69. Sitzung (WP7)
26.04.2023 · 224 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (57)Die Linke (36)GRÜNE (32)CDU (30)SPD (28)fraktionslos (1)
Meine sehr verehrten Daschen Landtags. Zuerst gratuliere ich ganz herzlich Frau Kollegin Christin Melcher zum Geburtstag. (Beifall des ganzen Hauses) Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Dr. Weigand, Frau Köditz, Frau Kuhfuß, Herr Nowak, Herr Kiesewetter, Herr Markert und Herr Gahler. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 bis 7 und 10 Tagesordnungspunkt Wahl eines stellvertretenden für den Landesjugendhilfeausschuss und Abs. 4 des Drucksache 7/13012, Hintergrund dieser Wahl ist das Ausscheiden von Frau Daniela Saaro aus dem Landesjugendhilfeausschuss. Gemäß § 13 Abs. 3 in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 4 des Landesjugendhilfegesetzes hat der Sächsische Landtag beim Ausscheiden aus dem Landesjugendhilfeausschuss für die verbleibende Amtsperiode ein Ersatzmitglied zu wählen. Ihnen liegt dazu in der Drucksache 7/13012 der Wahlvorschlag der vorschlagsberechtigten Fraktion CDU vor. Vorgeschlagen wird Frau Jennifer Vaupel. Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung Zukunft gemeinsam entwickeln – Ich übergebe das Wort an den Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien, Herrn Oliver Schenk. Bitte, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr Eröffnung bis 12 festgelegt: CDU 105 Minuten, AfD 77 Minuten, DIE LINKE 49 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 42 Minuten, SPD 35 Minuten und Staatsregierung 70 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 8 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe keine Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die TagesordMeine Damen und Herren! Ich rufe auf stimmberechtigten Mitgliedes gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 Landesjugendhilfegesetzes Wahlvorschlag der Fraktion CDU Sie daher, ob jemand widerspricht, dass wir durch Handzeichen abstimmen. – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren! Es hat keinen Widerspruch gegeben; wir können durch Handzeichen wählen. Wer dafür ist, Frau Vaupel als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu wählen, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist Frau Vaupel als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied für den Landesjugendhilfeausschuss einstimmig gewählt. Ich beglückwünsche Frau Vaupel zu ihrer Wahl und werde sie darüber schriftlich informieren. – Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf zum Thema: Sachsens Beitrag für den Globalen Süden dankbar dafür, dass wir uns zu Beginn des heutigen Plenartages Fragen der Entwicklungspolitik und des Globalen Südens widmen. Das kommt, ehrlich gesagt, selten vor, vielleicht zu selten in den letzten Jahren. Vielleicht wird sich manch einer fragen, ob es nicht andere, näherliegende Themen für uns gibt. Zweifellos kann man diese Ansicht vertreten. Man kann darauf verweisen, dass es für diese Fragen eine Zuständigkeit auf der Bundesebene mit einem eigenen Ministerium und einem eigenen großen Etat gibt. Diese Sichtweise verkennt aber, dass es in der vernetzten Welt von heute keine isolierten Probleme mehr gibt, die nicht auch uns betreffen können. Für mein Dafürhalten wird das oft noch immer unterschätzt. Was heute in Afrika, in dem sogenannten Globalen Süden, also der Ländergruppe der Entwicklungs- und Schwellenländer, passiert, betrifft uns oft ganz unmittelbar. Das erleben wir in diesen Tagen mit dramatischen Entwicklungen im Sudan. Die Verflechtungen wirken nicht nur von dort zu uns; die Auswirkungen gehen auch in die andere Richtung. Entwicklungen in Europa sind im Globalen Süden sofort spürbar. Der Krieg Russlands gegen die Ukraine zum Beispiel drohte die Lieferwege von Getreide und Grundnahrungsmitteln zu unterbrechen – mit der Konsequenz einer möglichen Hungersnot. Deshalb: Wenn ich heute von Entwicklungspolitik spreche, rede ich nicht von den richtigerweise national und europäisch zu behandelnden Aufgaben, nämlich wichtige Antworten darauf zu finden, wie wir den Herausforderungen in einer multipolaren Welt mit rasant wachsendem Einfluss Russlands und Chinas zum Beispiel in Afrika begegnen, sondern ich möchte darüber sprechen, wie wir im Rahmen unserer Möglichkeiten gemeinsamer Zusammenarbeit Entwicklungen vor Ort unterstützen können, damit es einen Weg in Richtung Stabilität und Zukunftsperspektive gibt. Ich möchte Ihnen darlegen, warum es nach meiner Auffassung eine gute Idee ist, sich in Afrika zu engagieren, und warum es in unserem Interesse ist, dass dieser rasant wachsende Kontinent eine gute Perspektive nimmt. Hier kann man nicht wegsehen; denn wir stehen erst am Anfang einer enorm dynamischen Entwicklung, und ich glaube, wir schauen viel zu oft isoliert nach Asien, in die USA, auf die Auseinandersetzung zwischen China und den USA und sehen gar nicht, welche Dynamik, aber auch welche Konflikte sich in unserer Nachbarschaft auftun. Heute leben auf unserem Nachbarkontinent Afrika bereits 1,4 Milliarden Menschen. Bis 2050 – das ist in weniger als 30 Jahren – sollen es 2,5 Milliarden Menschen sein. Es ist ein junger und sehr dynamischer Kontinent. Die zehn geburtenstärksten Länder der Welt finden Sie alle auf unserem Nachbarkontinent. Um es einmal ganz plastisch näherzubringen: Das Medianalter, also das Alter in einer Gesellschaft, über oder unter dem zwei exakt gleich große Bevölkerungsanteile liegen, liegt in der EU bei 44,4 Jahren; in Afrika ist es nicht einmal die Hälfte: 18,8 Jahre. Wenn man sich das Durchschnittsalter von Sachsen mit 46,9 Jahren und in Uganda mit 15 Jahren anschaut, merkt man, welche Unterschiede es gibt und dass das etwas mit Dynamik und Veränderungsprozessen zu tun hat. Das hat Auswirkungen auf die dortigen Gesellschaften, ihre Zusammensetzung und ihr Potenzial für Entwicklungen. Aber – und es ist an dieser Stelle wichtig, das zu erwähnen – auch wirtschaftlich betrachtet zeigen die Länder Afrikas eine beachtliche Dynamik. Junge IT-Experten in Uganda befassen sich mit den gleichen Fragestellungen wie wir, und gerade das Digitale schafft ganz neue Möglichkeiten in diesen Ländern. Strukturen, die wir haben, die aber in Afrika, in diesen Ländern nie aufgebaut wurden, können durch das Digitale übersprungen werden. „Leapfrogging“ nennt man es Neudeutsch, neue Bankgeschäftsmöglichkeiten. Die Fragen von telemedizinischer Versorgung, Verwaltungsdienstleistungen, das alles sind Dinge, an denen im digitalen Bereich gearbeitet wird, und es bricht mit der Vorstellung, dass nur der Globale Süden etwas aufzuholen hätte. Es ist also in unserem eigenen Interesse, dass wir uns mit der Frage befassen, wie wir unsere Politik unter anderem gegenüber unseren Nachbarn gestalten. Aus Entwicklungspolitik wird so Nachbarschaftspolitik. Aus der Entwicklungshilfe wird Entwicklungszusammenarbeit. So, wie es in einer guten Nachbarschaft üblich ist, wird diese von Menschen geprägt. Von Menschen bei uns, die sich vor allem ehrenamtlich einsetzen, oft aus ganz unterschiedlichen Gründen, weil sie aus christlicher Nächstenliebe in einer Kirchengemeinde engagiert sind, weil sie davon überzeugt sind, dass wir von unserem Wohlstand etwas teilen sollten, oder weil sie wissen, dass es eine nachhaltige Entwicklung auf dieser Erde und Frieden nur gibt, wenn alle Menschen eine gute Perspektive haben. Auch hier im Freistaat haben wir eine sehr vielfältige und vor allem breit getragene Entwicklungshilfegemeinschaft, auf die wir stolz sein können. Gern möchte ich an dieser Stelle allen Engagierten für ihren großen Einsatz ganz herzlich danken. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Es sind unterschiedliche Initiativen an Schulen, in Vereinen und Kirchen, die sich in konkrete Vorhaben einbringen oder längerfristige Projekte betreuen. Oft sind es übrigens auch unsere Kommunen und Gemeinden, die mit Städten in Afrika oder Lateinamerika partnerschaftlichen Kontakt haben. Es sind nicht nur die großen Städte wie Leipzig und Dresden, die aktiv sind, sondern beispielsweise kleine Gemeinden wie Nebelschütz mit Ouidah in Benin oder Radebeul mit einer Partnerschaft in Mexiko. Deshalb war es eine unglaublich beeindruckende Veranstaltung, die wir kurz vor der Pandemie gemeinsam mit dem damaligen Bundesentwicklungshilfeminister Gerd Müller hier in Sachsen hatten, zu der der Ministerpräsident eingeladen hatte und bei der die Kolleginnen und Kollegen aus dem Kabinett und viele aus unseren Kommunen dabei waren. Es waren Hunderte dort, die sich für diese Fragen interessiert haben. Ich glaube, es war für uns alle beeindruckend zu sehen, mit welchem Interesse, mit welchem Engagement und mit welcher Leidenschaft man diese Fragen bei uns gemeinschaftlich auf kommunaler Ebene angeht, man diese Chancen dort sieht und man bewusst ein Zeichen setzen will. Deshalb wollen wir das an dieser Stelle aufgreifen und fortsetzen. Deshalb ist für mich insgesamt beeindruckend zu sehen, mit wie viel Engagement bei uns im Land auf allen Ebenen für die Entwicklung und Zusammenarbeit gearbeitet wird. Deshalb war es, meine Damen und Herren, eine kluge Entscheidung, für die ich sehr dankbar bin, dass der Sächsische Landtag im Jahr 2017 einen eigenen Haushaltstitel zur Unterstützung dieser Arbeit eingeführt hat. Im laufenden Haushalt wurden die Mittel auf knapp 1 Million Euro erhöht. Dieses Geld ist Rückenwind für das breite zivilgesellschaftliche Engagement im Freistaat. Mit diesem Geld werden viele konkrete Projekte unterstützt. Beispielsweise konnten in diesem Rahmen über den Kleinprojektefonds in sechs Jahren 72 Vorhaben in 25 verschiedenen Staaten durchgeführt werden. Diese wurden von 32 sächsischen Vereinen durchgeführt, hinter denen Tausende Menschen stehen, die sich engagieren, spenden und ihre Informationen und Eindrücke weitergeben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das sind beispielsweise Projekte zur Erzeugung von Gemüse und Obst durch Hydrokultur in Uganda oder zur Verbesserung von Bewässerungssystemen in der Landwirtschaft in Usbekistan. Es gibt darunter auch Projekte zur Verbesserung von Schulinfrastruktur in Uganda, Sierra Leone oder Malawi oder die Stärkung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Frauen in Westkamerun. Wer einmal erlebt hat, mit wie viel Einsatz diese sehr konkreten Projekte umgesetzt werden, und wie viel Wertschätzung man dafür bekommt, der merkt, dass diese Vorhaben wirken. Sie wirken – das sollte man nicht unterschätzen – auch auf uns zurück und verändern unsere Perspektiven und Sichtweisen auf die Welt. Solche kleineren Projekte werden bei uns über den Kleinprojektefonds finanziert, der mit der Stiftung „Nord-Süd-Brücken“ einen fachlich versierten Partner für Verwaltungs- und Abrechnungsfragen hat. Sie sehen: Die Themenbreite der geförderten Vorhaben ist enorm. Erstaunlich ist, welche Wirkung die jährlich zehn bis zwölf Projekte mit einer Fördersumme von bis zu 25 000 Euro entfalten. Neben den Kleinprojekten unterstützen wir als Freistaat einzelne Großprojekte. Das größte und vielleicht bemerkenswerteste ist ein Projekt im Libanon. Ich war im Jahr 2018 mit Kolleginnen und Kollegen aus diesem Hohen Haus dort, und wir haben es uns selbst vor Ort angesehen. Vielleicht als Hintergrund: Der Libanon ist mit gut 5 Millionen Einwohnern nicht viel größer als unser Freistaat. Gleichzeitig hat er aber 1,5 Millionen Menschen, die aus Syrien fliehen mussten, aufgenommen. Darunter sind viele Kinder. Weil das Schulsystem im Libanon nicht in der Lage ist, diese Kinder aufzunehmen, übernehmen diese Aufgabe internationale Organisationen. Eine dieser Organisationen ist der in Dresden ansässige Verein „arche noVa“, ein Verein, der 1992 mit einfachsten Mitteln begann und in den letzten 30 Jahren zur größten ostdeutschen Hilfsorganisation herangewachsen ist. Auch darauf können wir in unserem Land stolz sein. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dieser Verein „arche noVa“ finanziert mit sächsischem Geld den Schulunterricht für etwa 800 Kinder. Das muss man sich einmal vorstellen: Ein sächsischer Verein sorgt dafür, dass 800 Mädchen und Jungs täglich zusammen lernen können. 800 Lebenswege können mit Schreiben, Lesen, Rechnen und guten Erfahrungen verbessert werden, und es können 800 Perspektiven für ein besseres Leben vor Ort gegeben werden. Neben diesem Kleinprojektefonds und unseren eigenen Landesprojekten sind auch Bund-Länder-Projekte eine wichtige Säule unserer Zusammenarbeit. Mit diesen Formaten sind wir in der Lage, gemeinsam mit dem Bund größere Projekte häufig unter Einbindung der Wissenschaft und der Wirtschaft auf den Weg zu bringen. So forschen beispielsweise Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Leipzig zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Uganda zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Klinikalltag und zum Anbau von Arzneipflanzen. Auch die Kollegen in unserem Wirtschaftsministerium und in unserem Landwirtschaftsministerium sind aktiv. Ich bin meinen beiden Kollegen außerordentlich dankbar dafür, dass sie in ihren Häusern Ressourcen dafür zur Verfügung stellen und sich in diese Bund-Länder-Projekte einbringen. Das Haus von Kollegen Dulig kümmert sich um den Bergbau in Mosambik, beim Kollegen Günther ist es der Schutz von Gewässern vor den Auswirkungen des Bergbaus in Peru. Meine Damen und Herren, das sind Projekte und Wege in den Globalen Süden, mit denen wir von Sachsen aus dort helfen. Wichtig ist es aber auch, dass wir hier im Land die Vernetzung und das Zusammenspiel der Akteure stärken. Wir müssen im Austausch untereinander Erfahrungen teilen, eine Plattform bieten sowie Hinweise für neue Projekte geben. Das ist die wichtige Arbeit, die das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen leistet. Neben der Arbeit mit den zivilgesellschaftlichen Akteuren befördert das ENS auch die Verbindung zur Politik, zu den Kommunen und zum Land. Regelmäßige Treffen dienen der Vernetzung, aber auch der Stärkung von Fähigkeiten und der Vermittlung von Wissen. Beispielsweise haben wir gemeinsam einen Workshop für unsere Akteure aus Sachsen zur neuen Methode der Spendenanwerbung, das Crowdfunding, organisiert und durchgeführt. Zudem koordiniert das ENS das Eine-Welt-Promotoren-Programm. Das sind Experten, die an Schulen oder in der außerschulischen Bildung Wissen vermitteln, zusammen mit Lehrern Unterrichtseinheiten vorbereiten und somit ein Verständnis für den Globalen Süden und die dort bestehenden Herausforderungen schaffen. Ohne die Unterstützung des Kollegen Christian Piwarz und seiner Kolleginnen und Kollegen im Kultusressort würde dieses wichtige Vermittlungsprogramm für unsere Schülerinnen und Schüler nicht stattfinden können. Das zeigt, dass wir diesen ressortübergreifenden Gedanken auch auf dem Feld der Entwicklungspolitik immer wieder stärken und stark machen müssen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich es noch einmal betonen: Unsere Hilfe und Unterstützung vor Ort ist sehr konkret. Das ist und sollte unser Schwerpunkt bleiben. Wichtig ist aber auch, dass wir bei uns das Verständnis für die Herausforderungen des Globalen Südens gerade im Kontext unserer vernetzten Welt stärken. Deswegen wollen wir auch diejenigen unterstützen, die bei uns aufklären, Informationen bereitstellen und dazu beitragen, den Blick über den Tellerrand hinaus zu richten; denn die Veränderungen um uns herum sind dramatisch. Es geht um nicht mehr oder weniger als um die Frage, wie wir in Zukunft in Sachsen, in Deutschland und in Europa leben wollen. Wie stellt sich die Lage heute dar? Auf der Erde leben seit Kurzem 8 Milliarden Menschen. 8 Milliarden! 70 % davon leben in autoritären oder teilautoritären Ländern. Die Zahlen zeigen eindrucksvoll: Es ist überhaupt nicht selbstverständlich, dass man – wie wir – in einem Land lebt, in dem Demokratie, Religionsfreiheit, Rechtsstaatlichkeit oder Marktwirtschaftlichkeit existieren. In einer zunehmend multipolaren Welt werden die Fragen, wer die Regeln der internationalen Zusammenarbeit zukünftig bestimmt oder ob die Menschenrechte in Zukunft noch universell geteilt werden, nicht mehr eindeutig ausgehen. Mit Sorge sehen wir deshalb die Entwicklungen wie den zunehmenden Einfluss Chinas oder Russlands oder anderer autokratischer Staaten in Afrika, die dort mit ganz anderen Vorstellungen Politik betreiben oder ihre Interessen durchsetzen, als wir es tun. Wir sehen auch, wie Minderheiten weltweit, insbesondere im Globalen Süden, unter Druck geraten und beispielsweise Homophobie zur Politik wird. Mit unserer Arbeit werden wir Regierungshandeln oder Politik nicht ändern; dafür sind wir zu klein. Aber wir stehen an der Seite der Zivilgesellschaften und an der Seite unserer Partner im Ausland und wollen dort Wirkung erzielen. Mit unseren Mitteln ermöglichen wir es Vereinen, Initiativen, Organisationen und auch nicht organisierten aktiven Bürgerinnen und Bürgern vor Ort, wirksam zu werden und somit unsere Werte erfahrbar zu machen. Dafür leisten auch die deutschen politischen Stiftungen Außerordentliches. Sie schaffen stiftungsübergreifend Freiräume, in denen sich junge Menschen und Vertreter der Zivilgesellschaft frei austauschen können. Deshalb ein herzliches Dankeschön an dieser Stelle den Vertreterinnen und Vertretern, die das im Ausland möglich machen, und auch Ihnen hier im Hohen Haus, die diese Arbeit oft mit eigenen Beiträgen gegenüber diesen Stiftungen unterstützen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Auch bei uns, meine Damen und Herren, ist es eine wichtige Aufgabe, über diese Zusammenhänge aufzuklären, zu informieren und Fachleute auszubilden. Deshalb bin ich sehr froh, dass wir mit UNU-FLORES nunmehr seit gut zehn Jahren eine wichtige Forschungseinrichtung – es ist die einzige der Vereinten Nationen – in unserem Freistaat haben. Sie bildet eine zentrale Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik und wirkt von Dresden in die ganze Welt. Globales und Lokales verbinden wir auch mit dem Dresdner Forum für Internationale Politik. Das Ziel, politische Strategien zu entwickeln und öffentliche Debatten anzustoßen, realisieren wir mit dem Forum in Kooperation mit der Stiftung Entwicklung und Frieden. Das Forum findet jährlich statt und ist ein weiterer wichtiger Knotenpunkt innerhalb der entwicklungspolitischen Landschaft unseres Freistaates. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich festhalten: Wir sind in Sachsen sehr gut aufgestellt, auch im Ländervergleich. Wir haben eine starke zivilgesellschaftliche Landschaft, mit der wir, ob im Inland oder im Ausland, vertrauensvoll zusammenarbeiten. Dafür bin ich sehr dankbar. Das wollen und werden wir in Zukunft fortsetzen. Dabei sollen folgende neun Punkte im Zentrum unserer weiteren Arbeit stehen: Erstens. Entwicklungszusammenarbeit braucht ein breites Netz an Unterstützern und Unterstützerinnen. Verlässlichkeit bei der Finanzierung hilft unseren Partnern bei der zumeist ehrenamtlich getragenen Arbeit. Wir wollen diese Unterstützung fortsetzen und weiter ausbauen. (Beifall des Abg. Sebastian Fischer, CDU) Zweitens. Den Kleinprojektefonds als wichtiges Element der Unterstützung von Vereinen und Ehrenamtlichen werden wir fortführen und die Arbeit des entwicklungspolitischen Netzwerkes Sachsen weiter unterstützen. Drittens. Die Bund-Länder-Projekte öffnen den Zugang zu größeren Projekten im Bereich von Forschung und Wirtschaftskooperationen. Dafür wollen wir auch weiterhin geeignete Projekte identifizieren, entwickeln, unterstützen und umsetzen. Viertens. Entwicklungszusammenarbeit braucht einen ressortübergreifenden Ansatz. Fragen von globaler Gesundheit, Bildung, gemeinsamer Forschung, Gleichstellung, Sicherheit, Rechtstaatlichkeit und vieles mehr sind die Grundpfeiler von Stabilität und Entwicklung. Wir helfen, Fortschritte zu erzielen, wenn wir sie in einem vernetzten Ansatz realisieren. Deshalb sind die Fragen der Entwicklungszusammenarbeit auch ein zentraler Punkt der Nachhaltigkeitspolitik des Freistaates Sachsen. Die konkrete Umsetzung werden wir unter Federführung der Staatskanzlei in enger Abstimmung mit den Ressorts und dem Landtag weiter voranbringen. Fünftens. Wir werden das Eine-Welt-Promotoren-Programm fortführen. Die Welt fängt vor der eigenen Tür an. Unser Handeln verändert die Welt; und was in anderen Ländern der Welt passiert, berührt auch uns. Das EineWelt-Promotoren-Programm bildet aus, vernetzt und informiert. Wir werden es fortsetzen. Sechstens. Nur wer für die Entwicklungen in einzelnen Ländern offenbleibt, wird Einfluss und Strategien entwickeln können, darauf zu reagieren. Das Bewusstsein dafür zu schärfen, Formate für Vermittlung zu schaffen und für deren Umsetzung zu werben, wollen wir stärken, indem wir das Dresdner Forum für Internationale Politik mit zeitgemäßen Formaten und relevanten Fragestellungen weiterentwickeln. Siebtens. Gemeinsam erreichen wir mehr. Deshalb wollen wir die Zusammenarbeit mit Regionen in den Ländern des Globalen Südens zum Gegenstand der Kooperationen mit unseren eigenen Regionalpartnern machen. Das schafft gemeinsame Aktivitäten, die verbinden. Das kann uns auch mehr Wirksamkeit bei unseren Maßnahmen verschaffen. Achtens. Wir sehen, wie wichtig diese Arbeit der internationalen Vernetzung für unsere Kommunen ist. Verantwortliches Handeln bedeutet auch, über den Tellerrand der eigenen Kommune, des eigenen Landes hinauszuschauen und zu sehen, was in der Welt passiert. Dazu werden wir eine Kommunalkonferenz durchführen und auch einzelne Vertreter aus Kommunen des Globalen Südens nach Sachsen einladen. Neuntens. Der vielleicht wichtigste Punkt unserer Arbeit ist der Ausbau einer engeren Kooperation mit einem Land in Afrika. Das haben wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen und dieses Anliegen wird von allen Koalitionspartnern getragen. Es gibt dafür sehr erfolgreiche Vorbilder in Deutschland, beispielsweise Rheinland-Pfalz, das seit 40 Jahren eng mit Ruanda verbunden ist oder NordrheinWestfalen mit Ghana. Als Freistaat Sachsen haben wir Uganda in den Blick genommen. Dafür gibt es viele Gründe: unter anderem das bereits bestehende große Engagement unserer sächsischen Vereine und Akteure, die oft schon vor Ort aktiv sind. Außerdem gibt es in Uganda mit dem Jesuit Refugee Service, mit den politischen Stiftungen und der Kooperation mit der christlichen Gemeinschaft Sant‘Egidio schon sehr viele und verlässliche Partner vor Ort, mit denen wir die Zusammenarbeit vertiefen wollen. Im vergangenen Jahr war ich mit einer sächsischen Delegation und Vertretern des Sächsischen Landtags dort. Begleitet wurden wir unter anderem von der Big Band des St.- Benno-Gymnasiums aus Dresden, das eine enge Beziehung mit Uganda aufgrund der Tatsache hatte, dass ein früherer Schulleiter nach seinem Ausscheiden dort diese Jesuiten-Gemeinschaft geleitet hat. Leider ist er während der Pandemie verstorben. Es war beeindruckend zu sehen, wie die jungen Leute diesen Austausch gestaltet haben. Ich bin mir sicher, dass insbesondere unsere jungen Menschen von diesem Austausch und neuen persönlichen Kontakten sehr profitieren werden. Meine Damen und Herren! Ich lade Sie alle herzlich ein, an der Gestaltung und Umsetzung dieser neun Punkte mitzuwirken. Wenn in den Gesprächen weitere Ideen und Vorhaben entstehen, werden wir die Letzten sein, die diesen zehnten oder elften Punkt nicht aufnehmen; denn wir sind überzeugt, dass sich jedes konstruktive Engagement und jedes wirksame Tun auf unsere eigene Gesellschaft positiv auswirken. Deswegen unterstützen wir mit Überzeugung Menschen, die für andere aktiv werden. Eigeninitiative und Interesse am Schicksal anderer Menschen sind wertvolle Ressourcen, die wir als Staat unterstützen, fördern und vor allem anerkennen sollten; denn von diesen Quellen lebt auch unsere Gesellschaft. Was die Menschen in unserem Land für andere Menschen leisten, sollte in unserer Leistungsbilanz auf der Habenseite verbucht werden. Es ist in unserem ureigenen staatlichen Interesse, dass dieses Engagement erhalten bleibt und wächst. Deshalb meine herzliche Bitte zum Schluss: Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Fragen des Globalen Südens und der Entwicklungszusammenarbeit auch in Zukunft einen festen Platz bei uns haben! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Ich danke Herrn Staatsminister Schenk für seine Fachregierungserklärung. Wir kommen nun zur Aussprache. Folgende Redezeiten wurden festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 26 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten und SPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD. Fraktionslose Abgeordnete haben keine Redezeit angemeldet. Wir beginnen mit der AfD-Fraktion. Das Wort ergreift Kollege Urban.
Jörg Urban AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute hat die Sächsische Staatsregierung eine Fachregierungserklärung zur Entwicklungshilfe bzw. zur Entwicklungszusammenarbeit abgegeben. Ich muss sagen: Die Quintessenz dieser Regierungserklärung lässt mich enttäuscht zurück. Viel Selbstbeschäftigung, viel heiße Luft, wenig Greifbares. Was wir allerdings sehen: immer mehr Geld für die Probleme in aller Welt, aber ständig neue Belastungen für unsere eigenen Gemeinden und Städte. (Beifall bei der AfD) Das scheint das Motto von CDU, GRÜNEN und SPD hier in Sachsen zu sein. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich kann über diese falsche Prioritätensetzung, gerade in der heutigen Zeit, nur noch den Kopf schütteln. (Zurufe von den GRÜNEN und der SPD) Mit Ihrer Politik der offenen Grenzen treiben Sie unsere Kommunen in den Ruin. Zugleich wollen Sie weiter das Steuergeld der Sachsen in alle Welt verschenken. (Beifall bei der AfD) Dieser Verantwortungslosigkeit setzen wir eine klare Botschaft entgegen, und die heißt „Unser Land zuerst!“ (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach! – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Lernen Sie endlich, dass sich Politik zuallererst um die eigenen Bürger kümmern muss! Lernen Sie endlich, zuerst an unsere Kinder, an unsere Schulen, an unsere Familien, an unsere Pflegebedürftigen und an unsere armutsgefährdeten Senioren zu denken! Solange hierzulande Ärzte fehlen, Pflegekräfte fehlen, Polizisten fehlen, sollte die Regierung eines Bundeslandes gar keine Zeit dafür haben, an den Problemen weit entfernter Dritte-Welt-Länder herumzudoktern; denn mehr ist es nämlich nicht. (Beifall bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Oh! – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Damit wäre das Wichtigste eigentlich schon gesagt. Aber – freuen Sie sich nicht zu früh – ich will Ihnen trotzdem noch einige wichtige Ratschläge (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Anhand!) für Ihr blumiges Vorhaben „Sachsens Beitrag für den Globalen Süden“ mitgeben. Erstens. Der Globale Süden braucht unsere Hilfe nicht. (Zuruf von der AfD: Toll! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wachstumsstarke Schwellenländer wie Brasilien oder Vietnam müssen wir nicht unterstützen. Wer Unterstützung braucht, ist vielmehr die von dem weltberühmten Ökonomen Paul Collier benannte unterste Milliarde der Weltbevölkerung, die hauptsächlich in Afrika zu finden ist. Zweitens. Zur Wahrheit gehört nun: Diese unterste Milliarde ist in den letzten 50 Jahren trotz immenser Entwicklungshilfe aus Europa immer weiter zurückgefallen. Das heißt, wir müssen das gesamte System unserer Entwicklungshilfe endlich einmal auf den Prüfstand stellen. (Frank Richter, SPD, steht am Mikrofon.) Diese Entwicklungshilfe hat ausschließlich neue Abhängigkeiten geschaffen und leider auch die Armut erhöht. (Beifall bei der AfD) Auch diese Hilfe braucht der Globale Süden nicht.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Frank Richter SPD
Herr Kollege Urban, bezieht sich Ihre Generalkritik auf die Regierungserklärung oder auch auf die vielen Projekte, die die Zivilgesellschaft initiiert hat, beispielsweise arche noVa, eine Dresdner Institution, die sich aus freien Stücken, auch ehrenamtlich, für die Entwicklungsarbeit bzw. -zusammenarbeit einsetzt, oder lassen Sie die einfach rechts liegen?
Jörg Urban AfD
Überhaupt nicht. Vielen Dank für die Frage; die beantworte ich gern. Die Zivilgesellschaft, wenn sie eine Zivilgesellschaft ist, das heißt, wenn sie aus eigener Kraft und aus ehrenamtlichem Engagement lebt, ist hoch zu achten und zu und unterstützen, allerdings nicht mit Steuergeldern. (Einzelbeifall bei der AfD) Dafür gibt es die Möglichkeit privater Spenden, und alle die, denen es am Herzen liegt, sollen auch privat spenden und sich engagieren. Wir haben leider in Sachsen eine Entwicklungshilfelandschaft, die sich zum größten Teil aus Steuergeldern finanziert und nur zu einem sehr kleinen Teil aus Spenden. (Zurufe von den LINKEN) Das ist eine Fehlentwicklung, und am Ende sehen wir die Ergebnisse in Afrika. Da wird Geld ausgegeben für Dinge, die innerhalb von zwei Jahren kaputt sind, für die niemand mehr verantwortlich ist. (Staatsminister Martin Dulig: Wenn Sie keine Ahnung haben!) Privates Engagement, private Spenden sind der richtige Weg. Dazu müssten Sie aber den Leuten ein bisschen mehr von ihren Einkommen übriglassen und sie nicht steuerlich ausquetschen wie Zitronen; dann könnte man nämlich auch mehr spenden. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CDU) Drittens. Ein chinesisches Sprichwort sagt: „Gib einem Hungernden einen Fisch, und er hat einen Tag zu essen. Lehre ihn das Fischen, und er wird nie wieder hungern.“ (Zuruf von der AfD: Genau!) Und genau das müssen wir bei den Ländern Afrikas beherzigen. Deshalb: Keine Geschenke mehr, dafür aber Bildung, Marktwirtschaft und günstige Energie. (Beifall bei der AfD) Das bringt uns zu viertens: Wenn es einen gegenseitigen Nutzen gibt, dann sollen sächsische Unternehmen, Kirchgemeinden, Kommunen und auch sächsische Hochschulen – natürlich selbstständig und ohne staatliche Weisung – mit Partnern aus dem Globalen Süden zusammenarbeiten. Das schaffen diese Akteure auch ohne Sie. Doch in welchen Bereichen lohnt sich so eine Zusammenarbeit eigentlich? Der bereits zitierte Paul Collier hat herausgefunden, dass Afrika über bekannte Bodenschätze im Wert von nur 23 000 Dollar pro Quadratkilometer verfügt. In den reichen Ländern dieser Welt ist dieser Wert an Ressourcen fünfmal so hoch. Woran kann das liegen? (Antje Feiks, DIE LINKE: Weil es viel teurer ist!) Ist Afrika wirklich so arm an Bodenschätzen? Nein, natürlich nicht, ganz sicher nicht. Die Rohstoffe und Bodenschätze Afrikas sind einfach noch kaum entdeckt. Rohstoffsuche ist aufwendig, und sie erfordert Spezialwissen. Hierbei können wir Afrika helfen, zum Beispiel mit geologischen Untersuchungen. Und wir können das mit unseren eigenen Interessen perfekt in Einklang bringen. Sachsen braucht nämlich viele dieser Rohstoffe selbst. Fünftens. Helfen Sie sächsischen Unternehmen, in Afrika Profite zu erwirtschaften. Chinesische Unternehmen beuten in Afrika Rohstoffvorkommen aus. (Antje Feiks, DIE LINKE: Juhu!) Damit dieses profitable Geschäft funktioniert, bauen sie Kraftwerke, Straßen, Häfen und Flugplätze. Es spricht Bände, dass diese kapitalistischen Unternehmungen von intellektuellen Politikern und Journalisten aus Afrika als wertvoller eingeschätzt werden als die meisten europäischen Entwicklungshilfeprojekte der letzten Jahrzehnte. Intellektuelle in Afrika, wie die Ökonomin Dambisa Moyo aus Sambia, Menschen, die sich ernsthaft Gedanken um die Zukunft ihrer Länder machen, sagen: Eure Art der Hilfe brauchen wir nicht; sie schadet unseren Ländern. Sechstens. Auch wenn die Klimaretter unter Ihnen jetzt vielleicht Schnappatmung bekommen, möchte ich sogar noch einen Schritt weiter gehen. China und Indien werden oft dafür kritisiert, dass sie in Afrika Kohlekraftwerke bauen. Doch ich sage Ihnen: Diese Strategie ist nicht nur richtig, sie trägt auch deutlich mehr zum Umweltschutz bei als Ihr globalistischer Klimawahn; denn die unheimlich hohen Geburtenraten in Afrika sinken nur, wenn sich die Lebensbedingungen deutlich verbessern, zum Beispiel durch günstige und verfügbare Energie für jeden. Auch moderne Kohlekraftwerke können also dazu beitragen, die Überbevölkerung, die global größte ökologische Herausforderung, zu bewältigen. (Antje Feiks, DIE LINKE: Ja?) Werfen Sie also Ihre Klimaideologie am besten auf den Müllhaufen der Geschichte. Sie steht der Bekämpfung der Armut und der Rückständigkeit sowie einem echten Umweltschutz nur im Weg. (Beifall bei der AfD) Siebtens. Bei der Anwerbung tatsächlicher Fachkräfte aus den Ländern des Südens mahne ich zur Zurückhaltung. Wenn in Afrika jeder, der etwas kann, seine Heimat verlässt, dann fehlen diesen Ländern die besten und die kreativsten Arbeitskräfte. (Zuruf von der AfD: Genau!) Dann nehmen Sie diesen Ländern erst recht jede Entwicklungsmöglichkeit. Dann versinken diese Länder erst recht in Armut. Der Globale Süden hat nämlich ein Anrecht auf seine ausgebildeten Fachkräfte. (Beifall bei der AfD) Sie abzuwerben ist nur eine Form des Neokolonialismus. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach! – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Achtens: Und wenn Sie nun trotzdem an Ihrer aktuellen Politik der unkontrollierten Masseneinwanderung festhalten, dann befördern Sie das, was Jean und John Comaroff „Globalisierung des Südens“ nennen. Das heißt, Sie importieren dann die Zustände, die Sie im Globalen Süden beklagen, nach Europa und nach Deutschland. (Zuruf von der AfD: Genau!) Peter Scholl-Latour sagte sehr treffend: „Wer halb Kalkutta aufnimmt, rettet nicht etwa Kalkutta; er wird selbst Kalkutta.“ Wer so etwas macht, ruiniert das eigene Land; wer so etwas macht, kann irgendwann den Armen in dieser Welt nicht mehr helfen, weil er selbst arm geworden ist. (Antje Feiks, DIE LINKE: Oh ja, genau!) Neuntens: Entwicklungshilfe und Entwicklungszusammenarbeit sind Aufgaben des Bundes und nicht der Länder. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Also – –!) Wenn sie uns keinen unmittelbaren, keinen quantifizierbaren Nutzen für den Freistaat Sachsen benennen können, der nicht genauso über etablierte Institutionen wie Wirtschaftsförderung, Außenhandelskammern oder Konsulate erreicht werden kann, dann ist eine eigene sächsische Entwicklungshilfe nur teures Staatstheater. Aber Scheinheiligkeit ist ja ohnehin das Markenzeichen dieser Regierung. Nur, damit sich die Regierung und einige NGOs als Gutmenschen darstellen können, dürfen keine sächsischen Steuergelder verpulvert werden. (Beifall bei der AfD) Für Hilfe in anderen Ländern – ich sagte es schon – gibt es die Möglichkeit privater Spenden. Die Wahrheit ist nämlich, dass viele NGOs der Entwicklungshilfe fast vollständig über Steuergelder finanziert werden. Steuergelder müssen sparsam für die unmittelbaren Staatsausgaben in Sachsen eingesetzt werden. Zehntens. Ja, uns wäre es am liebsten, wenn Sie die Millionen für Entwicklungshilfe lieber direkt in Sachsen investieren würden. Es gibt aber auch Projekte, die nicht nur der Selbstbeweihräucherung von Politikern oder der Selbstversorgung von NGOs dienen. Im letzten Jahr gab es wenigstens ein Projekt, das wir zumindest inhaltlich gutheißen. Wenn der Freistaat Sachsen rund 300 000 Euro für Schulbildung im Libanon für syrische Kinder ausgibt, so erkennen wir das als sinnvoll an. Denn Hilfe vor Ort in dieser Form ist besser und viel günstiger, als Tausende syrische, afghanische und libysche Jugendliche in sächsische Schulklassen zu drängen. Aber – und damit bin ich bereits bei Punkt 11 – was die Bundesregierung und auch die Sächsische Staatsregierung bisher sträflich versäumen, ist: Jede Entwicklungshilfe muss an die Rücknahme von Ausreisepflichtigen gekoppelt sein. (Beifall bei der AfD) Länder, die illegale Migranten nicht zurücknehmen, dürfen keinen Cent Entwicklungshilfe bekommen, auch nicht aus Sachsen. Mit Punkt zwölf mache ich nun das Dutzend voll, das Dutzend gut gemeinter Ratschläge für eine sinnvolle und nützliche Kooperation (Sören Voigt, CDU: Gut gemeint?) mit den Ländern des Globalen Südens. Hören Sie auf, den Sachsen und den Deutschen Schuldgefühle einzureden! Wie Siegfried Kohlhammer bereits vor 30 Jahren empirisch belegt hat, leben wir nicht auf Kosten der Dritten Welt. (Zuruf von den LINKEN: Natürlich!) Alle afrikanischen Länder haben zusammen einen Anteil von nur 3 % am Welthandelsvolumen. Die Import- und Exportpreise der afrikanischen Länder haben praktisch keinerlei Bedeutung für unser Preisgefüge oder für unseren Wohlstand. Im Gegenteil. Derzeit profitiert der Globale Süden von den technologischen Fortschritten der Industrienationen. Unsere deutschen Unternehmen sind es vielmehr, die in Afrika die höchsten Löhne bezahlen. Wir können allerdings nur dann Wohlstand und deutsche Ingenieurskunst in alle Welt bringen, wenn wir selbst den Pfad des Fortschritts und der Technologieoffenheit nicht verlassen; so, wie es die deutsche und leider auch die sächsische Politik derzeit praktizieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entwicklungshilfe der Staatsregierung ist aus unserer Sicht unnötig, und sie ist heuchlerisch. Das sieht man vor allem daran, dass noch nicht einmal die Hälfte der Gelder wirklich im Ausland ankommt. Die andere Hälfte versickert in der sächsischen Bürokratie und bei scheinheiligen deutschen Vereinen, die sich in Wirklichkeit nur selbst versorgen wollen. Bis auf wenige Ausnahmen sollten daher alle entwicklungspolitischen Maßnahmen des Freistaates Sachsen eingestellt werden; denn gut für die Welt ist, wenn jeder zunächst sein eigenes Land, seine eigene Heimat, seine eigene Umwelt pflegt und dann mit anderen Nationen Handel zum gegenseitigen Vorteil treibt. (Zurufe von den LINKEN) Dieses vernünftige Grundverständnis fehlt leider der sächsischen Regierung und insbesondere der CDU. (Sören Voigt, CDU: Mal über den Tellerrand schauen!) „Nächstenliebe statt Fernstenliebe“ heißt das Gebot der Stunde. (Sören Voigt, CDU: Es heißt Nächstenliebe!) Hypermoralische Weltrettungspolitik nützt niemandem. Sie ist immer nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wer die Welt wirklich verändern will, packt in seiner eigenen Heimat an. Global denken, lokal handeln – nicht umgekehrt. Deshalb muss das Steuergeld der Sachsen in Sachsen bleiben. Unsere Gemeinden und unsere Städte zuerst! Herr Kretschmer – er hat sich schon wieder davongemacht – sollte aufhören, sich um die Probleme anderer Länder zu kümmern, auf die er ohnehin keinen Einfluss hat. Es wäre wichtiger, dass er sich endlich ernsthaft um die wachsenden Probleme unserer sächsischen Unternehmen, unserer sächsischen Bürger kümmert. Hier haben nämlich 30 Jahre CDU genügend Defizite angehäuft. Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Starker Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Die Aussprache wurde durch die AfD-Fraktion eröffnet; das Wort hatte Kollege Urban. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Modschiedler. – Entschuldigung, Frau Kollegin Kliese. Wie konnte ich Sie übersehen! Eine Kurzintervention an Mikrofon 3; bitte.
Hanka Kliese SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Es ist richtig, ich begehre eine Kurzintervention in Bezug auf den Redebeitrag, den wir gerade gehört haben. Ich denke, Herr Urban hat hier ganz anschaulich gezeigt, was passiert, wenn man eine vorbereitete Rede vorliest, die in keiner Weise darauf eingeht, was tatsächlich gesagt worden ist. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Sie haben in Ihrer Rede auf Dinge Bezug genommen, die hier überhaupt nicht gesagt worden sind. Sie haben es aber vollkommen versäumt, über die konkreten Projekte zu sprechen, die der Staatsminister sehr wohl ausgeführt hat. Beispielsweise haben Sie sich auf ein Sprichwort bezogen, in dem es darum geht, dass ein Fisch geschenkt wird, was nichts bringen würde, weil man den Leuten beibringen muss, zu angeln. (Zuruf von der AfD: Genau so ist es!) Genau das machen sächsische Projekte in Uganda. Davon haben Sie keine Ahnung. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Sie haben an dieser Stelle klar bewiesen, dass Sie von all den tollen Projekten, die es in Uganda gibt – ehrenamtlich und auch mit staatlicher Unterstützung – einfach nichts wissen, dass Sie nichts von dem verstanden haben, was sächsische Entwicklungszusammenarbeit tatsächlich ist. Das zeigt, dass Sie fachlich überhaupt keine Ahnung vom Inhalt dieser Debatte hatten. (Marko Schiemann, CDU: Genau so ist es!) Sie haben sich dazu eingelassen, dass man nur vom Wert her zu qualifizierende Projekte im Ausland unterstützen sollte und dass nur Menschen unterstützt werden sollten, wenn ein zu qualifizierender Wert dabei herauskommt. Wenn ich mir Ihren Redebeitrag anhöre und mir vergegenwärtige, dass Sie und Ihre ganze Fraktion auch von sächsischen Steuergeldern bezahlt werden, dann frage ich mich, wo da der qualifizierende Wert ist. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Protest von der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention von Frau Kollegin Kliese. Jetzt reagiert Herr Kollege Urban, der hier angesprochen wurde. Bitte.
Jörg Urban AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Frau Kollegin Kliese, eine Fachregierungserklärung behandelt ein Thema aus Sicht des Freistaates Sachsen. Wenn eine Fachregierungserklärung vom Ministerium richtig behandelt wird, dann wird sie spätestens am Tag vorher an die Fraktionen ausgegeben, damit man weiß, worüber das Gespräch geführt wird. Das machen andere Ministerien; Herr Schenk hat das nicht gemacht. (Sabine Friedel, SPD: Man kann doch einfach zuhören, Herr Urban!) Dementsprechend bereiten wir uns auf dieses Thema vor und tragen unsere Positionen zu diesem Thema vor. Genau das habe ich gemacht. Ich glaube, es ist wichtig, das zu machen, weil der Freistaat Sachsen als Bundesland nicht für Entwicklungshilfe zuständig ist. Er maßt sich das nur an. Sie haben gehört, was hier gemacht wird. Ein Großteil des Geldes geht in gegenseitige Beweihräucherungen auf Konferenzen, bei denen sich von Steuerzahlern finanzierte Vereine treffen, Politiker Grußworte halten, (Beifall bei der AfD) dann in den Broschüren ihrer Ministerien darüber berichten und sich damit schmücken, dass sie irgendetwas in der Welt machen. Die Wahrheit ist aber – und das habe ich Ihnen auch gesagt –: In Afrika braucht Ihre Hilfe niemand. Das sagen regelmäßig afrikanische Intellektuelle. Diese sagen: Die Chinesen bringen die Wirtschaft in Gang und schaffen Wohlstand. Da passiert etwas. Die Europäer kommen mit ihrem Mitleidsbonus daher. Sie feiern am meisten sich selbst und machen kleine Projekte, die auf unser Land überhaupt keinen Einfluss haben. (Robert Clemen, CDU: So ein Blödsinn!) Sie schaffen Abhängigkeiten. Sie machen genau das nicht, was gemacht werden sollte, nämlich die Menschen dazu zu bringen, dass sie selbständig für ihren Wohlstand sorgen können. Das ist die Hauptsache. (Proteste bei der CDU) Es ist natürlich eine ganz billige Nummer, auf die Finanzierung der Fraktionen einzugehen. Dieses Parlament wird aus Steuergeldern finanziert. Das heißt aber nicht, dass sich alles im Land aus Steuergeldern finanzieren kann. Irgendwann sind die Steuerzahler so weit ausgequetscht, dass kein Geld mehr da ist. Das ist der Punkt. Der Verweis auf dieses Parlament nützt gar nichts. Sie können gern spenden. Sie können die Vereine gern mit der Hälfte Ihrer Diäten unterstützen. Das machen Sie bestimmt nicht. Sie wollen das mit dem Geld anderer Leute machen. Das ist der große Fehler. Das Steuergeld ist immer von Menschen erarbeitet worden, von Unternehmen, von Bürgern.
Jörg Urban AfD
Dieses Geld gehört den Bürgern. Es ist nicht dazu da, dass Sie sich als Politiker damit schmücken. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Reaktion. Jetzt fahren wir fort in der Rednerreihe. Das Wort ergreift für die CDU-Fraktion Herr Kollege Modschiedler.
Martin Modschiedler CDU
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den letzten Satz von Ihnen, Herr Urban, aufgreifen. „Global denken und global handeln“ ist, glaube ich, der bessere Ansatz. Sie haben das „global handeln“ einfach weggelassen und „Ich, ich, ich!“ gerufen. (Sören Voigt, CDU: Er kann nicht so weit denken!) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Oliver Schenk hat in seiner Fachregierungserklärung die Grundzüge und Leitlinien des entwicklungspolitischen Engagements des Freistaates Sachsen offen dargelegt. Wir alle haben gehört, welche Schwerpunkte gesetzt und welche Haushaltsmittel dafür eingeplant werden. Herr Staatsminister, ich danke Ihnen für Ihre sachlichen, aber gleichermaßen auch – und das ist wichtig – beherzten Ausführungen zu diesem wichtigen Thema. Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU – Zuruf von der CDU) – Es ist auch wichtig, wenn ich mir anhöre, was da gerade gekommen ist. Ich konnte und kann mir vorstellen, wie die Redebeiträge aus den Reihen der Opposition ausfallen werden bzw., Herr Urban, ausgefallen sind. Von ganz rechts habe ich ein empörtes „Alles falsch! Viel zu viel! Ich, ich, ich!“ gehört. Das war Ihre Aussage. Sie schauen nicht einmal über den Tellerrand. Global denken wollten Sie vielleicht noch, aber über den Tellerrand schauen wollten Sie nicht. Von der linken Seite wird wahrscheinlich genau das Gegenteil kommen. Da heißt es dann: Es war viel zu wenig, das reicht nicht, wir müssen noch mehr machen. (Zurufe von den LINKEN: Das stimmt ja!) Ja, natürlich können wir immer noch mehr machen. Seien wir froh, dass wir noch mehr machen können. Aber vergessen wir dabei nicht, dass es viele weitere wichtige Akteure auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit und der Entwicklungshilfe gibt. Ich denke da an die anderen 15 Bundesländer, die sich gemeinsam mit dem Freistaat Sachsen im Januar 2021 auf einen Grundsatzbeschluss zur Entwicklungszusammenarbeit verständigt haben; Herr Minister, Sie haben es erwähnt. Das waren alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland und nicht wir allein. Ich denke da an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem für das Jahr 2023 12 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Ich denke an die vielen Nichtregierungsinstitutionen und natürlich auch an die kirchlichen Hilfswerke, die sich da engagieren. Hier wird wahnsinnig viel im Ehrenamt geleistet, das darf man nicht vergessen. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und den LINKEN) All diese verschiedenen Akteure leisten gemeinsam einen beachtlichen und einen gewichtigen Beitrag, und das nicht nur in finanzieller, sondern auch in ideeller Hinsicht, zum Beispiel in Form von Kooperationen, Austauschprogrammen, Know-how- und Wissenschaftstransfer und vielem mehr. Das geht nur, wenn wir das gemeinsam machen – Staat und private Spenden –, und dies nicht den anderen überlassen und nur zuschauen. Das ist nicht unsere Aufgabe als Freistaat Sachsen. Noch ein Wort nach ganz rechts: Ihre pauschale Formulierung zur Lösung dringender Fragen und Herausforderungen unserer Zeit lautet immer: Wenn jeder an sich denkt, dann ist an alle gedacht. Herr Urban, so kann man Ihre letzte Rede auch wieder zitieren. Mit dem damals von Ihnen gewählten Debattentitel „Unser Land zuerst statt zuletzt!“ im letzten Plenum ist das wieder mehr als deutlich geworden. (Zuruf des Abg. André Wendt, AfD) Aber in einer globalisierten und vernetzten Welt laufen wir mit einem solchen Ansatz volle Kanne gegen die Wand. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Wir müssen wissen – – (Carsten Hütter, AfD: Ja, richtig: Alle sächsischen Steuermittel nach Afrika, genau!) – Ja, und Sie dürfen mitfahren, wenn Sie wünschen. Natürlich müssen wir auf unsere Nachbarn schauen. Das ist das globale Denken. Wir müssen es in naher Distanz tun – hier in unserem Bundesland, in Deutschland –, aber auch fern. Je sorgsamer und nachhaltiger wir von Europa, von Deutschland und auch von Sachsen aus konkrete Entwicklungshilfe leisten, umso besser können wir Fluchtursachen bekämpfen und im besten Wortsinn Hilfe zur Selbsthilfe leisten, umso besser wird es uns gelingen – das ist wichtig –, die großen Fluchtbewegungen zu vermeiden oder mit dieser Hilfe zumindest abzumildern. Es geht doch einfach darum, den Menschen vor Ort Perspektiven zu schaffen, und das müssen wir tun. Genau aus diesem Grund – das haben wir vom Staatsminister gehört – engagiert sich der Freistaat Sachsen. Erstens tut er das bei der Unterstützung von Kleinprojektefonds bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken. 2017 wurden 72 Projekte in 25 verschiedenen Staaten gefördert: zur Verbesserung von Bewässerungssystemen und der Landwirtschaft sowie zur Verbesserung der Schulinfrastruktur. Dieses Engagement – Zugang zum Wasser auf der einen Seite und Bildung – ist für uns eigentlich der beste Beweis dafür, dass man auch mit kleinen Summen zielgerichtet und vor allem sehr wirksam Hilfe leisten kann. Sachsen unterstützt – zweitens – die Förderung von Schulunterricht für syrische Flüchtlingskinder. Wir alle wissen: Bildung ist wiederum der Schlüssel für ein selbstbestimmtes Leben – wichtiges Thema. Drittens strebt Sachsen den Aufbau einer noch engeren Kooperation mit Uganda an. Auch hier steht wieder, gemeinsam mit vielen beteiligten Organisationen, die Verbesserung des Lebensstandards im Vordergrund – übrigens ein Ziel christlicher Nächstenliebe –, für ein lebenswertes Leben. Staatsminister Schenk hat eine ganze Reihe weiterer Bausteine wie Weiterentwicklung, Unterstützung und die Umsetzung der Bund-Länder-Projekte genannt. Für uns als CDU-Fraktion besteht aber kein Zweifel: Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe sind wesentliche und föderalistische Bestandteile der deutschen Außenpolitik. Es ist keine reine Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland, sondern des Bundes und auch der Länder. Wir haben hierbei eine gemeinsame Verantwortung, und dieser sollten wir uns als Parlament auch stellen. Doch diese verantwortungsvollen Aufgaben müssen auf verschiedene Schultern verteilt werden: Nicht einer allein, sondern einer für alle. Hier leistet Sachsen seinen wichtigen Beitrag, und das eben nicht – wie immer wieder behauptet wird – nach dem Gießkannenprinzip, sondern hier wird sorgfältig geprüft und mit erfahrenen und vertrauensvollen Partnern ein klarer Fokus ermittelt. Das kostet nun einmal ein wenig Geld. Ich möchte im Namen der CDU-Fraktion allen Organisationen, allen Vereinen, allen Kirchen und Gemeinschaften für ihre ehrenamtliche Tätigkeit danken, die mit uns gemeinsam für eine gute Sache an einem Strang ziehen – und was viel wichtiger ist, auch noch in dieselbe Richtung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Modschiedler hatte das Wort. Er sprach für seine CDU-Fraktion. Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Mertsching.
Antonia Mertsching Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Das Thema Entwicklungspolitik ist ein Bereich, in dem man den Freistaat für sein Handeln inzwischen wirklich loben kann. Das war nicht immer so. Hatte man es bis 2015 nicht wirklich geschafft, einmal über den sächsischen Tellerrand zu schauen, so hat sich seitdem viel verändert. Dafür zeichnen sich drei Dinge als verantwortlich, die dazu beigetragen haben: Als Erstes die Zukunftstour des Bundesministers Müller, der im Jahr 2016 durch alle Bundesländer getourt ist und sie mit einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung an ihre entwicklungspolitische Verantwortung erinnert hat. Da hatten auch alle sächsischen Vereine Gelegenheit, ihre Arbeit zu präsentieren. Der Minister nahm sich die Länderchefs beiseite; denn Entwicklungspolitik ist tatsächlich nicht allein Bundesaufgabe. Woraus besteht Entwicklungspolitik? Entwicklungspolitik besteht aus Bildungsarbeit, fairem Handel, Antirassismus und Entwicklungszusammenarbeit. Es ist eine Verantwortung, und diese Verantwortung für eine nachhaltige und gerechte Entwicklung in dieser Welt tragen wir alle gemeinsam, und deswegen ist es auch eine Landesaufgabe. Der zweite Grund, warum sich in Sachsen die Einstellung zur Entwicklungspolitik verändert hat, sehe ich im Rücktritt von Stanislaw Tillich im Jahr 2017 und dem damit verbundenen Wechsel der Verantwortlichkeiten in der Sächsischen Staatskanzlei. Die neue Hausspitze um CdS Schenk zeigte sich offener für das Thema und die zivilgesellschaftlichen Akteure, die sich in dem Bereich engagieren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das stimmt!) Drittens, und das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt, warum sich auch die Politik in Sachsen verändert hat: die unablässige und souveräne Arbeit des Entwicklungspolitischen Netzwerks Sachsen und seiner über 70 Mitgliedsvereine. Diese Vereine engagieren sich zum Teil schon seit über 50 Jahren in den Bereichen Fairer Handel, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Antirassismus oder meist – dann ganz klassisch – in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, vom Aufforsten des Regenwalds in Vietnam oder auf Borneo bis zum Schulbau in Uganda. Einige von ihnen sind heute hier, und ich möchte meinen ehemaligen Mitstreiterinnen und Mitstreitern an dieser Stelle ganz herzlich danken für eure ermutigende, inspirierende und größtenteils auch ehrenamtliche Arbeit. Eure Arbeit macht diese Welt ein wenig gerechter. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin, ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie nach unserer Geschäftsordnung nicht die Tribüne ansprechen dürfen.
Antonia Mertsching Die Linke
Ah, okay. (Vereinzelt Heiterkeit)
Antonia Mertsching Die Linke
Gut zu wissen. – 2015 war also ein entscheidendes Jahr für die entwicklungspolitische Arbeit weltweit; denn in diesem Jahr wurden die Sustainable Devolopment Goals verabschiedet, die globalen Nachhaltigkeitsziele. Mit ihnen gab es einen Paradigmenwechsel; denn damit gab es nicht mehr die klassischen Entwicklungsländer, die man als irgendwie rückständig bezeichnete und denen man doch helfen müsse, sondern endlich nahmen die Vereinten Nationen und auch die deutsche Politik die Forderung der Zivilgesellschaft auf, alle Länder dieser Erde als „in Entwicklung“ zu begreifen, also als Entwicklungsländer – da in keinem Land auf dieser Erde der Wohlstand gerecht verteilt ist, die Ressourcen nachhaltig bewirtschaftet werden oder es keine Diskriminierung oder Rassismus oder Unterdrückung anderer gibt. Auch wir als Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen, bei dem ich damals gearbeitet habe, haben uns damals in einem langen Netzwerkprozess mit der Frage beschäftigt: Was ist eigentlich Entwicklung, und welche Entwicklung vertreten wir heute? Dabei haben wir als Netzwerk auch Stimmen aus dem Globalen Süden gehört. Entwicklungspolitik entstand im Prinzip aus einer Rede des US-amerikanischen Präsidenten Truman im Jahr 1949, in der er davon sprach, dass es ein mutiges neues Programm brauche, um die Vorteile des westlichen bzw. USamerikanischen wissenschaftlichen Fortschritts und des industriellen Fortschritts für die Verbesserung und das Wachstum unterentwickelter Gebiete verfügbar zu machen. Von einem Tag auf den anderen war die Welt unterteilt in „entwickelte“ und „unterentwickelte“ Länder. Das ist typisch für die US-amerikanische oder europäische Sicht auf die Welt, die die Menschen in anderen Gegenden der Welt seit jeher beleidigt. Die einen wissen, was die anderen zu können, zu tun und zu brauchen haben. Viele Länder haben dann versucht, dem westlichen Entwicklungsmodell nachzueifern. Einigen ist die Industrialisierung gelungen, andere hängen bis heute durch, wieder andere lassen sich nicht mit diesen Maßstäben oder Konzepten messen. Sie lehnen die vorgeschriebene Art, sich zu entwickeln, berechtigterweise ab und haben ihre eigenen Ideen von einem guten Leben oder messen das Bruttonationalglück. Fakt ist: Das Modell westlicher Industrialisierung und Wohlstandsgewinnung entzieht uns allen die Lebensgrundlage. Das Klima erhitzt sich unaufhörlich, und der ganze Planet wird für Rohstoffe umgegraben. Arten- und Waldsterben schreiten unaufhörlich voran. Der Hunger in der Welt ist nicht getilgt. Die Reichen werden immer reicher, sowohl einzelne Milliardäre als auch die Staaten. Doch alle glauben weiter an den Kapitalismus und dass er noch allen den Segen bringen wird. Aber es ist nicht möglich. Es ist nicht möglich, weil ein Land wie Mauretanien über 2 000 Jahre brauchen würde, bis es nach unseren Maßstäben entwickelt wäre. Länder wie Mexiko oder Brasilien benötigen 400 oder 500 Jahre. In der Zwischenzeit profitieren wir von diesen ungleichen Beziehungen. Die meisten afrikanischen und lateinamerikanischen Länder dienen uns nämlich als Rohstofflieferanten. Für die unbändige Konsumlust des Westens geben sie ihren Boden, ihre Ressourcen und ihre Kultur her. Sie können sich dem auch kaum verweigern, denn korrupte Eliten in diesen Ländern machen es möglich. So blicken wir mitleidig auf viele Länder dieser Welt, die einfach noch nicht da sind, wo wir stehen. Mit dieser Weltsicht meinte man immer, ihnen helfen zu müssen. Unser vermeintliches Recht darauf, jeden Tag Fleisch zu essen, Obst und Gemüse zu jeder Jahreszeit, jeden Tag Kaffee und Schokolade, Klamotten noch und noch, alle zwei Jahre ein neues Handy, jeder ein eigenes Auto, regelmäßige Flugreisen usw. usf.: Würden alle Menschen so leben wie wir, könnten wir uns diesen Planeten nicht mehr leisten. Es ist deswegen übrigens ein Märchen, von Überbevölkerung zu sprechen; denn es gibt nicht zu viele Menschen auf dieser Welt. Es gibt nur zu viele Menschen, die über den Verhältnissen leben. Von daher ist Entwicklungszusammenarbeit auch so etwas wie ein moralischer Ablasshandel. Wir möchten nicht auf unsere, für die Erde nicht mehr tragbaren Konsumgewohnheiten verzichten. Deswegen helfen wir hier und da den Armen. Wer aber Entwicklungspolitik ernsthaft betreiben möchte, der fängt bei sich selbst an. Für den Freistaat Sachsen würde das bedeuten, endlich ein Vergabegesetz auf den Weg zu bringen, das den Einkauf von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit unterbindet, das die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm nachweislich fordert und ökologischen Ansprüchen genügt, die den natürlichen Grenzen unseres Planeten entsprechen. Ich empfehle Ihnen dies als Punkt zehn in Ihrer Liste zu ergänzen. (Beifall bei den LINKEN) Allen Menschen eine Entwicklung nach ihren eigenen Vorstellungen zu ermöglichen, fängt damit an, faire Handelspartnerschaften aufzubauen. Wir haben hier in Dresden das größte Vertriebszentrum für fair gehandelte Waren in den östlichen Bundesländern, die F.A.I.R.E. eG. Warum gibt es kein vom Freistaat initiiertes fair gehandeltes Schälchen Heeßen? Kaffee, das Lieblingsgetränk der Deutschen und auch der Sachsen – aber nur unter 10 % sind überhaupt fair gehandelt. Fangen Sie doch hier an, Handelspartnerschaften, zum Beispiel mit Uganda, aufzubauen und schenken Sie den Gästen der Staatsregierung regelmäßig diesen Kaffee ein! Sachsen hat es in den letzten Jahren geschafft, sowohl im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung als auch im Bereich internationale Zusammenarbeit bemerkenswerte Schritte nach vorn zu gehen. Wann werden wir endlich unserer Verantwortung für faire Handelspartnerschaften gerecht, um Menschen von Mazedonien über Uganda bis Indien die Möglichkeit zu geben, durch einen fairen Lohn ihr Leben selbstbestimmt in die Hand zu nehmen? Wann bekommen wir endlich ein Sächsisches Vergabegesetz, das den Ansprüchen einer sozialökologischen Transformation und den globalen Nachhaltigkeitszielen gerecht wird? Das wäre doch mal ein Beitrag, damit sich der Globale Süden seine Zukunft selbst gestalten kann. (Beifall bei den LINKEN und der SPD – Marko Schiemann, CDU, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin Mertsching sprach für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt sehe ich eine Wortmeldung. Sehr verehrter Herr Kollege Schiemann, was ist Ihr Begehr?
Marko Schiemann CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich möchte eine Kurzintervention vortragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Entwicklungspolitik hat im 1. Sächsischen Landtag nach der friedlichen Revolution eine ganz bedeutende Rolle gespielt. Unser Kollege Martin Clemens von der Herrnhuter Brüdergemeine hatte folgenden Vorschlag gemacht: Wenn wir uns im Freistaat Sachsen entwickeln und Wohlstand erarbeiten können, dann müssen wir auch etwas abgeben. Er regte an, jeder Sachse solle eine D-Mark für die Entwicklung in Afrika geben, damit Brunnen für sauberes Wasser gebaut und Initiativen zu Berufsausbildung unterstützt werden können. Diese Initiative ist dann weitergeführt worden, aber der Beginn war im Ersten Sächsischen Landtag auf Initiative von Martin Clemens. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wo ist der Bezug zu Frau Mertsching?) – Der Bezug ist, dass Frau Kollegin Mertsching von 2015 gesprochen hat, aber der Beginn war im Ersten Sächsischen Landtag. Danach ist die Initiative von unserem Kollegen Gerlach von der SPD-Fraktion weitergeführt worden, der sich vehement dafür eingesetzt hat, diesen Weg weiterzugehen und die Entwicklungspolitik – auch der Initiativen – zu unterstützen. Wir haben diese Initiative von Kollegen Gerlach aufgegriffen und das in der ersten Koalition mit der SPD weitergeführt. Natürlich ist es jetzt spürbarer geworden, Herr Präsident, aber ich glaube, dass wir damals einen guten Start gemacht haben in diesem Land. (Lachen des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Da können Sie lachen, aber Sie sollten nicht die Menschen auslachen, die sich engagiert haben, die die Initiativen auf den Weg gebracht haben. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, Herr Schiemann, wir hören Ihnen zu!) Ich wollte das zur geschichtlichen Klarstellung noch einmal darlegen. Wir wollten von Anfang an, dass jeder Sachse einen minimalen Beitrag leistet – wir sind jetzt noch weit von dieser einen D-Mark entfernt –,
Marko Schiemann CDU
damit sich Menschen in Afrika menschenwürdig entwickeln können, damit sie eben nicht auf Wanderschaft gehen müssen und in ihren Heimatländern verbleiben können.
Marko Schiemann CDU
Vielen Dank, Herr Präsident. (Beifall bei der CDU – Antonia Mertsching, DIE LINKE, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention von Herrn Kollegen Schiemann. Sie bezog sich ausdrücklich auf den vorangegangenen Redebeitrag von Frau Kollegin Mertsching. Er stellte gerade die unentwegte Kontinuität von Entwicklungspolitik über die Legislaturperiode hinaus dar. Bitte, Frau Kollegin Mertsching, Sie reagieren jetzt.
Antonia Mertsching Die Linke
Herr Schiemann, vielen Dank für die historische Einordnung. Das mag alles stimmen. Ich habe nur gesagt, dass es seit 2015 eine entscheidende Wandlung gegeben hat, weil ich noch weiß, wie wir als Entwicklungspolitisches Netzwerk vorher an verschlossene Türen geklopft haben, was unsere Arbeit anbetraf. Da Sie diese eine Mark für Entwicklungspolitik angesprochen haben: Ich freue mich auf den nächsten Haushaltsantrag der CDU-Fraktion, der das übernimmt. Wir machen dann die Hälfte daraus, also 2 Millionen Euro für entwicklungspolitische Arbeit des Freistaates Sachsen. Das entspricht umgerechnet dem, was damals angedacht war. Das wäre eine Verdoppelung der entwicklungspolitischen Ausgaben. Unsere Zustimmung werden Sie haben. Danke schön. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention und Reaktion. Wir kommen jetzt zur Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Čagalj Sejdi ergreift das Wort für ihre Fraktion.
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sachsens Beitrag für den Globalen Süden – ich finde das ist ein schönes und wichtiges Thema, mit dem wir heute die Plenarsitzung begonnen haben. Wie wir es auch schon in der Regierungserklärung gehört haben, ist es eben kein Thema, das nur den Globalen Süden betrifft, sondern ein Thema, das uns alle betrifft. Das, was im Globalen Süden passiert, betrifft uns auch hier in Sachsen unmittelbar, und das haben die vorangegangen Redebeiträge auch schon sehr deutlich gemacht. Das bedeutet, dass wir die Zusammenarbeit mit dem Globalen Süden und die Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika und Lateinamerika stärken müssen. Es ermöglicht nicht nur ein besseres Leben in den genannten Kontinenten und Ländern, nein, es ermöglicht uns allen ein besseres Leben. Es ermöglicht uns vor allem, in Sachsen unser Image als weltoffener Freistaat zu stärken. Doch als ich den Beitrag der AfD-Fraktion hörte, habe ich wieder etwas daran gezweifelt. Ich denke, es ist ein guter Effekt, den wir immer noch brauchen. (Beifall den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Die Entwicklungszusammenarbeit ist von großer Bedeutung, vor allem, wenn es darum geht, das Leben in ärmeren Ländern zu verbessern. Dabei ist es ganz wichtig, dass wir darauf achten, dass Partnerschaften nicht nur Eintagsfliegen sind, dass Projekte nach einer gewissen Zeit nicht einfach nur verschwinden – nein, es ist wichtig, dass sie eine gewisse Nachhaltigkeit haben. Es ist sehr wichtig, dass wir immer und überall auf Augenhöhe mit unseren Partnern handeln und zusammenarbeiten. Der wichtigste Punkt in der Entwicklungszusammenarbeit ist jedoch die Bekämpfung des Klimawandels, denn er spielt eine sehr entscheidende Rolle in der Entwicklungspolitik. Der Klimawandel ist heutzutage einer der stärksten Gründe für Flucht und Vertreibung. Afrika ist vom menschengemachten Klimawandel überdurchschnittlich stark betroffen. Es gibt Erderwärmung, Hitzewellen, Dürrezeiten, Überschwemmungen oder Erdrutsche, es ist auch der Kampf um fruchtbares Land, der die Menschen in Afrika nicht mehr dort leben lässt, wo sie eigentlich gelebt haben, und der sie dazu zwingt, eine neue Heimat zu suchen. Das zeigen auch die Zahlen, wenn wir sie uns genau ansehen. Laut UNICEF sind 278 Millionen Menschen in Afrika von Hunger bedroht. 7 Millionen Menschen waren im Jahr 2021 auf der Flucht, und 25 Millionen Menschen waren Binnenvertriebene in Afrika. Von Auswirkungen dieses Klimawandels und dieser Veränderungen sind vor allem die extrem armen Menschen betroffen. Wenn wir nichts tun, dann wissen wir, dass im Jahr 2030 118 Millionen extrem arme Menschen nicht mehr leben können, dass 118 Millionen Menschen Opfer von Dürre, von Überschwemmung, von Klimawandel werden. Klimawandel bekämpfen bedeutet also, Fluchtursachen bekämpfen. Wer heute Panik und Angst vor Flüchtenden schürt und schreit, dass wir Grenzen schließen müssen, der muss sich auch im Klaren darüber sein, dass die Fluchtursachenbekämpfung nicht an der Grenze zur EU beginnt, nein, sie beginnt beim Kampf gegen den Klimawandel. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Daher ist es von großer Bedeutung, dass wir in der Entwicklungszusammenarbeit Klimapartnerschaften eingehen. Nur gemeinsam können wir Lösungen und einen Umgang mit den Folgen des Klimawandels finden. Diese Partnerschaften müssen dabei aber auch sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gleichzeitig zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung beitragen und dass sie so langfristige Erfolge erzielen. Daher befürworte ich es sehr, dass wir als Sachsen Partnerschaften eingehen. Ich bin sehr froh, dass wir eine Partnerschaft mit Uganda eingegangen sind. Wir haben es schon gehört: Der Freistaat wird die Zusammenarbeit auf unterschiedlichen Ebenen fördern: in den Bereichen der Bildung, der Wissenschaft, der Schulen, der Kommunalpolitik.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Frau Kollegin?
Carsten Hütter AfD
Vielen Dank, Frau Kollegin. Sie haben jetzt mehrfach über den Klimawandel gesprochen. Wenn wir im Bereich Afrika sind, habe ich einfach mal eine Frage: Ihnen dürfte sicherlich nicht entgangen sein, dass der Rohstoff Kobalt sehr wichtig für die von Ihnen angestrebte Energiewende ist. Wie stehen Sie zu 40 000 Kindern, die diese Rohstoffe im Süden vom Kongo abbauen müssen? Wie ist Ihre Meinung zu dieser Thematik?
