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Dr. Daniel Gerber

GRÜNE 26.04.2023 Sitzungen 7/69

Vielen Dank für die Frage. Ich hatte eben schon erwähnt, dass in dem Gesetzentwurf sehr lange Übergangsfristen festgelegt wurden. Wenn die Heizung kaputtgeht, kann man sie reparieren. Wenn der Havariefall eintritt, hat man drei Jahre Übergangsfrist. Dann kann man sie noch reparieren. (Sören Voigt, CDU: Die muss erneuert werden! Was sagen Sie dem?) Dann sage ich ihm, dass er zur Energieberatung gehen soll, die übrigens auch zu 80 % vom Bund finanziert werden soll. (Lachen und Beifall bei der AfD) Es geht darum, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem hohen CO -Preis auf fossile Heizungen zu schützen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

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