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Jan Hippold

CDU 26.04.2023 Sitzungen 7/69

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder einmal stellt die Fraktion DIE LINKE heute einen undifferenzierten Gesetzentwurf zum ÖPNV vor, ohne jedoch tatsächliche finanzielle Gegebenheiten und bestehende rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Herr Böhme, Sie haben gerade ausgeführt, dass die Finanzierung aus Ihrer Sicht gesichert sei. Das fand ich eine interessante Aussage in dem Zusammenhang. Wir haben uns den Gesetzentwurf angeschaut und kommen zu einem anderen Schluss. Schaut man sich also den vorliegenden Gesetzentwurf genau an, wird deutlich, dass er einen massiven Bürokratieaufbau sowie kaum zu stemmende finanzielle Auswirkungen für Sachsen zur Folge hätte. Auch das haben Sie nach unserer Einschätzung ausgeblendet. Zudem werden grundlegende Zuständigkeiten und aktuelle bundespolitische Entscheidungen ignoriert. In Zeiten, in denen es angezeigt ist, Fachkräfte in den produktiven Bereichen unserer Wirtschaft zu generieren und nicht in der Verwaltung, ist das nicht tragbar. Meines Erachtens werden im Gesetzentwurf der LINKEN alle Vorstellungen des bekannten Stratkomm-Gutachtens aus dem Jahr 2017 praxisfern und lieblos aufgewärmt, ohne eine Differenzierung nach der finanziellen und praktischen Umsetzbarkeit einfließen zu lassen. Dabei hatten gerade die Sachverständigen in der Anhörung darauf hingewiesen, dass nur eine schrittweise Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in Sachsen machbar und anzuraten ist. Mit Träumereien kommt man als politischer Verantwortungsträger nicht sonderlich weit. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wir müssen uns doch letztlich die Frage stellen: Wie verteile ich zukünftige Steuereinnahmen auf die einzelnen Ressorts und somit zielgerichtet auf politische Schwerpunkte und dann im Einzelplan 07 speziell im Verkehrsbereich? Da komme ich zu folgendem Schluss: Erstens. Unser ÖPNV verteuert sich progressiv. Hier sind insbesondere Personal- und Energiekosten als Preistreiber zu nennen. Diese Verteuerungen müssen haushalterisch abgedeckt werden, was auch bei staatlichen Mehreinnahmen keine Selbstverständlichkeit ist. (Unruhe) Hierzu sind in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf von Fachleuten entsprechende Hinweise erfolgt und Bedenken an der finanziellen Umsetzbarkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs geäußert worden. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Meine Damen und Herren, ich bitte um Ruhe. Es wird etwas laut. – Bitte schön, Herr Kollege.

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