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Ich glaube, wenn Sie mir bis jetzt sehr gut zugehört haben, dann können Sie meine Meinung heraushören, dass ich Kinderarbeit bestimmt nicht gut finde, wie wahrscheinlich alle anderen Menschen in diesem Saal. Genau deshalb ist es sehr wichtig, dass wir dagegen und auch gegen den Klimawandel ankämpfen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Carsten Hütter AfD
Ja, wunderbar. (Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Marco Böhme, DIE LINKE)
Petra Čagalj Sejdi GRÜNE
Ich möchte noch auf einen anderen Punkt zurückkommen; und zwar geht es darum, dass wir nicht nur Partnerschaften schließen müssen – was sehr gut ist –, sondern dass wir auch bereit sein müssen – das sind wir auch –, im Akutfall bei Katastrophen zu helfen, wie es zum Beispiel beim Erdbeben in Syrien war oder bei anderen Katastrophen im Globalen Süden sein kann. Auch das ist Entwicklungszusammenarbeit. Entwicklungszusammenarbeit zeigt sich selbstverständlich auch in anderen Bereichen. Entwicklungszusammenarbeit muss vor allem eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaft fördern. Sie muss vor allem fördern, dass wir zusammenarbeiten; und hierzu gehört auch das Lieferkettengesetz. Das ist eine Verantwortung, die wir gemeinsam übernehmen können. Das ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam mit den europäischen Ländern übernehmen können, eine Verantwortung, die sicherstellt, dass Unternehmen wissen, wo ihre Waren herkommen und dass Unternehmen, die Waren aus Gegenden bzw. aus Ländern beziehen, wo Kinderarbeit stattfindet oder Umweltverschmutzung in diesem Zusammenhang stattfindet und wo keine fairen Löhne gezahlt werden, in Verantwortung gezogen werden können. Es ist auch klar, dass es hier nicht darum geht, die Anforderungen des Lieferkettengesetzes auf irgendeine Art und Weise zu umschiffen. Es soll auch nicht darum gehen – was vielleicht viele Unternehmen in Sachsen befürchten, wie man es gerade den Medien entnehmen kann –, schwierige Regelungen zu schaffen und dass Großunternehmen die Verantwortung an Kleine abgeben – nein. Es muss darum gehen, dass wir gemeinsam Verantwortung übernehmen und Folgendes wissen: Wo kommen unsere Waren her? Wo kommt unser Kaffee her? Wo kommt unsere Schokolade her? Wo kommen die Dinge her, die wir tagtäglich nutzen? Die Unternehmen, die so etwas produzieren, sollten dafür in Verantwortung genommen werden. Dabei ist es wichtig, dass es ein Umdenken gibt. Es muss ein Umdenken und einen Wandel von Unternehmen in der Praxis der Wirtschaft geben. Für dieses Umdenken sind nicht nur Regelungen und Gesetze wichtig, für dieses Umdenken ist auch Bildungsarbeit wichtig. Deshalb möchte ich mich ganz besonders bei den vielen Initiativen und Vereinen, die in Sachsen in der Bildungsarbeit für Entwicklungszusammenarbeit, zum Klimawandel stark aktiv sind, bedanken. Sie schaffen es, mit ihren Angeboten zum Umdenken zu führen und Bewusstsein zu schaffen. Daher ist es sehr wichtig, dass wir als Freistaat im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit solche Projekte bei uns im Land fördern; denn sie sind ein wichtiger Baustein dafür, was zum gesamten Thema passiert. Zur Bildungspolitik gehört nicht nur die Sensibilisierung und das Umdenken, sondern auch die Sensibilisierung und die Weiterbildung über unsere europäische, unsere deutsche Kolonialgeschichte; denn die Kolonialgeschichte ist eng mit der Entwicklungspolitik verbunden. Es sind die früheren, ehemaligen Kolonialmächte, die die Länder wirtschaftlich ausgeraubt haben, die Arbeitskräfte bis an den Rand ihrer Existenz gebracht haben. Es sind die ehemaligen Kolonialmächte, die die Länder Afrikas und Lateinamerikas in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung gebremst haben. Von daher ist es wichtig, dass wir diese Verantwortung annehmen und unsere Kolonialgeschichte zu einem zentralen Thema machen – zu einem Thema, das überall behandelt wird: in Schulen, in Freizeiteinrichtungen, in Bildungsangeboten. Kolonialgeschichte muss uns so wichtig sein wie die ganze gemeinsame Entwicklungsarbeit; denn hier vor Ort spielt sie eine große Rolle. Wir merken immer wieder, dass sich Ungleichverhältnisse manifestieren, dass rassistisches Kolonialdenken und koloniale Hierarchien vorherrschen – und genau das gilt es abzuwenden, genau dagegen gilt es anzukämpfen. Des Weiteren ist wichtig, dass sich Institutionen und Einrichtungen in Sachsen zu ihrer Kolonialgeschichte bekennen. Wir erleben das leider immer noch, dass es nicht passiert, sondern man versucht, den Vorwurf abzuwenden, in der Hoffnung, das Problem würde sich von allein lösen. Aber genau das ist es nicht. Verantwortung übernehmen, sich bewusst mit der eigenen Geschichte zeigen. Das sind die Punkte, die Vertrauen und dann eine gute Zusammenarbeit mit den betroffenen Ländern des Globalen Südens schaffen. Ich habe nun einen großen Teil an Handlungsfeldern aufgezählt. Es ist sicherlich nicht alles, aber es ist ein Ausschnitt aus dem Rahmen, wie wir Verantwortung in unserer Entwicklungszusammenarbeit übernehmen können und weiterhin eine verantwortliche und gerechte Entwicklungszusammenarbeit von Sachsen aus fördern und betreiben können. Die Herausforderungen, vor denen wir stehen und die Millionen von Menschen betreffen, sind auch unsere Herausforderungen. Darum müssen wir zusammenarbeiten, um nachhaltige Entwicklung zu fördern, den Klimawandel zu bekämpfen, faire Handlungsbedingungen zu schaffen, den Kampf gegen Arbeit und Kinderarbeit fortzusetzen und unsere Kolonialgeschichte aufzuarbeiten. Entwicklungspolitik bedeutet für uns in Sachsen, uns auf den Weg einer gerechteren, verantwortungsbewussteren und nachhaltigeren Welt und Gesellschaft zu machen, und wir haben die Möglichkeit dazu. Lassen Sie uns weiterhin diese Möglichkeit gemeinsam zu nutzen! Danke. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei den LINKEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Als Letzte in der Rederunde spricht jetzt zu uns Frau Kollegin Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Sie folgt Frau Čagalj Sejdi. Bitte, Frau Kollegin.
Hanka Kliese SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Ostertage besuchte ich mit meiner Tochter das Ozeaneum in Stralsund. Das Museum zeigt nicht nur wunderschöne heimische Fische, sondern macht auch auf globale Probleme aufmerksam. Wir standen lange vor einem Schaukasten, vor dem stand: „Wir Europäer haben unsere eigenen Meere fast leergefischt. Deshalb hat die EU für die europäischen Länder Fischereirechte an den Küsten der Dritten Welt gekauft. In gleicher Weise sind andere Industrienationen vorgegangen. Große Fabrikschiffe sichern so die nächsten Jahrzehnte der Versorgung der Industrieländer mit ausreichend Fisch. Den Menschen an der Küste Westafrikas nehmen wir damit Nahrung und Verdienstmöglichkeiten.“ Die Überschrift des Schaukastens lautet: „We want it all!“ – Wir wollen alles! Weil wir alles wollen, bleibt für die Menschen in der sogenannten Dritten Welt oft wenig oder überhaupt nichts übrig. Genau deshalb geht uns in Sachsen Entwicklungspolitik sehr viel an. Sie liegt nicht nur in unserem Interesse, sie liegt in unserer Verantwortung. Bereits Willy Brandt erkannte sehr hellsichtig die Herausforderungen der Entwicklungszusammenarbeit – in einer Zeit, in der der Kalte Krieg das vorherrschende und alles überschattende politische Thema war. Das von ihm und seinen Mitstreitern entworfene Brandt-Papier erarbeitete eine Idee, wie man gemeinsame Werte in einer globalisierten Welt schaffen kann. Für Willy Brandt und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter ging es um die Zukunft der Menschheit, die Grundlagen globaler Verantwortlichkeit, weltweite Wertevorstellungen und eine friedliche Weltzivilisation. Im Grunde geht es für uns in Sachsen heute ebenfalls um nicht weniger als um das, was Willy Brandt schon in den 1980er-Jahren formuliert hat. Uns geht es darum, den Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken und Länder zu unterstützen, die viel mehr Geflüchtete aufnehmen, als es für manch einen Menschen in Sachsen überhaupt vorstellbar ist. Uns geht es darum, Frauen auf ihrem Weg in die wirtschaftliche Unabhängigkeit zu helfen, oder darum, in Flüchtlingscamps menschenwürdigere Zustände herzustellen. Das ist mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Das sind Maßnahmen, die den Menschen vor Ort tatsächlich helfen. (Beifall bei der SPD und der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Konkret unterstützt Sachsen Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit seit 2017; das haben wir gehört. Dazu gehört unter anderem das vom Staatsminister bereits angesprochene Projekt für den Libanon, wo 840 000 Flüchtlinge beim UNHCR registriert sind. Der Freistaat beteiligt sich an den bereits aufgeführten Maßnahmen zur schulischen Bildung von syrischen Kindern. Immer noch sind 60 % der syrischen Kinder im Libanon täglich ohne einen geregelten Schulalltag. Dort können wir mit unseren Mitteln einer bestimmten Zahl an Kindern, die nicht zu verachten ist, tatsächlich helfen. In Uganda unterstützt der Freistaat zudem die medizinische Versorgung durch Krankenhauskooperationen, gemeinsame Forschung und Zurverfügungstellung medizinischer Geräte. Wir fördern überdies Frauen in einem Fischereiprojekt, Herr Urban. Dort lernen sie, Schiffe zu reparieren und vom Fischfang zu leben. Genau das ist Hilfe zur Selbsthilfe. (Beifall bei der SPD, der LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Ich wollte noch viele Zahlen referieren, aber habe mich spontan entschieden, darauf zu verzichten; denn gerade Entwicklungszusammenarbeit ist ein Thema, das sich sehr gut eignet, um mehr über Menschen zu sprechen. Deswegen verzichte ich an dieser Stelle auf die Zahlen, die Sie alle in unserem Haushalt nachlesen können beziehungsweise sicherlich aus dem Effeff kennen, weil Sie diesen mit verabschiedet haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zur Entwicklungszusammenarbeit gehört auch die Diskussion über gemeinsame Werte. Es geht um eine Wertegemeinschaft. Ich persönlich bin sehr über die aktuelle Gesetzgebung zur Kriminalisierung von LSBTIQ in Uganda bestürzt. Was den Menschen dort angedroht wird, führt bis hin zur Todesstrafe. Das darf kein Grund sein, die Zusammenarbeit mit Uganda zu beenden oder den Menschen dort nicht mehr zu helfen. Doch es muss ein Grund sein, Gespräche künftig mit dem gebotenen Respekt für diese heiklen Themen entsprechend zu lenken. Mir ist es in diesem Zusammenhang wichtig, auch vom Sächsischen Landtag aus die Botschaft zu versenden: Wir stehen an der Seite der queeren Menschen in Uganda, und wir werden sie auch in unserem Land unterstützen, wenn sie fliehen müssen. (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist kein persönliches Verdienst, in einem reichen, westlichen Land geboren zu sein. Es muss sich deshalb aber niemand kasteien. Jeder kann selbst helfen – darauf wurden wir schon angesprochen. Ich denke, dass viele unserer Abgeordneten selbst helfen, das hier im Plenum aber nicht immer zu Markte tragen. Ein Projekt, welches ich gerne unterstütze, möchte ich Ihnen in Kürze vorstellen: Es ist ein Projekt, das sich mit der Räumung von Landminen in Ruanda beschäftigt. Das kann jeder mit einem kleinen monatlichen Beitrag tun. Meine Tochter hat eine Patenratte, die sie unterstützt. Diese Ratte flitzt an einer Art Leitung los und schlägt dann aus, wenn sie eine Mine entdeckt. Auf diese Art und Weise sind schon viele Kinderleben gerettet worden. So etwas kostet monatlich wirklich nicht viel Geld. So einen Beitrag kann jeder leisten. Ich kann es nur jedem empfehlen, diese Debatte zum Anlass zu nehmen, um zu prüfen, was man im eigenen Haushalt tut, um dadurch das Thema Entwicklungsarbeit ein wenig mehr zu fördern. Abschließend möchte ich noch ein konkretes Beispiel anführen, das die unterschiedlichen Lebensverhältnisse in unseren westlichen Ländern und in den Ländern, die wir unterstützen müssen, untermalt. Als wir auf unserer Reise in Uganda waren, haben wir ein Krankenhaus besucht. Als wir in diesem Krankenhaus waren, wurde sehr deutlich, dass es in diesem Krankenhaus keinerlei Infrastruktur – zum Beispiel Mittagessen oder eine Grundversorgung für die Patientinnen und Patienten durch medizinische Helferinnen und Helfer – gibt. Das alles macht dort die Familie. Das alles wird dort durch Angehörige geleistet. Ein junger Medizinstudent aus Leipzig hat uns in dem Gespräch erklärt, dass sowohl die Versorgung mit Essen als auch die Grundversorgung, die keine Operationen betrifft – zum Beispiel Hygiene –, komplett von Angehörigen geleistet wird. Er hat auch gesagt, dass diejenigen Menschen, die dort ins Krankenhaus kommen und keine Angehörigen mehr haben, sehr schlechte Überlebenschancen haben. Ich möchte dieses Beispiel gerne nennen, weil ich denke, dass es hier und da passiert, dass Menschen zum Beispiel – das ist ja in letzter Zeit in Mode gekommen – auf sozialen Netzwerken Bilder von ihrem miserablen Mittagessen, das sie im Krankenhaus bekommen, posten, um deutlich zu machen, dass ein Krankenhaus kein Sternerestaurant ist. Ich denke, bevor man so etwas in die Welt schickt, sollte man sich vergegenwärtigen, dass es immer noch Teile auf dieser Erde gibt, wo Menschen überhaupt keine Essensversorgung in Krankenhäusern haben. Es ist eine sehr ehrenwerte Aufgabe, diese Menschen dort zu unterstützen. Zuletzt möchte ich mich auch für meine Fraktion bei allen Organisationen, Vereinen und bei allen Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen bedanken, die das von Sachsen aus tun. Ich weiß, dass heute viele hier sind – aber ich spreche Sie nicht persönlich an. Vielen Dank. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD, der CDU, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Kliese. Sie hat für die SPD-Fraktion gesprochen. Wir sind am Ende der ersten Rederunde und wir beginnen nun die zweite. Das Wort ergreift für die AfD-Fraktion Herr Kollege Beger.
Mario Beger AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Staatsminister Oliver Schenk möchte eine gemeinsame Zukunft in den Schwellen- und Entwicklungsländern dieser Welt entwickeln. Hoffentlich gehören wir nicht bald selbst dazu. Ich mache mir große Sorgen um den Wirtschaftsstandort Sachsen, um Arbeitsplätze, um gestörte Lieferketten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Sachsen und um Wettbewerbsnachteile, die wir aufgrund fehlgesteuerter Verkehrs- und Energiepolitik, überbordender Bürokratie sowie ständig steigender Steuerabgaben haben. Ich sage nur: Ausbau der A4. Nichts tut sich. Energieversorger wie die Dreischtrom GmbH gehen in Sachsen in die Knie. Im Freistaat wird die Grunderwerbsteuer über 50 % angehoben, um die Staatskassen zu füllen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?) Haben wir in Sachsen also wirklich zu viel Geld über, um auf Landesebene Entwicklungspolitik auszuüben? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Um wie viel Geld geht es denn eigentlich, Herr Beger?) Zudem betreibt die Außenministerin eine feministische Außenpolitik, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) die belehrend und bekehrend daherkommt und die die mit viel Kraft und Mühe aufgebauten Außenhandelsbeziehungen massiv beschädigt, darunter auch sächsische Handelsbeziehungen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie wissen es nicht! – Zuruf von der CDU) In Anbetracht dieser aktuellen Herausforderungen hätte ich mir heute vielmehr eine Regierungserklärung des Wirtschaftsministers gewünscht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nee! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber nein, wir führen eine Debatte zur Entwicklungspolitik. Wer sich einmal die Mühe gemacht hat, im Internet zu recherchieren, der stößt unweigerlich auf die Seite „Deutsche Länder in der Entwicklungspolitik“. Dort finden wir die Pressemitteilungen der rund letzten zehn Jahre zur Entwicklungspolitik der Bundesländer. Die sächsischen Aktivitäten sind dabei recht überschaubar. Am aktuellsten ist die Meldung aus dem Februar: Sachsen will die Zusammenarbeit mit Uganda vertiefen. Die Staatskanzlei präsentiert gute Verbindungen zwischen ugandischen und sächsischen Unternehmen im Agrar- und ITSektor. Um welche Unternehmen es sich dabei handelt und welcher Art die Verbindungen sind, erfährt der interessierte Leser leider nicht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Fragen Sie Herrn Wiesner, der war mit!) Das ist schade, weil sich aus diesem Informationsmangel nichts ableiten lässt, weder im Hinblick auf die Entwicklungs- noch auf die Wirtschaftspolitik. Heute wäre nun die Möglichkeit gewesen, einmal mit Daten und Fakten zu glänzen – aber leider gibt es wieder nur Allgemeinplätze. (Beifall der AfD –
Rico Gebhardt Die Linke
Fragen Sie Herrn Wiesner!) Ich möchte an dieser Stelle aber einen wichtigen Punkt setzen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Bisschen Selbstironie heute, oder?) weil er die Wirtschafts- und Entwicklungspolitik gleichermaßen betrifft – Stichwort: Arbeitskräfte. Hierzu gibt es sicher verschiedene Meinungen. Wir sind uns wohl noch einig, dass es einen Fachkräftebedarf gibt. Wie wir damit umgehen wollen, da trennen sich aber die Wege. Letzte Woche hieß es wieder: Sachsen wirbt um Ausländer. Woher sollen die Ausländer kommen? (Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Na, aus dem Ausland! – Heiterkeit bei der LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Ja klar, aus dem Globalen Süden! Herr Kretschmer, der sächsische Ministerpräsident, meinte, in Indien gebe es einen gigantischen Bevölkerungsüberschuss, man nehme niemandem etwas weg. Werte Kollegen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es gibt auch Kolleginnen!) ich habe noch aus keinem Land der Welt gehört, dass es sich über einen Fachkräfteüberschuss beschwert, auch nicht aus Indien. Und ist es nicht gerade für die Länder des Globalen Südens das Grundübel, dass keine gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen aufgebaut, sondern die wenigen Fachkräfte, wie Ärzte, Ingenieure und Informatiker, abgeworben werden? Dass sich die restliche Bevölkerung auch auf den Weg in den Norden macht, wenn man ihnen vor Ort das wichtige Humankapital entzieht, das ist die logische Konsequenz. Soweit scheinen aber weder Wirtschafts- noch andere Minister zu denken. Die Gedanken münden vielmehr darin, Ausländer- in Willkommensbehörden umbenennen zu wollen. Nein, werte Staatsregierung, das ist keine Wirtschaftsförderung und keine Entwicklungshilfe, sondern das ist blanker Aktionismus. Daher mein dringlicher Appell: Investieren wir in die eigenen Leute, anstatt in die An- bzw. Abwerbung von Fachkräften! Der Arbeitsmarkt ist kein Transfermarkt und Fachkräfte sind keine Ware. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Beger, AfD-Fraktion. Jetzt könnte die CDU-Fraktion erneut das Wort ergreifen. – Kein Redebedarf. Frau Kollegin Mertsching für die Fraktion DIE LINKE eilt jedoch zum Rednerpult. Bitte, Sie haben das Wort, Frau Kollegin.
Antonia Mertsching Die Linke
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Der Titel der heutigen Fachregierungserklärung lautet ja: „Zukunft gemeinsam entwickeln – Sachsens Beitrag für den Globalen Süden“. Allein in dieser einen kleinen Präposition verbirgt sich ein ganzes Weltbild. Denn Zukunft entwickelt man am besten mit dem anderen und nicht für diesen; denn Entwicklungspolitik ist die Auseinandersetzung mit dem anderen, eine echte Begegnung und ernst gemeinte Verständigung zwischen Menschen, Kulturen und Staaten. Sie ist der stete Versuch, Probleme mit mehr als Technologie und Verwaltung zu lösen und echte demokratische Kultur zu bauen. Unter dieser Maßgabe möchte ich eine Einschätzung zum Aufbau der Partnerschaft des Freistaates Sachsen mit der Republik Uganda geben. Lobend ist in jedem Fall zu erwähnen, dass der Freistaat bei der Suche nach einem Partnerland die hiesige Zivilgesellschaft einbezogen hat. Man kann natürlich vortrefflich darüber streiten, ob man erst ein Ziel definiert, weswegen man eine Entwicklungspartnerschaft aufbaut, und sich dann ein Land sucht, mit dem man zusammenarbeiten möchte, oder sich erst ein Land sucht und dann die Ziele definiert. Heute ist es, wie es ist. Im vergangenen Jahr reiste eine Delegation aus Sachsen nach Uganda. AfD-Vertreter waren auch dabei. Deshalb verstehe ich nicht, warum die nicht wissen, worüber wir heute reden. (Marco Böhme, DIE LINKE: Weil die gepennt haben!) Sie haben sich vor Ort ein Bild vom neuen Partner gemacht. Vieles wurde richtig gemacht. Zivilgesellschaftliche Projekte wurden besucht. Beim Besuch des Präsidenten wurde auch kritischen Stimmen ein Raum gegeben. Es gab Veranstaltungen zur Unterstützung der örtlichen Zivilgesellschaft und der Austausch zwischen Unternehmen wurde gefördert. Doch eine Partnerschaft auf Augenhöhe beinhaltet vor allem die Frage: Was haben wir mit Uganda gemeinsam? Oder: Was können wir von Uganda lernen? Ein Beispiel: Der Frauenanteil im Sächsischen Landtag beträgt 29 %. Der ist rückläufig. Der Frauenanteil im Parlament Ugandas beträgt seit mehr als zehn Jahren, seit 2011, stabil circa 34 %. Grund ist unter anderem eine feste Quote für weibliche Abgeordnete. 112 der 556 Sitze sind für Frauen reserviert. Außerdem wurde durch den Präsidenten sowohl die Stelle der Vizepräsidentin als auch der Ministerpräsidentin weiblich besetzt und er hat die Zahlen der Frauen im Kabinett von 27 % auf 49 % erhöht. In Sachsen sind es übrigens nur 27 %. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) 46 % der Stellen von Lokalregierungen sind weiblich besetzt. Leider ist es aber auch in Uganda so, dass es außerhalb der Quote weiblichen Abgeordneten kaum gelingt, in das Parlament einzuziehen. Die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist in Uganda weiterhin hoch, sodass Frauen Männern kaum Plätze streitig machen. Grund dafür sind weiterhin die geringere finanzielle Ausstattung, generell höhere Ansprüche an weibliche Politikerinnen usw. Es gibt kaum Initiativen, um strukturelle Benachteiligungen von Frauen in der Politik abzubauen. Das könnte man beim nächsten Treffen ja einmal zum Thema machen. Oder nehmen wir den Bereich der Jugendpolitik. In Uganda gibt es einen National Youth Council, der gebündelt die Interessen der Menschen zwischen 18 und 30 Jahren in Uganda repräsentieren soll. Es gibt auch ein National Youth Parliament, unter anderem gestützt von der GIZ. Die Jugendabgeordneten melden sich in der Presse zu Wort, wenn es um wichtige Themen geht, zum Beispiel um Korruption. Wovon wir aber am meisten von Uganda lernen könnten, ist der Bereich Migration und Geflüchtetenpolitik. Uganda nimmt weltweit die drittgrößte Zahl an Flüchtlingen auf. In Afrika ist es sogar die höchste Zahl. Insgesamt sind es bereits über 1,4 Millionen Menschen, die meisten davon sind aus dem Südsudan, der Demokratischen Republik Kongo und Burundi. Das alles passierte in einem sehr hohen Tempo. Zwischen 2015 und 2017 wurden fast eine Million Menschen aufgenommen – bei einer Bevölkerung, die gerade einmal halb so groß wie die Deutschlands ist. Ugandas Geflüchtetenpolitik wird von vielen Stellen als die progressivste der Welt gelobt. Was ist so beispielhaft an der ugandischen Geflüchtetenpolitik? Der Fokus liegt ganz klar auf einer Langzeit- und nachhaltigen Inklusion der Geflüchteten und nicht auf kurzfristigen Lösungen. Geflüchtete leben dort nicht in Camps, sondern dürfen sich frei bewegen und arbeiten. Sie bekommen Land zugeteilt, wenn sie in spärlich besiedelten Gegenden leben. Sie haben gleiche Rechte in Bezug auf Krankenversorgung und Schulbildung wie die Menschen aus Uganda. Vor allem – und das ist das Wichtigste – dürfen sie arbeiten und Unternehmen gründen. Natürlich gibt es auch Probleme. Es wäre eine Illusion, wenn sich das Zusammenleben von Menschen konfliktfrei gestalten ließe. Doch hieraus, wie diese Konflikte angegangen werden und wie man Menschen aus einem anderen Land Platz bei sich machen kann, könnten wir von Uganda lernen. Wenn Sie sich also das nächste Mal auf die Reise machen, dann empfehle ich einen Blick auf diesen Politikbereich. Oder laden Sie unsere neuen Freundinnen und Freunde doch einmal auf ein Tässchen fair gehandelten Kaffee ein, denn sie möchten bestimmt auch einmal kennenlernen, wie wir unser Leben hier gestalten. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Frau Kollegin Mertsching, Fraktion DIE LINKE. Gibt es Redebedarf bei den BÜNDNISGRÜNEN? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nö!) Bei der SPD? – Das kann ich nicht erkennen. Wollen wir eine dritte Rederunde eröffnen? Gibt es Redebedarf aus den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache zur Fachregierungserklärung beendet und der Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: in die Enteignung – Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Verachtung Ostdeutscher Benachteiligung des Antrag der Fraktion Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 38 Minuten, AfD 33 Minuten, DIE LINKE 11 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 14 Minuten, SPD 12 Minuten; Staatsregierung zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Erste Aktuelle Mit grünen Verbotsorgien in die Antrag der Das Wort erhält für die einbringende Fraktion Herr Kollege Hentschel; bitte schön.
Holger Hentschel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Bauzinsen wachsen wieder in ungeahnte Höhen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das wollten Sie doch! –
Sören Voigt CDU
Sie wollten doch steigende Zinsen!) Die GRÜNEN – – (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Hören Sie doch bitte erst mal zu, Herr Lippmann! Ich habe einen Satz gesprochen und schon sprechen Sie rein. Wunderbar! (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Weil wir wissen, was kommt!) Also, wir sind uns doch einig, dass die Zinsen wieder steigen. Und jetzt kriegen Sie Ihr Fett weg, werte GRÜNE. Die GRÜNEN wollen jedenfalls Öl- und Gasheizungen faktisch verbieten. (Sören Voigt, CDU: So ein Geschwätz!) Durch völlig verfehlte Baupolitik der Ampelkoalition (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die AfD wollte höhere Zinsen!) Stunde Mit grünen Verbotsorgien Sanierungszwang stoppen! Fraktion AfD Springer-Chef zeigt elitäre – Geringschätzung und Ostens endlich beenden! DIE LINKE Wir kommen zu Debatte Enteignung – Sanierungszwang stoppen! Fraktion AfD ist der Wohnungsmarkt in Deutschland vollkommen aus den Fugen geraten. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Sie wissen selbst um das süße Gift des billigen Geldes. Jetzt dreht sich das und die Bürger müssen dies aufgrund der Politik der Altparteien dann erfahren. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wohnen in Deutschland wird für Normalverdiener wie Altenpfleger, LKW-Fahrer, Bürokaufleute oder Lageristen immer teurer, ja fast unbezahlbar. (Zurufe der Abg. Sören Voigt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Nun hat das EU-Parlament auch noch den Weg für Zwangssanierungen von Wohngebäuden frei gemacht. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das ist totaler Quatsch!) Als Folge – auch Sie können zuhören – des Klimawandels soll bis zum Jahr 2050 der gesamte Gebäudebestand in der Europäische Union klimaneutral sein. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Bis spätestens 2030 soll kein Gebäude mehr der Energieeffizenklasse G angehören. 5 % des Gebäudebestandes in der EU sollen bis zum Jahr 2027 zwangsweise von der Klasse G mindestens auf Klasse F saniert werden, bei Wohngebäuden entsprechend bis 2030. Bis 2033 sollte die Klasse E erreicht werden. Konkret heißt das nun: Bis zum Jahr 2030 sollen alle Wohnhäuser in der EU mindestens die Effizienzklasse E und bis 2033 mindestens die mittlere Klasse D erreichen. Was bedeutet das nun für die Bürger? Das bedeutet nichts anderes, als dass bis zu 7 Millionen Eigenheime und 7,2 Millionen Wohnungen zwangssaniert werden müssen. Das kostet selbstverständlich. Nach Schätzung der Immobilienwirtschaft und der Bauverbände kostet das allein in Deutschland circa 250 Milliarden Euro. Eine vollständige energetische Sanierung eines Hauses kann also dessen Eigentümer schnell eine sechsstellige Summe kosten, und das ist ein Kostenhammer. Es ist nicht nur ein Kostenhammer, sondern auch ein tiefer Eingriff in das vom Grundgesetz und der EU-Grundrechtecharta geschützte Eigentumsrecht. Auf gut Deutsch: Der Sanierungszwang droht, Millionen von Menschen in der EU die private Altersvorsorge komplett zu zerstören, zumal die Sanierungskosten gerade im ländlichen Raum hier in Sachsen den Wert der Häuser bei Weitem übersteigen dürften. Hinzu kommen die völlig absurden Heizungspläne des grünen Ministers Habeck. Mit dieser Regelung werden Eigenheime für Normalverdiener zukünftig unbezahlbar werden. Gleichzeitig werden die Träume der jüngeren Generation auf die eigenen vier Wände zerstört, während sich das EU-Parlament auf Kosten der Steuerzahler allein von 2021 bis 2022 fast eine Vervierfachung der Energiekosten von 15,2 Millionen Euro auf 56,5 Millionen Euro gönnte und sinnlos zwischen Brüssel und Straßburg pendelte, wo man jeweils riesige Gebäudekomplexe unterhält. Die grünen EU-Pläne sorgen für eine Umverteilung von unten nach oben, sind zutiefst unsozial, kommen einer Enteignung gleich und gefährden den sozialen Frieden in Deutschland, (Beifall bei der AfD) und das, werte Damen und Herren, machen wir als AfD nicht mit. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Lauwarme und halbseidene Versprechungen über staatliche Förderung machen es ebenfalls nicht besser; denn diese staatlichen Fördermittel sind nichts anderes als Steuergelder, die den betroffenen Hausbesitzern vorher abgeknöpft wurden – also auch hier wieder eine staatliche Umverteilung –, zumal nicht absehbar ist, wer diese Sanierungsmaßnahmen durchführen soll. Bereits jetzt gibt es bei Handwerkern und Baubetrieben monatelange Wartelisten für die Kunden, und in den Berufen, die solche Sanierungsarbeiten an Gebäuden durchführen, fehlt das Personal. Ich appelliere daher insbesondere an die CDU-Kollegen und den Ministerpräsidenten – der leider bei dieser wichtigen Debatte nicht anwesend ist –: Nutzen Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mittel auf EU- und Bundesebene und unterstützen Sie uns zum Wohle der Bürger hier in Sachsen, diesen unsozialen und nicht bezahlbaren Unsinn abzuwehren! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Sören Voigt, CDU)
Dr. Matthias Rößler
Die erste Aktuelle Debatte ist durch Herrn Kollegen Hentschel von der AfDFraktion eröffnet worden. Jetzt kommt die CDU-Fraktion zu Wort. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Flemming, Sie müssen jetzt Heizungsbauer werden!) Das Wort ergreift Herr Kollege Flemming.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bauen war schon immer und ist bis heute teuer. Das ist eine Binsenweisheit. Jede Baumaßnahme, ob Modernisierung oder Neubau, ist für einen Privathaushalt häufig eine Investition fürs Leben. Durch die meisten Bauwilligen werden dafür Kredite aufgenommen. Diese waren in den vergangenen Jahren vergleichsweise billig zu bekommen; entsprechend wurde in den letzten Jahren von den Bürgern investiert, und viele, insbesondere junge Familien haben den Schritt in die Wohneigentumsbildung gewagt. Der Neubau wurde der Sanierung von Altimmobilien oft vorgezogen, was ich persönlich sehr schade finde. In diesem Zusammenhang wurde auch in moderne Fenster, in eine moderne und effektive Dämmung und vor allem in moderne Heizungen investiert. Hinzu kam, dass der Bund im Bestand die Stilllegung alter Ölheizungen und den Einbau moderner Gas-, Holz oder Solarheizungen finanziell attraktiv unterstützte. Aber: Trotz der Förderung waren die Kosten der Heizungsanlagen in jedem Fall eine der größten Einzelsummen, die bei solchen Baumaßnahmen anfielen. So weit, so gut. Die meisten haben das in den letzten 30 Jahren gern getan, weil man sich sagte: Damit investierst du in die Zukunft, und anstatt Miete zu zahlen, zahle ich lieber den Kredit ab. Da habe ich in meine Zukunft investiert und kann allein entscheiden, was in und mit meinem Haus passiert und Altersvorsorge ist das sowieso. Nun aber kommt es in Berlin zu einer neuen Farbenlehre. Die neue Bundesregierung versucht, unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Energieeffizienz Maßnahmen durchzusetzen, die praktisch Verboten gleichkommen. Man kann es nicht anders als ideologisch strangulierende Politik nennen, die an den Realitäten und den Möglichkeiten der Bürger vorbei umgesetzt werden soll. Bürgerbeteiligung ist bei diesen Entscheidungen nicht gewollt. Klientel- und Scheuklappenpolitik steht im Mittelpunkt in Berlin, und man bekommt den Eindruck, dass gerade der ländliche Raum den Regierenden ein Dorn im Auge ist oder zumindest vernachlässigt werden kann. Hinzu kommt, dass die Ideen der Bundesregierung bei den Bürgern massive Ängste schüren – (Marco Böhme, DIE LINKE: Die werden doch von Ihnen geschürt!) Holterdiepolter-Politik. Statt auf Freiwilligkeit und Überzeugungsarbeit zu setzen, wird selbst dem Rentnerehepaar, das sein Haus als sichere Altersvorsorge sah, ab dem kommenden Jahr bange, dass vielleicht doch noch zu deren Lebzeitigen vorzeitig eine neue teure Heizung eingebaut werden muss. Und dass das teuer wird, steht fest. Das kann auch eine vielleicht 30-prozentige Förderung höchstens ansatzweise abfedern. Kredite sind zudem häufig aus Altersgründen nicht mehr drin. Abgesehen davon sind die Verbotspläne schlicht und ergreifend nicht umsetzbar. Dafür fehlen die Fachkräfte. Die Branche sagt, 60 000 Monteure fehlen, und schnell lieferbare Wärmepumpen fehlen ebenfalls. Man kann das an den explosiven Preisentwicklungen derzeit bereits erkennen. (Sebastian Wippel, AfD: Die CDU will das ja erst ab 2025!) Fakt ist: Wer wie die SPD und die GRÜNEN im Bund davon spricht, dass die Verbote kein Selbstzweck seien und wir damit die Welt retten können und dass diese Maßregelungen dazu dienen sollen, die Klimaziele einzuhalten, der sagt nicht die Wahrheit. (Beifall bei der CDU und der AfD) Wer tatsächlich das Wohl der Bürger und den Klimaschutz im Sinn hat, der verhindert unnötige finanzielle und bürokratische Belastungen und fördert die Bereitschaft, beim Klimaschutz mitzumachen; (Beifall bei der CDU) denn die Nachhaltigkeit hat per Definition drei Säulen: das Ökologische, das Soziale und die Wirtschaftlichkeit. (Zuruf von der CDU: Richtig!) Die letzten beiden Säulen werden in Berlin komplett ignoriert. Was in Deutschland gerade läuft, ist absolut einseitig und lässt die geplante Klimawende vor die Wand fahren. (Beifall bei der CDU und der AfD) Fakt ist, die Politik der Ampelkoalition in Berlin kommt immer weniger bei der übergroßen Mehrheit der Betroffenen an. Sie ist nicht mehr zu erklären. Es fehlen nachvollziehbare Argumente. Durch immer neue und immer höhere Auflagen, Vorschriften, Verbote und Bevormundungen wird in der Gesellschaft ein Klima der Politikverdrossenheit geschürt. Der normale Bürger hat die unzähligen Verbote umzusetzen, und damit zeigt sich das wahre Gesicht: Die Ampelkoalition in Berlin ist eine Verbots- und Verzichtskoalition, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Och!) ganz vorn die GRÜNEN. (Beifall bei der CDU –
Antonia Mertsching Die Linke
Oh ja, genau! – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN – Starke Unruhe) Weniger radikal als früher zwar, zum Beispiel in den Neunzigerjahren, aber die DNA der Partei ist deutlich zu erkennen.
Ingo Flemming CDU
Will sie in der Umwelt- und Klimapolitik vorankommen, meint sie, erheblich in unser Leben im Alltag hineinregulieren zu müssen. Das Mittel der Wahl ist stets der staatliche Zwang im Mäntelchen der guten Sache. Wir als Union lehnen das ab – als Demokraten, als Partei der deutschen Einheit (Beifall bei der CDU – Starke Unruhe) und als Partei, –
Ingo Flemming CDU
– die die Freiheit ins Zentrum ihrer Politik stellt. (Beifall bei der CDU und der AfD –
Antonia Mertsching Die Linke
Ja genau! Sich auf die Schulter klopfen! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Das ist eine glatte Lüge! – Starke Unruhe – André Barth, AfD, steht am Mikrofon.)
Dr. Matthias Rößler
Herr Kollege Flemming hatte das Wort für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht für DIE LINKE Herr Kollege Böhme. – Oh, eine Kurzintervention an Mikrofon 7 von Kollegen Barth. Bitte, tragen Sie diese vor.
André Barth AfD
Danke schön. Als ich das Stichwort gehört habe, die CDU, die Partei der deutschen Einheit, (Sören Voigt, CDU: Jawohl! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Och nee!) bin ich aus dem Lachen nicht herausgekommen. (Zurufe von der CDU) Sie verdrehen völlig die Historie. Helmut Kohl hat im Sommer 1989 im Bundestag festgestellt: Die deutsche Einheit ist keine Aufgabe der derzeitigen Generation. – Wem verdanken wir die deutsche Einheit? (Zuruf von der CDU: Na, euch nicht!) Den friedlichen Demonstranten auf der Straße und nicht Ihrer Partei. (Beifall bei der AfD – Unruhe) Ich will mich jetzt nicht über Ihre Partei zu dieser Zeit auslassen. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Über die Ostpartei CDU hatten wir schon einmal eine Debatte. (Starke Unruhe) Wenn Sie sich aber hier so überhöht hinstellen und die deutsche Einheit für Ihre Partei deklarieren, muss ich an das Mikrofon gehen und sagen: Sie sind größenwahnsinnig. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Unruhe)
Dr. Matthias Rößler
Das war eine Kurzintervention. Soll darauf reagiert werden? – Nein. Dann geht es weiter in der Rednerreihe. Bitte, Herr Kollege Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt zwei Redebeiträge gehört – einmal von der AfD, einmal von der CDU –, bei denen ich wirklich nur den Kopf schütteln kann, und auch die Äußerungen der letzten Wochen von Herrn Ministerpräsidenten machen mich wirklich fertig. Es ist eine Hetze, die hier passiert, gegen einen im Grunde – und ich betone: im Grunde – sehr vernünftigen Vorschlag, unsere Gesellschaft, unsere Städte, unsere Gebäude klimagerecht zu modernisieren und umzubauen und damit den Menschen zu ermöglichen, in Zukunft ihre Wohnung wieder zu bezahlbaren Preisen heizen zu können. Glauben Sie von der AfD wirklich, dass in den nächsten zehn, 15 oder 20 Jahren tatsächlich noch Öl und Gas in dieser Menge zu günstigen Preisen verfügbar sind? Ich glaube nicht daran. Auch die weltweite Entwicklung der letzten 20 Jahre zeigt, dass gerade fossile Energieträger immer stärker im Preis steigen, und wir als Volkswirtschaft müssen davon wegkommen. Ich möchte zudem einiges klarstellen, was immer wieder falsch dargestellt wird. Es geht hier nicht um eine Austauschpflicht von bestehenden, funktionierenden Öl- und Gasheizungen. Es geht darum, dass die bestehenden Heizungsarten laut dem Gesetzesvorschlag auf Bundesebene repariert werden dürfen, und es gibt Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren, bis das gebaut werden muss, je nachdem, welche Kriterien vorher angelegt werden. Es gibt Fördergelder usw. Das ist der eine Fakt. Der andere Fakt ist: Der Umstieg, der nun gefordert wird, wurde schon vor fast zehn Jahren im Pariser Klimaschutzabkommen vereinbart, und Deutschland sowie viele andere Länder auf der Welt haben dies unterzeichnet. Übrigens hat damals auch die CDU mitbeschlossen, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Das heißt, fossile Energieträger werden nicht mehr genutzt und dies ist nun natürlich auch eine Folge dessen. Dann gibt es den Ministerpräsidenten, der ausgerechnet der Döpfner-Springer-Presse, also der „Bild-Zeitung“, ein Interview gibt und dann sagt, er befürchte – vielleicht wünscht er ihn sich auch – einen Aufruhr in der Bevölkerung. Ich meine, mit solchen Worten, die die Demokratie gefährden, tut er sich keinen Gefallen. Das gilt auch für viele andere Themen: Zuwanderung, der Russland-Krieg oder auch Klimaschutz, zu denen er in einer Gruppe das eine und dann in einer anderen Gruppe das andere sagt. Diese Wendehalsthematik, dass er jede beliebige Aussage trifft, das macht mich fertig. Ich kann dazu nur fragen: Wann begreifen Sie endlich, dass man den Schwachsinn der AfD nicht einfach nur nachplappern soll, da man am Ende nur die Rechten und nicht sich selbst stärkt? Ich denke, dass sollten Sie, die CDU, die gerade in denselben Kanon eingestimmt hat, merken, meine Damen und Herren. (Beifall bei den LINKEN) Das ist die Doppelmoral, das kann ich auch belegen: Herr Kretschmer hat in einer ARD- oder ZDF-Sendung selbst gesagt, dass er sich eine moderne Wärmepumpe eingebaut hat. Warum hat er das gemacht? Das ist doch klar. Das ist doch logisch: weil es sinnvoll ist, weil es in der Zukunft kostengünstig ist und weil es klimagerecht ist. Er kann sich natürlich auch – und das ist in der Tat so – als Ministerpräsident mit seinem Gehalt einen solchen Umbau und solche Investitionen leisten. Er hat wahrscheinlich auch die Kontakte zu Handwerkern und zu allem drum und dran. Insofern ist es logisch, dass eher wohlhabende Menschen das machen. Da komme ich nun auch zur Kritik an den Bundes-GRÜNEN. Ich wünsche mir, dass die breite Bevölkerung und auch die Firmen und Unternehmen, die sich die Umbaukosten nicht leisten können, diese komplett erstattet bekommen. Warum denn nicht? Wir haben doch das Geld in der Bundesrepublik. Wer 100 Milliarden Euro für die Bundeswehr hat, was der Ukraine und der Bundeswehr in dem Fall überhaupt nicht sofort hilft, sollte bereit sein, für Klimaschutz und eine Wärmewende Geld auszugeben. Da wären die 100 Milliarden Euro sehr viel besser angelegt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mit einer Heizung verteidige ich aber kein Staatsgebiet!) Wir hätten auf Bundesebene ein Gesetz machen können, mit dem es ein Recht auf eine moderne Heizung gibt, die vom Staat auch finanziert wird. Das könnte man ermöglichen und das wäre auch volkswirtschaftlich sehr sinnvoll, weil wir dann nicht mehr vom Ausland, von Diktaturen oder vor allem von fossilen Energieträgern aus dem Ausland abhängig wären. Das würde es uns ermöglichen, dass wir uns selbst versorgen können und dass man auch in Zukunft günstig heizen kann. Es geht doch darum, dass die Mieter(innen? und Bewohner künftig auch noch günstig Wärme bekommen. Heute besteht in dem Gesetz aber das Dilemma, dass die Mieterinnen und Mieter so oder so am Ende eine Lose-Lose-Situation haben. Wird die Heizung nicht saniert, bleiben sie auf hohen Nebenkosten sitzen. Wird die Heizung saniert, werden die Sanierungskosten auf die normale Miete umgelegt. Das muss sich ändern. Wir brauchen eine Mieterschutzklausel. (Carsten Hütter, AfD: Ah!) An diesen Kosten müssen sich auch große Wohnungsbauunternehmen beteiligen. Allein Vonovia hat im letzten Jahr über eine Milliarde Euro Gewinn gemacht, indem sie Mieterinnen und Mieter ausgebeutet und die Mieten ohne Grund erhöht hat. Über das Thema „Sanierung“ gibt es noch einigen Gesprächsbedarf. Darüber sollten wir reden und nicht eine so billige Hetze gegen etwas betreiben, was wirklich notwendig ist, nämlich die Modernisierung unseres Heizungssystems. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Kollege Dr. Gerber. Bitte, Sie haben das Wort.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es in diesem Haus schon sehr oft erzählt: Der Klimawandel bedroht unser aller Wohlstand. Der Sommer 2022 war der heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Die Tendenz ist steigend. Deswegen müssen wir endlich etwas dagegen unternehmen, und zwar in allen Sektoren, vor allem auch denen, in denen bisher nichts passiert ist, und das sind vor allem der Verkehr sowie die Wärmeversorgung. Mit plumpem Populismus wird man diesem wichtigen und hochkomplexen Thema einfach nicht gerecht. Statt von Heizungsdiktatur oder Heizungshammer als Atombomben zu faseln, Menschen aufzustacheln und Fake News vom Sanierungszwang zu verbreiten, – (Zuruf von der AfD: Das ist doch Gesetz!) oder die Deindustrialisierung herbeizureden, fordere ich von allen eine konstruktive Debatte. Angst ist kein guter Ratgeber. Dagegen zu sein, bringt uns keinen Schritt näher an eine Lösung, Wahrheiten zu ignorieren genauso wenig. Wir brauchen vor allem ein positives Zukunftsbild. Wir brauchen eine positive und zukunftsgewandte Erzählung, um auch und vor allem Arbeits- und Fachkräfte zu gewinnen, die wir in allen Bereichen für diese wichtige Transformation dringend brauchen. Sachsen und Deutschland wollen selbstverständlich Industrieland bleiben. Die Antworten, die vor zehn oder zwanzig Jahren vielleicht richtig waren, sind es in diesem Fall heute nicht mehr. Damit die Dinge so bleiben können, wie sie sind, müssen wir uns den veränderten Realitäten anpassen. Neben den Klimaschutzverpflichtungen, die uns vom Bundesverfassungsgericht höchstrichterlich auferlegt wurden und die wir der nächsten Generation schulden, ist die Umstellung auf erneuerbares Heizen aus meiner Sicht vor allem Verbraucherschutz. Der damit zwingend einhergehende Ausbau der erneuerbaren Energien ist Industriepolitik und sichert unseren Wohlstand. Für diese Veränderungen hatten unionsgeführte Vorgängerregierungen spätestens seit dem Pariser Abkommen lange, lange Zeit, konkrete Maßnahmen festzulegen. Das hatten sie aber nicht gemacht. Ob der Mut oder der Wille dazu gefehlt hat, vielleicht auch beides, vermag ich heute nicht zu beurteilen. Die Maßnahmen werden jetzt aber nachgeholt. Die Umsetzung der Wärmewende passiert nicht am 01.01.2024. Das ist eine Mammutaufgabe, die bis 2045 andauern wird. Niemand kommt in den Heizungskeller und reißt irgendwelche funktionierenden Anlagen heraus. Es wird lange Übergangsfristen und Härtefallregelungen geben. Wenn wir diese Aufgabe ernst nehmen – das sollten wir unbedingt tun –, dann liegt es doch auf der Hand, dass wir jetzt nur solche neuen Heizungen einbauen, die in Zukunft auch mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Wer jetzt noch in eine neue Heizung investiert, die mit fossilen Energien betrieben wird, wird in ein paar Jahren eine sehr böse Überraschung erleben, wenn nämlich die Brennstoff- und CO - Preise durch die Decke gehen. (Zuruf von der AfD: Dekarbonisierung!) Wenn man Klimaschutz möchte, aber gegen Verbote ist, muss der Preis für den CO -Ausstoß entsprechend hoch ausfallen. Das ist doch ein ökonomisches Grundprinzip, wenn man möchte, dass nur über diesen Weg Emissionen gesenkt werden sollen. Der CO -Preis wird somit das Heizen mit fossilen Energien massiv verteuern. Das Problem durch den Einbau weiterer Heizungen mit fossilen Energien zu vergrößern kann doch nicht die Lösung sein. Deshalb müssen auch die Menschen, die hier nach dem Markt rufen, ehrlich sein und demzufolge ist auch die Einschränkung auf nicht CO -ausstoßende Heizungen Verbraucherschutz.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege Gerber?
Sören Voigt CDU
Herr Kollege Gerber, vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Mich beschäftigt folgender Sachverhalt: Was sagen Sie den Vermietern eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses, in dem 2025 die Heizung, die bisher mit Gas betrieben wird, kaputtgeht? Welche Empfehlung geben Sie dem, was er einbauen soll? Danke schön.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Vielen Dank für die Frage. Ich hatte eben schon erwähnt, dass in dem Gesetzentwurf sehr lange Übergangsfristen festgelegt wurden. Wenn die Heizung kaputtgeht, kann man sie reparieren. Wenn der Havariefall eintritt, hat man drei Jahre Übergangsfrist. Dann kann man sie noch reparieren. (Sören Voigt, CDU: Die muss erneuert werden! Was sagen Sie dem?) Dann sage ich ihm, dass er zur Energieberatung gehen soll, die übrigens auch zu 80 % vom Bund finanziert werden soll. (Lachen und Beifall bei der AfD) Es geht darum, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem hohen CO -Preis auf fossile Heizungen zu schützen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Ja. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Einen kleinen Moment; ich muss erst einmal das Mikrofon anschalten.
Carsten Hütter AfD
Vielen Dank. Herr Kollege, ich habe folgende Frage: An den Weihnachtsfeiertagen des letzten Jahres ist in einem meiner Häuser (Zuruf von der SPD: „In einem meiner Häuser“?) eine Ölheizung defekt geworden, und zwar in dem Maße, dass ich die komplette Anlage austauschen musste. Wir reden hierbei über rund 20 000 Euro. Jetzt sagen Sie gerade, dass derjenige, der seine Anlage austauscht, demnächst eine böse Überraschung erleben wird. Das habe ich zur Kenntnis genommen. Dann skizzieren Sie mir bitte einmal diese böse Überraschung, die es für mich aufgrund der Tatsache, dass ich in einer Zwangslage war und die Heizung austauschen musste, geben wird. Oder sollte ich über die Weihnachtsfeiertage die Familien frieren lassen?
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Noch einmal: Das, was ich soeben zum Thema „böse Überraschungen“ gesagt habe, zielt darauf ab, dass in Zukunft, ab dem Jahre 2026, der CO -Preis steigen wird. (Zuruf von der AfD: Weil Sie Geld verdienen wollen! – Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Wenn wir so weitermachen und noch mehr fossile Heizungen einbauen, (Zuruf des Abg. Holger Hentschel, AfD) dann haben wir in den Jahren 2027/2028 ein noch viel größeres Problem, als wir es ohnehin schon haben, weil wir dann den großen Aufschrei haben werden und gefordert wird, dass auch die fossile Heizung vom Staat subventioniert werden muss. Dann kommen Sie wieder und sagen, dass Sie Steuergeld dafür einsetzen wollen. Das ist doch Quatsch! Ich weiß nicht – – (Holger Hentschel, AfD: Also, die Familie friert!) Ich fahre mit meiner Rede fort. Dieser Umstieg auf klimafreundliches Heizen wird natürlich auch weiterhin gefördert, und zwar bis zu 50 %. Das macht man, um einerseits positive Anreize für diese Umstellung zu bieten und andererseits, um soziale Härten abzufangen. Hinzukommen – ich habe es schon gesagt – 80 % für eine Energieberatung und zukünftige günstige Kredite. Meine Damen und Herren! Das Einzige, was diese populistisch geführte Debatte bringt, ist, dass wir uns in der Welt weiter abhängen lassen. Beispiele gefällig? In nur fünf Jahren wurde es ab 2011 tatsächlich geschafft, die Solarlandschaft in Deutschland von knapp 160 000 Beschäftigen auf 40 000 Beschäftigte zu reduzieren, und zwar mit dem Ergebnis, dass China heutzutage 90 % der solaren Lieferkette dominiert. Das gleiche Bild gibt es beim Verbrenner: Während der Rest der Welt auf Elektromobilität setzt, klammert sich ein Teil der Politik weiterhin an das Verbrennen von E-Fuels. Welche Auswirkungen das hat, zeigte letzte Woche beispielsweise der Titel in der „Wirtschaftswoche“: „Das ist der Anfang vom Ende für Deutschlands Autobauer in China.“ Dort ziehen die chinesischen E-Autohersteller mit zweistelligen Wachstumszahlen an VW, Mercedes und BMW vorbei. Wenn man nun die extrem effiziente und wirtschaftliche Wärmepumpe – die übrigens in ganz Skandinavien seit Jahren erfolgreich eingesetzt wird – so verteufelt, dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn ein US-Konzern kommt und beispielsweise Viessmann für einen zweistelligen Milliardenbetrag kauft. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Meine Damen und Herren! Wir müssen endlich damit aufhören, immer wieder die gleichen Fehler zu machen. Lassen Sie uns die Verbraucherinnen und Verbraucher langfristig vor einem hohen CO -Preis schützen und die erneuerbaren Energien für den Industriestandort stärken. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Marco Böhme, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Es gibt eine Kurzintervention? – Bitte.
Marco Böhme Die Linke
Jetzt schauen alle ganz böse. – Ich möchte gern auf den Disput und auf das, was Herr Gerber vorgetragen hat, eingehen. Ich möchte Ihnen sagen, was die Bundesregierung dazu tatsächlich plant: Ölund Gasheizungen, die repariert werden können, können und sollen auch weiterhin repariert werden. Es gibt keinen Zwang, funktionierende oder wieder in Funktion zu bringende Ölheizungen auszutauschen und eine neue Anlage zu bauen. (Zuruf von der AfD: Wenn sie aber nicht zu reparieren geht? –
Rico Gebhardt Die Linke
Zuhören!) Sie können und sollen repariert werden. Sobald das nicht mehr geht und sobald die soeben angesprochene Anlage beispielsweise nicht an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann – darum geht es nämlich auch; wir sollten uns als Gesellschaft darum bemühen, dass mehr Menschen an das städtische oder kommunale Wärmenetz, zum Beispiel der Stadtwerke, angeschlossen werden und das auch befördern –, gibt es trotzdem noch die Möglichkeit, noch zehn Jahre lang eine alte fossile Heizung – die in dem Fall neu ist – zu betreiben bzw. einzubauen. Auch das hat der Gesetzgeber auf Bundesebene vorgelegt. Ein ganz konkretes Beispiel: Wenn eine Gasetagenheizung kaputtgeht, muss die Hausverwaltung mit den Wohnungseigentümern darüber diskutieren. Diese müssen dann entscheiden: Wollen sie an das städtische Gasnetz, wollen sie eine Anlage mit erneuerbaren Energien oder wollen sie eine alte Anlage wieder für die nächsten zehn Jahre anschaffen? Die hier herumgeisternde Übergangsfrist von zwei oder drei Jahren gibt es nicht. Zehn Jahre hätten die Leute Zeit, auch weiterhin eine alte Anlage zu betreiben. Deswegen ist die Panikmache der CDU ziemlich übertrieben. Sie haben selbst für die Pariser Klimaziele gestimmt. Der einzige Kritikpunkt an der bundesgrünen Gesetzgebung, den ich bereits genannt habe, ist, dass die Mieterinnen und Mieter mit den hohen Investitionskosten – die der Eigentümer hat oder wenn man selbst Eigentümer ist – alleingelassen werden. Da müsste der Staat nachregeln. Dazu müsste aus meiner Sicht auf Bundesebene ein Ermöglichungsgesetz kommen, das jedem das Recht einräumt, eine moderne und saubere Heizungsanlage einzubauen, die der Staat dann finanziert. Das ist wichtig, damit wir vom Ausland unabhängig werden, wir in unserem Land volkswirtschaftlich viel mehr erreichen und nicht Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen!
Marco Böhme Die Linke
irgendwelche Diktaturen weiterhin unterstützen müssen. Das ist doch etwas Modernes und Sinnvolles. Dass diese Hetze die ganze Zeit kommt, kann ich nicht nachvollziehen. (Vereinzelter Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ihre Redezeit ist zu Ende. – Jetzt hat Herr Dr. Gerber noch einmal das Wort.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Ich muss dem Beitrag von Herrn Böhme nichts hinzufügen. Ich danke für diese Klarstellung und schließe mich den Ausführungen an. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN – Zuruf von der AfD: Zukünftiger Koalitionspartner!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Winkler, bitte.
Volkmar Winkler SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem, was Herr Böhme gesagt hat, hat er recht gehabt. Das ist ein Zeichen dafür, dass mit diesem Gesetzentwurf, über den wir diskutieren, noch nichts entschieden ist. (Zuruf von der AfD: Aha!) Auch wir kritisieren an diesem Gesetzentwurf durchaus einiges. Es wird den Menschen im Land einiges zugemutet; allein schon das Verstehen dieser Gesetzesvorlage wird uns zugemutet. Ich möchte deshalb die Gelegenheit dieser Aktuellen Debatte nutzen, zu diesem Gesetz generell etwas auszuführen. Ich kann die Kritik aus den Reihen der Verbände, aber auch aus anderen Parteien teilweise nachvollziehen und setze darauf, dass das Gesetz den Bundestag nicht so verlässt, wie es eingebracht wurde. (Beifall der Abg. Marko Schiemann und Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Wir reden von einem Entwurf. Das möchte ich als Aufforderung an meine SPD-Bundestagsfraktion verstanden wissen. Es kommt aber – auch wenn es mir schwerfällt, dies zu sagen – auf die Art und Weise des Umgangs der Ampelkoalition mit dem Gesetzentwurf an. Diese halbgare Kabinettsvorlage schürt nicht gerade Vertrauen in die Politik, sondern sie schürt Verunsicherung und am Ende auch Steilvorlagen. Es ist nicht richtig, was damit gemacht wird. (Beifall der Abg. Marko Schiemann und Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Verstehen Sie mich aber bitte nicht falsch, meine Damen und Herren: Die Wärmewende ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Aber sie wird nur funktionieren, wenn wir die Menschen vor Ort dabei mitnehmen. Das geschieht zurzeit nicht; diesbezüglich bin ich skeptisch. Ich lasse mich gern vom Gegenteil überzeugen. Aber eines muss klar sein: Als Sozialdemokraten müssen wir dafür sorgen, dass die Mieterinnen und Mieter sowie die Eigentümer von Einfamilienhäusern, hierbei vor allem jene, die mit kleinem Einkommen daherkommen, nicht übermäßig belastet werden. (Beifall der Abg. Marko Schiemann und Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Am besten schaffen wir im Mieterbereich – das ist bereits angesprochen worden – eine warmmietenneutrale Lösung; denn niemandem ist geholfen, wenn wir bei den Heizkosten sparen, diese aber dann aufgrund von Mieterhöhungen infolge der Sanierungsumlagen aufgefressen werden. Die Mieten steigen in Deutschland bekanntlich immer weiter an. Deswegen müssen wir gegensteuern und nicht noch draufsatteln. Zur Wahrheit gehört aber auch: Keinem wird die Heizung herausgerissen, das Haus weggenommen oder enteignet. Das sind alles Unwahrheiten, wie sie von rechts oder teilweise von der Boulevardpresse verbreitet werden. Heizungen sind sozusagen das neue Schnitzel oder der Dieselmotor in diesem Kulturkampf. Vor Ende 2030 muss laut Gesetzentwurf keine funktionierende Heizung ausgetauscht werden. Auch im Folgejahr müssen erst einmal nur Heizungen ausgebaut werden, die 35 Jahre oder älter sind. Fakt ist aber auch, dass wir in den zurückliegenden Jahren in diesem Bereich einiges verschlafen haben; das ist jetzt an Herrn Kollegen Flemming gerichtet. Auch wir in Sachsen haben in den letzten Jahren etwas verschlafen. Der Blick zurück hilft zwar nicht weiter, aber er zeigt die Gründe auf, warum wir in immer kürzerer Zeit Veränderungen für den Klimaschutz herbeiführen müssen. Gerade der Gebäudesektor hat die gesteckten Klimaziele in den letzten Jahren ausnahmslos verfehlt. Darin sind wir uns, glaube ich, einig. Den Menschen im Land möchte ich sagen, dass Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen durch den Emissionshandel spätestens 2027 – mit steigenden Zertifikatspreisen – immer teurer werden. Der Umstieg auf eine Heizung mit mindestens 65 % Erneuerbaren wird sich absehbar auch lohnen. Es gibt aber auch jetzt schon im Gesetzentwurf entsprechende Forderungen – die sind genannt, erspare ich mir. Er enthält etliche Übergangsfristen und Härtefallregelungen, die gerade älteren Hausbesitzern und jedem mit wenigen Wohnungen sowie Selbstnutzern zugutekommen. Dennoch wäre der Bundesgesetzgeber gut beraten, wenn die Forderung noch mehr die wirtschaftliche Situation der Eigentümer berücksichtigt und mehr steuerliche Anreize setzt als bislang vorgesehen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Volkmar Winkler SPD
Ja, so viel dazu. Als letzter Satz: Mit einer umfangreichen Anhörung und Beteiligung von Fachverbänden, qualifizierten Änderungsanträgen der sachorientierten Parteien im Bundestag lässt sich sicherlich noch nachsteuern. Aus Sicht der SPD ist die Wärmewende eine Generationsfrage, die vor uns liegt und die bezahlbar bleiben muss. Denn mehr Klimaschutz darf nicht dazu führen, dass den Menschen das Wohnen perspektivisch unmöglich gemacht wird. Danke. (Beifall bei der SPD und der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Teichmann, bitte.
Ivo Teichmann fraktionslos
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir sprechen heute in der Aktuellen Debatte zum Thema „Mit grünen Verbotsorgien in die Enteignung – Sanierungszwang stoppen!“ Wir brauchen in der Tat keine grünen Verbotsorgien, wir brauchen keine grüne Bevormundung. Robert Habeck von den GRÜNEN gilt bekanntlich als starker Befürworter der Maßnahmen. Herr Flemming, gestatten Sie mir eine Frage: Wenn Sie hier die GRÜNEN im Bund zu Recht hart attackieren, was unterscheidet denn die GRÜNEN im Bund von den GRÜNEN im Land, mit denen Sie gemeinsam regieren? (Zuruf von der CDU: Regierungskompetenz auf Bundesebene? – Lachen bei der AfD) Das EU-Parlament hat Mitte März 2023 für deutlich strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden gestimmt. Bis 2033 sollen Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse E und bis 2033 die Klasse D erreichen. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen einen Kompromiss finden, damit die Hausbesitzer mit der energetischen Sanierung nicht überfordert oder gar kalt enteignet werden. Wir haben gerade in Ostdeutschland viele einkommensschwache Haushalte, die nicht überfordert werden dürfen. Sieben Millionen Eigenheime und über sieben Millionen Wohnungen sind laut Immobilienverband – IVD – davon betroffen. Die KfW veranschlagt dafür Kosten auf gigantische 254 Milliarden Euro. Auf ältere Eigenheimbesitzer kommen – minimalistisch gerechnet – 80 bis 120 000 Euro zu, für neue Fenster, Dämmung, größere Flächenheizkörper und neue Heizungsanlagen. Gerade ältere Hausbesitzer und einkommensschwache Haushalte sorgen sich zu Recht, wie sie diese Maßnahmen finanziell stemmen sollen. Die Frist bis 2030 bzw. 2033 ist schlicht unrealistisch und verantwortungslos. Die ideologiegetriebene Zwangssanierung ist ein Anschlag auf den ländlichen Raum. Im internationalen Vergleich steht Deutschland mit dem aktuellen Standard deutscher Eigenheime gut da. Man sollte erst mal in anderen Regionen, wie zum Beispiel in Osteuropa, den Standard anheben, bevor man hier in teuren Aktionismus verfällt. Schon heute ist absehbar, dass wir neben der finanziellen Überforderung der Betroffenen auch die heimische Material- und Bauwirtschaft überfordern. Immer höhere Baustandards machen das im europäischen Vergleich ohnehin viel zu geringe Wohneigentum in Deutschland immer teurer. Der Staat und die überzogene grüne Politik sind dabei der größte Preistreiber; so kann und darf es nicht weitergehen. Es muss Schluss damit sein, dass immer stärker in das Recht auf Eigentum eingegriffen wird. Der Eingriff ist auf jeden Fall unverhältnismäßig, wenn die Nutzer und Eigentümer dadurch gezwungen werden, dieses aufzugeben. Als Fazit bleibt anzumerken: Nicht das Klima, sondern die überzogene grüne Politik bedroht unseren Wohlstand. Vielen Dank. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir beginnen mit einer neuen Runde. Es beginnt wieder die AfD-Fraktion. Herr Abg. Zwerg, bitte.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Millionen Hausbesitzer werden durch die grüne Klimaschutzpolitik in eine finanzielle Zwangslage gebracht. Das neue Gebäudeenergiegesetz, welches ab 2024 in Kraft treten soll, schreibt den Immobilienbesitzern vor, welche Heizung sie in Zukunft einbauen dürfen und welche nicht. Die EU-Kommission hat nun den Sanierungszwang für Gebäude beschlossen, und die Bundesregierung wird auch dies mit Freude umsetzen, wie so manch anderen Schwachsinn aus Brüssel. (Heiterkeit bei der AfD) Über 80 % der Bürger lehnen diesen Zwang jedoch ab. Aber Minister Habeck will damit durchkommen und den Deutschen die Rettung des Klimas auflasten – koste es, was es wolle; es ist ja nicht sein Geld. Robert Habeck wohnt übrigens in einem Haus mit Fernwärmeheizung. Fernwärmeheizungen dürfen weiterhin betrieben werden, wenn sie ebenfalls mit einem 65-prozentigen Anteil erneuerbarer Energiequellen gespeist werden. Bei der Fernwärme für Minister Habecks Haus beträgt allerdings die Prozentzahl nur 1,7. Also, alle sind gleich, und einige sind gleicher? Das hatten wir schon mal. Das war der Sozialismus in der DDR und das wird auch im aufkommenden Öko-Sozialismus der GRÜNEN so sein. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! 75 % der Haushalte in Deutschland werden mit Gas oder Öl beheizt. Neue Gasbrennwertheizungen wurden bis 2021 für den Neubau und bis 2022 für die Sanierung noch gefördert. Das war anscheinend kein Problem für das Klima. Die Hausbesitzer werden nun durch diese neue Gesetzgebung in diese finanziellen Schwierigkeiten gebracht. Ich frage mich, was sich sowohl der Staat, die Bundesregierung und auch die EU in die Privatangelegenheiten von Millionen Hausbesitzern einmischt. Ihre Immobilien verlieren schlagartig an Wert, wenn sie nicht investieren. Also müssen sie eine hohe Summe für die energetische Sanierung ihres Hauses aufbringen, um seinen Marktwert zu erhalten. Außerdem droht die Stilllegung ihrer alten Gas- und Ölheizungen, wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Zum Thema Reparatur; das fand ich ganz witzig: Sie wissen ja, dass ich aus der Branche komme. Die Heizungsmonteure werden keine Reparaturen durchführen. Daran haben sie gar kein Interesse und keine Zeit dafür. Es wird definitiv eine neue Heizung. Das wird so nicht stattfinden. Alle Annahmen und Vorgaben aus diesem Gebäudeenergiegesetz sind so was von realitätsfern und wurde schon mehrfach aufgezählt. Der Personalmangel im Handwerk ist nun mal so, wie er ist. Wir haben auch eine Materialmangelsituation. Viele Objekte sind technisch einfach nicht umsetzbar. Wir können zum Beispiel in einer Reihenhaussiedlung keine Luftwärmepumpen draußen aufbauen, schon allein aufgrund der Lärmemission, wenn dann mehrere dort zu laufen beginnen. Der Strom muss auch irgendwo herkommen. Dazu gibt es Schätzungen um 2,5 Terrawattstunden zusätzlich, die wir für die nächste Zeit brauchen. Dann sollen – na, ja – 500 000 Wärmepumpen pro Jahr gebaut werden. Auch das haben wir schon mehrfach hier in der Diskussion gehabt, dass das recht schwierig sein wird mit dem Handwerkerstamm, den wir haben. Doch man soll immer positiv denken. Insofern hoffen wir, dass das funktioniert. Am Handwerker soll es nicht liegen. Übrigens, meine Damen und Herren: Dem Handwerker ist es egal, ob er eine Gasheizung, eine Wärmepumpe oder eine Ölheizung einbaut, es ist sein Geschäft. Ich finde es ein wenig schade, dass durch diese Verbotspolitik, die jetzt bei der Heizungstechnik betrieben wird, eine durchaus sehr sinnvolle Geschichte wie eine Wärmepumpe ein schlechtes Image bekommt, und zwar genau durch die Art, wie hier gehandelt wird. Das muss nicht sein. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Eine Wärmepumpe hat durchaus einen Nutzen. Man kann diese sehr gut einbauen, vor allem dann, wenn eine Fußboden-, eine Wand- oder Deckenheizung da ist und wenn sie in einem bestimmten Vorlauftemperaturbereich läuft. Dann ist das eine feine Sache. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) – Hören Sie zu. Da können Sie noch etwas lernen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Von Ihnen kann ich nichts lernen!) Dann haben wir noch Hochtemperaturwärmepumpen, die wir sehr wohl im Bestand einsetzen können. Aber, meine Damen und Herren, wenn ich – das mache ich nach wie vor so – einen Kunden berate, dann wird er mir sagen, was er im Jahr verbraucht, was er für eine Vorlauftemperatur hat. Danach erstellt man dann ein Konzept, und zwar nicht auf Verbotsbasis, sondern auf Vernunftbasis. So läuft das. (Beifall bei der AfD) Dann noch etwas, wenn Sie sich anschauen, wie die Preise für Strom – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ihre Zeit ist vorbei, Herr Zwerg.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Dann machen wir später weiter. Es gibt noch viel Klärungsbedarf. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Dann spricht jetzt Herr Flemming für die CDU-Fraktion. Bitte.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will auf ein paar Argumente reagieren, die von den Kollegen aus den anderen Fraktionen kamen. Herr Böhme führte aus, dass die Idee der CO -Neutralität und der Energiewende im Grunde sehr gut ist. Klar, die kam ja von Angela Merkel, also von uns. Das Problem ist nur, wie sie derzeit umgesetzt werden soll. Die Energiewende, wie sie geplant war, basierte darauf, dass wir die Gasversorgung aus Russland nicht nur so beibehalten, wie sie vor dem Ukraine-Krieg war. Wir wollten sie vielmehr verdoppeln, um diese Energiewende zu stemmen. Jetzt wissen wir seit den Ereignissen in der Ukraine, dass wir es nicht nur nicht verdoppeln können, sondern dass das, was es vorher gab, auch noch weggebrochen ist. Das heißt, diese Energiewende kann so nicht funktionieren. Wir kritisieren, dass es jetzt von hinten durch die Brust passieren soll, indem man vollkommen planlos und überstürzt in den Energiesektor und die Gebäudeversorgung eingreift und den Bürgern ein Schrittmaß zumutet, das von den allermeisten nicht mitgegangen werden kann. Es wird gedroht, man solle ja nicht auf die Idee kommen, sich noch schnell eine Gasheizung einbauen zu lassen. Das hört man insbesondere von den GRÜNEN und den LINKEN mit dem Argument, dass die Energieträger begrenzt sind. Natürlich sind die begrenzt. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie werden teuer!) – Sie werden teuer. Ja, so wurde es ausgedrückt. Es ist vernünftig, aus diesen auszusteigen, aber mit Maß und Mitte. (Beifall bei der CDU) Als ich Anfang der Achtzigerjahre ein Schulkind war, erzählte man uns in der Schule: Die fossilen Energien reichen noch für 30 bis 40 Jahre. Fragen Sie heute einen Energieexperten, sagt der: Diese fossilen Energien reichen noch für 30 bis 40 Jahre. Das soll uns nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir trotzdem davon wegkommen müssen. Das ist richtig. Aber den Leuten Angst zu machen, die sich jetzt noch schnell eine Gasheizung einbauen lassen, halte ich für komplett überzogen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist jetzt unvernünftig!) Dr. Gerber, Sie plädierten dafür, wir sollten die Wahrheit nicht ignorieren. Einen Satz vorher haben Sie geäußert, im Bereich Gebäude, Wärmeversorgung und Mobilität wäre bisher nichts passiert. Ist das nicht ein bisschen ein Ignorieren der Wahrheiten? Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Marco Böhme Die Linke
Herr Flemming, geben Sie mir recht, dass es vernünftig wäre, jedem, der jetzt vor der Entscheidung steht, sich eine neue Heizungsanlage ins Haus zu bauen, eher dazu zu raten, auf eine Technologie zu setzen, die in der Zukunft seine Investitionskosten ausgleicht, weil es in der Zukunft günstiger ist, zum Beispiel mit der neuen Wärmepumpentechnologie zu heizen, (Zuruf von der AfD: Wer sagt das?) als weiter auf begrenzte – das ist das eine –, aber vor allem in der Zukunft nicht mehr bezahlbare fossile Energieträger zu setzen? Geben Sie mir recht, dass das einzige Problem, das es hier gibt, die Investitionskosten sind, bei denen der Staat – ich glaube, da sind wir einer Meinung – den Menschen mehr Förderung zur Verfügung stellen muss, damit sie sich diese Umstellung leisten können? (Zurufe von der AfD) Geben Sie mir außerdem recht, dass es auch volkswirtschaftlich sinnvoll ist, aus der fossilen Energiewirtschaft herauszukommen?
