Steffen Freiberg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Frau Augustin, ich freue mich, dass wir heute wenigstens bei einem Tagesordnungspunkt zusammenkommen. Ich schaue einmal, wie weit wir hier insgesamt kommen. Kinder und Jugendliche, die aus ihrer Heimat nach Deutschland flüchten, sind in besonderem Maße schutzbedürftig. Ich hoffe, darüber gibt es hier Konsens. (Beifall SPD) Wenn sie ohne Eltern einreisen, gilt das umso mehr. Artikel 22 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention verlangt für Flüchtlingskinder angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe. Das, meine Damen und Herren, ist die Ausgangslage. Sie ist im vorliegenden Antrag nicht dargestellt worden. Außer Acht gelassen wird auch die Antwort der Landesregierung auf die mündliche Anfrage 160 aus dem vergangenen Monat. Ich meine, sie ist schriftlich beantwortet worden. Deswegen gebe ich gern noch einen Einblick darin. Schon damals ging es um die Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Gerne wiederhole ich die wesentlichen Punkte. Gemäß § 30 Abs. 1 des Brandenburgischen Kinder- und Jugendgesetzes erfolgt die ärztliche Untersuchung nach § 42f Abs. 2 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches nur auf Antrag der betroffenen Person, ihres gesetzlichen Vertreters oder – das ist der Fall, über den wir hier diskutieren – von Amts wegen. Voraussetzung dafür ist, dass nach der Prüfung der Ausweispapiere, nach der Selbstauskunft und nach einer qualifizierten Inaugenscheinnahme – auch das ist hier schon angesprochen worden – durch die Jugendämter weiterhin begründete Zweifel am Alter der Person bestehen. Die medizinische Untersuchung unterliegt strengen Auflagen in Bezug auf die Einwilligung, Aufklärung und Anwendung der Methoden. Zu beachten ist außerdem: Selbst bei der Anwendung mehrerer medizinischer Verfahren bleibt die Bestimmung des Alters ungenau. Auch das ist hier schon gesagt worden. Auch die Röntgenuntersuchung hat keine verlässliche Präzision. (Lena Kotré [AfD]: Das sieht die Charité anders!) Die Ergebnisse weisen eine hohe Schwankungsbreite von mindestens – mindestens! – einem Jahr auf. Daher handelt es sich nicht um eine Altersfeststellung, sondern vielmehr um eine fachliche Einschätzung. Betonen möchte ich außerdem: Ärztliche Untersuchungen, mit der das Alter einer Person eingeschätzt werden sollen, sind auch fachlich umstritten. Es ist ja beliebt, man nimmt sich eine Position heraus. Sie kann auch gut begründet sein. Es gibt aber auch andere Positionen. Ich nehme einmal den Präsidenten der Bundesärztekammer, der sich im Jahr 2018 explizit gegen eine obligatorische Alterstestung ausgesprochen hat. Röntgen ohne medizinische Indikation sei ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, argumentiert er. Bereits im Jahr 2016 hat die Zentrale Ethikkommission der Bundesärztekammer sowohl die Zuverlässigkeit als auch die Verfassungskonformität von ärztlichen Altersfeststellungen angezweifelt. Herr Hohloch hat das kommentiert, was die Verfassungsmäßigkeit angeht. Darüber können Sie gern mit der Ethikkommission der Bundesärztekammer diskutieren. Meine Damen und Herren, das Wohl des Kindes steht an erster Stelle. (Beifall SPD, BSW und CDU – Dennis Hohloch [AfD]: Das Wohl der Allgemeinheit steht an erster Stelle!) Es ist vorrangig zu berücksichtigen. (Zuruf von der AfD: Und wenn es keine Kinder mehr sind?) Das besagt Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention, und diese, meine Damen und Herren, nur zur Erinnerung, ist seit dem Jahr 1992 geltendes Bundesrecht. Um das Kindeswohl zu schützen, ist deshalb im Zweifel, wenn dieser nicht ausgeräumt werden kann, immer von der Minderjährigkeit auszugehen. Nur in den besonderen Ausnahmefällen sollte auf Antrag der geflüchteten Person oder auf gerichtliche Anordnung hin oder eben im Zweifel durch das Jugendamt eine medizinische Untersuchung zur Alterseinschätzung vorgenommen werden. Auch das sagt die Ethikkommission der Bundesärztekammer. (Beifall SPD und BSW) Meine Damen und Herren, das entspricht dem SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention. Der vorliegende Antrag, meine Damen und Herren, so leid es mir tut, (Daniel Münschke [AfD]: Macht Sinn!) tut es nicht. Die Forderungen sind nicht nur medizinisch und in der Sache umstritten, sie sind auch weit von geltendem Bundesrecht entfernt. Die einzige Konsequenz, die man daraus ziehen kann, ist, die Forderung zu unterstützen: Kinderrechte ins Grundgesetz! – Herzlichen Dank. (Beifall SPD und BSW)
