Thomas Thumm
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Wir fordern mit unserem Antrag eine Führerscheinoffensive für alle sächsischen Auszubildenden – egal, ob auf dem Land oder in der Stadt –, die einen Beruf an einer betrieblichen Ausbildungsstätte oder einer berufsbildenden Schule in Sachsen erlernen. Mit „Offensive“ meinen wir einen einmaligen Landeszuschuss für die Fahrerlaubnis in Höhe von 50 %, maximal 1 500 Euro, und zwar für den Mopedführerschein ab 15 Jahre und den Autoführerschein. Wir wollen, dass die sächsische Jugend Mobilität genießt, insbesondere in den abgehangenen Regionen, weil dort teilweise weder Bus noch Bahn fahren. Es darf nicht sein, dass eine Fahrt von 40 Kilometern mit Umsteigezeiten vom Heimatort zur Ausbildungsstätte oder zur Berufsschule täglich mehrere Stunden dauert. Gerade in den ländlichen Regionen des Freistaates tun wir gut daran, die Erreichbarkeit von Ausbildungsbetrieben und Berufsschulen zu fördern; denn oft sind die Simson oder der Pkw dort das einzige probate Fortbewegungsmittel. Mobilität kann in Sachsen durch den ÖPNV nicht flächendeckend organisiert werden. Es ist ein links-grüner Irrglaube, das zu tun. Das gibt die Siedlungsstruktur des Freistaates nicht her; so ehrlich muss man sein. Man würde auch die kommunalen Kassen schlichtweg überfordern, wenn man das gewährleisten wollte. Meine Damen und Herren! Was spricht eigentlich gegen unseren Antrag, Mobilität in Sachsen für alle Auszubildenden zu gewährleisten? (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Wir fördern schließlich das Interesse an Ausbildungsberufen. Wir steigern die Attraktivität Sachsens für die eigene Jugend. Wir sichern die Mobilität auf dem Land. Wir unterstützen das Ehrenamt, beispielsweise in der Feuerwehr und in Vereinen, weil aktive junge Menschen endlich mobil werden. Es gibt kein Schlusswort. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Antrag in der Drucksache 7/13065, Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD, mit dem Titel „Aktive Mobilität stärken – Fußverkehr attraktiver machen“ die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei einigen Stimmenthaltungen und sehr vielen Stimmen dafür ist diesem Antrag zugestimmt worden und der Tagesordnungspunkt 10 beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu Sachsens Auszubildende Antrag der Fraktion AfD Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wie sieht die CDU-geführte Staatsregierung unseren Antrag? Sie meint, in ihrer eigenen Fähigkeit für Fehlinterpretation erstens, eine Förderung der Fahrerlaubnis für junge Sachsen sei nicht sinnvoll, denn diese Aufgabe obliege der Wirtschaft, zweitens möchte sie lieber ÖPNV-Angebote gegen den Führerschein ausspielen und drittens führt die Staatsregierung eine angebliche Doppelförderung der Bundesagentur für Arbeit ins Feld. Der Verweis auf die Doppelförderung für die Ausbildungsgarantie mitsamt dem darin enthaltenen Mobilitätszuschuss ist absurd; denn der Mobilitätszuschuss ist nicht mehr als ein reiner Fahrtkostenzuschuss für Familienheimfahrten von jungen Menschen, also ein Argument aus dem Bereich: Weit daneben ist auch vorbei! Gerade im ländlichen Raum müssen wir feststellen – das habe ich bereits zuvor gesagt –, dass das Angebot durch den ÖPNV dürftig bzw. teilweise nicht vorhanden ist. Somit ist das ein Argument aus dem Bereich der Lebensferne dieser Staatsregierung. Bemerkenswert ist auch, dass die Staatsregierung zum Führerscheinzuschuss meint, die primäre Verantwortung für die Ausbildung des Fachkräftenachwuchses liege bei der Wirtschaft. Nun, Ja bzw. Nein muss ich hierzu sagen: Wir wollen doch nicht den Beruf des Fahrausbilders fördern, sondern die Mobilität von Auszubildenden im Freistaat, damit diese der Heimat nicht den Rücken kehren und sich gezielt für eine Ausbildung im Freistaat Sachsen entscheiden. Sie sehen, die Argumente der Staatsregierung sind absoluter Unfug. Aber ein gutes Argument kommt bei der Beurteilung unseres Antrages dann doch noch heraus. Die Staatsregierung führt aus, sie habe schließlich die bundesweite Absenkung des Mindestalters für den Führerschein der Klasse AM, also für das Moped, von 16 Jahren auf 15 Jahre durchgesetzt. Daran, sehr geehrte Damen und Herren, sollten wir anknüpfen, indem wir die rechtliche Möglichkeit um die finanzielle Machbarkeit ergänzen und zielgerichtet erweitern. Sie sehen: Wenn die Staatsregierung ausnahmsweise sinnvolle Vorarbeit leistet, dann stehen wir zur Verfügung, um diese zu unterstützen. Zum Abschluss fände ich es daher schade, wenn diese Unterstützung gerade an den regierungstragenden Fraktionen scheitern würde. Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, bitte bei der Abstimmung über den Antrag nachher nicht vergessen, das Händchen hochzuhalten. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der AfD –