Ingo Flemming CDU
Es ist volkswirtschaftlich sinnvoll, aus der fossilen Energiewirtschaft herauszukommen. Ich plädiere auch nicht für das unendliche Verwenden fossiler Energien. Ich gebe Ihnen bei dem, was Sie vorhin gesagt haben, im Grunde recht. Aber in Ihren Aussagen gibt es ein paar Unschärfen. Es muss wirtschaftlich und bezahlbar sein. Im Moment ist das nicht absehbar. Die Prognose der Energiekosten, die Sie abgeben, ist eine Wette auf sehr unsichere Sachverhalte in der Zukunft. Man kann auch auf die Idee kommen, dass durch das massive Umsteigen auf alternative Energien fossile Energien nicht mehr gebraucht und gekauft werden. Das könnte die Preise auch nach unten bewegen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das glauben aber nur Sie!) – Ich habe gesagt: „könnte“. Aber jetzt allen zu suggerieren, dass Gas und Öl im Jahr 2030 nicht mehr bezahlbar wären, ist aus meiner Sicht Unsinn. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) Ich fahre mit meiner Rede fort. Herr Dr. Gerber, ein paar Wahrheiten müssen auch Sie anerkennen. Wenn Sie sagen, dass wir die Einzigen sind, die ignorieren, dass der Rest der Welt auf Elektromobilität setzt, dann ist das Unsinn. Die Chinesen setzen massiv auf Elektromobilität, ja. Beim Rest Asiens sieht das ganz anders aus. Die Japaner haben sich noch nicht entschieden. Bei den Amerikanern ist ein Tesla auf der Straße ein ganz seltenes Bild. Die Südamerikaner setzen massiv auf EFuels, insbesondere Ethanol. Ihre Aussage stimmt also so gar nicht. Wir sind beim Thema Elektromobilität mit vorn dran. Gut, die Skandinavier sind weiter, das mag sein. Aber Ihre Aussage, dass wir dem Rest der Welt hinterherhetzen, stimmt nicht. Umgekehrt ist es. (Beifall bei der CDU) Energiewende ja, aber mit Maß und Mitte, mit Vernunft, mit der richtigen Schrittweite. Vor allem müssen wir die Bürger mitnehmen und die Bezahlbarkeit von Wärme und Energie aufrechterhalten. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Böhme, wollen Sie noch sprechen? – Nein. Dann die BÜNDNISGRÜNEN.
Dr. Daniel Gerber GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht noch eine kurze Replik auf meinen Vorredner: In Bezug auf die Wahrheit im Gebäudesektor habe ich gemeint, dass bei der Erfüllung des Klimaschutzgesetzes bisher die Ziele nicht erreicht wurden. Wenn man davon spricht, dass möglicherweise in Zukunft die Preise für fossile Energien fallen, dann möchte ich den dezenten Hinweis geben, sich mit der Merit-Order oder dem EU-Zertifikate-Handel zu beschäftigen. Zum Thema E-Fuels in Südamerika: Es gibt in Südamerika aktuell eine kommerzielle E-Fuels-Anlage. Dort dreht sich genau ein Windrad. Ich weiß nicht, ob das zukunftsfähig ist. (Ingo Flemming, CDU: Ethanol! –
Andreas Heinz CDU
Das machen die seit 1979!) Wenn man Klimaschutz nicht ernst nimmt, dann ist Klimapolitik ganz leicht. Wenn man den menschengemachten Klimawandel dazu noch leugnet, ist es noch viel leichter. Wenn man die Deindustrialisierung herbeiredet, obwohl die sächsische Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr mit 2,6 % stärker als im Bundesdurchschnitt gewachsen ist und sogar die Exporte trotz Russlandsanktionen um 17 % auf ein Rekordniveau gestiegen sind, dann kommt sie vielleicht auch so, denn Wirtschaft ist bekanntlich zu 50 % Psychologie. In Anbetracht der fehlenden Redezeit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Abg. Winkler, bitte, für die SPD.
Volkmar Winkler SPD
Frau Präsidentin! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe noch eine Minute Redezeit und möchte ergänzen: Ich habe nicht den Zweck und den Grundansatz des Gesetzesvorhabens kritisiert, sondern eher inhaltlich. Da gibt es ein paar Punkte, die ich noch ergänzen möchte: Zum Beispiel vermisse ich darin die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen anderer Art, beispielsweise der Gebäudehülle oder bei dem Einbau von Fenstern. Dabei verschenken wir nämlich immer noch sehr viele Einsparpotenziale. Auch die Technologieoffenheit im Gesetz ist zu kritisieren. Man kann das nicht ordentlich übersetzen. Damit sind also noch offene Fragen verbunden. Noch ein letzter Gedanke: Die vorgesehenen Regelungen im Gebäudeenergiegesetz sollten in Einklang mit dem Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung gebracht werden. Das ist eine ganz wichtige Geschichte, denn kommunale Wärmepläne erhöhen die Planungssicherheit von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern. Dies ist eine Hauptforderung des Verbands kommunaler Unternehmen in Deutschland. Das dürfen wir dabei nicht vernachlässigen. Danke schön. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Marko Schiemann, CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Teichmann, hatten Sie noch einmal Interesse, zu sprechen? – Nein. Herr Zwerg, bitte, für die AfD-Fraktion.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die Mieten werden durch diesen Klimarettungswahnsinn weiter steigen. Der Mangel an Wohnraum wird noch weiter verschärft. Man gewinnt manchmal etwas den Eindruck, dass in den grünen Amtsstuben die Cannabis-Legalisierung bereits durch ist. (Heiterkeit bei der AfD) Damit wäre dann auch geklärt, warum Atomstrom das Netz verstopft, (Heiterkeit bei der AfD) wie Frau Göring-Eckardt neulich zum Besten gab. (Zurufe der Abg. Marco Böhme und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Meine Damen und Herren, noch einmal zum Thema Heizungstechnik. Wir sind im Handwerk sehr gut unterwegs. Die Technik wird immer besser, ganz klar. Es gibt immer eine Entwicklung. Im Bereich Mittel- oder Hochtemperaturwärmepumpen – wenn wir das Thema noch einmal aufgreifen wollen –, passiert eine ganze Menge. Aber nicht jedes Haus ist dafür geeignet. Wenn Sie den Leuten vorschreiben wollen, dass sie eine Wärmepumpe einbauen, dann passiert Folgendes: Das Vierfamilienhaus wurde ja schon von Herrn Voigt genannt. Dort muss dann zwangsweise so eine Wärmepumpe hinein. Und dann, was passiert hinten raus? Wir brauchen größere Heizkörper oder eben Fußbodenheizung. In vielen alten Häusern funktioniert das nicht. Also stoßen wir irgendwann an Grenzen. Die Leute sind ja nicht blöd, die können rechnen. Wenn Sie denen sagen, dass der Strompreis das Dreifache des Gaspreises beträgt, dann ist die Diskussion über Kostenersparnis eigentlich schon wieder beendet. Also macht das einfach keinen Sinn, ökonomisch gesehen. Aber richtig: Wie Herr Dr. Gerber in seiner sympathischen Art schon angedroht hat, wird ja demnächst quasi ins Haus stehen, dass es mit den nächsten CO -Bepreisungen von Jahr zu Jahr immer teurer wird, wenn man mit Gas oder mit Öl heizt. Das ist meines Erachtens eine absolute Fehlentwicklung. Sie werden damit auch nicht das Klima retten, auf keinen Fall. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Wenn die Bundesregierung den Menschen im Land vorschreiben will, welche Heizung sie ab sofort einzubauen haben, dann soll genau diese Bundesregierung das Ganze gefälligst auch zu 100 Prozent bezahlen – können Sie ja machen. Vielleicht werden dann mehr eingebaut, vielleicht aber auch nicht. Aber ohne einen Cent Steuererhöhung, bitte. Oder sorgen Sie dafür – das ist vielleicht der bessere Weg und sollte eigentlich schon lange passiert sein –, dass wir in Deutschland endlich günstige Strompreise haben. Was ist denn seit 2000, seit der Einführung des EEG passiert? Die Strompreise sind immer weiter nach oben geklettert. (Thomas Thumm, AfD: Ja!) Ich habe schon im Jahr 2000 Heizungsanlagen verkauft und den Kunden den Vergleich vorgerechnet: Der Gaspreis lag damals bei 5 Cent und der Wärmepumpentarif bei 10 Cent, der andere Preis war 13 Cent. Da konnte man sehr schön vorrechnen: Willst du jetzt eine Gasheizung haben oder möchtest du eine Wärmepumpe? Suche es dir heraus; die Investitionskosten sind so und so hoch. Dann hat derjenige, der das machen wollte, das einfach selbst entschieden und nicht irgendwie vorgeschrieben bekommen. Davon müssen wir weg. Das werden wir als AfD nicht mittragen, auf keinen Fall. (Beifall bei der AfD) Der Strompreis in Europa liegt im Durchschnitt bei circa 22 Cent. Dort müssen wir hin. Wissen Sie was: Dann bauen die Leute auch selbst freiwillig eine Wärmepumpe ein. Dahin muss es gehen. Dieses Gebäudeenergiegesetz ist abzulehnen, genauso dieser Zwangssanierungsirrsinn, den die EU beschlossen hat. Der Bürger ist, auch wenn die Ökosozialisten ihm das nicht zutrauen und zugestehen wollen, selbst in der Lage, zu entscheiden, welche Heizung er einbaut und wie er sein Haus insgesamt baut oder eben saniert. Niemand wirft sein Geld zum Fenster hinaus. Die Hausbesitzer sind sehr wohl in der Lage zu rechnen – wie ich schon sagte – und Entwicklungen in der Zukunft einzubeziehen. Sie brauchen keine Nanny. Am Ende muss das Wohnen bezahlbar sein und nicht dem Diktat einer angeblichen europäischen Klimarettung unterworfen werden. Meine Damen und Herren, es wird immer von Arbeitsplätzen geredet, die durch die Energiewende, durch diese ganze Aktion geschaffen würden. Die Wahrheit ist doch die: Die Firma Vaillant zum Beispiel hat vor, die Produktion auf insgesamt 500 000 Wärmepumpen pro Jahr zu steigern, also 300 000 mehr als jetzt. Wo findet diese Produktion statt, meine Damen und Herren? Sie findet nicht in Deutschland statt, sie findet in der Slowakei statt. Dort wird dieses Werk gebaut, mit einem Ausstoß von 300 000 Wärmepumpen pro Jahr. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dort sind keine deutschen Arbeitnehmer, das müssen Sie sich einfach mal merken. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die machen aber doch nicht die Arbeit vor Ort!) Die Firma Viessmann verabschiedet sich von ihrer Klimasparte. Das hat doch Gründe, meine Damen und Herren. Nicht wettbewerbsfähig – nicht wettbewerbsfähig hier in Deutschland! Wir waren gestern bei der Sächsischen Wohnungsgenossenschaft. Dort wurde ganz klar gesagt: Das stemmen die nicht, das Volumen. Sie waren dabei, Herr Dr. Gerber, Sie haben sich hoffentlich gemerkt, was die dort erzählt haben. Das Volumen, das sie brauchen, sind 288 Milliarden Euro deutschlandweit. Wie wollen die das stemmen? Der Vorschlag lautet: ein Drittel der Staat, ein Drittel die Vermieter, ein Drittel die Mieter. Das war eine klare Ansage, eine klare Forderung. Nur so würde sich eventuell etwas bewegen lassen. Das muss man doch einfach mal verinnerlichen. So realitätsfern, wie Sie agieren, wird das, was Sie vorhaben, in die Hose gehen, das garantiere ich Ihnen. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Kommen Sie bitte zum Ende.
Jan-Oliver Zwerg AfD
Also: Schluss mit der Verbotspolitik, Schluss mit staatlichen Eingriffen ins Eigentumsrecht, Schluss mit den Repressalien der Ökosozialisten! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Jawohl!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Mir liegen – bis auf Herrn Thumm – keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Thumm, bitte.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Thumm, was wollen Sie uns denn jetzt noch sagen?) Zu den geplanten Heizungsverboten und Zwangssanierungen von Häusern haben wir heute ja schon vieles gehört. Meiner Ansicht nach wird hier ein schäbiger grüner Machtkampf der übelsten Sorte gegen die Bürger ausgetragen. Die GRÜNEN wissen genau, was sie tun. Als bekennende Deutschlandhasser wollen sie nicht nur deutsche Wirtschaftsbetriebe vernichten, nein, nun geht es direkt an das Geld der Bürger. Vor allem geht es gegen arbeitende Bürger sowie gegen die heutigen Rentner, die dieses Land aufgebaut haben. Sie sollen nämlich nach grünem Willen ihr hart erarbeitetes Lebenswerk, ihre eigenen vier Wände verlieren; denn durch den vom EU-Parlament beschlossenen Sanierungszwang für Wohnimmobilien bis zum Jahr 2033 und durch die geplanten Heizungsverbote ab dem Jahr 2024 durch die Bundesregierung kommt ein gigantischer Kostenhammer auf Sachsen zu. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dabei ist es völlig egal, ob man Eigentümer eines Hauses ist, in einer Wohnung lebt, oder Mieter ist; denn die Vermieter werden die Mehrkosten für die Sanierung auf die Miete umlegen müssen. Allein für Deutschland schätzt die KfW die Kosten auf rund 254 Milliarden Euro und das nur für Dämmung und Umbau. Die Wärmepumpe ist dabei noch gar nicht eingerechnet. Wenn man der Debatte folgt, wollen sich die Regierenden im Bund mit Zuschüssen herausreden. Das ist ein Taschenspielertrick, denn das Geld, das in Form von Zuschüssen verteilt werden soll, muss der Steuerzahler vorher erwirtschaften, oder es wird – nach Sozialistensprech, Herr Gebhardt – als Sondervermögen als neue Schulden der nächsten Generation hinterlassen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Ja, Herr Kollege Gebhardt, man darf – jetzt komme ich im Moment nicht auf den Namen – den Hund nicht auf die Wurst aufpassen lassen, (Zuruf von der AfD: Das war Franz Josef Strauß! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) aber genau das hat die Bundesregierung mit der Ernennung des Wirtschaftsministers, Robert Habeck, gemacht. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, gerade in den abgelegenen Regionen im Freistaat ist es abzusehen, dass Zwangssanierungskosten den Wert vieler Immobilien übersteigen werden. Resultat: Insbesondere ältere Hausbesitzer werden zum Verkauf ihres Heims gezwungen sein, weil sie keine Kredite für die geplanten Zwangssanierungen erhalten oder weil sie sich nicht mehr verschulden wollen. Den beschlossenen Sanierungszwang für Wohngebäude oder den geplanten Umrüstungszwang bestehender Heizungen auf Wärmepumpen kann man also getrost als staatlich organisierte Zwangsenteignung bezeichnen. Im Gesetzentwurf der Bundesregierung sind sogar 50 000 Euro Strafe eingeplant, wenn sich Bürger gegen den Einbau einer Wärmepumpe stellen. Meines Erachtens ist an diesem Zwangssanierungsvorhaben bereits der Gedanke des Abzockens für die Rettung des Weltklimas nicht zu ertragen, nein, schon deswegen nicht, weil Deutschlands Anteil an der CO -Bilanz dieser Welt nur 2 % beträgt, und das als viertgrößte Volkswirtschaft. Wir, die AfD, werden alles dafür tun, dass es nicht so weit kommt. Das verspreche ich Ihnen. Herr Kretschmer – er ist nicht da –, liebe CDU-Fraktion, wenn Sie sich hier endlich glaubhaft machen wollen, dann schmeißen Sie diese grünen Enteignungsfetischisten aus der Regierung und beugen Sie Aufruhr in der Bevölkerung vor. Das hat Herr Kretschmer in der Presse in einer Überschrift kundgetan. Starten Sie von Sachsen aus eine Bundesratsinitiative, über die Sie Mehrheiten im Bundesrat organisieren, um die Gesetzesinitiativen der Bundesregierung und der Europäischen Union zu stoppen. Dazu fordern wir Sie auf, für unser Land und unsere Bürger! Vielen Dank. (lebhafter Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Das Wort am Ende der ersten Aktuellen Debatte erhält die Staatsregierung. Herr Minister Schmidt, bitte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Bringen Sie jetzt mal ein bisschen Sachlichkeit hier rein!)
Thomas Schmidt
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein emotionales Thema und es war eine emotionale Debatte. Man kann dieses Thema unterschiedlich angehen. Auf der einen Seite kann man die Notwendigkeit der Sanierung, der Energiewende im Gebäudebereich komplett ablehnen, man kann die Forderungen zu hoch ansetzen und die Leute überfordern oder man kann versuchen, pragmatische Lösungen zu finden. Ich denke, der letztgenannte Weg sollte der beste sein, also nicht infrage zu stellen, dass hier viel geschehen muss, sondern über das Wie zu diskutieren. Der Parlamentarische Abend der Immobilien- und Wohnungswirtschaft von gestern Abend wurde angesprochen. Die zwei Gastgeber, Herr Seifert und Frau Philipp, hatten viele Kritikpunkte, aber sie haben zu jedem Kritikpunkt auch Lösungsvorschläge gebracht. Oftmals sind es wirklich einfache Dinge, wo man sich sagt: Es muss doch möglich sein, dies auf Bundesebene zu klären. In dieser Weise sollten wir auch weiter diskutieren, also nach Lösungsvorschlägen suchen. Dieser mit heißer Nadel gestrickte Gesetzentwurf wurde viel zu früh an die Öffentlichkeit gegeben, als das alles noch nicht ausgegoren war. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das war die FDP, oder?) Das ist der falsche Weg. Das weckt nun einmal Angst, das weckt Sorgen, angesichts dessen was wir in den letzten Jahren alles schon erlebt haben. In der Debatte ist deutlich geworden – Ingo Flemming, aber vor allem Volkmar Winkler haben es deutlich gemacht –, dass es pragmatische Ansätze braucht. Sie haben zum Beispiel Technologieoffenheit angesprochen. Es wurde nicht nur bei diesem, sondern auch bei anderen Gesetzgebungsverfahren des Bundes im Schweinsgalopp gearbeitet. Die Anhörungsfristen wurden extrem klein gehalten. Der Bund ließ kaum Stellungnahmen zu, aber wir haben trotzdem versucht, Stellungnahmen abzugeben. Das ganze Thema ist sehr komplex und so muss es auch gedacht werden. Es geht nicht nur um den Austausch der Gasheizung gegen eine Wärmepumpe. Das kann am Ende fast zu einer Komplettsanierung des Hauses führen. Das muss alles mit bedacht werden. Wir müssen die Restnutzungsdauer von Häusern berücksichtigen. Macht es wirklich Sinn, ein Haus, das alt ist und vielleicht noch zehn, 20 Jahre genutzt wird, jetzt zu sanieren, weil irgendwelche Fristen einzuhalten sind? All das muss mit bedacht werden. Deshalb möchte ich an der Stelle sagen: Ich kritisiere auch vieles, was da gerade in der Bundesregierung geschieht, aber pragmatische Ansätze kann ich zumindest bei meiner Kollegin Klara Geywitz erkennen. Sie ist offen für Gespräche, Sie versucht noch einiges zu ändern. Deshalb habe ich nach Gesprächen, die ich mit ihr geführt habe – sie war vor kurzem auch in Chemnitz – die Hoffnung, noch etwas Vernunft in das ganze Verfahren hineinzubringen. (Beifall des Abg. Marko Schiemann, CDU) Natürlich sind die Herausforderungen, so wie es jetzt angedacht ist, kaum zu schaffen. Ich habe in der Lehre gelernt, wie man eine Schraube anzieht: Nach fest kommt kaputt. Man darf diese ganzen Verfahren nicht übersteuern. Wenn wir die technische Umsetzung kaum gewährleisten können, weil wir zu wenig Fachpersonal haben, muss auch diese Seite bedacht werden. Auch was gerade in Brüssel in weiteren Bereichen geregelt werden soll, droht die Leute zu überfordern. Auch bei der Herangehensweise sehe ich einige Punkte kritisch, aber wir müssen uns dem stellen. Wir müssen mit pragmatischen Vorschlägen versuchen, die Verfahren noch etwas zu strecken. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem Vorschalten einer Freiwillligkeitsphase und mit einer degressiven Förderung die Leute motivieren, erst einmal dort, wo es am dringendsten notwendig ist, Förderungen in Anspruch zu nehmen, das schnell umzusetzen und dann erst in Zwangsmechanismen zu kommen. Machen wir uns nichts vor, auch das Thema Sanktionen muss geklärt sein. Es muss offen ausgesprochen werden, was mit den Hauseigentümern geschieht, die nicht sanieren wollen. Ich höre zwar immer, dass niemand sein Haus verlieren wird. Man kann keine Gesetze beschließen und sagen, Sanktionen werde es nicht geben, es braucht keiner Angst haben. Da wird es am Ende keiner machen. Auch das muss klar sein. Wir haben neben der Mitbefassung im Bundesrat wenig Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, versuchen aber trotzdem mit verschiedenen Hebeln, die wir im Land haben, darauf einzuwirken. Förderrichtlinien, zum Beispiel für den preiswerten Mietwohnraum, werden auf die Sanierungen angepasst und auch für die energetische Sanierung noch mit einem erhöhten Fördersatz versehen. Diese Richtlinie werden wir noch Ende Mai/Anfang Juni in Kraft setzen. Die Gebäudeertüchtigung wird über die Förderrichtlinie Zweite Aktuelle Springer-Chef zeigt elitäre Geringschätzung und Benachteiligung Antrag der Fraktion Die Fraktion DIE LINKE beginnt mit der Debatte. Danach folgen CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD. Herr Abg. Gebhardt, bitte.
Rico Gebhardt Die Linke
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schmidt sprach gerade von einem emotionalen Thema, das wir hatten. Ich glaube, das Thema, das wir jetzt aufgerufen haben, ist ein emotionales Thema, das zumindest bei vielen in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer eine Rolle gespielt hat. „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung“ und die Aufwertung benachteiligter Quartiere unterstützt. Es wird eine Fachberatungsstelle für integrierte innovative Gemeindeentwicklung eingesetzt, die sich mit solchen Themen auseinandersetzt. Wir sind auch aktiv im BundLänder-Programm der Städtebauförderung, um die energetische Quartierslösung förderfähig zu machen. Wir versuchen den Baubereich zu unterstützen, um dort effizienter zu werden. Mit der Unterstützung beim Einsatz innovativer Baustoffe, wie Carbonbeton oder mehr Holz, versuchen wir, in Strukturwandelprojekten das Thema Bauen nach vorn zu bringen. Neulich wurde mit der Bescheidübergabe beim Thema Construction Future Lab der nächste Schritt getan. Es geht darum, die Technik des Bauens neu zu denken, um dort Lösungen zu finden. Wir unterstützen über die FR-Regio Lösungsansätze für raumbedeutsame und interkommunale Vorhaben im Zusammenhang mit der Nutzung erneuerbarer Energien. Ich könnte noch eine ganze Menge nennen, aber ich möchte noch einmal betonen: Wichtig ist, die Leute zu motivieren und zu unterstützen sowie erst einmal das Freiwilligkeitsprinzip zu wahren. Es wäre nicht dazu gekommen, dass so viele hektisch in diesem Jahr ihre Gasheizungen austauschen, wenn etwas mehr Zeit gewesen wäre, um sich auf diese ganzen Wandlungsprozesse einzustellen. Ich mahne zu mehr Vernunft, ohne das Problem zu ignorieren, dem wir uns stellen müssen, aber mit möglichst pragmatischen Ansätzen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen. Wir kommen nun zu Debatte Verachtung Ostdeutscher – des Ostens endlich beenden! DIE LINKE Gleich zu Beginn sage ich für Sie, Herr Hartmann: Mich kann der Springer-Chef persönlich nicht beleidigen – da müssen schon andere kommen –, aber er hat Millionen Menschen in Ostdeutschland herabgewürdigt, und deshalb halten wir diese Debatte für notwendig und richtig. Er hat vor allem eine Sache öffentlich gemacht: wie gewisse Eliten, insbesondere in der alten Republik, immer noch über den neuen Teil der Republik denken. Ossis sind lästig, hungrig, undankbar und dann wählen die auch noch komisch. Vor 30 Jahren gingen die meisten Menschen, die in der DDR wohnten, mit Zuversicht und Neugier in die deutsche Einheit. Es gab Erwartungen an Selbstverständlichkeiten: gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gleiche Ausbildungs- und Karrierechancen, Renten, die im Alter ein würdevolles Leben sichern. Bis heute haben sich diese und weitere Erwartungen für zu viele Menschen nicht erfüllt oder konnten sich nicht erfüllen. Bis heute lässt man die ökonomische Übermacht des Westens den Menschen im Osten spüren. Ostdeutschland ist Gegenwart. Es ist nicht nur ein Geschichtsprojekt zur Aufarbeitung durch Historikerinnen und Historiker. Ostdeutschland ist nicht nur ein geografischer Begriff. Es ist schon seit Längerem ein Begriff für Benachteiligung, aber auch für eine Art ostdeutsche Identifikation, die es vor 1990 nicht gegeben hat. Viele Menschen in Ostdeutschland hatten sich im Sommer und im Herbst 1989 gegen Gängelei, Überwachung und Unterdrückung aufgebäumt, und manche wollten einfach nur ein schöneres Leben. Es gab aber auch eine mutige, wenn auch sehr kleine, Reformbewegung eines demokratischen und ökologischen Sozialismus. Kurzzeitig gab es die Suche nach dem sogenannten dritten Weg: die Suche nach dem Ideal, das Privateigentum nicht über alles zu erheben, aber es auch nicht in Bausch und Bogen zu verdammen, und gleichzeitig wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens, dem Markt entzogen zu bleiben. Diese Chance war nicht gewollt – nicht von der Mehrheit im Osten und schon gar nicht im Westen. Die Deindustrialisierung des Ostens hat in den Neunzigerjahren die Grundlage einer eigenständigen Entwicklung zerstört. Grundlage dafür war eine desaströse Treuhandpolitik, welche von der Politik vorgegeben war. Was blieb, waren überwiegend verlängerte Werkbänke; die Übernahme von Betrieben durch einheimisch leitende Fachkräfte war eher die Ausnahme. Die Auswirkungen spüren wir bis heute. Es sind nicht nur die ökonomischen Kennziffern, die immer noch eine innerdeutsche Grenze ziehen, sondern auch die Menschen wie Döpfner und seine politische Agenda. Gewöhnlich sind es ja Reporter der “Bild“-Zeitung, die im Privatleben von Prominenten herumschnüffeln. Nun hat sich der Spieß einmal umgedreht: Es wurden Privatnachrichten von Mathias Döpfner, dem Vorstandsvorsitzenden des Axel-Springer-Konzerns veröffentlicht: „Die Ossis sind entweder Kommunisten oder Faschisten, dazwischen tun sie es nicht. Eklig.“. Dieses Zitat kann man bei Döpfner lesen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jemand, der so denkt, sollte nicht eines der wichtigsten Medienhäuser in der Bundesrepublik Deutschland leiten. (Beifall bei den LINKEN) Der Mann, der Ostdeutsche über Demokratie und Marktwirtschaft belehren will, verdankt im Übrigen sein Milliardenvermögen einem Aktienpaket, das ihm die Witwe von Axel Springer geschenkt hat. Wegen eines Schlupflochs im Steuerrecht musste Döpfner für Aktien im Wert von einer Milliarde Euro keinen Cent Steuer für diese Schenkung bezahlen. Es geht bei unserer beantragten Aktuellen Debatte aber um mehr als nur um die Verfehlung eines mächtigen Mannes. Mathias Döpfner ist nur ein Beispiel dafür, dass es in den Eliten der Bundesrepublik noch immer zu viele Leute gibt, die von Ostdeutschland keine Ahnung und für das Lebensgefühl der Ostdeutschen nichts übrig haben. Ostdeutsche selbst sind in den Spitzenpositionen hingegen auch 30 Jahre später nach der Vereinigung kaum noch vertreten, in der Wirtschaft genauso wenig wie in der Verwaltung, der Justiz, den Wissenschaften, der Kultur – und das sogar in den ostdeutschen Bundesländern selbst. Die Gesellschaft wird von denen gespalten, die Ungleichheit verschweigen, und nicht von denen, die sie kritisieren. Wir LINKE kämpfen schon immer gegen die Missachtung und Benachteiligung der Biografien der Menschen, die in Ostdeutschland leben, weil wir gegen Ungerechtigkeit kämpfen, wo auch immer sie sich zeigt. Das sind keine Jammer-Ossi-Debatten, sondern es geht um ein besseres, gerechteres und wertschätzenderes Leben für Millionen von Menschen, die hier im Osten leben. Mehr dazu in der zweiten Runde von Frau Neuhaus-Wartenberg. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Voigt von der CDU-Fraktion, bitte.
Sören Voigt CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das, was Herr Döpfner in seinen privaten Nachrichten zu den Ostdeutschen so von sich gegeben hat, ist für uns alle inakzeptabel. Darin sind wir uns einig. Das hat er auch eingesehen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, ja!) Verallgemeinerungen, Vorurteile, Verunglimpfungen brauchen wir nicht. Das sage ich nicht nur an die Adresse des Springer-Chefs, sondern auch in Ihre Richtung, Herr Kollege Gebhardt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?) Die im Zeitungsartikel abgedruckten Aussagen zum Anlass zu nehmen, aus einem Einzelfall eine Generalisierung zu bauen und das Thema Geringschätzung und Benachteiligung des Ostens zum Gegenstand einer Landtagsdebatte zu machen ist, mit Verlaub, Unfug. Zur Erinnerung: Mit der Veröffentlichung der durchgestochenen Nachrichten soll dokumentiert werden, welcher Stil innerhalb dieses Medienkonzerns herrscht. Deshalb sehe ich zuerst den Verlag, die dazugehörigen Medien selbst in der Verantwortung, es aufzuarbeiten und die nötigen Konsequenzen daraus zu ziehen. Aber, Herr Kollege Gebhardt, warum machen Sie nicht den zweiten Teil Ihrer Debatte zu ihrer Arbeitsaufgabe? „Geringschätzung und Benachteiligung des Ostens endlich beenden!“ Wann stellen Sie sich endlich dieser Aufgabe? Sie reden den Menschen seit 30 Jahren ein, dass sie Opfer seien. Sie ignorieren die Aufbauleistungen der Menschen in diesem Land, die Arbeit der CDU mit einem Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf, der den Sachsen ihren Stolz zurückgab. (Beifall bei der CDU) Wenn Sie heute davon sprechen, die Menschen seien abgehängt, weil sie zum Beispiel geringere Vermögen als die Westdeutschen haben, dann sind das nicht die Auswirkungen von 30 Jahren harter Aufbauarbeit, sondern ist das Ergebnis von 40 Jahren Sozialismus. (Beifall bei der CDU) Das Schlimme daran ist, dass Sie damit die Würde der Sachsen mit Füßen treten und keinen Respekt vor der Leistung der vielen engagierten Menschen in diesem Land haben. Lassen Sie es sein, den Sachsen zu sagen, der Westen, irgendwelche Eliten oder sonst wer würde sie nicht ernst nehmen! Schämen Sie sich dafür! Ich frage mich, was schlimmer ist: verwirrte nächtliche SMS eines Verlegers oder das bewusste Sich-zum-Opfer-Machen, das Kleinhalten von Ostdeutschen durch die LINKEN. (Beifall bei der CDU) Warum verkennt DIE LINKE die Erfolgsgeschichten vieler Sachsen, die mittelständische Unternehmen gegründet, Eigenheime gebaut, Wohlstand vermehrt und mit ihrer Arbeit den Freistaat Sachsen zu einem Erfolgsmodell unter den ostdeutschen Bundesländern gemacht haben. Warum ist DIE LINKE daran interessiert, den Menschen die Freiheit und die Eigenverantwortung für ihre Lebensgestaltung zu nehmen und sich stattdessen zu einer grauen Masse von Abgehängten zu erklären, die sich selbst kleinmachen, diesem Opfermythos neues Leben einzuhauchen? Das hört man ja auch oft von der AfD. (Zurufe von der AfD: Was?!) – Mal sehen, ob ich recht behalte; Sie reden ja gleich. – Ich kann nur sagen: Wenn wir auf diesen Freistaat schauen, wenn wir auf den Wiederaufbau blicken, wenn wir darauf schauen, was wir hier gemeinsam geleistet haben, dann schütteln die meisten Sachsen nur den Kopf über solche platten Sprüche. Arbeiten Sie lieber daran mit, dass wir die Erfolgsgeschichte Sachsens weiterschreiben und mit Selbstbewusstsein solchen vermeintlichen Angriffen gegen unsere Identität unbeschadet widerstehen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Ich persönlich hätte mir einen Debattentitel von Ihnen gewünscht, der die Realität widerspiegelt, zum Beispiel: „Sachsen – viel erreicht – weiter so!“ Die Zahlen und Fakten sagen es ja deutlich: Derzeit gibt es eine Arbeitslosigkeit von 6,3 % im Freistaat – in einer Zeit, die alles andere als krisenfrei ist. Wenn Sie sich noch an die 1990er-Jahre erinnern, dann denken Sie an Massenarbeitslosigkeit. Ich denke an die 150 000 kleinen und mittelständischen Unternehmen, die wir in Sachsen haben. (Zurufe der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg und Antonia Mertsching, DIE LINKE) Diese wurden in den letzten 30 Jahren hier gegründet und bilden heute das Rückgrat unserer Gesellschaft. Das sächsische Bildungssystem zählt bundesweit zu den besten und ist jedes Jahr bei den Bildungsrankings stets ganz vorn. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Kollege Gebhardt, mit der von Ihnen propagierten Geringschätzung identifizieren wir uns nicht – nicht als CDUFraktion, nicht als Mitte der Gesellschaft. Das tut auch die Mehrheit der Sachsen nicht, ganz im Gegenteil. Wir sehen und erkennen an, was die Menschen hier in den vergangenen Jahren aufgebaut haben. Und sie haben sehr viel Mut bewiesen. Die sächsische Band „Silbermond“ schreibt in einem ihrer Lieder: „Die mit den guten Geschichten sind immer die Mutigen“. – Herr Gebhardt, wenn Sie sich das nächste Mal über Herrn Döpfner ärgern, dann schreiben Sie besser einen Leserbrief. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Rico Gebhardt, DIE LINKE: Da hat Herr Döpfner also recht?! – Zurufe der Abg. Marika Tändler-Walenta und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE –
Rico Gebhardt Die Linke
Dann gibt’s noch einen Staatsratsvorsitzenden! – Christian Hartmann: Gibt’s noch einen Hausvertrauensmann?) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Barth.
André Barth AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Aktuellen Debatte appellieren die Genossen der LINKEN, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) die Geringschätzung und Benachteiligung des Ostens endlich zu beenden. Mein lieber Herr Gebhardt, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nee, nicht „lieber“!) appellieren Sie vor allem zuerst einmal in Ihren Reihen gegen die Geringschätzung der Sachsen von Abgeordneten aus Ihrer Fraktion. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt?) Wir haben beispielsweise die Antifa-Aktivisten Böhme und Nagel, die an Deutschland im Allgemeinen und an Sachsen im Besonderen kein gutes Haar lassen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Bin ich etwa kein Antifaschist?) Oder vergessen wir nicht die heute leider nicht anwesende Antifa-Anfragen-Königin Kerstin Köditz, die keine Gelegenheit auslässt, (Zurufe von den LINKEN) mit zusammengekniffenen Augen im Fernsehen ermahnend den Zeigefinger zu erheben, wenn die Demokratie vor einer Gruppe Jugendlicher gerettet werden muss, die zum Beispiel am Wochenende im Garten eine CD mit möglicherweise umstrittenen Liedgut gehört hat. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha! Aha! – Zuruf der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) Am Ende kamen wahrscheinlich sogar die Wörter „Heimat“ und „Vaterland“ darin vor (Zuruf der Abg. Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE) und im schlimmsten Fall sogar unmittelbar nacheinander. (Zurufe der Abg. Rico Gebhardt und Marco Böhme, DIE LINKE) Wenn sich das abschließend nicht aufklären lässt, dann könnte ja die nächste Kleine Anfrage von Frau Köditz Licht in das dunkeldeutsche Sachsen bringen. Meine Damen und Herren! Solange Sie von den LINKEN nicht damit aufhören, Sachsen pauschal als Ort des Faschismus zu bezichtigen, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Bei 28 % AfD müssen wir das leider so einschätzen!) solange Sie weiterhin nicht damit aufhören, auf jede rechte Mücke eine Herde Antifa-Elefanten zu schicken, so lange Sie nicht aufhören, weiterhin das Nest der Sachsen in dieser Art und Weise zu beschmutzen, so lange haben Sie jedes Recht verloren, in einer Debatte, in der Sie sich angeblich um die Geringschätzung des Ostens sorgen, ernst genommen zu werden. (Beifall bei der AfD) Die Menschen in Sachsen brauchen keine allgemeine Jammer-Ossi-Debatte, sondern sie wussten sich schon immer selbst zu helfen. Auferstanden aus Ruinen – aus den Ruinen von 40 Jahren Sozialismus haben sie in den Neunzigerjahren fast einen blühenden Freistaat Sachsen aufgebaut, (Marco Böhme, DIE LINKE: Es waren Ruinen des Faschismus! –
Carsten Hütter AfD
Mensch, Herr Böhme, da waren Sie gar nicht dabei! –
Marco Böhme Die Linke
Aber Sie auch nicht!) und das ganz ohne gendergerechte und queerkompatible Sprache, (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) ohne sich ausreichend darüber Gedanken zu machen, ob denn vier oder fünf Geschlechter ausreichend sind, um die Welt zu erklären, oder derer vielleicht sogar 72 benötigt werden. Nein, die Sachsen haben mit ihrer eigenen Hände Arbeit, Mut, Zuversicht, Unternehmergeist und einem erwachsenen Selbstvertrauen etwas geschaffen. Zur Wahrheit gehört dazu, dass Sachsen in dieser Zeit von einer Regierung noch in Ruhe gelassen und sogar positiv begleitet wurden. (Beifall bei der AfD) Diese Zustände gehören bekannterweise der Vergangenheit an, seit vermeintlich die weltverbessernden Geisteswissenschaftler beharrlich daran arbeiten. Dennoch lassen sich die Sachsen nicht auf ihrem Weg beirren. Sie bieten die Stirn und haben ihre Protestkultur nicht verloren, wenn sich die Regierenden wieder einmal zu weit von dem entfernt haben, was die Bürger wollen. Aber, Herr Gebhardt, die Sachsen dulden kein Linkes. Überall regt sich Bildung und Streben, alles wollen sie mit Farbe beleben, doch an einer guten Regierung fehlt‘s im Revier – sie wählen die AfD dafür. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD –
Sören Voigt CDU
Darüber müssen sogar die eigenen Leute lachen!) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die BÜNDNISGRÜNEN Herr Löser, bitte.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gut, dass das der arme Goethe nicht hören musste. Springer-Vorstandsvorsitzender Herr Döpfner hat in Privatnachrichten Einblick in seine emotionale Blitzableiterfunktion gegeben und dabei offenbart, wie er über bestimmte Themen denkt. Man glaubt immer, die „Bild“-Zeitung sei – euphemistisch formuliert – schon ganz nah dran sowie direkt und ungefiltert am Gefühlsleben der Menschen, aber nein, es geht eben immer noch ehrlicher. Herr Döpfner hat, nebenbei bemerkt, nicht nur alle sogenannten Ostdeutschen als Faschisten oder Linksradikale diskreditiert; er hat Minderheiten verunglimpft, die parlamentarische Demokratie infrage gestellt, und er hält Bundeskanzlerin Merkel für irre und gefährlich. Und wir erfahren, dass bei der „Bild“ journalistische Beiträge eine Art Werbeanzeigen für die FDP sind. Nun ist das bei der „Bild“ nichts Neues, und spätestens seit dem Erscheinen von Heinrich Bölls Buch „Die verlorene Ehre der Katharina Blum“ im Jahr 1974 weiß die deutsche Öffentlichkeit, wie es um Recherche, Wahrheit oder einfach nur Anstand bei „Bild“ steht. Auch kann ich gern, wenn es interessiert, kurz zur Kenntnis geben, was die „Bild“ letzte Woche so an Schlagzeilen in Richtung Wirtschaftsminister Habeck von den GRÜNEN verbreitet hat: „Heiz-Hammer ist Atombombe für unser Land“, „HeizHammer sprengt den Sozialstaat!“, „Unsere Mieten werden explodieren.“ Atombombe, sprengen, explodieren – das sind die bevorzugten Wortschöpfungen in Richtung GRÜNE. Den einen oder anderen habe ich bei diesen Worten gedanklich schon ein bisschen nicken „hören“ – anerkennend –, und ich freue mich, wie Sie hier alle gemeinsam über den Herrn Döpfner losziehen. Da wir gerade dabei sind: Auch unser verehrter Herr Ministerpräsident war sich in der Wochenendausgabe der „Bild“-Zeitung nicht zu schade, ähnlich martialische Worte in Richtung GRÜNE zu finden. „Die Politik der Grünen ist ökologischer Irrsinn.“ „Die Pläne dieser Regierung führen […] zu Aufruhr in der Bevölkerung.“ (Demonstrativer Beifall bei der AfD) – Der Beifall belegt‘s. Die Menschen wenden sich ab, weil sie Angst bekommen, und das – das meine ich ernst – vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Bedrohungslage in den Abgeordnetenbüros der GRÜNEN. Mittlerweile gibt es fast wöchentlichen Angriffe auf GRÜNEN-Büros. Aber es ist doch klar, was bei so viel Irrsinn so viel Angst macht, (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Bei so viel Grund zu Aufruhr wird man sich als Bürger doch noch wehren dürfen. Es ist ja nur der Koalitionspartner in Sachsen, der den Ministerpräsidenten – ganz nebenbei bemerkt – mit gewählt hat. Was glaubt der Ministerpräsident eigentlich, wer ihn das nächste Mal wieder ins Amt wählen wird? Nun bin ich ehrlicherweise weit abgeschweift. Eigentlich wollte ich nur die Frage stellen: Warum regt uns der Herr Döpfner mit seinem Ost-Bashing so auf? Neu ist das alles nicht. Es regt uns deshalb auf, weil es genau das ist, was in Dirk Oschmanns Buch „Der Osten: eine westdeutsche Erfindung“ als immer wiederkehrende journalistische Abwertungsbeschreibung des Ostens, der dann meistens als ganz besonders schlimmen Osten Sachsen meint, gezeichnet wird. Herr Döpfner tut uns geradezu eine Woche nach Erscheinen des Buches von Dirk Oschmann den Gefallen, genau dieses Vorurteil zu bestätigen. Bessere Werbung geht nicht – und das, obwohl das Buch schon vorher zum Bestseller avanciert und in zahlreichen Zeitungen besprochen wurde. Bevor ich zu den Thesen aus Oschmanns Buch komme, will ich noch einmal den Begriff „Ostdeutschland“ hinterfragen. Ich selbst bin 1972 geboren, war im Jahr 1989 also 17 Jahre alt, und habe mich nie vordergründig als Ostdeutscher gesehen. Abgesehen von den eher nervigen Ossi-Retrowellen habe ich das immer als Nachwendekonstruktion verstanden. Ich nehme aber wahr: Es gibt auch in der jungen Generation im Osten eine Debatte zu dem Thema. Ich habe unsere Tochter, sie ist 16, einmal gefragt, ob sie mit dem Begriff „Ostdeutschland“ etwas anfangen kann oder ob das in ihrer Generation in der Selbstbeschreibung irgendwie eine Rolle spielt. Ihre Antwort war schlicht und ergreifend: Ja, vor allem, wenn sie in Westdeutschland ist und mit permanent krassen Vorurteilen konfrontiert wird wie: „Bist du auch, wie alle Ossis, ein Nazi? Sind deine Eltern Nazis?“ Zum Glück kann sie immer glaubhaft Nein sagen. Aber klar wird: Es ist eine Abwehrdiskussion, und ostdeutsche Herkunft wird als Makel beschrieben. Die alte Hoffnung, wir warten einfach mal 30 Jahre ab und irgendwie hat sich das dann mit dem Osten erledigt, geht also nicht auf. Welche politischen Problemfelder beschreibt Dirk Oschmann in seinem Buch und wodurch ergibt sich die strukturelle Benachteiligung des Ostens, die er darin debattieren möchte? Ich nenne einmal vier Punkte: Einkommensunterschiede Ost-West: nach 33 Jahren deutsche Einheit 22 % weniger im Osten. Das Thema Besitz, Vermögen, Vererbung, Immobilien: In Dresden sind knapp 40 % der Immobilien in westdeutscher Hand, in Leipzig sind es deutlich mehr. Man stelle sich das einmal umgedreht in München vor! Führungspositionen in Hochschulen, Unternehmen und Vorstandsposten. Ebenso halte ich die einseitige Berichterstattung in führenden deutschlandweiten Medien über den Osten für relevant. (Zurufe) Interessant ist: Was machen wir mit diesen Feststellungen? Was leiten wir politisch daraus ab? Dazu gibt Herr Oschmann wenig Antwort in seinem Buch. Dazu in der zweiten Runde mehr. Eines ist mir aber wichtig: Bitte keine pauschalen WessiBashings; denn es gibt unzählige sogenannte Wessis, die sich im Osten für Sachsen und für die Demokratie starkmachen. Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN –
Carsten Hütter AfD
Herzlichen Dank! – Lachen bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die SPDFraktion spricht Herr Abg. Richter, bitte.
Frank Richter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schwestern und Brüder aus dem Osten und aus dem Westen Deutschlands! Die Kollegen der AfD werden damit leben müssen, dass nun ein Geisteswissenschaftler spricht; (Zuruf von der AfD) und übrigens ein Geisteswissenschaftler, der für sich in Anspruch nimmt, durchaus das eine oder andere für die Entwicklung Sachsens und auch die freiheitliche demokratische Grundordnung vernünftig getan zu haben. Vielleicht können Sie das, Herr Barth, bei der nächsten Gelegenheit relativieren oder einordnen, das würde Ihnen guttun. Ich wiederhole, was bereits gesagt worden ist: Wenn Herr Döpfner meint, Ostdeutsche geringschätzen zu können oder beleidigen zu müssen – mich trifft er damit nicht. Insofern hätte ich mir die Debatte sparen können, Herr Gebhardt, oder wir hätten sie anders ansetzen können. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) Nur aufgrund des Amüsements, das in diesem Hause manchmal etwas zu kurz kommt, darf ich eine eigene – wirklich lustige – Beleidigungsgeschichte vortragen: Ungefähr vor zwei Jahren saß ich beim Frühstückstisch und hatte ausnahmsweise Zeit. Das Telefon klingelte – ein Meinungsforschungsinstitut aus Bielefeld. (Zuruf von der AfD: Nein, echt?) Ich solle doch bitte – ob ich Zeit hätte – sagen, wie ich die Corona-Schutzmaßnahmen der verschiedenen Regierungen einschätze. Ich habe Zeit, ich antworte Ihnen gern. Vorfrage: Sind Sie in der Bundesrepublik Deutschland, in der EU, im europäischen Nicht-EU-Ausland oder sonst irgendwo auf der Welt geboren? (Heiterkeit bei der CDU) Ich habe der Dame aus Bielefeld gesagt: Ich bin in der DDR geboren. Antwort: Das habe ich auf meinem Zettel nicht. Das war dort nicht. (Carsten Hütter, AfD: Das ist ja total erschreckend! – Zuruf des Abg. Christian Hartmann, CDU) Ich habe das der Dame nicht übel genommen; der Professor aus Bielefeld wird ihr den Zettel wahrscheinlich geschrieben haben. Ich habe gesagt: Das Gespräch ist beendet. Wenn Sie an diejenigen denken, die auf den Falklandinseln geboren sind und eine Antwort geben sollen, aber nicht an diejenigen, die in der DDR geboren sind, dann kommen Sie möglicherweise zu völlig falschen Ergebnissen. Ich glaube, das ist es: Das Demütigende im kulturellen Umgang – von den sozioökonomischen Daten verstehe ich nicht so viel, wie Sie vielleicht, Herr Gebhardt –, das ist es; was übrigens Herr Dirk Oschmann in seinem bisher, wie ich glaube, mit 60 000 Exemplaren verkauftem Buch zum Ausdruck bringt. Herr Voigt, da machen Sie es sich etwas einfach. Wenn sich ein Buch diesbezüglich verkauft, muss man Dirk Oschmann, mit dem ich persönlich gesprochen habe, nicht recht geben, (Sören Voigt, CDU: Tue ich nicht!) aber es besteht irgendein Problem. Und ich denke, das sollten Sie ernster nehmen, als in Ihrer Rede zum Ausdruck gekommen ist. Ich habe in meinem geisteswissenschaftlichen Studium gelernt: Bevor du die Welt retten kannst – was wir hier alle versuchen –, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Musst du die Welt verstehen!) wirst du versuchen, Begriffe zu retten. Begriffe müssen präzise formuliert sein, damit sie für die Debatte taugen. Ich darf zwei Begriffe – die Debatte ermöglicht es – aufs Korn nehmen: die undifferenzierte Verwendung des Begriffes „Unrechtsstaat“. Ich halte die Verwendung dieses Begriffes, über den man diskutieren kann, meist nur geeignet für die politische Debatte als politischen Schlagbegriff. Nicht nur, weil ich letzte Woche das letzte Dokument der DDR, welches mir staatlicherweise ausgestellt worden ist – ich kann und darf es leider nicht hochhalten –, nämlich meine Fahrerlaubnis mit dem Stempel der DDR, abgeholt habe, habe ich wieder einmal festgestellt, dass die DDR durchaus einige Dokumente ausgestellt hat – mein Abiturzeugnis, mein theologisches Abschlusszeugnis –, die geeignet waren, rechtsstaatlich verwendet zu werden. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Meine Damen und Herren, vielleicht hilft uns etwas mehr Differenzierung. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Wenn die DDR von uns als „Unrechtsstaat“ bezeichnet wird, dann dürfen wir hinzufügen, dass es in der DDR auch sehr viel Recht gab. Und wenn die Bundesrepublik von uns als „Rechtsstaat“ bezeichnet wird – da bin ich sofort dabei –, dann dürfen wir hinzufügen, dass es auch in dieser Bundesrepublik viel Ungerechtigkeit gibt. Geht es auch ein bisschen differenzierter, meine Damen und Herren? Das Zweite ist der Begriff der „Wiedervereinigung“, dieser ist tauglich für die Sonntagsreden. Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes ist das, was die DDR getan hat. Vielleicht hätten Sie besser über die DDR sprechen können und über die Bedeutung. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Mache ich!) Ich bin, wenn Sie so wollen, kein Ossi; mit dem Begriff „Ostdeutscher“ habe ich mich niemals identifiziert. Ich bezeichne mich gern als „Bundesbürger mit Migrationshintergrund“. (Gelächter bei der AfD) Zwar ist das Land, in dem ich damals lebte, immer noch dasselbe – meine Heimat –, doch dieses Land ist heute eine andere Gesellschaft Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Richter, bitte zum Ende kommen.
Frank Richter SPD
migriert. Insofern habe ich Erfahrung mit Migrationshintergrund und ich bin stolz darauf. Ich habe zu dieser Akzeptanz des Grundgesetzes vielleicht mehr persönlich beigetragen, gerade durch den Beschluss der Volkskammer – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Richter, bitte zum Ende kommen.
Frank Richter SPD
– Dann habe ich hier eine falsche Angabe. (Der Abg. Frank Richter, SPD, berät sich mit der Schriftführerin.) Die Zeit ist vorbei, das ist bedauerlich. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie können aber wiederkommen, Herr Richter!) – Ich kann wiederkommen. Ich bin Ihnen dankbar für die Debatte; sie war unterkomplex (Heiterkeit der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Sören Voigt, CDU) und ich glaube, wir können viel mehr daraus machen, auch im Sinne derjenigen, die sich für dieses Land im Osten einsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren, wir treten nun in die zweite Runde. Frau Neuhaus-Wartenberg, bitte.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Gleich zu Anfang, Herr Voigt, möchte ich sagen: Ich habe bei Ihrem Redebeitrag den Eindruck, dass Sie in einem völlig anderen Sachsen leben als ich. (Sören Voigt, CDU: Das kann nicht sein!) Es kann aber sein, dass es daran liegt, (Sören Voigt, CDU: Sichtweise!) dass Ihre Partei nun mittlerweile seit mehr als 30 Jahren in Sachsen regiert, (Sören Voigt, CDU: Hervorragend arbeitet!) vielleicht ist das ein Hauch zu lang. Wir haben mit unseren Vorgängerparteien Erfahrung mit so etwas, das muss man sagen, das ist nur ein Tipp. (Sören Voigt, CDU: Fragen wir die Wählerinnen und Wähler, Frau Kollegin!) – Genau so ist es, das werden wir nächstes Jahr tun. Ja, wir haben den Osten zur Aktuellen Debatte gemacht; ja, ich weiß, dass das Leute nervt; und ja, auch ich bin genervt, aber vor allem von der Art und Weise, wie diese Debatten geführt werden. Nämlich davon, dass Akteure wie der Springerkonzern so eine große Macht haben (Zuruf von der AfD: Aha!) und seit Jahrzehnten dazu beitragen, die Stimmung zu vergiften. Davon, dass genau diese Döpfners über Jahre hinweg eine Ossi-Feindlichkeit propagieren, die ihresgleichen sucht. Davon, dass derartige Äußerungen in meiner Welt normalerweise eigentlich gar kein Niveau sind, was einer Debatte wert wäre, und es dennoch einen riesigen Aufschrei darüber gab. Damit komme ich zu dem Schluss, dass die Debatte nicht zeitgemäß, aber eben doch nötig zu sein scheint. All das ist zutiefst frustrierend und ich merke, wie widersprüchlich auch ich reagiere. Mal fühle ich mich in eine Position gedrängt, die entweder aus Verteidigung oder Kritik besteht. Mein Blick – und ich bin mir sehr sicher, dass es einigen oder sogar vielen Ostdeutschen genauso geht –, ist ein einziger Widerspruch und ich denke, das ist in Ordnung. Das gehört zu meiner und zu einer ostdeutschen Biografie. Und zu einer ostdeutschen Biografie – auch meiner Generation –, gehört auch das Leben in der DDR. Eine Erzählung, die heute geprägt ist von Begriffen wie – es ist alles zu kurz gesprungen, was ich jetzt sage, aber es ist eine Aktuelle Debatte –: Stasi, Honecker, Schießbefehl, Bananen – ganz lächerlich –, Sächsisch, Trabi und die Gegenerzählung, (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) „Ostalgie“ genannt, ausschließlich positive Erinnerungen an die Zeit der Sorglosigkeit und sozialen Sicherheit, ein Ausdruck der Definition von Glück. Die Welt ist eben nicht schwarz oder weiß, und das war sie auch vor über 30 Jahren nicht. Widersprüche wie Verzweiflung und Hoffnung gehen dort Hand in Hand. Wir brauchen über die Zukunft nicht reden, wenn wir die Geschichte nicht verstanden haben. Es gehört zur Wahrheit der verpassten Chancen dazu, dass sich zwei Staaten nicht auf Augenhöhe vereinigt haben. Es gehört auch dazu, dass im Westen nach dem Krieg die Demokratisierung mit Wohlstand einherging – im Osten war sie nach 1989 mit häufigem Verlust von Status und Wohlstand verbunden – und eine echte Transformation in ein geeintes Europa bis heute leider für viele immer noch ein Elitenprojekt geblieben ist. (Carsten Hütter, AfD: Das stimmt!) An dieser Stelle geht es um das Über-sich-selbst-Nachdenken, auch hier im Hohen Hause; das würde einigen gut zu Gesicht stehen, Herr Voigt. Was war das, diese DDR? Was war das in den letzten 30 Jahren nach der Wiedervereinigung? Was sagt das alles über unsere Demokratie heute aus? Und dann Döpfners Zuschreibung: Die kriegen das im Osten nicht hin, die sind zu blöde zu allem. Wer urteilt hier eigentlich über wen? Ich darf sagen: Ja, wir haben im Osten ein Demokratieproblem. (Zuruf von der AfD: Mit euch!) Wer die Demokratiefeindschaft unbeirrt und ausschließlich, Herr Voigt, der DDR zuschreibt, begeht meiner Meinung nach riesengroße Fehler. (Sören Voigt, CDU: Es gab ja keine Demokratie in der DDR!) Erstens; er negiert die im Osten lebenden Menschen, indem er die Erfahrungen, die sie seit 1989 sammelten, für irrelevant erklärt; so, als hätte das Sein nicht auch das Bewusstsein bestimmt. Zweitens; die Biografien in der DDR sind für die Leute nicht nur widersprüchlich, nicht nur Ballast, der weg muss. Drittens werden Ungerechtigkeiten und Kränkungen, die mit dem Umbruch einhergingen und zahllose Menschen aus der Bahn warfen, sie zu Bürgern zweiter Klasse stempelten – zumindest im Lebensgefühl –, gerechtfertigt. Ich warne davor, das notorisch auszublenden. Es sind Wunden, die tief sind. Der Frust der Leute sitzt tief und die Sorge, dass sie den Frust an ihre Kinder weitergeben und diese zu Antidemokratinnen und Antidemokraten werden lassen. (Sören Voigt, CDU: Wo sehen Sie denn diese Leute?) Etliche Unternehmen – das stimmt – produzieren neue Ideen mit modernster Technik und sind wettbewerbsfähig, oft spielt Ost und West dabei keine Rolle. In Kunst und Kultur wird ein neues, ein anderes, ein progressives Bild vom Osten gezeichnet. Fast überall sehen wir sanierte Häuser und Städte und eine neue oder neu ertüchtigte Infrastruktur. Trotzdem bleibt eines: Beim Schauen fragen sich die Leute, wem das gehört und wer effektiv darüber verfügt. – Es gehört nicht dem Osten. Daran wird sich absehbar nichts ändern, es ist quasi ein Aufholen ohne einzuholen. Das kann durchaus mit politischem Verdruss einhergehen und dadurch fragen sich immer mehr Menschen: Wie kann es sein, dass wir strukturell aufholen, man uns kulturell aber immer noch nicht als zugehörig betrachtet? An blühende Landschaften zu erinnern und an ihre Dankbarkeit zu appellieren – wieder Herr Voigt – fruchtet ebenso wenig wie der Versuch, die Frauenemanzipation mit dem Verweis auf ihre bisherigen Erfolge abzufrühstücken. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.
Luise Neuhaus-Wartenberg Die Linke
Diese Pflichtübung von Festreden zu Jubiläen verfehlt regelmäßig ihren Zweck und kann daher getrost entfallen. Ein letzter Satz: Nationalstolz und Volkstümelei samt wehender Flaggen sind sicher keine Antwort. Wir brauchen eine neue gemeinsame Klammer und diese kann meiner Meinung nach nur Demokratiebeteiligung und sich einmischen heißen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Und die CDUFraktion; Herr von Breitenbuch, bitte.
Georg-Ludwig von Breitenbuch CDU
Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt den Spruch: „Freund, Feind, Parteifreund“, und anscheinend kann man ihn erweitern auf: „Freund, Feind, Chatfreund“; denn das ist der Ausgangspunkt Ihrer Debatte, dieses Durchstechen aus einem vertraulichen Chat. Ich halte das für keine gute Basis, um diese Debatte zu führen, (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) die aber auf jeden Fall geführt werden muss – keine Frage. Die Ursache der unbestritten entgleisenden Äußerung, die wir als Ausgangspunkt haben, war nichts Aktuelles, sondern es war die Thüringen-Wahl im Jahr 2019. Das Ergebnis, diese Zäsur, war ein Tiefschlag für viele, die an der Wiedervereinigung damals beteiligt waren und es deshalb auch heute sind, die emotional beteiligt sind und leiden, wenn es schwierig ist. Dass die AfD und DIE LINKE in der Thüringen-Situation so wichtige und entscheidende Rollen einnehmen konnten, war für uns unfassbar. Daran kann man leiden, das will ich deutlich sagen. So geht es mir auch, nur bin ich offensichtlich nicht so „chatemotional“ und habe auch solche Chatfreunde nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befinden uns in der Zeit nach Ostern. In der Bibel gibt es den heiligen Thomas, der den Finger in die Wunde legt. Solch eine Wunde gibt es, wir spüren sie alle deutlich und darüber können wir auf jeden Fall reden, liebe LINKE. Auch wir als CDU haben dazu immer wieder etwas zu sagen. Mehr als 30 Jahre später schütteln wir immer noch die Köpfe übereinander, machen Witze oder haben Wutausbrüche – wie in Familien, wenn Menschen sich viel bedeuten, sich so gut kennen und es immer wieder schwierig ist. Es ist so: Wir in Sachsen haben andere Prägungen, andere Sicherheiten und Unsicherheiten, andere Blicke auf aktuelles Geschehen – was nicht falsch ist –, oft klarer und sensibler. Zwischen den Buchstaben lesen, das wurde in der Diktatur geübt und erfahren. Und natürlich ist da die Erfahrung der Aufbauzeit, der letzten gut 30 Jahre. Daraus ist eine besondere Mündigkeit erwachsen, die keine westdeutsche Verachtung verdient. Verachtung erleben wir bis heute: Wenn meine Kinder in Westdeutschland gefragt werden, ob es hier wirklich Nazis und Kommunisten in Überzahl gibt, wenn meine Frau und ich in Westdeutschland gefragt werden, ob man hier überhaupt leben kann, dann sticht das immer wieder tief ins Herz. Auch diese Wunde schließt sich, das habe ich bei der Feuerwehrhilfe nach der Flut im Ahrtal im Rheinland und in Nordrhein-Westfalen erfahren. Sachsen helfen dort bzw. haben geholfen, kompetent und tatkräftig. Ein besseres Zeichen aus Sachsen, aus Ostdeutschland, konnte es nicht geben. Augenhöhe, Miteinander, wiedervereinigt. Dafür herzlichen Dank allen Helfern bei dieser westdeutschen Flut. (Beifall bei der CDU und des Abg. Henning Homann, SPD) Noch ein Wort zu Axel Springer: Axel Springer ist immer für die Wiedervereinigung und für Israel eingetreten; das gilt bis heute. Bildhaft dafür ist das Springer-Konzernhochhaus gebaut worden, im damaligen Westberlin, nah an der Mauer, ein Neubau in den Sechzigerjahren, den Finger weiter in die Wunde der geteilten Stadt und Deutschlands legend. „Zeit“, „Spiegel“ und „Stern“ blieben im Westen, in Hamburg, weit weg und politisch näher an der SED. Sie dachten gar nicht an so ein Projekt. Dieser Streit scheint weiterhin Wirkung zu haben. Wir als CDU werden Mathias Döpfner nach Sachsen einladen und miteinander, nicht übereinander sprechen. Er wohnt in Potsdam, insofern ist sein Weg nicht weit zu uns. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Für die AfDFraktion Herr Abg. Barth.
André Barth AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es sind nicht nur Springer-Verlag und Döpfner. Sigmar Gabriel: „Bei uns zu Hause würde man sagen, das ist Pack, was sich hier herumgetrieben hat.“ Armin Laschet: „Ganze Landstriche haben nicht gelernt, vor anderen Menschen Respekt zu haben.“ „Titanic“: „Rezessionsangst in Deutschland: nackt, arm, rechts. Sind wir bald alle Ossis?“ „Spiegel“: „So isser, der Ossi. Wie der Osten tickt – und warum er anders wählt.“ Ticken tun auch Bomben, also Bomben und der Ossi „ticken“. „Hessischer Rundfunk“: „Frustriert und rechts? Wie ticken die Ossis?“ Meine Damen und Herren, ausnahmslos stammen diese Zitate von Politikern und Medien, die sich in den Altbundesländern verorten, dem Westen Deutschlands. Damit ist klar: Es geht nicht wirklich um das Problemfeld Osten, sondern einzig und allein um die Art, wie der Westen den Osten sieht. Was wir hier erleben, sind Zustandsbeschreibungsmechanismen, Vorurteile, Stereotype, Ressentiments, Schematisierungen – all das erfolgt. Sie in diesem Hause als versammelte Sittenwächter sind doch sonst immer total kleinlich, wenn es um vermeintliche Vorurteile und Pauschalisierungen geht. Doch ausgerechnet bei Döpfner treten Sie, Herr Gebhardt, auf den Plan. Opfer dieser soeben zitierten Vorverurteilungen sind nämlich, Herr Gebhardt, keine Migranten, es sind für Sie also „nur“ Ostdeutsche. Wenn man Ihr Antragsgeschehen sieht – wie häufig Frau Nagel über Flucht und Vertreibung redet –, könnte man den Eindruck gewinnen, der Ostdeutsche sei ein Mensch zweiter Klasse; denn Aufschrei und Distanzierung findet bei den anderen Parteien eigentlich überhaupt nicht statt. Aber zurück zum Thema: Worum geht es hier eigentlich? Es geht um eine private Unterhaltung, um Indiskretion. Das ist kein Zufall, sondern Teil einer Langfriststrategie. Es geht darum, dass Döpfner dabei in die Affäre des Ex„Bild“-Chefs Julian Reichelt hineingezogen wird; dies ist erklärte Absicht von Medien wie „MDR“ oder „Bayrischer Rundfunk“, aber auch „Spiegel“ und „Stern“. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Richter?
André Barth AfD
Ja. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Herr Richter, bitte.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Barth, waren Sie in den letzten Minuten bei der Debatte dabei? Haben Sie feststellen können, zuhören können, dass es durchaus Distanzierungen von verschiedenen Seiten unserer Fraktionen im Blick auf diese Äußerungen gab?
André Barth AfD
Das habe ich gehört. Ich sage aber: Haben Sie sich jemals distanziert, Herr Richter, als zum Beispiel der „Spiegel“ diese unsägliche Überschrift „Wie tickt der Osten?“ – ticken tun Bomben, ich sage es immer wieder –, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Eine Eieruhr tickt auch! veröffentlichte? Da hätte einmal ein Aufschrei erfolgen können, dazu hätten wir einmal eine Debatte hören können. (Sören Voigt, CDU: Ein Wecker tickt auch!) – Ein Wecker? Da haben Sie recht, der tickt auch – aber eben auch Bomben und Ossis, aus Sicht des „Spiegels“. (Zuruf von der CDU: Das ist ja Unsinn!) Was ich Ihnen sagen wollte: Man hätte bereits bei diesen Zitaten darüber debattieren können. Wir tun es aber heute, weil es jemand aus der wertkonservativen Seite getan hat. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: „Wertkonservativ“ nennen Sie das?) Deshalb geht es um die Debatte – ich beantworte immer noch die Frage, Frau Vorsitzende –: (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Frau Präsidentin, immer noch!) linke Medien gegen rechte Medien. Und die rechten Medien sind keine Freunde der AfD, das können Sie hören. Er hat sich entschuldigt: Ich meinte nicht den Osten, sondern eigentlich die AfD. – Es geht darum: Was darf gesagt werden, wo ist der Korridor des Sagbaren und wer bestimmt diesen Diskurs? Das ist das Grundproblem, worum es in dieser Debatte eigentlich geht. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt ist die Beantwortung sicherlich beendet.
André Barth AfD
Ja, die Beantwortung ist beendet. Bei aller Aufregung und Empörung über das von Herrn Döpfner Gesagte dürfen wir jedoch nicht den Fehler machen, den eigentlichen Konflikt aus dem Auge zu verlieren. Ich hatte es bereits gesagt: Es gab einen Aufschrei im linken Lager bezüglich Meinungsfreiheit, Meinungsherrschaft und Deutungshoheit in der medialen Öffentlichkeit. Worum geht es eigentlich? Es sollen bestimmte Menschen aus der medialen Öffentlichkeit herausgedrängt werden. Offensichtlich soll nun auch der Name von Herrn Döpfner auf einer vermeintlichen imaginären Liste stehen. Es wäre aus meiner Sicht aber verfehlt, mit Springer und Döpfner Mitleid zu üben. Döpfner selbst hat über seine Medien „Welt“ und „Bild“ versucht, beispielsweise die FDP stark zu schreiben und so Einfluss auf die Politik zu nehmen. Im letzten Wahlkampf wollte er beispielsweise die FDP auf 16 % hochschreiben. Dazu sage ich nur: Unabhängigkeit der Presse, die nur sagt, was ist. Das ist, wenn wir solche Beispiele sehen, ein lang vergessener Zustand. Unsere Presse – das müssen wir feststellen – ist teilweise selbst zum politischen Akteur verkommen. Die jüngste Ausrede, die Herr Döpfner getroffen hat – er habe mit der Schmähkritik an Ostdeutschland ausgerechnet unsere Partei gemeint –, ist letztendlich wieder ein aktuelles Beispiel dafür. Meine Damen und Herren, ich habe noch 5 Minuten und würde gern eine dritte Rederunde mit Ihnen darüber führen, wie wir das alles besser machen können. Wir wollen ja nicht nur meckern, sondern auch etwas erreichen. Herr Gebhardt, vielleicht beteiligen auch Sie sich an dieser Debatte. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wird von den BÜNDNISGRÜNEN noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist der Fall; Herr Löser, bitte. Es sind noch knapp 2 Minuten, zur Orientierung.
Thomas Löser GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte gern konkret auf die Frage zurückkommen: Wenn wir sagen, es gibt strukturelle Benachteiligungen des Ostens, was machen wir dann damit? Wir haben vorhin Themen benannt, zum Beispiel Lohnunterschiede und Vermögen. Wir als GRÜNE sagen klar: Wir wollen die Stärkung der Arbeitnehmer(innen) in Sachsen sowie der Tarifbindung – Sachsen darf nicht Billiglohnland sein –, dann kann Vermögen aufgebaut werden. Das ist, scheint mir, bei dem Thema bisher noch nicht benannt worden. Konkret haben wir uns als GRÜNE beispielsweise für den DDR-Rentenhärtefallfonds eingesetzt und ihn unterstützt – leider gab es dafür keine Mehrheit. Wir wollen die Ansiedlung von mehr Bundeseinrichtungen in Ostdeutschland; denn gute Löhne in öffentlicher Hand haben Vorbildwirkung auf die freie Wirtschaft. Zum Thema Wohneigentum: Wir wollen die Stärkung der Eigentumsquote, wir unterstützen das Thema Wohneigentumsbildung und die Koalition tut dies auch bereits. (Zuruf des Abg. Tobias Keller, AfD) Das sehr schwierige Thema Repräsentanz und Führungspositionen ist sehr wichtig; denn es ist klar: Durch Unterrepräsentanz fühlen sich viele nicht abgebildet und es fällt leicht, das Narrativ „die da oben“ – welches es auch in der DDR schon gab – zu bedienen und sich aus der Gesellschaft aktiv oder passiv zurückzuziehen. Damit kommen wir zu der sehr heiklen Frage zum Thema Quote. Wer ist denn nun eigentlich ostdeutsch? Wann ist man ostdeutsch? Die Definition müsste gerichtsfest sein; denn es geht zum Beispiel um Einstellungsverfahren an Hochschulen. Wir verweisen dabei auf das Konzept „Mehr Ostdeutsche in Führungspositionen“ des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Carsten Schneider, vom Januar 2023. Wichtig ist dabei: Was leiten die Bundesländer daraus ab? Außerdem, glaube ich persönlich, sollten wir gesamtdeutsch einmal über Symbolik reden. 1990 wurde eine gemeinsame Verfassung versprochen – ist nie gekommen. Dann: die Frage nach der Hymne und von gemeinsamen Feiertagen. Abschließend zwei Gedanken: Wir im Osten Lebende sollten selbstbewusst durch die Welt gehen; denn wir haben Transformationserfahrung und statt beispielsweise die Energiewende nur schlechtzureden, sollten wir die Chancen beschreiben. (Gelächter bei der AfD) Sachsen war schon immer stark, vor allem in Zeiten der Transformation. Und wenn es in Sachsen normal ist, dass mein Kollege aus dem Bundestag Kassem Taher Saleh sagt: „Ich bin Sachse und Muslim aus Ostdeutschland“, und das mit seinem herrlichen „Nu gloar“ versieht, dann leben wir in dem Sachsen, wie ich es mir wünsche: weltoffen, tolerant, demokratisch, nachdenklich und selbstbewusst. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und dem Abg. Frank Richter, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion hat noch 50 Sekunden. Wollen Sie sich der Herausforderung stellen? – Herr Richter, bitte.
