Niels-Olaf Lüders
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Kotré, Sie haben in Ihrer Rede ausdrücklich betont, der vorliegende Antrag solle sich nicht gegen alle Kinder richten. Wenn dem so ist, hätten Sie sich vielleicht ein bisschen mehr Mühe bei seiner Formulierung geben müssen. Ich zitiere aus Ihrem Antrag, um das zu erläutern. Die AfD fordert also: „Ärztliche Untersuchungen zur Altersbestimmung […] sind zwingend von Amts wegen einzuleiten, wenn das Alter unbegleiteter minderjähriger Ausländer […] nicht durch gültige Ausweisdokumente zweifelsfrei belegt ist oder trotz vorliegender Dokumente sonstige Zweifel an der Altersangabe bestehen.“ (Lena Kotré [AfD]: Genau!) Das heißt im Schluss: Wenn keine Ausweisdokumente vorliegen, ist die Untersuchung immer zwingend durchzuführen. Das ergibt sich logisch aus dieser Formulierung. (Zuruf der Abgeordneten Lena Kotré [AfD]) Das bedeutet wiederum, dass jedes minderjährige Kind, sei es sechs Monate, sechs Jahre oder 16 Jahre alt, zwingend untersucht werden müsste, wenn keine Papiere vorgelegt werden können. Dass dies ein völlig sinnloses Bürokratiemonster wäre, das die Ausländerbehörde von sinnvollen Tätigkeiten zur besseren Regulierung der Migration, aber auch zur besseren Integration von Menschen mit Bleibeperspektive abhält, liegt geradezu auf der Hand. Auf die dadurch sinnlos gebundenen erheblichen medizinischen Ressourcen muss ich nicht weiter eingehen; das hat Frau Kollegin Augustin bereits getan. 2025 91 All dies hält die AfD aber nicht davon ab – so wurde mir gesagt –, in jeder Wahlperiode einen solchen Antrag fast wortgleich einzubringen, und das, obwohl an dieser Stelle tatsächlich nur noch ein sehr geringfügiger Regelungsbedarf besteht – wenn überhaupt. Auch hierzu hat mir Frau Kollegin Augustin schon eine nähere Erläuterung abgenommen. Die qualifizierte Inaugenscheinnahme kenne ich aus meiner eigenen Praxis als Anwalt. Das ist durchaus ein Verfahren, mit dem Zweifeln nach der bestehenden Regelung in § 42 SGB VIII nachgegangen werden kann – das wurde bereits gesagt – und im Rahmen des ordnungsgemäßen Ermessens der Behörde auch nachgegangen werden muss. Das heißt, es besteht also gar kein so großer Handlungsspielraum. Es gibt, zugegeben, „Durchrutscher“; die gibt es in jedem Rechtssystem. Aber deswegen hier eine zwingende Altersfeststellung medizinischer Art zu fordern, geht deutlich zu weit. Angesichts dieser klaren und eindeutigen Möglichkeit und Verpflichtung der Jugendämter besteht also kein Handlungsbedarf – schon gar kein Bedarf besteht an einem derart sinnlosen und ressourcenfressenden Bürokratiemonster, wie Sie es hier fordern. Die mit dem Antrag suggerierte Unterstellung, die Jugendämter kämen ihrer Pflicht zur Altersfeststellung nicht nach, entbehrt jeder realen Grundlage. Die Zahlen, die Sie hier vorgelegt haben, beziehen sich auf alle unbegleiteten Minderjährigen und nicht auf den Einzelfall, über den wir hier reden. Dazu gibt es meines Wissens keine Zahlen. (Zurufe von der AfD) Das Alter wird also selbstverständlich von den Jugendämtern überprüft, und wenn sich nach der klar definierten qualifizierten Inaugenscheinnahme und bei einem zusätzlichen Gespräch mit Dolmetschern Zweifel ergeben, wird in aller Regel eine Prüfung eingeleitet. Dann, aber auch nur dann, ist es erforderlich, eine medizinische Untersuchung durchzuführen, die im Übrigen – auch das weiß ich aus meiner anwaltlichen Praxis – durchaus entwürdigend ist, gerade für Minderjährige. Das heißt also: Es ist für mich völlig unverständlich, warum die AfD auch Sechsjährige einer solchen Untersuchung unterziehen will, nur weil sie keine Papiere mitbringen, warum die AfD also den Kinderschutz und die Kinderrechte in einem bereits solide rechtlich geregelten Verfahren mit allen Überprüfungsmöglichkeiten ohne einen wirklichen Grund – nur wegen ein paar gemutmaßter „Durchrutscher“ – über Bord werfen will. Warum das so ist, darüber will ich nicht spekulieren. Fest steht aber für uns vom BSW: Ein solches Aushebeln des Schutzes von Kindern ist mit uns nicht zu machen. Der Schutz von Kindern vor Übergriffen hat für uns höchste Priorität – und zwar immer und bei allen Kindern. (Beifall BSW und SPD)
