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Rainer Genilke

17.07.2025 Sitzungen 8/18

Es ist nach 13.30 Uhr, und wir wollen nach der Unterbrechung pünktlich weitermachen. Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Ich darf Tagesordnungspunkt 5 von vor der Mittagspause fortsetzen. Meine Damen und Herren, wir haben ein Wahlergebnis. Ich bitte Sie also, Ihre Plätze einzunehmen, damit ich es verkünden kann. An der Wahl von Herrn Dr. Karl Friedrich Weiland zum Mitglied des Medienrates haben sich 82 Abgeordnete beteiligt. Es war kein Stimmzettel ungültig. Es gab 31 Jastimmen, 46 Neinstimmen und fünf Stimmenthaltungen. Damit hat Herr Dr. Weiland die Stimmenmehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Brandenburger Landtags nicht erreicht und ist damit nicht zum Mitglied des Medienrates gewählt. (Dennis Hohloch [AfD]: Super! – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] – Dennis Hohloch [AfD]: Trotz deiner Stimme hat es nicht geklappt!) Ich schließe Tagesordnungspunkt 5. Eine Mitteilung noch: Der Tagesordnungspunkt 8, „Brandenburgisch-Polnische Zusammenarbeit weiter ausbauen – Grenzüberschreitende Kooperation stärken“, wurde von der CDU-Fraktion zurückgezogen. (Steeven Bretz [CDU]: Nicht zurückgezogen, verschoben!) 42 Landtag – Entschuldigung, verschoben. Dieser wurde auf die nächste Sitzung verschoben. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Vorerst! – Weitere Zurufe) Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf. TOP 6: Rechnung der Präsidentin des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2022 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/1416 in Verbindung damit: Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2022 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/1417 und Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2022 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/1418 und Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle zur Haushaltsrechnung und zum Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2022 (Drucksache 7/8940) und zum Bericht des Landesrechnungshofes - Jahresbericht 2024 (Drucksache 8/172) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushaltskontrolle Drucksache 8/1419 Bevor wir in die Debatte einsteigen, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Immanuel-Kant-Gymnasiums in Teltow als unsere Gäste. Ist das richtig? (Zuruf von der Tribüne: Ja!) Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall) Viel Spaß bei der Debatte, mit der wir jetzt beginnen. – Als Erster spricht der Abgeordnete Noack für den AHK. Bitte schön. (Beifall SPD und BSW – Zuruf des Abgeordneten Ludwig Scheetz [SPD] – Gegenruf des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Andreas Noack (Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Haushaltskontrolle):* Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Bei Haushaltsberatungen, in denen man plant, ist der Saal hier immer voll. Viel interessanter ist aber, wie man das Geld ausgegeben hat, nämlich der Haushaltsvollzug. Darüber sprechen wir heute. Vielleicht ist der Saal dann nächstes Mal richtig voll. Denn wofür das Geld ausgegeben wurde, ist für mich, als jemand, der im Haushaltskontrollausschuss tätig ist, immer viel wichtiger. Heute darf ich Herrn Galau vertreten, deswegen spreche ich jetzt erst einmal für den Ausschuss. (Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]: Aber wir sind doch da, Herr Noack! Uns müssen Sie das nicht sagen … – Ludwig Scheetz [SPD]: Na ja, vollzählig sind Sie auch nicht!) – Herr Berndt, dazu kommen wir vielleicht nachher noch. Wir beraten heute wie gesagt die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushaltskontrolle zum Jahresbericht 2024 des Landesrechnungshofes Brandenburg in Verbindung mit der Haushaltsrechnung und dem Vermögensnachweis des Landes für das Jahr 2022. Ihnen liegen drei Beschlussempfehlungen des Ausschusses zur Entlastung der Präsidentin des Landtages, des Präsidenten des Verfassungsgerichtes sowie des Landesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2022 vor. Der Landesrechnungshof hat im Dezember des vergangenen Jahres seinen Bericht vorgelegt. Darin teilt er die wesentlichen Ergebnisse der Haushaltsrechnung 2022, Ausführungen zur allgemeinen Haushaltslage im Jahr 2023 sowie Beiträge mit besonderen Prüfergebnissen mit. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich in mehreren Sitzungen intensiv mit diesen Themen befasst. Er hat Berichterstatter bestimmt, welche auf Grundlage der vorliegenden Prüfbeiträge des Landesrechnungshofes und der Stellungnahmen der Ministerien Beschlussvorschläge erarbeitet haben. Diese Vorschläge waren Gegenstand sehr ausführlicher Beratungen im Ausschuss. Die Beschlussempfehlungen liegen Ihnen heute vor. Lassen Sie mich auf einige wenige Aspekte eingehen: Die Einnahmen und Ausgaben lagen zum Jahresabschluss 2022 bei ca. 17,3 Milliarden Euro; der ausgewiesene Überschuss lag bei 343,3 Millionen Euro. Dieser wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt. Die Nettoverschuldung betrug in diesem Jahr 168,8 Millionen Euro. Nach Auffassung des Landesrechnungshofes wurde die Schuldenbremse 2022 erneut nicht eingehalten. Die Ursachen hierfür lagen in einer unzureichenden Umsetzung der finanziellen Transaktionen und der nicht ausreichenden Berücksichtigung der Einnahmen aus EU- und Bundesmitteln. Der Ausschuss hat diese Feststellung zur Kenntnis genommen. Zur Haushaltslage im Jahr 2023 wird festgestellt, dass zwar erneut ein Überschuss erzielt wurde, gleichzeitig jedoch neue Kreditaufnahmen erfolgten und die strukturellen Ausgaben weiter angestiegen sind. Der Ausschuss empfiehlt daher, unter anderem weiterhin die Einhaltung der Schuldenbremse prioritär sicherzustellen und eine Priorisierung bestehender Ausgaben vorzunehmen. Die besonderen Prüfergebnisse des Landesrechnungshofes befassen sich unter anderem mit Verstößen im Bereich der Corona-Soforthilfen und mit Mängeln bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Über die Ausbringung der Mittel des Ausgleichsfondstitels zur Umsetzung von § 16 FAG – darüber haben wir uns hier schon sehr intensiv unterhalten – wurde ausführlich debattiert. Der Ausschuss hat Fristen zur Berichterstattung über eingeleitete und geplante Maßnahmen festgelegt. Ziel ist es, bestehende Defizite zu beheben und künftige Verfahren rechtssicher und wirtschaftlich zu gestalten. Der Ausschuss hat im Ergebnis seiner Beratung beschlossen, dem Landtag die Bestätigung der festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine nach § 114 der Landeshaushaltsordnung zu empfehlen. Zudem empfiehlt der Ausschuss die Entlastung der Landesregierung, der Präsidentin des Landtages, des Präsidenten des Verfassungsgerichtes sowie des Landesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 2022. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich bei allen Beteiligten für die sachorientierte und zielführende Zusammenarbeit bedanken – sowohl bei den Mitgliedern des Ausschusses als auch bei den Vertretern und Vertreterinnen der Ministerien und des Landesrechnungshofes. Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie im Namen des Ausschusses bitten, den vorliegenden Beschlussempfehlungen Ihre Zustimmung zu erteilen. Später werde ich die Fronten wechseln und dann für die Fraktion sprechen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)

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