Frank Richter SPD
Vielen Dank. Entschuldigung nochmals, dass ich die Uhrzeit falsch eingeschätzt habe. Der 3. Oktober – in 15 Sekunden ist das vielleicht noch zu sagen – ist leider ein verkorkstes Datum. Der 9. November wäre der bessere Nationalfeiertag. Wir würden am Vormittag beispielsweise an die Gedenkstätten für Sinti und Roma oder auf den Jüdischen Friedhof gehen und sehen, was Deutschland in der Geschichte schon angerichtet hat, und abends würden wir feiern und mit diesem Feiertag auch die besondere Leistung der Menschen aus der DDR für das wiedervereinigte Deutschland würdigen. (Beifall bei der SPD – Zustimmung des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Danke. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Wir beginnen nun wieder mit der AfD, Herr Barth. (Marco Böhme und Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nee, warum?) – Entschuldigung; Moment, die LINKEN habe ich vergessen, das geht natürlich überhaupt nicht. – Herr Gebhardt.
Rico Gebhardt Die Linke
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will die Redezeit nutzen, um auf einige Dinge einzugehen. Ich will mich ausdrücklich bei Herrn Richter und Herrn Löser für die sehr nachdenklichen Worte bedanken; die muss man nicht immer teilen, aber es zeigt, dass dieses Thema sehr umfassend darzustellen ist. Herr Richter, mit den Verweisen auf den 3. Oktober und den 9. November haben Sie dieses Lebensgefühl angesprochen, dass es um etwas geht, was um den 3. Oktober 1990 wahrscheinlich nicht möglich gewesen wäre: nämlich eine ernsthafte Debatte darüber zu führen, wann der gemeinsame Nationalfeiertag für die Bundesrepublik Deutschland sein sollte. Ich will mich auch bei Herrn Breitenbuch für die teilweise sehr nachdenklichen Worte bedanken. Ich weiß, dass Sie darunter persönlich manchmal leiden; wir haben darüber, glaube ich, schon einmal miteinander gesprochen. Mir geht es auf umgekehrte Weise ähnlich: Mein erwachsener Sohn wohnt in Rheinland-Pfalz und muss sich manchmal rechtfertigen – für seinen Vater plötzlich auch noch dann, wenn in Rheinland-Pfalz bekannt wird, dass das ein Linker ist, der im Sächsischen Landtag komische Sachen redet. (Sören Voigt, CDU: Stimmt!) Das mit der „Bild“ und dem Bau möchte ich nicht kommentieren; das ist eine Geschichte, bei der wir uns wahrscheinlich nicht einig werden. Herr Voigt, Sie haben genau das gemacht, was die CDU seit 30 Jahren macht: Sie hat über Dinge geredet und glaubt, sie könne alles wegwischen, indem sie nur sagt, es sei alles gut, alles in Ordnung und die Sachsen hätten eine tolle Leistung erbracht. Niemand, auch niemand der LINKEN, hat jemals infrage gestellt, dass die Aufbauleistung von Sächsinnen und Sachsen erbracht worden ist. Sie stellen es nur immer so hin, als wenn es vom Himmel gefallen wäre, weil es die CDU gemacht hat. (Zuruf der Abg. Susan Leithoff, CDU –
Sören Voigt CDU
Das habe ich nicht gesagt, Sie haben wieder nicht zugehört!) Das ist die Kritik, die wir seit vielen Jahren üben. Sie haben genau mit dieser Einstellung dazu beigetragen, dass die Stimmungslage im Freistaat Sachsen so ist, wie sie aktuell ist, und das mit einer Arroganz, einer Überheblichkeit und sehr viel Wegnahme demokratischer Entscheidungsmöglichkeiten, weil Sie immer gesagt haben: (André Barth, AfD: Genau! Die CDU-Fraktion, genau!) „Wir machen das schon.“ Das ist ein großes Problem, das wir im Freistaat Sachsen haben. (Beifall bei den LINKEN) Deshalb hätte ich mir gewünscht, dass Sie uns nicht vorwerfen, wir würden graue Töne zeichnen, sondern es hätte Ihnen gut gestanden – auch der sächsischen CDU –, in diesem Fall tatsächlich graue Töne zu zeichnen und nicht wieder alles schwarz-weiß anzumalen. Und, Entschuldigung: Der Versuch, sich hinzustellen und zu sagen, es sei eine innere Angelegenheit des Verlags – dabei haben Sie sich an Ihrem Ministerpräsidenten orientiert. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU – Gegenruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Übrigens: Der Ministerpräsident, der zu allem etwas zu sagen hat, hat an dieser Stelle ausnahmsweise keine Meinung? Doch an demselben Sonntag macht er dann eine Veröffentlichung bei „Bild am Sonntag“? Es ist schon eine etwas komische Art und Weise, zu sagen, das sei eine Angelegenheit dieses Verlages, wenn es um eine national entscheidende Debatte geht. Ich will nochmal sagen: Wir sind nicht diejenigen, die sich das immer ausdenken. Ich möchte aus dem jüngsten sächsischen Sozialbericht etwas berichten – übrigens von der Sächsischen Staatsregierung herausgegeben. Da steht – zum Nachlesen für Sie, Herr Voigt –: Das durchschnittliche Geldvermögen der sächsischen Haushalte ist 17 000 Euro niedriger als der Bundesdurchschnitt. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Das sächsische Haushaltsgeldvermögen – – (Sören Voigt, CDU: Das lag an 50 Jahre Sozialismus!) – es hat nichts mit 40 Jahre DDR zu tun, sondern mit 33 Jahre CDU-Politik in Sachsen. Das ist doch der Fakt! (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD – Beifall bei der LINKEN – Unruhe im Saal) Dass fast jeder fünfte Sachse über kein Vermögen verfügt, hat auch nichts damit zu tun, dass die DDR untergegangen ist, sondern mit Ihrer Politik der letzten Jahre. (Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE – Beifall bei der LINKEN) Deswegen ist die Ungleichheit, die hier stattgefunden hat, das, was wir kritisieren. Die Vergangenheit lässt sich nicht ungeschehen machen. Aber Ost- und Westdeutsche können gemeinsam dafür sorgen – Herr von Breitenbuch hat es gerade getan –, dass die Zukunft gerechter wird, indem wir gemeinsam darüber reden. Auch das muss ich nochmal loswerden: Niemand aus meiner Fraktion hat – auch ich habe das im Kern in keiner Diskussion gesagt – Westdeutsche allgemein verunglimpft. Da würde ich Herrn Schenk, Herrn von Breitenbuch und Herrn Modschiedler zuwider reden. Und selbst Herr Mackenroth, mit dem ich mich bestimmt schon oft genug gestritten habe, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) hat einen Anteil daran, dass es im Freistaat Sachsen vorangegangen ist. Wir haben diese Debatte nicht aufgemacht. Deswegen hätten Sie Ihre Rede vielleicht an meine anpassen sollen und nicht das vorgelesen, was Sie sich vorher ausgedacht haben. (Sören Voigt, CDU: Das ist Ihre eigene Meinung!) Wir als LINKE unterscheiden uns ganz klar von der Rechtsaußenpartei AfD, indem wir uns für die Interessen der Ostdeutschen einsetzen und weil wir niemals Gruppen von Benachteiligten gegeneinander ausspielen. Das ist das, was Sie machen und deswegen können Sie nicht dafür reden. Vielen Dank. (André Barth, AfD: Wie bitte? – Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun noch einmal die AfD-Fraktion. Herr Abg. Barth, bitte.
André Barth AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gebhardt: Ich hätte jetzt eigentlich erwartet, von Ihnen zu hören, wie wir das besser machen, wie wir alles verbessern können. Nix kam. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wir brauchen Ihre Hilfe nicht!) Aber zu den Zitaten von vorhin fällt mir noch ein: Wir nehmen einmal an, ein sächsischer Minister würde eine Fraktion in diesem Hause als Verbrecher bezeichnen – – (Zuruf von der AfD: Sprich mal lauter! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Ihr habt euren eigenen Abgeordneten nicht verstanden!) – als Verbrecher! Nehmen wir mal an, das würde geschehen. Würde das die Partei, 30 % der Wähler und damit auch den Osten diskreditieren? Die Frage kam mir grade in der Pause. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Pause?) – Als ich noch in der Pause meiner Reden war und ich über weitere aktuelle Zitate nachgedacht habe. (Zurufe der Abg. Sören Voigt, CDU, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Aber wer die Benachteiligung der Ostdeutschen beenden will, der muss Ostdeutsche in Führungspositionen lassen. Schauen wir uns zum Beispiel die Besetzung von Direktorenposten an sächsischen Hochschulen an. Ursula Staudinger, Rektorin der Technischen Universität Dresden – aus Nürnberg –, nahm an einer Pegida-Demonstration 2021 teil und belehrte die Dresdner über Diversität. Sie lässt sich mit folgenden Worten zitieren: „Von offizieller Seite würden wir uns manchmal eine deutlichere Positionierung gegen Rassismus und Gewalt wünschen.“ – Zitat Ende. Leipzigs Unirektorin Ewa Inés Obergfell – aus dem Saarland – sieht Klimaneutralität als Leitmotiv und verteidigt leidenschaftlich das korrekte Gendern. Und Herr Prof. Dr. Strohmeier, Rektor der Technischen Universität Chemnitz – aus Bayern stammend –, lässt die Regenbogenflagge hissen und nervt seine Studenten mit Weltoffenheit, Vielfalt und RechtsextremismusBla-Bla. Eine derart dreiste Überheblichkeit können sich diese Rektoren sparen. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Meine Damen und Herren! Besondere Leistungen, die nicht auch Ostdeutsche erbringen könnten, sehe ich bei den vorgenannten Persönlichkeiten nicht; bzw. sind diese nicht überliefert. Ein positives Beispiel aus dem Bildungssektor – um einen konkreten Vorschlag zu machen – ist freilich der Leipziger Literaturprofessor Dirk Oschmann, der zu Recht zur Einschätzung kommt: Nicht der Osten spaltet die Gesellschaft, sondern der Westen. Meine Damen und Herren! Als gebürtiger Gothaer wäre er – im Gegensatz zu den vorgenannten Personen – ein würdiger Rektor einer ostdeutschen Universität. Ergänzend möchte ich einige Gedanken aus der vorigen Rederunde aufgreifen. Wie bereits von mir festgestellt, geht es nicht um eine Jammer-Debatte; (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh, jammern!) denn in der Realität gibt es eine Studie des rheingold Instituts. Die ist schon alt, sie stammt aus dem Jahr 2009. Diese kommt zusammenfassend zu folgendem Befund: Den Jammer-Ossi, Herr Gebhardt, den gibt es gar nicht. Die Ossis sind realistischer, bescheidener, verständnisvoller und leiden zumeist still an fehlender Anerkennung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sagt Ihnen ein westdeutsches Forschungsinstitut über den Osten, auch spannend! – Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) Vom Osten lernen heißt also, Krisen zu bestehen lernen. Die Ostdeutschen haben es geschafft, gravierenden gesellschaftlichen Veränderungen und privaten Umstürzen zu trotzen und ein eigenes und neues Selbstbewusstsein zu entwickeln. Meine Damen und Herren! Es ist schön hier im Osten. Trotz aller linken Hirngespinste haben die Ossis viel erreicht, worauf sie stolz sein können. Ich möchte mit den Worten schließen: „Zufrieden jauchzet Groß und Klein: Hier bin ich Mensch, hier darf ich‘s sein.“ (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Ich darf abschließend die Staatsregierung aufrufen. Herr Minister Schenk, bitte. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die durch eine Recherche der „ZEIT“ bekannt gewordenen Äußerungen des Vorstandsvorsitzenden der Verlagsgruppe Axel Springer, Mathias Döpfner, sind heute Anlass dieser Debatte. Zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass wir eine Mitteilung, die einer internen Korrespondenz entstammt, vonseiten der Sächsischen Staatsregierung grundsätzlich nicht kommentieren. Wie Menschen sich äußern, ist ihrem jeweiligen Maßstab überlassen. Einen Teil mag es verwundern, wie wenig ambitioniert dieser Maßstab sein kann. Ich würde mich gerne mit einem weiter dahinterliegenden Thema beschäftigen – wie viele andere auch schon: das Verhältnis zwischen Ost- und Westdeutschland nach der Wiedervereinigung unseres Vaterlandes 1990. Gestatten Sie mir an dieser Stelle ein paar persönliche Bemerkungen zu Beginn. Ich bin in Bayern geboren, im Rheinland aufgewachsen und lebe nunmehr seit fast 30 Jahren im Freistaat Sachsen. Hier konnte ich mich beruflich entwickeln, und ich bin sehr dankbar, dem Freistaat und seinen Bürgerinnen und Bürgern dienen zu dürfen. Ich habe hier Freunde gefunden, ich bin hier glücklich mit meiner Familie. Ich könnte gar nicht mehr so genau sagen, ob ich Süddeutscher, Westdeutscher oder Ostdeutscher bin. Meine Damen und Herren! Mit der Einheit Deutschlands wurde die Unfreiheit in der ehemaligen DDR überwunden. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Freiheit konnten errungen werden. Das wurde von denen maßgeblich erkämpft, die unter der Abwesenheit der Freiheit, des Rechts und der Demokratie litten, die diese Enge wahrnahmen und diese nicht akzeptierten. Das waren die couragierten Menschen in Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, die unter hohem persönlichen Risiko auf die Straße gingen und der kommunistischen Diktatur die Stirn boten. Seit der Wiedervereinigung arbeiten zahllose Menschen daran, dass unser Land prosperiert und seine Stärken entfaltet – egal, aus welchem Teil Deutschlands sie kommen und wo sie ihren Dienst tun. Viele Menschen haben nach der friedlichen Revolution ihre Komfortzone verlassen müssen und einen Neuanfang gewagt. Sie haben Chancen genutzt und sind Risiken eingegangen. Sie haben selbstverständlich auch Unbequemlichkeiten in Kauf genommen – für sich persönlich und als Familie. Menschen aus West und Ost sind gemeinsam durch die schwierigen Jahre der Transformation in den 1990er-Jahren gegangen. Sie haben viel Kraft investiert, damit der Osten Deutschlands stark wird und die Auswirkungen der Planwirtschaft und der Unfreiheit überwunden werden. Es ist richtig, dass zuallererst die Menschen in den neuen Bundesländern die teils gravierenden Folgen der umfassenden Veränderungen tragen mussten. Mit Energie und Begeisterung haben sie wieder freigelegt, was verschüttet war, angefangen von den Flussläufen, den Kulturdenkmälern, der Altbausubstanz bis hin zum großen Potenzial der Industrien in Ostdeutschland, zum Beispiel unserer Halbleiterindustrie und Automobilindustrie. Dabei ist bei Weitem nicht alles gelungen. Aber es ist enorm viel gelungen und geglückt, und das zahlt auf das Konto Gesamtdeutschlands ein. Sicher hätten die Erfahrungen vieler Menschen von hier noch besser genutzt werden können. Sicher sind in manchen Bereichen zu wenige Sachsen vertreten. Aber auch hierfür gilt: Im Nachhinein ist man immer klüger. Lassen Sie uns alle gemeinsam daran arbeiten, dass wir Ungleichheiten beseitigen! Ich unterstütze ausdrücklich die Aussage unseres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer: „Mehr Ostdeutsche in Führungsjobs stärken den Zusammenhalt in ganz Deutschland. Es ist völlig klar, ob in Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft oder den Medien: Wir brauchen mehr Frauen und Männer mit ostdeutschen Wurzeln in Führungspositionen.“ Bei dieser gemeinsamen Anstrengung seit 1990 sind erfolgreiche Partnerschaften und tiefe Freundschaften entstanden. Die Menschen, die sowohl innerlich als auch äußerlich aufgebrochen sind und diese Aufgabe angenommen haben, sind zusammengewachsen. Sie verbindet Erfolge und Niederlagen. Sie kennen sich, sie schätzen sich und sie stehen für das vereinte Deutschland. Diese gemeinsame Leistung, die tausendfach auf persönlicher Ebene errungene innere Freiheit, macht das Vereinigungswerk aus. Darüber sollten wir uns definieren, das ist der Maßstab. „Es ist unsere Pflicht, die Idee des ungeteilten deutschen Vaterlandes in unseren Herzen zu bewahren.“ Dieses Zitat stammt von Axel Springer. Er hat dies in einer Zeit gesagt, als viele sich mit der Teilung Deutschlands abgefunden hatten. Die Einheit Deutschlands gehört zum Identitätskern des Verlages. Sie treuhänderisch zu pflegen ist die Aufgabe der Verlagsleitung. Dass sich Axel Springer als Verleger zur Überwindung der Teilung Deutschlands, die er nicht akzeptierte, öffentlich bekannte, zeugte von Courage und zeigte, dass es für ihn ein Herzensthema war. Axel Springer ist noch immer eine publizistische Figur. Er hat große Vorbildwirkung, insbesondere auf Journalisten. Er setzt die Maßstäbe in seinem Haus. Für die Verantwortlichen im Hause Springer ist das Bekenntnis zur Idee des Verlegers Einstellungsvoraussetzung. Wer sich dagegen innerlich verschanzt, dessen Welt und dessen Herz werden eng und dessen Urteilskraft ist eingeschränkt. Wenn dies Persönlichkeiten passiert, die durch ihre öffentliche Position einen besonderen Einfluss haben und deren Urteilskraft nicht im Privaten verbleibt, sondern öffentlich relevant ist, dann wird das für ein Gemeinwesen zum Problem. Insbesondere gilt dies für Persönlichkeiten, die der Qualität der öffentlichen Debatte verpflichtet sind und darin eine Freiheitsgarantie sehen. In diesem Sinne sei gesagt: Lassen wir uns durch solche Äußerungen nicht auseinanderdividieren! Lassen Sie uns das Trennende beenden und das Verbindende betonen! Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Verbesserung der Verkehrsmitteln im Freistaat Drucksache 7/9942, Gesetzentwurf Drucksache 7/13139, Ausschusses für Wirtschaft, Wir beginnen mit der Aussprache. Die Reihenfolge lautet DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Herr Böhme, Sie haben für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In vier Tagen ist es so weit. Wie wir alle wissen: Das 49-Euro-Ticket kommt in Deutschland, und man kann es dann überall nutzen. Das macht den ÖPNV für alle sehr viel einfacher. Das ist gut und das erkenne ich an. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Vielen Dank an die Bundesregierung dafür, dass sie dahin gehend etwas macht. Auch wenn ich Kritik daran habe – wir haben morgen noch die Aktuelle Debatte –, ist es trotzdem der richtige Weg. Aber das, was für die Hälfte der Sächsinnen und Sachsen – circa 2 Millionen Menschen – in diesem Land fehlt, ist ein attraktiver ÖPNV für dieses Ticket. Was nützt mir ein günstiges 49-Euro-Ticket, wenn ich keinen Bus oder keine Bahn nutzen kann – weil sie vor meiner Haustür nicht fahren, weil sie nicht attraktiv oder überhaupt nicht vorhanden sind – und somit nicht fahren kann? Das ist ein wirklich großes Problem, und deshalb haben wir Ihnen vor knapp einem Jahr das ÖPNV-Gesetz – als ÖPNV-für-alle-Gesetz – vorgelegt, welches unser bestehendes ÖPNV-Gesetz ändern soll. Dass 2 Millionen Menschen nicht an den ÖPNV in Sachsen angeschlossen sind, das sage nicht ich, sondern das sagt die ÖPNV-Strategiekommission, die der Freistaat Sachsen in der letzten Legislatur selbst einberufen hat und durch die genau diese Probleme, aber auch Lösungsvorschläge dargestellt wurden. An einigen wird gearbeitet, aber an vielen eben nicht. Das Kernproblem ist aus meiner Sicht, dass der ÖPNV in Sachsen weiterhin eine freiwillige Aufgabe ist. Es ist keine Pflichtaufgabe, ÖPNV-Angebote, Bus- und Bahn-Angebote vorzuhalten. Ich finde, das ist ein Fehler; denn immerhin ist Mobilität ein Menschenrecht, ein Grundrecht. Wir als Staat sollten dafür sorgen, dass die Menschen mobil sein können, auch wenn sie nicht mit dem Auto fahren. Deshalb wollen wir hier Mindestbedienstandards einführen, die ich Ihnen im Folgenden erkläre. Das Vorbild dafür ist die Schweiz. Wir waren als Wirtschafts- und Verkehrsausschuss in der letzten Legislaturperiode vor Ort und haben uns das angeschaut. Dort gibt es des Entwurfs Mobilität mit öffentlichen Sachsen (ÖPNV-für-alle-Gesetz) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Arbeit und Verkehr auf jedem Berg, in jedes Dorf im Halbstunden- bis Stundentakt eine ÖPNV-Verbindung; das heißt, es fährt ein Bus oder sogar ein Zug. Das funktioniert dort, weil es über das Mobilitätsgesetz, das Mobilitäts- und Mindestbedienstandards vorschreibt, gesetzlich geregelt ist. Wir haben in Sachsen auch ein ÖPNV-Gesetz, das aber sage und schreibe das letzte Mal im Jahr 2012 – damals gab es noch eine FDP in der Regierung und einen FDP-Verkehrsminister – geändert wurde. Das ist also mehr als zehn Jahre her, und das allein spricht schon für sich, meine Damen und Herren. Das sagt viel aus. Wir haben heute fünf Verkehrsverbünde, fünf verschiedene Regelungen bei Mitnahme und Preisen. Wir haben Verkehrsvergaben, angesichts derer man sich fragt, wie so etwas sein kann. Wie kann zum Beispiel noch solch ein Zug auf der Strecke Leipzig – Chemnitz fahren, den ich gern Mittelalterzug nenne: laut, alt, nicht barrierefrei, ständig kaputt, verspätet und mit Frauenabteilen zur Sicherheit? Das sind Dinge, die im 21. Jahrhundert nicht mehr stattfinden dürfen. Wir haben weitere Probleme, zum Beispiel immer weiter steigende Fahrpreise; denn die steigenden Kosten werden seit Jahren immer nur auf die Fahrgäste übertragen und nicht gleichzeitig vom Freistaat oder vom Bund mit ausfinanziert. Das passiert jetzt in gewissem Maße durch das 49-Euro-Ticket. Aber das Grunddilemma, das die Verkehrsverbünde haben – ihre steigenden Kosten immer nur an die Fahrgäste weitergeben zu müssen –, besteht in Sachsen weiterhin. Barrierefreiheit ist ebenso ein Thema, weil wir streckenweise ganze Linien haben, die nicht barrierefrei sind. Wir haben fehlende Taktverbindungen. Wie wir durch die Streiks gesehen haben, haben wir nicht nur fehlendes, sondern auch schlecht bezahltes Personal. Das alles ist Realität. Dort wollen wir mit entsprechenden Gesetzesänderungen ran. Als Erstes wollen wir Mindestbedienstandards. Wir wollen gesetzlich festlegen, dass in jedem Dorf, in jeder Kommune ab 500 Einwohnern ein Zwei-Stunden-ÖPNV-Takt angeboten wird, zum Beispiel zur nächsten S-Bahn-Station oder zur nächsten größeren Kommune. Ab 5 000 Einwohner soll der ÖPNV im Ein-Stunden-Takt und ab 10 000 Einwohner im Halbstunden-Takt angeboten werden. Das sind Vorgaben, die man gesetzlich regeln kann, wie es zum Beispiel die Schweiz macht. ÖPNV wird damit zur Pflichtaufgabe für die Kommunen. Ja, das kostet Geld. Wir haben die Sächsische Verfassung, die besagt: Wenn Pflichtaufgabe a), muss der Freistaat – b) – dann dafür zahlen. Das ist aus meiner Sicht auch gesichert. Das sind wir den 2 Millionen Menschen in Sachsen schuldig, die keine eigenen Verkehrsanbieter haben und nicht regelmäßig den ÖPNV nutzen können; denn außer einem Schulbus fährt dort nichts. Das ist das Problem. Das Zweite ist das Thema Preise. Wir wollen den ÖPNV noch günstiger machen, auch wenn es das 49-Euro-Ticket nun geben wird. Das bedeutet leider – und das werden wir morgen ausdiskutieren –, dass es nicht für alle Menschen günstiger wird. Ich kann Ihnen Beispiele von Familien erzählen, die eine Abo-Monatskarte ihrer örtlichen Verkehrsbetriebe für 60 bis 70 Euro haben. Diese ist zwar teurer als das 49-Euro-Ticket, aber sie können Ehepartner bzw. Partner und Kinder kostenlos mitnehmen. Das wird mit dem 49-Euro-Ticket nicht überall in der jeweiligen Stadt mit Zusatzangeboten – offeriert. Das heißt, wenn man regelmäßig einen Familienausflug machen möchte oder regelmäßig zu zweit zur Arbeit fahren will, weil es vielleicht derselbe Arbeitsweg ist, geht es nicht. Man braucht dann zwei Tickets, die 100 Euro kosten. Letztendlich ist das 49-EuroTicket für einige Personengruppen teurer als die jetzigen Angebote. (Staatsminister Martin Dulig: Das stimmt doch gar nicht! Die Abos werden nicht abgeschafft!) – Die kann man weiter benutzen, genau. Aber es ist kein Fortschritt. – (Staatsminister Martin Dulig: Dann stellen Sie das jetzt nicht so dar!) Man kann trotzdem weitergehen als das, was der Bund gerade macht. Man kann als Freistaat sagen: Kinder, Jugendliche, die noch kein Auto fahren können, also keine Alternative haben, sollten kostenlos fahren dürfen, genauso wie Seniorinnen und Senioren, die vielleicht nicht mehr Auto fahren sollten. Wir haben außerdem im Gesetzentwurf stehen, dass wir bedürftigen Menschen eine Kostenfreiheit, also Sozialtickets bzw. Sozialtarife, anbieten möchten. Auch das kann man als Freistaat regeln, und das wird höchste Zeit. Drittens. Wir wollen die Fahrgastrechte ausbauen. Die gibt es nämlich in Sachsen nicht. Wenn eine S-Bahn oder ein Bus zu spät kommt – das kann auch über eine Stunde sein –, bekomme ich keinen Fahrpreis wieder. Im Fernverkehr ist das geregelt. Wir wollen das auch im Nahverkehr. Viertens. Schienenstrecken zu reaktivieren ist, denke ich, ein Thema, das wir hier im Landtag schon oft hatten. Hunderte Streckenkilometer wurden in den letzten 30 Jahren in Sachsen abgebaut. Wir wollen, dass es zügiger geht, diese wieder aufzubauen. Fünftens. Die Verkehrsverbünde, die wir noch haben, wollen wir perspektivisch überwinden. Wir wollen also das nicht mehr zeitgemäße Modell von fünf verschiedenen Fürstentümern abschaffen. Wir wollen einen Landesnahverkehrsplan mit einem Landesnahverkehrsplanbeauftragten, der regelmäßig dem Landtag berichtet, damit der Verkehrsminister wieder für Verkehr zuständig sein kann und nicht nur rein die Kommunen. Wir wollen also einen landesweiten Verkehrsverband, in dem das Land, der Landtag, der Gesetzgeber, mit regeln kann, und perspektivisch wollen wir sogar einen mitteldeutschen Verkehrsverbund mit Sachsen-Anhalt und Thüringen. Wir wollen gleichzeitig, dass die Kommunen verpflichtend zusammenarbeiten. Es kann nicht sein, dass im Jahr 2023 ein Bus nur bis zur Landkreisgrenze fährt und wieder umkehrt, obwohl die Stadt oder das mögliche Ziel noch zehn Kilometer entfernt ist. So etwas darf es nicht mehr geben. Wir wollen also, dass Kommunen und Kreise zusammenarbeiten müssen. Sechstens. Es darf nicht mehr sein, dass bei der Vergabe von ÖPNV-Leistungen – das sind staatliche Leistungen, die von den kommunalen Verkehrsverbünden und Zweckverbänden angeboten werden – immer nur der günstigste Anbieter gewinnt. Wir wollen Qualitätskriterien: Barrierefreiheit, WLAN, Emissionsfreiheit, Klimafreundlichkeit. Wir wollen leise Fahrzeuge. Solche Anbieter müssen gewinnen und nicht immer nur der kostengünstigste, wie wir das bei Leipzig – Chemnitz sehen. Siebtens. Wir wollen auch, dass Kommunen alternative Finanzierungsmodelle ausprobieren. Wenn ein großes Werk – beispielsweise in Leipzig BMW oder Porsche – an eine S-Bahn-Station angeschlossen ist, dann profitieren sie davon, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dem Zug transportiert werden. Sie zahlen aber derzeit nichts dafür, und wir finden, dass die Kommunen eine entsprechende Abgabe von solchen großen Nutznießern – so nennt man das, das können auch Kaufhäuser oder andere belebte Orte sein – einführen können, damit sie die ÖPNV-Dienstleistung finanziert bekommen. Als Letztes, meine Damen und Herren: Wir wollen das ÖPNV-Gesetz anfassen. Es wurde vor mehr als zehn Jahren das letzte Mal berührt. Wir brauchen hier, denke ich, eine Veränderung, gerade weil bundesweit sehr viel Bewegung drin ist. Insofern ist unser Gesetzesvorschlag – wir würden uns freuen, wenn Sie ihn annehmen – ein Angebot für künftige Debatten und Gesetzesänderungen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion DIE LINKE sprach Kollege Böhme. Nun spricht Kollege Hippold für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Jan Hippold CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal stellt die Fraktion DIE LINKE heute einen undifferenzierten Gesetzentwurf zum ÖPNV vor, ohne jedoch tatsächliche finanzielle Gegebenheiten und bestehende rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Herr Böhme, Sie haben gerade ausgeführt, dass die Finanzierung aus Ihrer Sicht gesichert sei. Das fand ich eine interessante Aussage in dem Zusammenhang. Wir haben uns den Gesetzentwurf angeschaut und kommen zu einem anderen Schluss. Schaut man sich also den vorliegenden Gesetzentwurf genau an, wird deutlich, dass er einen massiven Bürokratieaufbau sowie kaum zu stemmende finanzielle Auswirkungen für Sachsen zur Folge hätte. Auch das haben Sie nach unserer Einschätzung ausgeblendet. Zudem werden grundlegende Zuständigkeiten und aktuelle bundespolitische Entscheidungen ignoriert. In Zeiten, in denen es angezeigt ist, Fachkräfte in den produktiven Bereichen unserer Wirtschaft zu generieren und nicht in der Verwaltung, ist das nicht tragbar. Meines Erachtens werden im Gesetzentwurf der LINKEN alle Vorstellungen des bekannten Stratkomm-Gutachtens aus dem Jahr 2017 praxisfern und lieblos aufgewärmt, ohne eine Differenzierung nach der finanziellen und praktischen Umsetzbarkeit einfließen zu lassen. Dabei hatten gerade die Sachverständigen in der Anhörung darauf hingewiesen, dass nur eine schrittweise Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in Sachsen machbar und anzuraten ist. Mit Träumereien kommt man als politischer Verantwortungsträger nicht sonderlich weit. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wir müssen uns doch letztlich die Frage stellen: Wie verteile ich zukünftige Steuereinnahmen auf die einzelnen Ressorts und somit zielgerichtet auf politische Schwerpunkte und dann im Einzelplan 07 speziell im Verkehrsbereich? Da komme ich zu folgendem Schluss: Erstens. Unser ÖPNV verteuert sich progressiv. Hier sind insbesondere Personal- und Energiekosten als Preistreiber zu nennen. Diese Verteuerungen müssen haushalterisch abgedeckt werden, was auch bei staatlichen Mehreinnahmen keine Selbstverständlichkeit ist. (Unruhe) Hierzu sind in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf von Fachleuten entsprechende Hinweise erfolgt und Bedenken an der finanziellen Umsetzbarkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs geäußert worden. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe. Es wird etwas laut. – Bitte schön, Herr Kollege.
Jan Hippold CDU
Die geforderte angebotsorientierte Taktverdichtung, die Verbesserung der Erreichbarkeit sowie die technische Ausstattung der Fahrzeuge erfordern eine finanzielle Untersetzung im Doppelhaushalt, die von den Einbringern des Gesetzentwurfs vollständig ausgeblendet wird. Hierdurch wird erneut dokumentiert, dass wir scheinbar den Sozialismus noch nicht hinter uns gelassen haben. Derzeit werden im sächsischen Nahverkehr nur 30 % der Ausgaben durch die Fahrkarteneinnahmen gedeckt. Die Lücke wird durch staatliche Regionalisierungsmittel und Landesmittel geschlossen. Diese Lücke – darauf weise ich schon jetzt hin – wird durch die Einführung des Deutschlandtickets größer werden. Zweitens bleibt die technische Entwicklung des ÖPNV im Gesetzentwurf der LINKEN völlig außen vor. Hier wird nur aus dem sechs Jahre alten Stratkomm-Gutachten abgeschrieben, ohne über den Tellerrand zu schauen, was KI, autonomes Fahren sowie technischer Fortschritt perspektivisch im ÖPNV bedeuten. Kurzum: Der vorliegende Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE greift im Sinne eines zukunftsorientierten Mobilitätsgesetzes zu kurz. Das kann an den Aussagen der Experten in der Anhörung festgemacht werden. Der Finanzierungsbedarf findet im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung. Wie immer ist das bei Ihnen nach dem Motto „Wünsch dir was“. (Zurufe der Abg. Marco Böhme und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Weitere Kritikpunkt am Gesetzentwurf – – Es ist schon spannend, wie manche reagieren, die die ganze Zeit nicht zugehört haben, dann aber einen Satz aufnehmen und gleich darauf reagieren. (Zurufe der Abg. Marco Böhme und Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) Nein, Marco Böhme war jetzt nicht gemeint. Ich denke, die Person weiß, wer gemeint war. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Ich kann aber beides!) Weitere Kritikpunkte am Gesetzentwurf sind Details, die in einem Gesetz wie diesem vielleicht keinen Platz finden sollten, zum Beispiel das Thema Beschwerdemanagement oder das Thema Sanktionen für Verkehrsverträge. Das ist nach unserer Einschätzung zu komplex, um es in einem Gesetz wie diesem lösen zu können, weil auf alle Eventualitäten eingegangen werden müsste. Das sollte den Verkehrsverträgen vorbehalten bleiben. Ein weiteres Beispiel zum Thema Anreizsysteme zur Kooperation: Hier greift der Gesetzentwurf wiederum zu kurz, indem ausgesagt wird: Wir bezahlen alles, was in der Kommune an Verkehr entsteht. Hier fehlt der Anreiz im Sinne von Effizienz und Effektivität. Und dies einfach so in einem Gesetz zu erklären, wenn noch kein Preisschild dran ist, halte ich strategisch, aber auch betriebswirtschaftlich für fahrlässig. Insgesamt ist der Gesetzentwurf nach unserer Überzeugung nicht durchdacht und realitätsfern. Wir werden den Gesetzentwurf daher ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Hippold. Für die AfD-Fraktion spricht nun Kollege Keller. Bitte schön, Herr Kollege. – Bevor Sie beginnen, Herr Kollege Keller: Meine Damen und Herren! Die Geräuschkulisse nimmt wieder etwas zu. Ich bitte, die Gespräche von der Lautstärke her etwas nach unten zu fahren, ansonsten stört das den Redner. Vielen Dank.
Tobias Keller AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN wurde von allen drei Ausschüssen – dem HFA, dem Innenausschuss und dem Wirtschaftsausschuss – mit großer Mehrheit abgelehnt: an einigen Stellen rechtlich nicht umsetzbar, an anderen Stellen praktisch nicht umsetzbar und an vielen Stellen zu kurz gegriffen. So lauteten die eindeutigen Beratungsergebnisse in den Ausschüssen. Werte Kollegen! Ein Änderungsantrag der einbringenden Fraktion liegt uns trotz dieser Aussagen in den Ausschüssen nicht vor. Deshalb möchte ich meine Argumente aus den Beratungen gern noch einmal vertiefen. DIE LINKE möchte mit ihrem Gesetzentwurf etwas zur Barrierefreiheit und zur Umweltfreundlichkeit beitragen. So steht es in der Zielstellung des Gesetzentwurfes. Ja, Barrierefreiheit und Umweltfreundlichkeit haben für den Verkehrsbereich eine große Bedeutung. Doch allein die Erkenntnis führt noch zu keiner Verbesserung des Zustandes, zumal bei Planungen und Erweiterungen des ÖPNV auch derzeit schon auf Barrierefreiheit und Umweltfreundlichkeit großen Wert gelegt wird. Insoweit bringt uns die Erwähnung in der Zielstellung des Gesetzesentwurfes nicht viel weiter. Richtig ist auch, dass die Definition des ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge wünschenswert wäre. Aber diese Forderung muss nicht nur gestellt, sondern auch erfüllt werden. Es ist dabei aber nicht nur die Frage zu stellen, wer diese Pflichtaufgabe zu erfüllen hat, sondern es ist auch zu klären, wer diese bezahlt und finanziert. Doch dazu schweigt sich der Gesetzentwurf aus. Das tut er im Übrigen in Gänze, wenn es um Kostenfragen geht; denn im Entwurf heißt es lediglich kryptisch: Für den Staatshaushalt ergeben sich Mehrausgaben. Das wissen wir auch ohne diesen Satz. Dabei haben die Sachverständigen in der Anhörung am 11. Oktober 2022 zutreffend ausgeführt, dass bereits die ÖPNV-Strategiekommission im Jahr 2017 ein Preisschild von 500 Millionen Euro nannte. Heute müssen wir von ganz anderen und wesentlich höheren Summen ausgehen. Auch das müssen Sie dem Bürger sagen, wenn Sie hier vielversprechend den ÖPNV für alle propagieren. Wie gesagt, hier greift der Gesetzentwurf zu kurz. Sie möchten dabei unter dem Denkmantel der besonderen sozialen Funktion des ÖPNV diesen rechtsverbindlich neu normieren. Im § 7 Abs. 4 Ihres Entwurfes heißt es dazu: „Die Tarife für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sind einfach, nachvollziehbar und übersichtlich zu gestalten. Durch Bemessung der Höhe und der Struktur der Tarife sind die Bindung der Kunden an den öffentlichen Personennahverkehr zu honorieren sowie die Zahl der Fahrgäste zu erhöhen. Die Vertriebswege sind leicht zugänglich und barrierefrei zu gestalten und so zu konzipieren, dass der Aufwand für den Fahrausweiserwerb für die Fahrgäste minimiert wird.“ Werte Kollegen! Warum ein Gesetz nun Tarife gestalten soll, erschließt sich mir nicht. Ich halte das weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen für praktikabel. Aber, werte Abgeordnete der LINKE-Fraktion, natürlich können in einem Gesetz ein Ticketpreis und dessen Finanzierung festgelegt werden. Das wurde im Regionalisierungsgesetz bereits getan. Das Ergebnis ist das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket. Noch einfacher, noch übersichtlicher kann ein Tarif wohl kaum sein. Der Tarif wurde vom Bund und von den Ländern gerade ausgehandelt. Besondere Barrieren im Rahmen der Vertriebswege sind dabei auch nicht feststellbar. Welchen Mehrwert hat Ihr Gesetzentwurf eigentlich noch? Gut, Sie möchten einen Absatz weiter Menschen mit geringen Einkommen sowie Kindern und Jugendlichen eine unentgeltliche Nutzung des ÖPNV zukommen lassen. Die Worte höre ich wohl gern. Ich erinnere aber einmal daran, dass wir in der 6. Wahlperiode forderten, Schülern und Auszubildenden innerhalb der Landkreise, in denen sie ihren Wohnsitz haben, die kostenlose Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs inklusive freigestellten Schülerverkehrs zu ermöglichen. Der Antrag, auf den ich mich beziehe, hat die Drucksache 6/13769. Die Antwort der LINKEN war dazu – Sie wissen es –: Ablehnung. Die Begründung der LINKEN war – jetzt hören Sie zu und beziehen es einmal auf Ihren eigenen Antrag, auf Ihren eigenen Gesetzentwurf: Erstens. Die Preisgestaltung des ÖPNV ist ein kommunales Thema. Zweitens. Die Preise machen die kommunalen Zweckverbände. Drittens. Wir, die AfD, wüssten nicht, woher wir das Geld bzw. wie wir das rechtlich lösen wollen – eine glatte Lüge. Ein kostengünstiger oder gar kostenloser ÖPNV – wie wir, die AfD, ihn fordern – nützt vor allem dann nichts, wenn es überhaupt keinen Verkehr gibt, also wenn beispielsweise der Bus in einem Dorf gar nicht fährt. So hieß es damals von der Linksfraktion. Herr Gebhardt ist nicht mehr da, aber Herr Böhme, hören Sie mir jetzt zu: Was ist denn nun? Gelten für die AfD andere Maßstäbe als für DIE LINKE? Auch wenn ich die Frage wiederhole: Wo ist denn Ihre Finanzierung? Wenn die Preise die – – (Marco Böhme, DIE LINKE: Waren Sie bei den Haushaltsverhandlungen dabei?) – Ich war bei den Haushaltsverhandlungen dabei, das ist richtig! Wenn Sie eine Frage stellen wollen, dann machen Sie es doch am Mikrofon! Wenn die Preise die kommunalen Zweckverbände festlegen, dann können Sie zwar in Ihrem Gesetzentwurf versuchen zu regeln, dass der Freistaat dafür mehr Geld zuschießen darf. Das ändert aber nichts daran, dass die Zweckverbände die Preisfestlegungen treffen. Wie garantiert denn Ihr Entwurf, dass durch jedes Dorf tatsächlich ein Bus fährt? Mietet Ihre Fraktion denn Busse an, um dieses zu realisieren? Wenn Sie das Gesetz ausschließlich auf kostenlose Angebote im Schüler- und Ausbildungsverkehr beziehen würden, wären wir dabei. Leider ist der Gesetzentwurf aber auch mit Unsinn vollgepackt, den wir unseren Wählern nicht vermitteln können. Denn wir möchten keine Bevorzugung des ÖPNV vor dem motorisierten Individualverkehr. (Marco Böhme, DIE LINKE: Aha!) Wir möchten eine Gleichrangigkeit des gesamten Verkehrs. Wir wollen auch nicht Busse abschaffen, um die Schiene aus rein ideologischen Gründen zu bevorzugen. Alles muss dort vorhanden sein, wo es sinnvoll ist, und dazu gehören eben auch Busse, vor allem im ländlichen Raum. Und dass wir die komplette Umstellung der Fahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr bis 2030 auf alternative Antriebe ablehnen, das müsste Ihnen eigentlich auch klar sein; denn diese Forderung ist absolut unrealistisch, technologiefeindlich und zudem unbezahlbar. Aber über die Fragen der Finanzierung machen Sie sich ohnehin keine Gedanken. Öffentlicher Personennahverkehr muss nicht nur klimafreundlich sein, sondern er muss vor allen Dingen auch funktionieren, und dazu trägt der Gesetzentwurf überhaupt nicht bei. Deshalb werden wir ihn in Gänze ablehnen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Herr Kollege Keller. Kollege Liebscher spricht nun für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Voranstellen möchte ich meiner Rede, dass die Debatte wichtig ist, die die Linksfraktion mit diesem Gesetzentwurf „ÖPNV-für-alle-Gesetz“ angeschoben hat. Auch wenn in Teilen von der Entwicklung, wie dem 9-Euro-Ticket und der Einführung des jetzigen Deutschlandtickets überholt, ist die angestoßene Diskussion über die Zukunft des ÖPNV im Freistaat Sachsen und dessen Ausgestaltung notwendig. Das gesamte ÖPNV-System befindet sich im Umbruch. Das bereits angesprochene 9-Euro-Ticket, aber auch die Einführung des Deutschlandtickets hätte sich vor einem Jahr keiner träumen lassen. Gleichzeitig bleibt der Krisenmodus des ÖPNV auch nach der Corona-Pandemie durch Energie-, Personal- und Baukostensteigerungen bestehen. Dies machten auch die Sachverständigen im Rahmen der Anhörung deutlich. Im Rahmen der Haushaltsverhandlungen haben wir BÜNDNISGRÜNE uns für eine bessere Ausstattung des ÖPNV eingesetzt, allerdings nur teilweise mit Erfolg. Wenngleich einige Punkte des Gesetzesentwurfes der LIN-KEN zu begrüßen wären, ist dieser doch nicht zustimmungswürdig. Nicht nur, weil der Antrag in Teilen überholt ist – einzelne Punkte werden von uns gänzlich abgelehnt. Auf einzelne Aspekte möchte ich jetzt gerne eingehen. Wie im Koalitionsvertrag verankert, streben wir als Koalition die Gründung einer Sächsischen Mobilitätsgesellschaft zeitnah an. Diese Mobilitätsgesellschaft soll die Zusammenarbeit der Verkehrsverbünde auf ein neues Level bringen und wichtige Aufgaben für den ÖPNV in Sachsen übernehmen. So soll die SMG den Landesverkehrsplan entwickeln und Qualitätsstandards für Angebote und Tarife festlegen, damit Angebots- und Tarifwirrwarr endlich ein Ende haben und einheitliche Regelungen zur Fahrradmitnahme oder zum Fahrscheinkauf in den Zügen bestehen. Ferner übernimmt die Sächsische Mobilitätsgesellschaft Abstimmungen zu Sachsen-Takt und Deutschland-Takt und wird Mindestbedienstandards für jede Ortschaft festlegen. Wir sind optimistisch, dass die Gründung der Sächsischen Mobilitätsgesellschaft noch gelingen kann und muss; denn wir brauchen dringend Verbesserungen im sächsischen ÖPNV, das ist unbestritten. Die Einführung des Deutschlandtickets macht weder einen Sachsentarif noch die SMG überflüssig. Ob allerdings mit der Formulierung als Pflichtaufgabe – wie sie DIE LINKE im Gesetzentwurf vorschlägt – alle Probleme im ÖPNV gelöst werden, ist eher zweifelhaft. Sicherlich wäre die Einordnung als Pflichtaufgabe ein Quantensprung in der gesellschaftlichen Bedeutung des ÖPNV. Diese müsste eine Vollkostendeckung durch den Freistaat nach sich ziehen. Das Beispiel in Rheinland-Pfalz, in dem der damalige Verkehrsminister und heutige Bundesverkehrsminister Wissing dies eingeführt hat, zeigt, dass der Streit um die auskömmliche Finanzierung des ÖPNV damit nicht automatisch beendet ist. Für einen solchen Schritt braucht es einen breiten politischen und finanziellen Konsens. Doch auch hier bleibt der Gesetzentwurf zu unklar: Was genau soll Pflichtaufgabe werden? Wie werden die Pflichten zwischen Land und Kommunen austariert? Welche Kosten zieht dies für welchen Part nach sich? Die Kosten bleiben völlig im Unklaren. Dies war im Ergebnis zur Anhörung zu lesen. In einem Punkt können wir dem Anliegen der LINKEN vollständig folgen; denn er ist seit Langem eine BÜNDNISGRÜNE-Forderung: die vollständige Verwendung der Regionalisierungsmittel des Bundes für den regulären Schienenpersonennahverkehr. Statt einen Teil der Mittel für die Finanzierung des Ausbildungsverkehrs zu verwenden, könnten die rund 40 Millionen Euro sehr gut in die Verbesserung des SPNV investiert werden. Allerdings läuft zur Finanzierung der Ausbildungsverkehre eine Evaluierung. Wir gehen davon aus, dass diese Bestandsaufnahme Potenziale aufzeigt und diese bei den künftigen Haushaltsaufstellungen einfließen werden. Was wir dagegen vehement ablehnen, ist die Forderung nach einem kostenlosen ÖPNV für Kinder und Jugendliche. Es ist richtig: ÖPNV muss bezahlbar sein und Mobilität für alle ermöglichen; allerdings sind die Fahrgasteinnahmen eine wichtige Säule der ÖPNV-Finanzierung, die aktuell dringend gebraucht wird. Wir als Koalition haben mit der Einführung des Bildungstickets einen guten Auftakt für ein bezahlbares Ticket für Schülerinnen und Schüler sowie Freiwilligendienstleistende gemacht. Gleiches gilt für das AzubiTicket. Auch mit dem Deutschlandticket wird ein sehr gutes Angebot für Pendlerinnen und Pendler geschaffen, welches wir BÜNDNISGRÜNE auch mit einem Sozialtarif für wirtschaftlich schwächere Menschen anbieten wollen. Dazu gehören selbstverständlich ebenso Kinder und Jugendliche. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich braucht es aus unserer Sicht für die Umsetzung der Verkehrs- und Mobilitätswende ein sächsisches Mobilitätsgesetz, welches alle Verkehrsträger – auch den motorisierten Individualverkehr – berücksichtigt und die vielzähligen Stellschrauben in einem Paket bündelt. Den Gesetzentwurf der LINKEN lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Liebscher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht Kollege Homann für die SPD-Fraktion; bitte schön.
Henning Homann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Frage des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine der wesentlichen Zukunftsfragen, die wir uns selbstverständlich in dieser Zeit sowohl als Bundesregierung als auch als Landesregierung stellen. Dabei geht es nicht nur darum, dass Busfahren schön ist und dass das Bahnfahren über Land mit einer schönen Aussicht verbunden ist, sondern es geht um wichtige zentrale Fragen, nämlich: Wie entwickeln wir unser Land weiter? Wie schaffen wir es, stabile Stadt-Umland-Beziehungen aufzubauen, die es ermöglichen, dass sich unser Land in ganz Sachsen gerecht entwickelt? Wie schaffen wir es, gerade in Zeiten gehobener Mobilitätsansprüche soziale Gerechtigkeit zu wahren? Im Übrigen bedeutet soziale Gerechtigkeit nicht, dass Fahrscheine kostenlos sind, sondern dass sie bezahlbar sind. Neben der regionalen Entwicklung und der sozialen Gerechtigkeit stellt sich natürlich auch die Frage: Wie schaffen wir ein ÖPNV-System, das den Ansprüchen an Klimagerechtigkeit gerecht wird? Diesem Ziel stellt sich auch der Gesetzentwurf der LINKEN. Deshalb ist es durchaus zu begrüßen, dass sich auch DIE LINKE mit dem Thema befasst, wie wir das ÖPNV-System in Sachsen für die Zukunft weiterentwickeln können. Der Gesetzentwurf der LINKEN beantwortet aber nicht die Frage des Wie. Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, nur bei Zielen zu verbleiben, sondern wir müssen konkret werden, um wirkliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Dabei ist als allererstes die Kostenfrage zu nennen. Diese Frage beantworten Sie nämlich nicht. In dem Augenblick, in dem wir es zu einer Pflichtaufgabe für die Kommunen machen, bedeutet es, dass der Freistaat Sachsen alles bezahlen muss; das heißt, die einen bestellen und die anderen bezahlen. Das funktioniert in einem System nicht. Wenn, dann muss es hierbei eine gemeinsame Lösung mit den Kommunen geben, die die notwendigen Kontrollrechte des Freistaates Sachsen inkludiert und die vor allem die Aufgaben- und Kostenverteilung klar definiert. Das heißt, Ihr Gesetzentwurf ist schon an dieser Stelle nicht zustimmungsfähig. Zweitens – das ist auch eine Frage des Wie – reicht Ihr Gesetzentwurf, der sich vor allem Dinge wünscht, nicht aus. Wir müssen Dinge doch gestalten. Dabei erweist sich der große Wurf, die Revolution als der untaugliche Weg. Den Weg, den wir als SPD sowohl in der Bundes- als auch in der Landesregierung gehen, ist jener, an verschiedenen Punkten Dinge Schritt für Schritt zu verändern. Mit dem Deutschlandticket schaffen wir ohne Frage einen großen Schritt. Diesbezüglich möchte ich allen widersprechen, die behaupten, dass das Deutschlandticket den Menschen im ländlichen Raum nicht helfe. Ich habe es einmal für meinen Wahlkreis hinsichtlich der Verbindung zwischen Döbeln und Riesa ausgerechnet. Wer in Zukunft diese Strecke anstatt mit der Monatskarte mit dem Deutschlandticket fährt, spart 907 Euro im Jahr. Oder wenn jemand von Döbeln nach Chemnitz fährt, spart er im Jahr 1 860 Euro mit dem Deutschlandticket. Es gibt wirklich einen großen Fortschritt mit dem Deutschlandticket. Das ist kein kleiner Schritt, sondern ein großer! Aber es ist auch nicht das Einzige. Wir haben mit dem Aufbau des Plus- und Taktbundsystems in Sachsen Hunderttausende Menschen neu an den Nahverkehr angeschlossen. Deshalb möchte ich Ihre – wie Sie selbst zugeben mussten – etwas veralteten Zahlen infrage stellen. Wir haben das Bildungsticket sowie das AzubiTicket eingeführt und setzen den Sachsen-Tarif um. Wir haben somit schon viele Dinge auf den Weg gebracht, die ohne Frage nicht bedeuten, dass wir da sind, wo wir hinmüssen; aber wir sind in ganz konkreten Schritten vorangekommen. Wir wünschen nicht nur, sondern wir machen! (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Jetzt komme ich zum dritten Punkt, warum wir als SPDFraktion diesem Antrag nicht zustimmen können. Dieser Gesetzentwurf kommt schlichtweg zu einem falschen Zeitpunkt. Wir sind gerade dabei, am 1. Mai das Deutschlandticket einzuführen. Wir wissen alle, dass wir im Bund und mit den Ländern diskutieren, wie wir weitere Maßnahmen ergreifen können, um das ÖPNV-System in ganz Deutschland weiter zu stärken und auszubauen. Deshalb ist es nicht folgerichtig, dass wir den zweiten oder dritten Schritt vor dem ersten gehen. Niemand leugnet, dass wir in den nächsten Jahren dazu kommen müssen, die sächsische ÖPNVGesetzgebung zu überarbeiten. Das ist selbstverständlich. Aber das bereits in dieser Phase zu machen, in der wir noch gar nicht wissen, wohin die Entscheidungen des Bundes als Folge des Deutschlandtickets führen, ist schlichtweg nicht klug. Deshalb an dieser Stelle noch einmal: Das Ziel eines sozial gerechten, regional entwickelten und klimagerechten ÖPNV ist richtig, aber wünschen reicht nicht, sondern wir müssen machen. Das ist der Weg, den wir als SPD gehen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Homann sprach für die SPD-Fraktion. Nun spricht in einer zweiten Runde Kollege Böhme für Fraktion DIE LINKE; bitte schön, Herr Kollege.
Marco Böhme Die Linke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gern auf meine Vorredner eingehen: Herr Hippold, Sie hatten gleich am Anfang gesagt, dass unser Gesetz zu mehr Bürokratie führen würde. Das hatten Sie damals schon beim Vergabegesetz gesagt; ich glaube, im letzten Plenum haben wir darüber diskutiert. Aber genau das Gegenteil ist der Fall; denn mit unserem Gesetz wollen wir beispielsweise die fünf Verkehrsverbünde zu einem Landesverkehrsverbund zusammenschließen. Dies würde einfachere und schnellere Methoden für Linienausschreibungen etc. befördern. Insofern kann ich ein Bürokratiemonster oder Ähnliches nicht sehen, sondern eher einen Bürokratieabbau. Zu meinen Ausführungen, dass die Finanzierung sichergestellt sei, was Sie in Zweifel gezogen haben. Ich bezog mich dabei darauf, dass wenn die Kommunen eine Pflichtaufgabe bekommen, der Freistaat verpflichtet ist, dies zu bezahlen. Es ist Ihnen vielleicht nicht entgangen, dass wir hierzu eine Verfassungsänderung hatten und es genau dazu Änderungen gab. Generell zu dem ganzen Geld, weil dies mehrmals gesagt wurde: Natürlich steht in dem Gesetzentwurf nicht, dass wir 300 oder 400 Millionen Euro mehr brauchen, weil wir das sonst jedes Jahr an die entsprechenden Kostensteigerungen anpassen müssten. Wir haben ein bestehendes ÖPNV-Gesetz. Das wollen wir ändern. Alle zwei Jahre macht dieses Parlament einen Haushaltsplan. Wir haben Ihnen vor vier, fünf Monaten, als der Haushalt hier besprochen und beschlossen wurde, entsprechende Vorschläge gemacht, wie für ein ÖPNV-Gesetz in Sachsen, das ja schon im Verfahren war, entsprechende Gelder zur Verfügung gestellt werden müssen. (Staatsminister Martin Dulig: Stimmt doch gar nicht!) Insofern: Wir hatten Haushaltsanträge genau für dieses Gesetz gestellt, und das haben wir Ihnen hier vorgelegt. Das kann ich Ihnen gern wieder vorlegen. Zum Thema, das Beschwerdemanagement wäre zu komplex und das sollte man den Verkehrsverbünden überlassen. Herr Hippold, das finde ich schon ein starkes Stück im Sinne von: Das wäre ja wie, wenn man die Frösche fragen würde, ob man den Teich trockenlegt. Also, man kann doch die Verursacher von Verspätungen – in dem Fall – fragen, ob sie denn nicht selbstständig ein Beschwerdemanagement für ihre Kunden einrichten. Nein, das muss natürlich ein Gesetzgeber, der auch Geld gibt, organisieren und festlegen. Wie das genau ausgestaltet ist, das können sie gern machen. Aber natürlich muss die Regelung von oben kommen und in dem Fall von dem Gesetzgeber. Was den Herrn von der AfD betrifft: Wir brauchen Sie nicht, um irgendwelche Ziele von Ihnen abzuschreiben oder irgendwas. Wir haben schon länger als Sie gefordert, dass es gerade für Kinder und Senioren kostenfreien ÖPNV geben muss. Wir haben das damals bei Ihnen abgelehnt, weil Sie eben nur das eine gefordert haben – nämlich Kostenfreiheit –, ohne das andere – nämlich den Ausbau. Darum geht es uns in dem Gesetz. Wir wollen ÖPNV ausbauen, damit mehr Menschen damit auch kostenfrei fahren können. Das gab es bei Ihnen nicht, und zweitens regeln wir das in einem Gesetz und nicht mit einem billigen Antrag, wie es bei Ihnen der Fall war. Herr Homann, Sie sagten, dass unser Gesetz sehr unkonkret ist. Ich frage mich, was man denn hier im Parlament bisher Konkretes an der Gesetzeslage geändert hat. Das Gesetz, was jetzt hier existiert, ist 2012 das letzte Mal geändert worden. Ich sagte es vorhin. Und Sie sagten auch, es wäre der falsche Zeitpunkt, dass wir das jetzt hier ändern müssten. Aber ich frage mich dann auch wieder: Wann, wenn nicht jetzt? Das 49-Euro-Ticket kommt. Es werden Millionen mehr Fahrgäste deutschlandweit erwartet. Dann muss man auch für den Ausbau sorgen und das gesetzlich voranbringen, dass es zum Beispiel Mindestbedienstandards gibt. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Das, Herr Kollege von den GRÜNEN, ist auch das, was Sie als Pflichtaufgabe beschrieben haben. Da geht es um die Einwohner, und genau das soll der Freistaat auch bezahlen. Das sagte ich vorhin. Ich sage es noch einmal zusammenfassend sehr kurz: Es geht hier darum, nicht nur die Preise für einzelne Gruppen weiter zu reduzieren oder Kostenfreiheit herzustellen. Hier geht es um Angebotserweiterung, um Daseinsvorsorge, um die 50 % der Sachsen, die bis heute noch keinen guten ÖPNV vor ihrer Haustür haben. Es geht um die Mobilitätswende, einen Sektor im Klimabereich, der seit Jahren keine Emissionen senkt. Das ist ein großes Problem, was wir hier angehen wollen. Ich bitte nochmals um Zustimmung. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Böhme eröffnete die zweite Rederunde für die Fraktion DIE LINKE. Nun frage ich die anderen Fraktionen: Gibt es noch Redebedarf? CDU? – Sehe nicht. AfD? – Sehe ich auch nicht. BÜNDNISGRÜNE? – Sehe ich auch nicht. SPD? – Sehe ich auch nicht. Somit übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Dulig. Bitte schön, Herr Staatsminister. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein gutes Ziel im Blick zu haben, ist noch lange keine Garantie dafür, dass man auch den richtigen Weg beschreitet. Das sieht man eben genau an diesem Gesetzentwurf. Ich teile grundsätzlich die Ziele, die Sie mit Ihrem Gesetzentwurf verbunden haben. Ich glaube sogar, dass das die meisten hier im Raum tun. Die Debatte hat gezeigt, wie viele sich zu einem attraktiven ÖPNV bekannt haben. Es ist doch klar, dass wir nur durch einen attraktiven, kundenfreundlichen und klimafreundlichen ÖPNV heute und zukünftig mehr Menschen bewegen können, den ÖPNV auch zu nutzen. Wir haben im Freistaat Sachsen in den letzten Jahren deutlich mehr gemacht, ohne dass wir Ihr Gesetz benötigt haben. Es geht hier um das Machen und nicht um das Wünschen. Sie haben das so ein bisschen unter dem Motto abgetan, dass es da eine Strategiekommission gab, aber nicht viel rausgekommen ist. Das stimmt doch überhaupt nicht. Die wesentlichen Ergebnisse der Strategiekommission wurden von dieser Koalition umgesetzt. Es war das AzubiTicket, es war das Bildungsticket, es war der Takt- und PlusBus, den wir eingeführt haben. Beim Bildungsticket und in das AzubiTicket haben wir inzwischen auch die freiwilligen Dienstleistungen hineingenommen. Wir haben die Taktverdichtung für die Zugverbindung zwischen Dresden und Kamenz ermöglicht und finanziell unterstützt. Wir haben die Mittel der neuen EU-Förderperiode genutzt, um die Straßenbahnanschaffungen zu finanzieren. Wir sind zurzeit in der Diskussion zum Gesetz zur Finanzierung des Ausbildungsverkehrs und der Richtlinie ÖPNV mit dem Landesinvestitionsprogramm und schauen uns das alles ganz genau an. Das Augenmerk liegt hier insbesondere auf der Unterstützung der Verkehrsunternehmen bei der Umstellung ihrer Busflotten auf alternativen Antrieb. Das ist alles unterwegs. Ich weiß nicht, ob Ihnen gerade was aufgefallen ist, Herr Böhme: Fast alle Rednerinnen und Redner haben sich zur Stärkung des ÖPNV bekannt, haben aber Ihren Gesetzentwurf in Bausch und Bogen abgelehnt. (Marco Böhme, DIE LINKE: Überraschend!) So einfach – – Nein, das hat nichts mit Überraschen zu tun, bloß, weil Sie Opposition sind. Ich finde, man kann sich das nicht so einfach machen. Ihr Gesetzentwurf bedeutet, das alles, was Sie sich zum ÖPNV und ringsherum gewünscht haben, mal reinzupacken; alle Ihre Wünsche in einem Gesetz. Klingt gut, kann man nach außen auch gut verkaufen. Aber wie es umgesetzt wird, welche Konsequenzen das hat und vor allem, wie es finanziert wird, das spielt bei Ihnen eine untergeordnete Rolle. Nur, wir tragen Verantwortung in diesem Haus. Wir müssen Entscheidungen treffen – auch für eine Umsetzung –, wir müssen Entscheidungen treffen, wie es funktioniert. Ich lasse Ihnen das zum Thema Finanzierung nicht durchgehen; denn, wenn man Ihre Änderungsanträge zum Haushalt mal addieren würde, finanziert das bei Weitem nicht das, was Sie mit dem ÖPNV-Gesetz machen. Das ist schlichtweg nicht wahr. Rechnen Sie nach! Oder Sie haben sich damit nicht beschäftigt, weil allein die Frage, was die Entflechtung zwischen kommunalem Anteil, der dann vom Land zu finanzieren ist, im Haushalt bedeutet. Und die zusätzlichen Aufgaben, die Sie in Ihrem Gesetz drin haben, sind durch keinen einzigen Änderungsantrag von Ihnen im Haushalt damals gestellt worden. (Marco Böhme, DIE LINKE: Es geht nicht darum, dass man kommunale Verkehrsbetriebe finanziert!) Von daher finde ich Ihre Aussage „Das haben wir beim Haushalt mit unseren Änderungsanträgen gemacht.“ einfach nicht richtig, und das lasse ich Ihnen auch nicht durchgehen. Wir tragen hier Verantwortung. Sie müssen dann schon paar Detailfragen beantworten. Sie denken, das müssen Sie nicht, weil Sie ja sagen: Opposition oder so etwas. Nur, dann dürfen Sie sich nicht wundern, dass hier die Rednerinnen und Redner Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Es sind nicht nur die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, sondern auch die Debatte im Ausschuss hat das ergeben. Wir sind weiter unterwegs, den ÖPNV zu stärken. Mit der 11. Änderung der ÖPNV-Finanzierungsverordnung vom Februar haben wir die zusätzlichen Regionalisierungsmittel für 2022 und 2023 vollständig den kommunalen Aufgabenträgern des ÖPNV zur Sicherung des Bestandsangebotes zugewiesen. Wir waren das erste Bundesland, dass das gemacht hat. Wir haben das 9-Euro-Ticket umgesetzt und stehen jetzt unmittelbar vor der Einführung des Deutschlandtickets. Um die Liquidität der kommunalen Aufgabenträger und der Verkehrsunternehmen von der Einführung des Deutschlandtickets vom 1. Mai an bis zur vorgesehenen regulären Bewilligung im Oktober zu gewährleisten, haben wir die Mittel des Bundes bereits weitergegeben. Wir haben hier eine Bilanz, die sich sehen lassen kann. Trotz alledem: Wir wollen mehr! Wir brauchen bessere Bedingungen. Nur muss die Frage beantwortet werden, ob Ihr Gesetz tatsächlich diese Verbesserung ermöglicht oder ob es anderer Möglichkeiten bedarf. Ja, eine Änderung der Pflichtaufgaben würde zu finanziellen Mehrbedarfen führen, aber darauf sind Sie leider nicht differenziert eingegangen. Wir müssen uns strukturelle Fragen stellen. Da sind Sie bei mir genau an der richtigen Stelle. Wir sind jetzt dabei, mit einer zu gründenden Sächsischen Mobilitätsgesellschaft und den damit verbundenen Aufgaben – nämlich einer gemeinsamen, zwischen Kommunen und Land abgestimmten Nahverkehrsplanung – genau die Effizienzen zu heben, die notwendig sind. Ja, ich halte auch fünf Zweckverbände für zu viel, aber am Schluss geht es darum, dass wir die Leistungen im Sinne der Kundinnen und Kunden, der Menschen hier erbringen. Das bedeutet ein gutes Miteinander zwischen den Aufgabenträgern, den Kommunen und dem Land. Wir sollten schon noch mal schauen, welche Ergebnisse die Abstimmungsprozesse, in denen wir uns gerade befinden, um zu einer Verbesserung des ÖPNV zu kommen, bringen. Dementsprechend werden wir dann auch unsere Gesetze ändern und anpassen; denn wir wollen einen starken, kundenorientierten, attraktiven ÖPNV. Dafür müssen wir auch mehr investieren. Nur, der Gesetzentwurf von Ihnen kann uns nicht den richtigen Weg weisen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Verbesserung der Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/9942, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist dies Grundlage für die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise im Block abzustimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann machen wir das so. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Schutz freilebender (Sächsisches Katzenschutzgesetz Drucksache 7/10250, Gesetzentwurf Drucksache 7/13140, Ausschusses für Soziales und Bevor ich das Wort an die Fraktion DIE LINKE übergebe, frage ich die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Čagalj Sejdi, ob sie das Wort wünscht. – Das wünscht sie offenbar nicht. Dann übergebe ich nun an die Fraktion DIE LINKE, gefolgt von CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNEN, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Kollegin Schaper, bitte schön.
Susanne Schaper Die Linke
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kontakt und die Beziehung zu Tieren sind Grundbedürfnisse des Menschen. Das Thema Tier besitzt für Menschen einen hohen emotionalen Wert. Eine durch Leid und Elend geprägte Situation von Tieren bewegt die große Mehrheit der Bevölkerung. Trotzdem erfährt der Tierschutz politisch immer noch relativ wenig Beachtung. Daran hat leider auch die Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz vor inzwischen 21 Jahren immer noch viel zu wenig verändert. Unser Gesetzentwurf ist der mehrfach wiederholte Versuch meiner Fraktion, der tierschutzrechtlichen Verantwortung der Landespolitik in einem ganz konkreten Schutzbereich – dem Schutz von Katzen – Rechnung zu tragen. Es ist kein Wir stimmen jetzt im Block ab über die Überschrift, über Artikel 1 Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen und Artikel 2 Kommunaler Mehrbelastungsausgleich gemäß § 85 Abs. 1 und 2 Sächsische Verfassung. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen, aber einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen die Zustimmung nicht erteilt worden. Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt worden sind, findet über diesen Entwurf gemäß unserer Geschäftsordnung nur eine Schlussabstimmung statt, wenn die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung wünscht. Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung? – Ist nicht gewünscht. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Katzen im Freistaat Sachsen – SächsKatzSchG) der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung des Gesellschaftlichen Zusammenhalt Geheimnis, dass wir als Linksfraktion uns bereits seit Jahren für einen tierschutzkonformen Umgang mit Streunerkatzen einsetzen. Das Problem wachsender Populationen von Streunerkatzen und deren leidvoller Lebenssituation am Existenzminimum wird seit Jahren immer wieder an uns herangetragen. Längst sind uns die aufopferungsvolle Arbeit der ehrenamtlichen Tierschützer(innen) und deren Sorgen bekannt. Gerade in Krisenzeiten steigt die Zahl ausgesetzter Tiere dramatisch an. Diese Tiere sind oft in einem schlechten Ernährungs- und Gesundheitszustand; denn Katzen sind nun einmal keine Wildtiere mehr. Über Jahrhunderte hinweg hat die Hauskatze unter Einflussnahme des Menschen ihre evolutionäre Erfolgsgeschichte geschrieben und sich zu dem entwickelt, was sie heute ist: nämlich das beliebteste Haustier in Deutschland, noch weit vor dem Hund, der damit eigentlich nur der zweitbeste Freund des Menschen ist. Ich finde es nicht in Ordnung, so ein Thema ins Lächerliche zu ziehen. (Unruhe im Saal) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Darf ich ganz kurz unterbrechen, Frau Kollegin? Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird sehr unruhig hier im Plenum. Ich bitte um etwas Ruhe. Bitte schön, Frau Kollegin.
