Gerhard Liebscher
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist Zeit für eine Frischzellenkur der Beschaffungspraxis dieses Landes. (Zuruf von der AfD: Oh Gott!) Unsere Gesetzgebung ist überholt, landesweit sind die Personalstrukturen dünn und auch die Digitalisierung muss ins Rollen kommen. Wie wir alle wissen, arbeitet die Koalition an der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes. Die neue Normsetzung ist überfällig. Unser Landesvergabegesetz ist an die geltenden Bundesgesetze anzupassen; es ist zu modernisieren und an die Bedarfe unserer Zeit anzupassen. Dabei ist die Regel so einfach wie einleuchtend: Öffentliche Gelder sind Steuermittel. Ihnen kommt daher eine Steuerungsfunktion zu. Die Ausgaben der öffentlichen Hand haben sich nach dem Wohl der Gemeinschaft zu richten. Hier, werte Kolleginnen und Kollegen, kommt die Beschaffungspraxis ins Spiel; denn öffentliche Aufträge umfassen im bundesdeutschen Schnitt circa 19 % des Bruttoinlandsproduktes. Ein neues Vergabegesetz hat also gesamtgesellschaftliche Zielsetzungen, zum Beispiel die gesetzliche Verpflichtung zur Dekarbonisierung zu berücksichtigen oder die Tarifbindung zu stärken. Werte Kolleginnen und Kollegen, bei der Beschaffung sind alle Dimensionen der Nachhaltigkeit – das heißt: Ökologie, Ökonomie und Soziales – einzubinden. Das ist nicht trivial – insbesondere dann, wenn wir die dominierende Realität der Vergabestellen ernst nehmen. Viele sind aktuell personell und strukturell unterversorgt. Ich möchte Ihnen kurz von einer ausgezeichneten Studie des Kompetenzzentrums für kommunale Infrastruktur Sachsen – kurz: KOMKIS – berichten, die im Jahr 2020 erschienen ist. Bei der Betrachtung der Organisationsstruktur unserer sächsischen Vergabestellen fällt Folgendes auf: Eine überwiegende Mehrheit unserer kreisangehörigen Gemeinden hat nicht einmal ein Vollzeitäquivalent an Personal, um diese komplexen Verwaltungsvorgänge zu stemmen – ganz zu schweigen von einer eigenen Vergabestelle. Ich zitiere: „Betrachtet man die Anzahl von Vergabeverfahren im Jahr 2017, für die Gemeindeebene im Bausektor (13 000) und im Dienstleistungs- und Liefersektor (5 000), so kann man die fehlende personelle Ausstattung als bedenklich bis alarmierend bewerten.“ Der vorliegende Antrag der Linksfraktion unterstreicht die grundlegende Tatsache. Unsere kommunalen Vergabestellen brauchen dringend Unterstützung, um die personellen Engpässe in der Kommunalverwaltung sowie Informationsdefizite und rechtliche Unsicherheiten zu beheben. Das sind ganz gravierende Faktoren, die eine nachhaltige Praxis bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand verhindern. Wir wollen Verwaltungsangestellte unterstützen, rechtssicher und nachhaltig zu vergeben und mutig voranzugehen. Wir wollen begleitende Maßnahmen stärken. Wir brauchen Leitfäden und Produktblätter. Wir brauchen Schulungen und Informationsangebote, um die Verwaltung zu begleiten. Im Freistaat unterstützt die Auftragsberatungsstelle unsere Kommunen bereits bei der Durchführung von Vergabe und organisiert Fachtage und Austausch. Um aber echte Fortschritte im Bereich nachhaltige Vergabepraxis zu erzielen, ist ein fokussiertes Angebot zu schaffen. Wir als Koalitionsfraktionen haben uns daher im Doppelhaushalt für die Einrichtung von Beratungsstrukturen eingesetzt, um bei öffentlichen Ausschreibungen die Aspekte der Nachhaltigkeit gezielt zu stärken. Die Gelder sind bereits vorhanden und die Umsetzung läuft im SMWA. Im Detail unterscheiden sich unsere Ansätze in einigen Punkten dann doch von dem vorliegenden Antrag. So ist die Rechtsberatung von Kommunen – das wurde vorhin bereits erwähnt – durch eine landeseigene Stelle nicht umsetzbar. Als Koalitionsfraktionen legen wir Wert darauf, dass die Umsetzung rechtlich sauber vonstattengeht. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir führen dafür Gespräche mit Beratungsstellen anderer Länder. Wir führen Gespräche mit Vergabestellen und mit Expertinnen und Experten aus Sachsen. Der vorliegende Antrag nimmt die Ausgestaltung der Beratungsstruktur bereits ausführlich vorweg. Da die Gespräche mit Expertinnen und Experten gerade laufen, ist dem vorliegenden Antrag in der Folge nicht zuzustimmen. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir brauchen nichts weniger als einen kulturellen Wandel in unseren Vergabestellen. Wirtschaftlich ist das, was unseren qualitativen Ansprüchen genügt. Wirtschaftlich ist das, was nicht länger auf Kosten der kommenden Generationen geht. Wirtschaftlich ist das, was die Kaufkraft von kleinen Einkommen stärkt und Fachkräfte durch Tarifbindung sichert. Sachsen macht sich auf den Weg zur nachhaltigen Vergabe. Der Dank gilt den vielen Engagierten in der Vergabestelle und draußen in der Beratung. Den Antrag der LINKEN lehnen wir ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)
