die wichtigste Aufgabe der Politik – und das als deutsche Behörde zu kriminalisieren, ist krank. (Beifall AfD) Aus dem Wunsch nach Selbsterhaltung Verfassungsfeindlichkeit abzuleiten – das halte ich für verfassungsfeindlich. (Vereinzelt Beifall AfD) Herr Minister Wilke, ich weiß nicht, ob Sie das Buch von Matthias Brodkorb – übrigens ein Mitglied der SPD, Ihrer künftigen Partei – gelesen haben, in dem er sich dafür ausspricht, den Verfassungsschutz abzuschaffen; Sie sollten es unbedingt tun. (Beifall der Abgeordneten Dennis Hohloch und Lars Hünich [AfD]) Bis dahin erwarten wir, dass diejenigen, die sich so gerne als demokratische Parteien bezeichnen und frech genug sind, hier ein Verbot der stärksten politischen Kraft in Brandenburg zu fordern, wenigstens so viel Mut aufbringen, den Vermerk des Verfassungsschutzes zu veröffentlichen, der ihre Vorwürfe gegen die AfD begründen soll. Jedes weitere Geheimhalten, sehr geehrte Damen und Herren, ist das Eingeständnis, dass alle Vorwürfe gegen die AfD haltlos sind – oder, um es in der Sprache des Verfassungsschutzes zu sagen, purer Hass und pure Hetze. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)