Susanne Schaper Die Linke
Danke. – Ohne menschliche Obhut und Fürsorge sind die Tiere erheblichem Stress ausgesetzt. Unterernährung und sozialer Stress durch Nahrungsknappheit und Revierkämpfe machen die Tiere anfällig für Krankheiten, wie zum Beispiel Katzenschnupfen, Katzenseuche und Parasitenbefall, und ebnen den Weg für deren massenhafte Verbreitung. Ein nicht unerheblicher Teil der so geschwächten Tiere stirbt einen leidvollen Tod. Andere kommen durch Verkehrsunfälle ums Leben oder werden grausam verstümmelt. Je mehr Katzen in einem Gebiet so zusammenleben, desto größer ist das Tierleid. Mit Kastrationsaktionen und kontrollierten Futterstellen versuchen engagierte Tierschutzvereine und Aktivist(inn)en diesem Tierleid entgegenzuwirken. An dieser Stelle sei Dank dafür gesagt, dass diese Aktionen ausschließlich über das Ehrenamt realisiert werden. Solange jedoch der Zustrom unkastrierter Freigängerkatzen aus Privathaushalten nicht abreißt, bleibt alles Bemühen der Tierschützer(innen) ein aussichtsloser Kampf gegen Windmühlen. Aus diesem Grund hat der Bundesgesetzgeber bereits vor zehn Jahren mit einer Novellierung des Tierschutzgesetzes die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Maßnahmen zur Verhütung erheblicher Schmerzen, Leiden oder Schäden frei lebender, herrenloser Katzen zu ergreifen. Nun sind die Länder in der Pflicht. Dieser Pflicht sind inzwischen nahezu alle Bundesländer nachgekommen. Die Ausnahmen sind Brandenburg und Sachsen. So verwundert es auch nicht, dass in der öffentlichen Anhörung zu unserem Gesetzentwurf die Sachverständigen dringenden Handlungsbedarf sahen. Selten herrschte so viel Einigkeit unter den Expert(inn)en darüber, dass die unkontrollierte Vermehrung frei lebender Katzenpopulationen ein reales Tierschutzproblem darstellt und dass die Kommunen hier so oder so in der Pflicht sind. Dieser Pflicht können sie aber nur nachkommen, wenn ihnen die Landesregierung dafür den Weg ebnet. Zur Erinnerung ein paar Zitate aus der Anhörung. Sigrid Gies, juristische Referentin und Landestierschutzbeauftragte aus Baden-Württemberg, nannte die gegenwärtige Situation in Sachsen ohne Verordnungsermächtigung aus tierschutzethnischen und verfassungsrechtlichen Gründen nicht hinnehmbar. Dr. Jähnig, Tierarzt aus Leipzig und seit 20 Jahren zuständig für Tierheime, beschreibt den sächsischen Istzustand so: „Es kommen jedes Jahr viele Jungkatzen auf die Welt, und jedes Jahr gibt es im Frühjahr immer wieder dieses große Katzenleid – trotz des hohen Aufwandes von engagierten Tierschützern, von Tierschutzvereinen, auch von Veterinärämtern und praktizierenden Tierärzten, die seit Jahren mit hohem Aufwand einiges machen, aber letztendlich nicht zum Ziel kommen. Das Ziel, die Population zu senken, ist noch nicht gelöst.“ Dr. Zohni als Vertreterin des Deutschen Tierschutzbundes erklärte: „Nach Meinung des Deutschen Tierschutzbundes, die sich mit der Meinung der Vorredner deckt, ist ein tierschutzgerechtes und langfristiges Populationsmanagement nicht mit einer einzigen Maßnahme zu erreichen, sondern es sind zwei Ansätze notwendig, und zwar die flächendeckende Kastration der freilebenden Katzen sowie die konsequente Kastration von Freigängern.“ Der vorgeschlagene Lösungsweg der Sachkundigen ist naheliegend und in vielen Bundesländern bereits gelebte Praxis. Besitzer freilebender Katzen müssen verpflichtet werden, die Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren zu lassen. Die Kastration verhindert, dass potente Tiere aus Privathaltungen zusätzlich zur Reproduktion herrenloser Katzen beitragen. Zudem wird der Zustrom aus ungewolltem, ausgesetztem Nachwuchs gestoppt. Kennzeichnung und Registrierung helfen bei der Zuordnung ausgesetzter oder entlaufener Tiere und erleichtern damit sowohl die Rücküberführung von Tieren in ihr Zuhause als auch die Ahndung illegaler Aussetzung. Im Übrigen würde es damit weniger attraktiv erscheinen, sich unerwünschter Haustiere zu entledigen. Das von meiner Fraktion vorgelegte Katzenschutzgesetz ermöglicht es den sächsischen Kommunen, auf einer verbindlichen, tierschutzrechtlichen Grundlage in ihren Gemeindegebieten die beschriebenen Tierschutzmaßnahmen in Form von Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierpflichten für freilaufende Katzen einzuführen. Nur so könne die unablässige Reproduktion der Streunerkatzen gestoppt und bestehende Kolonien durch Kastrationsprogramme langfristig verkleinert und angemessen versorgt werden. Wichtige Fördergelder für Kastrationsaktionen können nur nachhaltig wirken, wenn Kastrationspflichten erlassen werden. Gleichzeitig wird das Land in die Pflicht genommen, die Kommunen mit der Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel zu unterstützen. Ganz im Sinne des Grundgesetzes werden hiermit sowohl Kommunen als auch der Freistaat in Verantwortung genommen, dem Tierschutz einen hohen Stellenwert beizumessen. Bisher wurde der Gesetzentwurf dennoch in den Ausschüssen abgelehnt. Die Koalitionsfraktionen begründeten ihre Ablehnung im Innenausschuss damit, dass derzeit kein Bedarf an einer solchen Regelung bestehe, und stützten sich dabei auf das Ergebnis einer Befragung der Kommunen aus dem Jahr 2016. Da muss man sich doch sehr wundern. Nach allem, was die Sachverständigen übereinstimmend in der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf gesagt haben, und nach all dem, was die ehrenamtlichen Aktiven im Tierschutz seit vielen Jahren immer wieder fordern, fragt man sich, ob hier das Problem oder die eigene parlamentarische Verantwortung nicht ernst genommen wird oder eben beides. Denn wofür veranstalten wir eigentlich Anhörungen, wenn die Empfehlungen und Hinweise der Sachverständigen dann im parlamentarischen Entscheidungsprozess gar keinen Widerhall finden? Welches Verständnis haben Mandatsträgerinnen und Mandatsträger von Demokratie, wenn sie denen, die in ehrenamtlichem Engagement staatliche Pflichtaufgaben erfüllen, immer wieder wohlklingende, aber offensichtlich leere Versprechungen machen? Warum wurden die in Sachsen tätigen Tierschutzvereine, die Kastrationsaktionen durchführen und freilebende Katzenkolonien betreuen, nicht in die Befragung einbezogen? Davon einmal ganz abgesehen, ist selbst dieses Argument wenig tragfähig; denn um es einmal ganz deutlich zu sagen: Unser Gesetzentwurf verpflichtet weder Kommunen dazu, eine Rechtsverordnung zu erlassen, noch Katzenhalterinnen und Katzenhalter dazu, ihre Freigänger zu kastrieren. Er schafft lediglich die rechtlichen Voraussetzungen für betroffene Kommunen. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang die Kommune eine solche Regelung trifft, liegt in ihrem eigenen Ermessen; denn die Kommunen können die tatsächliche Situation vor Ort in Abstimmung mit den dort tätigen Tierschützerinnen und Tierschützern am besten beurteilen. Der Grundsatz des Tierschutzgesetzes verpflichtet uns alle, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Daran sollten sich gerade die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger hier bei uns in diesem Hohen Hause messen lassen. Danke denen, die zugehört haben. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper sprach für die Fraktion DIE LINKE. Kollegin Saborowski spricht nun für die CDU-Fraktion. Bitte schön, Frau Kollegin.
Ines Saborowski CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf zum Schutz freilebender Katzen im Freistaat Sachsen hat zum Ziel, eine verbindliche tierschutzrechtliche Grundlage für die Kommunen zu schaffen, um in den von ihnen bestimmten Gemeindegebieten wirksame Tierschutzmaßnahmen in Gestalt von Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten für freilaufende Hauskatzen einführen zu können. Zur Finanzierung der damit verbundenen Aufgaben und Schutzmaßnahmen für freilebende Katzen sollen den Kommunen, die von dieser Verordnungsermächtigung im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltungskompetenz Gebrauch machen, die erforderlichen finanziellen Mittel aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden. Die in § 4 des Entwurfs vorgesehene Einführung eines kommunalen Vollkostenanspruchs zur Umsetzung der Maßnahmen war bislang kein Gegenstand im Rahmen des Austauschs zum FAG, das heißt, eine Problemanzeige liegt bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vor. Im Kostenblatt zum Gesetzentwurf wird ein Mehrbedarf aufgezeigt. Dieser ist jedoch nicht untersetzt. Änderungsanträge zum aktuellen Haushalt wurden nicht vorgelegt und mangels Aussagen zur finanziellen Untersetzung und zukünftigen Belastung ist eine Bewertung nicht möglich. Auch in der Anhörung gab es nur Schätzungen. Mit dem Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes wurde geprüft, ob von der Ermächtigungsgrundlage im Tierschutzgesetz in Sachsen Gebrauch zu machen ist, um den Landkreisen und kreisfreien Städten zu ermöglichen, eine Verordnung nach § 13 b des Tierschutzgesetzes zum Schutz freilebender Katzen zu erlassen. Zu diesem Zwecke wurde eine Abfrage in den Landkreisen und kreisfreien Städten bei den für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in Sachsen durchgeführt und erhoben, ob in den in ihrem Zuständigkeitsbereich liegenden Gebieten die Voraussetzungen des § 13 b des Tierschutzgesetzes erfüllt sind. Dies bedeutet, dass abgefragt wurde, ob in diesen Gebieten – erstens – an freilebenden Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt werden, die auf die hohe Anzahl der Katzen in diesem Gebiet zurückzuführen sind, und zweitens, ob durch eine Verringerung der Zahl der Katzen innerhalb dieses Gebiets deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden könnte. Acht der 13 damals befragten Landkreise und kreisfreien Städte teilten mit, dass ihnen keine Region in ihrem Zuständigkeitsgebiet bekannt sei, bei der diese Voraussetzungen vorlägen bzw. dass für solche Regelungen kein Bedarf gesehen werde. In zwei Landkreisen gab es bereits Polizeiverordnungen für bestimmte Gebiete, die Maßnahmen zum Schutz der Katzen festgelegt haben. Zwei Landkreise meldeten, dass es Gebiete gebe, in denen der Wunsch bestehe, eine Verordnungsermächtigung zu erhalten. Konkrete Daten, die die Notwendigkeit zur Ausweisung von Schutzgebieten belegen, wurden jedoch nicht vorgelegt. Seitens des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz wird konstatiert, dass die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen zum Erlass einer landesweiten Verordnung derzeit nicht gegeben seien. Es werde daher keine Notwendigkeit gesehen, durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung Gebiete entsprechend auszuweisen. Nun sind diese Aussagen so alt wie der Wald. Nichtsdestotrotz fehlen zurzeit Informationen über die Situation vor Ort – außer in Leipzig. Frau Schaper hat vorhin erwähnt, dass wir einen guten Einblick haben, wie das in Leipzig funktionieren kann. Doch so ist es eben schwer, auf der aktuellen Grundlage eine landesgesetzliche Regelung zu erschaffen. Auch halten wir es für notwendig, die kommunale Ebene mit einzubeziehen. Allerdings – das ist nicht von der Hand zu weisen – hat die Anhörung deutlich gemacht, welche Probleme es mit freilaufenden Katzen gibt und dass dringender Handlungsbedarf besteht. Aber der Freistaat ist nicht untätig und hat auf diese Entwicklung bereits reagiert, unter anderem mit der Bereitstellung von Fördermitteln für Tierheime und Tierschutzvereine (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) nach der Förderrichtlinie Tierschutz, aus der auch Maßnahmen für Kastrationen von Katzen einschließlich des Chippens gefördert werden können. 920 000 Euro stehen dafür pro Jahr zur Verfügung. Auch wenn der Gesetzentwurf absolut in die richtige Richtung geht, um Tierleid einzudämmen, braucht der vorliegende Entwurf einen umfangreicheren Ansatz nicht nur unter Einbeziehung der Kommunen, auch die Tierhalter müssen einbezogen werden. Diesen Ansatz, das Zusammenwirken aller wesentlichen Beteiligten, halten wir für zielführender und würden diesen gern mit dem oder der kommenden Landestierschutzbeauftragten weiterverfolgen. Er oder sie wird auch dieses Thema mutig angehen. – Wir lehnen Ihren Entwurf ab. Schönen Dank, dass Sie mir zugehört haben. (Lebhafter Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Saborowski sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht Kollege Prantl für die Fraktion der AfD. Bitte schön.
Thomas Prantl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! In großer Zahl frei lebende Katzen können in der Tat ernsthafte tierschutzrelevante, ernsthafte ökologische und hygienische Probleme bereiten. Dies geschieht für viele Bürger allerdings unsichtbar und unbemerkt. Die Populationen frei lebender Katzen können innerhalb kurzer Zeit sehr schnell wachsen, da diese Tiere zwei- bis dreimal im Jahr trächtig werden können und vier bis sechs Junge pro Wurf bekommen. Gibt es dann zu wenig Futter oder steigt der Infektionsdruck, so werden die Verbreitung von Krankheiten oder Verletzungen durch Revierkämpfe wahrscheinlicher. Deshalb ist der Gesundheitszustand vieler frei lebender Katzen in der Tat oft kritisch, das Leid der Tiere erheblich. Es sind nicht nur die Katzen selbst, die unter zu großen Populationen leiden. Frei lebende Katzen jagen als Raubtiere auch einheimische Tierarten, worin auch eine Ursache für den Rückgang unserer Singvögel und Bodenbrüter liegen kann. Populationsbegrenzende Maßnahmen wollen wir als AfDFraktion daher auch, um den Katzen erhebliches Leid zu ersparen. Das Ziel des Gesetzentwurfs stimmt, aber ist das auch wirklich der geeignete Weg? Werte Kollegen, ich möchte Ihnen sagen, warum wir dem Gesetzentwurf trotz seiner richtigen Zielstellung nicht zustimmen werden. Schauen wir uns dafür die geplanten Regelungen zu den frei lebenden Katzen an. Die Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, Maßnahmen zum Schutz von frei lebenden Katzen zu treffen. Dabei geht es im Kern um eine Sterilisierungspflicht für alle frei lebenden Katzen. Abgesehen davon, dass unklar ist, wie diese Maßnahmen von den Kommunen personell und finanziell bewältigt werden sollen, hinterfragen wir auch, ob diese Regelung überhaupt notwendig ist; denn in der Ausschussanhörung im November letzten Jahres wurde uns eindrucksvoll geschildert, wie die Stadt Leipzig mit frei lebenden Katzen umgeht und wie dort die Anzahl frei lebender Katzen sehr erfolgreich begrenzt wurde. Das ist ein positives Beispiel, was uns zeigt, dass Kommunen dann, wenn sie das notwendige Geld, das erforderliche Personal und leistungsfähige Partner haben, bereits heute erfolgreich handeln können, ohne dass es eines sächsischen Katzenschutzgesetzes bedarf. Kommen wir nun zu den Regelungen in Bezug auf privat gehaltene Katzen. Hier sollen die Kommunen die Option erhalten, ein Freilaufverbot für unkastrierte privat gehaltene Katzen zu erlassen. Der Gesetzentwurf trifft aber keine Aussage dazu, wie bei einem solchen Freilaufverbot verfahren werden soll. Daher hinterfragen wir, ob diese Regelungen wirklich praktisch umsetzbar sind. Wer soll denn zum Beispiel die Kennzeichnung privat gehaltener Katzen kontrollieren? Mit welchem technischen Aufwand bzw. personellen Aufwand ist zu rechnen? Das sind wesentliche Fragen, auf die der Gesetzentwurf keine Antwort gibt. Die Kommunen sollen ferner ermächtigt werden, eine Anordnung zu treffen, dass privat gehaltene Katzen, wenn sie Freigang haben, zu kastrieren sind. Hier stellen sich, liebe Kollegen, die Fragen erneut. Wer kann dieses Kastrationsgebot von Freigängern überhaupt kontrollieren? Wer kontrolliert die Registrierung? Ein weiteres Problem sehen wir auch zwischen der Kastrationspflicht für Katzen und den Eigentumsrechten der Katzenhalter. Eine Sterilisierung bei weiblichen Tieren kostet um die 140 Euro, bei männlichen Tieren rund 85 Euro. Wir sehen nicht, dass dieser staatliche Eingriff tatsächlich verhältnismäßig wäre. Ich fasse zusammen: Wirkungsvolle Beiträge, um Probleme vor Ort zu minimieren und das Leben der Katzen zu verbessern, sind erstens die Einführung von Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Kastration und Sterilisation frei lebender Katzen – was aber den kommunalen Ordnungsbehörden nach Polizeirecht in Sachsen heute schon möglich ist – und zweitens die Unterstützung von Tierheimen und Tierschutzorganisationen. Sie werden sich erinnern, dass sich die AfD-Fraktion in den letzten Haushaltsverhandlungen sehr stark dafür gemacht hat, die Finanzmittel für Tierschutzheime deutlich zu erhöhen, weil das tatsächliche Problem bei der finanziellen und personellen Ausstattung liegt und damit bei der Leistungsfähigkeit – auch zum Schutz unserer Katzen. Unsere Fraktion hat dazu den weitreichendsten Haushaltsantrag vorgelegt, den dann aber auch Sie, werte LINKE, abgelehnt haben. Sie können das in Drucksache 7/11703 noch einmal nachlesen. Wir forderten für die Haushaltsjahre 2023/2024 insgesamt 1,5 Millionen Euro mehr für Tierheime. Nun komme ich noch einmal auf die Terminkette zurück. Sie haben Ihren Gesetzentwurf am 5. Juli 2022 eingereicht, am 21. November 2022 angehört, am 16. Dezember 2022 1,5 Millionen Euro mehr für Tierheime abgelehnt und sprechen heute erneut von der aufopferungsvollen Arbeit der Tierschützer. Das ist ein bisschen widersprüchlich. Letzter Punkt: Wir setzen auf bessere Informationen und Aufklärung der Katzenhalter sowie bei den privat gehaltenen Katzen auf die Freiwilligkeit bei der Sterilisierung. Insgesamt tragen wir Ihr Ziel ausdrücklich mit, das Leid frei lebender Katzen zu verringern, aber Ihren Weg des Gesetzentwurfes können und wollen wir nicht mitgehen, da die vorgesehenen Regelungen nicht geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen. Wir werden uns daher bei der Abstimmung enthalten. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Prantl von der Fraktion AfD. Nun spricht Kollegin Kummer für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, bitte schön.
Ines Kummer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Fraktion DIE LINKE dankbar, dass wir heute das Thema Tierschutz wieder einmal auf der Tagesordnung haben. Das kommt in unseren Debatten viel zu selten vor. Jetzt aber zum Gesetzentwurf. Wir sprechen heute über entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen. Diese Tiere sind – anders als die europäische Wildkatze – keine Wildtiere und nicht an das Leben in freier Wildbahn gewöhnt. Unterernährung oder Krankheiten, wie zum Beispiel Katzenschnupfen oder Verletzungen und Traumata, treten deshalb bei diesen Tieren viel häufiger auf. Wir, die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion, sind überzeugt, dass wir diesem Tierleid wirkungsvoll und nachhaltig begegnen müssen. Über das Wie waren sich die Sachverständigen in der Anhörung zu diesem Gesetz einig. Die konsequente Durchführung des Ansatzes Einfangen-Kastrieren-Freisetzen führt mittelfristig zu abnehmenden Tierzahlen. Damit einher geht eine Verbesserung des Wohlbefindens der Tiere. Begleitend könnten Maßnahmen, wie eine Kastrations- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen, eingeführt werden; denn diese Katzen können die Fortpflanzungskette aufrechterhalten. Diesen Ansatz verfolgt auch das vorliegende Gesetz. Dennoch halte ich eine parlamentarische Lösung an dieser Stelle nicht für sinnvoll. Der Bundesgesetzgeber hat die Aufgabe, zu entscheiden, welche Maßnahmen in welchem Gebiet ergriffen werden sollen, der Landesregierung übertragen und nicht den Landesparlamenten. Das liegt daran, dass auf der Ebene der Exekutive die notwendigen Fachkenntnisse bestehen, um die Rahmenvorgaben des Bundes umzusetzen. Die Landesregierung kann natürlich auch ihre Befugnisse an eine andere Behörde weitergeben. Das heißt, sie kann diese auch an die Kommunen weitergeben. Genau das wollen Sie im Grunde mit diesem Gesetz für die Landesregierung erledigen. An dieser Stelle bin ich hin- und hergerissen. Auf der einen Seite bin ich ganz bei Ihnen. In der letzten Ausschusssitzung des Sozialausschusses haben Sie sehr deutliche Worte gefunden. Es ist unbedingt notwendig, dass Maßnahmen ergriffen werden, auch zum Beispiel mit Blick auf die Population von Bodenbrütern, deren Bestände schon stark gefährdet sind und die neben natürlichen Vorkommen an Prädatoren auch in das Beuteschema von Freigängerkatzen fallen. Das Festhalten am jetzigen Status quo ist unbefriedigend. Aber, und das ist die andere Seite, es ist erstens nicht unsere Aufgabe, den Job der Staatsregierung zu erledigen und zweitens bin ich auch nicht so glücklich mit diesem Gesetzentwurf. Ein wesentlicher Aspekt wird nämlich nicht bedacht: Es reicht nicht, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, Maßnahmen zu ergreifen; die Kommunen müssen auch handeln. Entschließen sich nur einige Kommunen zum Handeln, bleibt Sachsen ein Flickenteppich und gleichzeitig wird der Kampf gegen verwilderte Katzenpopulationen ein Kampf gegen Windmühlen. Werden nur in einigen Gebieten Maßnahmen ergriffen, werden fortpflanzungsfähige Katzen aus benachbarten Kommunen zuwandern. Das wird erfolgen, weil in Gebieten mit weniger Katzen zum Beispiel das Nahrungsangebot besser ist. Diese Katzen tragen dann wieder zu einer wachsenden Population bei. Das ist nicht wirkungsvoll und nicht unbedingt nachhaltig. So reduzieren wir die Katzenpopulationen nicht. Kommunen, die Maßnahmen ergriffen haben, kommen nie an den Punkt, dass diese wieder aufgehoben werden können. Das führt zu Frustration in diesen Kommunen, da Verantwortlichkeiten abgeschoben und die bisherigen Bemühungen zunichtegemacht werden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Freistaat die Finanzierung der Maßnahmen durch die Kommunen übernimmt. Ich kann es aber nicht verantworten, öffentliche Gelder bereitzustellen, wenn nicht sichergestellt wird, dass die Katzenpopulationen signifikant verringert werden. Sie kennen mich, Sie kennen uns BÜNDNISGRÜNE, wir haben uns Nachhaltigkeit auf die Fahnen geschrieben, und Nachhaltigkeit kann dieser Entwurf nicht gewährleisten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will aber nicht nur meckern, sondern auch Vorschläge machen. Schon jetzt unterstützt der Freistaat mit der Förderrichtlinie Tierschutz Tierheime zum Beispiel finanziell bei der Kastration von frei laufenden oder verwilderten Katzen einschließlich des Chippens. Ich halte dieses Konzept grundsätzlich für sinnvoll, da am Ende das Geld dort ankommt, wo es hingehört, nämlich bei den Menschen, die das vor Ort machen. An dieser Stelle spreche ich meinen allerherzlichsten Dank den Engagierten aus, die sich vor Ort dafür einsetzen, den frei lebenden, verwilderten Katzen ihr Leben ein wenig zu erleichtern. Wir müssen uns in diesem Zusammenhang die Tierheimfinanzierung genauer anschauen. Ich weiß aus meinen Gesprächen mit Engagierten, dass viele Tierheime personell und finanziell am Limit sind. Wir brauchen ein sachsenweites Konzept, um langfristig die Populationen von verwilderten Katzen einzudämmen. Die Kommunen und die Tierheime sind dabei wichtige Partner. Ich persönlich bin froh, dass es bald eine Landestierschutzbeauftragte oder einen Landestierschutzbeauftragten geben wird. Ich sehe diese Thematik als ein Kernanliegen, dass durch die Beauftragte oder den Beauftragten unbedingt forciert werden muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt mir nicht leicht, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Ich habe mir während des laufenden parlamentarischen Verfahrens viele Gedanke dazu gemacht. Ich bin bei Ihnen, wir müssen Maßnahmen ergreifen, um die Katzenpopulationen einzudämmen und damit Tierleid zu reduzieren, und wir müssen auch endlich damit anfangen. Im Ergebnis bin ich aber der Überzeugung, dass der hier vorliegende Gesetzentwurf nicht der richtige Weg ist, um dem Tierleid wirkungsvoll und nachhaltig zu begegnen. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kummer sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Lang spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
Simone Lang SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben es schon gehört: Verwilderte Grundstücke und verlassene Gebäude dienen den Katzen als Unterschlupf. Ihr Zustand ist oft nicht gut aufgrund von Krankheiten, Unterernährung und Verletzungen. Frei lebende Katzen, oftmals Nachkommen von nicht kastrierten Hauskatzen oder ausgesetzten Tieren, sind immer auf die Unterstützung des Menschen angewiesen; denn anders, als der Begriff es vermuten lässt, sind sie aufgrund ihrer Domestizierung nicht in der Lage, sich vollkommen unabhängig vom Menschen zu versorgen. Das haben wir alles schon gehört. Daher ist der Wunsch, diesen Tieren zu helfen, allzu verständlich, und die Anhörung im Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat dies verdeutlicht. Die Frage ist jedoch, ob der Gesetzentwurf der Linksfraktion der geeignete Weg dafür ist; denn die Voraussetzungen – das hatten bereits zwei Kollegen gesagt – für eine Verordnung nach § 13 b des Tierschutzgesetzes ist nicht trivial. Zum einen werden in diesem Gebiet bei frei lebenden Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt, die auf die hohe Anzahl der Katzen in diesem Gebiet zurückzuführen sind. Zum anderen können durch eine Verringerung der Katzen innerhalb dieses Gebietes die Schmerzen, Leiden oder Schäden vermindert werden. Weil wir das Anliegen des Schutzes von frei lebenden Katzen teilen, haben wir im Antrag der Koalitionsfraktion die Arbeit der Tierschutzvereine und Tierheime verbessert – dies wurde aus dem Jahr 2021 in die Prüfung aufgenommen –, und geschaut, wie den Kommunen die Umsetzung des § 13b Tierschutzgesetz ermöglicht werden kann. In diesem Zuge kamen die Lebensmittelüberwachung und die Veterinärämter letztendlich zu dem Schluss, dass in keinem Gebiet die Voraussetzungen des § 13b Tierschutzgesetz erfüllt sind. Somit kann über die Kastrationsförderung des Sozialministeriums hinaus weder ein Auslaufverbot für kastrierte Katzen noch eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen angeordnet werden, um in diesem Gebiet die Stabilisierung der Population hinsichtlich der Anzahl und dem Gesundheitszustand zu erreichen. Daher müssen wir uns dieser Frage stellen und sie derzeit auch verneinen. Stattdessen unterstützt der Freistaat die Tierschutzvereine weiterhin finanziell. Das hat meine Vorrednerin schon gesagt. Im Doppelhaushalt 2023/2024 haben die Koalitionsfraktionen die Zuschüsse für Tierheime erhöht und sogar Gelder für die Tierschutzbeauftragte eingestellt. Unseres Erachtens kann der Tierschutzbeauftragte als wichtige Ansprechperson fungieren, und zwar für die Tierschutzvereine und die Kommunen. Es ist sinnvoll, wenn es einen kontinuierlichen Austausch in den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Situation vor Ort und zu den notwendigen Voraussetzungen für eine entsprechende Verordnung gibt. Eines hat die Anhörung im Gesetzentwurf verdeutlicht: Um die Situation der Tiere zu verbessern und die Population frei lebender Katzen zu verringern, bedarf es neben Langmut einer guten Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern, Tierschutzvereinen, Tierarztpraxen und Ehrenamtlichen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Lang sprach für die SPD-Fraktion. Damit haben wir die erste Rednerrunde absolviert. Wir können nun in eine zweite Runde einsteigen, wenn Bedarf besteht – (Zuruf der Abg. Susanne Schaper, DIE LINKE) – Später? Ist keine zweite Runde geplant? – Ich frage in die Runde, ob die Fraktionen noch dazu sprechen möchten? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Dulig. Bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. (Susanne Schaper, DIE LINKE: So sieht es aus!) Genau das ist § 1 des Tierschutzgesetzes, und das ist und muss die zentrale Leitlinie sein. Tierschutzvereine kümmern sich jedes Jahr um frei laufende, herrenlose Katzen und deren Kastration. Nicht kastrierte Hauskatzen sollen den Vermehrungszyklus nicht weiter aufs Neue in Gang setzen und so die erfolgreiche Arbeit gefährden. Dieser Wunsch der Tierschutzvereine ist verständlich. Der Gesetzentwurf möchte dem Anliegen gerecht werden. Das Land soll nach § 13 b des Tierschutzgesetzes den Kommunen und Landkreisen die Ermächtigung übertragen, durch Rechtsverordnung zum Schutz frei lebender Katzen bestimmte Gebiete festzulegen. In diesen Gebieten werden Zwangsmaßnahmen des Kastrierens, Einsperrens, Registrierens von Hauskatzen möglich. Genau dieses Verfahren wurde durch das SMS bereits auf Antrag der Koalitionsfraktionen im Jahr 2021 geprüft, und das Ergebnis war klar: Es kann dem Anliegen nicht gerecht werden. Bei dieser Diskussion wird übersehen, dass § 13 b des Tierschutzgesetzes diese Zwangsmaßnahmen des Kastrierens, Einsperrens, Registrierens von Hauskatzen nur in den Gebieten ermöglicht, in denen an Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt werden, die auf die hohe Anzahl der Tiere in diesen Gebieten zurückzuführen sind. Außerdem muss es eine Prognose geben, dass durch eine Verminderung der Anzahl der Tiere in dem Gebiet diese Schmerzen, Leiden und Schäden verringert werden können. Bevor solche Gebiete ausgewiesen werden können, müssen andere Maßnahmen durchgeführt werden, um das Tierleid zu verringern. (Susanne Schaper, DIE LINKE: Dann machen Sie das doch einfach!) Nur, wenn diese nicht ausreichend verlangt werden, sollen Freigängerkatzen kastriert werden. Es müssen also nach dem Tierschutzrecht mehrere Stufen erfüllt sein, um diese Gebiete auszuweisen. Grund für diese komplexe Regelung ist § 1 des Tierschutzgesetzes: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Außerdem verbietet das Tierschutzgesetz das Amputieren von Körperteilen oder das Entnehmen von Organen eines Wirbeltieres grundsätzlich. Die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Katze muss bei solchen Eingriffen zudem zustimmen. Bei der Abfrage der Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter im Herbst 2021, die zum Teil auch die Tierschutzvereine beteiligt haben, wurden uns keine Gebiete genannt, in denen diese komplexen Voraussetzungen zur Ausweisung dieser Gebiete vorliegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, um ein Gesetz zu erlassen, ist eine Erforderlichkeitsprüfung durchzuführen. Das Gesetz muss erforderlich sein. Bei der dargelegten Datenlage liegen derzeit die Voraussetzungen nicht vor. Damit stehen wir bei Weitem nicht allein. Bei der letzten Beratung des Landesbeirates für Tierschutz Anfang des Jahres 2023 haben wir uns zu Ihrem Gesetzentwurf beraten lassen. Von den Vertreterinnen und Vertretern des Landestierschutzbeirates wurde dieser Gesetzentwurf zum Sächsischen Katzenschutzgesetz abgelehnt. Grund für die Ablehnung war, dass Sachsen mit seinem Förderkonzept erfolgreich ist. Darüber versorgen die Tierschutzvereine die frei lebenden Katzen mit Futter und lassen regelmäßig Kastrationen durchführen. Dies zeigt auch die Studie von Stadt und Universität Leipzig, nach deren Ergebnis keine erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden unter den frei lebenden Katzenpopulationen in Leipzig festzustellen waren. Daher sind keine Katzenschutzgebiete notwendig. Dieses erfolgreiche System über die Förderung der Katzenkastration, die Bestände frei lebender Katzen klein zu halten, muss erhalten bleiben. Die im Gesetzesantrag vorgesehene Kastrationspflicht kann kaum kontrolliert werden. Sie hilft den frei lebenden Katzen nicht. Damit sich unter den Katzen keine Seuchen ausbreiten und um unserer Verantwortung gerecht zu werden, unterstützen wir als Land über die Förderrichtlinie Tierschutz die Tierschutzvereine schon seit Jahren finanziell, damit sie die Kosten der Kastration für frei lebende, herrenlose Katzen abdecken können. Im Doppelhaushalt 2023/2024 stehen je Haushaltsjahr für Sachkosten 920 000 Euro und für Investitionen weiterhin 400 000 Euro zur Verfügung, um die Tierschutzvereine bei ihrer wertvollen Arbeit zu unterstützen. Die Förderrichtlinie Tierschutz wurde am 12. Juli 2022 im Kabinett neu beschlossen. Jetzt können erstmals auch Personalkosten und Betriebsausgaben von den Tierschutzvereinen beantragt werden. Sie können 30 % der förderfähigen Betriebsausgaben beantragen und maximal eine Summe von 5 800 Euro pro Kalenderjahr ausbezahlt bekommen. Es ist geplant, die Förderrichtlinie Tierschutz im Sommer dieses Jahres noch einmal anzupassen und den Maximalbetrag der Betriebskosten pro Tierschutzverein zu erhöhen. Die Änderungen der Förderrichtlinie Tierschutz führen zu einer erheblichen Verbesserung für die Tierschutzvereine im Freistaat Sachsen. Sie soll die Vereine in die Lage versetzen, ihren Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Betriebskosten sind durch die gestiegenen Energiekosten in diesem Jahr erheblich höher. Die Vereine benötigen daher weiterhin unsere Unterstützung. Deshalb sollen die Maximalbeträge angehoben werden. Die Arbeit der Vereine, der Tierheime, der Hauptamtlichen und besonders der Ehrenamtlichen ist für uns ein fachlicher und menschlicher Gewinn. Diese Menschen sind eine wichtige Stütze für die Gesellschaft. Unser Ziel ist es, die Tierheimlandschaft in Sachsen weiterhin zu erhalten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Redebedarf mehr gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Schutz frei lebender Katzen im Freistaat Sachsen, Sächsisches Katzenschutzgesetz, Drucksache 7/10250, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist dies Grundlage für die Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 7/13207 vor. Ich übergebe zur Einbringung an Frau Kollegin Schaper; bitte schön.
Susanne Schaper Die Linke
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Prantl: Ich muss Ihnen widersprechen. Die Pflicht bezieht sich nur auf Halterkatzen. All die Fragen, die Sie eingangs aufgeworfen haben, hat Frau Gies hinreichend beantwortet. Das finden Sie im Protokoll. Sie können es dort nachlesen. Frau Saborowski, Frau Kummer und Frau Lang: Sachsen ist neben Brandenburg inzwischen das einzige Bundesland. Ich beziehe mich auf Ihre drei Reden und bedanke mich für den Austausch. – Doch zu dem, was Sie, Herr Minister Dulig, hier vorgetragen haben, sage ich: Diese Rede würde ich gerne mal den Tierheimen und Tierschützern vorlegen. Also das war wirklich – à la bonne heure – eine Missachtung von dem, was in der Anhörung gelaufen ist. Mit so vielen Scheuklappen herumzulaufen, das muss man erstmal schaffen. – Wie gesagt: Sachsen ist neben Brandenburg das einzige Bundesland, das nicht solche tierschutzrechtlichen Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Katzen erlassen hat. Einige wenige sächsische Kommunen haben notwendigerweise – unter anderem mangels tierschutzrechtlicher Alternativen – eine entsprechende kommunale Verordnung auf polizeirechtlicher Grundlage erlassen. Diese ordnungsrechtlichen Erlasse sind nicht nur juristisch anfechtbar, sondern verfehlen auch die eigentliche Zielstellung. Hier geht es nicht vornehmlich um die öffentliche Sicherheit und deren Gefährdung durch freilaufende Katzenpopulationen – im Zweifelsfall dürfte das auch schwer nachzuweisen sein –, hier geht es um Tierschutz! Da ist es schon kühn, dass Sie eingangs das Gesetz zitieren und einen auf emotional machen, um dann fortlaufend in Ihrer weiteren Rede dieses Problem völlig zu negieren und wegzuschieben. Weil wir uns dieser Verantwortung bewusst sind und das Problem als unseren parlamentarischen Auftrag ernst nehmen, haben wir diesen Gesetzentwurf vorgelegt. Wir haben insbesondere all das, was in der Anhörung kam, was unklar war, was fehlformuliert war oder was nochmal geschärft werden sollte, in den Änderungsantrag zur Begriffsbestimmung und zur Anpassung eingebracht. Es waren sich alle fortfolgend einig, dass es genau so etwas braucht. Jetzt auf den Tierschutzbeauftragten oder die Beauftragte zu warten, das ist wirklich ein klein wenig armselig. Ich muss nochmal sagen: Seit 10 Jahren versuchen wir im Freistaat Sachsen das Problem zu beheben und einen Beschluss zu fassen, der den Tierschützern und vor allen Dingen den Katzen am Ende des Tages hilft. Das mit noch mehr Bürokratie zu begründen: „Die können ja Anträge stellen“, – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.
Susanne Schaper Die Linke
– das kennen die Tierschützer hinreichend. Also ganz ehrlich, das hier ist keine Glanzstunde. (Beifall bei der LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schaper brachte den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ein. Gibt es seitens der Fraktionen Redebedarf bezugnehmend auf den Änderungsantrag? – Das sehe ich nicht. (Unruhe im Saal) Dann stimmen wir über diesen Änderungsantrag ab. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Fürstimmen, einigen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Wir kommen nun zum Gesetzentwurf. Ich schlage vor, dass wir über den Gesetzentwurf paragrafenweise im Block abstimmen, wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt. – Das sehe ich nicht, es erhebt sich kein Wiederspruch. Dann stimmen wir jetzt über folgende Bestandteile ab: die Überschrift, § 1 Gesetzeszweck und Gesetzesziel, § 2 Begriffsbestimmungen, § 3 Verordnungsermächtigung, § 4 Kommunaler Mehrbelastungsausgleich und § 5 Inkrafttreten. Wer diesen Bestandteilen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei einigen Fürstimmen, einigen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist diesen Bestandteilen nicht zugestimmt worden. Wünscht die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Beschleunigung über Anträge auf Zuwendungen (Sächsisches Zuwendungsbeschleunigungsgesetz Drucksache 7/10914, Gesetzentwurf Drucksache 7/13141, Beschlussempfehlung Bevor ich das Wort an Herrn Kollegen Brünler übergebe, frage ich zuerst den Berichterstatter, Herrn Löffler, ob er das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann ergreift zuerst für die Fraktion DIE LINKE Kollege Brünler das Wort. Danach CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Kollege, bitte schön.
Nico Brünler Die Linke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Regelmäßig beschließen wir als Haushaltsgesetzgeber Gelder, die wir zur Förderung uns wichtiger Zwecke ausgeben wollen. Es mag sein, dass nicht jeder in diesem Haus jedes Förderprogramm wirklich gut oder sinnvoll findet, aber das ändert nichts am Grundsatz, dass wir sie als Parlament mit einer – wie auch immer zustande gekommenen – Mehrheit beschlossen haben. Das ist nicht die stille Haushaltsreserve, sondern wir sollten eigentlich ein Interesse daran haben, dass die von uns beschlossenen Gelder im von uns vorgesehenen Sinne ausgegeben werden und somit Wirkung entfalten können. Das Problem jedoch ist, dass die Antragsverfahren bisweilen so ausgestaltet sind, dass die Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen viel zu oft viel zu lange dauert. Das ist nicht nur ein Ärgernis, sondern führt auch zu Problemen. Im Ernstfall bedroht es vor allem im Sozial- und Kulturbereich die Arbeitsfähigkeit oder sogar die Existenz von Antragssteller(inne)n oder stellt zumindest den Beginn oder die Fortführung von Projekten infrage. Was soll nun unser Gesetzentwurf ändern? Weder wollen wir Gelder ungeprüft und ohne Bewilligung ausschütten noch wollen wir Förderprogramme überdehnen oder mehr Mittel ausgeben, als eigentlich vorhanden sind. Davor besteht auch keinerlei Gefahr. Das einzige, was unser Gesetz bewirken würde, wäre eine verbindliche Frist, innerhalb derer vollständig vorliegende Förderanträge bearbeitet und bewilligt – oder eben abgelehnt – werden müssen. Das ist nicht zu viel verlangt, sondern sollte eigentlich selbstverständlich sein; denn letztlich kann man dafür keine Ausrede finden. Wenn eine Behörde trotz Vorliegen aller relevanten Entscheidungsfaktoren innerhalb von zehn Wochen – das ist die von uns maximal vorgesehene Frist – nicht in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen, dann ist das zugrundeliegende Verwaltungs- und Entscheidungsverfahren hochgradig dysfunktional. Es reicht eben nicht, wenn wir Bürokratie beklagen, sondern wir müssen auch etwas dagegen tun – und das tun wir in diesem Falle. des Entwurfs der Entscheidungen im Freistaat Sachsen – SächsZuwendBeschleunG) der Fraktion DIE LINKE des Haushalts- und Finanzausschusses Es geht im Gegensatz zu dem, was uns im Ausschuss vorgeworfen wurde, nicht darum, dass jeder, der eine formlose E-Mail an den Freistaat schickt und Geld aus einem Programm möchte, das auch zwangsweise bekommt – nein. Das steht im Gesetzentwurf gar nicht drin und wer das behauptet, hat ihn schlicht nicht gelesen. Das Einzige, was im Gesetz steht, ist, dass wer einen vollständigen Antrag inklusive aller notwendigen Unterlagen abgegeben hat, einen Anspruch darauf hat, innerhalb von sechs, im Ausnahmefall innerhalb von zehn Wochen von der verantwortlichen Behörde einen Bescheid und so ein Stück weit Planungssicherheit zu bekommen. Dem dient auch die im Gesetzentwurf enthaltene Bewilligungsfiktion nach Ablauf dieser Frist. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Sie setzt nicht etwa das Prüfverfahren aus, wie uns schon vorgehalten wurde – nein, sie ist lediglich die Konsequenz, wenn der Bescheid nach zehn Wochen immer noch nicht ergangen ist. Es ist die Konsequenz, wenn das Verwaltungsverfahren so komplex ist, dass es nicht in einer angemessenen Zeit abgearbeitet werden kann. Durch die angestrebte Gesetzesänderung ist jedoch zu erwarten, dass die beteiligten Stellen – namentlich die Bewilligungsbehörden und die Sächsische Aufbaubank – ihre Verfahrens- und Bewilligungspraxis im Sinne einer Einhaltung der Fristen anpassen werden. Lassen Sie mich auf einige konkrete Punkte aus der Debatte im Ausschuss zurückkommen. Auf der einen Seite wurde gesagt, dass es diese Frist nicht bräuchte; denn im Regelfall ginge es bereits jetzt schneller. Dazu kann ich nur sagen: Dann ist es ja gut und dann können wir das auch schriftlich fixieren. Gleichzeitig haben Sie aber auch davor gewarnt, dass wir dadurch ungeprüft Geld in Größenordnungen ausgeben würden. Das passt aber mit dem ersten Vorwurf nicht zusammen; denn diese Gefahr bestünde ja nur, wenn Bewilligungsverfahren regelmäßig nicht in einer vertretbaren Frist bewilligt werden würden. Aber auch dieser Vorwurf ist falsch, denn auch hier würden Gelder nicht außerplanmäßig ausgegeben werden. Das ist Unfug und steht auch nicht so im Gesetz. Es würde das Gleiche passieren wie bisher, wenn ein Fördertopf alle ist. Dann gäbe es einen Verschluss. Wenn die Fördermittel verteilt sind, gibt es keine mehr. Das Programm wird geschlossen. Das musste in der Anhörung schlussendlich auch der Sachverständige der Koalition einräumen, der erst davor gewarnt hatte. Hinzu kommt: Durch die betragsmäßige Beschränkung der Vorschrift auf eine Antragssumme von maximal 150 000 Euro sind größere Fördermaßnahmen von dem beschleunigten Verfahren in der Bewilligungsfiktion nach unserem Gesetzentwurf sogar ausgenommen, um das Risiko ungeplanter Mehrausgaben von vornherein auszuschließen. Unser Ziel ist es lediglich, Verfahren zu beschleunigen. Dies, nicht mehr und nicht weniger, steht in unserem Gesetzentwurf. Alle Ihre Einreden sind im Ausschuss sachlich widerlegt worden. Von daher ist zu sagen: Wenn Sie es mit dem Bürokratieabbau ernst meinen und Planungssicherheit herstellen wollen, dann stimmen Sie heute unserem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollege Patt für die CDU-Fraktion.
Peter Wilhelm Patt CDU
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stimme Kollegen Brünler in vielen Dingen zu. Es bedarf eines Paradigmenwechsels in der Abarbeitung von Anträgen, die die Bürgerschaft an die Verwaltung stellt. Ich habe solch einen Paradigmenwechsel einmal erlebt. Es ist einige Jahre her. Damals haben sich die Bauanträge gestaut. Es handelte sich um Bauanträge, die Menschen einreichen, die ihr letztes Hab und Gut als Eigenkapital einsetzen und dazu Fremdkapital aufnehmen, um zu bauen. Aber es ging oftmals nicht weiter. Die Kosten stiegen während der Antragsbearbeitung, Zinsen, Bereitstellungszinsen liefen weg. Sie wissen, um was es im Hypothekarbereich geht. Dann hat man vor einigen Jahren die Genehmigungsfiktion für Bauanträge eingeführt. Das fand ich großartig. Die Behörden haben trotzdem noch genügend Möglichkeiten, aus der Frist herauszukommen, wenn ihnen vielleicht am vorletzten Tag einfällt, dass irgendeine Akte fehlt. Aber sie werden etwas unter Druck gesetzt. Nicht jede Behörde braucht diesen Druck. Es gibt viele fleißige Leute; Sie haben darauf hingewiesen. Diesen Paradigmenwechsel wünschte ich mir auch in vielen anderen Bereichen, wenn der Bürger vom Staat eine Dienstleistung erwartet und wenn der Staat sich, in Form der Verwaltung, als Gönner oder als Hoheit geriert. So finde ich Ihre Gesetzbegründung ganz treffend. Das Antragsverfahren ist in der Regel sehr kompliziert ausgestaltet und deshalb kommt es zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung und bei der endgültigen Bescheidung. Oder es kann zu einer Verzögerung kommen, weil das – wie häufig – mit dem Bearbeiter zu tun hat oder mit der Form, wie die Förderrichtlinien von der Regierung gefasst wurden. Mit Ihrer Gesetzesänderung erwarten Sie, dass es zügiger geht, innerhalb einer Frist, die wir als Gesetzgeber und als Bestimmer im Auftrag der Bürgerschaft geben. Sie erwarten, dass diese Frist eingehalten wird, dass die Förderrichtlinien möglicherweise entschlackt und verständlicher werden und es nicht nur zu einem Bürokratieabbau, sondern auch zu einem Hürdenabbau kommt. Das ist ein Paradigmenwechsel. Ich denke, dass dafür der Druck noch nicht groß genug ist, weil es zu oft richtig ordentlich funktioniert und uns ja nur die Dinge stören, bei denen es nicht funktioniert. Aber ein Gesetz machen wir wiederum für alles. Diese Differenzierung ist schwer. Damit meine ich keine Differenzierung nach Betrag, sondern eine Differenzierung nach Richtlinie oder nach Förderung. Bei den einen läuft es, bei den anderen läuft es nicht. Wir haben insgesamt eine Verwaltung, die so viele Hierarchien hat, wie wir sie in keinem Industriebetrieb finden. Ich habe mir in der Landesdirektion Sachsen angeschaut, welche Hierarchien es dort gibt. Es sind sechs Hierarchien. Darüber kommen noch die Ministerien. Je mehr Hierarchien es sind, desto weiter entfernt sich der mögliche Entscheider oder derjenige, der Hinweise gibt, wie eine Entscheidung besser nicht oder doch zu treffen ist, vom Bürger. Nur eine dieser vielen Hierarchien hat den Kontakt zum Bürger. Diese wird von vielen anderen Auftraggebern aus der Verwaltung bedient, was sie zu berücksichtigen hat, was sie übersehen hat und was sie noch alles tun könnte, damit irgendein Ziel, welches manchmal gar nicht genau überprüfbar ist, erreicht wird. Und das ärgert den Bürger. An diesen Dingen müssen wir ansetzen. Wir müssen diejenigen loben, die das ordentlich und gut machen, und wir müssen dort ansetzen – und das versuchen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf –, wo es nicht klappt, wo sich die Verwaltung vom Bürger entfernt und die Haftung von ihrem Auftraggeber verliert, für den sie Dienstleistungen zu erbringen hat, und vor dem sie sich leider – ich wiederhole das – als hoheitliches Organ geriert. Wenn so etwas passiert, dann müssen wir einschreiten. Wir, die Kinder haben, erleben alle, wie es bei der Kindergeldstelle ist. Du musst bei jedem Kind wieder alles von vorn nachweisen, was sie schon dreimal haben. Aus digitalen Unterlagen könnte man das herausziehen. Jedes Mal musst du den Lebensnachweis führen, dass du wirklich Kinder hast, dass du der Vater bzw. die Mutter bist. Das ist jetzt etwas übertrieben dargestellt. Aber diejenigen von uns, die das durchhaben, wissen, wenn die Kinder über 18 sind und aus der Schule kommen, was man dort ständig zu tun hat. Das ist ein Beispiel, wie es wirklich schlecht funktioniert und wie der Bürger eine Leistung, die ihm zusteht, ohne viel Arbeit nicht bekommt. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das ist eine Leistung, die dem Bürger beim Kindergeld nicht nur zusteht, sondern die ihm der Staat vorher geraubt hat; denn er besteuert das Existenzminimum der Kinder. Die Eintragung der Kinderzahl auf der Lohnsteuerkarte, wie es früher hieß, wird bei der Besteuerung nicht berücksichtigt, sondern nur bei der Kirchensteuer. Das heißt, der Staat besteuert das Existenzminimum der Kinder, geriert sich dann großzügig und gewährt Kindergeld zurück, was bei mutmaßlich zwei Dritteln der Kindergeldempfänger gar keine Leistung ist, sondern nur eine Rückzahlung vorher geraubten Geldes. Das lassen wir zu – wir sind das Parlament. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diese Dinge muss man abstellen. Das war ein Zeichen, dass die Behörde aus meiner Sicht sehr schlecht arbeitet. Das könnte man zuvorkommender tun. Man könnte Formulare schon vorausgefüllt haben. Herr Popp ist gerade nicht da, aber wir haben ja eine große Digitalisierungsoffensive. Es geht da, bitte, nicht darum, dass die Digitalisierung nur aus Einscannen oder verwaltungsinternen Vorgängen besteht, sondern es geht um eine Digitalisierung, die die Prozesse zum Bürger hin optimiert. So baut sich ein Beamtenwesen in der Unabhängigkeit auf, was ja auch gut ist, aber es fehlen häufig Leistungskriterien. Ziele sind nicht so formuliert, dass sie operationalisierbar, das heißt messbar, sind. Effizienz und Automatisierung sind keine Kategorien staatlichen Handelns. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Richtig!) Wir brauchen diese digitale Automatisierung bei Fördermitteln, insbesondere bei Rechtsansprüchen von Bürgern. Wir müssen die Sprache verbessern. Es braucht nicht nur eine sogenannte leichte Sprache. Ich komme mit dem Gesetzentwurf schwer zurecht wegen der vielen Sternchen, die dort drinstehen. Ich kann es nicht richtig lesen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sollen wir es Ihnen vorlesen? – Heiterkeit bei den LINKEN) Wir brauchen nicht nur diese leichte Sprache, sondern eine verständliche Sprache, (Christian Hartmann, CDU: Richtig!) und zwar aus Sicht des Bürgers als Auftraggeber und als Kunde, der das von den von ihm bezahlten Regierungen und Verwaltungen erwarten kann. Wenn ich gefragt werde, wer eigentlich der höchste Mann im Staat ist, dann sage ich immer: Der Landtagspräsident – und zuvor kommt der Bürger. Und der Ministerpräsident? Da sage ich: Der ist angestellt für eine sehr wichtige Aufgabe. Aber er ist – wie die gesamte Verwaltung – angestellt bei den Bürgern. Die Verwaltung hat auch hoheitliche Aufgaben. Die muss sie ordentlich durchsetzen, und das tut sie auch. Wir müssen digitalisieren und automatisieren. Wir müssen die Sprache verbessern. Wir müssen den Datenschutz lösen, damit er nicht der Abwehr von Bürgeranliegen dient, sondern damit der Datenschutz dem Bürger möglicherweise sogar hilft, wenn ihn betreffende Daten über die Behörden ordentlich zusammengeführt werden. Er muss wissen, was dort drinsteht und dass dies in einem erleichterten Verfahren genutzt werden kann. Aber es ist – im Vergleich zu anderen Ländern – nicht ausreichend, glaube ich, was wir tun. Auch im Zeitablauf habe ich den Eindruck: Es wird immer bürokratischer und es wird bürgerferner. Wir als Parlament haben immer mehr Mitarbeiter eingestellt – nicht nur Lehrer und Polizisten, sondern auch in der inneren Verwaltung –, die sicherlich nicht erleichtern, dass wir effizient zusammenkommen. Gleichwohl, Herr Kollege Brünler, gibt es berechtigte Bedenken, die von Sachverständigen und vom Rechnungshof vorgetragen wurden. Alle, die hier vorgetragen haben, kommen selbst aus der Verwaltung. Von daher muss man das vielleicht noch abwägen. Aber die denkbare Budgetüberschreitung bei einer Bewilligungsfiktion will ich nicht einfach von der Hand weisen. Sie haben gesagt, man könnte das Programm dann sofort stoppen. Da müsste man noch einige andere Dinge regeln: Windhundverfahren. Da gibt es wieder keine Budgetierung und Knappheit. Das müsste man vielleicht weiter ausbauen. Aber insgesamt haben uns die Bedenken, die von den Sachverständigen in der Anhörung am 18. Januar vorgetragen wurden, überzeugt, um sagen zu können: Wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen, auch wenn mein Herz – und das spüren Sie – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) und – wie ich denke – unser aller Ansinnen für eine radikale Vereinfachung in der Verwaltung wäre. Das ist manchmal leichter gesagt als getan, weil wir auf Vorschlag der Regierung viele Gesetze verabschieden, die dazu führen, dass es immer komplizierter wird. Aber Sie haben auch gespürt, dass sich unsere Behörden ungern treiben lassen, sondern auf einer sorgfältigen Prüfung bestehen. Das ist nicht verwerflich. Deshalb schlage ich vor, dass wir diesem Antrag nicht folgen, und ich hoffe, dass der Druck irgendwann groß genug wird, dass es zu solchen, aber vielleicht durchgängigeren Systemen der Verwaltungserleichterung kommt. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Patt sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht Kollege Barth für die Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr Kollege.
André Barth AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Jetzt geht’s um Ostdeutschland!) Mit dem Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Entscheidung über Anträge auf Zuwendungen verfolgt die Linksfraktion ein Ziel, dem wir ohne Probleme, Herr Gebhardt, auch zustimmen könnten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Echt? Dann können Sie sich wieder hinsetzen!) So viel Übereinstimmung zwischen uns haben wir am heutigen Tag noch nicht erlebt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das freut Sie, Herr Barth!) – Lieber Herr Lippmann, Sie freuen sich; wir freuen uns natürlich auch darüber, wenn wir Förderanträge zeitnah bearbeiten könnten. – Wir wissen aber alle, dass es aus sehr unterschiedlichen Gründen nicht immer möglich ist. Ein Grund dafür ist, dass zum Beispiel vorher eine Stellungnahme einer fachlich zuständigen Behörde eingeholt werden muss. Die Hauptursache liegt jedoch – das hört sich aus meinem Mund jetzt vielleicht etwas komisch an – in den oft begrenzten Personalkapazitäten (Heiterkeit und Zurufe von den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) und den endlichen Haushaltsmitteln, die wir im Freistaat Sachsen zur Verfügung haben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Herr Barth, der war gut!) Mit einem Wort: Die Ressourcen sind knapp. Lange Bearbeitungszeiten kommen, obwohl wir uns alle hier im Haus diese nicht wünschen, vor. Daher, Herr Gebhardt: Ihr Anliegen ist verständlich. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber?) Ihr gangbarer Weg allerdings ist nicht ersichtlich; denn nach Ablauf von sechs Wochen wollen Sie im Extremfall einen Antrag einfach als bewilligt fingieren. Dagegen sprechen sehr viele Gründe, und einige wichtige will ich Ihnen jetzt vorlegen: Erstens bleibt vollkommen ungeklärt, welchen Inhalt das Zuwendungsverhältnis hat, wenn die Frist abgelaufen ist. Im Gegensatz zur Genehmigungsfiktion des § 42 a Verwaltungsverfahrensgesetz gibt es im Zuwendungsrecht keinen vorher festgelegten Anspruch, der inhaltlich konkret genug ist, um zu wissen, wie es in einer Entscheidung aussehen würde. Die Förderrichtlinie kann nicht Inhalt der Bewilligung sein; denn die Förderrichtlinie bindet nur innerhalb der Verwaltung und hat keinerlei Außenwirkung. Aus dem Antrag lassen sich gerade noch Zweckbestimmung und Höhe der Zuwendung ableiten. Ohne Zuwendungsbescheid würde aber unklar bleiben, zu welchem Termin, nach welchem Verfahren die Auszahlung erfolgt, wie beispielsweise die Verwendungsnachweisprüfung vorgenommen werden sollte. Das sind alles Regelungen, die gemäß § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung zwingend – Herr Gebhardt, zwingend! – in einem Zuwendungsbescheid festzulegen sind. Deshalb klappt Ihre Bewilligung schon wegen § 44 nicht. Ohne einen Bescheid, der Inhalt und Verfahren regelt und damit das Zuwendungsverhältnis inhaltlich ausgestaltet, wäre ein solch fingierter Verwaltungsakt zu unbestimmt, um den Anforderungen des Verwaltungsverfahrensrechts zu genügen. Zweitens setzt die Bewilligungsfunktion ein Verfahren voraus, in dem alle Anträge für das Förderprogramm in einem kurzen Zeitraum eingehen; ansonsten hätte die Bewilligungsstelle bei beschränkten Haushaltsmitteln keinen Überblick über alle Anträge, bevor sie Entscheidungen treffen müsste. Werden Anträge, die sie zum Beispiel für vorzüglich hält, erst später gestellt, wenn die Haushaltsmittel aufgrund einer Bewilligungsfunktion schon gebunden sind, muss sie diese Anträge ablehnen. Der Gesetzentwurf führt daher noch mehr als bisher, meine Damen und Herren, zu einem Windhundrennen um die beschränkten Fördermittel, und das kann auch nicht im sachlichen Interesse des Freistaates Sachsen sein. Drittens kann die Bewilligungsfunktion – – (Dirk Panter, SPD: Bewilligungsfiktion, Herr Barth! Keine Funktion!) – Danke. (Dirk Panter, SPD: Bitte! –
Rico Gebhardt Die Linke
Damit es funktioniert! – Zurufe von den LINKEN und der SPD) – Darf ich mit meiner Rede weitermachen, oder haben Sie noch sachdienliche Hinweise für mich? Die könnten Sie jetzt alle aufnehmen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Fahren Sie fort, Herr Kollege! (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)
André Barth AfD
Von der CDU lasse ich mir nicht helfen. Das habe ich nicht nötig. – (Zurufe von der CDU) Der Sprung wäre einfach (Sören Voigt, CDU: Zu hoch!) zu weit, nicht zu hoch. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Fahren Sie bitte fort, Herr Kollege!
André Barth AfD
Drittens kann die Bewilligungsfiktion auf EU- und viele andere Bundesförderprogramme nicht angewendet werden, da zwingende Vorschriften des Förderverfahrens enthalten sind, die der Freistaat beachten muss. Eine Ausnahme hierfür haben Sie, Herr Gebhardt, in Ihrem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Viertens würde die Bewilligungsfiktion rein gar nichts dazu beitragen, die Ursachen des Problems der langen Bearbeitungszeit zu lösen. Die Ursache ist in der Regel zu wenig Personal, um die Anzahl eingehender Anträge zeitnah bearbeiten zu können. Dafür sind weitere Gründe denkbar. Dazu gehören neben Ausscheiden, Krankheit, Fortbildung von Kollegen auch eine unerwartet hohe Anzahl von Anträgen sowie die allgemein knappe Besetzung von Bewilligungsstellen. Herr Gebhardt, wenn wir das Gesetz heute durchgehen ließen und schauen würden, was mit den Wohngeldanträgen, die bei sächsischen Kommunen herumliegen – – Die sächsischen Kommunen werden von der Bundeskoalition mit gut gemeinten Gesetzen überschüttet, aber mit Geld und Personal im Rückstand gelassen. Jeder, der einen Wohngeldantrag stellt, würde Wohngeld bekommen, weil die Behörden völlig überlastet sind. Das könnte nicht sachlich geprüft werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist doch kein Fördergeld! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Das ist eine Leistung!) – Das würde auch darunter fallen, wenn Sie Ihr Gesetz grundsätzlich anwenden würden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein! –
Valentin Lippmann GRÜNE
Nein! – Zuruf des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE – Weitere Zurufe von den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Unruhe) Meine Damen und Herren! (Sören Voigt, CDU: Sollen wir doch helfen?) – Ich brauche Ihre Hilfe nicht. Das habe ich schon gesagt! – Durch Ihre Bewilligungsfiktion üben Sie – auch das müssen wir sagen – einen erheblichen Druck auf die Bearbeiterebene aus, die teilweise nicht in die Lage versetzt wird, alle Anträge innerhalb der im Gesetzentwurf genannten Frist sorgfältig zu bearbeiten. Dieser Zeitdruck, den Sie den Mitarbeitern mit diesen Fristen setzen, erhöht bei diesen zudem die Gefahr von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Krankheitsausfällen und erhöht darüber hinaus auch die Fehleranfälligkeit von Bescheiden. Daher werden wir Ihren gut gemeinten, aber schlecht gemachten Gesetzentwurf leider ablehnen müssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Nico Brünler, DIE LINKE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht Frau Kollegin Schubert für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön.
Franziska Schubert GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf soll Zuwendungsverfahren durch zwei Maßnahmen beschleunigen. Wir haben das eben schon gehört. Erstens soll eine Bewilligungsfrist von grundsätzlich sechs Wochen festgelegt werden und zweitens soll eine Bewilligungsfiktion eingeführt werden. Das hieße, dass nach Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Bewilligungsfristen die jeweils beantragte Zuwendung – wir reden heute nicht über Leistungen, sondern über Zuwendungen, das will ich einfach nach der Debatte noch einmal richtig stellen – dann als bewilligt gilt, ohne dass die Bewilligungsbehörde darüber entschieden hat. Zum Gesetzentwurf haben wir im Januar 2023 eine öffentliche Anhörung durchgeführt sowie im Ausschuss auch die Folgen und Grenzen einer solchen Bewilligungsfiktion intensiv diskutiert. Es ist dort eben nicht gelungen, die rechtlichen Bedenken auszuräumen. Auch deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, aber es sind auch weitere Gründe für uns BÜNDNISGRÜNE ausschlaggebend. Erstens wurden in dieser Legislatur bereits umfassende Maßnahmen angeschoben, um Sachsens Förderprogramme und auch die Förderstrategie auf Eignung und Praktikabilität zu prüfen und neu auszurichten. Zweitens streift der vorliegende Gesetzentwurf die Koalitionsvereinbarung nur geringfügig und greift leider die Ergebnisse der Förderkommissionen überhaupt nicht auf. Zu erstens. Die Erarbeitung von Förderrichtlinien und die Durchführung von Förderverfahren sind exekutives Handeln. Sachsen hat – und das wissen Sie alle – in den vergangenen drei Jahrzehnten sehr hohe Summen an Drittmitteln vom Bund und von der EU erhalten. Über Jahre war es tatsächlich auch erklärtes Ziel, dieses Geld über Förderprogramme ins Land zu bringen. Einen gewissen Wildwuchs kann man da auch nicht absprechen. Wenn so etwas über eine so lange Zeit praktiziert wird, dann stellen sich auf allen Seiten Gepflogenheiten ein, die sich in kleinteiligen, sehr detaillierten Richtlinien, zeitaufwendigen Verfahren, aber eben auch in Erwartungshaltungen widerspiegeln. Wir denken, dass das nicht mehr zeitgemäß ist und auch keine Zukunft hat. Wir sehen das also sehr kritisch. Die Haltung von uns BÜNDNISGRÜNEN war und ist auch, dass man das grundsätzlich mit dem Besen durchgehen muss. Wir haben daher mit der SPD und mit der CDU im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Effizienz und Leistungsqualität der Staatsverwaltung verbessern wollen. Dazu gehört eben auch, Verwaltungsprozesse zu optimieren, Bürokratiekosten abzubauen, Standardvorgaben zu überprüfen und die Förderverfahren zu vereinfachen. Das heißt, wir wollen eine einfache, bürokratiearme Förderlandschaft, und dafür sind eben auch Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Wir glauben aber nicht, dass das, was Sie vorschlagen, Erfolg hat. Ich will Ihnen das auch noch einmal erklären. Denn was wird denn passieren? Für meine Fraktion kann und will ich sagen: Wir werden das Thema nicht über Zeitdruck auf die Mitarbeitenden in den Bewilligungsbehörden regeln. Denn wenn es diese sechs Wochen gäbe, dann wird es in allererster Linie zu mehr Ablehnungen führen. Das heißt, der Zeitdruck ist da. Es wird lieber erst einmal abgelehnt, dann gibt es einen Widerspruch, es kommt zu einem Pingpong. Es gibt Mehraufwand und mehr Frust. Wir denken, dass das, was Sie vorschlagen, eben genau dazu führen würde und eben nicht zu weniger. Die Verfahren und Prozesse – und da sind wir bei Ihnen – müssen geprüft und überarbeitet werden. Sicherlich ist auch zu klären, ob es alle Richtlinien braucht und wo strukturell Zusammenführungen definitiv notwendig sind. Um das Thema aber anzugehen, hat es einerseits geholfen, dass der Bund mit dem Online-Zugangsgesetz die Länder verpflichtet hat, ihre Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten. Idealerweise gelingt es andererseits auch in Sachsen demnächst, Fördervorgänge digital zu bearbeiten. Sachsen hat zwei Förderkommissionen eingerichtet: 2018 die Förderkommission I und 2021 die Förderkommission II. Die Berichte sind informativ, weil sie immer den Umfang und das Ausmaß der sächsischen Förderlandschaft sichtbar gemacht und den Fokus tatsächlich auf das Ausmaß gerichtet haben. Es gibt sehr viele Vorschläge zur Konsolidierung von Förderprogrammen sowie zur Weiterentwicklung der sächsischen Förderstrategie. Die Empfehlungen, die dort ausgesprochen worden sind, liegen nicht nur öffentlich vor, sondern sind auch Diskussions- und Arbeitsgrundlage. Glauben Sie mir: In den Ministerien, in den Behörden und im Kabinett wird hart miteinander darum gerungen. Das ist auch meines Erachtens der Komplexität der Sache angemessen. Als Parlament unterstützen wir die Arbeit der Kommissionen bzw. auch die Umsetzungen der Empfehlungen, indem wir notwendige haushalterische Voraussetzungen schaffen. Das haben wir auch getan. Sie können sich das anschauen. Im Einzelplan des Finanzministeriums wurden Mittel zur Umsetzung des Förderportals bereitgestellt. Das wird zusammen mit der Sächsischen Aufbaubank erarbeitet. Diese digitalisiert bereits jetzt alle neuen Programme und berichtet auch öffentlich über den Stand. Auch im Einzelplan 02 sind Gelder für die Förderplattform und das Portal vorgesehen. Sie fordern mit Ihrem Gesetzentwurf als Linksfraktion ausschließlich und nur schnellere Bewilligungen. Das Anliegen ist nachvollziehbar. Das habe ich dargestellt, aber der Vorschlag greift zu kurz. Ich hatte Ihnen ausgeführt, was unsere Befürchtungen sind, wohin das eher führt. Das heißt: Zeitlicher Druck wird das Bearbeitungsproblem nicht lösen. Hier brauchen wir andere, geeignetere, zielführendere Verfahren. Ich glaube, wir sollten mit dem Thema Druck nicht so unkritisch umgehen. Das wollen und werden wir, die BÜNDNISGRÜNEN, nicht unterstützen. Wir wollen eine strategisch ausgerichtete Förderlandschaft, die nachhaltig ist, die zukunftsfest aufgestellt ist, in der man sich gut orientieren kann. Dafür braucht es eine gemeinsame Vorstellung, wie öffentliche Förderung tatsächlich aussehen soll, nicht nur jetzt, sondern auch in drei, fünf oder in zehn Jahren, und welche Rolle dabei sowohl die Kommunikation zwischen Behörde und Antragstellenden als auch die Digitalisierung haben können. Sachsen hat sich auf den Weg gemacht. Wir werden weiterhin die Staatsregierung bei der Umsetzung der Empfehlungen unterstützen. Ihren Vorschlag lehnen wir ab. Ich habe Ihnen begründet, warum: Wir sind nicht vom Erfolg Ihres Ansatzes überzeugt und wünschen uns, dass wir darüber noch einmal in eine ganzheitliche Debatte einsteigen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Schubert sprach für die BÜNDNISGRÜNEN. Kollege Panter spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitteschön.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Völlig unstrittig ist, dass Förderverfahren in Sachsen zu lange dauern. Ich kann auch sagen, dass es ein Anliegen der SPD-Fraktion und der Koalitionsfraktionen insgesamt ist, Förderverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Leider Gottes können wir dem Gesetzentwurf, wie er vorliegt, nicht folgen, weil er zwar die richtigen Ziele verfolgt, die Instrumente dafür aber nicht geeignet sind. Dazu möchte ich kurz drei Punkte aufgreifen. Erst einmal geht es ganz grundsätzlich darum, dass eine automatische, ungeprüfte Bewilligung gegen das Haushalts- und Zuwendungsrecht verstößt. Unserer Meinung nach schließt das schon das Haushaltsgrundsätzegesetz des Bundes aus. Daraus leiten sich die §§ 23 und 24 der Sächsischen Haushaltsordnung ab. Auch Artikel 94 der Sächsischen Verfassung besagt, dass nur so viele Anträge bewilligt werden dürfen, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Das zeigt, dass das nicht funktioniert. Anträge bedürfen weiterhin einer Einzelfallprüfung und auch einer Prüfung des staatlichen Interesses. Wir können auch nicht Förderfälle über und unter 150 000 Euro unterschiedlich behandeln. Das wäre auch ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Zweitens ist eine Bewilligungsfiktion haushaltsrechtlich nicht möglich. Es kann kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung bestehen. Es geht auch um die Antragsqualität. Förderprogramme haben ein begrenztes Budget, und da kann nicht schon bei der Einreichung klar sein, dass am Ende die Förderung bewilligt wird, falls ein gewisser Prüfungszeitraum nicht eingehalten wird. Das ist nicht möglich. Ich habe auch nicht verstanden, Kollege Brünler, wie dem abgeholfen werden soll. Wir haben diese Kritik in der Anhörung gehört. Bisher ist aber auch kein Änderungsantrag vorgelegt worden. Sie haben hier auch gesagt, dass das gar nicht der Fall und gar nicht beabsichtigt sei. Ich lese es aus dem Gesetzentwurf so raus. Ich habe mir ihn auch angeschaut. Ich kann nicht erkennen, wie das funktionieren soll. Vielleicht hören wir gleich noch mehr dazu. Drittens müssen wir auch das Risiko einer Budgetüberschreitung sehen. Das wäre auch eine Beschneidung des Budgetrechts des Landtages. Wir diskutieren über Haushalte und legen Haushaltsansätze fest. Dann können wir aber nicht über eine Bewilligungsfiktion Anträge bewilligen, ohne den Rahmen einzuhalten. Das funktioniert nicht. Vielleicht ganz grundsätzlich zu dem, was Kollegin Schubert gerade gesagt hat: Wir haben im Freistaat eine Förderkommission I und II. Diese haben – leicht unterschiedlich, aber doch sehr klar – deutlich gemacht, dass wir Förderverfahren vereinfachen müssen. Mit diesen Ergebnissen beschäftigt sich – das darf ich, wie auch Kollegin Schubert bereits gesagt hat, unterstreichen – die Staatsregierung momentan sehr intensiv. Ich bin guter Dinge, dass wir einiges sehen werden, das zur Vereinfachung von Förderverfahren beitragen kann. Ich möchte jedoch der Staatsregierung nicht vorgreifen; denn es ist Hoheit der Staatsregierung, sich damit zu beschäftigen. Wir sind guter Hoffnung, dass dies alsbald passiert und müssen diesen Antrag leider Gottes ablehnen, auch wenn wir das Ziel teilen. Dem Weg können wir nicht folgen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich für die Staatsregierung Herrn Vorjohann.
