Nico Brünler
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Regelmäßig beschließen wir als Haushaltsgesetzgeber Gelder, die wir zur Förderung uns wichtiger Zwecke ausgeben wollen. Es mag sein, dass nicht jeder in diesem Haus jedes Förderprogramm wirklich gut oder sinnvoll findet, aber das ändert nichts am Grundsatz, dass wir sie als Parlament mit einer – wie auch immer zustande gekommenen – Mehrheit beschlossen haben. Das ist nicht die stille Haushaltsreserve, sondern wir sollten eigentlich ein Interesse daran haben, dass die von uns beschlossenen Gelder im von uns vorgesehenen Sinne ausgegeben werden und somit Wirkung entfalten können. Das Problem jedoch ist, dass die Antragsverfahren bisweilen so ausgestaltet sind, dass die Bearbeitung und Bescheidung von Anträgen viel zu oft viel zu lange dauert. Das ist nicht nur ein Ärgernis, sondern führt auch zu Problemen. Im Ernstfall bedroht es vor allem im Sozial- und Kulturbereich die Arbeitsfähigkeit oder sogar die Existenz von Antragssteller(inne)n oder stellt zumindest den Beginn oder die Fortführung von Projekten infrage. Was soll nun unser Gesetzentwurf ändern? Weder wollen wir Gelder ungeprüft und ohne Bewilligung ausschütten noch wollen wir Förderprogramme überdehnen oder mehr Mittel ausgeben, als eigentlich vorhanden sind. Davor besteht auch keinerlei Gefahr. Das einzige, was unser Gesetz bewirken würde, wäre eine verbindliche Frist, innerhalb derer vollständig vorliegende Förderanträge bearbeitet und bewilligt – oder eben abgelehnt – werden müssen. Das ist nicht zu viel verlangt, sondern sollte eigentlich selbstverständlich sein; denn letztlich kann man dafür keine Ausrede finden. Wenn eine Behörde trotz Vorliegen aller relevanten Entscheidungsfaktoren innerhalb von zehn Wochen – das ist die von uns maximal vorgesehene Frist – nicht in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen, dann ist das zugrundeliegende Verwaltungs- und Entscheidungsverfahren hochgradig dysfunktional. Es reicht eben nicht, wenn wir Bürokratie beklagen, sondern wir müssen auch etwas dagegen tun – und das tun wir in diesem Falle. des Entwurfs der Entscheidungen im Freistaat Sachsen – SächsZuwendBeschleunG) der Fraktion DIE LINKE des Haushalts- und Finanzausschusses Es geht im Gegensatz zu dem, was uns im Ausschuss vorgeworfen wurde, nicht darum, dass jeder, der eine formlose E-Mail an den Freistaat schickt und Geld aus einem Programm möchte, das auch zwangsweise bekommt – nein. Das steht im Gesetzentwurf gar nicht drin und wer das behauptet, hat ihn schlicht nicht gelesen. Das Einzige, was im Gesetz steht, ist, dass wer einen vollständigen Antrag inklusive aller notwendigen Unterlagen abgegeben hat, einen Anspruch darauf hat, innerhalb von sechs, im Ausnahmefall innerhalb von zehn Wochen von der verantwortlichen Behörde einen Bescheid und so ein Stück weit Planungssicherheit zu bekommen. Dem dient auch die im Gesetzentwurf enthaltene Bewilligungsfiktion nach Ablauf dieser Frist. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Sie setzt nicht etwa das Prüfverfahren aus, wie uns schon vorgehalten wurde – nein, sie ist lediglich die Konsequenz, wenn der Bescheid nach zehn Wochen immer noch nicht ergangen ist. Es ist die Konsequenz, wenn das Verwaltungsverfahren so komplex ist, dass es nicht in einer angemessenen Zeit abgearbeitet werden kann. Durch die angestrebte Gesetzesänderung ist jedoch zu erwarten, dass die beteiligten Stellen – namentlich die Bewilligungsbehörden und die Sächsische Aufbaubank – ihre Verfahrens- und Bewilligungspraxis im Sinne einer Einhaltung der Fristen anpassen werden. Lassen Sie mich auf einige konkrete Punkte aus der Debatte im Ausschuss zurückkommen. Auf der einen Seite wurde gesagt, dass es diese Frist nicht bräuchte; denn im Regelfall ginge es bereits jetzt schneller. Dazu kann ich nur sagen: Dann ist es ja gut und dann können wir das auch schriftlich fixieren. Gleichzeitig haben Sie aber auch davor gewarnt, dass wir dadurch ungeprüft Geld in Größenordnungen ausgeben würden. Das passt aber mit dem ersten Vorwurf nicht zusammen; denn diese Gefahr bestünde ja nur, wenn Bewilligungsverfahren regelmäßig nicht in einer vertretbaren Frist bewilligt werden würden. Aber auch dieser Vorwurf ist falsch, denn auch hier würden Gelder nicht außerplanmäßig ausgegeben werden. Das ist Unfug und steht auch nicht so im Gesetz. Es würde das Gleiche passieren wie bisher, wenn ein Fördertopf alle ist. Dann gäbe es einen Verschluss. Wenn die Fördermittel verteilt sind, gibt es keine mehr. Das Programm wird geschlossen. Das musste in der Anhörung schlussendlich auch der Sachverständige der Koalition einräumen, der erst davor gewarnt hatte. Hinzu kommt: Durch die betragsmäßige Beschränkung der Vorschrift auf eine Antragssumme von maximal 150 000 Euro sind größere Fördermaßnahmen von dem beschleunigten Verfahren in der Bewilligungsfiktion nach unserem Gesetzentwurf sogar ausgenommen, um das Risiko ungeplanter Mehrausgaben von vornherein auszuschließen. Unser Ziel ist es lediglich, Verfahren zu beschleunigen. Dies, nicht mehr und nicht weniger, steht in unserem Gesetzentwurf. Alle Ihre Einreden sind im Ausschuss sachlich widerlegt worden. Von daher ist zu sagen: Wenn Sie es mit dem Bürokratieabbau ernst meinen und Planungssicherheit herstellen wollen, dann stimmen Sie heute unserem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollege Patt für die CDU-Fraktion.