Hartmut Vorjohann
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So viel Einigkeit ist selten. Alle wollen unnötige Bürokratie abbauen und Verfahren einfacher gestalten. Aber stellen Sie sich die Situation einmal so vor: In einem Fußballspiel wird der Torwart einfach aus dem Spiel genommen, um schnellere Ergebnisse zu erreichen. (Zuruf von der CDU) Ich glaube, so wie es vorliegt, kann man es nicht gestalten; solide Förderpolitik kann man so nicht gestalten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Mit der Vorgabe einer Vereinfachung von Förderverfahren wird die Bewilligungsentscheidung nach Zeitablauf automatisch auf Grün gestellt. Die Bewilligungsbehörde als Akteur ist damit ausgeschaltet. Ich persönlich finde, dass wir überbordende Bürokratie möglichst schnell loswerden und uns auf notwendige Verfahren beschränken müssen. Wahrscheinlich ist genau das der Streitpunkt: Wo fängt das Überbordende an und wo bewegen wir uns noch im Bereich der Notwendigkeiten? Der Vorschlag einer Genehmigungsfiktion nach Zeitablauf ist allerdings nicht der richtige Weg. Immerhin – darauf möchte ich am Anfang noch einmal verweisen – gehen wir mit Steuergeldern um. Eine solche Genehmigungsfiktion ist verfassungsrechtlich – im Hinblick auf die Haushaltsgrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit – nicht zulässig. Das wird in diesem Gesetzentwurf ignoriert. Vor der Tatsache, dass damit auch missbräuchliche Förderanträge bewilligt werden könnten, werden die Augen verschlossen. Ich sehe auch eine Menge Fragezeichen in den Köpfen der Akteure auf der Ebene des Bundes oder der Europäischen Union, wenn Sachsen in so einem Verfahren nach Einheitsmuster über Fördermittel entscheidet. Mit der vorgeschlagenen Bewilligungsfiktion verlieren die aktuell bestehenden Kontrollmechanismen im Rahmen der Bewilligungsentscheidung ihre Wirksamkeit. Ich behaupte damit nicht, dass sie alle richtig und notwendig sind; aber das richtige Maß muss gefunden werden. Finanzen können nicht einfach ungeprüft verausgabt werden. Rechtmäßig ist ein solches Verfahren nicht. Auf das Stirnrunzeln von Bund und EU habe ich gerade verwiesen. Ich unterstütze einen Bürokratieabbau im Hinblick auf die Vereinfachung von Förderverfahren sehr. Die entscheidende Frage lautet: Wie machen wir es richtig? Die Entscheidung der Bewilligungsbehörde über den Förderantrag muss stets die verfügbaren Haushaltsmittel im Blick haben und ist wesentlich für eine zielorientierte Förderung. Hier zu unterstützen ist ein Ansatz, der seriös erfolgen muss. Diesem Anspruch wird der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht. Eine Zuwendung zeichnet im Wesentlichen aus, dass der Antragsteller auf seine Gewährung nicht automatisch einen Anspruch hat. Es ist keine gesetzliche Leistung. Damit kann nicht automatisiert darüber entschieden werden. Es besteht aber ein Anspruch auf eine rechtskonforme Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde, die neben den verfügbaren Haushaltsmitteln insbesondere an den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden ist. Das heißt: In gleichgelagerten Fällen muss ihr Ermessen auch in gleicher Weise ausgeübt werden. Die Bewilligungsfiktion bedeutet faktisch einen Ermessensausfall. Rechtmäßiges Verwaltungshandeln ist damit nicht mehr gewährleistet. Das primäre Ziel sollte eine standardisierte und praktikable Ausgestaltung der Förderprogramme sein. Ich persönlich unterstütze den Ansatz sehr, dass das jeweilige Förderprogramm in seiner Komplexität auf ein erforderliches Mindestmaß reduziert werden muss. Der Finanzminister entscheidet das aber nicht allein – eher ganz selten –, sondern es gibt immer noch die Fachressorts, welche das ausgestalten. Gelegentlich sind sie an dieser Stelle selber auf dem Fahrersitz und müssen versuchen, die Dinge einfach zu gestalten. Der Verwaltungsapparat muss dabei auf allen Ebenen durch digitale Unterstützung entlastet werden. Die Schaffung dieser digitalen Strukturen ist das A und O, um zukünftig zu einfacheren Verfahren zu kommen. Aber wie immer ist es so: Ich kann keine komplizierten Prozesse digitalisieren; denn dann wird die Digitalisierung auch kompliziert und vor allen Dingen teuer. Die eigentlichen Förderverfahren selbst müssen vorher vereinfacht werden, sonst hat die Digitalisierung nur einen begrenzten Wert. Aber – auch das haben wir heute schon gehört – die Staatsregierung hat sich auf den Weg gemacht. Es ist ein Prozess angestoßen worden, der im Jahr 2020 bereits angelaufen ist und den wir aus dem alten Prozess in die Fortsetzung gegeben haben. Das war damals die Förderkommission I, eine Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren. Diese wurde damals unter Beteiligung aller Fachressorts eingesetzt, auch der Rechnungshof und die kommunale Ebene waren mit dabei. Wir haben bereits einen neuen Prozess, zu dem ich allerdings noch nicht viel berichten kann. Aber aus dem alten Prozess heraus ist beispielsweise am 1. Januar mit § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung noch einmal einiges auf den Weg gebracht worden. Das zentrale Element ist das Angebot eines neuen pauschalen Regelauszahlungsverfahrens in den dafür geeigneten Bereichen, das ohne jeweils nochmals zu stellende Anträge auskommt. Ergänzend wurde für die alternativen Auszahlungsverfahren die Mittelverwendungsfrist von zwei auf sechs Monate verlängert. Damit können Fördermittelempfänger Verzögerungen im Projektablauf sogar noch einmal deutlich besser aussteuern. Weitere Vereinfachungen sind der vorzeitige Maßnahmenbeginn, die Abschaffung der Belegpflicht – das ist im bundesweiten Vergleich etwas ganz Revolutionäres – und die Entlastung Privater durch die nicht mehr geforderte Bindung an das Vergaberecht. Das ist ein enormer Schritt nach vorn. Insbesondere Kommunen und Landkreise entlastet eine Vereinfachung insbesondere bei deren Bauprojekten erheblich. Es wurde auch festgelegt, dass die von diesen Fördermittelempfängern regelmäßig zurückzuhaltende Sicherheitseinbehalte nach der VOB, die für die Finanzierung etwaiger Mängelbeseitigungen erforderlich sind, nun auch als förderfähige Ausgaben gelten. Die Förderpraxis der Vergangenheit hatte dabei zu erheblichen Fördermittelkürzungen, einem Bürokratieaufwuchs und damit für eine Menge Ärger geführt. Dies galt es, als Entlastung für die kommunale Ebene zu verändern. Ich bitte Sie daher um die Unterstützung im bereits begonnenen Umsetzungsprozess für Fördervereinfachung. Es ist bereits angekündigt worden, dass wir innerhalb der Exekutive noch nicht am Ende der Diskussion sind; denn die Förderkommission II ist ebenso mit einem Ergebnis unterwegs gewesen. Das ist gerade innerhalb der Staatsregierung aufgesetzt; dies ist weiterhin umzusetzen, um hier zu Vereinfachungen, Digitalisierungen und Bürokratieabbau zu kommen. Den Torwart als effizientes Instrument vom Platz zu nehmen, ist meines Erachtens nicht zielführend. Wir müssen Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zum Dritten Drucksache 7/11327, Drucksache 7/13142, für Wissenschaft, Hochschule, Wünscht der Berichterstatter, Herr Sodann, das Wort? – Das sehe ich nicht. Dann erteile ich jetzt wie üblich den dem Torwart ein wenig zur Seite stehen, damit dieser seinen Job erledigen kann. Ich denke, dass wir somit insgesamt schneller unterwegs sein sollten. Aber diesen ganzen komplexen Prozess entlang der Wertschöpfungskette Förderung können wir nicht mit einem einzelnen singulären Punkt revolutionieren, sondern die Kette muss insgesamt angeschaut werden. Dabei sind wir nun. Insofern ist der heute hier vorliegende Vorschlag kein guter. Ich empfehle, den Gesetzentwurf abzulehnen. Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall bei der CDU, der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Vorjohann. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Beschleunigung der Entscheidung über Anträge auf Zuwendungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Zuwendungsbeschleunigungsgesetz – SächsZuwendBeschleunG) mit der Drucksache 7/10914; ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung unser Gesetzentwurf. Änderungsanträge liegen keine vor. Deshalb würde ich Ihnen vorschlagen, artikelweise abzustimmen. Aber vielleicht sind wir so fix und sagen, wir stimmen im Block ab, wenn die Fraktion DIE LINKE an der Stelle zustimmt? – Sensationell. Dann lasse ich jetzt über Überschrift, Artikel 1 Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung und Artikel 2 Inkrafttreten abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür, vielen Stimmen dagegen und einigen Stimmenthaltungen ist somit dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Ich frage jetzt, ob die Fraktion DIE LINKE eine Schlussabstimmung wünscht. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Das sehe ich nicht. Damit ist diese zweite Beratung über den Gesetzentwurf abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt abgearbeitet. Wir kommen jetzt, meine Damen und Herren, zu des Entwurfs Medienänderungsstaatsvertrag Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Medien, Kultur und Tourismus Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache. Es beginnt die CDU-Fraktion. Herr Kollege Fritzsche, bitte.
Oliver Fritzsche CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Gesetzentwurf der Staatsregierung, Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag, wurde dem Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus am 10. November 2022 zur weiteren geschäftsorddes AWK am 16. Januar 2023 wurde der Gesetzentwurf umfänglich öffentlich angehört. Der zuständige Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Kultur, Medien und Tourisßend dazu beraten. Diese inhaltlich sehr gehaltvolle Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf hat in Sachsen Tradition, ist wertvoll im Sinne einer weiteren Schärfung der politischen Standpunkte der Fraktionen zum öffentlichrechtlichen Rundfunk, und findet dennoch in engen Grenzen statt; denn Änderungen am vorliegenden Staatsvertrag sind länderseitig nicht möglich. Wir als CDU-Fraktion stehen zum System des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks. Gleichwohl sehen wir einen Bedarf an grundlegenden Reformen. Der vorliegende Medienänderungsstaatsvertrag dient der Umsetzung der ersten Phase der aus unserer Sicht notwendigen Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Regelungen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages ratifiziert und notwendige Änderungen in Landesrecht umgesetzt. Zudem wird der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Beauftragung der Angebote der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten des ZDF und des Deutschlandradios an die Lebenswirklichkeit veränderter Mediennutzung angepasst und flexibler ausgestaltet. Mit den Neuregelungen soll dazu beigetragen werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch künftig unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation seinem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag nachkommen kann. Zugleich wird durch die Änderung des Medienstaatsvertrages die Rolle der Gremien in Programmangelegenheiten und in Fragen der Haushaltswirtschaft betont und gestärkt. Die im Medienänderungsstaatsvertrag enthaltenen Neudefinitionen des Auftrages des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellen die Grundlage für weitere Reformen dar. Gestatten Sie mir, diese inhaltlichen Schlaglichter ein wenig weiter auszuführen. An erster Stelle ist hier die Spezifizierung und Ergänzung des Auftrages der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zu nennen. Allen Bevölkerungsgruppen soll die Teilhabe an der Informationsgesellschaft ermöglicht werden. Um nicht zuletzt einem Generationsabriss bei der Nutzung öffentlich-rechtlicher Angebote entgegenzuwirken, wird nun ausdrücklich festgeschrieben, alle Altersgruppen, aber insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, als Nutzer eines qualitativ hochwertigen öffentlich-rechtlichen Angebots gezielt anzusprechen. Außerdem sind die Belange für Menschen mit Behinderungen und Anliegen von Familien angemessen zu berücksichtigen. (Beifall bei der CDU) Der Kernauftrag in § 26 wird geschärft und nun wie folgt gefasst: Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrages. Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Flexibilisierung der Beauftragung. Nun besteht für die Anstalten die Möglichkeit, bislang fest für die Ausstrahlung im Fernsehen vorgeschriebene Programme in Online-Angebote zu überführen oder gegebenenfalls sogar einzustellen. Ein dritter Punkt ist die Erweiterung des Telemedienauftrages. Diese beinhaltet im Wesentlichen die Möglichkeit, europäische und internationale Produktionen ausschließlich in den Mediatheken für bis zu 30 Tage zur Verfügung zu stellen, ohne dass diese zwingend – wie bisher geregelt – auch im linearen Fernsehen ausgestrahlt werden müssen. Des Weiteren wurde die Verpflichtung zur Entwicklung einer gemeinsamen Plattformstrategie aufgenommen. Die Nutzerstatistiken zeigen, dass die Mediatheken immer stärker an Relevanz gewinnen und bessere Streaming-Angebote die Wettbewerbsfähigkeit der Anstalten zukünftig stärken können. Außerhalb der Themen Auftrag und Beauftragung beinhaltet der vorliegende Medienänderungsstaatsvertrag einen weiteren zentralen Punkt: die Stärkung der Gremien. Es ist eine wichtige Lehre – nicht nur aus den Geschehnissen rund um den rbb im Jahre 2022 –, dass die Aufsichtsgremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks weiter gestärkt und ertüchtigt werden müssen. Ihre Aufgabe liegt in der Hauptsache in der Verpflichtung zur Überwachung der Erfüllung des Auftrages sowie der wirtschaftlichen und sparsamen Haushalts- und Wirtschaftsführung. Darüber hinaus werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verpflichtet, in einen regelmäßigen gesamtgesellschaftlichen Dialog mit der Bevölkerung zu treten, um insbesondere über Qualität, Leistung und Fortentwicklung des Angebots zu informieren und auch zu debattieren. Zum Abschluss ein kurzes Fazit: Der vorliegende Gesetzentwurf soll dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen öffentlichen Auftrag auch in einer sich verändernden Medienlandschaft nachkommen kann. Der Gesetzentwurf verschafft den Anstalten durch die stärkere Trennung zwischen fest beauftragten und flexibler zu behandelnden Inhalten mehr Handlungsspielraum. Er ermöglicht eine Reduktion des Angebots einzelner Sender, wie sie der Vorsitzende der ARD in der öffentlichen Anhörung zur Drucksache hier in diesem Hause bereits angekündigt hat und macht damit auch Ressourcen für den Ausbau des digitalen Angebots frei. Die Flexibilisierung des Auftrages führt hoffentlich auch zu einer Verschlankung der Strukturen, wenn Angebote einzelner Spartensender wegfallen. Dies entspricht damit der Position der CDU-Fraktion zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Kurz zusammengefasst: Reformen? Ja. Abschaffen? Nein! Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt eine zentrale Rolle bei der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit validen und frei zugänglichen Informationen ein. Er trägt damit wesentlich zur unabhängigen Meinungsbildung bei und sichert die Demokratie. Der vorliegende Staatsvertrag bietet den Rahmen für Weiterentwicklung und notwendige Anpassungen. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist dies gelungen, jedoch – und auch dies ist festzustellen – nur ein Auftakt für den zwingend gebotenen Reformprozess im öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. Für die AfD jetzt bitte Herr Kumpf.
Mario Kumpf AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Definition von Wahnsinn ist, immer wieder das Gleiche zu tun und andere Ergebnisse zu erwarten – sagte Albert Einstein. Passender kann ein Zitat auf Sie eigentlich nicht abgezielt sein; denn es muss schon bitter für Sie sein, der Aussage des Ministerpräsidenten formal zu entsprechen. Dieser forderte nämlich 2019 stabile Beiträge. Es drohen bereits 20 oder 25 Euro. Ach so, ja, stimmt, ich vergaß: Da war ja Wahlkampf, und da kann man so was schnell, salopp auch sagen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da war kein Wahlkampf!) Aktuell: Die Veruntreuung und Verschwendung bei den Rundfunkanstalten ist allgegenwärtig. Frau Schlesinger bot der Kulturradiochefin 450 000 Euro an. Zusätzliche Leistungen gab es dann für die Intendanten mit Traumgehältern beim MDR von knapp 300 000 Euro plus Alterssicherung. Das ist nicht hinnehmbar. Und doch will man jetzt zum dritten Mal nichts an der Ursache ändern. Im Gegenteil: Man will mehr vom Falschen. Die Forderungen des Ministerpräsidenten sind also wieder in Schall und Rauch aufgegangen. Aber es ist ja bald wieder Wahl, es ist Wahlkampf. Ich denke, da kommt auch wieder so ein Spruch. Dieses Gesetz wird teuer, richtig teuer – doch nicht für Sie, sehr geehrte Abgeordnete. Sie können sich das leisten, Sie brauchen also nicht verängstigt schauen. Es betrifft wieder einmal die Bürger des Landes, deren Abgaben ohnehin schon kaum stemmbar sind. Wer das von Ihnen beschließt, will de facto auch höhere Zahlungen für den Bürger. Wie könnte man das, was Sie hier machen, anders bezeichnen als Heuchelei. Man bestellt effektiv eine und noch eine Beitragserhöhung, um dann vorhersehbar später, Beitragsstabilität zu fordern, wenn die Rechnung kommt. Das ist ja unglaublich. Das beste Beispiel gibt es aus Sachsen-Anhalt 2020. Den Selbstbedienungsladen bestehen lassen, dann die Beitragsanpassung populistisch blockieren mit dem Ziel, ganz sicher vor dem Bundesverfassungsgericht zu scheitern. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) So wird es gemacht. Wir reden hier beim dritten Änderungsvertrag gerade über die Stufe des Selbstbedienungsladens, also des Ladens, in dem Sie auch öfter zu Gast sind. Sie beschließen heute effektiv eine Beitragserhöhung, welche später nur sehr schwierig bis überhaupt nicht mehr abgewendet werden kann. Und das wissen Sie. Am 16.03.2023 haben die Regierungen der Länder, also auch unser Ministerpräsident, übrigens die vierte Änderung beschlossen. Wir beraten gerade die dritte, also offenbar soll das Ganze hier nur abgenickt werden. Sie wollen höhere Beiträge, anders passt das nicht zusammen. Herr Ramelow von den LINKEN aus Thüringen setzt noch einen obendrauf. Er pocht in der „Welt“-Ausgabe vom 18.04.2023 auf Sparsamkeit. Aha. Eiskalt. Man macht das eine und fordert das Gegenteil. Die angebliche Härte der Politik gegenüber der Anstalt zum genannten „Welt“-Artikel ist lediglich eine Show. Es ist ein Taschenspielertrick. Das zeigen auch ein paar größere Verlage, die sich hin und wieder das Restprivileg leisten, mal hier und da wegen der Wettbewerbsverzerrungen der Anstalten zu klagen, obwohl sie wissen, dass es eine Farce ist. Laut Gesetzentwurf kann kein Bürger eine Verletzung des Auftrages vor Gericht geltend machen. Das ist ausdrücklich ausgeschlossen. Man hat also Narrenfreiheit. Wer die öffentliche Anhörung in der Ausschusssitzung am 16. Januar 2023 verfolgt hat, kann diesen Staatsvertrag über Parteigrenzen hinweg zum Wohle der Bürger nur ablehnen. Oder ist es wirklich Ihre Absicht, die Bürger und die unabhängige Presse aus parteipolitischen Gründen in die Pfanne zu hauen? Die eingeladenen Sachverständigen und Verbandsvertreter haben am 16. Januar öffentlich im Live-Stream klar den Zusammenhang zwischen dem uferlosen Auftrag der Rundfunkanstalten und den daraus folgenden Mehrkosten und Beitragserhöhungen dargestellt. Herr Gniffke, der ARD-Chef, hat Mehrkosten ausdrücklich angekündigt. Sagen Sie also nicht, Sie hätten davon nichts gewusst. Mehr noch: Der ARD-Chef hat plastisch dargestellt, was der Staatsvertrag in seiner Lebenswirklichkeit bedeutet, nämlich eine umfassende Marke und meinungsbeherrschende Medienplattform, die sogar die Presse mit ins Boot holen soll. Das geht ans Herz der Kommunisten, oder? Das kann ganz schön teuer werden, und das wird es auch. Das neue Medien- und Meinungsimperium macht vor nichts mehr halt. Amazon Prime, Netflix, Sky usw. usf. sollen in diesen politischen Propagandastrudel einbezogen werden. Sogar die sozialen Medien wie Twitter und Youtube will man einbeziehen. Journalisten und Bürger zahlen das nicht nur mit Beiträgen, die schon eine Frechheit sind – vor allem bezahlen sie es mit ihrer Freiheit. Die Medienkrake der ARD bedroht die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Pfui Teufel!, sage ich nur. (Beifall bei der AfD –
Dirk Panter SPD
Jetzt geht es aber los!) – Herr Panter, einfach zuhören. Ausnahmen bestätigen die Regel. Wenn auch selten, so ist es doch passiert. Sprach doch in erfrischender Ehrlichkeit am 16.01.2023 ein Mitarbeiter des Rundfunks das an, was andere nur notdürftig verschleiern. Es geht den Anstalten um die Beherrschung der Meinung. Nicht die Regierung soll kontrolliert werden, sondern der Bürger wird zwangsbetreut. Das geschieht alles auf Basis eines Staatsvertrages, der von Anfang an ein Irrweg war und nun als solcher fortentwickelt wird. Ist das noch Rundfunk? Filmförderung, Presse, das formale Geschäftsfeld der Videotheken oder sogar Suchmaschinen und Presseportale – das ist absurd. Weniger Rundfunk, dafür mehr Staatsfunk! Das Zauberwort Medienkonvergenzen fällt oft. Auch das ist wieder eine Worthülse. Videotheken, Presse, der Kinofilm, Stammtische, Foren und Meinungsäußerungen: All dies sind den Älteren vertraute Kategorien, die auch in gewandelter Form nicht plötzlich alle ganz und gar Rundfunk im Sinne des Grundgesetzes geworden sind. Ein Medienimperium im Sinne der ARD hat nichts mit einer Bestands- und Entwicklungsgarantie zu tun. Hier geht es darum: Man, uns laufen die Zuschauer weg, aber wir verfolgen sie treu nach dem Motto „Wir denken für Sie, liebe Bürger“. Das ist verfassungsrechtlich und selbst europarechtlich mehr als heikel. (Sören Voigt, CDU: Na klar!) Die Idee, alles unter dem extrem weiten Begriff der Telemedien über einen Kamm zu scheren und das auch noch zu wollen, war und ist der Kern des Medienstaatsvertrages. Das muss man in aller Deutlichkeit ansprechen und zurückweisen. (Beifall bei der AfD) Die weltanschauliche Grundlage ist autoritär. Das Ergebnis kann dementsprechend nur auf einen Staatsmedienanbieter hinauslaufen. Fake News, Filterblasen, Echokammern, also auch Stammtische, das Wohnzimmer, die Gerüchteküche, der Pausenraum und die Meinungsfreiheit an sich – sind das Ihre Feindbilder? Natürlich sind das Ihre Feindbilder. Es ist in der Gesetzesbegründung ja ausgewiesen, was das Ziel ist: nämlich die Schaffung eines von öffentlich-rechtlichen Qualitätsmaßstäben geprägten Kommunikations- und Debattenraums, Seite 3 und Seite 10. Merkt die Staatsregierung, was sie da macht? Merken Sie, sehr geehrte Abgeordnete, was hier passiert, oder schwelgen Sie bereits im sektenartigen Propagandataumel? Was hat das denn noch mit freiheitlich-demokratischer Grundordnung und Meinungsfreiheit zu tun? Richtig, überhaupt nichts, genauso viel wie einst die „Aktuelle Kamera“. Eine Konvergenz anderer Art zeichnet sich hier ab. Zur eigenen Plattform, zum eigenen Portal ist zwar im Staatsvertrag nichts gesagt worden, aber ich sage das Stichwort Narrenfreiheit. Schon die gegenwärtige Praxis lässt ahnen, wohin die Reise geht, nämlich zum nationalen Meinungsmonopolisten. So zählt zum Beispiel die Condat AG die Rundfunkanstalt zu ihren Kunden. Dieser Anbieter, großzügig gesponsert von Steuergeldern, finanziert Faktenchecks, die die Bürger gut bezahlen müssen. Sie bezahlen also die Horch-undGuck-Aktionen und Spitzeleien selbst, mit denen Nutzerinhalte verwaltet und moderiert werden. Auch Plattformen stehen dort zur Verfügung. Irre, was? Es gibt auch Projekte, welche es ermöglichen, neu aufkommende Probleme, Meinungen, Themen zu erkennen und Stimmen und Risiken in den verschiedenen Bevölkerungsgruppen einzuschätzen. Das ist doch Wahnsinn! Lassen Sie das einmal sacken und besuchen Sie diese Seiten, bevor sie geändert werden. Eine Liste können Sie sich im Nachgang gern bei mir abholen. Ich lese sie jetzt nicht alle vor. Das ist nichts anderes als eine Mischung von Wahrheitsministerium und Bespitzelung. Beides passt bestens unter die blassen Begriffe Portal und Empfehlungssysteme, die im Staatsvertrag stehen. Was glauben Sie, welche Inhalte und Anbieter da empfohlen werden? Veranstaltungen der Staatsregierung vielleicht, die dafür Mitarbeiter des MDR bezahlt? Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Klar ist: Die Anbieterseite der „Wahrheit“ ist geklärt. Das machen die sogenannten Rundfunkanstalten. Man setzt sich frech an den digitalen Stammtisch und drängt sich dort auf. Sehr geehrte Abgeordnete! Die Bürger lassen sich das Denken nicht verbieten oder abtrainieren, schon gar nicht in Sachsen, und das ist gut so. Das Maximum an staatlicher Deutungsmacht ist schon längst erreicht. Kehren Sie also von Ihrem Irrweg um und stellen Sie sich vom Kopf auf die Füße, damit das Hirn endlich wieder arbeiten kann. (Beifall bei der AfD) Machen Sie Politik mit der Bevölkerung anstatt gegen sie. Statt größenwahnsinnigem Aufbau muss der Rundfunk gestrafft, entschlackt, geschrumpft und wirklich modernisiert werden. Wenn das nicht möglich ist, muss dieser ausgelöscht werden; (Dirk Panter, SPD: „Ausgelöscht“?) denn wirkliche politikneutrale Bildung und Kultur (Dirk Panter, SPD: „Ausgelöscht“?) kann und darf unseren Landsleuten nicht schaden, (Christian Hartmann, CDU: Es geht hier wohl um eine „Endlösung“!) wie es das bis dato tut und der Fall ist, und das in voller Bandbreite. (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN) Lösen Sie sich endlich von den Schnallen Ihrer Zwangsjacke, in der Sie eingezwängt sind, und werden Sie endlich ein Teil der Lösung. Stimmen Sie dem Vorhaben nicht zu! Guten Tag. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kumpf für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Antje Feiks.
Antje Feiks Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Zweite Medienänderungsstaatsvertrag liegt noch kein Jahr zurück, und der Vierte wirft schon seine Schatten voraus. Es ist also fast schon Routine – aber nicht ganz, sollte doch dieser Dritte Änderungsstaatsvertrag sich schwerpunktmäßig mit dem Programmauftrag und der Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschäftigen. Die Erwartungen waren entsprechend groß. Herausgekommen ist die gemeinsame Schnittmenge von 16 Landesregierungen, und die ist dann doch eher klein. Ändern können wir als Landtag an dem Ergebnis nichts. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, klarzumachen, welche Erwartungen DIE LINKE an eine Aufgaben- und Strukturreform der öffentlich-rechtlichen Medien hatte und immer noch hat. Wir LINKEN befürworten und verteidigen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber wir müssen dabei auch nichts schönreden. Ich würde mich bei meiner Kritik auf den Inhalt des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags beziehen und nicht von Videotheken und anderem sprechen. Beginnen wir einmal damit, für wen der öffentlich-rechtliche Rundfunk da ist. „Für alle“, heißt es jetzt neu im Staatsvertrag. Das lässt in unseren Augen zu viel Spielraum für Interpretationen. Die Formulierung darf zum Beispiel nicht als Begründung dafür dienen, dass auch schlechter Journalismus und seichte Unterhaltung noch Zuschauer finden und schon allein deshalb gerechtfertigt sind – wie es in der Vergangenheit leider zu oft der Fall war. Nein, öffentlich-rechtlicher Rundfunk muss sich gerade dadurch auszeichnen, dass er das bietet, was in einer privatwirtschaftlichen, allein am kommerziellen Erfolg ausgerichteten Medienwelt zu kurz kommt: Qualitätsjournalismus und anspruchsvolle Unterhaltung. Darauf müssen sich Zuschauerinnen und Zuschauer, müssen sich Zuhörerinnen und Zuhörer verlassen können. Davon ist die Formulierung jedoch weit entfernt. Nehmen wir weiter das Schlagloch – das war ein Freud‘scher Versprecher –, das Schlagwort „Flexibilisierung der Angebote“ in den Blick. Natürlich gehen wir davon aus, dass nicht alles so bleiben muss, wie es ist. Heute sind die Zuschauerinnen und Zuschauer weder an ihre regionalen Sendeanstalten noch an feste Sendezeiten gebunden. Es ist daher vermutlich nicht mehr nötig, dass alle dritten Programme artgleiche Verbrauchermagazine, Gesundheits- oder Ratgebersendungen produzieren. Hier könnte durch Kooperation wirklich gespart und verschlankt werden. Auch bei den 59 Hörfunkprogrammen kann reduziert werden. Um nicht missverstanden zu werden: Ich will nicht, dass am Ende nur ein einziges Klassikradio, ein Infokanal und eine Schlagerwelle übrig bleiben – es muss eine Auswahl geben. Aber vielleicht doch etwas weniger, dafür aber überschaubarer und qualitativ hochwertiger. Die regionalen Medienanstalten der ARD bedienen heute nicht mehr nur ein Sendegebiet, sondern sie haben vielmehr die Verantwortung, Informationen, Bildung und Kultur aus ihrem Zuständigkeitsbereich für den gesamten deutschsprachigen Raum aufzubereiten. Diese Art der Flexibilisierung findet sich allerdings im neuen Staatsvertrag nicht. Stattdessen sehen wir Flexibilisierung an der falschen Stelle; denn theoretisch kann der Kinderkanal künftig zur Disposition gestellt werden. Ich behaupte nicht, dass das bei ARD und ZDF aktuell irgendjemand möchte; allerdings lastet auf den Anstalten ein enormer Einsparungs- und Kostendruck. Genau hier wäre ein entgegengesetztes Signal notwendig gewesen: Der Kinderkanal und das Jugendangebot Funk hätten ausdrücklich beauftragt und von der Kür zur Pflicht erhoben werden müssen. Der Programmanteil der Kinder- und Jugendangebote, egal ob Fernsehen, Hörfunk oder online, muss deutlich erhöht werden. Bisher gaben ARD und ZDF für Kinderangebote 1,2 % ihres Gesamtetats aus. Der Bevölkerungsanteil der unter Zwölfjährigen beträgt aber 12 %; das heißt, er ist zehn Mal so hoch. Der Blick in die Zukunft hört aber nicht bei den Kinder- und Jugendangeboten auf. Perspektivisch muss es eine Aufgabe öffentlich-rechtlicher Medien sein, wieder gemeinsame digitale Gesprächsräume für unsere Gesellschaft zu schaffen, die gegenwärtig in Echokammern sogenannter sozialer Netzwerke mit undurchschaubaren Algorithmen zerfallen. Ich weiß, das ist sehr leicht gesagt und viel schwerer zu realisieren. Aber wenn wir wollen, dass es auch künftig eine faktenbasierte gemeinsame Wirklichkeit gibt, müssen wir uns dieser Aufgabe stellen. Auch davon steht nichts im vorliegenden Text. Ein weiterer Punkt. Warum werden mit Beitragsgeldern erstellte Programmangebote noch immer depubliziert? Aus unserer Sicht müssen sie dauerhaft zugänglich sein. Öffentlich-rechtliche Medien müssen zum digitalen Gedächtnis der Gesellschaft werden. Es mag sein, dass das an technische Grenzen stößt – an medienrechtliche sollte es jedenfalls nicht stoßen. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD) Ich könnte die Aufzählung unserer Kritikpunkte fortsetzen, will am Ende aber doch noch etwas zum Geld sagen, war doch das Dogma der Beitragsstabilität aus unserer Sicht der falsche Ausgangspunkt der Debatte. Die Vorstellung, in der gegenwärtigen Zeit mit ihrer galoppierenden Inflation und den wachsenden Umsätzen kommerzieller Medien könnte man Rundfunkbeiträge dauerhaft absolut begrenzen, ist absurd. Aber das heißt nicht, dass wir uns dem Geldbeutel der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler nicht verpflichtet fühlen. Uns geht es bei der Diskussion vor allem um die Frage, wofür Geld ausgegeben wird: nicht für hohe Intendantengehälter oder überteuerte Sportrechte, sondern zum Beispiel für eine faire und angemessene Bezahlung der zuliefernden Produktionsfirmen und der vielen freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anstalten, von denen wir auch einen wesentlich höheren Anteil festangestellt sähen, da sie dauerhafte Aufgaben wegtragen. Diese Themen haben es bisher übrigens noch nie in die verbindlichen Texte der Medienstaatsverträge geschafft, sondern allenfalls in unverbindliche Protokollerklärungen. Aus den genannten Gründen erachten wir den vorliegenden Staatsvertrag als ungenügend und lehnen ihn ab. Aber wir werden weiter dafür kämpfen, dass die wirklich wichtigen Aufgaben endlich angegangen werden. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Dirk Panter, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Anje Feiks für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Frau Dr. Maicher.
Dr. Claudia Maicher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem die Zustände im RBB im letzten Jahr aufgedeckt wurden, hat die öffentliche Diskussion über den öffentlichrechtlichen Rundfunk noch einmal deutlich an Brisanz gewonnen. Zu Recht wurden Konsequenzen gefordert, und die Länder steuern nun nach. Der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag hat die Landtage bereits erreicht. Heute geht es aber um den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag und damit um die Grundfrage, welchen Auftrag der öffentlich-rechtliche Rundfunk heute und vor allem in Zukunft wahrnehmen soll. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte daran erinnern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur dann seine Funktion für die Demokratie erfüllen kann, wenn er mit der gesellschaftlichen und medialen Entwicklung mitgeht. Die Anstalten müssen ihre Angebote dringend reformieren, um eine breite Akzeptanz und Nutzung zu erreichen. Dafür muss die Politik, dafür müssen wir einen passenden Rahmen setzen. Wir BÜNDNISGRÜNEN haben hier immer wieder darauf hingewiesen – und das auch mit eigenen Fraktionsbeschlüssen unterlegt –, dass es neben der Effizienzsteigerung eine zeitgemäße Angebotsentwicklung braucht. Wir können nicht hinnehmen, dass Teile der Gesellschaft nicht erreicht werden und die gesellschaftliche Vielfalt zu wenig abgebildet wird. Die öffentlich-rechtliche Qualität ist unverzichtbar in einer digitalen Welt, in einer sich rasant wandelnden, krisengeprägten Gesellschaft, in einer Zeit, in der Falschmeldungen und immer weiter um sich greifender Populismus an der Tagesordnung sind. Ein zentraler Punkt des Staatsvertrags betrifft den Auftrag. Er wird nicht gänzlich neu definiert, aber er wird geschärft. Oberste Ziele sind eine breite Zielgruppenstrategie und ein hoher Qualitätsanspruch. Unterhaltung bleibt ein wichtiger Angebotsbereich, soll aber weniger auf Massengeschmack und Quote fixiert sein. Gerade mit fiktionalen Formaten können breitere Bevölkerungsgruppen mit meinungsbildenden Angeboten erreicht werden, jenseits von verbaler Auseinandersetzung zwischen Politik, Wissenschaft und Interessengruppen. Wir BÜNDNISGRÜNEN begrüßen vor allem auch die stärkere Ausrichtung auf Kinder, auf Jugendliche, auf junge Menschen, auf Inklusion sowie auf die Vielfalt der Lebensrealitäten in unserem Land. Dass nicht nur die Inhalte stärker am Gemeinwohl orientiert werden, sondern auch das Auffinden der Inhalte, wird zu einer neuen Schlüsselfunktion der öffentlich-rechtlichen Medien innerhalb des dualen Mediensystems. Der Staatsvertrag hebt deshalb auf Empfehlungsalgorithmen ab, die nicht die Aufmerksamkeitslenkung der TechKonzerne nachahmen, sondern vielfältige Perspektiven sichtbar machen und gesellschaftlicher Spaltung entgegenwirken. Durch die Flexibilisierung der Ausspielwege werden einzelne Spartenkanäle nicht mehr von der Politik festgelegt. Die Anstalten entscheiden künftig selbst, wie sie welche Zielgruppen erreichen: ob über lineares Programm oder zeitunabhängige Abrufangebote und auch internetspezifische Angebote. Ich finde, es ist gut, dass das nicht als Sparprojekt angelegt ist. Ich will es hier noch einmal klar sagen: Das ist kein Kostensenkungsstaatsvertrag, und das ist gut so. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll durch die Flexibilisierung aber auch nicht größer werden, sondern besser. Er muss den neuen Handlungsspielraum für eine zielgenaue, effiziente und datenbasierte Verbreitungsstrategie nutzen, und zwar übergreifend über das öffentlich-rechtliche Angebot, über den gesamten Verbund. Wie man auf bisher noch wenig erreichte Zielgruppen zugeht und auch neue Formate erprobt, dafür kann die Entwicklungsstrategie des MDR ein Vorbild sein. Die Entwicklung hin zu einer gemeinsamen Plattform ist ein weiterer wesentlicher Faktor für das Gesamtgewicht am Medienmarkt. Es kommt dabei aber auch auf eine gute Wahrnehmbarkeit regionaler Inhalte und themenspezifischer Angebote sowie auf bedarfsgerechte Verweildauern an. Uns GRÜNEN fehlt bei der Plattformstrategie noch die Kooperation mit weiteren Anbietern von Public-value-Inhalten. Die Verknüpfung mit anderen öffentlich finanzierten Inhalten, zum Beispiel über Museen, Theater, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, hat ein großes Potenzial. Wir begrüßen die stärkere gesellschaftliche Beteiligung an der Angebotsentwicklung, indem die Gremien entsprechende Maßstäbe aufstellen. Die Leistungsfähigkeit der Gremien wird dann zusammen mit Regelungen zu Transparenz und Compliance im Vierten Medienänderungsstaatsvertrag Thema sein. Der effiziente Umgang mit den Beitragsgeldern durch Bündelung von Verwaltung und Programmaufwand sowie die Regelung zur Finanzierung werden in weiteren Staatsvertragsverfahren zu klären sein. Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heute vorliegende Staatsvertrag gibt als wichtiger Zwischenschritt innerhalb der Gesamtreform einen Modernisierungsschub hin zu einem zukunftsfähigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Dienste des Gemeinwohls. Dieser ist unverzichtbar für die demokratische Meinungsbildung und deswegen werden wir ihm zustimmen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Dr. Maicher für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Dirk Panter.
Dirk Panter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir reden über den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Nun ist inhaltlich viel gesagt worden, aber ich bin immer noch erschüttert über die Ausführungen des Kollegen Kumpf von der AfD-Fraktion, der noch nicht mal die Chuzpe hat, anwesend zu sein, wenn wir zu seinen Ausführungen Stellung nehmen. Ich kann ihn im Saal nicht erkennen, oder entgeht mir etwas? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: So, geht es jetzt los?) – Ja, wahrscheinlich ist er unter den Tisch geklettert. Das hätte ich nach diesen Ausführungen auch gemacht. Offensichtlich hat der Kollege Gahler sie ihm aufgeschrieben und er hat sie einfach nur abgelesen. Er hätte sich aber vorher einmal informieren sollen. Es geht im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag um den Programmauftrag und Strukturoptimierung. Und dazu hätte ich gern von der AfD-Fraktion einmal ein paar Ausführungen gehört. Denn dieser Medienänderungsstaatsvertrag soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine aktualisierte Grundlage stellen. Wir sind davon überzeugt, dass er das tut, und wir werden diesem Staatsvertrag zustimmen. Wenn ich aber höre, dass hier vermeintliche Experten zitiert werden, die die AfD-Fraktion bestellt hat, die von einem „uferlosen Auftrag“ sprechen und dann der Kollege Kumpf der ARD „Verfassungsbruch“ vorwirft und das von einer Fraktion, die noch nicht einmal zum Thema Grundversorgung und dazu, was das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, hier ordentlich vortragen kann, dann muss ich sagen, bin ich wirklich erschüttert. (Beifall bei der SPD) Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist vielfältig ausgeurteilt, auch vom Bundesverfassungsgericht. Man kann Gesetze ändern. Dazu braucht man Mehrheiten. Wenn man die nicht hat, muss man das zur Kenntnis nehmen und dann um Meinungsänderungen oder Mehrheiten kämpfen. Hier aber nur mit Schmutz zu werfen, in der Hoffnung, dass irgendetwas hängen bleibt, das wird der Sache sicherlich nicht gerecht. Es geht aber noch viel weiter. Wenn ich hier Vokabeln oder Sätze höre wie „muss ausgelöscht werden“, dann ist diese Rhetorik entlarvend und ich darf sagen, es widert mich an. Sie haben gesagt, Herr Kumpf: „Dann muss es ausgelöscht werden.“ (Mario Kumpf, AfD: Das ist ein Fachbegriff. Kann man bei Wikipedia nachlesen!) Sie sollten sich etwas schämen bei solch einer Rhetorik. Wir wissen ganz genau, wo die angelehnt ist. Wie gesagt, das widert mich nur noch an. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen – und das ist auch der Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks – einen kritischen, einen unabhängigen, einen staatsfernen und einen professionellen Journalismus. (Zuruf von der AfD: Unabhängigkeit!) Ich finde, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk das leistet. Das sehen Sie anders, das ist mir klar. Aber gerade weil ich der Meinung bin, dass er das leistet und weil ich ihn verteidige, sehe ich ihn mitnichten unkritisch. Das habe ich hier vorn schon des Öfteren gesagt. Weil ich ihn gegen seine Feinde verteidigen möchte, gehe ich kritisch mit ihm um, bin der Meinung, dass es Reformbedarf gibt – da gibt es gar keine Frage –, aber das, was hier vor allen Dingen von der AfD-Fraktion vorgetragen wird, ist keine kritische Auseinandersetzung im Sinne von Verbesserung. Das ist pure Propaganda. Sie haben kein Interesse daran, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterzuentwickeln. Wir als SPD-Fraktion – und ich darf an der Stelle für die anderen Fraktionen mitsprechen –, haben das Interesse, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterzuentwickeln, damit sich auch in Zukunft Anspruch und Wirklichkeit im Einklang befinden. Daran werden wir weiterhin arbeiten. Es wurde gerade erwähnt, dass wir auch einen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag vorgelegt bekommen. Dem dritten stimmen wir gern zu, damit wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterentwickeln können. Zu den Ausführungen der AfD-Fraktion ist das Nötige gesagt, und wir bitten den Rest des Plenums um Zustimmung. Danke. (Beifall bei der SPD –
Timo Schreyer AfD
Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe! – Mario Kumpf, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Dirk Panter für die SPD-Fraktion. Ich sehe jetzt Herrn Kumpf am Mikrofon, bitte.
Mario Kumpf AfD
Ich möchte eine Kurzintervention vortragen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön.
Mario Kumpf AfD
Herr Panter, nur ganz kurz: Sie ziehen sich immer an den groteskesten Sachen hoch und zu dem Wort „ausgelöscht“ gebe ich Ihnen einen Tipp. Das Einfachste ist für Sie vielleicht, das Wort zu googeln. Da werden Sie feststellen, dass es sehr viele Definitionen von „ausgelöscht“ gibt. Man kann Kerzen auslöschen, man kann sehr viele Sachen auslöschen. Es bedeutet ganz einfach, dass man etwas wegrationalisiert. Wenn der Begriff Sie auch wieder stört, dann gebe ich Ihnen noch einen Tipp. Am besten, Sie gehen einmal in die Schreibwarenhandlung, dort gibt es sogenannte Killerstifte. Nicht, dass es wieder falsch verstanden wird, dort steht drauf, man kann etwas wegrationalisieren, man kann ein geschriebenes Wort löschen. Das wollte ich noch einmal erklären. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Das sagen die, die sich aufregen, dass der Osten tickt!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Panter, bitte.
Dirk Panter SPD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kumpf! Sie haben nicht über Worte gesprochen, die man weglöscht mit einem Radiergummi oder Tintenkiller. Sie haben vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesprochen. Da schauen wir gern ins Protokoll. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, genau zuzuhören, was Sie sagen. Ich habe auch zugehört, was Ihr Kollege Fraktionsvorsitzender über die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesagt hat. Von Zeit zu Zeit – Sie versuchen es immer irgendwie zu bemänteln – entlarven Sie sich und dann bedienen Sie sich einer Sprache, der man sich schon einmal vor 80, 90 Jahren bedient hatte. Und das ist infam! (Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN – Widerspruch bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Erwiderung von Dirk Panter auf die Kurzintervention von Herrn Kumpf. (Thomas Thumm, AfD: Immer die gleiche Leier! – Unruhe im Saal) Ich bitte ein bisschen um Ruhe, weil wir jetzt in eine zweite Rederunde gehen. Es spricht Herr Kollege Pohle für die CDU-Fraktion. Bitte schön.
Ronald Pohle CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank! Ich muss gestehen, ich hatte mich jetzt auf eine zweite Rederunde gar nicht vorbereitet – Ich möchte mich noch einmal bei meinem Kollegen Fritzsche für seine äußerst gelungene Darstellung des Sachverhalts bedanken –, aber der Redebeitrag von Herrn Kumpf hat mich doch noch einmal hergetrieben. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die großen medialen Themen beschäftigen uns mehrmals in dieser Legislaturperiode. Es sind die Medienstaatsverträge und Gebührenrundfunkstaatsverträge, welche in Abstimmung aller Bundesländer beraten und abgestimmt werden. Es ist also auch ein Auftrag der Staatsregierung, mit dem Parlament zu kommunizieren, Anregungen aufzunehmen und diese bestenfalls in die Verhandlungen mit den weiteren Ländern einzubringen. Wir haben in dieser Legislaturperiode zum Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk verschiedene Redebeiträge der CDU-Fraktion von Kollegen Nowak und mir gehört. Seit dem Jahr 2019 und 2022 haben wir einen kritischen Blick auf die verschiedenen Themen gesetzt. Insbesondere die Notwendigkeit von Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunkt hat dabei immer eine Rolle gespielt. Kollege Nowak hat als medienpolitischer Sprecher immer wieder auf die Auftragsdebatte abgestellt und dabei weitere Aspekte wie Probleme bei den Gremien bezüglich Kontrolle und Impulse angesprochen. Meine wesentlichen Ansätze waren die Kritiken der KEF in ihrem zweijährigen Berichtsturnus. Warum habe ich diesen Ansatz erwähnt? Die vielfältigen Befassungen zu thematisch unterschiedlichen Staatsverträgen führen eben nicht zu Reformen innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich sehe es als meine Pflicht im Rahmen der öffentlichen Debatte an, die Verantwortung der politischen Ebene anzusprechen. Dazu bedarf es natürlich nicht des Redebeitrags von Kollegen Kumpf, der jetzt auch unkonzentriert ist. Er hat es aber zumindest erwähnt, dass er bei der Anhörung am 16.01.2023 offensichtlich zugegen war, doch eine Wortmeldung vonseiten des Herrn Kumpf konnten wir nicht erkennen. Insofern haben wir seit etwa 2022 die öffentliche Debatte zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – aus unterschiedlichen Gründen – Fahrt aufnehmen sehen. Ein Zusammenhang ist die in der Debatte stehende Rundfunkgebühr. Diese wiederum entsteht nicht im luftleeren Raum, sondern hat ihre Ursache im Finanzbedarf der Anstalten, der wiederum durch die KEF geprüft wird. Es ist eben nicht in der Bevölkerung vermittelbar, wenn wir uns ständig neuen Staatsverträgen widmen, die keine grundsätzlichen Reformen mit positiver finanzieller Wirkung und Einsparung beinhalten. In einer letzten Aktuellen Debatte hatte ich darauf verwiesen, dass es eine schwierige Herausforderung darstellt, dass sich sämtliche Bundesländer auf grundständige Reformen verständigen. Das wäre wohl aussichtslos. – Herr Kumpf, es wäre schön, wenn Sie dem Wortbeitrag von mir vielleicht mit beiwohnen und ihn verinnerlichen würden; denn Ihre gestellten Forderungen sind schwer umsetzbar. Sie haben die Inhalte der Rundfunkverträge wahrscheinlich nicht so richtig verstanden. – Aber insofern wäre es wichtig, dass vom Freistaat Sachsen Impulse für notwendige Reformen kommen und wir diese im Parlament besprechen sowie durch unsere Staatsregierung in den Verhandlungen auf Länderebene platziert sehen. Dazu bedarf es nicht des Redebeitrags von Kollegen Kumpf. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Pohle für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann spricht Herr Staatsminister Schenk; bitte schön. Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Während heute die Ratifizierung des vorliegenden Dritten Medienänderungsstaatsvertrages ansteht, haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am 16.03.2023 bereits den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag beschlossen und zur Vorunterrichtung freigegeben. Diese rasche Abfolge von Änderungsstaatsverträgen ist in dieser Form selbst für den Medienbereich ungewöhnlich und unter anderem sicherlich den Vorkommnissen des letzten Jahres beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere beim rbb, geschuldet. Im Lichte der Ereignisse beim RBB scheinen die mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag aufgegriffenen Reformen dringender denn je. Das gilt insbesondere für die Stärkung der Gremien; denn den internen Kontrollgremien, beispielsweise einem Rundfunkrat, kommt bei diesen Reformen eine zentrale Rolle zu – sowohl hinsichtlich der Kontrolle der Auftragserfüllung als auch der sparsamen Verwendung von Rundfunkbeitragsmitteln. Sie sind die tragende Säule eines unabhängigen, staatsfernen, plural gesicherten öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Daher geht es im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag auch um die Stärkung der Gremien bei Fragen der wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung. Zudem geht es um die mindestens genauso wichtige Frage, ob und wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag ausreichend erfüllt. Auch in diesem Punkt werden die Gremien stärker eingebunden, indem sie Richtlinien mit inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards ausstellen. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag stellt zudem wichtige Weichen im Bereich des Auftrags und der Beauftragung. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Gern.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatsminister, halten Sie es mit dem Gebot der Sparsamkeit für vereinbar, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine ach so überzeugenden Beiträge auch noch mit Beitragszahlermitteln, zum Beispiel bei Youtube oder anderen Social Media, bewirbt, also quasi in Konkurrenz zu anderen tritt und damit wirklich unnötig überzeugende, aber auch ohne die Bewerbung angebotene Mittel dann noch bewirbt? Ist das sparsam? Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundesangelegenheiten und Medien: Sie vermengen hier die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, alle Bevölkerungsgruppen zu erreichen: Alte, Junge, Ältere, verschiedene thematische Inhalte, und dazu ist es notwendig, unterschiedliche Ausspielwege zu nutzen. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen. Das alles muss im Rahmen eines vom Bundesverfassungsgericht beschriebenen Verfahrens, bedarfsorientierte Anmeldung, geregelt werden. Insofern stellt sich an dieser Stelle überhaupt nicht die Frage, in welcher Form diese Dinge ausgespielt werden, sondern es geht darum, einen breiten Kreis von Menschen in der Bevölkerung mit einem Angebot des öffentlichrechtlichen Rundfunks zu erreichen. Das ist sein Auftrag. Er hat sich nicht danach zu richten, ob es eine Quote gibt, in welchem Umfang sie erreicht wird, sondern es muss ein breites Angebot für die gesamte Bevölkerung erreicht werden. Deshalb ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft und essenziell für die freie Meinungsbildung dort. Aus diesem Grund wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch den Beitrag finanziert. Damit wird er in die Lage versetzt, ein Angebot für alle anzubieten, das zur inhaltlichen Vielfalt beiträgt, wie sie allein über den freien Markt gerade nicht gewährleistet werden kann. Das Angebot soll dem Umstand Rechnung tragen, dass aufgrund der Beitragsfinanzierung Möglichkeiten der Programmschaltung eröffnet werden, die sich nicht allein durch Quotenorientierung auszeichnen, sondern durch Qualität, Innovation, Differenzierung, eigene Impulse und vielfältige Perspektiven. Inhalte mit allein unterhaltender Zielsetzung sind weiterhin umfasst, müssen aber in einem besonderen Maße dem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen. Ein weiterer Kernpunkt der Reform ist die Flexibilisierung. Flexibilisierung bedeutet, dass bislang fest für die Ausstrahlung im linearen Fernsehen vorgeschriebene Programme in Onlineangebote überführt oder gegebenenfalls gänzlich eingestellt werden können. Dabei ist sicherzustellen, dass durch Überführung oder Austausch kein Mehrbedarf entsteht. Damit wird den Anstalten ein Spielraum eingeräumt, den sie verantwortungsbewusst nutzen müssen. Die Anstalten haben die Chance, sich einer wirklichen Reform zu öffnen. Aktuell vom neuen ARD-Vorsitzenden Gniffke ins Spiel gebrachte Veränderungen weisen in die richtige Richtung. Nicht zuletzt geht es um die Erweiterung der Möglichkeiten beim Telemedienangebot in den Mediatheken ohne eine Ausstrahlung vorab im linearen Fernsehprogramm. Zudem wird die Verpflichtung zur Entwicklung einer gemeinsamen Plattformstrategie aufgenommen. Sie soll es ermöglichen, publizistische, technische und wirtschaftliche Synergieeffekte zu heben und zugleich Nutzerinteressen gerecht zu werden. Die Neuregelungen sollen sicherstellen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig unter den Bedingungen der modernen Massenkommunikation seinem verfassungsrechtlichen Informationsauftrag nachkommen kann. Daher bitte ich Sie: Stimmen Sie dem Gesetz zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge zu, und sorgen Sie dafür, einen wichtigen Reformschritt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland zu ermöglichen! Wenn alle Länder den vorliegenden Änderungsstaatsvertrag in der ersten Jahreshälfte 2023 ratifizieren, wird er zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schenk. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag in der Drucksache 7/11327, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus in der Drucksache 7/13142. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich schlage Ihnen auch hier vor, wenn Sie damit einverstanden sind, im Block abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Sächsischen Tierschutzgesetz und zu weiteren Drucksache 7/12058, Drucksache 7/13143, für Soziales und Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Wendt, das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren, wir können dann zur Abstimmung über diesen Gesetzentwurf kommen. Aufgerufen ist – ich wiederhole – das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses – das ist schon gesagt. Es liegen keine Änderungsanträge vor – das habe ich auch schon gesagt. Hier wieder meine Frage: Sind Sie damit einverstanden, dass wir im Block abstimmen, oder soll artikelweise abgestimmt werden? – Herr Staatsminister Piwarz sagt im Block. Dann stimmen wir im Block ab. (Zurufe) – Bitte? – Dann würden wir das genauso machen, und zwar stimmen wir ab über die Überschrift, Artikel 1 und Artikel 2. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit an Stimmen dafür ist dem Entwurf zugestimmt. Meine Damen und Herren, wir gehen trotzdem noch einmal in die Schlussabstimmung, und zwar in die Schlussabstimmung über das Gesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Stimmen dagegen und einer Mehrheit an Stimmen dafür ist diesem Gesetzentwurf entsprochen und das Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, es liegt uns ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Gibt es Widerspruch gegen die Dringlichkeit? – Ich sehe keinen. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen und der Tagesordnungspunkt 7 beendet. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Ausführungsgesetzes zum tierschutzrechtlichen Vorschriften Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Gesellschaftlichen Zusammenhalt Wir stimmen über die neue Überschrift Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 3 Inkrafttreten ab. Ich stelle den Entwurf Erstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierschutzgesetz und zu weiteren tierschutzrechtlichen Vorschriften zur Abstimmung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem so entsprochen, und zwar einstimmig. Wir kommen noch einmal in die Schlussabstimmung. Wer für dieses Gesetz stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Mitmachen ist angesagt! – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Stimmenenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/12945, Drucksache 7/13144, Beschlussempfehlung Auch hierzu ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter, Herr Barth, das Wort? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes. Grundlage unseres Beschlusses ist die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Auch hier meine Frage: Ist es in Ordnung, dass wir im Block abstimmen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sehr wohl, Frau Präsidentin!) – Sehr gut, das ist ganz wunderbar. – Dann stimmen wir über die Überschrift, Artikel 1 Änderung des Sächsischen Tagesordnungspunkt Aktive Mobilität stärken – Drucksache 7/13065, Antrag der Fraktionen Die Fraktionen können wie üblich Stellung nehmen. Ich bitte als Erstes für die CDU-Fraktion Herrn Kollegen Flemming nach vorn.
Ingo Flemming CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Antrag kommen wir einer Vereinbarung in unserem Koalitionsvertrag nach, beim Thema Mobilität einen Fokus auf den Fußverkehr zu richten. Zu oft fristet der Fußverkehr in der Verkehrsplanung eine untergeordnete und nachrangige Rolle. Viel zu oft erkennen wir, dass zum Beispiel Fußwegachsen oder Gehwege als Anlagen zur Sicherheit von Fußgängern nachrangig behandelt werden oder nur geringfügige Bedeutung finden. Dabei sagt uns der sogenannte Modal Split – die Gliederung des Gesamtverkehrs in die verschiedenen Verkehrsarten wie Autoverkehr, ÖPNV, Fußverkehr und Fahrradverkehr –, dass heutzutage in den Großstädten circa 26 % des Verkehrs in Dresden oder 28 % des Verkehrs in Leipzig Fußverkehr ist – in den mittelgroßen Städten sogar bis zu einem Drittel. Interessanterweise lag der Fußgängerverkehr in den 1980er- und 1990er-Jahren höher. Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Reisekostengesetzes Gesetzentwurf der Staatsregierung des Haushalts- und Finanzausschusses Reisekostengesetzes, Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis und Artikel 3 Inkrafttreten ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Stimmen dagegen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist das einstimmig. Wir kommen wie üblich zur Schlussabstimmung zum Gesetz zur Änderung des Sächsischen Reisekostengesetzes. Wer jetzt noch einmal dafür stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Herzlichen Dank. Stimmen dagegen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich rufe auf Fußverkehr attraktiver machen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD Interessant ist auch, dass gerade die jungen, aber auch die älteren Menschen über 65 Jahre überdurchschnittlich häufig zu Fuß gehen. Zumindest den Senioren kann man unterstellen, dass sie die Vorteile des Fortbewegens zu Fuß zu schätzen wissen. (Sebastian Wippel, AfD: Die können sich auch kein Auto mehr leisten!) Grund genug, sich des Themas anzunehmen. Im Fokus des Antrags stehen die Förderung von Gehwegsanierungen und die Verbesserung der Sicherheit des Fuß- und Radverkehrs sowie der Barrierefreiheit. Dies soll mit Nahmobilitäts-Checks begleitet werden und ist im Doppelhaushalt so auch abgebildet. Mit der Einführung des neuen Beratungs- und Unterstützungsangebots Fußverkehrs-Check sollen die Kommunen nicht nur bei der Verbesserung der örtlichen Fußverkehrssituation unterstützt werden, sondern erhalten gleichzeitig zusätzliche Werkzeuge zur Verbesserung der Schulwegesicherheit und zur Herstellung der Barrierefreiheit nach dem Personenbeförderungsgesetz. Aktive Mobilität ist ein wichtiger Faktor für eine gesunde Gesellschaft. Um dies zu fördern, müssen wir den Fußverkehr attraktiver gestalten. Dazu können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden, zum Beispiel die Schaffung von sicheren und gut beleuchteten Gehwegen, die Förderung von Grünflächen und Ruhezonen entlang der Wege sowie die Einrichtung von Fußgängerzonen in den Städten. Darüber hinaus sollten Anreize geschaffen werden, Menschen dazu zu bewegen, öfter zu Fuß zu gehen. Hierzu können beispielsweise öffentliche Verkehrsmittel mit dem Fußweg kombiniert werden, oder es könnten spezielle Angebote für Fußgänger geschaffen werden, zum Beispiel geführte Wanderungen oder kostenlose Stadtführungen. Dies ist auch ein Vorschlag, den man umsetzen könnte. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Vorteile des Fußverkehrs; denn nur, wenn wir uns bewusst machen, dass das Gehen nicht nur gesundheitsfördernd ist, sondern auch zur Entlastung des Straßenverkehrs beiträgt und somit einen positiven Effekt auf die Umwelt hat, werden wir bereit sein, öfter zu Fuß zu gehen. Insgesamt ist es wichtig, den Fußverkehr als eine attraktive Alternative zum Auto- oder Fahrradverkehr zu positionieren. Nur so können wir gemeinsam dazu beitragen, unsere Städte lebenswerter und umweltfreundlicher zu gestalten. Doch dafür bedarf es auch einer guten Infrastruktur. Fußgängerzonen, breite Gehwege und sichere Überquerungen sind nur einige Beispiele. Auch die Einrichtung von Parkand-Walk-Plätzen am Stadtrand oder der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs können dazu beitragen, dass mehr Menschen bereit sind, auf das Auto zu verzichten. Neben den ökologischen Vorteilen hat der Fußverkehr aber auch gesundheitliche Aspekte. Es liegt also in unser aller Interesse, den Fußverkehr zu fördern und attraktiver zu gestalten, für uns selbst sowie für kommende Generationen; denn nur so können wir die Städte zukunftsfähig und lebenswert machen und gleichzeitig etwas Gutes für unsere Gesundheit tun. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherheit der Fußgänger. Hierbei geht es nicht nur um gut ausgebaute Gehwege, sondern auch um angepasste Verkehrsführungen und ausreichende Beleuchtung in den Abendstunden. Denn nur wenn sich Menschen sicher fühlen, sind sie bereit, öfters zu Fuß unterwegs zu sein. Um die Belange der Zielgruppen des Fußverkehrs-Checks hinsichtlich Fußgängersicherheit abzubilden, sind die entsprechenden Vertreter inklusive Behindertenselbstvertretungen in die Bewertung von Fußverkehrssituationen und die Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen einzubeziehen. Mit der Förderung des Fußverkehrs unterstützt der Freistaat Sachsen sozial- und umweltverträgliche Mobilität. Gleichzeitig werden Stadt- und Soziokultur durch die Aufwertung der öffentlichen Räume gefördert. Danke. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Martin Dulig) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Flemming für die CDU-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Herr Kollege Liebscher; bitte.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! So alltäglich, so natürlich, so simpel – wir tun es alle: Wir gehen zu Fuß. Wir alle sind Fußgängerinnen und Fußgänger. Der eine oder andere zwar nur vom Fahrstuhl zur Tiefgarage oder vom Carport aufs Sofa, aber sei es drum. Die 10 000 Schritte pro Tag – in diesem Fall: geschenkt. Andere wiederum erschließen sich ihren Alltag nur oder zum Großteil zu Fuß. Nicht nur, weil es gesund ist, sondern auch, weil das Zu-Fuß-Gehen die preiswerteste, flexibelste und klimafreundlichste Mobilitätsform ist, wohlgemerkt: für alle Generationen. Dabei gehört das Zu-Fuß-Gehen – also der Fußverkehr – neben dem Radverkehr zur aktiven Mobilität, bei dem sich mit eigener Muskelkraft aktiv fortbewegt wird. Warum braucht es diesen Antrag, wenn das Zu-Fuß-Gehen so alltäglich und fast banal ist? Die Antwort ist einfach: Das Zu-Fuß-Gehen wird stark unterschätzt und der Anteil der zu Fuß zurückgelegten Wege sinkt stetig. Kleine Ausnahme: Während der Corona-Pandemie erfuhr das Spazierengehen eine kurze Renaissance. Wie wichtig die Bewegung an frischer Luft für unser Wohlbefinden ist, wurde vielen wieder bewusst. Die viel umworbenen 10 000 Schritte werden dann alltäglich und nicht zum Sonderprogramm auf dem Ergometer, wenn die Randbedingungen stimmen und das Zu-Fuß-Gehen attraktiv und sicher ist. Doch leider stimmen diese Randbedingungen auch im Freistaat Sachsen häufig nicht. Das Alltäglichste, das Gehen, fiel bei den Verkehrs- und Stadtplanungen der Vergangenheit allzu oft hinten runter, so auch der Fußverkehr in unseren Kommunen. Unsere Städte wurden auf den Autoverkehr ausgelegt. Mehrspurige, schnell befahrene Hauptstraßen sind nicht nur gefährlich beim Überqueren, sondern auch laut und abgasbelastet. Die Straßenränder und Plätze sind unübersichtlich, zugeparkt und häufig ohne barrierefreie Querungsmöglichkeit. Es gibt kaputte Gehwege, die nicht oder nur beschwerlich von mobilitätseingeschränkten Menschen genutzt werden können, und dazu gehören nicht nur Seniorinnen und Senioren oder Menschen mit Behinderung, sondern auch junge Eltern mit Kinderwagen oder Kindern. Natürlich spielen viele weitere Faktoren hinein, ob ein Weg zu Fuß erledigt wird. Sind die Wege zum Supermarkt zu weit oder beschwerlich, wird ohne Frage schnell auf das Auto zurückgegriffen. Orte, seien es Städte oder kleine Gemeinden, mit kurzen Wegen zu den wichtigsten Nahversorgungseinrichtungen sind belebter und attraktiver. Zahlreiche Großstädte wie Paris, Oslo, Wien und Kopenhagen setzen auf die Stadt der kurzen Wege, die sogenannte 15-Minuten-Stadt, um wieder lebenswert zu werden und den Menschen eine Unabhängigkeit vom eigenen Auto zu ermöglichen. Aber das ist ein anderes Thema. Fokussieren wir uns auf den Fußverkehr und die Aspekte dieses Antrags für den Freistaat Sachsen. Der Antrag hat zunächst eine Bestandsaufnahme der Fußverkehrsförderung im Freistaat zum Ziel. Zum einen bitten wir die Staatsregierung um einen Bericht über die eigenen Maßnahmen seit dem Jahr 2017. Zum anderen erbitten wir von der kommunalen Ebene Berichte, welche Städte und Gemeinden bereits über Fußverkehrskonzepte und Fußverkehrsbeauftragte verfügen. In einem zweiten Teil stellt der Antrag darauf ab, Fußverkehr-Checks in Sachsen zu etablieren und den Kommunen als niederschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot anzubieten, durchgeführt entweder über die Beauftragung eines Dritten oder von der Landesverwaltung. Dabei haben wir den Inhalt eines solchen Fußverkehrschecks grob abgesteckt und das Rad muss dabei nicht noch einmal neu erfunden werden. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen machen sehr erfolgreich vor, wie die Kommunen mit FußverkehrsChecks die Attraktivität des Zu-Fuß-Gehens verbessern können. Im Fokus eines solchen Checks steht immer eine konkrete Aufgabenstellung für einen abgesteckten Rahmen und eine definierte Zielgruppe, beispielsweise die Wegebeziehung oder Schulwegsicherung für Schulkinder, eine Quartiersanalyse für Seniorinnen und Senioren und mobilitätseingeschränkte Gruppen oder soziale Wegsicherung mit der Untersuchung von Angsträumen, insbesondere in der Dunkelheit oder zur Nacht. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Zielgruppen, aber auch mit der Verwaltung, Verbänden und der Politik werden die Qualität der Fußwege und Wegeverbindungen vor Ort bewertet und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Damit die entwickelten Maßnahmen schlussendlich nicht in einer Schublade verschwinden, hat der Antrag außerdem zum Ziel, die Kommunen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen zu unterstützen und beim Aufbau einer systematischen Fußverkehrsförderung in Form von Fußverkehrskonzeptionen zu beraten. Damit alle Kommunen von der gesamten Erfahrung profitieren können und nicht jede Kommune im stillen Kämmerlein ihre eigenen Maßnahmen plant und umsetzt, soll anhand der Erfahrungen ein Leitfaden zur Handreichung an die interessierten Kommunen und Vorschläge zur systematischen Stärkung und Förderung des Fußverkehrs im Freistaat entwickelt werden. Letztendlich sollen in allen relevanten Bereichen die Belange des Fußverkehrs umfänglich berücksichtigt und einbezogen werden. Daher gilt es, diese Interessen auch bei der Novellierung der entsprechenden Förderrichtlinien, sei es bei der kommunalen Straßenbauförderung oder der ÖPNV-Förderung, zu berücksichtigen. Die notwendigen finanziellen Voraussetzungen für die Einführung der Fußverkehrs-Checks haben wir bereits in den vergangenen zwei Doppelhaushalten gelegt. Ich bin froh, wenn es jetzt endlich losgeht. Damit können wir den Koalitionsvertrag umsetzen und den Fußverkehr – und damit die aktive Mobilität – weiter stärken. Auch wenn das Zu-Fuß-Gehen alltäglich erscheinen mag, ist es doch keine Selbstverständlichkeit. Legen wir mit diesem Antrag die Grundlage dafür, dass wieder mehr Menschen im Freistaat gern und sicher zu Fuß gehen. Das entlastet nicht nur die anderen Verkehrsträger, sondern belebt auch unsere Innenstädte, fördert die Gesundheit und ist klimafreundlich. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, vereinzelt bei der CDU und des Abg. Henning Homann, SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Die Mikrofonanlage ist außer Betrieb.) Ich muss jetzt ohne Mikrofon sprechen, denn hier ist gerade alles ausgefallen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh!) sowohl dieses Mikrofon als auch das Mikrofon am Redepult. Zumindest sieht es so aus, dass wir nichts mehr bedienen können. (Die Mikrofonanlage funktioniert wieder. –
Valentin Lippmann GRÜNE
Ist wieder da!) Ich möchte Ihnen außerdem mitteilen, dass auch unsere Redezeitanlage ausgefallen ist. Es ist uns aber sofort aufgefallen; keine Sorge. Deshalb rechnen die wunderbaren Damen und Herren hinter mir alles mit. Wir rechnen eher obendrauf, als dass wir etwas abziehen. Um Gottes willen! Jetzt schauen wir einmal: Sie hören mich jetzt? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Genau, aber ich kann mein Mikrofon nicht leise stellen. Herr Kollege Homann, kommen Sie doch bitte einmal ans Redepult und seien Sie unser Versuchskaninchen, ob das Mikrofon funktioniert. Ich kann es nicht bedienen. (Henning Homann, SPD, tritt ans Redepult.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Sagen Sie doch bitte etwas.
Henning Homann SPD
Frau Präsidentin! (Das Mikrofon am Redepult ist außer Betrieb.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es ist leise. Richtig? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Es ist aus!) Es ist aus.
Henning Homann SPD
Ich wäre auch bereit, ohne Mikrofon zu reden. (Der Redner ist wieder über das Mikrofon zu hören.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich könnte Ihnen den Platz hier oben anbieten. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das würde ich annehmen an deiner Stelle! – Heiterkeit) Ich kann auch das Saalmikrofon 4 oder irgendein anderes nicht bedienen. Ich könnte Ihnen jetzt meinen Platz hier oben anbieten, aber ich glaube, das gehört sich nicht.
Henning Homann SPD
Das gehört sich nicht und das würde ich auch nie von Ihnen verlangen, Frau Präsidentin. Sagen Sie mir gern, über welches Mikrofon. Ich rede auch gern ohne Mikrofon; das ist völlig in Ordnung. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nee, nee! – Weitere Zurufe: Es ist wieder an!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es wird mir gerade mitgeteilt, dass – –
Henning Homann SPD
Ich würde es nur ungern tanzen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es ist an? – Dann reden Sie einfach, Herr Kollege Homann.
Henning Homann SPD
Sehr gut. Wir werden also ohne Redezeit, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt einmal merken, dass Redebeiträge manchmal für das Publikum 20 Minuten lang sind, während derjenige, der hier vorn steht, denkt, er redet nur zwei. Aber ich hoffe, dass ich Ihnen diese Irritationen ersparen kann. Fußverkehr ist heute das Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren, und für uns als Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist klar, dass unser Anspruch an Verkehrspolitik eine umfassende Mobilitätspolitik ist, die Auto-, Bus-, Bahn-, Rad- und Fußverkehr nebeneinanderstellt. Wir diskutieren viel über Bus, Bahn, Auto und Rad, und heute diskutieren wir über Fußverkehr, weil das – das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner schon richtig gesagt – eine oft unterschätzte Form des Fortbewegens ist. Manche erleben den Fußverkehr immer noch unter dem Motto des notwendigen Übels. Wenn einmal nichts anderes zur Verfügung steht, okay, dann muss ich laufen. Aber ich glaube, auch dabei hat es in den letzten Monaten und Jahren einen Mentalitätswechsel in diesem Land gegeben. Es gibt mehr Menschen, die bewusst zu Fuß gehen, die den Weg zur Arbeit bewusst nutzen, um etwas für ihre Gesundheit zu tun und das Klima zu schützen. Das bedeutet, dass wir den Fußverkehr im Freistaat Sachsen neu stärken wollen. Das haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben und wollen das mit diesem Antrag untersetzen. Ein wesentliches Element davon sind die Fußverkehrs-Checks, zu denen schon viel gesagt wurde. Wichtig ist für mich, dass das ein Beratungsangebot für die Kommunen ist. Die Frage, wie Fußverkehre vor Ort aussehen, wie Gehwege auszusehen haben, wie wir es schaffen, sichere Wege von A nach B zu schaffen, sind Aufgaben, die die Kommunen vor Ort zu erledigen haben, und dort sind sie richtig angesiedelt. Wir möchten aber mit diesen Fußverkehrs-Checks einen bewussten Impuls setzen, sich mit dieser Frage intensiver zu beschäftigen, nicht nur in den großen Metropolen, sondern auch in den vielen Mittelstädten und Grundzentren, die wir im Freistaat Sachsen haben. Uns geht es dabei um die Erhöhung von Lebensqualität. Sich als Fußgängerin oder Fußgänger im Verkehrsraum sicher bewegen zu können, hat etwas mit Lebensqualität zu tun. Es ist nicht schön, sich jedes Mal umblicken und das Gefühl haben zu müssen, dass man eventuell in einen Unfall verwickelt werden könnte. Deshalb ist eine Schwerpunktsetzung beim Fußverkehr richtig. Es ist nicht nur eine Frage der Lebensqualität, sondern auch der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit. Wer vielleicht in den letzten Jahren Eltern wurde – mein Sohn ist jetzt vier Jahre alt –, weiß, mit dem Kinderwagen durch eine Stadt zu fahren bedeutet, diese Stadt neu kennenzulernen. Dann merkt man, dass die Frage von Barrierefreiheit keine Frage von Menschen mit Handicaps, mit Rollstuhl oder Gehbehinderung ist, sondern auch für Familien ist die Barrierefreiheit eine wichtige Frage. Das heißt, dass die Förderung des Fußverkehrs und unsere Fußverkehrs-Checks ein Beitrag zur Familienfreundlichkeit in diesem Land sind. Das ist ein weiteres gutes Argument, diesem Antrag zuzustimmen. Das bedeutet aber nicht, dass wir mit den FußverkehrsChecks nur diejenigen fördern und belohnen wollen, die sich vor Ort auf den Weg machen, den Fußverkehr stärker in den Fokus zu stellen, sondern wir wollen die Interessen von Fußgängerinnen und Fußgängern stärker bei relevanten Förderrichtlinien berücksichtigt sehen. Das bedeutet, wir wollen unsere Gesellschaft, unsere Städte und Gemeinden und uns selbst dafür sensibilisieren, dass es neben den Autos, Bussen, Fahrrädern und Bahnen noch die Fußgängerinnen und Fußgänger gibt. Ich glaube, das leistet dieser Antrag und bringt uns an dieser Stelle einen Schritt voran. Deshalb würde ich mich freuen, wenn wir diesen Antrag auch ohne Redezeit gemeinsam hier im Plenum beschließen könnten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Homann für die SPD-Fraktion. Ich habe jetzt hier etwas Wunderbares und bin wieder bedienmächtig. Deshalb bitte ich jetzt Herrn Keller für die AfDFraktion.
Tobias Keller AfD
Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Nachdem ich tatsächlich zweimal hinschauen musste, um mich des Eindrucks zu erwehren, DIE LINKE würde hier einen Antrag einbringen, um die Koalition eventuell zu ärgern, müssen wir festhalten: Nein, dieses Konstrukt stammt wirklich aus der Feder von GRÜNEN, SPD und CDU. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Jawohl!) Ich möchte gleich einmal den ziemlich letzten Satz Ihres Antrags zitieren: (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Den ziemlich letzten, aha!) Da heißt es wörtlich: „Mit der Förderung des Fußverkehrs unterstützt der Freistaat Sachsen sozial- und umweltverträgliche Mobilität.“ (Zurufe von der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Uff! Diesen Satz muss man erst mal verdauen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Damit wir uns nicht falsch verstehen: Die Möglichkeit für Fußgänger, gefahrlos ans Ziel zu kommen, ist vollkommen in unserem Interesse. (Henning Homann, SPD: Da sind wir erleichtert!) So, wie es aber hier steht, scheint es so, als wolle man den Fußverkehr gegenüber anderen Mobilitätsarten fördern. Was ist denn dann mit der Stärkung des ÖPNV? (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Was ist mit der Elektrifizierung von Bahnstrecken? Was ist mit der von Ihnen selbst beschriebenen Verkehrswende? Jetzt scheint die Katze aus dem Sack. (Lachen und Zurufe bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Sie wollen keinen multimodalen Verkehr! Sachsen soll zu Fuß gehen. Dies wäre die einzig wahre sozial- und umweltverträgliche Mobilität. Hervorragend haben Sie das gemacht. Sozialverträglich wird Fußverkehr nur durch ein ordentliches Angebot von ÖPNV, damit auch weitere Strecken zurückgelegt werden können. Sozialverträglich würde Fußverkehr durch Investitionen in gute Fußwege mit abgesenkten Bordkanten an Überwegen. Sozialverträglich wären längere Fußwege mit Möglichkeiten des Verweilens für Menschen mit Gehschwäche. All das wird leider nur unzureichend von den Kommunen gewährleistet, weil das Geld fehlt. Sie wollen nun besser kontrollieren, ob Gemeinden Fußverkehrsbeauftragte haben. Das steht in Ihrem Antrag. Wir sagen: Investieren Sie in die Infrastruktur, statt dem Beauftragtenwesen immer neues und teures Futter zu geben! (Beifall bei der AfD) Bürger sehen, wo es fehlt. Das zeigen Bürgeranfragen und Petitionen. Dazu braucht es keinen extra Beauftragten. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Beseitigen Sie die Mängel der oftmals verfallenen Fußwege, die bekannt sind. Das wäre sozial. Doch nicht zuletzt: Spätestens, als im Antrag von den Belangen der zu Fuß Gehenden fabuliert wird, glaube ich, hat sich jede ernsthafte Auseinandersetzung mit diesem Antrag erübrigt. Fazit: Dieser Antrag ist ein Berichts-, Phrasen- und Kontrollantrag, dem wir nicht zustimmen können. Stellen Sie Ihre Fragen im Berichtsteil! Ersuchen Sie die Kommunen, zu berichten. Novellieren Sie Ihre Förderrichtlinien. Schaffen Sie das teure Beauftragtenwesen ab. Solche Anträge sind für den Ausschuss, aber nicht für das Plenum geeignet. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den BÜNDNISGRÜNEN – Henning Homann, SPD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Keller für die AfD-Fraktion. – Bitte?
Henning Homann SPD
Frau Präsidentin, ich wollte einmal schauen, ob das Mikrofon 1 geht. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es geht. Bitte sagen Sie jetzt nichts.
Henning Homann SPD
Ich habe eine kurze Kurzintervention. Ich kann verstehen, Herr Kollege von der AfD, dass Sie mit diesem Antrag nicht mitgehen können. Ich würde gern an dieser Stelle eine Behauptung, die Sie in den Raum gestellt haben, klarstellen. Ich stelle fest, dass diese Koalition im aktuellen und auch im vergangenen Haushalt so viel Geld für den Ausbau unserer Straßen inklusive Radund Gehwege eingeplant hat und ausgibt wie in den letzten Jahrzehnten nicht. Deshalb ist die Aussage, dass den Kommunen das Geld fehlt, um vor Ort ordentliche Gehwege und Angebote für Fußgänger zu schaffen, schlichtweg falsch. (Zurufe von der AfD) Sie haben behauptet, es wäre eine Frage der Infrastruktur vor Ort, und hier würden wir die Kommunen hängen lassen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Wenn Sie in den Haushalt schauen würden, (Zurufe von der AfD – Unruhe) würden Sie das auch feststellen. Das möchte ich nur gern in der Runde gesagt haben, damit nicht der Eindruck entsteht, der AfD-Kollege hätte hier recht. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Keller, möchten Sie erwidern? (Tobias Keller, AfD: Nein, auf das kann man nicht eingehen!) Dann für die Fraktion DIE LINKE, bitte, Herr Marco Böhme.
Marco Böhme Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich finde es schon wirklich krass, dass die AfD jetzt den Fußverkehrsförderungsantrag als linksextremistisch hält und sich wundert, dass die Koalition so etwas einbringt. Natürlich ist das okay. In der Tat stimmen wir dem Antrag zu. Wir finden das in Ordnung, was hier gemacht wird und natürlich stimmen wir dem auch zu, weil wir auch für die in dem Fall schwachen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind. In der Tat, wir sind nicht alle Radfahrer, wir sind nicht alle Autofahrerinnen und Autofahrer, aber wir sind alle Fußgängerinnen und Fußgänger. Insbesondere sehr junge Menschen und sehr ältere Menschen sind in der Regel nur noch Fußgänger oder erst Fußgänger, wenn man so will. Genau diese Personengruppen haben im Alltag, wenn sie zu Fuß gehen, erhebliche Probleme in vielen Kommunen in Sachsen. Es gibt dort an vielen Stellen kaum Übergänge. Es gibt Hindernisse, alte Wege, die kaputt sind, die Stolperquellen und gerade für ältere Leute mit Rollator oder auch Familien mit Kinderwagen ein Problem sind. Manchmal gibt es gar keine Wege in den Kommunen. Dort gibt es schlicht nur eine Straße und keinen Fußweg. Es gibt oftmals auch keine Ziele mehr, weil nichts mehr vor Ort ist, das heißt, die Menschen zu Fuß oder selbst mit dem Fahrrad können gar nichts erreichen, weil kein Supermarkt mehr vorhanden ist oder weil andere Infrastrukturen zu weit weg sind. Auch das hat etwas mit Fußverkehrspolitik zu tun, nämlich nahe Einrichtungen, Infrastrukturen und Daseinsvorsorge aufrechtzuerhalten, und dafür setzen wir uns ein. Zu Ihrem Antrag muss ich sagen, dass ich über Teil I schon etwas verwundert bin. Sie wollen bis 31. März 2024 sich von der Regierung über verschiedene Dinge berichten lassen. Ich finde, über ein Jahr Zeit zu geben, bis etwas an Informationen kommt, ist zu lang. Da bin ich mit einer Kleinen Anfrage tatsächlich schneller. Das finde ich eine etwas sehr lange Zeit. Dass wir bei den Kommunen um Auskunft bitten müssen, weil wir zumindest als Landtagsabgeordnete keine Information verlangen können, und Ihnen dafür ein bisschen mehr Zeit geben, ist okay. Aber auch hier über ein Jahr darauf zu warten, bis alle Kommunen einmal ihr Fußverkehrskonzept abgegeben oder erzählt haben, ob sie einen Fußverkehrsbeauftragten haben, ist zu lang. Sorry, es muss doch in sechs Wochen möglich sein, die Kommunen anzuschreiben und anzufragen: Habt ihr das, ja oder nein? Mehr fragt ihr ja nicht und dann habt ihr die Antwort. Und ihr lasst der Regierung über ein Jahr Zeit, bis sie eine Antwort hat. Also das finde ich schon eine krasse Nummer. (Zuruf von der AfD: Das ist gut so!) Ich kann zumindest für meine Heimatstadt Leipzig sagen: Dort gibt es einen Fußverkehrsbeauftragten, der macht eine sehr gute Arbeit und berät die Stadt und die Stadträtinnen und Stadträte. Diese entscheiden sich schon seit Jahren dafür, dass mehr für Fußverkehrspolitik getan werden muss. Dazu zählt zum Beispiel auch Folgendes, und da schaue ich noch einmal Herrn Keller an, der gar nicht mehr da ist. Er ist auch Leipziger Stadtrat und hat erst kürzlich sich dagegen ausgesprochen, dass zum Beispiel Radfahrerinnen und Radfahrer von dem Fußweg wegkommen und auf die Straße kommen. Auch das hat etwas mit Fußverkehrspolitik zu tun, dass man den Weg frei macht für Fußgänger, die sich dann nicht mehr durch Autos oder Radfahrerinnen und Radfahrer gefährdet fühlen. In Leipzig wurde eine Autospur weggenommen. Darüber gab es ein riesengroßes Getöse, aber am Ende hat das auch etwas mit Sicherheit zu tun, dass sich Menschen sicher fortbewegen können, und damit hat die AfD anscheinend, wie sie auch hier gezeigt hat, nichts zu tun und ist dagegen. Das ist schon auch etwas, was man hier anmerken muss. Einen Satz möchte ich noch zu Punkt IV sagen. Darin wird geschrieben, dass die Förderrichtlinien unter anderem bei der ÖPNV-Förderung jetzt auch auf die Fußverkehrsbelange Rücksicht nehmen müssen. Das ist eine krasse Sache, die schon lange überfällig ist. Ich meine, ich finde es ja schön, wenn Busse und Bahnen und auch die Haltestellen immer mehr barrierefrei ausgebaut werden. Das ist höchste Zeit und dafür gibt es eigentlich Zeitpläne, die schon lange gerissen sind. Das Problem ist aber manchmal in den Kommunen, dass ich zwar eine barrierefreie Haltestelle, aber keinen Fußweg habe. Die Haltestelle steht dann einfach mitten im Dorf oder im Nichts, und der Mensch mit Rollator oder die Person mit Kinderwagen kann zwar aus dem Bus ein- oder aussteigen, aber von dort nicht wegkommen, weil kein Fußweg da ist. Auch das muss dringend mit bedacht werden. Insofern ist der Antrag lange überfällig. Wir stimmen dem zu, aber wir hätten hier mehr erwartet, meine Damen und Herren! (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Marco Böhme für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es jetzt den Bedarf für eine zweite Runde? – Das sehe ich nicht. Dann Herr Staatsminister Dulig, bitte. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich bei den Koalitionsfraktionen ausdrücklich dafür bedanken, dass sie mit diesem vorliegenden Antrag zur richtigen Zeit das Schlaglicht auf ein Thema werfen, das bis jetzt unberechtigterweise viel zu sehr im Schatten der Aufmerksamkeit stand. Es wurde schon festgestellt: Wir sind alle zu Fuß Gehende. Auch die Mobilitätsformen der Neuzeit fangen zumindest mit einem Fußweg an und hören ebenso mit einem solchen auf. Das Zufußgehen ist und bleibt ein Stück unseres Menschseins. Es ist gesund und vermittelt uns die unmittelbarsten Begegnungen mit der Umwelt und mit anderen Menschen. Leider haben die Stadt- und Verkehrsplaner dieses menschliche Grundbedürfnis in den vergangenen 70 Jahren nur unzureichend berücksichtigt. Um Missverständnissen vorzubeugen, sei gesagt: Es geht jetzt in dieser Debatte nicht um den Kulturkampf gegen das Auto. Es geht schlichtweg darum, den Menschen den angemessenen Teil des öffentlichen Raums als lebenswerten und sicheren Erlebnisraum zurückzugeben. Jede moderne Stadtplanung, egal ob die Stadt im politischen Sinne eher alternativ oder konservativ geprägt ist, fordert heute, den Fußverkehr stärker zu berücksichtigen. Flankierend tritt das Erfordernis des klimagerechten Umbaus unserer Städte und Gemeinden hinzu. Eine sich in den Sommermonaten aufheizende Stadt wird schon bald ihre Anziehungskraft verlieren. Veränderungen sind daher erforderlich. Mein Haus war auf Fachebene auf dem 4. Nationalen Fußverkehrskongress vertreten, der in der vergangenen Woche in Bremen stattgefunden hat. Als Ergebnis der Kongressdiskussion ist festzustellen, dass die dezidierte Befassung mit dem Thema „Fußverkehr in Deutschland“ immer noch in den Kinderschuhen steckt. Wissenschaft und Forschung sind bereits ziemlich aussagefähig. Allein die Umsetzung stockt, weil zu viele Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger vor Ort die Bedeutung dieses Themas noch nicht erkannt haben. Dabei belegen fast alle Feldversuche nach anfänglicher Skepsis und bisweilen auch Widerständen, dass eine große Mehrheit der Menschen immer überzeugt werden kann. Die Superblocks in Barcelona sind zu einem Aushängeschild der Stadt geworden. Dabei geht es darum, Durchgangsverkehr in den Wohnquartieren zugunsten von Fußund Radverkehr zu reduzieren und damit die Lebensqualität zu erhöhen. Jede Metropole, die etwas auf sich hält, folgt auf ihre Art und Weise diesem Beispiel. Meine Kolleginnen und Kollegen des SMWA kamen mit der Einschätzung nach Hause, dass sich der Freistaat Sachsen bei einem deutschlandweiten Vergleich nicht verstecken muss, auch wenn wir hier nur über Zwischenergebnisse reden können. An dieser Stelle ist ausdrücklich die hochprofessionelle Arbeit des durch Beschluss dieses Hauses geförderten Wegebundes zu würdigen, der im Volltext bekanntermaßen „Arbeitsgemeinschaft sächsischer Kommunen zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs e. V.“ heißt. Jede Kommune ist gut beraten, wenn sie sich vom Wegebund über die vielfältigen Themen der Nahmobilität gut beraten lässt. Eines ist klar: Der Freistaat kann unter anderem im Rahmen der Umsetzung des bestehenden Antrags gute Rahmenbedingungen schaffen. Die konkrete Förderung des Fußverkehrs kann jedoch nur vor Ort, also in unseren Kommunen, stattfinden. Sehr gerne leisten wir unseren Beitrag, indem wir zum Beispiel mit den Finanzmitteln dieses Doppelhaushaltes die Fußverkehrs-Checks im wahrsten Sinne des Wortes zum Laufen gebracht haben. Ich bin jetzt sehr gespannt auf die Ergebnisse. Beim ÖPNV setzen wir uns kontinuierlich für Barrierefreiheit ein. Kein Projekt darf gefördert werden, wenn es nicht die diesbezüglichen Kriterien erfüllt. Dank der klugen Mitwirkung der vielen beteiligten Akteure haben wir auf diesem Gebiet sehr viele sichtbare Fortschritte erzielt. Schwerpunkt im neuen Verkehrssicherheitsprogramm werden die Themen „Sicherer Fußverkehr und Teilhabe für alle“ bilden. Die Staatsregierung setzt sich seit Jahren mit verschiedensten präventiven Verkehrssicherheitsprojekten für die Verbesserung der Fußgängersicherheit ein. Ich lade Sie jetzt schon ganz herzlich zum 23. Verkehrssicherheitstag am 2. Juli dieses Jahres auf dem Sachsenring ein. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt aber immer noch sehr viel Arbeit vor uns. Hin und wieder gilt es auch Widerstände zu überwinden. So hat mein Haus im Jahr 2020 Hinweise für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen erlassen, die den Bau derartiger Anlagen erleichtern sollen. Die praktischen Ergebnisse sind jedoch deutlich hinter unseren Erwartungen zurückgeblieben. Deshalb werden wir auch in diesem Jahr noch einmal nachschärfen. Ich kann das aus eigenem Erleben in meinem Heimatort berichten. Wenn tatsächlich die Fragen von Sicherheit dem Denkmalschutz – dabei ging es um Sichtachsen – unterlegen sind, dann stimmt etwas nicht. Sicherheit muss immer Vorrang haben. Ich habe deshalb meiner Fachabteilung die Devise auf den Weg gegeben: Lieber lassen wir uns verklagen, verlieren vielleicht auch einmal einen solchen Prozess, aber ich möchte mich nicht mitschuldig machen an einem unnötig verunglückten oder gar getöteten Verkehrsteilnehmenden. Der Kern des Problems liegt allerdings darin, dass der Bund bei der Novellierung der StVO viel zu langsam und zaghaft voranschreitet. Dabei liegen viele gute Vorschläge der Länder bereits seit Langem auf dem Tisch. Jetzt ist der Bund am Zug. Die von Bund und Ländern gleichermaßen verfolgte Vision Zero bleibt unerreichbar, wenn den VorOrt-Akteuren bei den dafür notwendigen Maßnahmen die Hände gebunden sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zum Abschluss ein kleines Fazit ziehen. Wir wissen sehr wohl, dass wir in puncto Förderung des Fußverkehrs erst am Anfang eines längeren Prozesses stehen. Wir haben uns aber ambitioniert auf den Weg gemacht und freuen uns darauf, Ihnen demnächst über weitere Zwischenergebnisse berichten zu dürfen. Ziel ist es, möglichst schnell aus der Problemanalyse heraus in die Umsetzungsphase zu kommen. Einen Königsweg gibt es dabei nicht. Gefragt sind ebenso kreative wie individuelle Lösungen. Ganz wichtig ist es, die Menschen von Anfang an mitzunehmen, weil jede Erneuerung im Umkehrschluss auch eine Abkehr vom Gewohnten beinhaltet. Es müssen im wahrsten Sinne des Wortes neue Wege beschritten werden. Dabei werden wir letztendlich nicht um kontroverse Diskussionen bezüglich der Neuverteilung von öffentlichen Flächen herumkommen. Aber dieser Aufwand wird sich allemal lohnen, weil die Dividende der Bemühungen in gesunden Menschen und in lebenswerten Städten besteht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Dulig. Wir würden jetzt zum Schlusswort kommen. Wer möchte das Schlusswort halten? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir verzichten!) Tagesordnungspunkt Führerscheinoffensive für Drucksache 7/13068, Die Fraktionen können wie üblich Stellung nehmen. Für die AfD-Fraktion bitte Herr Thumm.
Thomas Thumm AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Wir fordern mit unserem Antrag eine Führerscheinoffensive für alle sächsischen Auszubildenden – egal, ob auf dem Land oder in der Stadt –, die einen Beruf an einer betrieblichen Ausbildungsstätte oder einer berufsbildenden Schule in Sachsen erlernen. Mit „Offensive“ meinen wir einen einmaligen Landeszuschuss für die Fahrerlaubnis in Höhe von 50 %, maximal 1 500 Euro, und zwar für den Mopedführerschein ab 15 Jahre und den Autoführerschein. Wir wollen, dass die sächsische Jugend Mobilität genießt, insbesondere in den abgehangenen Regionen, weil dort teilweise weder Bus noch Bahn fahren. Es darf nicht sein, dass eine Fahrt von 40 Kilometern mit Umsteigezeiten vom Heimatort zur Ausbildungsstätte oder zur Berufsschule täglich mehrere Stunden dauert. Gerade in den ländlichen Regionen des Freistaates tun wir gut daran, die Erreichbarkeit von Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen zu fördern; denn oft sind die Simson oder der Pkw dort das einzige probate Fortbewegungsmittel. Mobilität kann in Sachsen durch den ÖPNV nicht flächendeckend organisiert werden. Es ist ein links-grüner Irrglaube, das zu tun. Das gibt die Siedlungsstruktur des Freistaates nicht her; so ehrlich muss man sein. Man würde auch die kommunalen Kassen schlichtweg überfordern, wenn man das gewährleisten wollte. Meine Damen und Herren! Was spricht eigentlich gegen unseren Antrag, Mobilität in Sachsen für alle Auszubildenden zu gewährleisten? (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wir fördern schließlich das Interesse an Ausbildungsberufen. Wir steigern die Attraktivität Sachsens für die eigene Jugend. Wir sichern die Mobilität auf dem Land. Wir unterstützen das Ehrenamt, beispielsweise in der Feuerwehr und in Vereinen, weil aktive junge Menschen endlich mobil werden. Es gibt kein Schlusswort. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag in der Drucksache 7/13065, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, mit dem Titel „Aktive Mobilität stärken – Fußverkehr attraktiver machen“ die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmenthaltungen und sehr vielen Stimmen dafür ist diesem Antrag zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 10 beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu Sachsens Auszubildende Antrag der Fraktion AfD Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie sieht die CDU-geführte Staatsregierung unseren Antrag? Sie meint, in ihrer eigenen Fähigkeit für Fehlinterpretation erstens, eine Förderung der Fahrerlaubnis für junge Sachsen sei nicht sinnvoll, denn diese Aufgabe obliege der Wirtschaft, zweitens möchte sie lieber ÖPNV-Angebote gegen den Führerschein ausspielen und drittens führt die Staatsregierung eine angebliche Doppelförderung der Bundesagentur für Arbeit ins Feld. Der Verweis auf die Doppelförderung für die Ausbildungsgarantie mitsamt dem darin enthaltenen Mobilitätszuschuss ist absurd; denn der Mobilitätszuschuss ist nicht mehr als ein reiner Fahrtkostenzuschuss für Familienheimfahrten von jungen Menschen, also ein Argument aus dem Bereich: Weit daneben ist auch vorbei! Gerade im ländlichen Raum müssen wir feststellen – das habe ich bereits zuvor gesagt –, dass das Angebot durch den ÖPNV dürftig bzw. teilweise nicht vorhanden ist. Somit ist das ein Argument aus dem Bereich der Lebensferne dieser Staatsregierung. Bemerkenswert ist auch, dass die Staatsregierung zum Führerscheinzuschuss meint, die primäre Verantwortung für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses liege bei der Wirtschaft. Nun, Ja bzw. Nein muss ich hierzu sagen: Wir wollen doch nicht den Beruf des Fahrausbilders fördern, sondern die Mobilität von Auszubildenden im Freistaat, damit diese der Heimat nicht den Rücken kehren und sich gezielt für eine Ausbildung im Freistaat Sachsen entscheiden. Sie sehen, die Argumente der Staatsregierung sind absoluter Unfug. Aber ein gutes Argument kommt bei der Beurteilung unseres Antrages dann doch noch heraus. Die Staatsregierung führt aus, sie habe schließlich die bundesweite Absenkung des Mindestalters für den Führerschein der Klasse AM, also für das Moped, von 16 Jahren auf 15 Jahre durchgesetzt. Daran, sehr geehrte Damen und Herren, sollten wir anknüpfen, indem wir die rechtliche Möglichkeit um die finanzielle Machbarkeit ergänzen und zielgerichtet erweitern. Sie sehen: Wenn die Staatsregierung ausnahmsweise sinnvolle Vorarbeit leistet, dann stehen wir zur Verfügung, um diese zu unterstützen. Zum Abschluss fände ich es daher schade, wenn diese Unterstützung gerade an den regierungstragenden Fraktionen scheitern würde. Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte bei der Abstimmung über den Antrag nachher nicht vergessen, das Händchen hochzuhalten. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der AfD –
Marco Böhme Die Linke
Nein!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Thumm für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt bitte Herr Kollege Ritter.
Kay Ritter CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Paul und Marie sind den Kinderschuhen entwachsen. (Heiterkeit des Abg. Sören Voigt, CDU) Sie leben auf dem Land, und nun besteht hier Handlungsbedarf. So oder ähnlich hätte die Geschichte auch beginnen können. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Passend dazu wäre noch (Widerspruch von der AfD) das Einreichungsdatum des Antrags am 1. April gewesen. (Zurufe von der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antragsteller ruft zur Ausweitung des Individualverkehrs eine Summe von 150 Millionen Euro auf. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das ist schon krass! – Thomas Thumm, AfD: Als Mindestbetrag!) Gehen wir einmal zurück zu TOP 6. Kollege Barth, Sie haben es treffend formuliert: Die Ressourcen sind knapp. Wen sollte es wundern, und garniert wird das Paket mit dem Stempel, dass „Millionen für die Anwerbung von ausländischen Fachkräften in Sachsen ausgegeben werden“. (Zuruf von der AfD) Wir haben im letzten Plenum über die berufliche Weiterbildung als Teil einer zukunftsfähigen Berufsbildung im Freistaat Sachsen gesprochen. Mir klingen noch die Worte Ihres Redners im Ohr: Der Antrag ist das Papier nicht wert, auf dem er steht. Deswegen enthielten Sie sich. Nun die Kehrtwende! Plötzlich entdecken Sie Ihr Herz für die Azubis, dabei speziell im ländlichen Raum. Populismus pur, meine Damen und Herren! Das muss ich mal so sagen. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD) In der vergangenen Woche – es ist Ihnen sicherlich entgangen – fand auf Einladung unseres Ministerpräsidenten der sächsische Fachkräftegipfel statt. Von Ihnen habe ich dort leider keinen gesehen. Das ist eigentlich schade, denn Sie hätten dort aus berufenem Munde Zahlen gehört, was tatsächliche Probleme des Handwerks und der anderen Berufsgruppen sind. Aktuell haben wir nämlich die Sache vor der Brust: 176 000 Arbeitskräfte werden dem sächsischen Arbeitsmarkt bis 2030 fehlen. Das kann man so zur Kenntnis nehmen oder eben auch nicht, aber wir müssen hier Lösungen präsentieren. (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ich höre!) Das ist eine ganz klare Sache. Um es mal deutlich zu formulieren in Ihre Richtung: Es gibt einen Unterschied zwischen Asyl und gesteuerter Fachkräfteanwerbung. Das wollen wir hier mal feststellen. (Zuruf von der AfD) Aber zurück zum Thema. (Sebastian Wippel, AfD: In einer idealen Welt hätten Sie Recht, aber praktisch ist es doch etwas anders!) Wir haben in den vergangenen Jahren viel unternommen, um gerade die Mobilität im ländlichen Raum zu verbessern; Sie wissen das. Um es noch einmal in Erinnerung zu bringen: Bei mir im Heimatlandkreis Leipzig wurde mit „Muldental in Fahrt“ ein Programm entwickelt, bei dem der Nutzer taktgenau mit dem Bus zum Zug fährt. Eine Erfolgsgeschichte, die mittlerweile als Blaupause für den gesamten Freistaat Sachsen dient. Staatsminister Dulig hat es vorhin bei TOP 4 erwähnt: Die Einführung der Plus-Busse war natürlich ein Schritt in die richtige Richtung. Dass wir noch nicht auf dem kompletten Weg sind, ist klar. Das wissen wir auch, aber wir arbeiten daran. Aber wir setzen nicht 150 Millionen Euro mal einfach so ein, wenn ich dann wieder höre, wir haben gar kein Geld. Ich sage Ihnen das Beispiel mit dem Mopedführerschein. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Juli 2021 hat es ermöglicht. Kollege Kumpf, Sie haben es vorhin selber gerade erwähnt: Die Jugendlichen können jetzt mit 15 den Führerschein machen; gute Sache. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Kollege Ritter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Kay Ritter CDU
Nein, jetzt nicht. Er kann dann noch weiterreden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Herr Thumm, machen Sie nicht immer alles, was die CDU sagt!) In der Begründung Ihres Antrages führen Sie auch aus, dass Studenten in besonderer Weise durch das Semesterticket subventioniert werden und dass es für Auszubildende keine vergleichbaren Angebote gibt. Das stimmt nicht, das ist einfach falsch. Offensichtlich ist es Ihnen entgangen, dass der Freistaat rund 25,5 Millionen Euro jährlich für das AzubiTicket zur Verfügung stellt. (Thomas Thumm, AfD: Was nützt denn das, wenn Bus und Zug nicht fahren auf dem Lande?) Das ist Tatsache. Die Einführung vom Deutschlandticket nächste Woche zum Preis von 49 Euro wurde auch schon mehrfach erwähnt. (Zuruf von der AfD: Ja, und auf dem Land?) Lassen Sie mich noch mal ein paar Sachen zu den Ausbildungszahlen sagen, die Sie im Antrag erwähnt haben. Rückläufige Ausbildungszahlen im Vergleich von 20 Jahren; darüber müssen wir nicht reden, das ist tatsächlich so. Aber, Sie hätten es auch positiv formulieren können. Die Lehrlingszahlen, speziell in Sachsen, weisen einen positiven Aufwärtstrend seit 2014 auf. Das zählt ja nicht, wir wollen ja hier richtig draufhauen. Also lassen wir das mal weg. Die Erholung ist sichtbar, und Sachsen ist gegen den Bundestrend unterwegs. Das haben wir auch dem Handwerk zu verdanken, meine sehr geehrten Damen und Herren. Also, kurzum: (Thomas Thumm, AfD: Richtig, deshalb ist die Führerscheininitiative auch eine Forderung der Handwerkskammer!) In schöner Abfolge wollen Sie immer wieder, dass der Staat sich aus allen raushalten soll, und hier wollen Sie die Vollkaskosache. Wir stimmen dem nicht zu und lehnen Ihren Antrag ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Ritter für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich jetzt Herrn Kollegen Nico Brünler das Wort. – Das funktioniert auch alles wieder; gar kein Problem.
Nico Brünler Die Linke
Aber für uns; die Redezeit ist weggelaufen. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der AfD nimmt ja ausnahmsweise mal ein real existierendes Problem in den Blick. (Thomas Thumm, AfD: Aha!) Dazu müsste man ja eigentlich schon fast gratulieren. Junge Menschen, vornehmlich im ländlichen Raum, haben ein Mobilitätsproblem – sei es im Beruflichen wie im Privaten. Dabei soll der Freistaat durch eine Querfinanzierung von Führerscheinen Abhilfe schaffen mit bis zu 1 500 Euro Förderung pro Kopf. So weit, so gut. Aber es ist leider – wie immer bei den Anträgen Ihrer Fraktion – nur vom Fenstersims bis zur Scheibe gedacht, oder anders gesagt: Nur weil jemand einen Führerschein besitzt, ist er noch lange nicht mobil. Der ADAC berechnet regelmäßig die Kosten eines Autos. Die monatlichen Kosten für einen Kleinst- und Kleinwagen liegen bei 350 bis 500 Euro. Da liegt doch das Problem. Den Führerschein bekommen viele einmalig noch hin. Das Problem sind die dauerhaften Kosten, denn denen steht oft eine Mindestausbildungsvergütung von gerade einmal 620 Euro im ersten Ausbildungsjahr gegenüber, mal ganz abgesehen von den vielen schulischen Ausbildungen, für die die Auszubildenden noch mit BAföG oder Privatkredit in Vorleistung gehen müssen. Die Forderung, den Azubis den Führerschein anteilig zu finanzieren, ist also Inkonsequenz, wenn man sie dann mit den Kosten des Autos im Regen stehen lässt. (Thomas Thumm, AfD: Also – –) Für viele Azubis dürften die Kosten fast 50 % ihrer Ausbildungsvergütung ausmachen. Die AfD will also, dass sie fast die Hälfte ihres Einkommens dafür ausgeben, überhaupt zur Arbeit zu kommen. (Zuruf von der AfD) Der Vorschlag der AfD führt nicht dazu, dass alle Azubis künftig gut zur Arbeit kommen, sondern vor allem dazu, dass diejenigen, die das Geld haben, sich eher ein Auto leisten zu können, das auch noch finanziert bekommen. Alle anderen schauen weiterhin dumm aus der Wäsche bzw. enttäuscht auf den Busfahrplan. Zum Führerschein selbst: Rainer Zeltwanger, Vorsitzender des Bundesverbandes deutscher Fahrunternehmen, erklärt: Wir beraten unsere Kunden bei der Klasse B einschließlich der externen Kosten, dass sie mit bis zu 3 500 Euro zu rechnen haben. Der Vorschlag der AfD macht nur denjenigen mobil, der sich ein privates Auto leisten kann. Richtig wäre es, in eine Infrastruktur zu investieren, die allen, unabhängig davon, ob sie ein Auto haben oder nicht, Mobilität gewährleistet. Das müssten Sie selbst erkennen, auch Sie, die Sie kein Freund der Mobilitätswende sind. Den vorgeschlagenen Investitionen der AfD von 150 Millionen Euro in ein Förderprogramm für Führerscheine stehen gerade einmal 25 Millionen Euro entgegen, die im Doppelhaushalt 2023/2024 für Zuschüsse für das AzubiTicket eingestellt sind. Die AfD will also sage und schreibe sechsmal so viel in Führerscheine pumpen wie in den ÖPNV. Aber was also stattdessen? Um für Entlastung zu sorgen, fordern wir, dass freiwillig dienstleistende Azubis und Studierende das sächsische Bildungsticket für die bisher angebotenen 15 Euro im Monat weiter erwerben können. Im Jahr 2020 nutzten laut einer Kleinen Anfrage von uns 22 900 Azubis ein AzubiTicket. Das Ticket sollte künftig in ganz Sachsen gelten und so attraktiver werden. Aber das hilft natürlich alles nichts, wenn man nicht insgesamt eine ernst zu nehmende Verkehrswende einleitet, die nicht ab 18 Uhr im ländlichen Raum in den Nachtwächtermodus schaltet. (Zuruf von der AfD: Danke schön!) So viel vielleicht als Hinweis an die Regierungskoalition. Aber, meine Damen und Herren von der AfD, wer von Mobilität reden will, muss das große Ganze in den Blick nehmen. Eine Verkehrswende für alle – vom Schulbus bis zum Anruftaxi ins Altenheim – ist gerecht und finanzierbar. Der Antrag der AfD ist dazu kein Beitrag, sondern eine populistische Seifenblase, und wir lehnen ihn entsprechend ab. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Nico Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN erteile ich jetzt Herrn Liebscher das Wort.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Fachkräftemangel ist bereits arbeitspolitische Realität, in vielen Branchen unseres Landes. Da können Sie Führerscheine mit der Gießkanne ausgeben; es werden schlicht nicht mehr Leute. (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) Schauen Sie einmal mit mir auf den Arbeitsmarkt. Sachsen ist überall knapp überdurchschnittlich. Die Beschäftigungsquote ist mit 67 % hoch, die Frauenerwerbsquote mit 48 % immerhin besser als im Bundesdurchschnitt, die Erwerbstätigkeit der älteren Bevölkerung ist überdurchschnittlich. Nur eines fällt auf: Der Anteil von internationalen Kräften liegt bei 6 % weit unter dem Bundesdurchschnitt, was die Staatsregierung ebenso wie die Bundesregierung verstanden hat. Daher, meine Damen und Herren, setzen Sie sich hier, alle Koalitionsfraktionen, dafür ein, international Azubis zu gewinnen. Sie geben in Ihrem Antrag an, dass die wirtschaftliche und demografische Situation im ländlichen Raum noch schwieriger ist als in den Städten. Ja, richtig. Die Verkehrswende im ländlichen Raum muss gesondert betrachtet werden. Aber warum wollen Sie dann für knapp 50 000 Azubis in Chemnitz, Leipzig und Dresden einen Führerschein subventionieren? Ihre Zahlen passen nicht zu der von Ihnen geschilderten Problematik. Bevor ich zur verkehrspolitischen Einordnung komme, möchte ich noch eine Passage aus dem Grundsatzprogramm der AfD zitieren: „Die AfD lehnt Subventionen generell ab. Wir wollen gleiche Regeln für alle – ob groß, ob klein – in jeder Branche. Unser Ziel ist ein schlanker, aber starker Staat.“ Wie, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, passt das, dieser Grundsatz zu Ihrer 150-Millionen-Forderung nach Führerscheinsubvention? (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) Und verraten Sie mir bitte vor allem mal eines: Welchem 16-jährigen Azubi bringt Ihr Vorschlag etwas für die Verbesserung der eigenen Mobilität? Wollen Sie dann auch noch den Mopedführerschein subventionieren? Und wie geht es nach dem Führerschein dann weiter? Noch 50 % zum Erstwagen dazu, aber nur für einen Diesel? Werte Damen und Herren! Sicherlich braucht man zur Ausübung vieler Ausbildungsberufe einen Führerschein. Wenn dies der Fall ist, müssen die Betriebe den Schein übernehmen. Anderenfalls kann bei nachgewiesenem Bedarf der Führerschein bereits jetzt mithilfe des Bundes finanziert werden, zu beantragen über das Jobcenter. Aber welche Zeichen würde der Freistaat setzen, wenn er als Ausbildungsanreiz den Führerschein subventioniert? Die Signale wären klar: Erstens. Autoverkehr hat Priorität. – Aber wie viel Autoverkehr im Stau wollen Sie noch generieren, statt die Straßen durch Alternativen zu entlasten? (Zuruf von der AfD: Hören Sie doch auf!) Zweitens. Der ÖPNV im ländlichen Raum wird aufgegeben. – Aber nein, gerade das wollen wir nicht. Was wir stattdessen brauchen, ist eine Mobilitätsoffensive für unsere ländlichen Räume. Stattdessen müssen wir in den Ausbau des ÖPNV investieren und die bereits eingeführten Plus-, Taktbus- und Bahnangebote ausbauen. Wissen Sie überhaupt, wie viel ÖPNV und SPNV im ländlichen Raum für 150 Millionen Euro generiert werden könnten? Ich sage es Ihnen: eine ganze Menge. Wir könnten das Plus- und Taktbussystem und den Schienenpersonennahverkehr weiter ausbauen, um so 80 % der Einwohner(innen) Sachsens einen Ein- bzw. Zweistundentakt mit Bahn und Bus anzubieten. So ein Takt- und Angebotsausbau würde nicht nur den Azubis nützen, sondern allen Menschen im Freistaat. Neben dem guten ÖPNV-Angebot braucht man natürlich erschwingliche Fahrpreise. Das AzubiTicket war ein gutes Angebot für viele Jugendliche. Mit der Einführung des Deutschlandtickets nimmt die Attraktivität des AzubiTickets sicherlich ab. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns daher für einen Sozialtarif für das Deutschlandticket ein, auch für Auszubildende. Der vorliegende Antrag bringt weder mehr Jugendliche in Ausbildung noch verbessert er deren Mobilität. Wir lehnen ihn daher ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Liebscher für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt spricht Herr Kollege Homann für die SPD. – Oh, Entschuldigung. Ich sehe eine Kurzintervention an Mikrofon 7. Bitte, Herr Kollege Thumm.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Liebscher von den GRÜNEN, ich muss jetzt noch einmal ganz kurz mit dem Narrativ aufräumen, das Sie hier setzen. Sie unterstellen diesem Antrag, dass die Umsetzung den Freistaat Sachsen jährlich 150 Millionen Euro kosten würde. Im Gegensatz zu den LINKEN geben wir grobe Schätzungen an, welche Kosten für den Steuerzahler entstehen. (Marco Böhme, DIE LINKE: Haben wir auch gemacht!) Wir haben natürlich ein Problem. Wenn wir mit einer Förderung starten, müssen wir davon ausgehen, dass bei 100 000 Auszubildenden im Freistaat hochgerechnet mit 1 500 Euro 150 Millionen Euro nötig sind. Die Realität bei den Kosten ist eine völlig andere, nämlich folgende: Erstens werden nicht alle Auszubildende dieses Angebot nutzen und einen Führerschein machen. Zweitens gibt es die Kapazitäten in den Fahrschulen in Sachsen gar nicht, um 100 000 Fahrschüler zusätzlich aufzunehmen. (Zuruf von der CDU: Also doch Populismus? – Lachen bei der CDU, den LINKEN und der SPD) Drittens will ich Ihnen sagen, dass Sie diese aktuell 100 000 Auszubildenden auf das Ausbildungsjahr herunterrechnen müssen. Dann reden wir von rund 30 % und kommen auf Kosten von rund 45 Millionen Euro. Aber, wie gesagt, auch von diesen 30 000 Auszubildenden jedes Jahr werden nicht alle den Führerschein machen. Der nächste Punkt ist, dass der Maximalbetrag von 1 500 Euro bei einem Mopedführerschein gar nicht ausgeschöpft wird, weil dieser weniger als 1 000 Euro kostet. Also ist jährlich von einem Förderbetrag von etwa 30 bis 35 Millionen Euro auszugehen. Das ist die Realität. Sie alle hier können offensichtlich nicht rechnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CDU: Aber Sie können nicht schreiben!)
Dr. Matthias Rößler
Das war die Kurzintervention von Herrn Kollegen Thumm. Jetzt kommt die prompte Reaktion von Herrn Kollegen Liebscher.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Kollege, als Allererstes: Ich habe keinen Doktortitel, auch wenn ich anscheinend so aussehe. (Heiterkeit bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweitens. Bei all Ihren Zahlen haben Sie nicht gesagt, woher das Geld kommen könnte. Sie arbeiten nach der Methode „Freibier für alle!“, stellen einfach einen Antrag und sagen nicht, woher das Geld kommen soll. Viel Sinn macht dieser Antrag auch nicht. Das haben jetzt alle Redner bewiesen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)
Dr. Matthias Rößler
Wir gehen weiter in der Rednerreihe. Jetzt, Kollege Homann, ist es so weit. Sie haben das Wort.
Henning Homann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, jetzt haben alle mitbekommen, dass Sie – egal ob es 150 Millionen Euro oder 45 Millionen Euro für Ihren populistischen Vorschlag wären – wirklich nur null Euro gegenfinanziert haben. Damit ist Ihr Vorschlag schlichtweg nicht zu finanzieren. (Thomas Thumm, AfD: Warten Sie doch einmal ab, wir haben noch Redezeit!) Das müssen Sie an der Stelle doch zugeben. Ich bitte Sie, sich an dieser Stelle ein wenig mit der Realität zu beschäftigen. Die ist schon schwierig genug. Ich glaube, dass wir als Gesellschaft darüber nachdenken müssen, wenn wir Stand März 2023 9 500 Menschen in diesem Land haben, die nach einer Ausbildungsstelle suchen und keine finden, dem aber auf der anderen Seite 12 000 offene Ausbildungsstellen gegenüberstehen. Da passt offensichtlich etwas nicht zusammen. Ich glaube, dass der Schluss, den Sie hier nahelegen, dass die 9 500 jungen Menschen, die auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz noch nicht fündig geworden sind, ihn deshalb noch nicht gefunden haben, weil sie keinen Führerschein besitzen, falsch ist. Das bestätigt keine der Studien. Dabei ist das ein sehr gut erforschtes Feld, weil wir natürlich wissen, dass wir für die Zukunft unseres Freistaates jeden und jede brauchen. Deshalb schauen wir sehr genau hin, warum es junge Menschen in dieser Gesellschaft gibt, die keinen Ausbildungsplatz finden. Diese Vermittlungshemmnisse haben wir sehr stark im Blick. Deshalb investieren wir in den Ausbau der Berufsorientierung, und zwar nicht nur an der Oberschule, sondern auch am Gymnasium, um zu erreichen, dass junge Menschen wissen, was sie eigentlich wollen. Deshalb investieren wir in Jugendberufsagenturen, die junge Menschen im Blick haben und sie auch, wenn eine Ausbildung scheitert, motivieren, damit sie nach Möglichkeit gleich einen zweiten Versuch unternehmen. Bitte lassen Sie uns ein vorhandenes Problem nicht bagatellisieren, indem Sie versuchen, es mit einer populistischen, aber falschen Antwort zu lösen. Wenn wir diese jungen Menschen ernst nehmen, müssen wir uns deren Lebenssituation genau anschauen. Darauf ist Ihre Antwort leider keine Antwort. (Zurufe von der AfD) Das Zweite, was Sie an dieser Stelle machen, ist, dass Sie junge Auszubildende am Anfang ihrer Berufskarriere zu Bittstellern machen. Sie sagen: Geht doch bitte zum Staat und holt euch die Hälfte des Geldes wieder, das ihr für den Führerschein braucht. (Carsten Hütter, AfD: Das ist ja völlig falsch! –
Sebastian Wippel AfD
Was ist mit eurem Busfahrschein, da muss man nicht „bitte“ sagen?) Unser Weg als Sozialdemokratie ist ein anderer. Wir wollen, dass Auszubildende eine so hohe Ausbildungsvergütung bekommen, dass sie aus ihrer Arbeit als Auszubildende einen Führerschein finanzieren können. So funktionieren mündige Auszubildende in einer gerechten Gesellschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der SPD) Die jungen Menschen sollen selbst entscheiden, ob sie einen Führerschein machen wollen oder nicht oder ob sie lieber den ÖPNV nutzen wollen. Natürlich gelten die neu eingeführten Plus-Busse und Takt-Busse – – (Thomas Thumm, AfD: Das schreiben wir doch gar nicht vor. Das ist eine Fehlinterpretation. Sie haben unseren Antrag gar nicht gelesen!) – Hören Sie doch einmal zu. Ich verstehe ja, dass Sie gerade merken, dass Sie hier einen peinlichen Auftritt hingelegt haben. Aber das hier durch Unruhe im Raum zu vertuschen, ist sicher nicht der richtige Weg. Deshalb noch einmal: Junge Menschen sollen selbst entscheiden, ob sie einen Führerschein machen wollen oder nicht. Warum sollen wir diejenigen bevorteilen, die einen machen wollen, während diejenigen, die ihn nicht machen wollen, solche Zuschüsse nicht bekommen? (Sebastian Wippel, AfD: Das ist doch wie mit dem 9-Euro-Ticket!) Natürlich schaffen wir mit den Plus- und Takt-Bussen und mit dem Ausbau des ÖPNV auch Anstöße für junge Menschen. Mit dem AzubiTicket haben wir an dieser Stelle ein sehr attraktives Angebot gemacht. Es kann natürlich Einzelfälle geben, in denen ein junger Mensch Probleme hat, zu dem Ausbildungsunternehmen zu kommen, zu dem er hinmöchte. (Zuruf von der AfD: Aha!) Aber wer glaubt, dass der Auszubildende und das Ausbildungsunternehmen, wenn sie es wirklich wollen, nicht miteinander eine solche Finanzierung des Führerscheins vereinbaren können, anstatt das, wie Sie es wollen, über die Gesellschaft zu finanzieren, der hat wirklich überhaupt keine Ahnung vom Fachkräftemangel in dieser Gesellschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zuruf von der AfD) Das ist alles nicht lustig. (Carsten Hütter, AfD: Nein, das ist auch nicht lustig! – Zuruf von der AfD: Reden Sie einmal mit einem Handwerker!) Man fragt sich auch: Was kommt denn dann als Nächstes? Jetzt wollen Sie den Führerschein bezuschussen. Ich glaube, das Nächste, mit dem Sie kommen, ist eine Schnaps- oder Bierprämie. (Sebastian Wippel, AfD: Sie sind ein ganz mieser Demagoge! – Zurufe von der AfD – Glocke des Präsidenten) Wir haben in dieser Gesellschaft gegenüber jungen Menschen eine Verantwortung, weil wir wollen, dass alle ihren Weg in dieser Gesellschaft machen. Lassen Sie uns deshalb über kluge Ansätze sprechen und nicht über populistischen Blödsinn. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD –
Thomas Thumm AfD
Zu klugen Ansätzen haben Sie nichts beigetragen, das ist das Problem!)
Dr. Matthias Rößler
Mit Herrn Kollegen Homann sind wir jetzt am Ende dieser Rederunde. Wir könnten eine weitere Rederunde eröffnen. – Das soll auch geschehen. Das Wort ergreift für die einbringende Fraktion Herr Kollege Beger.
Mario Beger AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mobilität ist Freiheit. Ein eigenes Moped oder ein eigenes Auto, das ist gelebte persönliche Unabhängigkeit. Die Voraussetzung dafür ist eine Fahrerlaubnis. (Beifall bei der AfD) Den Erwerb des Führerscheins möchten wir mit unserem Antrag unterstützen, um mehr Unabhängigkeit und Selbstständigkeit zu schaffen. (Unruhe – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Die Fahrerlaubnis ist ein Leben lang gültig. Sie kann genutzt werden, um von A nach B zu fahren, um die Freundin abzuholen, um die Großeltern zum Arzt zu bringen oder um den Arbeits- bzw. Ausbildungsweg zu bestreiten.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Kollege Beger?
Mario Beger AfD
Nein, jetzt nicht. – Und das alles, ohne dass jemand jahrzehntelang auf den Ausbau von Bahnstrecken, auf Hunderte Millionen Euro vom Bund oder auf eine Kofinanzierung des Landes warten muss und ohne dass jemand auf das Wohlwollen von Bundes- und Staatsregierung zur Finanzierung von irgendwelchen Tickets für den Regionalverkehr angewiesen ist. Stattdessen: Zündschlüssel umdrehen, und los geht’s. Freiheit schaffen, Abhängigkeit abschaffen. (Beifall bei der AfD) Das ist so gegensätzlich zur schwarz-rot-grünen Förderpolitik, dass großer Widerstand zu erwarten war. Aber dem stellen wir uns sehr gerne; denn unser Zukunftskonzept für den Verkehr ist nicht „Regionalbahn zweiter Klasse“, sondern: Ja zum Schülerticket. Ja zum Diesel. Ja zum Individualverkehr. Doch natürlich auch: Ja zum Ausbau und zur Elektrifizierung von Bahnstrecken. Jeder soll das Verkehrsmittel seiner Wahl nutzen können – auch das ist ein Stück Freiheit. (Beifall bei der AfD) Werte Kollegen, wir wollen 50 % der Führerscheinkosten mit Landesmitteln finanzieren, das Ganze für Führerscheinklassen, die für junge Leute interessant sind, also die Klassen A1, A2, AM oder B, also Mopeds, Motorräder und Pkw. Anders als die linke Ecke drücken wir uns auch nicht vor dem Preisschild. 150 Millionen Euro, das ist eine maximale Rechengröße, (Lachen des Abg. Sören Voigt, CDU –
Henning Homann SPD
Also doch!) die zunächst für drei Jahre veranschlagt werden könnte. Die genauen Bedarfe müssen evaluiert werden. Dazu dient Abschnitt II Ziffer 3 unseres Antrags. Damit fordern wir ab 2024 einen jährlichen Bericht über die Inanspruchnahme der Landeszuschüsse. In Anbetracht der Ausbildungskapazitäten in den Fahrschulen und des aufzubringenden Eigenanteils kann ich aber schon heute prognostizieren, dass dann wohl circa 30 Millionen Euro je Haushaltsjahr zur Verfügung zu stellen sein dürften, ein Betrag, den wir durch die Kürzung von Fehlausgaben und das Einschmelzen von Reserven allein im Einzelplan 07 problemlos decken können. (Thomas Thumm, AfD: Achtung, Herr Homann! – Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD –
Thomas Thumm AfD
Zuhören!) Einige Positionen wie das ZEFAS, Arbeitsmarkt-, Mentoren-Programme etc. haben wir bereits im Antrag genannt, (Henning Homann, SPD: Das sind keine 150 Millionen Euro!) aber auch die Minderung des Titels 07 06/989 02 würde uns 10 Millionen Euro frei machen – Geld, das in jedem Doppelhaushalt veranschlagt wird, aber nie abgerufen wurde. Also, auch die Finanzierung steht hier auf soliden Füßen, sodass lediglich kurzfristig eine Finanzierung über außerplanmäßige Ausgaben erforderlich ist. (Zuruf von der AfD: Das ist richtig!) Werte Kollegen, die Staatsregierung führte in der Stellungnahme zu unserem Antrag aus – ich zitiere –: Sie haben die bundesweite Absenkung des Mindestalters für den Führerschein der Klasse AM – Moped – von 16 auf 15 Jahre durchgesetzt; damit können auch jüngere Auszubildende das Moped für die Fahrt zur Ausbildungsstelle nutzen. Mein Kollege Thomas Thumm hat bereits darauf hingewiesen, dass es jetzt unsere Aufgabe ist, den Ansatz der Staatsregierung zu vollenden und dabei nicht nur die rechtlichen, sondern auch die tatsächlichen Voraussetzungen, (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) also die finanzielle Unterstützung, für einen Führerschein zu schaffen. Dem schließe ich mich ausdrücklich an; denn die Staatsregierung hat bisher entgegen dem oben genannten Zitat nur dafür gesorgt, dass man mit 15 Jahren fahren darf. Wir möchten dafür sorgen, dass man mit 15 Jahren auch tatsächlich fahren kann. (Beifall bei der AfD – Lachen des Abg. Holger Gasse, CDU) Das hat unsere Staatsregierung auch so gewollt, aber offensichtlich nicht geschafft. Folglich verharrt die Anzahl der erfolgreich abgelegten Führerscheinprüfungen der Klasse AM auch seit Jahren auf sehr niedrigem Niveau. Werte Kollegen, lassen Sie uns kostengünstig für Mobilität, für mehr Freiheit, mehr Unabhängigkeit und mehr Selbstständigkeit sorgen. Lassen Sie uns eine Führerscheinoffensive für Auszubildende in Sachsen starten und diesen Antrag beschließen. Vielen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Beger hat für die AfD die zweite Rederunde eröffnet. Gibt es bei der CDU Redebedarf? – Gibt es bei den anderen Fraktionen in der zweiten Runde Redebedarf? – Das sehe ich jetzt nicht. Wir könnten eine dritte Runde eröffnen. – Das möchte die einbringende Fraktion auch. Das Wort ergreift jetzt Herr Kollege Hütter für die Fraktion AfD.
Carsten Hütter AfD
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, es ist besser, wir tragen das Ganze dreimal vor, dann kann man sich das auch besser merken, und vielleicht versteht der eine oder andere auch, was wirklich gemeint ist. Herr Homann, Sie haben dabei ja offensichtlich massive Defizite. (Beifall bei der AfD – Kopfschütteln des Abg. Henning Homann, SPD) Schon erstaunlich, was die Fraktionen hier alles so vorbringen, um unseren Antrag zu zerreden. Wenn man es nur will, kann man wirklich alles schlechtreden. Das hilft uns und den Betroffenen allerdings nicht weiter, weder den Auszubildenden noch den Unternehmern, noch Sachsen insgesamt. Mit der Führerscheinoffensive für Sachsens Auszubildende hat unsere Fraktion heute einen Antrag vorgelegt, mit dem wir konkret ins Machen kommen. Davon redet doch unser Wirtschaftsminister Dulig seit Langem: Wir müssten in Sachsen mehr ins Machen kommen. Bitte schön, wir machen. (Zuruf des Abg. Henning Homann, SPD) Ständig hören wir, dass unsere Jugend in Sachsen gehalten werden soll und sich für eine Ausbildung vor Ort entscheiden möge. Das gemeinsam zu erreichen sollte unsere Aufgabe sein, werte Damen und Herren. Jeder Abgeordnete hier im Haus, der auch Unternehmer ist, kennt aber die massiven Schwierigkeiten beim Anwerben von geeigneten Auszubildenden. Ich persönlich bilde seit fast 30 Jahren im Kfz-Bereich junge Menschen aus; deswegen sind mir alle diese Problemlagen nicht nur aus dem Erzgebirgskreis bekannt. Mancher gute Auszubildende wird nach Bayern weggelobt, mit attraktiven Angeboten und höheren Ausbildungsvergütungen. Dass unsere Jugend sich selbstverständlich für die besseren Rahmenbedingungen entscheidet, dürfte jedem hier im Saal klar sein. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Aus vorgenannten Gründen wird sich häufig gegen eine Ausbildung in Sachsen entschieden. Bedenken Sie: Wer einmal weg ist, kommt oftmals nicht nach Sachsen zurück. (Sören Voigt, CDU: Wegen des Führerscheins?) Und wenn es sich dann auch noch um den ländlichen Raum handelt, wird es gleich doppelt schwer. Wir müssen die Bedingungen für unsere Jugend also deutlich verbessern und attraktiver gestalten. Nicht nur das sächsische Handwerk braucht jeden geeigneten Auszubildenden, sehr geehrte Damen und Herren, und ohne geeignete Mobilität geht da nun mal gar nichts. Der ÖPNV ist in den meisten Fällen leider ein Totalausfall, zusammengespart und abgebaut in 30 Jahren. Aktuell wird wieder der Rotstift bei der Streckenplanung angesetzt. Erst kürzlich hat beispielsweise der Landrat im Landkreis Meißen angekündigt, dass es beim ÖPNV Streckeneinsparungen in der Größenordnung von 10 bis 15 % geben könnte. Das passt überhaupt nicht zu Ihren Aussagen. (Henning Homann, SPD: Könnte, Herr Kollege, könnte!) Was habe ich von diesem wunderbaren Ticket, wenn der Bus nicht fährt, Herr Homann? Da stehe ich mit meinem Ticket unter der Lampe nachts und komme nicht nach Hause. So läuft der Hase. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein, er steht!) Wenn man aber schon den öffentlichen Nahverkehr im ländlichen Raum nicht weiter fördern will, dann doch wenigstens den persönlichen Nahverkehr. Schließlich waren es nicht nur Bund und Land, die dafür gesorgt haben, dass unsere Mobilität teurer wird. Daraus resultiert, dass die Ausbildungs- und die Fahrschulkosten auch immer teurer werden. Mittlerweile sind die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis um das x-Fache gestiegen und für Auszubildende kaum noch zu stemmen. Sehr häufig ist diese Form der Mobilität im ländlichen Raum aber unabdingbar. Mit der AfD-Führerscheinoffensive für Sachsens Auszubildende können wir der jungen Generation etwas zurückgeben, was ihr die Politik durch Fehlentscheidungen genommen hat. Dadurch können wir unsere Lehrlinge motivieren und an unsere sächsischen Unternehmen binden. Selbstverständlich muss der Freistaat dafür Geld in die Hand nehmen, da es sich nun einmal um eine sehr gute Investition in unser aller Zukunft handelt. Zum Abschluss noch ein letzter wichtiger Punkt, werte Abgeordnete. Wenn der Freistaat zum Führerschein bis zu 50 % dazugibt, dann sind sicher auch die Ausbilder bereit, sich mit einzubringen. Wenn es dann so richtig gut läuft, bekommen unsere Auszubildenden die Fahrerlaubnis vielleicht sogar kostenfrei. Liebe Abgeordnete, es handelt sich hierbei nicht um eine versteckte Wirtschaftsförderung, sondern um eine Steigerung der Attraktivität des Ausbildungsstandorts Sachsen. Dazu wird eigentlich keiner Nein sagen können. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Hütter hat für seine AfD-Fraktion die dritte Runde eröffnet. Gibt es weiteren Redebedarf aus den anderen Fraktionen heraus? – Das kann ich nicht erkennen. Möchte die AfD-Fraktion eine vierte Runde eröffnen? – Auch nicht. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zum Zug. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Martin Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag enthält im Grunde genommen genau zwei zutreffende Fakten. Die Berufsbildungsstatistik verzeichnet einen Rückgang an Auszubildenden in Industrie, Handel und Handwerk, und im Freistaat Sachsen gibt es einen Fachkräftemangel. Alle weiteren Annahmen und Schlüsse gehen fehl. Falsch ist zum Beispiel die Aussage, dass sich die Erreichbarkeit der Berufsschulen und Betriebe trotz eines dichteren Berufsschulnetzes verschlechtert habe. Richtig ist, dass der Freistaat Schulter an Schulter mit der kommunalen Ebene in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen hat, um auch außerhalb der Ballungsräume vertaktete ÖPNV-Angebote zu installieren. Insbesondere möchte ich an dieser Stelle das Plus-Bus-System nennen, welches wir im Freistaat mit dem vordringlichen Ziel geschaffen haben, die Erreichbarkeit im ländlichen Raum zu verbessern. Auch die Annahme, es gebe keine mit der Unterstützung der Studierenden vergleichbare Mobilitätshilfe für Auszubildende, geht völlig an der Wirklichkeit vorbei. (Sebastian Wippel, AfD, meldet sich zu einer Zwischenfrage.) Um jungen Menschen einen attraktiven, kostengünstigen und einheitlichen Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr zu ermöglichen, haben wir das Bildungsticket und das AzubiTicket eingeführt. Zur Finanzierung beider Tickets stellt der Freistaat rund 74 Millionen Euro zur Verfügung. Beide Tickets werden seit ihrer Einführung von den jeweiligen Zielgruppen sehr gut angenommen.
Dr. Matthias Rößler
Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Staatsminister? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Ja.
Sebastian Wippel AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Staatsminister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass beispielsweise die Berufsschüler der AOK, die nur in Görlitz beschult werden und aus dem Erzgebirge kommen, jetzt für ihre Berufsschulblöcke mit dem Plus-Bus aus dem Erzgebirge nach Görlitz fahren sollen oder umgedreht, dass jemand, der den Ausbildungsbetrieb Wacker-Chemie aufsucht und aus Weißwasser kommt, dann auch tagelang mit Bus und Bahn unterwegs sein soll? Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Das haben Sie falsch verstanden, das habe ich auch nicht gesagt. Gewissermaßen als Rundum-Sorglos-Paket kommt zum 1. Mai 2023 das Deutschland-Ticket hinzu, welches allen Menschen eine deutschlandweite Mobilität zu einem mehr als fairen Preis bietet. Insbesondere für die im Antrag beschriebene Zielgruppe hat die Staatsregierung die bundesweite Absenkung des Mindestalters für die Moped-Fahrerlaubnis von 16 auf 15 Jahre durchgesetzt. Damit können auch jüngere Auszubildende das Moped für die Fahrt zur Ausbildungsstelle nutzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die primäre Verantwortung für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses liegt allerdings bei der Wirtschaft selbst. Die Wirtschaft nimmt diese Verantwortung sehr ernst. Viele sächsische Ausbildungsbetriebe schaffen bereits Anreize im Zusammenhang mit der Erhöhung der Mobilität der jungen Menschen und leisten finanzielle Unterstützung für ihre Auszubildenden. In einzelnen Fällen – niemand verbietet ihnen das – unterstützen sie sogar den Erwerb eines Führerscheins. Zudem bestehen bereits Förderangebote bei erkennbarer Bedarfslage seitens der Bundesagentur für Arbeit. Im Rahmen der derzeit in Abstimmung befindlichen Ausbildungsgarantie sollen ebenfalls Ansätze zur Mobilitätssteigerung verankert werden. Eine generelle staatliche Förderung kann hingegen nur in Betracht kommen, wenn eine eigenwirtschaftliche Lösung durch Marktteilnehmer nicht möglich ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es klar und deutlich zu sagen: Die Einführung eines Landeszuschusses für den Führerscheinerwerb ist kein nachhaltiger und zielgerichteter Lösungsansatz zur Unterstützung der Auszubildenden. Im Interesse der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwendung von Haushaltsmitteln soll eine Förderung Mitnahmeeffekte ausschließen. Im Antrag wird hingegen vorgeschlagen, mit dem Füllhorn übers Land zu gehen und jedem Auszubildenden in Stadt und Land mit einem vergleichsweise hohen Betrag den Fahrerlaubniserwerb zu fördern. Dies würde unter anderem auch jenen Auszubildenden zugutekommen, die ihren Ausbildungsplatz bequem zu Fuß, mit dem Moped oder mit dem öffentlichen Nahverkehr erreichen können. Mit einem Wort zusammengefasst: Das nennt man Gießkannenprinzip. Das viele Geld ist jedenfalls besser angelegt, wenn wir es für die noch bessere Erschließung des ländlichen Raums mit dem ÖPNV und dem Rad verwenden. Zusammenfassend kann man sagen: Der Antrag hat nicht verantwortungsvolles und zielgerichtetes Handeln zum Ziel. Er wirbt vielmehr für ein populistisches Mobilitätsbild, was das Auto in den Mittelpunkt allen Handelns stellt. Die einfachere Wahrheit ist, dass Sie aus ideologischer Verblendung nicht wahrhaben wollen: In Sachsen lässt sich aufgrund der demografischen Entwicklung der Fachkräftebedarf nicht mehr nur durch sächsische Berufsbildungsabsolvierende und Studierende decken. Wir sind darauf angewiesen, qualifizierte Fachkräfte nicht nur im deutschen Inland, sondern auch im Ausland anzuwerben. Alles andere würde der sächsischen Wirtschaft, würde Sachsen als Wirtschaftsstandort schaden und langfristig auch den Wohlstand oder das Wohlergehen der sächsischen Bevölkerung verschlechtern. Darauf sollten wir uns konzentrieren. Man kann mit Fug und Recht sagen, dass der Rechtspopulismus ein negativer Standortfaktor für unser Land ist. Deshalb verschonen Sie uns mit Anträgen, die nur Pseudolösungen enthalten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist auch müßig zu erwähnen, dass dem Antrag auch jeder Vorschlag für eine Gegenfinanzierung fehlt. Im Gegenteil, ich fand es interessant, dass Ihr Fraktionsvorsitzender heute früh etwas ganz anderes gefordert hat. Sie sollten sich vielleicht mal abstimmen, welche Linie Sie verfolgen. Als es heute früh um die Frage der Entwicklungszusammenarbeit ging, hat der Fraktionsvorsitzende Urban sich hingestellt und gesagt, die Aufgabe des Freistaates Sachsen ist, mit Steuermitteln nur Staatsaufgaben zu finanzieren. Das sollten Sie jetzt einmal checken. Ich meine, ich teile Ihre Aussage nicht, aber Sie sollten sich untereinander mal verständigen, wo es denn passt. (Jörg Urban, AfD: Wo ist der Widerspruch?) Da müsste man mal in die Definition schauen, was Staatsaufgaben sind, nicht nur so reden, wie es in Ihre jeweilige Argumentation gerade passt. (Jörg Urban, AfD: Das war wohl eine Luftnummer!) Ich möchte Sie daher bitten, dem Vorschlag, der nicht nur von falschen Annahmen und Kausalitäten ausgeht, sondern auch nicht geeignet ist, die angeblich verfolgten Ziele unter effektivem Einsatz von Landesmitteln zu erreichen, nicht zuzustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Es sprach Herr Staatsminister Dulig für die Staatsregierung. Ich rufe zum Schlusswort auf. Die AfD-Fraktion hat dafür 3 Minuten Zeit. Herr Kollege Thumm, bitte schön.
Thomas Thumm AfD
Vielen Dank, Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete! Herr Dulig, unser Antrag schlägt nicht fehl. Es ist die mangelnde Leistung Ihrer Interpretationsfähigkeit, die Sie hier zu unserem Antrag an den Tag legen. (Beifall bei der AfD) Wenn für die Ausbildung unserer Jugend kein Geld da ist, wenn der ÖPNV im ländlichen Raum nur einmal täglich fährt und alle anderen Fraktionen im Sächsischen Landtag selbst die kleinste Unterstützung zur individuellen Mobilität verwehren und gleichzeitig der sächsische Staatsminister Günther einen mittleren fünfstelligen Betrag für externe Beratung ausgibt, weil sein Haus nicht in der Lage ist, die Grundsteuererklärungen auszufüllen, (Lachen bei der AfD) der Sächsische CDU-Ministerpräsident rund 39 000 Euro für Porträtaufnahmen ausgibt, der Wirtschaftsminister Dulig für die fotografische Begleitung und Dokumentation einer Auslandsreise rund 17 000 Euro lockermacht oder sich als Reisekostenonkel für rund 230 000 Euro die Welt anschaut, (Zurufe von der AfD: Hört, hört!) damit dann seine Begleiter hier im Ausschuss erklären, dass Kanada ein Einwanderungsland mit langer Tradition ist, meine Damen und Herren, dann läuft hier was falsch. Da werden Steuergelder zum Fenster rausgeschmissen! (Beifall bei der AfD und Zurufe: Jawohl!) Wo Sie Ihre Prioritäten setzen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Staatsregierung, das wissen wir. Sie legen keinen Wert darauf, dass Sachsen sich in der Fläche entwickelt. Die Probleme im ländlichen Raum werden immer mehr. Die Wohnungsgenossenschaften schlagen mittlerweile wegen Wohnungsleerstand Alarm. Das Thema Sanierungskosten hatten wir heute. Sie sitzen das hier alles aus, fahren dann aber draußen rum. Der Ministerpräsident war in Johanngeorgenstadt und erzählt dann irgendwelche Sachen, wie er in Zukunft Leuchttürme in Johanngeorgenstadt ansiedeln will oder, weil nächstes Jahr Wahlkampf ist, Tagesordnungspunkt Kommunen endlich bei Sächsische Kompetenzstelle Drucksache 7/10555, Antrag mit Stellungnahme Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD – die fraktionslosen Abgeordneten haben keinen Redebedarf angemeldet – und die dass er die Kommunen mit 70 000 Euro überschütten will. Das ist Populismus. (Zurufe von der AfD: Jawohl!) Das hat nichts mit vernünftiger Politik für diesen Freistaat Sachsen zu tun. (Lebhafter Beifall bei der AfD) Werte Damen und Herren! Es ist einfach nicht Aufgabe des Steuerzahlers, die Inkompetenz eines sächsischen Umweltministers sowie hübsche Bildchen des sächsischen Ministerpräsidenten zu finanzieren, Fotografen für Auslandsreisen des Wirtschaftsministers zu bezahlen oder für geschminkte Gesichter der Staatsregierung aufzukommen. (Lachen und Beifall bei der AfD) Nein – und genau diese Leute aus der Staatsregierung erzählen uns heute, dass die Förderung eines Führerscheins keine Staatsaufgabe sei. Diese Leute erzählen uns, dass kein Geld vorhanden sei, diese Leute wollen Fachkräfte aus dem Ausland, aber sie wollen weder in Bildung noch in Ausbildung noch in die Zukunft unserer Jugend und in den Freistaat Sachsen investieren. (Lebhafter Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Die Redezeit ist zu Ende, Herr Kollege. Letzter Satz.
Thomas Thumm AfD
Letzter Satz, Herr Präsident. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Handeln Sie im Sinne Sachsens! Handeln Sie für unsere Jugend, für unsere Zukunft! Vielen Dank. (Starker Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/13068 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. (Oh-Rufe von der AfD) Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Drucksache 7/13068 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen zum nachhaltiger Vergabe unterstützen – Nachhaltige Beschaffung einrichten! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung Staatsregierung. Ich erteile jetzt der Fraktion DIE LINKE als Einreicherin das Wort. Bitte, Frau Kollegin Mertsching.
Antonia Mertsching Die Linke
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Es war schon heute Morgen Thema in der Debatte „Zukunft gemeinsam entwickeln – Sachsens Beitrag für den Globalen Süden“, als ich Ihnen mitteilte, dass die beste Entwicklungszusammenarbeit und die beste Bildung für nachhaltige Entwicklung nichts nützt, wenn wir nicht damit beginnen, Verantwortung zu übernehmen und die Einhaltung von Menschenrechten auch durch unser Verhalten zu garantieren. Im Freistaat Sachsen bedeutet das, den Einkauf der öffentlichen Hand nach sozial gerechten Kriterien zu gestalten; denn es ist nicht zu rechtfertigen, dass die öffentliche Hand, zum Beispiel die sächsische Polizei, ihre Bediensteten mit Dienst- und Schutzkleidung ausstattet, die nachweislich in Mazedonien oder Rumänien unter ausbeuterischen Bedingungen produziert worden sind. Was heißt das konkret – ausbeuterische Bedingungen? – Das geht los bei befristeten Arbeitsverträgen, kein oder kaum Arbeitsschutz, zum Beispiel im Sommer bei unheimlicher Hitze zehn Stunden in der Bude zu sitzen und zu nähen, aber vor allem bedeutet es Armutslöhne. Vorrangig Näherinnen verdienen einfach keinen Lohn zum Leben, wie eine letzte Recherche von „Sachsen kauft fair“ zur Firma Sirum wieder einmal zeigt. Von dieser Marke haben das Innen- und Justizministerium Dienst- und Schutzkleidung bezogen. Was bedeutet es, keinen Lohn zum Leben zu haben? – Es bedeutet, Rechnungen nicht bezahlen zu können. Es bedeutet, den Kindern keine optimalen Aufwuchsbedingungen bieten zu können. Es bedeutet, nach einer 50- bis 60-Stunden-Woche auch noch Landwirtschaft betreiben zu müssen, um mit dem Essen über die Runden zu kommen. Es bedeutet Abstriche bei der Gesundheitsversorgung. Es bedeutet, sich keinen Urlaub leisten zu können oder keine Möglichkeit, sich etwas anzusparen. Man arbeitet, bis man tot umfällt, und der Freistaat Sachsen unterstützt mit seinem Einkauf diese Zustände – das ist untragbar und nur ein Beispiel. Der Freistaat Sachsen selbst hat in den Jahren 2019/2020 1,5 Milliarden Euro für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ausgegeben – und das sind nur die Zahlen unterhalb der Schwellenwerte und ohne die Kommunen. All das, was wir im Freistaat an IT nutzen, in Straßen verbauen oder was unsere Bediensteten anziehen, kommt aus der ganzen Welt. Es wird endlich Zeit, dass wir dafür einen angemessenen Preis bezahlen. Bevor ich hier im Landtag als Abgeordnete tätig wurde, habe ich beim heute schon erwähnten Entwicklungspolitischen Netzwerk Sachsen als Referentin für nachhaltige Beschaffung gearbeitet. Ich habe mich fünf Jahre mit der sächsischen Vergabepraxis beschäftigt – sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene. Ich kenne die Argumente und Vorbehalte – und ja, ich würde mir auch eine internationale Handelspolitik wünschen, in der nur Waren in die EU eingeführt oder hier produziert werden, die den Arbeitsrechtsstandards entsprechen. Leider kann ich mich nicht daran erinnern, dass sich in den vergangenen 20 Jahren irgendjemand von den CDU- und FDP-geführten Bundeswirtschaftsministerien dafür eingesetzt hätte. Auch ein modernes Vergabegesetz, das den EURichtlinien entspricht, hat auf Bundesebene lange auf sich warten lassen und wurde nur halbherzig umgesetzt. In Sachsen gibt es bis heute keinen Anspruch beim Einkauf, was Nachhaltigkeit betrifft. Man bleibt lieber Teil des Problems und nimmt Kinderarbeit, Armutslöhne und Umweltverschmutzung in Kauf. Beschafferinnen und Beschaffer werden zwar nicht daran gehindert, soziale oder ökologische Kriterien zu verwenden, aber sie werden erst recht nicht dazu ermutigt oder dabei begleitet. Menschen, die in der sächsischen Verwaltung – egal auf welcher Ebene – für den Einkauf zuständig sind, haben in der Regel wenig in ihrer Ausbildung dazu gehört, und wenn, dann eher Weiterbildungen besucht. Deshalb fordern wir eine Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung, die die kommunale Verwaltung dabei begleitet, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nachhaltige Aspekte wie die ILO-Kernarbeitsnormen, Lebenszykluskosten oder kreative Lösungen im Sinne der Nachhaltigkeit anzuwenden – und das nun mit oder neues Vergabegesetz. Denn Leitfäden und Informationsmaterialien gibt es zuhauf, siehe auch die Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung des Bundes. Es braucht die aktive Begleitung von uninformierten oder unsicheren Beschafferinnen und Beschaffern, von alten Gewohnheiten abzurücken und sich Neues zu trauen. In vielen Produktbereichen gibt es glaubwürdige Siegel. Die Infos werden auf Siegelklarheit – ein Portal der Bundesregierung – bereitgestellt. Gerade deshalb, damit es für die Kommunen leichter wird und nicht jeder Einzelne in den Landkreisen und Gemeinden losrennt, schlagen wir mit unserer Kompetenzstelle eine Strategie zur Bündelung von Kompetenzen vor, damit kreative Lösungen wie Einkaufsgemeinschaften gefunden werden. Bitte erzählen Sie mir in der nachfolgenden Debatte nicht die alten Geschichten, es würde nicht gehen, es gebe keine Angebote, es gebe keine glaubwürdigen Nachweise. Das ist alles Schnee von gestern. Nachhaltiger Einkauf ist möglich, wenn er gewollt ist. Also lassen Sie uns endlich damit beginnen, und zwar mit einer Kompetenzstelle Nachhaltige Beschaffung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
Dr. Matthias Rößler
Frau Kollegin Mertsching hat ihren Antrag für ihre Fraktion DIE LINKE eingebracht. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Kollege Wähner.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem Antrag der LINKEN wird die Schaffung einer Sächsischen Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung beim Wirtschaftsministerium für die Kommunen gefordert. Vielleicht erst einmal etwas Grundsätzliches: Die Beschaffung dient dazu, öffentliche Aufträge am Markt zu platzieren. Ich warne davor, auch wenn es Entwicklungen in der Welt gibt, die wir gern anders sehen wollen, dieses Vorhaben zu sehr mit Begleitbestimmungen zu überfrachten, weil das nur dazu führt, dass die Beschaffung oder Platzierung von Aufträgen immer schwieriger wird, und es dazu kommt, dass man nur schlechte oder mittlerweile gar keine Angebote mehr erhält. Die Beschaffung der Kommunen erfolgt durch diese selbst im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung. Man ist hier im Zivilrecht unterwegs. Dafür zuständig sind nun einmal die Kommunen. Sie machen das in guter Eigenverantwortung und sind damit auch zuständig für die Schulung ihres Personals. Sie haben es außerdem selbst in der Hand, wie sie hierbei agieren. Ich denke, das ist ein Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung, so wie wir sie als CDU sehen. Die geforderte Unentgeltlichkeit, die Sie im Antrag ansprechen, ist ein Stück weit ein Problem und verstößt gegen das Beihilferecht; denn damit kommt es direkt zur Ausgrenzung von Rechtsdienstleistern bzw. Fachanwälten, die im Vergabeverfahren Hilfestellungen geben, aber natürlich zwingend gegen Entgelt, weil sie davon leben müssen. Letztendlich würde es dazu führen, dass die Kommunen die kostenlosen Dienstleistungen des Freistaates beanspruchen würden und die erwähnten Berufsgruppen keine Aufträge mehr hätten. Ebenso würde diese Unentgeltlichkeit dazu führen, dass das Beschaffungswesen von den Kommunen auf den Freistaat verlagert wird und es am Ende zu Einsparungen bei den Kommunen, aber zu massiven Mehrkosten und Personalaufbau beim Freistaat führt. In diesem Zusammenhang ist Ihre Herangehensweise etwas inkonsequent. Sie sagen im Antrag, ohne dass wir das jetzt näher geprüft haben, dass die nachhaltige Vergabe langfristig zu enormen Kosteneinsparungen führt – das mag wohl so sein –, aber gleichzeitig verlagern Sie die gesamten Kosten für dieses Verfahren auf den Freistaat. Ich denke, man sollte hier bei einer gewissen Stringenz bleiben, sodass diejenigen, die gewisse Vorteile aus den Verfahren genießen, am Ende auch für die anteiligen Kosten aufkommen. Ich denke, es wäre gut, wenn man hier in klaren Strukturen bleibt und weiterhin arbeitet. Es ist auch so, dass bereits jetzt unsere Kommunen im Bereich der Auftragsvergabe durch die Auftragsberatungsstelle Sachsen e. V. unterstützt werden. Dort sind die sächsischen Handwerkskammern, die Ingenieurkammer Sachsen, die Architektenkammer Sachsen und die sächsischen IHKs Mitglieder. Dort kann man eine kostenlose Erstberatung erhalten. Wenn man weiterführende Dienstleistungen als Kommune benötigt – gerade kleinere nutzen dies –, dann sind diese kostenpflichtig. Aber auch das ist stringent. Bei größeren Kommunen, die ein größeres Beschaffungswesen haben, müssen diese Kosten auch selbst im eigenen Haus getragen werden. Nach den zusammenfassenden Ausführungen kommen wir als CDU-Fraktion zu dem Ergebnis, dass es einer Sächsischen Kompetenzstelle für Nachhaltige Beschaffung nicht bedarf und lehnen damit Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Armin Schuster)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht Herr Kollege Ulbrich für die AfD-Fraktion.
Roland Ulbrich AfD
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN offenbart mal wieder, wie sozialistisches Gedankengut (Oh-Rufe bei der LINKEN) auch über 30 Jahre nach der Wende in den Köpfen einiger Zeitgenossen weiterlebt. Da soll in altgewohnter DDR-Manier eine zentrale Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung für kleine und mittlere Städte und Gemeinden geschaffen werden. Dass dieses ideologische Ansinnen gegen die Sächsische Verfassung verstößt, die die Unabhängigkeit der Gemeinden und deren kommunale Selbstverwaltung sicherstellt, scheint nicht weiter zu interessieren. Seit Merkel sind wir ja daran gewöhnt, dass Gesetze und Verordnungen irgendwie dehnbar (Martin Modschiedler, CDU: Sie wissen gar nicht, was das ist!) und vielleicht irgendwie auch egal sind. Das ändert trotzdem nichts an der Tatsache, dass Zentralismus schon in der sogenannten DDR gescheitert ist. Das sollte man mal langsam als Fakt betrachten. Aber davon mal abgesehen: Praktische Begleiterscheinung des Antrags aus dem Themenbereich phrasenreicher Inhaltslosigkeit garniert mit Kontrolle, Gängelung und Vorschriften ist die Möglichkeit weiterer Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für versorgungsbedürftige Parteigänger und Vorfeldorganisationen im linken Lager. (Aha-Rufe bei der AfD) Auf drei Seiten haben wir nichts als hohle Luft zu lesen bekommen. (Heiterkeit bei der AfD) Oder was genau bedeuten schwammige Begriffe wie – Zitat – „Akteur-Sternchen-innenfeldanalyse“? (Beifall und Heiterkeit bei der AfD) Oder das folgende substanzlose Satzgebilde: „Entwicklung einer Strategie zur Bündelung von Kompetenzen und zum Ausbau der Expertise bei öffentlicher Vergabe und Beschaffung, die Kommunen und Behörden zur Verfügung gestellt werden können.“ Wenn ich das richtig übersetze, sollen neue Stellen geschaffen werden, um vermeintliche Kompetenzen zu bündeln und fragwürdige Expertisen zu entwickeln, weil es mittelgroßen und kleinen Gemeinden offenbar an – Zitat – „professionellen Beschaffer-Sternchen-innen“ fehlt! (Heiterkeit bei der AfD) Da besagte Kommunen häufig durch Personalmangel überlastet seien: Wäre es da nicht sinnvoller, diesen Personalmangel erstmal zu beheben, statt schon wieder neue, ideologische Versorgungsposten zu schaffen, (Zuruf von der AfD: Genau!) die sich vermutlich primär damit beschäftigen, zu überprüfen, ob alles nach den Regeln woken Wahnsinns vonstattengeht? (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Über was reden wir denn jetzt?) Dass keine Produkte mehr aus ausbeuterischer Kinderarbeit bestellt werden sollen, sollte mittlerweile Konsens sein. (Antje Feiks, DIE LINKE: Ist es aber nicht!) Dafür brauchen wir keine neu geschaffenen, gutmenschlerischen Kompetenzstellen. Wohin das im Ernstfall führen kann, haben wir während der Anfänge des Corona-Irrsinns gesehen, als es von allen Seiten hieß: Masken würden nichts nützen – zu dem Zeitpunkt hatten wir ja auch keine. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Dann entdeckten einige Herrschaften ihre speziellen „Beschafferkompetenzen“ und der Markt wurde mit Milliarden überteuerter Masken geflutet. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD) Daraufhin war Maskenzwang rund um die Uhr verordnet: für Kinder beim Sportunterricht, für Schwangere bei der Entbindung (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) und sogar auf öffentlichen Plätzen. Bei einigen Fanatikern kam gar die Forderung auf, auch beim Sex Masken zu tragen, (Heiterkeit bei der AfD) aber ich möchte nicht zu humorvoll werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Die beste Rede, die es je gab!) Stattdessen möchte ich gern auf etwas hinweisen, worüber sich der Antrag ausschweigt: Wie viele Mitarbeiter wären für die sogenannte Kompetenzstelle vorgesehen und was würde das den Steuerzahler kosten? Wer tatsächlich meint – wie der Antrag suggeriert –, den Kosten würden durch Energieeffizienz, Einkaufsnetzwerke und Lebenszykluskostenberechnung – was immer das sein mag – erhebliche Einsparungen gegenüberstehen, glaubt wohl auch noch an den Weihnachtsmann. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Im Grunde setzen Sie sich für weniger Kompetenz bei den Kommunen ein, die an eine übergeordnete Zentrale delegiert werden soll. Die AfD hingegen möchte genau das Gegenteil: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach!) In unserem Gesetzentwurf, der morgen zur Beratung steht, wollen wir den Gemeinden mehr Mitspracherecht einräumen und mehr Subsidiarität schaffen. Man könnte auch sagen: mehr Demokratie. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Zuruf von der AfD: Jawoll! – Beifall bei der AfD)
Dr. Matthias Rößler
Das war Herr Kollege Ulbrich, AfD-Fraktion. Für die Fraktion der BÜNDNISGRÜNEN spricht nun Herr Kollege Liebscher.
Gerhard Liebscher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist Zeit für eine Frischzellenkur der Beschaffungspraxis dieses Landes. (Zuruf von der AfD: Oh Gott!) Unsere Gesetzgebung ist überholt, landesweit sind die Personalstrukturen dünn und auch die Digitalisierung muss ins Rollen kommen. Wie wir alle wissen, arbeitet die Koalition an der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes. Die neue Normsetzung ist überfällig. Unser Landesvergabegesetz ist an die geltenden Bundesgesetze anzupassen; es ist zu modernisieren und an die Bedarfe unserer Zeit anzupassen. Dabei ist die Regel so einfach wie einleuchtend: Öffentliche Gelder sind Steuermittel. Ihnen kommt daher eine Steuerungsfunktion zu. Die Ausgaben der öffentlichen Hand haben sich nach dem Wohl der Gemeinschaft zu richten. Hier, werte Kolleginnen und Kollegen, kommt die Beschaffungspraxis ins Spiel; denn öffentliche Aufträge umfassen im bundesdeutschen Schnitt circa 19 % des Bruttoinlandsproduktes. Ein neues Vergabegesetz hat also gesamtgesellschaftliche Zielsetzungen, zum Beispiel die gesetzliche Verpflichtung zur Dekarbonisierung zu berücksichtigen oder die Tarifbindung zu stärken. Werte Kolleginnen und Kollegen, bei der Beschaffung sind alle Dimensionen der Nachhaltigkeit – das heißt: Ökologie, Ökonomie und Soziales – einzubinden. Das ist nicht trivial – insbesondere dann, wenn wir die dominierende Realität der Vergabestellen ernst nehmen. Viele sind aktuell personell und strukturell unterversorgt. Ich möchte Ihnen kurz von einer ausgezeichneten Studie des Kompetenzzentrums für kommunale Infrastruktur Sachsen – kurz: KOMKIS – berichten, die im Jahr 2020 erschienen ist. Bei der Betrachtung der Organisationsstruktur unserer sächsischen Vergabestellen fällt Folgendes auf: Eine überwiegende Mehrheit unserer kreisangehörigen Gemeinden hat nicht einmal ein Vollzeitäquivalent an Personal, um diese komplexen Verwaltungsvorgänge zu stemmen – ganz zu schweigen von einer eigenen Vergabestelle. Ich zitiere: „Betrachtet man die Anzahl von Vergabeverfahren im Jahr 2017, für die Gemeindeebene im Bausektor (13 000) und im Dienstleistungs- und Liefersektor (5 000), so kann man die fehlende personelle Ausstattung als bedenklich bis alarmierend bewerten.“ Der vorliegende Antrag der Linksfraktion unterstreicht die grundlegende Tatsache. Unsere kommunalen Vergabestellen brauchen dringend Unterstützung, um die personellen Engpässe in der Kommunalverwaltung sowie Informationsdefizite und rechtliche Unsicherheiten zu beheben. Das sind ganz gravierende Faktoren, die eine nachhaltige Praxis bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand verhindern. Wir wollen Verwaltungsangestellte unterstützen, rechtssicher und nachhaltig zu vergeben und mutig voranzugehen. Wir wollen begleitende Maßnahmen stärken. Wir brauchen Leitfäden und Produktblätter. Wir brauchen Schulungen und Informationsangebote, um die Verwaltung zu begleiten. Im Freistaat unterstützt die Auftragsberatungsstelle unsere Kommunen bereits bei der Durchführung von Vergabe und organisiert Fachtage und Austausch. Um aber echte Fortschritte im Bereich nachhaltige Vergabepraxis zu erzielen, ist ein fokussiertes Angebot zu schaffen. Wir als Koalitionsfraktionen haben uns daher im Doppelhaushalt für die Einrichtung von Beratungsstrukturen eingesetzt, um bei öffentlichen Ausschreibungen die Aspekte der Nachhaltigkeit gezielt zu stärken. Die Gelder sind bereits vorhanden und die Umsetzung läuft im SMWA. Im Detail unterscheiden sich unsere Ansätze in einigen Punkten dann doch von dem vorliegenden Antrag. So ist die Rechtsberatung von Kommunen – das wurde vorhin bereits erwähnt – durch eine landeseigene Stelle nicht umsetzbar. Als Koalitionsfraktionen legen wir Wert darauf, dass die Umsetzung rechtlich sauber vonstattengeht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir führen dafür Gespräche mit Beratungsstellen anderer Länder. Wir führen Gespräche mit Vergabestellen und mit Expertinnen und Experten aus Sachsen. Der vorliegende Antrag nimmt die Ausgestaltung der Beratungsstruktur bereits ausführlich vorweg. Da die Gespräche mit Expertinnen und Experten gerade laufen, ist dem vorliegenden Antrag in der Folge nicht zuzustimmen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen nichts weniger als einen kulturellen Wandel in unseren Vergabestellen. Wirtschaftlich ist das, was unseren qualitativen Ansprüchen genügt. Wirtschaftlich ist das, was nicht länger auf Kosten der kommenden Generationen geht. Wirtschaftlich ist das, was die Kaufkraft von kleinen Einkommen stärkt und Fachkräfte durch Tarifbindung sichert. Sachsen macht sich auf den Weg zur nachhaltigen Vergabe. Der Dank gilt den vielen Engagierten in der Vergabestelle und draußen in der Beratung. Den Antrag der LINKEN lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
Dr. Matthias Rößler
Das war Kollege Liebscher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt spricht für die SPD Herr Kollege Homann.
Henning Homann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Staat – das sind wir – ist ein zentraler Auftraggeber in diesem Land. Wir bauen Schulen, Krankenhäuser und Kitas und wir geben Busse und Bahnen in Auftrag. Wir sind deshalb ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in diesem Land. Selbstverständlich haben die Menschen in diesem Land einen Anspruch darauf, wenn wir als Freistaat oder als Kommunen mit ihren Steuergeldern öffentliche Aufträge auslösen. Dazu kann man ein paar Beispiele nennen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten von uns, dass wir mit den Geldern, die wir für öffentliche Aufträge ausgeben, keine Unternehmen beauftragen, die schlechte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind, Billiglöhne zahlen, ihre Beschäftigten schlecht behandeln und nicht darauf achten, ob ihre Produkte, die sie weiterverarbeiten, aus Kinderarbeit stammen, und denen ökologische Standards egal sind. Die Bürgerinnen und Bürger verlangen von uns, dass wir dort schon etwas genauer hinschauen. Um es positiv zu formulieren: Sie wollen, dass wir als Staat eine Vorbildwirkung haben, dass wir mit den Steuergeldern auch steuern, dass wir die Unternehmen belohnen, die nach Tarif bezahlen und schauen, dass ihre Baustoffe nachhaltig hergestellt sind. Deshalb diskutieren wir in diesem Land darüber, wie Vergabekriterien gestaltet werden müssen und wie ein Staat dieser besonderen Verantwortung bei der öffentlichen Vergabe gerecht werden kann. Das tun wir zum einen über das Sächsische Vergabegesetz. Das ist zu Recht Gegenstand einer Diskussion, weil das aktuelle nicht nur den Bundesgesetzen, sondern auch den gesellschaftlichen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. An einer Änderung arbeiten wir als Koalition und nicht zuletzt als SPD mit einem klaren Fokus. Das Zweite ist aber: Wir haben in Sachsen viele Kommunen. Diese Kommunen haben auch eine gewisse Freiheit bei der Ausgestaltung des Vergaberechts. Das haben sie jetzt und das werden sie auch in Zukunft haben. Die Rückmeldungen, die ich gerade von vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern bekomme, besagen: Wir würden gern mehr tun. Wir haben Stadtratsbeschlüsse, die uns dazu auffordern, genauer hinzuschauen, was die ökologischen Kriterien angeht, genauer hinzuschauen, dass wir Kinderarbeit ausschließen, und genauer hinzuschauen, dass bei uns der anständige Unternehmer zum Zuge kommt und nicht derjenige, der die billigsten Löhne zahlt. Gleichzeitig haben wir eine rechtliche Lage, die für viele Kommunen kompliziert ist. In der Stadtverwaltung einer kleinen Stadt mit 7 000 Einwohnern ist eine halbe Personalstelle dafür vorgesehen, sich um öffentliche Vergaben zu kümmern. Wie soll diese in allen Präzedenzurteilen auf dem Laufenden sein? Das ist ein juristisch hoch umkämpftes Feld. Entscheidungen werden nicht selten beklagt oder mit Einsprüchen überzogen. Deshalb ist das formale Recht der Kommunen, über die Vorgaben, die wir als Land machen, tätig zu werden, nur ein formales Recht, das in Sachsen so gut wie nie in Anspruch genommen wird, weil die notwendige Sicherheit und die Orientierung fehlen. Deshalb ist es wichtig, dass wir das Sächsische Vergabegesetz novellieren, aber es ist darüber hinaus auch wichtig, dass wir den Kommunen zur Seite stehen, wenn sie ihre Freiheiten nutzen, um an der einen oder anderen Stelle ein besonderes Augenmerk bei ihren öffentlichen Vergaben zu formulieren. Deshalb macht eine solche Beratungsstelle an vielen Stellen Sinn. Aber wir müssen trotzdem aufpassen – und deshalb können wir dem Antrag der Linksfraktion nicht zustimmen –, dass wir erstens nicht in Konflikt mit Recht und Gesetz gelangen. Zweitens müssen wir schauen, dass wir für die Kommunen ein handhabbares Angebot machen. Denn wir haben bereits eine kommunale Beratungsstelle, und ich halte es nicht für klug, einfach eine daneben zu stellen. Was passiert denn, wenn eine Kommune zwei staatlich unterstützte Beratungsstellen fragt und diese unterschiedliche Hinweise geben? Das macht keinen Sinn. Deshalb halte ich Ihren Antrag an dieser Stelle für nicht zu Ende gedacht. Gleichwohl haben wir als Koalition uns dazu klar bekannt. Wir haben im Haushalt die notwendigen haushälterischen Mittel zur Verfügung gestellt, um eine Unterstützungs- und Beratungsstruktur für Kommunen einzurichten, aber immer in der Abgrenzung. Wir können, dürfen und wollen den Kommunen ihre Arbeit nicht abnehmen, sondern wir wollen sie dabei beraten, rechtssichere Wege zu gehen, für die sie sich selbst in ihrer kommunalen Autonomie entscheiden. Deshalb plädieren wir an dieser Stelle für ein modernes und gerechtes Vergabegesetz, für eine Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Kommunen, die bereit sind, ihrer Verantwortung für soziale und nachhaltige Vergabe gerecht zu werden, aber das in einem guten und klugen Konstrukt, das die Kommunen nicht überfordert und nicht in unterschiedliche Beratungssituationen versetzt, die am Ende weniger als mehr Sicherheit schaffen. In diesem Sinne, liebe Linksfraktion, werden wir Ihren Antrag ablehnen. (Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)
Dr. Matthias Rößler
Kollege Homann war der letzte Redner in dieser Rederunde. Jetzt frage ich, ob die einbringende Fraktion abermals sprechen möchte. – Frau Kollegin Mertsching, Sie haben das Wort.
Antonia Mertsching Die Linke
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Als Erstes will ich darauf eingehen, was Herr Wähner befürchtet, nämlich dass es weniger Angebote gebe, wenn man entsprechende Nachhaltigkeitskriterien in die Vergabe integrieren würde. Schaut man sich das in anderen Bundesländern an, die dabei vorangehen – zum Beispiel Nordrhein-Westfalen –, sieht man, dass die Angebotsanzahl wieder steigt, wenn bestimmte Dinge nachgefragt werden. Denn gerade in den Bereichen Dienst- und Schutzkleidung oder IT haben sich die Unternehmen auf den Weg gemacht, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und entsprechende Siegel und Zertifikate nachzuweisen. Wenn die öffentliche Hand das nicht nachfragt, führt dies eher dazu, dass bei anderen Unternehmen bzw. bei denen, die es machen, der Eindruck entsteht: Warum sollen wir das tun, wenn es nachher nicht eingekauft wird? Es gibt Unternehmen, die sich auf den Weg machen oder machen wollen. Ein ganzer Branchenverband – Bitkom – steht dahinter. Die öffentliche Hand ist nun einmal ein bedeutender Nachfrager, und wenn von dort endlich einmal Signale ausgehen würden nach dem Motto „Wir interessieren uns dafür und nehmen diese Produkte ab“, dann fordert sie das heraus bzw. unterstützt sie darin, die Wege zu gehen, die sie gehen wollen. Von daher ist es an der Zeit, dass wir die Kriterien verbindlich festlegen. Ich habe nicht richtig verstanden, was Sie mit den Rechtsanwälten etc. meinten. Wir sprechen bei der Kompetenzstelle die ganze Zeit von Beratung. Wir sprechen nicht von Rechtsberatung, sondern wir sprechen von einer Beratung bei einem Vergabeauftrag, die einer Kommune dabei helfen soll, wie sie diesen sicher in die Ausschreibung aufnehmen kann. Das sind natürlich auch rechtliche Hinweise, die dabei gegeben werden, aber es ist nicht zwangsläufig eine Rechtsberatung. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass man diese Rechtsberatung über einen Rahmenrechtsvertrag etc. für die Kommunen organisieren könnte. Es hätte auch nichts damit zu tun, dass Kompetenzen verlagert werden würden, sondern es würde nur denjenigen, die sich sowieso darum kümmern müssen, eine praktische Hilfe an die Seite stellen, ohne lange Leitfäden lesen zu müssen, die man vielleicht im ersten Moment nicht nachvollziehen kann, sondern es braucht jemanden, der es einmal mit einem durcharbeitet. Ich habe das in der Stadt Leipzig gemacht. Ich habe einen Beschaffungsprozess bei der Feuerwehr begleitet. Wir haben uns zusammen mit einem Anwalt angeschaut, wie man das machen kann, und die Kommune bzw. die Feuerwehr dabei unterstützt, weil sie unsicher sind, weil sie sich fragen, was sie machen und wie sie es einbauen können. Es hat am Ende funktioniert, und wir waren froh darüber, dass es funktioniert hat. Wir schlagen eine solche Kompetenzstelle vor, weil ich in der Praxis gesehen habe, dass es funktioniert. Mir ist die Auftragsberatungsstelle in den letzten Jahren immer nur als ein Ort mit dem Vorsitzenden oder dem Geschäftsführer bekannt gewesen, den sie einmal hatte, die sich die ganze Zeit gegen die Anwendung dieser Kriterien ausgesprochen hat. Von daher hätten wir niemals vorgeschlagen, die Auftragsberatungsstelle dafür zu nutzen. Sollte sich der Geist im Hause etwas verändert haben, wäre es sinnvoll, das dort anzudocken, wenn tatsächlich Beratung in der Hinsicht stattfindet. In der Zeit, in der ich mich damit beschäftigt habe, war das nicht so. Deshalb haben wir eine eigene Kompetenzstelle vorgeschlagen. Ich bitte weiterhin um Ihre Zustimmung zum Antrag. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Mertsching eröffnete die zweite Rederunde. Gibt es seitens der Fraktionen noch Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Dann übergebe ich jetzt an die Staatsregierung, an Herrn Staatsminister Schuster. Bitte schön, Herr Staatsminister.
Armin Schuster
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist unbestritten, Frau Abg. Mertsching, Kriterien der Nachhaltigkeit gelten für alle staatlichen Ebenen. Aber das ist keine bahnbrechend neue Information mehr. Ich hatte bei Ihren Darstellungen eher den Eindruck, dass Sie noch sehr missionarisch unterwegs sind, und ich sage einmal, als Kommunalminister vertrete ich die Interessen der Kommunen. Für die ist klar, dass dich nachhaltige Beschaffung, wenn du sie nicht machst, auf eine Verliererstraße bringt, genauso wie für Firmen. Wer das heute nicht verstanden hat, kann nicht erfolgreich sein. Diese Erkenntnis ist in den Kommunen angekommen, bei Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen, bei Oberbürgermeistern und Landräten. Deshalb, glaube ich, braucht es nicht noch irgendeine Überzeugung, die wir schaffen müssen. Es braucht – darin haben Sie recht – Beratungsangebote für diese kaufmännischen, ökologischen, sozialen oder juristischen Entscheidungen, um nachhaltig zu vergeben. Diese Angebote gibt es aber zuhauf. Um sie einmal der Reihe nach zu nennen: Wir haben die Auftragsberatungsstelle Sachsen – da gilt das, was der Abg. Homann gesagt hat; in die wollen wir investieren, das sagt auch der Koalitionsvertrag aus –, die Landesdirektion Sachsen, das Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung, den Kommunalen Kompass Nachhaltigkeit und die Servicestelle Kommunen in der einen Welt. Hinzu kommen privatwirtschaftliche Beratungsangebote, die jede Kommune in Anspruch nehmen kann. Ich glaube, ich muss hier nicht erklären, dass du dieses Honorar über den Return on Investment weit hereinholst, wenn du nachhaltig beschaffst. Die Kommunen wenden sich an diese Stellen und lassen sich in Nachhaltigkeitsfragen bei Vergabe und Beschaffung beraten. Wir als Staatsregierung haben beschlossen, außerdem einen praxisorientierten Leitfaden für Vergaben zu erstellen, um den Kommunen so eine sichere Handhabe zu bieten. Das steht auch so in der Koalitionsvereinbarung. Meine Damen und Herren, Nachhaltigkeit ist ein Schlüsselfaktor für die Qualität von kommunaler Leistung. Das macht den Erfolg aus. Jetzt kommt der Unterschied zwischen uns: Eigentlich sind wir uns im Ziel einig. Sie wollen den zentralen Weg dorthin, und wir wollen den dezentralen Weg dorthin. Qualität zentral erzeugen zu wollen, ist eine Idee von vor 30 Jahren. So hat man einmal damit angefangen. Heute hat sich längst bestätigt – wir nennen das im politischen Sprech kommunale Selbstverwaltung –, wie wichtig das Prinzip der Selbstverantwortung der Kommunen ist. Dieses wollen wir stärken. Es basiert darauf, dass wir nicht eine zentrale Kompetenzstelle beim Wirtschaftsministerium ansiedeln, die dann finanziell vom Land getragen wird, weil das nicht zielführend wäre. Die Kommunen haben Möglichkeiten, sie brauchen keine zusätzliche Kompetenzstelle. Sie brauchen keine zusätzliche Bürokratie, keine zusätzlichen Kosten, keinen zusätzlichen Berater, der ihnen Strategiefragen abnimmt. Ich habe sogar den Eindruck, dass der Effekt entstehen könnte: Wenn wir das den Kommunen anböten, würde man quasi diese Entscheidung nach oben outsourcen. Es würde Qualität kosten, aber nicht bringen, es würde Nachhaltigkeit kosten, aber nicht bringen, wenn ich solche Fragen nach oben schieben würde, meine Damen und Herren. Sie haben gesagt, Sie verstehen das juristisch nicht. Sie würden mit einer solchen Stelle, die Sie schaffen wollen, den Wettbewerb verzerren und gegen das Beihilferecht und das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen, weil staatlich finanzierte Kompetenzstellen – es wäre nach Ihrem Vorschlag für die Kommunen unentgeltlich – Fachanwälte im Vergaberecht vom Markt verdrängten. Sie haben eben selbst das Beispiel genannt. Wenn ich mich dort unentgeltlich hinwenden kann, verlieren Menschen, die darauf ihre Geschäftsgrundlage aufgebaut haben, ihren Job. Das ist aus meiner Sicht juristisch nicht machbar. Einer solchen Versuchung sollten wir widerstehen. Meine Damen und Herren! Auch Ihren Vorschlag für bessere Fortbildung gibt es bereits. Die Fachhochschule Meißen bildet die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Thema Vergabewesen jetzt schon fort. Dort findet der fachliche Austausch statt, auch zwischen den staatlichen und den kommunalen Stellen. Dort kann man auch Fortbildungen buchen. Man könnte sogar Beratung an der Fachhochschule Meißen buchen. Wir gehen deshalb einen anderen Weg. Wir sind vielleicht in einer unterschiedlichen Geschwindigkeit in den Kommunen unterwegs, glauben aber, dass die Kooperation zwischen den Kommunen, das Netzwerk, die Zusammenarbeit mit der LDS, die Impulsgebung durch die LDS, die Frage, was in Meißen gemacht werden kann, die kommunale Selbstverantwortung stärkt. Wir möchten die Entscheidung in den Händen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wissen und sind deshalb der Auffassung, dass ein zentraler Weg der falsche wäre. Deshalb empfehlen wir, Ihren Antrag abzulehnen. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Schuster sprach für die Staatsregierung. Jetzt kommen wir zum Schlusswort. Bitte schön.
Antonia Mertsching Die Linke
Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich nutze mein Schlusswort, um kurz darauf einzugehen. Ich weiß nicht, woher Sie haben, dass es eine zentrale Kompetenzstelle sein soll. Das steht nicht in dem Antrag, weder in der Überschrift noch im Antragstext. Das ist genauso, als würden wir Rechtsberatung fordern. Sie stellen hier Dinge dar, die nicht stimmen. Wenn Sie sagen, Sie wollen die Auftragsberatungsstelle stärken, dann ist das auch ein zentraler Akteur. Darin widersprechen Sie sich am Ende selbst. Sie sagen, wenn die Kommunen Rechtsberatung bekämen, würden wir Fachanwälten die Arbeit entziehen. Ich glaube, Anwälte haben auf der einen Seite genug Aufträge, die sie bekommen, und auf der anderen Seite brauchen die Kommunen trotzdem eine rechtliche Beratung. Wer die bezahlt, ist dann egal, weil der Anwalt am Ende trotzdem arbeitet. Vorhin hat der Kollege gesagt, dass nachhaltige Kriterien bei den Kommunen angekommen seien und diese das easypeasy umsetzten. Auch beim Verzicht auf ausbeuterische Kinderarbeit sei doch alles klar usw. Ich glaube nicht, dass sich die Vergabepraxis in den letzten fünf Jahren derart geändert hat, dass wir in Sachsen von nachhaltiger Beschaffung reden können. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. Vielen Dank. Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des und außerplanmäßigen Drucksachen 7/12551 Sächsischen Staatsministeriums Drucksache 7/13145, Bericht des HaushaltsEs ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, oder ein Abgeordneter dennoch das Wort? – Das sehe ich nicht. Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/13145 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zum Antrag in der Drucksache 7/11012 mit dem Thema „Ärztemangel lindern – Anzahl der Medizinstudienplätze erhöhen und Ärzte für Sachsen gewinnen“ und zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Inneres und Sport zum Antrag in Drucksache 7/12371 mit dem Thema „Kirchen und christliche Denkmale besser vor Übergriffen schützen“ angekündigt. Das Präsidium hat eine Redezeit von insgesamt 10 Minuten je Fraktion sowie Staatsregierung festgelegt. Ich erteile (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Mertsching sprach das Schlusswort für die Fraktion DIE LINKE. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 7/10555 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Herzlichen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer Mehrheit an Gegenstimmen ist die Drucksache nicht beschlossen worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf gemäß Artikel 96 Satz 3 Freistaates Sachsen zu überAusgaben und Verpflichtungen und 7/12859, Anträge des der Finanzen Beschlussempfehlung und und Finanzausschusses ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich einige. Bei sehr vielen Zustimmungen ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zugestimmt worden. Dieser Tagesordnungspunkt ist ebenfalls beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf Berichte der Ausschüsse – 7/13146 der AfD-Fraktion zur Drucksache 7/11012 das Wort. Es spricht für die AfD-Fraktion Kollege Schaufel. Bitte schön, Herr Kollege.
Frank Schaufel AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Ich möchte mit dem heutigen Antrag die Anzahl der Medizinstudienplätze in Sachsen schnellstmöglich erhöhen. Fünf Hausarztregionen sind mittlerweile unterversorgt. In 27 weiteren Regionen droht die Unterversorgung. Aktuell sind allein bei den Hausärzten 426 Vertragsstellen unbesetzt. In den Kliniken sieht es nicht besser aus. Es muss sich also dringend etwas tun, und das auf allen Ebenen. Uns geht es heute, wie bereits erwähnt, um den Ausbau der Medizinstudienplätze in Sachsen. Hier gibt es eine Bedarfsprognose aus dem Jahr 2019. Diese geht davon aus, dass 867 Studienplätze pro Jahr für Sachsen notwendig sind. Aktuell gibt es für Sachsen jährlich nur 655 Medizinstudienplätze. Eine weitere Erhöhung ist erst einmal nicht geplant. 2035 werden also nach heutigem Planungsstand 212 Studienplätze pro Jahr und damit 25 % sachsenweit fehlen. Wie soll der ärztliche Personalbedarf in Sachsen so gedeckt werden? Sie, liebe Staatsregierung, wissen es schon lange nicht mehr. Sie rasen sehenden Auge in dieses Gesundheitsdesaster. Aber halt, ein SPD-Mann hat ja doch eine Lösung. Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte zuletzt: Wir brauchen einfach 5 000 Medizinstudienplätze mehr pro Jahr in Deutschland, da unser Bedarf so plötzlich hochgeschossen ist. – Derselbe Lauterbach, der jahrzehntelang der entstehenden Katastrophe zugeschaut und sie auch mitverantwortet hat, kommt jetzt mit solchen bahnbrechenden Lösungen medienwirksam um die Kurve. Einfach lächerlich! Schämen sollte er sich! (Beifall bei der AfD) Aber immerhin, auch nach Lauterbachs Prognose braucht Sachsen jährlich circa 270 Medizinstudienplätze mehr. Sie, liebe Staatsregierung, Sie von der CDU sind auch mit schuld. Sie haben jahrelang zu wenig getan, um dieses Gesundheitsdesaster zu verhindern. Frau Köpping, Herr Gemkow, jetzt frage ich Sie: Wie wollen Sie den Personalbedarf zukünftig decken? Wollen Sie auch Seiteneinsteiger zulassen, wie bei den Lehrern? In Sachsen-Anhalt geht Seiteneinstieg seit gestern sogar ohne Abitur und ohne Studium. Vielleicht auch eine – nicht ganz ernst gemeinte – Idee für Ihre Ärztemisere. Ob nun Ihre dubiose CoronaBekämpfung oder Pseudoärzte schädlich sind, ist am Ende egal. (Beifall bei der AfD) Wir sehen von Ihnen hier jedenfalls keine Gesamtstrategie, die uns schlüssig erscheint. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese endlich einmal vorlegen würden, um den Ärztemangel zu bekämpfen. Zum Schluss hat die AfD-Fraktion folgende zwei Lösungen für Sie: Stimmen Sie erstens unserem heutigen Antrag und damit dem Ausbau des Hausarztmodellstudiengangs in Chemnitz zu und geben Sie zweitens mehr Geld in die derzeitigen Medizinstudiengänge an den TU Leipzig, Chemnitz und Dresden! Das heißt mehr Hörsäle, mehr Medizinprofessorenstellen. Also: Stoppen Sie endlich das Gesundheitsdesaster! Schaffen Sie endlich mehr Medizinstudienplätze! Stimmen Sie unserem heutigen Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Stimmen Sie der Beschlussempfehlung einfach zu! Ich habe keine Nerven, das noch einmal anzuhören! – Widerspruch bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Plustern Sie sich nicht so auf!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schaufel sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es hierzu Redebedarf seitens der Fraktionen? – Diesen sehe ich. Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Kollege Fritzsche.
Oliver Fritzsche CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz im Namen der Koalition Stellung nehmen. Wir haben im Wissenschaftsausschuss mit Ihrem Kollegen Dr. Weigand über das Thema ausführlich debattiert. Grundsätzlich ist der Ärztemangel mittlerweile ein deutschlandweites Problem. Auch viele europäische Regionen sind vom Ärztemangel betroffen. Allerdings ist es nicht ganz so einfach, diese komplexe Problematik mit einem Fingerschnippen zu lösen, indem wir sagen: Schaffen wir einmal mehr Medizinstudienplätze, dann läuft schon alles von allein. Ein Grundsatzproblem ist, dass im Medizinstudium Mediziner und nicht Ärzte ausgebildet werden, die dann in der Fläche ankommen. Das ist in Sachsen besonders in der Hinsicht auffällig, dass vor allem die Verteilung der ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte in der Fläche unser Problem ist. Vor dem Hintergrund der großen Nachfrage nach dieser Profession ist es besonders schwierig, ein attraktives Umfeld zu bieten, wo die Ärzte ihrer Profession in eigenen Praxen – im Regelfall in der Niederlassung – nachgehen können. Deshalb – und da möchte ich Ihren Vorwurf des Nichtstuns in aller Deutlichkeit zurückweisen – gibt es schon seit einigen Jahren ein 20-Punkte-Programm zur medizinischen Versorgung im Freistaat 2030. Darin steht eine Vielzahl von Maßnahmen, unter anderem auch die Erhöhung von Medizinstudienplätzen. Wir sind dafür bereits Schritte gegangen. Die Kassenärztliche Vereinigung engagiert sich mit. In Ungarn stehen Medizinstudienplätze zur Verfügung, um den großen Bedarf an Ärzten zu decken. Hinweisen möchte ich auch noch auf die Landarztquote. Sie wurde eingeführt, ist erfolgreich gestartet, und schon für das Wintersemester 2023/2024 gab es 119 Interessierte für die 40 zu vergebenden Studienplätze. Das Ziel muss es sein, dort die Bewerber herauszufiltern, die tatsächlich Landarzt werden wollen; denn es ist auch eine besondere Herausforderung, im ländlichen Raum unter den gegebenen Rahmenbedingungen zu praktizieren. Ein Hinweis, der in Ihrem Beitrag schon anklang: Es gibt eine Vielzahl weiterer Maßnahmen. Es gibt die Ausbildung am Standort Chemnitz. Es gibt Initiativen zur Stärkung der Allgemeinmedizin in Leipzig. Das alles sind Maßnahmen, die Stück für Stück helfen werden, den Ärztemangel zu lindern. Allerdings – da muss man auch ehrlich zueinander sein – wird es einen langen Atem brauchen. Insofern ist eine Vielzahl von Maßnahmen notwendig, um Abhilfe schaffen zu können. Sie können sich sicher sein, dass dieses Problem auch innerhalb der Koalition aktiv angegangen wird. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die CDUFraktion sprach Kollege Fritzsche. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen zu dieser Drucksache? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Drucksache, zur Drucksache 7/12371. Ich übergebe an Herrn Kollegen Kühne.
Jörg Kühne AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober 2022 schändeten Unbekannte die Emmauskirche in Leipzig. Die Bilanz: ein zertrümmertes Fenster, ein verwüsteter Innenraum, ein gestohlenes Altarkreuz, ein Feuer im Treppenhaus und – am schlimmsten – Exkremente im Altarraum. Danach geschah das, was in solchen Fällen leider so oft geschieht: Es gab ein paar Zeitungsartikel, man redete ein paar Tage darüber, und schon interessierte sich niemand mehr dafür. Auch die Regierung hat diesen Akt der Barbarei bis heute nicht deutlich verurteilt. Der Vorfall droht in Vergessenheit zu geraten. Aber, sehr geehrte Damen und Herren, wir wollen solche Verbrechen nicht vergessen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deshalb beantragten wir, dass sich die Staatsregierung endlich ernsthaft mit dem Problem der um sich greifenden Gewalt gegen Kirchen befasst. Allein im Jahr 2022 hat es unzählige Angriffe auf kirchliche Einrichtungen gegeben. Es wurden Fassaden beschmiert, Scheiben eingeschmissen, Opferstöcke aufgebrochen, Innenräume verwüstet, Kupferrohre gestohlen, Statuen zertrümmert und in einem Fall sogar das Allerheiligste entweiht. Doch wo bleibt der Aufschrei? Wo bleibt die Empörung derjenigen, die sich sonst stets über alles Mögliche empören? Nehmen wir einmal an, der Leipziger Fäkalienangriff hätte einen buddhistischen Tempel getroffen oder gar – man will es kaum aussprechen – eine Synagoge. Der Fall wäre in den Medien gewesen, begleitet von staatstragenden Reden des Ministerpräsidenten – und das völlig zu Recht. Denn Angriffe auf friedliche Religionen sind niederträchtig und haben in einer Demokratie wie der unseren nichts verloren. Aber wenn es gegen christliche Kirchen geht, herrscht das berühmte Schweigen im Walde. Das Ausmaß der Taten wird heruntergespielt – so auch in der Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem Antrag. Was dort geboten wird, ist an Überheblichkeit und Verdrehung kaum noch zu überbieten. Es wird so getan, als hätten wir die vorliegende Datenbasis nicht verstanden. Wer auch immer diese Stellungnahme geschrieben hat, hat den Antrag offenbar nicht aufmerksam gelesen. Aus unserer Begründung geht klipp und klar hervor, dass wir durchaus imstande sind, allgemein-kriminelle Taten von Straftaten gegen Kirchen zu unterscheiden. Wenn man Taschendiebstahl, Beleidigung, Körperverletzung usw. aus der Fallübersicht herausrechnet – auch schlimme Verbrechen –, dann bleibt immer noch – (Beifall bei der AfD –
Valentin Lippmann GRÜNE
Verbrechen sind Straftaten!) – Ja, ist ja gut, mein Guter! – eine überwiegende Mehrheit an Taten, in denen die Kirchen die Geschädigten waren. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Auf das gesamte Jahr gerechnet, kommen wir auf rund 150 Fälle, – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege?
Jörg Kühne AfD
Nein! (Martin Modschiedler, CDU: Oh Mist, ich habe mich im Text geirrt!) 150 Fälle, in denen randaliert, zerstört, beschmiert und gestohlen wurde! (Zurufe zwischen Abgeordneten der AfD und dem Abg. Martin Modschiedler, CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege, fahren Sie fort!
Jörg Kühne AfD
Danke, Herr Präsident. – Dann behauptet die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme auch noch, die bisherigen Präventionsmaßnahmen seien ausreichend und angemessen. Erklären Sie das einmal den Gläubigen in der Leipziger St.- Petri-Kirche, in der Propsteikirche oder in der Görlitzer Frauenkirche, in welcher komplett alles verwüstet wurde. Erklären Sie das auch denjenigen, die nicht gläubig sind, die sich aber um den Erhalt unserer Kulturdenkmäler bemühen und sorgen; denn viele betroffene Kirchen sind bereits jahrhundertealt. Meine Damen und Herren! Die Stellungnahme zu unserem Antrag kommt ausgerechnet von dem Innenminister einer Partei, die das Wort „christlich“ im Namen trägt. (Zurufe des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Das ist wirklich ein Armutszeugnis! – Hören Sie mir noch ein paar Minuten zu, kann doch nichts schaden! Ich höre Ihnen doch auch zu! (Zuruf der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Martin Modschiedler, CDU) – Dass der Bub nicht mal ‘ne Pause machen kann! – Fakt ist: Hass und Gewalt gegen Christen nehmen seit Jahren zu. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Nach Angaben der OSZE sind die Hassverbrechen gegen Christen allein im Jahr 2021 um fast 70 % gestiegen, (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) und zwar nicht irgendwo in einem entfernten Krisengebiet, sondern hier in Europa. Im Mai 2022 haben Radikale in den USA zu weltweitem Sturm auf Kirchen aufgerufen, weil ihnen die christlichen Positionen zum Thema Abtreibung ein Dorn im Auge waren. Sogar die Heimatschutzbehörde der USA hatte zuvor gewarnt, dass es Angriffe auf Kirchen geben würde. Und tatsächlich: Danach ist es auch in Deutschland, auch in Sachsen, zu solchen Exzessen gekommen. Aber die Staatsregierung will davon nichts wissen. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Auch auf Nachfrage heißt es plump, man ermittle in alle Richtungen. Dabei liegt es auf der Hand, dass die Staatsregierung viel mehr für die Sicherheit unserer Kirchen tun könnte und müsste. Eine Maßnahme bestünde zum Beispiel darin, die Kirchen aktiver bei der Anschaffung von Sicherheitstechnik zu unterstützen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Steht doch gar nicht drin!) Auf die Einsatzkräfte müsste man auch ein wenig mehr einwirken, für die Gefahrenlage sensibilisieren usw., damit sich solche Fälle nicht wiederholen. Ich bin doch da nicht blauäugig, sie werden sich leider wiederholen; aber wir können sie wenigstens minimieren. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist abgelaufen.
Jörg Kühne AfD
Danke, Herr Präsident, für den Hinweis. – Ich bitte die Staatsregierung, doch endlich etwas zu tun. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Kühne sprach für die AfD-Fraktion. Ich sehe am Mikrofon Herrn Kollegen Richter. Vermutlich mit einer Kurzintervention? – Herr Kollege, bitte schön.
Frank Richter SPD
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Kühne, es ist durchaus so, dass Sie mich – Sie kennen meinen biografischen Hintergrund – mit einigen Ihrer Ausführungen erreicht haben, und emotional lässt mich diese ganze Sache auch nicht kalt; speziell die Leipziger Vorfälle kenne ich sehr gut. Ich wohne dort mit meiner Zweitwohnung in der Nähe, habe mich mit Propst Giele intensiv über das, was dort geschehen ist, ausgetauscht, auch über die polizeilichen Handlungen, die dort verfügt wurden. Ich gehe davon aus, dass Sie ein Mensch sind, der vom Christlichen her nicht von anderen etwas verlangt, was er selbst nicht bereit ist, für andere zu tun. Wären Sie und Ihre Fraktion denn insgesamt auch öffentlich bereit, so deutlich gegen die Schändung von Moscheen und Synagogen vorzugehen? (Jörg Kühne, AfD: Ja! –
Dr. Joachim Keiler AfD
Das haben wir schon mehrfach gemacht!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Richter am Mikrofon 1 mit einer Kurzintervention, verbunden mit einer Frage. Sie können auf die Kurzintervention reagieren. Bitte schön, Herr Kühne.
Jörg Kühne AfD
Ach so, Entschuldigung, Herr Präsident. – Um es kurz zu machen: nochmals Ja! Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gut. – Ich übergebe nun an die CDU, Herrn Kollegen Wähner.
Ronny Wähner CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Die antragstellende Fraktion hat in ihrem Antrag als Begründung ausgeführt, dass es über 140 Angriffe – konkret wurden 148 Fälle benannt – gegen Kirchen gegeben habe. Das musste man auch tun, um einen solchen Antrag ordentlich zu begründen. Die Recherchen des Innenministeriums haben ergeben, dass es weniger als zehn Fälle waren, (Jörg Kühne, AfD: Was? Das ist nicht richtig!) die als politisch motivierte Tat galten und die die Kirche als richtiges Opferziel gesehen haben. Das ist ein Faktum. An Fakten sollte man sich ein Stück weit orientieren; ob es einem passt oder nicht. Daran haben wir uns auch im Ausschuss orientiert. Natürlich ist jeder auftretende Fall einer zu viel. Gerade wenn von einer Partei kommt, die das „C“ im Namen trägt, ist die Kirche ein sensibler Bereich. Wie es für alle Rechtsgüter gilt, so darf es auch dort keine Angriffe geben. Trotzdem befinden wir uns bei diesem Maßstab in einem Bereich, der kein besonderes Handeln erfordert. Wir haben Zutrauen in unsere Polizei, die viele der hier geforderten Maßnahmen umsetzt und im Austausch mit den Kirchen ist. Man ist im exekutiven Handeln. (Zuruf des Abg. Thomas Prantl, AfD) Anträge stellt man nur, wenn man wirklich Defizite im exekutiven Handeln feststellt; diese liegen hier in keiner Weise vor. Unsere sächsische Polizei arbeitet vorbildlich. Sie leisten alle eine super Arbeit. An dieser Stelle ein Dankeschön an unsere Polizistinnen und Polizisten für ihren Dienst, den sie täglich für unser Land verrichten. Wir bleiben bei unserer Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der CDU und des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wähner sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Das sehe ich nicht. Die Staatsregierung hat auch keinen Redebedarf angezeigt. Somit hätten wir beide Drucksachen behandelt. Ich frage die AfD-Fraktion: Ist Einzelabstimmung gewünscht? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja, bitte!) – Dann machen wir das auch so. Ich komme somit zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst ab über die Drucksache zum Ärztemangel und danach über die Drucksache zu den Kirchen. Ich beginne mit der Drucksache 7/13146 und dort mit Ziffer 3, also in der Drucksache, die unter Ziffer 3 zu finden ist, nämlich die enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus zum AfD-Antrag. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei einigen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Dafür-Stimmen ist damit der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das sehe ich nicht. Dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, verlangt die AfD-Fraktion nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zur Petition 07/01903/3 mit dem Titel „Brennstoffversorgung/Energiepolitik“ und zur Petition 07/02030/3 mit dem Titel „Waldarbeiten Kleinwaltersdorfer Wald“. Die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt 10 Minuten je Fraktion sowie Staatsregierung. Ich schlage vor, die antragstellende Fraktion jeweils beginnen zu lassen. Ich rufe zuerst auf die Petition „Brennstoffversorgung/ Energiepolitik“ und übergebe das Wort an Herrn Kollegen Dornau von der AfD-Fraktion.
Jörg Dornau AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit der Petition 07/01903/3, Brennstoffversorgung/Energiepolitik, erleben wir wieder einmal ein Stück stümperhafte Energiepolitik der Regierung. Durch die Sanktionen und den freiwilligen Verzicht auf günstige Gasimporte verschärfte sich das Problem und trieb die Preise in die Höhe. (Zuruf des Abg. Dr. Daniel Gerber, BÜNDNISGRÜNE) Wir kommen nun zur Drucksache 7/13146. Unter Ziffer 1 finden wir die enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zum Antrag der AfD-Fraktion, welchen wir gerade behandelt haben. Wer dieser Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine, einige Gegenstimmen. Die Dafür-Stimmen waren in der Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt worden. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Dieser Tagesordnungspunkt ist damit beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf den und Berichte zu Petitionen – 7/13147 Der explodierende Gaspreis zog die Preise anderer Energieträger mit sich und führte so zu einer Verknappung bzw. Verteuerung des Angebots von Heizöl, Brennholz, Pellets und Kohle. Der Petent heizt sein Einfamilienhaus mit Braunkohlenbrikett – so, wie es immer noch über hunderttausend Sachsen, meist auf dem Land, oft auch aus wirtschaftlichen Gründen, tun. Im September letzten Jahres reichte er seine Petition ein, weil er nirgendwo die für den Winter dringend benötigten Kohlen kaufen konnte. Infolge der hausgemachten Energiekrise ist nicht nur die Nachfrage nach Kohle sprunghaft gestiegen, sondern auch das Angebot knapper geworden. Planmäßig, im Rahmen des Kohleausstiegs, wurde zum 31.12. letzten Jahres die Brikettproduktion im nordrhein-westfälischen Frechen eingestellt. Die letzte verbliebene Produktionsstätte in Schwarze Pumpe in Brandenburg war nicht in der Lage, die Nachfrage nach Briketts aus Privathaushalten zu decken. Die knappe, für die Brikettproduktion unverzichtbare Braunkohle wurde nämlich ins Kraftwerk Jänschwalde gekarrt, um durch Wiederinbetriebnahme der Blöcke E und F die Stromversorgung zu sichern und Gasreserven zu schonen. Die AfD-Fraktion hatte bereits im November einen Antrag auf Sicherstellung der Wärmeversorgung mit Braunkohlenbriketts eingereicht. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Erst Mitte Dezember 2022 ist dann endlich der Bundesrat aufgewacht – man hatte wohl unseren Antrag gelesen – und hat eine Härtefallregelung für Heizöl, Kohle, Pellets und Brennholz beschlossen. Aber erst am 30. März dieses Jahres haben sich Bund und Länder auf die Details geeinigt und eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Damit soll jetzt nachträglich ein Zuschuss für das Jahr 2022 gewährt werden. Mittlerweile wurde auch in Sachsen eine zuständige Behörde für die Bearbeitung der zahlreichen Anträge gefunden, die SAB. Erst seit gestern wissen wir, dass die Anträge ab dem 8. Mai eingereicht werden können. Man kann den über 300 000 Betroffenen in Sachsen nur ausreichend Durchhaltevermögen wünschen, damit sie ihre Zuschussanträge erfolgreich durch den Bürokratiedschungel bringen. Ich habe an dieser Stelle kein Verständnis dafür, wie der Petent hier durch den Bericht des Ausschusses abgefrühstückt wird. Weder die umfangreichen Ausführungen zur Gasversorgung noch der Notfallplan Gas im Petitionsbericht bringen die Kohlen in seinen Keller, auch nicht der Hinweis, dass er als Endverbraucher letztlich selbst dafür verantwortlich ist, womit er heizt, und der Staat hier nicht regulierend eingreifen könne. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ist ja auch kein Kohlenlieferant!) Wer sich zum Spielball der Geopolitik macht und ideologischen Luftschlössern nachjagt, reguliert unser ganzes Land herunter. In kaum einen anderen Bereich greift der Staat so massiv ein wie in den Energiemarkt – Stichwort: Atomausstieg, Stichwort: Verbot von Gasheizungen usw. usf. Das alles wollen die Sachsen nicht. Und schließlich wurde dem Petenten ans Herz gelegt, sich mit dem Ziel der Umstellung seiner Heizung auf eine Wärmepumpe oder Holz kostenlos bei der Sächsischen Energieagentur beraten zu lassen. Was hilft Ihnen das, wenn Ihr Kohlenkeller leer und die Wohnung kalt ist? (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren! Wir sind hier angetreten, um den Bürgern zu helfen und nicht, um sie zu veralbern. Wir lehnen deshalb den Bericht zur vorliegenden Petition ab. Danke. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dornau sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es seitens der anderen Fraktionen Redebedarf? – Kollege Heinz, CDU-Fraktion, bitte schön.
Andreas Heinz CDU
Danke schön. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich kann man einzelne Petitionen benutzen, um politische Grundsatzdiskussionen zu entfachen. (Martina Jost, AfD: Ja, müssen wir sogar!) Ich möchte an dieser Stelle erst mal etwas Grundsätzliches zur Arbeit des Petitionsausschusses sagen. Aufgabe des Petitionsausschusses ist es – und die meisten haben es auch ganz gut begriffen –, dass wir überprüfen sollen, ob Behörden des Freistaates Sachsen ihren Ermessensspielraum zugunsten der Bürger auslegt haben. Es wird dann immer versucht, den Sachverhalt aufzuklären. Die Sachverhaltsaufklärung ergab, dass es hier kein behördliches Handeln vom Freistaat Sachsen gab, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) sondern dass es am Ende keine Regelungen für eine staatliche Bevorratung oder das Anlegen einer Reserve für Braunkohlen gibt. Das kann man bedauern oder auch nicht. Wenn man dann aufgrund so einer Einzelfallgeschichte zu dem Schluss kommt, die gesetzlichen Regelungen genügen nicht, dann kann man gern entsprechende Initiativen, Gesetzesentwürfe usw. einbringen, um das Problem zu lösen. Ansonsten war bei dieser Petition nicht zu erkennen, dass Institutionen des Freistaates Sachsen oder andere staatliche Institutionen ihr Ermessen nicht zugunsten des Bürgers ausgenutzt haben. Aus diesem Grunde ist die Entscheidung bei der Petition so gefallen, wie sie ist. Wenn Sie der Meinung sind, diese Sachverhalte seien anders zu regeln – jetzt wiederhole ich mich –, dann bringen Sie halt entsprechende Gesetzentwürfe ein. Ich bedanke mich und hoffe, dass das so als Erklärung genügt. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Heinz sprach für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zu dieser Petition seitens der Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Die Staatsregierung hat auch nicht angekündigt, dass sie reden möchte. Dann kommen wir zur nächsten Petition, nämlich zur Petition mit dem Titel „Waldarbeiten Kleinwaltersdorfer Wald“. Ich übergebe an Kollegen Mayer von der AfDFraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Norbert Mayer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Kleinwaltersdorfer Wald liegt im Umfeld von Freiberg. Ein sächsischer Bürger beklagt sich über den Zustand dieses Waldes in seinem Umfeld, und zwar seit Monaten, inzwischen seit einem Jahr. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wo liegt er denn?) Der Staatsbetrieb würde dort Holzgewinnung betrieben haben, hätte die Wege zerfahren. Die Wege wären nicht mehr begehbar, sie wären voller Schlamm. Die Zweige und Äste werden in den Wald geworfen. Der Wald sieht aus wie ein Schlachtfeld. Das Anliegen des Bürgers ist: Der Staat möchte doch bitte den Wald wieder in Ordnung bringen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Den Wald fegen?) Die Antwort der Staatsregierung und der Koalition: Dieser Bürger kann ja nicht einmal seinen Wald ordentlich benennen. Der Staatsbetrieb findet den Wald gar nicht. Sie kennen dort ganz andere Wälder. Sie wissen also nicht, welchen Wald er meint. Holzarbeiten haben natürlich stattgefunden, auch der Staatsbetrieb Sachsenforst hat dort Arbeiten durchgeführt. Die Wege werden irgendwann später in Ordnung gebracht. Das ist die Antwort, die ihnen vorliegt. Der Bürger wird abgewimmelt, er wird geradezu für blöd erklärt. Ich frage mich: Der Bürger hat seine E-Mail-Adresse hinterlassen, der Bürgermeister hat seine Telefonnummer hinterlassen in der Petition. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Der Bürgermeister?) Warum ist niemand in der Lage gewesen, den Bürger mal anzurufen und zu fragen: Welchen Wald meinen Sie denn konkret, welches Stück ist denn kaputtgegangen? Nein, das hat nicht stattgefunden. Also, ich hätte das gemacht, wenn ich es bearbeitet hätte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Sie sind ja nicht in der Regierung! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Wenn Ihre grüne Sekte – Herr Günther ist ja leider nicht da – (Beifall bei der AfD) die Wege zerstört und durch absichtlich gefällte Bäume versperrt, macht sie die Erholungsfunktion des Waldes kaputt. Aus meinem Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge weiß ich sehr gut, wie sehr die Sachsen ihren Wald lieben, (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach so!) wie gern sie in den Wald gehen. Auch ich gehe gern mit meiner Familie im Wald spazieren. Der sächsische Wald ist vielen Bürgern in unserem Land eine Herzensangelegenheit. Liebe Kollegen von der CDU, seitdem Sie die Verantwortung über unsere sächsischen Wälder den Jüngern der grünen Ideologie übertragen haben, sehen wir zunehmend, wie der Wald zerstört wird. Es geht aber noch schlimmer. Im letzten Jahr bei der Waldbrandkatastrophe in der Sächsischen Schweiz konnte die Feuerwehr nicht nahe genug an die Brandstellen heranfahren. Warum? Weil die grüne Truppe von Herrn Günther die Waldwege mit gefällten Bäumen versperrt hatte. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Die haben sie extra dahin gezogen!) – Sie können das alles in den Berichten nachlesen. Unser Landrat in der Sächsischen Schweiz musste erst einen Harvester organisieren, um diese Sabotage zu beenden, um die Wege für die Feuerwehr frei zu machen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Sabotage!) – Jawohl, das ist so gewesen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Jetzt wird es langsam doch interessant!) Wir haben gesehen, wie die Löschung des Brandes durch die grüne Ideologie behindert wurde. (Sören Voigt, CDU: Das ist schizophren!) – Das brauchen Sie bloß nachlesen. Wir sehen, wie der Wald durch Ihre geplanten Windradschneisen auch in Sachsen beschädigt werden soll. (Rico Gebhardt, DIE LINKE, steht am Mikrofon.) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Norbert Mayer AfD
Nein, danke. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ich wollte nur wissen, wo der Wald liegt!) – Darauf kommen wir noch. Wenn dann ein Petent seine Stimme erhebt, wenn er den Wald und die Wege dort gepflegt haben will, wird er abgewimmelt und für blöd erklärt. Liebe Kollegen von der CDU! (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es gibt auch Kolleginnen bei der CDU!) Passt das zu Ihrem Wahlversprechen, unsere sächsische Heimat zu erhalten und zu schützen? Passt das zu Ihrem Wahlversprechen, respektvoll mit unseren Sachsen umzugehen? Ich appelliere an Sie, liebe Kollegen von der CDU: (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Und Kolleginnen!) Stoppen Sie die Zerstörung unserer Wälder und unserer Heimat. Beenden Sie diesen Irrsinn mit der grünen Sekte. Beenden Sie die Kumpanei mit den grünen Ideologen. Sie müssen nur wollen, unseren Sachsen und unserer Heimat zuliebe. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Hören Sie auf unsere Bürger! Ich habe den Bürger angerufen und ihn gefragt, welcher Wald konkret gemeint ist, was die Kollegen schon vorher hätten machen können. Es ist der sogenannte Fürstenwald, der an Kleinwaltersdorf, einem Ortsteil von Freiberg, angrenzt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Vielleicht bringen Sie es doch fertig, ein wenig Herz für unsere Heimat übrig zu haben. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Mayer sprach für die AfD-Fraktion. Nun sehe ich an Mikrofon 4 Kollegen Lippmann, vermutlich mit einer Kurzintervention. Ist das richtig?
Valentin Lippmann GRÜNE
Herr Präsident, so ist es. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Bitte schön.
Valentin Lippmann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Mayer, ich will Ihre Redezeit und das Leiden, das wir regelmäßig mit Ihren Ausführungen haben, nicht unnötig verlängern. Ich will Ihnen aber trotzdem noch einmal die Möglichkeit zur Richtigstellung geben, bevor wir uns im Nachgang darüber streiten, dass Sie angeblich Dinge nicht gesagt haben wollen, die Sie gesagt haben, weil Sie selbst vergessen, was Sie sagen wollten oder geredet haben. Das ist nichts Neues. Aber ich gebe Ihnen jetzt freundlicherweise die Gelegenheit. Sie haben gerade in Ihrem Redebeitrag behauptet, dass der Staatsminister für Umwelt durch Sabotage die Waldbrandbekämpfung behindert hätte. Das ist ein kolossaler Vorwurf gegenüber dem Staatsminister. Sabotage wäre ein sehr bewusster Akt. Das heißt, Sie unterstellen, dass der Staatsminister oder das Umweltministerium Bäume in den Wald auf Wege gelegt hätte, um die Feuerwehr zu blockieren. Ich möchte Sie bitten, das entweder richtigzustellen oder einzugestehen, dass Sie hier gerade ziemlichen Schrott erzählt haben. Andernfalls wird es nämlich ziemlich unlustig. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Lippmann mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Kollegen Mayer. Kollege Mayer möchte nun erwidern. Bitte schön.
Norbert Mayer AfD
Herr Lippmann, Sie können das gern in den Berichten zum Waldbrand in der Sächsischen Schweiz nachlesen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Die Behörde in der Verantwortung des grünen Ministers hat tatsächlich Waldwege durch gefällte Bäume blockieren lassen, damit dort niemand entlangfährt. Als der Waldbrand ausbrach – das können Sie alles in den Berichten nachlesen –, konnte die Feuerwehr nicht nah genug heran und den Waldbrand nicht ausreichend löschen, weil das Wasser gefehlt hat, da sie mit ihren Tankwagen nicht hingekommen sind. Dann musste der Landrat einen Harvester bestellen und diesen Weg erst einmal freischaufeln lassen. (Zuruf des Abg. Martin Modschiedler, CDU) Zwei Wochen, nachdem der Brand gelöscht war, hat die grüne Behörde wieder Bäume gefällt und diesen Weg zugefällt. Das ist alles nachzulesen. Es ist Ihre grüne Ideologie, dass Sie den Wald für den Bürger unbetretbar machen wollen. Das werfe ich Ihnen vor. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung an Mikrofon 7. Nun übergebe ich an Kollegen Heinz von der CDU-Fraktion.
Andreas Heinz CDU
Meine Damen! Meine Herren! Herr Präsident! Noch einmal für Steinmetze zum Mitmeißeln ganz langsam: Man kann natürlich jede Petition für politische Grundsatzdiskussionen missbrauchen. (Martina Jost, AfD: Nein!) Man kann aber auch versuchen, bei einer Petition dahinterzukommen, was der Petent möchte. Ich habe schon gesagt, welche Aufgabe der Petitionsausschuss hat. Wir haben natürlich beim Sachsenforst nachgefragt, was vor Ort los war. Sie haben uns bestätigt, dass es Arbeiten gab, dass die Wege instandgesetzt wurden und werden, dass es Dinge gab, die sie nicht zuordnen konnten. Da ich aber aus der Antwort herausgelesen habe, dass der Freistaat seine Wege wieder instandgesetzt hat, nachdem die Arbeiten beendet waren, war für mich das Handeln der Institutionen, für die wir zuständig sind, in Ordnung. Sicher hätte man nachfragen können, wer es nun wirklich gewesen ist. Da wäre man schnell wieder beim Datenschutz gelandet. Dann hätte man die Namen der Leute nicht benennen dürfen usw. usf. Ich konnte bei dieser Petition kein fehlerhaftes Handeln des Staatsbetriebes Sachsenforst erkennen. Natürlich kann man sich trefflich über waldbauliche Vorgehensweisen streiten. Ich mache in meinen Wäldern zu Hause auch manches anders, als es der Freistaat derzeit macht. Das kann jeder machen, wie er will. Ich will verschiedene Dinge von dieser Stelle aus nicht kommentieren und nicht in denselben Fehler verfallen, den ich Ihnen vorwerfe, nämlich eine einzelne Petition für politische Grundsatzdiskussionen zu benutzen. Danke schön. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Heinz für die CDU-Fraktion. Nun an Mikrofon 1 Frau Kollegin Mertsching, vermutlich ein ganz normaler Redebeitrag.
Antonia Mertsching Die Linke
Ein Redebeitrag, ja. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ja, bitte schön.
Antonia Mertsching Die Linke
Vielen Dank. – Ich kann mich noch genau an die Petitionsausschusssitzung erinnern, als wir über diese Petition gesprochen haben. Auch wir hatten unsererseits die Frage gestellt: Wenn im Bericht zur Petition steht, der Sachverhalt sei unklar, da im räumlich zuständigen Forstbezirk Chemnitz der tatsächlich vom Petenten gemeinte Ort nicht eindeutig zugeordnet werden könne, warum kann dann durch die Behörden – die Staatsregierung, Sachsenforst – nicht genauer nachgefragt werden? Ich glaube, wir hätten uns die Debatte hier heute Abend sparen können, wenn manchmal eben doch die Anliegen der Oppositionsparteien wahrgenommen und behandelt werden würden. So, wie in dieser Petition auf den Petenten geantwortet wird, können wir nicht antworten. Das wird dem Bürgeranliegen, das da vorgetragen wird, einfach nicht gerecht. Das muss ich hier einfach einmal unterstützen. (Beifall bei den LINKEN und der AfD – Zurufe von der AfD: Oh!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollegin Mertsching von der Fraktion DIE LINKE. Gibt es seitens der Fraktionen weiteren Redebedarf zu dieser Petition? – Das sehe ich nicht. Staatsregierung? – Sehe ich auch nicht. Die AfD-Fraktion begehrt Einzelabstimmung. Somit kommen wir zur Einzelabstimmung über die Beschlussempfehlungen. Ich beginne mit der Petition 07/01903/3 mit dem Titel „Brennstoffversorgung – Energiepolitik“. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Wir kommen nun zur Petition 07/02030/3 mit dem Titel „Waldarbeiten – Kleinwaltersdorfer Wald“. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Vielen Dank. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Informationen, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegen Ihnen mit der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den weiteren, noch nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt 15 ist damit beendet. Meine Damen und Herren, die Tagesordnung der 69. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags ist abgearbeitet. Das Donnerstag, den 27. April 2023, 10 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung dazu liegen Ihnen vor. schlossen. Einen schönen Abend noch! (Schluss der Sitzung: 19:53 Uhr) Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de
